8 8 5
ten des Königs Majestät allergnädigst ihn zum Geheimen Pofrath, nachdem ihm schon früher wegen seiner v 86 Rothe Adler⸗Orden Zter Klasse verliehen worden war. Bo 8 Kaisers von Rußland Majestät hat er, bei der v in St. Petersburg, den St. Wladimir⸗Orden 3ter v 8 88 Als der Hingeschiedene am 9. Aug. 1828 an dem Ziele 1 , 9 wenige Staatsdiener erreichen, und ein 50jähriges musterhafte Wirken im Staatsdienste zurückgelegt hatte, wurde er durch Ver⸗ leihung des Rothen Adler⸗Ordens 2ter Klasse mit Eichenlaub von des Königs Majestät huldvoll beglückt. Auch des Kaisers von Rußland Majestät verherrlichten jene Jubelfeier dadurch, daß Allerhöchstdieselben dem ꝛc. Goldbeck eine Tabatière, mit dem Kaiserlichen Namenazuge in E und mit dem Datum
Feier vers überbriugen ließen. 8 8 n P 8s bürgerlichen Verhältnissen hatte der Verstorbene sich Achtung und Liebe erworben. Von Allen, welche ihn kannten, geehrt und geliebt wegen seines hohen Werths als Beamter und seiner persönlichen guten Eigenschaften, wird er allgemein betrauert und dadurch seinem Verdienste das gebührende
bekbei khä.e hücesce 8 1 In der Residenzstadt Berl “ - dhaziber 19 F sn, Mittage g 8
s zum 11. Sept. Mittags Summa 157 10 Seers Regterungs⸗Bezirk Frankfurt. Kreis Friedeberg. Die Cholera ist hier ausgebrochen in Salzcossaeten und Seelsgrund am 7. September. Kreis Frankfurt. An demselben Tage fanden Cholera verdächtige Erkrankungen im Dorfe Kun itz statt. 88 Regierungs⸗Bezirk Königsberg. In Königsberg waren erkr. gen. ge 8 bis zum 2. September 1246 419 724 n hinzu am 3. September 15 EI1Iu“ ““ 16 12 8 8 15 6 Summa. 1292 443 762 Davon Militair 93 29 53 Civil 1199 414 709 1 .““ tadt Bromberg sin ö erkrankt genesen gestorben Bestand 91 24 54 13 davon Militair 54 15 28 98 “ WI11A““ Ausbrüche der Cholera sind bemerkt worden: 8 bah eae in Lantowo am 2. September; Kreis Inowrazlaw, in Gniewkowo an demselben
Tage.
102
bis zum 7. September
“
Regierungs⸗Bezirk Breslau. Kreis Wohlau. Am 7. September i Leubus ausgebrochen.
Oeffektliher MMe5—
Auch das durch 8Seee; der herrschenden Epidemie uͤber eine große Zahl von Familien des heen Regierungs⸗Bezirkes ver⸗ breitete Elend hat in der Naͤhe und Ferne die menschen reundliche Theilnahme gefunden, welche unsere haffarden vom 26. Juni c. dertrauensvoll in Anspruch nahm. Es hat sich von neuem die er⸗ hebende Erfahrung bestaͤtigt, daß die Bewohner aller Gegenden un⸗ seres Vaterlandes einander helfend beizustehen und es durch die That zu bekunden sich gedrungen sehen, daß sie sich von den Banden der Liebe zu ihrem gemeinsamen Koͤnige und Vaterlande umschlungen fuͤhlen, einander in Tagen der Truͤb al nicht verlassen, sondern freund⸗ lich die Hand reichen. Es hat der Trost, den diese Ueberzeugung gewaͤhrt, nicht wenig dazu beigetragen, die gebeugten Gemuͤther
8 1424
zuerst beimgesucht, mit der ruͤhmlichsten Ergebung und Ausdauer
en zu lassen. ertragan Bn äste demnach eine uͤberaus wohlthuende Pflicht, wenn wir mit der Bekanntmachung der zu unserer unmittelbaren 2 gung gestellten Gaben der Milde im Namen der Bedraͤngten, wel⸗ chen hierdurch Trost und Huͤlfe zugeflossen ist, die Empfindungen des innigsten Dankes gegen alle diejenigen offentlich aussprechen⸗ welche auf diese zwiefache Weise ihre Wohlthaͤter Ferab sind. Wir glauben der menschenfreundlichen Absicht der edlen Geber 18 sprochen zu haben, wenn wir ihre Spenden der Abhuͤlfe der pers n⸗ lichen Noth Einzelner, die in vielen Faͤllen jede I childerung uͤber⸗ steigt, ausschließlich widmen. Es sind zu diesem Zwecke bisher be⸗ reits 1127 Rthlr. 11 Sgr. 9 Pf. verwendet und mit den Thraͤnen der Dankbarkeit von solchen Personen gesenet worden, weichen da⸗ durch in tiefer Noth eine erleichternde Huͤlfe zu Theil wurde..
Der Ueberrest ist, so weit nicht unauff iebliche Beduͤrfnisse eine schleunige Beruͤcksichtigung erheischen, dazu bestimmt, um die Zu⸗ kunft huͤlfloser Waisen, welche sich durch ein herbes Verhaͤng⸗ niß ihrer Ernaͤhrer und Versorger beraubt sehen, sicher stellen und diese bedauernswerthen Kinder ich selbst und dem Vaterlande erhal⸗ ten und vor dem geistigen Untergange bewahren zu koͤnnen.
Wenn aber schon jetzt ihre Zahl mit unseren geringen Mitteln in keinem Verhaͤltnisse mehr steht, so zweifeln wir nicht, daß unsere dringende Bitte und ihr vorzugsweise des thaͤtigen Mitleidens be⸗ duͤrftiger Zustand noch recht viele fromme Herzen erwecken werde, die sich der koͤstlichen Verheißungen theilhaftig machen wollen, wel⸗ che denjenigen verbuͤrgt 89 die sich der Noth von Wittwen und Wai armend annehmen. . b Watsge fid seit dem 27. Juli bis zum z1sten v. M. bei uns einge⸗
gangen:
von dem Hohen Ministeriumm 8
des Innern und der Polizei zur Unterstuͤtzung der Mili⸗ tair⸗Armen. durch das Koͤnigl. Ober⸗Praͤ⸗ sidium zu Koͤnigsberg.. durch den Hochloͤbl. Unterstuͤz⸗ zungs⸗Verein zu Berlin.. durch die Koͤnigl. Regierung zu Erfurt.. 45 durch das Koͤnigl. Polizei⸗Praͤ⸗ . sidium zu Berlin . 500 2 durch die Koͤnigl. Haupt⸗Insti⸗ tuten und Kommunal⸗Kasse zu Merseburg in 3 Sendungen durch den Herrn Rendanten Ribbeck zu Magdeburg in 6 Sendungen . durch den Herrn Oekonomie⸗ Kommissarius Schulz in Gen⸗ thin aus 2 Sammlungen, von denen die eine am 3. Aug. c. stattfand.. durch den Herrn Zuchthaus⸗Di⸗ rektor Heinze in Goͤrlitz, aus den Beitraͤgen der Gefange⸗ nen und dem Erloͤse der von ihnen freiwillig fuͤr diesen Zweck in ihren Freistunden gefertigten Reben⸗Arbeiten. 9⸗ 9⸗ ,
b 4778 rtl. 23 sg. — pf. incl. 161 rtl. 15 sg. G. anzig, den 1. September 1831 . 8 ö“ WMes Koͤniglich Preußische Regierung.
Rothe. 8
WMetöö 27 ⸗ 11sg. 9 pf. 650
— z — F
9 ½ 9 *
— Sämmtliche Herren Studirende — werden hiermit ersucht, sich von Montag d. 12ten d. M. an in dem Universitätsgebäude im Auditorium Nr. 2 numerirte Kar⸗ ten baldigst abzuholen, deren Zweck ihnen mündlich mitgetheilt 1 Der Verein zur Verpflegung der an der
Cholera erkrankenden .“ nd
* Nach eigener Idee — . Vorrichtung von Flanell anfertigen lassen, durch welche ich e sichtigte, den Körper bei Anfällen der Cholera während des tirens gegen Erkältung zu schützen und die Ansteckung der tirenden zu verhindern. — Da dieselbe von mehreren mu Bekannten für vollkommen zweckdienlich erkannt und sogar den Aermsten leicht und ohne großen Kosten⸗Aufwand angesch werden kann, so halte ich mich für verpflichtet, ste zur Kemmn des Publikums zu bringen, und kann das Modell derselben Jeder beim Portier des Königsstädtischen Theaters näher ing
enschein nehmen. 6 hat die Form eines Sackes von 5 Fuß L. mit Aermeln, in diesen wird der Kranke gebracht und so durch angebrachte Bander am Halse so zugebunden, daß Erkältung unmöglich wird. Auf jeder Seite sind sechs za handschuhe ebenfalls von Flanell an langen Schnüren best vermittelst welcher der Kranke leicht und wirksam von mehn Personen zugleich an allen Theilen des Körpers frottirt we kann. ““ Fr. Cerf.
8
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 6. September.
Niederl. wirkl. Schuld 37 ¼. Kanz-Bill. 13 ⅛. Oesterr. Metall. 77 ¼. Russ. (bei Hope) 87 ¼. Hamburg, 9. September. 1
Oesterr. 5proc. Metall. 78 ¾ 4proc. 67 ½. Bank-Actien 953. S Engl. Anl. 86 ½. Russ. Anl. IHlamb. Cert. 80 ½. Poln. 89 5. Dan. St. Petersburg, 2. September.
Hamburg 3 Mon. 9 ¾. Silber-Rubel 372 Kop.
Wien, 6. September. 5proc. Metall. 77¼. 4proc. 67 ¼. Loose zu 100 Fl. 155 ⅛.]) Oblig. 115 ¼. Bank-Actien 937.
— OH —
Königliche Schauspiele. Montag, 12. Sept. Im Schauspielhause: Der Stieftte Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach Holberg, von E. Raw Hierauf, zum Erstenmale: Demoiselle Bock, Lustspiel in 1 † von J. E. Mand. 1 1 Dienstag, 13. Sept. Im Opernhause: Die Lokalposse, kalposse mit Gesang, in 1 Aufzug, von J. E. Mand. Heeu Die beiden Tanten, komisches Ballet in 2 Abtheilungen, m. girt vom Königl. Balletmeister Titus; Musik von Gyrowet Freitag, 16. Sept. Im Opernhause. Zum Ersten Die beiden Familien, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tan,; dem Französtschen: „les deux familles“; Musik von Laban.
Königstädtisches Theater.
Montag, 12. Sept. Dritte große Kunstvorstellung aug! Reiche der natürlichen Zauberei, gegeben von Herrn Pufe Döbler, aus Wien. Hierauf, zum Erstenmale: Das Anche büchlein, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Französischen, von (isf
Dienstag, 13. Sept. Fra Diavolo, oder: Das Aum haus zu Terracina, komische Oper in 3 Akten. (Dlle.] Zerlina.)
Berichtigung. Im gestrigen Bl. dieser Zeitung S. Sp. 2, Z. 4, st. „reichste“ l. „weiseste“ und ebendaselbst; st. „rats l. ‚veimt.. bb
aufzurichten und das schwere Verhaͤngniß, welches unsere Gegenden
Bekanntmachungen. 4 Avertissement. 8
.“ e“ . as dem Ackerbürger Carl Ludwig Dehnert gehoͤrige, in kie⸗ vennge zub Nr 69 belegene Ackerbuͤrgergut, ist mit der gericht⸗ lichen Taxe der 3654 Thl. 24 sar. 9 pf. Schuldenhalber subhastirt, und die Bietungs⸗Termine sind auf den 22. Juli, 23. September und 22. November d. J., jedes Mal Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt, wozu Kauflustige vorgeladen werden. Liebenwalde, den 22. April 1831. 8
Kbͤnigl. Preuß. Justii⸗Amt.
Verpachtung eines Gasthofes in Lübeck.
Der vor einigen Jahren im neuesten Geschmack erbaute, an einer der schoͤnsten Straßen belegene, und mit einem vollstaͤndigen Mobiliar versehene, große Gasthof:
Hoötel du Nord sich alle zu einem ausgedehnten Wirthschafts⸗Be⸗ triebe erforderlichen Einrichtungen befinden, soll vom 1. Januar 1832 angerechnet, unter Bedingungen verpachtet werden, welche am 15 August und spaͤter beim Unterzeichneten unentgeltlich abge⸗ fordert werden koͤnnen.
Luͤbeck, den 22. Juli 1831.
genannt, worin
Johannisstraße Nr. 8.
Literarische Anzeigen.
Bei Theod. Chr. neue Werke rschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: pP. Abaelardus, Dialogus inter Philosophum, Judaeum et Christianum; ex Codd. Bibl. Vindobon. nunc primum ed. F. II Rheinwald. Svo. maj. 22 ½¼ „gr. 1 Dr J. H B. Bauer, Med.-Rath etc., Minerva medica; Jahr- hbphücher für die gesammte Heilkunde. 2s Heft. gr. Svo. broch.
1 Thl. 10 sgr. 1ö“ h., 1 Friedrich Buchholz, Historisches Taschenbuch, 14r Jahrgang, oder Geschichte der Cfkes fer Staaten seit dem Frieden ien, 17r Bd. geb. bl. 1 1oc esg⸗ 88 Pieses schoͤnen Werkes sind fuͤr den ernie⸗ drigten Preis von 6 ½ Thl. (statt 26 Thl.) und der 14te, 15te und 16te à 2 Thl. zu bekommen. 1 Dr. E. L. Grolsheim, Reg.-Arzt etc, Lehrbuech der operati- vxen Cbirurgie, 2r und leizter Theil. gr. 8ro. 2 Thl. 15 sgr. b Beide Theile complet 5 Thl. Dr. Wilh. Horn, Reise durch Deutschland, Ungarn, Holland, 1 Italien, Frankreich, Grossbritanien und Irland, in Rücksicht auf medizinische und naturwissenschaftliche In- stitute, Armenpflege etc. 2r Band, enthält: Italien und
Frankreich. gr. 8ro. 4 Thl.
g
Allgemeiner Anzeiger
Fr. Enslin in Berlin, sind folgende
Dr. Joh. Nep. Rust, Geh. Rath und Präsid. etc., Theoretisch-
ppractisches Handbuch der Chirurgie, mit Einschluss der syphi- lilischen und Augenkrankheiten, in alphabetischer Ordnung.
Band. gr. 8vo. 4 Thl.
Fe Kiacretteseehne für jeden folgenden Band ist 3 Thl. r. Jos. Herrm. Schmidt, Zwölf Bücher über Morphologie überhaupt und vergleichende Noso-Morphologie insbesondere.
2 Bde. gr. 8vo. Nebst 1 Atlas von 19 Tafeln in Folio. 3 Thl.
Dr. Georg Ernst Stahl, Theorie der Heilkunde; herausge- geben von K. W. Ideler, 21 Theil, enthält: Pathologie. gr. 8vo. 1 Thl, 15 sgr. 1 8 „
C. L. Tacitus saͤmmtliche Werke, uͤbersetzt von Wilh. Boͤt⸗ ticher. 1r Bd. 8vo. 2 Thl.
So eben hat nachstehende hoͤchst wichtige Schrift die Presse
verlassen: 8 Unentbehrlicher Rathgeber s lZ .“
welche sich durch zweckmaͤßige Diaͤt
b in Bezug auf Speisen und Gerraͤnke 1 “ vor der. asiatischen Cholera schutzen wollen.
Von einem praktischen Arzte. gr. 8vo. Preis 5 sgar. geh.
Die Erfahrung hat gelehrt, daß der Magen und Darmkanal den eigentlichen Heerd der furchtbaren Krantheit bilden, von wel⸗ cher gegenwaͤrtig gan; Europa bedroht wird. Es ist daher von der allerhoͤchsten Wichtigkeit, daß diejenigen, welche die Natur mit einer guten Verdauung beschenkte, sich diese besonders jetzt er⸗ halten; die mit schwachen Darm⸗Organen Begabten jedoch um desto sorgfaͤltiger alles Nachtheilige vermeiden. Wie dies zu erreichen, wird in der vorliegenden Schrift auf eine allgemein faßliche Weise gelehrt und dieselbe daher der Aufmerksamkeit und Beachtung des Publikums dringend empfohlen E“ 6 8 Nicolaische Buchhandlung in Berlin,
8 (Bruͤderstraße Nr. 13), Stettin und Elbing. “
In der Jos Koͤselschen Buchhandlung in Kempten ist eben erschienen, und in allen Buchhandlungen zur Einsicht vorraͤthig: Cor. v. Westenrieders
shaͤmm kl i che Erste vollstaͤndige Original⸗Ausgabe. Erstes Baͤndchen, enthaͤlt: Schriften uͤber bildende Kunst. Zweites Baͤndchen: Geschichte des dreißigjaͤhrigen Krieges. Preis fuͤr das Baͤndchen 10 sgr.
Zu haben in der . dWKieola ischen Buchhandlung in Berlin, 8n Eruͤder Straße Nr. 13), Stettin und Elbing.
v““ In den Buchhandlungen von J. M. Orberg & Comp. in Rostock und Güstrow ist erschienen, und in der Stumhrsch
Buchhandlung zu Berlin, Schlossplatz No. 2, zu haben:
8 — 8
fuͤr die Preußischen
Erster Nachtrag zu den Curbildert Bezug auf Cholera, von Dr. Krüger - Hansent Güstrow. 7 Bogen. gr. Svo. Preis 17 ½¼ sgr. Der Verfasser liefert hier in zweiter Instanz den verheilsems Beweis, dafs alle bisherige Schriftsteller über die Rufsland, Pas etc. verheerende Cholera, mehr oder minder über das Wesenu den Charakter derselben ausgegangen sind, und dals die rödilich Niederlagen nicht sowohl Folge der Intensität der Seuche als 1 mehr Folge der auf jenen Prämissen basirten unz weck mäbsgs Curmethoden seien; auf seine in den Curbildern dargelegte sichten mit provocirend Augehängt hat der Verfasser eine 89 lung über die Schädlichkeit der Blut-Entziehungen in allen Kraf heiten, auch seine Erfahrungen über Gehörleiden.
2 1 8 2 . 2
Curbilder in Bezug auf Cholera,
C von demselben Verfasser. à 1 Thl. 12 ¼ sgr.
Zum Besten der hiesigen Cholerakranken-⸗Anstalta wird in der Schlesingerschen Buch⸗ und Musikhandlung, umd den Linden Nr. 34, die Nr. 174 des Freimuͤthigen fur Preis von 1 ½ sgr. ausgegeben. Dieses Stuͤck enthaͤlt ein hoͤchst! teressantes und belehrendes Schreibeh aus Elbing vom 22, Augd worin sehr richtige Gesichtspunkte fuͤr die Beurtheilung der 9 lera aufgestellt sind, die zur Beruhigung der durch Besorguiß i. geregten Gemuͤther unfehlbar beitragen werden. Auch sind d die noͤthigsten Vorsichts⸗Maaßregeln enthalten, so wie uͤberhau das ganze Schreiben mit Sachkenntniß und Einsicht abgefaßt it
mit
So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu heben MNaturgeschichte der Saͤugethiere “ von Dr. H. O.
XII und 324 Seiten in gr. 8vo. Preis 1 Thl. „
Dieser Naturgeschichte der Saugethiere ist Cuviers berisn⸗ Werk zu Grunde gelegt. Der fleißige und scharfsichtige Verßi (Lehrer der Naturgeschichte zu Schnepfenthal) hat aber die Cuvier beschriebenen oder zum Theil nur genannten Saͤugethin ausfuͤhrlicher geschildert und alle merkwuͤrdigen auslaͤndischen, sonders aber alle inlaͤndischen Saͤugethiere genauer behandelt. 8 bei lag es in seinem Plane, die Naturwissenschaft auch demjenn zugaͤnglich zu machen, der nur der deutschen Sprache maͤchtig daher hat er jeden aus fremden Sprachen entlehnten Ausdruc viel als moͤglich vermieden, die bestimmten lateinischen Namen, Thiere aber, zu richtiger Aussprache, genau mit dem Sylbenng bezeichnet. Das Werk enthaͤlt soviel Originelles, daß es gewe Aufmerksamkeit aller Naturforscher vom Fach, Lehrer der ; schichte und Liebhaber derselben, so wie auch der Jaͤger und 7 wirthe erregen wird, da die jagdbaren und zur Jagd brauchbane so wie die zur Haus⸗ und Landwirthschaft erforderlichen 19 ausfuͤhrlicher als in andern Naturgeschichten behandelt sin 8 genaues alphabetisches Verzeichniß aller Saͤugethiere erleichter rtb ; h, a49
otha, den 1. September . 8 8 -— Buchhandlung.
habe ich mir zu meinem Gebrauche
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Allgemeine
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Des Königs Majestät haben den Seehandlungs⸗Direktor, peheimen Finanzrath Kayser, zum Geheimen Ober⸗Finanz⸗ ath zu befördern und das hierüber ausgefertigte Patent Aller⸗ öchst zu vollziehen geruht.
Das Staats⸗Ministerium bringt, nach dem Befehle Seiner Najestät des Königs, die nachstehende Allerhöchste Bekanntmachung r allgemeinen Kenntniß:
„Es hat der wachsamsten Vorsorge und den thätigsten Be⸗ gühungen nicht gelingen wollen, die Astatische Cholera, nachdem e, den strengsten Maaßregeln ungeachtet, über die Gränzen Meiner Staaten eingedrungen war, zu unterdrücken und ihrem Porschreiten Emhalt zu thun. Ueberall jedoch, wo die erlasse⸗ en Vorschriften pünktlich befolgt worden sind, hat die lichtmäßige Sorgfalt der Behörden, mit den lobenswer⸗ en Anstrengungen gewissenhafter Aerzte vereinigt, die Ver⸗ kerungen der Seuche wirksam gehemmt und die Zahl hrer Opfer, in Vergleich mit anderen Ländern, beträcht⸗ ch vermindert. Da indeß während der Dauer der Krank⸗ eit auf unserem Boden, Erfahrungen gesammelt und die An⸗ chten der Verwaltung durch praktische Wahrnehmungen berich⸗ gt worden sind, so habe Ich die ergangenen Vorschriften einer ründlichen Revision und gewissenhaften Prüfung aller in we⸗ ntlichen Betracht zu ziehenden Umstände unterwerfen lassen, m die bisherigen Einrichtungen theils nach den Resultaten iner längeren Behandlung der Krankheit, theils nach den gegen⸗ Färtigen Bedürfnissen und den Forderungen der Nothwen⸗ igkeit abzuändern. Die strengen Absonderungs⸗Maaßregeln, urch Aufstellung militairischer Cordons an den Graͤnzen d im Innern des Landes, haben bereits auf den ge⸗ herblichen Verkehr der Einwohner ungünstig eingewirkt und rohen, bei verlängerter Dauer, den Wohlstand vieler Familien zerkütten und dem Lande verderblicher zu werden, als die krankheit selbst. Sie sind aber auch in dem bisherigen Maße icht weiter auszuführen, weil die herannahende Herbstzeit nicht estattet, die dazu verwendeten Truppen, ohne sie aufzu⸗ pfern, diesem beschwerlichen Dienste länger zu widmen. sch habe daher besonders in Beziehung auf die mili⸗ airschen Cordons, auf die eigene Beschützung der von er Krankheit bis jetzt noch verschonten Provinzen, Bezirke
d enzelnen Ortschaften durch polizeiliche Anordnungen, und fdie Abkürzung der Kontumazzeit die Immediat⸗Kommission
böthigen Abänderungen der ergangenen Vorschriften und Einrich⸗ ugen unverzüglich bekannt zu machen, und wie dieselbe bisher Meiner besonderen Zufriedenheit in angestrengter Vorsorge ihr gühsames Amt zur Abwendung und Bekämpfung der Krankheit rwaltet hat, so wird sie auch fernerhin keine Erfahrung, die
einer Erleichterung der genommenen Maaßregeln beitra⸗ u kann, unbeachtet lassen. Der Erfolg dieser Vorschriften ird aber nur dann der Erwartung entsprechen, wenn die hemeinden der einzelnen Ortschaften, mit einem auf die Ge⸗ ammtheit gerichteten Sinn, überall selbst Hand anlegen, theils die Verbreitung der Seuche unter ihren Mitbürgern zu ver⸗ indern, theils um den Erkrankten zur Genesung rechtzeitigen Peistand zu leisten. Ich habe deshalb die Einrichtung besonde⸗ r Gesundheitswachen in allen Gemeinden, und die ungesäumte Porlegung eines Reglements über ihre Organisation und Wir⸗ ngsweise befohlen. Indem Ich den Erfolg auch dieses Be⸗ chlusses in die Hand Gottes lege und mit demüthiger Unterwerfung iter seinen höheren Willen seinem Segen befehle, erwarte Ich, it wohlwollendem Vertrauen auf die Anhänglichkeit und Folg⸗ amkeit Meines treuen Volkes, den unbedingten Gehorsam desselben n Beobachtung der bekannt gemachten Vorschriften. Die Be⸗ chränkungen, welche das Bedürfniß zur schnelleren Unterdrückung er Krankheit erfordert, müssen auf die kurze Zeit ihrer Dauer it Geduld ertragen werden, und Jeder gedenke, daß, was ihn uch Lästiges und Drückendes treffen mag, ihn zum Besten sei⸗ er Brüder trifft. Mögen Meine treuen und geliebten nterthanen die Schickung, die jetzt über uns verhängt i, sich dienen lassen zur Demüthigung vor Gott und zur weckung, zu verdoppelter Bruderliebe, gegenseitiger Hülfs⸗ ssung und Aufopferung. Dann wird sich die schwere Prüfung ebst in einen bleibenden Segen für uns verwandeln, und wir derden bald vereinigt Dankgebete zu Gott, unserem Herrn, rich⸗ en können, wie wir jetzt im gläubigen Vertrauen zu seiner Gnade as Gebet um Hülfe und Abwendung der Gefahr zu seinem Fhrone schicken. Ich werde, wie bisher, mit dem Beispiele vä⸗ erlicher Theilnahme an dem so Viele hart betreffenden Unglück ortdauernd vorangehen, fordere aber auch alle diejenigen auf, delichen die Vorsehung Mittel und Kräfte zur Unterstützung der Nothleidenden geschenkt hat, diesem Beispiel zu folgen, henn der immer weiter sich verbreitende Nothstand fordert ie vereinigten Kräfte Vieler. Die gemeinsame Sorgfalt moge überall dahin gerichtet seyn, daß der arbeitenden Klasse Gelegenheit zur Beschäftigung und zum Erwerb nicht fehle, und haß die Armenpflege der Gemeinden erleichtert werde, welche da⸗ gegen an ihrem Theil nichts zu versäumen haben, um durch an⸗ gemessene Lokal⸗Einrichtungen die Wohlfahrt ihrer Mitbürger zu ördern und die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrecht zu hal⸗ en. Ich hoffe, daß die strafbaren Gewaltthätigkeiten, die an inigen Orten bei dem Ausbruche der Cholera aus unbegründe⸗ en Besorgnissen und zum Theil aus ganz widersinnigen Verir⸗ ungen begangen sind, sich nirgend erneuern und alle Verständi⸗ den und Wohlgesinnten ihren Obrigkeiten zur Behauptung der fentlichen Ordnung und der Achtung vor dem Gesetz bereitwil⸗ ig die Hand bieten werden. Jede Widersetzlichkeit gegen obrig⸗ eitliche Verfügungen, jeder Versuch zur Erregung von Unruhen nd Tumult wird der strengsten Strafe der Anstifter und Theil⸗ nehmer unterliegen. Wenn, wie Ich mit Zuversicht hoffe, die
eingeleiteten Maaßregeln allen Klassen und Ständen Meines Volks die Ueberzeugung gewähren, daß die Staats⸗Ver⸗ waltung, gleich weit entfernt von verderblicher Sicherheit und aäͤngstlicher Befürchtung, alle zu ihrer Verfügung ge⸗ standenen Mittel an die Unterdrückung der Seuche gewendet und sich zugleich mit dem redlichsten Ernst bemüht hat, die Uebel, welche sie begleiten, zu verhüten und zu mildern, so hat jeder Einzelne nur noch dem Rufe seiner Pflicht und der Stimme seines Gewissens treulich zu folgen, um der gemeinsamen Ge⸗ fahr mit ruhigem Gemüth und dem unerschrockenen Vertrauen entgegengehen zu können, daß er in Gottes Hand steht, und daß das Uebel um so schneller an ihm vorübergehen werde, je fester und zuversichtlicher es ihn in diesem Glauben und Vertrauen gegrün⸗ det findet. burg, den 6. September 1831. 8 4 (gez.) Friedrich Wilhelm.“
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In Folge der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 6ten d. M. an die Immediat⸗Kommission zur Abwehrung der Cholera wird dieselbe unverzüglich die bisher bestandenen und mehrfach nach dem eingetretenen Bedürfnisse modifizirten Verordnungen und Instructionen vom 5. April und 1. Juni d. J. einer neuen Um⸗ arbeitung unterwerfen und selbige so schnell als möglich publiziren. Um aber bis dahin die von Sr. Majestät Allerhöchst befohlenen Abänderungen und Erleichterungen der bisherigen Vorschriften nicht aufzuhalten und in ihren wesentlichen Punkten sogleich ins Leben treten zu lassen, macht die Immediat⸗Kommisstson hier⸗ durch Nachstehendes schon jetzt zur Nachachtung bekannt:
1) Die militairischen Sperr⸗Cordons werden größtentheils sofort eingezogen werden. Nur der Cordon auf der Elb⸗Linie von Mühlberg bis gegen Schnackenburg, auf der Linie der Spree und Neiße von der Königl. Sächsischen Gränze über Sprem⸗ berg, Kottbus, Guben, zur Oder, und auf der Oder⸗-Linie von Ratzdorf am Einfluß der Neiße bis Oderberg in Ober⸗Schlesten werden zur Sicherung der westlichen, noch nicht von der Seuche er⸗ griffenen, Provinzen und des westlichen Deutschlands überhaupt noch ferner fortbestehen. Eben so sollen die an der äußeren Gränze von
Schhlesien aufgestellten Cordons noch nicht augenblicklich eingehen,
bis darüber eine besondere Verfügung nachfolgt.
2) An den äußeren Landes⸗Gränzen bleiben die bisherigen Kontumaz⸗Anstalten für die aus dem Auslande kommenden Per⸗ sonen, Fuhrwerke ꝛc. bestehen, und der Eingang in das Inland ist nur über diese Punkte gestattet. Eben so bleiben die Kontumaz⸗An⸗
stalten auf den sub 1. genannten noch fortbestehenden Sperr⸗ linien in Wirksamkeit. it weiteren Befehlen versehen und sie angewiesen, die hiernach
Alle andere auf den aufzuhebenden Sperr⸗ linien im Innern des Landes etablirte Kontumaz⸗Anstalten ge⸗ hen dagegen ein, und die bisher darin zurückgehaltenen Kontu⸗ mazisten und Waaren sind sofort zu entlassen.
3) Die Kontumaz-⸗Zeit für Reisende und Waaren wird auf den Grund der bisherigen ärztlichen Erfahrungen ganz allgemein auf fünf Tage beschränkt. Couriere werden von den östlichen Landes⸗Gränzen bis zu der westlichsten Sperr⸗Linie, also für jetzt bis zur Linie an der Elbe, oder der oberen Oder, Neiße und Spree, ohne alle Kontumazirung durchgelassen; sie sind nur da, wo sie über die Landes-Gränze treten, einer Desinfection ihrer Personen und Effekten unterworfen. An der westlichsten Sperr⸗ linie müssen sie aber die fünftägige Kontumaz bestehen, wobei ihnen die Tage der Reise im Inlande nur insofern angerechnet werden können, als sie während derselben erweislich nicht durch angesteckte Orte gekommen sind.
4) Den einzelnen Ortschaften ist es, wegen der dadurch ent⸗ stehenden Hemmung des inneren Verkehrs, nicht mehr, wie bis⸗ her, zu gestatten, Reisenden und Waaren aus angesteckten Orten den Durchgang zu verweigern. Es bleibt ihnen nur überlassen, ob sie solchen Reisenden ꝛc. den Aufenthalt gestatten oder verweigern wollen; den Durchgang durch den Ort sind sie aber überall zu gewähren verpflichtet. Auch muß in jedem solchen Orte eine auf Kosten der sich schützeuden Gemeinde ein⸗ zurichtende Kontumaz-Anstalt vorhanden seyn, in welcher die Aufnahme denjenigen Personen nicht verweigert werden darf, welche entweder der Kommnne angehören, oder die für ihre Ver⸗ mülechns in der Anstalt selbst die Kosten tragen zu können nach⸗ weisen.
5) Absperrungen gesunder Ortschaften in einem größeren Be⸗ zirksverbande dürfen ebenfalls nicht mehr stattfinden; vielmehr werden die Provinzen, wie die einzelnen Ortschaften, auf den Schutz angewiesen, den ihnen die Sanitäts⸗polizeilichen Maaßre⸗ geln und vorzüglich die Paßvorschriften gewähren, welche auf das sorgsamste von ihnen zu beobachten sind. Nur ganzen Provinzen, die von der Cholera noch nicht, oder doch nur in sehr wenig Punkten, ergriffen sind, soll es erlaubt seyn, sich von den Nachbar⸗Provinzen zu sondern und den Eingang für Reisende auf bestimmte zu bezeichnende Punkte zu verweisen, wo dann Kontumaz⸗Anstalten auf Kosten der Provinz zu unterhalten sind. Die Immediat⸗Kommission wird mit den betreffenden Ober⸗Prä⸗ stdenten über diese Maaßregel unverzüglich in Verbindung treten, deren Ausführung allein in die Hand und unter die Leitung der Ober⸗Prästdenten gegeben ist. Auch in solchen Provinzen soll aber der gewöhnliche Gränz⸗Verkehr auf den Grund vorschrifts⸗ mäßiger Legitimations⸗Karten aus gesunden Orten bis auf drei Meilen von der Gränze abwärts überall ungehemmt und unbe⸗ lästigt bleiben.
6) Die Wohnungssperre bleibt in der durch die abändern⸗ den Bestimmungen vom 22. Aug. bezeichneten Art bestehen, nur wird die Kontumazzeit für die abzusperrenden Personen auch hier, statt auf zehn und zwanzig — künftig in allen Fällen nur auf fünf Tage bestimmt, vom Tage der Entfernung des Kranken ins Lazareth, seiner Genesung in der Wohnung oder der Beerdigung an ge⸗ rechnet. Da der Ausdruck in den Bestimmungen vom 22. Aug. c. §. 9 ad 2 zu Mißdeutungen Anlaß gegeben hat, daß nur solche Wohnun⸗ gen ohne eine allgemeine Haussperre für sich besonders abge⸗ sperrt werden dürfen, welche einen besonderen Zugang ha⸗ ben, so wird dieser Ausdruck „besonderer Zugang“ hier dahin
erklärt: daß unter demselben nichts anderes, als „eine be sondere Wohnungsthür“ zu verstehen ist, durch dere Sperrung die Wohnung oder selbst ein Theil derselben hegendasgase Räumen des Hauses so zu “ zu b ist, daß zwischen densel us keine Verbind fortbestehen 8 1 1
7) Die Fluß⸗Schifffahrt wird in allen von der Cholera schon ergriffenen Provinzen ganz frei gegeben werden und alle Fluß⸗Kontumazen in selbigen daher unverzüglich aufhören. Nur an der Elbe werden die Kontumaz⸗Anstalten beim Ausfluß der Havel bei Havelberg und am Ausfluß des Plaueschen Kanals bei Parey fortbestehen. Ueber die Fluß⸗Kontumaz auf der Oder für Schlesten und der Oder und Peene für Pommern wird aber das Nähere noch festgesetzt werden. Mit den Schiffern und ihrer Mannschaft soll dagegen überall an dazu noch zu bestimmenden Punkten eine Gesundheits⸗Revision vor⸗ genommen werden, um das Verheimlichen der Krankheit auf Schiffen und das Verschleppen durch selbige so viel als möglich zu verhüten, und die Königl. Ober⸗Präsidenten werden das deshalb Nöthige einleiten. 16““
Berlin, den 12. Sept. 1831. 11.“
Der Chef der zur Abwehrung der Cholera niedergesetzten — Immediat⸗Kommission, v. Thile. „ Bekanntmachung.
Des Königs Majestät haben zu befehlen geruht, daß zur Ausführung einer früher schon beabsichtigten, durch das Bedürf⸗ niß wünschenswerth gewordenen, Erweiterung der Königlichen Cha⸗ rité hierselbst der gegenwärtige Zeitpunkt besonders aus dem Grunde gewählt werde, damit die in der Residenz sich aufhaltenden Hand⸗ Arbeiter Gelegenheit zum Brod⸗Erwerb erhalten. Es soll daher, nach dem ausdrücklich ausgesprochenen Willen Sr. Majestät, mit dem Bau eines Gebäudes im Charité⸗Garten und zunächst mit den dazu nöthigen Erd⸗Arbeiten augenblicklich vorgeschritten werden.
Das unterzeichnete Kuratorium, dem die Ausführung des Allerhöchsten Befehles aufgegeben worden ist, in der Absicht, der stets sich erneuernden Huld des besten Landesvaters pflichtmäßig zu entsprechen, fordert diejenigen hier wohnenden Hand⸗Arbeiter, denen es an Beschäftigung fehlt, hiermit auf, des Morgens zu den hergebrachten Arbeits⸗Stunden im Charité⸗Garten sich ein⸗ zufinden und bei dem Königlichen Bau⸗Inspektor Hesse oder den daselbst anwesenden Bau⸗Aufsehern zu melden, um, so weit die Gränzen der zunächst auszuführenden Erd⸗Arbeiten und die hiernach zu bestimmende Anzahl Arbeiter es zuläßt, Beschäftigung gegen den üblichen Lohn zu erhalten. Da jedoch, nach dem Al⸗ lerhöchsten Befehle, nur solche Arbeiter zugelassen werden kön⸗ nen, welche in Berlin sich aufhalten, so haben die sich Melden⸗ den durch ein vorzuzeigendes Attest des Polizei⸗Kommissarius des Reviers, in welchem sie wohnen, nachzuweisen, daß sie hierselbst wohnhaft seyen, widrigenfalls ste nicht zugelassen werden können.
Berlin, den 12. September 1831.
Königliches Kuratorium für die Kranken
Bekanntmachung
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen wegen An⸗ ordnungen benachbarter und entlegener Staaten hinsichtlich der Cholera, wird hierdurch noch Folgendes zur öffentlichen Kunde gebracht:
Hessen⸗Darmstadt. Für dieses Land gelten diejenigen Bestimmungen, welche in Betreff der freien Stadt Frankfurt a. M. und deren Gebiet bekannt gemacht worden sind.
Königreich Sachsen. Die Poststraßen von Hoyerswerda nach Budissin und von Hoyerswerda nach Königsbrück sind vor⸗ läufig ganz gesperrt.
Die aus diekten6g inficirten Orten abgehenden Gelder wer⸗ den in das Königreich Sachsen zugelassen, wenn hinsichtlich der Verpackung und der äußeren Reinigung die Seitens der Kö⸗ nigl. Immediat⸗Kommission zur Abwehrung der Cholera unterm 1sten und 27sten Aug. c. erlassenen Bestimmungen befolgt sind.
Königreich Sardinien. Alle dahin bestimmte Sendun⸗ gen aus Provinzen, in welchen die Cholera herrscht, müssen als wohl gereinigt obrigkeitlich bescheinigt, die aus anderen Provin⸗ zen kommenden Sendungen aber mit einem obrigkeitlichen Ur⸗ sprungs⸗Atteste und Gesundheits⸗Zeugnisse versehen seyn
Berlin, den 11. September 1831.
General⸗Post⸗Amt.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der Kadetten⸗Anstalten, von Brause, aus Schlesien.
Abgereist: Der Kaiserl. Russische Secretair beim Reichs⸗ Kollegium, von Tschebekine, als Courier nach St. Petersburg.
Ausland.
Frankreich.
Paris, 5. Sept. Die vier Revuen, die der König in diesem Jahre noch über die National⸗Garde abhalten will, wer⸗ den, einem Tagesbefehle des Marschalls Lobau zufolge, an den vier Sonntagen des 11. und 25. Sept., 9. und 23. Okt. statt⸗
nden. p Der Messager des Chambres enthält folgende Uebersicht der Kammer⸗Verhandlungen und sonstigen politischen Ereignisse der verflossenen Woche: „Die Vorlegung des Gesetzes über die Pairie ist unstreitig das wichtigste Ereigniß dieser Woche; ein an⸗ deres bedeutungsvolles Faktum ist die Ernennung der mit der rüfung dieses Gesetzes beauftragten Kommission. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich eine große Majorität für die gemäßigten
Männer, und das Befremden der Opposttion war um so größer,