1831 / 262 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

.—

E1“ ö11A11A6“ I 1 1 wmm 2⁄

Z111164“* 81“

stand nehmen, von diesem Mittel wenigstens den Gebrauch 1 chen, wenn alle andere Mittel keine Huͤlfe geleistet haben; kann den Borax zu 20 30 Gran pro dosi allein oder mit viel kohlensaurem Natron vermischt und in warmem Mellzse aufgeloͤst nehmen lassen.

1486

würden, und da e

““ und Pflanzenstoffen ausgeworfen, der gluͤhen setzt wuͤrden und einen Uppigen Gaͤbrun 8.Proich begoͤnnen, erklaäͤrt er fuͤr den Brennpunkt, von dem jene 8. tseuche ausstroͤme; und die seit dem Jahre 1815 bemerkte eigene unerklaͤrhare Stoͤrung in den Jahreszeiten scheint ihm in einem engen Zusemmenxene mit der Entwickelung des Miasma's zu stehen. Auch auf die Pflanzen⸗ welt haͤtten diese Witterungs⸗Verhbaͤltnisse einen auffallenden Ein⸗ fluß geaͤußert. Nach der Angabe des Dr. Tytlers waͤre der Reis in Bengalen im Jahre 1817 ganz degenerirt und habe giftige Wirkun⸗ gen hervorgebracht; eben so waͤre im verflossenen Jahre das Getreide in Gallizien mit Lolium temulentum (Taumel Lolch) vermischt ge⸗ wesen, und in Rußland sey die Entdeckung gemacht worden, daß

man aus der gewoͤhnlichen Menge und demselben Gewicht von Getreide nur halb so viel Branntwein habe gewinnen koͤn⸗ nen, als in fruͤheren Jahren; diese unausgebildeten Rahrungsstofe haͤtten ihre nachtheiligen Wirkungen auf den Organismus nicht verfehlen koͤnnen. Der Verfasser wirft die Frage auf, ob jene Menge von Askariden (Spulwuͤrmern), welche er so haͤufig habe von Cholera⸗Kranken erbrechen sehen und bei Leichen⸗Oeffnun⸗ gen im Darm⸗Kanale gefunden habe, nicht darin hauptsaͤchlich ihre 8eg faͤnden? „Ein galvanisch⸗ elektrischer Proͤzeß“ sagt der Verfäasser, „der um so mehr unter den Gluthen der Sonne in jener heißen Zone gedeihen mußte, da ich Elek⸗ tricitaͤt als kondensirte Lichtstrahlen betrachte, erzeugte also jenes menschenmoͤrderische Miäasma, dem wir das Erscheinen der Cholera morbus verdanken. Doch welchen Heerd waͤhlte sich die⸗ ser Ansteckungsstoff im menschlichen Organismus; wo geschieht die Einstroͤmung? Nach meiner festen Ueberzeugung sind diese Leiter die Haare. Sie sind in der Cholera zur Aufnahme des Konta⸗ giums am melsten geeignet. Leider hat man seit jeher den Haaren in pathologischer Hinsicht zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt! Meine

selbst die Leichen ½ bis ½ Stunde nach dem Tode, Y Galvanisirten gleich, Zuckungen und Kraͤmpfe beobachten ließen.

Nachdem der Verfasser die besondere Faͤhigkeit der Haare zur Auf⸗ nahme des Kontatiums ausfuͤhrlich 8 beweisen gesucht hat, geht er zu der Frage uͤber: welche Haare sich am meisten zur Aufnahme der Cholera cignen, und sagt in dieser Beziehung unter Anderem: „Ich machte auf meiner Nlife die Bemerkung, daß Menschen von hoher Bildung und vom Gelehrtenfache, solche, deren Gehirn durch Spe⸗ culationen, Plaͤne, Sorgen, d. h. nicht deprimirender Art, exaltirt ist, von der Cholerg seltener ergriffen werden, als Leute, deren Ge⸗ hirn⸗Functionen Fcs und minder entwickelt sind. Also Glatzkoͤpfe und geringere Dichtigkeit der Haare waͤren weniger sar Aufnahme des Kontagiums geeignet. Eben so fand ich mehr Cholera⸗Kranke mit schwarzen und dunkelbraunen Haaren, vielleicht als Folge des mehr praͤcipitirten Kohlenstoffs, als mit blonden oder gar grauen Haaren.“ Unter den Praͤservativen gegen die Cholera empfiehlt der Verfasser, seinem System getreu, auch eine besondere Sorgfalt fuͤr die Haare; unter Anderem besteht er darauf, daß man sie bei dem Ausbruch der Cholera nicht abschneide, weil die Haare zu ihrer Bildung einen bedeutenden Aufwand des Organismus beduͤrf⸗ ten, und weil das oͤftere Abschneiden nicht allein allen na⸗ tuͤrlichen Functionen hinderlich, sondern positiv schaͤdlich sey. „Unter allen bisher vorgeschlagenen Heilmitteln“, sagt der Verfasser, „muß ich nach meiner mannigfaltigen Erfahrun dem von Hahnemann angeruͤhmten Kampher das volle Lo sprechen. Es leistet in den bedeutenden Faͤllen der Cholera noch das Beste. Von jeher war ich ein Feind der Homdopathie und konnte mich mit den Ansichten des Gruͤnders dieser Lehre nie vereinbaren; diesesmal muß ich ihm aber Gerechtigkeit widerfahren lassen. Er hat hier ein Mittel a priori als heilbringend aufgestellt, welches sich auch durch meine Erfahrungen bewährte. Es giebt Menschen, welche oft

1 erliner Börse. 8 Den 19. September 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preus.

Zf. Brief. Geld.]

90 ½ 90 [Ostpr. Pfandbrf. 991 [Pomm. Pfandbrf. 97 ¾ [Kur- u. Neum. do. 82 ½ [Schlesische do. [Rkst. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K.- u. N.

902

89

IIIoll. vollw. Duk. Neue dito.

Friedrichsd'or ..

Disconto

3 Beim Ablaufe des Quartals wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß die Bestellungen auf diese Zeitung, nebst Praͤnumeration, hier am Orte bei der 8 on (Mohrenstraße Nr. 34), in den Provinzen aber bei den Koͤnigl. Post⸗Aemtern zu machen sind, und daß der Preis fuͤr 8 ganzen Umfang 8 Monarchie auf 2. reuß. Cour. vierteljaͤhrlich festgesetzt ist, wofuͤr den hiesigen Abonnenten das Blatt am Vorabend seines Datums durch die Stadt⸗Post frei ins Haus gesendet wird.

Um jedoch die erforderliche Staͤrke der Auflage fuͤr das kommende Vierteljahr abmessen zu koͤnnen, muͤssen wir bitten, die Bestellungen bis spaͤtestens den osten d. M. an uns gelangen zu lassen, indem sonst die Interessenten es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn die Zusendung des Blattes eine nterbrechung erleidet und nicht sämmtliche Nummern vom Anfange des Quartals an nachgeliefert werden koͤnnen. Zur Bequemlichkeit derjenigen Mhiestgen Interessenten, welche die Zeitung bereits jetzt halten, ist wiederum die Einrichtung getroffen worden, durch die Stadt⸗Post den Praͤnumerations⸗Betrag fuͤr das naͤchste

auartal, unter Zusendung der diesfaͤlligen Quittung, einziehen oder die Abbestellung entgegennehmen zu lassen.

100 %

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Dͤbl. m. J. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Oblig. Königsbg. do.

Elbinger do.

Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grosshz. Pos. do.

82 ¾ 88 88⅔ 91

52

xE.

35 51 95 ½

SIE=EEEESnnn

97

menträfen, so müsse die Kammer es lediglich der allgemein an⸗ erkannten Nothwendigkeit beimessen, in allen Staats⸗Ausgaben die möglichsten Ersparnisse zu bewirken. Die Kommission habe zunächst in Ueberlegung gezogen, ob die gedachte Proposition auch der Form nach zu loben sey, und ob es nicht besser gewesen wäre,

ssnit des Tages.

Se. Maäjestät der König haben dem Landrath Liedin zu

einem Anspruche auf Auszahlung des rückständigen Gehaltes berechtigen dürfe; dagegen sey ste der Meinung, daß man das laufende Gehalt vom 1. Jan. 1832 ab nur den Unter⸗Offi⸗ zieren und Gemeinen der Land⸗ und See⸗Macht, die während

Auswärtige Börsen. Hamburg, 17. September. Oesterr. 5proc. Metall. 81. 4proc. 68 ¼.

3 Bank- Aetien Russ. Engl. Anl. 88 ½7. Holl. v. 1831 81 ½

. RKuss. Anl. fuscript. 63. Dan.

Erfahrungen und Beobachtungen fanden die erste Stuͤtze in dem berrlichen Werke des De Burkard Eble „uͤber die Haare“’“. Der Verfasser macht nun darauf aufmerksam: welchen wichtigen Einfluß die Leidenschaften auf die Farbe und Richtung der Haare außern, wie auffallend das Ausfallen der Haare nach hitzigen Fiebern sey, welche gefaͤhrliche Krankheiten oft das Abschneiden der Haare her⸗ vorbringe, und wie daher der Zusammenhang und die Sympathie zwischen dem Gehirn, Ruͤckenmark und den Haaren nicht gelaͤugnet werden koͤnne. Selbst die Gestirne qußerten augenschein ich einen zedeutenden Einfluß auf die Wieder- Erzeugung der Haare, und der uͤvvigere Wuchs derselben werde nur an der bichtsekte des Lebens, naͤmlich am Kopfe, bemerkt, wohingegen die Schattenseite, naͤmlich die Fußsohle, ganz undehgart bliebe. Viele Menschen haͤtten die Eigen chaft, wenn sie gekaͤmmt wuͤrden, elektrische Funken aus den Haaren zu spruͤhen; und die neueren Physiologen naͤhmen keineswe⸗ ges mehr Anstand, ihnen Athmungs⸗Werkzeuge, ungefaͤhr wie den Tracheen der Insekten, Einsaugungsvermoͤgen und elektrische Span⸗ nung zuzuschreiden. Daher koͤnne man mit Recht bei der Cholera, welche ohne Zweifel durch ein eigenes Mißverhaͤltniß in dem elek⸗ trischen Zustande der Luft entstehe, ein Einstroͤmen des Miasmas durch die Haare annehmen. Zur Unterstuͤtzung dieser Hypothese stellt der Verfasser einen Vergleich zwischen den Entstehungs⸗Ursachen und den Symptomen des Weichselzopfes und denen der Cholera an. Von den Haaren aus wirke das elektrische Fluldum auf die Gehirnmasse und das Ruͤckenmark, und von hier aus erfolge die Zersetzung und Gerinnung der Blutmasse. Man habe bisher in der Symptomenreihe der Cho⸗ lera⸗Kranken jenes Gefuͤhl allzu wenig beruͤcksichtigt, welches einem kuüͤhlen Luͤftchen gleich die Haare anwehe und nach einer vom Verfasser selbst gemachten Erfahrung dieselbe Empfindung errege, als ob man auf einem Isolirschemmel den Einwirkungen der elek⸗ trischen Maschine ausgesetzt sey. Bei Leichenbffnungen biete nur das Gehirn und Ruͤckenmark solche Erscheinungen dar, wodurch man Aufschluͤsse uͤber den oft mit Blitzesschnelle ersolgten Tod erhalten koͤnne; dagegen seyen in den Eingeweiden, wenn nicht große Gaben Kalomel oder Opium angewendet, keine bedeutende Veraͤnderungen bemerkt worden. Merkwuͤrdig sey es auch, daß selbst die sonst

koͤnnen wir endlich dieses mit einem schleierte Uebel, welches nun der Schre nach enthuͤllen”

Cholera⸗Kranke zu behandeln haben, den Borax als ein (bis jetzt noch nicht gepruͤftes) Mittel zur Heilung der Cholera versuchsweise anzuwenden. Wer die eigenthuͤmliche laufs und der Harnabsonderung, so wie in Erregung

in Gefahr der Noth und des Elendes Inspirationen haben und sich unbewußt Wahrheiten aufstellen, an die sie oft selbst nicht glauben; zu diesen mag in diesem Augenblick Hahnemann gehoͤren; denn er verlaͤugnet säs⸗ eigenes Ich und schlaͤgt eine ziemlich allopathische Gabe von Kampher vor.“ Der Kampher ertheile auch den Haa⸗ ren eine eigene Modification, wodurch sie weniger empfindlich gegen die Einwirkungen des toͤdtlichen Kontagiums wuͤrden. Uebrigens will der Verfasser die Anempfehlung des Kampfers nicht so betrach⸗ tet sehen, als ob er ihn fuͤr das einzig heilbringende und wirksame Mittel halte; in manchen Faͤllen wuͤrde nicht einmal der Geruch, viel weniger der innere Gebrauch des Kamphers vertragen werden koͤnnen. Der Verfasser schließt seine Bemerkungen mit folgenden Worten: „Ueberhaupt glaube ich den Grund, warum man bei der Cholera noch keine bestimmte Behandlungsweise kennt, darin zu fin⸗ den, daß man bisher immer nach einem Specificum jagte und we⸗ niger an eine rationelle Behandlung dachte und allzuwenig indivi⸗ dualisirte, was doch immer die Hauptsache ist und bleiben wird. Die Cholera ist ein wahrer Proteus, sie nimmt beinahe in jedem Grad, den sie um den Erdball macht, neue Modificationen an, und keine Krankheit fordert so sehr rationelle Aerzte, als diese. Man verlasse nur einmal die Idee der Magenkrankheit, man beruͤcksichtige das aufs Aeußerste beleidigte Gehirn und Ruͤckenmark, und man wird gluͤcklicher in der Behandlung seyn! Gluͤcklich werde ich mich fuͤhlen, wenn meine Herren Kollegen meinen Ansichten auch noch so geringen Beifall zollen. Mit Ruhe und mit der gespanntesten Er⸗ wartung werde ich ihren gerechten Einwuͤrfen und selbst den Tadel ertragen; denn nur durch Mittheilung, nur durch Zusammenwirken geheimnißvollen Dunkel ver⸗ cen aller Voͤlker ist, nach und

Ein Deutscher Chemiker (D. in J.) bittet die Aerzte, welche

(in Vermehrung des Blutum⸗ des Waden⸗

(c⸗ laͤhmten Glieder bei der Cholera ploͤtzlich bewegt und empfindlich

krampfes, bestehende) Wirkung dieses Salzes kennt, wird keinen An⸗

Poln. 103.

Cert. 83. do. in Inscript. 83 ½. 6proc. Pap.

Henning.)

1 Akt, von Castelli.

69. 75.

79 ½. 4Aproc. Act. 1145. 1143.

159 ¼. Poln. Loose 49

Dienstag, 20. Sept.

Königliche

Dienstag, 20. Sept. wiederholt: Die beiden Familien, Tanz; Musik von Labarre. Donnerstag, 22. Sept. male: Die Lichtensteiner, oder: Die Macht des Wahns, ie tisches Gemälde in 5 Aufzügen, nebst einem Vorspiele; 1 Weihnachtsabend“; nach v. d. Velde's Erzählung, von Püh⸗ Die dazu gehörige Mustk ist vom Königl. Konzertmeister

Königstädtisches Theater. Das Anekdotenbüchlein, Luftspst

Hierauf:

68⁄ ⁄. 68 ¼. 2 ⁄proc. 40 ½. Partial⸗Obl.

5. G.

Im Opernhause.

Im Schauspielhause.

Schauspiele. 1 Zum erstem. Oper in 3 Abtheilungen,

Zum En

8 u

Gleiche Schuld, gleiche E

Lustspiel in 3 Akten, von Castelli. (Hr. Laddey, im ersten Ei Imile de Vergigny, im zweiten: Oberst Graf Kullnau, als 0

NEUESTE BERSEN-NACHRICHTEN.

Paris, 13. Sept. 5proc. Rente pr. compt. 87. 95.] cour. 87. 90. 3proc. fin cour. 59. 80. 5proc. Neapol. fin & 5proc. Span. Rente perp. 47 .

Frankfurt a. M., 16. Sept.

Oesterr. 5proc. Metall 1proc. 16 ⅛. Br. Pe 117 ⅛. 117. Loose zu 100

8n

Bekanntmachungen. - VBekanntmachung. 8 Hie im Belgardschen Kreise belegenen, dem Lieutenant v. Jas⸗ mund gehoͤrigen Guͤter Groß⸗Popplow a. und b., Prutzen und Vorwerk Carzin nebtt Pertinenzien, welche nach der gerichtlichen Taxe vom Jahre 1830 auf 44677 Thl. 12 gr. 2 pf. gewuͤrdiget, und worauf in dem bereits angestandenen Licitations⸗Termine von dem Magistrat zu Stettin 71800 Thl. geboten worden, sind, weil letz⸗ terer sich nicht hat legitimiren koͤnnen, nochmals zur Licitation ge⸗ stellt, und ist dazu ein peremtorischer Termin auf J111“A“” vor dem Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Deetz, angesetzt, wozu Kaufliebhaber hierdurch mit dem Bemerken eingeladen wer⸗ den, daß die Taxe und Kauf⸗Bedingungen in unserer Registratur und im Termine selbst eingesehen werden koͤnnen. et Coͤslin, den 23. Juni 18331. Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht von Pommern.

Edietal⸗Citation.

Von dem unterzeichneten Ober⸗Landes⸗Gerichte ist, auf den Antrag der Benefteial⸗Erben des am 16. April 1830 zu Demmin verstorbenen Lieutenants außer Dienst, Friedrich Wilhelm Ludwig Erich Karl von Parsenow, uͤber dessen Nachlaß, mit Inbegriff der demselben nicht lange vor seinem Tode angefallenen Erbschaft sei⸗ ner Mutter, der Wittwe des Hauptmanns von Parsenow auf Schmarsow, Adelheid Louise gebornen von Bomin der erbschaft⸗ liche Liguidations⸗Prozeß eroͤffnet und ein General⸗Liquidations⸗ Termin auf den 4. November 1831, Aora 9, vor dem ernannten Deputirten, Ober⸗Landes⸗Gerichts⸗Rath Ludolff, anberaumt worden. G

Die unbekannten Glaäubiger des Gemeinschuldners werden da⸗ her vorgeladen, in dem gedachten Termin, im Ober⸗Landes⸗Gerichte hierselbst entweder in Person, oder durch genuͤgend informirte Be⸗ vollmaͤchtigte, wozu ihnen von den hiesigen Justi; Commissarien die Justiz⸗Commissions⸗Raͤthe Calow, Remy, Kruͤger und Boehmer, der Hof⸗Fiskal Reiche und der Justi;⸗Commissarius von Dewitz vorgeschlagen werden, sich einzufinden, ihre Forderungen nebst Be⸗ weismitteln anzugeben und die daruͤber sprechenden Dokumente vor⸗ zulegen.

Die in dem angesetzten General⸗Liquidations⸗Termin ausblei⸗ benden Glaͤubiger haben zu erwarten, daß sie aller ihrer etwaigen Vorrechte, durch ein sogleich, nach Abhaltung des Termins abzu⸗ fassendes Erkenntniß werden fuͤr verlustig erklaͤrt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was, nach Befriedigung der sich ge⸗ meldeten Glaͤubiger, von der ꝛc. von Parsenowschen Liquidations⸗ Masse uͤbrig bleiben moͤchte, verwiesen werden.

Stettin, den 19. Mai 1831.

Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Pommeirn.

Bekanntmachung. Zum anderweitigen Verkaufe des, auf 10810 Thl. 8 pf. land⸗ schaftlich abgeschaͤtzten, der Landschaft adjudicirten, im Michelauer Kreise belegenen adeligen Guts Klein⸗Radowick, haben wir einen abermaligen oͤffentlichen Licitations⸗Termin auf den 14 October e., um 11 Uhr Vormittagt, auf dem hiesigen Landschaftshause angesetzt, zu welchem wir Kauf⸗

er Anzeige

zehalten zu werden, an den Ort ihrer Bestimmung gelangen. Da nun außerdem in unsern Geschaͤfts⸗Localen auch fuͤr die zweck⸗ maͤßigste Waaren⸗Verpackung gesorgt worden ist, so koͤnnen unsere Herren Commitrenten uns fernerhin Ihre Auftraͤge ohne

nvv

Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W. Han

annehmbares Gebot verlautbart worden, auf Nachgebote weiter keine Ruͤcksicht genommen werden soll. Marienwerder, den 4. Juli 1831. Koͤnigl. Provinzial⸗Landschafts⸗Direktion.

Bekanntmachung.

Das, dem Bauer Gottlieb Henze gehoͤrige, sub Nr. 17 in Breslack, Herrschaft Neuzelle belegene Henzen Zweihufengut, ist Schuldenhalber sub hasta gestellt, und die Bietungs⸗Termine auf

den 15. Oktober, 18. November, und 17. Decbr. c.,

Vormittags 10 Uhr, von denen der letztere peremtorisch ist, an gewoͤhnlicher Gerichts⸗ sielle anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Meistbietende, wenn sonstige rechtliche Hindernisse nicht eintreten, den Zuschlag zu gewaͤrrigen hat, und daß die Taxe im Betrasge von 762 Thl. 11 sgr. 5 ¼l pf. hier taͤglich eingesehen werden kann .“

Neuzelle, den 8. September 1831.

Koͤnigl. Preuß. Gerichts⸗Amt.

Um Anfragen zu begegnen, finden wir uns veranlaßt, unsere Fce Fesen geehrten Geschaͤfts⸗Freunde auf die Bekanntmachung Eines Koͤnigl. Hochloͤbl. Gesundheits⸗Comité vom 14. Sept. a. c. hinzuweisen, wonach die Versendungen unserer Artikel, welche als Seiden⸗Waaren ec., zu den nichtgiftfangenden Gegenstaͤnden gehoͤ⸗ ren, nach hier geschehener aͤußern Reinigung, durchaus keinem Hin⸗ derniß unterworfen sind, und die Packete ohne den geringsten Nach⸗ theil fuͤr die Waare oder den Empfaͤnger, und ohne irgendwo auf⸗

1 Besorg⸗ niß hierher ertheilen. sorg

Berlin, den 16. September 1831. Grabenstein & Greiff. Kramer & Tallacker. Ernst Koch & Comp.

nebst Gebrauchs⸗Anweisung verschiedener, vermittelst desselben an

Linden, i

allen Buchhandlungen, (in Berlin bei Duncker und Humblot, Französische Stralse No. 20 a.), zu haben:

lustige mit der Versicherung hierdurch einladen, daß, sobald ein

Literarische Anzeigen.

Bei A. W. Hayn, Zimmerstraße Nr. 29, ist zu haben: Beschreibung des neu erfundenen transportablen

Erwaͤrmungs⸗ und Bade⸗Apparats,

jedem beliebigen Orte zu nehmender Baͤder. Preis 2 ½ sgr.

n Duͤmmlers Buchhandlung, Nr. 19 unter den eben fertig geworden: Enke, 1Sö. erliner astrono mische

1833. Preis 2 Thl. 20 sgr.

In

s Jahrbuch für

8“

Bei Joh. Ambr. Barth in Leipzig ist erschienen und in

Carus, C. G, Erläuterungs-Tafelu zur vergleichenden Anatomie. Heft III, enthaltend auf 9 Kupfertafeln die Erläuterung

der Entwickelungs -Geschichte in den verschie- denen Thierklassen. gr. Fol. 12 Thl.

Tabulae anatomiam comparativam illustrantes. Textum

in latinum sermonem vertit F. A. L. Thienemann.

breußischen Staaten

mn

4

III. cont. IX. Tabulas aeri incisas, variarum animaliun classium historiam evolutoriam illustrantes. Fd-

maj. 12 Thl.

Die dritte, mit einem zweiten Nachtrage von Herrn Dr. Ht nemann stark vermehrte und verbesserte Auflage von: Sicherste Heilung und Ausrottung der astatischen Choln⸗ ist so eben erschienen und in der C. G. Luͤderitz schen Buchhan⸗ lung in Berlin, Koͤnigsstraße Nr. 37, füͤr 2 ½ sgr. zu haben.

Wegen

F.

Erheiterungs⸗Lektuͤre. der geistreichen Erzaͤhlungen, freundlichen Kupfer,

F. Glück in Leipzig. 8

wie uͤperdies wegen des saubern Aeußern, sind zu empfehlen:

Taschenbuͤcher fruͤherer Jahrgaͤnge bis 1831 zu herabgesetzten, aͤußerst wohlfeilen Preisen. Vollstaͤndie

Verzeichnisse werden gratis ausgege 1 8 FTJ. A. List, Buchhaͤndler,

vCI1I1

Bei Georg Joachi in allen Brechheshbsg7g

Zweite vermehr

eben bei

Burgstraße Nr. 9.

m Goͤschen in Leipzig ist erschienen m

zu haben:

Lucretius Carus,

Von der Nakut der Dinge.

Uebersetzt

von

Carl Ludwig von Knebel. te und verbesserte, wohlfeilere Ausgabt⸗

20 ¼ Bogen gr. 8vo., auf Druckpap. 1 ½⅞ Thl., auf Velinpap. 12 A. Schon die erste Ausgabe dieses classischen Gedichts erfreute sh des allgemeinsten Beifalls, wovon außer allen in oͤffentlichen Blit⸗

tern erschienenen Beurtheilungen auch schon der reits eine zweite Auflage noͤthig wurde,

Diese neue Ausgabe ist w hauptsaͤchlichsten Bereicher

Umstand, daß e⸗ das beste Zeugniß giebt.

esentlich verbessert und bereichert. Die

ungen

bestehen in „Einige Worte uͤber

Lukrez“ in einer gediegenen Abhandlung „uͤber das Leben und die

do4

Euip 2˙8028

din

Weisheit

ten, auch in anderer Hinsicht le

„Der Aufsatz uͤber das muthig uͤberzeugend,

ur“, wovon Goethe selbst in einem beigedruck⸗ senswerthen Schreiben also urtheilt: Leben und die Weisheit des Epikur an⸗ die Betrachtung gruͤndlich und die Zeucnist

der Vorfahren am rechten Orte;“ und in einer „Zeugniß“ uͤber⸗

schriebenen Ode zur

Zu haben in der

Verherrlichung des Dichters. Diese kurze Anzeige wird h

. 1 inreichen, Freunde der alten L. ratur auf diese treffliche Uebersetzung aufmerksam zu machen.

Nicolaischen Buchhandlung in Berlin,

(Bruͤder Straße Nr. 13), Stettin und Elbing.

Bei G. Reimer, Wilhelmsstralse No. 44 hieeseFrn und

8

A r 4

1o)

durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

L“

Graece et Latine

ex recensione

Im manu elis

Edidit

Bekhkeri.

Academia Regia Borussica.

IV. Vol.

4to. maj.

Charta impr. 24 Thl. Charta angl. 32 Tll.

Charta membr. 44 Thl.

8

Dm

9

preifswalde, im Regierungs⸗Bezirk Stralsund, den Rothen loler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

Se. Majestät der König haben dem Hof⸗Post⸗Amts⸗Boten hoß das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Wekanntmachung. Die wegen der Maaßregeln gegen die Astiatische Cholera erordnete Königl. Sächsische Immediat⸗Kommission hat eine zekanntmachung, d. d. Dresden, den 14. September c., er⸗ assen, nach welcher die sub No. 3 meiner Bekanntmachung vom gten d. M. allgemein festgesetzte füinftägige Kontumaz⸗Zeit nicht ürr genügend erachtet, vielmehr allen Personen und Waaren der Fingang in die Königl. Sächstschen Lande untersagt wird, bevor je nicht, wenn sie aus einem angesteckten Orte kommen, eine wanzigtägige und, wenn sie aus dem Umkreise von 10 Meilen im einen solchen Ort kommen, eine zehntägige Kontumaz über⸗ anden haben. Indem ich solches hiermit zur Kenntniß des publikums bringe, muß es Jedem überlassen bleiben, der nach Pachsen reist, sich nach überstandener vorschriftsmäßiger fünftä⸗ iger Kontumaz bei Wittenberg, noch die zur Erfüllung jener rit erforderlichen Tage an einem gesunden Preußischen Orte des linken Elb⸗Ufers aufzuhalten und sich solches von der Po⸗ zei⸗Behörde bescheinigen zu lassen. Berlin, den 18. September 1831. Der Chef der zur Abwehrung der Cholera niedergesetzten Immediat⸗Kommission,

S IPEVI Im Bezirk der Königlichen Regierung 8

zu Marlenwerder ist die durch die Versetzung des Dekans und Pfarrers Bienkowski erledigte katholische Pfarrstelle zu Lie⸗ henau durch den Dom⸗Väkar Ruchniewicz wieder besetzt worden;

zu Oppeln ist der bisherige Pfarr⸗Administrator Soyka Beneschau zum Pfarrer daselbst befördert worden; b

zu Pots dam ist der seitherige Pfarrer und Superinten⸗ dent in Stepenitz, Albrecht, zum Ober⸗Prediger und Super⸗ mniendenten in Angermünde bestellt;

zu Stettin ist der bisherige Konrektor in Greiffenhagen, Krafft, zum Prediger in Klein⸗Schönfeldt und Klein⸗Möllen, öynode Kolbatz, der bisherige Prediger in Groß⸗Latzkow, Buls, zum Prediger in Kloxin und Prillwitz bei Pyritz und der bishe⸗ ige Rektor und Prediger in Wollin, Möschke, zum Prediger

„Wahrlang und Albrechtsdorff ernannt worden.

1ö““

1“

1 Frankreich.

Pairs⸗Kammer. In der Sitzung

tember verlas der Präsident abermals 6 Schreiben, worin eben so viel Pairs sich entschuldigten, daß sie Kränklichkeits halber an den Sitzungen der Kammer vorläufig keinen Theil nehmen könn⸗ ten. Nachdem hierauf eine Kommission zur Prüfung der in der letzten Sitzung vorgelegten 5 Gesetz⸗Entwürfe von örtlichem Interesse ernannt worden, stattete der Graf Chaptal einen Bittschriften⸗Bericht ab. Sodann begannen die Berathun⸗ gen über den Gesetz⸗Entwurf wegen der diesjährigen Revision der Wähler⸗ und Geschwornen⸗Listen. Nachdem die 4 Artikel desselben einzeln angenommen worden, ging der ganze Entwurf mit 64 gegen 3 Stimmen durch. Da von jenen 4 Artikeln emner von der Pairs⸗Kammer hinzugefügt worden ist, so muß der Gesetz⸗Entwurf jetzt noch einmal in die Deputirten⸗Kammer gebracht werden. Bevor die Versammlung sich trennte, er⸗ innerte der Präsident sie noch daran, daß die Kammer am näch⸗ sten Donnerstage (15ten) als Gerichtshof zusammentreten werde, um sich mit dem Prozesse des Grafen Montalembert, Abbé La⸗ cordaire und Herrn Decoux zu beschäftigen. Die Functionen des üffentlichen Ministeriums wird der General⸗Prokurator Hr. Per⸗ sil verrichten; die Angeschuldigten haben die Advokaten Herren Lafargue und Frémery zu ihren Vertheidigern gewählt.

Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 12. Sept. eröffnete Herr Saglio mit einem Berichte, worin er auf die Annahme des Gesetz⸗Entwurfes wegen Bewilligung eines Kredits von 2 Millionen zu Vollendung verschiedener Kanalbauten an⸗ trug. Die Diskussion darüber wird am nächsten Mittwoch statt⸗ finden. Herr Jaubert berichtete sodann über die Proposttion des Herrn Boissy d'Anglas in Betreff der während der hundert Tage ernannten Offiziere und Ehrenlegionsritter. Er bemerkte, die Kommisston habe sich mehrere Sitzungen hindurch mit die⸗ sem wichtigen Gegenstande beschäftigt; sse habe die Ansichten

des Kriegs⸗Ministers und einiger anderen Offtziere darüber zu Rathe gezogen, und wenn danach

in dieser Sache der Regierung die Initiative zu überlassen; allerdings stehe diese letztere auch der Kammer zu; indessen sey es gut, wenn sie sich derselben nur mit großer Vorsicht bediene und jede, wenn auch an sich gute, Proposition verwerfe, inso⸗ fern sich irgend annehmen lasse, daß die Königliche Prärogative dadurch verletzt werde. Was den vorliegenden Fall angehe, so sey jedoch die Kommisston der Meinung gewesen, daß die Kom⸗ petenz der Kammer sich um so weniger in Zweifel ziehen lasse, als der Gegenstand eine Finanz⸗Maaßregel betreffe. Der Red⸗ ner ließ sich hierauf in eine nähere Untersuchung der beregten Proposition ein. Es würde abgeschmackt seyn, äußerte er, wenn man die Frage, um die es sich handle, absolut in dem Sinne einer vollständigen Anerkennung aller von der Regierung der hun⸗ dert Tage ausgegangenen Verfügungen lösen wollte; denn in diesem Falle würde z. B. die Marine, deren Herr Boissy d'An⸗ glas gar nicht erwähne, dieselben Ansprüche wie die Landmacht haben; und eben so müßte man die damals im Civil⸗, Finanz⸗ und Justiz⸗Fache verliehenen Aemter nachträglich anerkennen; zu einer solchen Masse von Anforderungen möchte inzwischen der Staatsschatz schwerlich hinreichen. Aber es gebe auch noch eine andere Gränze, die man nicht überschreiten dürfe; die Anerkennung früherer Rechte, so gegründet diese im Uebrigen auch seyn möchten, dür⸗ fe nämlich niemals späterhin erworbene Rechte beeinträchtigen. Aus diesem Allen ergebe sich zunächst, daß der von Hrn. Boissy d'Anglas aufgestellte Grundsatz nicht unbedingt geltend gemacht werden könne. Wolle die Kammer nun aus besonderen Rück⸗ sichten etwas für die während der hundert Tage beförderten Mi⸗ litairs thun, so dürfe solches nicht für den ganzen Zeitraum vom 27. Februar 1815, als dem Tage des Aufbruchs Napoleons von Elba, bis zum 7. Juli, als dem Tage der Rückkehr Ludwigs XVIII. nach Paris, sondern nur für die Zeit vom 20. März, wo Napoleon seinen Einzug in die Hauptstadt gehalten, bis zum 22. Juni, wo er seine zweite Abdications⸗Akte unterzeichnet habe, geschehen, indem bis zum 20. März die Regierung Ludwigs XVIII. auf gesetzliche Weise fortgedauert, in der Peit vom 22. Juni bis 7. Juli aber bloß eine provisorische Regüerungs⸗Kommission bestanden habe. Nachdem sonach die Epoche der hundert Tage auf die zweite wirkliche Regierung Napoleons reducirt worden, zerfalle die Proposition des Hrn. Boissy d'Anglas in zwei ganz von ein⸗ ander verschiedene Theile, nämlich die damals vorgenommenen Beförderungen in der Armee und die bewilligten Orden der Eh⸗ renlegion. Wenn nun Hr. Boissy d'Anglas verlange, daß man die während der hundert Tage beförderten Offiziere den ihnen gebührenden Anciennetäts⸗Rang in der Armee einnehmen lasse, so könne die Kommisston diesem Antrage nicht beistimmen. Der Kriegs⸗Minister habe der Kammer vor einigen Tagen schon ein⸗ mal angezeigt, daß bei der Wiederbesetzung erledigter Stellen in der Armee auf jene Offiziere ganz besonders Rücksicht genommen würde; die Regierung thue sonach Alles, was man bei der ge⸗ genwärtigen Lage der Militair⸗Gesetzgebüng nur immer von ihr verlangen könne; für eine Aenderung dieser Gesetzgebung könne aber die Kommission um so weniger stimmen, als schon jetzt von allen Seiten Klagen über die vielen höheren Militair⸗Stellen in Frankreich erhoben würden und mithin der Augenblick wohl eben nicht geeignet seh, dem Staate noch 1 Marschall, 30 General⸗ Lieutenants, 50 Brigade⸗Generale, 80 Obersten u. s. w. mehr aufzubürden. Nach einigen anderen Betrachtungen über die Un⸗ möglichkeit, den Militairs der hundert Tage ihren Anciennetäts⸗ Rang zu bewilligen, ohne zugleich den Rechten anderer aktiven Militairs zu nahe zu treten, ging Herr Jaubert zu dem zweiten Theile seines Berichtes, betreffend die wahrend der hundert Tage bewilligten Decorationen der Ehrenlegion, über. er, stimme die Kommission mehr als dort mit den Ansichten des Herrn Boissy d'Anglas überein. Er habe bereits oben erklärt, daß die Kommission weder die von Napoleon auf seinem Zuge von Elba bis Paris, noch die von der provisorischen Regierung (also in dem Zeitraume vom 22. Juni bis 7. Juli) bewillig⸗ ten Decorationen anerkenne; jene hätten sich auf 847, diese auf 618 belaufen, so daß nach Abzug derselben nur noch 4726, in der vom 20. März bis 22. Juni mittelst Kaiser⸗

eit lichen 8 verliehene, Decorationen zu berücksichtigen blieben. Von diesen müsse man aber noch 2026 abrechnen, de⸗ ren Verleihung bereits von der vorigen Dynastie erneuert wor⸗ den sey, so wie 675, deren Inhaber seitdem mit Tode abgegangen wären, so daß die Gesammtzahl der Dekorirten, deren Wieder⸗ aufnahme in die Ehrenlegion gegenwärtig verlangt werde, sich auf 2025 belaufe. Der Kriegs⸗Minister habe nun zwar bereits in der Sitzung vom 26. August erklärt, daß fast alle von dem Kaiser direkt vorgenommene Ordens⸗Verleihungen anerkannt worden seyen; da indessen die Kommisston glaube, daß einerseits der Hr. Minister sich hinsichtlich der Zahl im Irrthum befinde, andererseits aber auch, daß er weder die Marine, noch die im Civilfache Dekorirten im Sinne gehabt habe, so schlage die Kommission vor, sowohl jene als diese in die Anerken⸗ nung mit zu begreifen. Den Geldpunkt betreffend, stimme die Kommission der Ansicht des Hrn. Boissy d'Anglas

ihre Vorschläge nicht in allen Punkten mit der Proposition des Herrn Boissy d'Anglas zusam⸗ 8 11“ 11

bei, daß die Zurückgabe Decoration Niemand zu

der 1 8. 8*

Hier, äußerte

V

der hundert Tage wirklich aktiv gewesen, nicht aber zugleich auch den Offizieren, wie Hr. Boissy d'Anglas solches verlange, be⸗ willigen müsse; die dadurch entstehende Ausgabe würde sich auf 320,000 Fr. belaufen. „Unsere Vorschläge“, so schloß der Red⸗ ner, „entsprechen nur unvollkommen den Erwartungen unseres ehrenwerthen Kollegen. Indessen werden Sie fühlen, m. H., daß die Kommission so weit gegangen ist, als die Achtung vor wohl erworbenen Rechten und die Nothwendigkeit, mit den Staats⸗ fonds haushäͤlterisch zu Werke zu gehen, es ihr irgend gestatte⸗ ten. Nie war diese Nothwendigkeit gebieterischer, als jetzt; die Bedrängnisse des Handels und Gewerbfleißes, die Noth der un⸗ teren Klassen beweisen dies nur allzusehr. Nichtsdestoweniger bieten sich uns immer neue Ausgaben dar; unter die⸗ sen giebt es eine, zu deren Be sesiemag die produktiven Kräfte Frankreichs kaum hinreichen möchten, nämlich diejenige, die ein allgemeiner Krieg verursachen würde. Die Weisheit der Regierung hat uns vor einem solchen zu bewahren gewußt. Kaum aber dieser großen Gefahr entronnen, werden schon wieder andere, wenn gleich minder bedeutende, Forderungen an die Steuerpflich⸗ tigen gemacht, als ob Frankreich nicht bereits an der Last der Vergangenheit genug zu tragen hätte. Lassen Sie uns daher mit den zu bewilligenden Entschädigungen sparsam zu Werke ge⸗ hen, damit nicht zuletzt die eine Halfte des Landes sich zu Gun⸗ sten der anderen ganz und gar erschöpfe. Wir wollen für die Militairs der hundert Tage das Mögliche thun. Will man Sie indessen dazu verleiten, m. H., die Gränzen der Billigkeit zu überschreiten, so erinnern Sie Ihrer Seits an die Klagen der Steuerpflichtigen.“ Der Berichterstatter verlas hierauf die drei Artikel des Gesetz⸗Entwurfes; ste lauten also: „Art. 1. Die von dem Kaiser Napoleon in dem Zeitraume vom 20. März bis 22. Juni 1815 ernannten Mitglieder der Ehrenlegion, deren Namen mittelst Dekrets bei der Ordenskanzlei eingetragen worden sind, haben das Recht, die Decoration ihrer resp. Grade wieder anzulegen. Es sollen ihnen zu diesem Behufe neue Patente aus⸗ gefertigt werden. Art. 2. Diejenigen unter ihnen, die bei ih⸗ rer Ernennung als Unteroffiziere oder Gemeine in der Land⸗ und Seemacht dienten, sollen vom 1. Januar k. J. ab das mit dem Orden verknüpfte Gehalt beziehen. Art. 3. Die obigen Be⸗ stimmungen v87. unter keinerlei Bedingung zu irgend einer Entschädigung für Gehalts⸗Rückstände.“ Die Berathungen über diesen Gegenstand sollten in der Sitzung vom 14. Sept. statt⸗ finden. Hr. Passy stattete hierauf den Kommisstons⸗Bericht über den neuen Gesetz⸗Entwurf wegen der Rekrutirung der Ar⸗ mee ab und verlas zuletzt eine zahlreiche Menge von Amende⸗ ments, die bei der Berathung selbst näher zur Sprache kommen werden. Die Eröffnung dieser Berathung wurde auf den An⸗ trag des Herrn Salverte bis nach der Annahme des Gesetz⸗ Entwurfes über die Pairie verlegt. Am Schlusse der Sitzung berichtete noch Herr Dumont über die Proposs⸗ tion des Herrn Vatout wegen Ergänzung des 2ten Artikels des Wahl⸗Gesetzes. Man wird sich erinnern, daß dieser Vor⸗ schlag darin besteht, in den kleinen Wahl⸗Bezirken immer so viel Niedrigstbesteuerte von der Wahl⸗iste abzusetzen, als Höherbe⸗ steuerte hinzutreten, damit die Liste selbst nie mehr als 150 Namen enthalte. Der Berichterstatter stimmte für die Annahme dieses Antrages mit einer unerheblichen Aenderung in der Ab⸗ fassung. Nachdem die Versammlung beschlossen, sich mit dieser Proposition am nächsten Freitag (16ten) zu beschäftigen, wurde die Sitzung aufgehoben.

In der Sitzung vom 13ten legte der Handels⸗Minister einen neuen Gesetz⸗Entwurf vor, wodurch zur Bestreitung der Ausgaben für den Bau des neuen Sauies der Deputirten⸗Kam mer nachträglich die Summe von 500,000 Fr. verlangt wird. Der ganze Bau wird etwa auf 3,000,000 Fr. zu stehen kommen. Den Beschluß der Sitzung machten verschiedene Bittschriften⸗ Berichte. Eine lebhafte Debatte wurde durch die Eingabe eines gewissen Lepahen veranlaßt, welcher verlangte, daß man die sterbliche Hülle Napoleons nach Frankreich schaffe und unter dea Säule auf dem Vendôme⸗Platze beisetze. Auf den Antrag des jüngeren Hrn. Las Cases wurde diese Petition zuletzt mit großer Stimmen⸗Mehrheit an den gesammten Minister⸗Rath verwiesen. (Eine ausführlichere Mittheilung morgen.)

Paris, 13. Sept. Gestern hatten der Marschall Lobau, der Graf Pajol, kommandirender General der ersten Militair⸗ Diviston, der Graf Roy, Pair von Frakreich, und mehrere an⸗ dere Pairs die Ehre, mit dem Könige und der Familie zu speisen. Die Tafel bestand aus 50 Couverts. estern prä⸗ sidirte der König in einem dreistündigen Minister⸗Rathe. Mor⸗ gen werden IJJ. MM. der König und die Königin sich nach Neuilly begeben und den noch übrigen Theil der schönen Jah⸗ reszeit dort zubringen.

Der Bericht über den Entwurf in Betreff der Pairie wird

morgen von Herrn Béranger im Schoße der mit der Prüfung desselben beauftragt gewesenen Kommission vorgelesen, jedoch erst in der Donnerstags⸗ oder Freitags⸗Sitzung in der Kammer ab⸗ gestattet werden. Die Bureaus der Kammer versammelten sich