1831 / 251 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

und der Civil örde, dem General Weißenhof, in Kielce nicht

Anzeige davon macht.“

Die Posener Zeitung vom 5. September stellt den Un⸗ grund mehrerer vor kurzem in einem Deutschen Blatte enthal⸗ tenen Nachrichten, als: daß der Russische General Rüdiger ge⸗ schlagen und nach Gallizien zurückgeworfen und Paskewitsch in vollem Rückzuge von Warschau seh, daß die bekannten Mordsce⸗ nen in Warschau nur erdichtet wären, um die Russen einzu⸗ schläfern ins Licht und sagt: „Wir können das Publikum aus guter Quelle versichern, daß diese Sachen durchaus erdichtet sind. General Skrzynezki hat seit dem 15ten vorig. M. kein Kom⸗ mando; Rozyzki, der gegen General Rüdiger kommandiren soll, hat nur einige Tausend Mann; General Rüdiger ist nicht über⸗ sallen, die Massaͤcre in Warschau hat leider nur zu gewiß statt⸗ gefunden endlich ist weder Skrzynezki noch sonst Jemand nach Litthauen gezogen. Es sey uns dagegen erlaubt, dem Publi⸗ kum eine wahre Nachricht mitzutheilen. In der Nacht vom 28. zum 29. v. M. ward der die Brücke bei Osiek deckende Russi⸗ sche General Rönne benachrichtigt, daß eine starke Polnische Macht gegen ihn im Anzuge sey. Nachdem er ein Detasche⸗ ment von 200 Kosaken zur Rekognoscirung gegen Steklinek vorgesandt, glaubte er sich am 30sten v. M. veranlaßt, seine Brücke in Sicherheit bringen zu müssen. Er ließ daher mehrere Brückenglieder abschwenken und zog sich mit seiner Infanterie und seinem Geschütz auf das linke Weichsel⸗Ufer. Als seine Kosaken zurückkehrten und die Brücke nicht mehr fanden, schwam⸗ 60 derselben durch die Weichsel, 146 salvirten sich auf das Preu⸗ ßische Gebiet gegen Szylno, von wo sie nach abgehaltener Quaran⸗ taine längs der Gränze nach Rußland dirigirt werden sollen, ganz den bestehenden Vorschriften gemäß. Die Sache selbdst ist ganz ohne Gefecht abgelaufen und nur 2 Kosaken sind dabei in Ge⸗ fangenschaft gerathen. Bis jetzt ist nur ein Detaschement Kra⸗ kusen, das sich sehr regelmäßig betrug, an der Preußischen Gränze erschienen und wollte sich, wie die Leute versichern, da sie ihre Erxpedition verfehlt sahen, wieder auf das Gros nach Plozk zu⸗ ruückziehen. Dies ist die zuverlässige Darstellung eines Ereig⸗ nisses, aus dem unsere Neuigkeitsmacher die Schlacht von Lipno, womit man sich heute vergnügt, komponirt haben.“

Fnkland.

Berlin, 8. Sept. Aus Ziesar vom 3. d. schreibt man: schr 1 eg

„Unsere Stadt und Umgegend beging am 12ten Sonntag nach Trinitatis eine erhebende kirchliche Feier. biesige ehemals lutherische und die hiesige ehemals reformirte Kirchengemeinde beide schon vor mehreren Jahren die früheren Konsessionspradikate aufgegeben und mit der Bezeichnung „evan⸗ gelisch“ vertauscht hatten, verbanden sie sich am genannten Sonn⸗ tag feierlich zu „Einer evangelisch⸗christlichen Kirchengemeinde der Stadt Ziesar“ und damit zur völligen Gemeinschaft ihrer beiden Kirchen und ihrer sonstigen geistlichen Güter.“

Aus Tilsit vom 2ten d. wird gemeldet: Heute Morgen um 7 Uhr ward die Leiche des verewigten Kaiserl. Russischen Feldmarschalls, Grafen Diebitsch⸗Sabalkanski, durch hiesigen Ort nach Szameitkehmen geführt, nachdem dieselbe in letzter Nacht in dem ½ Meile von hier entlegenen Dorfe Drangowski ge⸗ standen hatte. Die Leiche wird von mehreren Russtschen Offi⸗ zieren, einem Preußischen Militair⸗ und einem Civil⸗Kommissa⸗ rius, so wie von 100 Mann Preußischen Fußzjägern eskortirt. Unter den Russischen Offizieren befindet sich der Fürst Trubetzkoi und der Neffe des verstorbenen Feldmarschalls, Flügel⸗Adjutant von Prittwitz. Der Durchzug durch die Stadt geschah ohne alles Gepränge. Nach Aussage der Begleiter wird die Leiche bis Memel geführt und zu Wasser nach Petersburg gebracht

8

In der Residenzstadt Berlin waren

bis zum 7. Geptember 87 2 4 hinzugek. bis z. 8. Sept. Mittaags 26. 1

Bis zum 8. Sept. Mittags Summa 113 Regierungsbezirk Potsdam.

Nieder⸗Barnimscher Kreis. In die Cholera am 6. Sept. zum Ausbruch gekommen. krankten starben in wenigen Stunden 2 Personen.

In der Kolonie Marienwerder am Finow⸗Kanal ist die Cholera gleichfalls ausgebrochen. Bis zum 5. Sept. starben 15 Personen, es bleiben 5 noch krank.

Regierungsbezirk Frankfurt.

In der Stadt Frankfurt a. O. ist die Cholera am 6. Sept. ausgebrochen, eine Frau ist bereits verstorben, zwei Per⸗ sonen aber sind erkrankt.

Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen.

Ueberhaupt hat sich die Cholera bis zum 20. Aug. in 8 Krei⸗ sen dieses Bezirks gezeigt, und zwar in

1) Kreis Heidekrug. Im Ganzen erkr. 21 Pers., gest. 20, krank 1.

2) Kreis Lyck. Im Ganzen erkr. 11 Pers., gen. 1, gest. 9, noch krank 1.

8 vS Oletzko. Im Ganzen erkr. 61 Pers., gen. 30, gest. 31.

4) Kreis Pillkallen. 11, gest. 40, noch krank 19.

5) Kreis Stallupöhnen. Im Ganzen erkr. 244 Pers., gen. 66, gest. 139, noch krank 38.

6) Kreis Ragnit. Im Ganhen erkrankt 10 Personen, genesen 1, gestorben 9.

7) Kreis Tilsit. Im Ganzen erkrankt 133 Personen, ge⸗ nesen 46, gestorben 74, noch krank 13.

8) Kreis Johannisburg. Im Ganjzen erkrankt 3 Per⸗ sonen, genesen 1, gestorben 2.

Demnach sind im ganzen Regierungs⸗Bezirk bis zum 20sten Angust überhaupt erkrankt 553 Personen, genesen 156, gestorben 324, noch krank sind 73.

Regierungs⸗Bezirk Bromberg. Neue Ausbrüche der Cholera wurden bemerkt:

Kreis Bromberg, in Rupienice, Ossowitz, Kolonie Prondy und in Bocianowo am 3. September;

Kreis Inowrazlaw, in Inowrazlaw, Lonsk und Plawin am 2. September; 8

Kreis Gnesen, in Gnesen am 31. August. 8

34

34

Oranienburg ist Von 4 Er⸗

Im Ganzen erkr. 70 Pers., gen.

* Ueber die Cholera.

Ich beeile mich, nachfolgenden Auszug eines, dem Ministe⸗ rium der Geistlichen⸗, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten eingesandten, die Behandlung der Cholera betreffenden Aufsatzes, von einem in dieser Krankheit erfahrenen Arzte, zur Kenntniß meiner Herren Kollegen, Belehrung und Beruhigung des Pu⸗

Nachdem nämlich die

die staͤrksten Reizmittel anzuwenden. g Zismn habe ich in den leichteren Faͤllen gute Wirkung gesehen, und ich zaͤhle ihn vorzuͤglich mit zum Apparat. lera. der Umgegend

1412 blikums zu bringen. Möchte er dazu beitragen, die Jagd nach specisischen Mitieln und Heilmethoden aufzugeben und einen Wahn zu zerstören, der schon so viel Unheil angerichtet, so viele

Menschenopfer herbeigeführt hat! 1 öZIZ1 Der Präsident Rust. Seit die Cholera in Europa eingedrungen und hier wie in

Specisieum gegen diesen vernichtenden Feind aufzufinden, als das eigentliche Wesen desselben zu erforschen, um dadurch zu einer ratio⸗ nellen und gluͤcklichen Behandlung und Heilung dieser Schrecken verbreitenden Krankheit zu gelangen. Diesem unheilvollen Streben nur ist es zuzuschreiben, daß im Allgemeinen noch die aͤrztliche Be⸗ kaͤmpfung der Cholera nichts weniger als gluͤcklich ist. 1 daber wohl jetzt die hoͤchste Pflicht, an das Europaͤisch⸗arzt⸗ liche Publikum eine ernste Warnung ergehen zu lassen. Lasset ab von neuem aͤngstlichen Suchen und Streben nach einem specifisch wirkenden Mittel gegen diese Krankheit, es fuͤhret ab vom einzig richtigen Pfade, von sorgfaͤltiger Beobach⸗ tung der Natur und von der Erforschung ihrer ewigen⸗ heiligen und unabaͤnderlichen Gesetze, die sich in Allem, was ist, dem unbe⸗ fangenen und unermuͤdeten Forscher zeigen. Obgleich das Gebiet der Wissenschaft frei seyn soll und muß, so draͤngt sich mir doch oft die Frage auf, ob die Regierungen nicht verbunden waͤren, ein⸗ zuschreiten, wo das Leben Tausender ins Spiel kommt!

Aerzte! wender das Verfahren, welches die Erfahrung von Jahr⸗ tausenden uns lebrte, auch bei Bekaͤmpfung dieser Krankheit an, er⸗

innert Euch des Grundsatzes eines der wuͤrdigsten Veteranen der Heilkunst, des allgemein ruͤhmlichst bekannten Hufland's in 5 Vhne

ralisirt die Kr 1 individualisirt den Kranken“ „generalisirt die Krankheit und individualisik iken⸗ Oh mich hier auf eine genaue Definition des Wesens der Krankheit ein⸗

von ihnen nur einfallen kann, die Pest, den Typhus, Faulfieber,

Nervenfieber oder das gelbe Fieber mit einem Specifico behandeln

zu wollen? und wenn nicht in diese Klasse von Krankheiten, zu welcher denn sonst wollen sie die Cholera rechnen? Daruͤber ist man endlich doch wohl einig, daß, obgleich Brechen und Durchfall kon⸗ stante Symptome dieser Krankheit sind, sie doch nicht das Wesen derselben ausmachen, sondern eben nur Symptome sind. Ich ge⸗ stehe aufrichtig, ich habe, so lange ich bis jetzt Gelegenheit gehabt habe, die Cholera zu behandeln, und diese war sehr haͤufig, unmit⸗

telbar nach einander noch nicht 5 Kranke gehabt, welche ich haͤtte auf .

gleiche Art behandeln koͤnnen. Ich habe, nach meinem Dafuͤrhalten, gesucht, moͤglichst rationell zu verfahren, ich habe mein hauptsaͤchlichstes Augenmerk auf die primaire Affection des Ganglien⸗Systems gerich⸗ tet und partielles Leiden, z. B. Entzuͤndungen ꝛc., möoglichst beruͤck⸗ sichtigt. Was die einzelnen Behandlungsarten betrifft, welche in der 1 so laut gepriesen worden, so habe ich sie nach dem Grundfatze: behaltet“ fast alle, obgleich bisweilen

modiftzirt, angewendet und bin zu dem Resultate gelangt, daß eine bestimmte Methode durchaus nicht fuͤr alle Faͤlle paßt, sondern daß der Arzt, wie in allen anderen Krankheiten, individualisiren und dem Charakter der Krankheit gemaͤß handeln muß. Was ich bei allen an der Cholera Erkrankten, wenn es die Verhaͤltnisse gestatteten, gleich⸗ maͤßig angewendet habe, sind die aͤußeren ableitenden oder krampfwi⸗ drigen Mittel, als: oder Pottasche, 10 15 Blutegel ad scrobieul. cord.,

„Pruͤfet alles und das Gute

wenn der Kranke

daselbst uͤber Schmerz klagte; doch sey man bei alten oder sehr ge⸗ schwaͤchten ausgemergelten Personen mit der Anwendung derselben vorsichtig; ich habe in der Regel nachtheilige Wirkung gesehen, wenn der Kranke uͤber 60 Jahr war; ein Senfpflaster uͤber den ganzen Unterleib, oft die Moxa und warme aromatisch⸗spirituoͤse Einreibun⸗-

gen der Extremitaͤten. Zum Aderlaß habe ich nur 3mal bei jungen kraͤftigen Subjekten Indication gefunden; von diesen wurden zwei gerettet; außerdem habe ich ihn nie angewendet; anwenden sehen jedoch habe ich ihn sehr oft, doch in den mehrsten Faͤllen erfolglos. Ich habe mich im Gegentheil in den mehrsten Faͤllen gendthigt gesehen, Vom Magisterium Bismathi

Medicçament. gegen die Cho⸗ Bei der Staͤrke, mit welcher die Cholera hier und in auftrat, habe ich von der alleinigen Anwen⸗ dung des warmen Wassers Gebrauch zu machen Anstand genom⸗ men, doch habe ich etwas Aehnliches mit Nutzen angewendet. Ich ließ naͤmlich den groͤßten Theil der von mir Behandelten alle Viertelstunden ein Glas duͤnnes warmes Inkus. menth. piper. mit

2 Tropfen tinet. opii crocat. trinken, und zwar mit sehr gutem Er⸗ erkr. genes. 8. 8ecid folg, doch habe ich dieses Mittel nie allein angewendet, sondern

habe die anderen mir noͤthig scheinenden Arzneien auch gegeben; es

bedarf daher weiterer Erfahrung, doch, ich wiederhole es, ich gebe

es allen an der Cholera Erkrankten gleich vom Beginn der Krank⸗ heit an. Bei schwaͤchlichen, entnervten oder alten Subjekten habe Uich den Moschus mit und ohne Camphor oder mit Sal. valat. Corn.

Cerv. oder mit 0l. valerian. aeth. oder Ol. menth. pip. angewendet, aber wahrscheinlich, weil es eben schwaͤchliche oder alte Subjekte waren, mit nicht besonderem Erfolg, obwohl auch in einzelnen Faͤl⸗ len mit gutem. In mehreren Faͤllen, wo offenbar gastrischer Zu⸗ stand war, habe ich die rad, ipecacuanh zu lj in ein oder hoͤchstens zweimaliger Gabe angewendet, und zweimal war nach erfolgter Wirkung die Cholera wie weggezaubert; hier war sie aber auch gleich beim Beginn der Krankheit angewendet worden. In mehreren an⸗ deren Faͤllen, wo schon Zeit verstrichen war, half sie nichts. Oft auch hat mir eine Saturatio natri carbon. cum succo Citri in Ver⸗ bindung mit Liquor Corn. Cerv. succin. und tinct. thebaica gute Dienste geleistet, vorzuͤglich da, wo gastrischer Zustand stattfand, aäͤber schon einige Zeit verstrichen war.

Ich komme nun zu der von mir am haͤufigsten, und zwar mit sehr gutem Erfolg, angewendeten Behandlungsart und uͤbergebe diese der Pruͤfung des aͤrztlichen Publikums. Die Anwendung der⸗ selben fand natuͤrlich nur statt, wo der eben angedeutete gastrische Zustand nicht war.

So wie ich zum Kranken gerufen werde, verordne ich schnell ein

das Verfertigen eines duͤnnen Inkus. menth pipéer. Ich lasse von die⸗ sem, so lange die Symptome der Cholera forthauern, alle Viertelstunden ein Glas warm trinken, mit einem Zusatz von zwei Tropfen inet. opii crocut. Gleich nach dem Bade lasse ich dem Kranken, wenn er uͤber Schmerz in der Magengegend klagt, 10 15 Blutegel applici⸗ ren, dann ein erwaͤrmtes Senfpflaster auf den Unterleib legen nnd die Extremitaͤten mit erwaͤrmtem aromatischen Campher⸗Spiritus

waschen und stark frottiren. Als Medizin erhaͤlt der Kranke alle

von folgender Mischung. Tinct. caslorei moscow.

2 valerian. aether.

thebaica. 8

Liquor Corn. cerv. succ. za Drachm. unam.

Inn der Regel stellt sich mit der 3ten oder 4ten Gabe Besserung ein. Merkwuͤrdig ist, daß der Kranke, wenn die Cholera aufgehoͤrt, die Tropfen in der Regel nicht mehr vertraͤgt, sondern daß sie ihm Beschwerden, ia oft selbst neues Brechen, verursachen. Hier ließ ich nur noch im verringerten Maße das nkus. menth. pip. forttrinken und gab nebenbei alle Viertel⸗ oder halbe Stunden einen Löͤffel al⸗ ten Ungarwein, und dabei genasen in der Regel die Kranken. Geht die Krankheit, was nicht selten geschieht, in einen typhoͤsen Zustand uͤber, so leisteten mir Arnica und Camphor gute Dienste; blieben hartnaͤckige Diarrhoen zuruͤck, Columbo, Cascarilla mit Naphta und Opium.

Den Beweis, daß hauptsaͤchlich Mangel an schleuniger Huͤlfe die Cholera so sehr gefaͤhrlich macht, liefert mir Czenstochau, wohin ich vorzuͤglich der Cholera wegen gesendet war; in Alt⸗Czen⸗ stochau z. B., dessen Bewohner fas saͤmmtlich alttestamentarischen Glaubens und als solche fuͤr Erhaltung des Lebens besonders besorgt ind und daher im Augenblick des Erkrankens Huͤlfe suchen, habe ch 22 Individuen an der Cholera behandelt, und von diesen ist mir

7

Stunden 20 Tropfen

nur eines gestorben;

Anwendung leichter und sicherer wird, wenn wir

Frankfurt a. M. W2Z. Petershurg BN.

8 Paris, 2. Sept.

in Anspruch genommen wurde, starben von 19 Erkrankten 8. Do selben Beweis lieferte mir das fuͤr Cholera⸗Kranke eingerichtete Hosvin

In dieses wurden die Kranken selten ganz im Anfange der Kranthe gebracht, und es starben von 41 von mir Behandelten 20. Nach me

ner Ansicht sind, um das Mortalitaͤts⸗Verhaͤltniß der Cholern

. 2 mildern, zwei Anordnungen hauptsaͤchlich nothwendig: 1stens das) Asien ihren furchtbaren Charakter offenbart hat, sind die Bemuͤhun⸗ gen der sie bekaͤmpfenden Aerzte mehr dahin gerichtet gewesen, ein

blikum mit der Anwendung der außerlichen Mittel bekannt zu n chen, und 2tens den Aerzten unbedingt zu gestatten, die gegen

Cholera noͤthigen Medikamente stets bei sich zu fuͤhren, damit ust

erst durch Verordnung des Recepts und durch das Fertigen dese ben in einer vielleicht entlegenen Apotheke die so kostbare Zeit ta loren gehe und der arme Kranke dadurch zur Beute des Todes wen

So viel ist gewiß, daß die Cholera durch richtige und schme Anwendung zweckmaͤßiger Mittel sehr oft bezwungen 1, da diese Kranke nicht mehr als ein Alles verschlingendes Ungeheuer oder mit 1 gefaͤrbten Brille betrachten, sondern bedenken, daß auch sie den gemeinen Naturgesetzen gemaͤß verlaͤuft. Am meisten toͤdtlich ist Cholera im Anfange des Ausbruchs der Epidemie, wo der Verz⸗ oft so furchtbar schnell ist, daß alle Huͤlfe zu spaͤt kommt, oder wa uͤberhaupt die Huͤlfe entweder nicht zweckmaͤßig angewendet gar versaͤumt wird. Daß die mehr oder weniger große Gefahr, mehr oder weniger gluͤckliche Bekaͤmpfung dieser Krankheit sehr dan die Individualitaͤt des erkrankten Subjekts bedingt ist, versteht s⸗

von selbst.

Roch etwas muß ich bemerken, was ich jedoch bitte, nicht, Anmaßung auszulegen. In der Voraussetzung, daß Cholera maire Affection des Ganglien⸗Systems sey, daß Alles, was das N. ven⸗System schwaͤcht, die Disposition dazu erhoͤht, so wie un dreht, was die Lebenskraft jenes erhoͤht, die Disposition minze

18g 8 42888 habe ich folgende, auch die Verdauungskraft beruͤcksichtigende! zulassen, frage ich bloß alle meine Herren Kollegen, ob es Einem

schung mit ausgezeichnetem Erfolg als Praͤservativ gegeben,

zwar vielleicht mehr als tausend Personen, theils schon in Warsgh

theils in und um Czenstochau, von welchen mir bis jetzt nicht ein ein Fall bekannt ist, daß Eines die Cholerg bekommen haͤtte, ungeach ich dringend um Mittheilung gebeten habe. Da bekanntlich Fmn vor der Krankheit die Disposition dazu ausnehmend erhoͤht, so wohl auch hauptsaͤchlich die moralische Wirkung des als Praͤserme geltenden Mittels in Betracht zu ziehen. Ich spreche uͤbrign nur gus Erfahrung. Die Mirxtur ist folgende:

Tinet. aromat. une duas Balsam. vitae Holm. Drachm. ktres Napht. acet. Drachmn unam et dimid. Ol. Calam. arom., gtt. quinque. Taͤglich 2 Zmal 20 Tropfen mit Wein oder Lign zu Nehnen Ich stelle es der Weisheit Eines Koͤniglichen hohen Ministerim anheim, von den von mir gegebenen Bemerkungen Gebrauch zun chen, oder nicht: ich bemerke nur, daß meine Erfahrungen rein yf tisch sind, da ich schon in Warschau im Hospital ordinirender fuͤr die Cholera⸗Kranken war, da ich nicht versaͤumt habe, die h fahrungen Anderer zu benutzen und deren Behandlung zu prtc und ich auch in und um Czenstochau Hunderte von Cholera⸗mg ken behandelt habe. Sollten meine Bemerkungen nicht ganz ungt

1 F sti fgenommen werden, so bin ich recht gern erboͤtig, das weig warme Baͤder mit Zusatz von Seifensiederlauge MWI1 1 1 8 ht g g

Resultat meiner Erfahrung mitzutheilen. Czenstochau, den 1. August 183I. 8 Dr. Heinrich Schaͤfer, Stabs⸗Arzt. BerIIInI8618 Den 8. Septembec 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cou- gr Zf. Brie bel 98½

Z’h. v Celd 1 90⅔ 99

972 80 ½ 80 ¼ 87 87 90 89

St.-Schuald-Sch Pfandbrt. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Obl. m. l. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obsig. kKönigsbg. do.

G do.

l)anz. do. in Th. Westpr. Pfandhr.

Grofshbz. Pos. do.

59 ¾ [Ostpr. 14 Pomm. Pfandbrl. 4 1hg Kur- u. Neum. do. 4 llü Schlesische do. 4 c Rkst. C. d. K.- u. N. Ss Z.-Sch. d. K.- u. N.

Holl. vollw. Duk. 34 Neue dito. 94 ½ Friedrichsd'or.. Disconto

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Kurz 2 Mt. RKurz. 2 Mt. Mt. Mt. Mt. Mt. Mt. T

100 RDIL. 3 Woch. 600 Fl. Kurz

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 3 September. wirkl. Schuld 37. Kanz-Bill. 13 ⅛. Russ. (bei HIope) 87 ⅛. Hamburg, 6. September. Oesterr. 5proc. Metall. 78 ½, Aproc. 67. Bank-Actien 945. -

dito Hamburg dito London

Augsburg 2 8 1 Breslau Leipzig

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Warschau

Niederl. Oesterr. öp9-

Metall. 77.

zum. ufen Engl. Anl. 85 ¾. Russ. Anl. Hamb. Cert. 80 ¼ Dän. 58 ⅞. Poln. 88 warmes Bad mit Zusatz von Seifensieder⸗Lauge oder Pottasche und

London, 2 September. zras. 49. Dän 61 ¾. Port. 48. Russ. 929 Wien, 3. September-. 5proc. Metall. 77 ½ 4proc. 67 ¼. Loose zu 100 Fl. 155. P Oblig. 115 ½. Dank-Actien 939 6. Königliche Schauspiele.

Freitag, 9. Sept. Im Opernhause: Ein Stündchen dem Potsdammer Thore, Vaudeville⸗Posse in 1 Aufzug, C. Blum. Hierauf: Die neue Amazone, Feen⸗Ballet in 32 theilungen, von Ph. Taglioni.

KKöönigstädtisches Theater. Freitag, 9. Sept. Zweite große Kunstvorstellung aus ie Reiche der natürlichen Zauberei, gegeben von Herrn Profes Döbler, aus Wien. Hierauf: Der Dachdecker, komisches 6 mälde in 5 Rahmen.

NEUESTE BERSEN-NACHRICHTEN.

b 5proc. Rente pr. compt. 89. 85.] cour. 89. 75. 3proc. pr. compt. 58. 95. fin cour. 59. öpls Neapol. pr. compt. 69. 25. sin cour. 69. 50. 5proc. Epe Rente perp. 47 ½.

Frankfurt a. M., 5. Sept. Oesterr. 5proc. Metall. 78; 78 ½. 4proc. 68. 67 v&½. 2⁄proc. 40 ¼. 1proc. 16 ⅛. Br. Bah Act. 1139. 1136. Partial⸗Obl. 116 ½. 116¼. Loose zu 100

gproc. Cons. 82.

155 ½. G. Poln. Loose 47. B.

Redacteur John. Mitredacteur Cottel. edeuckt bei A. W. Hayn.

in Neu⸗Czenstochau, wo die Huͤlfe schon spte

ar, ob es angemessen sey, 8 ilche Abschaffung wird von einer großen Menge von Fusen nd Pbilosophen auf das lebhafteste gewuͤnscht, ohne daß diese je⸗ och uͤber die Mittel, ihren Wunsch zu verwirklichen, einig waͤren. Her vorliegende Gesetz⸗Entwurf geht von der Ansicht aus, daß eine fillige und unmittelbare Abschaffung der Todesstrafe unzulaͤssig sey.

6

1

2

erne

18181““

pekanntmachung.

Mit Bezug auf die gestrige Bekanntmachung wegen der von zländischen Regierungen gegen die weitere Verbreitung der Cho⸗ a angeordneten Maaßregeln, wird hiermit noch Folgendes zur untniß des Publikums gebracht:

Kurfürstenthum Hessen. Reisende und Waaren aus

Gegenden diesseits der Elbe werden nur zugelassen, wenn Ersteren eine vollständige Kontumaz an der Elbe oder an der ssischen Gränze ausgehalten haben und wegen letzterer die ttgehabte genügende Reinigung nachgewiesen worden ist. Die

agerichtet. envurg⸗Streltt. Pakete jedes Inhalts, die so⸗ ehl in Berlin zur Post gegeben sind, als weiterher durch Ber⸗ transitiren, sollen bis auf Weiteres nicht zugelassen werden. Sachsen. Alle Reisende, die aus einem Orte kommen, in einem Umkreise von 10 Meilen von Berlin liegt, werden ZFauf Weiteres von der Königl. Sächsischen Gränze bei Gro⸗ nhayn zurückgewiesen, da die dort einzurichtende Kontumaz⸗ stalt noch nicht beendigt ist. Berlin, den 9. September 1831. 1 Serhs General⸗Post⸗Amt. In Abwesenheit des General⸗Postmeisters.

Bekanntmachung.

Die in den beiden Berliner Zeitungen erlassene Bekannt⸗ achung des Herrn Geheimen Staats⸗Ministers v. Klewitz vom sseen v. M., daß die Aufstellung der Beobachtungs⸗Linie an

Elbe mit dem 14ten d. M. beendigt seyn werde, hat bei dem blikum die Besorgniß erregt, daß eine so lange sich verzögernde aaßregel die Einschleppung der Krankheit von Berlin aus in

jenseits der Elbe belegenen Landestheile verursachen könne. hh halte es daher für nöthig, hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß jene, vor dem am 1sten d. M. erkannten Aus⸗ uch der Cholera in hiestger Restdenz erlassene, Bekanntmachung cht zur Ausführung gekommen, vielmehr statt der Beobachtungs⸗ nie gleich ein Sperr⸗Cordon angeordnet worden ist und die

ebergangspunkte an der Elbe bereits resp. am 3ten und Aten

M. besetzt gewesen sind. Berlin, den 8. September 1831. Der Chef der zur Abwehrung der Cholera niedergesetzten Immediat⸗Kommission, v. Thile.

Die Ausstellung des Bildnisses Sr. Majestät des Königs dder Marmor⸗Gruppe wird nach dem Wunsche der ꝛc. Kom⸗ ssion, und mit Zustimmung der Künstler, in der Königlichen ademie der Künste bis Sonnabend den 17. September c.

Berlin, de Feptember 1383.

“] Dr. G. Schadow, Direktor.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath d Kammerherr, Direktor im Justiz⸗Ministerium und dem der eistlichen⸗, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, von amptz, von Köln.

Der Kaiserl. Wien.

4 1““ 8 Zeitungs⸗Nachrichten. EEtlan d. 8

Hrantreic.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 31. August. Nachtrag.) In der Rede, womit der Großsiegelbewah⸗ wan diesem Tage den eine Reihe von Modistcationen des znafgesetzͤbuches enthaltenden Entwurf vorlegte, äußerte sich der⸗ lbe im Wesentlichen folgendermaßen:

„Die oͤffentliche Meinung verlangt schon laͤngst eine Reform in serer Strafgesetzgebung. Man wirft unserem Gesetzbuche vom ahre 1810 vor, daß es zu harte Strafen verfuͤge. So sehr feste dgerechte Gesetze die Sitten eines Landes veredeln, eben so nach⸗ eilig wirkt eine allzugroße Strenge. Nach der letzten Revolution, e bloß zur Bewahrung des Rechtes unternommen wurde, muͤssen ch alle aus derselben hervorgegangene Staats⸗Gewalten unauf

rlich darauf bedacht seyn, die Gesetze mit den Sitten in Einklang

bringen; dem Eifer wie der Erfahrung einer Spezial⸗Kommission, e sich mit der Revision unseres Strafgesetzbuches beschaͤftigt hat, rdanken wir hauptsaͤchlich den Entwurf, den ich die Ehre habe hnen hiermit vorzulegen. Da es uns zu weit gefuͤhrt haben

huͤrde, wenn wir das Strafgesetzbuch gaͤnzlich haͤtten umarbeiten

ollen, so haben wir mindestens die Hauptstrafen ermaͤßigen und die

befugniß der Milderung, die bisher bloß bei zuchtpolizeilichen Pro⸗

ssen anwendbar war, auch auf alle Kriminalsachen erstrecken wollen. m zwischen dem Vergehen und der Strafe ein richtiges Verhaͤltniß

erbeizufuͤhren, schlaͤgt der Gesetz⸗Entwurf vor, es in allen Faͤllen, do die Jury mildernde Umstaͤnde erblickt, dem Gerichtshofe zur Fgicht zu machen, daß er bei der Anwendung der Strafe um eine, pohl gar um grauf beschraͤn on, wie die eben angedeutete, einzufuͤhren, waͤre schon an und fuͤr ch ein wesentlicher Fortschritt; doch enthaͤlt dasselbe noch einige udere namhafte Reformen. In allen Faͤllen, wo man sich mit der

8 Stufen herabgehe. Ein Gesetz, das sich bloß te, in unsere Kriminal⸗Gesetzgebung eine Modifica⸗

trafgesetzgebung beschaͤftigt, bietet sich zunaͤchst die

Frage die Todesstrafe abzuschaffen.

Eine

Oesterreichische Kabinets⸗Courier Springer,

Es giebt Faͤlle, wo die Verbrechen so abscheulich sind, daß es ge⸗ fährlich seyn wuͤrde, die darauf stehende Strafe zu mildern; indessen eht der Gesetz⸗Entwurf darauf aus, die Anwendung der Todes⸗ strafe seltener, als bisher, zu machen. Um diese Strafe wo moͤglich noch zu erhoͤhen, vexrordnete das Gesetz bisher in gewissen Fällen noch zuvor die Verstuͤmmelung des Schuldigen: eine solche Bestim⸗ mung ist der Gesetzgebung eines civilisirten Volkes unwuͤrdig. Ich schlage Ihnen daher die Aufhebung derselben vor. Das Brand⸗ marken erniedrigt eben so sehr die Seele als den Korper des Schuldigen und erkennt ihm gleichsam einen moralischen Tod zu. Man sollte meinen, daß, weil ein Mensch an einem Tage gefehlt hat, der Gesetzgeber ihm fuͤr immer den Ruͤckweg zur Tugend habe ver⸗ sperren wollen. Eine solche Strafe muß abgeschafft werden. Die Deportation ist eine Strafe, von der man sich die nuͤtzlichsten Fol⸗ gen versprach; dies hat sich aber nicht bewaͤhrt, und in Ermange⸗

b lung eines passenden! 8, in der zur De 1 ei ssische Komuumaz⸗Anstalt wird zu Arnstein bei Witzenhausen I vass Srt , ver Hevor S Hünchecfte

ebracht werden koͤnnte, ist dessen Strafe willkuͤrlich immer in eine Fetung iraf verwandelt worden. Ein solches unregelmaͤßiges Ver⸗ ahren muß kuͤnftig aufhoͤren. Wir schlagen Ihnen daher vor, die Deportation, die ohnehin bisher immer nur fuͤr politische Vergehen verhaͤngt wurde, ein fuͤr allemal durch die Festungsstrafe zu ersetzen: letztere unterscheidet sich von der Rekluston dadurch, daß sie fuͤr den Verurtheilten minder infamirend ist. Die Strafe des Prangers kann oft⸗ mals nachtheilige Falgen haben, sowohl fuͤr den, der sie zu bestehen hat, als fuͤr das Publikum, dem man den Verurtheilten zur Schau stellt. Ohne Zweifel ist diese Strafe sehr exemplarisch, und die Ver⸗ urtheilten fuͤrchten sie ungemein; von der anderen Seite bietet sie aber auch manche Nachtheile dar. Sie entwuͤrdigt den Verurtheil⸗ ten in seinen eigenen Augen und benimmt ihm das letzte Scham⸗ gefuͤhl, das er vor der Ausstellung vielleicht noch haben mochte; mit diesem verliert er die Aussicht, sich jemals wieder die Achtung seiner Mitbuͤrger zu erwerben. Aber auch die Sitten der Menge koͤnnen durch diese Strafe verdorben werden; das Gefuͤhl des Wohl⸗ wollens und Mitleids wird dadurch im Volke erstickt und dieses gleichsam mit dem Anblicke der Entehrung vertraut gemacht. Eine solche Strafe mußte daher, wenn auch nicht ganz abgeschafft, doch seltener gemacht werden. Der Gesetz⸗Entwurf uͤberlaͤßt es voͤllig dem Gerichtshofe, in gewissen Faͤllen die Ausstellung am Pranger als eine accessorische Strafe zu veefuͤgen; als Hauptstrafe soll sie kuͤnftig durch die buͤrgerliche Degradation ersetzt werden. Die Be⸗ aufsichtigung eines Verurtheilten durch die hoͤhere Polizei nach uͤber⸗ standener Strafe ist fuͤr die Sicherheit der Personen und des Eigen⸗ thums zu wichtig, als daß sie haͤtte abgeschafft werden koͤnnen; die

bisherige Form taugte aber nichts, indem sie eine Besserung des Bestraften fast unmoͤglich machte.

1— mo⸗ Durch die Maaßregeln, die ge⸗ genwaͤrtig die Polizei ergreift, um sich zu uͤberzeugen, daß der Be⸗ strafte auch wirklich den ihm angewiesenen Ort bewohne, erhaͤlt das Faktum der Verurtheilung eine unvermeidliche Oeffentlichkeit. Von Subaltern⸗Beamten beaufsichtigt, dem Argwohne der Buͤrger und der Verachtung seines Gleichen preisgenween, aller Verbrechen ver⸗ daͤchtig, die an dem von ihm bewohnten Orte veruͤbt werden, findet der Bestrafte keine Arbeit mehr; die Unmdoͤglichkeit, sein Brod auf eine ehrliche Weise zu verdienen, erstickt in ihm jeden Entschluß zu einem besseren Lebenswandel; das Elend weckt in ihm wieder seine alte Neigung zum Verbrechen, und oft verfaͤllt er in die Recidive, weniger aus Schlechtigkeit, als aus Verzweiflung. Um sonach die Erfordernisse des oͤffentlichen Friedens mit der Pflicht zu verschmelzen, die jede Regierung hat, die moralische Verbesserung der Verurtheilten nach bestandener Strafe zu beguͤnstigen, schlaͤgt der Gesetz⸗Entwurf vor, den einem unter polizeiliche Aufsicht ge⸗ stellten Individuum aufgelegten Zwang, einen bestimmten Ort zu bewohnen, kuͤnftig aufzuheben, dergestalt, daß ein solches Indivi⸗ duum nur die ihm von der Polizei⸗Behoͤrde besonders namhaft ge⸗ machten Orte nicht bewohnen darf.“ Der Minister ging hierauf die verschiedenen Titel des Gesetz⸗Entwurfes durch. Nach dem In⸗ halte des 1sten werden die Deportation, der Pranger, das Abhauen der rechten Hand und das Brandmarken gaͤnzlich abgeschafft: die oͤffentliche Ausstellung hoͤrt auf, obligatorisch zu seyn, und die Beaufsichtigung der hoͤheren Polizei wird modificirt. Ueber den IIten Titel, welcher von den Verbrechen und deren Bestrafung handelt, bemerkte Herr Barthe noch, daß die Falschmuͤnzerei kuͤnftig nicht mehr mit dem Tode, son⸗ dern nur mit lebenslaͤnglicher Zwangs⸗Arbeit bestraft werden solle. Nachdem er noch die uͤbrigen (bereits gestern namhaft gemachten) Bestimmungen dieses Titels beleuchtet hatte, schloß er in folgender Weise: „Wir wiederholen, daß es nicht unsere Absicht gewesen ist, das Straf⸗Gesetzbuch einer allgemeinen Revision zu unterwerfen, wohl aber unnuͤtze Strenge aus demselben zu verbannen. Auf die Erfahrung gestuͤtzt, haben wir uns hierbei nicht allzu weit fortreißen lassen, sondern sind mit Vorsicht zu Werke gegangen, um die Ge⸗ genwart nicht aufs Spiel zu stellen. Was noch weiter geschehen kann, wird uns die Zukunft lehren. Vorzuͤglich in der Straf⸗ Gesetzgebung kann der Bahn der Verbesserungen niemals ein bestimmtes Ziel gesetzt werden; die moralischen Fortschritte der Gesellschaft, die mehr oder minder ausgebildeten oͤffentlichen Sitten weisen uns hier immer wieder auf neue Modificationen hin. Die Regierung vorzuͤg⸗ lich muß diesen Fortschritten unablaͤssig folgen. Dem aufmerksamen Beobachter kann es nicht entgehen, daß, wenn auch einzelne Verge⸗ hen der Gemuüͤthsleidenschaft beigemessen werden muͤssen, Unwissen⸗ heit und große Duͤrftigkeit in der Regel die beiden Haupt⸗Ursachen der vielen Verbrechen sind, die vor unseren Gerichtshoͤfen schweben. Den meisten Verurtheilten geht alle Erziehung ab. daher bemuͤhen, das Uebel mit der Wurzel auszurotten. Der Ge⸗ setzgeber bestraft das Verbrechen; aber eine schuͤtzende Verwaltung soll darauf bedacht seyn, demselben vorzubeugen, indem sie die Sitten veredelt und die Intelligenz unter den Klassen ent⸗ wickelt. Die große Menge ruͤckfaͤlliger Verbrecher bei uns, im Ver⸗ gleich zu anderen Laͤndern, scheint auch gegen unser Straf⸗System zu sprechen. Wir duͤrfen daher nichts verabsaͤumen, damit dieses System kuͤnftig den Verurtheilten bessere, oder ihn mindestens nicht noch mehr verderbe. Moͤchten unsere Bemuͤhungen zu diesem Be⸗ hufe die Zahl der Verbrechen vermindern und es uns dadurch moͤg⸗ lich machen, neue Modificationen in unsere Strafgesetzgebung einzu⸗ fuͤhren! Bis dahin werden Sie, m. H, hoffentlich in dem Ihnen vorgelegten Gesetz⸗Entwurfe einige nuͤtzliche Gedanken finden und sich denselben anschließen.“

Der Minister verlas sodann den Gesetz⸗Entwurf selbst, wor⸗ auf die Sitzung aufgehoben wurde.

Paris, 2. Sept. Vorzgestern machten der König und die Königl. Familie mit dem Kaiser Dom Pedro, dessen Gemahlin und der Königin Donna Maria in einer Yacht eine Spazierfahrt auf der Seine.

General Baudrant wird heute hier erwartet.

Vorgestern ist der Gesandte der neuen Brastlianischen Re⸗ gierung, Herr da Rocha, und der zum Brastlianischen General⸗ Konsul hierselbst ernannte Herr von Amorin hier angekommen.

Wir muüͤssen uns

Da Herr Castmir Périer für den Bezirk von Troyes optirt hat, so ist das vierte Bezirks⸗Wahl⸗Kollegium des Marne⸗De⸗ partements, das ihn ebenfalls gewählt hatte, auf den 23sten d. M. zusammenberufen, um statt seiner einen neuen Depu⸗ tirten zu ernennen. Sch Das vor einigen Tagen von mehreren Blättern mitgetheilte reiben des Vicomte von Cormenin, worin derselbe darzuthun suchte, daß, eben so gut wie der 23ste, die Pairie betreffende Artikel, die ganze Charte nur als eine provisorische zu betrachten sey, und daß man zur Feststellung einer definitiven Verfassungs⸗ Urkunde die Primar⸗Versammlungen zusammenberufen müt findet den lebhaftesten Beifall der Gazette de France, welche schon seit längerer Zeit dieselben Grundsätze vertheidigt hat. In ihrem neuesten Blatte sucht sie solche durch folgende histo⸗ bce. Betrachtungen zu unterstützen: „Vor 42 Jahren waren 6 Milliomen Franzosen in den Primar⸗Versammtungen vereinigt. 2 26ste, 27ste, 28ste und 29ste August waren in der National⸗ Versammlung der Eröffnung der die Wünsche Frankreichs aus⸗ ““ en Beschlüsse und Mandate gewidmet, und der mit einer Berichterstattung dartiber beauftragte Graf von Elermont⸗Ton⸗ nerre sprach sich darüber in folgender Weise aus? „„M. H.! Sie sind berufen, das Französische Reich zu regeneriren; Sie bringen zu diesem großen Werke Ihre eigene Weisheit, so wie die Ihrer Kommittenten, mit. Wir legen Ihnen hiermit die Resultate Ihrer Mandate vor: Art. 1. Die Französtsche Regie⸗ rung ist eine monarchische. Art. 2. Die Person des Königs ist unverletzlich und heilig. Art. 3. Seine Krone ist in männlicher Linie erblich. Art. 4. Der König ist der Bewahrer der voll⸗ ziehenden Gewalt. Art. 5. ie Agenten der Behörde sind verantwortlich. Art. 6. Die Königliche Sanction ist für die Promulgation der Gesetze nöthig. Art. 7. Die Nation macht die Gesetze mit der Königlichen Sanction. Art. 8. Zu Anleihen und Auflagen ist die Zustimmung der Na⸗ tion erforderlich. Art. 9. Auflagen köoönnen nur von einer Siz⸗ zung der Generalstaaten bis zur anderen bewilligt werden. Art. 10. Das Eigenthum und Art. 11 die persönliche Freiheit sind heilig.““ Auf den Antrag des Herrn Sieyes erklärte die Ver⸗ sammlung, bevor noch alle übrige Stände zusammengekommen waren, sie bestehe bereits aus den von 96 Hunderttheilen der Nation direkt gesandten Abgeordneten. Diese Beschlüsse von 6 Millionen Franzosen konstituiren einen National⸗Wunsch, den seit 42 Jahren nichts hat entkräften können, weil mit Einschluß der Restauration von 1814 nur Partielles in Frankreich gesche⸗ hen ist. Wenn also eine Partei glaubt, die Französische Nation denke jetzt nicht mehr so, wie damals, mußte man die letztere dann nicht über diese wichtigen Punkte ihrer Existenz aufs neue be⸗ fragen? Wir stellen hier einen neuen Grund für unsere An⸗ sichten auf und fordern unsere Gegner auf, ein Gleiches für die ihrigen zu thun.“

Das Journal du Commerce sagt: „Herr Caslmir Pé⸗ rier hat das der Kammer durch die Charte verliehene Prufungs⸗ recht auf die drei Fragen der Anzahl, der Ernennungsweise und der Erblichkeit der Pairs beschränkt. Es giebt aber noch eine andere Frage, die sich nicht beseitigen läßt, weil sie die ganze Debatte dominiren und im Verlaufe derselben unaufhörlich zum Vorschein kommen wird, nämlich die: ob der zu fassende Beschluß eine neue Pairie konstituiren, oder ob er die von der wiederhergestellten Monarchie eingeführte nur restauriren und vervollständigen solle. Herr Salverte hat behauptet, die alte Pairie bestehe nicht mehr; Herr Périer behauptet dagegen, sie habe die Revolution über⸗ lebt, sie bestehe noch und werde auch nach dem jetzt zu gebenden Gesetze noch bestehen. Wenn die letztere Meinung die Oberhand ge⸗ winnt, so läßt sich leicht einsehen, daß es beinahe überflüssig wäre, über die in dem ministeriellen Entwurfe erhobenen Fragen zu diskutiren, weil sie eine reine Speculation und auf den Geist und die Zusammensetzung der neuen Pairs⸗Kammer nur von geringem Einflusse seyn würden. Diese Ueberzeugung hat eine gewisse Anzahl von Deputirten auf den Gedanken gebracht, eine Proposttion in die Kammer zu bringen, die vor jeder Berathung über die Pairie selbst geprüft und worin erkläct werden soll: „„die durch die Charte von 1814 eingeführte Pairs⸗Kammer habe aufgehört, zu existiren.““

Der Courrier frangais bemerkt: „Wenn man den An⸗ gaben der Vertheidiger der Erblichkeit Glauben schenken wollte, so wären in Frankreich nur noch 107 Personen, die 100,000 Fr. von liegenden Gütern beziehen, und 574, ole 5000 Fr. und dar⸗ liber an Grundsteuer bezahlen.“

Der Temps macht die Kammer auf die immer noch beste⸗ hende große Anzahl von Sinekuren aufmerksam und zählt einige derselben auf, nämlich die General⸗Inspektoren der historischen Denkmäler, der Bibliotheken, der Schafereien, der Central⸗Häu⸗ ser, der Gefängnisse, der schoönen Künste, den Direktor der ge⸗ setzlichen Bücher⸗Depots und den Secretar der Gesundheits⸗ Kommission, deren Gehalte sich zusammen auf 78,000 Fr. belaufen.

Einer im heutigen Moniteur enthaltenen Uebersscht zu⸗ folge, sind unter die Nationalgarden von ganz Frankreich bisher 566,168 Gewehre in der Weise vertheilt worden, daß in den 34 Gränz⸗Departements im Durchschnitt ein Gewehr auf 30 Ein⸗ wohner, in den inneren Departements aber ein Gewehr auf 42 Einwohner kommt. Die Zahl der der Nationalgarde überwiese⸗ nen Kanonen beträgt 500, worunter 316 Vierpfünder.

Der Präfekt des Departements der Seine und Oise, Staats⸗ rath Aubernon, zeigt an, daß er die Kommunal⸗Versammlungen seines Departements auf den 18ten d. M. zusammenberufen habe, um neue Municipalräthe zu wählen.

Dem Messager zufolge, sollen die hiesigen Theater⸗Direc⸗ tionen, welche sich weigern, ein Eilftheil ihrer reinen Einnahme als Armen⸗Steuer an die Stadt zu zahlen, wie dies früher ge⸗ schehen, durch alle gerichtliche Mittel dazu angehalten werden.

Nachrichten aus Nantes vom 29. August zufolge, hat der Alsisenhof der Vendée drei Chouans, nämlich den Weber Bar⸗ thomé, den Tagelöhner Jaunet und den Landmann Blanchard, zur Todesstrafe verurtheilt, weil sie unter den Besehlen Roberts die Waffen gegen ihr Land getragen haben.