1831 / 281 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Umruhen zu sehen,

mes Ulebel ist die große Menge schlechthaltiger Kupfermün⸗ ze, welche überall cirkulirt. Sie hat fast nur einen fin⸗ girten Werth und bedroht, in Gemeinschaft mit der vie⸗ len falschen Münze aus dem In⸗ und Ausland, Handel und Regierung mit einer plötzlichen Ebbe. In dieser Beziehung sind der Kammer bereits zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, von de⸗ nen der eine seiner Unausführbarkeit wegen einstimmig verwor⸗ fen, der andere aber von der Spezial⸗Kommisston selbst, welche mit Prüfung des ersteren beauftragt war, ausgearbeitet wurde. Zwei Theile treten in diesem Entwurf vorzüglich hervor: erstens derjenige, wo die Kommission mit Gründlichkeit die Finanz⸗ Maximen auseinandersetzt, von denen sie sich bei ihrer Arbeit leiten ließ, mit besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Lage derjenigen Provinzen, wo Papier eirkulirt, und derjenigen, wo noch die Circulation kostbarer Metalle stattfindet; die Ursache, weshalb das Kupfergeld den Vorzug über das Papier behauptet, schreibt die Kommission mit Recht der ungeschickten Eintheilung dieses Papiers zu und schlägt als das unfehlbarste Mittel, diesem Uebel abzuhelfen, die Verausgabung kleiner Billets vor; zwei⸗ tens derjenige, wo der Vorschlag zu Provinzial⸗Banken gemacht wird, die auf Actien von höchstens 500,000 Dollars in jeder Provinz gegründet werden sollen, und denen das Einziehen des Kupfers und des Papiergeldes der vormaligen Bank von Rio Janeiro und ihrer Filial⸗Banken zu übertragen wäre; für die Sicher⸗ heit ihrer Billets hätten diese Provinzial⸗Banken zwei Drittheile des Werths ihrer Noten in der Tilgungs⸗Kasse zu deponiren; diese Noten sollten in allen Verwaltungs⸗Zweigen für baar angenommen werden; von dem Tage an, wo eine Bank aufhörte, ihre Bil⸗ lets nach Sicht in klingender Münze zu bezahlen, ware sie als bankerott zu betrachten; mache eine derselben der Regierung ein Darlehen, so solle augenblicklich die Gesellschaft ihrer Actionnaire aufgelöst werden. Auch dieser Entwurf möchte jedoch vielen Schwierigkeiten bei seiner Ausführung degegnen; denn abgesehen davon, daß die Kommission nicht angiebt, wie, wann und unter welchen Bedingungen jene Banken das Einziehen des Kupfers und Papiergeldes bewerkstelligen sollen, so scheint in der Organi⸗ sation dieser Banken ein Hauptfehler nicht bemerkt worden zu seyn. Einerseits nämlich genöthigt, zwei Drittheile des Werths ihrer Billets in der Tilgungskasse zu deponiren, würden sie noth⸗ wendiger Weise wenigstens die Hälfte desselben Werthes zu ihrer Verfügung bereit halten müssen, um ihre Billets nach Sicht realisiren zu können, und so waͤren sie genöthigt, gegen das Prin⸗ zip der Banken, eine weit größere Summe, als die von ihnen in Umlauf gebrachte, unbenutzt liegen zu lassen und hierdurch die Geldgeschäfte einer Stockung auszusetzen, die in Brastlien um so mehr zu besorgen stände, als hier Industrie und Handel bereiis von Kapitalien sehr entblößt sind, die sich dann alle in diese Banken vergraben würden, wenn dieselben ein so überaus großes Vertrauen darböten; auch ist es sehr zweifelhaft, daß die in der Civilisation noch sehr zurückstehenden Provinzen die zur Organisation solcher Finanz⸗Institutionen nöthige Jutelligenz besitzen möchten. Zwar würde man in den aufgeklärteren Provinzen, wie Rio Janeiro und Bahia, weniger Gefahr damit laufen; indeß haben selbst hier die Operationen der vormaligen Bank eben nicht von großer Einsicht gezeugt. Es existirt nun aber noch ein dritter Entwurf, der den anderen ihr Gutes entlehnt und außerdem die Klippen zu vermeiden scheint, an denen jene bei der Ausführung wahrscheinlich scheitern würden. Dieser Entwurf, welcher unser ganzes Finanz⸗System umfaßt, geht von einer völligen Umge⸗ staltung des Münzwesens aus. Fienm bietet sich um so mehr die Gelegenheit dar, als in den bedeutendsten Provinzen Gold

und Silbder als Waaren betrachtet werden und das Kupfer dort nur noch eine eingebildete Münze ist. Nach jenem Plan sollte nun das Kupfer in allen Provinzen zu gleicher Zeit und, wo möglich, binnen einem Monat von der Regierung selbst eingezo⸗ gen und ein Zwölftheil davon, oder, wenn es anginge, zwei Zwölf⸗ theile in Kupfer und Scheide⸗Münze von gutem Gehalt, nach dem neuen Geldfuß, neun oder acht Zwölftheile aber in einem für jede Provinz besonderen Papier, das nur in dieser Provinz cir⸗ kuliren dürfte, bezahlt werden. Dieses Provinzial⸗Papier würde auf den inneren Werth des alten Kupfers und auf eine Spe⸗ cial⸗Steuer oder eine Voraus⸗Erhebung der schon existirenden Steuern ausgestellt werden. Die Einlösung dieses Papiers und der Antheil der Coupons sollen sich danach richten, ob in den Provinzen entweder Metall oder Papiergeld in Umlauf ist. Waͤhrend nun die Kammer sich mit Maaßregeln von so großer Wichtigkeit beschäftigt, ist es niederschlagend, den Ausbruch von welche nur zu Anarchie und Auflösung aller

Verhältnisse führen können und die nützlichsten Arbeiten verei⸗

Krise seyn werde, indem alle gutgesinnte Bürger sich um die National⸗Repräsentanten vereinigen, um deren Unverletzlichkeit zu schützen und ihre und ihres Vaterlandes Zukunft zu sichern.

Inland.

—-⸗“Straßburg (Westpreußen), 5. Armee hat heute die Preußische Gränze Jastrzembien das Gewehr gestreckt. Als 1 die Waffen niedergelegt hatten, entspann sich zwischen der Ar⸗ rière⸗Garde der Polen und den Russen ein Gefecht. Es wurde sogleich ein Preußischer Offigier zu dem Russischen kommandiren⸗ den General gesendet, um ihn mit der Lage der Dinge bekannt zu machen, worauf der General Doktoroff, welcher die Russische Avant⸗Garde befehligte, sogleich das Gefecht abbrach und der Uebertritt ruhig fortgesetzt ward. Folgendes ist der Stand der übergetretenen Polnischen Armee: General en Chef, Rybinski; Chef des Generalstabes, General Lewinski; General⸗Intendant, Dobiezki; die Divisions⸗Generale Dembinski und Woyezynski; die Brigade⸗Generale Muchowski, Ziemienzki, Sobierzyuski, Wroniezki, Böhm, Oborski, Dluski; drei Infanterie⸗Divistonen, bestehend aus 12 Infanterie⸗Regimentern, 6 Batterieen; 2 Ka⸗ vallerie⸗Divistonen, 15 Regimenter, 2 Batterieen; eine Re⸗ serve⸗Artillerie von 4 Batterieen; 1 Artillerie⸗Park und 1 Ba⸗

taillon Sappeurs. 8

Okt. Die Polnische überschritten und bei bereits 2 Divisionen

*

* (Cholerg. Residenzstadt Berlin waren erkr. genes. gestorb. Bestand bis zum 7. Okt. Mittags 1155 261 729 165 Hinzugek. bis zum 8. Okt. Mittags 32 20. 18 159

Bis zum 8. Okt. Mittags Summa 1187 281 747 159 Aus dem weiteren Verwaltungs⸗Be⸗ zirk von Berlin bis zum 3. Okt. 19 3 18 8J46 In obiger Zahl Militair 11 2 1 In ihren Wohnungen werden behandelt 102 Personen, in den Hospitälern 57. Riegierungs⸗Bezirk Potsdam. In der Stadt Potsdam sind 8 erkr. genes. gest. bis zum 5. Oktober 16 1 8 8 hierunter vom Militair 1 48 DOber⸗Barninscher Kreis. Person an der Cholera verstorben, weitere Spuren der Krankheit haben sich nicht gezeigt. Nieder⸗Barnimscher Kreis. Am 2. Oktober ist die Cholera in Liebenwalde ausgebrochen, und sind bis zum 6ten d. M. bereits 5 Personen daselbst gestorben. Krets Angermünde. In Hohensaaten und Liepe hat sie sich am 1. Oktober gezeigt. Regierungs⸗Bezirk Magdeburg. In der Stadt Magdeburg sind erkrankt genesen gestorben Bestand bis zumm 7. Oktober 9 2 8 1 darunter Militair 1 2 1 Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen. Ausbrüche der Cholera sind bemerkt: 1 Kreis Lyck, in Groß Prostken und Neu Jucha bis zum 26. Sept.; Kreis Sensburg, der bisher von der Ansteckung ver⸗ schont geblieben war, in Alt⸗ und Neu⸗Ucta bis zum 28. Sept. Regierungs⸗Bezirk Königsbderg. In der Stadt Königsberg waren erkr. gen. gest. Bestand. bis zum 27. September 1505 565 913 27 hinzugekommen am 28. September 13 3 * 29. 2 8 1 88. 2. 6 1 1. Oktober 16 2 6 9 3 575 940 42 67

Sunmna 1557 darunter Militair 113 Ausbrüche der Cholera sind bemerkt: Kreis Mohrungen, in der Stadt Saalfeldt am 27. Sept. Kreis Heilsberg, wohin die Ansteckung bisher noch nicht gekommen war, in Scharnik am 26. Sept.

In Leuenberg ist eine

1 —er in der Stadt Oppeln vorgekommene e bächtige desfall ist nicht der Astatischen Cholera zuzuschreiben.

Berliner Börse. 8”

Den 8. Oktober 1831. 884 Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preusz. C.

Z2F. IErief.]Geld.] [Z. [Erieft 959507 987 100 99 ½ 105 ¾ 98 ¾ 105 ¾ 84 ½ 84 89 88 ½ 89 91 ½ 91 90

Ostpr. Pfandbrf. Pomm. Pfandbr. 4 Kur- u. Neum. do. 4

4

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St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob m. l. C. Nmk. Int. Sch. dt Berl. Stadt-Obl. Königsbg. do.

Elbinger do.

Danz. do. in Th. Westpr. Pfandb. 965 Grosshz. Pos. do 99

Schlesische do. Rkst. C. d. K.-u. N Z.-Sch. d. K.-u N.

Holl. vollw. Duk. Neue dito.

Friedrichsd'or.

Disconto

80,—

8414

SEE=eEEEeSAnn

W11

MCx Amsterdam

dito Hamburg 300 Mk.

IIID 300 Mk. 4“ 1 LsStl. EIhe“ Wien in 20 Xr. 150 Fl. Augsburg 150 Fl. Breslau 100 Thl. Leipzis 100 Thl. Frankturt a. 150 FI. Peterehurg BN. .. ... 100 Rbl.

Warschau

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 103„¼ 3 Woch. 39 ½ Kurz

Auswärtige Börsen. Amsterdam. 3. Oktober. Niederl. wirkl Schuld 36 ¾. Kanz-Billets 13 ¼. Metall. 77. Russ. (bei Hope) 86 ½. 8 Hamburg, 6. Oktober. Oesterr. 5proc. Metall. 79 ¼ à 79 ¼¾., 4proc. 68 ¼ à 68 ¼. I Actien 940, pr. Nov 945. Russ. Engl. Anl. 88 ¾. Holl. v. 183

6 e

Griech. 21.

₰—2ö GLi.,

SO0

103 ½

Oesterr.

London, 1. Oktober. 3proc. Cons. 81 ¼. Bras. (ex Div.) 44 ½. 36. Port. 51 ½ Russ. 91 ⅞.

Königliche Schauspiele. Sonntag, 9. Okt. Im Opernhause: Der Freischütz, ¹ in 3 Abtheilungen; Musik von C. M. v. Weber. (Mad. 8i vom Großherzoglich Badenschen Hoftheater zu Karlsruhe: the, als Gastrolle.) Montag, 10. Okt. Im Schauspielhause: Friedrich Am in Madrid, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von C. Blum. Königstadtisches Theater. Sonntag, 9. Okt. Der Bernsteinring, oder: Die mählung an der Ostsee, Zauber⸗Oper in 3 Akten. Montag, 10. Okt. Benvenuto Cellini, oder: Das

der Porzia, Lustspiel in 4 Akten.

Dem heutigen Blatte dieser Zeitung ist die Bekanntmach der Königl. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden, die ge liche Niederlegung der von derselben im Jahre 1830 für Amortisations⸗Fonds eingelösten Staats⸗Schuld⸗Verschreibue betreffend, beigefügt. vaxsaviinasUxHaMdlxHvdas-d2axkA Hx2xenlsxsaCunRa ftHEAmndnma

NEUESTE BERSEN-NACHRICHTFEN.

Frankfurt a. M., 5. Okt. Oesterr. 5proc. Metall. 9 80 ½1 ⁄. 4Aproc. 69 ½. 69 ¾. 2 ⁄proc. 40¼. 40 %. 1 proc. 17 ¾. Br. B Act. 1171. 1169. Partial⸗Obl. 119 ⅛. Loose zu 100 Fl. 164 Poln. Loose 514. 51½. .

Redacteur John. Mitredacteur Cottel. Gedruckt bei A. W. Hayn.

„2—

Bekanntmachung. E11“ DPD' ordine dell' Imperiale Regio Tribunale Provinciale di Ve- rona 2i notifica a Giuseppe Burri del fu Gio. Battista nativo di Pojano, indi domiciliato in Quinto di questa Provincia entrato al ervizio Militare nel già quarto Reggimento Italiano di fanteria di lines in qualità di coscritto li 11. novembre 1812, e rimasto poi perduto nella ritirata di Dresda a Lipsia l giorno 13. ottobre 1813, n? più rientrato al suo corpo, e quindi non essendosi più avute notizie della di lui esistenza, la di lui moglie Catterina Fenzi del su Giovanni ha prodotta a questo Iinperiale Regio Tribunale li 22 geunajo prossimo passato a1 N. 1209 una instanza affinchè venghi dichiarata la di lui morte.

In conseguenza pertanto di tale istanza, viene col presente Editto citato esso Ginseppe Burri a comparire innanzi questo me- Tribunale in persona, 0 col mezzo di un suo Procutatore „tituito nel termine di un anno, coll’' avvertenza, che non comparendo o non dando in altro modo notizia della di lui esistenza in vita nel termine suddetto, si procedera colla provocata dichiarazione della di lui morte.

Si notifica inoltre allo stesso Giuseppe Burri essergli stato dal Tribunale deputato in curatorve lavvocato sig. Alessandro Brogno- ligo, incaricato di praticare le più diligenti ricerche relative alla suà esistenza, ed al qual curatore potra, volendo, dirigere le sue notizie.

Restauno infine diffidati tutti coloro, che hanno, o avessero qualche notizia della vita, o delle circostanze della morte dell' as- zente zuriferito Giuseppe Burri di farne le relative indicazioni a questo medesimo Tribunale o al curatore suddetto. 1

II presente sarà pubblicato in questa citta ed inserito per tre volte pelle pubbliche gazzette di Verona, Berlino, e Dresda, a cura e spese dell' instante Catterina Fenzi Burri. ““

Dalt' Imperiale Regio Tribunale Provinciale.

Verona, l 3. marzo 1831.

desimo legalmente co

Rosini I. R. Consigliere. 1“ Patirani I. R. Consigliere.

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.

(Litera vhe Anzeigen.

6 1 6 8 Anzeige für Philologen. In Eduard Brandenburg'’s Buchhandlung zu Ober-Wallstrasse No. 6, sind folgende Werke zu haben: Cicero ed. Graevius. Orationes III Tom. Epistolarum lib. XVI. IV Tom. de off. lib. III. I Tom. Compl. in 11 Gzfrzbd. 8vo. 25 Rthle. Ciceronis Opera ed. Schütz. Compl in 26 Vol. Libs. 1821. Svo. ganz neu gebunden. 12 Rthlr. Eu 2 Tragoed. ed. J. Barnes. Cantabr., 1694. Prghd. Folio (ein schönes Exempl.). 15 Rthlr. Horatii Opera Parma, Bodoni, 1791. Goldschnitt. 20 Rthlr. Plinii epist. lib. X. c. Grenovius. III. Lugd. Bat. 1720.

Berlin,

Folio. FrzbDd. mit

Tom. Lugd. Bat.

1669. 8vo. Prgbd. 10 Rthlr. 410.

OQuintilian, cur Burmann. II Tom. Hlbfrzbd. 10 Rthlr.

Scriptores rei rusticae, ed. Schneider. VIII Vol. Lips., 1796. 8vo. Mit Kupfrn. Ganz neu. 10 Rthlr.

Senecae Opera ed. Gronovius. III Tom. Amsterd., 1672. Svo. 9. 2-. 10 Rthlr.

Terentius ed. Westerhovius. II Tom. Hagae-C., 1726. 4to. Prgbd. 10 Rthlr.

Graevio, Thesaurus antiq. XII Tom. Lugd, Bat. 16904. Fol. 40 Rthlr.

Sallenger. Thesaurus nov. antiq. Rom. III Tom. Hagae, 1716. Folio. Prgbd. 12 Rthlr.

Virgilius ed. Burmannus. IV Tom. Amsterd., 1746. 4o. HIbfezbd. 15 Rthlr. 6

In der Stuhrschen Buchhandlung in Berlin, Schloßplatz Nr. 2, auch bei Riemschneider in Neu⸗-Ruppin, ist zu haben: Röhr, Dr. J. F, Palaͤstina oder historisch geographische Be⸗ schreibung des juͤdischen Landes zur Zeit Jesu. Zur Befoͤr⸗ derung einer anschaulichen Kenntniß der evangel. Geschichte

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Lucians, Timon, griechisch. Mit erklärenden und kritische Anmerkungen und griechisch-deutschem Wortregister, heran gegeben von Karl Jacobitz. 8vo. XII. und 168 Seite 15 sgr.

Die Schriften des Lucian werden fast uͤberall in gelehrt Schulen und Gymnasten gelesen, gleichwohl gab es vom Tim zeither nur die 1796 erschienene Bearbeitung von Buͤchling, zweifle daher nicht, daß diese, mit vielem Fleiß bearbeitete Schn ausgabe, uͤberall gern aufgenommen werden wird.

Bei E. S. Mittler in Berlin, (Stechbahn Nr. 3, und; dessen Handlungen zu Posen, Bromverg und Gnesen) ist 1 Thl. zu haben: .

Gothaisches genealogisches

Taschenbuch auf das Jahr 1832.

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Der Werth und die Zuverlaͤssigkeit dieses auch alljaͤhrlich; franzoͤsischer Sprache unter dem Titel:

ALMANACH DE GOTHA erscheinenden Almanachs, ist an allen Hoͤfen Europas, wie auch vie Diplomaten und Geschaͤftsmaͤnnern jedes Standes anerkannt.

Wichtiges Werk fuͤr Juristen.

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Das Interdictum uti Possidetis und die Nori operi

Nunciatio. Zwei civilistische Abhandlungen von L. G Wit

derhold, Obergerichts⸗Assessor. (Hanau, 1831, bei F. Köͤnig

1111141““

vonn erlaubßt feyn soll,

Allgemeine

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Alle diejenigen, welche sich, ohne nach den bestehenden Ge— etzen immatriculationsfähig zu seyn, dem chirurgischen oder phar⸗ naceutischen Siudium hei der hiesigen Universstät widmen bder das schon begomnene fortsetzen wollen, werden hierdurch aufge⸗ ordert, sich noch vor Beginn des bevorstehenden neuen Studien⸗

Semesters bei Unterzeichnetem (Französische Straße Nr. 42, in 8 1 4—7 2

en Morgen⸗Stunden von 10 Uhr), mit Beibringung der iber ihre Schulkenntnisse oder über bereits gehörte Vorlesungen prechenden Zeugnisse, zu melden, und haben, wenn sie hiernach oder nach einer, erforderlichen Falls noch zu veranlassenden, Vor⸗ prüsung geeignet befunden werden, die Zulassung und nähere Anleitung zum betreffenden Studium zu gewärtigen. 8 Berlin, den 9. Oktober 1831. 1 Die Direction des chirurgischen und pharmaceutischen Studiums bei hiesiger Universität.

ngs⸗Nachrichten. beeö11X“]

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 1. Okt. rröffnete Herr Mallet mit einem Petitions⸗Berichte. Die iste Eingabe, die er zum Vortrage brachte, rührte von etwa 900 Emwohnern der Städte Caen, Dijon, Chaͤtean⸗Thierry, Sémur ind Paris her, welche sich an die Kammer mit der Bitte wand⸗ en, ihre Wünsche zu Gunsten der Poten zu den Füßen des hrones niederzutegen. Der Berichterstatter bemerkte, daß, seit⸗ em diese Bittschriften abgesaßt worden, sich in der Lage der Dinge in Polen gar manches geändert habe; damals habe man noch einige Hoffnung gehegt, daß die Sache der Polen nicht interliegen werde; jetzt aber frage es sich mur noch, ob mit der Niederlage der Polen zugleich auch ihre Nationalttät unterge⸗ hangen sey. „Wir können dieses nicht glauben“, fügte er hin⸗ Hu; „Sie haben ja gehört, mw. H., wie der Winister der aus⸗ värtigen Angelegenheiten von dieser Rednerbühne herab erklart hat, daß der Kaiser von Rußland das feierliche Versprechen ge⸗ geben habe, er werde jene Nationalität aufrecht erhalten. Wir lirfen diesen Versprechungen um so mehr Glauben schenken, als herselbe Kaiser sich zu dem Grundsatze bekennt, daß das Wort her Könige unverletzlich, wie die Rathschlüsse der Vorsehung, yn müsse.“ Der General Lafayette meinte, man habe Un⸗ echt, wemn man die Polnische Sache schon ganz verloren gebe; ob beklagenswerth auch der Fall von Warschau sey, so bleibe den Polen noch ein patriotisch gesinntes Land und ein treffliches Heer brig, in dessen Mitte sich die beiden gesetzgebenden Kammern efanden; unter diesen Umständen sey immer noch Grund genug orhanden, Frankreichs Theilnahme an dem Schicksale der Po⸗ iu zu erkennen zu geben und eine nachdrückliche Vermittelung r Behauptung ihrer Unabhängigkeit eintreten zu lassen. Die etreffenden Bittschriften wurden hierauf, dem Antrage des Be⸗ ichterstatters gemäß, an den Praͤsidenten des Minister⸗Rathes erwiesen. Andere Petitions⸗Berichte, die jedoch kein erhebliches Interesse darboten, wurden von den Herren Martin, Marchal, on Cormenin und Taillandier abgestattet. Unter den ittschriften, die demnächst Herr Charpentier zum Vortrage rachte, gab eine einzige zu emer lebhaften Debatte Anlaß. Em ewisser Mercier zu Rongemont (Dep. des Doubs) verlangte ämlich, daß alle vom Staate besoldete Geistliche gehalten seyn ollten, den verfassungsmäßigen Eid zu leisten. Der Berichter⸗ atter bemerkte, daß, da die Geistlichen nicht zu der Klasse der Staats⸗Beamten gehörten, sie auch nicht jener Eidesleistung un⸗ erworfen werden könnten; mdessen sey doch die Frage von Wichtig⸗ eit, ob man nicht irgend einen andern Eid von ihnen verlangen nüßte, und die Kommission wünsche sonach, daß man die be⸗ effende Bittschrift dem Minister des Kultus überweise. Ge⸗ en diesen Antrag erhoben sich zahlreiche Stimmen in den Cen⸗ is und verlangten, daß man zur Tages⸗Ordnung übergehe. Hr. evéeque de Pouilly berief sich dabei auf das Gesetz vom Fahr 1791, welches ebenfalls von den salarirten Geistlichen einen id verlangt, aber bei diesen großen Widerstand gefunden und en bald darauf ausgebrochenen Bürgerkrieg nur um so blutiger emacht habe. Herr Charpentier seinerseits erinnerte daran, gaß es viele andere Bürger in Frankreich gebe, die keine Staats⸗ eamten wären und dennoch den verfassungsmäßigen Eid leisten müßten, wie z. B. die Advokaten, Sachwalter, Wähler u. s. w. Der Redner wollte die Gründe, weshalb die Kommission den bigen Antrag formirt habe, noch weiter entwickeln. Man ließ hn indeß nicht zu Worte kommen und mehrere Stimmen rie⸗ n, es sey gefährlich, dergleichen Fragen, wodurch die Gemüther „den südlichen und westlichen Provinzen nur noch mehr gereizt ürden, öffentlich zu verhandeln. Die Versammlung ging dar⸗ f über die gedachte Bittschrift zur Tages⸗Ordnung über. Eine andere Eingabe, worin über 100 Pariser Fabrik⸗ eren die endliche Feststellung der Civil⸗Liste verlangten, durde, nach einigen Bemerkungen des Herrn Carl Du⸗ in, der sich derselben mit vieler Wärme annahm, dem brästdenten des Minister⸗Raths zugestellt. Man erfuhr bei die⸗ r Gelegenheit, daß der von den Ministern bereits der Kammer gekündigte Gesetz⸗Entwurf über die Civil⸗Liste erst im Laufe er nächsten Woche vorgelegt werden würde. Herr Reynard erichtete hiernächst über den in der Sitzung vom 13. Sept. Nr. 263 der St. Z.) vorgelegten Gesetz⸗Entwurf, wonach, hin⸗ chtlich der Getrelde⸗Einfuhr, das Gironde⸗Departement von der weiten in die dritte Klasse versetzt und also die Einfüuhr in Bordeaur, gleich den Städten La Rochelle und Nantes, schon wenn dae Hektoliter 2 Fr. gilt. Der

Zeitu

1““

Berichterstatter erklätte, daß die Kommisston einmüthig für die Annahme dieses Emwurfs stimme, zugleich aber den Wunsch hege, daß die Regierung baldmöglichst ein definitives Gesetz über den Getreide⸗Verkehr vorlege, und dabei für immer auf das un⸗ bedingte Einfuhr⸗Verbot verzichte. Hr. Jay bemerkte, daß der vorliegende Gesetz⸗Entwurf nicht bloß für das Departement der Gironde, sondern für alle angränzende Provinzen von der höch⸗ sten Wichtigkeit sey, weil die diesjährige Ernte in diesem ganzen Theile Frankreichs als völlig mißrathen betrachtet werden müsse; mittlerweile rücke die strenge Jahreszeit heran und es sey daher nothwendig, für die Subsistenz der ärmeren Klassen des Gironde⸗ Departements, namentlich aber in Bordeaux, wo der Handel täg⸗ lich mehr in Verfall gerathe, Porge zu tragen; man möge also vor Allem diesen Gesetz⸗Entwurf erledigen. Als von mehreren Seiten vertangt wurde, daß man erst das Pairs⸗Gesetz zu Stande bringe, äußerte Hr. Jay: „Wir werden nachher immer noch Zeit genug haben, unsere politischen Theorieen zu entwickeln. Hunger und Elend aber können nicht lange warten. Ich bitte daher dringend, daß wir uns über das in Rede stehende Gesetz schon in unserer nächsten Sitzung berathen.“ Der Marquis von Bryas fügte hinzu, Borbeaux sey nur sehr schwach verprovian⸗ tirt; im ganzen Languedocr sey so gut als Nichts geerntet wor⸗ den, so daß sich von dieser Seite für das Gironde⸗Departement Nichts erwarten lasse, und letzteres also allein durch Getreide aus der Ostsee verproviantirt werden könne; er beschwöre die Kam⸗ mer, diesen bedenklichen Zustand der Dinge in Erwägung zu zie⸗ hen. Die Versammlung beschloß hierauf, den mehrerwähnten Gesetz⸗Entwurf schon in ihrer nächsten Sitzung (Montag) zu dis⸗ kutiren. Len der Tages⸗Ordnung war jetzt die Fortsetzung der

Berathungen über das Pairs⸗Gesetz.

Herr Marchal vertheidigte die konstituirende Gewalt der De⸗ putirten⸗Kammer; gleichwie Fese Kammer im vorigen Jahre die ganze Charte revidirt habe, also stehe ihr auch jetzt die Revision des 23sten Artikels derselben zu. Er erhob sich sodann sehr nachdruͤck⸗ lich gegen das Prinzip der Erblichk it und vertheidigte das System der Kandidaturen; dagegen war er der Meinung, daß, was die Zahl der Pairs betreffe, dieselbe unbeschrẽnkt seyn muͤsse. „Durch unsere neue Verfassung“, aͤußerte der Redner am Schlusse seines Vortra⸗ ges, „ist die Theilung der hoͤchsten Macht zwischen dem Koͤnige und den Kammern erst ins Lehen getreten; sie erkennt der Deputirten⸗ Kammer, gleich der Regicrung, die Initiative in der Gesetzgebung zu und uͤbertraͤgt ihr die Sorge, zuch die Unabhaͤngigkeit der an⸗ deren Kammer jun sschern imd dier jetztere mit dem Systeme unse⸗ rer jetzigen Regierung in Einkinng zu bringen. Es fragt sich nun, ob Sie, m H., der Pairs⸗Kammer ihre wahre Bestimmung geben wollen, indem Sie ihr gestatten, aus der Wahl⸗Urne einen Theil der Sou⸗ verainetaͤt zu schoͤpfen, der auch die Krone und die Deputirten⸗Kam⸗ mer ihre Macht verdanken; oder ob Sie, den Charakter der letzten Revolution verkennend, die Pairs⸗Kammer in dem Zustande einer sekundaͤren Gewalt erhalten wollen, worin beide Kammern sich un⸗ ter der vorigen Dynastie befanden. Ich meinerseits bin uͤberzeugt, daß die Pairs⸗Kammer als politische Gewalt auf derselben Hoͤhe stehen muß, wie die beiden anderen, denen sie als Vermittlerin die⸗ nen soll, und daß sie auf diese Hoͤhe nur durch die Annahme eines guten Wahl⸗Systems gebracht werden kann; hiernach werde ich spaͤ⸗ rerhin die Ehre haben, Ihnen ein Amendement vorzulegen, welches die Dazwischenkunft der Waͤhler⸗Klasse mit den uͤbrigen Bedingun⸗ gen, denen die Organisation der Pairie genuͤgen muß, ver⸗ schmelze.’ Der Baron von Brigode sprach sich zunaͤchst ge⸗ gen die Erblichkeit aus; doch war er der Meinung, daß, wenn dieselbe abgeschafft werde, man nothwendig der Kammer auf einem anderen Wege die Achtung und die Unabhaͤngigkeit er⸗ setzen muͤsse, als deren vornehmste Buͤrgschaft viele Staatsmaͤnner nicht ohne scheinbaren Grund die Erblichkeit betrachteten; ohne eine solche Vorsicht wuͤrde man die Institution der Pairie nur noch mehr herabwuͤrdigen; letzteres wuͤrde aber ganz unfehlbar der Fall seyn, wenn man einerseits die Erblichkeit aufheben, andererseits aber die Wahl der Pairs nicht dem Köͤnige (denn der Koͤnig thue nichts aus sich selbst), sondern dem Ministerium uͤberlassen wolle; nachdem die Erblichkeit einmal abgeschafft worden, haͤnge das Le⸗ bens-Prinzip der Pairs⸗Kammer allein von einem guten Wahl⸗ Systeme ab; bevor man sich uͤberhaupt den Kopf zerbreche, wie ein Gleichgewicht der Gewalten am leichtesten erzielt werden koͤnne, solle man untersuchen, ob es dergleichen Gewalten gebe; er seiner⸗ seits erkenne bei dem gegenwaͤrtigen Zustande der Gesellschaft nur eine ht he Gewalt an: die Volksgewalt, der der Koͤnig sowohl als die Deputirten⸗Kammer ihr Daseyn verdankten; unmoͤglich koͤnne man hiernach der Pairs⸗Kammer irgend eine Kon⸗ sistenz verleihen, wenn man sie aus anderen Elementen zusammen⸗ setzen wollte; um sich dem Wahl⸗System moͤglichst zu naͤhern, schlage die Kommission vor, daß man es dem Koͤnige zur Bedingung mache, die Pairs nur in gewissen Klassen der Gesellschaft zu waͤhlen; diese Idee habe aber einen doppelten Nachtheil: einerseits ergebe sich naͤm⸗ lich aus einer oberflaͤchlichen Berechnung, daß es, nach den von der Kommission gestellten Kategorieen, unter den 32 Millionen Franzo⸗ sen nur etwa 2000 Patrs⸗Kandidaten geben wuͤrde, andererseits aber wuͤrde man sich, da gewisse Beamte erst nach Zjaͤhriger Dienstzeit waͤhlbar seyn sollten, genoͤthigt sehen, noch 4 Jahre hinter einander die Pairs unter den Beamten Karls X. zu ernennen. (Sensation) Man nuͤrde, aͤußerte Herr v. Brigode, großen Schwierigkeiten entgangen seyn, wenn man die Pairs⸗Kammer gleich nach der letzten Revolution rekonstituirt haͤtte: statt dessen habe man damals Anstand genommen, 2 300 maͤchtige Fami⸗ lien einer sechzehnjaͤhrigen Wuͤrde zu berauben, als ob man nicht mehrere derselben sogleich wieder neu haͤtte einsetzen koͤnnen: nur haͤtten die Pairs anerkennen muͤssen, daß sie ihre politische Exi⸗ stenz einem neuen gesellschaftlichen Prinzipe verdankten. Was da⸗ mals nicht geschehen, muͤsse man jetzt, so gut es sich thun lasse, nach⸗ holen, und er mache hiernach der Versammlung folgende Vorschlaͤge: „Die Ernennung der Pairs steht den Wahl⸗Kollegien zu. Die Zahl derselben wird auf 250 festgesetzt. Sie muͤssen 40 Jahre alt seyn und 1000 Fr. an direkten Steuern zahlen. Die Pairs⸗Wuͤrde wird auf 10 Jahre verliehen. Der Koͤnig hat das Recht, die Pairs⸗Kam⸗ mer aufzuloͤsen. Die jetzige ö wird voͤllig neu organi⸗ sirt.“ Herr Tardieu hielt eine Rede gegen die Erblichkeit. „Je mehr wir uns“, aͤußerte er, „dem heilsamen Wahl⸗Prinzipe naͤhern, um so mehr Macht und Anseben werden wir auch der Pairie ver⸗ leihen. In dem Vertraueu der Nation muͤssen hinfuͤhro alle gesell⸗ schaftliche Elemente geschoͤpft werden. Eine Ernennung durch den Koͤnig, sie geschehe auf direkte oder indirekte Weise, koͤnnte in dem gegen⸗ waͤrtigen Augenblicke vielleicht keine große Gefahren bieten; denn der Fars den wir au zen Throne erhlicken, hpr sein Zeitalter heann⸗

9 ch mit seiner Mahl gewiß nus solche Männer heehren, die die allge

Weine Achtung und die Erkenntlichkeit des Volkes ihm dazu bezeichneten Wir muͤssen aber auch an die Zukunft denken und zum Besten un serer Nachkommen ernstlich darauf bedacht seyn, dem Lande Buͤrg⸗ schaften zu gewaͤhren und es vor dem ministeriellen Einflusse zu be⸗ wahren, der sich, wollten wir den Gesetz⸗Entwurf in der uns vor⸗ gelegten Abfassung annehmen, ohne allen Zweifel geltend machen wuͤrde. Argwohn und Mißkredit wuͤrden sich dann aufs neue zei⸗ gen, und von einem solchen Zustande zu der radikalen Ohnmacht der tegierung ist die Entfernung nicht groß. Ich erklaͤre daher, daß allein ein solcher Organisations⸗Modus meinen Beifall haben kann, der sich dem Prinzipe, welchem die beiden anderen Staats⸗Gewalten ihre Existenz verdanken, moͤglichst naͤhert, und den ich fuͤr den angemessensten fuͤr die Bildung einer vermittelnden Gewalt halte, die allein der Weisheit, der Erfahrung und den geleisteten Diensten zugaͤnglich seyn soll. Als Herr Daunou, der nach Herrn Tardieu das Wort hatte, die Tri⸗ bune mit einem ziemlich dicken Manuskripte bestieg, verlangten einige Stimmen von der linken Seite die Vertagung der Debatte bis auf den naͤchsten Montag; viele Mitglieder der Lentra protestirten je⸗ doch dagegen, da es erst 5 Uhr sey und man nie fertig werden wuͤrde, wenn man die Sitzungen so fruͤh schließen wollte. Als der Praͤsident abstimmen ließ, ergab sich eine starke Mazjoritaͤt fuͤr die Fortsetzung der Debatte. Herr Daunou suchte nun in seinem aus⸗ gedehnten Vortrage zuvoͤrderst darzuthun, daß es in Frankreich keine wahrhafte Pairie gebe; dieses Wort komme nicht ein einziges Mal in der Charte vor, welche immer nur von Pairs und einer Pairs⸗ Kammer spreche. (Da die Stimme des Redners aͤußerst schwach war, so verließen bald die meisten Deputirten ihre Plaͤtze und naͤ⸗ herten sich der Tribune, um besser hoͤxven zu koͤnnen.) Eine wahrhafte Pairie bestehe nur in England, wo sie auf ci⸗ ner in die Sitten des Landes tief eingewurzelten Aristokratie be⸗ ruhe; zwischen der Englischen und der Franzoͤsischen Pairie sey aber nicht die mindeste Achnlichkeit vorhanden. Die Charte stelle die Pairs⸗Kammer, mit Ausnahme der richterlichen Befugnisse fuͤr ge⸗ wisse Faͤlle, auf eine Linie mit der Deputirten⸗Kammer; sie sey schlechtweg als eine der beiden gesetzgehenden Kammern zu betrach⸗ ten; der Charakter einer vermittelnden erhaltenden Gewalt werde ihr von der Charte nicht gegeben, und nur durch die Art ihrer Theil nahme an der Gesetzgebung uͤbe sie einen Einfluß im Staate gus In Ansehung der kuͤnftigen Organisation dieser zweiten gesetzgeben⸗ den Gewalt behauptete der Redner, daß die Ernennung der Pairs nicht dem Koͤnige zustehen koͤnne, sondern nothwendig vom Volke auf dem Wege der Wahlen ausgehen muͤsse. Die Kommission habe die Schwierigkeiten dieses Punktes durch Beschraͤnkung der Koͤniglichen Wahl auf gewisse Klassen der Gesellschaft zu umschiffen gesucht; die Aufstellung solcher Kategorieen sey aber nach seiner Ansicht in Sachen der Politik immer etwas Schlech⸗ tes und Willküͤrliches, und die von der Kommission in Antrag gebrachten Klassisizirungen wuͤrden bei dem Mangel einer all⸗ gemeinen Richtschnur zu endlosen Diskussionen fuͤhren, aus denen sich die Unmoͤglichkeit einer solchen Maaßregel ergeben werde. Wenn

die Eigenschaft, Beamter der Regierung zu seyn, Anspruch auf die

Ernennung zum Pair gaͤbe, so wuͤrde es die Regierung in ihrer Gewalt haben, die Kandidaten⸗Listen groͤßtentheils mit den Namen solcher Maͤnner zu fuͤllen, die ihr unbedingt ergeben waͤren; wenn man dagegen die Wahl des Koͤnigs bloß auf die Beamtenklasse und die von ihren Mitbuͤrgern mehrmals gewaͤhlten Deputirten be⸗ schraͤnkte, so wuͤrde man eine große Anzahl anderer verdienstvoller Maͤnner von der Pairie ausschließen. Ein dritter Uebelstand sey, daß viele ausgezeichnete Maͤnner in keine der von der Kommission vor geschlagenen Kategorieen einbegriffen waͤren, obgleich der Koͤnigl. Wahl immer noch ein großer Spielraum gelassen sey, wie schon daraus hervorge⸗ he, daß nach der dem Kommissionsberichte angehaͤngten Veranschlagung ungefaͤhr 2000 zur Pairs⸗Ernennung geeignete seyn wuͤrden. Besser wuͤrde es seyn, der Ernennung des Koͤnigs gar keine Schranken zu setzen, als ein System von Kategorieen ein⸗ zufuͤhren, welches einerseits der Wahl der Krone zu viel Freiheit gewaͤhre, andererseits aber dennoch den Eintritt in die Pairs Kammer manchen fuͤr die gesetzgebenden Functionen hoͤchst geeigneten Maͤn nern versage. Der Redner war schließlich der Ansicht, daß an der Ernennung der Pairs Wahl⸗Versammlungen durch Aufstellung dreier Kandidaten fuͤr jeden im Schoße der Pairs⸗Kammer erledigten Platz Theil nehmen muͤßten.

Nach Beendigung dieses Vortrags, der bis 6 ¾ Uhr dauerte, wurde die Sitzung aufgehoben und die Fortsetzung der Diskus⸗ sion auf den nächsten Montag angesetzt. Unter den zuerst ein⸗ geschriebenen Rednern befinden sich die Herren Thiers, Bignon, und Roher⸗Collard. 8

Paris, 2. Okt. Der unlängst aus den Vereinigten Staa ten von Nord⸗Amerika zurückgekehrte General⸗Lieutenant Ber⸗ hatte gestern die Ehre, zur Königlichen Tafel gezogen zu werden.

1 Herzog von Orleans reist heute Abend nach Mau⸗ euge ab.

Der Herzog von Mortemart ist gestern Abend hier ange kommen.

Lord Granville ist nach London abgereist, um an der wich⸗ tigen Abstimmung über die Reform⸗Bill Theil zu nehmen.

Der heutige Moniteur promulgirt mit dem Datum des 28. Sept. das Gesetz, wodurch dem Minister des Handels und der öffentlichen Bauten ein außerordentlicher Kredit von einer Million Fr. für Sanitäts⸗Maaßregeln eröffnet wird. Das selbe Blatt enthält eine vom 29sten v. M. datirte Königliche Verordnung, welche die Uniform der hiesigen National⸗Garde definitiv feststellt. Die von den National⸗Garden der Departe ments angenommene Uniform bleibt unverändert.

Der 6te Wahlbezirk des Departements des Morbihan zu Ploërmel hat statt des Herrn Gaillard⸗Kerbertin, der für Van⸗ nes optirt hatte, Herrn von Civry zum Deputirten gewählt.

Nachdem die Deputirten⸗Kammer in ihrer vorgestrigen Siz⸗ zung die Proposition des Herrn Vatout sammt dem Amendement des Herrn Comte (s. Nr. 280 d. St. Z.) verworfen hatte, hat Letzterer sein Amendement in der Form einer besonderen Propo⸗ sition gestern in den Bureaus noch einmal zur Sprache gebracht, ist jedoch zum zweitenmale damit gescheitert, indem die 9 Bureaus die Vorlesung und Entwickelung des Antrages in öffentlicher Sitzung nicht genehmigten. Der Zweck der Proposttion war, mehreren nicht besteuerten Bürger⸗Klassen, als den Mitgliedern der General⸗Conseils, den Maires der größeren Städte, den Mit⸗ eee. der Gerichtshöfe, den Advokaten, Sachwaltern, Nerzten,

itgliedern des Instituts u. s. w,, das Wahlrecht zu, verschaffen⸗

Der Ceurrier frangais will in Erfahrumng gebrache has

Personen vorhanden