1831 / 161 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Zuvorkommen deren eigener Wünsche sey. Ueberdies sollten sie nur das zum allgemeinen Besten darbringen, was sie von den Bedürfnissen des Ackerbaus und von den dringendsten häuslichen Bedürfnissen entbehren könnten, und auch dieses Opfer solle nur momentan seyn. Die zur Vollziehung des Reichstags⸗Beschlus⸗ ses berusenen Beamten seyen verpflichtet, ihnen genaue Zeug⸗ nisse über die Art, die Gattung und Quantität der requtrirten Produkte auszustellen. Die Regierung aber beeile sich, ihnen aufs feierlichste zu versichern, daß die daraus gegen sie entsprin⸗ gende Staatsschuld für eine der heiligsten öffentlichen Schulden angesehen und aus dem ersten zu diesem Zwecke zu verwenden⸗ den Einkommen abgezahlt werden solle. Der Oberst Blendowski ist zum Brigade⸗General ernannt worden.

Von der Polnischen Gränze, 8. Juni. Beim Kriegs⸗Ministerium in Warschau soll die der Bestätigung noch bedürfende Nachricht eingegangen seyn, daß General Chlapowski auf seinem Zuge durch die angränzenden Russisch⸗Litthauischen Provinzen in Brzesc Litewski eingerückt sey. Es wird nicht ge⸗ sagt, was ihn so weit südlich geführt, da man vielmehr erwartet hatte, daß er in Verbindung mit dem General Gielgud werde zu operiren suchen. Das Gerücht fügt hinzu, daß sich der Ge⸗ neral Chlapowski eines Reserve⸗Artillerie⸗Parks und einiger Ma⸗

azine bemächtigt habe, doch ist dem um so weniger unbedingt Glauben beizumessen, als dermalen eine direkte Verbindung zwi⸗ schen Warschau und Brzese gar nicht stattfindet und die Nach⸗ richt daher nur indirekt und auf einem großen Umwege ange⸗ kommen seyn kann. Das Heer des Feldmarschalls Grafen Diebitsch hat noch immer seine alten Stellungen inne; die Russischen Vorposten befinden sich in Plonsk. Aus der Wo⸗ jewodschaft Lublin erfährt man, daß Zamose von den Russen eng eingeschlossen sey und Alt⸗Zamose in ihren Händen sich befinde. vh1161 1“

Paris, 4. Juni. Gestern kamen Se. Majestät zur Stadt und bewilligten dem General Guéhéneuc, welcher zum Ober⸗ Befehlshaber des Besatzungs⸗Heeres in Morea, an die Stelle des seiner geschwächten Gesundheit wegen von diesem Posten abberu⸗ fenen Generals Schneider ernannt worden ist, eine Privat⸗Audienz. Höchstdieselben hielten demnächst einen fast dreistündigen Minister⸗ Rath. Im Laufe desselben entfernte der König sich auf kurze Zeit, um sich durch den Minister der auswärtigen Angelegenhei⸗ tren den kürzlich hier eingetroffenen Tunestschen Abgesandten, in Begleitung seines Enkels vorstellen zu lassen. Gegen 5 Uhr kehrten Se. Majestät nach St. Clond zurück.

Der Prinz v. Joinville ist am 27. Mai in Ajaccio ange⸗ kommen und dort mit großem Jubel empfangen worden; auf den Straßen waren Triumphbogen errichtet; der Präfekt veran⸗ staltete einen glänzenden Ball; Abends war die Stadt von den Einwohnern freiwillig erleuchtet.

Der Moniteur enthält heute neuerdings einen friedlich lautenden Artikel, in Folge dessen auch die Course wieder etwas in die Höhe gegangen sind. „Wir haben“, heißt es darin, „die Räumung Ankona’'s von den Oesterreichischen Truppen bereits gemeldet. Die Portugiesische Regierung empfängt eine verdiente Lehre in demselben Augenblicke, wo man noch der unsrigen eine Behutsamkeit vorwarf, die nichts als meise Vorsicht war. Was Belgien anbetrifft, so glauben wir, daß dasselbe klug genug seyn werde, seine Unabhängigkeit und Freiheit baldmöglichst unter den Schutz einer Krone zu stellen. Dies sind lakonische, aber entscheidende Ant⸗

worten auf die Dissertationen, womit die öffentlichen Blätter seit zwei Monaten über die äußere Lage Frankreichs angefüllt sind. Bis zur Eröffnung der nächsten Session werden die Fol⸗ gen dieser Thatsachen sich allmälich entwickeln. Und sollte man uns auch noch einmal mit derselben Ungerechtigkeit beschuldigen, daß wir den Vortheil, den solche Resultate uns bei der Verthei⸗ digung des Friedens, der Ordnung und der Ehre, welche die Hebel der Französischen Diplomatie und Verwaltung sind, gegen unsere Gegner gewähren, dazu mißbrauchen, uns die Wähler⸗ Klasse geneigt zu machen, so können wir es doch nicht vermeiden, die Thatsachen zu Protokoll zu nehmen und sie den Irrthümern eutgegenzustellen. Ist es unsere Schuld, wenn die natürliche Entwickelung einer ruhigen, festen und vorsichtigen Politik all⸗ mälich alle die Täuschungen, die man ihr vorhält, vernichtet, wenn die Geschichte der Regierung den Roman der Parteien widerlegt? Und was versprechen sich unsere Gegner für das Land oder für ihre Meinungen von den Besorgnissen, die sie ausstreuen, von den Hindernissen, die sie uns in den Weg legen, und die beständig verscheucht und beseitigt werden? Was beabsichtigen sie, wenn sie täglich den Zustand der westlichen Provinzen übertrei⸗ ben oder den Krieg prophezeihen? Welcher wahre Patriot kann sich dazu hergeben, sein Vaterland fortwaährend vor ganz Europa herabzuwürdigen? Wollen die Widersacher der Regierung die Verwaltung aufklären? Aber der aufmerksame Hüter bedient sich nicht so bitterer Worte. Wollen sie die Feinde der letzten Revo⸗ lution einschüchtern? Aber nicht der Anblick innerer Zwietracht wird dies bewirken. Wollen stie die Freiheit stählen? Aber diese bedarf, um unangreifbar zu seyn, des Schutzes einer Macht, die im Innern wie nach außen hin geachtet sey. Wir wollen auf⸗ richtiger als unsere Gegner seyn und ste darauf aufmerksam ma⸗ chen, daß ihre Taktik es ist, die bei den Wählern den nachthei⸗ ligen Eindruck hervorbringt, den sie uns zur Last legen. Es giebt Worte, die keines Kommentars bedürfen, Widersprüche, die in die Augen springen, Leidenschaften, die sich selbst verrathen. Der stets wachsame Wahl⸗Körper leiht Allem ein aufmerksames Ohr und wird Richter seyn. Lasset uns daher mit gleichen Waf⸗ fen kämpfen! Achtet das Land hoch genug, um es nicht länger hintergehen zu wollen! Eine falsche Nachricht fällt auf den Urhe⸗ ber zurück, eine böswillige Auslegung macht bloß die Absichten derer verdächtig, die ihre Zuflucht dazu nehmen. Ihr, die Ihr bestän⸗ dig von den Massen sprecht, bedenkt doch, daß diese sich auf Spitzfindigkeiten nicht verstehen; je einfacher der Gedanke ist, je mehr Glück macht er auch, weil er dem gesunden Sinne, der mehr Tiefe als der Verstand hat, einleuchtet. Verläugnet nicht Eure früheren Grundsätze; schenkt dem Takte der Nation und dem Reiche der Wahrheit Glauben und laßt Eure Rhetorik, wo⸗ mit Ihr Niemanden mehr hinters Licht führt, ruhen! Doch, wir haben uns etwas weit von den Belgischen, Portugiestschen und Italiänischen Angelegenheiten entfernt; diese scheinen übri⸗ gens, ungeachtet aller traurigen Prophezeiungen und blinden Vorurtheile, mit schnellen Schritten ihrer Lösung entgegen zu gehen und werden, zweifeln wir nicht daran, noch vor der Er⸗ öffnung der nächsten Session eine entscheidende Wendung genom⸗ men haben. Die Revpräsentanten des Landes werden alsdann der Regierung das Werk des Friedens und der Unabhängigkeit vervollständigen helfen; sie wartet ihrer mit Zuversicht.“

Ueber die Portugiesische Angelegenheit meldet heute der

Moniteur nach Berichten aus Brest: „Der Befehlshaber des

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Französtschen Geschwaders, der von der Pleta eftaln⸗ Regierung

Genugthuung für den einigen Franzosen zugefügten Schimpf verlangen sollte (vergl. den Art. Lissabon), hatte zu diesem Behufe, seinen sehr bestimmten Instructionen gemäß, 24 Stun⸗ den bewilligt. Als nach Ablauf dieser Frist die Portugiesische Regierung eine ausweichende Antwort ertheilte, nahm der Fran⸗ zösische Befehlshaber sofort eine Korvette in Beschlag, die eben nach dem Hafen zurückkehrte, und schickte sie am 23sten v. M. nach Brest, wo sie am 1sten d. M. Abends eingelaufen ist. Nachdem er hierauf einen Theil seiner Schiffe im Tajo gelassen, segelte er mit dem anderen in der Richtung nach Terceira ab, um sich des vor dieser Insel kreuzenden Portugiesischen Geschwa⸗ ders zu bemächtigen.“ „Die angeordneten Maaßregeln“, fügt der Moniteur (ohne übrigens des Faktums der Blokade von Oporto zu erwähnen) hinzu, „werden, wie man sieht, mit Nach⸗ druck betrieben, und wir haben alle Ursache, zu glauben, daß bin⸗ nen kurzem die Regierung entweder Satisfaction erlangt oder sich selbst Recht verschafft haben wird.“

In Bezug auf die in Tarascon vorgefallenen Unruhen liest man im Moniteur folgenden Artikel: „In Erwartung nähe⸗ rer Angaben über diesen Gegenstand können wir die Maaßregeln anzeigen, welche der Kriegs⸗Minister getroffen hat, um durch ein heilsames Beispiel der Wiederkehr ähnlicher ärgerlicher Auftritte vorzubeugen. Außer dem Ungehorsame der Truppen, der noch näher ermittelt werden soll, hatte ein Unter⸗Lieutenant sich ge⸗ weigert, dem Verlangen des Königl. Prokurators gemäß, die Verhafteten aus dem Gefängniß führen zu lassen, um von die⸗ sem Justiz⸗Beamten verhört zu werden. Die Offiziere, die sich auf diese Weise kompromittirt und ihre heiligste Pflicht, nämlich die, zur Vollziehung des Gesetzes ihren Beistand zu leisten, ver⸗ letzt haben, sind festgenommen und einstweilen zum Arrest ge⸗ bracht worden. Der General Aymar hat den Befehl erhalten, sich sofort nach Tarascon zu begeben und sich mit dem General⸗ Prokurator am Königl. Gerichtshofe zu Aix, der diese Sache vor sein Forum gezogen hat, zu verabreden, um zu einer Untersuchung Behufs der Feststellung der Thatsachen und der Straffälligkeit der verschiedenen Militairs zu schreiten, die demmnächst vor ein Kriegsgericht gestellt werden sollen.“

Der Oberst Girard, bisheriger Commandeur der hiesigen Municipal⸗Garde, ist zum General⸗Major und an seine Stelle der Oberst Feisthammel zum Chef dieser Garde ernannt worden.

Die Französische Akademie hat in ihrer Sitzung vom 19. Mai den Preis für Beredtsamkeit dem Advokaten Bazin, als Verfasser einer Lobrede auf Malesherbes, zuerkannt.

Nach einer Verordnung vom 2ten d. M. sollen die vier Märkte zu Toulouse, Marseille, Gray und Lyon, auch ferner bei der Festsetzung der Getreide-Preise, Behufs der Aus⸗ und Ein⸗ fuhr, zum Maaßstabe dienen. Eine zweite Königl. Verordnung von demselben Tage fügt den sechs Hafen⸗Städten Marseille, Bayonne, Bordeaux, Nantes, Haͤore und Dünkirchen, in wel⸗ chen, der Verordnung vom 29. April gemäß, Entrepots verbote⸗ ner Waaren aller Art angelegt werden dürfen, noch die beiden Plätze Calais und Boulogne hinzu.

In den Departements der Vendée und der beiden Seͤvres soll eine große Straße von Saumur und Thomas über Bressuire durch das Buschland bis nach Bourbon⸗Vendée angelegt werden. Der Minister der öffentlichen Bauten hat bereits den Plan zu dem von Bressuire nach der Gränze des Departements der Ven⸗ dée zu erbauenden Theile, welcher 14,500 Meétres betragen wird, genehmigt. Die Kosten werden, den Ankauf des Terrains un⸗ gerechnet, etwa 262,000 Fr. betragen. Derselbe Minister hat auch die Unternehmung einiger Wasserbauten im Departement der beiden Sèvres und der niederen Charente zur Vervollkomm⸗ nung der Schiffbarkeit der Soͤvre und zur Verbesserung des Ha⸗ fens von Marans angeordnet, wofür die Kosten 350,000 Fr. be⸗ tragen werden.

Der hiesige Erzbischof hat, zur Rechtfertigung seines Beneh⸗ mens bei dem Tode und dem Leichenbegängniß des Abbé Gre⸗ goire, ein Schreiben an die Pfarrer seiner Diöcese erlassen.

Der Abbé Barradère, Domherr zu Tarbes, der als einer der Testaments⸗Vollzieher das Leichenbegängniß des Abbé Gre⸗ goire angeordnet hatte, übergab gestern eine Diffamations⸗Klage gegen die Redacteure der Quotidienne und des Correspondant wegen angeblich schwerer Beschuldigungen dieser beiden Blätter gegen den Charakter des genannten Geistlichen auf Anlaß seines Benehmens bei dem Tode des Herrn Gregoire.

Der Abbé Lacordaire, der Vicomte von Montalembert, Bru⸗ der des bekannten Pairs von Frankreich, und Herr Decoux er⸗ schienen gestern vor dem Zuchtpolizei⸗Gerichte, unter der Anklage, eine Freischule für Knaben ohne Genehmigungs⸗Diplom der Universttät errichtet zu haben. Auf den Antrag ihres Anwalts, des Advokaten Lafargue, der darzuthun suchte, daß die vorlie⸗ gende Sache mit politischen Verhältnissen in Verbindung stehe und also als ein politisches Vergehen vor die Jury zu verweisen sey, erklärte sich das Gericht, obgleich der Königl. Anwalt be⸗ hauptete, daß das Vergehen sich nur auf die Universttäts⸗Disci⸗ plin beziehe, für inkompetent, weil die das Vergehen begleiten⸗ den Umstände ihm den Charakter eines politischen gäben.

Der Assisenhof verurtheilte heute den verantwortlichen Ge⸗ schäftsführer der Tribune wegen Aufreizung zu Haß und Verach⸗ tung gegen die Regierung durch einen Artikel über das Munici⸗ pal⸗Gesetz zu dreimonatlichem Gefängniß und einer Geldstrafe von 7000 Fr.

Der Redacteur der Gazette de France, Herr v. Genoude, ist vor den Instructions⸗Richter geladen, um über einen in die⸗ sem Blatte mitgetheilten Artikel Auskunft zu geben, worin die Bedeutung des Eides unter der Herrschaft des Princips der Volks⸗Souverainetät auseinandergesetzt wurde. Diese Auslegung war aus einer Druckschrift entnommen, die Herr v. Genonde von mehreren Wählern empfangen hatte; da die Letzteren in den Prozeß eingeschlossen zu sehyn wünschen, so wird der Advokat Hennequin für die Gazette und Herr Berryer für die Wahler plaidiren. 4

Nachrichten aus Bar⸗le⸗Duec vom 31. Mai zufolge, greift in dem dortigen Depot der Fremden⸗Legion die Desertion um sich; man glaubt, daß geheime Agenten der Belgischen Frei⸗ Corps daselbst Versuche zur Falschwerberei machen. Die Natio⸗ nal⸗Garde hatte am 28sten und 29. Mai 22 von den Deserteurs eingebracht und in die Gefängnisse eingeliefert. Alle Punkte zwischen der Stadt und der Gränze wurden bei Tag und Nacht streng bewacht, um jeden Versuch der Ausreißer, die Gränze zu überschreiten, zu vereiteln.

Das Journal du Haͤvre meldet: „Dreihundert Auswan⸗ derer wollen sich von hier auf zwei Fahrzeugen, für 70 Fr. das Individuum, nach Algier einschiffen. Eine Pariser Gesellschaft will mehrere andere Fahrzeuge zur Ueberschiffung von 1000 Pflan⸗ zern miethen. Die Deutschen Familien, die sich nach Algier ein⸗ schiffen wollen, waren in der Absicht, nach den Vereinigten Staa⸗ ten auszuwandern, hier angekommen. Die Aussicht auf größere Vortheile hat site zur Aenderung ihres Plans vermocht.“

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Straßburg, 5. Juni. Gestern gegen Abend erneuengh.

sich die Unruhen des vorigen Tages; eine Menge Neugierz 2g

hatte sich auf dem Broglie⸗Platze und in den angränzenden Stl ßen versammelt, als plötzlich ein Platzregen die Gruppen zertheillte. Artillerie⸗-Piquets von der National⸗Garde waren auf verschisntl⸗ nen Punkten aufgestellt; Patrouillen der National⸗Garde Pferde und zu Fuß durchzogen die Stadt. Um halb zehn Ue als der Regen aufgehört hatte, bildeten sich abermals zahlreig Haufen; die Aufstellung größerer Streitkräfte wurde nöthig m der Generalmarsch geschlagen. Als die Haufen mit Steinenn zerschlagenen Flaschen nach der National⸗Garde warfen, g. diese an, säuberte alle Straßen, und um Mitternacht war nung und Ruhe zurückgekehrt; mehrere Individuen wurden haftet. Heute hat der Maire, Herr von Türckheim, eine kanntmachung erlassen, worin er der National⸗Garde und Truppen der Garnison für ihren bei Unterdrückung der Unyu bewiesenen Eiser dankt, die Einwohner auffordert, nicht ferm hin aus Neugierde das Beginnen der Ruhestörer zu begünstige und seinen Mitbürgern verstchert, die Obrigkeit sey entschloste zur Beschützung der Personen und des Eigenthums alle ihr setzlich zu Gebote stehende Mittel anzuwenden.

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Großbritanien und Irland.

London, 4. Juni. Die vereinigten Deputirten der 2. doner Wohlthätigkeitsanstalten haben das Projekt, unserem p ehrten Monarchen ein National⸗Denkmal zu errichten, mit i lem Eifer aufgenommen. Es schemt keinem Zweifel unterm fen, bemerkt der Sun, daß hinreichende Geldmittel zusamme gebracht werden, um die Kosten des vorgeschlagenen Triumpht gens zu decken.

Die Brighton Gazette erwähnt des Gerüchts, daß Herzog von Richmond als Lord⸗Lieutenant nach Irland geg würde, und fügt hinzu, daß sie nicht wisse, in wie weit dasser gegründet sey, aber wohl sey ihr bekannt, daß, wenn der Hem geneigt seyn sollte, die angstlichen Sorgen und die schwere W. antwortlichkeit eines solchen Amtes auf sich zu nehmen, er seiner Pflichten mit einem seltenen Verein von Festigkeit Vorsicht entledigen würde. Und wenmn es wahr wäre, daß Lord⸗Lieutenant von Irland in der Folge einen Platz im Kao nette erhalten solle, so sey Niemand geeigneter, der Irländische Regierung vorzustehen, als der Herzog von Richmond.

Auf Lloyds Kaffeehause sind heute folgende Nachrichten kannt gemacht worden: „Lissabon, 25. Mai. Das Englist Geschwader hat durch das Dampfschiff „Carron“ Befehle erhalte denen zufolge es morgen absegelt und eine Brigg nebst eim Korvette zum Schutze Englischer Unterthanen zurückläßt. D Britische Konsul Hoppner befand sich auf dem Dampfschsst und sprach mit einem der Französischen Fregatten⸗Capitaine; ersuhr, daß die Franz. Flotte bereits drei Portugiesische Schise⸗ genommen habe, deren Namen aber nicht bekannt waren. 6 scheint, daß keine Blokade und daß keine andere Feindseligkeiten als die gegen die Portugiesische Flagge, beabsichtigt werden. Ders 26. Mai. Seit gestern Abend ist fürchterliches Wetter. De Portugiesen werden unter den gegenwärtigen Umständen ihre Schiffe nicht in See gehen lassen.“

Der Courier bemerkt zu obigen Nachrichten: „Dom M. guel sollte nicht auf seiner Weigerung, die von ihm geforde Genugthuung zu leisten, bestehen, indem, wenm er es thun wolltt die Franzosen sich nicht auf die Wegnahme von Küstenfahrzen gen beschränken dürften und er erfahren möchte, daß Frankreich eben so wenig wie England, Beleidigungen ruhig hinnimmn. Die letzten Ereignisse in Lissabon könnten übrigens sehr günst für die Partei der Donna Maria auf Terceira werden, inden sie dieser zum Besitze der Azorischen Inseln verhelfen möchten.

Die Londoner Medizinische Zeitung enthält Folgendes „In der vergangenen Woche hat sich das Gerücht verbreitet, da in einigen Hospitaͤlern der Hauptstadt, welche dem Hafen zunäche gelegen sind, die Cholera sich gezeigt habe. Wir haben deshal die nöthigen Nachforschungen angestellt und das Gerücht durch aus unbegründet gefunden. Wahrscheintich ist dasselbe aus den Umstande entsprungen, daß in verschiedenen Distrikten gegenwaän tig ein Fieber von sehr heftigem Charakter häufig vorkömmt unm sich besonders in dem Grampus⸗Hospitale gezeigt hat.“

Unsere Blätter enthalten einen langen Bericht über das am 3ten Abends stattgehabte erste Konzert Paganint's. . wird darin zugestanden, daß die hohen Erwartungen, die ma von dem Spiel dieses Künstlers im voraus gehegt habe, . weitem übertroffen worden sehen, und der Enthusiasmus deh Publikums als in dieser Art noch nicht da gewesen geschilden Nach jeder Passage habe das Publikum nicht applaudirt, sor dern getobt, und am Schlusse einer jeden von ihm vorgetrage nen Pidece habe das Beifallklatschen, das Wehen mit den To schentüchern und das Schwingen der Hüte, überhaupt die gan ungewöhnliche Aufregung, einen seltsamen Anblick gewähr Bis auf die nur schwach besetzten Logen seh das ganze Hau überfüllt gewesen. 4 †h

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London, 3. Juni. Wir genießen Gottlob fortdauerm. in politischer Hinsicht die vollkommenste Ruhe; die Bewegungen, welche bestrittene Wahlen hier und da hervorgerufen, sind gamf wieder verschwunden, und die Nation ist, wie ein wahrhaftte Held, nach vollbrachter That wieder zu ihrer vorigen Gelassenheit zurückgekehrt und erwartet ruhig die Folgen ihrer Anstrengung Was ihr aber diese Ruͤhe und Gelassenheit giebt, sind vorzüglich zwei Umstände: erstens, daß sie sich durch das gewählte Unter⸗ haus der Legislatur so sehr versichert, daß die Regierung in ih⸗ rem Reformplan nicht den geringsten Rückschritt machen dürfte, wenn sie es auch wollte; und zweitens, weil sie in den König ein gränzenloses Vertrauen setzt und überzeugt ist, daß er ihre Sache nicht verlassen, sondern mit der Nation ein Ministerium unterstützen werde, das sich so ungemein populär gemacht. Die⸗ ses letztere, dieses Vertrauen in den Monarchen, ist für den ge⸗ genwärtigen kritischen Zeitpunkt ein besonderes Glück, und der Monarch, weit entfernt, vor dieser Beliebtheit zu erschrecken, scheint seine Freude daran zu finden, dieselbe zu vermehren. So hat er z. B. kürzlich den Grafen Grey zum außerordentlichen Ritter des Hosenband⸗Ordens erhoben, da sich eben keine Vakam in der bestimmten Anzahl von 40 Mitgliedern vorfand; und als Ihre Majestäten am vergangenen Dienstag mit der Königl. Fa⸗ milie bei dem Pferderennen zu Ascot erschienen, fuhr der König mit seinem ersten Minister in demselben Wagen. Auch wird jetzt in jeder Taverne täglich des Königs Gesundheit mit lautem Ju⸗ bel ausgebracht, während seltsam genug bei manchen hohen Ge⸗ lagen dieser bei uns so gewöhnliche Toast entweder übergangen oder stillschweigend getrunken wird, und Manche wohl gar ihre Gläser dabei umkehren. Eigentliche Heftigkeit findet sich nur noch bei Leuten von der besiegten Partei und in den dersel⸗ ben ergebenen Zeitschriften. Inzwischen scheint sie ihre Lage doch so weit erkannt zu haben, daß sie die Hoffnung aufgiebt, die verurtheilten Burgflecken zu retten (außer in den Fällen, wo es

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beweisen ließe, daß in Hinsicht der Bevölkerung ein Irrthum angen worden), und ihre Hauptabsicht scheint nur noch dahin gehen, in einzelnen Bestimmungen der Bills Veränderungen bewirken, vor Allem aber es dahin zu bringen, daß in dem enwärtigen Verhältniß der Vertretung der drei Königreiche

mne Veränderung stattfinde, und daß die äußerste Gränze, wel⸗ e zu einer Wahlstimme berechtige, in den Städten höher gestellt erde, als es die Minister vorgeschlagen haben. ‚‚daß man, um Extremitäten zu verhüten, und besonders um 6 Oberhaus zu gewinnen, in Beides willige, wenn man sonst sittel findet, Irland dabei zu beschwichtigen, welches, nach Connells Behauptung, bei weitem nicht die Vortheile durch e Reform erhält, welche man England und Schottland ein⸗ räumen bereit ist. Doch muß sich dies Alles binnen wenigen

Es wäre mög⸗

ochen zeigen, da sich schon am 14ten das Parlament versam⸗

elt und wahrscheinlich am 20sten seine Geschäfte anfangen ird. Die Umruhen, welche einige Irländische Grafschaften hon seit mehreren Monaten erschüttern, dauern leider fort, ob an gleich die Insurgenten zu Hunderten einfängt. So furchtbar ger auch die empörten Bauern toben, so hat ihr Aufstand doch kei⸗ In politischen Zweck; ste behaupten, die Landereien seyen bei⸗ he noch einmal so hoch verpachtet, als es seyn sollte, und daß

dabei verhungern müssen; weil aber die Noth immer Leute

bingen würde, sich zu jedem Pachtzins zu verstehen, so wollen

die Eigenthümer durch Schrecken zwingen, menschlicher zu erden. Es ist ein schrecklicher Zustand, wobei die Regierung der nichts thun kann, als das gewaltsame Verfahren der auern unterdrücken und bestrafen; aber da keine Legislatur utsherren zwingen kann, ihre Ländereien um ein Biltiges zu pachten, so muß sie doch bald Anstalten treffen, daß dieselben zwungen werden, die Armen daselbst vor dem Verhungern zu wahren. Irland ist fruchtbar und hat Land genug für seine evölkerung; demnoch giebt es fast alle Jahre Hungersnoth da, d Englische Wohlthätigkeit muß sich besteuern, damit Irländi⸗ e Gutsbesitzer meistentheils im Auslande ihren Ueberfluß ver⸗ ren können. 3 memnh vhernder lande.

Aus dem Haag, 5. Juni. Der von Sr. Majestät dem znige zum Ober⸗Befehlshaber der Ostindischen Truppen ernannte eneral von Steurs hatte in diesen Tagen seine Abschieds⸗Au⸗ enz bei Sr. Majestät und wird sich unverzüglich in der Fregatte König der Niederlande“ nach dem Orte seiner Bestimmung schiffen.

In Bezug auf den der zweiten Kammor der Generalstaaten liegenden Gesetz⸗Entwurf zur Bewilligung eines außerordentlichen edits, hat die fünfte Section dieser Kammer für nöthig erach⸗ , zu erklären, daß, wenn sie zu dem verlangten Kredit ihre Zu⸗ mmung giebt, sie damit nicht gesagt haben wolle, daß man an elgische Beamte Wartegelder auszahlen solle; sie behalte sich lmehr das Recht vor, wenn künstig etwas der Art geschehen irde, dagegen pflichtgemäß zu protestiren. „Die Section“, ißt es im diesfallstgen Protokolle, „glaubt, den öffentlichen eist, den sie achtet, genugsam zu kennen, um versichern zu dür⸗ ‚daß man dergleichen Ausgaben für anti⸗national betrachtet, d will keinesweges dafür angesehen werden, zu solchen Zwek⸗

einen Kredit bewilligt zu haben; sie bewilligt den außeror⸗ stlichen Kredit nur, damit man ihn zum Besten des Vater⸗ des verwende, und entsagt manchen billigen Beschwerden, weil es als eine Pflicht der Vaterlandsliebe beträchtet, in diesen genklichen Augenblicken die Regierung gehörig zu unterstützen.“

Brüssel, 6. Juni. Auf den Bericht des Ministers der swärtigen Angelegenheiten und nach Anhörung des Minister⸗ ths, hat der Regent durch eine Verfügung vom 4. Juni die rren Devaux, van de Weyer, Graf von Aerschot und Nothomb Kommissarien bei der Londoner Konferenz ernannt, um die aterhandlungen zu leiten, welche durch das Dekret des Kon⸗ sses vom 2. Juni angeordnet worden sind.

Dem Independant zufolge, ist dem Lord Ponsonby von Londoner Konferenz eine Denkschrift mitgetheilt worden, die Wesentlichen folgendermaßen lautet: „Die Konferenz er⸗ t, daß sie in den Protokollen alle Zugeständnisse gemacht ,„die sie Belgien bewilligen konnte; dasselbe hat sich daher selben nur zu unterwerfen. Weder der Prinz Leopold noch end ein anderer Fürst wird die Belgische Krone annehmen, in Belgien nicht zuvor die Protokolle ammnimmt und voltzieht. erden die Protokolle nicht angenommen, so sind die Mächte schlossen, diejenigen Maaßregeln zu ergreifen, welche die von en eingegangenen Verpflichtungen, ihre Würde und die Si⸗ heit der Nachbarstaaten erheischen werden.“

Im Courrier de la Meuse liest man: „Ein Redner un⸗ s Kongresses hat ein erstaunend richtiges und vernünftiges Wort gesprochen, nämlich, daß der Prinz von Sachsen⸗Koburg der hickteste Unterhändler ist, den wir hätten auffinden können, l alle Mächte Wohlwollen gegen ihn empfinden. In der Di⸗ natie sind es nicht immer Verstand und Klugheit, List oder

heit, ja selbst nicht einmal das gute Recht, welche den Sieg ontragen. Man muß gefallen, man muß Zutrauen einflö⸗

wenn man etwas durchsetzen will; und deshalb haben sogar nen, die in der Politik ganz unwissend waren, oftmals die wierigsten Unterhandlungen, denen die ausgezeichnetsten Diplo⸗ tten nicht gewachsen waren, glücklich zu Ende gebracht. Nie⸗ nd ist besser im Stande, unsere Angelegenheiten mit den Mäch⸗ zu ordnen, als der Prinz Leopold; Thatsachen haben es uns in bewiesen.“

Herr White, Secretair des Lords Ponsonby, ist gestern Nach⸗ tag um 4 Uhr mit Depeschen von hier nach London abgereist; gleicher Zeit ging ein Oberst, welcher bei der hiesigen Franzö⸗ hen Gesandtschaft attachirt ist, mit Depeschen nach Paris ein Englischer Kabinets⸗Courier nach dem Haag ab, Letzterer hescheinlich, um dem Könige der Ntederlande die Wahl des gresses anzuzeigen.

Die Kongreß⸗Mitglieder Blargnies und de Facqgz haben der gischen National⸗Association ihren Austritt als Mitglieder des inden Ausschusses dieser Association angezeigt. Der in Lüttich erscheinende Politique sagt in Bezug auf unter dem Militair in dortiger Citadelle herrschende Augen⸗ kheit Folgendes: „Seit unserer Revolution haben mehrere uner, welche die Ansicht hegten, daß die Ophthalmie durch den zuck der Halsbinden veranlaßt werde, das Ministerium dahin acht, dieser Meinung beizutreten. Die ledernen Halsbinden

abgeschafft und durch andere von schwarzem Tuch ersetzt

der Kragen des Rocks, der sonst ganz geschlossen war, ist

in Form einer römischen Fünf (V) ausgeschnitten. Aber den Jufanterie⸗Truppen, welche in der Citadelle kasernirt sind, sich diese Erfahrung leider nicht bewährt; nachdem die Hol⸗ der diesen Platz geräumt hatten, herrschte die Ophthalmie auch er in den Zimmern, die sie bewohnt hatten. Die Offtziere chern, daß selbst Rekruten, welche die militairische Kleidung

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noch nicht angehabt hatten, von der Krankheit ergriffen wur⸗ den. Das Uebel ist fortwährend im Zyunehmen.“

Aus Gent erfährt man, daß Herr Voortman nunmehr wie⸗ der hergestellt seyh; er hat diese Stadt am 2ten d. M. verlassen. Die Stadt⸗Aachener Zeitung theilt Nachstehendes aus dem Privatschreiben eines Belgischen Kongreß⸗Mitgliedes aus Brüssel vom 4ten d. M. mit: „Weder das kriegerische Toben mehrerer unserer Journale, noch die heftigen Declamationen einiger Deputirten, noch die drohende Haltung der öffentlichen Tribunen haben den guten Sinn der Versammlung umzustim⸗ men vermocht. Die Mehrheit ist fest geblieben und äußert sich entschieden für eine gütliche Vermittlung. Gestern ist auf der Tribune ein Franzose verhaftet worden, der, sobald ein Redner den Krieg begehrte, den Uebrigen das Signal zum Beifallklat⸗ schen und eben so zum Murren gab, sobald ein Deputirter von pecuniairen Opfern sprach. Die Tribunen sind auf eine Art be⸗ setzt, daß es kaum zu verwundern gewesen wäre, wenn man heute die Wahl des Prinzen Leopold mit Zischen aufgenommen hätte. Doch hatte die Polizei Vorsichtsmaaßregeln ergriffen, weniger Zuhörer eingelassen und die Posten verdoppelt. Der Park war während der Dauer der Sitzung mit Menschen über⸗ füllt, eben so war der Eingang zu dem Palais des Kongresses gedrängt besetzt. Prinz Leopold hat, wie sich erwarten ließ, die entschiedenst Mehrheit für sich gehabt. Sämmtliche geistliche Kongreß⸗Mitglieder, eilf oder zwölf, haben, mit Ausnahme des Abbé de Haerne, für ihn gestimmt. Bemerkenswerth ist, daß die Herren White und Abercromby ihr Ehrenwort gegeben haben, durchaus nichts von den Protokollen 23 und 24 auf offiziellem Wege erfahren zu haben. Ungünstiger lauten andere Nach⸗ richten. Antwerpen ist von neunem bedroht. Die Militair⸗Ad⸗ ministration läßt dort neue Batterieen errichten. General Chassé hat gegen diesen Bruch des Waffenstillstandes protestirt. Auch Gent ist in großer Bewegung. Die Parteien stehen sich schroff gegenüber, kaum daß die Autorität der Regierung beachtet wird.“

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 3. Juni. Hier sind folgende amtliche Kundmachungen erschienen:

1 „Wir Karl Johann u. s. w. thun kund: daß, nachdem of⸗ fizielle Nachricht eingelaufen, daß die Krankheit Cholera morbus sich im Orte Polangen an der Kuͤste der Ostsee gezeigt hat, und in Folge dessen die bestehenden Quarantaine⸗Verfuͤgungen auf Schiffe anzuwenden sind, die, nach Schwedischen Haͤfen bestimmt, sowohl vom benannten Ort, als vom Aussluß des Weichsel⸗Stromes und von den bis zur oͤstlichen Graͤnze von Estland gelegenen Haͤfen, welche der Ansteckung verdaͤchtig erklaͤrt sind, ankommen, so haben Wir, um die Ungelegenheiten zu beseitigen, die die Beobachtung der Quarantaine bei Koͤnsd allein der Schifffahrt verursachen wuͤrde, und um der Verbreitung der Krankheit desto kraͤftiger zu begegnen, verschiedene Juarantaine⸗Anstalten auf Hasseloͤflate, ½ Meilen diesseits Sand⸗ hama, und im Hafen Slitoͤ auf Gottland angeordnet und der eigenen Wahl der Seefahrenden uͤberlassen, bei welchem der Quarantaine⸗Plaͤtze sie die von den Umstaͤnden gebotene Quaran⸗ taine abhalten wollen. Wir haben uͤberdem fuͤr gut befunden, eine Quarantaine⸗Kommission in Stockholm zu verordnen, be⸗ stehend aus dem Chef fuͤr unsere Verwaltung der See⸗An⸗ gelegenheiten, aus dem Praͤsidenten unseres und des Reiches Kom⸗ merz⸗Kollegiums und aus dem Wortfuͤhrer der großen Handels⸗ Societaͤt in Stockholm, oder, im Fall diese verhindert werden, aus den Personen, die deren Stelle vertreten. Diesem Comité haben wir in Gnaden aufgetragen, die Vorschriften Quarantainen⸗Verordnun⸗ gen in Ausfuͤhrung zu bringen, so weit solche im gegenwaͤrtigen Fall an⸗ wendbar gefunden werden, und uͤbrigens zur Abwehrung der Krankheit alle noͤthige Anstalten zu treffen, in welcher Hinsicht Unseren saͤmmt⸗ lichen Amts⸗Kollegien, Unseren Befehlhabenden und allen Betreffen⸗ den die Verpflichtung obliegt, der Kommission in Allem behuͤlflich zu seyn, was fuͤr den Zweck ihrer Functionen erforderlich seyn moͤchte. Zur Wahrnehmung der getroffenen und noch zu treffenden Sicherheits⸗Maaßregeln gegen Verbreitung der Krankheit in das Reich, haben Wir eine Anzahl Kriegsschiffe auslaufen lassen, welche theils zur Bewachung bei den Quarantaine⸗Plaͤtzen stationirt sind, theils zum Kreutzen an den der Ansteckung verdaͤchtigen Kuͤsten angewandt werden, wobei sie zugleich Gelegenheit haben, die daher kommenden Schiffe zeitig zu benachrichtigen, was hinsichtlich der Quarantaine beobachtet werden muß. Welches alles u. s. w.

Gegeben Stockholms Schloß den 31. Mai 1831.

(unterz.) Waͤhrend der Krankheit Meines Allergnaͤdigsten Koͤnigs und Herrn, Oskar.“

II. „Wir Praͤsident, Vice⸗Praͤsident und Mitglieder Sr. Koͤnigl. Maj. und des Reichs Kommerz⸗Kollegiums thun kund: Nachdem, auf Veranlassung eingegangener offizieller Nachricht, daß die Krank⸗ heit cholera moörhus im Orte Polangen an der Kuͤste der Ostsee ausgebrochen, das Koͤnigl. Kollegium, in Uebereinstimmung mit den geltenden Quarantaine⸗Verordnungen, unter dem 30sten letzt ver⸗ wichenen Mai, benannten Ort fuͤr angesteckt, so wie die Kuͤste von Kurland der Ansteckung verdaͤchtig erklaͤrt, so hat Se Koͤnigl. Maj., auf hieruͤber gemachte unterthaͤnige Anzeige, in Hinsicht sowohl der Naͤhe des angesteckten Ortes und der Schnelligkeit, wo⸗ mit die Krankheit nach mehreren Orten auf derselben Kuͤste verbreitet werden kann, als zur Sicherheit und Bequemlich⸗ keit der Seefahrt, fuͤr gut befunden, in Gnaden zu verord⸗ nen: 1) Daß, außer der Quarantaine⸗Einrichtung in Kaͤnsd, zwei neue Quarantaine⸗Plaͤtze gleich eingerichtet werden sollen, der eine auf Haͤsseld⸗flate, 3 Meilen diesseits Sandhama, der andere im Hafen von Slitd auf der Insel Gottland; 2) daß, nebst der Kur⸗ laͤndischen Kuͤste, die ganze Kuͤste vom Ausfluß des Weichsel⸗Stro⸗ mes bis und mit der oͤstlichen Graͤnze Esthlands, so wie auch die bei dieser Kuͤste befindlichen Inseln, bis weiter als der Ansteckung ver⸗ daͤchtig angesehen werden sollen; 3) daß Fahrzeuge, die entweder von einem angesteckten Ort oder von den der Ansteckung verdaͤchtigen Or⸗ ten ankommen, oder die, obschon nicht von einem angesteckten oder verdaͤch⸗ tigen Ort kommend, gleichwohl Krankheit am Bord haben, oder waͤhrend der Reise mit, einem angesteckten Fahrzeug Gemeinschaft ge⸗ habt haben, bei demienigen der vorgenannten drei Quarantaine⸗ Plaͤtze anlaufen muͤssen, den die Schiffer selbst erwaͤhlen, um da, laut den nach den Umstaͤnden angewandten Vorschriften der Ver⸗ ordnung, Quarantaine zu beobachten; welches alles das Koͤnigl. Kol⸗ leginm, nach gnaͤdigem Befehl, hiermit Jedem, den es betrifft, zur Kenntniß und unterthaͤnigen Nachfolge hat bekannt machen wollen.

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8 1XX1X*“ der verlassen und sich über Sternberg nach Doberan begeben. JJ. KK. HH. der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin sind am Sonnabend ebenfalls von Ludwigslust hier eingetroffen, so wie heute Nachmittag 3 Uhr Se. Hoh. der Herzog Gustav. Hannover, 4. Juni. Se. Majestät der König haben den Kammerrath Grafen von der Schulenburg⸗Wolfsburg zum Ge⸗ heimen Rathe und zum Mitgliede des Kön

Kollegiums ernannt. artrtn gl. 8

Folgendes sind nach der Londoner Morning⸗ e (gestern erwähnten) Forderungen des Französischen Konsuls in Lissabon und die ihm darauf von der Portugiesischen Regie⸗ rung ertheilten Antworten. Zuvörderst heißt es in der Ein⸗ leitung zu den ersteren: „Die Regierung Sr. Maj. des Koͤnigs der Franzosen, die zahl⸗ reichen Beschwerden gegen die Portugiesische Regierung in Betracht ziehend, hat mich beauftragt, die augenblickliche Erledigung dersel⸗ ben zu fordern; und zufolge der Instructionen, welche mir durch die Brigg „Endymion“ zugekommen sind, bin ich angewiesen, folgende Forderungen an die Portugiesische Regierung dürch Vermittlung Ew. Excellenz zu richten.“ Antwort hierauf: „Welche unguͤn⸗ stige Meinung auch die Franzoͤsische Regierung sich in Bezug auf Portugal gebildet haben mag, oder welche feindselige Gesinnungen derselben auch gegen das Lissaboner Kabinet eingefloͤßt seyn moͤgen, so muß dies nach dem 12ten Febr. d. J. stattgefunden haben und durch die Schilderung ihres Agenten, des Herrn Cassas, bewirkt seyn. Von diesem Zeitpunkt an sind daher die angefuͤhrten Klagen zu be⸗ leuchten, und wenn die Berichte nach Paris uͤbereilt, parteiisch oder falsch gewesen sind, so erfordert es die Gerechtigkeit und Billigkeit, daß die Franzoͤsische Regierung die verschiedenen Streitpunkte noch einmgl in Erwaͤgung ziehe und in eine freie und be⸗ rathende Uebersicht aller der Umstaͤnde eingehe, welche zu den Hehuwars gen ungluͤcklichen Mißhelligkeiten zwischen den beiden aͤndern Anlaß gegeben haben. Was fuͤr Folgerungen auch die Fran⸗ zoͤsische Regierung aus den ihr zugekommenen Berichten gezogen haben mag, oder welcher Art auch ihre Vorurtheile seyn mögen, so ist es doch augenscheinlich, daß die Portugiesische Regierung weder den Wunsch noch einen Vortheil davon haben kann, den Monarchen Frankreichs oder das Franzoͤsische Volk zu beleidigen, und da es all⸗ gemein anerkannt ist, daß actus non lacit reum, nisi meus sit rea“, so ist das Lissaboner Kabinet zuverlaͤssig berechtigt, die gegenseitige Achtung zu verlangen, welche eine civilisirte Nation der anderen schuldig ist, die selbst bei Streitigkeiten nicht aus den Augen gesetzt werden muß und oft die Drangsale des Krieges mildert.”“)

Es folgen nun die Forderungen selbst. Erstens: „Die Frei⸗ lassung des Herrn Bonhomme und die Annullirung der gegen ihn erlassenen Sentenz, deren Ungerechtigkeit und Grausamkeit in mei⸗ ner Note vom 28. Februar hinlaͤnglich erwiesen ist eine Sentenz, deren beschimpfendster Theil gestern Morgen vollzogen worden ist, trotz der Proteßzation, welche ich an Ew. Excellenz gerichtet hatte, und trotz der zahlreichen Noten, in denen ich Ihnen erklaͤrt hatte, daß ich diese Execution als eine Beleidigung betrachten wuͤrde, welche der Franzoͤsischen Nation in der Person eines ihrer Mitglieder widerfuͤhre.“ Antwort: „Allen angenommenen Grundsaͤtzen des Voͤlkerrechts ge⸗ maͤß, war Hr. Bonhomme, wenn er auf Portugiesischem Gebiet eine strafbare Handlung begangen hatte, den Gesetzen verfallen, und ein

egen ihn durch ein kompetentes Tribunal ausgesprochener Urtheils⸗ spruch kann demnach weder zuruͤckgenommen noch annullirt werden, außer durch gesetzliche Ferm Wenn irgend ein Unrecht geschehen, oder eine Strafe aufgelegt ist, die den Gesetzen und Gebraͤuchen der Nationen widerspricht, so ist unbezweifolt die National⸗Ehre ver⸗ pflichtet, Genugthuung zu geben; aber bei dem in Rede stehenden Fall kann von der Portugiesischen Regierung nicht verlangt werden, daß sie der Justiz⸗Verwaltung, die ganz unabhaͤngig von der Exeku⸗ tiv⸗Gewalt ist, hemmend entgegentrete. Der Schreiber der Note bemerkt ferner, daß er die Ungerechtigkeit und Grausamkeit des er⸗ lassenen Urtheilsspeuches hinlaͤnglich erwiesen habe; aber angenom⸗ men auch, daß ein Handels⸗Agent im Stande ist, eine so wichtige Frage zu entscheiden, so bilden doch diese Ausdruͤcke eine direkte An⸗ klage sowohl gegen die Unparteilichkeit als gegen die Faͤhigkeit der Richter, welche das Verfahren leiteten, und die in dieser Beziehung Repraͤsentanten des Monarchen waren, den die Gesetze fuͤr den Quell der Gerechtigkeit anerkennen. Solche beleidigende und anklagende Sprache ist im hoͤchsten Grade ungebuͤhrlich und wuͤrde in England als Hochverrath betrachtet und mit schweren Geldbußen, Einkerkerung und koͤrperlichen Zuͤchtigungen bestraft werden. Wie daher ein frem⸗ der Agent sich so weit vergehen, wie er erwarten konnte, daß die Hand der Gerechtigkeit durch irgend einen Protest, durch irgend eine von ihm ge⸗ machte Auslegung der Gesetze zuruͤckgehalten werden wuͤrde, oder wie er die Vollziehung eines gesetzlich ausgesprochenen Urtheilspruches als „eine Beleidigung gegen eine ganze Nation in der Person eines ihrer Mitglieder“ betrachten konnte, ist schwer zu begreifen. Ge⸗ gin Bonhomme ist zuerst in Coimbra verfahren und eine rechtmaͤ⸗ zige Akte gegen ihn am 28. April 1828 erlassen worden. Die Sache ward spaͤterhin vor den hohen Gerichtshof in Lissabon gebracht, wo er nach den Gesetzen gerichtet wurde, welche das Verbrechen bestim⸗ men und die entsprechenden Strafen festsetzen; der Urtheilsspruch erfolgte am 11. Dezember 1830. Der „„beschimpfende Theil”““ desselben ward allerdings am 26. Maͤrz vollzogen; bestand nur darin, daß der Gefangene ungefaͤhr eine Stunde mit entbloͤßtem Ruͤcken durch die Straßen gefuͤhrt wurde und einige wenige Streiche mit einem ledernen Riemen erhielt; und wer kann behaupten, daß diese Strafe, durch die Gesetze ausgesprochen, der Abscheulichkeit des begangenen Verbrechens nicht angemessen waͤre. In diesem langen Zwischenraume hatten uͤbrigens der Klaͤger und seine Freunde Zeit genug, auf eine durch das Gesetz festgesetzte Weise ihre Einwendungen zu machen, und selbst das Datum der Sentenz und des gerichtlichen Verfahrens, von dem alles Uebrige nur eine nothwendige Folge war, spricht die Portugiesischen Behoͤr⸗ den von der Absicht frei, die Franzoͤsische Regierung, wie sie jetzt konstituirt ist, oder die Nation, welches auch immer ihre Vorurtheile oder politischen Meinungen seyn moͤgen, beleidigen zu wollen.“ Zweitens. „Die Absetzung der Richter, welche den erwaͤhnten urtheilsspruch erlassen haben, und die offizielle Bekanntmachung der Wiederherstellungs⸗-Akte, durch welche derselbe annullirt wird.“ Antwort. „Die Richter in Portugal sind quamdiu bene se gesse- rint angestellt; sie bilden einen der hoͤchsten Staͤnde im Staate, ste⸗ hen einer Gerechtigkeitspflege vor, welche durch bestimmte festste⸗ hende Regeln geleitet wird, und koͤnnen nur dann abgesetzt oder be⸗ straft werden, wenn ihnen ein Mißbrauch der oͤffentlichen Rechts⸗ pflege bewiesen wird, der aber sicherlich aus keiner Auseinandersetzung oder Darstellung des Franzoͤsischen Agenten hervorgeht.“ Drittens. „Eine Entschaͤdigung von 200,000 Fr. fuͤr Herrn

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Stockholm den 1. Juni 1831. (Folgen die Unterschriften.)“

Köthen, 5. Juni. Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen trafen gestern, von Magdeburg kommend, hier ein, um unseren Durchl. Herrschaften einen Besuch abzustatten, er⸗ schienen auf einige Zeit im Hof⸗Theater, haben in dem Herzogl. Schlosse übernachtet und sind heute in Begleitung Sr. Durch⸗ laucht unseres Herzogs und der Frau Herzogin nach Dessau abge⸗ reist, um daselbst der Taufhandlung des Erbprinzen von Anhalt⸗ Dessau beiztwohnen. *) 8 8.

3 - 6. Juni. Am Sonnabend, den 4. d. M., hatten wir das Glück, Se. Königl. Hoh. den Großherzog im erwünschten Wohlseyn hier eintreffen zu sehen; doch werden Al⸗ lerhöchstdieselben, dem Vernehmen nach, ims morgen schon wie⸗

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*) Siehe das Schreiben aus Dessau in Nr. 158 der Staats⸗

Zeitung.

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Bonhomme.“ Antwort. „Dies ist hoͤchst eigenmaͤchtig von Sei⸗ ten des Fordernden, und Napoleon, auf dem Gipfel seiner Macht und an der Spitze einer siegreichen Armee, legte dem gefallenen Feinde niemals eine so uͤbertritebene Bedingung auf; oder wenn er es jemals that, so erinnern wir uns keines Umstandes, der eine Will⸗ fährigkfit von Seiten derer andeutete, denen er sie zugemuthet.“ Viertens. „Den Aufschub, welchen ich in meiner Note vom 36sten d. M. zu Gunsten des Herrn Claude Sauvinet verlangt habe, der, in Widerspruch mit den Gesetzen des Koͤnigreichs, fuͤr einen na⸗

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turalisirten Portugiesen erklaͤrt und durch die außerordentliche Kom-

mission in Lissabon zu 10jaͤhriger Deportation nach Afrika verurtheilt worden ist, und zwar in Folge einer Sentenz, deren eigene Aus⸗ druͤcke feststellen, daß keine der gegen ihn erhobenen Klagen hat be⸗ wiesen werden koͤnnen.“ Antwort. „Diese Forderung gleicht ih⸗ rem Wesen nach der ersten. Sie druͤckt den Wunsch aus, daß der Spruch eines Gerichtshofes, auf das bloße Gesuch des Schreibers, und auf seine alleinige Verantwortlichkeit, als ob er nicht daran denke, daß conventio privatorum non potest publico juri derogare, umgestoßen werde. Er bestreitet ferner die Guͤltigkeit von Sauvi⸗—

aber selbst dieser -*

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