1831 / 175 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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v. 30sten Ztsten

In der Stadt und dem Kreise Swe⸗

X“ 9

Im Kreise und der Stadt Bender

In den Kreisen und den Städten

Vom 16. bis zum 20. April 319

1 krank, hinzugekommen, genesen, gestorben. v. 25. 26. Morgens: in den Hospitalern 307 53 41 in den Wohnungen 204 64 44 v. 26. 27. Morgens: in den Hospitälern 304 45 32 in den Wohnungen 194 70 8 v. 27. 28. Morgens: in den Hospitalern 298 37 26 in den Wohnungen 222 68 20

v. 28sten 29sten

waren krank 503 v. 29sten 30sten waren krank 488

waren krank 468 105 42

Es verblieben noch krank 464, in der Besserung befanden sich 9t. Vom 31. auf den 1. Juni genasen 63, starben 24, blieben noch krank 484. Vom 1. auf den 2. (13. 14.) Juni erkrankten 79, genasen 65 und 31 starben. In der Besserung befinden sich 133. Seit Anfang der Epidemie waren überhaupt

erkrankt 2612, genesen 867 und gestorben 1285. Vom 2. auf

den 3. (14.— 15.) Juni ist in der Stadt selbst Niemand er⸗ krankt und Niemand gestorben; in der St. Petersburger Vor⸗ stadt sind 2 erkrankt, aber Niemand gestorben; auf dem südlichen Ufer der Düna starb einer.“

ordnung erlassen, um den Johannis⸗Termin, der hier immer sehr

Viele versammelt, sicherer zu machen. Es wird Jedermann auf⸗ gefordert, seine Geschäfte, so viel wie möglich, nur durch hiesige

Geschaͤftsträger oder schriftlich abzumachen, bei durchaus noth⸗ wendiger Anwesenheit aber die Zahl semer Begleitung und die

Zeit seines Aufenthalts zu beschränken, da eine Cernirung der Stadt eintreten kömmte. Zugleich wird bekannt gemacht, daß

wahrend des sogenannten Termins weder ein Theater, noch an⸗ dere öffentliche Belustigungen werden erlaubt werden. Es ha⸗ ben sich, wie man hört, hier wirklich schon einzelne Krankheits⸗

fälle ereignet. Man spricht von 16 bis 20 Patienten.“ Fer⸗

ner wird aus Mitau vom 9. Juni geschrieben: „Hier wird die

Vorsicht so ausgedehnt, daß jedes Haus, in welchem ein Mensch von der Cholera befallen wurde, sogleich cernirt wird und in 24 Stunden purificirt werden muß. Wer ein Haus betreten

hat, in welchem sich ein Cholera⸗Kranker befindet, steht unter achttägiger Aufsicht, kann Mitau nicht verlassen

und daher auch von der Polizei keinen Reisepaß erhalten. Dessen⸗ ungeachtet waren hier bis gestern Abend 68 erkrankt, 29 da⸗ von gestorben und nur 2 genesen. Das gestern Abend

erschienene Bulletin erklärt: „„In der Stadt selbst ist kein ein⸗

ziger Cholera⸗Kranker außerhalb der drei Cholera⸗Krankenhäu⸗

ser.““ Es scheint also, daß alle Befallene ohne Unterschied ins Spital gebracht werden.“ Aus Pernau vom 11. Juni schreibt man: Auch hier

sind „Vorsichtsmaaßregeln“ gegen die Cholera gedruckt empfohlen

worden; die Krankheit selbst hat uns noch nicht erreicht.

Biss jetzt sind 63 Schiffe angekommen und 59 abgegangen.

Das Handelshaus H. Diedr. Schmidt macht so eben bekannt, daß es sein Fahrzeug: „Net Boissa“ (Fürchte nicht), zu Riga beladen lasse.

Aus Dorpat wird unterm 28sten Mai (9ten Juni) be⸗ richtet: „Auch hier sind alle nöthige Vorsichts⸗Maaßregeln

für den Fall des Eintretens der Cholera getroffen, doch ist, so viel man weiß, noch Niemand erkrankt. Die Kol⸗ legia wurden auf die erste Nachricht, daß die Cholera in Riga ausgebrochen sey, geschlossen, und ihr Wiederbeginnen wird durch

die Zeitungen bekannt gemacht werden. So eben ist hier eine

Schrift erschienen, „die Cholera morbus, zu Nishni⸗Nowgorod

beobachtet von Dr. Lindgreen“, die bei unserer medizinischen Fa⸗ kultät großen Beifall erlangt hat. Professor Rathke hatte schon vor einigen Monaten vom Verfasser, einem Dorpatenser, der in Nishni⸗Nomwgorod angestellt ist, einige fragmentarische Mitthei⸗ lungen über die Cholera bekommen und sandte sie ins Ausland; dort wurden sie, als das Beste, das über die Krankheit erschie⸗ nen sey, vom Geheimerath Rust, Präsident des Preußischen Cho⸗

lera⸗Comité's, zum Druck befördert. Herr Lindgreen, der sich eine kurze Zeit in Dorpat aufhielt, hat hier den Gegenstand

ausführlicher bearbeitet.“

Die St. Petersburgische Zeitung enthält folgende Nachrichten über den Gang der Cholera:

Erkrank

Gouvernement Kiew. 6

nigorodka vom 22. bis zum 29. b110 Im Tschigirinschen Kreise vom 1. bis zum 16. April. 1268 Im Boguslawschen Kreise vom 25. April bis zum 10. Mai .. In Bessarabien: und zwar in der Stadt Kischinew vom 1. bis zum 8. Mai... In der Stadt Chotin vom 4. bis zum 28. Aprrrrrll .. Im Jassyschen Kreise vom 24. April bis zum 1. Mailt . ..

vom 26. April bis zum 3. Mai Im Orgäjewschen Kreise v. 29. April bis zum 1. Mi 101 Im Akkiermanschen Kreise vom 19. bis zum 29. Apbri.. 17 Gouv. Tschernigow:

Koselez und Njäshin bis z. 5. Mai 452 Gouv. Grodno: 3

Von dem in Dorpat bestehenden Covmité zur Abwendung

der Cholera sind seit dem 18. (30.) Mat, wo man daselbst vom Ausbruch jenes Uebels in Riga benachrichtigt wurde, folgende vorläufige Anordnungen vorgenommen worden:

1) Es sind bereits und werden noch die kleineren in den Niederungen belegenen Häuser untersucht, und sind Vorkehrun⸗ gen getroffen, daß sie nicht mit Menschen überfüllt werdem.

2) Die Stadt ist in 13 Quartiere getheilt; jedes hekömmt

einen Arzt und hat bereits einen Aufseher nebst Gehülfen, bei welchem sich stets ein Pferd mit einem Schlitten zur ungesäum⸗

ten Fortbringung der Erkrankten vorfindet. 1 3) Der Aufseher hat mit seinen Gehülfen besonders auf Reinlichkeit in seinem Bezirk und in dessen Häusern zu sehen

Man meldet aus Mitau vom 7. Juni: „Schon unter dem 20. Mai (1. Juni) hat die Gouvernements⸗Regierung eine Ver⸗

6 8

8.

1099 und sich durch Umfragen von dem Gesundheits⸗Zustande der Bewohner zu unterrichten. 1

4) Sobald sich bei Jemanden die Zeichen der Cholera ein⸗ finden, muß der Wirth des Hauses solches augenblicklich dem Aufseher seines Bezirks melden und dieser sich zu dem Kranken sogleich mit dem Arzte begeben, der zu bestimmen hat, ob der Patient in seiner Wohnung behandelt oder in eine Kranken⸗An⸗ stalt gebracht werden soll. G

5) Zur Krankenpflege sind bis auf Weiteres zwei Hospitäler, zusammen mit 40 Betten, schon in Stand gesetzt. Die Zahl der Betten kann nach Erfordern vergrößert werden. Die Uni⸗ versitaͤt hat auch außerdem für ihre Angehörigen zu gleichem Be⸗ huf Einrichtungen im Klinikum gemacht.

6) Um die Luft in der Stadt rein zu erhalten, sind schon Vorkehrungen getroffen worden, den Zusammenfluß einer bedeu⸗ tenden Menschenmasse möglichst zu verhindern.

7) Das Comité vertheilt bereits eine gedruckte, ärztliche, ge⸗ meinfaßliche Belehrung über die Zeichen der Chotera, die Ver⸗ haltungsregeln und Schutzmittel wider selbige u. s. w.

8) Sollte das Comité, auf seine bereits unterlegte Bitte, zuverlassige Nachrichten über den Stand der Cholera und des⸗

sen etwanige Verbreitung in der Provinz erhalten, so wird es

nicht säumen, sie durch die Zeitung mitzutheilen, wünscht aber dagegen, daß übertriebenen, oft ganz leeren Gerüchten nicht wil⸗ lig Gehör gegeben und nicht dadurch Umuhe und Besorgniß ge⸗ steigert werden möge. 1 1

Anordnungen für den Dorpatschen Kreis.

Auch auf dem Lande soll die gedruckte ärztliche Belehrung in Deutscher und Ehstnischer Sprache durch die Bauergerichte, die Herren Prediger u. s. w. nach Möglichkeit vertheilt werden. Bei Teilitz ist eine Reinigungs⸗Anstalt errichtet worden, in dee Alles, was durchgeht, einer Guvzton⸗Morveauschen Räuche⸗ rung von einem dazu angestellten examinirten Pharmaceuten un⸗ terzogen und, daß solches geschehen, schriftlich bescheinigt wird. Wer sich in die Stadt Dorpat begeben will, hat diese Be⸗ scheinigung bei dem zwei Werste vor der Stadt angeordneten Vorposten vorzuweisen und den Bestimmungen der dortigen Auf⸗ seher sich willig zu fügen. Gendarmen reiten umher zur Beauf⸗ sichtigung der Wege und bestmöglichster Ausführung jener Anord⸗ nungen. So weit die vorläufigen Maaßregeln des Comité, bei deren Verwirklichung und Beobachtung dasselbe auf die Unter⸗ stützung aller Menschen⸗Freunde rechnet.

In einer zu Hamburg am 20. Juni erschienenen Verord⸗ nung heißt es: „Den aus den Ostseehäfen von Riga bis Dan⸗ zig, diese beiden Orte eingeschlossen, oder aus künftig angesteckt werdenden Häfen kommenden Schiffen wird nach wie vor das Einsegeln auf der Elbe zu Kurhaven gar nicht gestattet, sondern werden dieselben ab⸗ und sofort an eine förmliche Reinigungs⸗ Quarantaine⸗Anstalt gewiesen. Auf gleiche Weise wird mit den⸗ jenigen aus allen Ostseehäfen kommenden Schiffen verfahren, welche Bett⸗ und Schreibfedern, Pferde⸗ und Kuhhaare, Flachs, Hanf, rohe Häute und Felle, Leder, Juchten, Pelzwerk, Segeltuch, Tauwerk, Werg, Wolle und alte Kleider geladen haben, falls diese nicht unverdächtige Gesundheits⸗Pässe und vollständige Atteste von einer Reinigungs⸗Quarantaine⸗Anstalt beizubringen im Stande seyn sollten. Alle übrige aus den Ostseehäfen, wozu auch die am Sunde, an den Belten bis zum Kattegatt liegenden gerechnet werden, kommende Schiffe wer⸗ den einer angemessenen Observations⸗Quarantaine unterworfen, welche für diejenigen Schiffe aus Russischen Ostseehäfen, die nicht nach Obigem ausgeschlossen sind, wenigstens eine Zeit von 21 Tagen, mit Inbegriff der Reisezeit, beträgt. Alle andere Schiffe, welche die obbenannten Artikel an Bord haben, sie kommen her, woher sie wollen, müssen bei Kurhaven setzen und nach geschehener Untersuchung weitere Verfügungen erwarten.“

Die Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche Regierung hat die laut ihrer Verordnung vom 8ten d. im Hafen zu Wis⸗ mar eingerichtete Anstalt für eine bloße Observations⸗Quaran⸗ taine erklärt, worin alle Fahrzeuge, welche in den dortigen Lan⸗ den anlanden wollen, sie mögen herkommen, woher sie wollen, einer ärztlichen Untersuchung unterworfen und, nach naͤherer Be⸗ stimmung der Quarantaine⸗Ordnung, kürzere oder längere Zeit unter Beobachtung gestellt werden. So viel dagegen die aus wirklich inficirten Häfen, z. B. Riga, Windau, Danzig, anlan⸗ genden oder sonst der Infection verdächtigen Fahrzeuge anbetrifft, so sollen solche überall nicht zugelassen und, wenn stie sich den⸗ noch im Hafen von Wismar zeigen sollten, von dort ab und an eine Reinigungs⸗Quarantaine verwiesen werden, so wie auch Schiffe, welche mit giftsaugenden Waaren, als Häuten, Hanf, Wolle u. dgl., beladen sind, sobald sie aus verdachtigen, wenn gleich noch nicht notorisch inficirten, Häfen kommen, übverall nicht zugelassen werden können. Zur Beaufsichtigung im Allgemei⸗ nen ist eine Immediat⸗Kommission, deren Sitz zur Zeit in Wis⸗ mar ist, in der Person des Großherzoglichen Landraths von Bas⸗ sewitz auf Schönhof und des General⸗Majors von Boddien zu Dobberan errichtet.

Auch in Braunschweig ist durch Verordnung vom 17ten d. M. eine Immediat⸗Kommission zur Abwendung der Cholera niedergesetzt und als deren Chef der Oberst v. Wachholtz ernannt worden.

Ein Privatschreiben aus Stockholm vom 17. Juni ent⸗ hält Folgendes: „Die Regierung ist fortwährend auf das sorg⸗ faͤltigste bemüht, alle mögliche Vorsichts⸗Maaßregeln zu ergreifen, um die Geißel der Cholera von unserem Lande abzuhalten. Aehn⸗ liche Vorkehrungen, wie diejenigen, die bereits in Schweden ge⸗ troffen und durch die öffentlichen Blätter zur Kenntniß des Pu⸗ blikums gebracht worden sind, hat die Behörde auch für Norwe⸗ gen beschlossen, wo gleichfalls Kreuzfahrten bewaffneter Schiffe an den Küsten eingeführt worden sind, um über die strenge Voll⸗ ziehung der gegebenen Befehle zu wachen. Da die Regierung gestern aus St. Petersburg amtlich benachrichtigt worden ist, daß die Cholera sich in den ersten Tagen dieses Monats in Ar⸗ changel, und zwar nach der Ankunft einiger funfzig Kähne aus dem Gouvernement Wiätka, gezeigt hat, so wird die Aufsicht an der nördlichen Küste Norwegens, deren Einwohner in lebhaftem Handels⸗ Verkehr mit Archangel stehen, noch verdoppelt werden. Es sind bereits Befehle hierzu ertheilt worden, in deren Folge auch eine Kontumaz⸗Anstalt entweder in Bodöe oder in der Nahe von Drontheim errichtet werden soll. Nach den Berichten unseres Konsuls hatte die Krankheit in Archangel erst 12 Personen hin⸗ weggerafft und schien eben keinen besonders bösartigen Charakter zu haben. Nichtsdestoweniger sollen die Verbindungen zwischen die⸗ sem Hafen und Norwegen streng beaufsichtigt werden, so wie denn überhaupt nichts verabsäumt werden wird, um beide Reiche und mithin auch das übrige Europa vor der Einschleppung der Cholera zu bewahren. Es versteht sich übrigens von selbst, daß die getroffenen Vorsichts⸗Maaßregeln nach Maaßgabe der Um⸗ stände und der eingehenden amtlichen Berichte werden ermäßigt

werden, damit der Schwedische und Norwegische Handel nicht

unnützer Weise darunter leide. Der König hat befohlen, daß

jedes Schwedische oder Norwegische Schiff, das aus einem inländischen Hafen ausläuft, sich mit einem⸗ Gesundheits⸗Atteste versehe, das von dem Konsular⸗Agenten desjenigen Landes, wo⸗ hin das Schiff segeln will, oder, in Ermangelung eines solchen, von der städtischen Orts⸗Behörde zu legalisiren ist. Dieselbe Vor⸗ sicht ist unsererseits von allen von den Küsten der Ostsee kom⸗ menden Schiffen verlangt worden. Da die Gefahr einer An⸗ steckung hauptsächlich von Seiten Finnlands droht, so ist bereits unterm 11ten d. M. angeordnet worden: 1) daß jedes Schiff, das aus einem Hafen an den Küsten Rußlands oder Finnlands,

von Narwa bis Tornesè einschließlich, kommt, in Sandham oder

Furusund, oder in jedem anderen Hafen seiner Bestimmung, eine achttägige Quarantaine halten; 2) daß diese Quarantaine fin Schiffe, die giftfangende Gegenstände, als Leder, Häute, Lum⸗ pen, Hanf, Flachs, Werg oder Pelzwerk, am Bord haben, auf

14 Tage erhöoöht werde; 3) daß jede Reise⸗Verbindung über

Grißlehamm und Haparanda bis auf Weiteres verboten sehn soll. Auf die amtliche Nachricht von dem Ausbruche der Cho⸗ lera in Danzig, Liebau und Riga sind diese Städte für inficin und die ganze Küste von der östlichen Gränze von Esthland an bis an die Mündung der Oder für verdächtig erklärt worden. Mithin finden die in den Quarantaine⸗Verordnungen enthaltenen Vorschriften auch auf die aus jenen Gegenden kommenden Schiffe Anwendung.“

Literarische Nachrichten.

Die Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik, die in ihrem Fortgange sich einer anhaltend regen Theilnahme des wissenschaftlichen Publikums erfreuen, enthalten in ihren neuesten so eben erschienenen Blättern (Nr. 114, 115 und 116) eine interessante Abhandlung über den berühmten Schotten Sir John Sinclair von unserem hochgeschäͤtzten Mitbürger Hrn. Ge⸗ heimen Legations⸗Rath Varnhagen von Ense. Das reiche Le⸗ ben des großen Technologen, den selbst die Franzosen „le pre. mier agronome de l'Europe“ nannten, und ein Theil seiner vielumfassenden Korrespondenz, der kürzlich in London an das Licht getreten ist*), geben den Stoff zu jener Abhandlung, die uns einen Mann darstellt, der, wenn auch nicht an Europäischem Ruhme, doch an Erlebnissen und Berührungen mit den größten Geistern der Mitwelt eines halben Jahrhunderts unserem Göthe fast gleichkommt. Wir begnügen uns vorläufig, unsere Leset auf diese interessante Abhandlung aufmerksam zu machen.

n.

*) The Correspondence of the Right Honourable Sir. Joha Sinclair, Bar., with reminisvences of the most distinguished Cha. racters who have appeared in Great Britain and in forcigu Countries during the last 50 ycars. London, 1831. 2 Vols. in 8.

. Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 25. Juni. Im Schauspielhause: Improvisa⸗ tion von Herrn Langenschwarz. I. Abtheilung: 1) Duvertüre. 2) Mündliche epische oder lyrische Improvisation von Hrn. Lan⸗ genschwarz. (Die Aufgaben zu den Dichtungen können aus dem Gebiete der Geschichte, Philosophie und Phantaste genommen werden. Es wird ersucht, mehrere Stoffe, sowohl ernsten als humoristischen Inhalts, auf kleine Blatter geschrieben, in die ay der Kontrolle des Schauspielhauses aufgestellten Vasen zu legen.) II. Abtheilung: Christinens Liebe und Entsagung, Drama in? Abtheilungen, nach dem Französtschen, von Theodor Hell. III. Ab⸗ theilung: 1) Concertino für die Violine, von Callivoda, vorge⸗ tragen von dem Köoönigl. Kammer⸗Musikus Herrn Zimmermann, (Schüler des Königl. Musik⸗Direktors Herrn Möser). Wahrend Ausführung dieser Musik wird Hr. Langenschwarz 2) drei galante Gedichte, als Begrüßung an die Damen Berlins, niederschrei⸗

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ben und vorlesen, wozu er sich in die zweite Vase humoristische

Stoffe erbittet. 3) Komische Improvisation in Oesterreichischer Volks⸗Mundart, von Hrn. Langenschwarz.

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Königstädtisches Theater. Sponnabend, 25. Juni. Zum Erstenmale: Bis Mitter⸗ nacht, Posse in 3 Akten, nach dem Französischen, von Julius von Ribitsch. Hierauf: Der Dachdecker, komisches Gemälde in 5 Rahmen, von L. Angely.

Montag, 27. Juni. Im Schauspielhause: Kaiser Hein⸗ rich VI., historische Tragödie in 5 Abtheilungen.

Bertiner Hörss. Den 24. Juni 1831. b Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour)

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[Zh.] Brief. Geld.] Zf. (Brief. Gell. Ar . ennxaaHkbxxa St.-Schuld-Sch.] 4 )90 ½ 89 ½⅞ [Ostpr. Pfandbrf. 4 ³m —- 97 Pr. Engl. Aul. 18 5 99 ¾ [Pomm. Pfandbrf. 4 105 Pr. Engl. Anl. 22 5 96 ½ ar- u. Neum. do. 4 105 104½ Pr. Engl. Obl. 30 4 81 ½ 80 ¾ [Schlesische do. 4 1105 Kurm. Obl. m. l. C. 4 88 ½ Kkst. C. d. K.- u. N. 54 Neum. Int. Sch. do. 4 88 ½ [Z.-Sch. d. K.- u. N. 55 + Berl. Stadt-Oblig. 4 ] 91 ¼ Königsbg. do. 4 88 Elbinger do. 4 ½ 92½ WMHoll. vollw. Duk. 18 ½ Danz. do. in Th. 35 Neue dito 19 ½ Westpr. Pfandbr. 4 93 ½ FEriedrichsd'or.. 13 ¾ 12 Grofshz. Pos. do. 4 ]95 [Disconto 4 5

Aus wärtige Börsen.

1 Hamburg, 22. Juni.

Oesterr. 5proc. Metall. 83. 4proc. 70 ¾, Bank-Actien 1045. Russ. Engl. Anl. 89 ½. Russ. Anl. Hamb. Cert. 85 ¾. Dän. 602. Poln. 88 ¾.

St. Petersburg, 14 Juni.

Hamburg 3 Mon. 9 ¾. Silber-Rubel 372 ½ Kop. Sproc. Insc. in

Silber 87 ⅛. HURExMSNAeCMnSCAIHRAENNETNNIEIMAAEHNmmmxexaenehvIIxExʒn NEUESTE BERSEN-NACHRICHTEN. Paris, 18. Juni. 5proc. Rente pr. compt. 89. 20. fin cour. 89. 25. 3proc. pr. compt. 60. 95. fin cour. 61. 5 proc. neue Anleihe der 120 Mill. 89. 50. 5 proc. Neapol. fin cour. 68. 50. 5proc. Span. perp. 52 ¼.

Frankfurt a. M., 21. Juni. Oesterr. 5proc. Metall. 81 1½.

812⁄. Aproc. 70 ½. 70 ½. 2 ⅛proc. 42 ¾. 1proc. 18 ¾. B. Bank⸗

Actien 1241. 1238. Partial⸗Obl. 115 ⅛. 115 ⅞. Loose zu 100 Fl. 157 ½¾. 157. Poln. Loose 44 ⅞. 43 ¾.

G Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

311—

“““]; vst. 29 82 1“

2—B—

Kronik des Tages.

ungs⸗

Ausland.

Rußland.

Riga, 5. (17.) Juni. In Folge der letzten Opera⸗ viel von den zu zahlenden Summen abzutreten, als irgend mit hnen des General⸗-Gouverneurs, Baron von der Pahlen, war dem Wohl des Schatzes verträglich ist. Um diesen Beschluß Ruhe in Samogitien beinahe gänzlich wieder hergestellt wor⸗ desto schneller in Ausführung zu bringen, sollen die erwaͤhnten worfen und die Schuldner aufgefordert werden, sich binnen 3 Monaten, von theils schriftlich der Bekanntmachung dieses Gesetzes an, darüber zu erklären, ob ndet, um sich und wie sie gesonnen sind, mit der Regierung hinsichtlich der

„Mehr als 60 Edelleute hatten sich unter rnehmsten Guts⸗Besitzer sich theils persönlich,

den genannten Herrn General⸗Gouverneur gewe r Gnade Sr. Kaiserl. Majestät zu unterwerfen.

ch nicht lange auf diese warten, denn der Baron von der Verträge einzugehen. Diejenigen, welche sich innerhalb der be⸗ pfing vor wenigen Tagen von dem Finanz⸗Minister stimmten Frist nicht melden, sollen der ihnen zu gestattenden daß das Sequester auf alle solchen Edelleuten Vortheile und Bewilligungen verlustig gehen; alle Maaßregeln, e Güter aufgehoben werden solle, die sich freiwillig ge⸗ welche nur irgend zur Realisation den Gläubigern gesetzmäßig eldet und die Gnade des Kaisers angesprochen hätten. Dieses erlaubt sind, sollen gegen ste ergriffen werden, und die Regierung eispiel der Milde begann bereits in Samogitien die schönsten Früchte wird sogar befugt, ihre Forderungen mit denselben Rechten, wel⸗ tragen, als General Gielgud durch seine Annäherung mit regulairen sche ihr selbst zustanden, an Käufer abzutreten. Verwirrung in die Angelegenheiten dieser Provinz hier die Nachricht, daß General Gielgud sich in lassen, wodurch das Hazard⸗Spiel verboten wird.

2 Nachricht,

uppen neue trachte. Man hat nen befinde und von einer starken Russischen Kolonne ver⸗ General Sacken steht in der Nähe von Wilna mit hörte man in der Gegend des Wieprz eine Kanonade; wahr⸗ em gegen 10,000 Mann starken Beobachtungs⸗Corps; meh⸗ scheinlich rührte süe von den Corps der Generale Romarino und e andere in Samogitien vertheilte Truppen⸗Corps sind, wie es Rüdiger her. Personen, welche vorgestern aus Podlachien ange⸗ um dem Polnischen Gene⸗ kommen sind, sagen aus, daß das Corps des Generals Creutz jen⸗ Was die Cho⸗ seits des Bug von den Insurgenten überfallen worden sey, wel⸗ a hier am Orte betrifft, so nimmt sie täglich ab. Nicht einen [-che einer Abtheilung desselben bedeutenden Verlust beigebracht Tag wurden die Geschäfte unterbrochen; kein einziger in dlicher Kaufmann hat Riga oder sein Geschäft der vielleicht wollen sie einen Uebergang auf das linke Ufer des erlassen, auch hat keine Behörde ihre Wirk⸗ Flusses versuchen.“

ißt, im Begriff, sich zu vereinigen, 1 gemeinschaftlichen Widerstand zu leisten.

tivjtät befin ankheit wegen v— nkeit eingestellt, mit Ausnahme einer Abtheilung des Magistrats, achen langwieriger Art verhandelt werden. welche schon längst in inländischen und auswärtigen Blättern Anfange der Krankheit enthalten war, daß nämlich die Russen imn Plozkischen über die Fone kurze Zeit durch einige Tagelöhner in der Moskauer Vorstadt Weichsel zu gehen beabsichtigen, bestätigt sich. Ihre ganze Haupt⸗ terbochen worden war. Diese waren nämlich in Folge thörichter macht ist fast in dieser Wojewodschaft konzentrirt. Gestern ging erüchte über das Schicksal der Kranken, die man aus ihren Fohnungen ins, Hospital gebracht hatte, von panischem Schrecken und 200 Dragonern bestehendes Corps mit einigen Geschützen geiff]en und zu: dem Entschluß getrieben worden, ihre Arbeit zu in Plozk eingerückt ist. Gerade während dies vor sich ging, fuh⸗ Milde Maaßregeln indessen und Ueberredung, so wie ren einige Fahrzeuge, auf denen sich die Beamten der Wojewod⸗ Errichtung vines Hospitals mitten in der genannten Vorstadt schafts⸗Kommission mit ihren Akten befanden, über die Weichsel; bst, waren hinlänglich, um Ordnung und Vertrauen wieder die Kosaken gaben einigemale Feuer auf sie, fügten ihnen aber zustellen. Man lacht hier über die fabelhaften Nachrichten, keinen Schaden zu. Die Wojewodschaft Podlachien ist fast gen Zeitungsblättern über Riga verbrei⸗ gänzlich von den feindlichen Truppen befreit. Eine Abtheilung twerden. Wahr ist es, daß wir der Meinung sind, die Cho⸗ unserer Armee, unter den Befehlen des Generals Rybinski, nahm a stecke nicht durch Berührung und durch Effekten an; dessen⸗ ohne Hinderniß Siedlee und Miendzyrzecz und wandte sich, da geachtet treffen wir aber auch alle Vorsichts⸗Maaßregeln, um sie nirgend auf Feinde traf, nach einer anderen Richtung hin. verhindern, daß sich kranke Personen aus der Stadt auf das General Creutz, welcher zwei Tage vor der Ankunft des Gene⸗ nche Land begeben, und bis jetzt sind nur solche Individuen, rals Rybinski über den Bug gegangen war, um sich mit der eim Anfange der Krankheit die Stadt verließen, in den um⸗ Haupt-Armee zu vereinigen, die, wie es heißt, in der Gegend genden Dörfern gestorben, in welchen sich übrigens die Epide⸗ von Wyszogrod steht, war mit seinem Corps nur 15,000 Mann Käme ein Frem⸗ stark. Das Corps des Generals Rüdiger, welches, nach auswär⸗ rhierher und sahe die hier herrschende Handels⸗Thätigkeit, so tigen Zeitungen, gegen 16,000 Mamn stark ist, hält fast allein ürde er gar micht an das Daseyn einer Krankheit glauben, die

it bekämpfen, und die Gott sey Dank im Abnehmen ist.

CbEE66p 1 Am 16ten d. M. wurden von den drängt. Vorgestern soll es bereits zwischen Lukowo und Kozk eichstags⸗Kammern folgende drei Gesetz⸗Entwürfe in Beschlüsse zu einem Treffen gekommen seyn. Personen, welche von dort rwandelt: 1) Um die Fonds des Schatzes mit den laut König⸗ ankommen, versichern, daß sie vom frühen Morgen an eine hef⸗ chem Dekret vom 17. (29.) Jan. 1828 in der Polnischen die zank angelegten Kapitalien der öffentlichen Institute zu ver⸗ Der Ausgang des Treffens ist nicht bekannt.“ ehren und um diese Kapitalien mit einer entsprechenden und h Herüc dar derjenigen Hypothek zu versehen, die ihnen auf unbewegli⸗ wäre in diesen Tagen bei Siedlce ein bedeutendes Treffen vor⸗ then Gütern zustand, bevor sie ausgezahlt wurden, sollen alle gefallen, bestätigt sich nicht. Unsere Kavallerie rückte in Mien⸗ apitalien der öffentlichen Institute, die unter der Verwaltung dzyrzrcz ein. General Ramarino hat über 100 feindliche Dra⸗ d Obhut der Landes⸗Regierung stehen und gegenwärtig goner gefangen genommen. Die Russen haben Wyszogrod 256,329 Fl. 20 Gr. betragen, darlehnsweise Eigenthum des besetzt, und ein Corps näherte sich der Stadt Plozk, von wo sich fentlichen Schatzes des Königreichs und die auf diese Institute in Folge dessen die Wojewodschafts⸗Kommission entfernt hat. ngetragenen Pfand⸗Briefe in Folge dessen auf den Schatz ein⸗ Aus Lublin zieht der Feind nach verschiedenen Seiten hin ab. Zur Sicherstellung der dem Schatze abgetrete: Die Hauptmacht der Russen konzentrirt sich, dem Vernehmen ite werden entsprechende, auf Privat⸗ nach, zwischen Modlin und Sierozk; dort machen sie verschiedene Füter hypothecirte und 15,295,000 Fl. betragende Staats⸗Sum⸗ Vorbereitungen, schlagen Brücken auf und dergl., und es ist da⸗ en angewiesen. Die den Instituten zukommenden 4 pCt. Zinsen her zu erwarten, euut öfe stattha

llen aus den Kassen des Schatzes gezahlt werden; überdies Alle Meldungen stimmen darin überein, daß unsere Truppen und ird der öffentliche Schatz den Verlust ersetzen, welcher für die die Insurgenten in Litthauen sehr günstige Fortschritte machen; nstitute daraus entstehen könnte, daß etwa ein Theil der in bei Slonim ede stehenden Staats⸗Kapitalien sich in seiner Hypothek nicht funden haben.“ Von den zur Amortisation dieser letzteren Kapi⸗ lien eingelaufenen Zinsen ist der öffentliche Schatz verpflichtet, tsprechende Kapitallen, entweder in Pfandbriefen oder in baa⸗ es, daß da m Gelde, in einem bis zur Höhe der in ähnlichen Briefen 13 Offiziere, verwundet in den Lazarethen daniederlägen; die Ge⸗ dom Schatze ausgeliehenen Summe sich belaufenden Betrage Bank niederzulegen, indem die erwähnten Ka⸗ bruysk transportirt worden seyn. ein Eigenthum der Institute

Um dem Schatze die Benutzung der abgetre⸗ nischen Offtzieren 8 in, . 1r Pfand⸗ fangenschaft geriethen, gelungen, der Aufmerksamkeit des Feindes

welcher nur Prozeßs eberall herrschte die größte Ruhe, die nur im

e von einigen auswärti

ie nicht im mindesten weiter verbreitet hat.

Warschau, 21. Juni.

tragen werden. en Forderungen der Institt

halten sollte.

der Polnischen

talien, ihrer Bestimmung nach, smachen sollen. Kapitalien

erleichtern, sollen die

iefe auf Kosten desselben gegen weiße vertauscht werden. zu entgehen und wied

Der Besitztitel der sogenannten Bergwerksgüter und der Güter, elche durch die am 17. (29.) Mai 1830 mit der Preußischen Re⸗ eerung abgeschlossene C berordnung vom 12. (24.) Jan. von in der Hypothek regulirt wer zum soll mit diesen Gütern dem

onvention abgetreten wurden, soll laut fenden Insurgenten: „Sie tragen Beit bgege⸗ 1826 auf den Namen der Na⸗ Leder, eine T olluschke aus grobem härenen Zeuge mit ledernen den, und das Finanz⸗Ministe⸗ Aermeln und eben 1

landschaftlichen Kredit⸗Verein] dernen Schlauch zu

beitreten und darauf eine Anleihe von so hohem Betrage bezie⸗ hen, als ihn das Reichstags⸗Gesetz vom 1. (13.) Juni 1825 ge⸗ stattet. 3) Um die von der Preußischen Regierung und den

8

nigst zu realistren, zugleich den Schatz mit den Vindicationskosten und den bei der gerichtlichen Procedur unvermeidlichen Schwie⸗ rigkeiten zu verschonen, und andererseits den Schuldnern dieser Art Gelegenheit an die Hand zu geben, mit größerer Leichtigkeit ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wird die National⸗Regierung ermächtigt, mit diesen Schuldnern hinsichtlich der von ihnen, entweder im Ganzen oder in einzelnen Raten, zu leisten⸗ den Zahlungen und der dazu gehörigen Zinsen, so wie über de⸗ ren Vertheilung in Termine, freiwillige Verträge abzuschließen. Hierbei wird die National⸗Regierung befugt, den Schuldnern so

Sie durften Befriedigung der an sie zu machenden Forderungen freiwillige

Der Vize⸗Präsident von Warschau hat eine Verordnung er⸗

Die Staats⸗Zeitung meldet: „Vorgestern Nachmittags

hätten. Die Russen nähern sich im Plozkischen der Weichsel;

Die heutige Warschauer Zeitung sagt: „Die Nachricht,

hier die Nachricht ein, daß vorgestern früh ein aus 300 Kosaken

die Wojewodschaft Lublin besetzt, und da es von der unter den Befehlen des Generals Toll stehenden Haupt⸗Armee gänzlich ab⸗

8 eschnitten ist, wird es von allen Seiten durch die Corps der Seernh Rybinski, Jankowski, Romarino und Chrzanowski ge⸗

tige Kanonade gehört haben, die jedoch nur kurze Zeit dauerte.

Im Warschauer Kurier heißt es: „Das Gerücht, als

daß bald bedeutende Kämpfe statthaben werden.

soll ein für uns sehr vortheilhaftes Treffen stattge⸗

In Ostrolenka soll sich, dem Polnischen Kurier zufolge, jetzt nur ein einziges Russisches Bataillon befinden; ferner heißt selbst einige hundert Polnische Soldaten, worunter

sunden sollen nach Lomza, die Stabs⸗Offiziere aber nach Bo⸗

Der Polnischen Zeitung zufolge, ist es mehreren Pol⸗ 8 welche in der Schlacht bei Ostrolenka in Ge⸗

er hierher zu kommen. Die Staats⸗Zeitung giebt folgende Beschreibung von

der Kleidung und Bewaffnung der jenseits des Bug herumstrei⸗ Beinkleider aus halbgegerbtem

olchem Kragen, über der Schulter einen le⸗ Getränk und Lebensmitteln, einen alten Sä⸗

.“ 2 Preußischen Instituten durch die Convention vom 17. (29.) Mai! reist: Der General⸗Intendant der Königl. Museen, 1830 an das Königreich Polen abgetretenen Kapitalien schleu⸗ ammerherr Graf von Brühl, nach Pyrmont.

bel an der Seite, eine Pistole und in der Hand statt der Lanze eine Stange, auf deren Spitze ein geschärfter Zahn aus einer Egge befestigt ist.“

Der Commandeur der bewaffneten Streitkräfte in der Wo⸗ jewodschaft Augustowo, Oberst Godlewski, ist krank in Warschau angekommen, um sich hier heilen zu lassen, und hat den Befehl über sein Corps in seiner Abwesenheit dem Oberst⸗Lieutenant Zaliwski übergeben. Er macht im Warschauer Kurier be⸗ kannt, daß er nächstens einen kurzen Bericht über die Operatio⸗ nen seines Corps abstatten werde.

Vorgestern war ein großer Theil der Reichstags⸗Mitglieder bei einem Gastmahle versammelt, wobei sich auch der neu aufge⸗ nommene Repräsentant Wolhyniens, Graf Olizar, befand. Ge⸗ stern verreiste die größere Hälfte der Landboten und Deputirten, die erst am 15ten des nächsten Monats sich wieder in Warschau versammeln werden. Es heißt, daß Xaver Godebski als Land⸗ bote für den Distrikt Luzk in Wolhynien anerkannt werden soll.

Der Senator Wojewode Czarnezki und der ehemalige Mi⸗ nister der Aufklärung, Herr Grabowski, haben, nach Berichten des Polnischen Kuriers, den von dem Reichstage vorge⸗ schriebenen Eid nicht geleistet. Auf die an sie ergangene Auf⸗ forderung von Seiten der Administrations⸗Behörden erwiederten ste, daß sie in dieser Hinsicht eine Erklärung an den Senat ein⸗ senden würden. Noch ist aber eine solche nicht eingegangen. Jenes Blatt sagt, der Letztere habe den Ersteren ausdruͤcklich be⸗ wogen, nicht nach Warschau zu reisen. Der Warschauer Kurier fügt hinzu, daß auch der Kastellan Alexander Potozki den verlangten Eid nicht geleistet habe.

In den hiesigen Zeitungen befindet sich ein Nekrolog des am 15ten d. M. an der Cholera verstorbenen Senators des König⸗ reichs Polen, Grafen Alexander Bninski, von Julian Niemcewicz. „Schon in seiner frühesten Jugend,“ heißt es darin, „widmete sich derselbe der Heldenlaufbahn, und vom Jahre 1807 bis zum Jahre 1814 durchlebte er alle Wechselfälle jener blutigen Kriege, das Blutbad an der Berezina, die Hungersnoth und die schweren Stürme des erzürnten Himmels, mit Ausdauer, Ruhm und Zufrie⸗ denheit seiner Oberen. Wahrend des Ausbruchs der Insurrection be⸗ fand sich A. Bninski auf den Gütern seiner Gattin in Litthauen; auf die Nachricht davon begab er sich in der Mitte des Januar al⸗

lein und zu Fuß über die Gränze. Nach seiner Ankunft in der b Hauptstadt übernahm er das Amt, die Armee mit Lebensmittelnn

und allen ihren Bedürfnissen zu versorgen, und wurde zum Mi⸗ nister des öffentlichen Unterrichts ernannt.“ Zum Lohn für seine Dienste, heißt es weiterhin, seyen ihm jedoch nur Vor⸗ 888

würfe und Beschwerden zu Theil geworden, und kurz vor seinem 1

Ende habe er, des Schicksals seines Vaterlandes eingedenk, ge⸗ sagt: „Nicht die Schärfe des Russischen Schwerdts fürchte ich so sehr, als innere Entzweiungen, Eifersüchteleien und heimliche Einflüsterungen. Gott möge unser theures Vaterland vor den gefährlichen Folgen derselben bewahren.“

Von der Polnischen Gränze, 23. Juni. In Warschau herrscht fortwährend eine sehr beunruhigende gereizte Stimmung, die sich namentlich auch gegen den General Skrzy⸗ nezki ausspricht, dem man es zum Vorwurfe macht, daß er sich angeblich von lauter untüchtigen Militairs, die gewissen hohen Familien angehörten, umgeben habe. Die neuen Operationen des Russischen Heeres tragen ebenfalls dazu bei, die Umuhe in der Hauptstadt zu vermehren, und man sieht daher dem Ausbruche einer Katastrophe ängstlich entgegen. Seit dem 19ten d. M. be⸗ findet sich das Polnische Hauptquartier in Warschau, von wo aus der Generalissimus in den letzten Tagen einzelne Truppen⸗Abthei⸗ lungen über Sochaczewo und Modlin den anrückenden Russen entgegengesandt hat. Diese sind am 19ten und 20sten in Plozk und am gestrigen Tage in Dobrzyn und Lipno eingerückt. Die Straßen diesseits von Warschau, und namentlich Kutno u. s. w. sind von Kassen⸗Beamten und anderen Flüchtlingen aus Plozk angefüllt, wo die Russischen Truppen sich sehr gut be⸗ nehmen sollen und nichts Anderes verlangen, als was sie zu ih⸗ rem Unterhalte bedürfen. Bei Warschau ist ein Russisches Corps bis Jablonna vorgedrungen und hat Brücken über die Narew bei Zegrz und Sierozk geworfen. Warscheinlich ist dieses das Corps des General Creutz, dessen Vereinigung mit der Haupt⸗ Armee von den Polen nicht hat verhindert werden können. Be⸗ reits sollen sich einige Kosaken auf dem linken Weichsel⸗Ufer ge⸗ zeigt haben. Zwischen dem Armee⸗Corps des Generals Rüdiger und dem der Generale Jankowski und Chrzauowski, die dem Er⸗ steren an Streitkräften uͤberlegen seyn sollen, ist es, wie man glaubt, schon zum Gefecht gekommen. Bereits am igten d. hat man von Latowicz und Sienniza her eine starke Kanonade gehört. Wir können demnach in den nächsten Tagen bedeuten⸗ den Ereignissen entgegen sehen, um so mehr, als auch der Pol⸗ nische Generalissimus nicht abgeneigt scheint, der Russischen Haupt⸗ Armee eine Schlacht anzubieten.

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1 1 Paris, 18. Juni. Der König ritt am 15ten Mittag aus Nanchy aus, da die Reise an diesem Tage nur bis Epinal gehen sollte. Der Maire an der Spitze des Stadt⸗Raths erwartete Se. Majestät einige tausend Schritt vor der Stadt bei der Kirche Notre⸗Dame⸗de⸗Bon⸗Secours, wo derselbe sich beurlaubte. Ehe der König in den Wagen stieg, besichtigte Er noch diese schöne Kirche, in welcher sich die Grabmäler des Ko⸗ nigs Stanislaus von Polen und seiner Tochter Maria Leczynska, Gemahlin Ludwigs XV., mit dem Herzen dieser ehemaligen Kö⸗ nigin von Frankreich befinden. In Roville stiegen Se. Majestät aus, um die dortige bekannte Muster⸗Wirthschaft des Herrn Dom⸗ basle in Augenschein zu nehmen. Höchstdieselben unterhielten sich hier geraume Zeit mit den drei jungen Aegyptiern, die zur Erler⸗ nung der Landwirthschaft nach Frankreich gekommen sind. In Charmes stieg der König auf der Mairie ab, empfing die Behör⸗ den und hielt sodann über 5000 Mann National⸗Gardisten Re⸗ vue ab. In den Reihen derselben bemerkten Se. Majestät mit vielem Wohlgefallen einen alten Kriegsmann aus der Schlacht

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