1831 / 265 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Gesetzes hielt der Minister sich am längsten bei der Frage auf,

ob es überhaupt angemessen sey, die Bezirks⸗Conseils beizubehal⸗ ten, oder nicht. Es sey ihm vollkommen bewußt, äußerte er, deaß diese Consells bisher durchaus von keinem Nutzen gewesen waren; indessen liege der Grund wohl darin, daß die Regierung

sie zusammengestellt habe, wogegen sie sich von nun an selbst konstituiren sollten; diese ihnen eingeräumte Befugniß berechtige zu der Erwartung, daß sie sich künftig der ihnen obliegenden Geschäfte mit mehr Eifer, als bisher, unterziehen würden. Wollte man die Bezirks⸗Conseils ganz eingehen lassen, so müßten die General⸗ Conseils viel stärker zusammengesetzt seyn, jetzt, was ebenfalls wieder manchen Nachtheil haben würde; ein Hauptgrund aber, weshalb man die ersteren beibe⸗ halten musse, sey der, daß sie existirten, und daß die Haupt⸗Be⸗ zirksstädte einen gewissen Werth auf deren Existenz legten. Aus aͤlten diesen Gründen habe die Regierung sich bewogen gefunden, der Kammer die Beibehaltung der Bezirks⸗Conseils vorzuschla⸗ gen. (Sensation.) Nachdem der Minister hierauf noch die nbrigen Bestimmungen des Gesetz⸗Entwurfes beleuchtet hatte, las der Staatsrath Gerando diesen Entwinf selbst vor. Folgen⸗ des ist der wesentliche Inhalt desselben: Es soll in jedem De⸗ partement ein General⸗Conseil und in jedem Bezirke ein Be⸗ zirks⸗Conseil geben. Die General⸗Conseils bestehen, je nach der Bevölkerung des Departements, aus resp. 30, 24, 20 und 16 1 Mitgliedern. Die Bezirks⸗Conseils zählen so viel Mitglieder, als der Bezirk Kantone hat. Die Mitglieder der General⸗ und der Bezirks⸗Conseils werden von den Kommunal⸗Wäh⸗ lern ernannt, und zu diesen gehören alle Bürger, die auf der Liste der politischen Wähler und Geschwornen einge⸗ tragen sind und ihren wirklichen oder politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Zu Mitsgliedern der Conseils können nur solche Bürger gewählt werden, die im De⸗ partement ansässig sind und 300 Fr. an direkten Steuern zahlen. Ausgeschlossen von der Wahl sind gänzlich: die Präfek⸗ en, Unter⸗Präfekten, General⸗Präfektur⸗Secretaire und Räthe; die General⸗Finanz⸗Einnehmer und die Steuer⸗Empfänger; alle aektive Militairs der Land⸗ und Seemacht, die Ingenieurs der Brücken, Chausseen und Bergwerke, die im Staatsdienste stehen⸗ dden Architekten und die Forstbeamten. Niemand darf zu gleicher Zeit Mitglied mehrerer General⸗Conseils oder eines General⸗ und eines Bezirks⸗Conseils seyn. Wer hinter einander in zwei Sesstonen fehlt, wird als ausgeschieden betrachtet. Alle Mit⸗ glieder beider Conseils werden auf 6 Jahre gewählt und zur Hälfte alle 3 Jahr erneuert. Der König hat das Recht, ein Conseil aufzulosen, in welchem Falle ein anderes an dessen Stelle innerhalb 3 Monaten zusammengestellt werden muß. Kein General⸗ oder Bezirks⸗Conseil darf sich versammeln, wenn es nicht von dem Präfekten, kraft einer Königl. Verordnung, zu⸗ sammenberufen wird. Der Präfekt und Unter⸗Präfekt haben in beiden Conseils Zutritt und müssen jederzeit gehört werden. Brrathschlagt kann nur werden, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder zugegen ist. Alle Berathungen über Gegenstände, ddie nicht zu den Befugnissen der Conseils gehören, sind null und nichtig. Kein Conseil darf sich mit einem andern in Korrespon⸗ denz setzen oder gar Adressen an die Bürger erlassen. Geschieht dies dennoch, so verfügt der Präfekt die Suspension und berich⸗ tet über den Fall an den König. Löst dieser das Conseil gänz⸗ lich auf, so können diejenigen Mitglieder desselben, die an jenen gesetzwidrigen Handlungen Theil genommen haben, auch noch ge⸗ Fichtlich belangt werden. Die Wähler⸗Listen werden mit jedem 1. Januar angelegt und, nachdem sie geschlossen worden, bei den Matirieen des Hauptorts eines jeden Kantons deponirt. Bei der

Weahl selbst können die Wähler sich in Sectionen theilen, doch

darf keine derselben weniger als 50 und mehr als 300 Wahl⸗ maänner zählen. Den Vorsitz führen die Maires und ihre Adjunk⸗ ten. Kein Wähler darf bewaffnet in der Wahl⸗Versammlung erschei⸗ nen. Die Handhabung der Polizei gebührt dem Prästdenten. Jeder Wähler muß vor der Abgabe seines Votums den verfassungsmaßigen Eid leisten. Die Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes kann von der Regierung in denjenigen Departements, wo sie es für nöthig erachtet, suspendirt werden. Für das Seine⸗Departement soll ein besonderes Gesetz erlassen werden. Es begannen hier⸗ auf die Berathungen über die Proposttion des Herrn Boissy⸗ d'Anglas wegen der in den hundert Tagen beförderten Mili⸗ tairs und ernannten Ehrenlegions⸗Ritter. Man wird sich erin⸗ nern, daß die mit der Prüfung dieses Vorschlages beauftragt gewesene Kommission denselben wesentlich modificirt hatte. (siehe Nr. 262 der Staats⸗Zeitung.) Der General Delort bekämpfte die Proposttion ganz und gar, indem dem Könige allein das Recht zustehe, die dem Lande geleisteten Dienste zu delohnen. Der General Lamarque erhob sich dagegen sehr nachdrücklich gegen die von der Kommission gemachten Anträage. Es sey ihm unbegreiflich, wie der Berichterstatter habe den Grundsatz aufstellen können, daß, wenn man die in den hundert Tagen ertheilten militairischen Grade anerkennen wolle, man auch die damals verliehenen Civil⸗ Finanz⸗ und Justiz⸗Aemter anerkennen müsse. „Mit welchem Rechte,“ fragte der Redner, „konnten die Präfekten und Unter⸗Präfekten verlangen, ihre Stellen zu behalten? Sind sie nicht Kinder der Gunst und der Zuneigung der Minister? Wechseln sie nicht, wie diese? Sind sie, wie die Militairs, allen möglichen Verfolgungen und Beleidigungen ausgesetzt gewesen? Haben sie das bittere Brod der Verbannung gegessen? Die Richter, sagt man uns, sind unabsetzbar. In gewöhnlichen Zeiten, ja; in Revolutions⸗ Zeiten, nein; denn ste müssen von demjenigen eingesetzt werden, in dessen Namen sie Recht sprechen. Der Lauf der Gerechtig⸗ keit kann eine Zeit lang ohne Gefahr für den Staat unterbro⸗ chen werden (Murren); die Armee aber darf nicht einen Augen⸗ blick aufhören, das Vaterland zu vertheidigen. Jedes Zögern, jedes Ueberlegen würde hier die unseligsten Folgen haben.“ Am Schlusse seines Vortrages stimmte Herr Lamarque für die Pro⸗ posttion des Herrn Bolssy d'Anglas in ihrer ursprünglichen Ab⸗ fassung, indem sie die einzige wahrhaft nationale sey. Hr. Dupind. Aelt. nahm sich eben so sehr des Civil⸗Standes, als der vorige Redner des Militair⸗Standes, an. Man solle, äußerte er, der Armee Gerechtigkeit widerfahren lassen, sie jedoch nicht als die einzige Kraft, nicht als den einzigen Ruhm des Staats betrachten. Ihre Aufgabe sey, nicht bloß das Landesgebiet gegen einen äu⸗ ßeren Feind zu vertheidigen, sondern auch den bestehenden Gesetzen Achtung zu verschaffen; sonach dürfe sie sich nicht über die Ge⸗ setze erheben, sondern müsse ihnen gehorchen. Die Gesetze aber gingen von der Civil⸗Verwaltung aus, und die Verfasser des Na⸗ poleonischen Gesetzbuches seyen eben so gut Marschalle in ihrer Partie, als die Oberfeldherren in der Armee. Hiernach müsse man alle Leistungen auf eine und dieselbe Linie stellen und sich nicht durch die Begünstigung eines einzelnen Standes zu einer Verletzung der Gesetze verleiten lassen. Im Uebrigen habe die Regierung schon viel für die in den hundert Tagen beförderten Militairs und Ehrenlegions⸗Ritter gethan; die Proposition des Herrn Boissy d'Anglas aber sey durchaus

als

General⸗

5 4X 7 verfassungswidrig, indem ste nichts Geringeres beabsichtige, als die Regierung in die Kammer zu versetzen und dieser gesetzlich das Recht zuzuerkennen, Beförderungen in der Armee vorzunehmen und Decorationen zu verleihen. „Gewiß wird Niemand behaupten“, fügte Herr Dupin hinzu, „daß unsere Armee nicht den ihr gebührenden Rang einnehme, daß sie nicht hoch genug in der öffentlichen Achtung stehe. Hierüber herrscht nur Eine Stimme. Dagegen dürfen wir aber auch erwar⸗ ten, daß unsere Militairs gerecht genug seyn werden, sich nicht für die Alleinherrscher im Staate zu halten und nicht die übri⸗ gen Dienstleistungen gering zu schätzen. Behauptete doch der vorige Redner, daß die Justiz⸗Verwaltung ohne Gefahr für den Staat suspendirt, der Armee⸗Dienst aber nie ungesteaft unter⸗ brochen werden könne.“ Der General Lamarque stellte es jetzt in Abrede, daß er diese Aeußerung gethan habe, und meinte, daß man seine Worte entstelle. „Welcher Ausdrücke“, fuhr Herr Dupin fort, „der General sich auch bedient haben mag, immer bleibt so viel gewiß, daß er eine Ausnahme zu Gunsten der Armee aufstellen wollte.“ Nachdem der Marschall Clausel erklärt, daß dies letztere nicht seine und seiner Kameraden Absicht sey, ergriff Herr Odilon-Barrot das Wort und suchte na⸗ mentlich die Ansicht des vorigen Redners zu widerlegen, daß die Proposition des Hrn. Boissy d'Anglas verfassungswidrig sey; es handle sich gar nicht darum, diesem oder jenem Militair ein Avancement zu verschaffen und sich sonach einen Eingriff in die Königl. Prärogative zu erlauben, sondern lediglich darum, dem gro⸗ ßen Prinzipe zu huldigen, daß alle auf dem Schlachtfelde zur Vertheidigung des Landes errungene Grade nicht wieder zurück⸗ genommen werden könnten; hätte man daher bloß die finanzielle Lage des Landes geltend gemacht, um die gedachte Proposition von der Hand zu weisen, so würde er diese Rücksicht allenfalls haben gelten lassen; stütze man sich dagegen darauf, daß Lud⸗ wig XVIII. nach den hundert Tagen berechtigt gewesen sey, die in diesem Zeitraume verliehenen Grade für null und nich⸗ tig zu erklaren, so behaupte er, daß die Kammer aller⸗ dings befugt sey, den Grundsatz gesetzlich festzustellen, daß ein auf dem Schlachtfelde erworbener Grad nicht Kraft des göttlichen Rechtes zurückgenommen werden konnte. Nach einigen Bemerkungen des Hrn. Larabit in demselben Sinne, ließ sich der Kriegs-Minister vernehmen. Er gab zuvörderst eine Uebersicht aller in den hundert Tagen vorgenommenen Be⸗ förderungen, sowohl in der Armee, als in der Ehrenlegion, und wiederholte sodann, was er bereits in der Sitzung vom 26. Au⸗ gust der Kammer auseinandergesetzt, daß nämlich nicht alle jene Beförderungen ohne Ausnahme anerkannt werden könnten, in⸗ dem sich manche unverdiente darunter befinde, daß aber die Re⸗ gierung die meisten der damals avancirten Offiziere bei der Wie⸗ derbesetzung erledigter Stellen in der Armee berücksichtigt, auch fast sämmtliche von dem Kaiser direkt vorgenommene Ordens⸗ Verleihungen bestätigt habe, und daß sie in beiden Beziehungen auch künftig noch Alles thun werde, was Recht und Billigkeit irgend erheischten. „Soll ein allgemeiner Beschluß gefaßt werden“, fügte der Minister hinzu, „so darf er nicht die Armee allein begünstigen. Die ganze Frage ist indessen, wie ich als Minister des Königs nicht umhin kann, der Kammer bemerklich zu machen, rein administrativer Natur. Es handelt sich von der Anerkennung von Decorationen und mili⸗ tairischen Graden. Ich lasse es daher gelten, daß die Kammer der Regierung einen Wunsch in dieser Beziehung zu erkennen giebt; ihr aber jene Auerkennung gleichsam vorschreiben, hieße, die Königl. Prärogative verletzen. Als Minister würde ich als⸗ dann dem Könige keine Ernennungen mehr in Vorschlag zu brin⸗ gen haben, da die Kammer ste bereits dekretirt hätte. Pflicht als Kriegs⸗Minister erheischt, daß ich mich einer solchen Absicht widersetze. Schließlich danke ich dem ehrenwerthen Ge⸗ neral, der vor mir diese Rednerbühne bestieg (Lamarque), daß er unter Anderem erklärt hat, es würde gefährlich seyn, wenn die Armee jemals berathschlagte. Eine solche Aeußerung aus seinem Munde ist von großer Wichtigkeit; ich selbst muß hinzufügen,

daß, wenn die Armee sich je zum Berathschlagen berufen fühlte,

es auch kein Frankreich mehr geben würde.“ Herr Mauguin sprach sich in dem Sinne des Hrn. Odilon⸗Barrot aus; es handle sich, äußerte er, nicht um einzelne Anerkennungen, sondern um die Festhaltung eines Prinzips. Nach einigen Bemerkungen des Großsiegelbewahrers und einer kurzen Gegendemerkung des Herrn Mauguin, verlangte der Marschall Clausel wegen eines persönlichen Faktums das Wort. Er behauptete nämlich, Herr Dupin habe ihn und seine Freunde beschuldigt, daß sie ein Pri⸗ vilegium für die Armee verlangten; er verlange aber bloß Ge⸗

rechtigkeit; die einzige Begünstigunz, die er fordere, jedoch nicht

bloß für die Armee, sondern für Alle, die sich ihr anschließen wollten, sey diejenige, stets für Frankreich fechten zu können, und er zweifle nicht, daß, wenn das Vaterland einst in Gefahr gera⸗ then sollte, auch Herr Dupin sscheiin den Reihen der Verthei⸗ diger desselben auszeichnen würde. Herr Dupin erwiederte so⸗ fort mit einigem Eifer, jeder Bürger werde nöthigenfalls die Muskete ergreifen; eben so hoffe er aber auch, daß das Militair der Civil⸗Behörde Beistand leisten werde, wo es auf die Befestigung der Landes⸗Institutionen ankomme; er lasse der Armee volle Gerechtigkeit widerfahren; wenn aber, wie jetzt, dem Lande keine Gefahr drohe, so habe er als Bürger einige zu lebhafte Forderungen rügen und verlangen müssen, daß die Militairs nicht allzusehr nach einem Vorrange strebten; in der verfassungsmaͤßigen Ordnung stehe der Bürger dem Soldaten zur Seite, und er verlange daher bloß die Konkurrenz: „Fordert Ihr Militairs auch nichts weiter,“ so schloß Herr Dupin, „so sind wir mit einander einig.“ Als er nach seinem Platze zurückkehrte, sagte er lächelnd: „Ich würde vielleicht einen guten Soldaten abgeben, allein ich zweifle, daß ein tapferer Soldat ein guter Advokat wäre.“ Nachdem der Berichterstatter, Herr Jaubert, hierauf die Berathung zusam⸗ mengefaßt hatte, verlangte der General Demargay, daß man die Fortsetzung der Diskusston auf den folgenden Tag verlege. Diesem Antrage wurde indeß nicht gewillfahrt. Der Präsident verlas sonach den ersten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes, sowohl in seiner ursprünglichen, als in der von der Kommisston ver⸗ änderten Abfassung. Es herrschte indessen eine gewaltige Bewegung in der Versammlung; mehrere Mitglieder der beiden Centra schickten sich an, den Saal zu verlassen, während die Opposition die Debatte fortsetzen wollte. Mittlerweile ent⸗ wickelten Herr Perreau und der General Bugeaund zwei Un⸗ ter⸗Amendements, konnten sich jedoch nur mit Mühe verständlich machen, so daß Hr. v. Bricqueville den letzteren Redner un⸗ terbrach und die Versammlung aufforderte, sle solle doch der Lob⸗ rede auf eine 15 Jahre hindurch mit Geringschätzung behandelte Armee einige Aufmerksamkeit schenken. Der Präsident machte Hrn. v. Bricqueville bemerklich, daß er das Wort nicht habe; da dieser sich indessen hieran nicht kehrte, so wurde er von jenem zur Ordnung verwiesen. Hierdurch fand Hr. v. Bricqueville sich veranlaßt, späterhin die Tribune zu besteigen und dem Prä⸗ sidenten ironisch dafür zu danken, daß er, anstatt diejenigen zur

Meine

dies als ein Eingeständniß betrachten müssen. Königl. Schatulle gezahlte Summe würde in diesem

Ordnung zu verweisen, die das Lob auf die Armee nicht ren wollen, ihn zur Ordnung ermahnt habe. Hr. Girohe derte, er habe nur eine Pflicht erfüllt und werde dieses in thun, so unlieb es ihm mitunter auch seyn möchte. Mehrerege ließen sich hierauf noch theils für, theils wider das Amendement des Herrn Bugeaud (wonach alle Mitgliekn Ehrenlegion, die den Orden in der Zeit vom 7. Februar . Juli 1815 nicht bloß von Napoleon, sondern auch von Generalen oder von der Regierungs⸗Kommission, erhalten,“ kannt werden sollen) vernehmen. Es kam jedoch darühgg zur Abstimmung, da wiederholt die Verlegung der Berac auf den folgenden Tag verlangt und endlich mit schwacher & menmehrheit beschlossen wurde. Es war bereits 6 Uhr, ad Versammlung auseinanderging.

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Paris, 16. Sept. Der König und die Königl.

wurden vorgestern bei ihrer Aukunft in Nenilly von den llsch gewerbfleißes hat auf den Zustand der arbeitenden Klasse wohl⸗ hätig eingewirkt; damit dieses Leben fortdauere, ist aber noth⸗ vendig, daß die Regierung Schutz gewähre, und daß nament⸗

gen Civil⸗ und Militair⸗Behörden unter einem mit Bme Kränzen und Guirlanden geschmückten Triumphbogen emg gen; 250 weiß gekleidete Mädchen, die den Triumphbogen m

ben, hatten die Ehre, IJJ. MM. Blumenkoͤrbe zu übernen ich

Die National⸗Garde von Neuilly, die ein Spalier bis nach Schlosse bildete, wurde vom Könige, der aus dem Wagen gemustert. Alle Häuser waren mit Kränzen und dreifan Fahnen geschmückt und Abends erleuchtet. Gestern Mittag Se. Majestät nach dem Palais⸗Royal, um im Minister⸗g den Vorsitz zu führen, und kehrten gegen Abend wieder; Neuilly zurück.

Vorgestern überreichte eine Deputation der hiesigen; leute und Fabrikanten dem Könige in einer Privat⸗Audiem,- mit 1400 Unterschriften hiesiger Handel⸗ und Gewerbtreibten welche zusammen 22,000 Arbeiter beschäftigen, versehene tion wegen Errichtung eines permanenten Diskontir⸗Comgh Der König erwiederte, er kenne die Dienste, welche das provisorische Diskontir-Bureau dem Pariser Handelsstanze leistet habe, er werde die ihm überreichte Bittschrift aufmaß

durchlesen und sich mit dem Handels⸗Minister darüber derm

Der National spricht von einem Vorschlage, dan Kaiser Dom Pedro dem Könige in Betreff einer Verbikg zwischen dem Herzoge von Nemours und der Königin De Maria da Gloria gemacht, den Ludwig Philipp jedoch in

Schreiben voll väterlicher Herzens⸗Ergießungen und lieben

Gesinnungen für den Kaiser und seine Tochter abgelehut hch

Der heutige Moniteur meldet, die Regierung habe eine telegraphische Depesche aus Straßburg gestern Adend Nachricht von der am 8ten d. M. nach zweitägigem Kamyf folgten Capitulation von Warschau, von der Besitznahme e Stadt durch die Russischen Truppen und von dem Abzuge Polnischen nach Modlin erhalten. Auch das Journa Débats und die France Nouvelle enthalten bereitz Nachricht, jedoch ohne die näheren vom Moniteur angege Umstände. Das Journal du Commerce sagt, man in der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer große N gung auf der Ministerbank bemerkt; der Minister der aute tigen Angelegenheiten habe die Sitzung schleunig verlasfen, sich nach dem Palais⸗Royal zu begeben, wohin er abgerufenn den, und da er seinen Wagen nicht bei der Hand gehabt, er, um keine Zeit zu verlieren, in dem Kabriolet eines jm Requetenmeisters fortgefahren.

Der fünfte Wahl-Bezirk des Departements der Chan zu Ruffec hat, statt des doppelt gewählten Herrn Vatout, cher für den Bezirk Sémur (Goldhügel) optirt hat, Hry. Girardin zum Deputirten ernamt.

Der National fragt das Ministerium, ob es wahs daß der Finanz⸗Minister dem Tresorier des Palais⸗Royal mah lich die Summe von 1,500,000 Fr. auszahlen lasse? Wem ministeriellen Blätter Stillschweigen beobachteten, so werde!n Die bis jezt

19,500,000 Fr. betragen. Da es nun unmöglich sey, da Konig bei seiner Ordnung und Sparsamkeit diese ungesa Summe für sich ausgegeden, da es andererseits eine Beleädih für seinen Charakter seyn würde, wenn man glauben wollh habe den Ueberschuß der vom Staatsschatz gezahlten Sum zu seinen Privat⸗Ersparnissen geschlagen, so sey das Miniftuk dafür verantwortlich, und Pflicht und Ehre erheischten, daß e Frage bald und öffentlich entschieden werde. Englands Visß unterstütze diese Lehre, da dort die Minister für alle nicht ng Privat⸗Schatulle des Köntgs fließende Fonds verantwelh wären.

Der General⸗Lieutenant Graf v. Sparre ist der Kavallerie⸗Schule ernannt worden.

Das in Bar⸗le⸗Due befindliche zweite Bataillon der zm den⸗Legion hat Befehl erhalten, sich in Toulon nach Algiert zuschiffen, wohin ihm das erste Bataillon bereits vorangegangm

Der Ex⸗Dey von Algier begab sich gestern früh nach! cennes, um den Uebungen der dortigen Artillerie beizuwohke der Kriegs⸗Minister hatte Befehl ertheilt, ihn in das Ch einzulassen; er war von Hassuna Giera, einem vornehmen politaner, begleitet, den man eine Zeit in Verdacht hattt, Ermordung des Major Laing im Innern von Afrika verall zu haben. Einige Zeit nach der Ankunft des Dey sah 1 bei den Batterieen, die bereits ihr Feuer begonnen hatten, h Wagen halten, aus dem ein großer und starker Türke in nlt Kleidung herausstieg, der über seinem mit Gold gesückten! wande von lilafarbener Seide einen kleinen rothen Mantel! weißem Futter trug; es war der Gesandte des Bey's von Tu Die drei Türken bewunderten die Schnelligkeit des Schießens 1. die Richtigkeit des Zielens. Besonders bezeugte der Er⸗L. mehrmals sein Vergnügen und äußerte, daß er gern den Kah nendonner höre, da er ihn an sein altes Handwerk erinnert;g hat nämlich seine Laufbahn durch den Dienst bei der Türkste Artillerie begonnen. Nach den Schieß⸗Uebungen wurde det Dey von dem Gouverneur v. Vmcennes, General Daumess, im Schlosse umhergeführt und mit einer Collation bewirthet. wohl auf der Terrasse des Schlosses, als auf dem Polygon, b er beständig von einer Menge nengieriger Frauen und Mäd umgeben, an die er mehrere Male freundliche Worte ricchte Als er beim Abschiede sich bei den Generalen Daumesnil¹ Gourgaud für den guten Empfang, den er in Vincennes gefgh den, bedankte, äußerte er: „Ich schätze mich glücklich, mich Kameraden so ausgezeichneter Männer nennen zu können, dej die Artilleristen aller Länder sind Kameraden.“

1 Der Minister des öffentlichen Unterrichts hat den Akal mieen von Poitiers und Nimes zur Beförderung des Elemme tar⸗Unterrichts in ihren resp. Bezirken, die Summe von 41,0 Fr. bewilligt. 1

Der Vicomte v. Chateaubriand wird in diesen Tagen wie nach Genf abreisen; der Sténographe versichert indess seine Abwesenheit werde nur von kurzer Dauer seyn, da si

zum Insyveh

ho diese Sprachen gesprochen werden; leibt indeß der einzig offizielle; 11 Tage nach Bekanntma⸗ hung der Gesetze werden dieselben im ganzen Königreich verbind⸗

hätea ehiesigen Freunde das Versprechen von ihm erlangt hätten, daß t bald seinen Wohnsitz wieder in ihrer Mitte aufschlagen würde.

Journal du Havre liest man:

Im „Die aus den Fa⸗

rikstädten bei hiesigen Handlungshäusern eingegangenen Briefe elden, daß überall der Gewerbfleiß wieder neues Leben gewinnt, und dieser erfreuliche Umstand zeigt sich uns außerdem täglich in der roßen Anzahl von rohen Stoffen, welche die Fabrikstädte seit eini⸗ t a allein 7000 Ballen Baumwolle verkauft; auch sind be⸗ geutende Ankäufe von Zucker, Indigo, Kaffee, Leder, Potasche . s. w. gemacht worden. Die meisten Kolonial⸗Artikel sind im Steigen; seit 2 Monaten sind über 100 Schiffe aus allen Weltthei⸗ en in unserem Hafen mit Waaren angekommen, die so schnell bgesetzt wurden, daß es jetzt an manchen Artikeln mangelt. luch die Ausfuhr ist, wenn gleich nicht so bedeutend, wie die Linfuhr, für unsere Schiffsrheder vortheilhaft gewesen, nament⸗

eit von unserem Markte beziehen; in der letzten Woche

Antillen.

nach den Diese Lebendigkeit des Handels und

das Vertrauen nicht durch grundlose Unruhen gestört werde.“ Die Herausgeber des Journals „la Caricature“ wurden

estern von dem hiesigen Assisenhofe wegen Beleidigung der person des Konigs durch die Herausgabe zweier Lithographieen

zweijährigem Gefängnisse und einer Geldbuße von 500 Fr.

erurtheilt; dieses Urtheil wird in 500 Exemplaren an die Stra⸗ en⸗Ecken angeschlagen werden.

Niederlande.

Brüssel, 17. Sept. In der gestrigen Sitzung der Re⸗ räsentanten⸗Kammer wurde beschlossen, alle Bittschriften,

belche zwischen dem Schluß der Session des Kongresses und der

töffnung der Kammern eingegangen sind, einer besonderen Kom⸗ ission zuzuweisen. An der Tagesordnung war die Berathung ber den Gesetz⸗Entwurf wegen Promulgirung der Gesetze. Der ntwurf wurde ohne Veränderung angenommen. Die Bekannt⸗

nachung der Gesetze in Belgien geschieht demzufolge in nachste⸗ ender Form: „Leopold, König der Belgier, Allen, die dies sehen, nseren Gruß zuvor! Wir haben in Uebereinstimmung mit den

zammern dekretirt, und wir befehlen, was folgt ꝛc.“ Die Ge⸗ ge werden in das offizielle Bulletin eingerückt, und zwar mit lammändischer und Deutscher Uebersetzung für die Gemeinden, der Französische Text

ch, wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Durch einen tzten Artikel tritt das gegenwärtige Gesetz drei Tage nach sei⸗ er Bekanntmachung in Kraft. Herr Legrelle stattete hierauf n Namen der Central⸗Section einen Bericht über den Gesetz⸗ utwurf ab, welcher dem Kriegs⸗Minister einen Kredit von Millionen Gulden bewilligt, und trug auf die Annahme des⸗ lben an; die Berathung wurde auf morgen verschoben. Auf Bericht des Herrn Leclereg wurde das Gesetz, welches den önig ermächtigt, die Offiziere, welche sich gewisser Vergehen huldig machen, ohne Gehalt oder Pension zu entlassen, ange⸗ ommen. Die Vergehen, nach welchen der König von dieser mächtigung Gebrauch machen kann, sind folgende: 1stens, enn ein Offizier sich beständig und öffentlich der Trunken⸗ it und der Liederlichkeit hingiebt, oder notorisch einen be⸗ bimpfenden Lebenswandel führt; 2tens, wenn em Offizier Fchulden macht, die sein einjähriges Gehalt übersteigen; drit⸗ us, wenn Ofsiziere an öffentlichen Orten es unter sich zu heleidigungen oder Thätlichkeiten kommen lassen; viertens, un ein Offizier bei dem Examen, dem er sich 6 Monate nach ekanntmachung des gegenwärtigen Gesetzes unterwerfen muß, h nicht im Besitz der nothwendigen Kenntnisse befindet, oder nigstens den Beweis ablegt, daß er Geschicklichkeit und guten illen genug besitzt, um sich dieselben zu erwerben. Am Schlusse rr Sitzung zeigte der Präsident an, daß die Deputation der ammer dem Könige die Adresse überreicht und folgende Ant⸗ ort erhalten habe:

„Meine Herren! Ich schaͤtze mich gluͤcklich, durch Ihr Organ erneuerte Versicherung der Treue des Belgischen Volkes zu er⸗ lten. Ich werde nichts vernachlaͤssigen, um immer mehr die Liebe d Dankbvarkeit desselben zu verdienen. Die Reorganisation der mee ist in diesem Augenblick der Gegenstand meiner lebhaftesten orgfalt. Ich bedaure es aufrichtig, daß die dringende Nothwen⸗ gkeit, die Unabhaͤngigkeit des Landes sicher zu stellen, uns ver⸗ ichtet, der Nation einige neue Opfer aufzulegen. Obgleich ich erzeugt bin, daß sie dieselben mit Ergebung tragen wird, um das oße Werk der politischen Wiedergeburt dieses Landes zu beenden, wird es mir dennoch eine große Freude gewaͤhren, wenn ich all⸗ alig die Last der oͤffentlichen Abgaben vermindern und mich ganz r Sorge widmen kann, das physische und moralische Wohlbefin⸗ n eines Volkes zu verbessern, welches auf eine so edle Weise sein rtrauen in mich gesetzt hat. Es gewaͤhrt mir uͤberdies eine oße Freude, daß die Kammer der Repraͤsentanten meine Absichten wuͤrdigen weiß, und daß meine Regierung in ihr allen Beistand den wird, dessen sie unter den schwierigen Umstaͤnden, in denen r uns befinden, bedarf.“

Die Sitzung wurde um 5 ½ Uhr aufgehoben.

Der König hat gestern zwei Regimenter in der Ebene von kon⸗Plaisir die Revue passiren lassen und sich mit der Haltung Truppen und der Ausführung des Manövers zufrieden er⸗ ütt. Die Französischen Generale Gründler und Desprez, elche den König begleiteten, haben, dem Moniteur zufolge, enfalls ihre Zufriedenheit ausgedrückt.

„Durch eine Königl. Verfügung ist der Kriegs⸗Minister er⸗ üchtigt worden, nach und nach das erste Aufgebot der Bürger⸗ rde in allen Provinzen in Thätigkeit zu setzen.

„Der Marschall Gérard hat heute sein Hauptquartier nach aubeuge verlegt. Man versichert, daß am 20sten d. alle Fran⸗ sche Truppen das Belgische Gebiet geräumt haben würden.

Durch eine, vom Minister der auswärtigen Angelegenheiten gengezeichnete, Königl. Verfüigung sind auf 17 fremden Plätzen elgische Konsuln ernannt worden.

nemnrk.

Kopenhagen, 17. Sept. Die Krankheit, die auf See⸗

und den angränzenden Inseln herrscht, hat einen ziemlich sartigen Charakter angenommen, und es sterben viele Menschen ran. Ein Cirkular⸗Schreiben der Kanzlei trägt den Beamten, edigern und Anderen auf, nach Anweisung der Aerzte ihnen Ertheilen von Rath und Arzneien beizustehen, so wie auch inbringung der Ernte auf öffentliche Kosten zu besorgen, wo kankheit es den Eignern unmöglich macht. Ueberhaupt sollen e Kosten der Krankheit nicht den damit befallenen Individuen, dern dem Staate zur Last fallen. Da auch mehrere Guts⸗ lliter gestorben sind, so ist es um so ehrenwerther, daß man ch von keinem Beispiele gehört hat, daß Jemand unter ihnen

Kopenhagen geflüchtet sey, wo der Gesundheitszustand ganz ntrefflich ist. 1 8 *

1473

Privat⸗Nachrichten zufolge, hat die Cholera nun auch die Insel Aaland und die Landzunge erreicht, von wo die Ueberfahrt aus Finnland nach Schweden geschieht.

Der Staats⸗Minister Graf Moltke ist aus D angekommen.

hier

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8 München, 17. Sept. Dem Vernehmen nach, wird der Königl. Hof, im Fall des Herannahens der Cholera, das eine Stunde von hier nordwestlich gelegene Lustschloß Nymphenburg beziehen, Ihre Maj. die Königin Wittwe aber in Tegernsee blei⸗ ben, wohin Allerhöchstdieselbe ohnehin morgen abzureisen gedenkt.

Gotha, 17. Sept. Gestern Abend trafen Ihre Majestät die Königin von Baiern, von dem Seebade Doberan kommend, mit Guite hier ein, übernachteten im Gasthofe zum Mohren und setzten heute die Rückreise nach Baiern fort.

Kassel, 20. Sept. Se. Königl. Hoheit der Kurfürst ha⸗ ben dem Staats⸗Minister im außerordentlichen Dienste, auch außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Hofe, Rivalier von Meysenbug, die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt.

Dem Königl. Französischen bevollmächtigten Minister, Che⸗ valier de Cabre, ist das Großkreuz des Hausordens vom golde⸗ nen Loͤwen verliehen worden. E1““

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Wien, 17. Sept. In hiesiger Stadt und deren Vorstäd⸗

waren bis zum 15. September an der Cholera erkrankt 180 Personen, genesen 2, gestorben 74: Bestand 104. Hinzu ge⸗ kommen am 16ten d. M.: 127 erkrankt, 3 genesen, 58 gestorben; Bestand 170. Hiernach sind im Ganzen bis zum 16. Sept. erkrankt 307, genesen 5, gestorben 132: Bestand 170.

Eleen Rom, 11. Sept. Am 8ten d. M. wurde das Geburtsfest Mariä hierselbst feierlich begangen. Der Papst begab sich früh nach der Kirche der St. Maria del popolo, um dem großen Got⸗ tesdienste beizuwohnen, der seit Sixtus V. in dieser Kirche ge⸗ halten wird, welche ein altes Muttergottesbild besitzt, das im J.

wurde, weil man ihm die Befreiung Roms von der damals wüthenden Pest zuschrieb.

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Die Allgemeine Zeitung enthält Folgendes:

„Triest, 11. Sept. Aus Koefu schreibt man, daß in Folge der letzten Ereignisse Graf Capodistrias sich gezwungen sehen dürfte, seine Stelle niederzulegen und Griechenland zu verlassen; denn jede Ausgleichung zwischen den Parteien ist un⸗ möglich und der Präsldent außer Stande, sein Ansehen länger zu behaupten. Die Hydrioten haben die Sache aufs Aeußerste getrieben und sind mit dem Russtschen Admiral in Feindseligkei⸗ ten gerathen. Das Gesecht, in welchem die Russen zwei Fre⸗ gatten und mehrere Kutter an der Küste von Poros im Feuer

Todte und 40 Verwundete. Es gelang endlich dem Admiral Ricord, unter Beistand eines Franpöstschen Kriegsschiffes, das Feuer der Griechen zum Schweigen zu bringen. Er ließ sich hierauf mit den Chefs in Unterhandlung ein und verlangte von ihnen die Auslieferung aller Kriegsfahrzeuge. Diesem wider⸗ setzte sich aber Miaulis, der, nachdem alle Vorstellungen gegen das Verlangen des Russischen Admirals fruchtlos waren, auf den verzweifelten Gedanken gerieth, die Schiffe in die Luft zu sprengen. Er ließ in die Pulverkammern der verschiedenen Fahr⸗ zeuge angezündete Lunten legen, worauf deren Besatzung sich eilig in Booten rettete. mehr.

genommenes Land nicht in einem provisorischen Zustande ge⸗ lassen und es, ohne defmitive Verfassung und Herrscher, dem wankelmüthigen Charakter und der Parteiwuth seiner Einwohner preisgegeben hätten.“

InI

Berlin, 23. Sept. Die Konigsberger Zeitung mel⸗ det aus Memel vom 16. Sept.: „In Szamaiten haben sich wie⸗ der Insurgenten⸗Hausen gebildet, deren Anführer ein gewisser

Uminski seyn soll. Die Russischen Gräanz⸗Beamten sind dieser⸗ halb sehr besorgt und haben gepackt, um jeden Augenblick nach dem Preußischen sich begeben zu können.“

Die Kirchen⸗Gemeinde zu Groß⸗Schönau, Gerdauen⸗ schen Kreises, hat bei Gelegenheit der 300jährigen Säkular⸗Feier der Augsburgischen Konfession so reichliche Beiträge gespendet, daß dadurch die Kosten der zum Andenken an dieses Fest ange⸗ schafften und jetzt aufgestellten Orgel vollstandig gedeckt sind. 8

4““

Durch vielfältige Anfragen veranlaßt maächen wir hierdurch von Amtswegen bekannt, daß niemals davon die Rede gewesen

Winterhalbejahr auszusetzen, sondern daß dieselben unfehlbar wer⸗ den gehalten werden. G demie hierselbst, in deren vierten Woche wir jetzt stehen, bietet

Städten, die von diesem Uebel heimgesucht sind, ein so beruhi⸗ gendes Verhältniß dar, daß wir dem Winter ohne ängstliche Be⸗ sorgniß entgegensehen. Jedoch sind sowohl von Seiten der aka⸗ demischen Behörde, als auch von den Studirenden, die erforder⸗ lichen Anstalten getroffen, um Ansteckung im Universitats⸗Gebäude zu verhüten und in vorkommenden Krankheitsfällen schleunige Hülfe zu leisten. Berlin, den September 1831. Rektor und Senat der hiesigen Königlichen Friedrich⸗Wil⸗ Se helms⸗Universität. 88 Böckh.

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Bekanntmachunag. 1b

Die Winter⸗Vorlesungen werden bei der hiesigen Universität

wie gewöhnlich ihren Anfang nehmen, und zwar, den bestehen⸗ den Verordnungen gemäß, am 24. Oktober d. J. Zur beson⸗ deren Beruhigung der hiesigen Studirenden und etwanigen Aspi⸗ ranten wird zugleich bemerkt, daß, bei den hier getroffenen Ge⸗ sundheits⸗Anstalten, ganz vorzüglich auch auf das Wohl und auf die schleunige und sorgfältige Kranken⸗Verpflegung der Universt⸗

täts⸗Angehörigen Rücksicht genommen ist, auf den Fall, daß die

jetzt noch so gefürchtete Krankheit sich auch in der hiefigen Ge⸗ gend verbreiten sollte. 1 Halle, den 16. September 1831. Der Prorektor der Königl. vereinten E 8 Dr. Heffter.

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In der Residenzstadt Berlin wcken

b b erkr. genes. gestorb. Bestand bis zum 22. September Mittags 621 70 335 216 hinzugek. b. z. 23. Sept. Mittags 28 16 14 214

Bis zum 23. Sept. Mittags Summa 649 86 349 214 Hierunter sind vom Mllitair 9 4* 8 In ihren Wohnungen werden behandelt 95 Personen, in den Hospitälern 119. Regierungs⸗Bezirk Potsdam. Kreis West⸗Havelland. In der Stadt Rathenow die Cholera am 19. Sept. ausgebrochen; es sind bereits 3 Personen an derselben gestorben. 8 Regierungs⸗Bezirk Marienwerder. Neue Ausbrüche der Cholera sind bemerkt: Kreis Schwetz, in Neuenburg am 15. Sept. Kreis Flatow, wohin die Ansteckung bis jetzt noch nicht gedrungen war, in Buntowo am 16. Sept. In Zempel⸗ sind an demselben Tage verdächtige Krankheitsfälle vorge⸗ mmen. Kreis Thorn. In der Stadt Thorn sind bis zum 17ten d. M. überhaupt 398 Personen erkrankt, 242 gestorben, 115 ge⸗ nesen und 41 noch krank. 8 Am 15. September waren in Marienwerder aus 116 Ort⸗ schaften des Regierungs⸗Bezirks überhaupt angemeldet als er⸗ krankt 2947 Personen, genesen 881, gestorben 1613, noch krank 453. Regierungs⸗Bezirk Posen. In der Stadt Posen waren erkr. genes. gest. Bestand.

1231 von dem Papste Gregor IX. und dem ganzen Römischen Klerus von dem Oratorium des Lateran in dieselbe gebracht

hatten, fand am 13ten August statt und kostete den Russen 16

Es existirt keine Griechische Marine . Die Abwendung dieses Unfalls hätte in der Macht der vermittelnden Mächte gelegen, wenn sie ein unter ihren Schutz

worden

ist, die Vorlesungen der hiesigen Universttät für das bevorstehende Der bisherige Verlauf der Cholera⸗Epi⸗

nach Maaßgabe der Bevölkerung und in Vergleich mit anderen

bis zum 16. Sept. IIIö 3 mmen am 17. 2 1 2 19. 8 20. 5 2 1 Summa Darunter Militair 135 61 Civil 712 268 ra sind bemerkt: Kreis Obornik, in Rogasen am 13. Sept. Regierungs⸗Bezirk Bromberg. Ausbrüche der Cholera sind vorgekommen: Kreis Mogillno, in Lutkowo und Slaboszewo am 12ten September; Kreis Gnesen, in Witkowo am 16ten September; Am 18ten September waren in Posen aus 141 Ortschaften des ganzen Großherzogthums (Regierungs⸗Bezirke Posen und Bromberg), außer der Stadt selbst, angemeldet als erkrankt 3011 Personen, genesen 964, gestorben 1663, noch krank 384.

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Wissenschaftliche Nachrichten.

Die in Königsberg erscheinende Cholera⸗Zeitung enthält Nachstehendes:

. Ueber die Entstehungs⸗-Ursachen der Cholera. . Vom Medizinal⸗Rath Burdach.

„Wenn wir bei Cholera⸗Kranken zu erforschen suchen, wodurch sie denn eigentlich krank geworden sind, so erfahren wir unter 50. Faͤllen in wenigstens 45, daß entweder unmittelbar vor dem Ein⸗ tritte der Krankheit oder auch schon seit laͤngerer Zeit Einfluͤsse auf diese Personen eingewirkt haben, welche nach der allgemeinen Erfahrung auch sonst fuͤr die Gesundheit nachtheilig sind. Da dies in der Re⸗ gel beobachtet wird, so ist es gar nicht zu bezweifeln, daß solche Einfluͤsse an der Hervorbringung der Cholera Theil haben oder zu den ursachlichen Momenten derselben gehoͤren. Nun haben diese Einfluͤsse, als Ueberladung des Magens, oder Erkaͤltung, oder Aer⸗ ger u. s. w, seit jeher zwar Krankheiten verursacht, aber doch bis zu diesem Jahre noch nie erankheits⸗ form herbeigefuͤhrt, die wir die Asiatische Cholera nennen, und die, so viel wir wissen, in unseren Gegenden nicht vorgekommen ist. Sie koͤnnen also nicht die eigentliche erregende, veranlassende oder Gelegenheits-Ursache abgeben, vielmehr muͤssen wir als solche etwas Eigenthuͤmliches und Außergewoͤhnliches voraussetzen, das waͤhrend der Herrschaft der Seuche wirksam ist und die Tendenz hat, gerade Cholera und keine andere Krankheit zu erregen. Wir wissen aber, daß das Leben, da es uͤberall durch Selbsterhaltung sich aͤußert, auch einer solchen eigenthuͤmlichen giftartigen Einwirkung Widerstand entgegensetzt, so daß nur derjenige davon erkrankt, bei welchem entweder diese Einwirkung in ungewoͤhnlich hohem Grade sich thaͤtig beweist, oder bei welchem die derselben entgegenzu⸗ setzende Widerstandskraft geschwächt worden ist. Letzteres bewirken nun jene gewoͤhnlichen schaͤdlichen Einsluͤsse: sie unterstuͤtzen hier⸗ durch das Agens, welches die Cholera zu erregen geeignet ist, so daß es seine eigenthuͤmliche Wirksamkeit voͤllig zu entwickeln vermag, sind also nicht eigentlich die veranlassenden, sondern nur die mitwirkenden, beguͤnstigenden, praͤdisponirenden, empfaͤnglich⸗ machenden Ursachen. Auf die Zeitfolge kommt es bei dieser Unter⸗ scheidung gar nicht an; nachdem dasjenige, was die Cholera speci⸗ fisch zu erregen vermag, schon seit laͤngerer Zeit eingewirkt hat, aber durch die Lebenskraft gehindert worden ist, sich zu bethaͤtigen, kann die Krankheit dadurch zum Ausbruche kommen, daß irgend ein schaͤdlicher Einfluß die Lebensthaͤtigkeit stoͤrt: dieser scheint dann die veranlassende Ursache zu seyn, ist aber dennoch nur die beguͤn⸗ stigende. 1 1 1

Diese beguͤnstigenden Ursachen naͤher kennen zu lernen, ist of fenbar von hoher Wichtigkeit fuͤr die Erkenntniß des Wesens der Cholera, also auch fuͤr die Verhuͤtung und Heilung derselben. Denn wenn die Seuche einzelne Individuen aus der Masse der Menschen herausgreift, waͤhrend sie andere unangetastet voruͤbergeht, so ist dies nicht Zufall und blinde Willkuͤr, wie wenn der Wolf mitten aus der Heerde ein einzelnes Stuͤck herausholt, sondern es beruht auf einem wesentlichen und nothwendigen Grunde. Die Cholera uͤbt naͤmlich hier eine gewisse Wahlverwandtschaft aus, d h. zwischen ih⸗ rer Natur und der Eigenthuͤmlichkeit eines Individuums findet eine besondere Beziehung statt, vermoͤge deren sie ausschließlich dieses und keine anderen befaͤllt. Kennen wir nun die individuellen Beschaf⸗ kenheiten, welche fuͤr die Krankheit empfaͤnglich machen, also die Le⸗ benszustaͤnde, welche dem Wesen der Krankhbeit entsprechen, so wer⸗ den wir daraus auf dieses selbst einen Schluß ziehen koͤnnen.

Aus diesem Grunde gedenke ich denn, in den noch uͤbrigen Blaͤttern der Cholera⸗Zeitung Einiges von dem niederzulegen, was sich aus den in unserer Gegend gemachten Beobachtungen uͤber die beguͤnstigenden Ursachen der Cholera ergeben hat; und nur um fuͤr die Beurtheilung dieser Thatsachen klare Begriffe zu gewinnen, babe ich das obige krockene Raisonnement vorausgeschickt. Der Voll⸗ staͤndigkeit wegen glaube ich aber auch einige Worte uͤber das bei⸗ fuͤgen sa muͤssen, wovon wir am wenigsten wissen, naͤmlich uͤber die eigentlich erregende specifische Ursache der Cholera.

Wie jede Erscheinung einen ihr entsprechenden Grund hat; so⸗