Familie Clifford, von welcher der edle Lord in gerader Linie ab⸗ stammt, gehort zu den altesten adeligen Familien Großbrita⸗ niens. 4 Die Times giebt die Zahl der Franzosen, welche mit dem Franzostschen Konsul am 19. April d. von Lissabon abgereist sind, auf 50 agn; nur so viele, wird hinzugefügt, hätten unter 150, welche Passe begehrt, diese sogleich erlangen können. Andere, denen es später gelungen, sich mit Passen zu versehen, seyen mit dem Packetboote „Marlborough“ nach England gekommen. Ein Schreiben, das der Portugiesche Minister, Visconde v. Santarem, dem Französischen Konsul an dem Tage zugesandt hat, da die Fahrzeuge den Tajo verließen, ist, wie ferner gemel⸗ det wird, uneroffnet zurückgesandt worden. An der Londoner Börse sieht man mit großem Interesse den Entschlüssen der Fran⸗ zosischen Regierung entgegen. Diese können nicht mehr lange unbekannt bleiben, da man die Weigerung Dom Miguels, der Forderung des Französtschen Konsuls nachzugeben, bereits seit einigen Tagen in Paris kennt und die „Armide“, die mit den nöthigen Iustructionen von Brest abgesegelt ist, sehr bald in Lissabon angekommen seyn muß. Das Dampfboot, welches dem Britischen Konsul neue Depeschen nberbrachte, lief gerade in den Tajo ein, als das Paketboot, das die letzten Nachrichten aus Lissabon (vom 24. April) hierher brachte, von dort abging. Der Courier, der gestern die Ver⸗ nithung aussprach, daß Dom Miguel den gerechten Forderun⸗ gen des Britischen Kabinets nachgegeben habe, sagt in einem fruheren Blatte, er hoffe nichts sehnlicher, als daß Dom Miguel bei seiner Verweigerung jeder Genugthuung beharren möge, weil dies leicht ein Anlaß werden könnte, daß die legitime Monarchie ven Portugal wieder auf den Thron komme.
Einige von denen, deren Fenster bei der letzten großen Er⸗ leuchtung eingeschlagen wurden, haben ihren Verlust vor Gericht beschworen, um in den nächsten Sessionen auf Entschädigung aus den offentlichen Geldern der Grafschaft antragen zu können. Diese nämlichen Personen ertheilten übrigens der Polizei, hin⸗ sichtlich ihres Verfahrens während jenes Abends, das größte Lob.
Nach Berichten aus Canada bis zum 3ten April, über New⸗York, war die gesetzgebende Versammlung von Nieder⸗ Canada mit Untersuchung von Lokal⸗Beschwerden beschaftigt und hatte unter Anderem den dortigen General⸗Anwalt, Hrn. Stuart, von seinem Amte suspendirt; Letzterer beabsichtigte nach England zu gehen, um sich zu vertheidigen. Auch der dortige Provinzial⸗ Richter, Fletcher, stand in Untersuchung.
Die Rachrichten aus Madras reichen bis zum 26. Dezem⸗ ber. Der dortige Gesundheitszustand war gut. Auf dem Wege von Madras bis zu der 5 Englische Meilen entfernten Stadt Palaveram war die erste Landkutsche in jener Gegend eingeführt worden. Am 2. Dez. hatte in der Nachbarschaft von Pondichery und Euddalore eiu Orkan gewüthet, der Haͤuser und Baume nie⸗ derriß und vielen Menschen das Leben köostete.
Gestern gegen Ende der Böͤrse stiegen Consols plötzlich um 1 pEt., ohne daß man den Grund recht anzugeben wußte, da politische Nachrichten vom Auslande nicht eingegangen waren und auch in Bezug auf die Reform⸗Frage, die jetzt eine stehende Unterhaltung ausmacht, nichs Neues vorgefallen ist. Man schreibt indessen die Steigerung dem Umstande zu, daß die Bank⸗ Direktoren sich entschlossen haben, ihr seit kurzem befolgtes ängst⸗ liches System, wonach sie, aus Besorgniß vor den Wirkungen der Reform⸗Maaßregel, ihre Geschäfte sehr einschrankten und das Diskonto theilweise erhöhten, wieder aufzugeben. In Folge die⸗ ses Entschlusses war auch an der gestrigen Börse bereits eine größere Leichtigkeit in allen Geldgeschäften bemerklich, und gute Wechsel konnten, was am vorigen Tage noch nicht der Fall war, ohne große Mühe diskontirt werden. Consols schlossen gestern zu 79 ½.
— — London, 3. Mai. So wichtig auch der jetzige Zeit⸗ punkt ist, da, wie wohl Niemand in Abrede stellen wird, das Schicksal des ganzen Landes von dem Ausfall der dermaligen Wahlen abhängt, indem es sich durch dieselben entscheiden wird, ob die so sehnlichst gewünschte Parlaments⸗Reform auf gesetzlichem Wege zu bewirken steht; so giebt es doch vor der Hand nichts Besonderes mitzutheilen, weil Alles, was geschieht, aus dem schon bekannten Faktum herfließt, daß beide Parteien entschlos⸗ sen sind, ihre Sache durch alle Mittel und Wege durchzusetzen, so daß, wemm man auf der einen Seite subskribirt, um Stim⸗ men zu erkaufen, man auf der anderen Gelder sammelt, um insbesondere auch rebellische Pächter gegen den Zorn ihrer Grundherren zu unterstützen, oder wenn auf der einen Seite der Pöbel in volkreichen Städten die Antireform⸗Kandidaten mit Koth⸗ und Steinwürsfen begrüßt, andererseits Borough⸗Eigen⸗ thümer jener Klasse eigenen Söhnen das Recht, für diese im Partament zu sitzen, entziehen, wenn dieselben (wie es sich in ein paar Fällen ereignet hat) für die Reform gestimmt haben. Evben so natürlich ist es, daß man in den größeren Ortschaften und Städten, wo die Anzahl der Wähler zu groß ist, um be⸗ stochen oder durch Privateinfluß regiert zu werden, Männer erwäahle, welche sich für die ministerielle Reform erklärt haben, wo hingegen in den kleineren die Wahl nach der einen oder der anderen Seite ausfällt, je nachdem der Patron sich zu dieser oder jener Parei bekennt. Doch wundert man sich, daß die öffentliche Meinung so weit vorgeschritten ist, daß man zu Bri⸗ stol, wo bisher die Tory⸗Grundsatze triumphirend herrschten, einen Tory verworfen hat, um einen Liberalen zu wählen, und daß solches auch wahrscheinlich zu Newark und Stamford geschehen wird, wo bisher die gegenseitige Macht des Herzogs von New⸗ castle und des Marquis von Exeter, zwei stolzer Magnaten, die von keiner Reform hören wollen, unerschütterlich schien. So weit bis diesen Morgen die Nachrichten gehen, waren von den bereits erwählten Mitgliedern 24 für die ministerielle Resorm, 13 dagegen und 5 zweifelhaft, und im Ganzen ein Gewinn von 12 Mitgliedern für die Reform. Das Merkwirrdigste ist, daß so viele sonst achtbare und zum Theil ausgezeichnete Manner, die aber niemals etwas von Reform irgend einer Art hören woll⸗ ten, sondern, wie der Herzog von Wellington und wenige Andere noch thun, behaupteten, unsere Verfassung sey die beste, welche die menschliche Vernunft zu erfinden vermöchte, sich jetzt als Re⸗ sormatoren, obgleich gemäßigte, anküumndigen! — Der Besuch des Königs bei dem Lord⸗Mayor ist auf den 20. verschoben. Drei Grafschaften im Norden des Landes, wo sonst des Herzogs von Northumberland und des Grafen Lonsdale Einfluß herrschend war, haben sich so widerspenstig gezeigt, daß die Antiresormers freiwillig das Feld geräumt haben. — Man rechnet (diesen Abend), daß in den bereits stattgefundenen Wahlen 48 Stim⸗ men für die Reform gewonnen worden. 8
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Aus dem Haag, 5. Mai. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Oransen wohnte vorgestern der Versammlung des Staats⸗ Rathes bei, der eine sehr lange Sitzung hielt.
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Bei der zweiten Kammer der Generalstaaten ist jetzt die Antwort der Regierung auf die hinsichtlich des Budgets von Seiten der Sectionen gemachten Bemerkungen eingegangen. Die Antwort soll, dem Vernehmen nach, sehr ausführlich seyn. Heute ist den Generalstaaten ein provisorischer Zoll⸗Tarif übersandt worden; derselbe betrifft vornehmlich die Modification von 5 Artikeln, die sich auf die Ein⸗ und Ausfuhr von Mann⸗ fakturwaͤaren, Baumwollen⸗Stoffen, Eisen⸗ und Glas⸗Waaren
u. s. w. beziehen.
Am Süd⸗Wilhelms⸗Kanal haben einige Scharmützel zwi⸗
schen diesseitigen Truppen und den Belgiern stattgefunden, die, nachdem sie das Nord⸗Brabanter Gebiet überschritten hatten, dasselbe wieder verlassen mußten.
Gent, 3. Mai. Nachdem gestern Herr A. B. Steven, Eigenthümer des Messager de Gand, bekannt gemacht hatte, daß sein Blatt nächstens wieder erscheinen werde, fanden sich sammtliche hiesige Ober⸗Behörden veranlaßt, das Nachstehende zu publiziren:
„Der Messager de Gand, neidisch auf die Ruhe, die er in der Stadt Gent herrschen sleht, zeigt an, daß er die nö⸗ thigen Maaßregeln genommen habe, um nächstens wieder zu er⸗ scheinen. Er mag es! Wenn jedoch Böswillige von neuem die Freiheit der Presse mißbrauchen wollen, um das Volk durch den Haß zur Unordnumg aufzureizen, so ist es die Pflicht der Be⸗ hörden, zu erklären, daß weder die Bürger⸗Garde noch die Mili⸗ tair⸗Macht instituirt ist, um die Feinde der Nationalsache zu vertheidigen. Dem Messager de Gand mag es anheim⸗ gestellt seyn, die Folgen seines der öffentlichen Sache feindseligen Geistes zu berechnen; er bleibt dem Volke für seine Provocatio⸗ nen verantwortlich. Der Leichtsinnige, der der öffentlichen Rache trotzt, stellt sich von dem Augenblicke an, da er der Gefahr sich aussetzt, freiwillig außerhalb des Gesetzes. Der Gouverneur Ba⸗ ron v. Lamberts. Der Divisions⸗General Ritter v. Wau⸗ thier. Der Brigade⸗General, Militair⸗Gonverneur von Ost⸗ Flandern, v. Mahieu. Der Praäͤsident und die Mitglie⸗ der der Kommission für die öffentliche Sicherheit.“
Brüssel, 4. Mai. Neuerdings liest man im hiesigen Courrier: „Eine Brüsseler Zeitung hat gestern gemeldet, daß die bestimmte Nachricht von der definitiven Weigerung des Prin⸗ zen von Sachsen-Koburg bei der Regierung eingegangen sey. Wir glauben zu wissen und haben auch bereits gesagt, daß noch nichts entschieden ist und die Unterhandlungen fortwahrend betrieben werden; unsere Kommissarien, heißt es, haben neue Instructio⸗ nen verlangt. Die Diplomatie ist jetzt in einem Kampfe der Eigenliebe begriffen; die Bevollmächtigten würden unsere Schad⸗ loshaltungs⸗Anerbietungen gern annehmen, jedoch erst nach un⸗ serem vorläufigen Beitritte zum Protokolle vom 20. Jan. Dem⸗ nach verlangt man die Anerkenmung dieses Protokolls dem Prin⸗ cipe nach, behält es sich jedoch vor, statt der Bestimmungen des⸗ selben eine Schadloshaltung eintreten zu lassen.“
Der Regent hat durch Verfügung vom gestrigen Tage an⸗ geordnet, daß der Name des Obersten Borremans in der Armee⸗ Liste gesürichen werde.
Nachstens wird der Prozeß gegen den Major Kessels begin⸗ nen. Auch der Prozeß gegen den abwesenden General Vander⸗ smissen soll regelmäßig geführt und der Letztere, falls er schuldig befunden wird, in contumaciam verurtheilt werden.
Aus Antwerpen wird gemeldet: „Die militairischen Ver⸗ gehen und Verbrechen nehmen in der Provinz Antwerpen der⸗ maßen zu, daß der hiesige Auditeur es für seine Pflicht gehal⸗
ten hat, einen Adjunkten zu verlangen, um die Prozesse schleu⸗ niger betreiben zu können.“ ““
— — Von der Gallizischen Gränze, 5. Mai. Nach gestern aus Lemberg hier eingegangenen Nachrichten ist Ge⸗ neral Dwernicki, mit einer Armee von circa 5500 Mann und 4 Kanonen durch das Kaiserl. Russische Armee⸗Corps des Generals Rüdiger aus Wolhynien verdräangt worden und hat sich genöthigt gesehen, zwischen Hustatyhn und Brody auf das Kaiserlich Oesterreichische Gebiet zu flüchten. Der ic. Dwernicki mußte mit seiner Mannschaft Gewehr und Waffen, Ammunition und Pferde den Oesterreichern zur Abgabe an die Russen sofort abliefern, und er und seine Angehoöri⸗ gen sind vorlaufig durch Siebenbürgen nach Ungarn abgeführt worden.
1 SiIRn d. 8 1b
München, 6. Mai. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten schritt dieselbe zur Berathung über die gegen den Staats⸗Minister des Innern wegen Verlez⸗ zung der Verfassung durch die Censur⸗Verordnung vom 25. Ja⸗ nuar erhobene Beschwerde. Die hjesige Politische Zei⸗ tujng berichtet darüber Folgendes:
Der Staats⸗Minister v. Schenk betrat die Rednerbuͤhne. Er erklaͤrte, sein bisheriges Stillschweigen bei den Stimmen, welche in der Kammer gegen die Censur⸗Verordnung erhoben wurden, sey veranlaßt worden durch seine Ueberzeugung, ein Minister duͤrfe kein Beispiel vom Abweichen der parlamentarischen Ordnung der Berathung geben; gegen die Angriffe dieser Verordnung in oͤf⸗ fentlichen Blaäͤttern sey von dem Ministerium des Innern nichts erwidert worden, weil, nachdem die Sache so weit gediehen, nun⸗ mehr die Kammer der einzige Ort gewesen, wo sich dasselbe uͤber
dische Schriften,
diese Verordnung erklaͤren konnte. — Man habe in der Verordnung eine Ausdehnung der Censur auf die mit innerer Politik sich befas⸗ senden Blaͤtter erkennen wollen; dem sey nicht so, sie sey nur eine nothwendige genauere instruktive Darstellung der verfassungsmaͤßigen Bestimmungen uͤber die Censur der politischen und statistischen pe riodischen Schriften; es habe sich von der Anwendung eines beste⸗ henden Gesetzes gehandelt, welches nach seiner persoͤnlichen Ansicht nicht zweckmäßig sey, indem nach dieser volle Freiheit der Presse, jedoch mit ernster Bestrafung des Mißbrauches derselben, einem con⸗ stitutionnellen Staate am entsprechendsten sey, eines bestehenden Ge⸗ setzes, welches nur bedingte Freiheit der Presse gewaͤhre, indem die Censur politischer pexiodischer Schriften verfassungsgemaͤß sey; es handele sich deshalb nur von der Frage, was politisch sey. Nach allgemeinem Sprachgebrauche umfasse dieser Begriff den Inbegriff der Grundsaͤtze, nach welchen das oͤffentliche Leben eingerichtet und regiert werden solle; er enthalte also sowohl das, was man innere, als das, was man aͤußere Politik nenne; so sey der Begriff von Politik schon von Aristoteles bestimmt, so von den Schriftstellern uͤber Staatsrecht (wo Aretin angefuͤhrt wurde), so voͤlkerrechtlich in dem §. 16 der Deutschen Bundes⸗Akte aufgefaßt worden; auch der desondere Sprachgebrauch der Baierschen Gesetzgebung weiche von dem all gemeinen nicht ab; Belege seyen die Censur- Verordnungen von 1799 und 1806; auch in der Staͤndesitzung von 1819 sey Politik fuͤr aͤußere und innere Politik umfassend erklaͤrt worden. Fuͤr diesen Umfang spreche auch das System des Edikts uͤber die Freiheit der Presse: diesem gemaͤß solle der Mißbrauch dieser Freiheit durch repressive und praͤventive Maaßregeln gehemmt werden; erstere seyen, der Na⸗ tur der periodischen Presse gemaͤß, bei ihr nicht anwendbar, also müͤßten letztere, die Censur, in Anwendung kommen. Nach richti⸗ ger Interpretation des §. 2. des III. Edikts seyen also auch perio⸗ welche sich mit innerer Politik befassen, von der
Censur nicht befreit. — Diese Ansicht sey auch durch die Observanz seit 1818, bewaͤhrt. — Belege lieferten den Beweis, daß seit diesem Jahre bis 1825 periodische Blaͤtter, die sich mit innerer Politik befaßten, ja sogar Unterhaltungs⸗Blaͤtter der Censur unterworfen waren, daß die Herausgabe periodischer Blaͤtter durch hoͤchste Be⸗ willigung bedingt war, und namentlich hinsichtlich der Bekanntma. chhg der Verhandlungen der Staͤnde manche Beschraͤnkungen oh⸗ walteten. der Censur beim Regicrungs⸗Antritt Koͤnig Ludwigs gewesen. Un⸗ term 15. Juni 1823 sey die Zeitschrift Flora, einiger Unziemlichkei⸗ ten wegen, unter Censur gestellt worden; da diese Zeitschrift bloßes Unterhaͤltungsblatt gewesen, so habe man noch im J. 1825 von der angeordneten Censur Umgang nehmen zu koͤnnen geglaubt; das desfalls erlässene Ministerial⸗Reskript sey jedoch mißverstanden worden; es habe bloß die Unterhaltungs⸗ und Literatur ⸗Blaͤtter von der Verbindlichkett, sich einer Censur zu unterwerfen, befreit; keines⸗ weges aber der inneren Politik gewidmete Blaͤtter, wie die Entschlic⸗ ßung in Beziehung auf das Kuͤlmbacher Wochenblatt, die Verord⸗ nung, die Formarion und den Wuͤrkungskreis der Ministerien betr, durch welche die Censur dem Ministerium des Innern uͤbertragen wurde, die Verfuͤgungen hinsichtlich der Publication der Verhand⸗ lungen der Kammer der Abgeordneten in den periodischen Blaͤttern bewiesen. Der Grundsatz, daß periodische Blaͤtter, die sich mit innerer Politik befaͤßten, der Censur unterworfen seyen, sey nie zu⸗ ruͤckgenommen worden, aufrecht erhalten aber der Grundsatz, die Her⸗ ausgabe einer periodischen Schrift politischen Inhalts sey durch hoͤhert Erlaubniß bedingt. Es seyen nun Lokalblaͤtter entstanden, die sich hier und da mit innerer Politik beschaͤftigt haͤtten, man habe sie nicht beachtet; erst seit dem Beginne des Jahres 1829 haͤtten sich periodi⸗ sche Blaͤtter, rein fuͤr innere Politik bestimmt, gebildet; das Mini⸗ sterium habe anfangs keine besondere Veranlassung gefunden, die Cen⸗ sur anzubefehlen; es habe geglaubt, die Herausgeber solcher periodi⸗ scher Schriften seyen gehalten, sich der Censur zu unterwerfen, fuͤr die Staats⸗Regierung bestehe aber keine Verpflichtung, die Censur bei allen ihr unterworfenen Blaͤttern anwenden zu muͤssen; es habe wohl von der Censur Umgang genommen, aber nicht Censur⸗ Freiheit ausgesprochen. Nuͤr von diesem Gesichtspunkte aus sey das Ministerial⸗Reskript von 1829 zu betrachten; durch dasselte
sey nur ausgesprochen, anstaͤndiger Aeußerung uͤber innere Politit
sey kein ungesetzliches Hinderniß in den Weg zu legen; hieraus könne kein ernstlicher Anspruch auf Censur⸗Freiheit, kein Verszicht auf die Censur gefolgert werden; zu einem solchen Aussyruch und Verzichs sey die Staats⸗Regierung auf keine Weise verfassungsmi⸗ ßig berechtigt gewesen. In einigen Kreisen habe man nun wohl in⸗ laͤndischer Politik gewidmete Blaͤtter der Censur nicht unterworfen, in anderen, namentlich im Unter⸗Donau⸗ und Rezat⸗Kreise, aber nicht. — Die gestattete Freiheit habe aber ungemeinen Mißbrauch veranlaßt; die periodische Presse sey, statt frei, zuͤgellos gewor⸗ den; sie habe nichts geschont, selbst die ebeltigte Person des Monarchen nicht; durch die Art, wie stie sich gestaltete, sey die Ehre des Staatsbuͤrgers das einzige Gut gewesen, welches gesetzlichen Schutzes entbehrte. Einschreitungen gegen den Mißbvrauch der periodischen Presse seyen deshalb dringend gefordent worden, selbst von Vertretern des Volks, dem Landrathe des Ober⸗ Donaukreises; der Regierung seyen keine andere gestattet gewesen, als die Wiedereinfuͤhrung der inneren aufgehobenen Censur; diese Wiedereinfuͤhrung habe jedoch nach hoͤchst liberalen Grundsaͤtzen statt⸗ gefunden, denn die Regierung habe von der Observanz, die Erlaub⸗ niß zur Herausgabe periodischer und statistischer Schriften noͤthig zu machen, Umgang genommen, so wie die Censur nur auf Artikel ph⸗ litischen und statistischen Inhalts beschraͤnkt; aus allen diesen Gruͤnden moͤchte also die Beschwerde materiell nicht begruͤndet seyn. Als formeller Grund einer Beschwerde sey angefuͤhrt worden, die fragliche Verordnung habe als Abaͤnderung der Verfassung nicht einseitig vom Ministerium des Innern a⸗ lassen werden koͤnnen; es sey jedoch diese Verordnung wedet ein neues Gesetz, noch eine authentische Interpretation, noch eine Abaͤnderung oder Aufhebung eines Gesetzes; durch sie solle nichtz Neues eingefuͤhrt werden, sie sey nichts als eine Instruction zum Vollzuge des Ediktes uͤber die Freiheit der Presse, welche man, um sie gehoͤrig bekannt zu machen, durch das Regierungsblatt bekannt gemacht habe; daß sich die Instruction vorzuͤglich auf die innert Politik beschraͤnkte, habe darin seinen Grund, weil die aͤußere Politik, ihrer Wandelbarkeit und der bei ihr zu nehmenden Ruͤcksichten wegen, keine festen Bestimmungen zulasse; daß aber eine solche Instruction verfassungsmaͤßig sey, habe der Antrag der Kammer in dieser Bezie⸗ hung im Jahre 1819 gezeigt, welche nur deshalb gesetzliche Normen wollte, um moͤglichen Wechsel reglementairer Vorschriften zu vermei⸗ den. Da deshaͤlb die Beschwerde auch formell nicht begruͤndet er⸗ scheinen moͤchte, so handle es sich nur um die von der Minoritaͤt des Aus⸗ schusses beantragte Versetzung des Ministers in den Anklagestand: daruͤber sich zu aͤußern, moͤge ihm erlassen werden, da er, wie er hoffe, die Vor⸗ aussetzung der Versetzung in den Anklagestand, die Verfassungsmi⸗ drigkeit der Verordnung widerlegt habe, uͤbrigens sey die vorlie⸗ gende Beschwerde insofern ersprießlich, als aus ihr die Nothwendig⸗ keit einer Abaͤnderung des Edikts uͤber die Freiheit der Presse her⸗ vorgehe. — Hierauf betrat der Abgeordnete Schwindl die Redner⸗ buͤhne, um fuͤr die Anklage wegen Verletzung der Verfassung durch die Censur- Verordnung zu sprechen. Er begann mit Darstellung der Wichtigkeit des zur Entscheidung vorliegenden Falles, indem zum erstenmale ein Minister vor den Schranken der Kammer angeschul⸗ digt stehe: Pflicht der Abgeordneten sey ruͤcksichtslose Strenge, soll ja die Verfassung nicht eine politische Mißgeburt ohne Ge⸗ waͤhr seyn. Der Redner beruͤhrte hierauf, es sey ein un⸗ gluͤcklicher Versuch gewesen, die Preßfreiheit zu zerstoͤren, alz man den Nedacteuren periodischer Blaͤtter die Aufnahme von Artikeln, welche die Regierung betraͤfen, untersagte; dies sehͤ eine Schlinge gewesen, um die Censur⸗Ordonnanz vorzuhe⸗ reiten, eine Schlinge, durch die viel Mißtrauen zwischen Regie⸗ rung und Volk geworfen wurde; am verderblichsten habe die Cen⸗ surverordnung vom 28. Januar 1831 gewirkt: diese habe das Edikt uͤber die Freiheit der Presse in seinem wesentlichen Theile aufgeho⸗ ben, indem sie Zeitschriften, die sich mit innerer Politik befaßten, der Censur unterworfen habe, diese aber nach dem Edikte keinge unterworfen seyen; die Regierung habe dies anerkannt, indem sie diese Zeitschriften censurfrei erscheinen ließ; dagegen koͤnne nicht ein⸗ gewendet werden, sie habe sich ihres Rechtes nicht bedienen wollen,/ denn es stehe nicht in der Willkuͤr der Regierung, die Censur ein⸗ zufuͤhren oder aufzuheben; durch die Verordnung sey aber eine Ge⸗ dankenmauth eingefuͤhrt worden; die in ihr enthaltene Beschran⸗ kung der Mittheilungen von Nachrichten uͤber die Kdnigl. Familit verletze die Wuͤrde des Baierschen Volkes, sie entfremde es von der Königl. Familie: daß den Censoren aufgetragen worden, notorische Un⸗ wahrheiten zu streichen, sey eine politische Absurditaͤt, denn diese wider⸗ legten sich von selbst; durch die Beschraͤnkung der Raisonnements uͤberdie Staͤnde⸗Verhandlungen werde der Censor Richter uͤber die offentliche Meinung, und dies koͤnne er nicht seyn; er habe uͤberhaupt das Recht, jede der Regierung unliebe Aeußerung zu unterdruͤcken, er brauche sie nur nach §. 7. fuͤr Schmaͤhung zu erklaͤren; die Bestim⸗ mungen der §§. 8 und 9 seyen unausfuͤhrbar; vergleiche man als die Verordnung mit dem Preß⸗Edikte, so zeige sich in ihr etwa ganz Anderes, sie widerstrebe dem Geiste des Preß⸗Edikts; sie ent⸗ halte eine authentische Interpretation des im Edikte enthaltenen Wortes Politisch; deshalb habe aber auch der Minister des Innern diese Verordnung nicht erlassen koͤnnen, dies waͤre nur auf verfas⸗ sungsmaͤßigem Wege, nach Vernehmung des Staatsraths und mit Genehmigung der Staͤnde, moͤglich gewesen; dadurch, daß er sie er⸗ lassen, habe er seine Kompetenz uͤberschritten; er muͤsse also zur Ver⸗ antwortlichkeit gezogen werden; die Staͤnde haͤtten dazu nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, indem, wenn ein Minister, der, wie durch die Verordnuͤng vom 28. Januar geschaͤhe, die Grund⸗Princivien der Verfäassung untergrabe, nicht verantwortlich gemacht wuͤrde, die Verfassung keine Garantie habe, die Verant⸗ wortlichkeit der Minister eine Fabel sey. Die Kammern haͤtten je⸗
8
So sey der Zustand der periodischen Presse hinsichtlich
feyn, welches angeblich von den Franzosen den Türken uüberge⸗
nvweys der Küste unterworfen.
6 nur anzuklagen, die Leitung des Prozesses komme dem Ober⸗ ellationsgerichte zu. Der Rener schloß mit dem Antrage, den inister v. Schenk in den Anklagestand zu versetzen, die Censur fuͤr schwidrig zu erklaͤren und allen Betheiligten die Regreß Klagen in den Minister vorzubehalten. Hierauf sprach Frhr. v. Rot⸗ hahn gegen die Anklage. (Mit dem Vortrage dieses Mitglie⸗ schließt die politische Zeitung ihren Bericht, dessen Fortsetzung tbehalten wird.)“ h““
E Turin, 29. April. Vorgestern Nachmittag, einige Stun⸗ n nach dem Tode Sr. Maj. des Königs Karl Felix, empfing in Nachfolger Karl Albert die Huldigungen der Großwürden⸗ äͤger, des Capitains der dienstthnenden Garde und des Ceremo⸗ en⸗Meisters, welche die Ehre hatten, zum Handkuß zugelassen werden und die Königl. Befehle entgegenzunehmen. Se. Maj. pfingen hierauf den kommandirenden General der hiesigen Mi⸗ air⸗Division, Tahon⸗Revel Grafen von Pratolungo, die Mi⸗ ster mit Portefeuille und die ersten Staats⸗Secretaire. Gegen Uhr versammelten sich sämmtliche Truppen der hiesigen Gar⸗ gson in Parade⸗Uniform auf dem Waffenplatze, wo der ge⸗ annte General ihnen nach einer kurzen, aber eindringlichen An⸗ de den Eid der Treue gegen den neuen König abnahm. Die ruypen kehrten dann in ihre Kasernen und Quartiere zurück. urz vorher war folgende Proclamation an den Straßenecken geschlagen worden: 1 —„Nach einer langen und schmerzhaften Krankheit, die bis um letzten Hauche mit einer religiösen und heldenmüthigen ztandhaftigkeit getragen wurde, hat die Vorsehung Se. Ma⸗ stat den König Karl Felix zu sich gerufen. Der treffliche Fürst t6 Sr. Majestät dem Konige Karl Albert das Beispiel sei⸗ ir Tugenden und seiner väterlichen Liebe zu seinen Unterthanen ück. Segnen wir daher die göttliche Vorsehung, die ihm inen in der Blüthe des Lebens stehenden König zum Nachfol⸗ er giebt, dessen Talente, Gedanken und Beschaäftigungen stets uf das gerichtet waren, was einst das Glück seiner Unterthanen üsmachen sollte. Unseren Thraͤnen um den besten Souverain Farl Felix müssen wir unsere Dankgebete für den neuen König hinzufugen, den Gott zum Herrscher über dieses Land bestimmte, und dessen angeborene Tapferkeit aufs glänzendste in Spanien hervortrat, und Gott bitten, ihn mit seinem allmächtigen Arm u unterstützen, wie alle seine Unterthanen, wenn es Noth thut, hr Leben für die Vertheidigung seines Thrones aufopfern “
Die Allgemeine Zeitung berichtet aus Konstantino⸗ hel vom 11. April: „Ein Theil der Türkischen Flotte soll nach der Albanesischen Küste, ein anderer Theil nach Algier bestimmt
en werden wird. — In Folge des abermals in Albanien aus⸗ gebrochenen Aufstandes soll sich der Groß⸗Wesir in einer mißli⸗ chen Lage befinden. Auch in Bosnien und Servien, so wie in hrien, sind neuerdings große Unordnungen vorgefallen. Von hier gehen viele regulaire Truppen ab. Vor einigen Tagen wurde der Vice⸗Admiral erdrosselt; man kennt die Ursache nicht, glaubt aber, daß er mit in die entdeckte Verschwörung verwickelt war.“*) — Der Courrier de Smyrne meldet aus Trapezunt vom 4. Februar: „Der Seraskier Osman Pascha hat alle De⸗ Mehrere sind als Gefangene dacher gebracht und der Derebey von Gunieh ist erdrosselt wor⸗ ven; 12,000 Mann waren zu diesem Unternehmen ins Feld ge⸗ scickt. Die innere Verwaltung des Paschaliks ist gut. Die zermans der Pforte werden vom Pascha treulich ausgeführt, der die Christen mit einer Milde behandelt, an die ste hier nicht ge⸗ wöhnt waren. Ueberall herrscht jetzt Sicherheit, und der Handel gewinnt eine ungewöhnliche Thätigkeit. Früher besuchten Euro⸗ paische Schiffe kaum diese unwirthbare Küste; im Laufe des vorigen Jahres sind deren 26 hier eingelaufen, und mehrere ha⸗ ben an der Küste überwintert. Sie sind großtentheils fur Rech⸗ nung der Perser beladen, die den Weg von Tauris über Bayazid, Diadin, Erzerum, Trevisonde und Konstantinopel definitiv als ihre Handelssiraße angenommen haben; sie umgehen auf diese Weise die Russischen Zollämter. Der Prinz Abbas⸗Mirza hat sich verbind⸗ lich gemacht, die auf seinem Gebiete befindlichen Kurden in Ruhe zu halten. Wenn diese Umstäande so bleiben, so wird Trebisonde durch den andel des einheimischen Verbrauchs und durch den Transit mit ersien ein wichtiger Hafen werden. In der Nachbarschaft geschieht nichts von Bedeutung. Die Russen führen einen lang⸗ wierigen Krieg gegen die Abasen, und der Vertrag von Adriano⸗ pel hat in der Lage dieses Landes noch nichts geändert.“
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Rio de Janeiro, 12. Februar. Der Kaiser und die Kai⸗ serin befinden sich noch immer in Mines, von wo häufig Nach⸗ richten über dort veranstaltete Festlichkeiten eingehen. IJJ. MM. scheinen sich dort so zu gefallen, daß man bezweiselt, ob Sie zur Eröffnung der Kammern am 3. Mai hiecher zurückgekehrt seyn werden; auch hier will man die Heimkehrenden mit Ehrenpfor⸗ ten empfangen. — Vor kurzem wollte man eine Verschwörung in Rio Grande entdeckt haben; ein Ingenieur⸗Offizier, von Ge⸗ burt ein Deutscher, der mit Aufnahme der Stadt Porto⸗Ale⸗ gie beschaftigt, sollte, wie es hieß, die Umwaͤlzung lei⸗ ten wollen und wurde verhaftet; der völlige Ungrund der Anklage kam jedoch bald an den Tag. — Um von den durch den Schiffbruch der Fregatte „Thetis“ verloren gegangenen baaren Geldern so viel wie möglich zu retten, hat man eine Taucherglocke am Bord des Englischen Admiralschiffes aus eisernen Wasserkasten zusammengesetzt und bereits einige Versuche ange⸗ stellt, von denen man sich einen vollkommnen Erfolg verspricht, da bereits mit gewöhnlichen Mitteln Kanonen ausgesischt wur⸗ den, ein Zeichen, daß die Fregatte nicht tief liegt. — Die Nach⸗ richten aus Buenos⸗Ayres lauten nicht erfreulich. Die Unita⸗ risten hatten die Oberhand, und der Krieg mit den Föderalisten soll im Gange seyn; alle Fremde sollen, weil sie früher den Letzteren beigestanden, vertrieben werden. — Chilt und Peru waren nach den letzten Nachrichten ruhig.
Meryiko. ͤ
Folgendes ist der (gestern unter London erwähnte) Artikel des Couriers zur Rechtfertigung des in Mexiko gegen den General Guerrero beobachteten Verfahrens. „Ohne uns“, heißt es in jenem Blatte, „bei Betrachtungen über die Art und Weise, wie der General Guerrero zum Präsidenten erwählt worden, auf⸗ halten oder den Wunsch hegen zu wollen, die Excesse und Plün⸗ derungen ins Gedachtniß zurückzurusen, die in Parian am 4. Dezember 1828 seiner Erhebung zu jenem hohen Posten un⸗ mittelbar vorangingen, müssen wir hier dennoch in Erinnerung bringen, daß er von dem Augenblicke an, wo er in Folge eines
neral Guerrero war zur naämlichen Zeit der Urheber und der Vor⸗
man ihn für alle Uebel verantwortlich halten, die er über seine
am 4. Februar 1830 ferlassenen Gesetzes für unfähig zur Regie⸗ rung erklärt ward, aufgehört hatte, gesetzmäßig der Oberbeamte der Republik zu seyn, und um so mehr, da er durch seine da⸗ malige Unterwerfung unter den Ausspruch der Kammern, auf die ihm etwa früher zuerkannten Rechte selbst verzichtet hatte. Auch vergesse man nicht, daß er zu der Zeit seiner Unter⸗ werfung sich im Zustande völliger Freiheit, und nur von sei⸗ nen Freunden und Anhängern umgeben, in Tixtla, seinem Geburtsorte, befand. Wenn er später jenen Entschluß be⸗ reute und selbst als Rebell gegen eine Macht auftrat, der er das Anerbieten der Anerkennung und des Gehorsams ge⸗ macht hatte, sollte man sich in solchem Fall etwa darüber wun⸗ dern, daß man ihn nach den bestehenden Gesetzen richtete? Ge⸗
wand zu einem Bürgerkriege, der ein ganzes Jahr lang das süd⸗ liche Mexiko verwüstete, und da man ihm zu verschiedenen Zei⸗ ten Vergessenheit und Versöhnung angeboten hatte, so mußte
Theilnehmer brachte. Es haben ihm Einige den Namen eines Oberhauptes der populairen Partei beigelegt; versteht man un⸗ ter populairer Partei Banden, die größtentheils von Straßenräu⸗ bern, wie Cataneo, Eruz, Monjoy u. s. w., befehligt wurden, so wurde natürlich Guerrero ihr Oberhaupt, als er sich an ihre Spitze stellte. Wir glauben indessen nicht, daß es der wahren demokra⸗ tischen Partei damit gedient seyn würde, wenn man die Exeesse der sogenannten Vertheidiger der öffentlichen Freiheit auf ihre Rechnung schriebe; gewiß würden sie ein Verbot der Freiheit des Plünderns, Brennens und Mordens lieber gesehen haben. Fer⸗ ner hat man den Einwurf gemacht, er sey durch List gefangen, vor eine nicht kompetente Behörde gestellt und willkührlich verurtheilt worden. Die beiden letzten Behauptungen sind falsch und die erste nicht ganz richtig. General Guerrero wurde vor eine Militair⸗Kom⸗ mission gestellt, nicht als Divisions⸗General der Republik, weil er aufgehört hatte, es zu seyn, wie er als Rebell gegen die Re⸗ gierung auftrat und sie bekriegte, sondern als ein Feind des Ge⸗ meinwesens, der folglich auf den Schutz der Gesetze keinen An⸗ spruch machen durfte. Die Militair⸗Kommissionen übrigens sind in Mexiko, wie fast allenthalsen, aus von der Ober⸗Behörde ernannten Offizieren jedes Ranges zusammengesetzt und entschei⸗ den ohne Appellation. General Arana wurde gleichmäßig im Jahre 1828 vor eine Militair⸗Kommission gestellt und von ihr zum Tode verurtheilt, die aus Offizieren unter Obersten⸗Rang bestand, und zwar zu einer Zeit, wo es keinen Bürgerkrieg gab. Was den Umstand betrifft, daß man, um seiner habhaft zu wer⸗ den, zur List seine Zuflucht nahm, so müßte man zuerst Beweise für eine solche Behauptung liefern und in Erfahrung zu bringen suchen, ob die Regierung vielleicht nichts weiter that, als zufallige Umstände benutzte, um einem Bürgerkriege ein Ende zu machen. Vorausgesetzt aber auch, die Mexikanische Regierung hätte von der List etwas gewußt, ja, diese List ware von ihr selbst ausgegangen, so bliebe es noch zu erörtern, ob sie nicht ein Recht hatte, das ihr vorgeworfene Mittel gegen einen Feind zu gebrauchen, der unter dem Schutz der Mauern von Acapulco jeden Augenblick Ausfälle zu Lande oder zu Wasser machen und, sich an die Spitze seiner Anhänger stellend, die Fackel der Zwietracht aufs neue entzünden konnte. Wir glau⸗ ben, es dürfte schwer halten, zu beweisen, daß ein solches Recht denen nicht gebühre, die für die öffentliche Drdnung und Ruhe verantwortlich sind.“
Inland.
Berlin, 10. Mai. Nach Inhalt des heute erschienenen Blattes der Gesetz⸗Sammlung ist der bereits früher publieirte (in Nr. 114 der St.⸗Z. erwähnte) Staats Vertrag über den künf⸗
Verbande der östlichen Preußischen Provinzen, vom 11. Februar d. J., von Sr. Majestaͤt dem Koöͤnige am 29. März d. J. und von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Sachsen⸗Weimar am 16. Febr. d. J. ratificirt, die Ratifications⸗Urkunden aber sind am 9. April d. J. zu Berlin gegenseitig ausgewechselt worden.
—
Die im obgedachten Blatte der Gesetz⸗Sammlung ent⸗ haltene Ministerial⸗Erklärung vom 1. Mai 1831, über die mit der Kaiserl. Oesterreichischen Regierung verabredete Aufhebung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in den Preußischen und Oesterreichischen Häafen, lautet, wir folgt: „Nachdem Se. Majestät der König von Preußen und Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich in dem Wunsche übereingekommen sind, durch gegenseitige Aufhe⸗ bung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in Allerhöochst Ihren Häfen zur Beförderung des Handels⸗Verkehrs Allerhöchst Ihrer hierbei be⸗ theiligten Unterthanen beizutragen; so erklärt das unterzeichnete Ministerium hierdurch, in Folge Allerhöchsten Auftrags und in Erwiderung der von dem Kaiserl. Oesterreichischen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmäaächtigten Minister Herrn Grafen von Trautmansdorff, Namens Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich, ruücksichtlich der Preußischen Schiffe ausgestellten glei⸗ chen Zusicherung: daß in den Preußischen Häsen die Oesterreichischen Schiffe, bei ihrem Einlaufen wie bei ihrer Abfahrt, hinsichtlich aller Ha⸗ fen⸗, Tonnen⸗, Leuchtthurm⸗, Lootsen⸗ und Berge⸗Gelder und überhaupt hinsichtlich aller anderen jetzt oder künftig der Staats⸗Kasse, den Städten oder Privat⸗Anstalten zufließenden Abgaben oder Lasten irgend einer Art oder Benennung auf ganz gleichem Fuße mit den Preußischen Schiffen behandelt, auch die auf Oesterreichischen Schiffen ein⸗ oder ausgeführten Waaren keinen höoöheren oder anderen Abgaben irgend einer Art, als die auf Preußischen Schiffen ein⸗ oder ausgeführten Waaren zu erlegen haben, unterworfen werden sollen. Die Wirksamkeit dieser Gleichstellung soll vom 1. April des laufenden Jahres ab beginnen und sich bis zum 1. April 1841 erstrecken, alsdann aber, wenn nicht ein Jahr vor letzterem Zeit⸗
folgt seyn sollte, noch ferner bis nach Ablauf eines Jahres, nach geschehener Aufkündigung, bestehen bleiben.“
— Aus Köln meldet die dasige Zeitung vom 6ten d. M.: „Die Feier der funfzigjahrigen Dienstzeit eines einfachen Sol⸗ daten, welche in diesen Tagen stattfand, ist ein so seltenes Ereig⸗ niß, daß darüber folgende Mittheilung wohl erwünscht seyn dürfte. Johann Gottfried Ebert, zu Artern an der Unstrut ge⸗ boren, trat Anfangs Mai 1781 im 15ten Lebensjahre freiwillig bei dem Kürfürstlich⸗Sächsischen Chevauxlegers⸗Regimente von Polenz in Dienste, wohnte den Feldzügen von 1795, 1806, 1809, 1812, 1813, 1814, 1815 bei und wurde im Treffen bei
tigen Beitritt des Großherzogthums Sachsen⸗Weimar zum Zoll⸗
punkte von einer oder der anderen Seite eine Aufkündigung er⸗
det. Als nach der Katastrophe in Rußland das Saͤchstische Corps
neu organisirt ward, wobei die Cheveauxlegers⸗Regimenter ein⸗ gingen, trat er zu dem S8a über, dessen aus dem Herzogthume Sachsen gebürtige
den Stamm des 12ten Preußischen Husaren⸗Regiments bildeten. Während seiner langen Dienstzeit hat er sich vor dem Feinde
annschaften im Jahre 1815
als einen tapferen, im Frieden als diensteifrigen und zuverlässi⸗ gen Soldaten bewährt, dessen Beispiel nicht ohne günsti⸗ 9 Einfluß auf die jüngeren Kameraden bleiben konnte. Ils im Herbste vorigen Jahres das Regiment schnell nach dem Rheine aufbrach und aus Rüuͤcksicht für sein Alter die Rede davon war, ihn in der Garnison zurückzulassen, bewirkte er durch dringende Bitten die Aufhebung einer wohlwollenden Maaßregel, welche ihm aber als Zurücksetzung erschien, und blieb auch wirklich in ununterbrochener Dienstlichkeit. Er war überhaupt stets bei der Fahne, nie beurlaubt und nur einmal 10 Tage lang krank; seine Ordnungsliebe ist im Regiment zum Sprüchwort gewor⸗ den. — Um ihn auch als achtbaren Menschen zu charakterisiren, braucht nur hinzugefügt zu werden, daß er seinem im hohen Alter verstorbenen Vater eine im Verhältniß zur eigenen Ein⸗ nahme betrachtlich zu nennende monatliche Unterstützung abgab, und nächstdem auch einer Schwester beistand; seine Genügsam⸗ keit spricht sich in dem Wunsche aus, daß ihm, wenn er einst nicht mehr kriegsdienstfähig sey, eine kleine Stelle bei der Sa⸗ line zu Artern werden möge. — Der Fall einer solchen Dienst⸗ jubelfeier gewährte aufs neue Gelegenheit, zu erkennen, wie unser gnädiger Monarch das Verdienst in jeder Sphäre gern würdigt und ehrt. Auf desfalls erstattete Anzeige geruheten des Königs Majestät folgende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre zu er⸗ lassen: „„Mir ist angezeigt worden, daß der in der 3ten Eskadron des 12ten Husaren⸗Regiments stehende Husar Gottfried Ebert, aus Artern gebürtig, am 1. k. M. sein 50jähriges Dienst⸗ jubiläum erlebt. Da derselbe, nach dem Zeugnisse seiner Vor⸗ gesetzten, sich in seiner ganzen Dienstzeit, in welcher er 7 Cam⸗ pagnen mitgemacht, bei einem musterhaften Lebenswandel als ein vorzüglich zuverlässiger tüchtiger Soldat geführt und selbst noch auf dem letzten Marsche sich keinem Dienst entzogen hat,
so ertheile Ich Euer Königlichen Hoheit den Auftrag, diesem würdigen Veteran an seinem Jubelfeste in Meinem Namen zu diesem seltenen Ereignisse Glück zu wünschen und ihm, zum Beweise Meiner Erkenntlichkeit für seine gut geleisteten Dienste, den beiliegenden Rothen Adler⸗ Orden Klasse, welchen Ich noch durch ein Geschenk von 50 Rthlrn. in Golde begleite, zu übergeben, ihm dabei bekannt zu machen, daß Ich ihm außerdem nicht nur eine lebenslang⸗ liche Sulag⸗ von 2 Rthlrn. monatlich ausgesetzt, sondern auch
werke zu Artern, wenn eine Erledigung eintritt, anzustellen
Berlin, den 20. April 1831.
(gez.) Friedrich Wilhelm. An des Prinzen Wilhelm von Preußen 1.“ 1 Königliche Hoheit.““
Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Wilhelm diese Beweise der Al lerhöchsten Gnade und demnächst, zur Fürstlichen Tafel gezogen noch ö erhebender Huld; wenn er diesen Tag billi als den glückl
zollern verlieh.“
risch⸗geographischen Abhandlung über Belgien, und zwar von de
graph Wolf machte der Gesellschaft mit dem ersten Blatte eine von ihm auf eigenthümliche Weise bearbeiteten Karten⸗Wegwei sers ein Geschenk und gab dazu Erläuterungen. Herr Min
Darstellung der Krankheiten festzuhaltenden Gesichtspunkte.
Saturns⸗Trabanten vor und erläuterte dieselben. — Utrecht der Gesellschaft gemachtes Geschenk einer Holländische
deckungen der Niederländer, mit Karten, und gab eine Uebersicht ihres Inhalts. Mehrere Geschenke an Karten und gen ein, und andere wurden zur Ansicht vorgelegt.
— Nach offtziellen Straf⸗ und Besserungs⸗Anstalt in Naugard im verflosse⸗ nen Jahre folgende Resultate geliefert: Am 1. Januar 1830 waren 262 mannliche und 115 weibliche, also zusammen 37 Personen beiderlei Geschlechts in der Anstalt detinirt; am Zlsten Dezember 1830 betrug dagegen die Zahl der Detinirten 400. nämlich 287 männlichen und 113 weiblichen Geschlechts
“ hat die Verwaltung
zu Ragnit
Ostpreußen aus der e Straf⸗Anstalt . Laufe de
und 57 waren Neu⸗Vorpommern aus dem im Jahres aufgehobenen Zuchthause zu Stralsund.
378, also, des bedeutenden außerordentlichen Zuwachses aus Neu⸗ Pommern ungeachtet, kleiner gewesen, als im Jahre 1829, wo sie auf 387 gestiegen war. An Zuwachs wurden der Anstalt über⸗
207 Individuen (138 männliche und 69 weibliche) theils entlas⸗
theils auch verstorben, zwei aber entwichen. des Arbeits⸗Ertrages der Durchschnittszahl von 378 Köpfen täg⸗
Anfänger und dergleichen in Abzug. dem vollen Pensum verblieben aber wirklich nur 315 Köpfe, de⸗
Rthlr. betragen sollte. Es sind jedoch 12,676 Rthlr. 16 Sgr 6 Pf. verdient, und es verblieb der Antheil des Staates daran nach Abzug des 1705 Rthlr. 26 Sgr. 2 Pf. betragenden Uebes verdienstes der Gefangenen, welchen sie theils effektive, theils gu geschrieben erhalten haben, 10,970 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf. Ueber
“ der B“
*) Vergl. Nr. 128. Staats⸗zeitung.
Saalfeld, so wie im Jahre 1800 im Gefecht bei Nossen, verwun⸗
welcher ihm mit seinen jüngeren Kameraden übertragen worden, 8
vierter
dem Finanz⸗Minister aufgetragen habe, ihn bei dem Salz⸗
und außerdem soll er befugt seyn, die Montirung des 12tean Husaren⸗Regiments bis an sein Lebensende zu tragen.
Der Veteran empfing am 4ten d. M. hier aus den Händen
ichsten emes langen bewegten Lebens betrachtet, so mögen auch wir uns desselben freuen und das Geschick segnen,“ welches uns das ritterliche und milde Herrscherhaus der Hohen
— In der Sitzung der geographischen Gesellschaft am 7ten Mai las Herr Hauptmann Stargardt die Fortsetzung einer histo⸗
Eroberung des Landes durch die Salischen Franken bis auf den Untergang des Burgundischen Hauses. — Herr Ingenieur⸗Geo⸗
ding trug eine Abhandlung vor: über die bei einer geographischen
Herr Mädler legte eine Zeichnung und Berechnung der in den
Jahren 1832 und 1833 stattfindenden Finsternisse des sechsten Herr Pro⸗
fessor Zeune berichtete über ein vom Hrn. Professor Ackersdyk in Preisschrift von Bennet und Wyk über die geographischen Ent⸗ Reliefs gin⸗
98
der
Davon gehörten 298 Personen Alt⸗Pommern an, 45 waren
1 1 Die tägliche Durchschnittszahl sämmtlicher Züchtlinge ist im verflossenen Jahre
wiesen232 Individuen (165 männl. und 67 weibl.); dagegen sind
sen, theils über die Gränze gebracht, theils in andere Anstalten abgeliefert, theils auf Verwendung der Beamten vermiethet, Bei Berechnung
lich kamen etatsmäßig ½ als Kalefaktoren, Kranke, Gebrechliche, Zur Verdienst⸗Arbeit mit
ren etatsmäßiger Verdienst auf jeden 30 Rthlr., mithin 9450
haupt ist seit der gegenwärtigen Organisation des Betriebs⸗Instituts, also seit 4 Jahren, ein Ueber⸗Verdienst von 6673 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf. Privat⸗Eigenthum der Züchtlinge geworden, und es durf⸗
ten diese Ergebnisse um so mehr dazu geeignet seyn, den hier und da in anderen Anstalten bestehenden Gebrauch der Maschi⸗