*
Der Brünner Zeitung vom 19. d. M. zufolge, waren
in der Stadt Brünn und deren Vorstädten an der epidemischen
Brechruhr: 1) beim Civile vom 21. Sept. bis 17. Nov. früh
1292 erkrankt, 587 genesen, 492 gestorben, in ärztlicher Behand⸗
lung geblieben 213. 2) Beim Militair vom 19. Sept. bis 17.
—
alle Gemeinschaft mit diesem Orte streng untersagt.
8
u“ r beschaͤftigten Personen, womit ein die Eintheilung
E Verzeichniß verbunden und also jedem Besitzer der Nach⸗
weeisung es moͤglich ist, auf eine leichte und bequeme Weise den Na⸗ men und die Wohnung eines jeden Revier⸗Polizei⸗Kommissarius
ö
Nov. früh: 143 erkrankt, 65 genesen, 69 gestorben, in ärztlicher Behandlung geblieben 9. .
Nach den neuesten Nachrichten aus Paris scheint die (letzt⸗ hin mitgetheilte) Meldung vom Ausbruch der Cholera in Gran⸗ ville noch der Bestätigung zu bedürfen.
In Sunderland erkrankten am 17. Nov. laut amtlichen Berichten an Diarrhoe 10, an der gewöhnlichen Cholera 4 und an der bösartigen ebenfalls 4 Personen. 1 Durham hat seinem Sprengel (zu welchem Sunderland gehört) Die Sun⸗ derländer haben hiergegen, so wie gegen den strengen Sanitäts⸗ Cordon, der jetzt um die Stadt gezogen wird, Protest ein⸗ gelegt. Bekanntmachung.
Es hat sich bei Errichtung der vorschriftsmaͤßig bloß nach den Nummern der Armen⸗Bezirke sich nennenden Schutz⸗Kommissionen
und sonst noch dargethan, daß die Existenz der von uns jaͤhrlich her⸗
ausgegebenen Nachweisung der mit der Stadt⸗Armenpflege unmit⸗ der Stadt
olizei⸗ und Armen⸗Bezirken uͤbersichtlich darstellendes alpha⸗
und Lokal⸗Armen⸗Beamten zu finden, bei weitem noch nicht allge⸗ mein bekannt geworden ist. Um daher der jetzt zu erwartenden groͤ⸗ tzeren Nachfrage, wie in der letzten Zeit nicht moͤglich war, ent⸗ sprechen und die Stuͤcke der Auflage pro 1832 bestimmen zu koͤnnen,
nigen, welche sich dieses nuͤtzliche Buch fuͤr den
Der Bischof von
geringen Preis von 5 Sgr. anschaffen wollen, zur Bestellung mit em Bemerken hierdurch ein, daß selbige beliebig bei den einzelnen Herren Armen⸗Kommissions⸗Vorstehern oder auf unserer Anmel⸗ dungs⸗Stube (im Deutschen Dom auf dem Gendarmen⸗Markt, taͤglich, mit Ausnahme des Sonntags, von 9 bis 1 Uhr) bis zum 15ten k. Mts. gemacht werden kann. Ein durchschossenes Exemplar, zum leichteren Nachtragen der regelmaͤßig bekannt gemachten Per⸗ sonal⸗Veraͤnderungen, kostet 6 Sgr. Sobald der Druck beendigt seyn wird, werden den resp. Bestellern, welche um deutliche Be⸗ zeichnung ihrer vollstaͤndigen Adresse ersucht werden, die Exemplare kostenfrei zugesandt und der Betrag dafuͤr von ihnen zur Deckung
der Druckkosten eingezogen werden. v“
Berlin, den 24. November 1831. Die Armen⸗Direction.
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Königliche Schauspiele.
Montag, 28. Nov. Im Schauspielhause: Die Lichtensteiner, dramatisches Gemälde in 5 Abtheilungen, von Bahrdt.
Dienstag, 29. Nov. Im Opernhause: Wallensteins Lager, Schauspiel in 1 Akt, von Schiller. Hierauf: Ottavio Pinelli, großes pantomimisches Ballet in 3 Abtheilungen, Musik vom Grafen Gallenberg. (Dlle. Therese Elsler, vom K. K. Theater am Kärnthner Thore zu Wien, wird die Partie der Giulette und Dlle. Fanny Elsler, von demselben Theater, die der Ama⸗ lie ausführen.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran⸗
ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Mittwoch, 30. Nov. Im Opernhause: Die Piccolomini, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Schiller. (Neu einstudirt.) Im Schausptelhause: Französische Vorstellung. Donnerstag, 1. Dez. Im Opernhause: Wallensteins Tod, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Schiller. (Neu einstudirt.) Im Schauspielhause: Französtsche Vorstellung.
Keöénigstadtisches Theatet. Montag, 28. Nov. Das Fräulein vom See, Akten; Musik von Rossini.
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 22. Novenber.
Niederl. wirkl. Schuld 39 ¾. Ausgesctzte do. 1½. Kanz-Billets 15 ½
Gproc. Anl. von 42 Mill. 85 ⅛⅜. Oesterr. 5proc. Metall. 83 ¾. Russ. (ven e
18 ½ ½) 91 ½3. Span. perp. 47¼. London, 19 November. Zproc. Cons. 82 ½. Bras. 43. Russ. 99 ½
Wien, 22. November. 8 5proc. Metall. 85 1. 4proc. 771. 2 proc. 44. 1proc.
20. Part. Obl. 125299f. Bank-Actien 1131. 1—
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NEUESTE BERSEN-NACHRICHTEN.
Paris, 21. Nov. 5proc. Rente pr. compt. 96. 30. sin cour. 96. 35. 3proc. pr. compt. 69. 60. fin cour. 69. 70. 5proc. Neap. pr. compt. 82. fin cour. 82. 10. 5proc. Span. perp. 57 . Frankfurt a. M., 24. Nov. Oesterr. 5proc. Metal. 87, 87. Aproc. 77 ½. 77 ur. 2 ½proc. 46 ½. 1proc. 20 ⅛. Br. Bank⸗ Act. 1358. 1356. Part.⸗Obl. 127. 126 ¾. Loose zu 100 Fl. 176, B. Poln. Loose 58. 57 ¼. “
Redacteur John. Mitredacteur Cottel —æ—— 8
Ib6 Gedruckt bei A. W. Hayn.
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Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staatr.
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. 1 Zum anderweitigen Verkaufe des, auf 10810 Thl. 8 pf. land⸗ schaftlich abgeschaͤtzten, der Landschaft adjudizirten, im Michelauer Kreise belegenen adeligen Guts Klein⸗Radowick, haben wir einen abermaligen oͤffentlichen Lizitations⸗Termin auf den 30. Januar k. J., um 11 Uhr Vormittags, auf dem hiesigen Landschaftshause angesetzt, zu welchem wir Kauf⸗ lustige mit der Versicherung hierdurch einladen, daß, sobald ein an⸗ nehmbares Gebot verlautbart worden, auf Nachgebote weiter keine Ruͤcksicht genommen werden soll. Marienwerder, den 18. October 1831. 1
Koͤnigl. Provinzial⸗Landschafts⸗Direktion.
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Nachdem uͤber den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Kauf⸗ manns Friedrich Wilhelm Leopold Grone, und uͤber die von ihm unter der Firma: „Grone & Comp:.“ gefuͤhrte Handlung, am 14. Maͤrz dieses Jahres der Concurs eroͤffnet worden ist, so haben wir zur Anmeldung saͤmmtlicher Forderungen, einen Termin auf
den 21. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Justiz⸗Rath Koͤlpin, im hiesigen Stadtgericht an⸗ gesetzt. Wir laden daher saͤmmtliche bekannte und unbekannte Gläu⸗ biger dieser Koncurs⸗Masse hierdurch vor, alsdann persoͤnlich, oder durch zulaͤssige Bevollmaͤchtigte, wozu ihnen im Mangel von Be⸗ kanntschaft die Herrn Justiz⸗Kommissarien Reiche 1l., Krause und Euer vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Anspruͤche an die Masse anzumelden, und durch Einreichung der daruͤber sprechenden Urkunden oder sonst glaubhaft nachzuweisen. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit allen Forderungen an die Masse praͤcludirt und es wird ihm deshalb gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. . Stettin, den 20. September 1831. B Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.
18 AAvertisi
Der von Goldlauter gebuͤrtige Kaspar Christian Weiß, welcher
sich im Jahre 1815 als Schlossergeselle auf die Wanderschaft bege⸗ ben, und seit dem Jahre 1816 keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte gegeben hat, oder dessen Erben und Erbnehmer, werden auf den Antrag seiner Geschwister und seines Kurators hier⸗
mmit vorgeladen, sich vor, oder spaͤtestens in dem auf
2
1 zoͤsische Straße Nr. 20 a., ist zu haben:
27000 Thl. mit ½ Theil als Angeld verkauft werden.
den 8. Juni 1832, Vormittags 9 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Aurkultator Stuhl, an hiesiaer Landgerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persoͤnlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widri⸗ genfalls der Kaspar Christian Weiß fuͤr todt erklaͤrt, die unbe⸗ kannten Erben und Erbnehmer aber mit allen Anspruͤchen an das vorhandene Vermoͤgen werden ausgeschlossen, und solches den legi⸗ timirten Erben wird zugesprochen und ausgeantwortet werden. Schleusingen, den 29 Juli 1831 Die Koͤnigl. Preuß. Landgerichts⸗Deputation fuͤr die SGFafschafe Hee “
v. Kitzing.
Ein grofses Erablissement mit florirendem Brennerei- und Destillations-Geschäft, sehr bedeu- tenden Hefen- oder Bärme-Fabrikation und Viehmästerei, soll für Es liegt in einer an der Oder belegenen schr lebhaften Handelsstadt, und hat die schönsten Wohn-, Fabrik -, Wirthschafts- und Waaren-Ge- bäude, nöthige Stallungen und Böden, Wiesen, Gürten etc. 1 Die Geschäste werden seit 60 Jahren mit dem rentirendsten Erfolge betrieben, und das sämmtliche todte und lebende I. tarium wird mit ühergeben. Alles hhr gern mittheilen 6 Ungnad, in Berlin, Jüdenstralse No. 7.
Literarische Anzeigen.
In der Buchhandlung Duncker und Humblot, Fran⸗
De la nouvelle proposition relative au bannissement de Charles X. et de sa famille. Par M. de Chateaubriand. Paris, 1831.
8*
“ Bei G. Reimer, Wilhelmsstraße Nr. 73, ist erschienen:
Johann Martin üUsteris Dichtungen in Versen und in Prosa. Nebst einer Lebensbeschreibung des Verfassers, herausgegeben von David Heß. 3 Baͤnde. Subscriptions⸗Preis ord. Pap. 3 Thl.,
fein Pav. 5 Thl., Velin⸗Pap. 6 ¾ Thl. Saͤchsisch.
Aufgaben⸗Systeme und Sammlungen aus der ebenen Geometrie
1n einem selbststaͤndigen Unterricht in der Analysis geordnet und
durch Gesetze vorbereitet von H. v. Holleben und P. Ger⸗ wien. Erster Theil: Geometrische Analysis. Mit 19 Stein⸗ tafeln. 1 Thl. 10 sgr. b K 8
Grundlehren der hoͤheren Mathematik und der mechanischen Wis⸗
senschaften. Als Leitfaden zu seinen Vorlesungen bearbeitet von Dr. D. C. L. Lehmus. Mit einer Figurentafel. 1 Thl. 22 ⅛ sgr.
Libamenta ex optimis Romanorum scriptoribus in usum juventutis collecta ab E. F. Augusto. 25 sgr.
Beitraͤge zur Kritik und Exegese der Psalmen. Von Ludwig Claus, Pastor zu Woͤrpen, Moͤllensdorf und Wahlsdorf im Her⸗ zogthum Anhalt. Mit einer Vorrede von F. A. Krummacher. Eö6 18
Karsten, C. J. B., System der Metallurgie, geschichtlich, stati⸗ stisch, theoretisch und technisch. 5 Bäande. Nebst einem Atlas mit ein und funfzig Kupfertafeln. Subseriptions⸗Preis 25 Thl.
Der 5te Theil, so wie von den Kupfern Tab. XI. und XXXII.
— Ll. werden in einigen Monaten nachgeliefert. Der Laden⸗Preis
wird nach dem Erscheinen des Ganzen auf 30 Thl. erhoͤht.
In der Schlesingerschen Buch- und Musikhandlung, unter den Liaden No. 34, ist so eben erschienen:
Chateaubriand. De la nouvelle proposition relative au ban- nissement de Charles X et de sa famille, ou suite de mon dernier écrit de la restauration et de la monarchie élective. gr. Svo. Pap. vel. 10 sgr.
Die Bruͤsseler und Leivziger Ausgaben kosten 20 sgr., und sind nicht schoͤner geliefert als die unsrige. épertoire du théaàtre frangais à Berlin, No. 83. La perle des maris 7 ¼ sgr. — No. 84. L'oncle rival 5 sgr. Im Laufe kuͤnftiger Woche erscheint: Paris ou le livre des cent-et-un. T. Jer. 8vo. Pap. vel. 1 Thl. 5 sgr.
Bei Aug. Ruͤ cker, Fischerbruͤcke Nr. 26, ist so eben erschie⸗ nen und brochirt fuͤr 1 Thl. 10 sgr. zu haben:
Adreß⸗Kalender (offizieller) fuͤr die Koͤnigl. Haupt⸗ und Residenz⸗Staͤdte Berlin und Potsdam, auf das Jahr 1831. Den Hofstaat Sr. Majestaͤt des Koͤnigs und der Koͤnigl. Prinzen und Prinzessinnen; die Besatzung; die ober⸗ sten Staats⸗, desgleichen die Provinzial⸗ und deren Unterbe⸗ hoͤrden; die wissenschaftlichen Anstalten; die Kirchen und Schu⸗ len 8 nebst anderen gemeinnuͤtzlichen Nachrichten enthalten gr. Zvo.
Bei Gebr. Schmachtenberg und Steinberg in Barm und Gladvach ist so eben erschienen, und in allen Buchhandlungen zu haben, u Berlin in der Stuhrschen Buchhandlung, Schloß⸗ platz Nr. 2, in Elbing durch Hartmann):
Christliches Taschenbuch auf die Jahre 1831 u. 1832. Herausgegeben von 8 Carl August Doring, Pastor in Elberfeld, “ schoͤnen lithogr. Kupfern gebunden mit Goldschni Futteral 1 Thl. 5 sgr.
1“
Bei mir ist erschienen und an alle Buchhandlungen versendet
worden: 1
1 Rosenmuller, M. Ph., 8
üͤge aus dem Leben einiger edlen Fuͤrsten Sachsens. 8 Mit 4 Portraits. “ Niicht fuͤr den Sachsen allem, sondern gewiß fuͤr jeden Deut⸗ wird dieses Buch eine Fundgrube der Freude und der Weis⸗ heit seyn. Der Leser lernt in ihm eine große Anzahl Saͤchsischer Fuͤrsten kennen. Zu dem innern Werthe dieses Buchs aesellt sich auch ein aͤußrer Schmuck mit herrlichen Biddnissen. Keiner der es kauft, wird in gegenwaͤrtiger Empfehlung sich getaͤuscht finden, sondern gestehen, daß das Buch nicht genug geruͤhmt werden kann. Man mache den Versuch. — Den Subscriptions⸗Preis von 1 Thl. fuͤr die Ausgabe auf Druckpap., und von 1 Thl. 5 sgr. fuͤr die Aus⸗ gabe auf Schreibpap. lasse ich sür kurze Zeit noch bestehen; der spaͤtere Laden⸗Preis ist um hoͤher.
Der Roͤsselsprung mit Variationen. Alle Freunde des Schachspiels nicht allein, sondern auch Kundige
des Roͤsselsprungs selbw, werden gewiß diese Schrift als eine will⸗ kommene Erscheinung betrachten, die ihnen manches Interessante uͤber einen Gegenstand mittheilt, der einen Newron Euler, Leib⸗ nitz u. a. scharfsinnige Denker beschaͤftigte. Der Preis ist aͤußerst billig zu 11 ½ sar. gestellt.
Im vorigen Jahr erschien:
Fabrizius, Superintendent, erstes Lesebuch fuͤr Landschulen, und zweites Lesebuch fuͤr Landschulen:; das Buͤchlein von der Welt und von Gott. Nebst einer Anleitung fuͤr Kinder zum Beten. 2 Theile. Geb. 10 sgr.
Dieses Schulbuch zeichnet sich eben sowohl durch seine Zweck⸗ maͤßigkeit, als auch durch den sehr geringen Preis vor aͤhnlichen
Werken aus. 1 b Ed. Billig, Buchhaͤndler in Mitweida.
(In Berlin zu haben in der Enslinschen Buchhandlung, Breite Straße Nr. 23).
42 Eduard Brandenburg, Ober⸗Wallstraße Nr. 6, ist zu haben: Mathis jurist. Monatsschrift, 11 Bde. und Register 8 Thl.
.△½
Eigeb ts und Stengels Beitraͤge, 18 Bde. und ¹ Register,
17 Thl.
Kleins Annalen der Gesetzgebung, 26 Bde., 15 Thl
Benekendorf Oeconomia forensis, 8 Qrtbde, 5 Thl.
Graͤvells Commentar z. d. Creditgesetzen, 4 Bde., 10 Thl.
Savigny Geschichte des roͤmischen Rechts, (5 Bde. neu, statt 16 Thl.) 11 Thl. C“
Ganz roͤmisches Erbrecht, 3 Halbfrabde. neu, 5 Thl.
Mühlenbruch Pandecten, 3 Halbfrzbde., 2 Thl. 6.
Corpus juris civilis ed. Gebauer et Spangenberg, 2 Tom 4to., 10 Thl.
Corpus juris civilis Glossatum ed. Gottofred, 6 Tom. fol. 10 Thl.
Corpus juris civilis ed. Freiesleben, 3 ¼ Thl. ““
Corpus juris civilis ed. Beck, 2 Tom. fol., 3 ½ Trhll.ʒ
Bei Simon Schropp & Comp. in Berlin, Jägerstrasse No. 24, ist erschienen: Engelhardts General-Karfe vom Preuss. Staate in 2 Blatt, (1829). Preis 3 Thl. Berghaus Postkarte vom Preufs. Staate in 25 Blättern (den 1, Mai 1831). Preis 6 Thl. Engelhardts Karte vom Regierungs-Bezirk Potsdam in 4 Blatt, (Juni 1830). Preis 4 Thl. Geognostische Karte von Deutschland in 42 Blättern, (zweite Ausgabe 1831). Preis 50 Thl. Hoffmanns, Fr., geognostische Special- Karte vom nordwest- lichen Deutschland in 24 Blättern (1829). Preis 50 Thl. Engelhardts Special-Karte vom Preuss. Staate, und den an- grenzenden Ländern, östlich von Berlin, No. 13 und 21. Preia ³ 2 ½ Thl.
Falkenstein, Capitain von, topographische Karte der Gegend um Berlin, Maassstab rröͤooν. Preis 4 Thl.
Falckenstein, Capitain von, Manoeuver - Plan der Gegend Gum Berlin, in 4 Blatt, Maassstab rgo&m†ßĩ.. ρ(5‧ ↄ (1831). Preis 3 Thl.
Grimm, Karte von Palästina. Preis 1 Thl.
Fils, Lieutenant, Vorlege — Blätter in der von Müfflingschen Manier. Preis 2 ¼ Thl.
Du Bois, Frédéric de, Conchiologie Fossile et Apergu gqo- gnostique des formations du Plateau: Wolhyni -Podolien. Aveec 8 Planches et 1 Carte. Berlin, 1831. Preis 3 Thl.
Kritischer Wegweiser im Gebiete der Landkarten- Kunde nebet anderen Nachrichten etc., 3r Band 1831. Prei. 3 Thl.
Allgemeine Enecyelopaͤdie der Wissenschaften und Kuͤnste von Ersch und Gruber.
Der Unterzeichnete hat mit dem saͤmmtlichen Verlag der J.
F Gleditsch'schen Buchhandlung auch dieses deursche National⸗
Werk an sich gebracht, und wird der raschen Foͤrderung desselben
alle seine Kraͤste widmen. Drei Baͤnde sind der Beendigung nahe,
und bei deren Ausgabe wird das Naͤhere uͤber die Fortsetzung be⸗
kannt gemacht werden. 1 8
Leipzig, 15. November 1831. 8 8
A. Brockhaus. 8 Bestellungen darauf nehmen wir stets gern an .
MNicolaische Buchhandlung in Berlin, (Bruͤderstraße Nr. 13), Stettin und Elbing.
Bei J. A. List, Burgstraße Nr. 9, in Berlin, sind zu haben:
Jo. Chrysostomi opera omnia. XII. Ti. gr.-lat. — Francof. 88 98, fol., in 4 Pergamentbaͤnden, sehr schoͤnes Exempl. 18 Thl.
Joann 8 Damasc. opp. omn. ed. Lequien. II. Vol. gr.-lat. — Venetiis, 748, fol., Franzband, unbeschnitten, sehr schoͤn. 12 Thl.
Dionysii Areop. opp. omn. ed. Cordez, gr.- lat., II. Vol. — Autv., 634, fol. Pergamentband, sehr schoͤn. 8 Thl.
Haberti I. pontif etc. gr.-lat. — Paris, 676, fol., Pergmtbd⸗, sehr schoͤn. 5 Thl. 1—
Basilii opp. gr.-Bas., Froben., 551. (ed. princ.) fol, Lederband, sehr schoͤn. 4 Thl.
Hieronymi, Str. opp. ed. Reatinus. IX Ti. — Antv. Plant-, 578, fol., in 3 Schweinslederbaͤnde, schoͤn. 12 Thl.
Bernardi opp. ed. Picard. — Paris, 632. fol., Pergamentband, schoͤn. 3 Thl.
Origenis opp. gr.-lat. Ed. Benedict. IV Ti., fol. — Paris. 733 — 59. 40 Thl.
Bei F. A. Herbig, Linden Nr. 56, ist erschienen: 2 Geschichte der Hogmen.. oder Darstellung der Glaubenslehren des Christen⸗ thums, von seiner Stiftung bis auf die neuere Zeit, insbesondere fuͤr Studirende der Theologie und zur Vorbereitung auf ihre Prüͤ⸗ fungen, von F. A. Ruperti, 1831. 1 ½ Thl.
Die allgemeine Kirchen⸗Zeitung Nr. 66 erwaͤhnt dieses Werkes sehr lobend. Da die Dogmengeschichte einen Theil der Geschichte der Cultnr des menschlichen Geistes in einer der wichtigsten Ange⸗ legenheiten desselben, der Religionstheorie, ausmacht, so muß sie auch jeden denkenden Menschen, besonders jedem Gelehrten wichtig sein, den die Bestrebungen des menschlichen Geistes nach Erforschung der Wahrheit, und die Fortschritte, die er dabei ge⸗ macht hat, interessiren.
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Se. Königliche Majestät haben den General der Infanterie,
Rev slonsraih Blanchard, den Geheimen Ober⸗Regierungsrath von Bernuth und den Geheimen Oder⸗Finanzrath von Stülp⸗ nagel zu Mitgliedern des Staats⸗Rathes Allergnädigst zu ernen⸗ nen geruht.
Das schon vor längerer Zeit erwartet gewesene Haupt⸗ Sach⸗Register zur Allgemeinen Gesetzsammlung, von den Jahren 1906 ab bis 1830 einschließlich, hat jetzt die Presse verlassen und vird unverzüglich den sich dazu gemeldeten Interessenten zuge⸗ scickt werden. Obgleich dieses Register 43 ½ Bogen stark und Alles aufgeboten worden ist, den Besitzern der Gesetzsammlung ein voltständiges und brauchbares Nachschlage⸗Mittel in die hände zu liefern, so hat das Königl. General⸗Post⸗Amt den⸗ noch den Preis nur allein nach den Unkosten bestimmt, weshalb den Interessenten das Exemplar auf gutem Druckpapier zu 20 Sgr., das aber auf Schreibpapier mit 25 Sgr. erlassen werden kann, für welchen Betrag das eine wie das andere nicht bloß sogleich in dem unterzeichneten Comtoir, sondern, nach ge⸗ schehener Bestellung, von sämmtlichen Post⸗Anstalten in der Monarchie zu bekommen ist. :
Berlin, den 29. November 1831. Vereinigtes Gesetzsammlungs⸗ und
— Zeitungs⸗De⸗ bits⸗Komtoir. 2
ekeeehenea h v.
St. Petersburg, 19. Nov. Aus Moskau wird ge⸗ meldet, daß Se. Kaiserl. Hoheit der Cesarewitsch Thronfolger bach Seiner dortigen Ankunft von Sr. Majestät dem Kaiser, mringt von einer untiäbersehbaren Menschenmenge, in die Him⸗ melffahrts⸗Kathedrale begleitet und bei dem Heraustreten aus er Kirche von dem jubelnden Freudenrufe des Volkes bewill⸗ ommnet wurde.
Durch einen Allerhöchsten Ukas an den dirigirenden Seuat vom 19. (31.) Okt. wird Folgendes bestimmt:
„Der Zustand der zahlreichen Corporation der Schlachty in den westlichen Gouvernements, die Unbestimmtheit ihrer Rechte und Ob⸗ liegenheiten und die unter dieser allgemeinen Benennung stattfin⸗ hende unpassende Vermischung wirklicher Edelleute mit Personen, velche 11 Anspruͤche auf den Adel durch nichts beweisen koöͤnnen, haben seit der Zeit, wo besagt⸗ Gouvernements wieder an Rußland var. fortwaͤhrend die Aufmerksamkeit der Regierung beschaͤftigt. emzufolge wurden jenen Leuten zuerst verschiedene Termine anbe⸗ mnumt, um die Beweise ihrer Herkunft beizubringen, danach aber ngab sich die Nothwendigkeit, mit ihnen eine allgemeine Ausmuste⸗ tung vorzunehmen. Gleichwohl konnten wegen des Zusammentref⸗ fens verschiedener Umstaͤnde weder jene Maaßregeln, noch die bereits seit der Regierung der hochseligen Kaiserin Katharina II. ent⸗ vorfenen Grundzuͤge zu einer neuen Organisation der Schlachty, 4 Ausfuͤhrun gelangen. Unterdessen haben die neuesten Ereignisse n den von Polen zuruͤck erhaltenen Gouvernements dargethan, daß Riese Leute, wegen Ermangelung fester Wohnsitze und eige⸗ ien Vermoͤgens und bei der von vielen derselben gefuͤhrten kebensart, vorzugsweise zum Aufstande und zu verbrecheri⸗ scen Handlungen gegen die gesetzliche Macht geneigt waren. gachdem die Schuld gen der verdienten Strafe uͤberantwortet wor⸗ sen sind, haben Wir fuͤr dienlich erachtet, zugleich die Bewerkstelli⸗ üing Unseres Planes zur besseren Organisation des Zustandes der ebrigen zu beschleunigen und — nachdem Wir fuͤrs Kuͤnftige der lnmaßung adeliger Rechte abseiten solcher Individuen, die weder furch ihre Fercf2 noch durch die Anspruͤche, welche der Dienst im llgemeinen verleiht, des Adels theilhaftig sind, Graͤnzen gesetzt ha⸗ sen, ihre Lage auf festere und den fruͤheren sie betreffenden Anord⸗ zungen entsprechendere Prinzipien zu begruͤnden. Deshalb und in Fücksicht dessen, daß: 1) bei dem Heimfall der westlichen Gouvernements Rußland die Rechte und Privilegien der Schlachty durch Unsere Vor⸗ ihren nur denjenigen Personen bestaͤtigt worden, welche wirklich der gesetzlich zum Stande der Schlachty oder Edelleute gehoͤrten, und daß eine solche Bestaͤtigung auf diejenigen, welche sich eigen⸗ nichtig die Benennung Schlachty angemaaßt hatten, nicht ausge⸗ shnt werden konnte; 2) bei der fruͤheren Regierungsform jener Ge⸗ sete durchgehends alle Staͤnde im Staate, auch die wirklichen Edel⸗ kute nicht ausgenommen, verpflichtet waren, an der Landwehr Theil u nehmen und persönlich 2Zensn⸗ in der Ordnung zu ver⸗ ichten, wie dazumal diese Obliegenheit geleistet wurde, und 3) ie Schlachta damals auch Abgaben an Gelde zahlte, nicht nur Form von Ft ege Beisteuern, sondern nach einer be⸗ unmten Auflage, durch Erlegung einer Haus⸗ und Vermoͤgens⸗ eieuer; — verordnen Wir: 1) von nun an fuͤr die Zukunft einen sttimmten Unterschied zwischen wirklichen Schlachcicy, d. h. denen, enach der vorgeschriebenen Ordnung ihren Adel darthun koͤnnen ind darin von der Heroldie anerkannt werden, und solchen Leuten s machen, die sich jenen Namen beilegen, ohne den sich angemaaß⸗ * Vorzug mit gesetzlichen Beweisen unterstuͤtzen zu koͤnnen. . Den erstgenannten, als wirklichen Edelleuten, alle Unserem lichzadel verliehene Rechte und Privilegien zu bewahren und in sgen öͤffentlichen und gerichtlichen in Russischer Sprache verfaßten 95 ie nicht mehr Schlachty, sondern Edelleute zu nennen; den etand, die Rechte und Pflichten der uͤbrigen bisher sich Schlachty münenden Personen aber auf nachstehende Haupt⸗Prinzipien zu be⸗ nden. 3) Saͤmmtliche Schlachty, welche ihren Adel nicht darthun unen, forthin, ihrem Aufenthaltsorte gemäß, in zwei Haupt⸗Kate⸗ orieen zu theilen: in Dorf⸗ und Stadthewohner. 4) Zur kuͤnftigen germeidun jeder Verwechselung saͤmmtlichen Dorfbewohnern dieses tandes die Benennung Freisassen (Odnodworzy), mit Beifuͤgung neRamens derjenigen Gouvernements, dem Jeder beigeschrieben 9” zu ertheilen; die in Staͤdten seßhaften aber Buͤrger zu nennen.
Hie Freisassen in den westlichen Gouvernements, denen kraft die⸗ 6- Urases desondere Vorrechte beigelegt werden, sind entweder: a) asesessene, d. h. weiche ihr eigenes Land haben bder von Zins
renburger (Potschotnyi Grastzdanin) beigelegt. aller dieser Personen unter ihren
mins vorgeschriebenen Aufenthalts⸗Scheinen verschen
oder Gefaͤllen auf Laͤndereien der Krone oder eines Guttbesitzers
cben, oder b) Nicht⸗Eingesessene, d. h. die auf Edelhoͤfen oder bei Privatpersonen in Dienst und Pflicht stehen. 6) Denjenigen unter
den Buͤrgern, welche eine Wissenschaft oder Kunst treiben, als: Aerz⸗ ten, Lehrern, Kuͤnstlern u. s. w., gleichwie auch denen,
von Rauch, den Beschof Neander, den Geheimen Ober⸗ Erlaubniß zum Advokatengeschaͤft haben, wird zum Unterschiede von
die gesetzliche
denen, welche eine Handthierung treiben oder sich in Privatdiensten und anderen untergcordneten Stellen befinden, die Benennung Eh⸗ 7) Die Zahl 1 neuen Namen, als Freisas⸗ sen und Buͤrger, muß unverzuͤglich genau ausgemittelt wer⸗ den, worauf deren Familien⸗Verzeichnisse anzufertigen sind. 8) Bei Anfertigung dieser Verzeichnisse sollen ohne Ausnahme Alle, welche sich bisher Schlachty nannten, ohne ihren Adel beweisen zu oͤnnen, sich nach ihrer freien Wahl in eine der oben angefuͤhrten Kategorieen einschreiben, wobei es ihnen uͤbrigens unbenommen bleibt, in der Folge, mit Vorwissen des Kameralhofes, aus einem Dorfe in das andere, oder in die Stadt und wieder zuruͤck zu ziehen. Ueber die zu befolgende Ordnung bei dem Uebertritt aus den uͤbrigen Ka⸗ tegorieen in die der Ehrenbuͤrger, wird ein besonderes Reglement er⸗ lassen werden. 9) Denen, die nicht angesessen, fuͤr eine Zeit lang einge⸗ kehrt oder nicht mit den vorgeschriebenen Aufenthalts⸗Scheinen versehen sind, wird es freigestellt, sich entweder zur gehoͤrigen Einschreibung wie⸗ der in ihren Gouvernements oder Kreisen zu melden, oder in eine der neu creirten Kategoricen an dem Hrte u treten, wo diese Ver⸗ ordnung sie antrifft. wird vom Tage der Promulgation dieses Befehles eine Jahres⸗ frist anberaumt. Mit denen, welche nach Ablauf dieses Ter⸗ erweislich nirgends eingeschrieben oder nicht mit den 1 sind, ist, wie mit Landstreichern, den bestehenden Gesetzen gemaͤß, zu verfahren. 1¹) Die Obliegenheiten der Personen, welche bisber den Namen Schlachty fuͤhrten und gegenwaͤrtig in Corporation der Freisassen oder Buͤrger eingeschrieben werden, sind in Grundlage der Anord⸗ nungen der fruͤheren Verwaltung jener Gegenden festzusetzen. Demgemaͤß erlegen sic, außer den Abgaben des Landes nach der bestehenden Ordnung, noch: a) eine Geld⸗Beisteuer zu den allge⸗ meinen Reichs⸗Einkuͤnften zum Unterhalt der Truppen und uͤber⸗ nehmen b) bestimmte persoͤnliche Militair⸗Verpflichtung anstatt der Ausruͤstung der ehemaligen Landwehr (Pospolite Ruschenie), welche der gegenwaͤrtigen Einrichtung des Militairs nicht angemessen ist.“ Die Abschnitte 12 — 16 enthalten die naͤheren Bestimmungen uͤber die Entrichtung jener Steuer und uͤber die Leistung des Militair⸗ Dienstes. Von den angesiedelten Freisassen und Buͤrgern wird die Abgabe, wie fruͤher, unter dem tamen Haussteuer erhoben. Fur andere Personen betraͤgt sie nach Verhaͤltnissen 1—3 Silber⸗Rubel. Die Erhebung dieser Steuer beginnt mit dem 5 Jan. 1833. Die Dienstzeit, von welcher die Ehrenbuͤrger gegen Erlegung einer Abgabe befreit sind, wird auf 15 Jahre festgestellt. Von Allen, die ihren Adel nicht erweisen koͤnnen, werden zum Kriegsdienst von 500 In⸗ b- ausgehoben.“ (Die weitere Mittheilung behalten wir uns vor.)
Am 15ten d. M. langte der Senator Metschnikoff aus Char⸗ koff hier an, und am 16ten reiste der Vice⸗Kanzler Graf Nessel⸗ rode von hier nach Moskau ab.
Das Libausche Wochenblatt enthält eine interessante Notiz über die Pest⸗Ereignisse zu Liban in den Jahren 1646, 1661 und 1710. Schon in dem ersten dieser Jahre wurde eine Pest⸗Ordnung publizirt und in den beiden anderen genannten Jahren erneuert. Dieser zufolge, wurden vier Männer Deutscher Nation angenommen, welche in die inftcirten Häuser gehen, die Leichen einsargen, sie auf die Bahre tragen und die Beerdigung besorgen mußten, wofür süe, je nachdem der Gestorbene ein Kind oder eine erwachsene Person war, 6 oder 12 Polni⸗ sche Groschen (1—2 Silbergroschen Preußisch) erhielten. Außerdem aber mußten alle Einwohner in einer bestimmten Reihe⸗ folge die Leichen zur Erde begleiten oder eine Geldstrafe erlegen, die bei jedem neuen Fall erhöht wurde. Die Leichen durften nicht länger als 3 Tage über der Erde bleiben und mußten in den Kir⸗ chen meist eine Elle tief in die Erde gesenkt werden. Im Jahre 1710 starben, wie es heißt, in der Deutschen Gemeinde zu Libau 900 Menschen und in der nicht Deutschen Gemeinde 5000 Men⸗ Ue 1 ganz Kurland aber 7 Achttheile der Bevölkerung, an
er Pest.
Aus Nikolajeff wird vom 26. Oktober gemeldet, daß da⸗ selbst am 22. desselben Monats die im dortigen Hafen von dem wirklichen Staatsrath Perowski erbaute, mit Kupfer beschlagene, Fregatte „Enos“, von 60 Kanonen, glücklich von Stapel gelau⸗ fen ist. Es war dort noch völlige Sommerwitterung, und der Bau steinerner Häuser ging seinen ungestörten Gang fort.
Ein Provinzialblatt meldet, daß in Liefland die Gegend um Riga jetzt sehr unsicher für Reisende sey; es hatten einige Tage einander mehrere Fälle von Straßenräubereien stattge⸗ unden.
Frankreich.
Paris, 21. Novbhr. Vorgestern hatten die Lords Gran⸗ ville, Durham und Rivers, so wie der Prästdent des Minister⸗ raths und der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, die Ehre, mit dem Könige und der Königl. Familie zu speisen. Gestern hielt der König einen Ministerrath und arbeitete dann mit Herrn C. Périer und dem Grafen Sebastiani.
Mittelst Konigl. Verordnung vom 19. d. M. ist eine Kom⸗ mission mit der Reviston der beantragten, aus der Penstons⸗ Kasse der alten Civilliste zu zahlenden Pensionen beauftragt wor⸗ den. Mitglieder dieser Kommlsston sind der Baron v. Schonen, General⸗Prokurator beim Rechnungshofe und Kommissarius der alten Civilliste, der Staatsrath und erste Kavinets⸗Secretair, Baron Fain, der Staatsrath Baron v. Fréville und der Baron Delaitre, provisorischer Verwalter der alten Krongüter.
Durch eine zweite Königl. Verordnung von demselben Tage
sind die Präfekten Hr. Derville⸗Maléchard aus dem Departe⸗ jor⸗ Die Zahl der Stimmenden wird mit den neuen Pairs 160 bis
ment der Vaucluse in des des Doubs (an die Stelle des zum Präfekten des Niederrheins ernannten Herrn Choppin d'Arnou⸗ ville), Herr Bureaux de Puzy aus dem Departem. der Ober⸗
Pyrenäen in das der Vaucluse versetzt und statt des Letzteren der
bisherige Unter⸗Präfekt, Herr v. Saint⸗Aignan, zum Präfekten der Ober⸗Phyrenäen ernannt worden.
2 hiesige Blätter steilen hente Betrachtungen über die beiden Nönigl. Veroördnungen wegen der Ernennung der 36 neuen
Miessaßer des Chambres und cer
10) Zur Beendigung der Einschreibung
11“*“
ber.
Pairs und der Anerkennung der in den hundert Tagen verge⸗ nommenen Beförd:rungen in der Armee an. Die erstete dieser Maaßregeln wird nur von zwei Plättern gelobt, nämlich dem ase Frauce nouvelle. Das dritte mimisterielle Blaͤtt, nämlich das Jomnal des Döbvats, schweigt vor der Hand noch gänzlich darüber. Der Messager des Chambres aäußert sich folgendermaßen: „Ungrachtet des Ge⸗
schrei's der Opposition hat die Krone, gestützt aiff ihr Recht, eiie
gewisse Anzahl neuer Paies ernannt, die dazu bestanmt sind, die definitive Konstitnirung der nicht erblichen Kammer zu sichern. Ein unwiderleglicher Grund, eine Menge von Spitzfindigkeiten zum Schweigen dringen; die man ohne Zweifel uüber diese Frage erheben wird. Wir
wollen warten, bis die Gegner der Maaßregel ihre Em⸗ wendungen zu erkennen geben, um darauf iuu antworten, denn bis jetzt sehen wir noch nicht ein, weiche Vorwi fe man
dem Verzeichnisse der neu ernannten Pairs machen kann“ der France nouvelle liest man Folgendes: „Durch die Er⸗ nennung der 36 neuen Pairs wird die Einigkeit zwischen den Staatsgewalten wiederhergestellt. Ein verfassungemaß zes Gesetz, welches Frankreich mit Ungeduld erwartet, und das unser poltti⸗ sches Recht vervollständigen soll, konnte nicht dem Zufalle einer Verwersung preisgegeben werden. Man erkannte daher die Noth⸗ wendigkeit einer Ergänzung der Pairs⸗Kammer durch beruhmte Namen. Die Pairs Karls X., die Kreaturen des Hern von Villèle, werden durch tapfere Krieger, durch ausgeze chnete Ge⸗ lehrte, durch angesehene Justiz⸗Personen ersetzt; die Kammer er⸗ hält dadurch einen neuen Glanz, und den patriotischen Meinungen in derselben wird die Majorität gesichert, deren sie bedarf, um ihre auf die Erhaltung des Bestehenden gerichtete Aufgabe würdig lösen zu konnen.“ — Allle übrige Blätter tadeln in mehr oder minder scharfen Ausdrücken das Verfahren des Ministeriums bei dieser Gelegenheit. stitutionnel spricht sich darüber in folgender Weise aus: „Der Verstellung unfähig, müssen wir erklären, daß die Ernennung der
36 neuen Pairs ein großer Fehler, ja vielleicht noch mehr als
die Nothwendigkeit, wird
9
Der Con⸗
ein bloßer Fehler ist. Hr. Dupin der Aeltere hatte sich dieser
Maaßregel, die von Vielen als ein Staatsstreich betrachtet wird, auf das kräftigste opponirt. Glücklicherweise trifft uns i dieser Sache kein Vorwurf: wir hatten angedeutet, wie man auf eine sichere und ehrenvolle Weise zum Ziele gelangen könnte; wir hatten alle die Gefahren einer Promotion in Masse hervorgehoben. Um⸗ sonst! Wir haben jetzt eine zweite Kammer, bestehend alls einem Theile der alten und aus einigen neuen Mitgliedern, deren Ernennung mitten in die Berathung der beiden gesetzgebenden Gewalten fällt; — eine Kammer, die aus den heterogensten Elementen besteht. Was soll hieraus entstehen? Welche Achtung können Gesetze einflößen, die aus solcher Quelle herfließen? Wie, wenn das Volk, unter dem Vorwande der Verfassungswidrigkeit dersel⸗ ben, ihnen den Gehorsam verweigert? In unserer tiefen Be⸗ trübniß wagen wir es nicht einmal, diese Fragen weiter zu ver⸗ folgen. Was die militairischen Beförderungen betrifft, so glaub⸗
ten wir aufangs, daß das Land eine Art von Entschädigung darin
würde sinden können. Dem ist indeß nicht also; statt das von beiden Kammern votirte Gesetz zu bestätigen, hat man es vorgezogen, eine zweite rein administrative Maaßregel zu ergreifen. Wir werden späterhin auf dieselbe zurück⸗ kommen.“ — Der Temps sagt: „Es würde uns bei dieser Ge⸗ legenheit leicht seyn, die Sprache der Leidenschaft zu reden, als Politiker haben wir aber ernstere Worte zu fagen. Gesetzes sind die 36 Pairs ernannt? Laut der Charte von 1814, der Verordnung vom Aug. 1815 und der anderen Bestimmun⸗ gen, durch welche die Pairie unter der Restauration konstituirt wurde? Oder laut der Charte von 1830 mit ihrem der Revision vorbehaltenen 23sten Artikel? Oder laut des Gesetz⸗Entwurfs der Deputirten⸗Kammer? Verfährt man nach dem alten Gesetze der Restauration, warum ernennt man denn bloß lebenslängliche Pairs und sagt nichts von Majoraten und den übrigen Bedin⸗ gungen und Garantieen, welche die Restauration der Pairie auf⸗ erlegte? Geht man von dem Artikel 23 der Charte von 1830 aus, so fragen wir, ob ein zu revidirender Artikel nicht ein suspendirter Artikel ist, und ob eine gesetzmäßige Gewalt nach einer Bestimmung verfahren kann, die noch nicht desinitiv festge⸗ stellt ist? Wir fragen, ob es gesetzlich ist, eine Art von Spezial⸗ Kommission in die Pairs⸗Kammer zu schicken, um hier über das Werk der Deputirten⸗Kammer ein Urtheil zu fällen? Hat man
Laut welches
den neuen von der Deputirten⸗Kammer amendirten Gesetz⸗Ente—
wurf zum Grunde gelegt, warum verletzt man denn alle darin gestellte Bedingungen? Diese Bedingungen betrafen die Kate⸗ Feezeen und das Alter; unter den neuen Pairs finden wir aber Ausnahmen, die allerdings berühmte Namen treffen, aber als Ausnahmen in einem verfassungsmäßigen Systeme immer Fehler bleiben. Der Fürst von der Moskwa z. B. ist noch nicht drei⸗ gig, der Graf Ferdinand Foy noch nicht achtzehn Jahr alt. In Ansehung der Beamten⸗Kategorieen sind noch mehrere andere Ausnahmen gemacht. Die neuen Pairs sind also nach keinem einzigen Gesetze ernannt, vielmehr alle gesetzliche Bedingungen dabei übertreten worden. Wir kommen jetzt zu der politischen und moralischen Seite der Maaßregel. Der Zweck derselben ist, eine Majorität in der Pairs⸗Kammer zu bilden; ist men aber auch sicher, diese dadurch erlangt zu haben! Der Präsident des Minister⸗Raths hat in folgender Weise raisonnirt: Beim Ab⸗ stimmen werden 120 bis 125 Mitglieder der Pairs⸗Kammer zu⸗ gegen seyn; 55 Stimmen sind mir zugesagt, wenn ich noch 36 Pairs dazu ernenne, so habe ich 91 Stimmen, und meine Ma⸗ jorttät ist gesichert. Die richtige Rechunng ist aber folgende:
165 betragen und die Majorität also 83 seyn. Ist das Ministe⸗ rium wohl sicher, daß keiner der neu ernannten Pairs abtrünnig werden wird? Es hat sie nur auf Lebenszeit ernannt, um ihnen keine Lust zu machen, für die Erblichkeit zn stimmen. Wird
aber die Berührung mit den anderen Pairs, die Hoffnung
und der verführerische Wunsch, in seinen Erben fortzuleben, den Ministern nicht eintge Stimmen ranhen! Dazu kommt 8