1831 / 136 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Rußland und Bessarabien uͤbertragen worden sind, ist vorgestern

hier eingetroffen. Vom 1. (13.) Januar d. J. bis zum 11ten (23.) d. M. betrug die Einfuhr in den hiesigen Hafen 1,950,236 und die Ausfuhr 3,164,188 Rubel; unter der letzteren belief sich der Werth des verschifften Weizens auf 1,604,320 Rubel.

Poln.

Warschau, 12. Mai. In der Sitzung der Landboten⸗ Kammer vom 9ten d. M. wurden zuerst einige Anträge von geringerer Bedeutung eingereicht; einer darunter nahm jedoch die Aufmerksamkeit der Kammer mehr in Anspruch; der Deputirte Kry⸗ sinski nämlich trug darauf an, die Anfertigung eines Gesetz⸗Entwur⸗ fes zu beschleunigen, wodurch eine diplomatische Kommission orga⸗ nisirt würde, da in dem bisherigen organischen Statut über die Repräsentation für eine solche nicht gesorgt sey. Hierauf kam der Vorschlag zur Diskussion, wonach die Zusammensetzung der Kammer erneuert werden soll, und zwar ließ sich sogleich der Landbote Swirski gegen dieses Vorhaben vernehmen und suchte zu beweisen, daß für eine solche Erneuerung weder die dringende Nothwendigkeit, noch die Gesetzmäßigkeit sprächen, und daß auch jetzt gar nicht die geeignete Zeit dazu wäre. Was zuerst die Nothwendigkeit anbelange, meinte der Redner, so sey die An⸗

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einnehmen. dier⸗Regiment, von einer Kanonenkugel getroffen, seinen Tod. Wie heftig und schnell der Angriff des Grenadier⸗ und des ihm folgenden Zten Regiments war, beweist die Gefangennehmung eines ganzen Russischen Infanterie⸗Regiments, welches, da es sich auf den Schall unserer Geschütze aus seiner Position in Lonczka nach Siedlce zurückzog, unter unsere Kolonnen gerieth und mit dem Oberst und allen Offizieren die Waffen streckte. In der folgenden Nacht deckten das Grenadier⸗ und 3te Linien⸗Regiment den Rückzug unseres Corps in seine alte Stellung mit Ausdauer und Ordnung. Am 14. April bewachte ein Batalllon des Grenadier⸗Regimentes mit 2 Schwadronen vom 6ten Uhlanen⸗Regimente, unter ge⸗ meinsamer Anführung des Obersten Wolowicz, den wichtigen Posten in Sucha, welches den Schlüssel zu der Posttion bei Boimie bildete. Dieser Posten wurde des Morgens von 2 feind⸗ lichen Kavallerie⸗-Regimentern, 6 Kolonnen Insanterie und 3 Ge⸗ schützen angegriffen. Die Kavallerie, welche durch eine Fuhrt unterhalb Sucha den Fluß passtrt hatte, wollte das Bataillon abschneiden, während zu gleicher Zeit die Artillerie mit Kartät⸗ schen die Unsrigen bestrich und die Infanterie unter dichtem Ka⸗ rabinier⸗Feuer das Dorf zu erobern suchte. Jetzt formirte sich das Grenadier⸗Bataillon hinter dem Dorfe in 4 Kolonnen und

Dort fand der Capitain Stokowski, vom Grena⸗

ste als gute Patrioten mit den gedachten Beschlüssen, der Eid verweigert, die Inschrift: rückgewiesen und nur das von der Kommission für die National Belohnungen vorgeschlagene Kreuz angenommen und sofort an⸗ gelegt werden solle, nicht einverstanden seyn könnten. Was den verlangten Eid betreffe, so würden sie, von ihren Rechten und Pflichten durchdrungen, bei der Empfangnahme des Kreuzes den⸗ selben mit voller Ueberzeugung leisten. Eben so nähmen sie den Zusatz: „Gegeben vom Könige“ dankbar an, weil nach üihre Ansichten die Belohnung dadurch nur noch einen höheren Werth erhalte. Umsonst mühe man sich, zu beweisen, daß durch jene Worte das Wesen der Decoratiou verändert und aus einer Na⸗ tional⸗Belohnung eine Königl. Gunstbezeugung gemacht werden würde. Sie (die Unterzeichner) konnten dieses Bedenke

wonach

nicht theilen, glaubten vielmehr, daß die Eidesleistung und die Annahme der Inschrift nur dazu dienen würden, die öffentliche Ruhe durch eine noch engere Anschließung an den Monarchen zu bewahren und zu befestigen. „Durch diese Erklärung“, s schließt die Protestation, „wollen wir der Regierung eine neue Bürgschaft unserer politischen Meinungen geben. Nicht ohne tiefen Schꝛnerz sehen wir, daß einige unserer Mitbürger, die durch glänzenden Muth und ehrenvolle Dienstleistungen empfeh⸗

„Gegeben vom Könige”“

Begräbnißorte der Grafen von Savoyen, in Bewegung ge⸗ at und in funfzehn Tagen an letzterem Orte ankommen Die Kosten dieses Transports und des Begräbnisses nden auf 600,000 Fr. abgeschätzt. Der neue König Karl Al⸗ wird an die Stelle der bisherigen Gardes du Corps eine enigl. Garde errichten.

Aus Toulon vom 3. Mai meldet man: „Die Linien⸗ sse „Trident”, „Algestras““ „Algier“ und „Marengo“ liegen vt mehr auf der großen Rhede vor Anker, sondern sind nur fandere festliegende Schiffe angebunden, so daß sie beim ersten sgnal nur die Taue zu lösen brauchen und sogleich unter Se⸗

ehen könmnen. Man versichert hier, die Flotte des Englischen bmirals Pulteney Malcolm sey auf dem Wege von Smyrna icher, und das Franzostische Geschwader erwarte nur seine An⸗ uft, um sich mit ihm zusammen vor die Mündung des Tajo legen. Die Effekten und die Küche des Contre⸗Admirals ugon sind bereits eingeschifft, worauts man auf eine baldige fahrt schließen will. Der Bey von Titeri ist noch hier und ohnte vorgestern der großen Revue über die hiesigen Truppen er sah mit seinem Sohne vom Balkon der Marine⸗Präfek⸗ 8 Haltung der Truppen zu bewundern.

wzu und schien die schöne In Havre eingegangenen Nachrichten aus Port⸗au⸗Prince

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Regenten melden, der um 7 Uhr einen Minister⸗ menberief. Um 9 Uhr wurden die Delegirten eingeführt und wohnten der Sitzung bei, die bis halb zwei Uhr dauerte.

National⸗Vereins unterzeichnet.

Garden hat folgende Proclamation an die Einwohner Brüssels erlassen: „Mitbürger! Einige Fremde, Feinde unserer Institu⸗ tionen und unserer Ruhe, suchen das Volk aufzuregen und möch⸗ ten es dahin bringen, daß Unordnung und Anarchie im Schoße unserer schönen Stadt herrschten. Treu dem Vaterlande und ihrem Schwure, ist sie entschlossen, den gegenwärtigen Zustand der Dinge aufrecht zu erhalten. Ohne Ordnung keine Freiheit. Für die eine haben wir gekämpft, die andere werden wir zu erhalten wissen. Die Unruhestifter mögen zittern. und dem Regenten bleiben, den wir erwaäͤhlt haben. Bürger theilen diese Gesinnungen. Aufforderung, welche an die durch Neugierde Herbeigezogenen er⸗ geht, die Gruppen der Ruhestörer verlassen, die man mit Ge⸗ walt aus einander treiben wird.

Rath zusam⸗

err von Robaulr ist hier eingetroffen und hat die Akte des ge

de

Brüssel, 10. Mai. Der General en Chef der Bürger⸗ Li

di Die Bürger⸗Garde wacht!

Die Gewalt wird den Gesetzen, unseren Institutionen vaͤhlt Alle gute Sie mögen nach der ersten

Baron Vanderlinden⸗Hoogvorst.“

Waffen⸗Fabrikanten einen Accord abgeschlossen, Gewehre von geringer Qualität zu Gulden pro Stück fert werden sollen; diese Gewehre will man später an die Bür⸗

setzsammlung publicirten Bekanntmachung des Konigl. Kabinets⸗ Ministeriums, haben Se. Königl. Majestät zur Vereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsganges die verschiedenen Mini⸗ sterial⸗Departements für die Zukunft unabhängiger zu stellen ge⸗ ruht und verordnet, daß nuͤr einzelne Departements⸗Sachen von besonderer Wichtigkeit an das Gesammt⸗Ministerium gebrach t werden sollen, ingleichen, daß in Abwesenheit und Behinderung der Departements⸗Chefs die den verschiedenen Departements bei⸗ geordneten Geheimen Kabinetsräthe eintreten sollen, um für den

demzufolge 25,000 elie⸗

rgarden vertheilen. Die Zeit der wirklichen Mobilmachung rselben ist jedoch noch immer nicht festgesetzt, wiewohl die sten des ersten Aufgebots bereits angefertigt sind. Große Lust

dazu scheint auch unter den designirten Bürgergarden nicht vor⸗ handen zu seyn, wenn auch Einige, wie das obige Beispiel zeigt,

e Piken zurückwiesen und voll Begeisterung für untaugliche

Gewehre waren.

Deutschland. 8

annover, 11. Mai. Nach einer in der heutigen

Minister die Besorgung der laufenden Departements⸗Geschafte wahrzunehmen. Die Sr. Königl. Hoheit dem Herzoge von Cambridge beigelegten Besugnisse sind dergestalt erweitert, daß in eiligen, wenn auch an sich wichtigen, Fällen, nach der Sr. Königl. Hoheit dem Vice⸗Könige darüber zustehenden Bestim⸗ mung, auch ohne vorgängige Berichtserstattung an des Konigs Majestät, die den Umständen nach erforderlichen Bestimmungen sofort getroffen werden dürfen, und daß alich in anderen nicht eiligen Sachen die Nothwendigkeit einer solchen vorgängigen Berichtserstattung auf die wichtigeren Gegenstände beschränkt wor⸗ den ist.

In der Erwartung, daß Se. Majestät der König den An⸗ trag der Stände „auf Bearbeitung eines Staats⸗Grundgesetzes“ genehmigen werde, sind von der zweiten Kammer die zu jenem Geschäft zu ernennenden standischen Kommissarien gewählt. Die Wahl fiel auf den Staatsrath Stüve, Syndikus Lüntzel, Ju⸗ stizrath Kettler, Stadt⸗Direktor Rumann, Dr. Freudentheil, Dr. Sermes und Dr. Meyer. Zu Substituten wurden gewählt: der Schatzrath Eichhorn und der Syndikus Ebell.

In der zweiten Kammer ist in voriger Woche der An⸗

Im Courrier liest man Folgendes: „Hier und an anderen Or⸗ ten ist Geld vertheilt worden; die Orangisten und Franzosen sa⸗ gen, man müsse der Verwirklichung eines Systems vorbeugen, welches ihrem beiderseitigen Zwecke zuwider wäre. Gestern, sagte man, sollte Brüssel der Schauplatz einer patriotischen, aber ei⸗ gentlich einer Bewegung im Sinne der Orangisten und Franzo⸗ sen werden; das Volk erkannte bald, von wo der Impuls kam, und verhielt sich ruhig. Die beiden dem Lande feindlichen Fac⸗ tionen sind in ihrem Unternehmen gescheitert, welches, wie wir hoffen, das letzte dieser Art seyn wird; und Alles hat sich dar⸗ auf beschränkt, einigen Leuten aus den geringeren Klassen die Mittel zu verschaffen, einige vergnügte Stunden in der Schenke zuzubringen. Die Bürgergarde war einen Theil der Nacht auf den Beinen, indeß blieb Alles ruhig; die ganze Bevölkerung, der Ordnung zugethan, durchzog lange lustwandelnd die Straßen. Die in fremdem Solde stehenden Unruhestifter wurden durch diesen Anblick im Zaum gehalten. Der National⸗Kongreß wird sich am 18ten versammeln; das Land erwarte es in Ruhe. Bis zu diesem Zeitpunkt wird in der diplomatischen Welt Alles entschieden seyn; wenn der Prinz von Sachsen⸗Koburg die

len, andere Wünsche und Grundsaͤtze als die unsrigen verkündi gen; so lauter ihre Absichten aber auch seyn mögen, wir können ihre Meinungen nicht theilen. Wenn wir indeß bei dieser Gele⸗ genheit uns zu unserem Leidwesen von ihnen trennen müssen, so sind wir deshalb nicht minder gewiß, mit ihnen an dem Tage wieder zusammenzutreffen, wo es darauf ankäme, für das Vaten⸗ land zu fechten und zu sterben.’“ . 1

hielt durch sein unerschrockenes Standhalten die Hartnäckigkeit der Kavallerie auf, die Tirailleurs aber, zwischen den Häusern umher zerstreut, bestrichen den Feind mit gutgerichteten Schüssen. Auf den ersten Donner der Kanonen eilte das 4te Grenadier⸗ Bataillon, welches das Dorf Suchocina besetzt hatte, dem ersten Bataillon zu Hülfe, und indem es seine Bemühungen unter⸗ stützte, trug es dazu bei, den Feind zurückzudräaͤngen, der sich, da er seine Anstrengungen erfolglos sah, wieder über den Kostrzyn zurückzog.“

In diesen Tagen ist der Krakauer Senator Soltykowicz, Verfasser vieler gelehrten Werke, mit Tode abgegangen.

Die hiesige Staats⸗Zeitung erklärt die von auswärti⸗ gen Blättern gegebene Nachricht, daß die Polnische National⸗ Regierung den Anführer der Samogitischen Insurgenten, Pusßet, mit Steckbriefen verfolge, für völlig ungegründet. maerdt⸗

Frankreich.

Paris, 9. Mai. Wie man vernimmt, wird der König sich am 16. nach seinem Schlosse Eu (Normandie) begeben und von

sicht ganz grundlos, daß die öffentliche Meinung sich deshalb ge⸗ gen die gegenwärtigen Repräsentanten erkläre, weil sie unter Ein⸗ fluß Sr. Kaiserl. Hoheit des Cesarewitsch gewählt worden, und er glaube, daß nur zwei Klassen von Menschen sich der bestehen⸗ den Kammer abgeneigt zeigten, nämlich diejenigen, welche ver⸗ lorene Titel, Aemter, Orden und Gratificationen nicht verschmer⸗ zen kömnten, und die Klasse der nach Anarchie gierigen Leute; während dagegen die ganze Nation die

haift) vom 14. März zufolge, stand der Präsident Boyer im hegriff, sich nach les Cayes und verschiedenen anderen Punkten z südlichen Theiles der Insel zu begeben. Alle in Haiti woh⸗ ende Ausländer stimmen in ihrem Urtheile über Boyer dahin berein, daß er gute Abstchten habe und die Europäer nach Kräf⸗ n beschütze; seine Umgebungen sind aber schlecht. Die Redac⸗ ure der in Port⸗au⸗Prince erscheinenden Blätter bemühen sich aglich, die Ausländer zu überzeugen, daß es besser für ste sen, as Land zu verlassen, und wenden alle Mittel an, um das Volk egen sie aufzureizen.

Großbritanien und Irland.

London, 8. Mai. Es wird an die Hand gegeben, im euen Parlamente, oder in der nächstfolgenden Session, darauf ngutragen, daß die Britischen Kolonieen berechtigt werden sollen, jitglieder zu dem künftigen reformirten Parlamente zu senden, ind man macht bereits einen vorläausigen Anschlag zu 32 dersel⸗ in, als: für Bengalen (50 Millionen Einwohner) 4, die Pra⸗ zbentschaft Bombay 2, die Prasidentschaft Madras (10 Millio⸗

Auch im Journal des Döbats liest man neuerdings drei Protestationen einzelner In⸗ dividuen gegen die Eingangs erwähnten Beschlüsse.

Es ist unlangst gemeldet worden, daß der bisher unter dem Namen der „Gesellschaft des Allgemeinen Bulletins zur Fort⸗ pflanzung der wissenschaftlichen und industriellen Kenntnisse“ be⸗ kannte anonyme Verein damit umgehe, seinen Titel gegen den kürzeren einer „Allgemeinen Gesellschaft zur Fortpflanzung der Wissenschaften und des Gewerbfleißes“ zu vertauschen und dann die Genehmigung der Regierung einzuholen. Da indessen einige öffentliche Blätter schon jetzt die Gesellschaft bei diesem letztermn Namen nemmen, so sindet der Moniteur sich dadurch veram⸗ laßt, in einem dem Anscheine nach amtlichen Artikel darauf hin⸗ zuweisen, daß der Verein bei seiner Bildung nichts weiter beab⸗

Verdienste dieser Kammer zu schätzen wisse, die sich die letztere vom Augen⸗ blick ihres ersten Zusammentretens an, nach dem 29. November, erworben habe, indem sie die Revolution für national anerkannt, das Manifest an Europa erlassen, die Erledigung des Thrones

dekretirt u. s. w. Hinsichtlich der Behauptung aber, daß eine

Auflösung der Kammer durch das Gesetz begründet sey, stützte

sich der Redner auf die Constitution und erklärte, so lange diese nicht verändert werde, habe er die innere Ueberzeugung, daß er die Würde eines Repräsentanten, ohne Rücksicht auf die vorge⸗ fallenen Ereignisse, für die Zeitdauer, auf die sie ihm verliehen worden, gesetzlich bekleide, und das Mandat eines jeden Reprä⸗

sentanten dauere 6 Jahre hindurch, von dem Augenblick an, wo er erwählt worden, unnnterbrochen fort. Endlich stellte derselbe der Versammlung vor, daß jetzt fast die Hälfte des Landes von den Russen besetzt sey, daß daher eine physische Unmöglichkeit stattfinde, im ganzen Lande die Wahl⸗Versammlungen auszu⸗ schreiben, und daß der größte Theil der Wähler und der Personen, welche vielleicht zu Repräsentanten erwählt werden möchten, in den Reihen der Krieger kämpfe; aus allen diesen Gründen konnte man also wohl nicht behaupten, daß der gegenwärtige Augenblick besonders geeignet dazu wäre, die Landboten⸗Kammer zu erneuern. Diese Meinung unterstützten auch die Herren Fr. Soltyk, Wo⸗ lowski, Krysinski, Bonaventura Niemojowski und Graf Gustav Malachowski; der Deputirte Wolowski aber fügte noch hinzu, daß, seiner Meinung nach, der Erneue⸗ rung der Kammer die Feststellung eines neuen Wahlgesetzes oder die Umänderung des bestehenden vorhergehen müsse. Dagegen sprachen die Landboten Modlinski, Kaczkowski, Johann ZJezierski und Andere für die Erneunerung der Kammer, und der Deputirte Chomentowski meinte, wenn auch die Kam⸗ mer selbst ihr Verfahren in der letzten Zeit lobe, so gewähre dies noch nicht die geringste Ueberzeugumg davon, daß die ganze Na⸗ ion mit demselben zufrieden sey, welches man nur dann anneh⸗ men könnte, wenn sie der Kammer irgendwie vermittelst Bür⸗ ger⸗Deputationen oder Adressen ihre Gesimungen zu er⸗ kennen gegeben hätte. Auch führten mehrere Mitglieder an, das Mandat, welches die Repräsentanten zur Erledi⸗ xgung von Gegenständen besäßen, die durch die Constitution angedeutet wären, keine Gültigkeit mehr habe, oder, wenn es auch beim Beginn der Revolution noch gegolten, doch jetzt er⸗ loschen sey; und endlich behaupteten ste, daß selbst in den von den Russen besetzten Distrikten an Orten, welche dieselben noch nicht eingenommen hätten und die von der National⸗Regierung zu diesem Zweck bezeichnet werden sollten, neue Wahlen vorgenom⸗ men werden könnten. Auf alle diese Einwürfe erwiderte unter Anderen der Minister des öffentlichen Unterrichts, wel⸗ cher an diesem Tage allein auf der Regierungsbank saß, daß die Uebereinstimmung der ganzen Nation zu einem und demselben Zweck der beste Beweis dafür sey, wie sehr diese Nation das Verfahren der Reichstags⸗Kammern gutheiße. Nach langen Erörterimgen schritt die Kammer endlich zur Abstimmung über die Frage, ob die Kommisstonen sogleich und vor allem Ande⸗ ren einen Gesetz⸗Entwurf hinsichtlich Erneuerung der Kammer anfertigen und vorlegen sollten; das Resultat ergab jedoch, daß die Antwort darauf mit einer Majorität von 46 gegen 22 Stim⸗ men verneinend ausfiel.

Die Staats⸗Zeitung enthält unter amtlicher Rubrik noch nachträglich einen Bericht des Generals Thomas Lubienski, Befehlshabers des 2ten Kavallerie⸗Corps, über zwei kleinere Ge⸗ fechte, von denen das erste vor dem Treffen bei Iganie am 10. April bei Boimie, das andere aber am 14ten desselben Mo⸗ nats bei Sucha stattgefunden hat, folgenden Inhalts: „Am 10ten nahm das 2te Corps eine Posttion bei Boimie ein, wo es die Sümpfe des Kostrzyn vor sich hatte, durch welche nur ein schmaler Damm und drei, damals aber abgebrannte, Brücken füͤhren. Auf dem entgegengesetzten Ufer stand die Russische Ar⸗

tillerie in einer Posttion, die von einer Abthellung Infanterie

und Kavallerie, den Ueberresten des bei Wawr, Dembe Wielkie und Kalußzhn zersprengten Rosenschen Corps, unterstützt wurde. Der Generalisstmus langte in Boimie an, und das ganze Corps harrte unter Gewehr der Kononade auf dem rechten Flügel un⸗ serer Armee, wodurch das Signal zum Angriff auf die Front des Feindes gegeben werden sollte. Sobald die erwarteten Schüsse vernommen wurden, warfen sich sogleich das Grenadier⸗ und das 3te Linien⸗Regiment unter Anführung des Oberst Wronicki mit Heftigkeit auf den Feind, gingen, ohne die Wiederherstellung der Brücken abzuwarten, durch die Fuhrten des Kostrzyn und bemeisterten sich, die in dem Dickicht befindlichen Tirailleurs ver⸗ treibend, in einem Augenblick des gegenüberliegenden Ufers. Schon verließ der Feind die feste Stellung, welche er emgenom⸗ men hatte, und zog sich eilig auf der Landstraße zurück, indem er durch die kühne Bewegung des Generals Prondzynski von Latorwzicz nach Siedlce abgeschnitten zu werden besorgte. Nach em Ulebergang über den Fluß bildeten sich Kolomnnen zum An⸗ griff, welche den Feind so hartnäckig zu verfolgen begannen, daß er sich nirgends mehr festsetzen konnte und nur durch Aufstellung von Tirailleurs in den Dickichten und Wäldern die Unversehrt⸗ heit seiner Kolonnen zu erhalten suchte. Erst nachdem er über die Brücke des Muchawiee hinüber und hinter Iganie angelangt war, konnte er Halt machen und eine feste Position bei Siedlce

dort die Reise nach Havre und Ronen antreten. Man glaubt, daß die ganze Abwesenheit Sr. Maj. 12 Tage dauern werde.

Gestern Nachmittag waren die Minister zu einer Konferenz bei dem Präsidenten des Conseils versammelt.

An die Stelle des zu anderweitigen Functionen berufenen Herrn Paulze⸗d'Jvoy ist der ehemalige Präfekt, Herr Bouvier⸗ Dumolard, zum Präfekten des Rhone⸗Departements ernannt worden. Herr Bouvier⸗Dumolard stand im Jahre 1814 an der Spitze des Departements des Tarn; man hält ihn allgemein für einen geschickten Verwalter.

Nach dem Inhalte einer vom 7ten d. M. datirten und von dem Kriegs⸗Minister kontrastgnirten Königlichen Verordnung sol⸗ len die Unteroffiziere, Korporale und Gemeinen, die entweder den mit den Details der Verwaltung in den Werkstätten der Regimenter beauftragten Offizieren zugetheilt sind oder zu Ver⸗ richtungen gebraucht werden, die sie von dem gewöhnlichen Dienste abhalten, nicht mehr in dem Effektiv⸗Bestande der Com⸗ pagnieen mitzählen, sondern unter der Benennung einer Com- pagnie hors-rang einen integrirenden Theil des kleinen Stabes eines jeden Regiments ausmachen. Der Verordnung ist ein

Tableau angehaͤngt, woraus sich die Zusammenstellung dieser Compagnieen, sowohl nach dem Friedens⸗ als nach dem Kriegs⸗ fuße, naͤher ergiebt.

Die Gazette de France bemerkt in Bezug auf den gestri⸗ gen Artikel des Moniteurs über das Juli⸗Kreuz: „Dieser Arti⸗ kel entscheidet die Frage, um die es sich handelt, nicht; letztere kann nur durch ein gerichtliches Verfahren eine gesetzliche Lösung er⸗ halten. Und wie wollte man eine Strafe Maͤnnern, die eine National⸗Belohnung verdient haben, aus dem Grunde auflegen, weil man ihnen diese Belohnung in einer Form und unter Be⸗ dingungen zuerkennen will, die sie verwerfen. Die Belohnung wird durch ein Gesetz, das keine Bedingung daran knüpft, vor⸗ geschrieben; der Eid dagegen wird durch eine Verordnung einge⸗ führt. Soll nun die Verordnung verhindern, daß das Gesetz vollzogen werde! Seitdem das Princip der Volksherrschaft in die Verfassung eingeführt worden ist, verlangen die Juli⸗Män⸗ ner auch die Folgen dieses Princips. Die Regierung beruft sich auf die Stimme des Landes, die Partet der Republikaner auf die Logik.“ Der Courrier frangais sagt über denselben Ge⸗ genstand: „Die letzten Zeilen des Aufsatzes im Moniteur scheinen auf eine gerichtliche Verfolgung derer hinzudeuten, die das Band des Juli⸗Kreuzes schon jetzt anlegen würden. Ein solches Verfahren wäre aber so abgeschmackt, daß wir ummöglich daran glauben köonnen. Man stelle sich nur 1000 oder 1200 De⸗ korirte vor, die in Masse vor dem Zuchtpolizei⸗Gerichte erschie⸗ nen. Im Uebrigen waͤre eine gerichtliche Verfolgung, nachdem die Namen der Dekorirten im Moniteur erschienen sind, etwas Gesetzwidriges. Jedenfalls giebt es jetzt noch viele Bürger, die das Band nicht angelegt haͤben; man leite ein gerichtliches Ver⸗ fahren ein, und Alle werden es tragen.“ Der Constitu⸗ tionnel äußert: „Was der Moniteur auch sagen mag, em Eid kann nur mittelst eines Gesetzes aufgelegt werden. Die Verord⸗ nung vom 30. April ist daher gesetzwidrig und nicht obligatorisch. Alle gutgesinnte Bürger müssen einen Zwist beklagen, der in seinen Folgen so wichtig werden kann. Den Patrioten des Juli war es nicht im entferntesten in den Sinn gekommen, den Kö⸗ nig, den sie auf den Thron gehoben, irgend zu betrüben; mit Freuden würden sie die neue Decoration als ein neues Pfand des gegenseitigen Bündnisses aus seinen Händen empfangen, mit Freuden würden sie dem Könige einen freien Eid geleistet haben. Da stört eine elende Politik ein Fest, das sich mit so großem Glanze ankündigte. Die Schuld trifft einzig und allein das Ministerium.“ Ungefahr in derselben Weise spricht sich auch das Journal du Commerce aus. Der National sagt ohne Weiteres: „Zwischen dem im Juli umgestürzten legi⸗ timen, und dem am 7ten August gewahlten Königthum gab es ein Interregnum der Volks⸗Diktatur. Wie nun Ludwig Phi⸗ lipp, König der Franzosen, seine Krone diesem Interregnum ver⸗ dankt, also wollen auch die Juli⸗Männer die Decoration, das Zei⸗ chen ihrer Ergebenheit, demselben verdanken. Dies ist unsere peremptorische Antwort auf das Manifest des Moniteurs.“ Das Journal des Döbats und der Temps geben den Ar⸗ tikel des Moniteurs, ohne irgend eine Bemerkung hinzuzufügen.

Mittlerweile enthält der Moniteur die Protestation von 63 mit dem Juli⸗Kreuze dekorirten Individuen gegen die am 6ten in der Versammlung der „Grande⸗Chaumieère“ gefaßten Beschlüsse. Sämmtliche Unterzeichner gehören dem 8ten Stadt⸗Bezirke an, und die Protestation wurde noch am öten selbst, gleich nach auf⸗

Journal zu stiften, und daß das Unternet⸗ men auch bloß als eine Zeitungs⸗Entreprise bei dem Handels⸗ Tribunale eingetragen stehe; der Verein könne sonach Zweck und Namen nur kraft einer Königl. Verordnung ändern; Jedermam wisse im Uebrigen, daß anonyme Gesellschaften gesetzlich dar Zweck ihres Unternehmens im Titel führen müßten; dieser Zwec sey im vorliegenden Falle die Herausgabe eines Bulletins; da her dieses Wort auch aus dem Titel nicht gestrichen werden dürft,

Auf der hiesigen Präfektur ist man fortwährend mit Anfer⸗ tigung der neuen Wahl⸗Listen beschäftigt. Morgen werden dee Listen geschlossen und am Mitwoch zum erstenmale öffeuntlich aus⸗ gehängt werden. Bei der Erniedrigung des Wahl⸗Census durch das neue Gesetz hatte man für Paris eine Vermehrung von 10 12,000 Wählern erwartet; dieselbe wird sich aber höchstens auf 5— 6000 belaufen. Die Gleichgültigkeit der Bürger, ihr Wahlrecht geltend zu machen, scheint die Hauptursache dieses un⸗

sichtigt habe, als ein J

erwarteten Resultates zu seyn. Man spricht von mehrereh Veränderungen in den Präfekturen, welche kurz vor den neuen Wahlen stattfinden würden.

Der verantwortliche Geschäftsführer des Blattes „la Ri⸗ volution“, Thouret, war wegen Aufnahme dreier Artikel: „Das willkürliche Ministerium“, „Adresse des patriotischen Vereins der Freunde der Gleichheit an die Italiänischen Patrioten“ und „Correspondenz“ betitelt, auf gestern vor den Assisenhof geladen. Herr Thouret bekannte sich selbst als Verfasser des einen diesa Artikel; die Verfasser der beiden andern, der Studirende der Jurisprudenz Vidal und ein gewisser Giacobbi, waren ebenfall vorgeladen. Nach vernommener Anklage und Vertheidigung er⸗ klärten die Geschwornen den Geschäftsführer wegen Aufnahme des von dem Studenten Vidal verfaßten Artikels des Vergehens der Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regierung füt schuldig, sprachen dagegen die beiden andern Angeklagten fri⸗ Den Einwand des Anwalts des Verurtheilten, daß in der Entscheidung der Jury ein Widerspruch liege, insofern sie den Verfasser eines Artikels freispreche, den Redacteur des Blattes, das ihn aufgenommen, aber verurtheile, beantwortete der Ge⸗ richtshof durch folgenden Ausspruch: „In Betracht, daß de Geschwornen in Betreff des ꝛc. Vidal nicht geantwortet haben, daß der angeschuldigte Artikel kein Vergehen konstituire, sondem nur, daß der ꝛc. Vidal nicht strafbar sey; in Erwägung, daß das Gesetz untersagt, nach den Gründen des Ausspruches der Jumg zu forschen, daß diese Gründe ihr angehören und aus der mora⸗ lischen Beurtheilung der Thatsachen geschöpft sind; daß also in dem Ausspruche der Geschwornen kein Widerspruch liegt, und nachdem Thouret eines Vergehens für schuldig erklärt worden, er auch der durch das Gesetz verhangten Strafe unterliegt; in Betracht alles dessen verurtheilt der Gerichtshof den Antony Thonret zu dreimonatlichem Gefängniß und einer Geldbuße von 5000 Fr.“

Der bekannte Herr Cottu, ehemaliger Rath am hiestgen Königl. Gerichtshofe, schreibt von Lausanne aus an die Redac⸗ tion des National, daß er in diesem irrthümlich als ein Mit⸗ arbeiter des Vereins für die Bekanntmachung von Broschüren bezeichnet worden sey.

Die Jagd⸗Gerechtigkeit in den Staatsforsten wird, dem Vernehmen nach, nächstens öffentlich dem Meistbietenden zuer⸗ kannt werden. 1b Der diesseitige General⸗Konsul in Barcelona, Marquit von la Roche⸗St.⸗André, ist von diesem Posten abberufen worden. Die Nachricht von dem Tode des Abbé Gregoire, ehemali⸗ gen Bischofs von Blois und Mitgliedes der konstitutrenden Versammlung, ist ungegründet, jedoch ist an einer Genesung zu zweifeln, und man erwartet täglich seinen Tod. Es haben bereits Unterhandlungen zwischen dem Ministerium und dem hiesigen Erzbischofe stattgefunden, um für jenen Geistlichen ein Begräb⸗ niß mit allen kirchlichen Ceremonien zu erhalten; Hr v. Quelen weigert sich aber standhaft, diese letzteren zu bewilligen.

In Toulouse wurde am 3ten d. M. von der dortigen Aka⸗ demie der Blumenspiele das Blumenfest gefeiert und, der Sitte gemäß, mit einer Lobrede auf die Wiederherstellerin der Akademlie, Elémence Isaure, eröffnet. Den Beschluß des Festes machte die Vertheilung der beiden Preise.

Walter Srott arbeitet gegenwärtig an einem neuen Ro⸗ mane, der den Titel: „Robert, Graf von Paris“ führen wird. Aus Genf wird gemeldet, daß der Zug mit der Leiche des hochseligen Konigs von Sardinien sich am verwichenen Dienstage

gehobener Sitzung, von ihnen abgefaßt. Sie erklaren darin, daß

1““

von Turin nach Haute⸗Combe, am See Bourget, dem ehemali⸗

en) 2, Ober⸗Kanada 2, Unter⸗Kanada 2, Neu⸗Südwales 4 andiemensland 1, Süd⸗Afrika 2, Mauritius 2, Ceylon 2, Ja⸗ maika 2, Barbados 1, Trinidad 1, Neufoundland 1, Neu⸗ graunschweig 1, Malta 2, die Jonischen Inseln 2, Jersey und buernsey 1, Man 1.

Ein Englisches Provinzial⸗Blatt (der Lancaster⸗Herald) jebt folgende Notiz über Lord John Russell, den ministeriellen snwalt der Resorm⸗Bill. „Der Lord ist der zweite Sohn des erzogs von Bedford; er ist klein von Figur und hat ein schwäch⸗ sches und kränkliches Ansehen; sein Gesicht ist mager, aber kün⸗ igt einen Mann von Talent an; seine Augen strahlen von Ener⸗ se und Feuer. Russell nimmt selten das Wort, und es heißt, er nach jeder Rede einige Tage lang leidend ist. Man er⸗ üͤhlt, daß er, ehe er seine Rede über Parlaments⸗Reform hielt, bährend zwei Stunden wie eingeschlummert auf einem Sopha n Vorzimmer saß, und daß er, nachdem er gesprochen hatte, ermaßen erschöpft war, daß man ihn nach einem Ruhebett tra⸗ im mußte, und daß er dort liegen blieb, ohne an der folgenden debatte Theil nehmen zu können. Er spricht so laut, wie es vne schwache Stimme erlaubt, aber da er sie zuweilen über ih⸗ Im gewöhnlichen Umfang erhebt, so geht das Ende seiner Gätze hast immer für den größten Theil seiner Zuhörer verloren. Sein Körper ist beständig in Bewegung, und er gestikulirt unaufhörlich, ber ohne Grazie; man sieht, wie sehr er wünscht, seine lleber⸗ eugung und seinen Eifer denen mitzutheilen, welche ihm zuhören. Im Ganzen hat Lord Russell von der Natur wenig von den Ligenschaften erhalten, welche den Redner ausmachen; man be⸗ jerkt die großen Anstrengungen, die er gemacht hat, um dies durch Studium zu ersetzen. Er spricht mit Feuer, mit Eifer, ind macht dadurch Eindruck. Bei dem gegenwartigen Zustand des Hauses nimmt Lord Russell eine bedeutende Stelle in dem⸗ selben ein. Da er uüberdies aus einer alten aristokratischen Fa⸗ milie stammt, so macht es einen doppelt starken Eindruck, wenn er die Rechte des Volkes vertheidigt. Hierzu kommt, daß er ein Mann von sehr ausgebildetem Verstande ist, und obgleich er seine Reden selten mit Citaten aus dem klassischen Alterthume ausschmückt, so sieht man doch sehr wohl, daß er vortreffliche Studien gemacht hat.“

Hiesige Blätter melden: „Das Gerücht von einem Aufstande auf Antigua bestatigt sich vollkommen. Leider haben wir auch anzuzeigen, daß auf Monserrat und auf den benachbar⸗

ten Inseln ebenfalls Bewegungen stattgefunden haben. Auf An⸗

iigna sind eilf Besitzungen von den Negern verbrannt und zer⸗ fiort, und man hielt dafür, daß die Stadt in großer See schwebe.

FNFNIebde66

Aus dem Haag, 11. Mai. Ge. Königl. Prinz Friedrich ist gestern zur Armee zurückgekehrt.

Von den Ufern der Schelde wird berichtet, daß am vorigen Sonnabend zwei zur Korvette „Nehalennia“ und zur Brigg „Echo“ gehöbrende Schaluppen, die vor Lillo stationirt waren und sich nach der Citadelle von Antwerpen begeben wollten, der⸗ maßen von kleinem Gewehrfeuer beschossen worden seyen, daß sie s für gerathen erachtet hätten, umzukehren. Eine dritte zum „Ko⸗ meet“ gehörige Schaluppe, die den Auftrag hatte, dem General chassé von dieser neuen Verletzung des Waffenstillstandes Be⸗ ischt zu erstatten, wurde ebenfalls beschossen, doch ist sie, des Kugelregens ungeachtet, vorübergefahren.

Man schreibt aus Axel unterm ùAten d. „Gestern Abend verbreitete sich hier das Gerücht, daß die Rebellen die Absicht hätten, mit einer bedeutenden Macht Hulst und Axel anzugreifen. Die Kommunal⸗Garde und die Linientruppen stellten sich au⸗ genblicklich unter Waffen, fest entschlossen, den Feind kräftig zu⸗ rück zu weisen; derselbe zeigte sich indeß nicht. Späaͤteren Nach⸗ iichten gemäß, hatten einige Hundert bewaffnete und unbewaff⸗ nete Vagabonden den Regenten aufgefordert, das Holländische Flandern besetzen zu lassen; und da sie hierauf keine vestimmte Antwort erhielten, so haben sie sich auf eigenen Antrieb auf den Weg gemacht und befinden sich, unter der Anführung eini⸗ ger Aufwiegler, schon an unseren Gränzen.“

Gent, 9. Mai. Die hiesige, nach Brüssel abgefertigte De⸗ putation, bestehend aus den Kongreß⸗Mitgliedern Coppens, Ver⸗ gauwen⸗Goethals, Helias⸗d'Huddegem, Lebegue und dem Abbé van Crombrugghe, kam heute früh von dort zurück. Offene Aus⸗ einandersetzungen, wie sie sich zwischen dem Oberhaupte und den Repräsentanten eines freien Volkes geziemen, haben alle Besorg⸗ nisse beseitigt. Gent behalt seinen Gouverneur, seine Kommis⸗ sion und sein Geschütz. Um halb sechs Uhr Morgens in Brüs⸗

““ Hoheit der

Belgische Krone unter allen den Bedingungen annimmt, welche unsere Constitution vorschreibt, so werden wir keinen Krieg ha⸗

ben; wenn er sie ausschlaͤgt, so bekommen wir Krieg. Am 18ten wird die Frage über Krieg oder Frieden im Angesicht Enropa’'s entschieden werden. Bis dahin laßt uns warten; lassen wir den Ereignissen ihren natürlichen Lauf; erlauben wir der Diplomatie, alle ihre Hülfsquellen zu erschöpfen; ihre Rolle ist kurz, das Ende derselben festgesetzt. Acht Tage des Harrens sind nicht zu viel, bevor man den Degen zieht und die Scheide wegwirft, be⸗ vor man den ersten Kanonenschuß abfeuert, der einen so langen Wiederhall in Europa hervorbringen dürfte.“ In Mecheln hat gestern eine tumultuarische Bewegung statt⸗ gefunden. In Brüssel ist Alles wieder ruhig; man hat mehrere betrunkene Personen verhaftet, welche „es lebe der Prinz von Oranien, oder es lebe die Republik!“ gerufen hatten. General Lafayette hat dem Comité der Belgischen Associa⸗ tion einen Brief geschrieben, in welchem er sich dafür bedankt, daß die Association in ihrem letzten Manifeste seiner so ehrenvoll gedacht hat. Er versichert jedoch, daß er dieses Vorzuges sowohl durch seine Bewunderung für die Belgische Revolution, als auch durch seine Theilnahme für alle Folgen der Restauration beider Nachbarvölker, so wie endlich durch seine Ehrfurcht für den Pa⸗ triotismus, welcher die Association gebildet habe, vollkommen würdig sey. Er schließt damit, daß er überzeugt sey, wie seine Ansichten in Bezug auf Belgiens Souverainetät und Unverletz⸗ lichkeit von allen seinen Landsleuten getheilt würden, und wie sie alle sich danach sehnten, dies durch die That beweisen zu können. Brüssel, 9. Mai. Der Kongreß ist heute auf den 18ten d. M. wieder zusammenberufen worden, und zwar um zu⸗ nächst den ministeriellen Antrag, dem Prinzen Leopold von Sach⸗ sen⸗Koburg die Krone anzubieten, in Berathung zu ziehen. Man zweifelt nicht an der Genehmigung dieses eehe von Seiten des Kongresses, wiewohl er auch von einigen Kitgliedern nicht unerheblichen Widerstand finden dürfte. Seit einigen Tagen sieht man das Bildniß des Prinzen in und vor allen Bilderläden, und die Einwohner suchen mit Begierde in seinen Zügen die trefflichen Eigenschaften, die er besitzen soll, und das Gure, das man sich von ihm verspricht. Das Volk hat zwar auch allen früheren, mit einem Anschein von Verwirklichung in Vorschlag gekommenen Combinationen, namentlich dem Herzog von Leuch⸗ tenberg und dem Herzog von Nemours, zugejubelt; dies⸗ mal dürfte jedoch sein Beifall minder die Wirkung des Augenblickes seyn, denn Jeder wünscht mit Sehnsucht ein Ende des gegenwartigen unsicheren Zustandes. Wie sehr man in einem solchen Zustande geneigt ist, beunruhigenden Gerüch⸗ ten, und wären sie auch noch so abgeschmackt, Glauben beizu⸗ messen, hat sich erst dieser Tage wieder erwiesen, wo es hieß, daß 5000 Holländer in einem Walde bei Löwen sich verbvorgen hielten und am 6ten d. Abends in der Kleidung von Bürger⸗ garden Brüssel besetzen würden, um sich hier mit den Orangisten zu vereinigen und den Regenten zur Niederlegung der Regie⸗ rung zu zwingen. Viele Landleute, die in die Stadt kamen, bestätigten dieses Mährchen, das nicht ohne Absicht verbreitet u werden schien. Andere behaupteten, die Republik solle pro⸗ lamirt werden, und wirklich sollen auich bereits Aufforderungen an das Volk zu Versammlungen auf öffentlichen Plätzen ergangen seyn; diese unterblieben jedoch, und zwar, wie es heißt, weil meh⸗ rere hiesige Pfarrer, in Folge eines aus Rom erhaltenen strengen Be⸗ fehles, den niederen Einwohner⸗Klassen ernstlich untersagt haben sollen, solchen Versammlungen beizuwohnen. Die in Gent stattfindenden Unruhen und Widersetzlichkeiten gegen die Au⸗ torität des Regenten geben zu ernsten Betrachtungen Stoff und scheinen zunächst von der Partei erweckt worden zu seyn, die der Erwählung des Prinzen Leopold entgegen ist. Auch bei der Ar⸗ mee nimmt die Insubordination immer mehr zu, und der Haß der sogenannten Freiwilligen gegen die Linien⸗Truppen ist auf das Höchste gestiegen. Kürzlich wurden sogar drei Offiziere des hier garnisonirenden Linien⸗Regiments von solchen Freiwilligen auf öffentlicher Straße insultirt; um einem heftigeren Aus⸗ bruche dieses in einem wohl organisirten Staate beispiellosen Beneh⸗ mens zu entgehen, mußten sich die Offiziere ruhig fort be⸗ geben. Was die hiesigen Einwohner neuerdings beumuhigt, ist der Umstand, daß die sogenannte Belgische Association dieser Tage 2500 Gewehre erhalten hat. Der Kriegs⸗Minister hatte die Absicht, die mobilen Bürgergarden mit Piken zu bewaffnen;

trag, „der Presse durch eln Gesetz sobald wie thunlich eine mög⸗ lichst vollstandige Freiheit zu ertheilen und den Entwurf des Gesetzes den Ständen zum rathsamen Gutachten mitzuthellen”“, zur Berathung gekommen und bei den beiden ersten Abstimmum⸗ gen von der Majorität angenommen. Kammer bei der ersten desfallstgen Berathung den Antrag „auf

Auch nahm die zweite

die Erlassung eines allgemeinen Hypothek⸗Gesetzes“ mit großer Majoritat an. Der in der vorigen Woche gefaßte Beschluß der zweiten Kammer wegen Reform und Verbesserung des Ad⸗ vokaten⸗Standes, ist bei der zweiten und dritten Abstimmung an⸗ genommen. Außerdem wurden in zweiter Kammer folgende neue Anträge gemacht: 1) In Beziehung auf die Militairpflicht die Beschraͤnkung der Stellvertretungs⸗Distrikte gänzlich aufzu⸗ heben und die Ve günstigun der ersten Reserve nicht auf den, dessen Bruder persönlich dient, zu beschranken, sondern auch auf denjenigen auszudehnen, dessen Bruder durch einen Stellvertre⸗ ter dient. 2) Das Königl. Ministerium zu ersuchen, die von der K. Kammer noch hier und da geforderten Abgaben der Kame-e⸗ mer⸗Accise von ausländischen Spirituosis und des Blasenzinses von inländischem Branntwein, als mit dem seit 1817 eingeführ ten Steuer⸗Syhsteme unverträglich, nicht weiter zu heben und des⸗ falls eine öffentliche Bekanntmachung zu erlassen.

Braunschweig, 13. Mai. Die hiesigen Annalen ent⸗ halten Folgendes: „Se. Majestät der König von Großbritanien und Hannover haben das Allerhöchstdenselben von den Ständen des Herzogthums Braunschweig allerunterthänigst offerirte Bild⸗ niß des hoͤchstseligen Herzogs Ferdinand von Braunschweig, des unsterblichen Helden des siebenjährigen Krieges, auf das huld⸗ reichste angenommen. In einem Allergnädigsten Schreiben d. d. St. James den 19ten April 1831 an den engeren Ausschuß der Landschaft äußern sich Se. Maj. folgendermaßen:

„Unserer Zusage gemäß, werden Wir ehestens sowohl Unser Eigenes Bild, als das Unseres vielgeltebtesten verewigten Herrn Bruders, Konigs Georg 1V. Majestat, nach Braunschweig ab⸗ senden, um daselbst, dem Wunsche der Stände zufolge, in dem standischen Sitzungs⸗Saale aufgestellt zu werden, wo letzteres zum beständigen Denkmale der Jahre dienen wird, in welchen Unse⸗ res höchstseligen Bruders Majestät als Vormund und Regent der Braunschweigischen Lande Wohlfahrt zu befördern und zu be festigen sich aufs eifrigste angelegen seyn ließen, das Unsrige aber, wie Wir Uns schmeicheln dürfen, als eine feste Zusicherung der fortdauernden Bestrebung betrachtet werden wird, welche Wir für die Wohlfahrt der Braunschweigischen Lande ferner zu ma⸗ chen immer gern bereit seyn werden.“ 8

Die Freude, welche diese Nachricht bei einem Jeden, der sie in Erfahrung gebracht hat, erregte, gleicht an Größe den Gefüh⸗ len der Dankoarkeit, welche jeder treue Braunschweiger gegen unseren erhabenen und mächtigen Königlichen Be⸗ schützer hegt.

Kassel, 11. Mai. In der vorgestrigen Sitzung de Stände⸗Versammlung wurde die Wahl der Landgemein⸗ den des Distrikts Hofgeismar, welche den Ober⸗Appellations⸗Ge⸗ richtsrath Dr. Pfeiffer getroffen hatte, für ungültig erklart. Der Berichterstatter, Herr Jordan, beschwerte sich bei dieser Gele⸗ genheit darüber, daß der Beschluß der Stande⸗Versammlung von dem Landtags⸗Commissair angefochten und einer unangemes⸗ senen Kritik unterworfen worden sey, worauf der Letztere erklärte, daß das Zusammenwirken der Organe der Staats⸗Regierung und der Staͤnde in einer gegenseitigen Kritik bestehe, und so wenig die vorgelegten Gesetz⸗Entwürfe Schonung bei der Beurtheilung verlangten, eben so sehr werde von seiner Seite, so oft es heil⸗ sam scheine, alle Macht der Argumentation zum Kampfe aufge⸗ boren werden. So oft durch einen Beschluß eine bedenkliche Praxis herbeigeführt werden könnte, sey es Pflicht, darauf auf⸗ merksam zu machen. Herr Wiederhold berichtete sodann im Namen eines Ausschusses über den Antrag des Herrn Jor⸗ dan, die Bekanntmachung der Anstelluugs⸗Reskripte mit der Hin⸗ zusüͤgung der Formel, ob die Ernennung, Beförderung oder Ver⸗ setzung auf den Vorschlag der Ober⸗Behörde erfolgt sey, betreffend. Er machte im Namen des Ausschusses den Vorschlag, die Staats⸗ Regierung darum zu ersuchen: 1) daß alle Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen in der Kasseler Allgemeinen Zei⸗ tung unter der Rubrik: Amtliche Nachrichten, dem Publitum zur Kenntniß gebracht werden; 2) daß stets die vorgesetzte Be⸗ hörde, auf deren Vorschlag die Ernennung erfolgt sey, und zwar nicht bloß die Ministerien, sondern auch die Kollegien und die

da diese Maaßregel jedoch von den betheiligten Individuen mit

sel angekommen, ließen sich unsere Delegirten sogleich bei dem

Widerwillen aufgenommen wurde, so hat man mit mehreren

Chefs der Landesstellen, bezeichnet werden, weil hierdurch, wenn auch die oberste Staats⸗Behörde das Recht habe, von ihren

Mmemmnm er Suene.