“
Tbb—“] der beste Gesundheits⸗Zustand. — Die Times warn den günstigen Berichten, die etwa aus Sunderland eingehen möchten, undedingten Glauden zu schenken, weil jede Hafenstadt aus Besorgniß, daß ihre Verbindungen ganz abgeschnirten wer⸗ den möchten, das Auftreten der Cholera gewiß so viel als möz⸗ lich werde zu vecdergen suchen. 8 Nachrichten zufolge, die aus Alexa udrien über Marseille in Paris eingetroffen sind, hat die Cholera seit dem 23. Sept. dort und in Katro aufgehört, nachdem sie ungefäaͤhr vier von jedem Hun⸗ dert der Einwohner hinwegzerafft hatte. Im Ganzen sind erwa hundert Europäer darau gestorben. Dagegen nimmt die Seuche
ihre Richtung den Mil hinauf und ist schon bis nach Theben
vorgeorungen.
— Literarische Nachrichten. MNachdem uns die neueste Broschüre des Hrn. v. Chateau⸗ briand, aus der wir bereits (in Nr. 311) einige Auszüge nach den Mittheilungen der Pariser Blätter gegeben haben, selbst zu⸗ gekommen ist, theilen wir nachtraglich noch Einiges aus derselben mit. Sie besteht aus vier Kapiteln, in denen Hr. v. Chateau⸗ briand folgende Fragen erörtert: 1) Was konnte man nach den Julttagen errichten? 2) Hat man sich, nachdem die Wahl⸗Mo⸗ narchie Ludwig Philipps gegründet worden, den Folgen des Peinzips dieser Monarchie unterworfen, und wie hat die Ver⸗ waltung sich im Innern und nach außen hin benommen? 3) Nachdem die Wadl⸗Monarchie die beiden ersten Bedingungen ihrer Existenz, nämlich öffentliche Wohlfahrt im Innein und Ehre und Sicherheit nach außen hin, nicht erfüllt hat, mußte dann diese Krankheit nicht durch die Zusammenberufung eines National⸗Kongresses geheilt werden, damit dieser der neuen Monar⸗ chie seine Zußimmung ertheile? 4) Wenn in dem Falle einer per⸗ sönlichen Vertheidigung die gegenwärtige Regierung im Juli 1830 tödten und verbannen konnte, kann slie es auch noch jetzt, wo sie
nicht angegriffen wird und ihr politisches Mandat ihr weder durch die Souverametät des Ruhmes, noch durch die des Volkes, neoch durch die der Zeit verlängert worden ist? — Aus dem ersten dieser Kapttel theilen wir, in Verfolg des früher gegebenen Auszuges, noch Nachstehendes mit:
„Das Werk ist vollbracht, Heinrich V. ist verbannt; aber wo sind
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Exlstenz der Nationen ist laͤnger, als die der Individuen; ein vom Schlage getroffener Mensch liegt bisweilen mehrere Jahre lang auf seinem Krankenbette, ehe er stirbt, wie viel laͤnger denn kann sich eine kranke Nation hinschleppen! Jedermann sagt von dem jetzigen Zustande: „„Das kann nicht lange so dauern.““ Die Behaup⸗ tung wuͤrde richtig seyn, wenn es sich um das Leben handelte; wie aber, wenn das, was man fuͤr Leben haͤlt, nur ein langsames Hinsterben ist? Es schleppt sich so fort, weil der letzte Augenblick noch nicht gekommen ist. Das Bpzantinische Kaiserreich brauchte vier Jahrhunderte, um zu sterben. — In Bezug auf die jetzige Dy nastie aͤußert Herr v. Chateaubriand: „Besser waͤre es gewesen, eine reine Wahl⸗Monarchie in der Person Ludwig Philipps zu gruͤnden, da es schnell eines Hauptes fuͤr die erledigte Krone bedurfte. Nach
Ludwig Philipp haͤtte man einen Fuͤrsten aus einer ganz neuen Dy⸗ nastie waͤhlen koͤnnen. Aber die Erblichkeit mit der Wahl⸗Monar⸗ chie zu verbinden, gegen die rechtmaͤßige Thronfolge loszuziehen und unmittelbar darauf eine zweite rechtmaͤßige Thronfolge zu gruͤnden, ist eine jaͤmmerliche Inkonsequenz. Hat man das Prinzip der Wahl gewonnen? Ja, aber nur fuͤr eine Stunde; eine herrliche Er⸗ oberung! besser waͤre es gewesen, zu behalten, was man besaß. Die vier anderen politischen Combinationen, welche nach der Juli⸗
Revolution moͤglich waren, naͤmlich die Republik, die gaͤnzliche Ver⸗
der Herzog von Bordreaur, entsprachen mehr oder weniger zahlrei⸗ chen Volksmassen und bekannten Ansichten; aber wem entspricht die quastlegitime Monarchie? Alles ist Widerspruch, Schwierigkeit und Verlegenheit in der jetzigen Ordnung der Dinge. Man verwirft den alten Zweig der Bourbvnen und nimmt den tuͤngeren; man sagt kein Wort, man giebt kein Gesetz gegen den fruͤheren Zustand, die nicht auch mit ihrer ganzen Schwere auf den jetzigen zuruͤckfielen. Man eifert gegen ein verbanntes Geschlecht, und dieses Geschlecht sitzt auf dem Throne; man vernichtet die Lilien, und die Lilien sind das Wappen des Wahl⸗Koͤnigs; man hat alle Uebelstaͤnde der Legi⸗ timitaͤt, aber keinen ihrer Vortheile. Dennoch konnte diese Monar⸗ chie Kraft im Staate gewinnen: 1) durch die persoͤnlichen Eigen⸗ schaften des Monarchen; 2) durch die Taufe des Ruhms; 3) durch die Sanction der Nation. Die beiden letzteren Bedingungen fehlen aber. Das Verfahren der Verwaltung im Innern und nach außen hin ist gerade so gewesen, wie es seyn mußte, um der Juli⸗-Regie⸗ rung ihre Kraft zu rauben. Dies fuͤhrt uns auf die zweite Frage“ — Herr v. Chaͤteaubriand betrachtet nun die innere und aͤußere Poli⸗ tik der jetzigen Regierung und tadelt beide aufs heftigste: in Bezug auf die innere Politik aͤußert er: „Hinsichtlich des Innern sagte man nach der Juli⸗Revolution: „„Wir hatten einen Koͤnig, unter dem wir eine der freiesten Verfassungen in der Welt besaßen; un
die Vollmachten der Gesellschaft dazu? Die Legitimitaͤt war der einzige
Anhaltpunkt auf dem jaͤhen Abhange, wo die Gesellschaft sich besfindet; wo ist nach Aufhebung der Legitimitaͤt der Pfahl, an welchen man die Bestandtheile des gesellschaftlichen Koͤrpers befestigen koͤnnte; Was will es sagen, heutzutage Praͤfekt, General⸗Direktor, Minister, Mar⸗ schall, ja sogar Koͤnig zu seyn? Alle Autoritaͤt ist herabgewuͤrdigt. Der Angriff auf das Eigenthum wird nicht lange ausbleiben; in allen Laͤndern ist mit der Erblichkeit der Krone auch das Eigenthum unterlegen; denn diese Erblichkeit ist selbst das groͤßte unter allem Cigenthum, und wird sie vernichtet, so ist auch alles andere Eigen⸗ thum in Gefahr. Die Gesellschaft geht nicht unter, aber wohl die Gesellschaften; unsere Bildung wird der Nachwelt uͤberliefert wer⸗ den und dem Menschengeschlechte Nutzen bringen, aber es ist leicht moͤglich, daß wir, als Nation, jetzt in die Epoche unserer Alter⸗ schwaͤche eintreten. In der That scheint Alles abgenutzt zu seyn; Kuͤnste, Literatur, Sitten, Leidenschaften, Alles verschlechtert sich. An die Stelle der edelsten Erholungen des Geistes treten plumpe Spektakelstuͤcke, ja, wenn man die Gladiatoren wieder ins Leben rufen könnte, sie wuͤrden einen Beifall einernten, der den Meisterwerken eines Voltatre, Racine, Corneille und Molière nicht mehr zu Theil wird; auch Griechenland verließ Aeschylus, Sophokles, Euripides und Menander, um den Straßen⸗Pantominen und den Pferde⸗Ren⸗ nen des Circus zuzuschauen. Dieselbe Verschlechterung zeigt sich in der Politik; wir haben die Freiheit in republikanischer Form un⸗
ter dem Konvent, wir haben sie in monarchischer Form unter der
Legitimitaͤt, wir haben den Despotismus mit dem Ruhme vereinigt
gehabt; an nichts von alle dem hat man festgehalten. Man glaudt
jetzt weder mehr an Freiheit, noch an Tyrannei, oder vielmehr keine
von beiden scheint mehr moͤglich zu seyn. Die schlechteste der Pe⸗
setzt, und unter einem neuen, die Verfassung liebenden, Koͤnige mit g g
gluͤcklicherweise liebte dieser Koͤnig die Verfassung nicht Was war also zu thun? Den Koͤnig abzusetzen, wie man einen Minister ab
den Maͤnnern und Prinzipien der Restauration fortzuregieren““ Im Beginn der Restauration sagten auch einige große Geister, es reiche hin, das Bett Napolcons neu zu uͤberziehen und Ludwig XVIII.
aͤnderung des Koͤnigl. Geschlechtes, der Herzog von Reichstadt und
Oper in 3 Abtheilungen; Musik von Weigl.
Um sich zu halten, hat das Ministerium sich mit einer Phalant Veteranen umgeben, die, wenn sie eoen so viel Luͤtzen auf Aermel truͤgen, als sie Eide geleistet haben, bunter aussch wuͤrden, als die Livree der Montmoreney. Die quasilegit Monarchie hat alle Leidenschaften und Neigungen der legitimg ohne daß sie dieselben offen zu bekennen wagt; sie wuͤrde den Ph und besonders den Reichthum lieben; wenn man aber vom N. erwaͤhlt ist, wie kann man ihm da sein Geld abnehmen? Die CEig liste kann jetzt keine Gabe der Liebe mehr seyn, man kann der Kn nicht mehr mit geschlossenem Auge Millionen und aber Million geben. — Die den Kammern vorgelegten Gesetze zeigen den M. gel an Gente und die Mischung von Zorn und Furcht, welche jetzigen Verwaltung eigen sind; ich fuͤhre nur eines an, das Paig gesetz. Man hat sich dabei stark verrechnet;: in meinen Augen die Sache der Erblichkeit vom ersten Augenblicke an eine veg rene, denn sie stoͤßt gegen die herrschende Leidenschaft Frm reichs, gegen die gesellschaftliche Gleichheit, an. — Mit Freiheiten ist nicht besser zu Werke gegangen worden, mit den Gesetzen. Man zaͤhle die Prozesse gegen die Broschzn und Journale, 228 in einem Jahre! Man hoͤre die Verwuͤnscha gen, die gegen die Preßfreiheit geschleudert werden; man lese offiziellen und ministeriellen Journale, und man wird unter! Freunden der Minister Maͤnner finden, die unter Ludwig X und Karl X. die Beguͤnstiger und Rathgeber der Ausnahmag setze waren.“
18
.“ Auswärtige Börsen. Amsterdam, 11. Novemhber.
Niederl. wirkl. Schuld 41 ¼. Ausgesetzte do. 197.. Kanz-Billets proc. Anl. von 42 Mill. S6 ½ Russ. (von 18 ¾⅔ ½) 91. Russ. R. Anl. 89 ¾. Neap. Falc. 72 . Span. perp. 47.
Hamburg, 14. November.
Oesterr. 5proc. Metall. 89. 4proc. 81. Bank-Actien 1 Russ. Engl. Aul. 95 ¾. Holl. von 1831: 85 ¼, pr. Dez. 86¼. Anl. Hamb. Cert. 87 ¾. Dün. 64 ½. Poln. 114.
London, 8 November. 3proc. Cons. 82 ¾. ¼. Dän. 65 ½. Niederl. 43 ⅛.
Königliche Schanspiele. Donnerstag, 17. Nov. Im Schauspielhause. Zum Ers male: Die Flucht nach Afrika, Posse in 1 Akt. Hierauf: M. quin in Berlin, komisches Zauver⸗Ballet in 2 Abtheilungen, nn Hoguet. Freitag, 18. Nov.
Russ. 99 ½.
Im Opernhause: Die Schweizerfamit (Mad. Fischer: En meline, als letzte Gastrolle; Hr. Riese, vom Königl. Theater Leipzig: Richard Boll, als Gastrolle.) Hierauf: Der Spiege des Tausendschön, Burleske in 1 Aufzug, von C. Blum.
hineinzulegen; nachdem dies geschehen, wuͤrde sich weiter nichts ver⸗ aͤndern; sie vergaßen aber, daß das Betttuch Napoleons aus Fah- nen bestand, und daß der Ruhm an seiner Seite lag: die Legitimitaͤt
aber füuͤhrte als Lagergenossen nur die Freiheit zuruͤck. Die Starr⸗
koͤpse, welche Ludwig Philipp in das Bett Karls X. legten, haben
ihrerseits vergessen, daß die Juli⸗Revolution das Prinzip der Sou⸗
verainetaͤt vom Monarchen aufs Volk uͤbertragen hat, daß das aus der Volkswahl hervorgegangene Koͤnigthum vergeblich sich bemuͤhen wird, den Folgen dieses Prinzips zu entgehen, daß es nach den Ge⸗ setzen der Legitimitaͤt weder handeln kann, noch darf, und daß von dem Augenblicke an, wo es sich von den Maͤnnern und Verhaͤlt nissen trennt, denen es seinen Ursprung verdankt, es seine Kraft verliert. Das neue Koͤnigthum bedurfte des Aufschwun⸗ ges, der Jugend und der Unerschrockenheit. Der Vergan genheit den Ruͤcken zukehren und mit dem neuen Frank⸗ reich der Zukunft enrgegengehen, das war seine Bestimmung. Aber daran denkt es nicht: es ist durch die Doktoren, die ihm Arze⸗
neien eingaben, abgemagert aufgetreten; es ist mit leeren Haͤnden
gekommen, es hat nichts zu geben, sondern Alles zu empfangen, es bittet JFeden um Gnade und ist dennoch launenhaft; es deklamirt
gegen die Legitimitaͤt und ahmt ihr dennoch nach; es eifert gegen
den Republikanismus und zirtert dennoch vor ihm. Das Ministe rium geraͤth in Zorn, wenn man von Herabsetzung des Wahl⸗Cen
rioden, die wir durchlaufen haben, scheint die jetzige zu seyn, weil sus spricht, vermindert ihn aber dennoch: es zuͤrnt, wenn man die V
die Anarchie in der Vernunft, Moral und J
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—Allgemeine Bekanntmachungen.
Avertimnmne.
Das dem Koͤnigl. Preußischen Oberfoͤrster Joseph Goswin Mo⸗ necke zugehoͤrige, im Herzogthum Sachsen und dessen Langensalzaer Kreise belegene, im Hypothekenbuche Tom. II. sub No. 36. p. 256 sq. eingetragene Allodial⸗Rittergut Neunheilingen, das Schloßgut oder „zweiten Theils“ genannt, zu welchem ein unter Jurisdietion des Patrimonial⸗Gerichts zu Neunheilingen belegenes Gerichtsdie⸗ nerhaus, und 180 im Fuͤrstlich Schwarzburg⸗Rudolstadtschen Gebiete belegene Acker Holzung, als Pertinenzien gehoͤren, ist, nachdem es auf 46,610 Thl. 27 sör. 4 ½ pf, geschaͤtzt worden, dem Antrage eines eingetragenen Glaͤubigers gemoͤß, und im Einverstaͤndniß mit der Fuͤrstlich Schwarzburgschen Regierung zum nothwendigen oͤffentli⸗ chen Verkauf gestellt, und es sind die Bietungs⸗Termine vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Rarth Schmaling, als Deputirten, auf
de n 26. Nn g1 811
den 29 Nvveh ber .
11“
5
₰
Eäu angesetzt worden.
Es werden daher diejenigen Kauflustigen, welche annehmliche Zahlung zu leisten vermoͤgen, aufgefordert, sich spaͤtestens in dem letzten Termine zu melden, und ihr Gebot abzugeben, wobei ihnen bekanns gemacht wird, daß wegen der im Fuͤrstlich Schwarzburg⸗ schen Gebiete belegenen Pertinenzien bei der Fuͤrstlich Schwarzburg⸗ schen Regierung zu Rudolstadt Genehmigung des Zuschlags, Mit⸗ vollziehung des Adjudications⸗Bescheides und Lehnsreichung gegen Leistung einer verhaͤltnißmaͤßigen Lehnsvraͤstation zu suchen ist, und auf die nach Ablauf des letzten Termins etwa einkommenden Ge⸗ bote nicht weiter geachtet werden soll.
Die Verkaufs-Taxe kann in der hiesigen Registratur eingese⸗ hen werden.
Naumburg, den 19. April 1831.
Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Sachsen.
(gez.) F. v. Watzdorf.
BVekannimachusfg. 8 9 dem Bauer Gottlieb Henze gehoͤrige, sub Nr. 17 in Hreslack, Herrschaft Neuzelle belegene Henzen Zweihufengut, ist Schuldenhalber sub hasta gestellt, und die Bietungs⸗Termine auf
den 15. Oktober, 18. November, und 17. Deecbr. c.,
Vormittags 10 Uhr,
von denen der letztere peremtorisch ist, an gewoͤhnlicher Gerichts⸗ stelle anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Meistbietende, wenn sonstige rechtliche Hindernisse veen che EE“ gewaͤrtigen hat, 80n daß die Taxe 1 2 Thl. 11 sgr. 5 . hie i W m e. sgr. 5 ½ pf. hier t glich eingesehen
Neuzelle, den 8. September 1831. I.
8 Koͤnigl. Preuß. Gerichts⸗Amt.
Intelligenz herrscht. Die Abschaffung
der Erblichkeit verlangt, schafft sie aber dennoch
zeiger fuͤr die Pre Literarische Anzeigen.
Im Verlage der J. G. Calveschen Buchhandlung in Prag 6b eben erschienen, und durch alle solide Buchhandlungen zu aben:
ab.
Die Einrichtungskunst der Landguͤter, auf fortwaͤhrendes Steigen der Bodenrente. Aus einer zwanzigjaͤhrigen Praxis an mehr als achtzig Guͤtern in den verschiedensten Laͤndern und Klimaten Teutschlands, l Grundriß und Sostem gedracht 1 von C. H. Nebblen, Wirthschafts⸗Rath v1A1A4A4X4“X“ sechs erklärenden Einrichtungskarten, drei System- und UHieberuangs⸗Labellen verschiedener Landguͤter. Gr. 8vo. 1831. 75 Bogen stark. Preis 6 Thl. 26 sgr.
Das Werk, welches wir hier dem gesammten staats⸗ und land⸗ wirthschaftlichem Publikum ankuͤndigen, ist gewiß eine der eigen⸗ thuͤmlichsten, tiesgedachtesten und solgenreichsten Erscheinungen der Literatur; denn es wird, wenn die Ideen des Herrn Verfassers allgemeine Anerkennung finden, den Landbau auf eine Stufe der Vollkommenheit bringen, welche wahrscheinlich noch Niemand ge⸗ ahnet hat, deren Einwirkung aber auf das Wohl des Einzelnen wie des Ganzen von un bsehbaren Folgen seyn duͤrfte.
Es ist jedoch unmoͤglich, von dem Werke selbst, ohne die Ori⸗ ginalitaͤt des Heern Verfassers, zu der auch seine ganz eigenthuͤm⸗ liche Darstellungsweise gehoͤrt, mehr oder weniger zu verwischen, einen auch nur gedraͤngten Auszug zu geben, wenigstens nicht in einem so beschraͤnkten Raume, wie ihn eine bloße Ankuͤndigung darbietet. Wir begnuͤgen uns daher, nur auf das Wesentlichste hinzudeuten und auf den obersten Zweck aufmerksam zu machen, welcher durch das neue System des Heerrn Verfassers erreicht wer⸗ den soll. Dieser ist namlich kein anderer, als:
„Ohne neuen Aufwand bloß mit den Huͤlfsmit⸗ teln, welche Natur und Localitaͤt selbst und fuüͤr sich allein an die Hand geben, die Bodenkraft dder Landguͤter jaͤhrlich zu mehren und dadurch die Produktion und folglich die Rente zu steigern.“ Diesem obersten Zwecke gemaͤß lehrt das Werk den Landwirth 1) wie er den Uebergang von seiner bisherigen Bewirthschaftunas⸗ weise zu der neuen, vom Herrn Verfasser angegebenen, bewirken kann, ohne dazu anfaͤnglicher Kapital⸗Vorschuͤsse zu beduͤrfen, indem er zeigt, wie das Gut alle Huͤlfsmittel, von der ersten Stufe des Uebergangs bis zu der hoͤchsten seiner vollendeten Ausbildung, selbst liefert; 2) zeigt er, daß bei seinem Systeme weder Stoͤrungen des bisherigen Wirthschaftsganges, noch Ausfälle in den bisherigen Einkuͤnften denkbar seyen, sondern daß dasselbe vielmehr alle Srtoͤ⸗ rungen und Nachtheile, denen die Landanter nach der bisherigen Bewirthschaftungsart ausgesetzt sind, unmoͤglich mache; 3) beweist
ußischen
Im Schauspielhause: 1) Bruis et Palaprat, comédie en
acte. 2) La première représentation de: La perle des Maii-
vaudeville en 1 acte. 3) Le Boa, vaudeville en 1 acte.
Königstädtisches Theater. Donnerstag, 17. Nov. Zum erstenmale wiederholt: D. Somnnenjungfrau, Schauspiel in 5 Akten, von Kotzebue. Freitag, 18. Nov. Fra Diavolo, oder: Das Wirthshaus
Terracina, komische Oper in 3 Akten; Mussk von Auber.
-NACHRIOCHTEN.
5proc. Rente pr. compt. 94. 60. Ipj
IHEUESTE BCERSEN
Paris, 10. Nov.
cour. 94. 75. 3proc. pr. compt. 67. 75. fin cour. 67. 85. Spro
Neap. pr. compt. 78 60. sin cour. 78. 75. 5 proc. Span. perp. 51
Frankfurt a. M., 13. Nov. Oesterr. 5proc. Metall. 80
Aproc. 791 ¾. 2 ½proc. 47 ½3. Bauk⸗Actien 1375. Partial⸗ Oh 128 ⅛. G. Loose zu 100 Fl. 1 Poln. Loose 59 ½. B. 1 Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
ayn
71.
I
Staaten. er, daß seine neue Einrichtungskunst der Landguͤter ihrem Besitzer die unbeschraͤnkteste Sicherheit gegen die Wechselfaͤlle der Natur in der Wahl der Fruͤchte und der Fruchtfoige, in der Art und Weise, dieselben den Absatz⸗Verhaͤltnissen, Boͤden, Lagen und den Oertlichkeiten uͤberhaupt anzupassen, und viele andere Vortheile mehr gewaͤhre.
G Dikstellung der vorzuͤglichsten landwirthschaftlichen Verhaͤltnisse, in so fern sie auf Bewirthschaftung des Grundes und Bodens und die damit verbundenen Nebenzweige der Oekonomie Bezug haben. Ein Heasß d b u . fͤr praktische Landwirthe und Freunde der Landwirthschaft. Verfaßt von Rudolph Andre. 3te verb. u. verm. Aufl. Neu bearbeitet und mit Aumerkungen versehen C1h ““ Prag, 1831. 12 Bogen stark. Broch. 1 Thl. 7 ½ sgr.
ch
Gr. Svo. Allgemeines Forst⸗ und Jagd⸗Journal. Zeitblatt fuͤr Forst⸗ und Landwirthe, Jagdliebhaber, Herrschaftsbesitzer und Freunde der Industrie. Herausgegeben von 8 Christoph Liebich, Kaiserl Koͤnigl. quiese. Kameral⸗Forst⸗Ingenieur von Boͤhmen, Forst⸗Inspektor einiger Herrschaften, korrespondirendem Mitgliede der Kaiserl. Koͤnigl. Landwirthschafs⸗Gesellschaft von Krain, korrespondi⸗ rendem Ehrenmitaliede der naturforschenden Gesellschaft in der Ober⸗ Lausitz, wirkendem Mitaliede des pomologischen Vereins im Kdeonigreiche Boͤhmen ꝛc. ꝛc. Erster Jahrgang, 1831, in 4 Heften.
Der Jahrgang enthaͤlt 24 bis 26 Bogen Text in gr. 4to0. mit den noͤthigen Beilagen. Der Praͤnumerations⸗Preis ist ganzjaͤhrig 2 Thl. 20 sar.; halbjaͤhrig 1 Thl. 10 sgr. Saͤchsisch.
Das erste Heft dieser Zeitschrift und ausfüͤhrliche Anzeigen vor⸗ stehender Werke sind in jeder guten Buchhandlung Deutschlands zu haben. 1“ Obige Artikel sind saͤmmtlich zu beziehen durch dsde
Nicolaische Buchhandlung in Berlin, (Bruͤderstraße Nr. 13), Stettin und Elbing.
Les Tomes XVI. XVII. du Cours d'’'histoire moderne par M. Schoell ayante paru, MM. les Souscripteurs sont priés de les faire prendre chez nous en présentant leur certificat de souscription.
Duncker & Humblot, Asgs Is“ BLEI1“ 88,
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BeerI,I den 18ten Rovember.
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Amtliche Nachrichten. Eni dze Nage„.“.,..
Seine Majestät der König haben dem bei dem Eisenhütt werke zu Torgelow in Pommern angestellten Köhlermeister Mün⸗ ter das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht. 8b
1 EEEE1“ 6 Zeitungs⸗Nachrich 1““ 6 8 “ A u 8 a n d. 3 EEEEEE116“ Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 9. Nov. theilte zuvörderst der Praͤsident ein Schreiben des Herrn Car⸗ let mit, worin dieser unlängst im Departement der Iséere ge⸗ wählte Deputirte Kränklichkeits halber seinen Abschied einreichte. — Herr J. Lefébvre berichtete sodann über den Gesetz⸗Ent⸗ wurf wegen der Vertheilung des aufgelaufenen Reserve⸗Fonds der Bank unter die Actionnairs und trug auf die Annahme des⸗ selben an. — Hierauf bestieg der Handels⸗Minister die Red⸗ nerbühne, um der Versammlung 13 neue Gesetz⸗Entwürse von örtlichem Interesse vorzulegen; durch 11 derselben sollen verschie⸗ dene Departements zur Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer Behufs der Verbesserung der Landstraßen ermächtigt ud in dem 12ten und 13ten soll eine Gränz⸗Berichtigung zwi⸗ schen den Departements der Loire und des Rhöne und denen der Chaͤ⸗ rente und der oberen Vienne vorgenommen werden. — Jetzt begannen die Berathungen über den Gesetzentwurf, wodurch nachträglich eine Summe von 600,000 Fr. zur Befriedigung der Pensionnairs der ehemaligen Civilliste verlangt wird. Herr Auguis erklärte, daß, da gleich nach der Errichtung des Bürger⸗Thrones (ein Ausdruck, der die Versammlung in eine sehr lustige Stimmung versetzte) bereits eine Summe von 1¼ Million zu dem gedachten Zwecke hergegeben worden sey, er um so weni⸗ ger für die Bewilligung des neuerdings verlangten Zuschusses stimmen könne, als die Nation sich nimmermehr zur llebernahme von Penstonen verstehen dürfe, die ohne ihre Zustimmung hergegeden worden wären. Herr Roger trat dagegen zu Gunsten des Gesetz⸗Entwurfes auf und lenkte nament⸗ lich die Aufmerksamkeit der Versammlung auf die Schau⸗ spieler des ehemaligen Odeons, die, nachdem die Regie⸗ ng im Jahre 1822 die Verwaltung dieses Theaters für egne Rechnung übernommen, Pensionen auf die Eivil⸗Liste an⸗ ewiesen erhalten hätten, sich aber jetzt schon seit 18 Monaten 8 der hülflosesten Lage befanden. Herr Beauséjour wollte sich zu keiner ferneren Zahlung verstehen, bevor nicht sämmtliche Penstonnairs sich über ihre Ansprüche gehörig ausgewiesen hätten. Da der Redner sein Manuskript mit großer Mühe las, so erregte dies einiges Murren. „Entschuldigen Sie,“ äußerte Herr Beausejour, „aber ich muß Ihnen nur im Vertrauen gestehen, daß ich eben nicht zum besten sehe.“ Es entstand hierüder ei⸗ niges Gelächter, das sich wiederholte, als der Redner in folgen⸗ der Weise fortfuhr: „Die meisten der bewilligten Pensionen sind den Chouans und ihren Anhängern zu Theil gewor⸗ den. Karl X. hatte zwar erklärt, daß er nicht chouani⸗ ren wolle; ganz recht; aber er ließ andere chouaniren und belohnte sie demnächst für ihre Dienstleiftungen durch Penstonen auf die Civilliste; da ich aber so wenig chouaniren will, als Karl X, so mag ich auch nicht das Geld der Steuer⸗ pflichtigen für Dienste bewilligen, die nicht sowohl für, als ge⸗ gen den Staat geleistet worden sind.“ Hr. v. Schonen, der mit der Liquidation der ehemaligen Civilliste beauftragt ist, be⸗ merkte, daß es sich hier keinesweges um eine Anerkennung der bewilligten Penssonen, sondern um eine bloße Unterstützung bis zur Verificirung derselben handle; was die Pensionnairs des ddeon betreffe, so wären der Finanz⸗ und der Handels⸗Minister unter sich uneinig, auf welchen Fonds sie angewiesen werden müßten; sobald dieser Streit erledigt worden, würden jene Pen⸗ sionnairs auch befriedigt werden. „Unterdessen können sie Hun⸗ gers sterben!“ rief hier eine Stimme im Centrum. Der Graf Delaborde bemerkte, eine der größten Verlegenheiten des Ko⸗ nigthums in Frankreich sey jene Art von Verpflichtung, die man ihm aufbürde, alle Gewerbzweige aufzumuntern, alle Unglicckliche zu unterstützen; der König von England befinde sich in dieser Beziehung in einer weit günstigeren Lage, indem er sich hinter die Armen⸗Taxe, hinter einen Klerus, der mehr als 300 Millio⸗ nen Einkünfte habe, und hinter eine Aristokratie zu verschanzen Stande sey, die sich allein durch Wohlthun ihre Privilegien
im erhalten könne; in Frankreich gestalte sich die Sache anders; hier wende man sich direkt an den Monarchen; täglich liefen bei ihm und den Mitgliedern seiner Familie an 600 Bittschriften ein; über 3000 Fr. würden täglich vertheilt, was jährlich lber 1 Million mache, und doch würde hiermit kaum die Hälfte der Bitisteller befriedigt. Er halte sich zu diesen Bemerkungen ver⸗ pflichtet, um die Meinung derer zu bekämpfen, die da wollten, daß die neue Civil⸗Liste die Penstonen der alten übernehme. —
ie allgemeine Berathung wurde hierauf geschlossen, und der Präsi⸗ dent verlas den aus einem einzigen Artikel bestehenden Gesetz⸗Entwurf. Der Vorschlag des Herrn Dupin d. Aelt., daß man statt Pen⸗ sionnairs der ehemaligen Civilliste sage: Ex⸗Pensionnairs, gab zu einer lebhaften Debatte Anlaß. Hr. Dupin seldst motivirte seinen Antrag dadurch, daß man den Pensionnairs durchaus keinen gesetzichen Anspruch auf die fernere Auszahlung ihrer Pension einräumen dürfe; man müsse das Prinzip festhalten, daß der Staat bei jedem Regierungswechsel aller Lasten der Civilliste quitt sey; wenn sonach die Kammer die jetzt von ihr verlangte Summe bewillige, so geschehe es nicht, um eine Schuld abzutragen, sondern um eine Unterstützung zu gewähren. Hr. Berryer bestieg zur Be⸗ kämpfung dieser Ansicht die Rednerbühne. Als Ludwig XVIII. im
leistete Dienste, Penstonen aus der Civilliste bezogen hätten. Hieraus allein ergebe sich, daß nicht die auf die Civilliste angewiesenen Pensionen bloße Belohnungen wären, welche die vorige Dyna⸗ stie für ihr geleistete Dienste zuerkannt habe. Das Land stehe noch in der Erwartung zweier Gesetze: eines über die Liquida⸗ tion der alten und eines anderen über die Festsetzung der neuen Civilliste; vorläufig habe der König innerhald 15 Monaten 27 bis 28 Mill. Fr. bezogen; er wolle nicht untersuchen, ob dieses Provisorium so ganz in der Ordnung sey; nur müsse er sich wundern, daß, wenn man einerseits in Betreff der Civilhste so freigebig gewesen, man andererseits nicht fühle, daß es eben so billig sey, auch den dürftigen Dienern der Krone ihre Einnahme nicht zu verkürzen. Unmöglich könne man die Ansprüche derer, die für wirkliche Dienstleistungen belohnt worden wären, mit einem Federzuge vernichten, und dies wür⸗ de der Fall seyn, wenn man das Amendement des Herrn Dupin ammähme. Herr Dupin erwiederte, es scheine ihm, als ob Herr Berrher zu verstehen geben wolle, daß Ludwig Phi⸗ lipp mit den zu seiner Disposttion gestellten Summen füglich auch die Pensionnairs der alten Civilliste hätte befriedigen können. Er bemerke hierauf, daß der König es am Wohlthum nicht habe fehlen lassen; Jedermann kenne seine Freigebigkeit und seinen Wunsch, allen Unglücklichen zu Hülfe zu kommen; das Nämliche lasse sich nicht von der vorigen Dynastie behaupten; unter den Armen, die diese unterstützt, habe es gar viele Reiche gegeben, während Andere, die eine Unterstützung wahthaft verdient hätten, übergangen worden wären, und auf diese, die mehrentheils der Opposttions⸗Partei angehört hätten, habe nun der König nach seiner Thronbesteigung vorzugsweise Rücksicht nehmen müssen. Herr Mauguin benntzte sehr geschickt diese letztere Aeußerung, um an das Ministerium die Frage zu richten: weshalb es denn noch nicht dem von berden Kammern angenommenen Gesetze wegen der in den hundert Tagen verliehenen Grade und Orden die gesetz⸗ liche Sauction ertheilt habe. Sofort verlangte Hr. C. Périer das Wort. „Ich war nicht darauf gefaßt,“ äußerte er, „daß Hr. Mauguin ganz zur Unmeit eine solche Frage an uns richten würde. Die Ansicht des Königs über das erwaähnte Gesetz ist noch unbekannt; gesetzt aber auch, daß er dasselbe nicht bestätigte, so würde er sich nur seines Rechts bedienen. Die Herausforde⸗ rung des Hrn. Mauguin ist eben so antiparlamentarisch, als ver⸗ fassungswidrig.“ Hr. Mauguin meinte, er halte es durchaus nicht für unangemessen, nachdem ein Gesetz von beiden Kam⸗ mern angenommen worden, die Minister zu fragen, ob es ihre Absicht sey, dasselbe zu bestätigen; er wisse sehr wohl, daß diese ihm antworten konnten: Wir haben uns noch nicht entschieden; eben aber, weil ste diese Amtwort geben könnten, sey die Kammer auch be⸗ sugt, ihnen die obige Frage zu stellen. Als der Redner hier von mehreren Seiten durch die Bemerkung unterbrochen wurde, daß diese Frage ganz überflüssig sey, da, wenn die Regierung einen schluß gefaßt hätte, sie ihn wohl schon von selbst verkündigt ha⸗ ben würde, suhr Hr. Mauguin, sich an die Unterbrecher wen⸗ dend, sort: „Wenn Sie Ihre Rechte aufgeben wollen, so thun Sie es; ich meinerseits erklare aber, daß wir diese Absicht nicht haben. Und da wir doch einmal von Gesetzen sprechen, die noch der Sanction der Regierung bedürfen, so möchte ich die Mini⸗ ster wohl fragen, weshalb ste das Pairs⸗Gesetz noch nicht in die andere Kammer gebracht haben.“ Eine Stimme aus den Reihen der Opposition rief hier, es sey nicht so gar leicht, ein Gebäck neuer Pairs zu Stande zu bringen. Der Prästident wollte jetzt Hrn. Mauguin das Wort nicht weiter bewilligen, da dieser von dem Gegenstande der Berathung abweiche; der General Demargay, der den Präsidenten dieserhalb zur Rede stellte, wurde zur Ordnung verwiesen, worauf derselbe dem Praͤsiventen zurief: „Sie mißbrauchen Ihre Gewalt; man sollte Sie selbst zur Ordnung ermahnen!“ Herr Girod erwiederte aber, nichts könne ihn verhindern, seine Pflicht zu thun; hätte er vorher gewußt, daß es Herrn Mau⸗ guins Absicht sey, über einen der Berathung völlig fremden Ge⸗ genstand zu sprechen, so würde er ihm gar das Wort nicht be⸗ willigt haben. Letzterer wollte hierauf, nach einigen Aeußerungen zu seiner Rechtfertigung, die Tribune verlassen. Man rief ihm in⸗ dessen aus den Reihen der Opposttion zu, er solle dies nicht thun; die Minister müßten sich erst erklären, damit die Sache aufs Reine komme. Ais der Prastdent erklärts, die Kammer sey nicht befugt, einem Redner das Wort über einen der Be⸗ rathung fremden Gegenstand Zuzuerkennen, sagte Hr. Bavoux laut: er (der Prästdent) habe nicht den Herrn in der Versamm⸗ lung zu spielen. Hierüber erhob sich ein gewaltiger Tumult, der mit jedem Augenblicke zunahm. Hr. Dupin d. L. wollte zur Widerlegung des Hrn. Mauguin auftreten. Auch diesem wi⸗ dersetzte sich der Präsident; um Herrn Mauguin antworten zu können, bemerkte er, müßte man ihm zuvor gestatten, seine Rede zu beendigen; dieses letztere sey aber unstatthaft. Hr. Demar⸗ Qay verlangte hierauf das Wort zu einer Berufung auf das Re⸗ glement und beschwerte sich namentlich darüber, daß er von dem Präsidenten mit Unrecht zur Ordnung verwiesen worden sey. Nach einer kurzen Erwiederung des Herrn Girod endigte der lange Streit zuletzt damit, daß Herr Dupin d. Aelt. seinen obigen Antrag, statt Penssonnairs Ex⸗ Penstommairs zu sa⸗ gen, zurücknahm. Der Gesetzes⸗Artikel wunde hierauf in seiner ursprünglichen Abfassung und mit solgendem Zusatze des Herrn Beauséjour angenommen: „Eine namentliche Lisie der Pensionnairs nebst kurzer Anführting der Motive ihrer Penstonni⸗ rung soll gedruckt und unter die Kammern vertheilt 1e.
Das ganze Gesetz ging sodann mit 280 gegen 30 Stimmen durch. — Am Schlusse wurden noch die 5 Gesetz⸗Entwürfe -. örtlichem Juteresse, worüber Herr Jay in der Sitzung vom 27. v. M. (siehe Nr. 307 der Staats⸗Zeitung) berichtet hatte, nach einer völlig unerheblichen Debatte mit 240 gegen 3 Stimmen
angenommen. 1 Gestern ertheilten Se. Majestät dem
Paris, 10. Nov. engliphen Botschafter hierselbst, Lord Granville, so wie dem
Botschafter derselben Macht bei der hohen Pforte, Sir Strat⸗ ford der im Begriff ist, sich auf seinen Posten zu be⸗
Jahre 1814 nach Frankreich zurückgekehrt sey, habe er die Ansprüche d nicht zurückgewiesen, die für unter den früheren Regierungen ge⸗
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geben, eine Privat⸗Andienz.
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Be⸗ leon, 4 von Ludwig XVIII. und Karl X., 20 Denkmünzen der
In Vollziehung des neuen Municipal⸗Gesetzes vom 2lsten März d. J., wodurch die Wahl der Maires und ihrer Adjunke⸗ ten in den Hauptstädten der Departements und Bezirke, so wie in allen Städten, welche mehr als 3000 Einwohner zählen, der Krone überlassen wird, hat der König durch Verordnung vom 14ten v. M. die Maires und Adjunkten im Departement der Seine und Oise ernannt.
Das Zuchtpolizei⸗Gericht hatte vorgestern noch über mehrere bei den letzten Unruhen verhaftete Individuen das Urtheil zu sprechen und erkannte einem derselben sechswöchentliche Haft, einem anderen aber mur eine Geldstrafe von 16 Fr. zu. — Vor demselben Gerichte erschien gestern der ehemalige Oberst von Lennox unter der Anklage, sich den Grafentitel angemaaßt zu ha⸗ ben; da indessen sein Anwalt durch Papiere die Verwandtschaf des Angeschuldigten mit einer alten Schottischen Pairs⸗Famili darthat, so sprach das Gericht ihn frei und ordnete seine Frei lassung an. Herr von Lennox wurde, wie man sich erinnern wird, bei den Juli⸗Unruhen, als eines Alttentats gegen die Si⸗ cherheit des Staats verdächtig, verhaftet, eine Anklage, von der er vor kurzem ebenfalls freigesprochen worden ist.
Der Assisenhof beschäftigte sich gestern, zum ersten Male nach der Juli⸗Revolution, mit einem Prozesse gegen den Ver⸗ fasser und Herausgeber einer gegen den katholischen Klerus ge⸗ richteten Schrift; obgleich der Veneral⸗Advokar, Hr. Delapalme, die Anklage mit Nachdruck behauptete, wurden die Inkulpaten dennoch von den Geschworenen frei gesprochen. 8 Am 6ten d. M. ist in Nancy die hier gegossene bronzene Statue des Königs Stanislaus Leszezynski aufgedeckt worden. Folgendes ist, nach dem Messager des Chambres, das Verzeichniß der in der Nacht vom 5ten auf den 6ten d. M. aus dem Medaillen⸗Kabinet der Königl. Bibliothek entwandten Stücke: 1) Eine große goldene Schaale von 6 Zoll Durchmesser, mit einem Basrelief am Boden, in deren Rand Bpyzantinische Me⸗ daillen eingelöbtet waren. 2) Eine in Gold gefaßte Schaale mit dem in Relief gearbeiteten Bildnisse eines Königs aus dem Ge⸗ schlechte der Sassaniden. 3) Verschiedene in dem Grabe Chil derichs gefundene Gegenstände, wie z. B. goldene Bienen, ei gestochener goldener Ring u. s. w., ferner das goldene Perschaf Ludwigs XIlI., eine alte goldene Bulle, eine große goldene Me daille Ludwigs XIV., auf der die Fagade des Lounvre abgebildet ist. 4) Griechische und Römische goldene Medaillen, und zwar: Goldene Medaillen von Syrakus, 53 an der Zahl; 3 Medaillen Epirotischer Könige (1 Neoptolemus und 2 Pyrehus); die Reihefolge goldener Kaiser⸗Medaillen mit Ein⸗ schiuß der großen Medaillons, 95 an der Zahl; die Medaillen von Sextus Pompejus an bis zu Justin II., im Ganzen 3492 Goldmünzen. 5) Neuere goldene Medaillen, und zwar 37 Me⸗ daillen der Könige von Frankreich, von Karl VII. bis auf Lud⸗ wig XIII., 125 Medaillen von Ludwig XIV., 75 von Napo⸗ großen Männer Frankreichs, die Reihefolgen von Ludwig XIV. und Ludwig XV., 454 Stück, die Reihefolge der Päpste, goldene Medaillen. Man schätzt den materiellen Werth diese Kunstgegenstände auf mehr denn 500,000 Fr.
Der ehemalige General⸗Secretair bei der Präfektur des Seine⸗Departements, Herr Taschereau, sucht im National und Courrier français Herrn Odilon⸗Barrot von der schon vor länge⸗ rer Zeit gegen ihn erhobenen und jetzt von der France Nouvelle wiederholten Beschuldigung, daß derselbe als hiesiger Präfekt die Geschwornen⸗Listen für 1831 aus lauter exaltirten Liberalen 3b sammengesetzt habe, zu widerlegen. .
Von dem Vicomte von Cormenin wird nächstens ein dritter und letzter Brief über die Zusammenberufung eines National⸗ Kongresses erscheinen; seine beiden ersten Schreiben sind von 11 hiesigen und 50 Departemental⸗Blättern in 100,000 Exemplaren verbreitet worden.
Der Kommandant der Fregatte „Armide“, Schiffs⸗Liente⸗ nant St. Laurent, hat unterm 25sten v. M. einen Bericht an den See⸗Minister über die vulkanische Insel an der Stcitiann schen Küste erstattet, die er auf seiner Rückkehr von Navarin nach Toulon zu beobachten Gelegenheit hatte. “
Großbritanien und Irland.
London, 11. Nov. Aus Brighton wird unterm vorgestri⸗ gen Tage gemeldet, daß Ihre Majestäten sich des besten Wohl⸗ seyns erfreuen. — Der berühmte Maler Wilkie ist damit be⸗ schäftigt, das Portrait des Königs anzufertigen. 6—
Der Herzog und die Herzogin von Cumberland gaben gestern mehreren Gesandten und deren Gemahlinnen ein großes Diner in Kew. — Gestern Nachmittags hielten die Bevollmächtigten der fünf Höfe eine dreistündige Konferenz im auswärtigen Amte. — Der Prinz Friedrich von Würtemberg stattete gestern der Her⸗ zogin von Kent und der Prinzessin Victoria einen Besuch in Claremont ab. 1 8
Gestern fand die Lord⸗Mayors Prozesston nach Guildhall in gewohnter Weise statt. Der Lord⸗Mayor, die Aldermen und Sherifs begaben sich in den Staats⸗Wagen bis nach der neuer London⸗ Brücke, wo ihrer eine reichgeschmückte Barke wartete welche sie bis nach der Westminster⸗Brücke führte. Im Gefolg des Lord⸗Mayors befanden sich alle Gewerke mit Ausnahme de Goldschmiede, welche aus unbekannten Gründen der Prozessio nicht beiwohnten. Bei dem Diner in Guildhall waren alle Ka binets⸗Minister zugegen. Nur Graf Grey und Lord Melbourne hatten sich Unpäßlichkeit halber entschuldigen lassen. Außerdem hatten sich Lord Howick, Lord Nugent, Sir F. Burdett, da ganze diplomatische Corps und sämmtliche Richter eingefunden Die Tafel bestand aus 1300 Couverts. Der Lord⸗Mayor bracht die Gesundheit des Königs aus und demnächst die der Königin der Armee, der Flotte, der Stadt London und der Minister. J einer Rede wies er auf die Beibehaltung des jetzigen Ministe⸗ riums als auf das einzige Mittel hin, die Ruhe im Lande auf⸗ recht zu erhalten. Nach dem Mittagsmahl fand ein großer Ball 8 statt, der bis spät in die Nacht dauerte. 1
Die von den Bewohnern von Leeds so