Verbreitung der Krankheit
revpta beweisen.
“ “ 8 8 8 1
schäftigt haben und ein großer Theil der Wärter mehr 6 v. 1 niger von Cholera⸗Zufällen ergriffen worden, und daß 9. 14 ihnen die Krankheit nur deshalb nicht entwickelt 88 den Vorboten derselben (Leibschmerz, Durchfall, 4 ngsi⸗ gefühl in den Präcordien) selten etwas mehr als ein r. „2G ges diätetsches Verhalten erforderlich ist, um der völligen Ausbil⸗ dung der Krankheit Gränzen zu setzen. — Demnach aber a,gSe angenommen werden zu können, daß die Mittheilung 9 Krankheit von einem Menschen zum andern nur unter be⸗ stimmten Umständen und in selteneren Fällen, als man gewöhnlich annimmt, stattfindet, und daß v eine persoönliche Disposition dazu gehört, um der Ansteckung zu
unterliegen.“
Gegenwärtig, nachdem Dr. führt, an den Ufern der Wolga selbst an Ort und Stelle der genau nachzuforschen, sagt derselbe in
einem unterm (21. Mai) 2. Juni d. J. alts Saratow da⸗ tirten amtlichen Schreiben: „ihm sey auch der ge⸗ ringste Zweifel mehr übrig geblieben, daß die Cholera hier
8 und größtentheils durch zuverlässig
an der Wolga überall 1 nachgewiesent gcolerakraufe Menschen verschleppt worden sey, und daß namentlich die Richtung des Windes, das Wetter, die
hohe oder niedrige Lage des Ortes und andere Umstände nichts zur Erzeugung der Krankheit beitragen, sondern daß hierzu noth⸗ wendig das Hinzukommen eines mit dem Cholera⸗Kontagium be⸗ hafteten Menschen erforderlich sey.“ Als Schlußfolge, die sich an mehreren Orten an der Wolga auch durch die Erfahrung voll⸗ ständig bestätigt hat, führt derselbe an: „daßeine strenge und kon⸗
sequente Abhaltung aller aus verdächtigen Gegenden kommenden
Menschen auch die Cholera sicher ab⸗ hält, selbst wenn sie ringsumher wüthet,“ wie solches namentlich unter anderen die Beispiele von Simbirsk und Sa⸗ Bei dem sehr lebhaften Verkehr an der Wol⸗ ga kamen zu drei verschiedenen Malen einzelne Cholerakranke nach Simbirsk, und dennoch wurde es bei der Thätigkeit der Beamten
und der Zweckmäßigkeit der Maaßregeln in allen drei Fällen mög⸗
lich, den Kranken unmittelbar nach seinem Eintreffen zu ermitteln,
ihn und jeden, der mit ihm in Berührung gestanden hatte, zu isoliren
und auf diese Weise die Cholera von Simbirsk vollkommen ab⸗
zuhalten.
erdings in Polen gesammelte
9
die folgenden aus Gallizien untem 14ten d. M. ten einer Erwähnung verdienen.
der Staats⸗Zeitung sind bereits mehrere neu⸗ Erfahrungen über die Ansteckungs⸗ zu denen nunmehr noch hierher gemelde⸗
In Nr. 155.
fähigkeit der Cholera mitgetheilt worden,
kehrte ein Jude, der am Erbrechen und in Lemberg bei dem Juden M. Gall ein, am 2tsten in der Nacht erkrankte der Gall, als der erste Cholera⸗Kranke hier, und starb des Nachmittags.
Ein Soldat vom Mariassy⸗Regiment war an der Cholera gestorben, ein anderer nahm ihm die Halsbinde und band sich dieselbe um, er erkrankte und starb denselben Tag.
1) Am 19ten Durchfall litt,
L“ 1“ ö*“ “ 8
3) R. Bluer wusch die Wäsche eines an der Cholera Verstor⸗ benen, erkrankte zwei
Stunden später und starb. 4) Die S. Horodowitsch spielte in der Nähe eines Cholera⸗
Kranken, erkrankte und theilte die Krankheit ihrem um sie
beschäftigten Vater mit. 5) S Straße von Lemberg gehender gesunder Ver⸗ walter setzte sich auf einen Wagen, der einen Cholera⸗Kran⸗ ken nach der Stadt gebracht hatte, er erkrankte schon nach wenig Stunden. II1111“ In Golazury im Zloczower Kreise erkrankte ein vierjähriges Kind des Trak, das mit seinem aus dem angesteckten Orte Bialykamien zurückkehrenden Vater schlief, die Cholera theilte sich der ganzen Familie mit.
7) In Brodh starben von 14 Krankenwärtern 10, im Lem⸗ berg 4, und es erkrankten bereits 2 Aerzte. Im Zloczower Kreise starben viele Bader⸗Gesellen.
8) Am 13ten d. wurden in Lemberg zwei Grenadiere infizirt, die den an der Cholera verstorbenen Obersten Wolff frot⸗ tirten.
Wir theilen diese Fakta einestheils zur Vervollständigung der Beobachtungen Sachverständiger über die Kontagiosttät der Cho⸗ lera, anderentheils aber auch zur Beruhigung des Publikums mit; denn es müßte die Furcht vor der Krankheit nur vermehren, wenn die Zweifel an der Kontagiosität den Glauben an eine Epidemie, vor der man sich nicht schützen könne, verstärkten.
Es ist gut, daß sich in Orten, wo die Krankheit herrscht, die übermäßige Furcht vor Ansteckung verliert; dies wird Jeden nur in Erfüllung seiner Berufs⸗Pflichten starken.
In Rybinsk an der Wolga, wo die Cholera sich am 16. Mai gezeigt, waren bis zum 2üsten 98 Personen davon befallen worden und 61 gestorben. Am 3. Mai sind Symptome dieser Krankheit zu Ustug, im Gouvernement Wologda, bemerkt wor⸗ den. Von Archangel hat man Nachrichten, daß die Cholera von Ustug dorthin gebracht sey.
Sicherungs⸗Anstalten für die Residenz St. Petersburg fin⸗ den gegen Osten wie gegen Wessten statt.
Aus Libau wird gemeldet, daß der Gesundheits⸗Zustand dieses Orts seit dem 27. Mai der erwünschteste sey, und daß fortan das Nicht-Erscheinen der bisherigen Bekanntmachungen ein Beweis des Wohlseyns dieser Stadt und ihrer Umgegend seyn werde.
6)
Venedig, Schauspiel in 5
Königliche Schauspiele, Dienstag, 28. Juni. Im Opernhause: Der Kaufmann von 5 Abtheilungen.
Im Schauspielhause: Pour la clôture du théaàtre français,
représentation extraordinaire au bénésice de MIle. Deschanel et de Mr. Closel: 1) La première représentation de: Molière chez Ninon, comédie en 1 acte et en vers. représentation de: La siancée du fleuve, vaudeville nouveau en 2 actes. 3) Coraly, ou: La danseuse, vaudeville en 1
2) La première
acte, par Seribe. (Dans cette pidce Mlle. St. Romain plira le rôle de Coraly.)
Köoönigstädtisches Theater. Dienstag, 28. Juni. Musik von Rossini. (Neu einstudirt.)
Berliner Börse. Den 27. Juni 1831.
Amtl. Fonds-
Mön 9h
9
100 105
[EM.SriJ Tela.
St.-Schuld-Sch.] 4 ] 90 ½ 89 ¾ Pr. Engl. Anl. 18 5 99 99 ½ Pr. Engl. Anl. 22 — 96 Pr. Engl. Obl. 30 81 ½ 80 ⅔ Kurm. Obl. m. l. C. 88 ½ — Neum. Int. Sch. do 88 ½ Berl. Stadt-Oblig. — Königsbg. do. Elbinger do.
Danz. do. in Th Westpr. Pfandbr. Grofshz. Pos. do. 4
Ostpr. Pfandbrf. Pomm. Pfandbrf. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. — Rkst. C. d. K.- u. N. 54 Z.-Sch. d. K.- u. N. 55
105 105
EPEEEEES
80—
Holl. vollw. Duk.
Neue dito 19 ½ Friedrichsd'or.. 13 ½ Disconto 4
35 93¼ 97
01 18 ¼
91½ 88 96¾
Auswärtige Börsen. Hamburg, 25. Juni. Oesterr. 5proc. Metall. 83. 4proc. 70 ¾. Bank-Actien 100 Russ. Engl. Aul. 88 ¾. Russ. Anl. Hamb. Cert. 85 ½. 6 proc. P-. Insecriptionen 63. Dän. 60. Poln. 87 ½.
8
London, 21. Junst. 3proc. Cons. 83. Bras. 49. Russ. 92 ¼. 93. Dän. 62. Wien, 22. Juni. 5proc. Metall. 80 ½,. 4proc. 6977. 2 ½proc. 40 ¾. Loose zu 1. Fl. 154 ¾. Part.-Obl. 114 ¼. Bank-Actien 1025.
NEUESTE BERSEN-NACHRICHTEN.
Paris, 21. Juni. 5proc. Rente pr. compt. 88. 20. 1 cour. 88. 20. 3proc. pr. compt. 60. fin cour. 60. 5pu. neue Anleihe der 120 Mill. 88. 25. 5proc. Neapol. 68. 2 Sproc. Span. perp. 52.
Frankfurt a. M., 24. Juni. Oesterr. 5proc. Metall. 80 8 80⁄½. Aproc. 69 1. 69 ½. 2 ½proc. 42 ⅞. 1 proc. 18 3½. B. Ba Actien 1229. 1227. Partial⸗Obl. 115 ½. 115 ⅞. Loose zu 100 † 157. Br. Poln. Loose 43 ¼. 43 ½.
8
Redacteur
John. Mitredacteur Cottel. Gedruckt bei A. W. Hayn.
Bekanntmachungen.
Avertissement.
on dem unterzeichneten Land⸗ und Stadtgericht, wird die seit dem Jahre 1808 von hier abwesende, unverehelichte Catharina Jacobina Wenger, die im gedachten Jahre zuletzt aus Geroldstein bei Trier, Nachricht von sich gegeben, und der hier ein Vermoͤgen von 986 Thl. aus dem Nachlaß ihrer Schwester Elisabeth, verehel. Keil, zugefallen, dergestalt oͤffentlich vorgeladen, daß sie oder deren etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer, binnen 9 Monaten, und zwar laͤngstens in dem auf den 18. October 1831, Vormittags 10 Uhr, . vor dem Herrn Kammergerichts⸗Assessor Barnheim, auf dem hiesi⸗ gen Land- und Stadtgericht angesetzten Termin, sich entweder per⸗ soͤnsich oder schriftlich, oder durch einen mit gesetzlicher Vollmacht und hinreichender Information versehenen Bevollmaͤchtigten, wozu denselben die Justiz⸗Commissarien Voͤltz und Pappritz, vorgeschla⸗ gen werden, ohnfehlbar melden, und weitere Anweisung, im Fall ihres Ausbleibens aber gewaͤrtigen soll, daß auf den Antrag des Ertrahenten der Ediectal⸗Vorladung, mit der Instruction der Sache verfahren, auch dem Befinden nach auf ihre Todeserklärung und was dem anhaͤngig nach Vorschrift der Gesetze erkannt werden wird. Danzig, den 21. October 1830. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
2.
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Von dem unterzeichneten Land⸗ und Stadtgericht, werden der eit dem Jahre 1781 von hier abwesende Carl Benjanmtin Dann⸗ apfel, und seine Tochter Susanne Adelgunde Dannapfel, so wie der seit dem Jahre 1786 von hier ohne Nachricht abwesende Lud⸗ wig Dannavfel, welchen conjunctiv ein Vermoͤgen von circa 2200 Thl. zugefallen, resp. auf den Antrag ihrer Geschwister und der iyhnen bestellten Curatoren, deraestalt oͤffentlich vorgeladen, daß sie oder deren etwanige zuruͤckgelassene unbekannte Erben und Erbneh⸗ mer, binnen 9 Monaten, und zwar laͤngstens in Termino
den 18. October 1831, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herrn Justiz⸗Rath Schlenther, auf dem hiesigen Land⸗ und Stadkaericht, sich entweder persoͤnlich oder schristlich, oder durch einen mit gesetzlicher Vollmacht und hinreichender Informa⸗ tion versehenen Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen die Justiz⸗Commissa⸗ rien Vöoͤltz und Pappritz, vorgeschlagen werden, melden, und wei⸗ tere Anweisung, im Fall ihres Ausbleibens aber gewartigen sollen, daß auf den Antrag der Extrahenten der Edietal⸗Vorladung, mit der Instruktion der Sache verfahren, auch dem Befinden nach, auf ihre Todeserklaͤrung und was dem anhaͤngig, nach Vorschrift der Gesetze erkannt werden wird. 8
Danzia, den 5. November 1830. 1
Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. Bekanntmachung.
Zum anderweitigen Verkaufe des, auf 14,749 Thl. landschaft⸗ lich abgeschaͤtzten, der Landschaft adjudizirten, im Straßburger Kreise belegenen adeligen Guts Kruszyn haben wir einen nochmaligen zffentlichen Lizitations⸗Termin auf
den 23. September c., Vormittags 11 Uhr, 1 auf dem hiesigen Landschafts⸗Hause angesetzt, zu welchem wir Kauf⸗ lustige mit der Versicherung hierdurch einladen, daß, sobald ein annehmliches Gebot verlautbart worden, auf Nachgebote weiter keine Ruͤcksicht genommen werden soll
Marienwerder, den 16. Juni 1831. . 1 Koͤnigl. Provinzial⸗Landschafts⸗Direktion.
Edietal⸗Ladung.
Machdem der Kaufmann Samuel Mendelssohn zu Blekede sich fuͤr insolvent erklaͤrt, und um Zusammenberufung seiner Creditoren,
Allgemeiner A
zum Zweck der Ausmittelung des Passiv⸗Bestandes und zu versu⸗ chenden guͤtlichen Arrangements, gebeten hat, auch diesem Gesuche statt gegeben ist, so werden alle diejenigen, welche an das, nur aus einem Waarenlager und sonstigen Mobilien bestehende Vermoͤgen des gedachten Samuel Mendelssohn, aus irgend einem Rechts⸗ grunde Forderungen und Anspruͤche zu machen haben, edictaliter, und bei Strafe des Ausschlusses, hierdurch aufgefordert, selbige in dem auf 1 ꝙ1⁄1 q1616111111
vor Koͤnigl. Amte hierselbst angesetzten Termine persoͤnlich, oder durch genugsam Bevollmaͤchtigte anzumelden und klar zu machen, zugleich alsdann des Gemeinschuldners Anerbietungen, oder die Amtswegen etwa zu machenden Vorschlaͤge entgegenzunehmen und sich daruͤber zu erklaͤren, wobei hinsichtlich der Nichterscheinenden angenommen werden soll, daß sie den Beschluͤssen der Mehrzahl der Erschienenen beistimmen.
Den Debitoren wird jeder Schuld⸗-Abtrag an den Samuel Mendelssohn, bei Strafe doppelter Zahlung untersagt, und es ist wegen Sicherung der Masse im Uebrigen die noͤthige Verfuͤgung ergangen.
Blekede, den 17. Juni 1831.
Koͤnigl. Großbritanisch⸗Hannoversches Amt.
Gdie6lg9bdnu p g. Von uns sind folgende abwesende Personen, als: Gottlob Setzer aus Obertitz und Gottfried Heinrich Rost, sowie Martin Michael aus Eythra, unter der Verwarnung, daß sie selbst außer⸗ dem fuͤr todt, und im Fall selbige wirklich nicht mehr am Leben sind, deren Erben und alle diejenigen, welche an dem Vermoͤgen dieser Personen gegruͤndete Anspruͤche haben, unter der Verwarnung, daß sie außerdem ihrer Rechte sammt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fuͤr verlustig werden erachtet werden, auf den 16. November 1831 oͤffentlich vorgeladen, und dabei zuglesch der 16. Februar 1832 zur Publikation des hierauf einzuholenden Urthels terminlich anberaumt worden, welches mit Bezug auf die zu Prag, Berlin, Dresden, Leipzig und Chemnitz aushangenden Edietalien hiermit anderweit oͤffentlich bekannt gemacht wird. Schloß Eythra, ohnweit Leipzig, den 24. Mai 1831. Die Angerschen Gerichte allhier und bei Mausitz. . G.⸗V.
Wein⸗Auction zu Dresden. Erhaltener Anweisung gemaͤß, sollen zu Dres den im Par⸗ terre des Koͤnigl. Kuffenhauses, Montag, den 11. Juli 1831, und folgende Tage, Vormittags von 10 Uhr an 500 Eimer blanker und rother Landwein sämmtlich in den Jahren 1826, 1827, 1828 und 1829 in den Kö⸗ nigl. Weingebirgen zu Pillnitz, Hoftösnitz, Costebaude und bei Mei⸗ ßen erbauet und gut gepfleaet, den Meistbierenden gegen sosortige Bezahlung in Conventions⸗Muͤnze, zur Haͤlfte in Kassen⸗Billets, auctionis lege uͤberlassen werden. Dresden, den 23. Juni 1831 J. M. Fleischmann, Koͤnigl. Saͤchsis. Ober⸗Landwein⸗ Koͤnigl. Saͤchsis. Amts⸗Auc⸗ meister. 8 tionator. NB. Speciellere Verzeichnisse hiervon sind in der Koͤniglichen Auctions⸗Crpedition zu Dresden, am Altmarkt Nr. 192 zu bekommen.
Karl Koͤhler,
Literarische Anzeigen.
In meinem Verlage ist erschienen, und durch die Stuhrsche Buchhandlung zu Berlin, Schloßplatz Nr. 2, nahe der Bruͤderstraße, auch durch Riemschneider in Neu⸗Ruppin zu haben:
Die allgemeine Volksbewaffnung, ihre Organisa⸗
tion und ihre Vorzuͤge vor den stehenden Heeren,
mzeiger für die Preuzischen Staaten
in Bezug auf Landes⸗Vertheidigung, sittung, Politik und Staatswirthschaft, dargestellt von Johann Sporschile. Broch. 1 Thl.
Praktisches Rechenbuch, oder Anleitung zu den arith⸗ methischen Kenntnissen fuͤr das Wechselgeschaͤft. Mit einer tabellarischen Uebersicht der verschiedenen Staatt⸗ papiere im Werthe gegen einander. Eine Mitgabe an den jungen Banquier und Kaufmann bei seinem Eintritt in das praktische Leben. Von R. A. Rumann. Broch. 1 Thl.
Petronella, die polnische Einsiedlerin auf dem Anna⸗Berge in Ober⸗Schlesien. Historische Erzaͤhlung aus der Zeit des Aufstandes in Polen. Von Biedermann. 1r Band. 1 Thl.
NB. Der zweite Band wird in Kurzem fertig
Selbst⸗Verblendung, oder die Reise nach den Cana⸗ 11 Inseln. Von Wilhelmine v. Gersdorff. Broch. 1 ½ Thl.
Ueber Frankreich, Italien und Spanien. Von Fie⸗ voee, Steudhal und Rotalde: mitgetheilt und eingeleitet durch F. W. Carové. Broch 2 Thl. 8
Die beiden Freunde. Zwei Erzaͤhlungen aus dem Franzoͤs⸗ schen und Altdeutschen; mitgetheilt und eingeleitet durch 8. W. Carové. Broch. ¼ Thl.
Leipzig, im Mai 1831. G. Wolbrecht.
Bei C. Heymann in Glogau ist erschienen und in allen Buch⸗ handlungen zu haben: 1 Der theoretische und praktische Gebutshelfer, oder vollstaͤndiger Unterricht der gasammten Geburtshuͤlfe und der Kra heiten der Schwangern, Woͤchnerinnen und neugebornen Kinde⸗ nebst einer neuen Schwangerschafts⸗Tabelle ꝛc, zum Gebrauche si Aerzte, Geburtshelfer ꝛc., von Dr. A. S. Loͤwenstein, 116 praktischem Arzte und Geburtshelfer zu Berlin. Preis 2 Thl. 72 sar.
Anzeige für Theaterdirektionen.
111855A* (Der Gott und die Bayadere),
grosse Oper mit Pantomime und Ballet in zwei Aufzügen,
nach dem Französischen des Scribe, zur beibehaltenen Musik von Auber, für die deutsche Bühne bearbeitet von dem Freiherrn von Lichtenstein.
Von vorstehender Oper sind die Partitur, Clavier-Auszug, Textbuch. Zeichnung der Decorationen und Costumes etc. erschie- nen, und alle Theater-Direktionen sind höflich ersucht, entweder direkt oder durch eine bekannte Musik- oder Buchhandlung: (in Berlin durch T. Trautwein, Breitestrasse No. 8), ihre Aufträze ertheilen zu lassen.
Um diese Oper jeder Bühne zugänglich zu machen, hat der Uebersetzer die Scene des Tanzstreites abgeändert, ohne dem Werke selbst nachtheilig zu seyn, und diese Abänderung wird der Par- titur beigegeben.
Der steigende Beifall, welcher dieser Oper in Berlin gezollt wird, wo dieselbe jetzt schon Achtmal nacheinander bei immer vollem Hause gegeben wurde, lässt nicht zweifeln, dass solche aller- wärts eben so gut aufgenommen, und dieses Werk zum Vortheil der Direktionen sich würdig seinen Vorgüängern (Stumme von Por- tici und Fra Diavolo) anreihen wird.
Mainz, den 14. Mai 1831.
B. Schott's Söhne Hofmusikhandlung. 8
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Graf Ory, komische Oper in 2 Akteg
und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Couf
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Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages. Se. Königl. Majestät haben den Geheimen Ober⸗Tribunals⸗
Nath Scheller zum Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath im Justiz⸗
Ministerium, den bisherigen Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Dues⸗ erg, und den General⸗Feuer⸗Societäts⸗Direktor, vormaligen
Kammergerichts⸗Rath, Grafen von Alvensleben, zu Gehei⸗
en Justiz⸗ und vortragenden Räthen im gedachten Mmisterium llergnädigst zu ernennen geruht.
Se. Königl. Majestät haben den Land⸗ und Stadtgerichts⸗ ssessor Pockels in Wanzleben zum Justiz⸗Rath und den Ju⸗ iz⸗Kommissarius Kette in Magdeburg zum Justiz⸗Kommis⸗ ons⸗Rath Allergnädigst zu ernennen geruht.
Bekanntmachung.
Gleichzeitig mit den für die hiesige Stadt getroffenen zur ffentlichen Kenntniß gelangten Sicherheits⸗Maaßregeln gegen as Einschleppen der Cholera aus infizirten oder verdächtigen Ge⸗ enden, sind allgemeine Anordnungen ergangen und in Ausfüh⸗ ng gebracht worden, um den Zugang von Personen und Sa⸗ hen aus solchen Gegenden auch in die übrigen Theile der Pro⸗
vinz Brandenburg zu verhindern.
Schon unterm 23. Mai c. ward Seitens der Königl. Im⸗ ediat⸗Kommission zur Abwehrung der Cholera, hinsichtlich der Bollmärkte zu Breslau, Landsberg a. d. W., Stettin und Ber⸗ n, so wie der Messe zu Frankfurt a. d. O., strenge Aufsicht ngeordnet, daß keine Polnische Wolle und andere zu den gift⸗ angenden gehörige Waaren ohne Kontumaz⸗Entlassungsscheine aselbst zugelassen würden, und diese Anordnung wurde unterm „Juni c. auf die in giftfangender Emballage sich befindenden Gegenstände und die aus Rußland, Polen und Gallizien kom⸗ enden Personen ausgedehnt.
Um das weitere Fortkommen solcher Personen zu erschweren, belche aus infizirten oder verdächtigen Gegenden des Auslandes ch einschleichen oder die im Innern des Landes selbst etwa an⸗
zmordnenden Cordons umgehen möchten, sind anfänglich, zufolge
er auf Allerhöchsten Befehl sich gründenden Bekanntmachung iud weiteren Verfügung des Königl. Ministeriums des Innern d der Polizei vom 6ten d. M., alle Reisende in den zunächst edrohten Provinzen Preußen, Posen, Schlesien und in dem Re⸗ jerungs⸗Bezirke Köslin einer schärferen Kontrolle unterworfen und zbesondere auch jedem innerhalb derselben reisenden Inländer wor Pflicht gemacht worden, eine schriftliche Legitimation bei sich führen. Laut anderweiter Verfügung des Königl. Ministe⸗ jums des Innern und der Polizei vom gleichen Tage darf ohne ein in der vorgeschriebenen Form ausgefertigtes Attest der etreffenden inländischen Kontumaz⸗Anstalt kein Reisender, wel⸗ her Polen, Rußland und Gallizien nach dem 15. Mai d. J. der Danzig nach dem Losten ejd. verlassen hat, in Gasthöfen der Privat⸗Wohnungen aufgenommen, sondern derartige Indi⸗ iduen müssen der Obrigkeit angezeigt und von dieser dem vor⸗ eschriebenen Reinigungs⸗Verfahren unterworfen werden.
Auf den Grund der Anordnungen der Immediat⸗Kommis⸗ on zur Abwehrung der Cholera vom 14ten d. M., wurde die un⸗ im 6ten ejusd. für die in den damals genannten Provinzen isenden Inländer vorgeschriebene schriftliche Legitimation auf jejenigen Theile der Provinzen Brandenburg und Pommern usgedehnt, welche rechts der Oder bis zum Ausflusse der Peene elegen sind, wogegen hinsichtlich der übrigen Theile der Mo⸗ archie es bei den bisher bestandenenen paß⸗ polizeilichen Ein⸗ ichungen verbleibt. Dabei ist den Inhabern von Privat⸗ Fähren auf diesen Strömen das Uebersetzen aller Personen, Lagen, Vieh und Effekten, die nicht zu der betreffenden Kom⸗ nune gehören, streng untersagt, bei allen öffentlichen Fähren
nber, imgleichen bei allen Brücken, die Anordnung bestimmt wor⸗
en, daß Niemand, welcher nicht mit einer im letzten Nachtquar⸗ jer visirten schriftlichen Legitimation und, wenn er aus einer infi⸗ itten oder verdächtigen Gegend kommt, mit einem förmlichen Kon⸗ mazscheine oder resp. einländischen Gesundheits⸗Atteste versehen, die Oder passire. Um die Befolgung dieser Anordnungen in der Provinz Brandenburg zu sichern, sind auf der Strecke längs der Oder on Tschicherzig bis einschließlich Niederkränig, Schwedt gegen⸗ ber, an den nicht schon mit Garnison besetzten Orten, und var auf 19 Punkten des Stroms, Militair⸗Kommando's zur interstützung der Civil⸗Behörden aufgestellt, die Uebergänge über ie Warthe, die ehemalige Danziger Meßstraße, so wie die Fhaussee über Hochzeit, ebenfalls mit den nöthigen Wachen be⸗ tzt, über die Netze aber lediglich Driesen als Uebergangs⸗ Dunkt bestimmt worden.
Damit auch der durch Kahn⸗Schiffer aus infizirten oder verdäch⸗ gen Gegenden zu besorgenden Gefahr vorgebeugt werde, sind ie Brücken über die Warthe bei Landsberg, die Oder⸗Brücken ei Krossen, Frankfurt und Küstrin, so wie die Brücken an dem Friedrich⸗-Wilhelms⸗Kanal, an der Stelle des Durchlasses mit Bäumen, welche während der Nacht verschlossen werden, verse⸗ en, an den übrigen Jochen aber gänzlich gesperrt worden. Die Bekanntmachung der Immediat⸗Kommission zur Abwehrung der Eholera vom 10ten d. M. enthält diejenigen Sicherheits⸗Maaß⸗
kegeln, welche die Abwendung jeder Gefahr durch die Messe zu Frankfurt a. d. O. erheischte; zur Ausführung dieser Maaß⸗
egeln sind überall die nöthigen Einleitungen getroffen, insbe⸗ ondere durch die Königl. Regierung zu Frankfurt, die zur Ein⸗ ichtung von Kontumaz⸗Anstalten, so wie der vorgeschriebenen Dolizei⸗Bureaus, ausersehenen Orte bereits unterm 13. d. M. Frankfurter Amtsblatt Nr. 24. vom 15. d. M. Seite 163 — 5) ekannt gemacht und den daselbst stationirten Beamten die ge⸗ nessensten Instructionen ertheilt worden. Die Einfuhr der Rus⸗ chen, Polnischen und Krakauer Lumpen ist durch eine Verfügung er Königl. Immediat⸗Kommission vom 15. d. M. inzwischen ganz erboten und den Behörden an den Gränzen die danach nö⸗ hige Weisung gegeben. Außerdem sind sämmtliche landräthliche und Medizinal⸗
ARmR
Kreis⸗Behörden der Provinz, so wie die Magisträte der großen Städte, mit den ergangenen Instructionen über das zur Abwehrung der Cholera, so wie im unglücklichen Falle des Ausbruchs derselben, zu beobachtende Verfahren versehen worden, nicht nur, um sich selbst damit bekannt zu machen, sondern auch die Kenntniß davon bei den Orts⸗Behörden und Einwohnern zu verbreiten und die für jenen Fall zu treffenden Einrichtungen vorzubereiten; namentlich ist überall die Bildung von Orts⸗ und Kreis⸗Kommisstonen eingeleitet, welche auf den Gesundheits⸗Zustand der Eingesessenen sorgfältig zu wachen, die⸗ sen Gesundheits⸗Zustand durch die dazu dienenden Mittel zu be⸗ fördern und etwanige verdächtige Krankheits⸗Fälle zur Anzeige zu bringen, zugleich aber auf Unterbringung von Erkrankten, welche nicht in ihren Wohnungen bleiben können, im voraus Bedacht zu nehmen verpflichtet worden. Diese Maaß⸗ regeln lassen mit Zuversicht hoffen, daß die Cholera⸗Krank⸗ heit von der Provinz werde abgewendet und jedenfalls die Verbreitung derselben werde verhindert werden. Die Einwohner derselben aber werden wesentlich dazu beitragen, sich vor dieser Krankheit zu bewahren, durch Unterstützung der Behörden in Ausführung der Petreshenes Einrichtungen, so wie durch Befol⸗ gung des in den Amtsblättern der Königl. Regierungen bekannt gemachten diätetischen Verhaltens, und beides kann daher densel⸗ ben nicht dringend genug empfohlen werden. Berlin, den 27. Juni 1831. Der Ober⸗Prastdent der Provinz Brandenburg, v. Bassewitz.
—
Angekommen: Se. Excellenz der Königl. Schwedische
General-Lieutenant und Mitglied des Conseils, Graf von Lö⸗ wenhjelm, von Stockholm. Der Kaiserl. Russische Kammerjunker, Graf von Oginski,
als Courier von Wien.
Frankreich. 8
Paris, 21. Inni. Vorgestern empfingen Ihre Majestät die Königin in Saint⸗Cloud den Groß⸗Referendarius der Pairs⸗ Kammer, Marquis von Sémonville, den General Grafen Lobau und den General Baron Jacqueminot.
Der Moniteur giebt in seinem heutigen Blatte nachträg⸗ lich noch einige an den König während dessen Aufenthalts im Departement des Wasgaus gehaltene Reden, so wie die von Sr. Majestät darauf ertheilten Antworten. Der Präfekt äußerte bei der Vorstellung der Verwaltungs⸗Behörden des Departements, wie diese sich der Hoffnung hingäben, daß sie durch ihre Recht⸗ lichkeit der Verwaltung jene moralische Kraft zurückgeben wür⸗ den, deren site so sehr bedürfe, und die ihr durch strafbare Unter⸗ schleife (bei den Wahlen) entzogen worden sey. Der Kö⸗ nig erwiederte Folgendes: „Nichts ist wichtiger, als daß die Verwaltung sich gänzlich jener Unterschleife enthalte, wodurch so manche ihrer Vorgängerinnen vernichtet und das Vertrauen zerstört worden ist. Dieses nämliche System hat auch die vorige Regierung gestürzt. Die Verwaltung muß überall redlich und offen verfahren; unter keinerlei Vorwand darf sie sich je in Dinge mischen, die ste nichts angehen, denn sie muß stets die persönliche Unabhängigkeit aller Franzosen achten. Unter die⸗ sen Bedingungen bin Ich zum Throne gelangt und werde sle aufrichtig und redlich erfüllen. Jeder muß seine bürgerlichen und poli⸗ tischen Rechte ungehindert austiben können und in seinem Eigen⸗ thum, wie in seiner Person geschützt werden. Aber die Behörde muß auch die erforderliche Kraft haben, um den Gesetzen Achtung verschaffen und die Unruhestifter niederhalten zu können; denn nur so kann Ich selbst Meinem Eide treu seyn; nur so kann die Nation in vollem Maße der Freiheit genießen, die Ich ihr so gern erhalten will.“
Gestern sollte auf dem Rathhause die Anleihe der 10 Mil⸗ lionen Fr. für Rechnung der Stadt Paris in 5procentigen Renten zugeschlagen werden. Ein einzig Gebot war von der Compagnie Odier, Aguado, Hagermann, Blanc⸗Collin und Comp., André Cottier und Comp., Fould und Fould⸗Oppenheim abgegeben worden; dasselbe wurde aber verworfen, indem es nur auf 85 pCt. lautete, während das Minimum auf 88 ¾ pEt. festgesetzt worden war. „Der Umstand“, äußert der Constitutionnel, „daß nur ein einziges Gebot, und zwar zu einem so niedrigen Preise erfolgt ist, dient zum Beweise, wie sehr die Kapitalisten sich scheuen, in dergleichen Finanz⸗Operationen einzugehen, und was für bedeutende Vortheile man ihnen gewähren muß, um sle dazu zu bewegen. Die Hauptstadt hat eine sehr beträchtliche Einnah⸗ me, aber sie weiß ihre Ausgaben nicht darnach abzumeffen. Sie schreitet von einer Anleihe zur anderen, ohne jemals mit ihren Finanzen in Ordnung zu kommen. Warume weil die städtische Verwal⸗ tung nicht zu sparen versteht und sich in unnütze Luxus⸗Ausga⸗ ben einläßt, zu deren Bestreitung sie keinen bequemeren Ausweg findet, als zu borgen. Doch sind Anleihen ein aäußerstes Mittel, zu dem man immer nur im hoöchsten Nothfalle seine Zuflucht nehmen sollte. Mit Ungeduld sehen wir der Publication des Budgets von 1831 entgegen, die schon vor 6 Monaten hätte er⸗ folgen sollen. Wir werden alsdann erfahren, ob man endlich einen besseren Weg eingeschlagen hat.“
Der Admiral Verhuell, welcher vor einigen Monaten zum Gesandten am Berliner Hofe designirt war, hat gestern früh Paris verlassen, wie man glaubt in Dienst⸗Geschäften, da der Moniteur unlängst bei der Anzeige von der Ernennung des Gra⸗ fen von Flahault zum Gesandten in Berlin d eesgig daß der Admiral Verhuell zu einer anderen Misston von großer Wichtig⸗ keit bestimmt sey.
Einem Schreiben aus Toulon vom 15ten zufolge, hat die Corvette „Garonne“ das Geschwader unter den Befehlen des
Kontre⸗Admirals Hugon nordöstlich von Mahon in westlicher Richtung gesehen, woraus man schließt, daß dasselbe keine an⸗ dere Bestimmung habe, als sich nach der Portugiesischen Küste zu begeben.
Das Journal des Débats äußert in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen: „Je näher die Wahlen heranrücken, desto weniger sind wir über den Ausfall derselben besorgt. Drei Par⸗ teien werden dabei auftreten: die Karlistische Partei, die Partei der Opposition oder der republikanischen Monarchie, und die Part⸗ der verfassungsmäßigen Monarchie. Die erstere hat keine Aussichten auf einen Sieg; was sie mit dem doppelten Votum und unter dem Beistande einer über die Wahl der Mittel nicht verlegenen Verwaltung nicht vermocht hat, wird stie zuverlässig jetzt nicht vollbringen, wo sie ihren eigenen Kräften überlassen ist. Höch⸗ stens werden einige ihrer parlamentarischen Namen aus der Wahlurne hervorgehen, und dies ist kein Unglück. Die Partei der Opposition oder der republikanischen Monarchie hat sich, wie wir glauben, über die Stimmung der Gemüther in Frankreich gänzlich getäuscht; sie hat nicht gesehen, daß das wahre Pro⸗ gramm der Wünsche des Landes in den Diskussionen enthalten sey, die in den letzten 10 Jahren zwischen der Rednerbühne und der Presse auf der einen Seite und der Regierung auf der anderen stattfanden. Dieses Programm ist zehn Jahre lang als der äußerste Gränz⸗ stein der Wünsche jedes vernünftigen Mannes gerühmt worden. Wie hat man hoffen können, ein so gesinntes Land zu überreden, daß es das, was es gewollt, was es heiß gewünscht, verachten müsse, nachdem es dasselbe errungen; daß dieses Ziel aller seiner Wünsche, die verfassungsmäßige Monarchie, nicht die Mühe lohne, die man sich genommen, um es zu erreichen, und daß man, ohne es zu wollen, für einen andern Stand der Dinge, für die repu⸗ blikanische Monarchie, gearbeitet habe. Die Opposition hat sich durch die Heftigkeit ihrer Angriffe selbst Schaden gethan; man behandelte selbst das letzte Ministerium Karls X. nicht so hart; um so bittere Angriffe zu verdienen, müßte die Regierung Lud⸗ wig Philipps Herrn von Polignaec übertreffen. Dergleichen kann man sagen und schreiben, aber Andere davon zu überzeugen, hält schwer. Mag man immerhin behaupten, die Preßfreiheit sey unter⸗ drückt; wer die Blätter liest, weiß, was er davon zu denken hat. Mag man hundertmal wiederholen, das Herrn Castmir Périer zuge⸗ schriebene Rundschreiben in Betreff der Wahlen sey eine Wie⸗ derholung der Rundschreiben des Herrn v. Corbière, oder gar noch etwas schlimmeres; wer beide gelesen hat, wird in je⸗ nem die redlichste und gewissenhafteste Achtung der Rechte der Wähler finden und über einen solchen Vergleich lachen. Die Opposttion hätte klüger gethan, etwas mehr Mäßigung zu zeigen. In der unvorsichtigen Hitze ihrer Polemik hat sie Verpflichtungen übernommen, die von ihr abschrecken; ein Ministerium der Oppo⸗ sition würde uns am nächsten Tage den Krieg bringen und, wie man fürchtet, hart, bis zum Uebermaaß systematisch, abenteuer⸗ lich und neuerungssüchtig seyn. Auch die Umruhen haben der Opposition geschadet; wir wollen nicht Unrecht mit Unrecht ver⸗ gelten und die Schuld der Unruhen auf sie werfen, aber die Heftigkeit ihrer Sprache bringt sie wider ihren Willen den Un⸗ ruhestiftern näher, von denen sie nichts wissen will; sie leiht ihnen Vorwände, sie unterhält die Heftigkeit der Parteien, sie schwächt, so viel in ihren Kräften steht, die Regierung und sucht dieselbe um ihre Achtung zu bringen. So schlecht auch ein Prineip seyn mag, die Opposition versicht es, sobald es nur ihren augenblicklichen Zwecken dient. Eine politische Opposttion darf aber nie vergessen, daß sie möglicher Weise einmal selbst ans Ruder kommen könnte, und daß es darum nöthig ist, daß sie die wesentlichen Principien eines Staates unangetastet lasse. Gleichwohl werden ausgezeich nete Männer der Opposttion in die Kammer kommen, aber zu verlässig wird diese nicht die Majorität erhalten. Die dritte Par⸗ tei ist die der verfassungsmäßigen Monarchie, welche die unge⸗ heure Mehrzahl in Frankreich bildet; sie besteht aus der Menge von einsichtsvollen, friedliebenden Männern, welche, in der gegen⸗ waärtigen Ordnung der Dinge, ihre liebsten und ältesten Wünsche erfüllt sehen. Die Revolution ist für sie nichts Anderes, als die Emancipation der verfassungsmäßigen Monarchie, die Mor genröthe wahrer, aber durch die Gesetze geregelter Freiheit. Sie glauben nicht, daß Frankreich die Lehren der Erfahrung verges⸗ sen und Alles verwerfen müsse, woran es früher Gefallen fand; voll Zuversicht in ihre Principien, halten sie diese jetzt um so fester, als süte sehen, daß der Unverstand der Par⸗ teien aufs neue die Gränzen derselben zu überschreiten sucht. Sie halten die Fretheit unter der jetzigen Verwaltung für voll⸗ kommen gesichert; die Regierung erscheint ihnen eher zu schwach, als zu stark; ohne daher ministeriell zu seyn, theilen sie nicht die Vorurtheile der Opposition gegen Männer, deren Loyalität, aufrichtige Freiheitsliebe und Talent so vielfach erwiesen sind. Diese Partei ist es, die bei den Wahlen den Sieg davontra⸗ gen wird.“
Hr. de la Pelouze, einer der verantwortlichen Geschäftsfüh⸗ rer des Courrier frangais, der vor einigen Tagen, nachdem die Jury ihr „Schuldig“ über ihn ausgesprochen, von den Richtenn zu einmonatlicher Haft und einer Geldbuße von 2000 Fr. verur⸗ theilt worden, bestreitet die Richtigkeit dieser Anwendung des Gesetzes und hat deshalb auf Cassation angetragen. 1
Die Akademie der Wissenschaften hat kürzlich einen neuen Verlust durch den Tod des Herrn Ivard, Mitglied der Section für Landwirthschaft und Gartenbau, erlitten, der vorgestern auf seinem Landgute bei Paris verstorben ist.
Nächstens werden die Memoiren des Herrn von Lavalette, öe“ unter Napoleon, im hiesigen Buchhandel— erscheinen. 1
Die Gattin des verhafteten Obersten Lennox ist, der Tri⸗ bune zufolge, nach Brüssel entflohen.
Straßburg, 22. Juni. Der König wurde heute friih durch die Ankunft wichtiger Depeschen aus Paris im Palast zu⸗ rückgehalten, die Se. Majestät so sehr beschäftigten, daß Sie den Besuch mehrerer öffentlichen Anstalten, unter anderen des Civil⸗ Hospitals und der Thomas⸗Kirche, aufgeben mußten. Die Ab⸗