1831 / 300 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

weil man sie einmal nicht für absolut nothwendig erachtet, da wverfassungsgemäß unsere Gerichte unabhängig seyen innerhalb ih⸗ rer Kompetenz, dann weil man es nicht für nützlich und 8 lich gehalten, isolirt bei Preßvergehen damit gleichsam zu e. mentiren. Dabei wird jedoch die Aussicht geöffnet, auf 888 neue peinliche Strafgesetzöbuch und das dazu gehörige Prozei 88 Gesetz, bei dessen Abfassung die Frage, ob Schwur⸗Gerichte üÜberhaupt eingeführt werden sollen, oder gen seyn werde.“ ih S i e n. 8 8 8 zemeinen Zeitung mitgetheilten Privatbriefe aus Rom vom 18. Okt. helßt es: „Den . Vater, welcher sich am 6ten d. nach Castel Gandolfo begeben, erfreute ein enthustastischer Empfang von der ganzen Umgegend zusammengeströmten Volke. Papst wird dem Kardinal Galefsi in Subjaco einen Besuch abstatten W’ vor Anfang des Novembers nach Rom zurlickkehren. Das Wet⸗ ter, welches eine herrliche Oktober⸗Villeggiatur versprach, zeigt sich nun wieder veränderlich. Die berechnen angstlich den Gang der Cholera, nicht allein aus Furcht vpoor derselben, sondern auch aus Interesse, für den gedor⸗ stehenden Winter die größere oder geringere Anzahl ankemmen⸗ der Fremden wahrscheinlich von dem

Einflusse dieser Krankheit abhängen wird. Für Rom, das zum Theil von Fremden lebt, ist der Gegenstand hockh wichtig. Viele meinen, daß eben aus Furcht vor der Cholera Rom von Flücht⸗ und Fürchtlingen, an⸗

gefüllt werden dürfte. Mir ist dies unwahrscheinlich, da Engländer

und Feanzosen sich in der Heimath slcherer dünken, Deutsche wahrscheinlich England und Frankreich vorziehen und

Russen üverhaupt schwerlich reisen werden. Auch sind verhältnißmaäßig beis jetzt nur wenig Fremde angelangt.

Der rühmlich bekannte Professor Zumpt aus Berlin und der Professor Regenbrecht von der Breslauer Universität haben heute ihre Rückreise angetreten.

nnuenmE.ner E EINRFA

Cholera.

n der Residenzstadt Berlin waren 1

b erkr. genes. gestorb. Bestand bis zum 26. Okt. Mittags 1806 523 1136 147

Hinzugek. bis zum 27. Okt. Mittags 18 16 19 130

In einem von der

nse⸗

nicht, reiflich zu erwäͤ⸗

sehr

8

lLau, 16. Okt.;

16.

Kwieciszewo, bis zum 20. Okt.

ist

herausgegebene Tagebuch uͤber lera in Berlin gelieferte

dru

8. Sept. d. J. waͤscherin vor. chen, wohnern ohne Militair (also nicht b sondern sogar 1149 mehr) dern nur 10 Erkrankte. b ze. wandte Militair mit zur Berechnung ziehen und die

die nen

sich

der

Ausbrüche der Cholera sind bemerkt:

hinzugerechnet werden, halb so schlimm zu

kerkrankt, 27

Cordon wird, in Folge diesfälliger gener Besehle, mit dem Gränze künftig nur mit einem Cordon bewacht werden.

Regierungs⸗Bezirk Königsberg; in Preußisch Ey⸗

Bezirk Gumbinnen, in Oletzko,

Regierungs Okt.; Regierungs⸗Bezirk Bromberg, in Rogowo und

—— Von dem Wohllöblichen Magistrat zu Wrietzen a. d. O uns Folgendes zur Einrückung zugekommen: 2

588 i dC :

„Berichtigung.

„Der vom Herrn Dr. Thaer in das vom Herrn Dr. A. Sachs

9 9 F 5. das Verhalten der boͤsartigen Cho⸗

und in Nr. 282 der Staats Zeitung abge⸗

ckte Stadt Wrietzen, folgender

ckte Aufsatz bedarf, in Ruͤcksicht der

Berichtigung.“

„Der erste Erkrankungsfall an der Cholera kam im Civil am vei der in dem Militair⸗Lazareth angestellten Ab⸗ Von diesem Tage bis inel. 28. Sept., also in 3 Wo⸗ vom Civil 54 (und nicht einige und neu dies betraͤgt bei einer Population von 5140 Ein⸗ loß voll 4000 Einwohnern, auf 1000 Menschen nicht 25, son Will man das zum Sperr⸗Cordon ver⸗ 30 erkrankten ldaten in Anschlag bringen, so muß freilich zu der obigen, nur Civil⸗Einwohner enthaltenden, Summe die Mannschaft von ei⸗ Garde⸗Bartaillon, einer Eskadron und einem Landwehr⸗Stamm . und dann koͤmmt die Berechnung ungefaͤhr zen, als der genannte Aufsatz angiebt, obgleich das Verhaͤltliß bei dem Militair so sehr unguͤnstig gestaltet.“ In Hamburg sind vom 23. bis 25. Okt. Mittags 70

erkrankten Menschen,

Personen an der Cholera erkrankt, 12 genesen und 38 gestorben.

In Wien sind vom 20. bis 21. Okt. Mittags 70 Personen 27 genesen und 43 gestorben. 1u““ Aus Prag vom 20. Okt wird gemeldet: Der diesseitig an Gränze von Preußisch⸗ Schlesien aufgestellte Sanitäts⸗ aus Wien hier eingegan⸗ aufgelöst und die gedachte

Z4sten d. Polizei⸗

durch Militair verstärkten

——

Bis zum 27. Okt. Mittags Summa 1824 539 1155 13³0 Hierunter sind vom Militair 22 10 10 28 In ihren Wohnungen werden behandelt 98 Personen, in den Hospitälern 32.

In der Stadt Magdeburg sind 8 erkrankt genesen gestorben Bestand bis zum 22. Oktober 237 26 152 59 hinzugek. am 23. Oktober.. 17 2 -b 11“*“ 6 25. 13 9 26. 1- 9

309 52 1 19 5 42 2 erkr. genes. gestorb. Bestand. 308 89 205 11 11“ . 7

26.

Summa Darunter Militair In Stettin waren bis zum 22. Oktober mnen am

92 2 ).

FAusssummedrag.

218 19

Summa 315 Darunter Militair. 28 In Breslau waren: erkrankt genesen bis zum 20. Oktober 399 51 inzugek. am 21. 115

2 7 7 23. 90 4

Summa 536 In Konigsberg waren

gestorben Bestand 200 14 35 15:

36

1 27 152 298 15

erkrankt genesen gestorben Bestand 661 1103 92

9 44 90 14 81

1128 81

bis zum 19. Oktober 1856 inzugekomm. am 20. . 18 21. 2 12 7 Summa 1886 S.

In Tilsit sind

bis zum 20. Oktober.. darunter Militair

genesen gestorben Bestand 114 152 9 17 14 2

erkrankt 275

1)

6) 0 8)

9)

did in

Dank sagen,

denen Personen sind folgende

Hierzu die bis Ende August d. J.

der Herren Schreiber u. Comp. zu

1. Sept. d. J. hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß. und edeln Gebern, welche durch diese neue Beisteuer sich um die leidende Menschheit verdient gemacht,

Oeffentlicher Dank.

den Ausbruch der Cholera huͤlfsbeduͤrftig gewor⸗ bei uns im Laufe des Monats September F

milde Beitraͤge eingegangen. 1

von dem Herrn Rendanten 1

Ribbeck in Magdeburg 1165 Rt. 1sg. 10 pf. incl.

von der Koͤnigl. Haupt⸗In⸗

stituten⸗ und Kommunal⸗

Kasse zu Merseburg

von der Koͤnigl. Regierung

zu Erfurt. 1

von dem Koͤnigl. Regie⸗

rungs⸗Praͤstdium zu Minden

von dem Hochloͤbl. Unter⸗

stuͤtzunas⸗Verein zu Berlin

von dem Koͤnigl. Polizei⸗

Praͤsidium zu Berlin.

von der Kduigl. Regierungs⸗

Hauptkasse zu Arnsberg.. 20

aus einer gehaltenen Kol⸗

lekte zu Elsterwalde

von dem Gutsbesitzer Herrn

Plehn auf Kopnitkowo... -

in Summa

Fuͤr die durch

26 *

6065 Rt. 26 sg. 2 pf.

eingekommenen 4778 11“ 164 . sind uͤberhaupt 10,844 Rt. l9 sg 2 pf. incl. 263 Rt. G. Außerdem noch ein Centner Weizengries von der Handlung Wettin an der Saale.

unserer Bekanntmachung vom bringen und den

Indem wir dieses in Verfolg

so wie denjenigen Behoͤrden und In⸗ duen, welche auf dieses erfreuliche Resultat eingewirkt haben, unserem und der Huͤlfsbeduͤrftigen Namen, den verbindlichsten bemerken wir zugleich, daß wir die eingegange

nen Beitraͤge, so weit sie nach den Einsendungs⸗Schreiben aus⸗

sch

gen Orts⸗Sanitaͤts⸗Kr den Stadt⸗Kreis uͤberwiesen haben, zeichnete Theil auch zur

die Stadt Danzig bestimmt worden, der hiesi⸗ Kommission zur weiteren Verwendung fuͤr wogegen der uͤbrige nicht so be⸗ unseres

ließlich fuͤr

Unterstuͤtzung der anderen Kreise

Departements resp. bereits benutzt und reservirt worden ist, indem

letz

tere der zur Zeit der Aufforderung vom 26. Juni c. nur fuͤr die

Fgemeiner Anzeige

Domainen⸗Veraͤußerung.

Laut Bekanntmachung der Koͤnigl. Regierung zu Merseburg, (s. Oeffentl. Aazeiger des Merseburger Amts⸗Blatt Nr. 68), soll die im Sangerhaufer Kreise belegene Koͤnigl. Domaine Obersdorf, eceiaschließlich des Vorwerks Mohrungshof, mit einem Flaͤchen⸗In⸗ halte von uͤberhaupt 816 Morgen 102 IRuthen, den dazu gehoͤri⸗ gen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤuden, den nicht unbedeutenden Huͤthungen ic. resp. im Ganzen, und inebesondere das Vorwerk Mohrunashof in kleinen Theilen, im Wege des Meistgebots öͤffent⸗ lich veraͤußert werden. Der Lieitations⸗Termin ist auf den 23. November d. J. und die folgenden Tage, Vormittags 10 Uhr, im Expeditions⸗Zimmer des Koͤnigl. Rent⸗Amts zu Sangerhausen, vpor dem Herrn Regierunasrathe Hanewald, angesetzt, und sind da⸗ selbst, wie auch in Koͤnial. Regierung Domainen⸗Registratur zu Merseburg, die Verkaufs⸗Bedingungen, Veraͤußerungs⸗ und Situa⸗ tions⸗Plaͤne, wie auch Vermessungs⸗Register zur Einsicht ausge⸗

legt worden.

anntmachungen.

Bekanntmachung.

Zum oͤffentlichen, Schuldenhalber veranlaßten Verkaufe des, dem Garnwebermeister Luͤdicke gehoͤrigen, No. 67, Folio 331, Hy⸗ potheken⸗Buchs von Neustadt a. d. Dosse verzeichneten, gerichtlich zu 700 Thl. gewuͤrdigten Kleinbuͤrgerguts zu Neustadt a. d. Dosse, haben wir einen Termin auf

den 24. November d. J, Vormittags 11 Uhr, zu Rathhause allhier anberaumt; zu welchem wir Kauflustige mit dem Bemerken einladen:

daß gegen die Taxe, welche taͤglich in unserer Registratur ein⸗

gesehen werden kann, bis 4 Wochen vor dem Termine Erinne⸗

rungen zulaͤssig sind. Neustadt a. d. Dosse, am 25. August 1831.

Konigl. Preuß. Justiz⸗Amt.

Bek

1

Berlin 11 Meilen, Berlin und Hambura

soll an den Termin auf

Potsdam, R. am Dossefluß, und Wusterhausen a. d. Dosse

r fuͤr die

Bekanntmachung. Das Saigerhuͤttenwerk zu Hohenofen bei Neustadt a d. Desse Meistbietenden verkauft werden, und steht ein Lieitations⸗

den 4. Mai 1832, Vormittags 10 Uhr,

in der Gerichtsstube zu Hohenofen an, zu welchem Kauflustige ein⸗ geladen werden.

Das Saͤlgerhuͤttenwerk Hohenofen liegt im Regierungs⸗Bezirk Dorfes Sieveredorff

Ruopiner Kreise, in der Naͤhe des eutfernt von Neustadt a. d. Dosse 3 Meile, von 1 Melle, Friesack 2 Meilen, Kyritz 2 Mei⸗ en, Havelberg 3 Meilen, Rathenow 4 Meilen, Ruppin 4 Meilen, Maadeburg 14 Meilen, von der Chaussée zwischen

Meclen, von der Havel 1 ½ Meile

Unterhalb des Werks ist die Dosse mit Kaͤhnen von 60 bis 80

Centner schiffoar, die bei großem Wasser 120 bis 150 Centner la⸗ den koͤnnen

Werke beim sogenannten 1b von dort aus Schiffe mir 1500 bis 2000 Ceniner befrachtet werden.

3) die Saigerhuͤtte, 4) die Hammerhuͤtte,

Der Einfluß der Dosse in die Havel findet Meile von dem

Wendischen Kirchhof statt, und koͤnnen

Zu dem Werke gehoͤren: A. Die Huͤttengebaͤude, und zwar:

1) Die große Huͤtte und Pochwerks⸗Arche, 2) die kleine Huͤtte, 5) die neue Huͤtte, 6) der Vorraths⸗ und Schirrschuppen, 7) der Holzschuppen, 8) der Kohlenschuppen, 9) das Feuerleiterschauer, 10) die neue Saiger⸗ huͤtte, 11) das Kupfermagazin, 12) das Spritzenhaus, 13) die Floß⸗ und Betrtebs⸗Arche zwischen der Hammer⸗ und neuen Huͤtte, 14) die Betriebs⸗Arche zwischen der großen und kleinen Hutte.

B. Die Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤude, und zwar: 1) Das Huͤtten⸗Amts⸗Gebaͤude und erste Offizianten⸗Wohnung mit Stallung, 2) das Wohnhaus des zweiten Beamten mit Stal⸗ lung, 3) das Wohnhaus des dritten Beamten mit Stallung, 4) ein Wohnhaus zu zwei Familien nebst Stall, 5) ein Wohnhaus zu vier Familien nehst Stall und Probier⸗ und Wagenstube, 6) ein 4⸗Familienhaus, der Stall genannt, 7) das 2⸗Familienhaus neben dem Kruge, 8) das 6 Familienhaus links von der Poliermuͤhle, 9)

neun-

UImgeg DU D

fächste weKrlHJn. enn . 3 . durch die inzwischen erfolgte Verbreitung der Cholera im gang

Verwaltungs⸗Bezirke, hoͤchst beduͤrftig geworden sind. Danzig, den 3. Oktober 1831. Koͤnigl. Preußische Regierung,

0

Abtheilung des Inne

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel (Preusz. Con veenn EMEmmm 99 ½ 9 105 ¾ 105 ¾ 106 ½

Frar aeld.!

Ostpr. Psandbrf. Pomm. Pfandbr. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C d. K.- u. N Z.-Sch. d. K.-u. N.

S

xAnmMNen- 2 St.-Schuld-Sch. 95 ½ Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob m. l. C. Nmk. Int. Sch. di Berl. Stadt-Obl. V Königsbg. do. Elbinger do. V Donz. do. in FTh. Weslpr. Pfandb.2 Grofeig. Dos de

60

EREEAEEUn

Holl. vollw. Duk. 18

Neue dito. Friedrichsd'or. 13 ½ Disconto..... 3 EPreu sa. Brief.] 08.

TII 1

Kurz 2 Mt. Kurz 2 MAt. Mt. Mt Mt. Mt. Ut.

Amsterdam

dito Hamburg

dito London Paris Wien in 20 Xr.. Augsburg Breslau Leipzig-.. Frankfurt a. Petersburg BN. Warschau

3 Woch. Kurz

100 Rbl. 600 Fl.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 22. Oktober. 1 Niederl. wirkl. Schuld 39 ½. Kanz-Billets 15. 6 proc. Aul. 42 Mill. 85 ½. Oesterr. 5proc. Metall. 80. Russ. (von 18 ³⁸) 8 Hamburg, Oesterr. 5proc. Metall. 83. 4proc. 73 ½. Engl. Anl. 92. Russ. Anl. Hamb. Cert. 85 ½.

25. Oktober Bank-Actien 1044. S Poln. 112 ½. Dàn.

ÓAQ,Q-,-—

London, 21. Oktober. 3proc. Cons. 81 ½. Bras. 43 ¾. Russ. 96 ¾.

Königliche Schausviele. Frreitag, 28. Okt. Im Opernhause: Der Spiegel des! sendschoön, Burleske in 1 Akt, mit Gesang, von C. Blum. b auf, zum Erstenmale: Venus und Adonis, anakreontisches 2 in 2 Abthetlungen, vom Königl. Balletmeister Titus. Die sik ist theils neu komponirt, theils arrangirt vom Königl.

zertmeister E. W. Heming. 1 b Sonmabend, 29. Okt. Im Schauspielhause: Torquato

Incl. 1015 Rt. G.

Preußischen Staaten.

Schauspiel in 5 Aibtheilungen. Sonntag, 30. Okt. Im b Orleans, romantische Tragödie in 5 Abtheilungen. Königstädtisches Theater. 1 Freitag, 28. Okt. Der Berusteinring, oder: mählung an der Ostsee, Zauber⸗Oper in 3 Akten.

Opernhause: Die Jungfrau

Die

NEUESTE BERSEEN- NAACHRICHTEII. Paris, 21. Okt. 5proc. Rente pr. compt. 91. 50. ir. 91. 55. 3 proc. Hn cour. 63. 60. 5proc. Neapo 75. 5proc. Span. Rente perp. 48 Frankfurt a. M., 24. Okt. Oesterr, 5 proc. Metal.. 85 Aproc. 75 ½. 75 ¾. 2 proc. 43 ½. 1 proc. 19¼ Br. Baut 1306. 1302. Part.⸗Obl. 126 ½.125 ½. Loose zu 100 Fl. 19 Poln. Loose 56 ½. 564.

John. Mitredacteur Cotte 1. vmmhhemees eee

Gedruckt bei A. W. Haht

das 5⸗Familienhaus rechts von der Poliermuͤhle, 10) das Backhat 11) das Krug⸗Gebaͤude mit Stall. 8 C. 4 Brunnen. 8 .bv Die Fischerei im Teiche und in de Gaͤrten, Wiese und Weide. G. Wassergefaͤlle Fare und Besch eibung dieses Werks, so wie die Verkaufs⸗ dingungen, koͤnnen bei dem unterschriebenen Kommissarius, Juj Rath Gericke zu Wusterhausen a. d. Dosse, auf dem Saigerhuͤn Amte zu Hohenofen und in der Registratur des Koͤnigl. Ober⸗Be Amts zu Berlin eingesehen werden. Wusterhausen a. d. Dosse, den 4. Oetober 1831. Vigore Commissionis.

Der Justiz⸗Rath Ger iche.

Die Vorlesungen bei hiesiger Universitaͤt nehmen mit denm setzlichen Termine, den 20. Oktober, ihren Anfang, und weyn auch bei einem etwa sich ereignenden Ausbruche der Cholera 1 ausgesetzt werden. Uebrigens sind die Grenzen beider Großher thuͤmer Mecklenburg auf mehrere Meilen von der epidemisg Brechruhr noch unberuͤhrt, und ist namentlich in Bezug auf⸗ Sradt Rostock zu hoffen, daß, außer den aemeinsamen Schutzme regeln des gesammten Landes, die gesunde Bauart und Lage selben, zur Erhaltung ihrer oft bewaͤhrten Salubritaͤt dienen we Zur Beruhigung der Studirenden, ihrer Eltern und Angehörl wird jedoch hiermittelst noch besonders angezeigt, daß im Falle. Ausbruches der Cholera hierselbst, alle Maaßregeln getroffen, den etwa erkrankenden Studirenden die baldigste und wirkseau Huͤlfe angedeihen zu lassen.

Rostock, den 18. October 1831.

Rector und Coneilium der Universitaͤt hierselbst. 9. Spitta, d. z. Rector⸗ C. H. Diederich

——

hat

sen wurde, die in

der Freiwilligen dieser Garde geschildert.

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Amtliche Nachrichten. e““

Se. Königliche Majestät haben den Maler Karl Blechen zum Professor und Lehrer der Landschaftsmalerei bei der hiesigen Atademie der Künste zu ernennen und das Patent für ihn Aller⸗ höchsteigenhändig zu vollziehen geruht.

Se. Königliche Majestät haben dem bei dem Museum als Gemälde⸗Restaurator angestellten Maler Schlesinger das Prä⸗ dikat eines Professors Allergnädigst zu ertheilen und das Patent Allerhöchstselbst zu vollziehen geruht. E“

Der Doctor juris Fr. W. von Tigerström zum außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Königlichen Universttät in Greifswald ernannt worden.

Abgereist: Der Kaiserl. Russische Feldjäger, Capitain Markowitsch, als Courier nach Wien.

8

B“ Zeitungs⸗Nachrichten.

E116 JEo111111X“*“

St. Petersburg, 19. Okt. Se. Majestät der Kaiser haben den wirklichen Geheimen Rath Nowossilzoff zum Mit⸗ glied des Reichs⸗Raths zu ernennen und dem wirklichen Staats⸗ rath Dmitrieff den Königl. St. Stanislaus⸗Orden erster Klasse zu verleihen geruht.

Die St. Petersburgische Zeitung enthält die (schon bekannte) Nachricht von der durch die Kriegs⸗Ereignisse herbei⸗ geführten Besetzung Krakau's durch Kaiserlich Russische Truppen unter dem Befehl des General⸗Lieutenants Rüdiger und fügt am Schluß hinzu: „Der Kaiserliche Hof tritt mit den Höfen von Wien und Berlin, als Mitbeschützern der Freistadt Krakau, über die Maaßregeln in Berathung, welche am geeignetsten seyn dürsten, um daselbst die gesetzliche Ordnung der Dinge wieder⸗ herzustellen, welche durch innere Erschütterungen so wesentlich be⸗ einträchtigt wurde. Es versteht sich, daß die Besetzung dieser Stadt durch Russische Truppen nur eine vorübergehende Maaß⸗ regel ist, welche sogleich aufhört, wenmn wir die Ansichten der beiden anderen Höfe in dieser Beziehung erfahren. Auch bereits ein Theil unserer Truppen jene Stadt und e Weichbild wieder geräumt, um die Besetzung weniger druͤckend zu machen. Auf Befehl des Generals Rüdiger ist eine Summe von mehr als fünftehalb Millionen Gulden, wel⸗ che der Polnischen Bank und verschiedenen Instituten des Kö⸗ nigreichs gehören und von den Rebellen aus Warschau entwen⸗ det wurden, mit Beschlag belegt. Auch hat man dort eine Ge⸗ wehr⸗Fabrik angetroffen, welche von der revolutionnairen Regie⸗ rung Polens daselbst eingerichtet worden war, um die Polnische

nach dem Rus⸗

Armee mit Waffen zu versorgen.“

Die obgenannte Zeitung giebt sischen Invaliden in einer besonderen Beilage den An⸗ sang eines unterm 15. (27.) September Sr. Majestät dem Kai⸗ ser von dem Fürsten Paskewitsch erstatteten ausführlichen Be⸗ richts über die Bestürmung von Warschau. Der vorliegende (einen ganzen Bogen einnehmende) Theil des Berichtes enthäͤlt, nächst der Meldung von einem am 4. Sept. gehaltenen Kriegs⸗ Rathe, worin der Sturm für unvermeidlich erkannt und beschlos⸗ Folge dessen von dem Feldmarschall getroffe⸗ nen einzelnen Dispositionen und demnächst die militairischen Be⸗ gebenheiten am 1sten Tage der Bestürmung (6. Sept.), an welchem die Einnahme von Wola erfolgte.

In einem von der Nordischen Biene mitgetheilten Schreiben eines Offiziers von der Moskowischen Garde über die Bestürmung von Warschau, wird die ausgezeichnete Tapferkeit Jedes Regiment der⸗ selben stellte deren 100 nebst 4 Offizieren. Sie waren es, welche die bedeutendste Fortification der Polen zu Wola, wo sogar einige Polnische Frauen an dem Kampf Theil nahmen und als Opfer ihres Beginnens sielen, erstürmten, für welche Waffenthat sie, noch während der Schlacht selbst, von einem allgemeinen Hurrah der Grenadier⸗Regimenter begrüßt und von ihren Generalen mit Lobeserhebungen überhäuft wurden.

Die hiesige Handels⸗Zeitung meldet: „Das Preu⸗ sische Schiff „Mina“, Capitain Wieruf, wurde am Morgen des 8. Okt. beim Durchgang durch die Isaaksbrlicke vom Tau losge⸗ rissen und auf die unterhalb der Brücke vor Anker liegenden Fahrzeuge getrieben. Es stieß gegen die Anker derselben und er⸗ hielt dadurch an der Seite ein bedeutendes Leck. Die auf dem Schiff befindliche Waare, Braunstein und Zink, ist gänzlich durchnäßt, ward aber sogleich gelöscht und ins Zollhaus gebracht. Das Wasser ist bereits aus dem Schiff ausgeschöpft und dasselbe nun außer Gefahr.“”) 8 3

Warschau, 23. Okt. Eine Deputation des Munieipal⸗ raths der Hauptstadt Warschau, bestehend aus dem Präsidenten und 4 Mitgliedern dieses Raths, machte am 20sten d. M. dem Mitglied der provisorischen Regierung des Königreichs Polen, Grafen Stroganoff, als Dirigenten der Abtheilung des Innern, ihre Aufwartung. Der Graf besprach sich lange Zeit mit dieser ö über mehrere die Residenz betreffende Angelegen⸗

eiten.

Der Staatsrath Graf Suminski hat sein früheres Amt in der Regierungs⸗Kommission des Innern und in der Verwaltung

der Posten wieder angetreten.

In der Warschauer Zeitung liest man Folgendes: „Inkonsequenz ist einer der gewoͤhnlichsten Fehler des Menschen. Lelch’ üse err sich on seinen Leidenschaften hinreihen und beschwert

78 1I

hierselbst ist

9

sich dann uͤber die schlimmen Folgen, die eben dies i Handeln ihm fugeso en hat. Ein neuer Beleg sceze denscheftlich⸗ ten Ereignisse in diesem Lande, wo man sich blindlings in den Krieg stuͤrzte und nun uͤber die Nachtheile klagt, welche derselbe mit sich fuͤhrte. So hoͤrt man auch manche Beschwerde uͤber die Fouragi⸗ rungen der Russischen Armee, beklagt sich uͤber den Russischen Sol⸗ daten und vergißt, daß nicht er, sondern die verderblichen Maaß⸗ regeln der revolutionnairen Regierung die Schuld dieser Beschwer⸗ den tragen. Als die Russische Armee die Graͤnzen des Konigreichs üͤberschritt, wurden die gemessensten Befehle zur Aufrechthaltung der Ordnung ertheilt, und der Soldat, an strenge Mannszucht gewbnt achtete willig das Eigenthum des friedlichen Einwohners. Die nd⸗ thigen Lebensmittel wurden zur Stelle den Eigenthuͤmern in Geld verguͤtet und fuͤr die entnommene Fourage regelmaͤßige Quittungen ausgestellt. So gelangte das Heer bis zum Bug, und gewiß nur sehr unbedeutend war der Verlust, welcher einzelne Besitzer auf dieser Landes strecke traf. Anders gestaltete es sich jenseits dieses Flusses. Auf einen kleinen Raum beschraͤnkt, wollten die Insurgenten hier die⸗ selben Mittel anwenden, welche Kaiser Alexander bei seinem Kampfe gegen Napoleon vorgeschrieben hatte Rußland, welches hundert⸗ tausende von Quadratmeilen zaͤhlt, mochte damals immer einzelne Theile preisgeben, um das Ganze desto sicherer zu bewahren; wie viel Landes hatte dagegen Polen aufzuopfern, welches man in weni⸗ gen Tagen durchziehen kann. Hunderte von Staͤdten, ungeheure Huͤlfsmittel und eine fast endlose Linie zum Ruͤckzug blieb den Rus⸗ sischen Armeen nach Moskau's Einnahme; auf welchen Stuͤtzpunkt konnten die Insurgenten nach Warschau's Falle rechnen? Und den⸗ noch wurde das ungluͤckliche Land zur Ergreifung dieser verderbli⸗ chen Maaßregeln gezwungen. In allen Staͤdten und Doͤrfern jen⸗ seits des Bugs, wo die Russischen Truppen erschienen, fanden sie keine einzige obrigkeitliche Person, Niemand, an den man sich zur regelmaͤßigen Erlangung der Beduͤrfnisse haͤtte wenden koͤn⸗ nen. Meilenweit vom Wege ab mußten daher kleine Truppen⸗ Abtheilungen entsendet werden, um das Ndͤthige herbeizuschaffen, und natuͤrlicher Weise konnte hierbei keine Kontrolle mehr stattfin⸗ den; der Soldat nahm oft mehr, als er brauchte; Manches wurde versplittert und verschleudert, und der ungluͤckliche Landmann mußte fuͤr die thoͤrichten Maaßregeln einer Regierung buͤßen, die sich die väͤterliche nannte. Diese kurze, aber wahrhafte Eroͤrterung scheint um so mehr an ihrer Stelle zu seyn, da es eine der angelegentlich⸗ sten Bestrebungen der Revolutionsmänner war, alle Thatsachen auf das schaamloseste zu entstellen und die Handlungen der Russischen Armee, so wie diejenigen ihrer Fuͤhrer, mit dem Gifte der niedrig⸗ sten Verleumdung 8 besudeln. Daher denn auch das Truggewebe, welches sich uͤber die Ereignisse der letzten 10 Monate geworfen hat und das Urtheil manches sonst rechtlich gesinnten Mannes noch jetzt lesanae haͤlt.“ Der Warschauer Zeitung zufolge, sind bereits alle Wojewodschafts⸗Komimissionen im Königreiche Polen in ihrer früheren Zusammensetzung wieder in Thatigkeit getreten. Der Präsident der Wojewodschafts⸗Kommission von Plozk, Herr Skonieczny, macht uncerm 15:,2 d. M. bekannt, daß er an die⸗ sem Tage seine Amtsfülährung beginne, und fordert alle diejeni⸗ gen Subaltern⸗Beamten, welche vor dem 29. November v. J. zu dieser Kommissten gehörten, auf, sich sogleich an ihrem Platze einzufinden, widrigenfalls sie es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn ihre Stellen Anderen lübertragen würden. In Siedlce re⸗ sidirt der Präsident der Podlachischen Wojewodschafts⸗Kommis⸗ sion, Herr Starnalski. Derselbe hat bereits Licitationen zu Ver⸗ pachtung der Koscher⸗ und Consumtions⸗Einkünfte dieser Woje⸗ wodschaft eröffnet. Der Staatsrath Piwnizki, der seine Stelle als Präsident der Wojewodschafts⸗Kommission von Kalisch wie⸗ der antritt, ist heute von Warschau dorthin abgereist.

Die Spezial⸗Direction des landschaftlichen Kreditvereins der Wojewodschaft Sandomir zeigt unterm 3ten d. M. an, daß sie ihre für einige Zeit unterbrochenen Geschäfte wieder begonnen hat. Dieselbe Behörde in der Wojewodschaft Kalisch macht un⸗ term 17ten d. bekannt, daß, da noch sehr viele Edelleute mit den jenem Verein gebührenden Juli⸗Zinsen der ihnen auf ihre Güter geliehenen Kapitalien im Rückstande sind, dieselben sich Executions⸗Maaßregeln aussetzten und zu gewärtigen hätten, daß ihre Güter unter Administration gestellt würden, wenn sie nicht sogleich ihrer Pflicht Genüge leisteten.

In diesen Tagen soll eine neue Taxe für Lichte und Seife in Warschau publizirt werden.

Auf den letzten Warschauer Märkten zahlte man für den Korzez Roggen 22 25 Fl., Weizen 30 —36 Fl., Erbsen 20 bis 26 Fl., Gerste 20 25 Fl., Hafer 12 15 Fl., für die Klafter Holz 20 24 Fl.

freyke.“

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 20. Oktober. An der Tages⸗Ordnung war die Berathung über die einzelnen Artikel des Gesetz⸗Entwurfes, wodurch ein Kredit von 18 Millio⸗ nen Fr. zur Beschäftigung der arbeitenden Klasse in nachstehen⸗ der Weise verlangt wird: Als Zuschuß zu den Kosten für den Chaussee⸗Bau 2,000,000; zu gemeinnützigen Bauten in den De⸗ partements 9,000,000; an Unterstützung für den Handel und Gewerbfleiß 2,000,000; zur Bestreitung unvorhergesehener Be⸗ dürfnisse 5,000,000 Fr. Herr Cordier schlug vor, die Regie⸗ rung außerdem noch zur Entnehmung emer Summe von 16 Millionen auf den dem Handelsstande im vorigen Jahre vorge⸗ schossenen und jetzt allmälig wieder eingehenden Unterstützungs⸗Fonds zu ermächtigen und diese ganze Summe der 34 Millionen auf die Departements, nach Maaßzabe des Betrages ihrer direkten Steuern, auszuschreiben. Der Handels⸗Minister verwarf diesen Antrag, da das von ihm eingebrachte Gesetz dadurch gaänz⸗ lich über den Haufen gestoßen werden würde. Der Graf De⸗ laborde unterstüttzte dagegen den ersten Theil desselben. Eben so Herr Mauguin. Beide waren der Meinung, daß die ver⸗ langte Summe zu gering sey. Der Letztere berührte zugleich meh⸗ rere Mängel in der Gesetzgebung, die, seiner Meinung nach, die freie Entwickelung des Handels und Gewerbfleißes hemmten; namentlich bezeichnete er in dieser Beziehung die Korngesetze, so wie die hohe Besteuerung des fremden Eisens und Schlachtviehs. Der Handels⸗Minister wies den Vorwurf des Hrn. Mauguin zu⸗ rück, daß die Regierung unthätig sey, und berief sich darauf, daß der Kammer bereits ein neues Korngesetz vorgelegt worden sey.

Was das Zoll⸗System betreffe, so lasse sich dasselbe nicht mit einem Schlage umändern; jeder einzelne Artikel des Zoll⸗Tariss müsse vielmehr vorher in die reiflichste Erwägung gezogen wer⸗ den; der oberste Handels⸗Rath sey unausgesetzt hiermit beschäf⸗ 89 und hoffe bald im Stande zu seyn, das Resultat seiner 8 zerathungen der Kanimer vorzulegen. Mittlerweile habe das Ministerium bereits mehrere andere nicht minder wichtige Gesetze eingebracht, als z. B. das Gesetz über die Rekrutirung der Lrr⸗ mee, das Municipal⸗ und Devartemental⸗Gesetz und das Budget. Ein Gesetz über die Exmittirung der Grundbesitzer in dem Interesse des allgemeinen Besten, ein zweites über den Ele⸗ mentar⸗UUnterricht und ein drittes wegen Organisation des Staats⸗Raths wären ihrer Vollendung nahe, und man kön⸗ ne sonach wohl nicht behaupten, daß die Regierung die Hände in den Schoß gelegt habe. Am Schlusse seines Vortrages äußerte Hr. v. Argout noch, Hr. Mauguin habe sehr unrecht, wenn er die verlangten 18 Milltonen als einen völlig gering⸗ fügigen Gegenstand behandle; die Minister ihrerseits urtheilten nicht so leichthm über die Opfer, die sie von den ohnehin über⸗ lasteten Steuerpflichtungen verlangten; vielmehr hielten sie es für ihre erste Pflicht, nur das unumgänglich Nöthige zu fordern. veg dem Handels⸗Minister trat auch noch Hr. Humann zur 2 iderlegung des Hrn. Manguin auf. Er gehöre nicht zu der Zahl derer, äußerte er unter Anderem, die das Prohibitiv⸗System vertheidigten; indessen glaube er auch nicht, daß, wo dasselbe einmal angenommen worden, man sich mit einem Male ganzlich davon lossagen dürfe; seit 30 Jahren bestehe jenes System in Frankreich; wollte man dasselde plötzlich aufgeben, so würde man die Existenz der gewerbtreibenden Klasse mehr oder weniger aufs Spiel setzen und eine große Ungerechtigkeit begehen; nur allmä⸗ lig dürfe eine Verbesserung in das Zoll⸗System eingeführt wer⸗ den; Alles, was Hr. Mauguin über die Befreiung des Handels gesagt habe, sey in der Praxis unausführbar; eine unbeschränkte Han⸗ dels⸗Freiheit lasse sich nur dann ersterwarten, wenn alle Völker nur ein einziges bilden würden. Hr. Manguinbestieg hierauf noch emmal die Rednerbühne und bemühte sich, zu bewelsen, daß man bei der Modificirung des Prohibitiv⸗Systems das Interesse des Llcker⸗ baues mit denen des Handels und Gewerbfleißes zu verschmeizen suchen müsse. Herr Guizot kam wieder auf den eigentlichen Gegenstand der Debatte zurück. Der vorliegende Gesetz⸗Eutwurf, meinte er, sey weder von den Vertheidigern, noch von den Geg⸗ nern desselben aus seinem wahren Gesichtspunkte becrachtet wor⸗ den; der Nothstand der arbeitenden Klassen ser eine Thatsache, die von Niemand geleugnet werden konne; er seinerseits halte sich überzeugt, daß derselbe noch größer sey, als er vielleicht man⸗ chem Anderen erscheme; diesem Nothstande abzuhelfen, sey nun der Zweck des der Kammer vorliegenden Gesetzes: noch eine an⸗ dere Thatsache aber, die mit der betrübten Lage der unteren Klassen zusammentreffe, dürfe man nicht außer Acht lassen, naäͤm⸗ lich das Streben, die Grundbesitzer, ats Müßiggänger, der arbei⸗ tenden Klasse gegenüber zu stellen und letztere dadurch ire zu führen. Wenn sonach die Regierung dieser Klasse zu Hülfe kom⸗ men wolle, so dürfe solches immer mur in gewissen Gränzen ge⸗ schehen, damit nur die wahrhaft bedürstigen Arbeiter, nicht aber die⸗ jenigen, die sich absichtlich dem Müßiggauge hingäben, Nutzen daraus zögen. Dies sey der Grund, weshalb die Minister nur eine Summe von 18 Mill. verlangt hätten; unter diesen befän⸗ den sich 5 Mill. für unvorhergesehene Bedurfnisse; die Bewilli⸗ gung dieser Summe würde allerdings ein Beweis des Zutrauens seyn; indessen verdiene die Regierung ihn auch, und man dirfe nicht vergessen, daß die Kammer bereits vor einigen Monaten den Ministern ein weit größeres Zeichen ihres Vertrauens da⸗ durch gegeben, daß sie ihnen 100 Mill. zur Bestreitung der Be⸗ dürfnisse, die etwa die äußere Politik erheischen möchte, bewil⸗ ligt habe; diesem Vertrauen aber müsse man es auch allein bei⸗ messen, daß Frankreich seit den letzten 6 Monaten in seinen äuße⸗ ren Verhältnissen so viel Kraft und Würde entwickelt habe; es sey notorisch, daß das Land immer in demselben Maße, als die Regierung an Kraft verloren, im Auslande auch an ALlnse⸗ hen und Einfluß eingebüft habe. „Man behauptet“, so schloß der Redner, „daß der vorliegende Gesetz⸗Entwurf einer Armen⸗Taxe gleiche. Dies ist aber keinesweges der Fall; es handelt sich vielmehr bloß darum, der arbeitenden Klasse durch eine Ausnahme⸗Maaßregel Beistand zu leisten. Worin besteht das Nachtheilige der Armen⸗Taxe in England? darin, dasß sie permanent und nicht dazu bestimmt ist, für außerordentliche Fälle Hülfe zu gewähren, sondern die Armuth auf Kosten des Reichthums zu unterhalten. Dies ist es nun eben, was wir bei uns vermeiden müssen; daß aber der Reiche umner außerordent⸗ lichen Umständen den Armen unterflütze, ihm Mbeit ver⸗ schaffe, ist gewiß nicht mehr als lohenswerth. Der Versuch

eine Armen⸗Taxe einzusühren, würde in Frankreich der Frei⸗ heit eben so verderblich werden, als es in England der Fall gewesen ist. Der vorliegende Gesetz⸗Entwurf kann indessen in keinerler Weise mit einer solchen Taxe verglichen werden; ich stimme für dessen Annahme.“ Hr. Comte beleuchtete die Ursachen des gegenwärtigen Nothstandes und sprach die Ansicht aus, daß es der Regierung unmöglich sey, demselben abzuhelsen, eine Aeußerung, die in den Ceutris gewaltiges Murren erregte. Der obgedachte Vorschlag des Hrn. Cordier wurde hierauf verworfen. Dasselbe geschah mit einem Amende⸗ ment des Hrn. Tribert. Der Graf v. Mosbourg wollte

daß man die Summe der 18 Millionen auf 10 Millionen er⸗ mäßige. Der Baron Pelet widersetzte sich diesem Antrage, gab

jedoch zugleich sein Bedauern zu erkennen, daß man die verlang⸗ ten 18 Millionen nicht gleich in das Budget für 1832 aufgt⸗

nommen habe. Der Vorschlag wurde hierauf auch verworfen

und dagegen die Eingangs erwähnte Summe von 2 Millionen

für die Kosten des Chausseebaues, so wie die zweite von 9 Mil⸗

lionen zu gemeinnützigen Bauten in den Departements nach einer unerheblichen Debatte bewilligt. (Am folgenden Tage sind auch die beiden anderen obigen Summen von resp. 2 Millionen und 5 Millionen Fr., letztere jedoch nur nach einem sehr lebhaften Einspruche Seitens der Opposttion, votirt worden.)