1831 / 294 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

und durch die H9. Sachturis und Sahini zu wissen thun, daß er bei der ersten feindseligen Bewegung, welche gegen die „Hellas“ un⸗

ternommen werden duͤrfte, dieses Schiff, so wie alle andere in sei⸗ ner Gewalt befindliche Fahrzeuge, verbrennen wuͤrde. Die Kunde

Barbarei der

den Admiral, sein Wort zu geden, daß er bis zur Ankunft seiner Kollegen, deren und von denen er wußte, zu ihm zu stoßen, um in Ende zu machen,

Man kam sonach Uber eine Anordnung uͤberein, kraft deren die Dampfschiffe und die anderen National⸗Schiffe unverzuͤglich von den Hydrioten geraͤumt werden

is zur Ankunft der Capitain Lyons

und Lalande die Fregatte (Hellas) mit 50 Mann besetzt halten, end⸗ lich sollten die Truppen der Regierung, 150 Mann stark, in die W8 Morgen

Vollzug gebracht. Alles so schnelle und befriedigende weitere Loͤsung Berichte, Se. Excellenz den Praͤsidenten richtete, einige Stunden am 13. August um 10 ½ Uhr hat die Fregatte „Hellas“ und die Korvette Urheber dieser Hand⸗ der Verwuͤnschung

die Forts Auf diesen, dann Lunten vorge⸗ die aus Poros daß es seinen Spieß⸗Gesellen nur an einigen Augen⸗ Zerstoͤrung zu aber genaue Darstel⸗

von einem Entschlusse dieser Art, welcher der stupiden Leute, die ihn gefaßt haben, wuͤrdig war, bewog

Abfahrt von Nauplia ihm bekannt war, daß sie ohne Zweifel nicht saͤumen wuͤrden, dieser ganzen beklagenswerthen Angelegenheit ein sich aller und jeder Feindseligkeit enthalten werde.

sollten; Her. Miaulis sollte bis

Stadt Poros einruͤcken. Diese Dispositionen waren am des 13. August zum Theil festgesetzt und in schien daher eine eben 18 anzuzeigen. Der tapfere Kanaris den er an xeellen spaͤter, auf folgende Weise aus: „Poros, Vormittags. Miaulis hat die 1 „Hydra“ den Flammen uͤberliefert. Moͤge der lung einer abscheulichen Barbarei fuͤr immer anheimgegeben seyn!“ Die Truppen haben die Stadt, und die noch vorhandenen Dampfschiffe besetzt. im Arsenal, in den Magazinen hat man brennende funden, welche bereits an die Minen gelegt waren, einen Schutthaufen zu machen bestimmt waren; es scheint, dem Miaulis und

blicken Muße gebrach, um dieses vollenden. Dies ist die lung der Ereignisse, deren

druͤckte sich in einem

es Werk der gedraͤngte,

2

womit wir

2

Wahrheit und den Gefuͤhlen des Schmerzes bleiben, die si⸗

fioͤßen, und welche die gesammte Nation mit Uns

schaͤndlicherweise ihre mordbrennerische National⸗Marine gelegt haben, moͤgen

gierung verletzt worden waͤren

den Augen reißen.

lischen und Franzoͤsischen Station bereits in der Naͤhe von befanden, die Declaration, woruͤber

der besten Hoffnung beseelt waren, dung der Hydrioten ein Ende machen wuͤrde.

Euch die weiteren Maaßregeln, welche die Regierung treffen wird, zur Kunde bringen werden. Nauplia, den 15. August 1831.

Uhrafgen J Capodistrias. Der Staats⸗Secretair: iadis. 8

.

EVCIIa mn d.

Berlin, 21. Okt. Aus Stettin wird gemeldet: Am 9. Oktober feierte der Hof⸗Prediger Killmar von der Deutsch⸗ reformirten Gemeinde zu Pasewalk sein 50ähriges Amts⸗ Jubiläum. Am Morgen des Festtages einem Sonntage wurde der Jubilar von der Stadt⸗Geistlichkeit, wel⸗ sich mehrere auswärtige Geistliche,

anntmachungen

3 Avertissement. Zum oͤffentlichen Verkauf des im Glogauer Kreise belegenen

Gutes Briet, welches zum landschaftlichen Kredit auf 45169 Thl.

9sgr. 6 pf. und zur Subhastation auf 51424 Thl. 2 sgr. 10 pf. land⸗

schaftlich gewuͤrdigt worden, sind vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗ kandesgerichꝛe Rath v. Wangenheim, drei Bietungs⸗Termine auf den 22. und den 7. Januar 1832, Vormittags um 11 Uhr, von denen der letzte peremtorisch ist, au dem hiesigen Schlosse angesetzt worden.

Zu bemerken ist, daß bei Aufnahme der Taxe per 51424 Thl., an Ufer⸗Baukosten 8951 Thl in Abzug gebracht worden sind, so daß die Taxe eigentlich nun 60,375 Thl. betraͤgt.

Glogau, den 4. Februar 1831.

Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht von Nieder⸗Schlesien WWWI Goͤtze.

Int an⸗ 8 8

Nachdem uͤber den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Kauf⸗ anns Friedrich Wilhelm Leopold Grone, und uͤter die von ihm inter der Firma: „Grone & Comp.“ gefuͤhrte Handlung, am 14. März dieses Jahres der Concurs eroͤffnet worden ist, so haben wir ur Anmeldung saͤmmtlicher Forderungen, einen Termin auf den 21. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Justiz⸗Rath Koͤlpin, im hiesigen Stadtgericht an⸗ gesetzt. Wir laden daßer sämmtliche bekannte und unbekannte Gläu⸗ biger dieser Koneurs⸗Masse hierdurch vor, alsdann versänlich, oder durch zulaͤssige Bevollmaͤchtigte, wozu ihnen im Mangel von Be⸗ kanntschaft die Herrn Jußi;⸗Kommissarien Reiche l., Krause und ier vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Anspruͤche an die Masse anzumelsen, und durch Einreichung der daruͤber sprechenden Urkunden oder sonst glaubhaft nachzuweisen. Wer sich in diesem Termine nicht melder, wird mit allen Forderungen an die Masse praͤcludirt und es wird ihm deshalb gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges Stillschweieen auferlegt werden. Stettin, den 20. September 1831. 1 Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.

Literarische Anzeigen.

3 Praͤnumerations⸗Anzeige. inter dem Titel: „Allgemeine Staats⸗Anzeigen“ wird in Berlin von Ende Oktober d. J. an, unter der Redaction des Professor Dr. Jarcke, eine politische Zeitschrift erscheinen. Der Inhalt derselben wird in drei verschiednen Rubriken zerfallen: 8 In der ersten soll in gewissen Zeitabschnitten ein conzentrirter Ueberblick der wichtigsten Ereignisse der innern und aͤußern Politik der r Laͤnder gegeben werden. Es ist dabei die Absicht, aus der Fluth bewußter und unbe⸗ veee bestbheln. vfelche 3. Zeitgeschichte oft bis zum Un⸗ r . stellen, die Thatsachen herauszuziehen und in ihr wahren Gestalt vor ] zu bringen. hiorices e en b g 8 In der zweiten Rubrik werden die Betrachtungen folgen, zu Hwelchen die eben in ihrem Verlaufe begriffenen politischen Eress⸗ nisse Beranlassung geben. Um ein begruͤndetes Urtheil uͤber die

8 Schauplatz Poros in diesen letz⸗ en Tagen gewesen ist. Jeder Ausdruck, ir T sachen dieser Art charakterisiren wollten, wuͤrde unter ihrer scheußlichen sie Uns ein⸗ ellche d theilen wird. Mhodgen die Ungluͤcklichen, welche, nachdem sie ihr Wort gebrochen, vn an unsere aufbluͤhende 2 ber je jetzt, wie sie noch unlaͤngst gethan, sich als die Vertheidiger der Einwohner des Archipels, als die Verfechter ihrer Rechte, die, wie sie vorschuͤtzten, von der Re⸗ u 1 ‚ausposaunen; die Schmach, womit sie sich bedeckt haben, wird auch den Leichtglaͤubigsten die Binde von n Als wenn Alles dazu beitragen sollte, die Ka⸗ tastrophe vom 13. August noch empoͤrender zu machen, so fand sel⸗ bige in eben dem Augendlick statt, wo sich die Befehlshaber der Eng⸗ Horos en, di sie mit der Griechischen Fhagte⸗ rung uͤbereingekommen waren, mitbrachten und gleich derselben von daß dieses Aktenstuͤck dem Blut⸗ vergießen, der Zerstoͤrung und vielleicht auch der unseligen Verblen⸗ ung Wir werden nebst dieser Declaration unverzuͤglich die Aktenstuͤcke bekannt machen, die

hat⸗

Der

82 1592 Königlichen Stadtgerichts, 8 neten, das Presbyterium der reformirten Gemeinde und Stadtschullehrer angeschlossen hatten,

plar des neuen Berlinischen Gesangbuches überreicht.

ward derselbe auf ein auf die Feier des Tages

anwesende Konsistorialrath Dr. erst eine Aurede an die und überreichte demselben

bewilligtes bedeutendes nen gerührtesten

Geldgeschenk.

kurzen Gebete, unter Auflegung den Geistlichen, eingesegnet.

Mittagsmahle vereinigt, men, wobei sich die allgemeine sich der Jubelgreis zu erfreuen

In der Residenzstadt Berlin waren

bis zum 20. Okt. Mittags 1652 Hinzugek. bis zum 21. Okt. Mittags 27

hat,

424 14

103³² 15

in seiner Amtswohnung der herzlichste Glückwünsch abgestattet und dabei von Seiten der Pasewalkschen Synode eine prächtig eingebundene Bibel, von der reformirten Gemeinde aber ein geschmackvoll gebundenes Exem⸗ Sodann dem mit Laubwerk bestreuten Wege in die fest⸗ lich geschmückte Kirche geführt, wo er selest, nachdem der Super⸗ intendent der Pasewalker evangelischen Synode, Prediger Schultz, ges bezügliches Altargebet gesprochen, eine erbauliche Predigt hielt. Nach Beendigung derselben trat der als Kom⸗ missarius des Königl. Konsistoriums und Provinz.⸗Schul⸗Kollegiums Schmidt vor den Altar, hieit zu⸗ Gemeinde und dann an den Jubelgreis darauf mit einem Glückwünschungs⸗ schreiben der gedachten Bebörde und der Königl. Regierung zu Stettin die ihm von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchst ver⸗ liehenen Insignieen des rothen Adler⸗Ordens vierter Klasse und eine Anweisung auf ein ihm ebenfalls von der Huld Sr. Maj. Der Jubelgreis sprach sei⸗ Dank über diese ihm bereitete Festfreude aus und wurde darauf von dem genannten Kommissarius nach einem der Hände sämmtlicher anwesen⸗ Die zahlreichen Freunde und Ver⸗ ehrer des Jubelgreises hatten sich in einem Privathause zu einem an dem einige 70 Personen Theil nah⸗ Theilnahme und Achtung, deren aufs lebhafteste aussprach.

erkr. genes. gestorb. Bestand 196 194

des Magistrats, die Stadtverord⸗

die

Bis zum 21. Okt. Mittags Summa 1679 438 Hierunter sind vom Militair 20 8 In ihren Wohnungen werden behandelt 1 den Hospitälern 46. Regierungs⸗Bezirk Potsdam.

In Potsdam waren erkr. bis zum 15. Okt. 20 3 13 4

Hinzugek. v. 16. bis zum 20. 4 1 1

1047

4 2 5 2

194

genes. gestorb. Bestand. 5

Summa 24 4 3 Regierungs⸗Bezirk Magdeburg.

In der Stadt Magdeburg sind

8

bis zum 15. Oktober.. hinzugek. am 16. Oktober.. 8 8 18. 8565

19.

84 59 15 99 25

20 25

30

44

Tt 6 23

20

10

erkrankt genesen gestorben Bestand 12

Summa 172 Darunter Militair 9

1†²mp““

109 6

—₰

die Mitglieder des!

Allgemeiner A

In einem unterm 18. d. M. von der misston zu Frankfurt a. d. hierselbst gerichteten Schreiben wird, mit Bezug dortigen Königl.

rts⸗Sanitäts⸗Kom⸗ O. an das Königl. Polizei⸗Präsidium auf die von der Regierung unterm 15ten d. erlassene Bekannt⸗

machung ⁵*),

zu unterwerfen, daß vielm

machung der hohen Immedi

sie überhaupt gar nicht, reise von Berlin, mit keinen

In St. Petersburg bis 10ten d. M. 25

nesen und 9 gestorben.

g *), bemerkt, daß es nicht; lin kommenden Meßbesucher daselbst einer 5tägigen Kontun

ohne Kontumaz in die Stadt eingelassen sie mit den gehörigen Legitimatiens⸗Papieren,

versehen sind, worin besonders auch ausgedrückt seyn muß,g oder wenigsteus fünf Tage vor der

Personen an der Cholera erkrankt, 16

In Hamburg sind vom 17. Personen erkrankt, 2 genesen und 16 gestorben.

9) Siehe Num. 290 der Staats⸗Zeit.

N1AX“ die Absicht seh, die aus N

ehr alle von hier dorthin Reisen werden sollen, wl nach der Bekan

at⸗Kommission vom 22. Aug. d.

Cholera⸗Krauken verkehrt haben,

sind in den vier Tagen vom Qng

——ö ——

bis 18. Oktober Mittags

8 B e

r 1 i n Den 21.

1.“

““ Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufz. Cou

11bb8 3 8

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, die bei der Staats⸗Buchhalterei angestellten Buchhalter, Rechnungs⸗Rath Töche und Gehennen Buchhalter Löffler, Ersteren zum Ge⸗

u1“

v NI 5bb66..

0ktober 1831. 8

29. ETEE

heimen Rechnumg Rath, Letzteren zum Rechnungs⸗Rath zu er⸗

¶rFXEMARgravwEmS St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob m. l. C. Nmk. Int. Sch. dt Berl. Stadt-Obl. Königsbg. do.

Elbinger do.

Danz. do. in Th. Pfandb.

Grofshz. Pos. do.

92 % 10 ¼

88 ½ 90 90 ¾

——

36 8 98 ¾

EüSeegegeeggnn

91½ 99 ¾ 99

87¾ 90 ¾½

92 90 92 35 % 96 ½

I 2. „6 h 8 1 . 7 .

Edk.ral. gennen und die diesfallige Bestallung Allerhöchst zu vollziehen. 44 Se. Majestät der König haben dem Chef der 7ten Divi⸗

105 ¾ 1U ons⸗Garnison⸗Compagnie, Oberst⸗Lieutenant von Heidenreich,

198 ben Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht. 1 U—

Ostpr. Pfandbef. Pomm. Pfandbr. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C d. K.-u. N Z.-Sch. d. K.-u. N.

HIoll. vollw. Duk. Neue dito.

Friedrichsd'orö.

Disconto...

Bekanntmachung. Nach einem Publikandum der Königl. Dänischen Direction der Quarantaine⸗Anstalten vom 5ten d. M. sind die Preußischen andels⸗ und resp. Hafen⸗Städte Stettin, Danzig, Elbing, Roͤnigsberg und Memel als von der Cholera pestartig ange⸗ eckt, alle übrige Preußische Häfen aber als der Cholera ver⸗ dächtig erklärt worden, was hiermit zur Kenntniß des Handel

58

Aus wärt Hambur Oesterr. 5proc. Metall. 82 ½. Eangl. Anl. 90 ¼.

3proc. Cons. 81 ⅜. Bras. 4

Russ. Anl. Hamb. Cert. 84 ½. Poln. 111. )äa. 60 London, 14 Oktober.

31.

treibenden Publikums gebracht wird. Berlin, den 22. Oktober 1831. Der Chef der zur Abwehrung der Cholera niedergesetzten Immediat⸗Kommission, v. Thile.

ige Börsen. 18. Oktober. Aproc. 72. Bank-Actien 1012. R.

g

Dün 62 ⅜. Port. 50. Russ.]

22. Okt.

Sonnabend,

Königstädt Sonnabend, 22. Okt.

in 2 Akten.

sin cour. 59. 50. Span. Rente perp. 47.

Frankfurt a. M., 18. 82 Q⅜ 4Aproc. 73 ⅜. 73 ½.

Poln. Loose

54 ½⅞. 54¼.

Königliche

Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von E. v. Houwald scher: Spinarosa, als Gastrolle.)

Gleiche Schuld, gleiche Strafe, igh spiel in 3 Akten. Hierauf: Der

xNEeS bnSe;-eeKE FIexGLEael EIIESOINeEANNIN NSE Ssdc, eias 1EN NEUESTE BEhsEN-NACHRICHTEN. Paris, 15. Okt. 5proc. Rente fin cour. 88. 60. Im. 5proc. Neapol. sin cour. 71. 5.

2 ½proc. 41 ½. Act. 1240. 1238. Partial⸗Obl. 123 3½.

Bekannimachun g9. Das Publikum wird hiermit benachrichtigt, daß die Kur⸗ fürstlich Hessische oberste Sanitäts⸗Kommission in einer Bekannt⸗ machung vom 9ten d. M. ihrerseits den Regierungs⸗Bezirk Mag⸗ deburg für von der Cholera inficirt, den Regierungs⸗Bezirk Merseburg für verdächtig, dagegen den Regierungs⸗Bezirk Er⸗ furt für Unverdächtig erklärt hat und demgemäß die dortigen verschiedenartigen Bestimmungen gegen finden. Berlin, den 22. Oktoder 1831I1. Der Chef der zur Abwehrung der Cholera niedergesetzten .Immediat⸗Kommisston, v. Thile.

Schauspiele. Im Schauspielhause: Das Bh (Hr.

6

isches Theater.

Jurist und der Bauer, Lufß

öbe.

Okt. Oesterr. 5proc. 1, 4 7 be Loose zu 100 Fl. 1681 eitungs⸗Nachrichten.

1

Redacteur John.

nzeiger fuͤr die Preu schwebenden Zeitfragen zu erlangen, ist gewoͤhnlich eine positive Kenntniß der obwaltenden staatsrechtlichen und sonstigen Verhaͤlt⸗ nisse nothwendig, zu welcher hier die Materialien geliefert wer⸗ den sollen.

Auswaͤrtige und inlaͤndische Mittheilungen werden die Redac⸗ tion in den Srand setzen, über manche Begebenheiten der Gegen⸗ wart ungekannte Ausschluͤsse zu geben.

Die dritte Rubrik ist groͤßeren politischen, historischen und staatswirthschaftlichen Aufsaͤtzen gewidmet. die nicht sowohl dem unmitterbaren Interesse des Augenblicks, als der Entwickelung der

richtigen Doctrinen uͤberhaupt angehoͤren.

Der allgemeine Charakter der angekuͤndigten Zeitschrift ist der antirevolutionaire. Auf diesem Gebiete sind jedoch sehr mannig⸗ faltige Meinungen moͤglich, und wenn ehrenwerthe und einsichts⸗ volle Maͤnner sich daruͤber geeinigt haben, was in der innern und aͤußern Politik verwerflich, so koͤnnen sich unter denselben vielfache Ansichten und Abstufungen uͤber dasjenige kund geben, was uͤberall das Rechte und Angemessene seyv. Jeder dieser Meinungen, sobald sie nur den erstgenannten Grund⸗Charakter bewahrt, ist diese Zeit⸗ schrift geoͤffnet.

Der Preis des Blattes, von welchem jede Woche ein Bogen erscheint, ist 1 Thl. 10 sar. vierteliaͤhrlich. Im Laufe des Novem⸗ bers und Dezembers d. J., werden die Nummern fuͤr die ersten Wochen des Oetobers nachgeliefert. Man praͤnumerirt auf allen Postaͤmtern und bei allen Buchhandlungen Deutschlands, und in

e. .

Berlin auf dem Koͤnigl. Zeitungs⸗Comtoir im Postgebaͤnde.

Sei Unterzeichnetem ii F eben erschienen: Kurzgefaßte Mittheilung einer sichern Behandlungsart der Cholera, nach vielfaͤltig daruͤber gemachten Erfahrungen von 8 Dr. GC. F11es, praktischem Arzte zu Poseon.

Zvo. Geheftet. Preis 2 ½ sar. E. S. Mittler in Berlin, (Stechbahn Nr. 3).

Keusserst wohlfeile Taschenbücher. Rheinieche⸗ Taschenbuch 1617 bis incl. 1825 à 7 ½ sgr. und 2 ½ sgr. Haldigung der Frauen, 1827 bis incl. 1831, zusammen 2 Thl. 2 ¼ sgr. Fortuna, 1827 bis incl. 1831, zusammen 2 Thl. 2 ¼ sgr. 8 Orphea, 1824 bis incl. 1831, zusammen 4 Thl. 5 sgr. Frauentaschenbuch, 1815 bis incl. 1831, zusammen 8 17 ¼ sgr. Beckers Taschenbuch zum geselligen Veorgnügen, 1819 bis incl. 1828, à 10 sgr. Minerva, 1824, 27, 28, à 12 ½ sgr. Verzeichnisse gratis. eöeö1e Burgstrasse No. 9 in Berlin. ““

1“

Thl.

In unserm Verlage ist so eben erschienen, und in Berlin bei Kecht, Bruͤderstraße Nr. 24, und in Wrietzen a. d. O. zu haben;

Fisc

ausfuͤhrlich und gruͤndlich

Taschenbuch, belehrendes,

zur zweckmaͤßigen Ausfuͤllung der den, von dem Verfasser des Spiegels. Gedichte.

Koͤrner, Th., Knospen.

H. Vo

welche in der Schlesingers

unter den Linden No. 34., erschienen sind:

Spohr, L., Der Alchymist, für das Pianoforte allein 15 zu 4 Händen 20 sgr. und

zu verschiedenen Preisen

1161“

Herold, Zampa oder die Marmorbraut, (la fiancée de marbr

Komische Oper in 3 Akten,

von C. Blumn. Vollständiger Klavier - Auszug mit Hinweglas deutschem Hieraus die Ouverture für das Pianoforte alfei

Ssung der Finale, mit

4 Tbl. 10 sgr. 12 ½ sgr.; Preisen.

Gernlein,

28

Oeuv. 42. 15 sgr. Neueste Berliner Liebli HIof- und den ausgezeichnet

haltend: 6 Contretänze nach den beliebtesten Melodieen d oder die Marmorbraut, 1 Masurka, 2 Wahe. und einen Kochlöffel-Walzer für arrangirt, von Neithardt, 20 sgr. Kochlöffel-Walzer, arrangirt von Neithardt, 5 sgr.

Oper Zampa, 1 Galopp

h 5 Ighn Bezug auf die (laut der 362 Arzt im Deenste der Ostindisch Methode zur Behandlung der Ch daß dieselbe Methode, nur

Ansichten und

Brechruhr und

uͤber die deren Behandlung, von

Joh. Friedr. Hoffmann.

Broch. 11 ½

dem medicinischen

11“

Svo

wurde. Ich glaube diese Anzeige seyn,

ihm, wenn dieses neue System

hat, guͤnstige Resultate herbei fuͤhrt, die

sichern. Stuttgart, den 21. S

en Staaten.

Taschenbuch fuͤr Verlobte, und Alle, die im Begriff sin es zu werden. Fuͤr Deutschlands edle Soͤhne und Tochten von dem Verfasser des Spiegels. 8vo. geb

Vollständiger Klavier - Auszug 7 Thl.

üund alle Gesangstücke einzelu zu verschiedens

Grande Fantaisie (A-Moll) et Variations brillante zur le théêmmne favoir „Ocara memoria“, pour la Guitarre seul

der Ahbgemeinen Zeitung vom 20. d. M) von

drei Wochen fruͤher, in der mir erschienenen, und in allen Buchhandlungen, F. Plahn, (Jaͤgerstraße Nr. 37), vorraͤthigen Schrift:

um ihn vor dem Vorwurfe eines Plagiats zu schuͤtzen, ui

Mitredacteur Cottel. vvexaxee n FFraukrneil ch⸗

In der Sitzung vom 14. Dktober kam das diesjährige Einnahme⸗ und Auszabe⸗Budget zur Be⸗ rathung. Nachdem die verschiedenen Artikel desselben, mit Aus⸗ nahme des von Hrn. Dubois⸗Aymé in Antrag gebrachten 7ten Artikels (s. Nr. 290 d. St. Z.), welcher als ungehörig verwor⸗ fen wurde, angenommen worden, ging das ganze Budget mit -l Stimmen gegen 1 durch. Die Versammlung beschäftigte sich hierauf mit dem Gesetz⸗Entwurfe wegen der in den hundert Tagen vorgenommenen Ordens⸗Verleihungen und Beförderungen in der Armee. Der Marquis v. Malleville stimmte gegen den Entwurf, den er als verfassungswidrig und als einen Ein⸗ griff in die Königl. Prärogative betrachtete, indem der Regierung allein das Recht zustehe, Besörderungen vorzunehmen und Orden zu verleihen. Der Herzog v. Montebello vertheidigte dagegen den Gesetz⸗Entwurf in einer improvisirten Rede, worin er auf die Nothwendigkeit hinwies, daß die Nation diejenigen belohne, die zur Vertheidigung des Landes deigetragen haben. Die jetzige Re⸗ jerung, fügte er hinzu, dürfe keinen Augenblick länger säumen, rrade und Decorationen anzuerkennen, die von einer, wie sie, aus der Zustimmung des Französischen Volkes hervorgegangenen Regierung bewilligt worden wären. Der Herzog v. Broglie meinte, die vorgeschlagene Maaßregel habe eine politische Ten⸗ denz; es sey offenbar die Absicht, die jetzige Regierung zwischen der Kaiserlichen und der Königlichen Legitimität Partei ergreifen zu lassen; eine neue Regierung dürfe indessen immer nur für diejenigen Thatsachen einstehen, denen sie selbst ihren Ursprung verdanke, und wo es auf eine Bestätigung der Handlungen der ihr vorangegangenen Regierungen ankomme, müsse sie stet; mit großer Vorsicht zu Werke gehen; es würde sonach nicht ohne Gefahr seyn, wenn man die aus der Juli-Revolution hervorge⸗ gangene Regierung für die Regierungszeit Napoleons im Jahre 1815 verbindlich machen wollte; was man der Kammer in dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurfe vorschlage, sey ganz eigent⸗ lich eine Contre⸗Revolution. Nachdem der Redner diesen Entwurf noch aus dem Gesichtspunkte eines Eingriffs in die Kö⸗ nigl. Prärogative bekämpft hatte, indem er den Monarchen zwinge, Beförderungen anzuerkennen, die allein von ihm ausge⸗ hen könnten, schloß er mit dem Vorschlage, daß die Kammer den König m einer Adresse bitten möge, zu Gunsten der Offi⸗ ziere der hundert Tage alles dasjenige zu thun, was die Um⸗ stände nur irgend gestatteten. Nach dem Herzoge von Broglie ließ sich noch der Graf v. Pontécoulant zu Gunsten des Ge⸗ setz⸗ Entwurfes vernehmen, worauf die Fortsetzung der Berathung auf den folgenden Tag verlegt wurde.

Sehicet 8ü66 Pairs⸗Kammer.

82 An

25 sgr.

fuͤr Kinder von 10 bis 12 Jahren von der Schule freien Stun⸗ 8vo. geb. 15 sar. broch. 12 sgr.

glers Buchhandlung in Potsdan

Svo.

11AA““

chen Buch- und Musikhandlung romantische Oper in 3 Aufzügen Hieraus die Ouvertün

sgr., dieselbe für das Pisnofom sämmtliche Gesangstücke einzel-

für die deutsche Bühne bearbeitg

und französischem Ter

ngstänze, aufgeführt auf alle sten Privat-Bällen, 30s Heft, emns

das Pianofor

E111“ ge st

ern hier angekommenen N. . von Docror Strang en Compagnie, empfohlene ne olera, bemerkt der Unterzeichnen

8 . 10 in Berlin bei Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 14. Oktober.

Nachdem Tages zuvor das Kollektiv⸗Amendement der Herren Märilhou, Jollivet u. A., wonach sämmtliche Pairs künftig nach einer von den Wahl⸗Kollegien anzulegenden Kandidaten⸗Liste er⸗ nannt werden sollten, verworfen worden, kam jetzt ein Amende⸗ ment des Marschalls Flausel an die Reihe, das sich von jenem wesentlich dadurch unterschied, daß danach mur 86 Pairs unter den von den Wahl⸗Kollegien der 86 Departements vorzuschla⸗ genden Kandidaten, die übrigen Pairs aber in den von der Kom⸗ mission in Antrag gebrachten Kategorieen direkt vom Könige ge⸗ wählt werden sollten. Dieses Amendement wurde durch die vor⸗ läufige Frage beseitigt. Herr Parant trat hierauf mit einem

Bemerkungen

11¾ sgr., Publikum vorgele dem Herrn Verfasser schuldig

wie es allen Anschen Ehre der Entdeckung! eptember 1831.

Carl Hoffmann.

wirklich,

dieselben Anwendung

anderen Antrage des Inhalts hervor, daß die Ernennung der Pairs zwar nach wie vor dem Könige gebühren, daß jedoch die Deputirten-Kammer dem Monarchen, als eine transitorische

Maaßregel, sofort 150 Kandidaten bezeichnen solle, worunter er 40 60 neue Pairs ernenne. Der Verfasser dieses Amen⸗ dements behielt sich indessen die nähere Entwickelung desselben bis zur Erörterung der von mehreren Geiten aufgeworfenen Frage vor, ob die jetzigen Pairs überhaupt beibehal⸗ ten werden sollten, oder nicht. Die Versammlung be⸗ schäftigte sich hierauf mit den verschiedenen Anträgen der Kom⸗ mission und den dazu vorgeschlagenen zahlreichen Unter⸗Amende⸗ ments. Eine große Verwirrung entstand zunächst über die Art und Weise der Berathung, ob man nämlich mit den Unter⸗ Amendements oder mit den Anträgen der Kommisston selbst be⸗ ginne. Nachdem man sich hierüber endlich geeinigt, wurden diese Anträge mit einigen unwesentlichen Veränderungen und nach einer Debatte, die kein erhebliches Interesse bot, in folgen⸗ der Abfassung angenommen: ³) 8 G „Die Ernennung der Mitglieder der Pairs⸗Kammer ge⸗ bührt dem Könige, der sie nur unter nachfolgenden Notabili⸗ täten wählen darf: den Präsidenten der Deputirten⸗Kammer und übrigen gesetzgebenden Versammlungen; den Deputirten, welche Mitglieder dreier verschiedener Legislaturen gewesen oder 6 Jahre im Amte sind; den Marschällen und Admirälen; den General⸗Lieutenants und Vice⸗Admirälen der Land⸗ und See⸗ macht, nachdem sie zwei Jahre im Besttze ihres Ranges sind; den Ministern mit einem Portefeuille; den Botschaftern nach zjährigen und den Gesandten nach 6jährigen Amtsverrich⸗ tungen; den Staatsräthen nach 10jahrigen Verrichtungen im ordentlichen Dienste; den Präfekten der Departements und den See⸗Präsekten nach 10jährigen Functionen; den Gouverneuren der Kolonieen nach 5jährigen Functionen; den Mitgliedern der General⸗Conseils nach Zmaliger Er⸗ wählung zum Prästdenten; den Maires der Städte von 30,000 Seelen und darüber, nachdem sie zuvor mindestens zweimal zu Mitgliedern des Municipal⸗Conseils gewählt wor⸗ den und hierauf 5 Jahre lang ihr Amt als Maire verrichtet haben; den Präsidenten des Cassations⸗ und des Rechnungs⸗ hofes; den General⸗Prokuratoren an diesen beiden Höfen nach 5jährigen Amtsverrichtungen in dieser Eigenschaft; den Ge⸗ neral⸗Advokaten am Cassationsh fe nach 10jährigen Amtsver⸗ richtungen; den Ersten Präsidenten der Konigl. Gerichtshöfe nach 5jährigem und den General⸗Prokuratoren an denselben nach 10jahrigem Dienste; den Präsidenten der Handelsgerichte in Stadten von mindestens 30,000 Seelen, nachdem sie Amal als solche gewählt worden; den ohzdentlichen Mitsliedern der 4 Akademieen des Instituts; den Bürgern, denen durch ein Gesetz und wegen ausgezeichneter Dienstleistungen eine Na⸗ tional⸗Belohnung zuerkannt worden ist.”

Die letzte von der Kommission in Antrag gebrachte Klasse betraf die Grundbesitzer, so wie die Chefs von Fabriken, Han⸗ dels⸗ und Banquter⸗Häusern, welche 5000. Fr. an direkten Steuern zahlen. Da es halb 6 Uhr war, so hatte sich eine große Menge von Deputirten bereits entfernt. Nachdem jener Steuer⸗Satz auf den Antrag des Herrn Giraud von 5000 Fr. auf 3000 ermäßigt worden, trat jetzt der Graf v. Mosbourg mit dem Vorschlage hervor, die gedachten Grundbesitzer, Fabrik⸗ Inhaber und Chefs von Handlungs⸗Häusern nur dann für wähl⸗ dar zur Pairie zu erklären, wenn sie zuvor 6 Jahre lang Mit⸗ glieder eines General⸗Conseils oder einer Handels⸗Kammer ge⸗ wesen wären. Die Versammlung wollte erst Herrn von Mos⸗ bourg gar nicht gestatten, daß er diesen Antrag näher entwickele, und in den Centris erscholl von allen Seiten der Ruf: „Zur Abstimmung!“ Da indessen der Präsident selbst die Kammer aufforderte, Herrn von Mosbourg über sein Amendement zu hö⸗ ren, so gelang es diesem endlich, zu

Worte zu kommen. Er er⸗ klärte hierauf, daß, nachdem man die erbliche Pairie abgeschafft, man offenbar eine Aristokratie des Vermozens begründen würde, sobald man sein Amendement nicht annähme; wenn es nämlich hinrei⸗ chend sey, daß man 3000 Fr. an direkten Steuern zahle, um zum Pair gewählt werden zu können, so sey es völlig überflüssig, daß man noch besondere Kategorieen stifte, und man thue ungleich besser, auf die unbedingte Ernennung durch den König zurückmkommen; durch die Emführung dieser Kategorieen habe die Kammer nicht bioß das Recht der Krone beschränken, sondern zugleich, was un⸗ gleich wichtiger sey, verhindern wollen, daß nicht allzu junge Pairs ernannt würden; wenn man num die Bedingung der Wahl bloß von dem Steuer⸗Betrage abhängig machen wollte, so würde der König Pairs von 18 bis 20 Jahren ernennen können, mit dem alleinigen Vorbehalte, daß sie erst mit dem 25sten Jahre Eintritt in die Kammer hätten. Niemand ehre mehr als er die großen Grundbesitzer und Fabrik⸗Inhaber; wenn indessen ein solcher niemals von seinen Mitbürgern in ein General⸗Conseil berufen worden, so dürfe man wohl mit Recht annehmen, daß dies nicht ohne Grund geschehen sey; wer bloß seine eigenen Angelegenheiten besorge, ohne sich jemals um die des Landes zu kümmern, könne auch keinen Anspruch auf die Pairswürde machen. Das Amendement des Hrn. v. Mos⸗ bourg wurde hierauf unter einer äußerst lebhaften Bewegung zur Abstimmung gebracht. Da ein erster Abstimmungs⸗Versuch zwei⸗ felhaft war, so wurde von mehreren Seiten der Namens⸗ufruf verlangt. Die Zahl der Stimmgeber belief sich auf 341, also 89 weniger als Tages zuvor. In den Wahl⸗Urnen fanden sich 166 schwarze Kugeln gegen das Amendement und 175 weiße für dasselbe, so daß der Antrag des Grafen v. Mosbourg, zur nicht geringen Verwunderung der ministeriellen Partei, mit einer Majorität von 9 Stimmen durchging. Der letzte der Paragra⸗ phen, in welche die Kommission die von ihr aufgestellten Kate⸗ gorieen getheilt hatte, lautet nunmehr folgendermaßen:

„Den Grundbestnern, Ehess von Fabrikea, Penbelen und Banquierhäusern, welche 3000 Fr. an direrten Steuern zah⸗

Man vergleiche darnit die Original⸗Antraͤge

in Nr. 269 der Staats⸗Zeitung.

len und resp. 3 Jahre im Besitze ihres Grundeigenthums oder 5 Jahre im Besitze ihres Patents sind, überdies ader 6 Jahre lang Mitglieder eines General⸗Conseils oder einer Han⸗ dels⸗Kammer waren.“

Am folgenden Tage sollte die Berathung fortgesetzt werden.

Paris, 15. Okt. Gestern überreichte der Ritter da Rocha dem Könige in einer Privat⸗Aundienz sein Beglaubigungsschreiben als Kaiserl. Brasilianischer Gesandter bei der diesseitigen Regie⸗ rung. Auch ertheilten Se. Majestät gestern dem Deputirten Herrn Odilon⸗Barrot und vorgestern dem mit einer Mission von Terceira hier angekommenen Portugiesischen Grafen von Funchal, dem Grafen von Flahault, den Herzogen von Laroche foucauld und Vallombrosa, dem Grafen Molé, dem Admiral Cergay und mehreren anderen Personen Privat⸗Audienzen. G

Der Minister des öffentlichen Unterrichts, Graf von Mon⸗ talivet, schlägt dem Könige in einem Immediat⸗Berichte vor, daß künftig den Kammern alljährlich eine ausführliche Rech⸗ nung über die für die Elementar⸗Schulen ausgesetzten Fonds und alle 3 Jahre eine Statistik des Elementar⸗Unterrichts vor gelegt werde. Dieser Antrag ist von Sr. Maj. genehmigt wor den. Dem Berichte folgt eine statistische Uebersicht des Zu⸗ standes des Elementar⸗Unterrichts für das Jahr 1829, da der Minister, wie er in seinem Berichte bemerkt, noch nicht alle er⸗ forderliche Dokumente aus den Departements empfangen habe, um eine solche auch für das vorige Jahr geben zu können. Die⸗ ser Uebersicht zufolge waren 1829 von den 38,135 Gemeinden, aus welchen Frankreich besteht, 24,148 mit Schul⸗Anstalten ver⸗ sehen, während 13,984 derselben noch ganz entbehrten; 3,728 Gemeinden besaßen mehrere Schulen, so daß die Gesammtzahl der in Frankreich vorhandenen Schulen 30,796 betrug, worunter 19,618 katholische, 904 protestamtische und 62 israelitische; in 804 Schul⸗Anstalten wurde die wechselseitige Unterrichts⸗Methode befolgt.

Diese Anstalten wurden im Winter von 1,372,206, im Som⸗

mer aber nur von 681,005 Schülern besucht, während die Zahl der zum Schulbesuch fähigen Knaben von 5 dis 12 Jahren 2,401,178 betrug; hieraus ergiebt sich, daß die Hälfte der Kin⸗ der des Schul⸗Unterrichts ganz entbehrten. „Dieses betrübende Resultat“, bemerkt der Mmister, „bleibt sogar noch hinter der Wirklichkeit zurück, da in mehreren Gegenden die Knaben und Mädchen nur eine Schule haben und unter der Zahl der die Schulen besuchenden Kinder also auch Madchen sich besinden. Die Mädchen⸗Schulen sind, allem Anschein nach, noch in emem viel beklagens wertheren Zustande.“ Die Zahlungs-Listen des ganzen Landes ergeben für 1829: 282,985 junge Leute zwischen 20 und 21 Jahren; davon konnten 13,159 nur lesen, 112,363 lesen und schreiben, 149,824 aber weder lesen noch schreiben; über die Bildungs⸗Stufe der übrigen 7639 mangelte es an zu⸗ verlässigen Angaden. Die Zahl der fur die Bildung von Eie⸗ mentar⸗Lehrern bestimmten Normal⸗Schulen betrug -15.

Der Moniteur enthält eine vergleichende Zusammenstel⸗ lung des Ertrags der indirekten Steuern in den ersten drei Vier⸗ teljahren des laufenden mit denen des vorigen und des vorvorigen Jahres. Mit dem Jahre 1829 verglichen ergiebt sich für die ersten drei Vierteljahre des laufenden Jahres eine Minder⸗Ein⸗ nahme von 50,755,000 Fr. und mit dem des vorigen Jahres verglichen ebenmäßig ein Ausfall von 50,340,000 Fr.; bei beiden Ausfällen sind inzwischen im Vergleich mit 1829 26,100,000 Fr. und im Vergleich mit dem vorigen Jahre 24,300,000 Fr. als Re⸗ sultat der Herabsetzung der Getränksteuer in Anschlag zu bringen, so daß jener von dieser speziellen Ursache unabhängige Ausfall in den ersten 9 Monaten d. J. sich gegen 1829 auf 24,655,000 Fr. und gegen voriges Jahr auf 26,040,000 Fr. reducirt. Vergleicht man die einzelnen Vierteljahre, so hat das dritte derselben in diesem Jahre 1,837,000 Fr. mehr eingetragen, als im vorigen⸗ Der Messager des Chambres bemerkt, daß von dieser Mehr⸗ einnahme 1,700,000 Fr. allein auf den Monat September kämen und hauptsächlich ein Ergebniß der Zölle und der Einregistrirungs⸗ Gebühren seyen, woraus sich auf das beginnende Wiederaufleben des Handels und Verkehrs schließen lasse.

Das Journal des Doébats ist sehr ungehalten übder die Annayme des Mosbourgschen Amendements am Schlusse der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer (s. oben), so wie über⸗ haupt über den ganzen Charakter, den die Debatte in der Kam⸗ mer gestern bot. „Noch nie“, sagt jenes Blatt, „hat uns die Französtsche Pairie so gedemüthizt geschienen, als an diesem Tage. Diejenigen, die nach der Abschaffung der Erblichkeit die Pairie noch nicht für todt hielten, hätten nur sehen sollen, wie man sich gleichsam um die Ehre riß, ihr den Gnadenstoß zu ver⸗ setzen. Jeder sprach für seinen Heiligen, der Eine für die Justiz, der Andere für das Militair, der Dritte für den Handel, der Vierte für die von ihm repräsentirte Provinz. Die Hälfte der Kammer stimmte gar nicht mit, gleichsam als ob von den unerhedlichsten Dingen von der Welt die Rede sey; man sprach und lachte, während der Praͤsident alle mögliche Mühe hatte, sich Gehör zu verschaffen; die Pairie war der Plünderung preisgegeben, oder vielmehr, es gab keine Pairie mehr. In Wahrheit, die Pairs⸗ Kammer würde, ungeachtet ihrer Erniedrigung, immer noch hun⸗ dertmal mehr Würde gezeigt haben, um für die Deputirten⸗ Kammer ein Wahl⸗Gesetz zu erörtern, als die Deputirten⸗Kam⸗ mer deren bewiesen hat, um sich liber die künftige Konstituirung der Palrie zu berathen. Was das Amendement des Herrn o. Mosbourg betrifft, so halten wir dasselbe aus zwei Gründen für

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höchst nachtheilig, einmal, weil es unwillkürlich an das erst Tages 1

Kammer zurückgewiesene System der Volks⸗Kan⸗ didatur erinnert, und zweitens, weil es das wesentliche Prinzip unserer ganzen Regierung verletzt. Nach diesem Prinzipe ist das Eigenthum an sich eine Bürgschaft für die Fähigkeit. Die Wähler und die Gewählten selbst leisten keine andere Gewähr, als diese. Was thut nun die Kammer? sie entscheidet am Schlusse einer Sitzung, nachdem sich schon fast 100 Deputirte entfernt haden, daß das gooße Eigenthum allein hinführo keine Bürg⸗ schaft mehr für die Fähigkeit biete, daß die anfgeklärte Wall

des Monarchen, insofern sie guf einen großen

zuvor von der

obesitzer falle,