Krankheit, mit Hinsicht auf die neuesten Hypothesen (z. B. daß die Cholera cin bösartiges Wechselfieber sey oder in einer zu starken Earbonisarion des Blutes bestehe); ferner Bemerkungen uͤber das Individuglisiren bei der Behandlung und eine Erklaͤrung der er⸗ probten Vorzuge des Reibens und Erwaͤrmens der Kranken vor allen anderen aͤußerlichen Heilmitteln.“
2 5 n „ . te S
Im Odessaer Counrrier liest man Folgendes: „Die Ar⸗ beiten, welche gegenwärtig unterhalb des Boulevards in unserem Hafen vor sich gehen, haben einen neuen Beweis gellefert, daß hierselbst, wie wir nach den Stadiasmen oder Entfernungs⸗ Maßen Arrians und des anonymen Verfassers der Seereise im Pontus Euximts vorausgesetzt haben, eine alte Niederlassung, unter dem Namen lotlbiunen zuze oder Hafen der Stadt Istros
an der Donau, eristirte; wir haben dies bereits vor mehreren
Jahren bei Gelegenheit der Entdeckungen geäußert, welche auf dem Banplatz der Bonulevards selbst gemacht wurden, indem man daselbst mehrere schöne antike Vasen von Griechischer Ar⸗ beit fand, welche der Form nach denjenigen gleich kamen, die man
gewöhnlich mit dem ungenauen Namen der Etruskischen bezeich⸗
net. Herr Van der Vlies, ein geschickter Hydrorechniker, der mit Leitung der Arbeiten in jenem Theil des Hasens beauftragt ist, hat dem Museum oder Konservatorium der Lllterthümer zu Odessa eine fast unversehrte Amphora und ein Bruchstück einer anderen
168624
Berilinern Höann e. Den 29. 0ktober 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel.
(Preufs. Cour.)
“
ZL’. Hiricf. Gell.] St.-Schuld-Sch. 4 94 ¾ ] 94 ¾ Pr. Engl. Anl. 18 5 1003.
Pr. Engl. Anl. 2 5
Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob m.l. C. Nink. Int. Sch. dt. Berl. Stadt-Obl.* Königsbg. do.
Elbinger do.
Ostpr. Pfandbrf. 4 Ponm. Pfandbr. Kur- u. Neum.do. Schlesische do. Rkst C d. K.-u. N. zZ.-Sch. d. K.-u. N.
99 ¼ 105 ½ 105 106
993 93 93 95
4 4 4
8 — 60
93
933
IIoll. vollw. Duk.
36 98
Danz- do. in Th. Vestpr. Pfandb.
Grofshz. Pos. do.
Neue dito. 19 — 2 . .
Priedrichsd'or. 122 Disconto . 4 xiEPxE HACxxa de
. E Preu’/s. Cour. Wechsel-Cours. 18
—
Brief. Oeld.
Amsterdam dito
Hamburg dito
London
Paris
Kuczs 2 Mt. Kurz 154 2 Mt.
— 148
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1 82 „
Vase derselben Art aus grober Thonerde zum Geschenk gemacht. Man weiß, daß diese Vasen zum häuslichen Gebrauch dienten,
und daß die Alten den Wein und das Oel ihrer Wirthschaft darin verwahrten.
G 1 Der Name des Verfertigers dersetben, der in den Hals der Amphoren eingegraben wurde, ist zu sehr be⸗ schädigt, um ihn unterscheiden oder wiederherstellen zu können.“
8 eel a m g. 8 S unter unserer Gerichtsbarkeit im 1sten Jerichomschen Kreise, . eile von Magdeburg belegene, zur Zeit unter Sequestration stehende, und laut gerichtlicher Tare, bei welcher der Ertrag mit 5 „Ct. kapitalisirt worden, ouf 82863 Thl. 1 sgr. 3 pf. Courant
bgeschätzte Allodial⸗Rittergut Randau, ist auf Antrag mehrerer Reak⸗Glaͤubiger zur Resubhastation gestellt, und zu Bietungs⸗
Terminen der 26. October 1831, Vormittags 10 Uhr, der 27. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr, der 30. April 1832, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden. Kauflustige wollen sich in diesen Terminen, von denen der letzte peremtorisch ist, in unserem Konferenz⸗Zim⸗ mer vor dem Deputirten Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor von Klewitz einfinden, und nnter Nachweisung ihrer Zahlungsfaͤhigkeit ihre Gebote abgeven. Zugleich wird bemerkt, daß auf spaͤrere Ge⸗ bote mit Ausnahme der gesetzlich zulaͤssigen Faͤlle nicht geruͤcksich⸗ riat werden wird, daß der Kaͤufer hinsichts der abgeschlossenen, beim Justiz⸗Kommissarius Heidman hierselbst zur Einsicht bereit⸗ egenden Pacht⸗Kontrakte in alle Rechte und Pflichten der Seque⸗ strations⸗Masse eintreren muß, und daß die Tare in unserer Regi⸗ stratur inspieirt werden kann. Auch werden zu dem letzten Bie⸗ unas „Termine, die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Real⸗ Gläubiger, der Kaufmann David Loͤwenthal und der Amtmann Johann Gottlirb Gerhig, so wie auch die Aaron Meyerschen Erben in Berlin, weil sich bie uns namhaft gemachten Erb⸗Interessenten nicht haben leairimiren koͤnnen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei ihrem Ausbleiben dem Meisbietenden nicht nur der Zuschlag ertheilt, sondern auch nach Erlegung des Kaufgeldes die Loͤschung der eingetragenen Forderun⸗ gen und zwar der leer ausgehenden, ohne Einforderung der betref⸗ fenden Dokumente verfuͤat werden wird. Maͤgdeburg, den 3 Juni 1831. Koͤnigl. Preuf. Ober⸗Landergericht.
Todes⸗Erklärung nachstehend genannter Personen bei uns angetragen ist:
¹) des Lohgerbergesellen Johann Sturies, geboren den 8. Sep⸗ tember 1763, eines Sohnes der Landbesitzer Michael und Elste, geborne Noberat, Sturiesschen Eheteute, aus dem hie⸗ sigen Kaͤmmerei⸗Dorfe Preußen, welcher am 26. Mai 1784 Dais Geselle freigesorochen, sodann auf Wanderschaft gegangen, seicdem nichts von sich hat hören lassen, und dessen hier be⸗ kanntes Vermoͤgen in einer Ingrossate von 53 Thl. 3 sgr.
9 pf. besteht; — 2) des vormaligen Schreibers Carl Ludwig Roͤsler, eines Soh⸗ nes der Tvor⸗Einnehmer Roͤslerschen Eheleute von hier, wel⸗ cher angeblich nach Rußland gegangen, und im Jahre 1807 gegen die Franzosen gefochten haben, zuletzt in Riga verwun⸗ det gewesen seyn soll, der am 23. Juli 1783 geboren ist, des⸗
EAqq0ööö
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[2Zif. [HriefGeld.
Auswärtige Börsen. Amsterdam., 24. Oktober.
42 Mill. 83 ½¾. Oesterr. 5proc. Metall. 80. do. (von 1831) 81 ½. Hamburg, 27. Oktober. Oesterr. 5prac. Metall. 84 ¼,. 4 proc. 744. Russ. Engl. Aul. 92 ½. Holl. von 1831: 85.
923.
Russ. (von 18 ³ ½⅞) 873
Bank-Actien 1067 Russ. Aul. Hamh.
Cect. 86 ½, do. in Iuscript. 86 ½. 6 proc. Pap. Inscript. 65 ¾. Din. 61
Poln. 115.
—
Königliche Schauspiele. Sonntag, 30. Okt. Im Opernhause: Die Jungfrau von Orleans, romantische Tragödie in 5 Abtheilungen, von Schillen. Im Schauspielhause: 1) Le Roman d'une heurec. Boa, ou: Le bossu à la mode. 1“ Königstädtisches Theater. Sonntag, 30. Okt. Alkten; Musik von Rossini.
AEUEST*. NGIAE.
Frankfurt a.
85 ¼. 4proc. 75 ¼. 75 ⁄. 2 ½prot. 44 ½. 1proc. 20 ½. G. Banz⸗ Act. 1310. 1306. Part.⸗Obl. 126.125 ¼. Loose zu 100 Fl. 172 G. Poln. Loose 57 ½.
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6 EN-MNACHRICGHCTEF.
29 5 *
—-————n
Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
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Gedruckt bei A. W. Hayn.
die Preußi
so werden diese Personen, deren etwanige bekannte Erben und Erb⸗ nehmer hierdurch aufgefordert, sich bis spaͤtestens im Termine denm 27. Avri I. Vonmittags um 9 mUhr,
vor dem Herrn Justiz⸗Rath Huck, schriftlich oder persoͤnlich zu melden, widrigenfalls die genannten Abwesenden fuͤr todt erklaͤrt und ihr Vermoͤgen den hier bekannten naͤchsten Intestac⸗Erben ausgeantwortet werden wird.
Tilse, den 24. Juni 1831.
h i g,. renß. Stadtgerichte.
ETTICCi1 Nachdem uͤber den Nachlaß des zu Neumuͤhl verstorbenen ehe⸗ maligen Forst⸗Kassen⸗Rendanten Carl Christian Friedrich Heiland der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eroͤffnet worden, und dessen bekannte Erben als: 1) der pensionirte Koͤnigl. Regierungs⸗Canzlei⸗Secretair Johann Friedrich Heiland zu Alt⸗Damm, 2) die Wittwe des Gastwirths Zeglin, Dorothee Caroline, geb. Heeiland zu Stettin, sich der Erbschaft entsagt haben, so werden die etwanigen unbe⸗ kannten Erben des verstorbenen ehemaligen Forst⸗Kassen⸗Rendanten Heiland hiermit oͤffentlich vorgeladen, ihre Erbrechte bei uns spaͤ⸗ testens in dem zu diesem Behufe auf d 30. Januar 1832, Vormirtags 10 Uhr, in unserm Gerichts Locale hierselbst anberaumten Termine, entwe⸗ der persoͤnlich oder durch einen zlaͤfsigen Bevollmaͤchtigten nach⸗ zuweisen, widrigenfalls der nach Bezahlung der Schulden etwa ver⸗ bleibende Ueberschuß des Nachlasses als herrenloses Gut dem kus ausgeliefert werden wird. Ueckermuͤnde, den 5. April 1831. Koͤnigl. Preuß. Justiz⸗Amt Ueckermuͤnde.
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Literarische Anzeigen. Bei F. Tendler, Buchhaͤndler in Wien, ist so eben er⸗ schienen und in allen Buchhandlungen Deutschlands zu haben, in Berlin bei C. F. Plahn (Jaͤgerstraße Nr. Z.): Neueste Erzaäͤhlungen und Novellen von “ A. v Weingarten.
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Die wichtigsten Regeln uͤber die ger t e ch is chen zusammengestellt von Dr. K. F. Merlecker. Gebr. Bei Leuchs & Comp. in Nuͤrnberg ist folgendes lange erwar⸗ tete Werk, was Jeden befriedigen wird, erschienen, und in der Stuhrschen Buchhandlung zu Berlin, Schloßplatz Nr. 2, in Neu⸗ Ruppin bei Riemsch neider, zu finden: Sammlung der in den letzten 30 Jahren in der Branntweinbrennerei gemachten Verbesserungen. Mit besonderer Berucksichtigung der neuen Destillirgeraͤthe und der Fabrikation des Franzbranntweins, Rums und Araks. b11A“ II Mit Kupfern. Broch. Preis: geh. 1 Thl. Ferner: 32 8 Die kalte Mestllattee oder Bereitung des Kuͤmmel⸗, Fenchel⸗, Anis⸗, Pomme⸗
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Diaͤtetisch⸗medieinischer Rath fuͤr Nichraͤrzte, die ostindische Cholera betreffend, von Dr. Joh Christ. Gottfr. Joͤrg, Könial. Saͤchsis. Hofrathe und Professor der 11I an der Universitaͤt zu Leipzig ꝛc. gr. 8vo. geh. 9 sgr.
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Die Cholera nicht ansteckend.
e . 8 . Fuͤr Aerzte, so wie zur Beherzigung und Beruhigung füͤr alle die, welche derselben mit Furcht und Zagen entgegensehen. Von einem Arzte, der laͤngere Zeit in einem Lazareth füͤr Cholera⸗
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Das Fränlein vom See, Oper in
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en Erbtheil incl. einiger illiquiden Activa in 171 Thl. 11 sgar. 11 pf. besteht; 1
und durch suͤmmiliche Buchhandlungen zu haben: Arlaud, L., Nouveau Receuil de Fables et de morceaux choisis des meilleurs poëtes frangçais, avec des remarques gramma-
des Zimmergesellen Gottlieb Prusseit, geboren am 17. Novbr. 1783, welcher im Jahre 1809 nach den Russischen Staaten
ausgewandert, und angeblich am 17 April 1818 ertrunken
seyn soll, und dessen bekanntes Vermoͤgen in 114 Thl. 22 sgr. 9 f. und einigen Zinsen davon besteht; 4) dee Anna Julian, einer Tochter der Euphrosina Julian, ge⸗ vorne Besch, nachher vereheligt an den Conrad Giesenhagen, welche seit länger als 30 Jahren verschollen ist, und deren bekanntes Vermoͤgen in 6 Thl. 1 sckr. 4 pf. besteht: 5) des Bäckergesellen Michael Heinrich Gohl, welcher seit 1794 Dauf Wanderschaft aegangen und in den Kriegen 180 ½ bei der Feldbaͤckorei beschaͤftigt worden, zuletzt im Lazareth zu Preuß⸗ eylau sich befunden haben soll, dessen bekanntes Vermoͤgen n rerschiedenen Activis im Betrage von 359 Thl. 17 sor „ 2 pf. nebst deren Zinsen besteht: 5) des Muͤllergesellen Cheistoph Gottlieb Grooß, eines Sohnes der Schaͤnker Martin Grooßschen Eheleute von hier, welcher vor laͤnger als 26 Jahren auf Wanderschaft gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren lassen, und dessen bekanntes Ver⸗ moͤgen 182 Thl. 11 pf. nebst einigen Zinsen davon betraͤgt;
) der Elisabeth Flachsberger, geboren den 3. Maͤrz 1791 einer Tochter des Feldwaͤchter Flachsberger von hier, welche vor länger als 16 Jahren nach Rußland geganaen, seitdem nichts von sich hat hoͤren lassen, und einen Erbtheil von 11 Thl 16 sgr. nebst einigen Zinsen zu erheben hat; 1 des Faͤrbergesellen Johann Friedrich Thiedemann, eines Soh⸗
nes der Kahnschiffer Johann Friedrich und Sophie Rahel, ge⸗ borne Herrmann, Thiedemannschen Eheleute, welcher am 24. Mat 1772 getauft, und vor laͤnger als 25 Jahren auf Iö gegangen, seirdem verschollen ist, dessen bekann⸗ r ms 8 2„ 7 inz 1 noͤgen 321 Thl. 2 sgr. 9 pf. nebst einigen Zinsen des Ferdinand Reinhard, melcher als angeblich zwelfjaͤhriaer Knabe von hier mit einem Russischen Offizier im Jahre 1807 fortgegangen und seit dem verschollen ist, dessen hier bekann⸗
ncales etc. So. ½ Thl. — Burckhardt, Complete Pocket-Dictio- nary. 2 ½ Thl. Burckhardt, der kleine Englaͤnder. ½ Thl. — Burckhardt, Prakt. Engl. Grammarik fuͤr Schulen und Privat⸗ Unterricht. 2 Thl. — Ife, der kleine Franzos. 4te Aufl, ½ Thl. — Ife, der kleine Ialiener. * Thl. — Ife, faßlicher Unterricht in der franzoͤsischen Sprache. 2 Thl. — Ise, Auleitung und Materia⸗ lien zum Uebersetzen aus dem Deutschen ins Fronzoͤsische. ½ Thl. — Jost, Dr. J. M., erklaͤrendes Woͤrterbuch zu Shakespeare plays. 1 ¾ Thl. — Ponge, Manuel de la langue française a Pusage des d6coles. 2 Tomes. a 4 Phl. — Rollin, Dictionnalre de pochs. 13³ Thl. — Schöler, A., new Grammar of the German Tongue. 1 Thl. — Valentini, Dr., Dizionario portatile 2 Vols. 3 Thl. — Valentini, italienische Grammarik fuͤr Teutsche. 2 ½ Thl. Vollbedings Verdeutschungs⸗Worterbuch. 3te Aufl. 1¾ Thl. Vollbedings neuer gemeinnützlicher Briefsteller. 6te Aufl.
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Bei Justus Perthes in Gotha ist kuͤrzlich erschienen, und bei E. S. Mittler in Verlin, (Stechbahn Nr 3), so wie in dessen Handlungen zu Posen, Bromberg und Gnesen zu haben: 111A““ D G Geschichte des deutschen Volkes. 6r Band. gr. 8vo. Subscriptjons⸗Preis: Velinpap. 3 Thl., 1 weiß Druckpap. 2 ¾ Thl Die nun erschienenen sechs Bande dieses, dem deutschen Volke zur Ehre geretchenden Werkes, ünd noch im Subscriprionz⸗ Preis zu 132 Thl. fuͤr die Ausgabe auf weiß. Druckpap., 19 Thl. fur die Velin⸗Ausgabe zu haben. 88 AD. STIELERS
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tes Vermoͤgen 145 Thl. 9 sgr. 8 pf. betraͤgt;
Bii der jetzigen Zeit, in welcher diese Seuche alle Gemuͤther in Anspruch nimmt und sie beunruhigt, muß wohl obige Schrift Jedem willkommen seyn, indem in derselben bewiesen wird, daß die in Euroga herrschende Cholera bei weitem nicht so schrecklich ist, wie sie sich der groͤßte Theil denkt. 8 Posen. 8,I. Heine & Comp.
Auf die von Januar 1832 ab, in monatlichen Heft 6 J r 1832 hen Heften von 6 8 Bogen zu erscheinenden 2 8 — . 8 —⸗/2 8 8 2 — Provinzialblaͤtter fuͤr das Großherzogthum Posen, nehmen Bestellungen gegen viertelzaͤhrige Vorausbezahlung von 22 ½ sgr., säͤmmtliche Wohlloͤbl. Postaͤmter und die Buchhandlung von G. Fincke in Berlin, (Markgrafen Straße Nr. 44), an. Ign der Buchhandlung von C. Koͤbike, Ober⸗Wallstraße ist erschienen: 1 3 1 Leitfaden zur einfachen Erklaͤrung der 8 ““ Johannis, esonders fuͤr diesenigen, welche ste zu ihrer Erbauung lesen w Von Ignatz Lindl. Neue wohlfeile Ausgabe. 8 7 ½ sgr.
u Kalender⸗Anzeigen. Bei C. H. Jonas, Schloßfreiheit Nr. 9, ist so eben erschi 4 „Schl .9, ist; erschienen: Großer Wand⸗Kalender auf das Schalt⸗Jahr 8 in Kupfer gestochen von N. Goldschmiot. Mit gothischer Verzierung und dem Verzeichnisse der bedeutendsten Jahr⸗ märkte und Post⸗Course Deutschlands, nebst einer Post und Reisecharte Preußens, so wie auch der angren⸗ zenden Länder und einigen genealogischen und statistischen No⸗ tizen. Groß Folio. 23 Zoll hoch, 15 Zoll breit. 15 sar. Tafel⸗Kalender 1832, mit den Portraits der Koͤnigl 1. milie. Folio. 12 ⅓ sgr. Tafel⸗Kalender 1832, mit den Portrai Fuͤrsten. 12 sgr. 8 “ 5 sar.
Tafel⸗Kalender, kleiner, 1832. Die gunstige Aufnahme, welche diese Kalender in den fruͤheren
Genauigkeit und äußere Schoͤnheit, eine der ausgezeichnete⸗
dahneh S haben, lassen auch diesesmal eine gleiche Theil⸗ “ 1i. 1NZzich s edeergfenechesa e. 8 3 8
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Kronik des Tages. “
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Land⸗ erichtsrath Gottlieb Friedrich Karl von Glümer zum eständigen Kammer⸗Präsidenten beim Königlichen Landgericht u Koblenz zu ernennen.
Se. Majestät der König haben dem vormaligen Unteroffizier von Wallis zu Friedrichshof, im Regierungs⸗Bezirk Gumbin⸗ en, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen gerußhft.
8 8 *
Bekanntmachung. 1
Nach den bisher über die Natur der Cholera und ihre Ver⸗ breitungsweise gesammelten Beobachtungen und unter Berücksich⸗ igung des Gutachtens der erfahrensten Aerzte haben Se. Maj.
der König, auf den Vortrag der Immediat⸗Kommission zur Ad⸗
wehrung der Cholera, Allergnädigst zu befehlen geruht, daß in den bisherigen Vorschriften, die Cholera betreffend, noch folgende Veränderungen eintreten sollen: 1 1) Die Desinfection der Waaren, Briefe, Gelder und über⸗ haupt aller Gegenstände der Versendung hört unter den sub 2, 3 und 4 bemerkten Ausnahmen ganz auf, da die Erfahrung nicht nur allgemein dafür spricht, daß durch Waaren⸗Versendung, Briefe und Geld keine nachweisliche Uebertragung der Krankheit stattgefunden hat, sondern auch die Theorie sich immer bestimmter darüber feststellt, daß keine Gefahr aus dem Verkehr mit denselben zu be⸗ sorgen ist. Nur die bei Cholerakranken im Gebrauch gewesenen oder mit solchen in unmittelbare Berührung gekomme⸗ nen Kleider, Betten und Effekten müssen, ehe sie wisder in Gebrauch kommen dürfen, einer vollständigen Reinigung unterworfen werden, wie sie sub 5 naher angegeben ist. Die Kleidungsstücke, Betten und Effekten der Reisenden sind, insofern die Reisenden selbst gesund sind, überall als unverdächtig zu behandeln, und nur gebrauchte Gegen⸗ stände der Art, als Handels⸗Artikel, dürfen von außer⸗ halb nirgend eingeführt werden. Waaren, welche zu Wasser transportirt werden, oder deren Emballagen sind der bisher vorgeschriebenen Reinigung nur dann, und zwar am Auslade⸗Orte, zu unterwerfen, wenn auf dem Schiffe, auf welchem sie sich befinden, die Cholera geherrscht hat. Die angeordneten Revistonen der Flußschiffer an bestimmten Stellen und der Ausweis der Schiffsrollen und der Schiffsjournale bei Seeschiffen ge⸗ wahren darüber die hinreichende Kontrolle, und es muß jedem Flußschiffer deshalb ein Revistons⸗Attest, von jedem Revistons⸗Ort vistrt, ertheilt werden, mit welchem er an dem Auslade⸗Orte die Unverdächtigkeit der Waaren und des Schiffes zu beweisen hat. Alle Lveüeeh auf welchen sich keine Cholera⸗Kranke be⸗ funden haben, werden, nach Adhaltung der früher schon an⸗ geordneten viertägigen Beobachtungs⸗Quarantaine, ohne Weiteres in die Seehäfen eingelassen und zur Löschung ver⸗ stattet. So lange die inländischen Hafen⸗Plätze selbst von der Cholera ergriffen sind, soll es diesen Hafen gestattet seyn, auch von solcher viertägigen Beobachtungs⸗Quaran⸗ taine abzustehen, wenn sie es ihrem Interesse angemessen erachten. Die sub 3 angeordnete Waaren⸗Desinfection muß aber in den dort bezeichneten Fällen unbedingt stattfinden. 1 Die überall, wo die Cholera ausgebrochen ist, angeordne⸗ ten Wohnungssperren werden — um die mit der Beschrän⸗ kung des Verkehrs verbundenen Nachtheile mit den in sa⸗ nitäts⸗polizeilicher Hinsicht erwiesenen Vortheilen derselben in das wünschenswerthe Gleichgewicht zu setzen — dahin ermäßigt, daß sie nur so lange fortdauern sollen, wie die Cholerakranken selbst in der Wohnung sich befinden, und bis nach ihrer Entfernung aus derselben oder ihrer Gene⸗ sung die Reinigung der Wohnung, Effekten und Perso⸗ nen vollständig und gründlich, unter amtlicher Auf⸗ sicht, bewirkt worden ist. Um so strenger aber werden die Behörden verpflichtet, die Wohnungs⸗Sperren überall auf das sorgfältigste und vorschriftsmäßig auszufüh⸗ ren. Die Reinigung der Wohnüngen geschieht durch Waschen, Scheuern, Lüften und Räucherung, die der Kleider und Effekten durch Lüften, Waschen in Sei⸗ fenwasser oder Chlorkalk⸗Auflösung, oder Räucherung; die Betten müssen gekesselt, die Personen durch Baden, Räu⸗ cherung und Wechseln der Kleider desinficirt werden. Die Räucherungen geschehen in der bisher vorgeschriebenen Weise, wobei jedoch ausdrücklich erinnert wird, daß Men⸗ schen der Chlor-Räucherung gar nicht ausgesetzt werden dürfen, weil sie den Lungen leicht nachtheilig werden kann. Die Cö haben für die Erfüllung jeser Vorschriften überall zu sorgen. Ier 832222 der noch nicht von der Cholera ergriffenen Theile des Landes gegen Einschleppung der Krankheit bleibt die Bestimmung in Kraft, daß jeder innerhalb Landes Reisende, ohne Ausnahme, mit einer Legitimations⸗Karte, nach der Verordnung vom 6. Juni d. J, versehen seyn muß. Denjenigen Personen in angesteckten Orten aber, welche während der letzten 5 Tage mit Cholerakranken in unmit⸗ telbare Berührung gekommen sind oder mit solchen in ei⸗ nem Hause gewohnt haben, darf vor Verlauf dieser 5 Tage keine Legitimations⸗Karte zum Reisen ertheilt werden. — Die Karten müssen deshalb, außer dem Gesundheits⸗Zu⸗ sstäand des Abgangs⸗Orts, auch (bei angesteckten Orten) die Bemerkung, daß der Reisende in einem seit 5 Tagen Cholera⸗freien Hause gewohnt hat, ausdrücklich enthalten. 7) Die Legitimations⸗Karten der Reisenden müssen während —der Dauer der Reise in jedem Nachtquartier von der Ddrtspolizei⸗Behörde visirt und, wenn ein Reisender dort 8 ü8
3)
mit Cholerakranken in ähnliche Berührungen, wie die eben
vorher bemerkten, gekommen wäre, so muß ihm das Wei⸗
terreisen durch Zurückbehalten der Legitimations⸗Karte
während 5 Tagen verweigert werden. 8) Wenn gleich bei der gewissenhaften Beachtung der sub 6 und 7 enthaltenen Vorschriften, welche der Aufmerksam⸗ keit der Orts⸗Behörden deshalb besonders empfohlen wer⸗ den, durch Reisende, welche aus angesteckten Orten kom⸗ men, den gesund gebliebenen Ortschaften durchaus keine erhebliche Gefahr mehr drohen dürfte, so soll den letzteren zu deren größerer Beruhigung die ihnen bisher ertheilte Befugniß, dergleichen Reisenden ohne vorgän⸗ gige Kontumazirung den Aufenthalt zu verweigern, dennoch ferner gestattet werden, in der Hoffnung, daß sie sich von selbst bei längerer Erfahrumg immer mehr geneigt finden werden, auf diese Befugniß zu ver⸗ zichten. Da jedoch die bisherige zu allgemeine Ausdeh⸗ nung derselben zum Theil die nachtheiligsten Hemmun⸗ gen für die Verwaltung zur Folge gehabt hat, so wird fortan die in §. 7 der Bestimmungen vom 22. August enthaltene Vorschrift in Bezug auf die Reisen der Beam⸗ teten dahin modifizirt, daß künftig alle Beamtete und Militair⸗Personen, bei Reisen in Dienstgeschäften, worüber sie sich jedoch durch eine Dienst⸗Ordre auszuweisen haben, und insofern sie übrigens mit der vorschriftsmäßigen Legitima⸗ tions⸗Karte versehen sind, gar keinen sanitäts⸗polizeilichen Hindernissen mehr rücksichtlich ihrer Reisefreiheit und ihres Aufenthalts unterliegen dürsen. Von der Beibringung der Legitimations⸗Karten darf aber nur in Fällen der dringend⸗ sten Eile und Wichtigkeit eine Dispensation durch die vor⸗ gesetzten Behörden in der Dienst⸗Ordre selbst auf ihre Ver⸗ antwortung ausgesprochen werden.
Bei Märschen von Truppen⸗Kommandos bleibt es bei den Bestimmungen des §. 8 des Publikandums vom 22. August.
Wegen des Eingangs aus dem Auslande über die diessei⸗ tigen Gränzen sind die Bestimmungen bereits unter dem 16ten d. M. gegeben worden, bei welchen es verbleibt.
Berlin, den 25. Oktober 1831.
Der Chef der Immediat⸗Kommission zur Abwehrung der Cholera. v. Thile.
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8
1 1 8 8 Agumm. Zeitungs ⸗Nachrichten.
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Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 22sten Oktober begann mit verschiedenen Bittschriften⸗Berichten, die die Herren Jay, Mauguin, Chevandier, Caumartin und Larabit abstatteten und wovon der eine bedeutungsloser als der andere war. Eine Madame Claire, die sich sehr ernst⸗ lich mit der Pairs⸗Frage beschäftigt haben wollte; ein Lehrer, der gegen seine Abberufung von dem Gymnastum in La Chaͤtre protestirte; ein Feldmesser, der seine Wiederanstellung verlangte; eine Doktors⸗Witwe, die um die Pension ihres verstorbenen Mannes bat; ein Projektenmacher, der eine Verbesserung in der Erhebung der Getränk⸗Steuer ersonnen zu haben vorgab; ein Pari⸗ ser Bürger, der seine Frau an den Unterstützungen für die Opfer der Revolution Theil nehmen lassen wollte, weil ste im Septem⸗ ber zufällig von einem National⸗Gardisten verwundet worden war, — gingen spurlos an der Versammlung vorüber. Einige andere Petitionen wurden an die betreffenden Ministerien ver⸗ wiesen. Zu einer äußerst lebhaften Debatte gab dagegen eine Eingabe Anlaß, worüber der sechste Berichterstatter, Hr. Tixier⸗ Lachassaigne, der Kammer Vortrag machte. Eine große Menge angesehener Einwohner verschiedener Kantone der Vendée ver⸗ langte nämlich in derselben, daß die Kammer sich bei der Re⸗ gierung dahin verwende, daß energischere Maaßregeln als bisher zur Zerstreuung der bewaffneten Banden in den westlichen De⸗ partements ergriffen würden. Der Berichterstatter bemerkte, daß diese Banden zwar unvermögend wären, die gegenwärtige politi⸗ sche Ordnung der Dinge umzustoßen, daß sie aber durch ihre Ausschweifungen Schrecken und Unordnung in den von ihnen durchstreiften Landstrichen verbreiteten; namentlich sey ihre Kühn⸗ heit in der letzteren Zeit aufs höchste gestiegen, Gegenden eine allgemeine Bestürzung herrsche, mehrere Maires ihrer eigenen Sicherheit wegen den Abschied genommen und ver⸗ schiedene in abgesonderten Landhäusern wohnende Familien diese verlassen hätten, um in der nächsten Stadt einen Zufluchtsort zu suchen; die Regierung habe nun zwar bereits seit mehreren Monaten militairische Maaßregeln getroffen, um jenem Unwesen zu steuern, doch hätten sich dieselben bis jetzt als unzulänglich erwiesen; die Bittsteller hielten dafür, daß eines der geeignetsten Mittel, den beabsichtigten Zweck zu erreichen, in der Einlegung von Pressern bei den Verwandten der Konskribirten, die sich ihrer Militair⸗ pflicht durch die Flucht entzogen, bestehen würde, — einem Ver⸗ fahren, dessen man sich unter dem Kaiserthum schon einmal kraft eines Gesetzes bedient habe; die Kommisston könne indessen für diesen Vorschlag nicht stimmen, da sie die Ausflihrung desselben mit der Gerechtigkeit und Moral, die bei der Entwerfung, von Gesetzen einer civilistrten Nation stets zur Richtschnur dienen müßten, unvereinbar halte; auch dürfe man nicht vergessen, daß dergleichen Maaßregeln zuweilen gerade das Gegentheil von dem⸗ jenigen bewirkten, was man damit beabsichtige; noch eine dritte Rücksicht aber verstärke die Abneigung der Kommission vor dem in Vorschlag gebrachten Mittel; die Juli⸗Revolution habe näm⸗ lich bereits so manchen bösen Tag überstanden, ohne die Bahn des Gesetzes zu verlassen, und die Kammer werde sonach ohne Zweifel ihren Stolz darin suchen, auch ferner ohne irgend ein Ausnahme⸗Gesetz über die Feinde des Landes zu siegen; nichtsdestoweniger sey die Kommiisston über den Zustand der west⸗
so daß in jenen
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lichen Provinzen auf das lebhafteste betrübt und tief durchdrun⸗
gen von der Nothwendigkeit, demselben möglichst rasch ein Ende zu machen; es möchte zu diesem Behufe vielleicht angemessen seyn, bewegliche Kolonnen zu organistren, um die Schwierig⸗ keiten des Terrains zu bestegen; jedenfalls habe die Kommis⸗ ston das Vertrauen, daß, wenn man die gesetzlichen Mittel mit Klugheit und Nachdruck anwende, solche auch hinrei⸗ chen würden, die bewaffneten Banden zu zerstreuen, vorzüg⸗ lich wenn die Befestigung des äußeren Friedens ihnen jede
Hoffnung auf eine fremde Hülfe nähme; zu Ausnahme⸗
Maaßregeln dürfe man sich aber nur im höchsten Nothfalle ent⸗
schließen; die Kommission stimme für die Ueberweisung der be⸗
treffenden Bittschrift an den Präsidenten des Minister⸗Rathes. — Kaum hatte der Berichterstatter seinen Vortrag geendigt, als mehrere Deputirte der westlichen Departements auf einmal das Wort verlangten. Zuvor aber bestieg Hr. C. Périer die Red⸗ nerbühne, um der Versammlung auseinanderzusetzen, was von
Seiten der Regierung Alles geschehen sey, um den Unruhen und Gräueln in der Vendée, die übrigens, meinte er, in den öffent⸗ 1890 Bläͤttern oftmals sehr übertrieben würden, ein Ende zu machen.
„Ich habe“, so hob derselbe an, „dem verstaͤndigen Berichte, den Sie so eben vernommen haben, nichts hinzuzufuͤgen, als einig Bemerkungen uͤber die Anstrengungen, die die Regierung gemacht hat, um die Paeificirung der Vendée herbeizufuͤhren. Wir hoffen, dieses Ziel bald zu erreichen, und haben das Vertrauen, daß Sie, m. H., die von uns bisher getroffenen Maaßregeln billigen werden. An die in Rede stehende Bittschrift knuͤpfen sich Ansichten, die die Fesichane nicht mit Stillschweigen uͤbergehen darf. Uebertriebene Schilderungen, die von den öͤffentlichen Blaͤttern ohne Pruͤ⸗ fung in ihren Korrespondenz⸗Artikeln aufgenommen werden, ste⸗ hen mit den Berichten, welche die verschiedenen Ministerien aus vielfachen Quellen erhalten, fortwaͤhrend im Widerspruch. Die durch dergleichen falsche Nachrichten verbreiteten Besorgnisse haben eine ruͤckwirkende Kraft und bringen ein groͤßeres Uebel her⸗ vor, als dasjenige, welches man bezeichnet. Allerdings ereignen sich gegenwartig auf einigen Punkten der westlichen Departements trau⸗ rige Vorfaͤlle, welche Wachsamkeit und Strenge noͤthig machen; die kriegerische Stimmung hat dem Morde und der Raͤuberei Platz ge⸗ macht; diese empoͤrenden Verbrechen beweisen aber nur die Verzwei⸗ flung derer, die sich mit der thoͤrichten Hoffnung geschmeichelt hat⸗ ten, in jenen Provinzen einen politischen Krieg organisiren zu koͤnnen, und die jetzt im Pluͤndern eine Entschaͤdigung suchen. Man klagt uͤber die Unzulaͤnglichkeit der Maaßregeln gegendie ftüͤchtig gewordenen Militair⸗ pflichtigen, bedenkt aber nicht, daß die Verantwortlichkeit ganzer Familien und Gemeinden fuͤr dergleichen Rekruten durch das Rekrutirungs⸗Gesetz von 1818 aufgehoben worden ist. Ein neues Gesetz uͤber diesen Ge⸗ genstand 83* Ihnen vor, und es ist ein Leichtes, es den Beduͤrf⸗ nissen der Gegenwart anzupassen. Bis dahin aber wuͤrde es unge⸗ setzlich seyn, außer Kraft gesetzte Bestimmungen wieder einfuͤhren zu wollen. Aus menschenfreundlichen Ruͤcksichten war jenes Rekru⸗ tirungs⸗Gesetz abgeschafft worden; wenn indessen die zum Theil durch entflohene Rekruten unterhaltenen Unruhen in den westlichen De⸗ partements eine Ruͤckkehr zu demselben noͤthig machen, so sind Sie im Stande, durch Veraͤnderung des Ihnen vorgelegten Gesetzes den Wunsch der Bittsteller zu erhoͤren. Alle der Regierung gesetzlich zustehende Maaßregeln sind getroffen worden, dagegen hat dieselbe alle ungesetzliche, die von ihr verlangt wurden, standhaft zuruͤckgewiesen. Die von der Verwaltung angewandten gesetzlichen Mittel sind folgende: Im April d. J. ertheilte sie, nachdem einige Zwistigkeiten unter den Lokal⸗Behörden sie von dem Beduͤrfnisse der Konzentrirung der mi⸗ litairischen und administrativen Gewalt uͤberzeugt hatten, einem er⸗ fahrenen General den Auftrag, mit ausgedehnten, aber gesetzlichen, Vollmachten sich an Ort und Stelle zu begeben. Die Gendarmerie erhielt neue Verhaltungsbefehle; das Zoll⸗Beamten⸗Personal wurde gereinigt und ihm verdoppelte Wachsamkeit anbefohlen. Die Ma⸗ rine bewachte sorgfaͤltig die Kuͤsten und hinderte geheime Landun⸗ gen von Waffen und Kriegs⸗Munition, welche baͤufig angekuͤn digt wurden. Soldaten von der ehemaligen Garde, die man an⸗ geworben hatte, fielen in die Haͤnde der Gerichte; bald nah⸗ men die Banden ab und irren jetzt ohne feste Staͤtte umher, aber eben dieses Umherziehen macht dem, der die geographischen Verhaltnisse und die Sitten der Vendée kennt, ihr laͤngeres Beste⸗ hen erklaͤrlich. Außer den militatrischen und polizeilichen Maaßre⸗ geln wurden deren auch noch andere eeesen Die geistliche Schule n Beaupréau, das kleine Seminar in Vitré und das Trappisten⸗ Kloster in la Meilleraye, welche als Ursachen der Aufregung ange⸗
eben wurden, sind im Einverstaͤndniß mit dem Kultus⸗Minister ge⸗ schlossen und dabei alle noͤthige Vorsichts⸗Maaßregeln fuͤr die Auf⸗ rechthaltung der Ordnung und die Schonung aller Interessen und Rechte getroffen worden. Die Anlegung zahlreicher Straßen, roelche den Wohlthaten der Civilisation den Eingang in jene Provin⸗ zen oͤffnen und noͤthigenfalls auch die militairischen Operatio⸗ nen erleichtern sollen, wird von den wohlthaͤtigsten Folgen seyn. Dem Antrage des Ministers des Innern zufolge, sind die Straßen von Angers nach les Sables d⸗Olonne, von Chollet nach Beaupreau, von Beaupréau nach Saint⸗Florent und von Chalonne nach Che⸗ milleé vollendet worden; von Bourbon⸗Vendée nach Bressuire wird eine neue Straße durch das Buschland gebaut, — ein fuͤr die poli⸗ tischen und materiellen Interessen des Landes hoͤchst wichtiges Un⸗ ternehmen. Auch die Arbeiten an dem Kanal von Nantes nach Brest sollen thaͤtigst fortgesetzt und in diesem Jahre 800,000 Fr. dafuͤr verwendet werden; 31 neue Gendarmerie -⸗Brigaden zu Fuß sind in den Departements des Westens und der Bretagne vertheilt; außerdem kantonniren dort zwei Bataillone mobiler Gendarmerie. Der als außerordentlicher Kommissarius dahin gesandte General⸗ Lieutenant ist ermaͤchtigt, den ehemaligen Militairs dieser Gegenden die ihnen bewilligten Geldunterstuͤtzungen zu entziehen, wenn erwie⸗ sen wird, daß sie zu den Banden gehoͤrt oder ihnen Waffen, Mu⸗ nition und Lebensmittel geliefert haben. Man hat als ein Mittel zur Wiederherstellung der Ruhe im Westen die Herabsetzung der Salzsteuer und die Errichtung von Elementar⸗Schulen vorgeschlaͤ⸗ en; die erstere kann aber nur in Folge eines allgemeinen Gesetzes attfinden, und die letztere wird in jenen Departements so eifrig, wie in allen anderen, betrieben. Was man auch sagen mag, unsere Maaßregeln haben bereits Erfolg gehabt, und jeder Tag bringt uns der vollstaͤndigen Pacification des Westens naͤher; wichtige Ban⸗ den⸗Chefs sind nach und nach der Behoͤrde in die Haͤnde gefallen. Die Formen der Gesetzlichkeit erscheinen Manchen, und unter ihne! auch den Urhebern der Petition, als zu langsam. Vom Begian der Unruhen im Westen an haben Personen die Regierung zu Aus⸗ nahme⸗Maaßregeln aufgefordert, die wir unseren Grundsaͤtzen und
flichten gemaͤß ablehnten, und deren Entbehrlichkeit wir zu bewei⸗
b
en wissen werden. Ich sage dies, weil noch gestern ein Redner