. *
89 sey, dem voorzulegen?
1
wolle?
Großbritanien und Frland.
“ 8
Parlaments⸗Verhandlungen. Im Oberhause kün⸗ digte der Graf v. Orford am 27sten Juni au, daß 8— 9. Vorlegung des vom Britischen Sanitäts⸗Kollegium ne— 688 auf die Cholera abgegebenen Gutachtens anzutragen ge 9 82 fand es höchst seltsam, daß bei dem ganzen eeS. 18 . Gutachten abgegeben, nicht ein einziger Arzt sich 88. 8. ¹ 8. der die Cholera aus eigener Anschauung kenne. D'er 2. sfgeg v. Lansdowne erklärte sich bereit, dem Hause 11. möglichen Aufschluß in dieser Hinsicht vorlegen zu lassen. r sazte seügen. daß das Sanitäts⸗Kollegium selbst das Löeetn , emnpftr 7. Männer in seiner Mitte zu besitzen, welche die Kran 238 hurch Anschauung kennen gelernt, und daß zu solchem Zive 18 eselbs Aerzte nach Riga gesandt worden sehen. S Reön machte darauf den Antrag, daß dem Hause alle hei der 2 ⸗ 1 rung in Bezug auf die Cholera eingehende Depeschen 6— eg werden sollten, was von der Versammlung genehmigt Ln S — Im Unterhause fand am Fenn eng. des 25. Juni di erste Lesung der Reform⸗Bill statt. Am 2 .Juni fragte Hr Robinson, ob die Einwohner der Insel Newfoundland die erbetene Kolonial⸗Legislatur erhalten hätten, ferner ob denselben der nöthige Schut verliehen worden, um ihre bestrittenen Fische⸗ reien gegen die Konkurrenz der Franzosen zu vertheidigen, und endlich ob es die
Parlamente neue Gesetze in Bezug aus jene Kolonie Lord Howick E d8 te Frage, daß die Neaierung das Recht der Newfoundlander, ihre eigene Legis⸗ 2 mit Freuden anerkenne, daß es jedoch ungemein schwierig seh, diese in einer Kolonie einzuführen, die nur eine einzige Stadt von Bedeutung, nämlich St. Johns, besitze. In Bezug auf die zweite Frage stellte es der Lord in Abrede, ob die Franzosen nicht vollkommen zu dem berechtigt seyen, was sie von den Fischereien in Anspruch nähmen. Die dritte Frage endlich wurde von dem Lord ohne Weiteres verneint. Hr. Ro binson kündigte darauf an, daß er unter diesen Umständen auf eine Adresse an den König am 5. Juli d. J. antragen werde. — Nachdem das Haus mehrere Bittschriften entgegengenommen hatte, verwandelte es sich in einen Ausschuß zur Bewilligung von Staats⸗Ausgaben. Der Marquis von Chandos nahm bei dieser Gelegenheit einen Anlaß wahr, um sich über die Nie⸗ derschlagung des früher von der Regierung gegen Hrn. . Connell eingeleiteten Prozesses einige Auskunst zu erbitten. Hr. Stan⸗ ley begnügte sich, auf eine bereits früher von ihm abgegebene Erklärung hinzuweisen und die Versicherung zu ertheilen, daß man dem Gesetze seinen Lauf gelassen und dieses den ein⸗ geschlagenen Weg gestattet habe. Sollte jedoch der Marquis in der Folge einen förmlichen er. mas wollen, so sey er (Hr. Stanley) gern bereit, ihm ausführlicher Rede zu stehen. Capitain Boldero fragte den ersten Lord der Admiralität (Sir J. Graham), welchen Zweck eigentlich die jetzt bei Portsmouth versammelte sehr bedeutende Flotte habe? Seit 16 Jahren habe man keine Flotte von solchem Umfange an der Englischen Küste versammelt gesehen. Er wünsche daher zu wissen, ob man etwa mit einer auswärtigen Macht Krieg führen, oder ob man bloß einige Experimente zur See machen Sir J. Graham ertheilte die Versicherung, daß jene Flotte nicht den Zweck habe, eine auswärtige Macht anzugrei⸗ sen, daß man aber auch nicht bloße Experimente zur Bereiche⸗ rung der Marine⸗Wissenschaft machen wolle. Die im Seekriege
nöthigen Evolutionen erforderten vielmehr eine langwierige prak⸗
tische Uebung, und diese während der Sommer⸗Monate zu er⸗ langen, das sey der Zweck des vor Spithead versammelten Ge⸗ schwaäders. — Auf die Frage eines anderen Mitgliedes antwortete Lord Howick, daß es nicht die Absicht der Regierung sey, im Verlaufe der gegenwärtigen Sesston ein Gesetz hinsichtlich der West⸗Indischen Sklaven vorzuschlagen. Mehrere Ausgabe⸗Posten wurden sodann für das Geschützwesen, für die Marine und für die Landmacht bewilligt, bei welcher Gelegenheit Hr. Hume wiederum als Opponent auftrat. Auch Hr. O'Con nell wider⸗ setzte sich einigen Bewilligungen, welche die Jeomen in Irland betrafen; es kam jedoch bei keinem Posten zu einer Stimmen⸗ Theilung. Das Haus vertagte sich um 11 Uhr nach Mitter⸗
nacht.
London, 28. Juni. Se. Majestät Dom Pedro ist gestern Abend unter dem Namen eines Herzogs von Braganza und in Begleitung des Marquis von Arenze, des Majors Webster und der Herren Pinto und Gomez de Silva hier angekommen und im Hotel Clarendon abgestiegen. 18
Folgendes ist (der Times zufolge) das Schreiben Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Leopold, das der Belgi⸗ schen Deputation vor ihrer am vorgestrigen Tage erfolgten Ab⸗ reise übergeben worden ist:
„Meine Herren! Ich bin tief durchdrungen von dem Wunsche, zu dessen Dolmetschern der Belgische Kongreß Sie gemacht hat. Ein solches Zeichen von Vertrauen ist für mich um so schmei⸗ chelhafter, als es meinerseits nicht nachgesucht worden ist. Die Bestimmung des Menschen bietet keine edlere und nützlichere
Aufgabe dar, als die ist, dazu berufen zu werden, die Unabhän⸗
eines Volkes zu behaupten und dessen Freiheiten zu befesti⸗ gen. Ein Beruf von so hoher Wichtigkeit kann allein mich dazu bestimmen, eine unabhängige Stellung aufzugeben und mich von einem Lande zu trennen, an das ich durch die heiligsten Bande und Erinnerungen gefesselt werde, und das mir so viele Beweise seines Wohlwollens und seines Mitgefühls gegeben hat. Ich nehme denn, meine Herren, das Anerbieten an, das Sie mir machen, einverstanden damit, daß es die Sache des Kongresses der Na⸗ tional⸗Vertreter seyn wird, diejenigen Maaßregeln zu genehmigen, die allein den neuen Staat konstituiren und ihm dergestalt die Anerkemmung der Europäischen Mächte sichern können. Auf diese Weise wird der Kongreß mir die Macht verleihen, mich Bel⸗ gien ganz zu widmen, seiner Wohlfahrt und seinem Glücke die Verbindungen zu weihen, die ich in Ländern angeknüpft, deren Freundschaft ihm etwas Wesentliches ist, und, so viel es von mei⸗ ner Mitwirkung abhängt, ihm eine unabhängige und glückliche Existenz zu sichern. 6n Am . Iungl — “ Die Times begleitet das obige Schreiben mit folg nden „Bemerkungen: „Dies ist das Resultat von 8 oder 9 Monate laug fortgesetzten Unterhandlungen, von Konferenzen, denen nicht bloß die jetzt in London befindlichen ordentlichen Gesandten der großen Mächte, sondern auch außerordentliche zu diesem besonderen Zwecke hierher gesandte Diplomaten beiwohnten, von Protokollen, zahlreicher, als nöthig ware, um das politische System von ganz Europa von neuem zu konstruiren, von Dis⸗ kussionen in drei oder vier legislativen Versammlungen und von National⸗Deputationen „„zur Aufsuchung eines Sou⸗ den beiden ersten Hauptstädten Europas. Wäh⸗ Zwietracht zu kontrolliren, so
gigkeit
zweien — verains““ in rend sie so viele Elemente der
Absicht des Kolonial⸗Secretairs (Lord Howick)
Antrag in dieser Hinsicht machen
V
1136
viele streitende Interessen auszugleichen, in Belgien fast einer Anarchie und in Holland einem beinahe eben so fürchterlichen Eigensinne zu begegnen hatten, während ste mit einer kriegschnau⸗ benden und überall aufreizenden Propagandisten⸗Partei und mit zweien Staaten zu thun hatten, die sich in einer fast beständigen Auflehnung gegen die angenommenen Prinzipien der gesellschaft⸗ lichen Ordnung befinden, um zu zeigen, daß sie der Lehre von der Volks⸗Sonverainetät nicht umsonst gehuldigt, zeigten die Be⸗ vollmächtigten der großen Mächte keine gewöhnliche Weisheit, Geschicklichkeit und Mäßigung, indem sie die Dinge auf ihren ge⸗ genwärtigen Standpunkt hinbrachten und dabei jede Kolliston vermieden. Indessen darf man wohl fragen, welche Wahrscheinlich⸗ keit ist dafür vorhanden, daß das gegenwärtige Arrangement de⸗ finitiv ist, daß der Belgische Kongreß sich mit Wenigerem, als er ursprünglich forderte, begnügen wird, oder daß der König der Niederlande seinen empörten Unterthanen das überlassen wird, was die Konferenz ihm bereits zugesprochen hat? Der Prinz Leopold nimmt die Belgische Krone nur unter der Bedingung an, daß der Kongreß die Maaßregeln genehmigt, die zur Konsti⸗ tuirung des neuen Staates und zur Anerkennung von Seiten Europa's führen können. Das, wovon diese Anerkennung ab⸗ hängt, ist die Annahme der Protokolle, und gegen diese Anerken⸗ nung haben der Belgische Kongreß und die Belgische Regierung laut protestirt. Luxemburg, Limburg und das linke Schelde⸗ Ufer sind in dem in der Constitution als Belgien bezeichneten Gebiete enthalten, und der neue König muß, bevor er den Thron besteigt, die Integrität dieses Gebietes beschwören. Noch sind aber keine Abkommen getroffen worden, in Folge deren die genannten Landschaften dem neuen Staate als unbe⸗ strittener Besitz überlassen werden. Wenn die Belgier das⸗ jenige, was ste bereits als das Ihrige ansehen, auch von dem übrigen Europa anerkamnt erhalten können, ohne daß sie nöthig haben, zum Schwerdte zu greifen, so würde es unvernünftig und thöricht von ihnen seyn, falls sie sich weigern sollten, die Kosten, die ein Krieg nothwendig veranlaßt, auf andere Weise zu bezahlen. Mit der Aussicht auf ein solches Arrangement hat auch zwischen der Belgischen Regierung und der Londoner Konferenz eine thätige Unterhand⸗ lung stattgefunden, während die Deputation sich bemühte, den Zweck ihrer Misston zu erreichen, indem sie die Annahme des Prinzen Leopold zu erlangen suchte. Die Belgischen Bevoll⸗ mächtigten, ohne eines ihres constitutionnellen Rechte aufzugeben, sind doch zu einem besseren Verständnisse mit der Konferenz ge⸗ langt, als bisher bestanden oder auch nur erwartet worden; sie haben London mit der Aussicht verlassen, daß ihre Schritte von dem Belgischen Kongresse ratificirt werden würden. Die Siz⸗ zung des Kongresses vom 30. Juni oder 1. Juli wird uns zei⸗ gen, inwiesern ihre Erwartungen begründet waren. Wir brau⸗ chen wohl kaum hinzuzufügen, daß wir unsere Zweifel in dieser Hinsicht hegen.“
In Sheerneß werden zum Versuch zwei Schiffe nach neuen Regeln gebaut; das eine ist ein Dampfschiff, das andere eine Fregatte. Wie es heißt, werden ste gegen Weihnachten fertig seyn, um in See zu gehen. Das Dampfschiff soll als Kriegs⸗ fahrzeug gebraucht werden und 32 Kanonen führen; der Kiel
Niederlande. 88 8
Aus dem Haag, 29. Juni. Gestern Abend sind J Königl. Hoheit die Prinzessin Friedrich der Niederlande in höch⸗ stem Wohlseyn aus Breda hierher zurückgekehrt.
Ein Königliches Dekret vom 22ͤten d. M. enthält Bestim⸗ mungen hinsichtlich der Lösch- und Ladungsplätze bei der Ein⸗, Aus⸗- und Durchfuhr von Gütern, die den Rhein und die Waal auf- und abwärts transportirt werden. Zur Ausfuhr ins Aus⸗ land sind die Häfen von Amsterdam, Rotterdam und Dordrecht bestimmt; längs dem Rhein und der Waal steht es indessen allen den Rhein hinunterfahrenden Fahrzeugen frei, auch in Arnheim, Nymwegen, Utrecht, Schiedam, Duisburg, Deventer, Zütphen und Lobith, Güter aus-⸗ und einzuladen. 1
Brüssel, 28. Juni. In der heutigen Sitzung des Kon⸗ gresses bestieg Herr Gerlache (Präsident des Kongresses, von London zurückgekehrt) die Tribune und zeigte an, daß die De⸗ putation in London vorgestern Abend zwischen 9 und 10 Uhr in feierlicher Audienz von dem Prinzen Leopold empfangen worden sey. Er verlas die Rede, welche er an den Prinzen gerichtet hatte, und die Antwort desselben. Der Prinz erklärte darin, daß er den Thron annähme, vorausgesetzt, daß der Kongreß den Artikeln beiträte, welche die Konferenz als Basis eines Traktats zwischen Belgien und Holland vorgeschlagen habe. Herr Lebeau verlas hierauf zuvörderst eine frühere Verfügung des Regenten, durch welche die Herren Lebeau und Nothomb zu Kommissarien bei der Londoner Konferenz ernannt wurden, und die folgende ihnen damals zugefertigte Vollmacht:
„An Ihren Excellenzen, die Herren Gesandten und Minister von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland, in einer Konferenz zu Lon⸗ don vereinigt.“
„Meine Herren! Der National⸗Kongreß hat durch ein feier⸗
liches Dekret Se. Königl. Hoheit den Prinzen von Sachsen⸗Ko⸗
burg zum König der Belgier erwählt. Eine von der konstitui⸗ renden und gesetzgebenden Versammlung ernannte Deputation hat sich nach London begeben, um dem Prinzen die Krone an⸗
Ag
zubieten, welche ihm durch eine sehr bedeutende Majorität der Volks⸗Repräsentanten, der treuen Dollmetscher der öffentlichen
schließe.
Meinung und der Wünsche der Nation, zuerkannt worden ist. Der Artikel 2. des Dekrets vom 2. Juni ermächtigt die Regie⸗ rung, Unterhandlungen zu eröffnen, um durch pecuniaire Opfer alle Gebiets⸗Streitigkeiten, welche zwischen Belgien und Holland beste⸗ hen, zu beendigen und förmliche Anerbietungen in diesem Sinne zu machen. Die fünf großen Mächte Europa's, durch Eure Excel⸗ lenzen in London repräsentirt und vereinigt, haben seit dem Mo⸗ nat November nicht aufgehört, ihre guten Dienste aufzubieten, damir die Belgische Revolution sich ohne neues Blutvergießen Durch eine freundschaftliche und wohlwollende Vermit⸗ telung hat die Konferenz friedliche Wege eröffnet, auf denen die Belgier bald keinen Hindernissen mehr zu begegnen hoffen. Von Ihnen, meine Herren, erwarten nun auch die kriegführenden Mächte Vorschläge, welche den Abschluß eines definitiven Trak⸗ tats herbeiführen können. — Der Herr Regent hat demnach ver⸗ fügt, daß die Herren Devaux und Nothomb zu Kommissarien bei der Londoner Konferenz ernannt sind. Ich habe die Ehre, meine Herren, Sie auf goffizielle Weise von dieser Verfügung des Staats⸗Oberhaupts in Kenntniß zu setzen und Sie zu ersuchen, den Mittheilungen dieses Herrn in den Gränzen der Ermächti⸗ gung, welche in dem Dekret des National⸗Kongresses enthalten sind, vollkommen Glauben beizumessen. Sie werden alle mög⸗ liche Anerbietungen zu pecuniairen Opfern machen, um den fried⸗ lichen Besitz derjenigen streitigen Gebietstheile zu erlangen oder zu behaupten, welche nach der unterm 7. Febr. dekretirten Con⸗
stitution zum Königreich Belgien gehören, und sie sind ermäͤch⸗ tigt, mit Vorbehalt der Ratification, abzuschließen, wenn die ent⸗ gegengesetzte Partei ihre Anerbietungen annimmt. Ich habe die Ehre, u. s. w. Brüssel, 5. Juni. Der Minister der auswärt⸗ gen Angelegenheiten (gez.) Lebeau.”“ “
Die Kommissarien haben sowohl mit dem Minister dar auswärtigen Angelegenheiten von Großbritanien, als mit mehre, ren Mitgliedern der Konferenz, verschiedene Unterredungen ge⸗ habt. Am 26sten Juni erhielten die Kommissarien folgendes Schreiben:
„Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, den Lösten Juni 1831. Meine Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen, den Wünschen der Konferenz gemäß, ein von der Konferenz an Herrn Lebeau gerichtetes Schreiben zu überreichen, welches die Antwort auf die Mittheilungen des Herrn Lebeau enthält, Mit⸗ theilungen, welche Sie mir vor wenigen Tagen überreicht haben, Ich habe'die Ehre, zu seyn, meine Herren, Ihr sehr gehorsamer und ergebener Diener (gez.) Palmerston.“”“
Sie haben den Empfang dieses Schreibens in folgenden Ausdrücken angezeigt: „London, 26. Juni 1831. Wir haben die Ehre, Ihnen den Empfang des verstegelten Schreibens an⸗ zuzeigen, das Sie die Güte gehabt haben uns Seiten der Kom⸗ ferenz zu übersenden. Wir werden Sorge tragen, dasselbe bem unserer Ankunft in Belgien dem Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten, an den es gerichtet ist, zu übergeben. Empfangen Sie u. s. w. (gez.) Devaux. Nothomb.“
Das verstegelte Paket an die Adresse des Herrn Lebean
enthielt zwei Aktenstücke, die derselbe demnächst der Versamm⸗f
lung mittheilte. Das erste lautete folgendermaßen. „Mei Herr! Wir haben die Ehre gehabt, Ihr Schreiben vom 5. Junj zu erhalten, welches die Herren Devaux und Nothamb uns zu⸗ gestellt haben, und wir glauben, Ihnen in Antwort desselben die beigehenden Artikel zusenden zu müssen, welche die Londontr Konferenz sestgesetzt hat, um den beiden betheiligten Parteien mitgetheilt zu werden. als nichtig, wenn der Belgische Kongreß sie ganz oder theil⸗ weise verwirft. Empfangen Sie u. s. w.
London, den 26. Juni 1831. 5 (gez.) Esterhazy. Wessenberg. Talleyrand. Palmer⸗
ston. Bülow. Matuszewicz.“
Nachstehendes sind die erwähnten Artikel:
„Vorschläge der Londoner Konferenz. Die Kon⸗ ferenz, beseelt von dem Wunsche, die Schwierigkeiten, welche sich noch der Beendigung der Belgischen Angelegenheiten entgegen⸗ stellen, hinwegzuräumen, hat geglaubt, daß die folgenden A⸗ tikel, welche die Präliminarien eines Friedens⸗Traktats bilden würden, zu diesem Ziel führen könnten. Sie hat sich demzu⸗ folge entschlossen, dieselben beiden Parteien vorzuschlagen. — Artikel 1. Die Gränzen von Holland begreifen alle diejeni⸗ gen Gebietstheile, Plätze, Städte und Ortschaften in sich, welche der vormaligen Republik der Vereinigten Provinzen der Nieder⸗ lande im Jahre 1790 zugehorten. Artikel 2. Belgien wird aus dem ganzen übrigen Theil des Gebiets gebildet, welches in den Traktaten von 1815 die Benennung des Königreichs der Nie⸗ derlande erhielt. Artikel 3. Die fünf Machte werden ihre gu⸗ ten Dienste anwenden, um den status quo im Großherzogthum Luxemburg während der abgesonderten Unterhandlung aufrecht zu erhalten, die der Monarch Belgiens mit dem König der Nieder⸗ lande und mit dem Deutschen Bundestage, in Bezug auf a⸗ wahntes Großherzogthum, eroöffnen wird — eine Unterhandlung, welche von der Frage wegen der Gränzen zwischen Hollamg und Belgien ganz abgesondert ist. Es versteht sich, daß die Festung Luxemburg ihre freie Verbindung mit Deutsc⸗ land behält. Artikel 4. Wenn es sich ergiebt, daß die Vereinigten Provinzen der Niederlande im Jahre 1700 nicht die ausschließliche Oberherrschaft über Mastricht auts⸗ übten, so werden die beiden Parteien auf Mittel denken, sich durch ein angemessenes Arrangement über diesen Gegenstand zu verständigen. Art. 5. Da aus den im 1. und 2. Artikel fest⸗ gestellten Grundlagen hervorgehen würde, daß Belgien und Hob⸗ land auf ihren respektiven Gebieten gegenseitig Enklaven besäßen, so werden Holland und Belgien auf eine freundschaftliche Weisse den Austausch bewerkstelligen, welcher von gegenseitiger Konve⸗ nienz befunden wird. Art. 6. Die gegenseitige Räaumung der Gebietstheile, Städte und Plätze wird, unabhängig von dem Arrangement in Bezug auf diese Auswechselungen, ausgefühn. Art. 7. Man ist übereingekommen, daß die Bestimmungen der Artikel 108 — 117. der General⸗Akte des Wiener Kongresses, in Betreff der freien Schifffahrt auf schiffbaren Flüssen und Stri⸗ men, auch auf die Flusse und Ströme anwendbar ist, welche das Holländische und Belgische Gebiet durchströmen. Die Aus⸗ führung dieser Bestimmungen wird in möglichst kurzer Zeit re⸗ gulirt. — Die Theilnahme Belgiens an der Rhein⸗Schifffahn durch die inneren Gewässer zwischen diesem Flusse und dar Schelde wird der Gegenstand einer besonderen Unterhandlung zwischen den dabei interessirten Theilen seyn; die fünf Maͤchte werden dabei ihre guten Dienste leihen. — Der Gebrauch her Kanäle von Gent nach Terneuse und von Zuid⸗Willemswan, welche während der Existenz des Königreichs der Niederlande er⸗ baut sind, wird den Einwohnern der beiden Läaͤnder gemeinschaft⸗ lich seyn. Es wird über diesen Gegenstand ein Reglement fest⸗ gesetzt werden. Der Abfluß der Flandrischen Gewässer wird auf die zweckmäßigste Art regulirt werden, um den Ueberschwemmun⸗ gen vorzubeugen. Artikel 8. Zur Ausführung der obigen A⸗ tikel 1 und 2 werden Holländische und Belgische Gränz⸗Kom⸗ missarien sich in möglichst kurzer Zeit nach der Stadt Mastricht begeben, um zur Demarcation der Gränzen zu schreiten, welche Holland von Belgien, nach den in den Artikeln 1 und 2 auf⸗ gestellten Grundsätzen, trennen sollen. — Dieselben Kommisse⸗ rien werden sich mit den Auswechselungen beschäftigen, weiche, in Folge des Artikel 5, durch die kompetenten Behörden beider Länder vorgenommen werden. Artikel 9. Belgien bildet in den Gränzen, wie sie, den in den gegenwärtigen Präliminarien aufgestellten Grundsätzen gemäß, gezogen werden, einen fortwährend neutralen Staat. Die fünf Mächte, ohne
sich in die innere Verwaltung Belgiens einmischen zu weollen, garantiren ihm sowohl diese beständige Neutralität, als die In⸗
tegrität und Unverletzbarkeit seines Grundgebiets in den Gränzen, welche im gegenwärtigen Artikel bereits erwähnt sind. Art. 10. Als gerechte Reciprocität wird Belgien gehalten seyn, dieselbe Neutralität gegen alle übrige Staaten zu beobachten und we⸗ der deren äußere noch innere Ruhe zu gefährden, indem es im⸗ mer das Recht behält, sich gegen jeden fremden Angriff zu ver⸗ theidigen. Art. 11. Der Hafen von Antwerpen wird, dem Artikel 15 des Pariser Traktats vom 30. Mai 1814 gemäß, auch in der Folge mir ein Handels⸗Hafen seyn. Art. 12. Die Thei⸗ lung der Schuld wird dergestalt stattfinden, daß auf die beiden Länder die ganze Schuldenlast fällt, welche ursprünglich, vor der Vereinigung, auf den verschiedenen Gebietstheilen, wor⸗ aus sse zusammengestellt sind, lastete, und daß diejenigen
Die Konferenz betrachtet diese Artikel
Schulden, welche gemeinschaftlich kontrahirt sind, nach einem bil⸗ gen Verhältnisse getheilt werden. Art. 13. Die von beiden Seiten zu ernennenden Liquidations⸗Kommissarien vereinigen sich unverzüglich. Der erste Gegenstand ihrer Berathungen wird sehn, diejenige Quote festzustellen, welche Belgien vorläufig, mit Vor⸗ hehalt der Liquidation, für seinen Antheil an den Zinsen der mn vorigen Artikel erwähnten Schulden zu bezahlen hat. Art. 44. Die Kriegsgefangenen werden 14 Tage nach Annahme die⸗ er Artikel gegenseitig ausgetauscht. Art. 15. die Sequester auf privat⸗Eigenthum werden in beiden Ländern aufgehoben. Art. 6. Kein Bewohner der Städte, Plätze und Gebietstheile, welche gegenseitig geräumt werden, darf wegen seines früheren politi⸗ chen Betragens in Anspruch genommen oder beunruhigt wer⸗ ben. Art. 17. Die fünf Mächte behalten sich vor, ihre guten Dienste anzubieten, wenn ste von den betheiligten Parteien dazu aufgefordert werden. Art. 18. Wenn diese Artikel gegenseitig angenommen sind, werden sie in einen definitiven Traktat ver⸗ vandelt. (Gez.) Esterhazy. Talleyrand. Palmerston. Bü⸗ ow. Matuszewicz. Für die Abschrift, (gez.) Palmerston.“
Die Kommissarien hätten auch, fügte Herr Lebeau hinzu, häufige Unterredungen mit dem Prinzen gehabt; die Details die⸗ fer Unterredungen fänden aber passender in einem geheimen Co⸗ ité Platz, welches der Kongreß ohne Zweifel in kürzester Zeit ür nöthig erachten würde. — Nach diesem Bericht des Mini⸗ hers fand eine lange Diskussion darüber statt, ob ein geheimes Pomité nöthig sey. Die Versammlung entschied sich für die Affirmative, und setzte dasselbe auf künftigen Donnerstag fest. er Freitag wurde zur Diskussion über den obigen Bericht be⸗ immt.
Die Londoner Deputation und die Kommissaren der Re⸗ gjerung trafen heute Morgen in Brüssel ein, mit Ausnahme des herrn von Mérode, der durch die Ermüdung von der Reise in dstende zurückgehalten wurde, und des Herrn Devaux, welcher ch einen Tag in Brügge aufgehalten hat.
Der Sohn des Herrn Castmir Périer hat gestern beim Re⸗
genten gespeist.
In Folge einer Herausforderung, welche der General von Beaulien dem General Duvivier zugesandt hatte, trafen diese heiden Offiziere gestern zusammen. Herr von Beaulieu hatte Pistolen vorgeschlagen, aber auf den Wunsch des Herrn Duvi⸗ dier wählte man den Säbel. Nachdem man ziemlich lange ohne Resultat gefochten hatte und der General Duvivier, in Folge anger Krankheit, seinen Arm ermattet fühlte, senkte er seinen Degen und sagte zu Herrn von Beaulieu: „Wir sind zwei alte Soldaten; ich erklare Ihnen auf meine Ehre, daß ich die Worte, welche Sie mir zuschreiben, niemals ausgesprochen habe.“ Hier⸗ hurch war die Sache abgemacht.
Man versichert, daß heute ein anderer Zweikampf in Me⸗ hheln zwischen dem General von Beaulieu und dem General Tiecken von Terhove stattfindet.
Diesen Morgen ließ (einem Belgischen Blatte zufolge) Herr P., beim Mont-de-Piété angestellt, auf dem Platze de la. Monnaie den Ruf: „Es lebe der Prinz von Oranien!“ ver⸗ nehmen und vertheilte Geld unter einige Kinder, um seinem Beispiele zu folgen. Eines dieser Kinder benachrichtigte einen Posten der Büͤrgergarde, und Herr P. wurde verhaftet. Als an denselben in einen Wagen setzen wollte, um ihn ins Ge⸗ angniß abzuführen, stürmte das zusammenrottirte Volk den Fia⸗ er und riß Herrn P. zweimal mit Gewalt heraus. Nur mit her größten Mühe konnte die Bürgergarde denselben vor der Wuth des Volkes schützen.
In der Emancipation heißt es: „So eben erfahren wir, haß das Kriegsgericht den Major Kessels für nicht schuldig er— klärt habe, und daß derselbe in Folge dessen sogleich in Freiheit esetzt worden sey.“
Warschau, 30. Juni. In der Sitzung der vereinigten FKFammern vom 27sten d. M. wurde denselben folgender Ge⸗ etz⸗ Entwurf zur Diskussion vorgelegt: „Die Senatoren⸗ und andboten⸗Kammer, auf Vorstellung der National⸗Regierung d in Betracht, daß, obgleich unter der vorigen Regierung der Perkauf von National⸗ und Kron⸗Gütern und Waldungen, so wie die immerwährende Verpachtung derselben, bloß in Folge Nöniglicher Dekrete, ohne Einfluß der Reichstags⸗Kammern, pollogen worden, dennoch bei den jetzigen Bedürfnissen des Lan⸗ hes das aus diesem Verkauf und aus dem Erbstandsgeld des Erpachts gezogene Kapital, so wie die Kanons und Ofiaren, welche in Folge dieser Operationen unter die Einkünfte des Schatzes gehören, außerordentlich nützlich werden können; ferner zmn die nachtheiligen Folgen zu vermeiden, welche aus der Auf⸗ hebung der zwischen der Regterung und einer bedeutenden Zahl von Ankäufern bereits gesetzlich angeknüpften Beziehungen beide ontrahirende Parteien treffen müßten, und die bei dem ge⸗ genwärtigen Zustand des Landes schwer zu erledigen seyn ochten, haben beschlossen und beschließen, wie folgt: Art. 1. Den Kontrakten, welche über Verkauf oder Erbpacht von Natio⸗ aGütern durch Bevollmächtigung der vorigen Regierung abge⸗ chlosen und von ihr bestäatigt worden sind, wird für dieses eine Mal dieselbe Gültigkeit ertheilt, als wenn sie durch Bevollmäͤch⸗ igung des Reichstages abgeschlossen worden wären. Art 2. Die National⸗Regierung wird auch ermächtigt, insofern sie es zum Vortheil des Schatzes für angemessen halt, die Verträge über Verkauf oder Erbpacht von National⸗ und Kron⸗Gütern, welche nter der vorigen Regierung abgeschlossen worden, aber die Be⸗ üätigung der höchsten Behörde nicht erlangt haben, zu bestätigen. Art. 3. Mit Vollziehung gegenwärtigen Beschlusses wird die ational⸗Regierung beauftragt.“ Der Finanz⸗Minister und er Deputirte Wolowki, Mitglied der Finanz⸗Kommission, tra⸗ n zur Rechtfertigung dieses Entwurfs auf, indem sie vorzüglich nführten, welcher Vortheil für den Schatz aus jenem Verkauf hervor⸗ egangen sey. Sie bemerkten nämlich, daß sich im Verhältniß zu en Einkünften, welche die Regierung vor und nach dem Ver⸗ auf von 150 Realien aus denselben bezogen habe, ihr Werth lon 10,006,515 auf 16,860,973 Fl. gehoben und der Schatz also Millionen dabei gewonnen habe, abgesehen von 2,066,946 Fl. 2 Gr., welche demselben noch zukämen, und die er, wenn das brosekt durchfiele, nicht nur verlieren, sondern noch außerdem jwungen werden würde, sehr beeinträchtigende Rückzahlungen erstatten. Dagegen erklärte der Senator Kastellan Lewinski, aß das Projekt in einer ungehörigen Form eingebracht worden h; denn es handele sich hier nicht sowohl darum, einen Vortheil r den Schatz zu erlangen, als vielmehr einer eigenmächti⸗ ten Handlung der vorigen Regierung die Bestatigung des eichstages zu ertheilen; dazu sey aber die Gesammtzahl er Reichstags⸗Mitglieder erforderlich, die jetzt nicht zugegen wä⸗ n, und man solle daher die Sache in statu quo belassen, zu⸗ nal da der Gewinn für den Schatz nicht bedeutend seyn werde, dem er von Verträgen und Umständen abhinge, für die jetzt den nicht der günstigste Zeitpunkt sey. Noch heftiger sprach sich
1137 der Landbote Tymowski gegen das Projekt aus, weil durch Annahme desselben gerade eine Handlung der früheren Regierung bestätigt würde, die man in dem Reichstags⸗Manifest als eine der hauptsächlichsten Verletzungen des constitutionnellen Grundgesetzes angeführt hätte. Als einen anderen Grund dagegen führte der Landbote Starzynskian, daß man vorerst über das Gesetz hinsichtlich Verlei⸗ hung von Grundeigenthum an die Bauern entscheiden müsse, damit die Lage der auf jenen National⸗Gütern ansässigen Bauern vor Be⸗ stätigung des Verkaufs derselben regulirt werde, ferner daß bei jenem Verkauf nicht geziemende Rücksicht anf die Waldungen genommen worden, deren Verkauf besonders in Fabrik⸗Gegenden von großem Nachtheil sey, und daß auch deshalb der Reichstag der Bestäti⸗ gung jener Verträge sich noch enthalten müsse. Für das Pro⸗ jekt sprach unter Anderen der Landbote Wenzyk, welcher die Sache der Bauern dadurch nicht beeinträchtigt glaubte, indem in den Verkaufs⸗Kontrakten von der früheren Regierung nament⸗
aufrecht erhalten werden sollten, und daher die Bauern in denselben Verhältnissen unter den Ankäufern jener Güter geblieben wären, in denen sie früher gestanden. Dann tadelte der Deputirte Kry⸗ sinski zwar im Allgemeinen die Verwaltung der National⸗Gü⸗ ter unter der vorigen Regierung, meinte jedoch, daß der Gedanke des
Fürsten Lubezki, diese Güter zu verkaufen, zwar eine seiner eigenmäch⸗
tigen Handlungen, jedoch dem Lande nicht schädlich gewesen wäre; der beste Beweis dafür sey, daß sich selbst der Senator Nowo⸗
silzoff diesem Plan, als er dem Administrations⸗Rath als-ein Projekt zu einem Königlichen Dekret vorgelegt worden, widersetzt habe, doch bald zum Schweigen gebracht worden sey, als der Fürst Lubezki erklärte, daß der, welcher nicht seiner Meinung
wäre, das Majestätsrecht des herrschenden Monarchen verletze. Doch empfahl der genannte Deputirte, obgleich er im Ganzen
dem Gesetz⸗Entwurf beistimmte, die Bewirthschaftung der Wal⸗
dungen ganz besonderer Aufmerksamkeit, indem dieselben früher,
bei der geringen Besoldung der beaufsichtigenden Beamten, schon der Fürst Lu⸗
von diesen selbst ruinirt worden seyen; bezki habe behauptet, die niedrigste Klasse der Forst⸗Beam⸗ ten seyen Zenone und Epiktete, die mit ihren großher⸗ zigen Gesinnungen im Staatsdienst prahlten und unterdessen brevi manu dem Schatz das Holz stählen und verkauften. Der Staats⸗ rath Brozki bewies, daß die Ankäufer jener Güter mit Fug
und Recht im Besitz derselben seyen, und daß der Reichstag da⸗
her die Annahme des vorgelegten Entwurfs unmöglich verweigern könne; jene hätten ihre Vertrage mit gutem Gewissen abgeschlos⸗ sen, und warum habe sich denn damals Niemand dem Verkauf der National⸗Güter widersetzt? auch enthielte das Gesetz über den landschaftlichen Kredit-Verein schon die Grundzüge zu einem Verkauf der National⸗Güter; die Hypothek derselben sey auf den Namen der Regierung regulirt worden; die Königl. Verordnung hinsichtlich jenes Verkaufs sey mit der Contrastgnatur der Mi⸗ nister erschienen, und als man endlich den Fürsten Lubezki eben dieses Verkaufs wegen hätte zur Rechenschaft ziehen wollen, habe der Reichstag mit Stimmenmehrheit diesen Antrag verworfen; dies Alles müsse den Käufern die Ueberzeugung verschafft haben, daß die Gültigkeit und Gesetzmäßigkeit ihres Erwerbes niemals werde bestritten werden. Die Repräsentanten Chelmizki und Wiszniewski trugen demnächst darauf an, daß die Bestätigung wenigstens nur in den Fällen erfolgen solle, wo die Käufer und Erbpächter den ganzen Werth auf einmal entrichtet hätten, und daß man hinsichtlich der Bauern die Bemerkung hinzufügen solle, daß die Erwerber jener Güter sich nach den später in dieser Hinsicht zu erlassenden Gesetzen in Bezug auf die National⸗Güter richten müßten. Der Staatsrath Brozki aber meinte, daß alle dergleichen Vermerkungen bei Anfertigung allgemeiner Gesetze hin⸗ sichtlich des Verkaufs von National⸗Gütern an ihrem Ort seyn würden, in Bezug auf die schon verkauften National⸗Güter aber nicht statthaben könnten. Da endlich der Finanzminister er⸗ klärte, daß er auf den Fonds, der mit Annahme dieses Gesetz⸗ entwurfs in Verbindung stehe, ganz sicher gerechnet hatte, weil er ihm sehr nöthig sey, daß ihn die immerwährende Verwerfung von Finanz⸗Projekten der Möglichkeit berauben würde, die öffent⸗ lichen Bedürfnisse zu bestreiten, indem er sich schon auf den An⸗ trag der Ausschüsse genöthigt gesehen habe, einen Entwurf hin⸗ sichtlich einer Gewerbsteuer und einen anderen hinsichtlich einer Silber⸗Abgabe zurückzunehmen, und daß er die vorgeschlagenen Ver⸗ änderungen des vorliegenden Projekts nicht gestatten könne, so beschlossen die Kammern, über dasselbe in der ursprünglichen Fassung abzustimmen, und es wurde demnach mit einer Majori⸗ tät von 39 gegen 21 Stimmen angenommen und in ein Gesetz verwandelt.
Vor einigen Tagen ist der Graf Stanislaus Worcell, ein Waffengefährte des Wolhyniers Rozyzki, der sich nach Zamosc durchgeschlagen hat, in Warschau angekommen.
Aus Kalisch ist, der Warschauer Zeitung zufolge, schon eine ziemliche Quantität Gold und Silber aus Kirchen, wo es nicht zum Gottesdienst unumgänglich nothwendig ist, nach War⸗ schau gebracht worden, um für die Bedürfnisse des Landes be⸗ nutzt zu werden.
Auf eigenes Verlangen ist Herr Cichowski von den Pflichten eines Secretairs der Schulden⸗-Tilgungs⸗Kommission entbunden und an seine Stelle Herr Ponikowski ernannt worden.
Schweden und Norwegen.
8 Stockholm, 28. Juni. Am 24. d. M., als am Namenstage des Königs, fand, wie es seit einigen Jahren der Fall war, auf der Ebene von Ladugardsgärdet ein großes Ma⸗ növer unter dem Befehl des Kronprinzen start. Bei dergleichen
Gelegenheiten begeben sich die Einwohner der Hauptstadt gewöhn⸗
lich in großer Anzahl nach genannter Ebene, um den militairi⸗ schen Evolutionen beizuwohnen. Da man diesesmal den König dort erwartete, so hatte sich eine zahllose Menge Menschen ein⸗ gefunden, um den ihr so eben wiedergeschenkten geliebten Mo⸗ narchen zu sehen und zu begrüßen und sich mit eigenen Augen von seiner vollkommenen Wiederherstellung zu überzeugen. Der König kam, wie gewöhnlich zu Pferde, gegen 7 Uhr Abends an und wohnte allen Evolutionen, die bis 9 Uhr dauerten, bei, worauf die Truppen in Parade Sr. Maj. vorbei difilirten. Mit unaussprechlicher Freude bemerkend, daß der König eben so kräf⸗ tig als sonst erschien, empfing das Volk Se. Maj. mit einem beispiellosen Enthustasmus und konnte nicht aufhören, Aller⸗ höchstdenselben mit lauten Freudenbezeugungen zu begrüßen.
DPeutschland.
München, 28. Juni. . Kammer der Abgeordneten verlas der Prästident ein aller⸗
höchstes Reskript, durch welches, in Betracht des Umfangs und
der Wichtigkeit der noch zu erledigenden Berathungs:Gegenstaͤnde, I i18
die Dauer der Ständeversammlung vom 30sten Juni an zum 31sten August verlängert wird. Hierauf ward die Debatte
über den Rechenschaftsbericht fortgesetzt.
In der gestrigen Sitzung der V
Karlsruhe, 28. Juni. In der gestrigen Sitzung der Kam⸗ mer der Abgeordneten ward, nach einer Diskussion, die bis Nach⸗ mittags 3 Uhr dauerte, und an welcher 37 Abgeordnete Theil nahmen, der Antrag des Abgeordneten Welker, Se. König. Ho⸗ heit den Großherzog durch eine Adresse um Wiederherstellung vollkommener Preßfreiheit und Aufhebung der Censur unterthä⸗ nigst zu bitten, in Gemäßheit des Kommisstonsberichts, einstim⸗ mig angenommen. Heute werden die weiteren Vorschläge der Kommission in Betreff eines Preßgesetzes zur Berathung kommen.
Kiel, 29. Juni. Se. Majestät der König langten am 24sten Abends von Altona hier an und geruhten noch an dem⸗ selben Abend, einem Fackelzuge und einem „Hoch!“ der Studi⸗ renden seine Aufmerksamkeit zu schenken. Am 25sten nahmen Se. Majestät die hiesigen öffentlichen Ansialten in Augenschein, gaben Privat⸗Audienz und empfingen verschiedene Deputationen, z. B.
1 von Reine der hiesigen Kaufmannschaft, eine von Fezmarn u. s. w. lich bemerkt worden sey, daß die Rechte dritter Personen dabei hlest⸗ gen veʒ s
Nach der Tafel machten der König, Prinzessin Wilhelmine und Prinz Friedrich eine Spazierfahrt nach Düsternbroock, wo sie im Pavillon der Königin und in der Bade⸗Anstalt abzutreten ge⸗ ruhten. Am Abend des 25sten brachte die hiesige Schützengilde und die Bürgergarde dem Könige jede einen Fackelzug. So⸗ wohl am 2üsten als am 25sten war die Stadt Abends erleuchtet. Am 26sten Mittags, nachdem Sie dem Gottesdienst in der Ni⸗ kolai⸗Kirche beigewohnt hatten, verließen uns Se. Majestät in Begleitung IJJ. KK. HH. unter denselben Feierlichkeiten, die bei Ihrem Empfange stattfanden.
NII
Aus Triest, vom 18. Juni, wird in der Schlesischen Zei⸗ tung gemeldet: „Briefen aus Skutari vom 18. Mai zufolge, befin⸗ det sich Mustapha Pascha seit dem 16ten d. wieder in dieser seiner Hauptstadt und wartet auf Verstärkungen aus Bosnien, welche in bedeutender Anzahl bereits bis an die Gränze Albaniens vor⸗ gerucht sehn sollen. Er hat indessen seine Festung (nicht die Stadt) Skutari in Vertheidigungsstand gesetzt und, da 500 Mann
als Besatzung hinreichen, dieselbe auf drei Jahre verproviantirt.
Die Beyeisterung seiner Untergebenen ist aber in Folge der Verluste plotzlich verloschen, so daß man an vielen Orten und in der Stadt Skutari selbst Anstalten trifft, dem Groß⸗Wesir, so⸗ bald er sich innerhalb der Gränzen zeigt, Deputationen mit Un⸗ terwerfungs-Anträgen und der Bitte um Schonung entgegen zu schicken. Nur das Eintreffen der erwarteten Bosniaken könnte vielleicht diesem Stand der Dinge wieder eine andere⸗ Wendung geben. — Der Banden⸗Chef Karafaici Zade Ali Bei ist am 28. Juni in Skutart eingetroffen.“ 8
Brasilien.
b Die neuesten Englischen Blätter enthalten mehrere auf die letzte in Brasilien stattgehabte Regierungs⸗Veränderung sich nee ecs Aktenstücke, unter welchen sich zunächst die folgenden
efinden:
Dekret Dom Pedro's, wegen Ernennung eines Vor⸗ mundes für seine Kinder.
„Nach reiflicher Erwägung des politischen Zustandes dieses Reiches und von der Nothwendigkeit Meiner Thron⸗Entsagung überzeugt, auch nichts in dieser Welt mehr wünschend, als Mei⸗ nen Ruhm und das Glück Meines Landes, gefällt es Mir von dem laut dem 5. Kapitel und 150sten Artikel der Verfas⸗
sungs⸗Akte Mir zustehenden Rechte Gebrauch zu machen und
durch gegenwärtiges Mein Kaiserl. Dekret den sehr wahrhaft ehrenwerthen und patriotischen Bürger, Joze Bonifacio de An⸗ drade e Silva, Meinen treuen Freund, zum Vormund Meiner geliebten und geehrten Kinder zu ernennen.
Boa Vista, den 6. April 1831 und im 10ten Jahre der Unabhängigkeit des Reiches.
Der constitutionnelle Kaiser und immerwäͤh⸗ rende Vertheidiger Brasiliens.“ Denkschrift Dom Pedro's an die gesetzgebende Ver⸗ sammlung, in welcher er die letztere auffordert, obige Ernennung zu bestaätigen.
„Erhabene und sehr würdige Senatoren und Repräsentanten der Nation! Ich theile Ihnen mit, daß Ich, von dem laut dem 5ten Kapitel und 150sten Artikel der Verfassungs⸗ Akte, Mir zustehenden Rechte Gebrauch machend, am 6. d. M. den sehr wahrhaft ehrenwerthen und patriotischen Bürger, Joze Bonifacio de Andrade e Silva, Meinen treuen Freund, zum Vormund Meiner geliebten Kinder ernannt habe. Meine Her⸗ ren! Ich machte Ihnen diese Mittheilung nicht gleich damals, als die erhabene General⸗Versammlung ihre wichtigen Arbeiten begann, weil Mein Freund nothwendiger Weise erst zu Rathe gezogen und seine, einen neuen Beweis seiner Freundschaft für Mich gebende, Mir günstige Antwort erst abgewartet werden mußte. Jetzt ist es an Mir als Vater und als Freund Meines adoptir⸗ ten Vaterlandes und aller Brastlianer, denen zu Liebe ich für immer zweien Kronen entsagte — einer Mir angebotenen und einer erblichen — die erhabene Versammlung aufzufordern, daß sie Meine Ernennung bestätigen möge. Ich hoffe es von ihr im Vertrauen auf die Dienste, die Ich mit vollem Herzen Bra⸗ silien leistete, und daß die erhabene Versammlung, indem sie es thut, nicht unterlassen werde, Mir das schmerzliche Andenken er⸗ träglicher zu machen, das Mich nach Meiner Tremmung von Mei⸗ nem theuren Kinde und dem Lande, das Ich verehre, begleitet. An Bord des Englischen Schiffes „Warspite“, den 8. April 1831
uund im 10ten Jahre der Unabhängigkeit des Reiches. 1.““ Pedro.“ 8 Abschieds⸗Schreiben Dom Pedro's.
„Da es mir nicht möglich wird, Meinen treuen Freumnden be⸗ sondere Besuche abzustatten, um Jedem von ihnen Lebewohl zu sagen und ihnen für alle Mir bewiesene Güte zu danken, so wie sie aller ihnen etwa zugefügten Kränkungen wegen mit der Er⸗ klärung um Verzeihung zu bitten, daß, wenn Ich irgend Jeman⸗ den wehe gethan, solches niemals absichtlich geschah, so schreibe Ich diesen Brief, der, wenn er gedruckt ist, den von Mir ge⸗ wünschten Zweck erreichen wird. Ich ziehe Mich nach Europa zurück mit dankbarer Erinnerung an Mein Land, an Meine Kin⸗ der und an Meine treuen Freunde. Solche theure Gegenstände zu verlassen, ist im höchsten Grade schnaxzhaft, selbst für das fühlloseste Herz; Ich verlasse sie aber, um Meine Ehre zu be⸗ haͤupten; einen größeren Ruhm giebt es nicht. Lebe wohl Bra⸗ silien — Lebet wohl Freunde — Lebet wohl auf immer!!! An Bord des Warspite, d. 12. April 1831.
Dom Pedro D'Alcantara de Braganga e Bourbon.“ Proclamation der provisorischen Regierung im Na⸗ men des Kaisers Dom Pedro's II. an die Brasi⸗
lianer. 88
„Mitbürger! Die letzte und gefahrvollste Periode unserer Revolution, die eben so nothwendig als ruhmvoll war, ist voll⸗ endet. Dom Pedro, sich nach Europa zurückziehend, hat den hiesigen Hafen verlassen; ein National⸗Kriegsschiff wird ihn be⸗ gleiten, bis er die Kuste Brastliens aus dem Gesichte verliert.
3 — “ 1u“ 7
8 E11141“*“ . “ 8 ” I 8 8
8