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von Bedeutung; Privat⸗Nachrichten aber,
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Bestätigung bedürfen,
wungen wurde, die ganze Nacht unter Waffen zu bleiben. — m 9ten (21sten) Abends entwickelte der Feind bedeutende Streit⸗ kräfte und blieb vor der Russischen Vorhut stehen, indem er mit
1 Bataillon und 3 Schwadronen das Dorf Sluzewo besetzte und einen Zug Kavallerie nach Willanow schickte. Doch um 9 Uhr Abends kehrten die Insurgenten wieder nach Warschau zurück. Dieser ganze Zug scheint nur zum Zweck gehabt zu haben, einen Transport mit Lebensmitteln aus den Ufer⸗Dörfern in die Stadt bringen zu lassen. Am 10ten (22sten) erhielt man im Russischen Hauptquartier die Nachricht, daß die Insurgenten mit einer be⸗ deutenden Macht auf das rechte Weichsel⸗Ufer übergesetzt wären. Selbige soll aus 2 Infanterie⸗Divisionen mit der dazu 1 Lhfgchen Kavallerie und Artillerie, in allem aus 10 Regimentern Infanterie, 8 Regimentern Kavallerie und 8 Compagnieen Ar⸗ tillerie bestehen und die Absicht haben, mit Ueberlassung der Ver⸗ theidigung von Warschau an die National⸗Garden und übrigen Truppen, gegen Litthauen vorzurücken. Doch ist wahrscheinlicher, daß die ganze Unternehmung bloß zum Zweck hat, Lebensmittel und Pferdefutter beizutreiben und zugleich einen Versuch gegen den General Rosen zu machen, um ihn, je nach den Umständen, entweder zu schlagen oder zum Rückzug zu nöthigen und sodann wieder zur Vertheidigung von Warschau zurückzueilen. — Sollte dieses Armee⸗Corps aber wirklich nach Litthauen vorrücken wol⸗ len, so harrt seiner wahrscheinlich das nämliche Schicksal, das Gielgud und seine Schaaren betroffen hat.
— — Von der Polnischen Gränze, 4. Sept. Nach den uns zugekommenen neuesten Blättern der Warschauer Zei⸗ tung (vom 25. bis 28. August) ist der General Lubienski nicht mehr Chef des Generalstabes; er soll vielmehr ein besonderes Corps⸗Kommando erhalten. Gegen den General Dembhintki, der noch vor kurzem der Gegenstand allgemeiner Lobeserhebungen war, enthalten die Warschauer Blätter jetzt schon lebhafte An⸗
eine von dem General Krukowiezki, in seiner erlassene Bekanntmachung
riffe. Durch
Eigenschaft als Regierungs⸗Präsldent,
werden der General Slupezki und der Konditor Lessel, die be⸗ kanntlich einer contrerevolutionnairen Verschwörung angeklagt wa⸗ ren, für unschuldig erklärt. — Der Deputirte Krysinski ist zum Präaäsidenten der Bank ernannt worden. — Ueber die militairi⸗ schen Operationen enthalten jene Blätter durchaus nichts Neues die jedoch noch der it sprechen von einem neuerdings von den Polnischen Truppen gemachten Ansfall aus Warschau, durch welchen es gelungen wäre, beträchtliche Vorräthe nach der Haupt⸗ stadt zu schaffen. 1
Deutschlanzd.
Mainz, 2. Sept. Se. Koöonigl. Hoheit unser allergnädig⸗ ster Großherzog haben dem K. K. Hesterreichischen General⸗Feld⸗ marschall⸗Lieutenant und Militair⸗Vice⸗Gouverneur hiesiger Bun⸗ desfestung, Hrn. Grafen von Mensdorff Excellenz, das Großkreuz Allerhöchst Ihres Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens verliehen.
Leipzig, 5. Sept. Von Königl. Sächsischer Seite wird man sich, wie die hiesige Zeitung meldet, an den Preußischer Seits zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der Cholera angeordneten Corden längs der Elbe, so wie vom Ausflusse der Ren in die Oder über Guben nach Kottbus zu, und dann längs der Spree bis zur Sächstschen Gränze, in der Weise anschließen, daß man einen Militair⸗Cordon von der Elbe bei Strehla an bis zur Spree zieht. Außerdem wird die Elbe beobachtet werden. Auf der gesperrten Linie bleibt nur Großenhain für die Posten offen. Die Kontumaz⸗Anstalt wird auf der Pfeiffe, einem Vor⸗ werk von Frauenhain, eingerichtet.
Hamburg, 3. Sept. In dem Dampfschiffe Mikolas I. sind 28 Passagiere auf der Lübecker Rhede angekommen, worun⸗ ter der Kammerjunker Palianski als Courier, der Herzog v. Mor⸗ temart nebst Sohn und den Secretairen Graf v. Béarn und Hr. Cazener, der Königl. Niederländische Gesandtschafts⸗Secre⸗ tair Hr. O'Sullivan de Graß, Kollegien⸗Secretair Lobry, Wirk⸗ liche Ctatsrath Beck.
Desterreich.
Wien, 2. Sept. Die Wiener Zeitung meldet: Nach den letzten Berichten vom 30sten v. M. sind am 29sten Abends zu Fürstenfeld in der Steiermark nur fünf Personen als angeb⸗ lich choleraverdächtige Kranke vorhanden gewesen, wovon bei dreien sich nunmehr ein schleichendes Nervenfieber zeigt. Zwei Männer, welche an jesiem Tage daseldst starben, sind, bereits früher an Schwäche leidend, unter Symptomen der höchsten Er⸗ schöpfung verschieden. — Diese, hinsichtlich des Charakters der in Fürstenfeld herrschenden Krankheit sehr beruhigenden Nachrichten, lassen bei den kräftigen Anstalten gegen ihre mögliche Verbreitung deren baldiges Erlöschen mit Grund hoffen.
Seit dem 13. Juni d. J., wo zuerst die ansteckende Krank⸗ heit in Ungarn ausbrach, sind, laut eingegangenen Berichten bis zum 26sten d. M., in 66 Jurisdictionen dieses Königreiches, zu⸗ sammen in 856 Ortschaften — 82,740 Personen von besagter Seuche ergriffen worden. Davon sind genesen 17,515, gestorben 41,632, und in der Heilung verblieben 23,593 Personen.
In Siebenbürgen sind seit dem Ausbruche der Cholera, d. i. vom 27. Juli bis 10. August, im Szäszväroser Stuhle, Hunya⸗ der und Ober⸗Albenser Komitat, desgleichen im Kronslädter Di⸗ strikte, daran zusammen 504 erkrankt, 154 genesen, 182 gestor⸗ ben, daher noch 168 krank verblieben. b
Lemberg, 26. Aug. In den beiden letztverwichenen Ta⸗
en sind hier nur 4 Personen an der Cholera erkrankt und 1 ge⸗
Sz dagegen 5 genesen. Seit dem am 22. Mai d. X. er⸗ folgten Ausbruche der Krankheit sind bis gestern hier überhaupt 4979 Personen von der genannten Krankheit befallen worden und daven 2604 Personen gestorben, 2322 aber genesen.
Es‚en.
Die Bremer Zeitung fügt der Mittheilung des von uns letzthin (in Nr. 239. der taats⸗Zeitung) gegebenen Schreibens aus Rio⸗Janeiro vom 14. Juni Palgendes hinzu: „Die Angaben und Voraussetzungen des Korresponden⸗ ten der Staats⸗Zeitung finden sich durch die uns zugekommenen späteren Brastlischen Zeitungen (bis zum 22. Juni ) zum großen Theile bestätigt. Doch schien der Stand der Dinge namentlich in der Hauptstadt seit den letzten Tagen eine viel beruhigendere Wendung genommen zu haben. Die nächtliche Sicherheit war wieder hergestellt, seitdem die Bürger selbst den Dienst der Po⸗ ligeiwachen übernemmen hatten und durch die Straßen patrouil⸗ lirten. — Auch in Bahia schien sich die Gährung zu legen. Zwar ließ sich unter den niederen Volks⸗Klassen noch immer das Geschrei nach Vertreibung der Portugiesen vernehmen; allein die besseren Bürger sprechen sich laut dagegen aus, unterstützt von den kräftigen Ermahnungen der dortigen Zeitungen und von den gleichgesinnten Adressen benachbarter Ortschaften an die Provin⸗
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verließen Ihre Königl.
1408
zu der Wahl der permanenten Regentschaft wäͤhrend der Minder⸗ jährigkeit Dom Pedro's II. geschritten und durch Stimmen⸗Mehr⸗ bgt wurden die Herren Francisco de Lima e Silva, Jose da osta Carvalho und Joao Braulio Moniz als deren Mitglieder bezeichnet. (Der in der Staats⸗Zeitung erwähnte Martin Fran⸗ cisco Ribeiro d'Andrade hatte von 124 nur 6 Stimmen, An⸗ tonio Carlos Ribeiro d'Andrade 27.)“ .
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 9. Juli. Der Richmond Enquirer sagt: „General Jackson war niemals stärker, als jetzt, ungeachtet der letzten Zersplitterung und Auflösung seines Kabinets.“
In Bezug auf den jetzigen Vice⸗Prästdenten, Hrn. Calhoun, heißt es im American: „Es scheint in der Union eine große Ungewißheit darüber obzuwalten, ob Hr. Calhoun wirklich eine so verkehrte Meinung hinsichtlich der Regierung hegt, daß ein Staat nach seinen eigenen Ansichten von der Constitution die Wirkung einer Kongreßakte hemmen darf, oder mit anderen Worten, ob er ein Anhänger des Annullirungs⸗Prinzips ist. Von seinen Freunden im Norden wird dieser undsat in seinem Namen verworfen, von seinen Freunden im Süden wird er für ihn in Anspruch genommen. Für die Ehre Hrn. Calhouns ist es nothwendig, daß kein Zweifel über die Sache haften bleibe. Er ist der zweite Regierungs⸗Beamte. Durch den Lauf der Umstände kann er die höchste Magistratsperson werden. Das Volk der Vereinigten Staaten hat ein Recht darauf, den unzweideutigen Ausdruck sei⸗ ner Gesinnungen in dieser Hinsicht zu fordern und kennen zu lernen. Hr. Calhoun ist einer der Kandidaten für die Präsiden⸗ tur. Wird er sich nicht in dem natürlichen Glanz seines männ⸗ lichen Charakters zeigen und erklären, ob die ihm gemachten Vorwürfe Verleumdung oder Wahrheit sind? Er wird es, ohne
weifel.“
8 In der Quebek⸗Zeitung heißt es: „Wir haben eine Korrespondenz zwischen den Herren Ingham und Eaton, zweien Personen, welche eben aus dem Amerikanischen Ministerium aus⸗ geschieden sind, in unsere Blätter aufgenommen. Es ist bekla⸗ genswerth, eine solche Vergessenheit gegen alle Regeln der gebil⸗ deten Gesellschaft bei Männern zu sehen, welche Aemter, wie die des Schatzamts und des Kriegs⸗Departements, bekleideten. Solch ein Benehmen muß dazu dienen, die Nation und ihre öffentliche Presse im Auslande völlig in Mißkredit zu bringen.“
Eine Zeitung von Baltimoresagt: „Während, bei dem den Nord⸗Amerikanern eigenen Wandertriebe, die Bevölkerung der westlichen Provinzen der Vereinigten Staaten mit reißender Schnelle zunimmt, ist es ein bemerkenswerther, oft üͤbersehener Um⸗
genen, keinesweges auf gleiche Weise verhält. So z. B. betrug in Maryland die Einwohnerzahl von St. Marys County im Jahre 1791 15,544 Seelen, im Jahre 1821 nur 12,974, bei der letzten Zählung 13,455; die von Kent 1791 12,836, 1821 11,453, 1830 10,502. Selbst in Washington und Alleghany beträgt der ganze Zuschuß in den 40 Jahren seit 1791 dort etwas mehr als 9000, hier weniger als 6000 Seelen. In den blühenden Han⸗ delsstädten der Küste ist es natürlich anders, Baltimore hat sich in den letzten 10 Jahren allein um 17,887 Seelen vermehrt.“
v “” Berlin, 7. Sept. Nachrichten aus Düsseldorf zufolge, ist Se. Königl. Hoheit der Prinz August am i1sten d. daselbst . und hat am folgenden Morgen die dasige Artillerie nspicirt.
Ein Schreiben aus Lübben vom 29. August meldet: „Die Rückreise Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Fürstenstein nach Berlin brachte uns das Glück, die Gefühle der Liebe und Treue aussprechen zu dürfen, welche unsere Stadt für unser hochverehrtes Fürstenhaus beseelt. Nur kurze Zeit vorher gelangte die Kunde davon hier an, aber Jeder beeiferte sich nach Kräaften zu den Anstalten beizutragen, welche vorbereitet wurden, die erlauchten Gäste feierlich zu em⸗ pfangen. Ihre Königlichen Hoheiten trafen am 27sten d. M. Nachts um halb 12 Uhr unter Ehrenpforten in der völlig er⸗ leuchteten Stadt ein, begrüßt vom dem Mustk⸗Corps und dem freudigen Hurrah der aufgestellten Bürgergarden und dem Jubel⸗ Ruf der versammelten Menge. Höchstdieselben geruhten im stän⸗ dischen Landhause, welches zur Aufnahme so hoher Gäste und Ihres Gefolges würdig eingerichtet worden war, abzusteigen und wurden dort von den aus der Nachbarschaft herbei geeilten Stän⸗ den und sämmtlichen hiesigen Behörden feierlich empfangen. — Der Jäger⸗Compagnie der Bürgergarde ward die Ehre zu Theil, die Wache vor der Wohnung der höchsten Herrschaften versehen zu dürfen. Am anderen Morgen, Sonntag, geruhten Ihre Ko⸗ nigl. Hoheiten eine von der Bürgergarde veranstaltete Morgen⸗ Musik anzunehmen, welchemnächst Höchstdieselben dem Got⸗ tesdienst in der hiesigen Hauptkirche beiwohnten, wo an derselben Stelle, an welcher Paul Gerhard so oft das Wort Gottes hatte ertönen lassen, der Superintendent Roth über den Segen eines frommen Aufblicks zu Gott sprach. Nach beendigtem Goltesdienste, und nachdem IJJ. KK. HH. auch das hiesige Ko⸗ nigliche Schloß in hohen Augenschein genommen hatten, geruhte Ihre Koͤnigl. Hoheit die Kronprinzessin noch die Aufwartung der Stände und Behörden und der anwesenden Gattinnen und Töch⸗ ter huldreich anzunehmen. Die freundliche Herablassung, mit welcher Höchstdieselbe die dargebrachten Huldigungen aufnahmen, beglückte Jeden, dem der hohe Genuß zu Theil wurde, die Worte der erhabenen Fürstin zu vernehmen. Nach 11 Uhr Vormtt ags Hoheiten unter dem wiederholten Jubel⸗ Rufe der auf dem Markte en Parade aufgestellten Bürgergarde und der zahllosen Menge die Stadt, und unsere innigsten Se⸗ genswünsche folgten Ihnen nach.“
— Die Kreisstände des Wipperfürther Kreises (Regierungs⸗ Bezirk Köln) hatten schon im Monat Mai d. J. in einer dem Prinzen General⸗Gouverneur überreichten Adresse das Verspre⸗ chen gegeben, bei einem etwa ausbrechenden Kriege die Familien der ins Feld ziehenden Vaterlands⸗Vertheidiger nach Möglich⸗ keit zu unterstützen. Um dies von Sr. K. Hoheit dem Prinzen Wilhelm huldvoll aufgenommene Anerbieten näher vorzubereiten, sind die Kreisstände am 9. Juli übereingekommen, die zurlück⸗ bleibenden Angehörigen, so weit sie zur bedürftigen Klasse gehö⸗ ren, von allen Kommunal⸗Lasten zu befreien, den Erkrankten un⸗ entgeltlich ärztliche Hülfe und Arzeneien zu gewähren, die Kin⸗ der unentgeltlich in den Gemeindeschulen unterrichten zu lassen und im Falle eines Krieges patriotische Vereine in den einzelnen Bürgermeistereien zu bilden, die durch Sammlung und Verthei⸗ lung freiwilliger Beiträge die sonst nothwendigen Unterstützungen den genannten Familiengliedern verabreichen sollen. — „Solche Vereine (schreibt man aus Köln) sprechen den guten Sinn des Volkes und die Liebe zum gemeinsamen Vaterlande besser aus,
lial⸗Regieru Am 17. Jun ide vereinte Kammern
stand, daß es sich in den östlichen, am Atlantischen Meere gele⸗
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. Befan 2 36
36
erkr. genes. gestorb bis zum 6. Sept 64 1 36 hinzugek. bis z. 7. Sept. Mittags 23 1 13
Bis zum 7. Sept. Mittags Summa 87 2 49 Regierungs⸗Bezirk Frankfurt: Kreis Lebus. In Fürstenwalde sind am 2. und September Cholera verdächtige Sterbefälle vorgekommen. Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen. „Kereis Stallupönen. Die Krankyeit ist hier bedeune im Abnehmen; man hat die Hoffnung, daß sie bald gam 8 hören werde. Regierungs⸗Bezirk Königsberg. In Königsberg waren erkr. genes. gest. Best bis zum 27. Aug. 1140 371 0 Es kamen hinzu am 28. 11 18 ’ 18 30. ds 31. 19 FreEA., ,e F. Summa 1215 415 705 „Darunter Militair 89 28 51 10 Landkreis Königsberg. Neue Ausbrüche der Chola wurden bis zum 30. Aug. angezeigt aus den Dörfern Tanntn hof, Spandionen, Beydritten, Weitzenhof, Possa dern und Ziegelhof. b Kreis Fischhausen. In Pillau erkrankten überhan bis zum 14. Aug. 91 Personen, 24 starben. b Kreis Memel. Bis zum 26. Aug. ist die Cholera Adlich Koralischken, Bauschkorallen, Daupern g Mi 88 iken gaͤus ebrochen. reis Wehlau. Am 26. und 27. August sind i Stadt Wehlau keine neue Erkrankungen “ im 68 zen erkrankten 97 Personen, es starben 54. Kreis Friedland. In der Stadt Friedland ist Cholera zum Ausbruch gekommen; bis zum 26. Aug. erkranftn 8 Personen, es starben 4. Kreis Heiligenbeil. krankten am 27sten 9 Personen. Kreis Ortelsburg. In Willenber August 2 Soldaten. Regterungs⸗Bezirk Marienwerder. Kreis Stuhm. steckung befreit geblieben; Cholera in Schönwiese, Laase ausgebrochen. Regierungs⸗Bezirk Bromberg. er Stadt Bromberg waren erkr. gen. . 80 16 ilitair 44 10 Civil 36 6 24 6 Wirsitzer Kreis. Im Orte Giek ist die Cholera am? Sept. ausgebrochen. be Regierungs⸗Bezirk Breslau. Kreis Neumarkt. In Maltsch sind am zwei Schifferknechte an der Astatische Regierungs
2
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Im Flecken Brandenburga
g erkraͤnkten am
vom 26. bis 28. Aug. ist aber e Parpahren, Braunswalde un)
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bis zum 3. Sept. darunter M
192
— ten Seue. i Cholera verstorben. “ ⸗Bezirk Oppeln.
Kreis Beuthen. Im Ganzen sind bis zum 231 Personen erkrankt, davon 1 sonen befinden sich noch in größtentheils Hoffnung zur B
Ganzer zi 29. Augm. 24 gestorben, 85 genesen, 22 Phg
arztlicher Behandlung und geda esserung. 8 “
Danksagung.
„Wenn in unserer Stadt, nachdem sie lange von der Choltn heimgesucht worden, im Vergleiche mit vielen anderen Orten, i welchen diese Krankheit ausgebrochen, die Zahl der Todten 1 verhältnißmäßig klein stellt, so haben wir solches wohl gum Thel den Vorkehrungen der hiesigen Orts⸗Sanitats⸗Kommissson mn meisten aber unbezweifelt der unablässtgen Thätigkeit mehrern unserer städtischen Herren Aerzte zu verdanken. — Unter diesen erlauben wir uns, den Hrn. Dr. Dann den Vater hervorzuheben, da dieser, obwohl dem Greisen-Alter nahe und im Besttz eintr Prarxis, die auch zu jeder anderen Zeit seine ganze Thätigkeit in Anspruch nimmt, es nicht gescheut hat, zu jeder Tages⸗ und Nachtzeit den Erkrankten zu Hülfe zu eilen und Alles aufzubie⸗ ten, was Menschenwille und Wissenschaft vermögen, um den Tode seine Opfer zu entreißen. Aeußerliche Verhaͤltnisse wurden dabei nicht berücksichtigt; der würdige 2
Mann war eben so thaͤtig
— 4 — x 7
zu helfen, wo die Armuth hauste, — auch wohl bereit, die un⸗ bemittelten Kranken mit
b b Geld zu unterstü — in d Häusern der Begüterten. Nur v 1 im behandelten Cholera⸗Kranken wurde ein Opfer dieser Seuche. Jetzt hat das Uebel sich Gottlob so vermindert, daß nur noch wenige Erkrankungsfälle vorkommen. Möge der Himmel unseren Ort bald ganz davon befreien und alle Menschenfreunde segnen, die in der Nähe und Ferne während der überstandenen Noth zur Erleichterung derselben beigetragen haben I“ Danzig, den 1. September 1831. 89 8 Mehrere Einwohner von Danzig.
Auswärtige Börsen. 6 Amsterdam, 2. September. Niederl. wirkl. Schuld 37 ½. Kanz-Bill. 13 ⅔
Metall. 76 ½ Russ. (bei Hope) 87 ½. 1 2 88 ö 5. September.
1 esterr. Dproc. Metall. 78 ½. 4proc. 67 ½. Bank-Actien 945. Russ,
Enl. Anl. 86 Br., 85 C. Russ. Anl. llamb. Cert. S0 ½-Dän. 583. Poln.8.
18 Vien, 2. September. S
lall. ser. 4proe. 68 8⁄. Bank-Actien 943 ⅛.
Königliche Schauspiele. Donnerstag, 8. Sept. Im Schauspielhause: Der Nibelun⸗ gen⸗Hort, Tragoͤdie in 5 Aufz., mit einem Vorspiel, von E. Rau⸗ pach. (Mad. Unzelmann: Chriemhild, Dlle. Lange: Brunhild.) äd tisches Theater. gefähr⸗
8 Königst
Donnerstag, 8. Sept. Schneider Fips, oder: Die Hierauf: Staberl als
Akten.
liche Nachbarschaft, Lustspiel in 1 Akt. NACHRICHTEN.
Freischütz, Parodie mit Gesang in 3 avunamxvmxen 2 NEUESTE BERSEN- ö5proc. Rente pr. compt. 89. 90. fin pr. compt. 59. fin conr. 59. 5. 5proc.
Oesterr. 5proe,
5proc. Me 8
Neapol. pr. compt.
Rente perp. 472
Aproc. 68„7z. G. 2zproc. 40 ¼. 1proc. 16 ¾. Br. Bank⸗Actien 116 ⁄⅝. Loose zu 100 Fl. 156. Poln. Loose 46⁄. G.
als lange und glänzende Tiraden, mit denen uns das Ausland oft gar zu gern blenden möchte.“ 4*
8 Paris, 1. Sept. 8 — 28 cour. 89. 60. Zproc. 69. 50. fin cour. 69. 40. 5proc. Span. 4 „. Frankfurt a. M. 4. Sept. Oesterr. 5proc. Metall. 79 7. Redaeteur John. Mitredactenr Cottel. Gedruckt bei A. W. Hayn.
e Briefe werden durchstochen und durch Essig gezogen.
. s 8 L1“ 8 Bisher war dieser Kreis von der M
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gemeine
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1 t g 3 ““
etannitmachung. v“ ri Nachstehende, zur Verhütung des weiteren Verbreitens der olera, von ausländischen Regierungen angeordnete Maaß⸗ zeln, hinsichtlich der mit den Posten eingehenden Briefe, Per⸗ onen, Paäckereien und Gelder, werden hiermit zur öffentlichen genntniß gebracht: “ — “ Baiern. Alle über Hof eingehende Reisende, Päckereien, zeldbriefe und Geld⸗Pakete müssen mit unverdächtigen, von der olizei⸗ Behörde des Abgangsorts ausgestellten und von einem Berichtsarzte kontrasignirten Gesundheits⸗Attesten versehen seyn. I Hen aus verdächtigen Orten eingehenden Sendungen wird der Fingang nur auf den Grund der Zeugnisse über stattgefundene Keinigung gestattet. ee. Die aus inficirten Orten des Preußi⸗ chen Staates kommenden Gelder werden angenommen, wenn sie, gen Bestimmungen der Immediat⸗Kommisston zur Abmehrung ger Cholera vom 27. Aug. c. gemäß, verpackt und äußerlich ge— einigt sind. Frankreich.
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1
Lille aus und über Deutschland ꝛc. isehen⸗ ürfen daher keine dicke Brief⸗Pakete, welche durch dieses Ver⸗ ahren leiden könnten, angenommen werden. 8 8 1 Die Korrespondenz erleldet hierdurch an der Französischen; Gränzeeme Verspätung von 24 Stunden. 8n
Von Anfang der Frankfurter Herbst⸗Messe, den 8. Septem⸗ her c. an, bis einen Monat nach deren Schlusse, dürfen alle Sen⸗ hungen mit giftfangenden Waaren aus Frankfurt a. M. und hessen Bezirk, aus dem Nassauischen, den Großherzogthümern ßessen⸗Darmstadt und Baden, den Preußischen und Baierschen Rhein⸗Provinzen, nur über die Douanen⸗Bureaus b
Strasburg, Lauterburg und Wessemberg (Nieder⸗Rhein⸗
Departement),
Forbach, Siereck (Mosel⸗Departement) und
Sedan (Dexpartement der Ardennen) eingeführt werden. 6 Die Sendungen aus Frankfurt a. M. und dessen Gebiete nterliegen einer Quarantaine von 20 bis 30 Tagen, einschließ⸗ ich der Reinigung; die aus den übrigen genannten Ländern iner solchen von 10 bis 20 Tagen, einschließlich der Reinigung. Für die letzteren können die Behörden und die Sanitats⸗Kom⸗ sstonen den Quarantaine⸗Termin auf 5—10 Tage ermäßigen, wenn hinlänglich erwiesen ist, daß die Sendungen Frankfurt a. M. scht berührt haben, oder sie frei lassen, wenn feststeht, daß die gedachten Länder beim Eingange der Sendungen aus Frank⸗ rt a. M. hinreichende Sicherheits⸗Maaßregeln genommen haben.
Die Führer der Schiffsgefäße, Wagen und Lastthiere, welche zdum Transport dienen, unterliegen derselben Quarantaine. Per⸗ onen, welche aus den Nachbarländern der Departements der Ardennen, der Meuse, der Mosel, der Meurthe und des Nieder⸗ Rheins kommen, werden von allen Douanen⸗Bureaus zugelassen,
V
venn sie durch Pässe und Legitimationen sich über den Abgangs⸗ ort vollständig aus weisen, so lange die Länder, aus denen sie ommen, für gesund erkannt werden.
Die aus den jetzt von der Cholera ergriffenen Ländern oder aus Franksurt a. M. und seiner Umgebung kommenden Reisen⸗ den konnen nur durch die oben angegebenen Douanen⸗Bureaus den Eingang in Frankreich erlangen, eben so auch diejenigen Reisenden, welche sich über ihren Abgangs⸗Ort nicht ganz voll⸗ ständig ausweisen können.
Dieselben werden einer Quarantaine von 5 bis 10 Tagen unterworfen, während welcher ihre Effekten gereinigt werden. Es bleibt übrigens der Beurtheilung der Behörden überlassen, diese Quarantainen nach Maaßgabe der Umstände zu verlängern.
Freie Stadt Frankfurt a. M. Die aus inficirten Län⸗ dern kommenden Reisenden und Waaren sollen in die Stadt Frankfurt a. M. und deren Gebiet nur dann ein⸗ und durchge⸗ sassen werden, wenn durch Bescheinigungen einer zwischenliegen⸗ den obrigkeitlichen Behörde glaubhaft dargethan ist, daß dieselben mtweder eine Quarantaine an den Gränzen des Landes gehal⸗ ien, oder daß seit dem Austritt aus denselben wenigstens dreißig Tage abgelaufen sind. 18
Giftfangende Waaren aus solchen Ländern konnen mur ein: oder durchgehen, wenn durch glaubhafte Bescheinigung einer zwischenliegenden Behörde erwiesen ist, daß sie bei oder nach dem Uebergang aus genannten Ländern der vorschriftsmäßigen Desinfection unterworfen worden sind. 8
Reisende und Waaren, welche nicht aus angesteckten Ländern, aber aus solchen, welche jenen angränzen, kommen, müssen, um eingelassen zu werden, mit guten Passen und glaubd⸗ haften Gesundheits⸗Attesten versehen seyn, in welchen hinsichtlich der Waaren die Zahl und die Beschaffenheit der einzelnen Stücke, Ballen, Kisten ꝛc., nebst den äußeren Kennzeichen, so genau als möglich angegeben sind. Dergleichen Gesundheitsscheine sind nur dann gültig, wenn sie von der Polizei⸗Behörde des Abgangsorts ausgestellt sind. Jeder von Norden oder Osten kommende Rei⸗ sende muß mit einem gültigen, obrigkeitlich ausgefertigten, besie⸗ gelten Passe versehen seyn. u Ausgenommen von dieser Bestimmung sind diejenigen Per⸗ sonen:
a) welche in denen der Gränze zunächst gelegenen Ortschaften benachbarter Staaten wohnen; himsichtlich dieser genügt es, wenn sie bloß mit Ausweisen ihres Orts⸗Vorstandes über ihre Herkunft versehen sind;
b) solche Personen, welche unzweifelhaft aus keinem der oben angegebenen Länder kommen.
Hannover. Jeder Reisende aus einer Gegend, welche von der Cholera ergriffen oder derselben verdächtig ist, muß sich und
schriftsmäßig abgehaltene Kontumaz oder durch genügende Ge⸗ sundheits⸗Certifikate legitimiren.
gen an der Gränze einer vollständigen Reinigung.
Reisende aus fremden Staaten werden in dieselben nicht zuge⸗ lassen.
werden gar nicht zugelassen, sondern an der Gränze zurückgewiesen. Die aus der Cholera ganz unverdächtigen Orten kommenden
Reisenden müssen, um eingelassen zu werden, mit genügenden Gesundheits-Attesten versehen seyn.
sundheits-Attest muß von der Orts⸗Polizei⸗Behörde oder vom
keiner von der Epidemie befallenen Gegend sich befunden haben.
lassen, wenn
Briefe und Pakete unterlie⸗ Die einge⸗ chteten Kontumaz⸗Anstalten sind nur für Mecklenburger bestimmt.
Mecklenburg⸗Schwerin.
Mecklenburg⸗Strelitz. Reisende aus inffeirten Orten
Oesterreich. Das jeder Paket⸗Sendung beizugebende Ge⸗
andraths⸗Amte ausgestellt seyn und die Bescheinigung ent⸗ alten, daß die Sachen wenigstens in den letzten 20 Tagen in
Sachsen. Personen und Waaren werden nur dann zuge⸗ über ihren unverdaͤchtigen Gesundheitszustand in achstehender Art vollständige Ausweise gegeben werden:
1) Für Personen und Waaren, die aus von der Cholera an⸗ gesteckten Gegenden kommen oder dieselben durchreist ha⸗ ben, sind Zeugnisse über die vorschriftsmäßig abgehaltene Kontumaz und Reinigung, oder aber für Reisende darüber, daß sie zuletzt 20 Tage lang durch unverdächtige Gegenden gereist sind, erforderlich.
Die rechts der Oder herkommenden Reisenden und Gegen⸗ stände können ebenfalls nur gegen Kontumaz⸗Scheine oder durch wirkliche Gesundheits⸗ und Reinheits⸗Pässe, die an einem Uebergangspunkte der Oder visirt seyn müssen, mit den Posten eingelassen werden.
Personen und Waaren aus anderen Gegenden des Auslandes müssen sich entweder durch besondere Gesundheits⸗ und resp. Reinheits⸗Zeugnisse oder durch auf diese Umstände besonders mit eingerichtete Pässe und Legitimations⸗Karten ausweisen. Jeder Mangel an hinreichender Legitimation, worin er auch immer bestehe, hat die Zurückweisung der Person und Waare zur Folge. Die Pässe und Gesundheits⸗Atteste der mit den Posten nach und über Leipzig reisenden Personen werden bei dem in der Nähe der Stadt Leipzig aufgestellten Rayon⸗Bureau geprüft und abgestempelt. Die Prüfung der Gesundheits⸗Certifikate für die mit den Posten eingehenden Päckereien und Waaren aller Art findet dagegen bei der Ankunft in der Ober⸗Post⸗Amts⸗Expedition in Leipzig statt. Schweden. Mit dem Dampsfschiffe von Greifswald wer⸗
den Reisende in Astadt vorerst nicht zugelassen. Berlin, den 8. September 1831. b 8 General⸗Post⸗Amt.
— —
Nachrichten.
Zeitungs RAlnslIan d.
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airs⸗Kammer. In der Sitzung vom 31. Augu zu welcher sich, dem Journal des Débats zufolge, nur 20 bis 30 Pairs eingesunden hatten, legte der Präsident des
P st, Minister⸗Raths den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf wegen der diesjährigen Publica⸗ tion der Wähler⸗ und Geschwornen⸗Listen vor. Ueber das be⸗ kannte Amendement des Herrn Mauguin (s. Nr. 242 d. St. Z.) äußerte der Minister sich folgendermaßen: „Nach dem bisher be⸗ folgten Systeme tritt die Ausübung des Wahlrechts erst mit dem Tage in Kraft, wo die Listen definitiv geschlossen sind. Bis da⸗ hin erfolgen die partiellen Wahlen nach der vorhergehenden Liste. Auch in das vorliegende Gesetz hatten wir diese Bestimmung aufgenommen. Die Deputirten⸗Kammer ist indessen der Mei⸗ nung gewesen, daß es nicht gerecht sey, diejenigen Bürger, welche die außerordentliche Grundsteuer der 30 Procent zu ent⸗ richten haben, für die Zeit vom 21. Oktober bis 31. Dezember ihres Wahlrechts zu berauben. Es war für uns himeeichend, daß man in diesem Amendement einen Beweggrund politischer Billigkeit erblickte, um uns, ungeachtet der mit der Ausführung verbundenen Schwierigkeiten, zur Annahme desselben zu bewegen. Wir schlagen Ihnen daher vor, vom 21. Oktober d. J. an das Stimmrecht allen Bürgern zu bewilligen, die die diesjahrige au⸗ ßerordentliche Steuer der 30 Procent zu entrichten haben.“ Der Minister bemerkte hierauf, daß, um die Ausführung dieses Amen⸗ dements möglich zu machen, es aber nothwendig sey, eine in dem Gesetz⸗Entwurf bestehende Lücke auszufüllen. Er trug so⸗ nach darauf an, in den 3ten Artikel des Entwurfs die Bestim⸗ mung einzuschalten, daß, falls in dem Zeitraum vom 21. Okt. bis 31. Dez. irgend eine Deputirten⸗Wahl stattfinden sollte, das Zusammentreten des betreffenden Wahl⸗Kollegiums frühestens 30 Tage nach dessen Einberufung erfolge, damit diejenigen Bürger, die bloß durch die Entrichtung der außerordentlichen Steuer der 30 pCt. wahlfähig wären, Zeit genug behielten, ihre Ansprüche gel⸗ tend zu machen. — Nachdem Hr. C. Périer den hiernach ver⸗ änderten Gesetz⸗Entwurf selbst vorgetragen hatte, theilte der Prä⸗ sident eine ihm zugegangene Königl. Verordnung vom 19. Aug. mit, wodurch die Pairs⸗Kammer als höchster Justizhof einberufen wird, um die Herren v. Montalembert, Lacordaire und Decour für die gesetzwidrige Eröffnung einer Freischule zu richten. Er wies darauf hm, daß sämmtliche Pairs zu diesem Prozesse berufen würden, daß mehrere von ihnen aber von Paris entfernt wären; unter diesen Umständen, meinte er, möchte es wohl an⸗ gemessen seyn, die Gerichts⸗Sitzung um 14 Tage zu verschieben, damit die abwesenden Herren Pairs Zeit behielten, sich in der Hauptstadt einzufinden. Die Versammlung erklärte sich mit diesem Vorschlage einverstanden. — Der Präsident verlas hierauf
einer Civil⸗Schuld festgesetzt worden sey. Im Jahre 1822 habe die Kammer fast einstimmig erklärt, daß kein Pair wegen einer solchen oder wegen einer Handels⸗Schuld verhaftet werden dürfe;
nur in dieser Voraussetzung sey er im Jahre 1828 einige Wech⸗ sel⸗Schulden eingegangen; seit der letzten Revolution habe nun die Pairs⸗Kammer ihre Ausichten über diese Rechtsfrage geän⸗ dert und sich dahin erklärt, daß ein Pair Schulden halber aller⸗ dings verhaftet werden dürfe, insofern die Kammer ihre Er⸗ laubniß dazu ertheile; nimmermehr aber könne eine solche Erklärung eine rückwirkende Kraft haben; es handle sich hier nicht um das per⸗ sönliche Interesse eines einzelnen Pairs, sondern um das der gesamm⸗ ten Kammer; die Charte verlange ausdrücklich, daß unter keinerlei Vorwand ein Richter, Deputirter oder Pair an der Verrichtung seines Amtes behindert werden dürfe; er verlange daher eben so aus⸗ drücklich, daß man ihm auch gestatte, sein Amt als Pair zu ver⸗ sehen; stets werde er gegen seine Verhaftung, als das Resultat eines verfassungswidrigen und retroaktiven Beschlusses, protesti⸗ ren; in dem Schreiben, das er unlängst vom Könige erhalten,
heiße es ausdrücklich, daß er an der am 23. Jul. zu eröffnenden
Session Theil nehmen solle; unmöglich könne er aber dies, wenn man seine Gefangenschaft nicht aufhebe. Jetzt trete vollends die Pairs⸗Kammer als Gerichtshof zusammen, wo es die Pflicht je⸗ des Pairs sey, an den Verhandlungen Theil zu nehmen; unmög⸗ lich könne er aber diese Pflicht erfüllen, wenn man seiner gerechten Beschwerde nicht Gehör gebe. „Ich ersuche Sie,“ sagt der Bittsteller am Schlusse seines Schreibens, „meinen Brief der Kanmner in ihrer heutigen Sitzung in extenso mitzutheilen, damit sie mir gerecht werde; im entgegengesetzten Falle würde ich mich geno⸗ thigt sehen, zu der Oeffentlichkeit der periodischen Presse, als der Hüterin aller Rechte, meine Zuflucht zu nehmen.“ Auf den Antrag des Prastdenten wurde dieses Schreiben der mit der Prüfung anderer Schuldforderungen an den Vicomte Dubon⸗ chage beauftragten Kommission überwiesen und die Sitzung um 3 Uhr aufgehoben. 1
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 31. August. Da man in dieser Sitzung einen Bericht über die in Vorschlag gebrachte Herabsetzung des Gehalts des Präsidenten und der Quästoren erwartete, so hatte Herr Girod aus Zartgefühl den Prästdenten⸗Stuhl an Herrn Dupont v. d. Eure abgetreten. — Zunächst verlas Herr Blondeau eine Proposttion des Inhalts, daß hinführo von jedem außerhalb Paris angestellten Beamten, der zugleich Deputirter ist und ein Gehalt von mehr als 3000 Franken bezieht, für die Dauer der Session die Hälfte des Mehr⸗ betrages einbehalten werde. Herr Blondeau wollte diesen An⸗ trag in der nächsten Sitzung (3. Sept.) entwickeln. — Herr Reéallier⸗Dumas berichtete hierauf über die beiden Vor⸗ schläge des Herrn Glais⸗Bizoin, das Gehalt des Präsidenten der Kammer auf 5000 Fr. monatlich (statt der bisherigen 10,000 Fr.) für die Dauer der Session festzusetzen, das der Quästoren aber gänzlich einzuziehen. Mit dem erste⸗ ren Antrage erklaͤrte der Berichterstatter sich einverstanden; an die Stelle des zweiten aber schlug er vor, jedem der bei⸗ den Quästoren, statt des bisherigen Gehaltes der 12000 Fr., künftig ein für allemal eine jährliche Entschädigungssumme von 6000 Fr. zu bewilligen. Die Berathungen über diesen Gegen⸗ stand werden ebenfalls in der nächsten Sitzung stattfinden. — An der Tagesordnung war jetzt die Diskusston über die in der Sitzung vom 23sten vorgelegten 5 Gesetz⸗Entwürfe von örtlichem Interesse. Nachdem jeder einzelne Entwurf ohne Weiteres an⸗ genommen worden, wurde über alle 5 zusammen mittelst Kugel⸗ wahl abgestimmt, worauf selbige mit 254 gegen 4 Stimmen durchgingen. — Jetzt bestieg der Großsiegelbewahrer die Rednerbühne, um der Kammer einen neuen Gesetz⸗Entwurf vor⸗ zulegen, wodurch mehrere Bestimmungen des Strafgesetzbuches emildert werden sollen. Der Gesetz⸗Entwurf selbst zerfällt in fl. Titel und 41 Artikel. Der Ilte Titel handelt von den Strafen und ihren Folgen, der Ite von den Verbre⸗ chen und Vergehen, so wie von der Bestrafung derselben, der IIIte endlich enthält allgemeine Bestimmungen. Vier Stra⸗ fen sollen gänzlich abgeschafft werden, nämlich die Deportation, der Pranger, das Abhauen der rechten Hand und das Brand⸗ marken. Die Gefangensetzung an einem besonderen Orte ist eine infamirende Strafe: sie kann lebenslänglich oder auf Zeit ver⸗ hängt werden, in letzterem Falle aber nie auf weniger als 5 Jahre und nie auf mehr als 20 Jahre; die Verurtheilten werden in irgend einer Festung auf dem Kontinental⸗Gebiete des Landes einge⸗ sperrt. An die Stelle der Deportation tritt die lebenslängliche Verhaftung; an die Stelle des Prangers die bürgerliche Degra⸗ dation. Mit dem Tode bestraft wird jeder Angriff auf die Person des Königs oder der Mitglieder der Königlichen Familie, ferner jeder Versuch, die Regierung oder die Thronfolge umzustoßen oder zu verän⸗⸗ dern, so wie jede Aufreizung der Bürger zur Auflehnung gegen die Auto⸗ rität des Königs, endlich jeder Versuch, den Bürger⸗Krieg anzufachen, oder Verheerung, Mord und Plünderung in einer oder mehreren Gemeinden zu veranlassen. Mord soll nur dann mit dem Tode bestraft werden, wenn er in der Absicht geschah, irgend ein an⸗ deres Verbrechen vorzubereiten, zu erleichtern oder auszuführen, oder wenn er die Flucht der Urheber oder Mitschuldigen dieses Vergehens begünstigen sollte, um selbige der Strafe zu entziehen. In allen andern Fällen soll der Mörder nur mit lebenslangli⸗ cher Zwangs⸗Arbeit belegt werden. Auf Zwangs⸗Arbeit auf Zeit wird erkannt, wenn der Mord absichtslos war. Brandstiftung wird mit dem Tode bestraft. In den in den Artikeln 132, 139, 344 und 381 des Straf⸗Gesetzbuches bestimmten Fällen tritt le⸗ benslängliche Zwangs⸗Arbeit an die Stelle der Todesstrafe. Je⸗ der Angriff auf die Schamhaftigkeit gegen Kinder beider⸗ lei Geschlechts von weniger als 11 Jahren wird mit der Reklu⸗ sion und, wenn der Thäter ein Staats⸗Beamter, Geistlicher oder Lehrer war, mit Zwangs⸗Arbeit auf Zeit bestraft. Die übrigen Bestimmungen des Gesetz⸗Entwurfes sind minder wichtig. (Einen Auszug aus der Rede des Ministers selbst be⸗ halten wir uns auf morgen vor.) — Gegen 4 ¾ Uhr ging die
die bei sich führenden Waaren und Effekten beim Eintritt in des Königreich durch vollständige Bescheinigungen über die vors
ein Schreiben des Schulden n verhafteten Vicomte Du⸗ bouchage, worin dieser darüber
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eschwerde führte, daß er wegen
Bersammlung auseinander, nachdem sie zuver noch beschlossen
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