1831 / 331 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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keeeine Art von Schaam, welche viele der neuen Pairs füh⸗ len werden,

sich neben ihre Kollegen zu setzen, um ihnen Mantel der Erdlichkeit von den Schultern zu reißen. Wird ferner keiner von den alten Pairs, welche ihre Stimmen für den Fall zugesagt hatten, daß keine Pairs⸗Promotion stattfinden würde, und selbst keiner von denjenigen, welche sie für alle Falle zugesagt haben, der eingegangenen Verpflichtung untren werden? Schon diesen Morgen sagte ein Pair: „„Die Minister haben

36 Stimmen gewonnen, aber die meinige verloren.““ Dasselbe

wird bei vielen Anderen der Fall seyn. Das sind die Folzen einer Maaßregel, die man unter der Restauration ein Gebäck nannte. Sechs und dreißig Pairs sind entweder zu viel oder zu wenig. Man wird erwiedern: Man mußte auf irgend eine Weise aus der Sache herauszukommen suchen; es war Ungewißheit vorhanden, und der König hat entschieden. Man hüte sich aber, das letztere Argument anzuführen. Gesetzt, es sey ein Zweifel, eine Ungewißheit vorhanden gewesen, auf welche Gewalt mußte man zurückgehen? Die Minister antworten, auf den König, .h. mit anderen Worten, auf sie selbst. Wir dagegen antwor⸗ en, auf die konstituirende Gewalt, d. h. auf die Deputirten⸗Kam⸗ maer, welche ein einfaches Mittel zur Lösung der Frage darbot. Je ehrenwerther die Männer sind, die man in die Pairs⸗Kam⸗ mer schickt, und wir müssen zugeben, daß, mit einigen unbedeu⸗ tenden Ausnahmen, noch nie eine Pairs⸗Promotion glänzender war, desto schwieriger wird ihre Stellung seyn. Welche Rolle

. werden sie neben ihren Kollegen spielen, sie, die als Kommissa⸗ rien, als lebenslängliche Pairs in die Kammer geschickt werden,

um die Erblichkeit zu vernichten, wie die alten Könige Kommis⸗ slonen ernannten, um die von dem Parlamente Freigesprochenen zum Tode zu verurtheilen? Und das Alles thut man, um nicht auf die konstituirende Gewalt der Deputirten⸗Kammer zurückzu⸗ kommen! Das Ministerium scheint die letztere recht ab⸗ sichtlich beleidigen zu wollen.“ Nicht gelinder beurtheilt der Temps die Verordnung in Betreff der Ernennungen der hundert Tage. Der Courrier frangais hält die Pairs⸗ Ernennung gleichfalls für eine völlig gesetzwidrige Maaßregel, für die sich nicht einmal, wie bei den berüchtigten Juli⸗Verord⸗ ungen, der Text der Charte als Vorwand anfuühren lasse. „Denn,“ fügt dieses Blatt hinzu, „was den Zö3sten Artikel der Charte betrifft, so können wir nicht im Ernste glauben, daß die Regierung sich auf diesen berufen werde. Die Verfassung vom Jahre 1830 hat diesen Artikel ausdrücklich suspendirt; wäre er noch in Kraft, so hätte er den gesetzgebenden Gewalten eben so heilig, als alle übrige Artikel der Charte, seyn müssen, und die Deputirten⸗Kammer hätte sich sonach eines Attentats schul⸗ dig gemacht, als sie denselben modificirte. Die Pairie ist jetzt

nicht etwa durch die Repräsentanten Frankreichs, sondern durch das

Ministerium rekonstituirt worden. Es lohnte wahrlich nicht der Mühe, 16 Jahre hinter einander die verfassungsmäßigen Grundsätze Schritt vor Schritt zu vertheidigen, um zuletzt aufs neue in einen sol⸗ chen Abgrund der Willkür, des Widerspruchs und der Gewalt zu gerathen; um Gesetzgeber auftreten zu sehen, deren Ernen⸗ nung selbst gesetzwidrig ist, und die erst selbst das Gesetz fabrizi⸗ ren sollen, das ihnen einen gesetzlichen Charakter und gesetzliche Befugnisse verleihen soll. Was die persönliche Frage betrifft, so ist sie uns völlig gleichgültig. Die Liste enthält ohne Zweifel die Namen vieler braver Generale, und unter den neuen Pairs mag es Manchen geben, der seine Ernennung für gesetzlich hält, ein trauriger Irrthum, den die Zukunft in seinem ganzen Um⸗ fange aufdecken wird. Und jetzt nur noch ein Wort;: die alte Pairie hat sich seit den letzten 15 Monaten durch ihre leiden⸗ schaftliche Opposition sehr geschadet. Jetzt kann sie sich in der öffentlichen Meinung rehabilitiren oder kann minde⸗ stens mit Ehren fallen. Sie protestire gegen die Pairs, die man ihr aufdringen will, und sie wird ganz Frankreich auf ihrer Seite haben.“ Ueber die Verwerfung des Gesetz⸗Entwurfs in Betreff der während der hundert Tage vorgenommenen Be⸗ förderungen in der Armee und der an dessen Stelle erlassenen Verordnung, äußert das gedachte Blatt: „Ueber diesen ungewöhn⸗ lichen Akt herrscht nur eine Stimme: er ist eine empfindliche Beleidigung beider Kammern und namentlich der Deputirten⸗ Kammer, die sich in diesem Falle der ihr zustehenden Initiative bedient hatte; man will, daß die Offiziere aus jener Zeit die Genugthuung für eine gegen sie begangene Ungerechtigkeit nicht der Nation, sondern dem bloßen Willen des Ministeriums ver⸗ danken sollen.“ Das Journal du Commeree beginnt sei⸗ nen Artikel mit folgenden Worten; „Das Ministerium vom 13. März hat seinen Staatsstreich ausgeführt. Diese Männer, die sich stets als die Sklaven des Gesetzes und die gewissenhaften Beobachter der parlamentarischen Formen ausgeben, haben unter ihrer Ver⸗ antwortlichkeit die verschiedenen Verordnungen erlassen, die wir gestern im Moniteur lasen. War es gesetzlich, war es nothwendig, war es schicklich, sich bei dem gegenwärtigen Zustande der Ge⸗ setzgebung über die Pairie einer Prärogative zu bedienen, die bis zur Rekonstituirung der Pairs⸗Kammer gleichsam suspendirt war? Die Gesetzlichkeit ist mindestens zweifelhaft, und schon deshalb mußte das Ministerium Schicklichkeits halber Anstand nehmen, jene Prärogative schon jetzt eintreten zu lassen; denn es ist nicht in Abrede zu stellen, daß eine Bestimmung, worüber der Gesetz⸗ geber sich die Revision vorbehält, keinesweges einer von ihm ein für allemal bestätigten Bestimmung gleicht. „Eben so wenig läßt sich aber das Gesetz der Nothwendigkeit anführen, denn es war dem Ministerium von mehreren Seiten ein leichtes Mittel an die Hand gegeben worden, sich aus der Verlegenheit zu ziehen, insofern es nämlich die konstituirende Gewalt der Deputirten⸗ Kammer anerkannt hätte.“ Das gedachte Blatt beweist dem⸗ nächst, wie der Temps, daß die Promotion weder mit der frühe⸗ ren Charte, noch mit dem von der Devputirten⸗Kammer revidirten 23sten Artikel in Einklang stehe, indem einerseits nicht von der gesetzlichen Bedingung der Stiftung eines Majorats die Rede sey, andererseits die neuen Pairs nicht in den von der Kam⸗ mer aufgestellten Kategorieen gewaählt worden wären. Am Schlumsse seines Aufsatzes rügt das Journal du Commerce es ebenfalls sehr strenge, daß das Ministerium die Ansprüche der in den hun⸗ dert Tagen beförderten Ofsiziere auf ministeriellem Wege an⸗ erkannt habe. Der Globe bestreitet nicht sowohl die Ge⸗ setzlichkeit der getroffenen Maaßregel, als er es tadelt, daß sich unter den neu ernannten Pairs nur ein einziger bürgerlicher befinde. „Auch glauben wir nicht“, fügt dieses Blatt hinzu,

daß man der Pairs⸗Kammer in ihrer gegenwärtigen Gestaltung oine lange Zukunft versprechen darf.“ Der National be⸗ schäftigt sich hauptsächlich mit den Personen der neu ernannten Pairs, von denen, wie er glaubt, mehrere die ihnen zugedachte Ehre ablehnen würden; unter diesen nennt er den Fürsten von der Moskwa und den General Drouot. Ingleichen versichert dieses Blatt, daß verschiedene andere achtungswerthe Männer, z. B. der Herzog v. Gaëta, den traurigen Vorzug verschmäht hätten, durch die Allmacht des Hrn. Périer zum Pair creirt zu werden. Die Gazette de France begnügt sich damit, die Betrachtungen des Temps und des Natsonal in ihr Blatt zu

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übertragen und folgende wenige Worte hinzuzusfügen: „Die 36 neuen Pairs haben von ihren Wätlern, den Ministern, den ausdrück⸗ lichen Auftrag erhalten, die Frage wegen der Rekonstituirung der Pairie zu entscheiden. Das Ministerium gtebt sich durch diese Maaßregel in der betreffenden Frage zwei Stimmen gegen eine und nimmt sonach ganz eigentlich für sich selbdst dieselbe konstituirende Gewalt in Anspruch, die es der Deputirten⸗Kam⸗ mer streitig machte.“ Die Quotidienne endlich spricht sich in nachstehender Weise aus: „Wir hatten schon im voraus das Gesetzwidrige der Verordnung herausgehoben, die gestern im Mo⸗ niteur erschienen ist. Diese Verordnung ist ein Staatsstreich, der sich auf nichts stützt, und für den sich kein 14ter Artikel der Charte anfützren läßt; sie ist ein Akt der freien Willkür. An⸗ statt die konstitutrende Gewalt der Wahl⸗Kammer anzuerkennen, ersetzt man sie durch die konstituirende Gewalt des gewähl⸗ ten Königs. Wir fordern das Ministerium mit allen sei⸗ nen Blättern heraus, die Sache aus einem anderen Ge⸗ sichtspunkte darzustellen. Was heißt in der That die Er⸗ nennung von 36 neuen Pairs, nachdem das neue Gesetz über die Patrie noch nicht besteht und das alte durch eine feier⸗ liche Erklärung der Deputirten⸗Kammer suspendirt worden ist? Wir haben oftmals gesagt, daß die Furcht die gewöhnliche Rath⸗ geberin des jetzigen Ministeriums sehy; auch jetzt laßt sich dies noch behaupten; denn nachdem die Minister sich einerseits in der Pairs⸗Kammer keine Majorität verschaffen konnten, anderer⸗ seits aber auch der Wahl⸗Kammer nicht die konstituirende Ge⸗ walt zuerkennen wollten, hat die Furcht sie verleitet, die Bahn des Gesetzwidrigen zu betreten, wie dies ihnen schon oft begeg⸗ net ist. Eine Pairs⸗Ernennnng, für die sich von zwei Gesetzen weder das eine noch das andere anführen läßt, ist offenbar ver⸗ fassungswidrig, und Herr Périer muß die Partei der Juli⸗Revo⸗ lution für sehr tief gesunken halten, daß er ihr die Schmach ei⸗ nes solchen Staatsstreichs zuzufügen wagt.“

Das Pairs-⸗Gesetz wird nicht, wie der Moniteur selbst an⸗ gekündigt hatte, heute, sondern erst morgen von dem Präsiden⸗ ten des Ministerraths der Pairs⸗Kammer vorgelegt werden.

In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer legte der Kriegs⸗Minister einen neuen Gesetz⸗Entwurf über die in den hun⸗ dert Tagen verliehenen Grade vor. Derselbe betrifft vornehm⸗ lich die Revision der Penstonen. Zugleich kündigt der Moniteur das baldige Erscheinen einer Königl. Verordnung über die in den hundert Tagen verliehenen Decorationen der Ehrenlegion an. Die Kammer gewährte heute einen ganz eigenthümlichen An⸗ blick; die Deputirten von der äußersten Linken und der äußersten Rechten waren fast fortwährend aus dem Saale abwesend oder führten in den Gängen lebhafte Gespräche und mußten vom Prästdenten wiederholt aufgefordert werden, an der Setzung Theil zu nehmen.

Ein Rundschreiben des Kriegs⸗Ministers befiehlt allen Militair⸗Behörden, die Polnischen Flüchtlinge mit der ihnen ge⸗ bührenden Theilnahme aufzunehmen, für ihre Bedürfnisse zu sorgen und sie nach dem Depot, das in Avignon gebildet werden soll, zu schicken. Der Polnische General Paz ist am 17ten durch Valenciennes gekommen; auch der General Dembinski wurde in dieser Stadt erwartet.

Das Echo de la Frontisdre schreibt aus Valeneien⸗ nes vom 19. Nov.: „Die ganze Nord⸗Armee ist in Bewegung, um sich über einen größeren Raum auszubreiten. Die vierte Division (General Hulot), die am 16ten und 17ten von Saint⸗ Amand abgegangen ist, wird zwischen Calais, Dünkirchen und Saint⸗Omer vertheilt werden; die erste Diviston (General Bar⸗ rois) ist gestern und heute von hier und Cond abmarschirt, um Lille, Armentières und Bailleul zu besetzen. Die Batterieen, welche in Saint⸗Saulve und Onnaing standen, sind über Douai nach Lille abgegangen. Die in Maubeuge und Avesnes stehen⸗ den Divisionen Teste und Tiburce Sebastiani werden dieser Be⸗ wegung folgen. Der letztere General wird, wie man glaubt, sein Winterquartier hier aufschlagen. Das Hauptquartier des Marschall Gérard wird in Douat seyn; so behaupten wenigstens die dortigen Einwohner, während die Sentinelle Picarde ankün⸗ digt, es werde nach Amiens verlegt werden.“

Der Bischof von Verdun, Herr v. Villeneuve, ist am 14ten am Schlagflusse gestorben.

Der Königl. Prokurator bei dem Civil⸗Tribunal zu Bour⸗ bon⸗Vendée, Herr Tortat, ist, dem Vernehmen nach, in Folge der über das Entfliehen der Gräfin Larochejacquelein eingegange⸗

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nen naheren Nachrichten, seines Amtes entsetzt mwoiden.

Großbritanien und Irland.

London, 20. Nov. In dem heutigen Blatte des Atlas liest man: „Es ist gewiß, daß das Parlament morgen prorogirt werden wird; aber die Dauer der Prorogation ist noch unde⸗ kannt Man ist in Zweifel darüber, ob der König den Gehei⸗ men Rath in London oder in Brighton versammeln wird. Man glaubt, daß dann die Grundzüge der neuen Bill dem Könige vorgelegt werden sollen, und daß die Prorogation, wenn es zum wirksamen Erfolg der Maaßregel nöthig seyn sollte, sich bis über die Weihnachts⸗Feiertage ausdehnen dürfte.“

Dasselbe Blatt läßt sich über die Gerüchte aus, welche im Laufe der vergangenen Woche über die Entlassung der Mi⸗ nister im Umlauf waren. Es drückt im Allgemeinen die Ansicht aus, daß die Minister wohl auf keinen Fall früher resigniren würden, als bis sie zum zweitenmale im Oderhause eine Nieder⸗ lage erlitten hätten, und dann entstehe wohl die Frage, od der König ihre Demissionen annehmen und nicht lieber zu entscheidenden Maaßregeln schreiten würde. „Einige der Reform⸗Zeitungen“, heißt es weiterhin, „und unter ihnen einige der einflußreichsten Journale im König⸗ reich, haben sich heftig über die Zögerung beklagt, die von Sei⸗ ten der Minister 8i; Bezug auf die Bill stattfinde. Dies ist nicht allein unvernünftig, sondern auch boshaft und abgeschmackt. Die Minister können die Bill nicht eher einbringen, als bis das Par⸗ lament wieder versammelt ist. Richtig, antworten die Reform⸗ Journalisten, aber sie kömnen uns wissen lassen, was sie zu thun beabsichtigen und dadurch das öffentliche Vertrauen wiederher⸗ stellen. Dies ist nun aber ein durchaus unconstitutionnelles Ver⸗ langen. Sollen die Minister etwa mit den Kirchspiel⸗Versamm⸗ lungen berathschlagen? Sollen sie noch nicht zu Ende gebrachte Unterhandlungen öffentlich bekannt machen und etwa den Pö⸗ bel als Schiedsrichter zwischen dem Kabinette und den Tories wählen? Nein, sicherlich nicht. Selbst der eifrigste Reformist kann von den Dienern der Krone nicht im Ernste verlangen, daß sie ihre Würde und die Verantwortlichkeit ihrer Stellung durch eine solche Darlegung von Schwäche und Furcht bloßstellen sollten. Die Presse sagt, das Volk sey in Folge jener Zögerung in einem Zu⸗ stande furchtbarer Besorgniß. Wenn dies der Fall ist, so ist es die Pflicht der Presse, diese Besorgniß hinwegzuräumen. In der That aber regt die Presse erst eigentlich das Volk auf und bringt die Besorgniß hervor, die sie angeblich mit Bedauern wahr⸗ nimmt. Alle mit den Geschäften vertraute Personen wissen, daß keine unnöthige Zögerung stattgefunden hat, und daß das

Geschrei darüber lediglich ein tadelnswerthes Haschen nach Pas [unterzeichneten vorgeschriebenen Gange werden Ihre Erxeell. leicht Hehcrn ist.”˙ Auf die politischen Unionen übergehend, 1a den doppelten Charakter der Gerechtigkeit und der Schtertichkeie er⸗

delt obiges Blatt die große Ausdehnung und die übertriebenen Ideen jener Versammlungen im Allgemeinen und sagt dann über die Irlaͤndischen Unionen insbesondere: „Die Umon, welche Herr O'Connell in Irland bilden will, wird hoffentlich fehlschlagen. Wir haben einiges Vertrauen zu dem üblen Geruch, in welchem alle öffentliche Maaßregeln jenes Herrn stehen. Es fast unmöglich, daß er eine große Anzahl achtungswerther Per⸗ sonen versammeln kann, und ohne einige Leiter von Gewicht kann er seinen Plan nicht durchsetzen. Wir fürchten schon des, halb nicht, daß es Herrn O'Connell gelingen werde, viele Leute zu finden, welche geneigt wären, seine Geundsätze zu unterschrei⸗ ben, da es immer schwierig seyn würde, sich darüber zu vereinigen, welchen von seinen Grundsätzen man beitreten wollte. Er hat über jeden Gegenstand so verschiedene, daß wir nicht begreifen, wie er hoffen kann, jemals in einer Versammlung eine Einstimmigkeit zu bewirken.“ 8

Die Herzogin von Dino, Nichte des Fürsten Talleyrand, befindet sich auf Schloß Walmer zu einem Besuche beim Heraog von Wellington.

Der bekannte Afrikanische Reisende Rich. Lander hat eing Anstellung im hiesigen Zoll⸗Amte erhalten.

Niederlande.

„Aus dem Haag, 23. Nov. Folgendes ist die Königliche Botschaft, von der die vorgestern der zweiten Kammer der Generalstaaten vorgelegten beiden Gesetz⸗Entwürfe, wezen eines zu bewilligenden Supplementar⸗Kredits und wegen Bestren⸗ tung der Geld⸗Bedürfnisse für das Jahr 1832, begleitet waren.

„Die Eroͤffnungen, welche Ihrer Versammlung kuͤrzlich in Un⸗ serem Namen gemacht worden sind, werden Ew. Edelmoͤgenden d Ueberzeugung verschafft haben, daß der Stand der Unterhandlungm zur Regulirung der Bedingungen der Trennung von Holland und Belgien noch keine genuͤgende Aussicht zur baldigen Herstellung einet Arrangements gewaͤhrt, das mit den Interessen, der Ehre und der Unabhaͤngigkeit von Niederland sich vereinigen laͤßt. Wie schmerzlichtt fuͤr Uns auch seyn mag, Unsere getreuen Unterthanen zu neuen Opfem aufzufordern, koͤnnen Wir doch bei solcher Ueberzeugung an keine Verminderung der außerordentlichen Kraͤfte denken, die zur Behaup⸗ tung der Rechte des Landes von der Nation mit der loͤblichsten Be⸗ reitwilligkeit entwickelt worden und mit fortdauernder Begeisterung dem Vaterlande gewidmet werden; sie selbst stellt uns das Muster einer wuͤrdigen Nachahmung der edeln Standhaftigkeit unserer Vor⸗ eltern auf, und dabei, so wie bei der Erinnerung an den Ersten Wil⸗ helm, indem Wir gleich Ihm Unser Vertrauen in Gott den Al⸗ maͤchtigen setzen, kann Unser Entschluß Süct ee seyn. Diesen Betrachtungen entsprechend, legen Wir Euren Edelmd genden hierbei die Entwuͤrfe zu den gesetzlichen Bestimmungen vor, welche Uns am geeignetsten erscheinen, die außerordentlichen Beduͤrfnisse, die aus den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden entspringen moͤchten, ferner zu reguliren und der Bestreitung derselben nachzukommen. Diese Entwuͤrfe sind von einer Denkschrift begleitet, welche dazu die naͤheren Erklaͤrungen enthaͤlt.“ 8

Dem ersten dieser Gesetz⸗Entwürfe zufolge, sollen außer der Summe von 48,693,643 Fl., welche bereits im gewöhnlichen Aut⸗ gaben⸗Budget des J 1832 aufgeführt sind, noch zur Deckung der Kriegskosten und zur Sicherstelung des Antheils der jährs lichen Staatsschuld⸗Zinsen, welche Belgien zur Last fallen (we gestern erwähnt), in außerordentlicher Form bewilligt werden:

Für die Marine 3,436,000 F—l. Für die Finanzen..

Für den Krieg. . .3 809

Summe 45,242,262 Fl.

Hiernach würden für das bevorstehende Jahr die ordent⸗ lichen und die außerordentlichen Ausgaben des Königreichs der Niederlande zusammen 93,935,905 Fl. (54,850,000 Thaler Preuf. Courant) betragen.

Der zweite (ebenfalls gestern schon erwähnte) Gesetz⸗Ent⸗ wurf, welcher die Anschaffung der nöthigen Geldmittel betrifft, die zugleich zur Einziehung der Tresorscheine und der 5 pCtigen Obligationen des Jahres 1830 bestimmt sind, setzt die freiwillige Subseription zu einem Anlehen von 138 Millionen Fl. fest, die in Partial⸗Obligationen von 2000, 1000, 500 und 250 Fl. ver⸗ theilt und à 5 pCt. verzinst werden sollen. Vom Jahre 1834 ab soll die Summe bestimmt werden, die jährlich auf die Eim lösung dieser Anleihe verwandt werden wird. Sollte die Sub⸗ seription der 138 Millionen binnen einer später festzusetzenden Frist nicht zu Stande kommen, so wird eine gezwungene Geld⸗Erhebung und zwar von Grundstücken und Einkünften, nach Anleitung der Geund- und Personal⸗Steuer, in Vorschlaß gebracht.

Beide Gesetz⸗Entwürfe sind den Sectionen der zweiten Kammer zugesandt, gedruckt und vertheilt worden.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von DOranien kehrt in der heutigen Nacht nach dem Hauptquartiere von Herzogenbusch zurück.

Das 3üg9ste Londoner Konferenz⸗Protokoll, welches von Fran⸗ zösischen und anderen öffentlichen Blättern jetzt mitgetheilt wird, enthält bekanntlich die sowohl an die Bevollmächtigten des Ki⸗ nigs der Niederlande, als an den Belgischen Bevollmächtigten unterm 3. September gerichtete Aufforderung der Konferenz, sich 1) über die Demarcation der Gräazen zwischen Holland und Belgien; 2) über die Anordnungen über das Großherzogthum Luxemburg und 3) über die Natur der Ausgleichung, welche hinsichtlich der Schulden eintreten könnte, zu erklären. Einen Am⸗ hang zu diesem Protokolle bilden die darauf ertheilten Antworten der Bevollmächtigten des Königs der Niederlande einerseits und des Belgischen Bevollmächtigten andererseits. Folgendes ist zu⸗ nächst die aus London vom 5. Sept. datirte Antwort der Ersteren:

„Die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande haben die Note empfangen, womit die Herren Be⸗ vollmäaͤchtigten der Hoͤfe von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland sie unter dem 3 September beehrt haben⸗ in der Absicht, die Mittheilung ihrer Ansichten uͤber die Mittel sn erhalten, um in einem Definitiv⸗Traktate die folgenden drei Punkte zu erledigen: 1) die Demarcation der Graͤnzen zwischen Holland und Belgien; 2) die Anordnungen in Bezug auf das Großberzog⸗ thum Lutemburg und 3) die Natur der Ausgleichung, welche hin⸗ sichtlich der Vertheilung der Schulden eintreten koͤnnte. Ehe die Unterzeichneten sich beeilen, auf diese Fragen zu antworten, mag es ihnen erlaubt seyn, die Voraussetzung in Abrede zu stellen, daß ihre Vollmachten sie autorisirten, unter der Vermittelung der fuͤnf Hoͤfe einen definitiven Trennungs⸗Vertrag zu unterhandeln. Von den ersten Tagen des verflossenen Monats an haben die Unter⸗ zeichneten, indem sie zu gleicher Zeit der Konferenz das Schreiben des Haager Kabinets vom 1. August uͤbergaben, worin esaßt war/ daß die Unterzeichneten mit EE. EE. selbst einen Defentt v⸗Ver⸗ trag zu diskutiren, festzusetzen und zu unterzeichnen beauftragt seyen, die Ehre gehabt, ihre Vollmachten, wovon eine Abschrift bei der Konferenz blieb, vorzuweisen. Aus diesem geht hervor, daß die Un terzeichneten autoristrt sind, einen Trennun 8⸗Vertrag zwischen Holland und Belgien mit den Herren Bevollmächtigten der von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland zu unterhandeln, festzustellen und zu unterzeichnen. In dem den

t

das Werk der aufgeklaͤrten Politik der ten 1814 und 1815, berufen, uͤber die hes Gleichgewichts in Europa zu wachen,

ncht Artikeln

Die Verbindung Belgiens mit dem alten Holland war Maͤchte, welche in den Jah⸗ Erhaltung des Friedens und 8 sich in der Lage sahen, die eehhcglages dieser Vereinigung zu regeln, welche zu London in

estgestellt wurden. Der Koͤnig nahm sie an, und der sewissenbaften Treue und der Bebarrlichkeit, womit Se. Maj. auf die⸗ en Grundlagen das neue gesellschaftliche Gebaͤude des Koͤnigreichs der jederlande errichtete, muͤssen großentheils die in Belgien vorgefal⸗ jenen Unruhen zugeschrieben werden. Aber noch mehr, in Folge dieser wereinigung und zum Lohne fuͤr die Vortheile, welche, wie man llaubre, Holland davon ernten wuͤrde, legten die die Verträͤge von wien und Paris unterzeichnenden Maͤchte ihm Abtretung von Folonieen, die Verwendung von Summen, die es ils eine schwache Entschaͤdigung erhalten hatte, zu estungsbauten, welche Holland jetzt unnuͤtz, wo gich hhaͤdlich sind, ferner die Verzichtleistung auf das Recht her Scheldesperre, Uebernahme ihrer eigenen Schulden und die Verzichtung auf Theilungen auf, woran Hol⸗ and, ein gemeinschaftliches Recht hatte. Wenn Holland jezt uͤber die Trennung unterhandelt und somit die Vortheile ver⸗ sjert, welche aus der Verbindung hervorgingen, so hat Holland ein Recht, den Preis aller Opfer zuruͤck zu verlangen, welche so eben kuafgezaͤhlt wurden, und es scheint vorerst diesen Preis mit Rutzen ur von den Maͤchten verlangen zu koͤnnen, zum Vortheile derer jiese Opfer wurden. In Betreff der Schicklichkeit kann jer Koͤnig nicht mit seinen empoͤrten Unterthanen unterhandeln, he nicht aus den angegebenen Gruͤnden die Hauptbedingungen ser Trennung zwischen Seiner Majestaͤt und den Maͤchten fest⸗ gesetzt und voͤllig von ihnen garantirt sind. Der Koͤnig kann es im so weniger, als die in Belgien errichtete de facto Regierung one Unterlaß zum Kriege herausfordert, indem sie trotz der Ent⸗ sheidungen der Konferenz und trotz der zahlreichen, aber vergeb⸗ schen Reclamationen Hollands in einem Systeme von Gebiets⸗ lsurvationen verharrt, das durch die Zusammenberufung der Wahl⸗ kollegien in Luxemburg und dem Hollaͤndischen Antheile von Lim⸗ surg offen erklaͤrt wird. Indem die Unterzeichneten auf diese Geise summarisch den von dem Kabinette im Haag eingeschlage⸗ gen Weg, wovon sie nicht abgehen koͤnnen, auseinandergesetzt ha⸗ jen, beeilen sie sich, unter A und zwei Promemoria anzuschlie⸗ sen, worin sie versucht haben, auf die in der Note Ihrer Exrrellen⸗ 1 enthaltenen Fragen Nr. 1 und 3 zu antworten. Was die

eennen.

rage Nr. 2 betrifft, naͤmlich die Anordnung hinsichtlich Luxem⸗ vurgs, so geben sich die Unterzeichneten ohne Zweifel eine unndthige Muͤhe, indem sie Ihre Excellenzen an die in s auf diese wichtige Frage in Ihrer ote vom 7. Juni d. J. so e 99 aufgezaͤhlten Ver⸗ glichtungen der fuͤnf Hoͤfe erinnern und ihre feste Ueberzeugung üsdruͤcken, daß, wenn die Maͤchte und der Deutsche Bundestag es her Ruhe Europa's gemäaͤß hielten, einen Zustand der Dinge zu dul⸗ sen, woruͤber die große Majoritaͤt der Luxemburger seufzt, so wird se Frage eines Gebiets⸗Austausches, des einzigen ohne Zweifel, den se Maͤchte im Auge hatten, nach dem Gange und den Grundsaͤtzen erhandelt werden, welche nach dem Inhalte der oben angefuͤhrten

Rote die der fuͤnf Maͤchte sind und stets seyn werden. Die Unter⸗ w

kichneten haben die Ehre u. s. w. b Falck. Van Zuylen van Ryevelt.“ In Holländischen Blättern liest man: „Bis zu die⸗ im Augenblicke ist uns noch nicht bekannt, ob der in London m 15. d. abgeschlossene Traktat bei unserer Regierung offiziell ingegangen ist; man kann darum auch noch nicht wissen, wel⸗ iu Entschluß Se. Majest. in Folge dessen gefaßt haben. Am

verigen Sonntage hat der Prinz von Oranien eine lange Kon⸗

nenz mit Sir Ch. Bagot gehabt, und einem Gerüchte zufolge hätte sjeser Botschafter seinem Hof davon abgerathen, die Engl. Flotte deder auslaufen zu lassen, da dieselbe leicht in Niederland so sezlich empfangen werden möchte, daß sie an ihre Rückkehr icht mehr zu denken brauchte. Dieses Gerücht erhält auch einige Pahrscheinlichkeit, wenn man damit die in einer der letzten Nummern Londoner Courier enthaltene Nachricht in Verbindung bringt, hi Sir Ch. Bagot den Admiral Warren habe wissen lassen, nbrauche mit seinem Geschwader nicht wieder an der Holländi⸗ ihen Gränze zu erscheinen. Aus der ganzen Haltung, die der sourier jetzt angenommen, will man hier übrigens den Schluß hen, daß die Gerüchte von einer Veränderung im Brttischen Ministerium doch wohl nicht so ganz und gar undegründet seyen. luch giebt es in England eine ansehnliche Partei, die mit der kcgreifung feindseliger Maaßregeln gegen Holland durchaus nicht uftieden seyn würde.“

Der Baron Louis van Heeckeren tot de Cloese, Königlicher ber⸗Jäger⸗ und Forst⸗Meister, ist am 19ten d. M. mit Tode igegangen.

Aus Breda vom 20sten d. wird gemeldet: „Wenn den her umlaufenden Gerüchten Glauben beizumessen ist, so werden isere Truppen am 25sten d. ihre Winterquartiere beziehen und e retrograde Stellung einnehmen. In jedem Falle dürften Nndiesem Tage Veränderungen in den Kantonirungen stattfin⸗ in. Vor einigen Tagen sollen sich mehrere Belgische Uhlanen n unserer Granze gezeigt haben, ohne jedoch, wie es scheint, undselige Absichten zu hegen; denn als sie demerkten, daß sie uj Holländischem Gebiete sich befänden, sprengten sie mit dem iase: „Es lebe der Prinz von Oranien!“ davon. Man ver⸗ umt auch, daß an einem andern Gränzpunkte ein Belgischer fachtmeister mit sechs Uhlanen zu unseren Reihen überge⸗ jen sey.

Es sind hier Zeitungen aus Java bis zum 19ten Jull ugegangen, denen zufolge gegründete Hoffnung vorhanden ist, die neuerdings auf der westlichen Kuste von Sumatra aus⸗ hrochenen Unruhen bald gedämpft seyn werden.

Antwerpen, 22. Nov. Die hohen Sturmfluthen vom en und 20sten d. M. haben im Ganzen weniger Schaden an⸗ ichtet, als man anfänglich befürchtete. Die Deicharbeiten auf m linken Scheldeufer sind ganz unbeschädigt geblieben und den jetzt mit Eiser fortgesetzt. Die Beschädigung des Dei⸗ zwischen Blokkeldyk und dem Fort Jsabelle ist ebenfalls we⸗ jer bedeutend, als man anfangs vermuthete, man ist schon mit Ausbesserung beschäftigt.

Herr Chs. Rogier, Gouverneur der Provinz von Antwerpen, nan alle Stadt⸗ und Dorf⸗Behörden unterm Llsten d. ein tular erlassen, worin er den Abschluß des Friedens⸗Traktates h die Anerkennung des Königs Leopold anzeigt und zur Ein⸗ acht ermahnt.

Das hiesige Journal sagt: „Wir haben erst heute durch ne Zeitung von dem Cirkular Kenntniß erhalten, welches der svil⸗-Gouverneur unserer Provinz an sämmtliche Stadt⸗ und dorf⸗Behörden unterm 16ten d. erlassen hat. Folgendes ist ein ungzug daraus:

„„Seit der Repolution haben Unruhestifter mehr als einmal sucht, durch falsche Geruͤchte, die entweder absichtlich oder durch ulose Einfluͤsterungen verbreitet wurden, Mißtrauen und Muth⸗ igkeit unter dem Volke zu mehren, dessen unerschuͤtterlicher Patrio⸗ imus gluͤcklicherweise diesen Intriguen widersteht. Ich lenke nichts⸗ Koweniger die Aufmerksamkeit der Lokal⸗Behoörden auf diese

dfezntriebe, deren Anstifter der Justiz uͤberwiesen werden muͤssen.

dem Ende ist es nothwendig, daß jedesmal, wenn Uebelgesinnte nruhigende Nachrichten verbreitet oder feindselige Reden gegen

den jetzigen Zustand der Dinge an oͤffentlichen Orten gehalten haben, auf der Stelle durch die Kommunal⸗Behoͤrden oder deren Agenten ein Protokoll gegen die Individuen, welche man auf der That er⸗ tappt hat, aufgenommen, und mit allen darauf Bezug habenden Aufklaͤrungen und Aktenstuͤcken dem Koͤnigl. Anwalt des Gerichts⸗ Bezirks eingesandt wird. Dieses Verfahren, welches zum Zweck hat, jene Magistratsperson in den Stand zu setzen, die Angelegenheit weiter zu verfolgen, wenn er sie den Gesetzen nach strafbar findet, steht in vollkommener Uebereinstimmung mit den Verpflichtungen, welche allen konstituirten Behoͤrden durch den 29. Artikel des Straf⸗ Coder auferlegt worden sind.““

„Dieses seltsame Cirkular“, bemerkt obiges Blatt, „enthält mehr des Willkürlichen und Ungesetzlichen, als alle ähnliche Verfü⸗ gungen, die man der früheren Regierung zum Vorwurf gemacht hat. Zunächst maaßt sich hier der Gouverneur die Befugnisse des Justiz⸗Ministers und der Königl. Anwalte an. Dann aber ist es besonders der Inhalt des Cirkulars selbst, welcher ein leb⸗ haftes und tiefes Gefühl der Besorgniß und des Unwillens erregt; denn wie leicht ist es, auf Jemand die Anklage zu werfen, er habe falsche Gerüchte oder treulose Einflüsterungen ausgestreut. Man stem⸗ pelt dadurch etwas zu einem Verdrechen, was das Gesetz nicht dafüur erklärt; man verbreitet dadurch Schrecken im Publikum und in den friedfertigsten Versammlungen, wo man nun immer befürch⸗ ten wird, sich von Polizei⸗vigenten umgeben zu sehen. Man giebt endlich dadurch dem Wirken der Justiz eine willkürliche Ausdehnung und eine Auslegung, welche sich weder in den Wor⸗ ten noch in dem Geiste der Gesetzgebung findet. Wir wünschten wohl, daß Herr Rogier, Redacteur des Politique, diese Verfü⸗ gung des Herrn Rogier, Gouverneurs von Antwerpen, unter⸗ suchte und rügte.“

Brüssel, 22. Nov. In der (bereits gestern erwähnten) Sitzung der Repräsentanten⸗Kammer vom lsten d. wurde Herr Gendebien vom Präsidenten aufgefordert, die angekündigten Fragen an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu rich⸗

ten. Herr Gendebien verlangte, daß, da der Mmister nicht 18e Kriegs⸗Minister hat

„„Es ist ein Friedens⸗

auwesend sey, die Erörterung bis zum künftigen Mittwoch ver⸗ schoben werden möchte. Der Präsident bat einen der anwe⸗ senden Minister, zu erklären, ob Herr von Meulenaere verhindert würde, heute die gewünschten Aufklärungen zu geben. Auf die verneinende Antwort des Herin Raikem, wurde nach Herrn von Meulenaere gesandt, und derselbe anfgefordert, in der Versamm⸗ lung zu erscheinen. Nach der Ankunft des Ministers bemerkte Herr Gendebien, daß er von den dem Herrn von Meulenaere überreichten Frhae keine Abschrift behalten habe; er ersuche des⸗ halb den Herrn Minister, dieselben der Kammer vorzulesen. Der Minister der auswartigen Angelegenheiten darauf die Tribune und äußerte sich folgendermaßen:

„Der ehrenwerthe Herr Gendebien hat eine Reihe von Fragen in folgender Form an mich gerichtet: „„Herr Gendebien ersucht den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten der Kammer, in der Sitzung vom 21. November 1stens die beiden von dem Belgischen Bevollmaͤchtigten der Konferenz uͤberreichten Noten, welche die ge⸗ wünschten Modificationen enthielten, und 2tens die Forderungen, Anspruͤche oder Modificationen mitzutheilen, welche der König von Holland von der Konferenz verlangt hat, worauf eine aͤhnliche Ant⸗ wort, wie die an den Belgischen Bevollmaͤchtigten gerichtete, ertheilt worden seyn soll; ztens wird der Minister ersucht, Aufklaͤrungen daruͤber zu geben, wie man die Auswechselung der Rattficationen binnen zwei Monaten zu verstehen habe, und was 4tens die Fol⸗ gen seyn wuͤrden, wenn die fuͤnf Maͤchte oder einige derselben die

atification verweigern sollten?“ Obgleich mir diese Fragen auf eine unregelmaßige Weise zugekommen snd, so glaube ich doch darauf antworten zu muͤssen. In dem Ihnen vorgestern abge⸗ statteken Berichte sagte ich, daß unser Bevollmaͤchtigter der Konfe⸗ renz zwei Noten uͤberreicht habe, worin Modificationen sowohl in Betreff der Schuld, als in Bezug auf die Strom⸗ und Fluß⸗Schiff⸗ fahrt und auf die Handels⸗Vortheile verlangt wurden. Ich glaube aber, daß, da Holland den Traktat noch nicht angenomnen hat, es sehr gefaͤhrlich seyn wuͤrde, jene beiden Noten öͤffentlich bekannt zu machen. Es koͤnnte leicht zur Folge haben, daß man uͤber gewisse

unkte Zweifel zu unserem Nachtheil erhoͤbe, und Holland wuͤrde ich vielleicht unserer eigenen Bedenklichkeiten bei Ausfuͤhrung des Traktats bedienen Es ů¹ mir fuͤr jetzt nicht gestattet, mehr daruͤber zu sagen. Sie werden die Gruͤude meines Schweigens leicht zu wuͤrdigen wissen. Die Umstaͤnde, welche mir jetzt noch zu schweigen SS werden boffentlich bald gehoben seyn. Die von der Hol⸗ aͤndischen Regierung verlangten Modificationen sind uns nicht be⸗ kannt. Aus den Aktenstuͤcken, welche der Hollaͤndische Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten kuͤrzlich den Generalstaaten mitgetheilt hat, wissen Sie, so gut wie wir, daß die Hollaͤndischen Bevollmaͤchtigten, sich auf das Achener Protokoll vom 15. Nov. 1818 berufend, verlangt Sn⸗ im Schoße der Konferenz die 24 Artikel eroͤrtern zu duͤr⸗ en. Die Note ist vom 7. Nov.: alle Journale haben sie mitge⸗ theilt. Was die Ratificationen anbetrifft, so kann ich nur wie⸗ derholen, was ich am Schlusse meines Berichtes gesagt habe. Die Gesandten und Minister, welche den Traktat vom 15ten November abgeschlossen und unterzeichnet haben, waren mit Vollmachten ver⸗ sehen, die ausgetauscht und in gehoͤriger Form befunden worden sind. Die Ratifäcation und der Austausch derselben sind lediglich diplomatische Foͤrmlichkeiten Es ist dabei uͤbrigens noch ein Um⸗ stand zu bemerken, der Niemandem entgangen seyn wird, daß, wenn naͤmlich eine Weigerung moͤglich, sie doch außer aller Wahrschein⸗ lichkeit ist. Seit dem vaße wo die 24 Artikel festgestellt wurden, bis zum Tage des Abschlusses des neuen Traktates ist ein ganzer Monat verflossen. Jeder der fuͤnf Hoͤfe ist von den 24 Artikeln in Kenntniß gesetzt worden, und wenn einer von ihnen das Verhalten seines SNN nicht billigte, so haͤtte diese Mißbilligung vor dem 15. Nov. in London eintreffen koͤnnen. Die Vollziehung Traktates ist daher an und fuͤr sich schon die foͤrmlichste Rati⸗

cation.“

Herr Gendebien erwiederte, daß er die Beweggründe, welche den Minister veranlaßten, über die belden der Konferenz von dem Belgischen Bevollmächtigten überreichten Noten Still⸗ schweigen zu beobachten, zu würdigen wisse und deshalb zu einer gelegeneren Zeit auf diese Frage zurückktommen würde. Auch über die von Holland geforderten Modificationen könne er fuͤr jetzt keine weitere Aufklärungen verlangen. Was die dritte und vierte Frage anbetreffe, so gestehe er, daß ihm immer noch Zwei⸗ fel übrig blieben. Denn da man in dem neuen Traktat einen Zeitraum von zwei Monaten für nothwendig erachtet habe, um den Austausch der Ratificationen zu bewirken, so scheine ihm der Verlauf eines Monates nicht hinreichend, um mit den verschie⸗ denen Höfen Alles so genau erörtern zu können, daß gar keine Hindernisse mehr zu befürchten sehen. Uebrigens würde er, wenn die nöthige Zeit verflossen sey, seine Fragen wiederholen. Durch die Stellung derselven habe er indeß keinesweges die 24 Arti⸗ kel der Konferenz zu billigen gemeint. Herr de Foere schluz hierauf vor, eine Kommissson zu ernennen, um dem Könige zu seiner Anerkennung von Seiten der fünf Höfe Glück zu wün⸗ schen. Herr Gendebien widersetzte sich diesem Vorschlag, in⸗ dem er bemerkte, daß der König der Erwählte des Volkes sey und daher keiner Anerkennung von irgend Jemanden bedürfe. Es sey daher kein Geund vorhanden, eine Kommission zu ernen⸗ nen, um zu einer Sache Glück zu wünschen, die Belgien längst als abgemacht angesehen habe; übrigens sey auch der Traktat noch nicht ratificirt, und die Glückwünsche dürften daher vielleicht

bestieg

voreilig seyn. Indessen könne ja jeder Deputirte einzeln dem König sein Kompliment machen. Hr. Lebeau bemerkte, daß der Zweck des ehrenwerthen Antragstellers bereits erfüllt sey, in⸗ dem schon gestern eine große Anzahl Deputirte dem Könige ihre Glückwünsche dargebracht hätten. Die Sitzung wurde um 12 Uhr aufgehoben.

In der gestrigen Sitzung der Senatoren⸗Kammer er⸗ stattete der Minister der auswärtigen Angelegenheiten ebenfalls den Bericht über die definitiven Resultate der Unmter⸗ handlungen in London und überreichte den Friedens⸗Traktat. Die Versammlung war nicht vollzählig.

Durch eine Königl. Verfügung vom gestrigen Tage ist Herr de Theux von Meylandt zum Minister des Innern ad in⸗ terim ernannt worden.

Gestern empfing der König die Glückwünsche der Militair⸗ und Civil⸗Behörden. Der Kriegs⸗Minsster stellte dem Könige alle in Brüssel anwesende Offiziere vor und sprach daber fol⸗ gende Worte:

„Die Armee freut sich daruͤber, daß der Erwaͤhlte des Volkes von den großen Maͤchten Europa's anerkannt worden ist. Die im Dienst Ew. Maj befindlichen Franzoͤsischen Offiziere vereinigen sich mit uns; der Friedens⸗Traktat knuͤpft die Bande noch fester, welche die beiden Voͤlker und ihre Monarchen schon fruͤher vereinigten. Ew. Maj. koͤnnen auf die Anhaͤnglichkeit Aller zaͤhlen. Sie wissen, daß die Armee vor Begierde brennt, die Belgische Ehre zu raͤchen, welche durch einen eben so ploͤtzlichen als unloyalen Angriff verietzt worden ist. Wenn Holland noch lange gegen die Friedens ⸗Vor⸗ schlaͤge taub seyn sollte, so duͤrfen sich Ew. Mai., um mit dem Feinde ein Ende zu machen, auf die Armee verlassen.“

Der König erwiederte darauf, daß er weniger als jemals glaube, zu den Waffen seine Zuflucht nehmen zu müssen, und daß er die Hoffnung hege, die Angelegenheiten ohne neues Blutvergießen beendigt zu sehen. Wenn er aber, wider alles er auf die Armee. Dieselbe besitze sein ganzes Vertrauen. Traktat zwischen den fuͤnf großen Maͤchten und dem Koͤnig der Belgier abgeschlossen worden. Die Unabhaͤngig⸗ keit der Nation und der Koͤnig anerkannt. Der Kriegs⸗Minister beeilt sich, tat der Armee mitzutheilen. G Armee durch die in Bruͤssel anwesenden Offiziere empfangen. Er rechnet auf die Treue Aller und wuͤrde dieselbe auf die Probe setzen, wenn Holland sich hartnaͤckig weigern sollte Der gute Geist, wel⸗ cher die Armee beseelt, und ihr Eifer fuͤr die oͤffentliche Sache wer⸗ den sich niemals verleugnen. Bruͤssel 21. November. 1831. 1.“

dieses gluͤckliche Resul⸗

8 (gez.)

Die Brüsseler Bank hat den Beschluß gefaßt,

kanf der Domainen Obligationen der gezwungenen Anleihe 90 pCt. an Zahlung zu nehmen.

2

Ein von der Allgemeinen Zeitung mitgetheiltes Schre⸗ ben aus Alexandrien vom 23. Dkt. enthält, nächst der (schon daselbst, so wie in Kairo, folgende Meldung: „N. mllitairische Expedition, welche der Pascha von Aegypten gegen Syrien machen will, die allgemeine keit spruch; Tag und Nacht wird beitet, die Feld⸗ Batterieen, das Congreve’'sche Raketen und eine große Menge Pulver ꝛc. sind schon eingeschifft, zwei Regimenter Infanterie liegen hier dazu bereit, sind schon von Kairo durch die Wüste

an den Zubereitungen

über El-Arisch nach Jaffe

zu finden. Die ganze nach Syrien bestimmte Armee soll zigtausend Mann bestehen, den Oberbefehl füͤhrt Ibrahim⸗Pascha dieser wird morgen von Kairo hier erwartet. De Flotte möcht vor 14 Tagen nicht absegeln können; bei der vorgerückten Jahres

es auf der Küste von Syrien keinen einzigen sicheren Hafen die Flotte giebt. Hier ist Jedermann überzeugt, daß der Pasche diese Expedition ohne Auftrag, ja gegen den Willen der Pforte unternimmt; er will Syrien für sich erobern. Unternehmen, wie wohl zu vermuthen ist, so schwerlich mehr etwas anhaben abhängig erklären will. Ereiguissen entgegen.“ v

h wird ihm die Pforte ben können, wenn er sich von ihr un Wir gehen also vielleicht merkwürdigen

- n 1 a nH d.

Potsdam, 27. Nov. ten Ihre Königl. Hoheit die Gemahlin des Ihren Kirchgang und empfingen mit Ihrem Gemahl das heilige

Am ersten Advents⸗Sonntage hiel⸗ Peinzen Wilhelm

Eylert.

Von dem Inhalte des in dem heute Gesetz⸗Sammlunz zur öffentlichen

Abendmahl aus der Hand des Bischofs Dr.

85 Berlin, 28. Nov. erschienenen Blatte der

Hessen einerseits und Sr. Königl. Hessen andererseits theilen wir Nachstehendes mit: Art. 1. Die Kurfuͤrstl. Hessische Staats⸗Regierung,

8 8 C von der Anerkenntnisse ausgehend, daß auf solchem

Wege die seit laͤngerer

bezweckte freiere und erweiterte Bewegung des Gewerbffeißes und des Handels in den Kurhessischen Landen am scy, vereinigt sich mit der Koͤnigl. Preußischen und der Großher⸗

Handels⸗Systeme und wird, da diese Vereinigung eine vollstaͤndi

Gleichfoͤrmigkeit der Gesetzgebung uͤber Eindengs9. Ausgangs. 88

Durchgangs⸗Abgaben nothwendig voraussetzt, in Beziehung auf

diese Abgaben die erforderlichen gesetzlichen Vorschriften in der Art

erlassen, daß voͤllige Uebereinstimmung mit der in den Koͤnigl. Preu⸗

siisgaens Großherzogl. Hessischen Landen bestehenden Gesetzgebung nde.

Art. 2. Die Verwaltung der Eingangs⸗, Aus Durchgangs⸗Abgaben welche in dieser Uebereinkun emnschaftlichen Namen „Zoll” gleichförmig mit der Verwaltung jener Abgaben im Koͤnigl. Preuß. und Großberzoglich Hessischen Zoll⸗Verbande eingerichtet, 25 8 werden die mit dieser Verwaltung und mit der dabei eintretenden Beaufsichtigung beauftragten Kurfuͤrstlich Hessischen Beamten leich⸗ foͤrmig mit den Koͤniglich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Beamten und in Uebereinstimmung mit dem Inhalte der gegenwaͤr⸗ tigen Uebereinkunft instruirt werden.

Art. 3. Ueber die ebsse der im Art. 1 und 2 enthalte⸗ nen Verabredungen soll zur Erreichung der beabsichtigten Ueberein⸗ stimmung die geeignete Ruͤck sprache schen und Großberzoglich Hessischen

angs⸗ und unter dem verstanden werden sollen wird

mit der Koͤniglich Preußi⸗ Regierung genommen wer⸗

den. Zu glelchem Zwecke wird auch im Einverstaͤndnisse mit den

folgenden Tages⸗Befehl erlassen:

ihrer Wahl sind also von Europva

Der Kriegs⸗Minister Chs. von Brouckeère."”“)

bekannten) Nachricht von dem gänzlichen Aufhören der Cholera

Lufmerksamkeit in An⸗ gedtks Belagerungs⸗Geschutz, Bomben,

Erwarten, die Feindseligkeiten wieder beginnen müüsse, so rechne 6

Der Koͤnig hat die Gluͤckwuͤnsche der

11

.“

„Nun nimmt die

8

andere Regimenter und die Kavallerie

aufgebrochen; der Pascha hofft, in St. Jean d'Aere große Schätze alts zwan⸗

zeit ist diese Unternehmung mit einiger Gefahr verbunden, indem

28 Gelingt ihm sein

Kenntniß gebrachten Zoll⸗ und Handels⸗Verirags zwischen Sr. Maj. dem König und Sr. Königl. Hoh. dem Großherzog von Hoh. dem Kurfürsten von

Zeit gewuͤnschte und fruͤher schon durch anderweite Verhandlungen

sichersten zu erreichen

zogl. Hessischen Staats⸗Regierung zu einem gemeinsamen Zoll⸗ und

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