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einzelnen Berathungen berufen. 1 Ein und dasselbe Individuum 1 kann mehreren Sectionen beigeordnet, auch in den geeigneten Fäͤllen das eine oder andere Mitglied einer Section zu den 2 Berathungen einer anderen Section mit zugezogen werden. Für s das Geheime⸗Raths⸗Kollegium soll gehören: die Begutachtung aller zu erlassenden allgemeinen Landes⸗Gesetze und Verordnungen,
so wie die Berathung anderer allgemeiner Verwaltungs⸗Angele⸗
1 8 genheiten, welche ihrer besonderen Wichtigkeit wegen an das Ge⸗
*
die Berathung über die Besetzung
heime⸗Raths⸗Kollegium zu bringen von Sr. Königlichen Hoheit dem Vice⸗König und dem Königlichen Ministerium für rathsam erachtet ist. Diese Gegenstände sind nach ihrer Beschaffenheit,
8 entweder in der treffenden Section, oder in mehreren Sectionen,
nachdem deren Zusammentreten zu diesem Zwecke verfügt ist, oder in der Plenar⸗Versammlung, entweder gleich, oder dann zu berathen, nachdem sie schon in den Sectionen bearbeitet worden. Außerdem gehört für das gesammte Geheime⸗Raths⸗Kollegium aller wirklichen Beamtenstellen, so wie über die etwanige Dienstentlassung eines Beamten im ad⸗ ministrativen Wege.
Kiel, 26. Juni. Vorgestern Abend sind Se. Maj. der König hier angelangt, nachdem am Abend zuvor Se. Königl. Hoh. der Prinz Friedrich Karl Christian und dessen hohe Ge⸗ mahlin hierselbst angekommen waren. Heute Mittag ist die Kö— nigl. Familie im höchsten Wohlseyn von hier nach Louisenlund weiter gereiset. 1
Nach der letzten Nummer des Kieler Korrespondenz⸗ Blattes befanden sich 21 Schiffe unter Observations⸗Quaran⸗ taine bei Friedrichsort, auf welchen sämmtlich die Mannschaft gesund war und sich nichts Verdächtiges gezeigt hatte. Dasselbe Blatt meldet, daß für alle adlige Güter Interims⸗Physici er⸗ nannt worden sind. — Ueber eine Reinigungs⸗Quarantaine, die nach einer Angabe auf Christiansöe bei Bornholm, nach einer
annderen auf Eyholm bei Samsöe angelegt werden sollte, erfährt
man nichts Bestimmtes. sende einer
Ueber das Wänschenswerthe und Pas⸗ in der Nähe, bei Friedrichsort, zu errichtenden
Anstalt dieser Art scheinen die Meinungen getheilt zu seyn.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 19. Mai. Ein Virginisches Tagesblatt giebt eine Classification der in der Virginischen gesetzgebenden Ver⸗ sammlung befindlichen Parteien hinsichtlich der nächsten Präst⸗ denten⸗Wahl, der zufolge der dermalige Vice⸗Prästdent der
Pereinigten Staaten, Herr Calhoun, 68, der dermalige Präsi⸗ dent Jackson 50 und Herr Clay 48 Stimmen für sich haben.
Ein hiesiges Abendblatt stellt die Behauptung auf, daß die
Fortdauer des Tarif⸗Systems von der Erwählun des Herrn hlung 2
C6 9*
Elahy zum Präsidenten abhinge, und daß dieses System fallen müsse, wenn er nicht gewählt werden sollte.
In Angelegenheiten der Cherokesen gegen den Staat Geor⸗ gien hat sich der höchste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, den die Cherokesen appellirt hatten, um ihre Rechte als Nation gegen Georgien in Schutz zu nehmen, für inkompe⸗ tent erklärt, und zwar unter dem Vorgeben, daß er die Chero⸗
kesen im Sinne der Verfassung nicht für eine einen besonde⸗
ren Staat bildende Nation anerkenne.
nehmen wird.
bil Man ist jetzt mehr als jemals auf die Wendung gespannt, welche diese Angelegenheit
holera. 1161
ten vom 25sten bis zum 26sten 19 Per⸗ sonen, es genasen 5 und starben 17. Bis zum 27sten erkrank⸗ ten 27, genasen 2 und starben 18. Es waren bis dahin über⸗ haupt erkrankt 449, davon gestorben 323, in der Rekonvalescenz 59 und noch in der Behandlung 67.
In den Dörfern Brüͤck, Rahmel und Sagorsz sind seit dem 14ten d. M. überhaupt 69 Personen erkrankt und 40 verstorben; es hat jedoch noch nicht genau ermittelt werden können, wie viel dieser Erkrankungsfälle der dort ausgebrochenen Cholera, und wie viel den Faul⸗Fiebern, die schon früher in jenen Dörfern ge⸗ herrscht, zuzuschreiben sind.
Auf einem von Danzig nach Dirschau abgegangenen Weich⸗ selkahn erkrankte unterweges am 7ten d. M. der Schiffsknecht Klein und starb während der Fahrt. Bald darauf erkrankte der Schiffs⸗Eigenthümer und es legte in Folge dessen der bemerkte Kahn ¾ Meile unfern dem Dorfe Jüthland an, um für den Kranken ärztliche Hülfe vom Lande her beschaffen zu können. Indessen verstarb der gedachte Schiffs⸗Eigenthümer schon am 12ten d. M., und der herbeigerufene Arzt hat an dem Erkrank⸗ ten Symptome der Cholera erkennen wollen. Es ist dieses das in Nr. 169 dieser Zeitung erwähnte, sogleich unter Kontumaz ge⸗ setzte Schiff. Bis jetzt ist von der Mannschaft des gedachten Fahrzeuges Niemand weiter erkrankt und die Gegend ganz ge⸗ sund und unverdächtig geblieben.
Auch in sämmtlichen übrigen Gegenden des Preußischen Provinzial⸗Verbandes erhält sich der Gesundheits⸗Zustand unge⸗ stört erwünscht. Ingleichen sind bis jetzt in den dortigen Qua⸗ rantaine⸗Anstalten keine verdächtige Krankheiten vorgekommen.
Vom benachbarten Auslande her ist die, jedoch noch unver⸗ bürgte, Nachricht vom Wieder⸗Ausbruch der Cholera in Polangen und Willomischken, ½ Meile von der Preußischen Gränze, bei Memeb, eingegangen.
In Kalisch sollen seit dem am Lüsten d. dort erfolgten Ausbruch der Cholera bis zum 26sten d. M. 4 Individuen an derselben erkrankt sehn. In Kollo und Petrikau ist die Krank⸗ heit noch fortwährend sehr heftig und in Leneczyz neuerdings, und zwar in ihrer ganzen Kraft, ausgebrochen, während in dem Städtchen Krasmiewiz, auf der großen Straße nach War⸗ schau, nur ein verdaͤchtiger Todesfall vorgekommen.
Auch in den Städten Starzow und Radom, jewodschaft Sandomir, hat sich die Seuche gezeigt.
Königliche Schauspiele. Sonntag, 3. Juli. Im Opernhause: Der Nachtwächter, Posse in 1 Akt. Hierauf: Der Gott und die Bajadere, Oper mit Pantomime und Ballet in 2 Abtheilungen; Musik von Auber. In Charlottenburg: Die junge Pathe, Lustspielin 1 Akt. Hierauf, zum Erstenmale: Leichtsinn und Liebe, oder: Täuschungen, Lust⸗
Im Schauspielhause: Heinrich IV. (Er⸗ Abtheilungen, von Shakespeare.
in der Wo⸗
spiel in 4 Abtheilungen, von Bauernfeld. Montag, 4. Juli. ster Theil), Schauspiel in 5
Königstädtisches Theater. Sonntag, 3. Juli. Zum fünfundzwanzigstenmale: Lindane,
Montag, 4. Juli. auf, zum erstenmale wiederholt: spiel in 1 Akt, frei nach Théaulon, von
Graf Schelle, Posse in 3 Akten. Der Sre; n Gefaͤhrte, .Angely.
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venl Fönds- und
liner Bör Den 2. Juli 181. Geld-Cours-Zettel. (Pr
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[Zf.Brief] Geld.]
St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Obl. m. I. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Oblig. Königsbg. do.
Elbinger do.
Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grosshz. Pos. do.
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90 ⅔ 99 ½ 96 ¾ 81 ½ 88 ½ 88 ⅔
91 ½
89 ½ 99 ½ 96 ½ 80 ⅔
92 35
93 ½ 96 ½
Ostpr. Pfandbrf. Pomm. Pfandbrf. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K.;- u. N.
Holl. vollw. Duk. Neue dito
Friedrichsd'or. .
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183.
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Kronik des Tages. 8
Die Königliche Akademie der Künste hat unterm 18ten d. M. dem Königlichen Kommisstonsrath Kummer hierselbst, we⸗ in der von ihm so meisterhaft und auf eigenthümliche Art ver⸗ ertigten Globen und geographischen Reliefs, deren Vortrefflich⸗ keit allgemein anerkaunnt ist, das Patent eines akademischen Künst⸗ lers ertheilt.
Berlin, den 18. Juni 1831.
Ditektorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. . (gez.) Dr. Schadow.
Angekommen: Der General⸗Maäjor, General⸗Adjutant
Königs und Commandeur der 2ten Garde⸗
Kavallerie⸗Brigade, Graf von Nostiz, von Köln.
1
Russ.
1220. 1217. Br.
Auswärtige Börsen.
Hamburg, 30. Juni.
Oesterr. 5proc. Metall. 81 ¾. Engl. Anl. 88¼. Russ. Anl. Hamb. Cert. S4 ½. Poln. 85 ½. Dän. 4h
Aproc. 70 ¼.
Redacteur
John. Mitredacteur Cottel.
——
Gedruckt bei A. W. Hayn.
NEUESTE BERSEN-NACHRICHTEN.
Frankfurt a. M., 29. Juni. 80 ⅞. 4proc. 68 ⁄5. 68 ⁄½. 2 ⁄proc. 42. 1proc. 18. Br. Bank⸗Aecni Partial⸗Obl. 115. 114¼. Poln. Loose 42 ⁄. 42.
Bank-Actien ilh-
Oesterr. 5proc. Metall. g. Loose zu 100 Fl. 15
oder: Der Pantoffelmacher im Feenreich.
Bekanntmachungen. P ro rel a m a.
eber die kuͤnftigen Kaufgelder des, dem Koͤnigl. Oberfoͤrster Joseph Goswin Monecke gehoͤrigen, im Langensalzaer Kreise belege⸗ men, und bereits zum nothwendigen oͤffentlichen Verkauf gestellten Allodial⸗Ritterguts Neunheilingen, das Schloßgut oder „zweiten Theils“ genannt, zu welchem ein unter Jurisdiktion des Patrimo⸗ nialserichts zu Neunheilingen belegenes Gerichtsdiener⸗Haus und 180 im Fuͤrstlich Schwarzburg⸗Rudolstädtschen Gebiete gelegene Acker Holzung als Pertinenzien gehoͤren, ist auf den Antrag eines Real⸗Glaͤubigers der Liquidations⸗Prozeß eroͤffnet.
Demnach werden alle etwaige unbekannte Glaͤubiger, welche nach Maaßnabe des §. 12. Tit. 51. Th. 1. der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung an das gedachte Rittergut oder das Kaufgeld dafuͤr irgend einen Real⸗Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, spaͤtestens in dem, auf den Siebenten September ⸗. c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor von Weißenborn, in unserem Geschaͤfts⸗Lokal angesetzten Termine, entweder in Person, oder durch einen gehoͤrig legitimirten und instruirten Bevollmaͤch⸗ tigten aus der Zahl der hiesigen Ober⸗Landesgerichts⸗Justiz⸗Kom⸗ missarien, von welchen den damit nicht bekannten Glaͤubigern der Justiz- Kommissarius Dr Thilo, Justiz⸗Kommissarius Muͤller und Fustiz⸗Kommissarius Schulze vorgeschlagen werden, zu erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzuzeigen, und die Beweismittel dafuͤr beizubringen. Falls dieselben dieser Aufforde⸗ runs keine Folge leisten, haben sie zu erwarten, daß sie mit ihren Anspruͤchen an das gedachte Grundstuͤck und das Kaufgeld dafuͤr ausgeschlossen werden, und daß ihnen damit ein ewiges Still⸗ schweigen sowohl gegen den Kaͤufer des Guts, als gegen die Glaͤu⸗ biger, unter welche die Vertheilung des Kaufgeldes erfolgt, auf⸗ erlegt wird.
Naumburg, den 10. Mai 1831.
Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Sachsen.
“ -— Avbertissement, 8
Allgemeiner A
Folgende Personen, welche seit laͤngerer Zeit von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben haben, als:
1) der Sattlergeselle Johann Gottlob Worbs aus Egelsdorff, welcher im Jahre 1803 sich auf die Wanderschaft begeben, und 1805 die letzte Nachricht von Hamburg aus ertheilt hat; der Muͤllergeselle Gottlieb Schroeter aus Kunzendorff, welcher sich vor ungefaͤhr 32 Jahren in die Fremde begeben;
) der Papiermachergeselle Carl Gottfried Plischke aus Rabishau,
der im Jahre 1814 ausgewandert ist;
der Webergeselle Gottlieb Schwerdtner aus Hernsdorff, wel⸗
cher im Jahre 1815 sich entfernt hat;
der Messerschmidt Gottlob Heinrich Meißner aus Egelsdorff,
der bereits seit 50 Jahren abwesend ist; —
der Schmidt Johann Gottlob Dresler aus Ullersdorff, wel⸗
cher im Jahre 1818 sich nach Rußland begeben haben soll;
7) der Haͤusler Johann Gottlieb Glaͤser aus Flinsberg, der im
Jahr 1815 sich entfernt hat;
der Muͤllergeselle Carl David Hallmann aus Hayne, welcher
sich vor ungefaͤhr 30 Jahren auf die Wanderschaft begeben 7
9) der Maurergeselle Gottlieb Feist aus Querbach, welcher vor ungeführ 33 Jahren ausgewandert und in Hamburg verheira⸗ thet gewesen seyn soll;
2)
6)
8)
werden nedst deren etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und
2 4 27 nzeiger fuͤr die P Erbnehmer, auf den Antrag ihrer Verwandten, hierdurch oͤffentlich aufgefordert, binnen 9 Monaten, und spaͤtestens in dem auf
den 17, Hetaber c. „.,
Vormittags um 9 Uhr, in der Gerichts⸗Kanzlei hierselbst anberaum⸗ ten Termine, persoͤnlich oder schriftlich sich zu melden, und weiterer Anweisung entgegen zu sehen, widrigenfalls die Verschollenen fuͤr todt erklaͤrt, und ihr zuruͤckgelassenes Vermoͤgen ihren naͤchsten Er⸗ ben, die sich als solche gesetzmaͤßis legitimiren koͤnnen, zugesprochen
werden wird. Greiffenstein, den 3. Januar 1831.
Reichsgraͤflich Schaffgotschsches Gerichts⸗Amt der Herrschaft Greiffenstein. Bekanntmachung.
Von den untenbenannten adelig Arnimschen Gerichten zu Krieb⸗ stein bei Waldheim, sind auf darum geschehenes Ansuchen folgende Abwesende:
1) Chriftlieb Scheller, welcher den 3. Detember 1787 in Hoͤfgen
dei Waldheim geboren, im Jahre 1810 zjur Koͤnigl. Saͤchsts. Armee als Trainknecht ausgehoben, und zu Anfange des Mo⸗ nats Januar 1811 zum Dienste nach Dresden einberufen wor⸗ dden ist, auch der Armee nach Rußland hat folgen muͤssen,
seit dem Monat Januar 1811 aber von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht ertheilt hat, sowohl aus den Feelldzuͤgen von 1812 und 1813 nicht zuruͤckgekehrt, und von ir dessen Leben, Aufenthalte oder Tode, auch nach Beendigung 8 des Feldiugs von 1813 eine Nachricht nicht eingelangt, auch, galler muͤhsamen Erkundigungs⸗Einziehungen ungeachtet, bei ddeen dießfallsigen Militair⸗Behoͤrden nicht zu erlangen gewe⸗ sen ist;
2) Johann Gottlieb Herrmann, welcher am 15. April 1778 zu Reinsdorf bei Waldheim geboren ist, die Lohgerber⸗Profession eceerlernt hat, in Mittweyda Meister geworden, jedoch spaͤter⸗
hiin wieder als Geselle gewandert ist, und die letzte Nachricht unterm 24. Mai 1807 von Ortrand aus gegeben hat;
3) Carl Gottfried Schulze, welcher am 2. November 1789 in Unterrauschenthal bei Waldheim geboren, im Jahre 1812 als Trainsoldat zur Koͤnigl. Saͤchsis. Armee ausgehoben worden
ist, und dieser im naͤmlichen Jahre nach Rußland hat folgen muͤssen, die letzte Nachricht im Jahre 1813 aus Gallizien
seinen Angehoͤrigen ertheilt hat, aus dem Feldzuge von 1813 aober nicht zuruüͤckgekehrt, und von dessen Leben und Aufent⸗ halte oder Tode, auch nach Beendigung dieses Feldzugs eine Nachricht nicht eingelangt, auch nicht zu erlangen gewesen ist; oder, dafern diese Adwesenden nicht mehr am Leben seyn sollten, alle biejenigen, welche an das Vermoͤgen derselben einige Anspruͤche, es sey nun aus dem Rechte der Erbfolge oder irgend einem andern Grunde, zu machen haben, unter der Verwarnung, daß jene, die Abwesenden, fuͤr todt, diese hingegen, die Anspruchsberechtigten, ihrer Forderungen und der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, fuͤr verlustig werden erachtet werden, zu Beibringung der erforderlichen Legitimation, ebend zu Angabe und Bescheinigung ihrer Forderungen auf bevor⸗ ehenden .“ 8 dreißigsten November dieses Jahres oͤffentlich vorgeladen, auch zugleich der dreißigste Dezember dieses Jahres zu Inrotulation und Versendung der Aecten nach rechtlichem Er⸗ kenntnisse, sowohl der vier und zwanzigste Februar kuͤnftigen Jahres zu Publication des einzuholenden Urthels festgesetzt worden. *
812
stellen zu Breslau,
reußischen Staaten. Solches wird mit Beziehung auf die bei den Stadtgerichtt⸗
Dresden, Leipzig, Großenhayn, Ortrand, Lemberg und so wie hier aushaͤngenden Edictal⸗Ladungen gesetzliche
Vorschrift zufolge hierdurch zur öͤffentlichen Kenntniß gebracht.
Schloß Kriebstein bei Waldheim, am 20. Mai 1831. Adelig Arnimsche Gerichte daselbst.
Theodor Albert Krauße,
Ger.⸗Dir.
Der fruͤher zu Grenoble in Frankreich wohnhaft gewesene Kunz⸗ reiter Jacob Tourniaire ist am 14. Januar 1829 zu Koͤnigsberg i Preußen mit Hinterlassung eines letzten Willens verstorben, wodunch er seinen Sohn Benoit Tourniaire zum Testaments⸗Vollzieher um Vormund seiner beiden minderjaͤhrigen Kinder ernannte. Da mu⸗ Benoit Tourniaire bereits vor zwei Jahren, als Mi⸗ Kunstreiter⸗Gesellschaft, Grénoble verlassen enthalt ganz unbekannt ist, so wird sol⸗ egen dieser Angelegenheit persoͤnlich ode gl. Franzöͤsischen Gesandtschaft in Berlin Juni 1831.
vorbesagter glied einer wandernden
hat, und dessen jetziger Auf, cher hiermit ersucht, sich we
2 .
schriftlich bei der Koͤni melden.
Berlin, den 24.
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Literarische Anzeigen.
Bei Brandenburg in Berlin, Ober⸗Wallstraße Nr. 6, sinh
folgende Werke zu den billigsten Schillers saͤmmtliche Werke in 18
2 9
Goͤthe's sa Herders saͤmmtliche
30 Thl.
mecan. n. mn
Preisen zu haben: 8 Halbfrzbdn. (neu). 8 A. säͤmmtliche Werke in 40 Halbfrabdn. (neu).
J de Werke in 46 Halbfrzbdn. (neu). Wielands saͤmmtliche Werke in 48 Halbfrzbdn. (Prachtexempl)
20 M. 24 N.
Adelungs hochdeutsches Woͤrterbuch, 4 Qrtbde. halbfrz. 16 Thl. Conversations⸗Lexicon, neuste Aufl., in 12 gr. Octavbdn⸗
15 Thl. —
Beckers Weltgeschichte, neuste Aufl. in 14 Halbfrzbde. (neu)
15 Thl.
Zimmermanns Taschenbuch der Reisen, 18 saubre Bde⸗. mij
Kupfern. 10 Thl.
—
Unterzeichneter macht auf folgende, zwar fruͤher erschienene, aber jetzt im Augenblick ganz zeitgemaͤße, und nicht genug il empsehlende Schrift des Herrn Geh. Rath v. Graͤfe aufmerksam: Die Kunst, sich vor Ansteckung bei Epidemien zu sichern,
von C. F. v. Graͤfe. Der Buchhaͤnd
8
Broch. 5 sgr. Linden Nr. 19.
ler Ferd. Duͤmmler,
So eben ist bei mir erschienen und in allen Buchhandlunzen in Berlin bei C. H. Jonas, Schloßfreiheit Nr. 9, zu haben:
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geordnet nach seiner Organisation. Als schichte der Thiere und Einleirung in die vergleichende Anatomik⸗
Bar
Nach der zweiten, vermeh
F.
Vom on von
S.
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Als Grundlage der Naturge⸗
Cuvier. rten Ausgabe uͤbersetzt erweitert von Voigt. b Erster Band, die Saͤugthiere und Voͤgel enth
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lten
Gr. 82v*. 64 Bogen auf gutem Druckpavier. 4 Thl.
F. A. Brockhaus:.
und durch Zusibtze
versehenen Begnadigten, welche auf's neue wagen sollten,
Der Königl. Französische Geschäftsträger am Mortier, nach München.
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Abgereist: Königl. Baierschen Hofe, Freiherr
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rnwmirh; enbs
.““ Rußland.
St. Petersburg, 25. Juni. Am 19ten d. M., als am heilgen Pfingsttage, wo auf Veranlassung des Regimentsfestes der Ismailoffschen Garde eine Kirchenparade des 2ten Bataillons jenes Regiments stattfand, geruhten Se. Majestät der Kaiser, umgeben von den Generalen, Stabs⸗ und Ober⸗Offizieren der hier anwesenden Truppen, derselben beizuwohnen. .
Die Adjutanten des verewigten Feldmarschalls, Grafen Die⸗ bitsch⸗Sabalkanski, die Garde⸗Rittmeister Baratynski, Krusen⸗ stern und Graf Protassoff sind zu Kaiserlichen Flügel⸗Adjutan⸗ ten ernannt worden.
Unterm 4ten (16ten) d. ist nachstehender Kaiserl. Ukas an den dirigirenden Senat ergangen: „Aus den Berichten der Orts⸗ behörden in den westlichen Gouvernements haben Wir ersehen, daß in Folge Unseres Ukases vom 6ten (18ten) Mai d. J., ei⸗ nige Edelleute sich der Gemeinschaft mit den Rebellen entzogen,
freiwillig bei den Militair⸗Befehlshabern gemeldet und ihnen er⸗ hart haben, daß sie nur durch Gewalt und Schrecken zur Theil⸗ nahme an den Vergehungen der Aufrührer verleitet worden, und um Schonung bäten. Indem Wir ihnen selbige gewähren und anbefohlen haben, ihnen ihre Besitzungen wieder zu erstatten, tönnen Wir nicht umhin, dergleichen Beispiele in besondere Er⸗ wägung zu ziehen, und da Wir wünschen, in den Gegenden je⸗ ner Gouvernements, welche durch die Verruchtheit Einiger und die Verblendung Anderer ins Elend versenkt werden, nicht bloß das Schwert zu führen, sondern zur Wiedereinführung der Drdnung und Ruhe, auch den Schuldigen selbst Nachsicht ange⸗ deihen zu lassen, so verordnen Wir, wie folgt:
1) Die Ober⸗Befehlshaber, Commandeurs von Corps und Detaschements, desgleichen die Militair⸗ und Civil⸗Gouverneurs, Kommandamen und Militair⸗Chefs der Distrikte, bei denen Gutsbesitzer, die an dem Aufruhre Theil genommen und sogar zu den Waffen gegriffen haben, freiwillig und mit Bezeugung ihrer Reue sich melden, sind bevollmächtigt, ihnen Bescheinigun⸗ gen darübver, daß sie sich gestellt haben, zu ertheilen, ihnen eine schriftliche Verpflichtung zur nunmehrigen unverbrüchlichen Treue abzunehmen und sie darauf nach ihren Besitzungen zu entlassen; zugleich aber auch unmittelbar den Civil⸗Gouverneurs kund zu thun, daß Jenen die freie Benutzung ihrer Güter wieder ver⸗ gönnt werde. Nachdem die Gouverneurs das Nöthige diesfalls veranstaltet haben, sind sie gehalten, darüber den Ober⸗Befehls⸗ habern und Militair⸗Gouverneurs des Ortes Bericht zu erstat⸗ ten. Ausgenommen von dieser Amnestie sind die bekannten An⸗ stifter und Haupt-Rädelsführer des Aufstandes. Uebrigens ist hinsichtlich dieser, im Fall sie gleicherweise sich stellen sollten, Uns zu berichten, damit Wir auch ihnen die nach Unserem Er⸗ messen mögliche Begnadigung zuwenden können.
2) Diejenigen, mit den obenerwähnten Beischeg pene in irgend ein Komplott oder eine Theilnahme an verbrecherischen Unternehmungen einzulassen, werden nach aller Strenge der frü⸗ her aufgestellten Regeln und gleich mit den Urhebern des Auf⸗ ruhrs gestraft.
3) Geistliche, die nach denselben Prinzipien Begnadigung erhalten, können auf ihren Pfarren verbleiben und in der Aus⸗ übung ihres Amtes fortfahren, mit Beibehaltung der damit ver⸗ inüpften Gebühren; doch müssen die weltlichen Behörden auf der Stelle die Eparchiat⸗Obrigkeit solcher Geistlichen von der ih⸗ nen widerfahrenen Begnadigung in Kenntniß setzen, damit die⸗ selben in ihren früheren Rechten und Prärogativen vollkommen bestätigt werden.
4) Da es sich erweist, daß Personen von anderen Ständen, als: Ackerleute und Zinsbauern von Adel, Bürger, Dienstboten, und Bauern, die an dem Aufstande Theil genommen haben und aus Furcht vor verdienter Züchtigung, nicht an ihren Heerd zu⸗ rückkehren, sondern fortwährend in den Wäldern umherirren, wo sie Aufrührer⸗Rotten bilden, so sollen auch diese, wenn sie nach Hause kommen, dort ihre Waffen abliefern und sich ruhig ver⸗ halten, begnadigt werden, dafern sie nicht zu den Stiftern oder Häuptern der Rebellion gehören.
5) Die ganze Schärfe des Kriegs⸗Kriminal⸗Reglements trifft diejenigen, die, ungeachtet dieser neuen Merkmale Unserer Kaiserlichen Milde, nicht ablassen sollten, sich zu den Banden der Aufrührer zu gesellen und es wagen, die Post, die Couriere oder die Reisenden zu plündern, oder anderweitigen Unfug zu
üben.
6) Es versteht sich von selbst, daß die hier zugestandene Amnestie denjenigen der erwähnten Individuen nicht zu gute kom⸗
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men kann, die, abgesehen von ihrer Theilnahme am Aufstande, noch andere Kriminal⸗Verbrechen begangen haben.
Der dirigirende Senat wird Sorge tragen, daß die gehöri⸗ gen Maaßregeln zur augenblicklichen Promulgation dieser Verord⸗ nung in sämmtlichen mit Rußland vereinigten Polnischen Gou⸗ vernements ergriffen werden. Sn
es Egez:) Mikolas..,.
Ein Kaiserlicher Ukas vom Sten d. M. ernennt den Gene⸗ ral⸗Major Schirrmann zum einstweiligen Provinzial⸗Chef der 4 Samogitischen Kreise des Gouvernements Wilna.
Ein neulich erschienener Ukas bestätigt 3 frühere Ukasen, denen zufolge es untersagt ist, die gesetzliche Geburt von Kindern, nach dem Tode der Aeltern, gerichtlich zu bestreiten.
Aus Witepsk meldet man die am 15ten d. M. dort er⸗ folgte Ankunft des auf einer Reise begriffenen Cesarewitsch, Groß⸗ fürst Konstantin Kaiserl. Hoheit.
In diesen Tagen ist der Staats⸗Secretair des „Großfürsten⸗ thums Finnland, Graf Rehbinder, von hier nach Abo abgereist.
Beim Beginn des Gefechtes der Avant⸗Garde des Garde⸗ Corps gegen die Polnischen Empörer, am 20. Mai, bei dem Dorfe Rudki, begab sich der Feldgeistliche des Leibgarde⸗Grena⸗ dier⸗Regiments Protohierei Euphem Lewitzki, von Amtseifer ge⸗ trieben, in die Kette, welche die im Walde vertheilten Schützen der Aten Garde⸗Infanterie⸗Brigade bildeten, um mitten unter Kartätschenfeuer und Kugelregen der Rebellen, den Schwerver⸗ wundeten die Sakramente zu reichen und die Todten zu beerdi⸗ gen. Se. Majestät haben für dieses heldenmüthige Betragen dem würdigen Geistlichen den St. Annen⸗Orden 2ter Klasse ver⸗ liehen.
B Hier ist folgende Bekanntmachung erschienen: „Die Polizei dieser Hauptstadt zeigt sämmtlichen Bewohnern derselben an, daß wegen Eintritts der starken Sommerhitze, und weil sich an eini⸗ gen Orten bösartige Blattern und Scharlachfieber gezeigt haben, über jeden Erkrankenden, ohne Rücksicht auf die Natur seines Uebels, der Polizei unverzüglich Meldung zu machen ist, damit so⸗ gleich zur ärztlichen Abhülfe der Krankheit oder zur Verhinderung ihrer Ausbreitung Anstalten getroffen werden können. Die Nicht⸗ beachtung dieser Vorschrift würde strenge Verantwortlichkeit zur Folge haben.“
Die Militair⸗Kantonisten⸗Compagnie in Helsingfors wird gänzlich aufgehoben werden. Die Soldatenkinder, welche zeither dorthin als Kantonisten gesandt wurden, werden künftig den in Reval befindlichen Militair⸗Kantonisten einverleibt.
— — Aus dem Russischen Hauptquartier Pul⸗ tusk den 12. (24.) Juni. Wenn gleich die militairischen Ereig⸗ nisse nichts Entscheidendes darbieten, so sind sie uns deshalb nicht minder günstig gewesen. Nachdem der Graf Toll in Er⸗ fahrung gebracht hatte, daß sich die Armee der Rebellen nach Minsk zu konzentrirte, um nach Siedlee und Brzesc⸗Litewski zu marschiren, und daß sie letztgenannte Stadt, aus der wir übri⸗ gens alle unsere Magazine und Hospitäler zurückgezogen, sogar besetzt hatte, machte derselbe eine Bewegung auf Sierozk und ließ Anstalten treffen, bei Sierozk eine Brücke zu schlagen. Diese Demonstration gelang vollkommen; die Polen zogen sich gegen Praga zurück und verließen Siedlee, wo unsere Truppen wieder emzogen. Nach Aussage der Gefangenen herrschte die rößte Unruhe in Warschau, wo während zweier Tage Alles in 1S na. war. General Creutz hat übrigens Truppen genug, um allen etwanigen Angriffen der Rebellen von dieser Seite zu widerstehen. Als der auf unserem linken Flügel stehende General Rüdiger erfuhr, daß General Romarino die Weichsel passirt habe, um ihn anzugreifen, daß zu demselben Zweck ein Corps von 4 — 5,000 Mann aus Zamose ausgerückt sey, und daß General Jankowski von der Haupt⸗Armee abgeschickt worden wäre, vertraute er dem General Grafen Timan die Bewachung von Lublin und ging am 5. (17.) Juni mit 11 Batalllo⸗ nen und 18 Eskadronen vorwärts. Er legte einen Marsch von 50 Werst zurück, passirte den Wieprz, theils durchs Wasser, theils über eine bei Lysobyki geschlagene Brücke, griff am 7. (19.) Morgens den Feind, der sich zu vereini⸗ en begann, mit Ungestüm an, brachte ihm beträchtlichen Verlust bei, zwang ihn, seine Stellung zu verlassen, und nahm ihm einen Artillerie⸗Park mit gefüllten Munitions⸗Kasten und viel Gepäck ab. Gefangen wurden 506 Soldaten und 10 Offi⸗ ziere, und unter Letzteren der Quartiermeister des Corps, Major Butrym, der Capitain Rogowski, Adjutant des Generals Jan⸗ kowski, und der Lieutenant Malachowski, Adjutant des Generals Skrzynezki. Dieser durch den General Rüdiger erlangte glän⸗ zende Vortheil, obgleich er kein entscheidender Sieg war, muß die Absichten der Rebellen auf Lublin hemmen, und um so mehr da General Kreutz Befehl erhalten hat, in ihrem Rücken zu ope⸗ riren, wenn ste den General Rüdiger durch Entwickelung bedeu⸗ tender Truppenmassen nöthigen sollten, wieder über den Wieprz zurückzugehen. Andererseits war der General Alferieff, der in
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schett zusammengebrachter Haufe von 275 Mann dem Oberst Hoffmann entgegenmarschire, im Begriff gewesen, dem Letzteren Verstärkung zu senden, als ihm die Nachricht zuging, daß die Re⸗ bellen in die Wälder gejagt worden wären. Ein Streif⸗Corps, das mit der Säuberung des Landes beauftragt ist, hat die Stadt Plozk besetzt. Die dortigen Behörden der Rebellen waren davonge⸗ gezogen; indessen fand man dort noch einige Vorrathe von Le⸗ bensmitteln, auch nahm man auf dem Strom einige mit Waizen beladene und nach Warschau bestimmte Barken weg. Von die⸗ sem Weizen ward ein Theil unter die Truppen vertheilt und der Rest den Einwohnern überlassen. Ueber General Gielgud erwar⸗
tet man in jedem Augenblick Nachrichten; es stehen ihm übrigens eine Menge Truppen entgegen.“
Warschau, 30. Juni. Die Staats⸗Zeitung enthält folgende Proclamation des Prästdenten der National⸗Regierung,
Fürsten Czartoryski, an die Bewohner der Hauptstadt Warschau:
Suwalki steht, nachdem ihm bekannt geworden, daß ein von Pu⸗
„In Folge einer dem Generalisstmus eingereichten Anzeige von einem innerhalb des Landes durch Russen geschmiedeten Plan gegen die heilige Sache des wiederauflebenden Vaterlandes hat der Generalissimus, um die Wahrheit ans Licht zu bringen und die Schuldigen zur strengsten Strafe zu ziehen, sogleich den Be⸗ fehl gegeben, einige Generale und mehrere andere Personen, auf welche der Verdacht einer so schmählichen Unternehmung fiel, zu verhaften, die Einen der Denunciation gemäß, die Anderen, um Aufklärung über die Sache zu erhalten. Ihre Papiere wurden in Beschlag genommen und die Personen unter strengen Ver⸗ wahrsam gestellt. Indem die National⸗Regierung Euch, Be⸗ wohner der Hauptstadt, hiervon benachrichtigt, beeilt sie sich, Euch auf das feierlichste zu versichern, daß alle Maaßre⸗ geln getroffen worden sind, um so schnell als möglich einen Vorwurf zu enthüllen und ins Reine zu bringen, der in den Herzen der Polen so schmerzliche Gefühle erweckt, der alle rechtschaffene Bürger mit so großem Schrecken erfüllt. Die strengste Strafe harrt des Verbrechens, wenn es ge⸗ richtlich bewiesen wird. Nichts vermag die Schuldigen von der Vollziehung der schnellsten und strengsten Gerechtigkeit von Sei⸗ ten des betreffenden Gerichts, welches während des Belagerungs⸗ zustandes der Hauptstadt Warschau eingesetzt worden, zu befreien; unsere heilige Sache wird in dem Gesetz einen billigen, aber un⸗ erbittlichen Rächer finden. So lange jedoch die begonnene Nach⸗ forschung die bis jetzt von dem Mantel des Geheimnisses ver⸗ deckten Thaten noch nicht enthüllt hat, so lange das Verbrechen noch nicht offenkundig geworden ist — fordert die Natio⸗ nal⸗Regierung Euch auf, Bewohner der Hauptstadt, diejenige Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, welche bis jetzt die edle Bevölkerung Warschau's stets auszeichneten, welche, wie immer, so auch jetzt die Seele unseres Verfahrens seyn müssen; jeder zu voreilige Schritt, jede unüberlegte Handlung könnte den Schuldigen der begonnenen Nachfor⸗ schung entziehen und den ganzen zur Entdeckung des Verbre⸗ chens eingeleiteten Plan vereiteln. Also im Interesse unserer Sache, im Interesse der Gerechtigkeit, welche die Bestrafung der Schuldigen vorbereitet, fordert Euch, Bewohner der Hauptstadt, die National⸗Regierung auf, die begonnenen Anstalten zur Ent⸗ deckung des Verbrechens nicht zu hemmen und den Erfolg der⸗ selben, so wie die unverzügliche und strengste Bestrafung der
Schuldigen, ruhig zu erwarten.“
Der Generalissimus hat seinerseits nachstehende Proclama⸗ tion an die Bewohner der Hauptstadt erlassen: „Da ich gestern die Nachricht erhielt, daß mehrere Personen in unseren Mauern ein Komplott anzettelten, welches zum Zweck habe, den Feind zu unterstützen, so hielt ich es um des Wohis unserer Sache willen für erforderlich, dem Gouverneur der Hauptstadt anzubefehlen, daß er nicht nur diejenigen, auf denen ein so schwerer Vorwurf lastete, sondern auch Alle, welche in näherer Beziehung zu den⸗ selben ständen, aufs schleunigste solle verhaften lassen. Demzu⸗ folge wurden bis heut die Generale Hurtig, Jankowski, Salazki, der Oberst Slupezki, der hiesige Bürger Karl Lessel, der Kam⸗ merherr Fencz (Fenshave) und die Frau Bazanow in Verwahr⸗ sam gebracht. Der Schrecken, von dem die Einwohner der Haupt⸗ stadt ergriffen wurden, als sie von diesem Vorfall Kennt⸗ niß erhielten, war leicht vorauszusehen; denn Eure patrio⸗ tischen Gesinnungen, Euer Haß gegen die Feinde sind allgemein bekannt. Aber eben so gewiß können wir auch seyn, daß die Liebe zur Gerechtigkeit, wovon Ihr seit dem Beginn unserer Resurrection so häufige Beweise gegeben habt, Euch anbefehlen wird, das Resultat der in dieser Hinsicht begonnenen gerichtlichen Untersuchungen mit derjenigen Ruhe abzuwarten, welche ein sei⸗ ner eigenen Kraft vertrauendes Volk stets begleiten öe“¹“; jetzt frei von jedem Vorwurf der Cigen esesretg werdet ihr ihn auch jetzt zu vermeiden wissen. Wenn es einerseits für den Ruhm des Polnischen Namens wünschenswerth wäre, daß die Unschuld der Angeklagten erwiesen werden könnte, so versichere 1 ich Euch andererseits, daß das Verbrechen nach der ganzen Strenge der Kriegsgerichte bestraft werden soll, und daß ich nicht aufhö⸗ ren werde, darüber zu wachen, daß neben Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung die Machinationen ausgearteter
Verbrecher vereitelt werden.“ . Ferner enthalten die hiesigen Blätter noch folgende „Sobald uns die Nach⸗
Proclamation des Municipal⸗Raths: richt von der Entdeckung einer schändlichen Verschwörung
mehrerer im Einvexständniß mit den Feinden unseres Vaterlan⸗ des stehender Personen zugegangen war, hielten wir es für un⸗ sere heiligste Pflicht, die National⸗Regierung im Namen der Bürger unserer Hauptstadt zu befragen, ob zu Entdeckung der Uebelthäter die nöthigen Maaßregeln genommen worden seyen. Nach Empfang einer beruhigenden Antwort und gewonnenen Ueberzeugung, daß die National⸗Regierung in einer so wichtigen Angelegenheit mit aller Energie und Oeffentlichkeit zu verfahren beschlossen habe, beeilt sich der Municipal⸗Rath, alle Bewohner der Hauptstadt davon zu benachrichtigen. Wie es demnach einer⸗ seits die heilige Pflicht eines jeden Bürgers ist, sich alle Mühe zu geben, um möglichst viele von den Verbrechern zu entdecken, so müssen wir uns andererseits Alle zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung vereinigen und nicht gestatten, daß unstttliche Leute sich diesen Augenblick zu Nutze machen. Vertrauen wir der Regierung, unserer musterhaften Garde, und zeigen wir auch bei diesem Ereigniß der Welt, daß wir stets und vor allem Anderen das Gesetz ehren, und daß bei dem Polen niemals Leidenschaft und Rache die Oberhand über die Vernunft gewinnen können.“”
In der gestrigen Staats⸗Zeitung heißt es: „Heute Nacht wurden L Personen verhaftet; unter ihnen befinden sich die Generale Hurtig und Salalki, der Konditor Lessel, einige Frauen und auch die Generale Jankowski und Bukowski. Wir erwarten, daß noch mehrere Verhaftungen stattsinden werden. Die Behörden in den Provinzen sollen die sorgfältigste Auf⸗ merksamkeit auf alle Personen richten, die ohne Pässe, Aufträge oder Befehle aus Warschau abgereist sind.“ .
In der heutigen Warschauer Zeitung liest man in der: Beziehung Folgendes: „Gestern wurde die Ruhe unserer
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