kels einen anderen des Inhalts in Vorschlag gebracht hatte, daß man die vorige Dynastie nicht nur nicht verbanne, sondern viel⸗ mehr auch die im Jahre 1816 gegen die Napoleonische Familie ausgesprochene Verdannung zurücknehme. Nachdem Herr Ber⸗ ryer darauf hingewiesen, wie man in der Kammer mehr oder weniger von der Nutzlosigkeit, Unwirksamkeit und Gefahr der Proposition des Herrn von Briequeville überzeugt sey, fuhr er also sort: „Meinem Amendement liegt dessgen ein großer erhabener Gedanke zum Grunde; der Sinn desselben läßt sich in den wenigen Worten geben: Keine Proscriptions⸗ Gesetze mehr! Auch ist er von den Rednern, die Sie von die⸗ ser Tribune herab gehort haben, trefflich aufgefaßt und entwik⸗ kelt worden. Ich berufe mich dieserhalb auf dasjenige, was Hr. Pagès mit so viel Adel und Talent gesagt hat, so wie auf die beredte Stimme des Hrn. v. Martignac. Seit 40 Jahren wird unser Land von Revotutionen heimgesucht, und es ist Keiner un⸗ ter uns, der nicht irgend eine Rolle in denselben gespielt hätte. Warum wollte man, also demjenigen, der die Abschaffung eines Proscriptions⸗Gesetzes vorschlägt, irgend eine geheime Absicht dabei unterlegen? Ist nicht alle Welt darüber einverstanden, daß dergleichen Gesetze einen gehässigen Charakter haben? Wird nicht das Bedürfniß einer Verschmelzung der Parteien im⸗ mer fühlbarer? und ist es nicht beklagenswerth, daß man über eine solche Versöhnung eifert und Besorgnisse deshalb hegt? (Mehrere Stimmen: Jene Annäherung ist nur erkünstelt; man vereinigt sich bloß, um zu zerstören, und würde sich nach er⸗ rungenem Siege einen Krieg auf Tod und Leben machen!) Ich wundere mich nicht über diese Aeußerungen, vorzüglich wenn ich sehe, von welcher Seite dieses Saales sie ausgehen; es ist sehr natürlich, daß die ministerielle Partei, ungehalten über die Hin⸗ dernisse, worauf sie stößt, sie den Leidenschaften derer beimißt, die ihre politischen Grundsätze nicht theilen. Deshalb bleibt es nicht minder wahr, daß die Partei, der ich angehöre, es auf⸗ schtig meint. Man behauptet, daß, da wir stets einem anderen Paniere als die liberale Partei gefolgt, auch ein beständiger Krieg zwischen uns herrschen müsse. Herr Viennet ist es, der diese und noch anderxe unvorsichtige Worte von der Rednerbühne herab gesprochen hat. Ich mag mich nicht weiter darüber er⸗ kären, weshalb die Partei, der er angehört, über die angeb⸗ liche Alltanz der beiden anderen so höchlich entrüstet ist; unge⸗ rügt darf ich es aber nicht lassen, daß man einen Schrift⸗ steller, der dieser Kammer fremd ist, wegen einer Broschüre gleich⸗ sam vor ihre Schranken ladet. Hätte man sich damit begnügt, diese Schrift zu bekämpfen, so möchte die Sache noch hingehen; aber man hat den Schriftsteller selbst angegriffen; man hat einen Mann verunglimpft, der zu einer Zeit, wo eine neue Regierung zu Ausnahme⸗Maaßregeln ihre Zuflucht nahm und sich so weit vergaß, daß sie unschuldiges Blut in dem Graben von Vincennes versprützte, es vorzog, seinen Abschied zu nehmen, als zu solchen Verfügungen die Häaäͤnde zu bieten; — einen Mann, der freiwil⸗ iig auswanderte, um nicht ein Zeuge der Unterdrückung seines Landes zu seyn, und der nach seiner Rückkehr auf die Gefahr, sein Vermögen und, was ihm über Alles theuer war, die Neigung derer zu verlieren, denen er sich hingegeben hatte, die Freiheiten ünd den Ruhm des Landes unablässig mit jenem Glanze und jener Macht des Talentes behauptet hat, die Jedermann ihm zugesteht. Und nicht bloß die Meinungen dieses Mannes, auch seine Person greift man jetzt an; oder wie soll ich es an⸗ vers nennen, wenn man Heern von Chateaubriand dem Lande nit einer weißen Fahne in der Hand im Gefolge der Kosaken, Grünröcke und Trestaillons schildert?“ Nach dieser Abschwei⸗ fang kam Herr Berryer auf den eigentlichen Gegenstand der De⸗ batte zurück. Wenn, meinte er, die vorige Dynastie jemals die Aussicht erlange, nach Frankreich zurückkehren zu können, so werde wahrlich ein Gesetz, wie das in Vorschlag gebrachte, sie nicht davon abhalten; man werde alsdann dieses Gesetz für un⸗ vollkommen erachten und nachträglich alle diejenigen mit darein begreifen, die der verbannten Familie anhingen oder in dem Verdachte einer Korrespondenz mit ihr ständen; und zuletzt werde der Wunsch eines Generals (Bertrand) in Erfül⸗ lung gehen, daß man deasselbe Gesetz in Frankreich ein⸗ führe, das in England zur Behauptung der Revolution von 1688 angenommen worden sey, und wonach Jeder, der mit inem Stuart eine Nacht über unter einem Dache zugebracht, mit dem Tode habe bestraft werden sollen. „Ich muß mich übrigens wundern“, fügte Herr Berryer hinzu, „daß dieser Wunsch von mnem Manne ausgesprochen worden ist, dessen Name uns ein so schönes Beispiel der dem Unglücke bewiesenen Treue ins Ge⸗ dächtniß zurückruft. Nicht minder wahr bleibt es indessen, daß, venn man die Bahn der Proscriptionen einmal betreten hat, man auf derselben nicht mehr still stehen kann. Ich wiederhole es daher: wenn die im vorigen Jahre erlassene Charte einer Er⸗ klärung, wie die jetzt von uns verlangte, bedarf, so wird auch das Gesetz, das wir jetzt gehen, in der nächsten Session einer abermaligen Ausdehnung bedürfen. Hüten wir uns vor diesem verderb⸗ lichen Abwege. Ungeachtet des Lächelns, womit ein Theil dieser Ver⸗ sammlung meine Worte aufzunehmen scheint, sage ich nach meiner in⸗ nigsten Ueberzeugung: keine Proscriptions⸗Gesetze mehr! Dies ist der Gegenstand meines Amendements, bei welchem ich beharre.“ DZer General Bertrand fand sich durch den letzten Theil der Rede des Herrn Berryer veranlaßt, zu seiner Rechtfertigung das Wort zu ergreifen. Das gedachte, in England erschienene Ge⸗ setz, meinte er, sey gar nicht so grausam gewesen, als es auf den ersten Anblick scheine, denn man habe es immer nur buchstäblich genommen, so daß 1. B. die Engländer, die sich nach Italien degeben, in der Regel den Kardinal von York besucht hätten und von diesem zu Tische gezogen worden wären; nur hätten sie sich gehütet, die Nacht in seinem Palaste zuzubringen. Er selbst (Bertrand) habe 8— 10 Monate auf Elba und 6 Jahre auf Sankt⸗Helena zugebracht, ohne auch nur eine einzige Nacht mit Napoleon unter einem Dache zu schlafen. Eben so lasse sich wohl auch annehmen, daß in Holyrood die Wohnung der vorigen Königlichen Familie nicht so groß sey, daß Fremde darin übernachten könnten. Herr Bertrand wollte sich noch weiter über die Revolution von 1688 auslassen, man rief ihm indessen von allen Seiten zu, daß er als hinläng⸗ lich gerechtfertigt erscheine. Gleichwohl wollte er die Tribune nicht verlassen, so daß dem Präsidenten nichts übrig blieb, als die Versammlung zu befragen, ob sie den General noch ferner hören wolle, oder nicht. Die Entscheidung fiel zwar bejahend aus; da indessen Herr Debelleyme ausdrücklich auf die Tages⸗ ordnung antrug, mehrere Deputirte auch Hen. Bertrand ange⸗ legentlichst ersuchten, auf das Wort zu verzichten, so verließ die⸗ ser endlich die Tribune und machte auf derselben Herrn Chara⸗ maule Platz, der hierauf das Amendement des Hrn. Berryer auf das bestimmteste zurückwies, während Hr. Tavernier sich in einer sehr ausführlichen Rede zu Gunsten desselben verneh⸗ men ließ. Nach ihm ergriff Hr. Guizot das Wort. Obgleich es bereits 5 Uhr war, so waren doch, in der Erwartung seines Vortrages, die Bänke der Deputirten, so wie die Tribunen, noch
vollständig besetzt. Herr Guizot erklärte zuvörderst, daß er dem Amendement des Herrn Berryer beitreten würde, wenn dasselbe sich darauf beschränkte, die Proscriptions⸗Maaßregeln zu verwer⸗ fen; denn er stimme mit den Herren Pages und von Martignac vollkommen in der Ansicht überein, daß Maaßregeln dieser Art unnütz, wo nicht gefährlich wären. Die Juli⸗Revolution habe durch die Gesetzlichkeit gestegt, sie könne also auch nur auf ge⸗ setziiche Weise die Kron⸗Prätendenten und die Hoffnungen der feindlichen Parteien bekämpfen. Nicht in Ausnahme⸗Maaßregeln, sondern in dem vollständigen Einklange mit den allgemeinen Interessen und Gesinnungen Frankreichs beruhe die Kraft der Juli⸗Revolution, deren eigenthümlicher Charakter es sey, daß sie nicht einer be⸗ sonderen Partei, einem Privat⸗Interesse, sondern den allgemeinen Ansichten und Interessen Frankreichs den Sieg verschafft habe; sie könne daher auch auf die Sympathie der Nation rechnen und, wenn es Noth thue, den Beistand aller moralischen und materiellen Kräfte Frankreichs in Anspruch nehmen; sie bedürfe also keiner Proscriptions⸗Maaßregeln. Er wundere sich, fuhr der Redner fort, wenn er von manchen Personen und sogar von ei⸗ nigen seiner Freunde Besorgnisse über die in den parlamentari⸗ schen Reden und in den Zeitungen überhand nehmende Freiheit, so wie liber die immer größere Kühnheit der Gegner der Juli⸗Re⸗ volution, äußern höre; dies sey eine Bedingung des jetzigen Zustandes, in die man sich fügen müsse; man müsse sich gewöh⸗ nen, mißfällige, ja selbst drohende Aeußerungen anzuhbren. Die Restauration habe Manuel wegen einer von ihm auf der Red⸗ nerbühne gethanen Aeußerung aus der Kammer gestoßen; die jetzige Regierung dagegen sey bestimmt, sich von feindseligen Sa⸗ lons, wie der der Frau von Staël unter Napoleon, umgeben zu sehen und von der Rednerbühne herab noch beleidigendere Worte, als diejenigen Manuels, zu hören. Darum aber, weil man Proscriptions⸗Maaßregeln vermeide, sey man noch nicht ge⸗ nöthigt, auf den Gebrauch der würdigeren Waffen zu verzichten, die in der Wahrnehmung der allgemeinen Interessen des Landes lägen. Eine Menge von Coterieen intriguire unter dem Schutze der allgemeinen Freiheit gegen die Juli⸗Revolution; das Einzige, was man ihnen entgegenstellen müsse, sey einegute Verwaltung und die Macht der allgemeinen Interessen, deren Organ die Deputirten⸗Kammer sey. Der von der Kommission vorgelegte Entwurf sey nichts Anderes, als der Ausdruck dieser allgemeinen Interessen und eine Wiederholung dessen, was die Juli⸗Revolution vollbracht habe. Der erste Theil des Entwurss seh der gesetzliche Ausspruch der durch die Juli⸗Revolution ent⸗ schiedenen Trennung Frankreichs von dem älteren Zweige der Bourbonen und der Napoleonischen Dynastie; der zweite Theil liberlasse alles Uebrige, was nicht die Ausschließung dieser beiden Dynastieen betreffe, dem gemeinen Rechte. Was den älteren Zweig der Bourbonen betreffe, so habe Frankreich sich ge⸗ gen denselben nichts vorzuwerfen; es habe an den partiel⸗ len Aufständen und Verschwörungen gegen Ludwig XVIII. und Karl X. nicht Theil genommen, sondern so lange gewartet, bis es die Ueberzeugung gehabt, daß der ältere Zweig der Bour⸗ bonen die Charte, die er selbst octroyirt, nicht auch als Gesetz für sich anerkenne; diese Ueberzeugung habe Frankreich durch die Juli⸗Verordnungen gewonnen und sich hierauf von dem älteren Zweige der Bourbonen losgesagt. Die Juli-Revolution gehöre keiner der Parteien an, die seit funfzehn Jahren die Restau⸗ ration bekämpft hätten, sondern dem ganzen Lande. Zu ver⸗ wundern sey es daher, wenn einzelne Personen diese Revolution als ihr Werk in Anspruch nehmen wollten, und wenn noch neu⸗ lich in der Kammer geäußert worden, daß ein ehren⸗ werthes Mitglied derselben vier und zwanzig Stunden lang lüber die Krone von Frankreich zu verfügen gehabt habe. (Alle Blicke wandten sich bei diesen Worten auf den Platz des Generals Lafayette.) Es sey eine Anmaßung des einzelnen Ir.⸗ dividuums, wenn es glaube, so große Ereignisse geleitet zu ha⸗ ben; die Vorsehung thue das Meiste dabei. Die Menschen leg⸗ ten allerdings die Hand ans Werk, ihre Pläne, ihre Inter⸗ essen und ihr Wille seyen dabei wirksam, aber kein Einzelner leite ein solches Ereigniß oder könne es nach seiner Willkür ver⸗ ändern. „Man behandelt uns,“ so schloß Herr Guizot semen Vortrag, „wie Kinder, wenn man uns glauben machen will, die Juli⸗Revolution werde keine Dauer und keine Zukunft haben; wenn eine Revolution nicht von Dauer ist, so war sie nicht rechtmäßig und nicht national, die unsrige aber ist nach un⸗ serer Ueberzeugung beides und wird also auch von Dauer seyn; wir können den Wahlspruch der ersten Kirchenväter auf die christ⸗ liche Kirche: „erit perpetua'o, auf die Jult⸗Revolution anwen⸗ den. Das Amendement des Herrn Berryer erkennt das Recht in unserer Juli⸗Revolution nicht an und hält sich nur an das Faktische; es will also weder die eine Dyna⸗ stie, noch die andere ausschließen. Wir aber, die wir die moralische Ueberzeugung von unserem Rechte haben, wir be⸗ trachten die Sache anders. Aber eben darum müssen wir in dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurfe selbst den Schein von Proseriptions⸗ Maaßregeln vermeiden; die Kron⸗Prätendenten, die Parteien und deren Lügen müssen wir durch die Freiheit der Debatten, durch die Oeffentlichkeit und durch die Verbesserung unserer Gesetze be⸗ kämpfen. Statt die Gesetze zu schärfen, müssen wir sie viel⸗ mehr milder machen und mit unseren Sitten in Einklang setzen. Am wenigsten aber haben wir unsere Gegner jetzt zu fürchten, wo sich der allgemeine Zustand des Landes augenscheinlich ver⸗ bessert und der Wohlstand sich wieder aufzunehmen beginnt. Wem verdanken wir dieses Resultat? Der Beharrlich⸗ keit, mit welcher die Regierung auf der Bahn fortge⸗ schritten ist, welche sie sich seit der Juli⸗Revolution vorge⸗ zeichnet hat, so wie der Beharrlichkeit, mit welcher diese Kammer die Anstrengungen der Regierung unterstützt hat.“ — Nachdem Herr Guizot seinen Vortrag beendigt hatte, wurde über das Amendement des Herrn Berryer abgestimmt und das⸗ selbe fast einstimmig verworfen; nur etwa 12 bis 15 Deputirte erhoben sich zu Gunsten desselben. Am folgenden
die Berathung fortgesetzt werden. 8
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Paris, 17. Nov. Der König ertheilte gestern dem Kaiserl. Russischen Botschafter, Grafen Pozzo di Borgo, eine Privat⸗ Audienz; auch unterzeichneten Se. Maj. gestern den Ehe⸗Kontrakt des Herrn Pozzo di Borgo, eines Neffen dieses Botschafters, mit der Tochter des Herzogs v. Crillon.
Der heutige Moniteur publizirt das Gesetz, wodurch dem Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten für die Fortsetzung des Baues des neuen Sitzungssaales der Deputirten⸗ ein Supplementar⸗Kredit von 500,000 Fr. eröff⸗ net wird.
Das Journal des Débats, welches bisher über die neueste Broschüre des Vicomte v. Chateaubriand gegen die Bric⸗ quevillesche Proposttion gänzlich geschwiegen hatte, sieht sich durch den (in der obigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer) von Herrn Viennet gegen Herrn von Chateaubriand gemachten Ausfall zu folgenden Bemerkungen veranlaßt: „Ein Zwischenereigniß von
Tage sollte
der seltsamsten Art, das die gestrigen Debatten über den Brieque⸗ villeschen Antrag unterbrach, hat einen höchst schmerzlichen Ein⸗ druck auf uns gemacht. Ein Mann, dessen Genie den Ruhm unseres Jahrhunderts ausmacht, ein Mann, dem Niemand einen erhabenen Geist und einen edlen Charakter absprechen kann, und dessen große Dienste die Freiheit anerkennen muß, wenn sie sich nicht der schreiendsten Undankbarkeit schuldig machen will, dieser Mann is in der Kammer heftig beschimpft worden; er war nicht zugegen, umssich vertheidigen zu können. Herrn Viennet steht eine Tribune zu Gebote, Herr v. Chateaubriand hat keine mehr. Wir sagen es mit Schmerz: Herr Viennet, der übrigens ein rechtlicher Mann, ein guter Bürger, ein muthvoller Deputirter ist, hat gestern ge⸗ gen alle Gesetze der Schicklichkeit verstoßen: gegen die parlamem tarische Schicklichkeit, indem er aus der Rednerbühne einen Kampfplatz für Persönlichkeiten, und zwar gegen einen Abwesen⸗ den, machte; gegen die Schicklichkeit als Bürger, indem er ein Beispiel von jener politischen Undankbarkeit gab, über die er sich selbst manchmal beklagt hat; gegen die Schicklichkeit als Gelehr⸗ ter, indem er vergessen hat, daß es eine Ehre für ihn ist, eime Ehre, auf die er stolz seyn sollte, neben Chateaubriand in da Französischen Akademie zu sitzen. Wenn man die Ansichten einen Mannes, wie Chateaubriand, nicht theilt, wenn man glautt, daß er irrt, so muß man entweder schweigen oder ihn mit der Achtung bekämpfen, die man dem Genie und dem he⸗ rühmtesten Schriftsteller des Jahrhunderts schuldig ist. Am we⸗ nigsten aber darf man einen Abwesenden beschimpfen, der Nnichtz erwiedern kann; man darf nicht unsterbliche, dem Lande und da Freiheit geleistete, Dienste vergessen und eben so wenig, well man einige armselige klassische Verse geschrieben hat, über hie romantische Prosa des Hrn. von Chateaubriand mit Gering⸗ schätzung sprechen; dies ist ungerecht und lächerlich zugleich.“
Der Handels⸗Minister hat den Bau eines Justiz⸗Palastes und eines Gefängnißhauses in Lille genehmigt; die Kosten fiüt diese Bauten sind auf 380,000 Fr. veranschlagt.
Lord Durham, Schwiegersohn des Lord Grey und Mitglieh des Englischen Ministeriums, ist von Brüssel hier angekommen.
Nachrichten aus Ax vom 10ten d. M. zufolge, sind de Spanischen Flüchtlinge, die sich am 4ten d. M. ohne Wissen der Französlschen Behörden nach der Gränze begeben hatten, in da Nacht vom 7ten auf den 8ten d. in Livia, eine kleine, 1 Stunde von Puycerda gelegene, Ortschaft in Spanien, eingedrungen, ha⸗ ben das dortige Zoll⸗Bureau erbrochen und die Kasse mit Ah. Fr. mit fortgenommen; mit Tagesanbruch kehrten sie in die Berg⸗ schluchten der Pyrenäen zurück, und man weiß nicht, welche wer⸗ tere Fcstn sie genommen.
Die Zahl der Departemental⸗Blätter hat sich seit der Jult⸗ Revolution um das Doppelte vermehrt und beläuft sich jetzt anf nahe an 300.
Großbritanien und Irland. 888
London, 16. Nov. Unter den Vorschlägen, welche dem Parlamente in der nächsten Sesston vorgelegt werden sollen, bee⸗ findet sich, der Hof-Zeitung zufolge, auch der Antrag, Eisen⸗ bahnen von London nach Greenwich, nach Birmingham und nach Southhampton zu errichten.
Ein hiesiges Blatt meldet, daß das Gerücht von eine Ministerial⸗Veränderung, besonders in der City, immer mehr Grund gewinne. In vielen Klubs sind Wetten eingegangen, daß die Veränderung vor Weihnachten stattfinden werde.
Der Sun sucht aus den Vorfällen in Bristol zu beweisen. daß sich das Amt eines Richters nicht gut mit dem eines Geseg gebers vereinigen lasse, da der Erstere jeder politischen Parteiumg fremd seyn müsse, was man von einem Parlaments⸗Mitgliek nicht fuüͤglich erwarten köͤnne.
Sir Charles Wetherell soll in einem Danksagungs⸗Schyes ben, welches er an einen Freund in Bristol gerichtet hat, geär⸗ ßert haben, daß er nie wieder nach Bristol kommen würde.
Ein Schreiben aus Durham sagt, daß man vor wenigm Tagen, nahe bei Wynward⸗House, wo der Marquis von Lem⸗ donderry mit seiner Familie sich gegenwärtig aufhält, eine Pa son versteckt gefunden hat, die mit zwei geladenen Pistolen be waffnet war. Da der Gefangene sich welgerte, irgend eine Aut⸗ kunft über sich oder sein Vorhaben zu geben, so ist er zu stren gem Gewahrsam gebracht worden.
Rbzderlg g Hat. .1 8 8
Aus dem Haag, 19. Nov. Zur Feier des Geburtstagt Ihrer Majestät der Königin fand gestern auch eine große Po rade sämmtlicher hier befindlichen Truppen, bestehend aus Schub terei zu Fuß und zu Pferde, Jäger und Artlllerie, statt. D Königs Majestät, begleitet von Höchstihren Söhnen und Enkeh, so wie von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Albrecht von Prex ßen und einem sehr ansehnlichen Generalstabe, geruhten, Re Truppen in Augenschein zu nehmen.
Der Feldmarschall Prinz von Oranien hat unterm 14ten 1. einen Tagesbefehl an das Heer erlassen, in welchem er auf hdie vielen bet ihm eingegangenen Gesuche um Verleihungen von Orden auf die Statuten des militairischen Wilhelms⸗ Ordene aufmerksam macht und die Offiziere und Soldaten, welche Am— sprüche zu haben glauben, auffordert, diese Statuten zu deher gen und sich nach dem Kriegs⸗Reglement zu richten.
Brüssel, 18. Nov. In der gestrigen Sitzung der Re⸗ präsentanten⸗Kammer trug Herr Destouvelles darauf an, daß man sich unmittelbar nach Erledigung des jetzt an de Tagesordnung befindlichen Gezenstandes mit einem Vorschu deschäftigen möge, den er zu machen gedenke, und der zum Zowe habe, die Einziehung der Beiträge zur gezwungenen Anleihe im den Provinzen Limburg und Luxemburg zu suspendiren. Hen Lebau bemerkte, daß es dazu gar keines besonderen Gesetzes be⸗ dürfe. Die ausübende Gewalt würde, wenn sie die Dringlich⸗ keit einer solchen Maaßregel einsähe, dieselbe aus eigenem Ar⸗ triebe ins Werk setzen. Hr. Destouvelles ervwiederte daralf daß er vor der Sitzung den Herrn Finanz⸗Minister um Auffle⸗ rung über diesen Gegenstand ersucht und dieser ihm geantwortat habe, daß der Art. 112 der Constitution der Regierung nicht erlaube, di Erhebung irgend einer Abgabe zu suspendiren. Die Kammer beschlot daß sie sich nach dem an der Tagesordnung befindlichen Gegen⸗ stande mit dem Vorschlage des Herrn Destouvelles beschäftigen werde. — Hierauf begann die Berathung über das Budget des Ministeriums des Innern. Die Anträge des Ministers lauteten dahin, daß er ermächtigt würde, über die aus früher bewilligten Krediten verbleibenden Ueberschüsse verfügen zu können; daß ihmͦ außerdem sür das Ate Trimester 2,090,218 Fl. 31 C. bewillige und daß ihm erlaubt würde, die auf dem Budget des Finanz⸗Mini⸗ sters befindliche Summe von 483,206 Fl. für Steuer⸗Ausfälle zu demselben Zweck auf sein Budget übertragen zu dürfen. Hr. Marh bemerkte, daß die Summe von 18,000 Fl., welche für Reise⸗ und Aufenthalts⸗Kosten für die Mitglieder der Provinzial⸗Staaten ange⸗ setzt worden sey, gestrichen werden müsse, da die Staaten sich in diesem Jayre gar nicht versammeln würden. Dagegen bestrit
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die Meinung der Kommission, daß das Observatorium in Brüssel nicht ferner vom Staate unterstützt werden solle, und suchte den Nutzen eines solchen Instituts anschaulich zu machen. Eben so wollte er, im Widerspruch mit der Kommission, daß das Theater auch fernerhin einen Zuschuß vom Staate erhalte. Es solle jedoch der Theater⸗Verwaltung die Bedingung gestellt wer⸗ den, für ausgezeichnete Künstler zu sorgen. Für die den Uni⸗ versitäten, dem Schul⸗Unterricht und anderen Zweigen zu bewil⸗ ligenden Unterstützungen behielt sich der Redner sein Votum bis nach geschlossener Diskussion vor. Herr H. von Brouckere erklärte, daß er die Ansicht des vorigen Reduers, in Bezug auf die wis⸗ senschaftlichen und Vergnügungs⸗Anstalten, nicht theile. Der ustand der Finanzen mache es zur Pflicht, sich auf die unum⸗ änglich nöthigen Ausgaben zu beschränken und die übrigen auf bessere Zeiten zu verschieben. Man ferdere 10,000 zl. zur Möblirung der Hotels der Minister; ein sol⸗ cher Antrag sey unter den jetzigen Umständen ganz unpver⸗ gihlich. Herr Gendebien beklagte sich im Allgemeinen über die Hast, mit der man bei Untersuchung der Budgets zu Werke gehe und namentlich jetzt, ohne alle vorhergegangene Unter⸗ suchung, Aenderungen vornehmen wolle, die offenbar zum Nach⸗ hel des Ganzen ausfallen müßten. Man beadsichtige, die Ober⸗ auficht über den öffentlichen Unterricht einem Bureau⸗Chef an⸗ zuvertrauen; auf einem solchen Wege würde Belgien, in Beuig auf den öffentlichen Unterricht, noch weiter hinter den anderen Nationen zurückbleiben, als dies jetzt schon der Fall sey. Eben p müsse er sich dagegen aussprechen, daß man den Admini⸗ srator und den Inspektor der Gefaͤngnisse abschaffe und die un⸗ nitelbare Aufsicht über dieselben den Bureaus anvertraue. Da⸗ gegen glaube er, daß man ohne Nachtheil vier Abtheilungen im Departement des Innern aufheben könne, da die Beamten icht wüßten, wie sie ihre Zeit tödten sollten; auch die Bureau⸗ sasten und die Ausgaben für Heitzung und Beleuchtung schienen hedeutenden Einschränkungen unterworfen werden zu können. Der Redner sprach sich am Schlusse ebenfalls gegen die gefor⸗ derte Summe zur Möblirung der Hotels aus. Herr von Meulenaere fand sich dadurch zu der Bemerkung veranlaßt, haß das Hotel des Ministers des Innern bisher zu einem Hospi⸗ al gedient und daß es natürlich Kosten verursacht habe, das⸗ elbe zu seiner ursprünglichen Bestimmung wieder einzurichten. NMachdem sich noch mehrere Redner hatten vernehmen lassen, wurde die Diskussion auf morgen vertagt.
Der Belge sagt: „Wir hatten aus der Emancipation an⸗ gezeigt, daß, nach Eingang neuer Depeschen von London, welche in Frieden als gewiß schilderten, die Armee eine rückgängige Bewegung machen würde. Diese Nachricht ist nicht ganz rich⸗ g. Wir wissen aus guter Quelle, daß der General Desprez hem Könige diese rückgangige Bewegung vorgeschlagen hat, weil hdas Anschaffen der Lebensmittel wegen der schlechten Wege fast inmöglich wurde. Der Vorschlag hat aber bis jetzt noch nicht je Königl. Genehmigung erhalten.“
Die Emancipation bemerkt ihrerseits, daß die von ihr egebene Nachricht über die rückgängige Bewegung der Armee nd über die Veranlassung dazu vollkommen richtig sey. Sie abe sich nur darin geirrt, daß sie Lier als den Ort angegeben sabe, wohin sich die eine Division zurückziehen würde; es sey es Löwen. Es hieße, den General Desprez beleidigen, wenn an annähme, daß er den Wiederbeginn der Feindseligkeiten für Fglich halte und doch darauf antrüge, daß ein Theil der Ar⸗ ee nach Mons oder Charlerot verlegt würde.
— — Brüssel, 18. Nov. Die gestern mitgetheilte Nach⸗ scht von einem Traktate, den Hr. van de Weyer mit den Be⸗ ollmächtigten der fünf Höfe abgeschlossen haben soll, war in freu⸗ iger Eile noch vor der wirklichen Unterzeichnung dieses diplomatischen litenstückes hierher gemeldet worden, doch scheint sie sich voll⸗ sommen zu bestätigen, wiewohl unsere heutigen Zeitungen noch ichts darüber berichten. Belgiens Unabhängigkeit würde ndurch von den fünf Mächten, als Erwiederung der seinerseits folgten Annahme der 24 Artikel, anerkannt seyn, vom Könige er Niederlande erwartet es demnächst die Anerkennung seiner Belbstständigkeit, die, so unabhängig wir, der That nach, uch seyn mögen, erst dann eintreten kann, wenn der neue Staat Nseinen definitiven Gränzen konstituirt ist und seine Schwingen, Pewerbfleiß, Landdau und Handel, ungehindert wieder regen kann. in meinem gestrigen Schreiben habe ich darzuthun versucht, daß die on Holland bisher noch nicht angenommenen 24 Artikel ent⸗ heder von den Stipulationen der früher von Holland genehmigten Protokolle vom 20. und 27. Jan. gar nicht abweichen, indem e zum Theil nur den allgemeinen Bestimmungen der letzteren hre besondere Anwendung vorzeichnen, oder, wo sie abwei⸗ heu, der Art verändert sind, daß Holland keinen Grund zu wirk⸗ cher Unzufriedenheit haben kann. Wenn demnach hier in Brüs⸗ [behauptet wird, daß Hollands Nicht⸗Annahme der 24 Artikel icht in deren Abweichung von den Protokollen Nr. 11 und 12 ten eigentlichen Grund hat, so ist man geneigt, dieser Behaup⸗ ng Glauben beizumessen. Holland, so wird hier hinzugefügt, bürde auch die Protokolle Nr. 11 und 12 nicht angenommen haben, enn seiner Annahme nicht der entschiedene Protest des Belgischen ational⸗Kongresses gegen das Protokoll v. 20. Jan. vorangegangen väre, und wenn nicht die Vollziehung dieser Protokolle, haupt⸗ ichlich wegen der ungleichen Schulden⸗Theilung, als etwas höchst nwahrscheinliches sich dargestellt hätte. Die Annahme dersel⸗ en ist daher auch eben so wenig, als Hollands Feldzug im Au⸗ st d. J., eine Handlung, durch die es aus seiner ruhig zu⸗ ghauenden, Alles von der Zeit selbst erwartenden, Politik her⸗ ztrat. Mit einer noch zu keiner früheren Zeit erlebten Schnel⸗ gkeit hatte im vorigen Jahre der Lauf der Ereignisse einen blü⸗ enden Staat aufgelöst; die beiden, fretlich von jeher sich absto⸗ enden Hälften des Königreichs der Niederlande wurden durch ine, wenn auch nicht ganz unvorbereitete, doch erst durch eine ischütterung von außen zum Ausbruch gebrachte Revolution illig von einander getrennt. Die Trennung selbst fand in Bel⸗ in so vielen Beifall, daß man sich für die Revolution begei⸗ erte, durch die sle herbeigeführt worden war; man vergaß, ß die Scheidung auch auf gesetzlichem Wege hätte gesche⸗ n können, und ließ sich von Priestern und Demagogen, n Helden des Tages, in blindem Enthustasmus leiten. bolland erkannte bald, daß hier die Sprache der Vernunft tau⸗ n Ohren predige und die Gewalt nur von neuem einen Wider⸗ and reizen würde, den allein zu besiegen es sich damals noch si zu schwach hielt. Es nahm daher den von der Konferenz orgesc=hlagenen Waffenstillstand an und betrieb, während es den reignissen und dem vorher berechneten allmäligen Verrauchen . Enthusiasmus in Belgien zusah, seine eigenen Rüstungen. ergebens erließ die Konferenz ein Protokoll nach dem anderen; er National⸗Kongreß lehnte jede Vermittelung ab, durch die er ¹ eben errungene Unabhängigkeit verletzt zu sehen glaubte. Das rotokoll vom 20. Jan., das am 29. Jan. in Brüssel eitraf, har mit allen daran sich knüpfenden Bedingungen bereits am
GbGSs arsch au, 20. Nov. meldet: „Eine aus den angesehensten Bürgern der Stadt Warschau bestehende Deputation hatte gestern zugleich mit dem Stadt⸗ Präsidenten die Ehre, Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Michael vorgestellt zu werden und demselben eine mit zahlreichen
t 2 1727
1. Febr. mit Ungestüm und unter heftigem Protest zurückgewie⸗ sen; das vom 27. Jan. war damals noch gar nicht eingetroffen und mithin schon, bevor es an seine Adresse gelangte, den Absendern remit⸗ tirt. Holland, überzeugt von der Unausführbarkeit der in Rede stehen⸗ den Prolokolle, suchte die ganze Konserenz an seine Politik zu binden
indem es am 18. Febr. den Protokollen Nr. 11 und 12 beitrat. Die Belgier sahen sich dadurch allein den fünf Mächten gegen⸗ übergestellt; ihr Tiotz erhielt, wie jeder große Zweck, der mit den kleinsten Mitteln erreicht werden soll, den Auschein des Läͤcherli⸗ chen und, wie die bald hervortretenden, allen Gewerbfleiß des Lan⸗ des lähmenden, Resultate der Revolution die Hineingezogeuen ihr abwendig machten, so entzog ihr die Lächerlichkeit, der sie sich bloßgestellt sahen, selbst einen Theil ihrer begeistertsten Leiter. Der Enthusiasmus war bereits verraucht, ais die Wahl des Prinzen Leopold von Sachsen⸗Koburg zum Könige der Belgier erfolgte, und da Holland, unwillig darüber, daß der von ihm sehr richtig gewürdigte Trotz der Belgier doch die 18 Artikel zur Folge gehabt, seinen zehntägigen Feldzug eröffnete, konnte es einerseits seines Erfolges gewiß seyn, wie es ande⸗ rerseits auch wohl vorher wußte, daß es an der Wieder⸗ Eroberung der abgefallenen Provinzen von Frankreich und dem⸗ nächst auch von der ganzen Konserenz, die, wenn sie anders han⸗ delte, ihre Ehre und ihre Würde verletzt hätte, gehindert werden würde. Seinen eigentlichen Zweck erreichte jedoch Holland; es erhöhte sein eigenes moralisches Ansehen in Europa und machte den Trotz seiner Gegner noch lächerlicher. Es hatte ferner da⸗ durch gezeigt, daß nicht bloß von den Revolutionnairen eine Stö⸗ rung des Europäischen Friedens gefürchtet werden dürfe, sondern daß man, um ihn erhalten zu sehen, auch den Freunden der Ordnung genugthun müsse. In seine Gränzen zurückgekehrt, wollte es dem ferneren Gange der Ereignisse wieder in frühe⸗ rer Weist ruhig zusehen und erwarten, od sich daraus nicht von seldst ein günstigeres Resultat gestalte, als ihm von der Londoner Konferenz gewährt werden kann. Nicht also sind es, wird hier behauptet, die 24 Artikel, die Holland zurück⸗ weist, sondern die Abmachung überhaupt, die förmliche Anerken⸗ nung ist es, die es nicht bewilligen mag. Es will, wird hinzu⸗ gefügt, seine zahlreichen Freunde in Belgien durch keine defini⸗ tive Erledizung der Streitfrage ganz einschüchtern. In der That würde auch die Orangistische Partei den Beitritt Hollands zu den Londoner Beschlüssen nur mit Schrecken erfahren. Aber kann sie, wird sie etwas thun, wodurch für Holland ein ganz anderes Resultat, als das der Konferenz⸗Protokolle, herbeigeführt wird? Das ist eine andere Frage. Nicht verkennen läßt sich, daß sich im Lande das Bedauern des von der Revolntion ver⸗ dräͤngten glücklichen Zustandes mit jedem Tage mehr ausspricht; ich habe bereits in früheren Briefen zu erweisen gesucht, daß es nicht bloß eine Partei, sondern die große Masse sey, die für die Anstifter der Revo⸗ lution entweder alles Interesse verloren hat, oder sie wohl gar ihren Widerwillen unverholen empfinden läßt. Wie groß aber auch die Anzahl dieser Revolutions⸗Verächter seyn mag, ihr Wi⸗ derwille wird sich doch nicht leicht bis zum Beginnen einer Contre⸗ Revolution steigern. Die Ruhe, der Friede sind ihnen im Laufe der vor⸗ und diesjährigen Ereignisse zu lieb geworden, als daß sie dieselben durch neue Erschütterungen, wie sie in jenem Falle
Direction gemeldet, ausgegehen werden. Triplikat s
ist, zur Verlosung eingereicht werden.
burg und die beiden Letzteren nach Kauen.
aus Falenein, und der Oberst Gostkowskt, aus Ludlia.
Tagen hier Niemand von der Cholera befallen worden. gationen mit 360 Fl. bezahlt.
Stück Rindvieh 6—14 Dukaten. — — Warschau, 21. Nov.
gegensehen.
abgegangen. — Verbrechen, ist in der Provinz verhaftet worden.
Deutschland. — — Karlsruhe, 9. Nov. Ueber die Berathu
läßt sich erst später ein bestimmtes Resultat vermelden.
warten, wiefern Baiern diesen
rung des Verfassungs⸗Eides zu begründen.
unvermeidlich seyn würden, wieder auf das Spiel setzen sollten. Den Wunsch, den Frieden erhalten zu sehen, der allein im Stande ist, die Wunden eines Landes zu heilen, wahrhafte Reformen in der Gesetzzebung herbeizusühren und neben der Pflege dessen, was den Menschen adelt, des Sinnes für Kunst und Wissen⸗ schaft, die Lebensspender: Landbau, Gewerbfleiß und Handel, zu befördern, theilt mit dem übrigen Europa auch das Belgische Volk; nicht also von einer einzelnen Macht, sondern von allen Europäischen Mächten gemeinsam, wie sie zur Erhaltung des Friedens sich vereinigt haben, erwartet Belgien die Bestimmung über seine Zukunft. b 8
Polen. Die hiesige Allgemeine Zeitung
Unterschriften der hiesigen Bürger versehene Adresse zu liüderrei⸗ chen, in welcher zunächst für den Schutz und die Wohlthaten, deren sich Warschau neuerlich von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten zu erfreuen gehabt, die unbegränzteste Dankbarkeit ausgesprochen und unter Bezeugung der tiefsten Huldigung und Ehrerbietung die unterthänigste Bitte angebracht wurde, daß Se. Kaiserl. Hoheit, da Sie die Früchte des unseligen Aufruhrs, so wie den Schmerz und die schwer zu heilenden Wunden des Landes in der Naähe gesehen, sich bei dem mächtigsten und groß⸗ müthigsten Monaorchen für die um Gnade Flehenden verwenden möge. Se. Kaiserl. Hoheit geruhten mit der Ihnen eigenen Gute, diese Deputation und die Ihnen überreichte Adresse aufs huldvollste anzunehmen.“
Heute, am Namensfeste Sr. Kaiserl. Hoheit des Groß für⸗ sten Michael Pawlowitsch, verließ Höchstderselbe am frühen Morgen die hiesige Restdenz, um sich nach Kauen zu begeben.
Unterm 1sten d. M. hat die provisorische Regierung folgende Bekanntmachung erlassen: „Im Namen Sr. Maj. Nikolaus I., Kaisers aller Reußen, Königs von Polen ꝛc. ꝛc. ꝛc. setzt die provisorische Regierung des Königreichs Polen auf den von dem Mitgliede der Regierung und Dirigirenden der Abtheilung für die Justiz gemachten Antrag hiermit fest: Art. 1. Die Aus⸗ fertigung der während der Revolution abgefaßten Urkunden und erlassenen Dekrete, die mit einer Executions⸗Klausel versehen, aber nicht im Namen des Monarchen gegeben worden sind, haben keine exekutive Gewalt. Art. 2. Die Gerichts⸗ schreiber, Landschafts⸗Kanzelei⸗Regenten und Notarien sind er⸗ mächtigt, den Parteien, sobald sie es verlangen, neue Ausferti⸗ gungen nach der vor der Revolution bestehenden Form zu er⸗ theilen, und nur auf den Grund solcher Ausfertigungen können Dekrete und Urkunden von den Executions⸗Aemtern vollzogen werden. Diese neuen Ausfertigungen werden, außer dem eigent⸗ lichen Datum der Urkunden und Deäkrete, auch das Datum ih⸗ rer gegenwärtigen Ausstellung enthalten. Der Regierungs⸗Kom⸗ misston der Justiz wird hiermit anbefohlen, diese Verordnung zu vollziehen und in das Gesetzbuch einzurücken.“ .
Die provisorische Regierung hat den Staatsrath Matthäus Lubowidzki zum General⸗Direktor des Departements für In⸗ dustrie und Kunst in dem Ministerium des Innern und der Po⸗ lizei, den Prokurator Glaß zum stellvertretenden Appellations⸗ Richter und den Assessor Roman Ostromencki zum stellvertretenden Schreiber beim Appellations⸗Gericht ernannt.
Da die Ober⸗Direction des landschaftlichen Kredit⸗Vereins in Erfahrung gebracht hat, daß die Pfandbriefe und Coupons, auf denen die Worte Dupllkat oder Triplikat stehen, Schwierig⸗ keiten im Cours unterworfen sind, so bringt sie zur öffentlichen
folge, die Duplikate und Triplikate von Pfandbriefen anstatt der beschädigten oder aus irgend einem Grunde zum Austausch ein⸗ gereichten und von der Oder⸗Direction schon amortisirten Pfand⸗ brieft, so wie auch, in Folge des Art. 124., anstatt der vernich⸗ neten oder gestohlenen Pfandbriese, hinslchtlich deren, ungeachtet der desfallsigen Bekanntmachungen, sich Niemand bei der Ober⸗ ben Jedes Duplikat oder daher eben so gültig, als der ursprüngliche Pfand⸗ brief, hat dieselbe hypothekarische Sicherheit, trägt die gesetzli⸗ chen Zinsen und kann, sobald es weißer und nicht gelber Farbe
Die Russischen General⸗Majore Schtscherbatoff, Gerbel und Weymar sind von hier abgereist, der Erstere nach St. Peters⸗ s Unter den in den letzten Tagen hier angelangten Personen befinden sich die Russi⸗ schen Generale Grakin, aus Plozk, und Dellingshausen, aus Breslau, der Graf Johann Jezierski, aus Dresden, die Ge⸗ mahlin des ehemaligen Finanz⸗Ministers, Fürstin Lupecka, und die Generalin Blumer, der Fürst Karl Lubecki, aus Breslau, der Graf Joseph Ledochowski, aus Siedlce, der Oberst Slupecki,
Nach dem Zeugniß der hiesigen Aerzte ist in den letzten zwei
1 Die Holländischen Dukaten werden jetzt hier mit 19 Fl. 20 Gr. — 20 Fl., die Russischen Assignationen mit 78 Fl., die —⸗ Polnischen Pfandbriefe mit 88 — 89 Fl. und die Partial⸗Obli:⸗:
Auf den letzten Warschauer Märkten zahlte man für den Korzez Roggen 24 — 27 Fl., Weizen 32 ⅛ — 36 Fl., Gerste 22 — 25 Fl., Hafer 13—16 Fl.; für die Klafter Holz 22 — 24 Fl., für ein
Wir dürfen noch heute der Bekanntmachung des Kaiserl. deragse de ⸗ vepeies ent⸗ — . Dasselbe wird wesentlich zur Beruhigung der Ge⸗ müther beitragen. — Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst sind 1 gestern früh von hier nach Riga, dem Hauptquartier der Garden, Der Geistliche Szyndlarski, einer der Haupt⸗ theilnehmer an den in der Nacht des 15. August hier begangenen
zweiten Kammer, welche vor einigen Tagen in Beng der Sponheimer Sache zu einer geheimen Sitzung zusammentrat, ißt . J] Gerüchte zufolge, will die Kammer weder zu einer Gebiets⸗Ab⸗ tretung, noch zu einem Austausche mit Baiern ihre Stimme ab⸗ geben, und es steht bei desfhalazer Lage der Dinge nun zu er⸗ 1t egenstand wird wollen beruhen lassen. — In der 130sten öffentlichen Sitzung der zweiten Kam⸗ mer bestieg, nach der Ueberreichung mehrerer Petitionen und Adressen, der Abgeordnete Aschbach die Rednerbühne, um der Tagesordnung gemäß seinen Antrag in Bezug auf die Einfüh⸗ Nach demselben soll von allen Staatsbürgern, mithin auch vom Militair und unter
diesem mindestens vom Offizier⸗Corps, neben dem Huldigungs⸗
ben geleistet werden.
her gezahlte Steuer betraf.
als 30,000 Fl. auf diese Weise zu viel gezahlt. beliefe sich diese Summe auf 153,000 Fl. tigung zu überweisen, allgemein angenommen.
treff des Ausgaben⸗Budgets.
ten, wurden von der Kammer bewilligt.
7000 Fl. für 1831 und auf 5000 Fl. für 1832.
Fl. ohne das Gehalt des lerdings für ein Ehrenamt betrachten müßte, so würde der Be⸗
Schmalerung der b zweckwidrig, der Repierung bei die Hände zu binden, der
Winter gegen die es sey durchaus Verwaltungszweige
rath me; nem
keit deträfe.
geordnete Rutschmann, der seit der Abwesenheit des Land⸗ wirthschafts⸗Direktors die Geschäfte desselben verwaltet, — es handele sich um Veredlung der Produkte zu Gegenständen des Handels, und weil es bei der steigenden Uebervölkerung der acker⸗ bautreibenden Klasse wesentlich darauf ankäme, der industriösen Thätigkeit durch Eröffnung neuer Wege und neuer Ziele in die Hände zu arbeiten, so hieße es in der That, durch Erzielung des kleinen Vortheils sich den größeren, die Zukunft umfassenden,
Kenntniß, daß, dem 123sten Artikel des Reichstags⸗Gesetzes zu⸗
verscherzen, wenn man die
griff eines Ehrendienstes durch eine zeitliche Honorirung keines⸗ weges aufgehoben. In gleicher Weise erklärte sich der Staats⸗ besagten Sum⸗
ei⸗ eben das Beste des Landmannes und das Gedeihen seiner Wirksam⸗ Die Lieferung roher Natur-⸗Erzeugnisse genüge durchaus nicht mehr, — äußerte ebenfalls beipflichtend der Ad⸗
Eide auch der Eid auf die Verfassung und die Erhaltung dersel⸗ Einstimmig wurde der Druck der Motion beschlossen; von allen Seiten erscholl ein Beifallsruf, als Herr Aschbach den Rednerstuhl verließ. — Der Hr. Prästdent Föhren⸗ bach berief sodann den Abgeordneten Buhl zur Erstattung des Kommissions⸗Berichts über die Bittschriften mehrerer Alt⸗Badi⸗ schen Ortschaften (Opfingen, Mergen u. a.), deren Gesuch die Befreiung von den aus dem vorigen Jahrhundert herrührenden Kriegs⸗Contributionsgeldern und die Entschädigung für die seit⸗ d Hr. Müller suchte in einer weit⸗ läufigen Auseinandersetzung darzuthun, daß diese bloß lokale Con⸗ tribution nicht allein undillig, sondern sogar verfassungswidrig sey, und Herr Marget behauptete, sein Wahlbezirk habe allein mehr 1 Nach dem Be⸗ richte der Kommission, der man im Allgemeinen beipflichtete, daß der Betrag der Steuern vom 1. Juni 1830 zurückzuzahlen sey, Endlich ward das Gutachten des Abgeordneten von Rotteck, die ganze Sache der schon bestehenden Landschaftsschulden⸗Kommission zur Berücksich⸗ G Sodann eroffnete der Präsident die Fortsetzung der Diskusston über den von dem Abgeordneten v. Itzstein erstatteten Kommissions⸗Bericht in Be⸗ Die verlangten 1900 Fl., welche auf Rettungs⸗Anstalten bei Fenersgefahr verwendet werden soll⸗ Während der Verhand⸗ lung über den Artikel, der die Verpflegung unehelicher Kinder betraf, bei welcher der Adgeordnete Magg Gelegenheit nahm, über das steigende Sittenverderbniß und die unheilstiftende Er⸗ ziehung der vaterlosen Geschöpfe seine klagende Stimme zu erhe⸗ ben, entfernten sich einige Personen plötzlich von der Gallerie; vielleicht schlug ihnen bei diesem argumentum ad hominem das Herz zu laut! Uebrigens beschränkte die Kammer die Forderung des Budgets von 29,000 Fl., nach dem Antrage der Kommis⸗ sion auf 26,000 Fl. In Betreff der Landes⸗Kultinkosten be⸗ schränkte die Kommisston den Budget⸗Ansatz von 12,000 Fl. auf Dieser Antrag erlitt von vielen Seiten lebhaften Widerspruch. Besonders sprach Herr v. Rotteck mit warmem Eifer gegen eine übel angewandte Sparsamkeit, die hier, wo es sich um die Verbesserung der land⸗ wirthschaftlichen Produkte handele, gegen sich selbst gekehrt, den eigenen ökonomischen Vortheil zerstören würde. Der Redner be⸗ autragte sogar die vom Budget geforderte Summe von 12,000 Direktors vom landwirthschaftlichen Vereine, das sich auf 2400 Fl. beläuft; und was die unentgelt⸗ liche Dienstleistung des Secretairs anginge, der seine Stelle al⸗
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auf die Landeskultur⸗Kosten zu ver⸗
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