hörden zu wenden, nicht beobachtet ist, so macht derselbe bekannt, daß diesenigen, welche sich unmittelbar an ihn wenden, sich selbst die Schuld beizumessen haben, wenn ihre Gesuche unberücksich⸗ tigt bleiben. Die hiesige Allgemeine Zeitung meldet: „Die Re⸗ gierung des Gouvernements Wilna hat auf Veranlassung des dortigen Kriegs⸗Gouverneurs bekannt gemacht, daß alle Mar⸗ schälle und Chefs des Adelstandes, Eigenthümer oder Administra⸗ toren von Gütern des Gouvernements Wilna dem genannten Goubderneur, diejenigen aus den vier Samogitischen Distrikten ader dem Bezirks⸗Chef derselben, General Schürmann, über alle Individuen, welche sich in der letzten Zeit von ihren Wohnungen entfernt haben, genaue Nachrichten einsenden sollen, mit ausdruͤck⸗ licher Erwähnung des Namens, so wie des Orts, von wo, so wie der Zeit, in welcher, und der Gegend, wohin sie sich ent⸗ fernten, ferner wo sie sich jetzt möglicher Weise aufhal⸗ ten können, welches die Ursachen und Veranlassungen ih⸗ rer Entfernung waren, und was für Vermögen sie hinterlassen haben. Eben diese Regierung hat von dem Gouverneur von Wilna die Anzeige erhalten, daß die Bauern mehrerer Grundstücke sich dem Müßiggang und der Liederlichkeit ergeben und als Land⸗ streicher in den Wäldern versteckt halten, indem sle die Wirth⸗ schaftsarbeiten vernachlässigen und das Feld unbesäet lassen, wes⸗ halb unfehlbar für das nächste Jahr ein Getreidemangel voraus⸗ zufehen ist, und in Folge dessen macht dieselbe bekannt, daß alle Stadt⸗ und Landschafts⸗Behörden dieses Gouvernements den Auftrag erhalten haben, die wirksamsten Maaßregeln zu nehmen, daß alle zu besäende Grundstücke aufs schleunigste bestellt wer⸗ den, und daß die Verwalter von Gütern, im Fall sie nicht im Stande sind, die Bauern durch eigene Mittel zur Erfüllung ih⸗ rer Pflichten zu zwingen, die nächste Regierungs⸗Behörde um Beistand ersuchen können.“
In der hiesigen Bronzen⸗Fabrik von Gregoire und Compagnie ist man mit dem Guß einer Statue zum Andenken an den Für⸗ sten Joseph Poniatowski beschäftigt, welche den Helden zu Pferde darstellt; die Figur des Reiters ist schon fertig, und man wird nun das Pferd gießen.
Deutschland.
München, 29. Okt. In der 126sten öffentlichen Saung
der Kammer der Abgeordneten wurde die Berathung über die Rückäußerung der Reichsräthe, hinsichtlich der Gesetzes⸗Entwürfe über die Freiheit der Presse sund deren Mißbrauch, fortgesetzt, und zwar über den Gesetz⸗Entwurf, das Verfahren bei den Ueber⸗ tretungen, Vergehen und Verbrechen der Presse und ihrer Erzeug⸗ nisse betreffend. Die Kammer der Abgeordneten stimmte fast allen Modificationen der Kammer der Reichsräthe bei. Hinsicht⸗ lich des Gesetz⸗Entwurfes, die Bildung der Geschwornen⸗Gerichte betreffend, hatte die Kammer der Reichsräthe beantragt, daß die durch die Landräthe anzufertigende Liste der Geschwornen statt 300 Namen nur 150, und daß der General⸗Commissair des Regie⸗ rungs⸗Bezirkes, mit Zuziehung der Direktoren beider Regierungs⸗ Kammern, statt 100 Namen nur 50 beisetzen soll. Die Kam⸗ mer der Abgeordneten verwarf diese Vorschläge und beschloß, daß es bei den Bestimmungen im Gesetz⸗Entwurf verbleiben soll. — Endlich beschloß die Kammer der Abgeordneten auf den Antrag des Abgeordneten Wellich, daß, im Fall das Preßgesetz nicht zu Stande kommen sollte, das Gesetz, die Verbesserung der Geschwornen⸗Gerichte betreffend, für den Rhein⸗Kreis er⸗ halten werde. — Nachdem nun über alle 6 die Freiheit der Presse betreffenden Gesetz⸗Entwürfe die Berathungen beendigt waren, wurden die aus diesen Berathungen hervorgegangenen Beschlüsse verlesen, genehmigt und mittelst Schreiben der Kam⸗ mer der Reichsräthe überschickt.
Madrid, 18. Okt. Den in der heutigen Hofzeitung enthaltenen Bulletins über das Befinden des Königs zufolge, wird derselbe noch immer durch seinen Gichtanfall an das Bette gesesselt und hat die Nacht vom 16. auf den 17. schlaflos und unter großen Schmerzen im linken Fuße zugebracht.
1 Grliechenland.
Englische Blätter theilen aus der Maltaer Zeitung fol⸗ gende Proclamation mit, welche der Russische Contre⸗Admiral Ricord nach der durch den Admiral Miaulis veranlaßten Ver⸗ brennung der Griechischen Flotte am Bord der Fregatte, „Fürstin Lowicz“, am 15ten August erlassen hat:
Die der Regierung Griechenlands von den Hydrioten fuͤgten Beleidigungen fuͤhrten mich nach Poros. Meine Absichten waren nicht feindseliger Art. Ich kam, um der Regierung den von ihr verlangten Beistand zu leisten und sie gegen die Folgen eines schrecklichen Verraths zu schuͤtzen, in Gemaͤßheit der Wuͤnsche mei⸗ nes erhabenen Souverains und seiner Verbuͤndeten, welche, gleich ihm, in Griechenland Ruhe und Ordnung zu bewahren und den einstweilen daselbst festgesetzten Zustand der Dinge aufrecht zu er⸗ halten gesonnen sind. Die Hydrioten, durch treulose Einfluͤsterun⸗ gen verleitet und ihrer Pflichten gegen ihr eigenes Land uneinge⸗ denk, Achten die den verbuͤndeten Maͤchten schuldige Ehrerbietung und Dankbarkeit hintan und verschmaͤhten die Ermahnungen und Aufforderungen, welche ich vereint mit dem Englischen und dem Franzoͤsischen Befehlshaber dieser Station an sie rich⸗ tete. Sie ließen Irrthum auf Irrthum, Verbrechen auf Verbrechen folgen. Ja, sie gingen in ihrer Verblendung, in ihrem Wahnsinn so weit, daß sie gegen die unter meinen Befeh⸗ len stehenden Fahrzeuge Sr. Kaiserl. Majestaͤt Feindseligkeiten be⸗ gannen. Ein solches Verbrechen konnte und durfte nicht ungestraft bleiben. Ich raͤchte die eben so ungerechte als unbesonnene That an den Hodrioten, welche sich an Bord der beiden Korvetten befan⸗ den, von denen die Kaiserl. Brigg „Telemach“ angegriffen wurde, und auf das Gesuch der Einwohner von Poros, die es muͤde waren, die Ausschweifungen der Insurgenten zu ertragen, unterstuͤtzte ich dieselben in Wiederherstellung der Ordnung und Ruhe zu Poros. — Aber noch gehen die Anstifter dieses empdrenden Komplotts, welche allein fuͤr die der Russischen Flagge zugefuͤgte Be⸗ schimvwfung verantwortlich sind, und die allein die ihrem Ver⸗ brechen gebuͤhrende Zuͤchtigung erfahren muͤssen, ungestraft ein⸗ her. Es war meine Schuldigkeit, die geeignetsten und streng⸗ sien Maaßregeln zu ergreifen und die Folgen, welche sie sich selbst zugezogen haben, uͤber ihre Haͤupter zu bringen, ohne ein irre gelei⸗ retes, aber unschuldiges Volk neuem Mißgeschick auszusetzen. Ich beschloß daher, mich nach Hydra zu begeben und den Einwohnern zu erklren, daß ich so lange, bis sie mir die Urheber dieser der Russischen Flagge angethanen Belceidigung auslieferten, die Insel mit der strengsten Blokade einschließen wuͤrde Indem ich jedoch die Wuͤnsche in Betracht zog, welche mir die Befeblshaber der Eng⸗ lischen und Franzoͤsischen Streitkraͤfte zu erkennen gaben, faßte ich den Entschluß, die Ausfuͤhrung dieser Maaßregeln noch so lange aufzuschieben, bis mir die desfallsigen Befehle meines erhabenen Sonverains zukaͤmen. — Da ich indeß zu gleicher Zeit nicht zuge⸗ ben kann, daß bewaffnete Hydriotische Fahrzeuge frei und un⸗ gehindert den Archipelagus beschiffen, um die Fnseln und den aus⸗ waͤctigen Handel zu berauben, so vereinige ich mich mit dem Fran⸗ zoͤsischen und dem Englischen Befehlshaber zu der Erklaͤrung, daß
1 2
— panien.
zuge⸗
witz und Miedar am 28. Okt.
Tarnowo und Gasciejowo 21. Kupiaty, Alt⸗Luskun und Briesen bis zum 28. Okt.; Kreis Samter, in der Stadt Samter, in Neudorf und Swidlino
1644
die freie Schifffahrt gestattet werden kann, und daß alle e. wenn sie auf der See angetroffen werden, in die Haͤfen, wo sie ausgelau⸗ fen sind, zuruͤckgeschickt werden sollen; daß die Befehlshaber der ver⸗ buͤndeten Maͤchte, um die Verbreitung des Aufstandes zu verhindern, alle Fahrzeuge, an deren Bord man Kriegsvorraͤthe, Waffen oder andere Artikel, welche die gewoͤhnliche Ladung eines Staatsfahrzeu⸗
es ausmachen, vorfindet, als im Dienste der Insurrection ste⸗ bend betrachten und daß sie an den im Aufstande befindlichen Orten nur solchen Fahrzeugen die freie Schifffahrt gestatten werden, welche zur Verproviantirung der Insel⸗Bewohner erforderlich sind. — In Gemaäͤßheit dieser, durch gemeinsame Zustimmung angenom⸗ menen Grundsaͤtze, erklaͤre ich, daß ich, bis mir die Befehle zukom⸗ men, um die ich bei meinem Hofe nachgesucht habe, die groͤßte Thaͤ⸗ tigkeit und jede noͤthige Streuge anwenden werde, um diese Maaß⸗ regeln in Vollziehung zu bringen und die Ruhe des Archipels, so wie die Sicherheit des Handels und der Schifffahrt Rußlands, zu ver⸗ buͤrgen. In dieser Absicht bin ich im Begriff, mich selbst vor Hydra zu begeben und die Streitkraͤfte zu verstaͤrken, welche der Franzoͤsi⸗ sche und der Englische Befehlshaber vor jener Insel aufzustellen uͤbereingekommen sind.“
— Baiersche Blätter melden die glücklich erfolgte An⸗ kunft des Prof. Thiersch aus München (dessen Abreise nach Griechenland seinerzeit gemeldet worden) in Nauplia. Beim Abgange der letzten Nachrichten war derselbe im Begriff, seine
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1121823
Berlin, 3. Nov. Zu Breslau erfolgte am 24. Oktober
in der Aula Leopoldina die öffentliche feierliche Uebergabe und Uebernahme des Rektorats der dastgen Universität. Der zeit⸗ herige Rektor, Herr Konststorialrath und Prof. Dr. Wachler, trug in einer Lateinischen Rede die Ereignisse bei der Universttät im abgelaufenen Jahre vor, proklamirte darauf seinen Nachfol⸗ ger, den Herrn Prof. Dr. Huschke, nebst den neuen Dekanen und Senats⸗Mitgliedern, und überreichte dem Ersteren die Sta⸗ tuten, die Stiftungs⸗Urkunde, die Scepter, das Album der Uni⸗ versität und die Decoration des Rektors unter den besten Se⸗ genswünschen. Hierauf sprach der neue Rektor in einer Latei⸗ nischen Rede über die Nothwendigkeit der Verbindung sittlicher Veredlung mit dem wissenschaftlichen Studium auf den Deut⸗ schen Universitäten. Der Regierungs⸗Bevollmächtigte und Kurator der Universitat beschloz diese Feierlichkeit durch eine Lateinische Rede, worin er sich gegen das Verbindungswesen der Studirenden und ihre irrigen Ansichten darüber aussprach. — Das Dekanat führen in diesem Jahre: 1) in der evange⸗ lisch⸗ theologischen Fakutät der Konsistorialrath und Prof. Dr. Middeldorpf; 2) in der katholisch⸗theologischen Fakultät der Kano⸗ nikus und Prof. Dr. Ritter; 3) in der juristischen Fakultät der Prof. Dr. Witte; 4) in der medizinischen Fakultät der Geheime Medizinalrath und Prof. Dr. Wendt; 5) in der philosophischen Fakultät der Prof. Dr. Weber. — Aus Posen vom 26. Okt. schreibt man: Am 5ten d. endete in Meseritz, als ein Opfer der Cholera, der dasige Kreis⸗ Physikus, Dr. Zeuschner, Ritter des rothen Adler⸗Ordens Ater Klasse, ein als Mensch wie als Arzt gleich ausgezeichneter Mann, sein rastlos thätiges Leben. So wie er im Leben die allgemeinste Achtung selbst in entfernten Gegenden des Auslandes genoß — welchem er besonders als trefflicher Augen⸗Operateur, dem Viele die Herstellung der bedrohten oder schon erloschenen Sehkraft ver⸗ dankten, bekannt war — so wird auch sein Dahmscheiden allge⸗ mein und innig betrauert; besonders schwer werden die Armen seinen Verlust empfinden, gegen die er, von seiner würdigen Gat⸗ tin treulich unterstützt, im Wohlthun nie ermüdete, und stets wird sein Name in dankbarem, ehrenvollen Andenken bleiben.
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In der Residenzstadt Berlin waren erkr. genes. gestorb. Bestand bis zum 2. Nov. Mittags 19553 603 1237 113 Hinzugek. bis zum 3. Nov. Mittags 20 5 10 118
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Relse nach Argos, Mykene, Athen und Korinth fortzusetzen. 4 *
RieXegterungs⸗Bezirk Bromberg. Kreis Wongrowitz, in der Stadt Gollancz, in g wiedy und Dziewierzewo, 21. Okt. Stadt Gollancz an Okt. Kreis Mogillno, in Wielowies, Gembhitz, Y towo, Slowikowo und Zlot⸗niki bis zum 21. Okt. † Schubin, in Dobieszewo, Rosworke und Klein⸗Sa klensk bis zum 20. Okt., in Wolwark und Koloczkowo biß
27. Olt. Regierungs⸗Bezirk Danzig. Danziger Landkreis, in Neukrug und Voͤög lern
20. Okt. Regierungs⸗Bezirk Marienwerder. Kreis Rosenberg, in der Stadt Freistadt 15. Ok Riesenwalde, Stein und Mosgau bis zum 26. Okt. 9
latow, in der Stadt Kammin und in Grunau am 26. Regierungs⸗Bezirk Koͤnigsberg.
Land⸗Kreis Koͤnigsberg, in Mandeln b. z. 15. Okt.;
Rastenburg, in Groß Blaustein und Fuͤrstenau b. z. 18 Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen.
Kreis Ragnit, in Schillehnen, Bittehneu unz Lubboenen bis zum 15. Okt.; Kreis Heidekrug, in Kinte .15. Okt. Kreis Niederung, in Neukirch b. z. 15 Okt.; g yck, in Skradauneu und Chrzanowen, b. z. 26. Okt.; Angerburg, in der Stadt Angerburg, b. z. 27. Okt.; Pillkallen, in Daynen, b. z. 19. Nt.
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In Hamburg sind vom 31. Okt. bis 1. Nov. Mit 23 Personen erkrankt, 9 genesen und 14 gestorben.
In Wien und den Vorstädten sind vom 27. bis 28.] Mittags 53 Personen erkrankt, 21 genesen und 24 geston Seit dem Ausbruche der Cholera bis zu gedachtem Tage überhaupt in Wien (ausschließlich des Militairs) 3088 Perse erkrankt, 1354 genesen und 1465 gestorben. Vom Millitafr 269 Individuen erkrankt, 141 genesen und 99 gestorben.
beln 25. Okt.
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Berliner Börse. Den 3. November 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Co-
EZf. [Eruitf. Geld.] EWME, 95 C] 94 [Ostpr. Pfandbrf.] 4 99½ † — 100 [pPomm. Pfandbr. 105 ⅔ — 1130 [Kur-u. Neum. do. 105½ 9 ½ 90 S[Schlesische do. 105 3 ½ — [RKkst. C. d. K.- u. N — 93 ⅔ Z.-Sch. d. K.-u. N.
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St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm.Ob m.l. C. Nüink. Int. Sch. dt. Berl. Stadt-Obl. Königsbg. do.
Elbinger do.
Danz. do. in Th. Westpr. Pfandb. 98
Grosshz. Pos. do. 98 ½ —,
W s 0 8. echsel Ps- Pen, vn 250 Fl. — 1
259 Fl. . 14 300 Mk. ¹
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Hamburg
London 8
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Augsburg 2 8 8 10 Belnen 1
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Frankfurt a. M. WZ. Petersburg BN. . Warschau
ramng. nams Bis zum 3. Nov. Mittags Summa 1973 608 1247 118 Hierunter sind vom Militair 25 12 13 3 In ihren Wohnungen werden behandelt 88 Personen, in den Hospitälern 30. In Potsdam waren erkr. genes. geflorb. Bestand. bis zum 29. Okt. 30 7 22 1 Hinzugek. v. 30. Okt. bis 2. Nov. 7 1 7 -
Summa 37 8 29 . In Königsberg waren erkrankt genesen gestorben Bestand bis zum 25. Oktober 1928 703 1151 74 hinzugekomm. am 26. 6071611 Summa 1970 73³2 1107 61 erkr. gen. gest. Bestand ERE666Vq66qq76565 15 erkr. gen. gest. Bestand 769. 423 421 175 20 8 9 3
c18“ 8 1II1I1166“ In Tilsit sind bis zum 27. Okt... In Breslau sind bis zum 39, Hkt.. Darunter Militair... In Magdeburg waren erkrankt genesen gestorben Bestand 26.6.41 9 66 1 S Ier 810 8 17. 660 .November 14.bb7, 680 Summa 430 109 95 86
bis zum 29. Oktober .. hinzugek. am 30. Oktober.. 8 8
Militair 35
vcs. der Cholera sind bemerkt: Regierungs⸗Bezirk Potsdam. 111“
Kreis Ost⸗Havelland. In Alt⸗Geltow ist am 21. Okt. 89 Person an der Cholera verstorben (seitdem keine Erkrankungen veiter).
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1 Regierungs⸗Bezirk Breslau. Kreis Breslau, in Jackschoͤnau und Kawollen am
27. Okt. Kreis Ohlau, in Zottwitz am 2. Okt. - Regierungs⸗Bezirk Oppeln. Kreis Oppeln, in Zywodczytz am 19. Okt., in Groß⸗ Schimnitz und Malino am 26. Okt., in Czarnowanz und roskau am 27. Oktober. Kreis Neustadt, in Weingasse, Rerppen, Lobkowitz b. z. 22. Okt. Kreis Kosel, in Krzano⸗
Regierungs⸗Be irk Posen. Kreis Posen, in Kiekrz 23. Okt; Kreis Obornik, in
Okt., Parkowo, 24. Okt.,
keinem Kriegsschiffe, welches an der Insurrection Theil genommen,
9 „.
bis zum 31. Okt. Kreis Pleschen, in Kowalewo am 20. Okt.
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Auswärtige Börsen. 5 2 Ameterdam, 29. Oktober. 8 Niederl. wirkl. Schuld 39 ½. Kanz-Billets 15. 6ůproc. Anl. 42 Mill. 85 ¼. Oesterr. 5proc. Metall. 81. Russ. (von 18 ⅔½) 88% 169 9 Hamburg, 1. November.
„ Oesterr. 5proc. Metall. 84 ½. 4proc. 75 ¾. Bank-Actien 1066. U Engl. Anl. 92 ½. Russ. Anl. Hamb. Cert. 86 ½. Poln. 115. Uàa. 69
gproc. Cons. 82 8½. Russ. 99.
London, 28 Oktober.
Bras. 44. Dän. 63 ¾. Mex. 32. Port. ¼
1 Wien, 29. Oktober. ö5proc. Metall. 84 ½½ 4proc. 74 ¾. Loose zu 100 Fl. 173 ½. PL Oblig. 125 ¾. Bank-Actien 1092½.
Keönigliche Shazfytert...
Freitag, 4. Nov. Im Opernhause: Die Vestalin, 9 Oper in 3 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Spontini. 6
Fischer: Julia.)
Sonnabend, 5. Nov. Im Schauspielhause: Die Licht steiner, dramatisches Gemälde m 5 Abtheilungen, mit einem spiele: „Der Weihnachtsabend“, von Bahrdt. r.
Königstädtisches Theater.
Freitag, 4. Nov. Lindane, oder: Der Pantoffelmacher Feenreiche, Zauberspiel in 2 Akten.
NEUESTE EERsEN-NAcHhIcHTEN. Paris, 28. Okt. 5proc. Rente 94. Zproc. 66. 5. 5 conets 77. 50. 5proc. Span. Rente perp. 54.
6 Frankfurt a. M., 31. Okt. Oesterr. 5proc. Metall. 85 ½;. 4proc. 76. 75 ¼. 2½proc. 44 ½. 1proc. 20 ½. G. Bank⸗“ ten 1316. 1312. Partial⸗Obl. 126 ½. 126 ½. Loose zu 100† 172. G. Poln. Loose 57 ¼. 57.
ARNeeedacteur John. Mitredacteur C ottel. T Frt G v————— 2 “ SGedruckt bei A. W. Hayn.
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Graudenz, in Groß⸗Leittenau und Klein⸗Ellerne Kreis Konitz, in Tuchel am 16 Okt. K⸗
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307.
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Amtliche Nachrichten.
2 Kronik des Tages.
Der Königliche Hof legt morgen, den 5ten d. M., die Trauer auf 3 Tage an, für den Fürsten Anton Alois von Hohen⸗ ollern⸗Sigmaringen.
Berlin, den 4. November 1831. 8
88 v. Buch, Ober⸗Ceremonienmeister. 2
“ Svekanntmachung. Im Verfolg meiner früheren Bekanntmachungen über die in den der Provinz Brandenburg angränzenden Provinzen des Preu⸗ jischen Staats eingerichteten Revisionsstellen zur Untersuchung des Gesundheits⸗Zustandes der Schiffer und ihrer Mannschaften, bringe ich zur Kenntniß des Handel und Schifffahrt treibenden Wublikums des Ober⸗Präsidial⸗Bezirks, daß zufolge Benachrich⸗ aiggung des Königl. Ober⸗Prästdiums von Preußen derartige Re⸗ vissonsstellen: 8 1) in dem Bezirke der Regierung zu Marienwerder für den Weichsel⸗Strom: an der Weichsel⸗Brücke bei Thorn; 2) in dem Regierungs⸗Bezirke Danzig b 1“ a) für den Weichsel⸗Strom an der Schiffbrücke bei Dir⸗ schau, b) für die Nogat an der Schiffbrücke bei Marienburg eingerichtet worden sind. Berlin, den 3. November 1831. Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg. 1 v. Bassewitz.
Ausland.
Rußland.
St. Petersburg, 26. Okt. In der Nacht vom 21sten auf den 22sten d. sind Se. Maj. der Kaiser, in Begleitung der General⸗Adjutanten Benkendorff und Adlerberg, von Zarskoje⸗ Selo nach Moskau abgereist, wohin Allerhöchstihnen am 23sten um 7 Uhr Morgens Ihre Maj. die Kaiserin, von dem Minister des Kaiserl. Hofes, den Hoffräulein Gräsin Modene und Für⸗ flin Urussow und vom Leibarzt Creighton begleitet, gefolgt ist.
Ein unterm 25. Sept. (7. Okt.) an den dirigirenden Senat gerichteter Kaiserlicher Ukas besagt Folgendes: „Durch einen Ukas vom 15. (27.) Februar 1827 überließ Ich von dem ehe⸗ maligen Privat⸗Eigeuthum Sr. Majestät des hochseligen Kaisers Aexander Pawlowitsch das Schloß Oranienbaum mit den dazu gehörenden Lustschlössern, Dörfern und Ländereien Meinen bei⸗ den vielgeliebten Brüdern, Ihren Kaiserl. Hoheiten dem Groß⸗ fürsten Cesarewitsch Konstantin Pawlowitsch und dem Großfür⸗ sien Michael Pawlowitsch. Nach der Zeit entsagten Ge. Hoheit der Cesarewitsch der Ihnen zugefallenen Hälfte des Schlosses und überließen letzteres ganz Ihrem Bruder, dem Großfürsten Michael Pawlowitsch und Deren Erben, mit einzigem Vorbehalt des dem Cesarewitsch zukommenden Antheils an den Dörfern, Bauern und Ländereien. Unterdessen hat auch diese Vermögenstheilung bis setzt noch nicht stattgefunden. Demnach befehle Ich jetzt, bei Gelegenheit des Adlebens Sr. Kaiserl. Hoheit des Cesarewitsch, den ganzen Bestand des Vermögens, welches beim Leben Un⸗ seres hochseligen Bruders, des Kaisers Alexander Pawlowitsch, zum Schlosse Oranienbaum gehörte, als Eigenthum Sr. Kaiserl. Hoheit des Großfürsten Michael Pawlowitsch zu betrachten. — Das im Jahre 1801, laut Testament Unseres hochseligen Vaters,
(Sr. Majestät des Kaisers Paul Petrowitsch, Meinem Bruder, dem in Gott ruhenden Großfürsten Cesarewitsch Konstantin Paw⸗ lowitsch von den Gatschinaschen Domainen zugefallene Ober⸗ Amt Neu⸗Skworitz mit dem Unter⸗Amte Wolkowitz) und dem Dorfe Woloßowa, zusammen nach der letzten (Tten) Revision 616 Bauern männlichen Geschlechts enthaltend, befehle Ich, wie früher mit Allem, was dazu gehört, wieder zu Gatschina zu rechnen.“
EFin Kaiserlicher Ukas vom 6. (18.) Okt. enthält Nachste⸗
bendes: „Der Fürst Czartoryski, Mitglied des Reichs⸗Rathes, Genator und Geheime Rath, welcher seinen Unterthanen⸗Eid ge⸗ brochen und mit Hartnäckigkeit an allen verbrecherischen Unter⸗ nehmungen der Polnischen Aufrührer, bis zu deren Bändigung und der gänzlichen Unterjochung des Landes durch die Gewalt der Waffen, Theil genommen, wird für unwürdig erklärt, im Reichs⸗Rathe und dirigirenden Senate Sitz zu haben und dem⸗ nach auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers aus der Dienst⸗Liste ausgeschlossen.“ 6
Die wirklichen Staatsräthe Fürst Obolenski, Civil⸗Gonver⸗ neur von Kaluga, und Stog, Direktor des Departements der Staatswirthschaft im Ministerium des Innern, sind zu Gehei⸗ menräthen besördert und in den dirigicenden Senat berufen, der Erstere aber durch den wirklichen Staatsrath Bibikoff, bisherigen Civil⸗Gouverneur von Nischnei⸗Nowgorod, und der Letztere durch den Kollegienrath Grafen Tolstoi, Kammerherrn Sr. Majestät, ersetzt worden. Die Staatsräthe Demidoff, Civil⸗Gouverneur von Kursk, und von Drebusch, Civil⸗Gouverneur von Minsk, haben den Charakter wirklicher Staatsräthe erhalten.
Se. Majestät der Kaiser haben am 4ten (16ten) d. M. fol⸗ gendes Allerhöchstes Reskript an den ehemaligen Vice⸗Präsiden⸗ ten der Warschauer Municipalität und Polizei, Herrn Lubo⸗ widzki, erlassen: „Ihre Seelenstärke und Ihre Ergebenheit für Unseren Thron, wovon Sie am 29. November v. J. bei Unse⸗ rem geliebten hochseligen Bruder, dem Cesarewitsch, im Schlosse
elvedere an dem Abend die Probe ablegten, als der Aufstand in Warschau ausbrach und Sie mit funfzehn Bajonettstichen verwundet wurden, hat Unsere besondere Aufmerksamkeit auf Sie gelenkt. Zur Bezeigung derselben ernennen Wir Sie Alller⸗
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Insignien Wir Ihnen hierbei mit dem Befehle zusenden, diesel⸗ ben anzulegen und den Statuten gemaß zu tragen. Verbleiben Ihnen mit Unserer Kaiserlichen Huld wohlgewogen.“
„Dem Commandeur der 1sten Brigade der 2ten Grenadier⸗ Diviston, General⸗Major Tscheodajew, ist für seinen in den Ge⸗ fechten gegen die Polnischen Empörer bewiesenen Muth ein mit Diamanten geschmückter Degen mit der Inschrift: „für Tapfer⸗ keit“ allergnädigst verliehen worden. Die hiesigen Zeitungen enthalten jetzt nachträglich einen Tagesdefehl Sr. Durchlaucht des Feldmarschalls Paskewitsch von Warschau an die Russische Armee, welchen derselde am 11. Sep⸗ tember im Hauptquartier Warschau erlassen hat, und worin er dieselbe für ihre ausgezeichnete, bei der Erstürmung von Warschau bewiesene, Tapferkeit belobt.
„Der General⸗Adjutant Chrapowizki ist von Tschirkowizi, der Militair⸗Gouverneur von Kasan, General⸗Adjutant Strekalow, aus Moskau, und der Jägermeister Graf Kutaissoff aus Tifl“s hier angekemmen. Abgereist sind von St. Petersburg der Chef des Generalstabes Sr. Kaiserl. Majestät für die Militair⸗Kolo⸗ nieen, General⸗Adjutant Kleinmichel, nach den Militair⸗Kolonieen des Grenadier⸗Corps, und der General⸗Adjutant Sukin nach Luga. In den Hafen von Kronstadt sind bis zum 22. d. M. 1591 Fahrzeuge eingelaufen und 1393 von da abgegangen; in Riga sind 1533 Schiffe einpassirt und 1376 von dort ausgelaufen.
In Reval hat die Cholera nun gänzlich aufgehört; es ist daselvst eine Uebersicht der Verheerungen, welche die Cholera im Gouvernement Esthland angerichtet hat, publizirt worden. Die⸗ ser zufolge erkrankten in demselben, ohne das Militair, dis zum 25. Sept. 495 Personen, wovon 308 starben; seitdem sind dort keine Cholerafälle mehr vorgekommen.
Auf die diesjährige Korennoi⸗Messe im Gouvernement Kursk wurden für 17,928,879 Rubel Bank⸗Assignationen Russssche, für 1,405,650 Rubel B. A. ausländische Europätsche und Ko⸗ lonial⸗ und für 836,000 Rubel B. A. Astatische Waaren, zu⸗ sammen für 20,170,529 Rubel, zum Verkauf gebracht und für 9,139,416 Rubel davon abgesetzt, und zwar von den ersteren für 8,627,116, von den zweiten für 350,300 und von den letzten für 162,000 Rubel.
In mehreren Kreisen des Gouvernements Tula, Pensa, Nischegorod, Kasan, Irkutsk, Llstrachan, Perm und der Stobo⸗ dischen Ukcaine ist durch Hagelschlag, Sturm und lang anhal⸗ tende heftige Regengüsse sehr beträchtlicher Schaden angerichtet worden. Die Hagelkörner erreichten an mehreren Orten die Größe eines Hühnereies. 8
Odessa, 14. Okt. In der hiesigen Zeitung wird von der oberen Behörde bekannt gemacht, daß auf den Wunsch Ih⸗ rer Majestät der Kaiserin in dem Institut der Edelfräulein in hiesiger Stadt, unabhängig von den anderen Lehrgegenständen, welche den durch das Reglement dieses Instituts festgesetzten Un⸗ terrichtsplan bilden, auch die Deutsche Sprache gelehrt werden soll.
In Ismail wurde am 24. Sept. die dortige neue Kathe⸗ drale der heiligen Jungfrau und die dazu gehörige St. Nikolaues⸗ Kapelle von dem Erzbischof von Bessarabien, Mgr. Dmitri, un⸗ ter Assistenz der Metropolitane von Ellinopolis und Bucharest, eingeweiht. Beide Gebäude sind auf dem großen Stadtplatz er⸗ richtet.
Polen.
Warschau, 30. Okt. Der Präsident der provisorischen Regierung des Königreichs Polen, wirkliche Geheimerath Engel, hat in Erfahrung gedracht, daß sich viele Offizianten und Be⸗ amte der Gerichte und Verwaltungs⸗Behörden während der Re⸗ volution von ihren Posten entfernt haben und bis jetzt noch nicht zurückgekehrt sind; da nun aber, wenn die von jenen verwalteten Aemter so lange unbesetzt bleiben, der öffentliche Dienst in Un⸗ ordnung gerathen würde, so wird denselben durch eine Bekannt⸗ machung angezeigt, daß sie spätestens bis zum 15. November auf ihre Posten zurückkehren müssen, widrigenfalls es so angesehen werden soll, als restgnirten sie auf ihre Stellen, welche demnächst an Andere sollen verliehen werden. 86
Vorgestern brachen die zur Kaiserlichen Leibgarde gehörigen beiden Kavallerie⸗Regimenter der Dragoner und Uhlanen von Warschau auf. Bei ihrem Ausrücken zogen sie in der Krakauer Vorstadt vor Sr. Kaiserl. Hoheit dem Großfürsten Michael und Sr. Durchlaucht dem Fürsten Paskewitsch in Parade vorüber. Das schöne Aussehen dieser Regimenter, die treffliche Haltung der Soldaten und die Stattlichkeit der Pferde erregten allge⸗ meine Bewunderung.
Unter den in den letzten Tagen hier angekommenen Perso⸗ nen befinden sich die Russischen Generale Schipoff, Gling, Füt st Galiezyn, Fanshave und Kowalew, der Fürst Woroniecki, Adjn⸗ tant Sr. Kaiserl. Königl. Majestät, aus Bialhstock, die Gemah⸗ lin des wirklichen Geheimeraths Engel, die Generalin Siemiont⸗ kowska und die Kastellanin Rembielinska, die Obersten Izycki, Popoff, Wieliczko und Stepanoff, aus Brzesc, die Oberst⸗Lieute⸗ nants Plonczynski, Kostrejow, Bardzki, Dzierzbicki und Lipsk, der Graf Joseph Kwilecki, der Staats⸗Reserendar Dunin, der Präsident Poplinski, der General⸗Secretair Filipecki und die Pre⸗ sessoren Skowronski, Litwinski, Marczyuski und Moseicki. Der Staatsrath Raimund Rembielinski wird in kurzem hier erwartet. Der Bischof von Lublin, Herr Pziencielski, ist nach Lublin und der Prästident der Plozker Wejewodschafts⸗Kommisston, Staats⸗ rath Kobylinski, nach Plozk von hier abgereist. “
Der Kommandant der Hauptstadt, General⸗Major Penche⸗ rzewski, hat, um den Einwohnern, deren Häuser zu sehr mit Ein⸗ quartirung belastet sind, Linderung zu verschaffen, der Munici⸗ palität anempfohlen, mehrere Militairs in andere Quartiere zu verlegen, indem sich bis jetzt Alles in den Hauptstcaßen der Stadt I.. des Königreichs Polen, das Civil⸗ Tribunal erster Inflanz der Wosewodschaft Masewien, das Hat⸗ dels⸗Tribunal und die Kriminal⸗Gerichte haben am 25sten d. M. ihre Arbeiten wieder begonnen; bei dem Civil⸗Tribunal sind be⸗
gnädigst zum Ritter des St. Annen⸗Ordens erster Klasse, dessen
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reits gegen 20 Prozesse anhängig gemacht worden. Die Unter⸗
Richter, der gesammte Bestand der Friedensgerichte aller 4 Ab⸗ theilungen des Warschauer Kreises, desgleichen die öffentlichen Notarien, Huissters und Gerichtsbvoten haben am genannten Tage 16“ Königl. Majestät von neuem den Eid der Treue geleistet.
An sehr vielen Orten, wo die Schulen während des Krieges geschlossen waren, sind dieselben nun wieder geöffnet worden. Die Normal⸗Schule zu Lomza hat man gegenwartig von dort nach Szczuczyn verlegt und sie mit der dortigen Schule vereinigt.
Mehrere Personen legen jetzt wiederum bedeutende Geldsum⸗ men in der hiesigen Sparkasse nieder. Der steigende Cours der Pfandbriefe bringt diesem Institut große Vortheile.
Das heitere Wetter dauert hier noch immer fort; zu den durch die ungewöhnliche Herbstwärme hervorgebrachten Selten⸗ heiten gehört auch die, daß in vergangener Woche eine Bäuerin ein Töpfchen frischer Erdbeeren aus der Gegend von Warschan hierher zu Markte brachte.
Fran
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 27. Oktober. Gleich nach der Vorlesumg des Protekolls über die Sitzung vom vorigen Tage ergriff der Graf v. Mosbourg das Wort, um eine Berichtigung in demselben zu verlangen. Der Prasident des Minister-Rathes habe nämlich einen Rapport des Polizei⸗ Präfekten mitgetheilt, worin dieser das Betragen der unlängst in Paris versammelt gewesenen 150 bis 200 Jiallänischen Aus⸗ gewanderten als höchst tadelnswürdig geschildert hade; indessen sey es durchaus unpassend, in so allgemeinen Ausdrücken von diesen Ausgewanderten zu sprechen, da der Tadel nur Einige un⸗ ter ihnen treffe; er trage darauf an, daß man solches im Proto⸗ kolle vermerke. Diesem Verlangen wurde indessen keine weitere Folige gegeben. Hr. C. Dupin bemerkte nämlich, daß es sich gar nicht darum handle, ob die Behauptungen des Hrn. C. Pé⸗ rier in der Wahrheit begründet wären, oder nicht, sondern ob er sie überhaupt aufgestellt habe; hieran lasse sich nun aber gar nicht zweifeln; mithin sey auch das Proiokoll getreu, und es dürfe sonach keine Aenderung darin vorgenommen wer⸗ den. Die Versammlung schritt hierauf zur Tages⸗Ordnung. — Hr. Jay berichtete zunächst über 5 Gesetz Entwürse von ört⸗ lichem Interesse. Durch zwei derselben sollen einige Gränzbe⸗ richtigungen in den Departements des Allier und des Calvados vorgenommen und durch die drei anderen das Departtment des Pas des Calais, so wie die Städte Rouen und Bo deaux, zur Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer ermächtigt werden. Die von dieser letzteren Stadt beabsichtigte Steuer soll dazu die⸗ nen, den Ausfall zu decken, der dem Schatze daraus erwachsen ist, daß in den letzten 5 Monaten des vorigen Jahres die Erhe⸗ bung der Getränk⸗Steuer daselbst unterbrochen wurde. „Seit dem Jahre 1814,“, äußerte der Berichterstatter in dieser Bezie⸗ hung, „hat die Getränk⸗Steuer auf verschiedenen Punkten des Reiches, namentlich aber in den mittäglichen Provinzen, stets zu ernsten Unordnungen Anlaß gegeben. Dies war auch der Fall in Bordeaux gleich nach dem Sturze der vorigen Dynastie. Diese Stadt aber, deren Patriotismus niemals bestritten werden wird, hat seitdem anerkannt, daß man von der Zeit und der Weisheit der Verwaltung allein die mit jenem Steuer⸗Systeme vorzunehmenden Aenderungen erwarten dürfe, und daß nicht eine Lage, wie die jetzige, dazu geeignet sey, die Hülfsquellen des Staats zu vermindern. Die Getränk⸗Steuer wird daher jetzt regelmäßig in Bordeaux gezahlt, und die Stadt hat beschlossen, die dem Schatze rückständigen Summen auf an⸗ ßerordentlichem Wege zu beschaffen; dies ist der Gegenstand des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfes, dessen Annahme wir Ihnen hier⸗ mit vorschlagen.“ — Nach Herrn Jay bestieg der See⸗Mini⸗ ster die Rednerbühne, um der Versammlung den Entwurf zu einer Aenderung in der Gesetzgebung der Kolonieen folgenden wesentlichen Inhalts vorzulegen: „Jedes in den Französischen Kolonieen von freien Aeltern geborene Individuum soll, ohne Unterschied der Farbe: 1) der bürgerlichen Rechte und 2) der po⸗ litischen Rechte unter den gesetzlichen Bedingungen genießen. Eben so sollen die Freigelassenen, unmittelbar nach ihrer gesetz⸗ lichen Freilassung, in den Genuß der bürgerlichen Rechte, in den der po⸗ litischen Rechte ader erst 10 J. nach ihrer Freilassung unter den obigen Bedingungen, und insofern sie lesen und schreiben können, treten.“ — An der Tagesordnung war jetzt die Berathung über den Gesetz⸗ Entwurf, wodurch zu den im Dezember v. J. bewilligten 460,000 Fr. für Penstonen und jährliche Unterstützungen an die Opfer der letzten Revolution ein nachträglicher Zuschuß von 200,000 Fr. verlangt wird. Nachdem die beiden Artikel dieses Gesetz⸗Ent⸗ wurfes mit einer unerheblichen Aenderung in der Abfassung abgenemmen worden, trat Herr Comte mit dem Autrage her⸗ vor, daß, gleich wie man jetzt an den pekuniären Belohnungen auch die Ausländer, die sich in der Revolution ausgezeichnet, Theil nehmen lasse, man selbige auch für fähig erkläre, das Juli⸗ Kreuz oder die Juli⸗Medaeille zu empfangen. Der Präsident des Minister⸗Rathes bemerkte inzwischen, daß dieser Vor⸗ schlag zu spät komme, da die Liste der Inhaber jener beiden Auszeichnungen bereits geschlossen sey. Auch die Herren von Schonen und Georg Lafayette hielten den An⸗ trag für überflüsstz, worauf derselbe verworfen und das ganze Gesetz mit 260 gegen 4 Stimmen angenommen wurde. — Hr. Ardaillon entwickelte hierauf seine umängst ge⸗ machte Proposttion, bei dem Civil⸗Tribunale zu Saint⸗Etienne (Departement der Loire) eine zweite Kammer zu exrichten, da⸗ mit eine größere Anzahl von Rechtssachen als bisher erledigt werden könnte, wovon er sich den doppelten Vortheil versprach, daß einerseits die Klagenden schuneller befriedigt, andererseits aber die Einregistrirungs⸗Gebühren bedeutend vermehrt werden wür⸗ den. Nach einigen ausführlichen Betrachtungen der Herren Al⸗ cock und Renounard beschloß indessen die Kammer, die Propost⸗ tion des Herrn Ardaillon so lange zu vertagen, bis die Regie⸗ rung sich im Allgemeinen mit der Frage, an welchen Gerichts⸗ hösen etwa noch eine zweite Kammer zu errichten seyn möchte,
werde beschäftigen können. — Nach Erledigung dieses Gegen⸗
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