1831 / 310 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Anastastus Polizoides und Nikolas Guika, von Poros. Schließ⸗ lich trägt der interimistische Justiz⸗Minister darauf an, eine aus fünf Senatoren bestehende Kommission und den General⸗Prokurator zu ernennen, welche die Angeklagten vorladen und über sie richten sollen. III. Eine an die Hellenen gerichtete Proclamation vom 26. Aug., worin der Prästdent die durch die Insurgenten Irregeleiteten zur schleunigen Rückkehr in die Bahn der Ehre und Pflicht ermahnt. IVY. Ein Dekret, welchem zufolge kein Hydriotisches Fahrzeug in die Häfen des Griechischen Staates zugelassen werden soll. V. Ein vom 27. Aug. datirtes Rundschreiben des Präsidenten an die außerordentlichen Kommissarien und Civil⸗Gouverneure der Provinzen über die ferneren Unternehmungen der Insurgenten, worin es heißt: „In metnem letzten Rundschreiben meldete ich Ihnen, daß die Befehlshaber der Stationen der verbündeten Mächte ein Kreuzgeschwader vor Hydra aufgestellt haben, um das Auslaufen bewaffneter Fahrzeuge zu verhindern. Der Admiral Ricord traf in Syra die Brigg des Miaulis und erhielt von den Primaten und ersten Kaufleuten der Insel das schriftliche Ver⸗ sprechen, daß dieses Fahrzeug im Hafen festgehalten werden solle. In Andros, wo eine andere Hydriotische Brigg in der Absicht er⸗ schienen ist, das Land zu insurgiren, befindet sich ein Französisches Fahrzeug, das der Herr Kommandant Lalande mit dem Befehle dahin gesandt, die Hydrioten zum Rückzuge zu zwingen. Mit einem ähnlichen Auftrage hat Herr Lalande gestern die Korvette „Lionne“ in Folge der Berichte abgesandt, welche die Regierung aus Salamis erhalten hat, und wovon Nachstehendes das We⸗ seutliche ist: „„Am 13ten d. M. versammelten sich eine Briga, eine Brigg⸗Goelette, em Kutter, eme Felucke und eine große Schaluppe, sämmtlich Hydriotische Fahrzeuge, die unter dem Schutze der Nacht der Wachsamkeit des Kreuz⸗Geschwaders ent⸗ gangen waren, auf der Rhede von Ambelakia. An demselben Tage ging die von Demetrius Kriesis befehligte Brigg im Hafen von Satamis und der Stadt gegenüber vor Anker. Krie⸗ sis schickte sogleich eines seiner Böte ans Land, um den Demogeronten anzuzeigen, daß er ihnen von Sei⸗ ten der Regierung von Hydra Briefe zu übergeben habe und demgemäß um die Erlaubmuß zu landen nachsuche. Eine dedeutende Volkemenge hatte sich am Ufer versammelt, und

einstimmig wurde den Hydrioten geantwortet, daß man ihnen

nicht nur die nachgesuchte Erlaubniß verweigere, sondern daß

auch jeder Versuch von ihrer Seite, sich mit der Jusel in Ver⸗

bindung zu setzen, mit Gewalt zurlickgewiesen werden würde.

Mit derselben Antwort und denselben Drodungen wurde ein

zweites Boot empfangen, das die Demogeronten aufforderte, an

Bord der Brigg zu kommen. Die Hodrioten machten hierauf

feindselige Demonstrationen, um sich der im Hafen liegenden

kleinen Barken zu bemächtigen, aber die Erklärung des Chiliar⸗

chen Griziotis, daß sie, wenn sie von ihrem Beginnen nicht au⸗

genblicklich abständen, mit Flinten⸗Schüssen in ihre Fahrzeuge

zurlickgeworfen werden würden, hatte einen vollständigen Erfolg.

Miitterweile hatten sich die Hydriotischen Schiffe dre er Barken

auf der Rhede von Ambelakia bemächtigt. Der Civil⸗Chef von

Salamis, der Bataillons⸗Chef Triandaphylos, die Miliz und

viele Bürger eilten sogleich an Ort und Stelle. Die Barken

wurden den Hydrioten wieder abgenommen und Wälle von Stei⸗

nen zu beiden Seiten des Hafens errichtet und mit Scharf⸗

schutzen besetzt, welche auf die Brigg⸗Goelette feuerten und die

Mannschaft derselben dadurch zur Unthätigkeit zwangen.““ So

weit geht bis jetzt der Bericht aus Salamis. Wenn er betrü⸗

bend ist, so zeigt er wenigstens, daß in Salamis Alle durch die

That bewiesen haben, wie wahr und aufrichtig die von der Na⸗

tion in ihren zahlreichen Adressen ausgedrückten Gesinnun⸗

gen sind.“

Berlin, 6. Nov. In einem Schreiben aus Wesel vom 2ten d. heißt es: Am 31sten v. M. würde uns das langersehnte Glück zu Theil, Se. K. Hoheit den Prinzen Wilhelm, Bruder Sr. Majestät, nebst Seiner Durchlauchtigen Gemahlin und den Prinzen Adalbert und Waldemar, so wie der Prinzessin Elisabeth, Königl. Hoheiten, in unseren Mauern zu sehen. Die hohen Rei⸗ senden waren am Morgen von Düsseldorf, wo Höchstdieselben

der Geburtstagsfeier Ihrer Königl. Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich beigewohnt hatten, abgereist, langten, nachdem Höchstdieselben bei dem Grafeu Anton zu Stolderg⸗ Wernigerode auf dessen Schlosse Diersforth das Mittagsmahl ein⸗ zunehmen geruht hatten, Abends 8 Uhr, unter dem Jubelrufe der hiesigen Einwohner, denen erst kurz vorher die Kunde von der bevorstehenden Ankunft der hohen Herrschaften zugekommen war, hier an und nahmen im Gasthofe zum König von Preußen Ihr Absteigequartier, wo Höchstdieselden alsbald sich die hiesige Ge⸗ neralität und die Stabsoffiziere, so wie die Civilbehörden und die Geistlichkeit, vorstellen ließen und hierauf die genannten Militairs, so wie auch mehrere Beamten, die Geistlichkeit, ingleichen einige Kauflente, zur Tafel zu ziehen geruhten. Während der Tafel wurde Höchstdenenselben, auf Veranstaltung eines hiesigen gesel⸗ ligen Vereins, eine Fackelmusik gebracht, und als Ihre Kö⸗ nigliche Hoheiten am Fenster erschienen und HochstIhren Dank auszudrücken geruhten, ließ die zahlreich versammelte Volksmenge ein dreimaliges Lebehoch ertönen, worauf das Lied: „Heil dir im Siegerkranz“ angestimmt wurde. Gestern Morgen um 8 Uhr besichtigten Se. Königl. Hoheit die Festungswerke und hielten eine große Parade der hiesigen Trup⸗ pen ab, während die Durchlauchtige Prinzessin mehrere Kirchen und andere öffentliche Gebäude besuchten, durch die Leutseligkeit und huldvolle Herablassung, die Sie überall zeigten, alle Herzen gewinnend. In der 11ten Stunde traten Ihre Königl. Ho⸗ heiten über Kleve die Rückreise nach Köln an. „— Aus Koblenz vom 1. Nov. wird gemeldet: Ihre Kai⸗ serliche Hoheit die Großfürstin Helena von Rußland ist gestern Abend mit dem Niederländischen Dampfschiff „Stadt Nymwe⸗ gen“ hier angekommen und von Sr. Durchlaucht dem Herzog von Nassau, der nebst Seiner Durchlauchtigen Gemahlm be⸗ reits am Sonnabend unter dem Namen eines Grafen v. Kö⸗ nigstein hier angelangt und im Gasthof zu den drei Schweizern

abgestiegen war, so wie von den hiesigen oberen Militairbehörden, empfangen worden. Die Hohe Reisende übernachtete am Bord des Schiffes und setzte heute nebst Ihren Durchlauchten dem Herzog und der Herzogin von Nassau ihre Reise nach Viebe⸗ rich fort.

Aus Frankfurt a. d. O. geschrieben: Obgleich die hiesige Messe nur eben erst im Anfange dexgriffen ist, so verspricht sie doch für alle Verkäufer, welche

hierher gekommen sind, recht sehr gut auszufallen. Wollene Zeuge, so wie Wollen⸗Waaren übe haupt, finden ganz außeror⸗ dentlichen Abgang und sind zum Theil schon vergriffen. Sei⸗ deue und baumwollene Waaren sind ebenfalls sehr gesucht, und

wird unterm 4ten d. M.

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dem Platze befinden, machen natürlich sehr gute Geschäfte. Viele Einkäufer sind bereits hier, und stündlich treffen noch mehr ein; nur ist zu befürchten, daß diejenigen, welche spät hierher gekom⸗ men, ihre Befriedigung nicht finden werden, es wäre denn, daß, wie man hofft, noch Verkäufer sich entschließen werden, eilig hierher zu kommen, oder doch wenigstens Waaren zum Verkauf

ierher zu senden.

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In der Residenzstadt Berlin waren 1 erkr. genes. gestorb. Bestand bis zum 5. Nov. Mittags 2005 642 1274 89 Hinzugek. bis zum 6. Nov Mittags 20. 5 2 97

Bis zum 6. Nov. Mittags Summa 2025 647 97 Hierunter sind vom Militar 30 12 4 In ihren Wohnungen werden behandelt 65 Personen, in den Hospitälern 32. In Magdedurg waren 1 erkrankt genesen gestorben Bestand bis zum 2. November. 430 109 265 56

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17 19 3 In Stettin waren erkr. genes. gestorb. Bestand.

G bis zum 2. November 33 97 234 6 hinzugekommen am 3. 2 LC“

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Summa Darunter Militair

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Summa. Darunter Multair In Tilsit sind

bis zum Z1 Dktobher . 390 139 darunter Militair 888 17 Ausbruche der Cholera sind bemerkt: Regierungs⸗Bezirk Breslau. Kreis Steinau, in Kunzendorf am 30. Okt. Regierungs⸗Bezirk Bromberg. In der Stadt Filehne hat die Cholera ganz aufgehoͤrt. Regierungs⸗Bezirk Danzig. 3

Danziger Landkreis, in Bohnsackerweide am 25 Okt, Groß⸗Roͤschau am 30. Okt. Kreis Stargardt, in Neumuß und Vorwerk Stargardt am 17. Okt. Kreis Marienburg, in Petershagen am 4. Okt In der Stadt Marienburg sind in der letzten Zeit keine Cholera⸗Krankheitsfaͤlle mehr vorgekommen. In Elbing sind vom 18. bis 29. Okt, noch 12 Personen erkrankt.

Regierungs⸗Bezirk Koͤnigsberg.

Kreis Rastenburg, in der Stadt Rastenburg am 29. Okt,

Kreis Preuß. Eylau, in Henriettenhof am 31. Okt. Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen.

Kreis Heydekrug, in Schieße am 29. Okt.

Nach Inhalt einer in der Leipziger Zeitung enthaltenen Bekanntmachung der Königl. Sächsischen Immediat⸗Kommisston wegen der Maaßregeln gegen die Astatische Cholera, hat dieselbe sich veranlaßt gefunden, mehrere Modificationen in den bisher beobachteten Grundsätzen eintreten zu lassen. Nach Inhalt der⸗ selben sollen zu den giftfangenden Waaren von nun an gerechnet werden: 1) Alles, was zur Bekleidung der Menschen gedient hat, es sey von Wolle, Haaren, Leinen, Leder, oder sonst einem Stoff aus dem Thier⸗ oder Pflanzenreiche; 2) Bett⸗ und Schreib⸗ federn, Haare, rohe Häute und rohe Felle, Pelzwerk, Schafwolle, wenn sie an einem mstcirten oder verdächtigen Orte sortirt wor⸗ den; 3) Hanf, Flachs und Werg; 4) gebrauchtes Segeiluch und Tauwerk; 5) alle Fabrikate aus Wolle, Baumwolle, Seide oder Leinen, sobald sie im Umherziehen zum Verkauf ausgeboten oder umhergetragen worden. Alle andere Waaren dagegen, sie mögen eine glatte oder rauhe Oberfläche haben, aus dem Thier⸗, Pflanzen⸗ oder Mineral⸗Reiche herkommen, mit⸗ hin auch alle Fabrikate, selbst wenn sie aus Schaafwolle gefer⸗ tigt sind, sobald sie nur nicht schon zum Gebrauch der Menschen gedient oder im Haustren umhergetragen worden; ferner 2) ge⸗ gerbte Häute, Juchtenleder; 3) Segeltuch und Tauwerk, wenn sol⸗ ches noch ungebraucht und als Handelsartikel zu detrachten; 4) Schaf⸗ wolle, sobald mit Sicherheit nachgewiesen wird, daß sie noch unsor⸗ tirt ist oder doch an einem unverdächtigen Ortesortirt worden; inglei⸗ chen 5) rohe Bücher, sind von nun anfur nicht giftfan end auzusehen. Nur giftfangende Gegenstände bedürfen einer Kontumaz und inneren Reinigung wahrend der vorgeschriebenen. Kontumaz⸗Zeit, welche letztere von 20 auf 10 Tage ermäßigt wird. Nicht giftfan⸗ gende Gegenstände, ingleichen Fuhrwerke und dazu gehöriges Geschirr sind keiner Kontumaz, sondern nur einer äußeren Reinigung der Emballage oder auch deren Wechsel zu unterwerfen. Briefe und andere Papiere sind bloß zu durchräuchern, und insofern nicht bescheinigt ist, daß sie am Ort der Absendung bereits desinficirt worden, zu durchstechen und zu durchräuchern. Geldsendungen sind wie nicht giftfangende Waaren bloß äußerlich zu reinigen. Bei Reisenden, mithin auch bei Waarenführern und Fuhrern von Vieh⸗Transporten bewendet es sich auch ferner bei der vorgeschriebenen Kontumaz⸗Zeit von 20 und resp. 10 Ta⸗ gen, je nachdem die Personen aus von der Cholera ange⸗ steckten oder der Infection bloß verdächtigen Orten kommen. Bei Thieren ist zu unterscheiden zwischen glatthaarigen und anderen. Bei jenen, zu welchen insonderheit Pferde, Esel, Rind⸗ vieh, Schweine und Ziegen gehören, genügt, wenn sie aus einem inficirten oder verdächtigen Orte kommen, eimmaliges Schwemmen oder auch Waschen mit einer Chlorkalksolution oder Wasser und Essig. Andere Thiere, namentlich Schafe und Läm⸗ mer, sind einer zehntägigen Kontumaz ohne Unterschied zu un⸗ terwerfen und zu reinigen, wenn sie nicht kurz zuvor erst gescho⸗ ren sind, welchenfalls einmaliges Waschen in obiger Masse hi⸗ reicht. Uebrigens ist auch hier der Aufenthalt in unverdächti⸗ gen Gegenden von der Kontumaz⸗Zeit abzurechnen.

Die Großherzogl. Oldenburgische Regierung hat, nach Inhalt einer Bekanntmachung veom 28. Okt., auf den Grund hin, daß die bisherigen Erfahrungen es sehr wahrschein⸗ lich gemacht, daß die Cholera uicht weit über See verschleppt werden könne, sich bewogen gefunden, zur Erteichterung des Verkehrs einige Modificatonen m den bisherigen Vorschriften zu erlassen. Demnach solten Schiffe, welche aus verdächtigen oder inficirten Häfen der Osisee, des weißen Meeres und den nördlich von Bergen belegenen Häsen auf der Weser und Jade ankommen, wenn sie keine gistfangenden Waaren an Bord ha⸗ ben und die Mannschaft gesund ist, zu einer Beobachtungsqua⸗

Bestand 170

erkrankt genesen gestorben o

16

an Kurzen⸗Waaren fehlt es fast gänzlich, da viele Verkäufer m. dieem Actikel ausgeblieben sind. Diejenigen, welche sich auf

rantaine zugelassen werden, deren Dauer die Regierung sich zu bestimmen vorbehält, die jedenfalls aber 30 Tage vom Tage der Abreise an betragen wird. Haben sie die Quarantaine zu Frie⸗

der Ausbruch der Cholera sörmlich deklarirt. Am Sonntag Am 5 Uhr waren erkrankt 14, gestorben 6. Gestern Abend wam

11““ W“ drichsort bestanden und auf der Reise nicht mit verdächtth Schiffen kommunizirt, so sollen sie ohne Weiteres zugela werden. Solche Schiffe aber aus jenen Gegenden, i che mit giftfangenden Gütern’ beladen sind, werden zugelassen; sondern sind an eine Reinigungsanstalt zu ven sen. Die von der Elbe kommenden Schiffe anlangend, n verordnet: daß Schiffe, welche von Hamburg, Altona und haven kommen, wenn sie mit giftfangenden Waaren beladen st ganz abgewiesen, wenn ste nicht mit giftfangenden Waaren laden oder ledig sind, 30 Tage lang, vom Tage ihres Abga

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angerechnet, unter strenge Quarantaine gelegt, in dieser Zeit d reinigt und erst zugelassen werden sollen, wenn dann der 3 1 0. sundheitszustand der Mannschaft zu keinen Besorgnessen An

giebt; daß Personen und Waaren, welche seit dem 8. Okt. 2 xweSe⸗

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32

diesen Orten zu Schiffe gekommen seyn sollten, nicht anders gelassen oder die Weser weiter hinauf gebracht werden sollen, wenn die Waaren gehörig desinficirt sind und die Menschen) angesteckten Orte wenigstens vor 21 Tagen verlassen haben, Sch⸗ welche von anderen noch nicht angesteckten Orten an der ] 3 kommen, als verdächtig angesehen und einer Beobachtungs⸗. 8g— Kronik des Tages.

rantame unterworfen werden sollen. An⸗ der Landseite bleiben; Der Justig⸗ Kommissarius Ottermann zu Insterburg ist fruheren Verschriften hinsichtlich der Reisenden in Krast. Notarius im Departement des Ober⸗Landesgerichts zu In⸗ Aus Lüneburg vom 1. Nov. wird (in der Börse 1111“” r i

halle) gemeldet: Am Freitag Abend, 28sten Okt., wurde ““ zim

Amtliche Nachrichten.

hinzugekemmen 4, gestorben 2; im Ganzen erkrankt 18, gesß ben 8 Personen, und zwar beides männliche und weibliche

leichen Theilen. Fene ist, nach den neuesten Wiener Blättern, 11““ Auslan h.. dermalige Stand der Cholera dae üem x. 18 Ruthlan b Vom 28. bis 29. Oktober Mittags 46 St. Petersburg, 29. Okt. Die hiesige Zeitung 99 30. 8 16“ 56 A bheldet: „Seine Majestät der Kaiser sind am 11ten. (23sten) GHS”- 31. . . 45 35 A B. M. Abends um 11 Uhr im Palaste des Kreml in hohem In Hamdburg sind vom 3. bis zum 4. November Muaebohlsehn eingetroffen. Am folgenden Morgen um 8 Uhr ver⸗ 18 Individuen erkrankt, 9 genesen und 6 gestorben. lindete das Aufziehen der Flagge auf den alten Thürmen den Der Linzer Zeitung zufolge, waren in Wels bis oinwohnern Moskaus, daß der allgeliebte Vater des Vaterlan⸗ 25. Sktober Abends an der Cholera erkrankt 34, genesen 11, fes sich in der Mitte seiner Kinder befinde. Mit undeschreib⸗ storben 22, in ärztlicher Behandlung geblieben 1. Am lchem Jubel drängte sich das Volk von allen Seiten nach dem und 27sten hat sich weder ein neuer Erkrankungs⸗, noch em Mreml. Um 9 Uhr waren alle Umgebungen des Palastes und desfall zu Wels ergeben, sondern es blieb bei dem obigen Kaper Himmelfahrtskathedrale mit einer unzähligen Volksmenge be⸗ kenstande. ickt, welche mit Ungeduld dem Augenblicke der Begrüßung des Der Ofene Zeitung zufolge, sind seit dem 13. Juni h onarchen entgegensah. Das letzte Mal, sagt ein Schreiden 25. Oktober in 86 Jurisdictienen 3511 Ortschaften und in aüchus Moskau, wo die Moskowiter den Kaiser in ihrer Stadt er⸗ sen 393,252 Personen von der Cholera befallen worden; 181,sl lickten, war diese von der furchtbaren Seuche heimgesucht und derselben sind genesen und 171,571 gestorben; in ärztlicher Pfapper großherzige Beherrscher Rußlands herbeigeeilt, um Seinen verblieben 40,429. Aufgehört hatte die Krankheit in 1222 Thetreuen Landeskindern Hülfe zu bringen und die Gefahr mit schaften.

genesen gestont 35 38 17 28

sonen zu theilen. Jetzt ist Er gekommen, um zugleich mit des Reiches alter Hauptstadt dem höchsten Geber alles Guten bden Dank für die Siege, die unser Heer mit neuem Ruhme bedeckt haben, darzubringen. Warum konnten Ruß⸗ ands Feinde nicht Zeugen des Empfanges seyn, der hier den Kalser erwartete? Sie hätten gesehen, wie Er nur Schritt bor Schritt Seinen Weg nach der Kathedrale durch das Ge⸗ hänge des jubelnden Volkes zurücklegte, welches Ihn fast auf einen Schultern trug! Alle wollten Ihm die Bahn offen lassen, allein die innigste Anhänglicheit und der Wunsch, Seines An⸗ blicees froh zu werden, zog Jeden wieder nach dem angebeteten Fwven hin; man wollte dicht neben Ihm stehen, den Saum

Der Sanitäts⸗Cordon der 11ten Division, dessen Commah deur der Herr Major von Heuduck war, und unter dessen P fehlen die Herren Masore von Stutterheim, von Walther Cronek und von Eicke kommandirten, hat vom Monat Mai Ende Oktober, in einer Ausdehnung von 16 Meilen (von schen im Kreuzburger bis Gustaosham im Lublinitzer Kreise),! Gränze mit so glücklichem Erfolg besetzt gehalten, daß nicht 6 Krankheitsfall der Cholera in den von diesem Cordon besetzt Kreisen vorgekommen ist, obgleich die Wachen nahe an mehre

Polnischen Ortschaften, welche von der Cholera befallen wan standen.

Die Verpflichtung des Dankes für einen so geleisten Schutz fühlen die Stände des Lublinitzer Kreises, und dieseh haben mich aufgefordert, ihren Dank allen denen, welche diesem Cordon mitgewirkt haben, öffentlich abzustatten. Ind ich diesen Wunsch hiermit erfülle, gedenke ich in freudiger Rü— rung des regen Eifers, den alle Militairs im Cordon bis zud Augenblick, daß derselbe zurückgezogen wurde, immer bezeigt und durch welchen des Himmels Segen herbeigeführt ward, so selten dieses schwere Unternehmen durch glücklichen Erfolg krönt hat.

Koschentin, den 28. Oktober 1831. 1

Adolph Fürst Hohenlohe. 8 S Amsterdam, 1. November. 8 Niederl. wirkl. Schuld 40 9ã. Ausgesetzte do. 1. Kanz-Billets

Cproc. Anl. von 42 Mill. 86. Oesterr. proc. Metall. 81 ¼ R (von 18 ½¼) 89.

Seines Gewandes küssen, und wogende Haufen des jauchzenden Volkes trennten oft den Monarchen von Seinem Gefolge. Er chritt allein inmitten eines kleinen Kreises, der voll Ehrfurcht Ihm Platz machte, als umgäbe Ihn eine Glorie. Auf dem Gange nus der Kaiserlichen Wohnung bis zur Kathedrale, dessen Länge twa hundert Schritte beträgt, wurden über funfzehn Minuten zugebracht. Die Feinde Rußlands hätten bei dem Anblicke diesses Schauspiels sich überzeugt, daß unsere Stärke nicht allein n der tapferen und zahlreichen Armee, sondern auch in der Liebe der Nation begründet ist, welche mit Freuden die Reihen der Rriegsmacht ausfüllt, um das Heil, die Ruhe und den Ruhm unverletzt zu dewahren, welche sie seit mehr als zwei Jahrhun⸗ derten dem Regentenhause der Romanows verdankt.”

Ihre Maäjestät die Kaiserin wurden auf Ihrer Reise nach Moskau am 10ten (22sten) d. M. auf der Station Pomeranie erwartet, wo für Allerhöchstdieselben die Mittagstafel berei⸗ tet war.

Seine Majestät der Kaiser haben dem Mitglied des Reichs⸗ aths, Grafen Stanislaus Zamoyski, für dessen besondere Ver⸗ dienste, die diamantenen Insignien des St. Andreas⸗Ordens, dem General von der Kavallerie der Polnischen Truppen Seiner Majestät, Herrn Roznecki, dem General⸗ldjutanten und General von der Kavallerie der Polnischen Truppen, Grafen Vincenz Kaasinski, und dem Divisions⸗General der Polnischen Truppen, Minister⸗Staats⸗Secretair des Königreichs Polen, Grafen Gra⸗ bowski, für deren unerschütterliche Diensttreue, die diamantenen Insignien des St. Alexander⸗Newski⸗Ordens, dem Kaiserl. Kö⸗ nigl. Oesterreichischen General Bertoletti, zur Bezeigung Aller⸗ hochstihres Wohlwollens, den St. Annen⸗Orden erster Klasse, und dem Dirigirenden der Schloßverwaltung zu Oranienbaum, Ge⸗ neral⸗Major Eichen II., zur Belohnung seines eifrigen Dienstes in den Militairkolonieen, den St. Annen⸗Orden erster Klasse mit der Kaiserl. Krone zu verleihen geruht.

Ein an den dirigirenden Senat ergangener Kaiserl. Ukas vom 4. (16.) Okt. enthält Folgendes: 1

„Waͤhrend zur Daͤmpfung des Aufruhrs in einigen westlichen Gouvernements kriegerische Maaßregeln ergriffen wurden, richteten Wir zugleich Unsere Anfmerksamkeit auf diejenigen der Bewohner jener Gegend, welche wider ihren Willen zur Theilnahme an der . Empoͤrung verleitet seyn konnten, und gestatteten durch Unseren Pearis, 31. Okt. In der verflossenen Nacht wurde Ukas vom 6. Mai, an den dirigirenden Senat, die Einstellung der dem hiesigen Assisenhofe das Urtheil in dem von Herrn Castm Beschlagnahme, bis zur weiteren Untersuchung, in Bezug auf die Périer und dem Marschall Soult anhängig gemachten Preocs, Gater derjenigen, welche binnen Monatsfrist, vom Tage⸗ der Er⸗

sprochen. Von den drei Angeklagter 4 1 lasung jenes Befehls, sich reuig bei der Orts⸗Behoͤrde melden und gesp⸗ geklagten erklärten die Geschwomgp von eglicher Verbindung mit den Rebellen lossagen wuͤrden. Als allein den Verfasser des in der „Tribune“ und der „Revol lierau 184 Gursdesiher ansingen, sich gutwillig einzustellen und tion“ erschienenen Aufsatzes (S. oben), Herrn Marrast, um Gnade zu bitten, so wurden, aus Ruͤcksicht auf dergleichen schuldig, demzufolge dieser iu 6monatlicher Haft, einer Geldbuß Beispiele, und um in denjenigen Gegenden der besagten Gouver⸗ von 3000 Fr. und 25 Fr. Schadenersatz kondemnirt wurde. Ba nements, welche von der Boͤsartigkeit Einiger und der Verirrung cans und Thouret, die verant vortlichen Herausgeber der gedat Anderer leiden konnten, die Ruhe nicht allein mit Waffengewalt, ten beiden Blätter, wurden freigesprochen. sondern auch durch Nachsicht gegen die Schuldigen selbst⸗ wiederher⸗

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 94. 5. zustellen, mittelst Unseres Ukases vom 4. Juni aufs neue die Ober⸗ cour. 94. 10. 3proc. pr. compt. 6 P113 8. Befehlshaber und andere Obrigkeiten bevollmaͤchtigt: sobald Guts⸗ 1 .3 p npt. 66. 80. fin cour. 66. 8 besitzer, die an dem Aufruhr, sogar mit bewaffneter Hand, Antheil

5proc. Neap. sin cour. 77. 70. 5proc. Span. perp. 542. Hen danten, ia li ii einstellten, ih⸗

. p 1. Mlgenommen hatten, sich gutwillig und reuig bei ihnen einst ih

Frankfurt a. M., 3. Nov. Oesterr. 5proc. Metall. 86¼— nen Scheine daruͤber, daß sie sich gemeldet, zu ertheilen, sich von ih⸗ 86 ¼ Aproc. 77 . 77. 292 proc. 44 ½. 1 proc. 20 ½. G. Bank⸗Ap nen schriftliche Verpflichtungen uͤber die kuͤnftige Unverbruͤchlichkeit tien 1332. 1329. Partial⸗Obl. 127 ½. 127 ½. Loose zu 100 ihrer Treue geben zu lassen und sie nach ihren Besitzungen abzufer⸗ 174 ¾. G. Poln. Loose 58 ½. 58. 8 tigen. Um aber, bei allen Maaßregeln der Milde, dennoch eine ge⸗ C1ö“ rechte Graͤnze zwischen den Vergehungen zu ziehen, welche aus Schwach⸗ Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Auswärtige

Hamburg. 4. Novemhber. Oesterr. 5proc Metall. 85. 4proc. 76 ¾. Bank-Actien 1093. Rr Engl. Anl. 93 ½. Russ. Anl. Hamb. Cert. 86 ¾ Poln. 113 ½. Dän. b. Wien, 31. Oktober. 8 5proc. Metall. 85 89. 4proc. 75 ¼. Bank-Actien 1092 ¾.

Königliche Schauspiele. V 8 g, 7. Nov. Im Schauspielhause: Hamlet, Trauerse in 5 Abtheilungen, von Shakespeare. (Neu einstudirt.)

Montag,

Königstädtisches Theater. Montag, 7. Nov. Der Bernsteinring, oder: Die Io mählung an der Ostsee, Zauber⸗Oper in 3 Akten.

NACHSCHRIFT.

ter Treulosigkeit entsprungen waren, erachteten Wir fuͤr noͤthig, in den

am 17. (29) Juli von Uns bestaͤtigten ausfuͤhrlichen Vorschriften hin⸗

heit oder Verirrung, und denen, die aus doͤser Absicht und verhaͤrte⸗ Gedruckt bei A. W. Hayn. sichtlich der Berurtheilung der Empoͤrer und der Be

Einziehung ihrer Guͤter als schließlichen Termin, waͤhrend dessen die in den Verrath Verwickelten noch um Begnadigung ansuchen koͤnn⸗ ten, in jedem Bezirke die Fortdauer der Kriegs⸗Operationen anzu⸗ setzen, indem alle diejenigen, welche ihre verbrecherischen Hoffnun⸗ gen und Hirngespinnste bis zu dem aͤußersten Augenblicke naͤhrten, wo sie bereits voͤllig durch Waffengewalt zu Boden geschlagen wor⸗ den, nicht anders denn als verhärtete Rebellen anzusehen sind, welche Unsere Begnadigung durchaus verscherzt haben. Diesem gemaͤß ver⸗ ordnen Wir gegenwaͤrtig nach der erfolgten Stillung des Aufruhrs in denjenigen Gouvernements, woselbst militairische Operationen ge⸗ gen die Empoͤrer stattgefunden und mit der Unterdruͤckung des Ver⸗ raths und Wiederherstellung der Ruhe geendet haben, Unsere Wil⸗ lensmeinung dahin zu erklaͤren, daß alle in den Verrath verwickel⸗ te Individuen, welche sich nicht, den fruͤheren Vorschriften gemaͤß, bei den Obrigkeiten gemeldet und, bis zum Tage der Kundmachung dieses Ukases an jedem Orte, um Gnade gebeten haben, von nun an sich dieser Nachsicht der Regierung nicht mehr erfreuen koͤnnen und mit ihnen und ihrem Vermoͤgen genau nach den Gesetzen und den in dieser Hinsicht besonders erlassenen Verordnungen zu verfahren ist.“ Am 11ten (23ͤsten) d. M. wurde von Sr. Erlaucht dem Finanz⸗Minister das hiesige praktisch⸗ technologische Erziehungs⸗ Institur, zur Bildung von Zöglingen für die einheimische Manu⸗ faktur⸗Industrie, feierlich eroffnet.

Auf den Bericht des Dirigirenden des Militairwesens in den Neureussischen Gonvernements und der Provinz Bessarabien, Geyerals von der Infanterie, Roth, an das Inspections⸗De⸗ partement, daß mehrere von den, in Rußland wohnenden oder ins Land ziehenden, mit Pässen versehenen Griechen den Wunsch dußern, den Unterthaneneid zu leisten und sich in Balaklawa, nach den den dortigen Einwohnern geschenkten Rechten, nieder⸗ zulassen, wodurch es möglich wird, das Balaklawasche Griechi⸗ sche Infanterie⸗Bataillon, fürs erste durch diese Griechen selbst, nachher durch deren Kinder, stets vollzählig zu erhalten, welches jetzt wegen des Mangels an Dienstfähigen unter den Einwoh⸗ nern von Balaklawa schwierig war, haben Seine Kaiser⸗ liche Maäjestät unterm 27. Sept. (9. Okt.) die Annahme der erwähnten Griechen zu erlauben geruht. 8

vE.

Warschau, 2. Nov. Die provisorische Regierung hat solgende interimistische Ernennungen vorgenommen: Zum Direk⸗ tor der Verwaltung im Ministerium des Innern und der Poli⸗ zei den Staatsrath Woyde; zum Direktor der Erziehung im Ministerium der religiösen Kulte und des öffentlichen Unterrichts das Mitglied dieses Ministeriums, Herrn Samuel Linde; zum Direktor der Kulte den Staats⸗Referendar und Bureau⸗Chef Stanislaus Dzwonkowski; zum General⸗Secretair im Ministe⸗ rium der religlösen Kulte und des öffentlichen Unterrichts den Staats⸗Referendar Stanislaus Deschert; zum General⸗Lot⸗ terie-Direktor den General-Intendanten der Tabacks⸗Reve⸗ nuen, Herrn Simon Werner. .

Am 30sten p. M. verließen zwei zur Kaiserl. Leibgarde ge⸗ hörige Kürasster-Regimenter, nach vorher abgehaltener Parade, die hiesige Residenz. b

In der hiesigen Allgemeinen Zeitung liest man Fol⸗

endes:

b „Auf Vorstellung des Ober-Befehlshabers der ersten Armee, begruͤndet auf den Bericht des ehemaligen interimistischen Kriegs⸗ Gouverneurs von Wilna und Grodno, General⸗Adjutanten Chra⸗ powicki, hinsichtlich des Edelmanns Szwoynicki aus dem Gouverne⸗ ment Wilna, der weiter keinen Rang besitzt, und der bei dem Aus⸗ bruch des Aufruhrs seinen Bauern die Waffen abnahm und diesel⸗ ben der Militair⸗Obrigkeit auslieferte, selbst aber als einfacher Frei⸗ williger in die Russische Armee eintrat und gemeinschaftlich mit derselben gegen die Insurgenten kaͤmpfte, wobei er sich gugenscheinlichen Gefahren aussetzte, haben Se. Majestaͤt der Kaiser den genann⸗ ten Szwoynicki, in Betracht seiner so ausgezeichnet treuen Dienstleistungen, Allergnaͤdigst zum Titular⸗Rath zu ernen⸗ nen geruht. Der verabschiedete Lieutenant Vincenz hetrynski vom Wolhynischen Uhlanen⸗Regiment hat sich des idbruchs an seiner Treue, der Entziehung der polizeilichen Aufsicht, unter welcher sich derselbe als der Theilnahme an der Warschauer Empdoͤ⸗ rung verdaͤchtig befand, der freiwilllgen Anschließung an die im Gouver⸗ nement Wolhynien von dem Edelmann Wierecinski versammelte Insur⸗ genten⸗Schaar, die uͤber die Oesterreichische Graͤnze gehen und sich dort mit dem von dem Insurgenten Dwernicki befehligten Detaschement vereinigen sollte, um gegen Rußland zu operiren, und endlich eines Angriffes auf einen Posten der Graͤnzwache, wo er ergriffen wurde, schuldig gemacht und, nachdem er vor Gericht gestellt worden, von selbst dies Alles eingestanden. Der Ober⸗Befehlshaber der ersten Armee hat den Ausspruch gethan, daß der genannte Petrynski, der erwaͤhnten Verbrechen wegen, seines Ranges und Adels beraubt und in eine Kolonie von Sibirien geschickt werden soll; Se. Kaiserl. Koͤ⸗ nigl. Majestaͤt geruhten unterm 27. September dieses Erkenntniß zu bestaͤtigen. Zufolge Allerhoͤchster Ukasen sind folgende gerichtliche Beschlagnahmen vorgenommen worden: im Gouvernement Wolhy⸗ nien am 21 Aug von 171 mäͤnnlichen Seelen der untheilbaren Guͤter des Michael Czaykowski und seiner Schwestern Marie Rozyeka, Katha⸗ rine Sosnicka und Aloyse Czaykowska, welches auf den Antheil, der auf den genannten Michael Czaykowskt faͤllt, ein jaͤhrliches Einkommen von 1318 Rubel 80 Kopeken Silber ausmacht, und zwar wegen der Ver⸗ einigung dieses Edelmannes mit den Insurgenten; von 198 Seelen des Johann Omiecinski, welches ein jäͤhrliches Einkommen von 995 R. 10 K ausmacht, und von verpfaͤndeten Grundstuͤcken desselben, welche ein jaͤhrliches Einkommen von 95 R. 50 K. tragen; am P. August von 280 Seelen des Vincenz Zagurski, was ein jaͤhrliches Einkommen von 1350 R. ausmacht, beides aus demselben Grunde, wie oben: im Bezirk von Bialystock am 29. Mai von einem hoͤlzer⸗ nen Hause eines Raygroder Kaufmanns, mit dazu gehoͤrigem Platz⸗ in der Stadt Suchowol, weil sich derselbe im Koͤnigreich Polen aufhielt; am 10 JFuni von zwei hoͤlzernen Haͤusern mit den dabei befindlichen Plaͤtzen in der Stadt Bielsk, welche den Buͤrgern Lastowski und Szyszkie⸗ wicz gehoͤrten, wegen deren Verweilen im Koͤnigreich Polen waͤh⸗ rend der Revolution; am 4. August von 289 Seelen des Matthaͤus Starzynski, von 72 Seelen des Joseph Starzynski, von 1457 See⸗ len des Grafen Joseph Ossolinskt, von 79 Seelen des Anton Lud⸗ wig Kruszewski und von 45 Seelen der Geschwister Ferdinand, Karl, Alexander, Wladislaus und Albertine Wengierski, ebenfalls aus dem oben angefuͤhrten Grunde.“

Der Dirigirende der Regierungs⸗Kommission des Innern und der Polizei, Staatsrath Suminski, macht bekannt, daß we⸗

chlagnahme und

gen der in der Wojewodschaft Augustowo zum Ausbruch gekom⸗

menen Viehseuche weder Hornvieh, noch Schafe und andere Ar⸗ tikel, wodurch diese Seuche eingeschleppt werden könnte, aus Po⸗ len nach Preußen ausgeführt werden dürfen.

Auf den letzten Warschauer Märkten zahlte man für den Korzez Roggen 22 ½ 26 Fl., Weizen 33 36 Fl., Gerste 18 24 Fl., Hafer 11 14 Fl., für das einspännige Fuder Heu 24 32, für das zweispännige 36—56 Fl. und für die Fuhre Paris, 31. Okt. Vorgestern Abend murden Se. Königl. Hoheit der Prinz Paul von Würtemderg, ver Graf v. Harcourt, der Vice⸗Admiral Sersay, der Graf Montesquion und der Frei⸗ herr Alexander v. Humboldt vom Könige und der Königin em⸗ pfangen. Gestern Vormittag musterten Se. Majestät, vom Kai⸗ ser Dom Pedro und dem Kriegs⸗Minister begleitet, im Hofe der Tuilerieen zwei Linien⸗Regimenter und ein Husaren⸗Regiment und besichtigten nach beendigter Revue in derselben Begleitung zu Pferde die am Montmartre und in der Umgegend im Bau be⸗ griffenen Befestigungen.

Einer Königl. Verordnung vom 16ten d. M. zufolge, soll in jedem der zehn westlichen Departements: der Nordküsten, des Fimstéere, der Ille und Vilaine, der niederen Loire, der Maine und Loire, der Mayenne, des Morbihan, der Vendée, der Sarthe und der beiden Sèvres eine 155 Mann starke Infanterie⸗Compag⸗ nie gebildet werden, deren besondere Bestimmung die Aufrecht⸗ haltung der öffentlichen Ruhe im Departement seyn wird. Die Rekrute rung dieser Departemental⸗Compagnie wird auf dem Wege der freiwilligen Stellung geschehen. Die in den genannten De⸗ partements bereits bestehenden Veteranen⸗Compagnieen werden beibehalten.

Die Herzoge von Orleans und Nemours, so wie der Mar⸗ schall Gérard, sind heute von der Nord⸗Armee hier eingetroffen.

Die Verhandlungen in dem Prozesse des Hrn. C. Perier und des Marschalls Soult gegen die Herausgeber der „Tribune’“ und der „Revolution“ wurden gestern vor dem hiesigen Assisen⸗ hofe fortgesetzt und beendigt. Zunächst wurde Hr. Cauchot Lemaire, den der Präsident hatte vorladen lassen, von diesem befragt, ob er Kenntniß von dem Tages zuvor erwähnten Ge⸗ spräche zwischen Hrn. Poubelle und Hru. Brémont habe. Der⸗ selbe erwiederte, daß erst, nachdem er nicht mehr Haupt⸗Redac⸗ teur des Constitutionnel gewesen, Hr. Brémont ihm von einem Flinten⸗Ankaufe gesprochen habe, der einen Minister (er glaude, daß ihm der Name C. Périer genannt worden sey) und Her Gisquet in hohem Grade kompromittire; späterhin sey im Pu⸗ blikum hierüber nur Eine Stimme gewesen; indessen wären dies bloße Vermuthungen, wovon Jedermann halten könne, was er wolle. Nachdem, auf den Antrag des Hrn. Marrast, noch ei mal die Herren Dupont von der Eure, Lamarque und Gisquet über Dinge, die dem Gegenstande des Prozess fremd waren, vernommen worden, begann der Advokat La vaux seine Vertheidigungs⸗Rede für den Marschall Soult. Als er im Laufe derselben äußerte, die Aussage des Gen rals Lamarque, daß man von einem Elsasser Handlungshause ein Kanzlei⸗Geschenk von 30 40,000 Franken verlangt habe, sey von anderen Zeugen nicht bestätigt worden, unterbrach ihn Herr Marrast mit den Worten: ob er (der Redner) etwa den ehrenwerthen General eines falschen Zeugnisses beschuldigen wolle; und Herr Lamarque selbst wies darauf hin, daß die Herren Dupont von der Eure, Corcelles, der General Lafayette u. A. seine Aussage bestätigt hätten. Der Advokat bemerkte hierauf zu seiner Entschuldigung, daß man bei einer Vertheidigung nicht Schritt vor Schritt dem Zeugen⸗Verhöre folgen könne, eine Aeußerung, die von dem Auditorium mit Zeichen der Mißbill gung aufgenommen wurde. Um zu beweisen, wie Unrecht man dem Kriegs⸗Minister thue, wenn man ihm vorwerfe, daß er ein Geschenk von Hrn. Gisquet erhalten habe, theilte Hr. Lavaur ein von dem Marschall an Hrn. Gisquet auf eine von diesem gemachte Entschädigungs⸗Forderung für seine Reise nach London gerichtetes Schreiben mit, an dessen Schlusse es heiß „Sie haben durchaus keinen Anspruch auf irgend eine Entschäa⸗ digung; Sie sind nicht mehr Agent der Regierung, sondern Lieferant, und können daher nicht verlangen, daß man Sie für ein Geschäft indemnistre, das Sie persönlich betrifft, und das Sie wahrscheinlich durch die damit verknüpften Vortheile für Ihre Ausgaben decken wird.“ Am Schlusse seiner Rede äußerte der Anwalt des Kriegs⸗Ministers: „Gewiß ist es schmerzlich für einen Minister des Königs, wenn er sich gegen so unwürdige Verleum⸗ dungen vertheidigen muß; mein Klient bedurfte der ganzen See⸗ lengröße eines Marschalls von Frankreich, um dergleichen Belei⸗ digungen zu ertragen; aber eine Genugthuung ist nothwendig; denn bald werden die Kammern sich mit der Flinten⸗Lieferung zu beschäftigen haben, und die Minister müssen alsdann, mit Ihrem Urtheile in der Hand, dabei zugegen seyn.“ Nach Beendigung dieses Plaidoyers wurde nachtraäͤglich noch der Doktor Gervais vernommen. Derselbe hatte sich Tages zuvor allerdings heimlich entfernt, jedoch mit Zurücklassung eines sehr artigen Billets au den Gerichtsboten, worin er diesem anzeigte, daß er in der Stadt ein wichtiges Geschäft abzumachen habe, sich am Abend aber unfehl⸗ bar wieder in Ste. Pélagie stellen werde. Und er hatte Wort gehalten. Die Aussage, die er jetzt als aufgerufener Zeuge machte, war durchaus unerheblich. Nach ihm trat der Advokat Hr. Dupin der Jüngere fur Hrn. C. Périer auf. Derselbe bemerkte, daß er in Bezug auf seinen Klienten den von Hrn. Lavaux über die Flinten⸗Lieferung gegebenen Aufschlüssen nur wenige Worte hin⸗ zuzufügen habe. Es seyen zwei Kontrakte abgeschlossen worden, wovon der erste wieder vernichtet worden sey; für diesen werde Hr. C. Périer gewiß keinen Leihkauf erhalten haben; was den

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Hr. C. Périer gar nicht mehr Mitglied des Conseils gewesen sey; es lasse sich hiernach nicht wohl einsehen, weshalb man sich so große Mühe gebe, ihn als kompromittirt bei dem gedachten Handel darzustellen. Der General⸗Prokurator faßte hier⸗

auf die Verhandlung zusammen. Die Aussagen der Zeugen,

zweiten betreffe, so habe der Abschluß desselben stattgefunden, als