Hinzugek. Bis zum 7. Nov. Mittags Summa 2044
1 Ausbruche der Cholera — “ .“ Regierungs⸗Bezirk Koͤnigsberg.
gesammten Sächstsch⸗Preußischen Gränze inks un 8 Elde aufgestellten Cordons nunmehr ein gleichformiges Verfah⸗ ren eintreten zu lassen, und es sind demnach an der Cordon⸗ Li⸗
der in der General⸗Verordnung vom 6. Se genannt Straße von Elsterwerda nach Großenhain über die Pfeife, in⸗
Niesky und Muskau über Gutta, — 1s . uder Weissenberg, von Tauchnitz über Bernstadt und die Straße von
In der Residenzstadt Berlin waren erkr. genes. gestord. Bestand bis zum 6. Nov. Mittags 2025 647 1281 97 bis zum 7. Nov. Mittags 19 14 11 91 661 1292 91 . 8 FA . 8 „ 4 Hierunter sind vom Militair 30 12 814 1 4. In ihren Wohnungen werden behandelt 61 Personen, in en Hospitälern 30. . In Potsdam waren Bestand. bis zum 2. Nov. 3 Hinzugek. vom 3. bis 5. Nov. 2 2 8 Summa 39 8 b darunter Militair 2 1 Regierungs⸗Bezirk Stettin. G In der Stadt Gollnow hat die Cholera aufgehört. 8 Bis zum 29. Okt. waren aus dem ganzen Regierungs⸗Be⸗ angemeldet: kerkrankt Bestand 1316 59
erkr.
genes. gestorb. 37 8
genesen gestorben 6“ 467 790
sind bemerkt:
in Klenau am 11 Okt. Kreis Fischhausen, in Ringels am 16. Okt. Kreis Rastenburg, in Adlich Schoͤnfließ am 18. Okt. Kreis Labiau, in Popel⸗ ken, Palwlauken, Luschnincken, Alexen und Suͤssemilken ikrk 8 8 8
Kreis Braunsberg,
—öᷓèqnqmnö— vb11“ 8
8
Nach Jcnhalt einer von der Königl. Sächsischen
—
Immediat⸗
Kommission wegen der Maaßregeln gegen die Asiatische Cholera erlassenen Bekanntmachung vom Verkehr, als
3. Nov. ist, um sowohl den auch die Aussührung der angeordneten Vorsichts⸗ Maaßregeln zu erleichtern, deschlossen worden, bei den an der links und rechts der
nie rechts der Elbe, und zwar von Strehla bis Wanscha, außer Sept. d. J. genannten
Sʒ gleichen der Reichenbach⸗Löbauer Chaussée über Oelisch, von vorbe⸗ merktem Tage an überhaupt folgende Straßen offen: die Straße von
Belgern nach Strehla, von Mühlberg üider Kreinitz, von Torgau liber den Gorisch, von Ortrand über Blochwitz, von Ruhland über Zeisholz,
„
von Hoherswerda über Großgrabe, von Spremberg über Losa und Lippitzsch, von Muskau über Kumerau und Kaupe, von von Niesky und Reichenbach
Görlitz über Leuba. Ausf diesen Straßen können daher solche Reisende, Waaren und Vieh⸗Transporte, welche nach Maaßgabe der Bekanntmachung vom 27. Okt. einer Kontumaz und Desinfection oder auch einer bloßen Reinigung nicht zu mmterwerfen sind, nach Sachsen einpassiren.
Die Königl. Hannöversche Immediat⸗Kommission hat un⸗
term 2. Nov. eine anderweite Bekanntmachung, betreffend die Modisizirung des Waaren⸗Desinfections⸗Verfahrens, erlassen, in welcher es heißt:
„Nachdem sich gezeigt hat, daß die Einrichtung der mittelst un⸗ serer Bekanutmachung vom 18ten v. M. angeordneten Desinfections⸗ Anstalten fuͤr Waaren und Thiere und das dieserwegen vorgeschrie⸗ bene Verfahren unuͤbersteigliche Schwierigkeiten findet; daß der be⸗ absichtigte Zweck desselben allen Umstaͤnden nach vollstaͤndig nicht er⸗ reicht werden kann; daß fuͤr den Handels⸗Verkehr und den Erwerb der Unterthanen wesentliche Nachtheile dadurch herbeigefuͤhrt wer⸗ den; da ferner auch nach den bisherigen Erfahrungen die Uebertra⸗ gung der Krankheit durch Waaren in keinem Falle erwiesen und die Cholera bereits in das hiesige Koͤnigreich eingedrungen ist und sich weiter zu verbreiten droht; so sind fernerweite Modificationen der in der gedachten Bekanntmachung befaßten Desinfections⸗Maaßre⸗
anntmachungen.
Edietal⸗Citation 1
Von dem unkerzeichneten Gericht wird der hiesige Buͤrger und
uchbindermeister Friedrich Ferdinand Muͤller, welcher sich im
Monat October 1815 von hier entfernt hat, und dessen Aufenthalt
unbekannt ist, auf den Antrag seiner Frau Maria Josephe Antonie,
gebornen Rauschenberg, dergestalt oͤffentlich vorgeladen, daß er sich binnen 9 Monaten, und zwar laͤngstens in dem auf
den 13. August 1832, Vormittags 11 Uhr,
f hiesigem Land⸗ und Stadtgericht, vor dem Herrn Assessor
scher angesetzten Praͤjudicial⸗Termine persoͤnlich oder schriftlich
Anweisung, im Fall seines Aus⸗
zu melden, und daselbst weitere Anweisu⸗ daß er fuͤr todt geachtet, und sein
bleibens aber zu gewaͤrtigen hat, 8 saͤmmtliches zuruͤckgelassenes Vermoͤgen seinen na hsten Erben zu⸗ geeignet werden wird. “ 1 Glogau, den 25. October 1831. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
8
1“
Oeffentliche Aufforderung.
Es werden hiermit alle diejenigen, welche aus dem im No⸗ vember 1829 begonnenen, und am 1. September 1830 aufgehobenen, zwischen dem Kaufmann Herrn Lufft zu Stralsund und mir, dem unterschriebenen Kaufmann Hoppe, der Zeit zu Stralsund, setzt zu Damgarten, unter der Firma: Lufft & Hoppe, im gedachten Zeitraume bestandenen Societaͤts⸗Verhaͤltniß, Forderungen oder An⸗ spruͤche irgend einer Art annoch an mich, den unterschriebenen Kaufmann Hoppe zu haben vermeinen, hjermit aufgefordert, solche gegen mich, den unterschriebenen Kaufmann Hoppe, jetzt in Dam⸗ garten, bis zum Schlusse dieses Jahres bei meiner jetzt competen⸗ cen Behoͤrde, dem Wohlloͤhl. Koͤnigl. Stadtgericht zu Damgarten, geltend zu machen, da spaͤterhin dergleichen etwanige Anspruͤche und Forderungen von mir, dem Kaufmann Hoppe, nicht berichriat werden. Damgarten in Neu⸗Vorpommern, den 24. August 1831.
Gustav Joachim Heinrich Hoppe.
Verein fuͤr Pferdezucht und Pferdedressur.
Die geehrten Mitglieder des Vepeins werden nochmals drin⸗ gend aufgefordert, die Stimmzettel uͤber die unter dem 1. Juli c. vorgelegten Propositionen gefaͤlligst unterzeichnet zuruͤck zu senden. Wenn naͤmlich nicht die in dem Statut bedingte Zahl von ꝛ der Mitglieder des Vereins ihre Stimmen abgeben, so koͤnnen die be⸗ absichtigten und vorgeschlagenen Veraͤnderungen nicht ins Leben treten und gesetzliche Kraft erhalten. Diese wichtigen beabsichtig⸗ ten Fortschritte zu befoͤrdern und nicht zu hemmen, wird also die⸗ jenigen geehrten Mitalieder des Vereins, welche mit der Abstim⸗ mung noch ruͤckstaͤndig sind, gewiß bewegen, ihre Stimmen gefaͤlligst bald abzugeben. Fz. rdstein.
sonen an der Cholera erkrankt,
II 8 1 1““
eln fuͤr nothwendig und unbedenklich gefunden, und wird unter Pg 1h) sn nn 888 ausdruͤcklicher Genehmigung des Koͤnigl. Ka⸗ binets⸗Ministeriums daruͤber Nachfolgendes festgesetzt und zur Nachach⸗ tung bekannt gemacht: 1) Die in unserer Bekanntmachung vom 18. Okt. 1831 enthaltenen Vorschriften uͤber das Verfahren der Desinfection von Waaren und Thieren werden hiermittelst, ausgenommen bei den Quarantaine-⸗Anstalten fuͤr die See⸗Schifffahrt, allgemein aufgeho⸗ ben. Es soll von jetzt an ein voͤllig freier Waaren⸗ und Vich⸗Ver⸗ kehr des In⸗ und Auslandes, sowohl an den Graͤnzen, wie im In⸗ nern des Koͤnigreichs, gleichwie mit inficirten, so mit gesunden Ge⸗ genden und Orten, stattfinden. 2) Den Staͤdten und Kommunen, woselbst die Waaren von ihren Emballagen entbloͤßt und ausgepackt werden und in den Detail⸗Handel uͤbergehen, bleibt anheimgestellt und empfohlen, wegen deren Desinfection, unter Leitung der Obrig⸗ keit, angemessene Maaßregeln zu treffen und eine Reinigung ein⸗ treten zu lassen. 3) Die Ein⸗ und Durchfuhr und der innere Betrieb mit Lumpen, Bettfedern, thierischen Haaren und al⸗ ten Kleidungsstuͤcken, aus inficirten Gegenden, ist bis weiter gäͤnzlich untersagt und verboten. Diese Gegenstaͤnde sollen aus jenen Gegenden uͤberall nicht zugelassen, vielmehr unbedingt zuruͤckgewie⸗ sen und, wenn sie auf dem Transporte im Innern betroffen, konfis⸗ zirt, auch auf Kosten des Eigenthuͤmers vernichtet werden. 4) Die Kleidungsstuͤcke und Effekten der Reisenden sind, sofern die Reisen⸗ den selbst gesund sind, uͤberall als unverdaͤchtig zu behandeln. 5) Alle uͤbrige Bestimmungen der Ministerial⸗Bekanntmachung vom 10ten und unserer Bekanntmachungen vom 18. und 19. Okt. 1831, na⸗ mentlich die in Beziehung auf einen fuͤnftaͤgigen Aufenthalt der Per⸗ sonen an gesunden Orten, oder wegen deren Reisen durch nicht in⸗
fizirte Gegenden und einer desfallsigen vollstaͤndigen Nachweisung ertheilten Vorschriften,
bleiben unveraͤndert in Kraft.“
Aus Hannover wird gemeldet: Bis zum 31sten Oktober Abends waren im Amte Wilhelmsburg 2 neue Erkrankungsfälle und in der Stadt Lüneburg 14 neue Erkrankungs⸗ und 6 Ster⸗ befälle hinzugekommen; in der Behandlung befanden sich im Amte Wilhelmsburg 2,
in der Stadt Lüneburg 8. Personen. — Die Nachricht vom Ausbruche der Cholera in der Stadt Har⸗ burg hat sich nicht bestätigt.
In Hamburg sind vom 4. zum 5. Nov. Mittags 16 Per⸗
13 genesen und 10 gestorben. In St. Petersburg sind in den 3 Tagen vom 25. bis 27. Hkt. 22 Individuen erkrankt, 13 genesen und 10 gestorben. In Wien und den Vorstädten sind vom 31. Okteber bis 1. Nov. 30 Personen vom Civil erkrankt, 28 genesen und 23 gestorben. Vom Militair ist 1 erkrankt und 13 sind genesen. Seit dem Ausbruche der Krankheit sind überhaupt 3265 Perso⸗ nen vom Civil und 274 vom Militair davon befallen worden; 1469 der Ersteren und 154 der Letzteren sind genesen und resp. 1574 und 99 gestorben. In der Stadt Brünn und deren Vorstädten waren, laut der Brünner Zeitung vom 29. Oktober, vom 21. September bis 26. Oktober in Allem 514 Personen an der epidemischen Brech— ruhr erkrankt, genesen 161, gestorben 200, in ärztlicher Behand⸗ lung geblieben 153. Hinzugekommen bis zum 27. Oktober: 25 erkrankt, 17 genesen, 7 gestorben. Hiernach im Ganzen bis zum 27. Oktober erkrankt 539, genesen 178, gestorben 207, in ärzt⸗ licher Behandlung geblieben 154.
Auswärtige Börsen.
Hamburg, 5. November. Oesterr. 5proc. Metall. 85. 4Aproc. CGC. Russ. Engl. Anl. 94 G. Holl. von 1831: 84 ⅞, lassen. Kuss. Anl. Hamb. Cert. 86 ¾, do. in Inscript. 87. Inscript. 65. Dän. 62 ¼. Poln. 113 ½.
London, 29. Oktober.
Bank-Actien 1096. pr. Dez. 85 ½ gut zu Gproc. Pap.
St. Petersburg, 28. Oklober. Hamburg 3 Mon. 9 ¾. Silber-Rubel 371 Kop. in Bank-Assign. 108. 5proc. Inscript. in Silber 85.
3proc. Cons.
Gproc Inscript.
Wien, 2. November. öproc. Metall. 86 7%,. 4proc. 76 1*. Loose zu 100 Fl. 174. Part.- Oblig. 126 ¾. Bank-Actien 1106 ⅞.
herliner ö ros Peehen, Amfl. Fonds- und Geld-Gours-Zettel. (Preu/*. C.
— ZI. Zrief. red.] I2. ra 5207 95 ⅔ 95 ¼ [Ostpr. Plandhrt. 4 99 ¾ 988 — [100 pPomm. Pfandbr. 106 — 100 „ — KsKur- u. Neum. do. 105 ½ 91½ 90 ¾ [Schlesische do. 105 ¾ 94 ½ — Rkst. C d. K.-u. N — 94 ½ — [Z.-Sch. d. K.-u. N. — 95 93 94 352 97½
St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob m.l. C. Nmk. Int. Sch. dt. Berl. Stadt-Obl. Königsbg. do.
Elbinger do.
Danz. do. in Th. Westpr. Pfandb. Grofshz. Pos. do.
HX Hxqq*qEnEFE
Holl. vollw. Duk. Neue dito.
Friedrichsd'or. 1G
Disconto 3 4
1 —
2 1v1 4 98 ¾
1 Königliche Schauspiele. Dienstag, 8. Nov. Im Opernhause; Don Juan, Oper n 2 Abtheilungen; Musik von Mozart. (Mad. Fischer: Donm Anna, als Gastrolle.) Im Schauspielhaͤnse: en 1 acte et en prose, par A. Duval. Haration, vaudeville en 2 actes. Mittwoch, 9. Nov. Im Schauspielhause: Kaiser Heinrich da Sechste, historische Tragödie in 5 Abtheilungen, von Raupag).
1) Les projets de mariage, comedte 2) Louise, ou: Larn.
Königstädtisches Theater.
Dienstag, 8. Nov. 1 b Erste Adtheilung: 1) OHuvertüre aus der Stummen von Porti von Auber. 2) Arie aus der diebischen Elster, von Rossini, g. sungen von Mad. Spitzeder. 3) Scene und Duett aus dem Dorm und Apotheker, von Dittersdorf, gesungen von den Herm Spitzeder und Genée. 4) Arie aus der diebischen Elster, we Rossini, gesungen von Herrn Fischer.é 5) Neue Variationen se die Violine, mit Begleitung des Orchesters, lber em bekannt Schweizerlied, nebst einer Introduction ohne Begleitung, kompe nirt und vorgetragen vom Concertmeister Herrn Leon de Sam Lubin. 6) Arie aus der weißen Dame, von Boieldieun, geswr gen von Herrn Holzmiller. 7) Scene und Duett aus der ditte schen Elster, vorgetragen von Mad. Spitzeder und Dlle. Häahni Zweite Abtheilung: 8) Ouvertüre aus Oberon, von C. M. nn Weber. 9) Zwei Vokal⸗Quartette, vorgetragen von den Henn Greiner, Holzmiller, Fischer und Meixner. 10) Scene um Duett aus der Fee von Frankreich, gesungen von Herrn m. Mad. Spitzeder. 11) Romanze von Gläser, gesungen von Hem Holzmiller. 12) Scene und Duett aus den umgeworfenen Wo gen, von Boieldieu, vorgetragen von Dlle. Franchetti und He Fischer. 13) Arie von Paccini: „Il soave e bel contanlo- gesungen von Dlle. Hähnel.
Berichtigung. Im vorgestrigen Blatte der Staats⸗Zw tung ist S. 1651, Sp. 3, Z. 34 von unten statt „hyderköpft zu lesen „wasserköpfig“.
NEUESTE BCERSEN-NACHRICHTEN.
Frankfurt a. M., 4. Nov. Oesterr. 5proc. Metall. Nß 86 ½. Aproc. 76 *6. 76 18. 22 proc. 44 ⁄¼. 1proc. 20 ½. G. Banke tien 1325. 1321. Partial⸗Obl. 126 ⅛. 126 ½. Loose zu 100 f 174½. G. Poln. Loose 57 ¾. 57 ⁄. L
Allgemeiner A n; eiger
fuͤr die Literarische Anzeigen.
Bei F. Tendler, Buchhaͤndler in Wien, ist so eben er⸗ schienen und in allen Buchhandlungen Deutschlands zu haben (in Berlin bei C. F. Plahn, Jaͤgerstr. Nr. 37.): Les aventures de Télémaque fils d' Ulysse par Fénélon. Imprimé d'apres l'Edition stéréotype de Firmin Didot. Mit deutschen Anmerkungen und Erklaͤrung schwerer Woͤrter sehen durch Aug. Schul ze. 3 Dritte, sorgfaͤltig durchgesehene Aufl. 8vo. brosch. 1 Thl.
1“
Bei G. Basse in Quedlinburg ist so eben erschienen, und bei
E. S. Mittler in Berlin, (Stechbahn Nr. 3), so wie in dessen Handlungen zu Posen, Brombera und Gnesen, zu haben:
Die Patrimonialgerichts⸗Verfassung.
sebst einem Entwurf zur Formation von Patrimonial⸗Kreisgerich⸗
ten und einer Geschaͤfts⸗Instruktion fuͤr dieselben. Zunaäͤchst allen
Patrimonialgerichts⸗Herrschaften, Gerichts⸗Beamten und Eingesesse⸗
nen, insbesondere des Preuß. Staates, gewidmet von einem Patri⸗
monialgerichts⸗Beamten. gr. 8vo. à 1 Thl. 8
Bei Ludwig Oemigke in Berlin, Burgstraße Nr. 8, an der langen Bruͤcke, und in Neu⸗Ruppin ist so eben angekommen: Westphaͤlische Sagen und Geschichten.
Von H. Stahl. 2 Bdchen. Elberfeld, Buͤschlersche Verlags⸗ buchhandlung. 1 Thl.
Zur Empfehlung dieses Werkchens duͤrfen wir nur sagen, daß der Verfasser desselben durch ausgewaͤhlte Mittheilungen aus dem reichen Sagenschatze Westphalens in der That bewaͤhrt hat, was er in der Vorrede sagt: „Die Phantaste des Volks hat die Sagen geschaffen, oft eine fanfte, oft eine bunte, oft eine wilde, aber im⸗ mer ruhet uͤber ihnen, trotz ihrer Abentheuerlichkeit das Kleid der Einfachheit, trotz ihres Individualistrens der Schleier des Geheim⸗ nißvollen. Daher lebt in seinen Sagen ein Volk sein poetisches, aber kein wunderbar poetisches Leben.“
Die brandenburgisch⸗preußische Geschichte. Fuͤr Lehrer an Land- und Stadtschulen, fuͤr die Schulzugend aller Religions⸗Verwandten und auch fuͤr Vaterlandsfreunde bearbeitet, von Fr. Vormbrunn. gr. 8vo. 18 Bogen. 20 sgr. Elberfeld. Buͤschlersche Verlags⸗Buchhandluns.
Wir beeilen uns, die Freunde der vaterlaͤndischen Geschichte, namentlich die Preußische Jugend und die Lehrer in Volksschulen
auf ein Werk aufmerksam zu machen, welches in mancher Hinsicht
Preußischen Staaten.
Schriften dieser Art als das vorzig⸗ lichste anzusehen ist. Der Verfasser erzaͤhlt mit warmer, Thei⸗ nahme des Gemuͤths und aufrichtiger Vaterlandsliebe in einfacher herzlicher Sprache die Geschichte des Preuß. Staats, dessen Ent⸗ stehen und Wachsthum, dessen harte Schicksale und glorreiche Er⸗ eignisse von den aͤltesten Zeiten bis auf unsere Zeit. Die Reich⸗ haltigkeit der dargestellten Begebenheiten bei so maͤßigem Umfange des Werks, die anziehende Darstellung, welche dennoch nur das Wesentliche giebt und alle redselige Weitschweifigkeit vermeiden machen dieses Werkchen besonders empfehlenswerth. Selbst Er⸗ wachsenen wird dasselbe eine belehrende und anziehende Lektürt seyn. In Hinsicht auf vaterlaͤndische Geschichte koͤnnen Elten ihren herangewachsenen Soͤhnen und Toͤchtern kein zweckmaͤßigeren Buch in die Haͤnde geben.
unter den bisher erschienenen
Neuestes Werk des Herrn A. v. Humboldt.
In der Buchhandlung Duncker und Humblot, Fran⸗ zoͤsische Straße Nr. 20 a., ist zu haben: Fragmens de gdologie et de climatologie asiatiques,
Enmboldt. 2 Vol. in 8vo. Parie, 1831. 5 Thl.
par A. de vüses1eh. 8898 Bei uns ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu be⸗
ziehen: G w 1 Die Bereitschaft zum Sterben.
Predigt uͤber Luc. S
1u“
12, 35. 36., von Dr. Fr. Strauß, Hof⸗ umnd Domprediger. Preis 2 ½ sgr
W. Martius & Comp., Klosterstraße Nr. 17.
1 Bei den Unterzeichneten erschien so eben: b1“X“ “ VBvrqg u sed u 6me
Eine Sammlung Berliner Witze und Anekdoten. Erste Dosis. Zweite Auflage. Geh. Preis 5 sgr. Von der zweiten Hosis erscheint ebenfalls in kurzer Zeit eine 9 4
“ ge “ Cosmar und Krause, Schloßplatz und Breitestraßen⸗Ecke Nr. 1
.“
Bei F. A. Herbig, unter den Linden Nr. 56, ist erschieneln und in allen Buchhandlungen des In⸗ und Auslandes zu haben: Die gebraͤuchlichsten Maschinen zusammengesetzt und in ihren einzelnen Theilen dargestellt; 9 genaue Zeichnungen nach dem Maaßstabe, und mit ausfuͤhrlich Peschreibung versehen von C. L. Hoffmann.
2 1s Heft: Bockwindnüuͤhle,
8
in 6 Blatt Zeichnungen und Text iu 2 Thl.
Musikalische Akademie. (Im Kostümt
1
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Berlin, Mittwoch den 9ten November.
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Kroyil des Tages.
Seine Majestät der König haben dem Kanzlei⸗Direktor und ersten expedirenden Secretair des Stadtgerichts zu Stettin, Joach im Heinrich Sander, den Rothen Adler⸗Orden vier⸗
Klasse zu verleihen geruht.
1
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Nachrichten.
. Frankeeich.
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzu tober eröffnete Hr. Passy mit einem Berichte über den Rech⸗ nungs⸗Abschluß für 1829. Derselbe füllt im Moniteur über 18 Spalten. Die Gesammt⸗Ausgaben in gedachtem Jahre betrugen 1,014,914,432 Fr., die Einnahme 1,030,463,529 Fr., so daß sich ein Ueberschuß von 15,549,097 Fr. ergiebt, wovon 11,743,211 Fr. auf das Budget von 1830 und 3,805,886 Fr. auf das von 1831 übertragen werden sollen. Nachdem der Berichterstatter den Mehr⸗ oder Minder⸗Ertrag der verschiedenen Einnahmen im Vergleich zu dem Etats⸗Jahre 1828 nachgewiesen hatte, wo sich namentlich bei den Salinen ein Ausfall von beinahe 600,000 Fr. ergiebt, beleuchtete derselbe die Ausgaben der einzelnen Mi⸗ nisterien. Unter denen des Justiz⸗Ministeriums befinden sich auch die von Hrn. v. Peyronnet für den Bau eines Speisesaals veranlaßten Kosten, im Betrage von 176,000 Fr., die auf den Patentgebühren⸗ Fonds, worüber dem vorigen Könige die freie Verfügung zu⸗ stand, angewiesen worden sind. Unter den außerordentlichen Aus⸗ gaben des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten figuri⸗ ren 500,000 Fr. für geheime Ausgaben, 1,960,000 Fr., die all⸗ mälig den Griechen theils baar, theils in Militair⸗Effekten ge⸗ liefert worden sind, endlich 212,000. Fr. für die Kosten des Konklave in Rom bei der letzten Papstwahl, an welcher 5 Fran⸗ zösische Kardinäle Theil nahmen. Bei dem Budget des Mini⸗ steriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts bezeichnete der Berichterstatter verschiedene Mißbräuche in der Salarirung der höheren Geistlichkeit, die indessen, fügte er hinzu, seit der letzten Revolution aufgehört hätten. Das Budget des Ministeriums des Innern beläuft sich auf 115,000,000 Fr. Der Berichterstat⸗ dt gab hier den Wunsch zu erkennen, daß man das Brük⸗ hen⸗ und Chausseewesen neu organistren, auch hinsschtlich der Kanäle endlich einen Entschluß fassin und die Vollen⸗ dung derselben wo möglich in Entreprise geben möge. Das Kriegs⸗Ministerium hat 214 ½ Mill. Fr. erfordert. Da an der Lieferung des Tuches für die Armee nur 28 Fabrikanten Theil genommen, so sprach Hr. Passy die Hoffnung aus, daß man bei diesem Geschäft künftig eine größere Anzahl von Fabrikanten zu⸗ ziehen werde. Das Budget des See⸗Ministeriums beträgt 73 2 Mill., endlich das des Finanz⸗Ministeriums 515,000 Millionen. Nachdem der Berichterstatter die verschiedenen Sectionen, wor⸗ aus dieses letztere besteht, durchgegangen war, schloß derselbe mit einigen Beme kungen über den neuerdings in der Kammer geäu⸗ ßerten Wunsch, daß der Staat bei allen Bauten und Kontrak⸗ ten hinführo den Weg der öffentlichen Licitation wählen möge,
— ein Shstem, meinte er, das durchaus nicht allgemein au⸗
wendbar sey. Zuletzt trat Hr. Passy noch mit einem Zusatz⸗Ar⸗
tikel des Inhalts hervor, daß die Regierimg im Laufe der
nächsten Session der Kammer eine Uebersicht von allem und jedem Grund⸗Eigenthum, das der Staat sowohl in Paris als in den Provinzen besitze, mit Angabe des davon ge⸗ machten Gebrauchs, vorlege. — Hierauf wurden die Berathun⸗
gen über das Rekrutirungs⸗Gesetz wieder aufgenommen.
Man wird sich erinnern, daß der von der Kommissson veränderte “te Artikel nebst einer Menge dazu gemachter Unter⸗Amendements noch einmal an die gedachte Kommission verwiesen worden war. Diese trug jetzt auf folgende Abfassung an: „Jedes in Frank⸗ reich von fremden und seit länger als 20 Jahren im Lande an⸗ säͤssigen Eltern geborne Individuum, ist Franzose von Rechts wegen und als solcher, ein Jahr nach erlangter Mündigkeit, den Bedingungen des gegenwärtigen Gesetzes unterworfen, es sey denn, daß er acht Tage vor der Aushebung erktäre, daß er auf die Vortheile des 9ten Artikels des Civil⸗ Gesetzbuches ver⸗ zichte (d. h., daß er erkläre, er wolle kein Französtscher Bürger seyn). Doch darf derjenige eine solche Erklärung nicht abgeben, dessen Vater, nachdem er sie bereits für eigene Rechnung gethan, nichts⸗ destoweniger in Frankreich zu residiren fortgefahren hat.“ Herr v. Trach hielt diese Bestimmung für unzulässig. Der Be⸗ richterstatter erwiederte, die Kommission habe dabei lediglich die Absicht gehabt, es der freien Wahl des Fremdgebornen zu überlassen, ob er in die Armee eintreten oder auf die Eigenschaft eines Franzosen verzichten wolle; dieses Vorrecht dürfe indessen nicht durch viele Generationen durchgehen, weshalb die Kom⸗ mission darauf antrage, daß es mit der dritten erlösche. Herr Teste meinte, es sey widersinnig, daß man vorweg zu Franzosen von Rechts wegen diejenigen erklären wolle, die sich späterhin noch weigern koͤnnten, es zu seyn. Nach einer weitläuftigen De⸗ batte wurde endlich das obige Amendement der Kommission mit einem Unter⸗Amendement des Hrn. Fulchiron, wodurch die Frist zu der darin verlangten Erklärung statt auf acht Tage auf einen Monat festgesetzt wurde, verworfen. Nicht besser erging es verschiedenen anderen Vorschlägen der Herren Pelet, Charamaule, Strolz und Perstl. Keiner von allen wurde angenommen, und nach einer Diskussion, die sich über 2 Stunden lang hinzog, ging der 2te Artikel in folgender ursprünglicher Abfassung durch: „Niemand darf in den Reihen der Französsschen Armee dienen, wenn er nicht Franzose ist. Jedes in Frankreich von fremden Eltern geborne Individuum ist den Verpflichtungen des gegen⸗ wärtigen Gesetzes unterworfen, sobald es in den Genuß des 9ten Artikels des Civil⸗Gesetzbuches tritt (d. h. sobald es naturalistrt
des peinlichen
ig vom 31. Ok⸗
ßen
worden ist). Ausgeschlossen vom Kriegsdienste sind ein für alle⸗ mal alle diejenigen, die zu einer von den im S8sten Artikel Gesetzbuches bestimmten Strafen kondemnirt gewesen sind.“ Der fünfte Artikel, der gleichfalls der Kommission zurückgestellt worden war, wurde in der von derselben in Vorschlag gebrachten Abfassung angenommen. In ihrer vorletzten Sitzung war die Kammer bei dem 9ten Ar⸗ tikel stehen geolieben. Der 10te und 11te, deren Inhalt kein wesentliches Interesse darbietet, gingen jetzt nach einer unerheb⸗ lichen Debatte durch, worauf die Fortsetzung der Berathung auf den folgenden Tag anberaumt wurde. Zwar hatten mehrere De⸗ putirte verlangt, daß an diesem Tage, als am Allerheiligen⸗Feste, keine öffentliche Sitzung stattfinde. Die Mehrzahl der Versamm⸗ lung war aber der Meinung, daß, da ste am Marijä⸗Himmel⸗ fahrts⸗Tage eine Sitzung gehalten, sie eben so gut auch eine solche am Allerheiligen⸗Tage halten könne.
Paris, 1. Nov. Vorgestern speiste der Kaiser Dom Pe⸗ dro mit dem Könize und der Königl. Familie. Gestern ertheilte der König dem bisherigen Kaiserl. Brastlianischen Botschafter, Marquis v. Rezende, eine Privat⸗Audienz.
Der König hat diejenigen Offiziere und Mannschaften der Korvette „Créole“ und der Brigg „Adonis“, die in dem Ge⸗ fechte bei Bona am 29. September d. J. verwundet wurden, für ihre Tapferkeit durch Beförderungen und Verleihungen des Ordens der Ehrenlegion belohnt.
Gestern ist die Broschüre des Dichters Alphons v. Lamar⸗ tine über die rationnelle Politik, so wie die des Vicomte von Chateaubriand gegen den Bricquevilleschen Antrag auf ewige Verbannung des alteren Zweiges der Bourbonen, im Buchhan⸗ del erschienen. Aus der letzteren theilt die Gazette de France einige Auszüge mit. Hr. v. Chateaubriand beschäftigt sich darin unter Anderem mit der Frage, wie viel verschiedene Regenten⸗ Wahlen man nach der Juli⸗Revolution treffen konnte, und findet deren fünferlei; man habe nämlich entweder eine Republik pro⸗ klamiren, oder ein ganz neues Geschlecht auf den Thron erheben, oder die Napoleomische Dynastie in der Person des Herzogs von Reichstadt zurückberufen, oder den Stamm des heiligen Ludwig in der Person des Herzogs von Borceaux auf dem Thron behal⸗ ten, oder den jüngeren Zweig statt dessen darauf setzen können. „Nachdem man“, fährt Hr. v. Chateaubriand fort, „die Repu⸗ blik, einen Füͤrsten von ganz neuem Geschlechte und den Nach⸗ kommen Napoleons ausgeschlossen, kam der Herzog von Bordeaux an die Reihe. Die Vortheile dieser Wahl sprangen in die Au⸗ gen; sie beseitigte alle Besorgniß vor innerem und auswärtigem Kriege. Während der Minderjährigkeit Heimichs V. würden die
Volksrechte unter dem Schutze der Legitimität ohne Gefahr ihre
natürliche Ausdehnung gewonnen haben, während dieselven Rechte, wenn sie unter der Wahl-Monarchie ausgedehnt werden, uns in den Abzrund stür,en können. Das Scepter des jungen Heinrich, von den Händen des jungen Frankreichs unterstützt, wurde für oie Ruhe des Landes und für das eigene Glück dessen, der jetzt regiert, besser gewe⸗
sen seyn, als eine Krone, die, an einen Pflasterstein gebunden, aus
dem Fenster geworfen worden ist, — eine Krone, die zu leicht wird, wenn man sie von dem Steine trennt, und die zu schwer ist, wenn derselbe au ihr befest ge bleibt. Es ist gewiß, daß am 26.
Juli Niemand das wollte, was am 27sten geschah, daß man
am ersteren Tage ein F eudengeschrei erhoben hätte, wenn die Verorenungen zurückgenommen, das Ministerium verändert und die Verbesserungen bewilligt worden wären, die eine unver⸗ meidliche Folge davon waͤren. Am 30. Juli war man schon mit zwei Abdankungen nicht mehr zufrieden, sondern sagte zu einem unschuldigen Kinde: „„Warst Du es nicht, so war es Dein Vater.““ Es konnte antworren: „„Ich habe keinen Va⸗ ter mehr!““ Man hat sich übereilt, hat einen zu gro⸗ Anlauf genommen, und der Boden, auf dem man sich jetzt befindet, ist eine Klippe zwischen zwei Abgrunden. Vergebens hat man gesagt, die Annahme Heinrichs V. sey un⸗ möglich gewesen, die Volksmassen wurden ihn verworfen, die Bettler würden die Besitzenden umgebracht haben, und was der⸗ gleichen schöne Dinge mehr sind, die damals von den Kiugen wiederholt wurden. Von dem allen würde nichts geschehen seyn. Die Armee, die Emwohnerschaft der Städte und Dörfer würden sich nicht gerührt haben. Von der Regierung prokla⸗ mirt und mit den nöthigen Vrränderungen der Charte, würde Heinrich V. in ganz Frankreich anerkannt worden seyn. Die National⸗Garde würde jeder improvisirten Republik bald ein Ende gemacht haben, und der Freund Washington's würde kein fruchtloses Unternehmen unterstüüttzt haben; eine schönere und seines Ruhlhes wüurdigere Rolle hätte ihm bevocgestanden. Ein Haufe von Furchtsamen, Habsüchtigen und Ehrgeizigen hat die Hochherzigkeit Ludwig Philipps getäuscht; er glaubte Frank⸗ reich von einer Gesahr zu retten, die es nicht kennt, er nahm die Königswürde an, um uns vor der Anarchie zu retten, die nur im Geiste der Furchtsamen vorhanden war. Hätte Ludwig Philipp darauf bestanden, ein einfacher Bürger zu bleiben, so säße Heinrich V. auf dem Thron, trotz jenen Zaghaften, die in⸗ dessen hinter dem Triumph ihrter Furcht Ehrenstellen und Pen⸗ sionen erblickten. Wenn die Legitimität bedeutungslos war, wenn es nichts auf sich hatte, ein Kind zu verbannen, wenn ganz Frankreich den älteren Zweig der Bourbonen nicht mehr wollte, wie kommt es dann, daß mehr als der vierte Theil der Departe⸗ ments von Euch selbst für Karlistisch gehalten werden, ohne von den vielen einzelnen Karlisten zu sprechen, deren es in allen Departements giebt? Wie kommt es, daß man den Süden durch 30,00, die Bre⸗ tagne und Vendée durch 50,000 Mann bewachen lassen muß, daß von 130,000 eingeschriebenen Wählern nur 80,000 gestimmt haben, daß in Städten, wie Marseille, Deputirte mit 38 Stim⸗ men ernannt worden sind, daß in Bordeaunx dei der letzten dort stattgefundenen Wahl von 550 Wählern nur 150 im Kolle⸗ gium erschienen, und daß 74 Stimmen hinreichten, um einer Stadt, die so große Interessen zu vertheidigen hat, einen Man⸗ datar zu geben; daß man gewaͤltthätig 95 Palrs aus der erbli⸗ chen Kammer gestoßen und daß 52 andere die Huldigung ver⸗
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weigerten, daß mehrere Deputirten und eine große Anzahl von Justiz⸗Beamten den Eid der Treue nicht leisten wollten, daß man so viele Präfekten, Unterpräsekten und andere Verwaltungsbeamte und fast sämmtliche Friedensrichter wegen ihrer Meinung abge⸗ setzt hat, und daß, dieser Reinigungen ungeachtet, dennoch be⸗ hauptet wird, es gebe noch viele Karlisten unter den Beamten, 28 Feen Militair⸗Corps aufgelöst worden, daß so viele Offiziere ihren bschied genommen! Wie kommt es, daß die Municipal⸗ Wahlen und die Organisation der National⸗Garde in einem gro⸗ ßen Theile Frankreichs suspendirt worden sind, weil man besorgte, es möchten Karlisten gewählt werden? Kann man sagen, daß eine Meinung, zu der Ihr selber einige Millionen Individuen zählt, keine Wurzel im Lande habe?“ — Ueber die Mo⸗ narchie des jüngeren Zweiges der Bourbonen sagt Herr von Chateaubriand: „Das, was man heute besitzt, ist ein gewisses Etwas, das weder Republik, noch Monar⸗ chie, weder legitim, noch illegitim ist, ein Quast⸗Zustand, der von Allem nichts und etwas hat, der nicht lebt und nicht stirbt, eine Usurpation ohne Usurpator, ein Tag ohne Vorabend und folgenden 2 Als die Republik entstand, fühlte man vor⸗ aus, daß sie am Despotismus zerschellen würde; als das Kaiser⸗ thum sich erhob, ahnete man es, daß es im Siege und in der Restauration untergehen würde, als die Legitimität wieder zur Gewalt gelangte, prophezeite man, sie werde von den Ideen des Jahrhunderts gestürzt werden, wenn sie dieselben nicht zu benutzen verstände. Aber was läßt sich gegenwärtig voraussehen? Wo ist die Zukunft? Welche Gestalt wird sie haben? Wie weit ist ste noch entfernt?“
Der Courrier frangais schildert den gegenwärtigen Zu⸗ stand Frankreichs in folgender Weise: „Eine Art von Erschlaf⸗ fung scheint sich aller Sprungfedern des Staats bemächtigt zu haben; bei der Ernennung der Deputirten findet sich überall wenigstens der dritte Theil der Wähler nicht ein, und in vielen Städten ist Behufs der Municipal⸗Wahlen die Hälfte der Wah⸗ ler nicht in den Kollegien erschienen. Der gesellschaftliche Kör⸗ per scheint ohne Leben und Bewegung zu seyn.“ g
Der Constitutionnel will wissen, sobald die Civilliste von den Kammern votirt worden, werde der Graf v. Montali⸗ vet zum General⸗Intendanten derselben ernannt, das Ministe⸗ rium aber, an dessen Spitze er jetzt steht, aufgehoben werden, und zwar werde der Kultus mit dem Justiz⸗Ministerium ver⸗ einigt, der öffentliche Unterricht dagegen zu dem Ministerium des Grafen von Argout geschlagen werden.
In der Bittschriften⸗Sitzung der Deputirten⸗Kammer vem ogsten v. M. kam unter Anderem eine Petition zweier Schiffs⸗ Rheder aus Marseille zur Sprache, die von der Tos⸗ kanischen Regierung für die Witwe eines Matrosen, der im Jahre 1829 am BVord der von ihnem augerüsteten Brigg „Urania“ im Toskanischen Hafen Talamone durch eine Kanonenkugel getödtet wurde, so wie für die von diesem Schiffe dabei erlittenen Havarieen eine Entschädigung verlaugten. Jene Brigg war nämlich auf ihrer Rucksahrt von Syra ault 11. Sept. 1829 Abends durch widrige Winde genöthigt worden, auf der Rhede von Talamone vor Auker zu gehen. Die ermü⸗ dete Mannschaft hatte sich eben zur Ruhe begeben, als plößlich von dem Hafen-Fort mehrere Kanonenschusse fielen, von denen einer den Matrosen Siffredy, welcher allein auf dem Verdecke geblieben war, töbdtete. Der Capitain der Brigg begad sich so⸗ fort an's Land, um sich Aufschluß über ein soiches Berfohrem auszubitten und erhielt zur Antwort, das Fort haͤbe darum auf das Schiff gefeuert, weit dasselbe den Hafen dabe verlassen wol⸗ len, ohne das Ankergeld zu entrichten; er erwiederte vergebens, daß diese Behauptung ungegründet sey, werl die ganze Mann⸗ schaft geschlafen habe; dem Befehle des Französischen Consular⸗ Algenten in San⸗Stephano gemäß, an den er eine Staffette ge⸗ schickt batte, mußte er nicht nur das Ankergeld, sondern auc die Kosten für die Kanonenschüisse, für die Besichtigung und Beerdigung des Leichnams des Matrosen bezahlen. Die Deputirten⸗Kam⸗ mer überwies diese Bittschrift in der genannten Sitzing an die Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Marme. Der heutige Moniteur meldet indeß, daß diese Angelegenheit bereits in Ordnung sey; die Toskanische Regierung habe den diesseiti⸗ gen Reclamationen Gehör gegeben und eine Entscha igung von 5732 Fr. bewilligt, die der Toskanische Minister⸗Resident hier⸗ selbst, Commandeur Berliughieri, zur Versüzung des See⸗Mi⸗ nisters gestellt habe.
Die Berathung der Geschwornen in dem Prezesse der bei⸗ den Minister gegen die Herausgeber der „Tridune“ und „Révo⸗ lution“ danerte nur eine Viertelstunde. Die ihnen gestellte Frage lautete folgendermaßen: „Sind die Herren Marrast, Baseauz und Thouret schuldig, in einem in die Nummer der Tribime vom 9. Juli eingerückten Artikel den Herren C. Périer und Soult Thatsachen zur Last gelegt zu haben, die ihre Ehre und ihr Ansehen verletzen?“ Die Antwort der Jury in Betreff Marrast's war mit einer Majorität von mehr als 7 Stimmen (dem Journal des Tribunaux zufolge, einstimmig) be⸗ jahend, in Betreff der beiden anderen Angeschuldigten aber ver⸗ neinend. Der Advokat Lavaux teug hierauf fuür die beiden Mi⸗ nister auf einen Schaden⸗Ersatz von 10,000 Fr. an. „Haben Sie in Bezug auf diesen Antrag etwas zu bemerken?“ fragte der Präsident Hrn. Marrast. „O nein!“ erwiederte die⸗ ser zur Belustigung des Auditoriums, „nichts weiter, als daß ich die verlangte Summe sehr unbedeutend finde.“ Der Ge⸗ richtshof zog sich hierauf zurück und sprach nach einstündiger Be⸗ rathung das Urtheil, welches in Bezug auf den verlangten Schaden⸗Ersatz also lautete: „In Betracht, daß bei D ffama⸗ tions⸗Prozessen das verleumdete Individuum nicht in der Quo⸗ tität des Schaden⸗Ersatzes, wohl aber in der Ecklärung des Peinzips, das diesen Ersatz ihm zuerkeunt, die Genugthuung für das ihm widerfahrene Unrecht finden kann, verurtheilt der Ge⸗ richtshof den Marrast zu einer Summe von 25 Fr. und in die Kosten.“
Hiesige Blätter melden nach Briefen aus Korfu vom aß, sobald die Nachricht von der Ermordung des Prä⸗