erkrankt genesen gestorben Bestand 1130 350 587 193 darunter Militair. 32 17 11 4
In Oppeln sind erkrankt genesen gestorben Bestand dis zum 5ten November 19 5 12 2 E1 -eneg sind . Uencach
Regierungs⸗Bezir agde .
Kreis Wanleben in Hohen Dodeleben und Alten Weddingen bis zum 8. Nov. Kreis Wolmirstedt, in der Stadt Wolmirstedt am 5. Nov.
Regierungs⸗Bezirk Stettin. “
Kreis Ueckermuͤnde, 5 E1ö1ö1“ Nov.
Regierungs⸗Be e
Kreis Freitabt, in WModr tz am 31. Okt. Kreis Glo⸗
gau, in Klein Tschirne am 27. Okt. Regierungs⸗Bezirk Oppeln.
Kreis Oppeln, in Straduna, am 7. Nov. Kreis Ra⸗ tibor, in der Stadt Hultschin, am 30. Okt. Kreis Leob⸗ schuͤtz, in Comeise, Schoͤnwiese, Poßnitz, Neu⸗Katscher, Bleischwitz und Peterwitz, bis zum 31. Okt. Kreis Groß⸗ Strelitz, in Ottmuth, am 6. Nov.
Regierungs⸗Bezirk Danzig. Kreis Marienburg, in Ladekopp, am 5. Nov. — Regierungs⸗Bezirk Marienwerder. Kreis Marienwerder, in Mewischfelde, am 2. Nov. Regierungs⸗Bezirk Koͤnigsberg.
Kreis Mohrungen, in Preußisch Mark, Mosens und Boiden, bis zum 31. Okt. Kreis Braunsberg, in Regit⸗ ten, am 28. Okt. Kreis Neidenburg, in Przellensk, Do⸗ brzynen und Bartoschka, bis zum 31. Okt. Kreis Fried⸗ land, in der Stadt Schippenbeil, am 1. Nov.
Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen.
Kreis Loetzen, in der Stadt Loetzen, am 28. Okt., in der
Stadt Rhein und im Dorfe Klein⸗Rhein, am 4. Nov.
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MNachrichten aus Sunderland (in England) zufolge, ist am Tage darauf, nachdem die Cholera dort zum Vorschein ge⸗ kommen war, Niemand weiter erkrankt. Es ergiebt sich nun, daß bereits mehrere Wochen vorher, nicht bloß in Neweastle, son⸗ dern auch in jenem erstgenannten Orte mehrere einzelne Fälle vorgekommen, die alle Symptome der Astatischen Cholera zeig⸗ ten und mit dem Tode endigten, ohne daß jedoch die Krankheit nachher um sich gegriffen hätte. Der Londoner Courier will hieraus und aus dem Umstande, daß auch am zweiten Tage des
In Breslau sind bis zum 12ten November..
starken Auftretens der Seuche keine weitere Fälle vorgekommen
8 Whs ar K. 1692 8 11“
Der eben in London wieder angekommene Herr Searle, fügt jenes Blatt hinzu, bestätige diese Ansicht. — Der Globe vom 5. Nov. erzählt, daß die verschiedenen Todesfälle, die in Sun⸗ derland in derselben Familie vorgekommen, einer Vergiftung beizumessen sehen; nur der Wärter im Hospitale, wird hinzuge⸗ fügt, der mit der Pflege der Erkrankten beauftragt gewesen, sey wirklich an der Cholera verstorrden. — In einer Versammlung von Aerzten in der „Westminster⸗Medical⸗Society“ ist viel über die Kontagiosität der Krankheit gestritten worden. Für jetzt schien die Mehrzahl der Versammlung noch dem Kontagionismus an⸗ zuhängen, wiewohl auch die entgegengesetzte Doktrin mehrere
eifrige Vertheidiger gefunden hat. — Mehrere Aerzte, welche in
Ostindien die Cholera beobachtet haben, sind von London nach Sunderland abgegangen.
Auswaͤrtige Börsen. 6
Amsterdam, 10. Novemher.
Niederl. wirkl Schuld 41. Ausgesetzte do. 12½. Kanz-Billets 16 .
Gproc. Anl. von 42 Mill. 86 ½3. Russ. (von 18 ½½) 90 ¼, do. (von 1831) 82 ¾. Neap. Falc. 72. Span. perp. 46 ¾. Griech. 18 ½¼.
London, 5 November. 3proc. Cons. 82 ⅛. Bras. 44 ½ Dän. 65 ½. Port. 51. Russ. 98 ½.
Berliner Börse. 8 B Den 15. November 1831.
Amfl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preusz. Cour.) Zi. ruief aeld.] 2F. Frief eld. 95 ½ 95 [Ostpe. Pfandbrf.] 4 99 ¼ 100½ Pomm. Pfandhr. 105 ¾ Kur- u. Neum. do. — Schlesische do. 105 ½ Rkst C d. K.-u. N. 60 ½ Z.-Sch. d. K.-u. N. 61 ⅔
Ioll. vollw. Duk 18 Neue dit- —
Friedrichsd'or. 13 ½
Dh)isconto — 3
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St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob m. l. C. Nmbk. Int. Sch. dt. Berl. Stadt-Obl. Königsbg. do.
Elbinger do.
Danz. do. in Th. 8.ns Pfandb.
Grofshz. Pos. do.
100 ¾ 90 ¾
91½ 94 ½ 94 ¾
4 4 4
95 ⅔
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seyen, den Schluß ziehen, daß die Krankheit nicht kontagiös sey.
Amsterdam ..
dito Hamburg
dito 8 82 ½ 104¾ 104 ¼ 99 ½ 103 ⅔ 103 ¾ 3086
London “ IISII“ “ 300 Fr. Wien in 20 Xr. Augsburg Iess
elpZz1 E““ Frahkfört a. M. Petersburg BN. Warschau.
2 Ht.
8 Tage 2 Mt.
3 Woch.
Kurz
Schauspiele.
WZ. ..
IIbIb]
Königliche MNNiititwoch, 16. Nov. sches Drama in 3 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Epa tini. (Mad. Fischer: Julia, als Gastrolle.)
Königstädtisches Theater. Mittwoch, 16. Nov. Der Bernsteinring, oder: Vermäͤhlung an der Oftsee, Zauber⸗Oper in 3 Akten.
Berichtigung. Im gestrigen Blatte dieser Zeitung, m ter Inland, in der ersten und zweiten Zeile, statt „von da Königlichen Ministerium“ lies „von den Königlichen N. nisterien“. vaEHHHAAII KxCaMSaIn IEEhzni ShEhe mEMHSES SEAIn Hememʒmmʒn
NEUESTE BERSEN-NAcHRICHTEN.
Paris, 9. Nov. 5proc. Rente pr. compt. 94. 75. ü cour. 94. 80. 3 proc. pr. compt. 67. 65. fin cour. 67. 70. 5prn. Neap. sin cour. 78.60. 5proc. Span. perp. 54 ¼.
Frankfurt a. M., 12. Nov. Oesterr. 5proc. Metall. 89 89 ½ z. Aproc. 80. 79 ½¼. 2 ½ proc. 47 ¼. 1 proc. 21 ½. G. Bank⸗ tien 1379. 1376. Partial⸗Obl. 129. 128 ¾. Loose zu 100 177 ¼. Poln. Loose 59 ½. Br. E1“ * 8
44
Redacteur John. Mitredacteur Cottel. 1 8 8 Gedruckt bei A. W. Hayn.
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Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. 8 er sich jetzt in Stettin aufhaltende Carl Theodor v. d. Osten ist in den gesetzlichen Instanzen durch drei gleichlantende Erkennt⸗ nisse fuͤr einen Verschwender erklaͤrt worden und also zur Dispo⸗ sition uͤber sein Vermoͤgen nicht befugt, daher dies zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht und ein jeder gewarnt wird, sich mit ihm auf Geschaͤfte einzulassen, in welchen er sich als Schuldner verpflichtet.
2 staͤndiger Ruͤcksicht auf die empfohlenen andern aͤußern (Daͤmpse der Salpetersaͤure und des Chlorkalkes) und innern (spiretuöͤsen und aͤtherischen) Praͤservativmittel Die letztern betreffend, zeigt der Verfasser umstaͤndlich, daß ihr fortgesetzter Gebrauch in den meisten Faͤllen, besonders in den grozen Staͤdten, die Empfaͤnglich⸗ keit fuͤr die Cholera vielmehr beguͤnstigen muͤsse; und giebt diese Faͤlle genau an, so wie diejenigen, wo die Anwendung dieser Mit⸗ tel zulaͤssig ist. Das Verbot mehrerer Schriften, vor und wäͤh⸗ rend der Epidemie keine ausleerenden Mittel zu gebrauchen, wird als ein schaͤdliches Vorurtheil dargestellt. Die Hypothese uͤber ein
Notizen: 1) Göbel über Entfuselung der Branntweine und Prü- fung auf ihre Abstammung. S. 225 — 232. 2) Döberei- ner über Oxal-, Ameisen —- und Essigsäure S 232 — 234. — Nachtrag, Döbereiner’'s Essigsäure - Erzeugung durch Platin im Grofsen betreffend. S. 234 — 236. — 3) Matteucci über Verhalten des essigsauren Bleies in der Hitze und über dean
Brenzessiggeist. S. 236 — 239. — 4) Sérullas über die oxy-
irte (Ucber -) Chlorsäure und einige Salze derselben. S. 240 248 Halle, am 16. Sempteinber 1831. 1.
Im Opernhause: Die Vestalin, -”
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Donnerstag den 17ten Novemb
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“ Nachrichten.
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Bei der am 14ten und 15ten d. M. fortgesetzten Ziehun der 5ten Klasse 64ster Königl. Ilesfen⸗Lotietee 8”b 3 GE n⸗ zu 5000 Rthlr. auf Nr. 9058. 52,370 nach Krossen bei Müller, Danzig bei Rotzoll und auf das nicht abgesetzte Loos 91,763; 5 Gewinne zu 2000 Rthlr. ecn Nr. 23,414. 42,562. 52,027. 71,232 und 92,243 in Berlin bei Seeger, nach Breslau bei Friedeberg, Mühlhansen bei Blachstein, Naumburg ag. d. S. hei Rayser und nach Wesel bei Westermann; 29 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 1557. 2528. 6640. 7405. 12,870. 16,090. 18,292. 22,243. 23,085. 26,334. 27,906. 28,710. 32,561. 33,030. 34,715. 89,277. 40,958. 52,109. 57,139. 65,541. 65,806. 67,502. 69,672. 71,911. 76,302. 76,899. 80,500. 87,414 und 93,983 in Berlin hmal bei Alevin, 2mal bei Burg, bei Matzdorff, 5mal bei Seeger nd dei H. A. Wolff, nach Breslau bei Löwenstein und 2mal hei Schreiber, Köln bei Reintbold, Danzig bei Rotzoll, Düsset⸗ porf bei Spatz, Görlitz bei Pape, Halberstadt bei⸗ Pieper, Halle ei Lehmann, Königsberg in Pr. 2mal bei Burchard, Mande⸗ urg bei Brauns und bei Büchting, Naumburg bei Kayser, Nordhausen bei Schlichteweg, Posen bei Leipziger und nach Thorn ei Kaufmann; 42 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2251. 4747. 5804. 12,166. 15,000. 19,195. 22,220. 23,376. 25,957 g27,630. 81,710. 34,805. 35,280. 46,266. 47,665. 47,692. 48,619. 49,747. 0,199. 52,866. 55,609. 56,467. 58,214. 60,192. 62,931. 66,161. 8,898. 69,734. 70,711. 78,379. 78,839. 79,638. 83,25 1. 83,835. 5,161. 85,707. 85,976. 87,125. 87,484. 90,763. 92,044 und 3,371 in Berlin 2mal bei Alevin, bei Borchardt, bei Burg, ei Goldschmidt, bei Grack, 2mal ber Matzdorff, 2mal bei Mestag, ei Securius und 2mal bei Seeger, nach Beeskow bei Grell, Breslau bei J. Holschau jun., Lmal bei Löwenstein und bei Schreiber, Bunzlau 2 mal bei Appun, Düsseldorf Zmal bei Spatz, El⸗ erfeld 2mal bei Heymer, Erfurt bei Tröster, Frankfurt bei Klein⸗ rg und bei Salzmann, Halberstadt bei Landwehr, Halle Zmal Lehmann, Königsberg in Pr. bei Burchard und bei Heygster, Nagdeburg bei Brauns und bei Roch, Marienwerder bei Schrö⸗ er, Minden 2mal bei Wolsers, Naumdurg bei Kayser, See⸗ ansen bei Harrh und nach Wesel bei Westermann; 45 Gewinne
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verleihe. Aus diesen Gründen wolle die Regierung jetzt das Avancement nach der Anciennetät nur vom Bataillous⸗Chef ab⸗ wärts gelten lassen. Im Uebrigen wären alle in dem Geseb⸗ Entwurfe aufgestellte Regeln bloß für den Frieden b rechnet; in Kriegszeiten konnten sie nicht mit derselben Strenge in Ausführung gebracht werden, indem hier oftmals einige Monate lehrreicher fur den Offizter wären, als ganze Jahre des Garutsondienstes; weshalb auch die zum Avancement erforderliche Zeit im Kriege auf die Hälfte herabgesetzt werden solle. Der Berichterstatter bemerkte noch, daß die Kommisston der Absicht, alle Promottonen durch die amtliche Militair⸗Zeitung bekannt zu machen, ihren Beifall zolle und zugleich darauf antrage, daß hinführo die Beförderun⸗ gen nach freier Wahl nur auf den Vorschlag der mit den In⸗ spectionen beauftragten Corps⸗Chefs und Generale erfolgen durs⸗ ten. Er schloß mit einigen Betrachtungen über das schlechte Avaucement bei dem Ingenieur⸗Corps und beim Trainwesen und stimmte für die Annahme des Gesetz⸗Entwurfes mit einigen von der Kommisston in Vorschlag gebrachten Amendements. Die Versammlung beschloß, sich mit diesem Entwurfe gleich nach der Annahme des Gesetzes über die Penstonnairs der ehemaligen Civil⸗Liste zu beschäftigen. — Der Prasldent zeigte hierauf der Kammer den Eingang eines Schreibens des Abbé Saulnier zu Meilteraye an, worin dieser um die Erlaubniß bit⸗ tet, Hen. C. Péörier in seiner Eigenschaft als Deputerten gericht⸗ lich belangen zu dürfen. Die Klage betrifft die Schließung des dortigen Trappisten⸗Klosters, dessen Prior Herc Saulnier war. Meh⸗ rere Stimmen bemerkten, daß Hr. C. Périer dieses Kloster nicht als Deputirter, sondern als Minister habe schheßen lassen, und daß es sich sonach um eine Versetzung desselven in den Aoklage⸗ stand handle. Der Präsldent erwiedeite aber, daß die Kammer reglementsmäßig vorerst nichts weiter zu thun habe, als die ge⸗ dachte Eingabe den Bureaus zu überweisen, damit diese eine Kommission zur Untersuchung des darin enthaltenen Auntrages ernennen. Hierauf sollten die Berathungen uder das Rekru⸗ tirungs⸗Gesetz wieder aufgenommen werden; da indessen die Ver⸗ sammlung noch nicht vollzählig war, kurze Zeit suspendirt.
k Die Artikel 38— 41 des gedachten Ge⸗ setzes wurden sodaun nach einer Debatte, die kein erhebli⸗ ches Interesse bot, angenommen. Folgendes ist der sentliche Inhalt derselben: „Keiner wird vor
so wurde die Sitzung auf
we⸗
schaft zu geben, nachdem unlängst erst ein Deputirter des Des partements der Maine und Loire öffentlich darüber Klage geführt habe, daß die Regierung sich so streng in den Kreis des Grsetz⸗ lichen verschließe. Man machte dem Redner wiederholt bemerk⸗ lich, daß es sehr gefährlich seyh, diesen Gegenstand von der Red⸗ nerbühne herab zu verhandeln. Da er indessen gleichwohl in seiner Rede fortfuhr, so nahm der Lärm zuletzt so zu, daß er sich genöthigt sah, seinen Vortrag abzubrechen und die Rednerbühne zu verlassen. Während die Kronleuchter angezundet wurden, herrschte in dem Sagle eine lebhafte Bewegung. Hr. Dubois, derselbe De⸗ putirte der Maine und Loire, den der vorige Redner beschuldigt hatte, daß er außergesetzliche Maaßregeln verlange, ergriff sodann zu sei⸗ ner Rechtfertigung das Wort. Er habe sich, außerte er, bei dem traurigen Anblicke der Umuhen in seinem Departement natürlich sagen müssen, daß die bestehenden Gesetze zulänglich wären oder nicht, und daß sonach die Regierung entweder der Vorwurf treffe, daß sie die Gesetze nicht gehörig in Ausführung bringe, oder daß sie deren keine neue strengere vorschlage, um die Pacifiecirung der westlichen Provinzen herbeizuführen; die Anwendung von außer⸗ gesetzlichen Maaßregeln habe er indessen niemals verlangt. Dee obige Antrag des Hrn. v. Falguerolles wurde hierauf verworsen und dagegen ein Amendement des Hrn. Comte, das der 48 fe Artikel des Gesetzes geworden ist, einstimmig angenommen. Nach dem Jnhalte desselben soll jeder Franzose, dessen Bruder in der letzten Revolution geblieben oder dienstunfähig geworden ist, vom Mulitair⸗Dienste befreit seyn. Nachdem noch der 49ste und latzte Artikel, welcher alle frühere gesetzliche Bestimmungen in Beuug auf das Rekrutirungswesen aufhebt, angenommen worden ginz das ganze Gesetz mit 250 gegen 49 Stimmen durch. ]
Pavise, 9. Nov. Der König ertheilte geftern dem Mar⸗ quis v. Semonville und dem Herzoge v. Praslin Privat⸗An⸗ dienzen. 3
Die Pairs⸗Kammer wird morgen eine Sitzung halten, in welcher die Bureaus erneuert und mehrere Gesetz⸗Entwürfe vom Ministerium werden vorgelegt werden. —
„Die mit der Prüsung des Korngesetzes beauftragte Kom⸗ missten hat Herrn v. St. Crirq zu ihrem Präsidenten und Heeru Karl Dupin zum Secretair ernannt. Die Budget⸗Kommission hat, nachdem die verschiedenen Abtheilungen derselben ihre Ar⸗
rankfurt a. d. O., den 1. November 1831. “ debebe-
Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. ata eirg eln
thierisches Luftinfusorium, als Ursache der Cholera, wird naͤher ge⸗ wuͤrdiget. Die gaͤnzliche Unwahrscheinlichkeit der contagidsen N
beiten über das Ausgabe⸗Budget beendigt, eine aus ihrer Mitte erwählte Unter⸗Kommission noch insbesondere mit der Prufung der Einnahmen beauftragt: diese Unter⸗Kommisston besteht aus
1200 Rthlr. auf Nr. 2363. 2578. 4140. 13,263. 13,600. 16,024. 5049. 16,813. 20,484. 24,256. 24,350. 24,527. 31,185. 31,378. SAl. 33,342. 35,206. 42,522. 44,108. 47,323. 48,024. 52,164.
30sten Jahre zu einem Ent⸗ oder Milittair⸗Amte zuge⸗ lassen, wenn er nicht nachwelsen kann, daß er den Verpfl-ch⸗
tumgen des gegenwärtigen Gesetzes genägt hat. Wer ssch diesen
Ka⸗
tur (nach dem Sinne des Verfassers) wird aus der Erfahrung nach⸗
1 Bei G. Basse in Quedlinburg ist so eben erschienen, und Fei gewiesen, und gezeigt, daß der Glaube an sie mehr Nachtheil als 6 ss 8
E. S. Mittler in Berlin, (Stechbahn Nr. 3), und in dessen
Ediet aal⸗Citation
Die Gebruͤder Bonaventura und Hieronimus von Trazmpezynski, welche im Jahre 1792 in die franzoͤsisch⸗polnische Legion eingetre⸗ ten, mit dieser nach Italien gegangen, und seit der Zeit von ihrem
Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben haben, oder deren etwanigen unbekannten Erben und Erbnehmer, werden aufgefordert sich binnen 9 Monaten, spaͤtestens aber im Termine den 27. August 1832, Vormittags um 9 Uhr, voor dem Heerrn Landgerichts⸗Rath Baretius in unserm Sessions⸗ Zimmer, versoͤnlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls diesel⸗ den fuͤr todt erklaͤrt, und ihr Vermoͤgen ihren sich legitimirten Erben oder in deren Ermangelung der fiscalischen Behoͤrde ausge⸗ antwortet werden soll. 8 8 Krotoschin, den 22. August 1831. Koͤnigl. Preuß. Landgericht.
Kunst⸗Auktion in Leipzig.
Beitraͤge zu einer im Februar 1832 hier zu haltenden Auktion
von Kupferstichen, Handzeichnungen u. s w., werden bis zur Mitte
des Dezembers d. J. angenommen; und der Katalog, wofern der
Besitzer ihn selbst zu schreiben nicht geneigt seyn sollte, gegen eine
billige Verguͤtung gefertigt. “
Leipzig, den 5. November 1831. ““ . J. A. G. Weigel,
verpflichteter Universitaͤts⸗Proelamator.
e enan mnn;
Literarische Anzeigen. Bei 2. W. Hayn in Berlin, Zimmerstraße Nr. 29, ist er⸗ 9 schienen und daselbst so wie in allen Buchhandlungen zu haben: Landtags⸗Verhandlungen
der Provinzial⸗Staͤnde in der Preuß. Monarchie. Sechste Folge, enthaͤlt die Verhandlungen des zweiten Westphaäͤli⸗ schen, des dritten Pommerschen und des dritten Preußischen Land⸗ tages in den Jahren 1829 und 1830. Herausgegeben von J. D. F. Rumpf, Koͤnigl. Preuß. Hofrathe. Preis 1 ½ Thl. Ferner ist daselbst erschienen: berh eee Band III. No. 24, enthält: 3 Der Quäker und die Tanzerin. Lustspiel in einem Aufzuge. Nach dem Französischen des Scribe und Duport von C. Stawinsky. Preis 5 sgr.
Bei Kronberger und Weber in Prag ist so eben erschie⸗ nen und an alle Buchhandlungen Berlins versandt worden: Ueber die Schhutzmittel gegen die Cholera, 8 und darunter insbesondere uͤber das kohlensaure Gas zum aͤußerlichen und innerlichen Gebrauche; von “ Dr. Carl Jos. Heidler, “ Kaiserl Koͤnigl. Rath und Brunnen⸗Arzt in Marienbad ꝛc. Gr. 8vo. Prag, 1831. 20 sgr. Die gegenwaͤrtige Abhandlung enthaͤlt theils voͤllig neue Ideen und Vorschlaͤge; und theils eine Bearbeitung des Bekannten aus einem neuen Gesichtspunkte; stuͤtzt sich aber durchgehends auf Er⸗ fäahrung und Analogie, und ist ausscheießlich auf praktische Brauch⸗ barkeit berechnet. Das kohlensaure Gas wird als Mittel a) zur Zerstorung des Miasma in der Luft; b) zur Abhartung desselben von unserm Koͤrper; und c) zur Verminderung der köperlichen Aalage fuͤr die Cholera, in Vorschlag gebracht; und
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Vortheil bringt. Die Furcht ist nach dem Verfasser von weit ge⸗ ringerem Einfluß auf die Erzeugung der Krankheit, als man ge⸗ woͤhnlich glaubt. Der Anbang handelt von einem Mittel, welches zwischen der Vorbauung und der Behandlung der Cholera gleich⸗ sam in der Miftte steht, und welches fuͤr die Gesammtzahl aller kuͤnftigen Kranken von groͤßerem Nuten seyn duͤrfte, als die bis⸗ herige beste Behandlungsweise der Krankheit selbst. De⸗ leichten Maaßregein, dasselbe in den Staͤdten und auf dem Lande suͤr Je⸗ dermann in Anwendung zu bringen, sind angegeben. Die Anmer⸗ kungen des Anhanges enthalten die Ansichten des Verfassers uͤber das Wesen der Krankheit, mit Hinsicht auf die neuesten Hypothe⸗ sen (z. B. daß die Cyolera ein boͤsartiges Wechselsieber sey, oder in einer zu starken Carbonisation des Blutes hestehe); ferner Be⸗ merkungen uͤber das Individualisiren bei der Bebandluna, und eine Erklaͤrung der erprobten Vorzuͤge des Reibens und Erwaͤrmens der Kranken, vor allen andern aͤußerlichen Heilmitteln. 8
Zu haben in der u
Nicolaischen Buchhandlung in Berlin (Bruͤderstr. Nr. 13.), Stettin und Elbing.
Erschienen und versandt sind, zu häaben bei T. Trautwein
in Berlin. Breite Strasee No. 8: Neues Johrbuch der Chemie und Physik, eine wissenschaftliche Zeitschrift des pharmaceutischen lustistuts zu Halle, herausge-
geben vom Dr. Fr. W. Schweigger -Seidel. Band III.
Heft 1 und 2, enthaltend:
Band III. Heft 1. (1831. Hest 9.)
Zur Elektricitäts-Lehre: Ohm's Versuche über die geschlossene einfache galvanische Kette und Beleuchtung einiger dunkeler Siellen in der Lehre vom Galvanismus. S. 1 — 25.
Vanadin: Berzelius über das Vanadin und dessen Verbindun- gen. (Beschluss). 8S 26 — 54.
Licht und Farben: 1) Marx über Walter Crum's Farbentheo- rie S. 54 — 57. — 2) Nobili über Farben im Allgemeinen und über eine neue chroinatische Skale (Fortsetzung). S. 57 — 75.
Zur Meteorologie: Lampadius über Hagelbildang S. 76 — 86.
— 2) Turnhull Christie über Hagelwetter in Indien. S.
7 — 90. — 3) Weise stündliche Beobachtungen am 17. Juli 1831, nach dem Aufrufe der Edinburgher Societät. S. 91.
Stickstoffverbindungen: 1) Duflos, Zusammenstellung neuerer
Arbeiten über den schwarzen und weilsen Senf, über das
Sulphosiuapisin und das ätherische Senföhl, von Pelouze, Ro- biquet und Boutrou-Charlard und Fauré S. 92 — 109. — 2) Mitscherlich über die salpeterige Säure und einige Ver- bindungen derselben. S. 109 — 118.
Notizen: Johnston über Eutdeckung des Vanadins in Schott- laud und über vanadinsaures Blei. S. 119 — 120.
Kohlenstoff- Verbindungen: 1) Zeise über Wirkung zwischen Platiuchlorid und Alkobol u. s. w., (Beschlufs) S. 121 — 135.
2) Derselbe über Kohlenwasserstoff- Chlorplatin -Ammo- niak S. 136 — 146. — Anhang: 1) Ueber Platinaglühlampen und Lampenessig. S. 147 — 155. — II) Ueber die Verschieden-
heiten des Chlor- und schweren Salzäthers. S. 156 — 158.
Zur Elektricitäts-Lehre: 1) Ohm' Versuche über die geschlos- sene einfache Kette u s. w., (Beschlufs). S. 159 — 189 — 2) Nöggerath über einen interessanten Bluzschlag S. 189 — 192.
— Anbang: Mayer’s Section eines vom Blitz erschlagenen Jagdhundes. S. 192 — 197.
Licht und Farben: 1) Nobili über Farben u s. w., (Beschluss) S. 197 — 207. — 2) Derselbe über eine neue Klasse von Po- lIarisations-Erscheinungen. S. 207 — 217. — Zusatz von L. F.
Kämtz, Erinnerungen an hierbergehörige Beobachtungen von
zwar in be⸗
Brewster und Arago enthaltend. S. 217 — 225.
Handlungen iu Posen, Bromberg und Gnesen, zu haben: Praktisches Lehrbuch der Lederfaͤrberei. Nach den neuesten Franzoͤsischen Methoden und eignen praktischen Erfahrungen. Fuͤr Leder⸗ und Handschuh⸗Fabrikanten, Lederlackirer, Buchbinder, Sattler, Riemer ꝛc. Von Ph. Olivet. Aus dem Franzoͤsischen. Svo. Geh. „ 20 sgr.
So eben ist fertig geworden, und in Berlin bei L. Hold, Koͤnigsstraße Nr. 62, neben der Post zu haben: “ t, am 18. Sonntage nach Trinitatis 1830. Gehalten in der Schloßkirche zu Coͤslin, vom Predige: F. Edelbuͤttel. Auf Verlangen gedruckt. 8vo. geh. 5 sgr. Verlag von C. G. Hendeß.
Benno, J. E., 18 ö I Druck und Verlag von C. G. Hendeß.
Die Frommen aus Gottstadt. Taschenbuͤchlein fuͤr die Jugend. 8 1 Zur moralischen Bildung des Geistes und Herzens. 8 16mo. In eleganten Umschlag geh. 11 ¾ sgr. Druck und Verlag von C. G. Hendeß. Kaulfu ß/ Dr.,
Kurze Nachricht von dem jetzigen Zustande des 8 oͤnigl. Gymnasiums in Neu⸗Stettin. “ Gr. 8vo. Broch. 15 sgr. “ (n Commission bei C G. Hendeß.
Lindenblatt, Dr.,
Anleit ung jum— Uebersetzen aus dem Deutschen ins Franz
Druck und Verlag von C. G. Hendeß.
1“
Von
Werke: TITENSr8
TA EIITPIIEKLO MINAIANTA. ist der erste Band fertig geworden, und fuͤhrt den Titel: ORIGENILS Evangelium Joannis commentariorum Pars I. Ex nova Editionum Coloniensis et Parisiensis recognitione
cum
Praefatione Augusti Neandri .
integro utriusque Ruaei commentario ns
selectis Hueti aliorumque virorum observationibus edidit
prolegomena animadversiones excursus indices et
adiecit 8
Carol. Henric. Eduard Lommatzszchkhk8
Philos. Dr. Theol. Licent. in Univ. Litt. Frider. Guil. Berolia.
Privatim Docens. B Berlin, 1831. (27 Bogen in 8v“). Preis 1 ½ Thl. Cour.
in
glossarium
Haude und Spenersche Buchhandlung.
8,550. 53,617. 54,561. 55,496. 55,683. 57,925. 58,195. 61,049. 7,560. 68,261. 74,456. 78,226. 81,874. 83,947. 84,352. 84,940. ,475. 87,691. 87,815. 87,955. 89,175. 91,451 und 92,384. Die Ziehung wird fortgesetzt. Berlin, den 16. November 1831. Königl. Preußische General⸗Lotterie⸗Direction. Abgereist: Der Kaiserl. Oesterreichische Kabinets⸗Conrier eck, nach Wien.
68⸗Nachrichten. 11n1“n
Kammer. Sitzung vom 8. Novem⸗ kr. An der Tages⸗Ordnung war der Bericht über den Gesetz⸗ ntwurf wegen des künftigen Avancements in der Armee. Hr. kartin, vom Departement des Norden, stattete denselben ab.
bdemerkte, daß bei den Beförderungen im Militair eine so
enge Regel wie im J. 1818, wo ungeregelter Ehrgeiz und em⸗ nende Ränke stets die Regierung umgeben und diese nur allzu neigt gefunden hätten, ihnen Gehör zu geben, nicht mehr noth⸗ ndig sey; ganz natürlich habe man unter den damaligen Um⸗ iden bei Erlassung eines Gesetzes üiber das Avancement mit ößer Strenge verfahren müssen; die jetzige Regierung flöße in⸗ ische mehr Vertrauen ein, und man müssse sonach von dem dachten Gesetze nur dasjenige beibehalten, was in dem Inter⸗ e des Dienstes selbst wünschenswerth sey; das nationale Kö⸗ gthum wisse, daß es Pfl chten zu erfüllen habe, und daß alle hich geleistete Dienste belohnt werden mußten; dagegen werde es z alle unbegründete Ansprüche zurückweisen und nie vergessen, hdie Gerechtigkeit allein ihm die Zuneigung des Volkes und Ergebenheit der Armee erhalten könne. Der Berichterstatter
ig hierauf ausführlicher in die Bestimmungen des Gesetzes ein. erklärte, daß die Kommisston ausdrüicklich den Oberst⸗Lieute⸗
ts⸗Rang beibehalten habe, damit jeder Bataillons⸗Chef diesen
ad passire, bevor er zum Kommondo eines Regiments gelange.
n den Lieutenants⸗ und Hauptmanns⸗Stellen, bemerkte er fer⸗
müßten zwei Drittheile der Anciennetät zu Theil werden,
den Graden als Bataillons⸗ oder Escadrons⸗Chefs aber nur Hälfte; der Grund hierzu sey einleuchtend; je höher nämlich Stelle, um so mehr Bedingungen wären auch zur Beklei⸗ g derselben erforderlich; wollte man also bei der Ertheilung dergleichen Graden allein nach dem Grundsatze der Ancien⸗ t verfahren, so würde man leicht das Beste des Staates promittiren; aus demselben Grunde bestimme auch der Ge⸗ 8 —2 daß die Besetzung aller Militair⸗Stellen, „Bataillons⸗Chef aufwärts, ohne alle Einschränkung dem nige zustehen solle; dem Gesetze vom Jahre 1790 zufolge, ebei dem Avancement das Dienstalter allein zum Grundsatze * sollen, — eine Bestimmung, die indessen niemals zur führung habe kommen können; das Gesetz vom Jahre 1818 dem Prinzipe der Anciennetät nur bis zum Oberst⸗Lieute⸗ ats⸗Range gehuldigt; allein auch diese Einschränkung sey bald unzureichend erkannt worden, indem die Oberst⸗ Lieutenants Obersten oft die wichtigsten Befehle zu ertheilen oder zu siehen hätten und mithin eine millitairische Ausbildung er⸗ haben müßten, die das Dienstalter allem nicht immer
Verpflichtungen auf irgend eine Welse zu entziehen sucht, wird vor die Gerichte gezogen, mit einmonatlicher bis einjähriger Ge⸗ fängnißstrafe belegt und, nachdem auf die Conscriptions⸗Liste gebracht. Gleiche Strafe trifft den Kounskribirten, der, nachdem er mit einer Marschroute versehen, nicht binnen Monatsfrist an dem Orte seiner Bestimmung an⸗ langt; er wird, sobald man semer habhaft geworden, von dem Kriegs⸗Conseil des Ortes, wo er verhaftet worden, gerichtet; der Zeitraum, in dem er sich als ungehorsam erwiesen, zählt bei der Berechnung seiner Dieustzeit nicht mit. Zu einmonatlicher bis einjähriger Hast soll gleichmäßig derjenige verurtheilt werden, der die Entweichung eines Konskribirten begünstigt, oder ihn den gerichtlichen Verfolgungen entzieht; so wie dersenige, der die Ab⸗ reise eines Konskribirten nach dem Orte seiner Bestimmung, sey es durch Reden oder durch Schriften, oder sonst auf irgend eine Weise, verhindert oder verzögert. Ist der Delinquent ein Staats⸗ Beamter oder Geistlicher, so kann die Gefängnißstrafe bis auf 2 Jahre erhöht, und es kann eine Geldbuße, die jedoch die Sunme von 2000 Fr. nicht übersteigen darf, hinzugefügt werden.“ Diese letztere Bestimmung rührte von Hrn. Dupin d. Aelt. her. Herr Luneau verlangte amendementsweise die Einlegung von Pres⸗ sern bei den Eltern der flüchtig gewordenen Konskribirten, in⸗ sofern letztere die öffentliche Ruhe stören. Der Großsiegelbe⸗ wahrer widersetzte sich indessen diesem Antrage auf das Be⸗ stimmteste. Das Ministerium, bemerkte er, sey um so we⸗ mger geneigt, von seinen bisherigen Grundsätzen der Mäßi⸗ gung abzugehen, als der Zustand der westlichen Departe⸗ ments sich nut jedem Tage bessere; es würde im höchsten Grade ungerecht seyn, wenn man die Eltern für das Betragen ihrer mündigen Kinder verantwortlich machen wollte; sähe man sich gleichwohl jemals gezwungen, zu einer solchen au⸗ ßergesetzlichen Bestinnnung seine Zuflucht zu nehmen, so dürfe dieselbe am allerwenigsten in einem Rekrutirungs⸗Gesetze Platz finden. „Lassen Sie uns“, so schloß Herr Barthe, „die Grän⸗ zen der Gerechtigkeit und Moralität niemals überschreiten, denn sie sind die besten Grundlagen der Gesetzgebung, und mit ihnen gelangt man eher dazu, dem Meinungs⸗Zwiespalte und dem In⸗ sübordinations⸗Geiste ein Ende zu machen, als mit Ausnahme⸗ Gesetzen, die fast immer nachtheilige Folgen haben.“ Herr Lu⸗ neau nahm hierauf sein Amendement zurlick, indem er jedoch sein Bedauern zu erkennen gab, daß das Ministerium sich dem⸗ selben widersetze, da doch seit dem Antritte desselben die Lage der westlichen Departements sich unendlich verschlinmnert habe und man sonach wohl hätte die Ueberzengung gewinnen können, daß die gesetzlichen Wege zur Bekämpfung der dortigen Unruhen unzu⸗ reichend wären. — Ueber den 4sten Artikel entspann sich eine lange Debatte, an der nicht weniger als 14 Deputirte Theil nahmen. Sowohl dieser Artikel, als die nächstfolgenden 5, ent⸗ halten verschiedene Straf⸗Bestimmungen für diejenigen, die sich ihrer Militairpflichtigkeit zu entziehen suchen, so wie für diejeni⸗ gen, die dazu behülflich sind. Namentlich sollen Aerzte und Chi⸗ rurgen, die sich durch Geschenke oder Versprechungen zur Aus⸗ stellung nicht begründeter Unfähigkeits⸗Atteste verleiten lassen, mit 6monatlicher bis Zjähriger Gefängnißstrafe belegt werden. Nach der Annahme des 47. Art. trat Hr. v. Falguerolles mit einer Zusatz⸗Bestimmung des Inhalts auf, daß man jeden Civil⸗ oder Militairbeamten, der die Einlegung von Pressern oder sonst eine außer⸗ gesetzliche Maaßregel verfüge, als des Mißbrauchs der Gewalt schuldig, den im 185sten Artikel des peinlichen Gesetzbuches be⸗ stimmten Strafen unterwerfe. Hr. v. Falguerolles war der Meinung, daß es nothwendig sey, dem Lande eine solche Bürg⸗
er diese Strafe überstanden,
den Herren Humann, Laffitte, v. St. Ericc Thiers, Odier Calmon, v. Mosbourg, Lepelletier d'Aulnah 111
Erst der heutige Moniteur enthält das (in Nr. 316. der St. Z. unter dem Art. Niederlande mitgetheilte) Schreiben des Königs an den Marschall Gérard und knüpft daran folgende Betrachtungen: „Der König hatte die Absicht kund gegeben, die Nord⸗Armee vor dem Auseinandergehen der Corps, aus denen ste besteht, zu mustern; da aber seine hohe Sorgfalt flir das Heer ihn bewog, diesen Plan aufzugeben, der jetzt schwierig ge⸗ wordene Orts⸗Veränderungen herbeigeführt haben würde, so hat Se. Maj. der Armee durch ein Schreiben an den Marschall Gérard sein Bedauern darüber bezeugen lassen. Das Bedauein, weiches die Armee selbst empfinden möchte, wird dem Eindrucke weichen den die edlen Worte Sr. Maj. auf Französische Herzen machen mülsten. Frankreich hat, wie der König, dieser hochherzigen Armee berelts glänzende Gerechtigkeit widerfahren lassen; es würde ohne Verwun⸗ derung den Ruhm unserer Soldaten vernommen haben, wenn sie zum Kampf berufen worden wären; es bewundert aber jetzt mit eben so stolzem Gefühle ihre Vaterlandsliebe, Mäßigung und Mannszucht, welche dem Auslande eine neue Achtung abge⸗ wonnen haben, deren Tribut für Soldaten, die zugleich Bürger sind, nicht weniger schmeichelhaft ist.“ 8 Der Messager des Chambres äußert in Bezug auf die (gestern mitgetheilte) angebliche Antwort des Königs der Nie⸗ derlande an die Londoner Konferenz: „Wir wissen nicht, wel⸗ chen Werth dieses diplomatische Aktenstück haben mag, können aber so viel mit Gewißheit versichern, daß das Ministerium gar keine Kenntniß davon hat, und daß man demzufolge Uesache hat, die Authenticität desselben für sehr zweifelhaft zu halten.“
Herr Vitet ist zum Requeten⸗Meister im ordentlichen Dienste ernannt worden.
Der Pater Castmir, Provinzial des Kapuziner⸗Ordens in Frankreich und Vorsteher der Brüderschaft in Aix, ist in dieser Stadt mit Tode abgegangen.
In Rhodez haben am 2ten d. M. bei der Verlegung des
Hospitals nach einem neuen Lokale Umuhen stattgehabt. Das Mobiliar des neuen Hospitals wurde zerstört und der Maire, so wie der Polizei⸗Commissair, gemißhandelt. Die Wohnung des Steuer⸗Direktors war in großer Gefahr und wurde nur durch die Festigkeit der Invaliden gerettet. Die National⸗Garde un⸗ terstützte die Civil⸗Behörde sehr schlecht. Verstärkungen an Teup⸗ pen sind dahin geschicke worden; am Zten d. M. war die Ruhe wiederhergestellt. Briefen aus Nantes vom isten d. M. zutfolge, sind Hr. v. Ceintré, ehemaliger Garde⸗Offizier und Anführer einer Bande von Chouans, und der ehemalige Präfekt des Departements der Maine und Loire, Hr. Frottier de Bagneux, verhaftet worden.
aris, 7. Nov. Die neue Gewährleistung, welche die Aufrechthaltung des allgemeinen Friedens in S. — die Regulirung der Belgischen Frage erhielt, die wieder sichtbar wer⸗ dende Belebung der Industrie im Innern Frankreichs, das, aus dieser doppelten Ursache, sich mehr und mehr befestigende Ver⸗ trauen in den Staats⸗Kredit und das daraus hervorgehende be⸗ deutende Steigen der Staats⸗Papiere, endlich der, seit der Berathung über die Pairs⸗Frage, sich mehr begründende Ein⸗ fluß des Ministeriums Périer in der Deputirten⸗Kammer, deren Mehrheit wenigstens unbezweifelt an den Tag legte, daß sle den Sturz jenes Ministeriums nicht wolle — alle diese Umstände hatten hoffen lassen, daß die Heftigkeit der Opposttion der ver⸗ schiedenen Parteien gegen die Regierung sich fortan fortschreitend mildern würde, und die ministeriellen Organe hatten diese Erwar⸗
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