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‚Inn weide. eceechten Beschwerden des Volks sich sein moralisches Ansehen be⸗
man muß völlig mit Blindheit geschlagen seyn, win
keeeinen Krieg auf Leben und Tod zu erklären. Frau ösischen Revolution hätte es über die Gefahren eines sol⸗ chen Schrittes belehren sollen. Diese Verblendung zeige, wie we⸗
politischen Gesichtspunkte betrachten wir die Sache.
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zegen jede Veränderung unserer Instituttonen schöpfen. Wir hoffen aber, daß die Kammer dergleichen Einflüsterungen zu⸗ rückweisen werde. Thaͤte sie es nicht, so würde sie noch straffälliger erscheinen, als die Englische Aristokratie; denn nicht den großen Unterschied wahrzunehmen, der zwischen einem Lande herrscht, wo die Revolution noch zu machen ist, und einem anderen, wo sie nur von vorn wieder anzufangen wäre.“ — Ziemlich in derselben Weise äußert sich der Constitution⸗ nel; auch er findet es wahrscheinlich, daß ein Tory⸗Ministerium an die Stelle des jetzigen treten werde, da die Majorität gegen
die Bill zu groß sey, als daß die Regierung es wagen könnte, dieselbe durch Creirung neuer Pairs zu drechen.
b Das künftige Tory⸗Ministerium werde aber in die nicht geringere Verlegenheit gerathen, wie es ein antireformistisches Unterhaus zusammen⸗
bringen solle. Was auch, meint das genannte Blatt, die näch⸗ sten Folgen der Verwersung der Reform⸗Bill seyn möchten, so
lasse sich kaum bezweifeln, daß sie zu einer heftigen Krise füh⸗ Das Oberhaus hätte durch die Anerkennung der ge⸗ wahren können; statt dessen habe es vorgezogen, der Nation Das Beispiel der
nig die Erfahrung dem Parteigeiste fromme, und ein neuer Be⸗
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weis hierfür liege darin, daß in demselben Augenblicke, wo die
Eng sche Panrie ein selches Beispiel gebe, sich in Frankreich Leute fän⸗
den, welche verlangten, daß man sich dieselbe zum Muster nehme. — Der Conrrier de l'Europe dagegen wünscht sich zu dem Ereig⸗ nisse Gluck. „Man darf davon“, sagt dieses Blatt, „eine völlige Aen⸗
derung in der Politik erwarten, die sich über die Granzen Englands
hinaus erst ecken wird, und wobei alle Freunde der Freiheit und
Nur allein aus diesem Wir wissen sehr wohl, daß das Schicksal der Reform⸗Bell schon längst alle
guten Ordnung lesßhaft interessirt sind.
unsere revolutionnaire Politiker ausschließlich beschäftigte; auch
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Herrlichkeiten vorliege.
Bittschrift
w ssen wir, daß die Bestürzung heute an mehr als einem Orte sehr groß ist. Dies jammert uns. Wäre unsere letzte Revolu⸗ tion wahrhaft gerecht und mächtig, so würde sie vor emem Siege der Tories nicht zu erbleichen brauchen. Was uns betrifft, so erblcken wir in der Verwerfung der Reform⸗Bill nichts als eine Revolutions⸗Chance, weniger für England, zugleich aber auch eine Verpflchtung für die Aristokratie, eine allmälige Abstellung von Mißbräuchen herbeizuführen, die, an und für sich ungerecht, über kurz oder lang einen Vorwand zur Anarchie leihen würden.“
Der Courrier français enthält das Schreiben eines Maires, dem die von Hrn. Dupin dem Aelt. in der Sitzung vom 21. Sept. bei den Debatten über die Politik des Ministe⸗ riums gehaltene Rede von Seiten des Unter⸗Präfekten zugesandt worden war, und der nun anfragt, was er denn eigentlich mit die⸗ ser Rede anfangen, ob er sie ohne Weiteres in das Archiv der Matrie niedertegen, oder etwa mittelst Trommelschlages seiner Gemeinde bekannt machen solle.
Die Schuld Gefangenen in Sainte⸗Pelagie haben an Hrn. Debellehme ein Schreiben gerichtet, worin sie ihm zu seiner kürz⸗ ich ersolgten Erwählung in die Deputirten⸗Kammer Glück wün⸗ chen und ihn zugleich bitten, sich bei der bevorstehenden Dis⸗ üsston über eine Proposition in Betreff der Gefangensetzung der Schuldner ihrer anzunehmen. Herr Debelleyme verspricht ihnen in seinem Antwort⸗Schreiben seme ganze Theilnahme und Mit⸗ virkung für eine Milderung der strengen Gesetze über die Ver⸗ haftung der Schuldner.
Die Gazette de France erklärt, wie sie sagt, auf die Bite einiger aus Italien zurückgekehrter Reisenden, daß zwei, anzeblich von der Herzogin v. Berry und Hrn. v. Bourmont herrührende, im Umlauf befindliche Briefe, worin die Royalisten
uneinem Aufstande aufgefordert werden, falsch seyen.
Das Journal du Commerce spricht von einer durch den Telegraͤphen hier eingegangenen Nachricht von neuen Unruhen, die in Marseille ausgebrochen wären.
Aus Toulon wird unterm 4ten d. M. gemeldet: „Sämmt⸗ liche auf hieslger Rhede befindliche ausgerüstete Linienschiffe, so
ie die F egatte „Iphigénie“, werden in drei Tagen unter Segel gehen und unter den Besehlen des Contre⸗Admiral Hugon zehn bis zwötf Tage lang zur Uebung ihrer Mannschaften Evolutio⸗ nen auf der hohen See ausführen. Das Dampfboot „Sphinx“ hat durch den Telegraphen die Weisung bekommen, sich jeden Augenblick für eine noch unbekannte Misston bereit zu halten. Das Geschäft der Straßenreinigung der Hauptstadt (s. Nr. 275 der Staats⸗Zritung) wurde vorgestern vom Polizei⸗Präfekten dem Unternehmer Jakob für die Summe von 818,442 Fr. zu⸗ geschlagen.
Großbritanien und Irsond.
Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗
zung vom 7. Okt. Folgendes sind fernere Auszüge aus der (gestern abgebrochenen) Rede des Lord Brong ham:
„Ein edler Baron (Lord Wharncliffe) sagte uns, er wolle zwar gern zugeben, daß aus den zahlreich eingegangenen Bittschriften das Bebuͤrfniß der Bittsteller nach einer Reform hervorgehe, doch leugne er, daß damit diejenige Reform gemeint sey, welche jetzt Euren
Nun waͤre dies aber, meiner Meinung nach, seltsame Art des Petitionirens, wenn darunter nicht eine ausdruͤckliche Billigung der Bill verstanden wuͤrde; denn wer um Reform nachsucht, waͤhrend eine Bill, die diesen Zweck hat, dem
arlamente vorliegt, der giebt doch wohl ziemlich deutlich zu ver⸗ schen, daß es eben diese Bill sey, um welche er petitionnire. Ja, man suche doch nur die guten Leute selbst auf, die hier die Tafel Eurer Herrlichkeiten mit Bittschriften uͤberladen, frage sie und uͤber⸗ zeuge sich davon, daß sie eben nichts Anderes meinen, als die Bill, von der der edle Lord behauptet, sie sey ihnen so sehr zuwider. Der edle Baron ist so guͤtig gewesen, Euren Herrlichkeiten einen Bericht uͤber die Wahrnehmungen abzustatten, welche sein Ohr waͤhrend seiner Wanderungen durch die Straßen von London erreichten; der edle Lord hatte jedoch kaum einer besonderen Straße erwaͤhnt, deren Einwohner angeblich der Reform abgeneigt seyen, als diese Straße bis auf den letzten Mann, der sie bewohnt, die Tafel Ewr. Herrlichkeiten mit Bittschriften zu Gunsten der Bill⸗ uͤberschuͤttet. Wie es ihm mit der einen Straße ging, so ging es ihm auch mit allen anderen; welche Straße, welche Allee auch der edle Baron auf seinem Wege beruͤhrte — alle griffen sie gleich nach der Feder und wurden Bittsteller zu Gunsten der Bill. Wohin er sich auch fluͤch⸗ tet, und waͤr' es nach der Themse, auf stehen die Wasserleute und bitten um Reform, wie dies gestern erst geschehen ist, wo ich die von Tausend solcher ‚Wasserleute zu uͤbergeben hatte; nimmt er zu einer Lohnkutsche seine Zuflucht — siehe da, der Kut⸗
scher tritt ihm mit einer Petition entgegen, die unzaͤhlige seiner Ge⸗ weros⸗Genossen zu Gunsten der Reform unterzeichnet haben. In
einer einzigen Straße Londons duͤrsten sich vielleicht keine Reform⸗
Freunde finden, und dies ist die Landsdowne⸗Straße — eine Straße,
die bekanntlich unbewohnt ist; wo aber ein Haus steht, da findet sich
gewiß auch ein Vertheidiger der Bill. Begiebt sich der edle Baron auf
das Land, so folgt ihm auch hier der Ruf / „die Bill’ und reist er in die
Landstaͤdte, so boͤrt er da nichts als: „„Die Bill, die Bilk’¹“ za,
dae anne , e
—
eine ganz
wenn er sich dort ermuͤdet nach dem Zimmer seines Wirthshaufes fluͤchtet, so folgt ihm auch hierher der fatale Ruf, denn der Wirth selbst und seine Kellner gellen ihm: „„Die Bill, die ganze Bill, nichts als die Bill’““ in's Ohr. (Ungeheures Gelaͤchter.) Derge⸗ stalt wird der edle Baron sich von der Hauptstadt in die Provinz und von der Provinz in die Landstaͤdte verfolgt sehen, und wenn er endlich, des ewig wiederholten Rufes uͤberdruͤssig, seine eigene Do⸗ maine erreicht, so wird er aus der nahen Stadt Sheffield den Ruf „„die Bill!““ von 10,000 Kehlen zugleich hoͤren muͤssen. „„Wo⸗ hin,““ ruft dann der edle Baron mit dem Psalmisten, „„wohin soll ich fliehen, um einen Zufluchtsort zu finden? — So unsicher, wie hiernach der edle Baron in Bezug auf Thatsachen erscheint, ist er es auch in Bezug auf seine eigene Ansicht. Der edle Lord will naͤmlich kein bloßer Goͤnner einer stuͤckweisen Reform, sondern ein ganz vollstaͤndiger Reformist seyn, der jedoch nach einer soliden, we⸗ sentlichen und verfassungsmaͤßigen Verbesserung der Mißbraͤuche in der Schottischen und Englischen Repraͤsentation strebe. Sind aber nicht alle die Argumente, die der edle Lord und seine angeblich eben so denkenden Freunde gegen die Bill vorgebracht haben, eben so gut gegen eine gemaͤßigte Reform anwendbar, als gegen die vor⸗ liegende? — Ein edler r4 9 egenuͤber (Lord Harrowby) behauptete, daß nur auf seiner Seite dieses Hauses ein ruhiges Urtheil zu fin⸗ den sey, waͤhrend wir, die wir auf der anderen sitzen, uͤbereilt han⸗ delten und eben so unkonsequent in unseren Reden als in unseren Maaßregeln seyen. Nun haͤtte man wohl glauben sollen, daß der edle Graf bei der Besonnenheit und bei dem ruhigen Urtheile, die er sich und seinen Freunden zuerkennt, mindestens so gerecht gegen die Bill seyn werde, daß er sie bis zum Ausschusse werde gelangen lassen, wo die Versammlung mit Ruhe uͤber alle ihre Einzelnheiten deliberiren kann — doch nein, er verweigert der Bill diese Gnade und stimmt, weil er sie in seinem ruhigen Urtheile ohne Weiteres fuͤr eine Verletzung der Constitution erklaͤrt, fuͤr ihre sofortige Ver⸗ werfung. Der edle Graf sagte uns indessen, einer seiner Einwuͤrse egen die Bill beruhe darauf, daß dieselbe den aͤltesten Soͤhnen der Pairs die Thuͤren des Unterhauses verschließe, welches er fuͤr die geeignetste politische Bildungs⸗Anstalt der kuͤnftigen Pairs be⸗ trachte; Was dieses Letztere betrifft, so bin ich mit dem edlen Grafen ganz einverstanden, doch leugne ich, daß die Bill irgend ein olches Hinderniß darbiete, wie er es voraussetzt. Vielmehr eroͤfnet sie den Soͤhnen der Pairs ein viel weiteres Feld, wie auch bereits die Er⸗ fahrung lehrt, daß die meisten Pairs⸗Soͤhne, die sich jetzt im Un⸗ terhause befinden, von großen Grafschaften erwaͤhlt worden sind. Ein einziges Beispiel jedoch, das ich besonders hervorheben will, kann uns mehr als alle uͤbrige von dem Ungrunde der Behauptung des edeln Grafen uͤberzeugen. Es giebt einen Pairs⸗Sohn, der an⸗ edeln, vortrefflichen Eigenschaften von keinem Anderen uͤbertroffen wird, so viele von Euren Herrlichkeiten sich auch der trefflichen Soͤhne ruͤhmen moͤgen; dieser Pairs⸗Sohn war der Vertreter eines kleinen Burgfleckens durch den Einfluß geworden, den seine Familie dort ausuͤbt; als aber der junge Mann in der vorigen Parlaments⸗ Session fuͤr die Reform⸗Bill sich erklaͤrte, wurde er von dem Flecken verstoßen, dafuͤr aber von einer großen volkreichen Stadt erwaͤhlt. Der junge Mann, den ich meine, ist der Sohn des edeln Grafen (Harrowby); der Flecken, den er fruͤher vertrat, ist Tiverton, das Eigenthum seiner Familie; und der Ort, der ihn nun erwaͤhlt hat, damit er seine politische Bildung im Unter⸗ hause vollende, heißt Liverpool. Braucht es mehr als dieses einen Beispiels, um den edeln Grafen zu widerlegen? Das naͤchste Argument, worauf der edle Lord seinen Widerspruch gegen die Bill gruͤndet, ist, daß die Bevoͤlkerung und nicht das Ei⸗ genthum, die Basis der Maaßregel ausmache. Wenn unter der Basis der Bill die Gruͤnde verstanden werden, nach welchen es fuͤr recht befunden worden ist, daß cinige Staͤdte Repraͤsentanten ins Parlament senden sollen, und andere nicht, so gebe ich zu, daß des edlen Grafen Einwand nicht unbegruͤndet ist, und daß die Bevoͤlke⸗ rung, wenigstens in erster Instanz, beruͤcksichtigt worden ist. Wenn aber in des edlen Grafen Voraussetzung zwei ganz verschiedene Dinge unter einander gemischt werden sollen — naͤmlich der Grund, wonach einige Staͤdte Repraͤsentanten haben sollen, und andere nicht, und das Wahlrecht, dann muß ich es bestreiten, daß in diesem Sinne die Bevoͤlkerung die Basis der Bill ist. Nur eine Bill, welche das allgemeine Wahlrecht in sich fassen wuͤrde, waͤre auf Bevoͤlkerung bastrt. Wenn man behauptet, daß der gegenwaͤrtigen Bill die Bevoͤlkerung zum Grunde liegt, so moͤchte ich fra⸗ en, wer bei einer Grafschafts⸗Wahl das Wahlrecht auszuuͤben be⸗ ugt ist? Die Personen, welche eine Stimme abgeben duͤrfen, sind Freisassen, Paͤchter, Erbpaͤchter und Paͤchter auf unbestimmte Zeit. Mit Ausnahme der Letzteren sind solche saͤmmtlich durch Ei⸗ genthum zum Stimmen berechtigt. „Daß diese Letzteren das Wahl⸗ recht erhalten haben, lag urspruͤnglich nicht in den Bestimmungen der Bill. Es wurde durch einen Verwandten des edlen Herzogs von Buckingham) in Antrag gebracht, die Regierung widersetzte sich dem Vorschlag, erlitt aber bei der Abstimmung eine Niederlage. In jeder anderen Beziehung sind die Grafschafts⸗Wahlen auf Ei⸗ genthum begruͤndet. Ich komme nun auf die Befaͤhigung der Waͤh⸗ ler in Burgflecken.“ (Hier hielt der Lord⸗Kanzler einige Sekunden inne, weil ihn die Unterhaltungen in seiner Naͤhe, in welcher sich die Baͤnke der Opposition besinden, stoͤrten.) „Andere edle Lords“, fuhr der Redner fort, „sind doch wenigstens sicher, daß sie, waͤh⸗ rend sie das Haus anreden, keine Conversationen hinter sich und um sich herum hoͤren. Wenn die edlen Lords bedenken wollten, daß ich, von meinen Gegnern umgeben, rede, so wuͤrden sie wenigstens ihre Privat⸗ Unterhaltungen einstellen. Ich bin an ein solches Be ragen vom Unter⸗ hause her nicht gewoͤhnt Doch ich kehre zu meinem Gegenstandezuruͤck und bestreite es, daß die Bevoͤlkerung, und nicht das Eigenthum, der neuen Burgflecken⸗Vertretung zum Grunde liegt. Die Zill giebt den In⸗ habern eines Hauses von 10 Pfund jaͤhrlicher Rente das Recht, in Burgflecken zu stimmen. Die Ahfasser haben hier nicht die Eigen⸗ schaft eines Freisassen oder den Vermoͤgens⸗Betrag in Geld und Gut zum Grunde gelegt, weil es mit vielen Inkonvenienzen ver⸗ bunden ist, sich daruͤber Kenntniß zu verschaffen. Wenn man auch allen Hausbesitzern das Wahlrecht gegeben haͤrte, so wuͤrde selbst diese Anordnung nicht auf die Bevoͤlkerung, sondern auf das Eigenthum begruͤndet seyn. Man hat aber diese Allgemeinheit beschräͤnkt und festgesetzt, daß das Eigenthum bis zu einem gewissen Belauf nur zum Stimmen berechtigen soll. Man hat eingewendet, daß 10 Pfd. Rente ein zu niedriger Satz sey. Dies gehoͤrt eigentlich nicht hier⸗ her und wuͤrde paßender im Ausschuß eroͤrtert werden; wenn ich aber den edlen Grafen, der diese Einwendung gemacht, uͤberzeugen kann, daß in ganz England, mit Ausnahme von London und ein oder zwei anderen großen Staͤdten, die 10⸗Pfund⸗Rente kein nie⸗ driger Satz ist, so darf ich hoffen, seine Zustimmung zur zweiten Lesung der Bill zu erhalten. In kleinen Staͤdten muͤssen sich die Personen, welche in 10 Pfund⸗Haͤusern wohnen, schon in ertraͤglich guten Umstaͤnden befinden. Die Regierung hatte urspruͤnglich den Plan, nur den Inhabern solcher Haͤuser das Wahlrecht zu ertheilen, deren Ertrag sich auf 20 Pfund jaͤhrlich beliefe. Bei genauer Nach⸗ forschung aber ergab sich, daß in einer Stadt von 17 — 18,000 Einwohnern nur 20 Personen sich fanden, welche einen jaͤhrlichen Zins von 20 Pfund bezahlten. Sollte die Regierung nur darum Dld Sarum und Gatton vernichten, um aus anderen Plaͤtzen ver⸗ rottete Burgflecken zu machen? Der edle Graf, welcher der Mei⸗ nung war, daß die Berechtigung durch einen zu niedrigen und all⸗ gemeinen Satz bedingt werde, wuͤnscht vielleicht, daß dieser an ver⸗ schiedenen Orten verschieden seyn moͤge, niedriger in kleinen und hoͤher in großen Staͤdten. Ich will es jetzt nicht beruͤhren, warum ich mit dieser Ansicht nicht uͤbereinstimme, warum ich urspruͤnglich von derselben Idee ausging, dieselbe aber spaͤter aufgegeben und den in der Bill aufgestellten Eat angenommen habe. Ich bemerke nur noch, daß ich bereit bin, im Ausschusse diesem Punkt die alleraus⸗ fuͤhrlichste, genaueste und sorgsamste Eroͤrterung zu widmen. Ich spreche hier als ein Individuum und will nicht sagen, daß, wenn eine Veraͤnderung, wie die in Rede stehende, im Ausschuß en sollte, ich dann die Bill noch fuͤr vollstaͤndig
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betrachten wuͤrde. Aufrichtigkeit haͤlt mich ab, eine bestimmte g⸗ nung uͤber diesen Punkt abzugeben; aber ich weise darauf hin,] dies ein der Eroͤrterung im Ausschuß angemessener Gegenstand (Hoͤrt, hoͤrt!) Die Bevöͤlkerung ist in der Bill bloß ein Maaße wonach gewisse Staͤdte in das Repraͤsentations⸗System eingeschlof und andere davon ausgeschlossen wurden. Da es unmoͤglich war, der Stadt das Recht zu verleihen, ein Mitglied ins Parlament senden, so mußte irgendwo eine Linie gezogen werden. Der Graf (Harrowby) hat eingewendet, daß die 4000 Einwohner ein Burgflecken lauter Arme seyn koͤnnten. Guter Gott! kann mang Witz so weit treiben, um einen so abgeschmackten aͤußersten z. anzunehmen? Was! eine Stadt von 4000 Einwohnern soll vonsg ter Armen bewohnt werden? Wer soll denn da die Armen⸗Taxesg zahlen? (Lautes Gelaͤchter.) Wenn man aͤußerste Faͤlle annehmen so erlaube mir das Haus, auch einen anzufuͤhren. Es ist der; moͤglich und wirklich vorgekommen, daß ein Nabob von gn durch Ankauf von Ernennungs⸗Burgflecken 15 bis 20 Mitglic ins Unterhaus senden konnte. (Hoͤrt, hoͤrt!) Nun rede man vom Einfluß des Eigenthums, von den geheiligten Rechten der h stokratie, von den Anspruͤchen des Ackerbau⸗Interesse, von den Reh ten und Pflichten des Englaͤnders, wenn der Nabob von Arcot, seinen verfaulten Burgflecken⸗Pergamenten in der rechten Handt mit seinem Geldbeutel in der linken, nach dem Unterhause zusche tet und seine 20 Mitglieder installirt! (Beifall.), Ich rede hier n nicht einmal von einem aͤußersten Fall; denn dieser hat sich wirte zugetragen. Wenn Jemand behauptet, daß ein Mann auf diese N seinem Bedienten die Livree ausziehen und ihn ins Unterhaus sc ken kann, und daß dies einen wesentlichen Theil der Englischen stitution ausmacht, so muß er sie mit besseren Augen gelesen hane als ich. Wenn Jene Recht haben, so habe ich Unrecht; aber mah ich Unrecht habe, so haben alle die mit mir Unrecht, die bisher Englische Verfassung gepriesen haben. Ich habe es in meiner „ ris erlebt, daß ein Schneider als Bevollmaͤchtigter das Ernennuna recht fuͤr einen Burgflecken erhielt. Er ernannte sich selbst und en Mann, der Tafeldecker in einer Taverne gewesen war. Die Schneider saß im Unterhause und wußte es durch gehoͤriges richtiges Stimmen dahin zu bringen, daß er zum Baron ernan wurde. — Man sagt gewoͤhnlich, ein schoͤner Styl bestehe dmm daß man die rechten Worte an den rechten Platz stellt; so, moͤchte sagen, besteht das gute Stimmen darin, daß man ein richtiges? tum am gehoͤrigen Ort abgiebt. Am rechten Ort richtig zu stimme ist das Mittel gewesen, wodurch schon viele Personen die Ehre Pairie erlangt haben. Man hat die Minister kuͤrzlich sehr getahe weil sie Maͤnner zu Pairs ernannt haben, die in politischer Hinst mit ihnen uͤbereinstimmen. Fuͤr sein Vaterland gefochten und blutet zu haben — in oͤffentlichen Aemtern gedient, die Gerech keit verwaltet zu haben — seine Mitbuͤrger durch Kunst oder P seuschaft aufgeklaͤrt zu haben — das sind Verdienste, worauf; mand seine Anspruͤche zur Pairie begruͤnden sollte. Aber nicht Mann unter Hunderten, die zu Pairs ernannt worden sind, diese Ehre aus solchen Gruͤnden erlangt. Politische Diem ohne Narben, bestaͤndige Gegenwart auf dem Schlachtfelde in dere Stephans⸗Kapelle, Abwesenheit von den blutigen Schlachtfeldernn Blenheim an bis Waterloo — vor Allem aber: richtiges Stimme am rechten Ort — das sind Eigenschaften, die endlich einen Me zum Pair erheben. Pitt hat vom Anfang seiner Verwaltung niemals einen seiner politischen Feinde zum Pair ernannt. üUn solchen Umstaͤnden muß ich mich sehr wundern, daß man den ) nistern so heftige Vorwuͤrfe daruͤber macht, daß sie einige i Freunde zu Pairs ernannt haben. — Ich komme nun zu Anklage gegen die Bill, welche ich von vielen edlen Lords h vorbringen hoͤren, daß naͤmlich die Bill einer zu großen Anzahl! Leuten ein Eigenthum verleihe, welches eigentlich Privat⸗Eigenth der Pairs und anderer Burgflecken⸗Besitzer sey. Man nennt es unerhoͤrte, abscheuliche, unleidliche, unbegreifliche und gefaͤhrle Neuerung, daß das Volk bei der Wahl der Parlaments⸗Mitglis eine Stimme haben soll. Ich bin gefragt worden, zu welcher man in der Geschichte Englands von einem solchen Wahlrecht,“ das in der Bill festgesetzte, gewußt habe? Muß ich denn Herrlichkeiten daran erinnern, daß Eduard IV. so viel neue Bu flecken, Eduard VI. deren 20, die gute Koͤnigin Elisabeth aber erschuf, und daß bis zur Restauration ungefaͤhr 200 Burgfleh theils erschaffen, theils wieder neu belebt wurden? — Der Rah suchte nun ausfuͤhrlich zu beweisen, daß die Bestimmungen der „ durchaus mit der alten Englischen Gesetzgebung im Einklang sie den, und widerlegte demnaͤchst die Behauptung der Opposition, die jetzige Verwaltung den Beistand der niederen Klassen in Ansyn naͤhme. „Ein edler Lord,“ fuhr er fort, „hat gesagt, daß er nic dagegen einzuwenden haben wuͤrde, Staͤdten wie Manchester, mingham, Sheffield und anderen, Repraͤsentanten zu geben, wen durch die Entziehung des Wahlrechts von Burgflecken, die sich N. brechen haͤtten zu Schulden kommen lassen, Stellen im Unterha erledigt wuͤrden. Entweder aber haben solche Staͤdte einen Ansom auf Vertreter, oder nicht; haben sie ihn aber, warum soll manf nen die Befriedigung vorenthalten, bis an anderen Orten ein Ä. brechen begangen wird? Ich hatte noch die Absicht, Euren Ha. lichkeiten die Veraͤnderungen auseinanderzusetzen, welche in neun Zeit in den Gemuͤthern, Meinungen und Sitten des Volkes vont gangen sind; dies bat aber bereits mein edler Freund (Lord M. kett) mit einer Beredsamkeit gethan, die zu erreichen ich mich n gebens bemuͤhen wuͤrde, die aber gewiß in vieler Herzen einen A. derklang gefunden hat. — Ich habe mich bemuͤht, zu zeigen, daß Minister durch Einbringung der gegenwaͤrtigen Maaßregel ihre Pflt gegen die Englische Kirche und den Englischen Stagt nicht al nicht verletzt, ondern sich derselben auf eine angemessene Weise ah ledigt haben. Ich erinnere Ew Herrlichkeiten daran, was der nig bei der Kroͤnungs Feierlichkeit beschworen hat. Als der edle Ge an der Spitze der Verwaltung Sr. Majestaͤt das Schwe der Gerechtigkeit darbot, nahm es der Koͤnig unter Ange⸗ bung: „„daß Er veraltete Dinge neu herstellen und die wiederhergestellten aufrecht erhalten wolle;““ wodurch gest ist, daß Er das Fehlerhafte in der Constitution reformnn und das Gute bestaͤtigen und aufrecht erhalten wird. Koͤnig wird das nie vergessen, was er beschworen hat, und ich hal es fuͤr meine Pflicht, dem Monarchen, welchem zu dienen ich Ehre habe, diese feierliche Verpflichtung, daß er das Versallene me derherstellen und das Zweckmaͤßige aufrecht erhalten wolle, stetz sein Koͤnigl. Gedaͤchtniß zuruͤckzurufen; und wenn diese Aufrechtze tung auch Opfer kosten sollte, so werden sie gebracht werden; dar Se. Maj. werden denen, welche sich jeder Veraͤnderung widdersehe zurufen: „„Ich habe geschworen, das abzuschaffen, was in der stitution veraltet ist, und das aufrecht zu erhalten, was gut ist./⁷ (Die Fortsetzung dieser Rede solgt.) 8
London, 9. Okt. An die Stelle des zum Baron Tenyh more erhobenen Hrn. A. Chichester hat die Grafschaft Werxfoe
den Hrn. R. S. Carew zum Mitgliede des Unterhauses
wählt.
Eine zweite Ausgabe des Couriers vom gestrigen Abw enthält die Namen⸗Liste der Pairs, die für oder gegen die form⸗Bill gestimmt haben. An der Spitze der Pairs, die geg die Bill gestimmt, zoge von Cumberland und Gloucester, die Herzoge von Buch ham, Wellington, Beaufort, Leeds, Rutland, Dorset, Nn castle, Manchester, Marlborough und Northumberland. An h Spitze der anderen Partei bemerkt man Se. Königl. Hoheit d. Herzog von Susser, die Herzoge von Grafton, St. Albmm Richmond, Brandon, Norfolk, Devonshire, Somerset, Portlal und Bedfort. Von der Bischöflichen Bank haben nur die 89 schöfe von Chichester und Norwich für die Bill gestimmt.
„Wir wissen“, heißt es in einem Sonntags⸗Blattn „daß die Minister alle von der Vorsscht erheischte Anordnunge
“]
besinden sich IJJ. KK. HH. die He
eteoffen haben, damit Llusschweifungen bes Publikums unter⸗ rückt und die ersten Paroxysmen der getäuschten Erwartung be⸗ higt werden. Eine starke Militair⸗Macht befindet sich in der achbarschaft der Hauptstadt, und Truppen sind in mehreren heilen des Landes zusammengezogen worden, von wo sie rasch ach denjen'gen Orten geschafft werden können, in denen es wa zu Gewaltthätigkeiten kommt. Es war die Pflicht der Minister, solche Schritte zu thun, doch wir hoffen, daß sie ganz nöthig gewesen seyn werden. An dem Volk ist es jetzt, zu igen, daß Kraft, Mäßigung und Festigkeit eine Niederlage der ten Sache in einen Sieg verwandeln können. War auich die Mehrheit im Oberhause größer, als man sie sich gedacht hat, so t doch noch nicht Alles verloren. Hat doch Graf Grey erklärt, n König nicht verlassen zu wollen, so lange er demselben von utzen seyn könne. Zwar sind Se. Maj. von Feinden der Re⸗ Ee doch Wilhelm IV. wird fest stehen, wie ein Fels eere.
Der Morning⸗Herald enthält Folgendes: „Es ist ge⸗ ß, daß die Niederländischen Angetegenheiten von der Londo⸗ er Konferenz sehr ernstlich in Ueverlegung genommen werden, nd daß man erwarten darf, bald einen definitiven Friedens⸗ raktat unter Vermittelung dieser Schiedsrichter zwischen Hol⸗ nd und Belgien abgeschlossen zu sehen. Wir haben Gründe, glauben, daß Folgendes der genaue Gang der⸗Unterhandlun⸗ n ist. — Auf Ersuchen der Konferenz haben die Holländischen d Belgischen Bevollmächtigten jeder die Grundlagen zu einem taktat vorgelegt. Der Belgische Bevollmächtigte hat sich, wie i erwarten stand, auf die 18 Präliminar⸗Artikel bezogen, indem den gegenseitigen Austausch der Enklaven vorschlug, wonach
ganz Limburg und mehrere Plätze auf dem linken Schelde⸗ fer mittelst einer Entschädigung Belgien anheim fallen würden. der Holländische Bevollmächtigte hat sich dagegen auf die Pro⸗ kolle berufen und sich bemüht, deren Resultate noch weiter szudehnen. Er schlug vor, daß der König von Holland Lu⸗ mburg behalten sollte, wobei er zu verstehen gab, daß es
der Folge ein Gegenstand des Gebiets⸗Austausches eden könne. Er verlangte ferner, daß Belgien 1 der Schul⸗ n tragen, und daß Holland seine Granzen von 1790 mit einer usdehnung in Limburg, die ihm die beiden Ufer der Mags bis ach Visé sicherte, wieder erhalten sollte. Diese letzteren Forde⸗ gen wurden indeß von der Konferenz von so außerordentlicher zeschaffenheit befunden, daß der Gesandte es für passend erach⸗ te, sie durch die Instructionen seiner Regierung über diesen Ge⸗ ustand zu rechtfertigen. Die Gränzen Hollands sollten diesel⸗ n, wie die der Vereinigten Provinzen der Niederlande im Jahre 90 seyn, mit den Modificationen, welche aus folgender Auf⸗ nUlung hervorgehen. Die Demarcations⸗Linie solle von dem unkt des Meeres ausgehen, wo das Holländische und Beigische ebiet sich zu jener Zeit berührten, und sich bis an das linke fer der Schelde nach Staatsflandern erstrecken. Auf dem chten Ufer der Schelde solle sie ganz dieselbe seyn, wie , welche Nord⸗Brabant von den Provinzen Antwerpen nd Limburg trennt, bis dicht unter Valkenswaard, von wo die bemarcations⸗Linie ihre Richtung südlich, Peer und Tongern
Westen und Achel, Nommont, Brée und Bilzen im Osten
end, nehmen und sich dann mit der gegenwärtigen Gränze bischen den Provinzen Limburg und Lüttich vereinigen, sich rdlich von Visé bis zur Maas und jenseits des Flusses bis die Preußische Gränze ausdehnen solle, genau dabei den igen Gränzen zwischen den Provinzen Limburg und Lüttich gend. Alles Gebiet und Land, nördlich und östlich von die⸗ Demarcations⸗Linie gelegen, solle Holland gehören. Der peck dieser Linie wäre, eine Demarcation zu errichten, wodurch der künftige Streit vermieden würde, und da das System der aklaven in allen früheren Unterhandlungen so viel als möglich rucksichtigt worden sey, so stehe der König von Holland nicht „zu verlangen, datz dieser Grundsatz zu seinem Gunsten an⸗ wendet würde. Das Resultat desselben würde seyn, daß der önig eine freie Communication mit Mastricht erhalten, und ser seinerseits auf alle Enklaven Verzicht leisten würde, wel⸗ Holland jenseits dieser Linie besäße.“
Niebderlande.
Aus dem Haag, 11. Okt. Durch Königliche Verfügung m 7ten d. M. ist der General⸗Lieutenant Vermasen, bisheriger ovinzial⸗Kommandant von Nord⸗Brabant und Ober⸗Befehls⸗ ber von Herzogenbusch, zum kommandirenden General im zwei⸗ n großen Militair⸗Kommando, an die Stelle des bisher interi⸗ sstisch mit diesem Posten bekleidet gewesenen General⸗Lieute⸗ nis Cort⸗Heyligers, ernannt worden, und wird derselbe sein nuptquartier in Zütphen aufschlagen. Zum Provinzial⸗Kom⸗ ndanten von Nord⸗Brabant und Ober⸗ Befehlshaber von rzogenbusch ist der General⸗Major George und an die Stelle Letzteren der General⸗Lieutenant Howen (früher in Mons mandirend) zum Gouverneur von Nymwegen ernannt worden.
An der Gränze von Seeländisch⸗Flandern fahren die Bel⸗ r fort, Schanzen aufzuwerfen, die Wege zu durchschneiden und dere Vertheidigungsmittel ins Werk zu setzen. In Maldeg⸗
war die Furcht vor dem Wiederbeginn der Feindseligkeiten 1 10. d. M. so groß, daß ein großer Theil der Einwohner sich chtete und viele Häuser ganz geschlossen waren.
Die Königl. Korvette „Hippomenes“ ist am 6ten d. nach Rhede von Vließingen zurückgekehrt.
An der Amsterdamer Börse wollte man
wissen, daß Graf ey nur noch so lange am Englischen Staatsruder dleiben rde, bis die Ruhe im Lande als vollkommen gesichert erscheint.
Brüssel, 11. Okt. Gestern sind hier von Lüttich 50 Ki⸗
Gewehre angekommen. — Aus Douai meldet man, daß ein lgischer Offizier daselbst angekommen sey, um 15,000 Ge⸗ hre in Empfang zu nehmen, welche die Französische Regierung Belgischen abgetreten habe. .
Die hiesigen Zeitungen berichten, daß der Komman⸗ at von Brüssel mehrere Bürger⸗Gardisten des ersten Aufge⸗ s durch Gendarmen nach dem Orte ihrer Bestimmung habe ühren lassen.
Aus Ostende wird gemeldet, daß ein vor einigen Tagen in
th dortigen Hasen eingelaufenes Schiff angezeigt habe, daß a Holländische Kanonierböte begegnet seyen. Alle Einwohner eende’'s hätten sich auf die Wälle begeben, aber kein Schiff er⸗ kt, woraus man schließe, daß dieselben entweder eine andere hhtung genommen oder nur die Absicht gehabt hätten, die stungswerke zu rekognosciren. —
— — Brüssel, 11. Okt. Seit mehreren Tagen sehen wir starke Truppendurchzüge, meistens sind es sogenannte De⸗ s, welche nach den verschiedenen, dem Vernehmen nach sehr k verschanzten, Lagern, ziehen, wo man immer noch einen derfall von Holländischer Seite zu befürchten scheint. Indes⸗ ist unser Ministerium mit den neuen Friedens⸗Vorschlägen, ihm von London aus gemacht werden, sehr beschäftigt und
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dürfte wohl am Ende doch, alles Sträubens ungeachtet, gute Miene zum bösen Spiel machen und diejenigen Bedingungen anneh⸗ men, die allein im Stande sind, in Belgien einen definitiven Zustand herzustellen, ohne welchen seine jetzige Regierung und der neu errichtete Thron niemals auf eine feste Grundlage kommen können und immer den politischen Stürmen eine leichte Beute darbieten werden. in Belgien, doch ist in jeder Belgischen Fefiung ein Französtscher Stadt⸗Kommandant, der 8 Franuzösische Gendarmen zu seiner Disposttion dei sich hat, zurückgeblieben. Kaum eine Stunde von der Belgischen Gränze entsernt findet man die Franzö⸗ sischen Truppen in den zahlreichen Doͤrfern kantonnirt. Nament⸗ lich befinden sich daselbst das 8te und 33ste Linien⸗ so wie das 20ste leichte Infanterie⸗Regiment. Von dem 12ten und Aüsten Linien⸗Infanterie⸗Regimente sind hier neuerdings zahlreiche Offiziere angelangt, deren Bestimmung ein Räthsel ist, da man sich diesseits schon früher gegen jede fernere Anstellung Französt⸗ scher Offiziere ausgesprochen hat. Fast ist anzunehmen, daß man nun auch unseren Bürgergarden die so sehr mangelnde Disciplm durch Französische Ossiziere wolle beibringen lassen. Beim ersten Aufgebote sind kürzlich die Widersetzlichkeiten so häufig vorgekommen, daß man an aller Wirksamkeit der bestehenden Disciplinar⸗Strafen schon verzweifelt und über kurz oder lang einen Aufstand in Ora⸗ nischem Sinne befürchtet. Zur Reorganisation unseres Feld⸗ Lazareth⸗Dienstes ist der bekannte General⸗Stabsarzt des Kai⸗ sers Napoleon, Baron Larrey, aus Paris hier angekommen. Es sind ihm bereits die hier anwefenden Militair⸗Aerzte vorgestellt worden. Mit diesem Heilkünstler zugleich hat uns Frankreich die Instrumente zugeschickt, die unsere Feinde ebenfalls auf die Nothwendigkeit eines solchen Mannes hinweisen sollen. Wir erhiel⸗ ten nämlich am vorigen Donnerstage 7000 Gewehre aus Frankreich und erwarten deren noch 30,000. Vermuthlich haben jene Ge⸗ wehre früher denjenigen Franzosen angehört, die über unsere Grãnze gekommen sind, um die 4 neuen Belgischen Regimenter zu bilden. Indessen würden sich bei der jetzt hier im Lande herr⸗ schenden Stimmung diese Französischen Gäste hier kaum für sicher halten, wenn sie sich nicht auf die dicht an der Gränze lie⸗ gende Nachhut verlassen könnten. Außer den oben bezeichneten Regimentern befinden sich noch in Mandeuge das 8te leichte In⸗ fanterie⸗ und das 2te Husaren⸗Regiment, so wie in Valenciennes 3 Batterieen Artillerie von Nr. 1. und 4 Batterieen von Nr. 8. Der übrige Theil der Französischen Nord⸗Armee hält sich etwas weiter von unserer Gränze entsfernt.
Verviers, 11. Okt. Gestern gegen 3 Uhr Nachmittags traf der König Leopold hier ein. Die Bürgergarde, eine Ehren⸗ wache und sämmtliche Behörden empfingen denselben am Xa⸗ vée⸗Thore. Im Gefolge des Königs befanden sich: der Prinz sein Bruder, die Generale Chasteler und d'Hane von Steen⸗ hnyse, der Adjutant Capiaumont und der Groß⸗Marschall von Aerschot. Alle Häuser waren mit Kränzen und Blumen ge⸗ schmückt, und der König wurde mit dem lebhaftesten Jubel be⸗ grüßt. Nach ertheilten Audienzen und der Revue über die Bür⸗ gergarden nahm der König mehrere Fabriken und die Kunstaus⸗ stellung in Augenschein, wohnte dann einem Diner auf dem Snche bei und kehrte gegen 7 Uhr Abends nach Lüttich zuͤrlick.
Deutschland.
shgö8⸗ 14. Okt. Hier ist folgende Bekanntmachung erschienen: „Durch ein Schreiben der Koͤnigl. Daͤnischen Landdrostei zu Pinneberg ist dem Senate angezeigt worden, daß von Wedel bis Poppenbuͤttel, noͤrdlich von Tiensdal, Brosen, Eggerstedt, Thesdorff, ellingen, Boͤnningsstedt, Garstedt, Ochsenzoll, Hummelsbuͤttel und Wellingsbuͤttel und weiter nach Rahlstedt und Besenhorst ein Mi⸗ litair-Cordon aufgestellt worden sey, welcher so lange als Sperr⸗ Cordon bestehen solle, bis die in Pinneberg, Rahlstedt und Esche⸗ burg schleuntost eingerichtet werden sollenden Kontumaz⸗Anstalten organisirt seyn werden, uͤber deren Einrichtun baldmoͤglichst das Erforderliche bekannt gemacht werden soll, und bei welchen fuͤr Perso⸗ nen, aus Hamburg, als aus einem inficirten Orte, kommend, eine 20taͤgige Kontumaz⸗Zeit, fuͤr Personen aus Altona, als aus einem bis jetzt gesunden Orte, kommend, eine 10taͤgige Kontumaz⸗Zeit vor⸗ geschrieben ist. Das naͤmliche Schreiben zeigt an, daß der Andrang zu diesen Anstalten schon so groß sey, daß den Reisenden zu rathen seyn wuͤrde, bis auf weitere Bekanntmachung uͤber die Einrichtung und die Bedingungen der Aufnahme zuruͤckzublei⸗ ben, weil in der Naͤhe der zu errichtenden Kontumaz⸗Anstalten fuͤr die Aufnahme von Reisenden nicht fuͤglich gesorgt werden koͤnne. Da die Ausfuhr aus dem Holsteinischen von Lebensmitteln und Schlachtvieh frei ist, wenn die zum Transport derselben ge⸗ brauchten Personen sich demnaͤchst der Kontumaz unterwerfen, oder wenn diese Gegenstaͤnde auf der Cordonlinie von Personen aus den diesseits des Cordons belegener Distrikten, unter Beobachtung der ehdrigen Vorsichtsmaaßregeln, in Empfang genommen werden; da uͤbrigens 18 bier und Pinneberg ein Markt, namentlich fuͤr Schlachtvieh und aͤhnliche Waaren, jedoch mit Ausschluß des De⸗ tail⸗Handels, organisirt werden soll, woruͤber das Naͤhere noch fer⸗ ner bekannt gemacht werden wird, und auch die Einrichtung getrof⸗ fen ist, daß dem Durchgange aller sowohl Fracht⸗ als Bries⸗ Posten nach Hamburg durchaus keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden sollen, und fuͤr die Desinfection der von Hamburg kommen den Brief⸗Posten auch schon gesorgt ist, Fahrposten von Hamburg und Altona aber bis auf Weiteres nicht durchgelassen werden, die Bedingungen, unter welchen Geldsendungen zu rechnen sind, auf der Fenigk Daͤnischen Post erfragt werden konnen, so hat ein Hochwei⸗ ser Rath dies Alles zur oͤffentlichen Kunde bringen wollen. Gegeben in Unserer Raths⸗Versammlung, Hamburg, den 14.
Oktober 1831. 1 V Hannover, 14. Okt. Die Gesetz⸗Sammlung enthält nachstehende, von dem Königlichen Kabinets⸗Ministerium unter dem 10ten d. M. erlassene Bekanntmachung: Nachdem die Cholera⸗Krankheit seit dem 3ten d. M. die Elbe bei Magdeburg uͤberschritten hat, dieselbe zach am 8ten d. M. zu Hamburg ausgebrochen ist und Koͤnigl. Preußischer Seits unter Auf⸗ hebung aller innerer Absperrungen und Kontumazen der freie Ver⸗ kehr zwischen den jenseits und diesseits der Elbe belegenen Landes⸗ theilen hergestellt ist; so haben Wir uns uͤberzeugen muͤssen, daß weder dem ferneren Vordringen der Krankheit uͤber die Graͤn⸗ zen des Koͤnigreichs bei dem steten und unvermeidlichen Verkehr mit dem benachbarten inficirten Auslande, insonderheit mit der Stadt Hamburg, durch einen bewaffneten Absperrungs⸗Cordon wirksam gewehrt werden koͤnne, noch daß die zu Gehote stehenden militairischen Mittel uͤberhaupt hinreichen wuͤrden, eine strenge Ab⸗ sperrung der zugleich bedrohten noͤrdlichen, östlichen und fuͤdoͤstlichen Graͤnzen des Landes zu bewerkstelligen und dauernd zu unterhalten. Wir haben daher, zugleich in Beruͤcksichtigung der wesentlichen Nachtheile, welche nach den in anderen Laͤndern gemachten Erfah⸗ rungen dem Erwerbe, Handel und Verkehr durch eine sirenge Hand⸗ habung der uͤber Absperrungen und Kontumazen besichenden Vor⸗ schriften erwachsen, folgende Verfuͤgungen zu treffen beschlossen: ¹) der an der Elbe von Artlenburg bis Schnackenburg aufgestellt ewesene Militair⸗Cordon soll nach erfolgter Einziehung des damit n Verbindung stehenden Koͤnigl. Preußischen Cordons aufgehoben werden, und werden dort, wie an allen anderen bedrohten Landes⸗ Graͤnzen, nur die Haupt⸗Eingangs⸗Punkte ferner mit bewaffneter Macht zur Unterstuͤtzung der Polizei⸗ Aufsicht geschuͤtzt werden;
Es sind jetzt keine Französische Truppen mehr.
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2) die beabstchtigten Lanb⸗Kontumaz⸗Anstalten toeten nicht imn Wirksamkeit, vielmehr wird der Verkehr im Innern, wie nach außen, unter Beobachtung der erforderlichen Vorsichts⸗Maaßre⸗ geln und der Legitimations⸗Vorschriften nach den in den folgen⸗ den Artikeln enthaltenen naͤheren Bestimmungen zugelassen; 3) die Verbindung des diesseitigen Elb⸗ Ufers mit dem jenseitigen⸗ namentlich mit Hamburg, soll in dem Maße ununterbrochen fort⸗ bestehen, daß ein freier Verkehr mit dem letzteren allen diessei⸗ tigen innerhalb einer Entfernung von drei Meilen von dem linken Elb⸗Ufer belegenen Staͤdten, Flecken, Doͤrfern u. s w gestattet, dabei jedoch ihnen nachgelassen ist, sich selvst gegen jede Verbindung mit den infieirten und verdaͤchtigen Gegenden nach Maaßgabe der daruͤber von der Koͤnigl. Immediat⸗Kommisston gegen die Cholera 8 erlassenden naͤheren Bestimmungen abzusperren; 4) dieienigen ewohner der inficirten Oerter, welche jenes nicht gesperrte Ufer⸗ Gebiet uͤberschreiten und sich in das Innere des Landes begeben wollen, so wie die Bewohner dieses Ufer⸗Gebiets selbst, müͤssen dur genuͤgende Legitimations⸗Scheine beweisen, daß sie sich volle füͤn Tage lang an einem nicht angesteckten, von der Cholera verschon gebliebenen Orte jenes freien Gebiets aufgehalten haben. Gegen diejenigen, welche sich ohne Beobachtung dieser Vorsichts⸗Maaßregeln in das Innere des Landes einschleichen, ist nach der ganzen Stren⸗ ge der Bekanntmachung vom 1sten September d. J. zu verfahren: 5) wenn wider Verhoffen die Krankheit auch in die hiesigen Lande eindringen sollte, so gilt dasselbe, was in Ansehung der Elb⸗Ufer in den vorstehenden Artikeln vorgeschrieben ist, auch fuͤr die Umge⸗ bung des inficirten Orts, indem sodann jedem in einem Umtreise von 3 Meilen von diesem belegenen Orte der freie Verkehr mit dem inficirten gestattet, keinem aber die ohnehin im Inneren des Lan⸗ des allgemein gestattete freiwillige Absperrung benommen seyn soll und jedem Bewohner dieses Rayons nur dann die Ueberschreitung desselben vergoͤnnt ist, wenn er sich uͤber einen fuͤnftaͤgigen Auf⸗ enthalt an einem gesunden Orte gehoͤrig auszuweisen vermag. — 6) Briefe und giftfangende Waaren aus den inficirten Orten, so wie die Effekten der Reisenden, sind dem vorschriftsmaͤßigen Desin⸗ fections⸗Verfahren zu unterziehen, wenn sie das freigelassene Ge⸗ biet uͤberschreiten. en Koͤnigl. Land⸗Drosteien und der Berghaupt⸗ mannschaft zu Klausthal bleibt es uͤberlassen, die Orte zu bestimmen, wo dies Verfahren in Ansehung der Waaren und Effekten der Rei⸗ senden vorgenommen werden soll. Die mit der Post versandten aͤckereien und Briefe sind der Desinfection auf dem naͤchsten Post⸗ Bureau zu unterzichen. n Auch die Reisenden in den uͤbrigen Theilen des Landes haben sich hinfuͤhro mit Legitimations⸗Karten uͤber den Gesundheitszustand ihres letzten Aufenthaltsorts zu verse⸗ hen. Uebrigens bleiben nicht nur alle Vorschriften der Bekanntma⸗ chung vom 1. Sept. d. J. uͤber die Legitimation der Reisenden in so weit bestehen, als sie nicht durch gegenwaͤrtige Verordnung eine Aenderung erlitten haben, sondern es wird auch den Obrigkeiten und Polizei⸗Behoͤrden eine geschaͤrfte Beobachtung derselben empfohlen.“
Unter dem nämlichen Datum ist von der Königlichen Imme⸗ diat⸗Kommission gegen die Cholera em Publikandum erlassen, welches in Ansehung der, unter dem 13. Juni ergangenen, das Verhalten bei der Annäherung oder dem Ausbruche der Astati⸗ schen Cholera betreffenden Ministerial⸗Instruction, abändernde und erweiternde Bestimmungen enthält. —
Die Elb⸗Cordon⸗Brigade ist wieder aufgelöst. Die Trup⸗ pen⸗Abtheilungen, welche jene Brigade gebildet hatten, werden an einem von dem Commandeur, Obersten von Düring, zu be⸗ stimmenden Tage entlassen, und treten für selbige alsdamn die gewöhnlichen Dienstverhaltnisse wieder ein.
Seine Königliche Hoheit der Vice⸗Konig ist gestern nach Oldenburg, zu einem Besuche bei Sr. Königl. Hoh. dem Groß⸗ herzoge, abgereist und wird auf der Rückreise sowohl nach Bre⸗ merhafen, um die dortige Hafen⸗Anlage in Augenschein zu nehmen, als auch nach Verden, Behufs Besichtigung der daselbst ausgeführten Deichbauten, sich begeben. Se. Königl. Hoheit werden am nächsten Montage hier zurück erwartet. — 1“ — 1888 I1I1I1n1n
— — Rom, 1. Oktbr. Nachstehendes ist, in getretter Uebersetzung des Lateinischen Originals, die Päpstliche Bulle, in deren Folge der Botschafter Dom Miguels am lsten vori⸗ gen Monats Audienz bei dem Papste gehabt hat: „Papst Gregor, der Knecht der Knechte Gottes, zu künftigem Gevaächi⸗ niß. — Die Sorge für die Kirche, welche die Römischen Bi⸗ schöfe, dem ihnen von Gott anvertrauten Hirten⸗Amte üder die christliche Heerde gemäß, unablässig beschäftigt, treibt dieselben dazu an, Alles, was in allen Ländern und hei allen Völkern die gute Verwaltung der Religion, so wie das Heil der Seelen be⸗ fördert, eifrigst ins Werk zu richten. Die Beschaffenheit der Zeit ist indessen von der Art, und der Wechselsälle und Verände⸗ rungen in der Regierung und dem Zustande der Staaten sind so viele, daß jene dadurch nicht selten gehindert werden, die geist⸗ lichen Bedürfnisse der Völker schnell und mit Freiheit zu befrie⸗ digen. Die Autorität der Päpste kann nämlich hauptfächlich von denen, die nach weltlichen Gesichtspunkten urtheilen, in einem
ehässigen Lichte dargestellt werden, als ob jene nämlich, von Parteigeist getrieben, irgendwie ein Urtheil über die Rechte der Personen fällen wollten, wenn sie in Ländern, wo mehrere um die Herrschaft streiten, in Bezug auf die dortigen Kirchen und insbesondere auf die Bestätigung der Bischöfe erwas beschließen und zu diesem Behufe mit denen unterhandeln, welche daselbst faktisch die oberste Gewalt besttzen. In diesen gehässtgen und und verderblichen Verdacht sind die Roömischen Päpste zu allen Zeiten gerathen, obschon ihnen daran, daß dessen Ungrund offen⸗ bar werde, so viel liegt, als das ewige Heil derer werth ist, de⸗
nen aus dieser Ursache der geeignete Beistand verweigert oder
doch länger, als billig, vorenthalten wird. — Nur dies hatte Unser Vorgänger, Elemens V., seligen Audenkens, im Auge, als er auf dem allgemeinen Concilium in Vienne in einer höchst heilsamen Bulle bevorwortete, daß, wenn der Papst Jemanden mit dem Titel irgend einer Würde nach sicherer Kunde in Wor⸗ ten, Bullen oder Briefen benenne, ehre, oder auf irgend eine andere Weise behandele, dies nicht so verstanden werden dürfe, als wolle er denselben dadurch in jener Würde bestätigen oder ihm ein neues Recht verleihen. — Dasselbe hat auch Johann XXII. aufs deutlichste kund gethan, als er dem Robert Bruce, der als König der Schotten auftrat, in Briefen, um der Ein⸗ tracht willen, den Königstitel ertheilte, wohl wissend, daß dadurch, der Bestimmung der Ctementinischen Bulle gemäß, weder dem Rechte des Königs von England ein Abbruch geschehe, noch je⸗ nem ein neues Recht verliehen werde. Was er nicht nur in zwei Briefen an Robert selbst ausgesprochen, sondern auch in einem äußerst verbindlichen Schreiben dem Könige Eduard von England, mit dem jener um die Herrschaft Englands kämpfte, ansdrücklich in Erinnerung gebracht, nämlich: daß er nicht glau⸗ ben möge, es werde durch diese Titulatur das Recht eines von ihnen beiden vermehrt oder geschmälert. — In ähulicher Weilse verfuhr Pius II., als zwischen Kaiser Friedrich und Matthias, dem Sohne Hunyad's, um die Herrschaft von Ungarn gekämpft wurde; er erklärte nämlich, derjsenige werde, dem Brauche ge⸗ mäß, von ihm König genannr, der die Herrschaft besitze, wo⸗ durch, wie er glaube, keinem eine Beeinträchtigung widerfahre. — Diese Handlungsweise, die, wie wir wissen, von dem Päpft⸗ lichen Stuhle seit den ältesten Zeiten beobachtet worden ist, hat