Diese Bewegung
1 schickten an, auf Lyon zu marschiren. Dier öö die Personen und
ündiate sich durch drohendes Geschrei gegen Perso 8 “ Die davon benachrichtigte Behorde traf sogleich Maaßregein und schickte Truppen gegen die Ruhestorer. Da alle Bemühungen, sie durch güttliche Ueberredung zum Auseinandergehen zu bewegen, vergeblich waren, so mußte man zu den gesetzlichen Aufforderungen und zur Gewalt schrei⸗ ten. Die Nationa!⸗Garde und die Linientruppen schickten sich an, diese strasbaren Angriffe zurückzuweisen; d. ; äsekt befand sich an Ort und Stelle. Die Arbeiter verlangten jetzt zu parlamen⸗ tiren; der Praͤfekt und der General Ordonneau, die dem Blut⸗ vergießen Einhalt thun wollten, traten ver; sie waren aber kaum bei diesen Wuüthenden angelangt, als sie ergriffen und als Ge⸗ fangene zurückgehalten wurden. Zu gleicher Zeit sandte der Ge⸗ neral Roguet, der sich, obgleich krank, nach dem Stadthause hatte tragen lassen, Truppen ab, um die Rothk eu Vorstaht an⸗ zugreifen und zu umzingeln, und bald wurden saämmtliche Ruͤhe⸗ storer in diese Kommune zurückgeworfen. Die bewaffuete Macht blied Meistecin auf allen Punkten, und die Iugan ge wu den von ihr besetzt. Da die Rebellen neue Eröffaungen machten, so erklärte der Gencral Roguet, daß vor allen Dingen der Prafekt und der General Ordonnecan sosort in F eiheit gesetzt werden müßten. Der Preäfekt kehrte auch segleich nach Lyon zuelück, der General wurde aber noch zurückgehalten. So standen die Dinge am Alsten Abends; die ven Bourgoin und von Trevoux herbeigerufenen Teuppen sollten inder Nacht eintreffen. Beidiesen erusthaften Ugord⸗ ungen haben sich mehrere beklagenswerthe Unglückesälle zugetragen; National⸗Gardisten, Offiziere und Soldaten von der Linie, so wie mehrere Fabrikanten, sind als Opfer ihres Muthes gesallen; unter den Letzteren nennt man Hrn. Schümer. Ueber den 22sten ist die Regierung nech ohne Nachrichten, da der Zustand der Atmosphäre fortwährend neuere telegraphische Mitthellungen ver⸗ hi derte. Der Direktor der Telegrarhen⸗ Linien schreibt dem Präsldenten des Minister⸗Raths: „„Die telegraphische Korre⸗ spon denz mit Lyon ist in der Richtunz von Gemur durch die trüde Atmosphare gehemmt; die Nebel sind in dieser Jahreszeit sehr hartnackig, zumal wenn Windstille herrscht. Der Posten von Saffres, sechs Stunden jenseits Semur, ist in Nedel ge⸗ hullt.““ Obige Nachrichten hat die Regierung durch ein an der Börse angeschlagenes Bulletin bekannt machen lassen. Der Maire von Lyon, Hr. Prunelle, ist gestern dahin abgereist.“
In einer Nachschrift enthält dasselbe Blatt solgende (unseren hiesigen Lesern durch die Nachschrift zum gestrigen Blatte der St. Z. im Auszuge bereits bekannten) Nachrichten aus Lyon über die Unruhen des 22sten: „Paris, 25. Nov., vier Uhr Morgens. Der Präsident des Minister⸗Raths hat um Mitternacht eine Estafette erhalten, welche es einem hohen Ver⸗ waltungs⸗Beamten in Lyon gelungen ist an die Regierung abzufer⸗ tigen. Sein am 23. um 1 Uhr Morgens geschriebener Brief meldet, daß der Aufruhr der Arbeiter wieder begonnen hat, daß sie sich der Brücken bemeistert und alle Verbindungen abgeschnitten haben. Die Truppen vertheidigten das Stadthaus, das Arsenal und das Pulver⸗Magazin. Der General Ordonneau war von den Em⸗ pörern ausgeliefert worden. Der erwähnte Beamte öffnete sein
Schreiben um 5 Uhr Morgens wieder, um noch zu melden, daß das Stadthaus nach
hartnäckigem Widerstande geraumt worden war, und daß die Behörden und die Truppen, sowohl um ferne⸗ res Blutvergießen zu verme den, als um sich met den Streirkräf⸗ ten, die von verschiedenen Punkten erwartet wurden, zu vereini⸗ gen, sich durch die Vorstadt Saint⸗Clair zurückgezogen hatten. Dies sind bis jetzt die einzigen der Regierung zugekommenen Nachrichten; man darf heute neuen Berichten des Präfekten und des Generals entgegensehen. Die National⸗Garde und die Linientruppen haben ihre Pflicht mit Muth und Hingebung er⸗ füullt. Dieser von Drohungen des Plünderns und Brandsteftens begleitete Aufstand ist nur gegen das Eigenthum und die Industrie ge⸗ richtet. In einem solchen Falle ist der Ausgang nicht zweifelhaft; alle Bürger sind, wie die Regierung, dabei betheiligt. Die Re⸗ gierung hat sogleich neue Maaßregeln getroffen. Der Minister⸗ Rath war in der verwichenen Nacht bis um 3 Uhr Mocgens bei dem Präsidenten desseiben versammelt; verschiedenen Trup⸗ pen⸗Corps ist Befehl ertheilt, nach dem Rhone⸗Departement zu marschiren. Die auf Urlaub in Paris anwesenden Präfekten haben die Weisung erhalten, sich sofort auf ihre Posten zu ver⸗ fügen. Se. Königl. Hoheit der Herzog v. Orleans geht diesen Morgen, von dem Kriegs⸗Minister begleitet, nach Lyon ab.“
In Bezug auf die Sendung der beiden Letzteren enthält der Moniteur folgende Königl. Verordnung: „Wir Ludwig Phi⸗ liop, König der Franzosen u. s. w. Art. 1. Unser vielgeliebter Soh Herzog v. Orleans, und Unser Kriegs⸗Minister, der Marschall Herzog von Dalmatien, begeben slch unverzüglich nach Loon. Der Letztere ist bevollmächtigt, alle Anordnungen zu tref⸗ fen, welche die Umstände erheischen werden. Während der Ab⸗ wesenhelt Unseres Kriegs⸗Ministers wird Unser Minister der aut⸗ wärtigen Angelegenheiten, General⸗Lieutenant Graf Sebastiani, interimistisch dem Kriegs⸗Ministerium vorstehen.“
Vorgestern Abend waren die Deputirten des Rhone⸗Depar⸗ tements dei Herrn C. Périer versammelt, wo sich auch sämmt⸗ liche Minister befanden; der Gegenstand der Berathung, die sich
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mer, in welche Pairs mit dem Auftrage eintreten, sie zu vernich⸗ ten. 3) Eine noch sehr ungewisse Majorität in der Pairs⸗Kam⸗ mer und ein Pairsgeback, was dieselde vervollständigen soll, und bei weschem sich Pairs befinden, die weder das erforderliche Lll⸗ ter, noch die Fähigkeit haben, mitzustimmen. Das Alles ist min⸗ destens außergewöhnl’ch zu nennen!“
Mittelst einer Konigl. Verordnung vom 22sten d. M. ist das vierte Bezirks Wahl⸗Kollegium des Departements der Iseère auf den 28. Dez. in la Cöte Saint⸗André zusammen becufen
worden, um an die Stelle des Kräͤnklichkeits halder aus der Kammer ausgeschiedenen Hen. Carlet einen anderen Deputirten zu ernennen.
In Rouen ist man gegenwärtig mit dem Wiederaufbau des im Jahre 1822 niedergebrannten Thurms der dortigen Kathedrale
beschäftigt. Der neue Thurm wird ganz aus Gußeisen destehen und eine achteckize 256 Fuß hohe Pyramide bilden. Der ganze Bau soll durchsichtig und burch Piatten von Gußeisen in sieben Steckwerke getheilt werden; in der Mitte desselben wird eine Wendeiltreppe hinaufsühren und in eine Laterne auslaufen, wel⸗ che die Spitze des Ganzen bilden wird.
— — Paris, den 25. Nov. Die Ereignisse in Lyon be⸗ schäftigen noch im er aussch jeßlich die öffentliche Aufmerksamkeit; alle Pesten aus dem südöstlichen Frankreich, die durch diese volkreiche Stadt gehen, sind heute ausgeblieben. Die vom heutigen Men teur mitgetheilten Nachrichten waren noch um 12 Uhr die letzten, die das Ministerium erhalten hat. Wer Beamte, von dem dieselden überreicht worden, war in dem Augenblicke, wo er die Estafette absertigte, ohne Verbindung mit dem Präfekten und dem Generale. — Gestern Abend herrschte in den Salons des Herrn C. Périer große Aufregung; man sprach davon, in der Kammer auf eme Adresse an den Kö⸗ nig anzutragen, die den Zweck haben sollte, das Laͤnd zu beru⸗ higen; diese Maaßregel scheint aber aufgegeben worden zu s yn. Ju der Siadt cirkulren die beunruhigendsten Gerüchte; der Auf⸗ ruhr soll sich auch über andere Städte des Südens erstreckt ha⸗ ben; namentlich werden Toulouse und Grenoble genannt; in Marseille soll die weiße Fahne aufgepflanzt worden seyn. Die Unruhe ist hier so groß, daß es in demeinen Viertel von Paris heißt, im auderen sey ein Aufstand ausgebrochen; die Hauptstadt ist aber bis jetzt vollkommen ruhig. Alle jene Gerüchte sind durchaus unverburgt und verdienen wenig Glauben. Nur so viel ist leider gewiß, daß der 2 2ste in Lyen blutige Scenen herbeiführte, und daß die Arbeiter die Oberhand behielten; von beiden Seiten wurde mit Kanonen geseuert, denn auch die Aufrührer hatten sich einiger Geschütze der National⸗Garde bemächtigt; sie ließen sich eine schwarze Fohne mit der Aufschrift: „Durch Arbeit leden, oder um Kampfe sterben“ vorantragen. Die Rothkreu vorstadt, die Hauptposi⸗ tion ber Empörer, liegt auf einer der Lyvon umzedenden Anhöven und durfte ihnen nur mit großem Verlust von Menschen zu nehmen sehu. Das Ministerium versschert, der Lyoner Aufstand habe durchaus keinen politischen Charakter; wenn dem aber auch wirklich so ist, so werden diese Unruhen, wenn es der Regierung nicht bald gelingt, dieselben zu beschwichtigen, diesen politischen Charakter nur zu bald annehmen, indem die Parteien sich der allerdings die Grundlage bildenden materiellen Noth als eines Hebels für ihre besonderen Zwecke bedienen werden. — Die Paies⸗Kammer hat in ihrer heuttgen Sitzung die Kom⸗ mission für die Püfung des neuen Pairs⸗Gesetzes ernannt; diese besteht aus den Herzogen von Mo temart, Broglie und Derazes, den Grafen Siméon, Chaptal, Portalis, Cornudet, Molé, Ron, Jouedau, dem Vcomte von Haubersaert und den Baronen Séguner, Mounier und Portal.
58 8 Großbritanien und Irland.
London, 23. Nov. Der Courier widerspricht der von einem Morgenblatte (Mornrng⸗Post) gegebenen Nachricht, daß zwischen den Ministern und einigen autireformistischen Pairs ein Kompromiß stattgefunden habe, und daß die Koͤnigl. Pro⸗ clamation gegen die politischen Vereine ein Resultat dieser Ver⸗ einbarung sey.
Der Sun bhehauptet, sofern die Reform⸗Bill nochmals von den Lords verworfen würde, habe man zu ecwarten, daß irn Hause der Gemeinen folgender Beschluß in Antrag gebracht würde: „Beschlossen, daß mit aller Achtung, welche dieses Haus stets gegen das Haus der Lords hegen wird, dies Haus überzeugt sey, daß es eben so sehr den Grundsäͤtzen, als der Ausübung der Verfassung des Landes zuwider sey, wenn sie auf irgend eine Weise sich in die Wahl der Personen mischten, welche das Volk in diesem Hause zu vertreten haben. Daß eine solche Einmi⸗ schung eben so wenig als ein Recht angesprochen werden kann,
als wenn dieses Haus die Schritte und das Verfahren Jhrer
Herrlichkeiten leiten wollte. Daß alle Anordnungen, wrlche die Vertretung des Volkes betreffen, bei ihren Konstituenten beru⸗ hen müssen, und daß, mit Vorbehalt der Königl. Genehmigung, sich keine Macht im Staate darein zu mischen habe. Daß jene Mitglieder des Hauses, welche die Ehre haben, in dem Rathe Sr. Majestät zu sitzen, ersucht werden, Sr. Majestät die unter⸗ thänige Bitte vorzulegen, Se. Majestät möge geruhen, diesen
mindert würde. Er äußert sich überzeugt, daß das Oberhaus es
nicht auf seine gän liche Vernichtung ankommen lassen werde.
Die für das Publikum eingerichtete mue Gatterze im Ober hause ist bis auf die Materen deendigt Bei der Prorogation, am vergangenen Dienstag war dieselde schon geöffnet.
Man hielt hier die Konkal. Prectam tion gegen die Unic⸗ nen in dem jitzigen Augenbuck für gefährlich. Die aber muß i9hr zugleich erschienene Proclamation, wesche das Parlament auf den 6len Dezember zusammenderuft, dünste jedoch, wie man hofft, den uolen Eindruck der eisteren ganz verwischen.
Der hiesige politische Nationat⸗Verem, oer in der Kron⸗ und Anker⸗-Taverne seine Zusammenkunfte hält, hat an seime Mitglieder ein Rundschre’ben ertassen, in welchem er erklärt, daß die Bestimmungen der Koönigl. Proclamation weder auf ihrem Verein, noch auf die geoße Mehrheit der jetzt bestehenden Unic⸗ neu (insofern sie sich namlich nict gegenseitig mit einanter ver⸗
legt haben) Anwendung fänden. Der VBerein hat im Lause dirset Woche große Fortschritie gem cht. Die Mehrheit der Mitgle der besteht aus dem desseren Theile ver arbeitenden Klassen, der sonders aus Buchdruckern; auch sindet man Ehirurgen, F nde.
mäk er und Advokaten darunter. ver sich der Rath des Vereines wieder. Man reschloß die Ecrich. tung eines Lesezimmers, und es ging eme Resolution durch, daß alle Steuern auf die Verbreitung der Bileunz abgeschafft wer den möchten, und eine andere, wodurch die Versammlung itn Wohlg fallten über die Pairs⸗Creirung des Königs der Franzesan zu erkennen gabt! Eine allgemeine Versamm ung d.s Nartixg⸗ nal-Vereins ist zu Donnerstag über acht Tage zusem. menberufen. — Sehr ansehmiche Versammlunzen wunden auch in den Grafschaften Norfolk und Lincoln gehal en Bei der ersteren waren Viscount Elsments, die Lords Staffonz und Sufsield, auch zwei angesehene Geiftliche der herrschenten Kirche zugegen. Trotz dem wurden drei Pereats (groans) gegen die Bischofe ausgebracht. Bei der letzterin waren viele tausen Menschen gegenwärtig, und General Johnson trug auf eine Re solution an, in weicher der Unwille über das Benehmen der Majorität des Oberhauses und der Bischöfe auf eine nichts we niger als schonende Weise geäußert wurde. Diese, so wie ein sehr loyale Adresse an den Koͤmg, wurden angenommen. Am Schlusse gab es auch hier neue Hurrahs für den König, der für die Reform und drei Pereats für die Bischöfe.
Am Sonnabend hat die erste regelmaßige Versammlunz des (gestern erwähnten) politischen Nattonal⸗Vereins in Dubit wirklich stattgefunden. Hr. O'Connell suchte in einer lange Eröffnungs⸗Rde abermals die Zwecke des Vereins darzulegtn we che hauptsachlich in der „Unterstützung der Regierung gege die anti⸗reform stische Fact on“ bestehen sollen.
Es heitt, daß ale Schweerigleiten, welche sich dem Freize ben der Schiffe Dom Pedro's noch entgegenstellien, nuen meh geboden seyen. Man sagt, der Furst Talleyvrand hade viel daß beigetragen, diese Schmarigkriten aus dem Weige zu räumen.
Die vornehmsten Loncomer Kaufleute haben em Promem ria an die Genera⸗Post⸗Direction gev'chtet und darin den Wum zu erkennen gegeben, daß statt der best henden Paoketdoote leut. Dampfschiffe de Verbindung zwischen England und dem Kon tinente, nament ich Hollaud, umerhalten mögen. Die Hollän dischen uud He mourger Pesten sind in der lepten Zeit liberau umregelmäßig heer eingetroffen.
In der Gegend von Rorwich haben kürzlich wieder si be⸗ bedeutende Feuersbrünste stattgefunden, die wahrschemlich samm und sonders angtlegt waren. Die En „lischen Assekaranz⸗Gesell
Entschädigungen zu bezahlen.
kerrechtlichen Angriffes zu züchtigen. reits nach Ostindien abgese eit; die Fregatten „Alligator „Curaçao“ werden ihr bald folgen.
1““ 9 1“ 8 Brüssel, 26
widmet. Zu einer lebhaften Debatte gab die Bittschrift me rerer Einwohner von Brugge Anlaß, welche sich über die große den Brennereien auferlegten Abgaben beklagten. dieser Gelegenheit wieder Klagen über das so offen betrieben Konterbandiren zur Sprache. Herr Duvivier vetsiche te, da die Verwaltung alles Mogliche aufbiete, um tas Emschmuggel
schehen, wenn die definitive Fesisetzung der Gränzen es mögli einem besonderen Gesetze über die Brennereien und solches nächstens der Kammer vorlegen werde. — Herr Glorieux richtete in einer Bittschrift die Frage an die Kanm mer: ob, nach dem Belgischen constitutieungellen R.
streitung der Kesten ihres Gottesd eustes zu verlangen? Der B
bunden umd besondere Amts⸗Verrichtimzen und Würden beiges
Gestern Abend versammelt
Regierung in die vom 1sten k. M. abgesondert bestehenden bei⸗
. 2 2Q hr sedeunmten — 8 6 schaften haben in diesem Jahre sehr bedeutende Summen ale Freude nehmen wir die Verheißungen an, welche in den §. 9. und rigun⸗ 3 ““ 112. der hier folgenden Urkunde liegen;
Unsere Flotte auf der Lstindischen Station wird bedeutenm verstääkt, wah scheinlich um die Chinesen wegen ihres letzten vöbeinigten Reichs Großbritanien und Irland Die „Magicienne“ ist de Hannover, 1 un den d
und Kabincts⸗Ministerium VPerhandlungen vX““ . 18 die vorlaͤufige Regulirung verschiedener Handels⸗, Zoll⸗
5 8 21. 2¼ . 2„ 2* “ 1 Nov. Die gestrige Siung der Repraäsentamt ten⸗Kammer war ausschließ ich cen Bittschrifts⸗Berichten ge⸗
Es kamen be
zu verhindern; es könne dies nur aber daun erst mit Erfolg ge
machen würde, das Douanen⸗Personal gehörig zu organisit enstem betreffenden Angelegenheiten durchdrungen, die Absicht hegen, Der Finanz⸗Minister erktäcte, daß die Regierung sich me d
beschä tig Ei⸗
echte, die J raeliten nicht berechtigt seyyn, von dem Staate Gelder ꝛur Be
kannt sey. Dasselbe sey zur Unterstlitzunz und zur de dürfit en Klassen errichtet worden und habe sich du ch frei willige Beiträge erhalten; da diese abder scit einiger Zeit beträchtlch geringer geworden seyen, so halte es die Be⸗ horde für ihre Pfl'cht, die Wohlthätigkeit der Einwohner sür 918 nes Etablissemenr deingend in Anspruch zu nehmen. 8 Der Flamändischen Zeitung von West⸗Flandern zu⸗ solze, baben die Holländer die Umzegend von Siuvs wieder un⸗ ter Wassee gesetzt, es scheine dies aber nur geschehen zu seyn, um “ zu v. vermittelst welcher sse in der Fol 1 im Stande waren 1 rschwemmn 1 81 hin aus udehnen. .s s tschmenmemgen. westet. vach Im Journal de la Belgigue liest man: „Die Kohlen⸗ bergwerke in der Umgegend von Charleroi befinden sich seit der Revoutton in dem allakeäglichsten Zußande. Die provisorische Regierung und die Ministerien des Regenten und des Föhs Leepold haden, nach Manßg be des Zustandes des öff nt ichen Schatzes, ungeheure Sum ten zu- Vonendung des Kauas von Chaecle ol b-willigt. Ein Einwohnet jenes Distrikts bemerkt 1g muiRecct, daß man jene Summen nuunter der Bed ngu g hatt⸗ u
Belehrung disher nur
schießen sollen, daß die Arbeiten in einer bestimmten Zeit vollen⸗ der werden müssen
8
Die Eröffnung des Kanals seoll sich dadu ch verzözer, daß den Unternehmern außer dem 29jährigen Nießbrau h auch noch die Einnahme der ersten 6 Monate zugestanden wor⸗ den st, und sie die E öffnung in den Wntermensten für un⸗ vo theilhaft halten. — Alnderen Nachrichten zufolge, würde der Kanal am 15. Dez. eröffet werden; aber auch in diesem Falle wäre es wahrscheinlich, daß das Abändern mancher Uebeista de dee sich erst bem Einlausen des Wassers eraeben können, die Befahrung des Kanals bis zum 1. Mätz ver⸗ögeen dlücften.“
Dänemark.
Kopenhagen, 26. Nov. (Hamb. Blätter.) Nach einzegangener Zust mmung des Kurfürsten von Hessen ist die Verlodung der Prinzessin Maria Louise von Hessen⸗Kassel, mit dem Prin en Friedrich August von Anhalt⸗Dessau bei Hofe ge⸗ feiert worden. b M“ N eh s 1b st shlandt. Dresden, 26. Nov. Ueber die, zusolge der Verordnung vom Jten d. M., zu dbewerkstelligende Adtheilung der Landes⸗
den Kollegien, das Landes⸗Instiz⸗Kollegium und die Landes Di⸗ ection, ist unterm 19ten d. nähere Bestimmung ersolgt. Zum aäsidenten des Landes⸗J istiz⸗Kollegin ns haben Se. Königl. Maj. nd des Peinzen Mitregenten Köniagl. Hoheit den Direktor des weten Departements der Landes⸗Regierung, Dr. Eisenstuck, er⸗ annt. Das P äsidium der Landes⸗Dhection, mit welcher die isherige Kommerzien⸗D putation vereinigt wird, und in welche aher die Mitglieder der letzteren eintreten, haben Se. Königl. kaj’stät und Se. Königl. Hoheit dem bisherigen Direktor der enannten Deputat on, von Wictersheim, üdertragen.
Braunschweig, 30. Nov. Die Deutsche National⸗ eitung aus Braunschweig und Hannover enthaält im eutiaen Blatte Folgenden:
„Eest in diesem Augenblicke kommt uns eine beglaubigte Ab⸗ chrift des am 7. Okt. abgeschlossenen und am 2). Okt. ratificirten orlaͤufigen Handelsvertrages mit dem Koͤnigreiche Hannover zu. o wenig die er Vertrag auch gecignet ist, die tiefen Wunden zu eilen, welche die an traurigen Erfahrungen so reiche jüͤngst ver⸗ angene Zeit dem Handel der Stadt und des Landes Brautschweig; eschlagen hat, so sehen wir doch auch in diesen unvollkommenen Zestimmungen den Anfang zum Besserwerden; und mit dankbarer
Wir Wilhelm der Vierte, von Gottes Gnaden Koͤnig des ver⸗ ꝛc., auch Koͤnig ven 18 zu und Luͤneburg ꝛc. urkun⸗ und fuͤgen hiermit zu wissen: Nachdem Unser Staats⸗ iu Hannover bei Gelegenheit der wegen Ausfuͤhrung des Einbecker Vertrages
Herzog zu Braunschweig
nd Steuer Verhaͤltnisse zwischen Unserem Koͤnigreiche Hannover und em Herzogthume Braunschweig mit dem von Herzogl. Braunschwei⸗ i cher Seite ernannten Bevollmaäͤchtigten Unterhanoͤlungen hat ein⸗ iten lassen, in deren Folge eine Prätiminar⸗Convention vollzogen
„ welche von Wort zu Wort lautet, wie folgt: Da die auf den
1759
nicht auf dem Packhofe oder in Privat
*
Niederlagen ¹
Versendung von Braunschweig auf den i b eh ans. hweig auf den in dem §. 2 in oder durch das Hanndversche Gebiet der Entrichtung Hannoͤverschen Ein⸗ und Ausgangs⸗Zolles evenfalls unterlsegen. 5) Die in dem §. 1 enthaltene Bestimmung
bestimmten Gegenstaͤnde,
in Daantitzten 1Se n Gebinden von mindestens 1 Ohm versandt werden und b, die “ an Hannoͤversche Kauf!eute und Gewerbtreibende, in⸗ Lene Letztere die Gegenstaͤnde zu ihrem Gewerbe gebrau⸗ 88 8 geschieht. 6) Das Naͤhere wegen der fuͤr das Inter⸗ he Hannovers erforderlichen Kontroll⸗Maatregeln soll foͤrder⸗ samst durch spezielle Verabredungen regulirt werden 7) Den be⸗
Hannovers, als Hannover schweigs, einem fremden Zoll⸗Systeme sich anschließen. “ verpflichtet sich, die dorn eitigen Lrh hanfght as⸗ 818 ben füͤr die auf den bezeichneten Straßen vom Norden nach dem 8 uͤden, und umgekehrt, durch Braunschweig durchzufuͤhrenden Handels⸗Gegenstaͤnde nicht unter denjenigen Betrag herunterzusez⸗ zen, welcher von den Gegenstaͤnden der naͤmlichen Art nach dem Art. 9 des Hildesheimer⸗Vertrages vom 18. Mai ‧827 auf der Straße von Ammensen erlegt werden muß. 9) Die Unterhandlungen uͤber
die Einfuͤhrung eines gleichmaͤßigen und gemeinschaftlichen Ein⸗ Feng. Ausgangs⸗ und Verbrauchs⸗Abgaben⸗Systems in Hannover ünd Füvazerscht 1g⸗ auf den Grund des Einbecker⸗Vertrages vom 27. Maͤrz 183], sollen mit moͤglichster Beschleunigung fortgesetzt und zum Abschlusse gebracht werden. 10) Bis dabin, daß die desfalls zu treffenden naͤheren Verabredungen zur Ausfuͤhruug gelangen, soll das Amt Thedinghausen einstweilen, so bald wie moͤglich, in das Hannoͤversche Steuer⸗ und Zoll⸗System aufgenom⸗ men und daruͤber sofort Unterhandilungen zugelegt werden. 11) Die uͤbrigen im Hannoͤverschen Gebiete, und zwar im Fuͤrsten⸗ hume Hildesheim, belegenen Braunschweigischen Enklaven, so wie die Braunschweigischen und Kommunion⸗Enklaven in der Stadt Goslar und die in deren Feldmark belegenen der Braunschweigi⸗ schen Hoheit durch den Gränz⸗Rezeß vom 2¼. Juni 1821 reservirten Besitzungen, sollen nach den daruͤber zu treffenden naͤheren Verab⸗ redungen in der Art in das Hanndversche Steuer⸗ und Zoll⸗System aufgenommen und demnach den Hanndverschen indirekten Abgaben, mit Ausnahme der Stempel⸗Steuer, unterworfen werden, daß a) Braunschweig an Hannover die Erhebung und Verwaltung der vort anzuordnenden indirekten Abgaben abtritt; b) eine Nachver⸗ steuerung der dort lagernden, den obigen indirekten Abgaben unter⸗ worfenen, Waaren angeordnet wird und c) Hannover an Braun⸗ schweig eine angemessene, noch naͤher zu verabredende Verguͤtigung auszahlt. 12) Auch wollen beide Staaten baldigst, und ohne die Ausfuͤhrung der unter ihnen beabsichrigten Zoll⸗ und Steuer⸗Ver⸗ bindung zu erwarten, sich uͤber Abgaben⸗Eeleichterung oder Be⸗ freiung fuͤr die nothwendigsten Lebensmittel, verschiedene Produkte der Natur, des Ackerbaues und der Vichzucht, so wie fuͤr einige Pro⸗ dukte des Gewerbfleißes, gleichmaͤßige Besteuerung des Branmweins und des Biers, uͤber Maaßregeln zum Schutze der inlaͤndischen
ohne Einverssaͤndniß
gemeinschaftliche Maaßregeln gegen den Schmuggel⸗Handel zu Schutze der in beiden Staaten vestehenden Zoll⸗ 895 SAeene Chn⸗ richtungen und uͤͤber Einrichtungen wegen des Zoll⸗ und indirekten Steuerwesens auf dem Harze oder einzelnen Theilen desselben ver⸗ ständigen. 13) Die in den §. §. 1 bis 6, so wie die in dem §. 11, enthaltenen Bestimmungen sollen am 1. Dez. d. J zur Ausfuͤhrung gelangen, zu welchem Zwecke die in den 8§ 6 und 11 erwaͤhnten spe⸗ ziellen Verabredungen unverzuͤglich getroffen werden sollen. Die in den §§. 10 und 12 erwaͤhnten Stipulationen sollen ebenfalls, sobald durch Unterhandlung das Weitere regulirt worden, ausgefuͤhrt werden. 1¼ Vorstehender Vertrag soll foͤrdersamst zur Erhaliung der Aller⸗ hdchsten und Hoͤchsten Ratificationen vorgelegt, und sollen die Ra⸗ tifications Urkunden binnen 14 Tagen bierselbst ausgewechselt werden. So geschehen Hannover, den 7. Okt. 1831. (Unterz) Kasper Detleff Schulte. (AUnterz.) August Philipy Christian Theodor v. Amsberg. Wiir aber diese Convention Unseren Absichten voͤllig entsprechend finden, so genehmigen und ratificiren Wir dieselbe hiermit mit al⸗ len ihren Klauseln und Punkten und versprechen zugleich, die in derselben enthaltenen Bestimmungen getreulich zu erfuͤllen und durch Unsere Behoͤrden zur Ausfuͤhrung bringen zu lassen Zu Urkunde dessen ist daruͤber das gegenwaͤrtige Ratifications⸗Dokument ausge⸗ stellt und mit Unserem Geheimen Kanzlei⸗Siegel belegt worden. So geschehen Hannover, P- 20. Okt. 1831. ( 4. S ) Krast Seiner Koͤniglichen Maiestaͤt allergnaͤdigster Special⸗Vollmacht. (Gez) Adolphus.
rund des Einbecker Vertrages vom 27. Mäaͤrz 1830 eingeleiteten zterhandlungen zur Einfuͤhrung eines gemeinschaftlichen und aleich⸗ äͤßigen Eingangs⸗, Auigangs und Verbrauchs-Abgaben⸗Sostems dem Koͤnigreiche Hannover und in dem Herzogthume Braunschweig sch nicht haben zu Ende gebracht werden konnen, die Regierungen ider Staaten aber, von dem Wunsche einer moͤglichst engen Ver⸗ ndung, den beiderseitigen Handel und das indirekte Abgaben⸗Sy⸗
s dahin, daß in Folge der Ein uͤhrung eines gemeinschaftlichen gaben⸗Systems voͤllige Verkehrs⸗Freiheit zwischen deiden Staaten e Ausfuͤhrang kommen wird, einstweilen solche Erleichterungen s Verkehrs und der sonstigen Einrichtungen eintreten zu lassen, elche den beiderseitigen Handels⸗, Gewerbs⸗ und Abgaben⸗Ver⸗ ltnissen entsprechen; so haben die Unterzeichneten, naͤmlich der Koͤ⸗ gl. Hannoͤversche Staats⸗ und Kabinets⸗Minister Kasvper Detleff chulte, Großkreuz des Koͤnigl. Hannoͤverschen Guelphen⸗Ordens, fuͤr
richten, die man hier aus Lyon hat, reichen bis zum
ten sehr beumuhigend.
Dem Vernehmen nach, wird die verstehende Convention, wenn der Einbecker Vertrag vom 18. Mai 1827 etwa nicht zur Ausfuͤh⸗ rung kommen sollte, bis zum 1 August 1839 in Wirksamkeit bleiben; von diesem Zeitpunkte an aber soll in Folge einer beiden Theilen zustehenden Kuͤndigung dieselve aufgehoben werden koͤnnen und so⸗ dann der Kasselsche Vertrag vom 11. Okt. 1829 bis Ablauf des Jah⸗
res 1849 wieder in Wirksamkeit treten.“ — — Frankfurt a. M., 28 Nov. Die letzten Nach⸗ 23sten
Mittags und sind von einigen Chefs hiesiger Handlungshäuser, die sich zufäll’g dort befinden, anher gemeldet worden. Sie lau⸗ Nach dem Juhalte derselben waren die 25 — 30,000 Seidenarbeiter, von denen der Aufstand ausge⸗ gangen, an dem gedachten Tage Meister des Platzes. Die Li⸗ nien⸗Truppen ha ten die Stade verlassen, und die National⸗Garde leistete keinen Widerstand mehr. Mittlerweile beging der Pödel
kommt, hinsichtlich der zum Verbleiben im Hanndoͤverschen Geviete Izur Anwendung, wenn a) von mindestens 200 Pfd., die Weine aber
stebenden Verträͤgen gemaͤß, wird so wenig Braunschiveig ohne
Bergwerks⸗Produkte, uͤber einige spezielle Transit⸗Verhaͤltnisse, uͤber
bezeichneten
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5 * I1ö1
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licher Aufsicht gelagert oder umgeladen seyn sollten, ee. welches ihr aus London zukam, wo nicht ganz zurückgewiesen,
doch für unausführdar erklärt haben. Die En tfernung des Hin. Gordon wird sehr bedauert; er schien der Pso te zugelhan u d suchte sie nach Möglichkeit die in der letzten Zeit erlutenen har⸗ ten Begegnungen vergessen zu machen. Mit Besorgnissen sseht dafur die Pforte „der Ankunft des Heirn Stratford⸗Canding entgegen, da er während seines ersten hiesigen Aufenthalts nichts gethan hat, um sich ihre Zuneigung zu erwerben; er sa ien es vielmehr recht darauf anzulegen, sich gefürchtet und ver⸗ haßt zu machen. Man begreift nicht, wie der Sultan es liber sich gewinnen konnte, ihn wieder anzunehmen, noch weniger aber, wie das Englische Ministerium im gegenwartigen Augenblicke eine solche Wahl treffen konnte, nachkem man im Serail und im Divan noch wohl schwerlich vergessen haben kann, daß Herr Stratford⸗Canning es war, der die für die Pforte so verhangnißvolle Nbreise der Botschafter herbe sührte. Vrel um⸗ sichtiger ist die Wahl des Petersburzer Kabinets in der Person des Herrn v. Butenieff zu seinem Repräsentanten. Dieser Di⸗ plomat weiß sich mit so vieler Gewandtheit in den Geist der vor⸗ nehmen Turken hineinzudenken und hat so gefällige Formen, daß er ihr völliges Vertrauen, so wie ausschließend jenes des Reis⸗Efendi, genießt und kaum etwas ohne seine Rathschläage geschieht. Auch ist ihm eine hier me erlebte Auszeichnung udch ein eigenhändiges Schreiden des Suttans bei Gelezenheit der Einnahme von Warschau zu Theil geworden. Der Euttan er⸗ suchte ihn darin, dem Kaiser Mikoleus seine Theil ahme an die sem gluͤcklichen Ereignisse zu bezeugen, und wünschte auch dem Botschafter dazu Gluck. — In dem hiesigen Aeisenale wire mi Thaätigkeit an der Verfertizung von Waffen gearbeitet; auch macht die Verwaltung bedeutende Ankaufe von Hanf und Leinwand fur die Maꝛine. 8
In äach b.
Berlin, 2. Dez. Llus Köln erhalten wir unterm 28 November nachstehende Mittheilung:
Der Verfasser des in der Allgemeinen Zeitung Nr. 322 enthaltenen Artikels, Mainz vom 7. Nov., will die in einem frü⸗ heren Blatt der Preußischen Staats⸗Zeitung enthaltene Berich⸗ tigung der Behauptung:
die Preußische Regierung habe durch ihre Verfügungen wegen
der Schiffahrt auf dem Preußischen Rhein ihre Unterthanen
zum Nachtheil der Ausländer begünstigt und den Grundsatz der Reziprozitäͤt nicht beobachtet, nicht als üderzeugend anerkennen und versucht, darzuthun, daß sie auf Scheingründen beruhe, zeigt aber dadurch nur, daß er noch immer von dem richtigen Sachverhältniß wenig unterrichtet ist oder solches adsichtlich verkennen will. Zuvörderst sagt er: wenn ein fremder nicht Preußischer Bewohner auf dem Preu⸗ gischen Rhein Güter transitiren läßt, so muß er den Rhem⸗ zoll für die Preußische Stromstrecke bezahlen. Dies muß aber der Preußsche Bewohner eben so gut, als der Fremde thun. Verkauft er sie dagegen an einen in Rheinpreußen wohnen⸗ den Kaufmann, und dieser versendet sie weiter, so wird der Zoll für die Preußische Rheinstrecke erspart. Dies ist nur insofern richtig, als der Preußische Kanfmann sse nicht durch die Freitäfen weiter transttiren laßt, sondern davon die Preußische Eingangs⸗Abgaben bezahlt. Arf dieselbe Weise kann aber auch der ausländische Kaufmann den Preufzschen Rheinzoll ersparen, und es bedarf dazu des Verkaufs der Güter an einen in Rheinpreußen wohnenden Kaufmann nicht. Wo ist hier also eine Beiseitesetzung des Reziprozitats⸗Grun dsatzes? Diese wäre nur vorhanden gewesen, wenn Preußen von den Gütern, die der Ausländer auf dem Rhein ins Land briugt oder aus dem Inlande aus ührt, neben seinem Em⸗ und Ausgangs⸗ zoll auch noch, wozu es conventionsmäßig berechtigt ist, den Rheinzoll erheben ließe, von dem Inländer aber nicht. Di. s8 thut es aber allgemein nicht, ohne zwischen dem In⸗ und Aus⸗ länder einen Unterschied zu machen. Daß dieser eben so wie jener nur Vortheil davon hat und die Preufische Steuer⸗Kasse allein dadurch Einbuße erleidet, ist einteuchtend. Nur das Be⸗ stäeben, auch die wohlthätigsten Maaßregeln der Regierungen ver⸗ unglimpfen zu wollen, kanng ein so hartnäckiges Mißverständn ß einigermaßen erklärlich machen. Wenn es weiter heißt: es sey mur der vortheilhafteren Lage
darin angedentet zu werden, als sey durch die Preusischen Ver⸗ sügungen beabsichtigt worden, demseiben Schaden zu thun. Dies ist aber so wenig der Fall, daß seldst, wenn für alle Güter, welche aus dem Auslande nach Mainz zur Ausladung gedracht eder von da wieder ausgeführt werden, der dortige Rheinoll erlassen werden sollte, die Preußische Regierung nichts dae en zu er n⸗ nern haben, noch eine Verletzung des Reziprozitäts⸗G. und satzes darin wittern würde.
— Gleichzeitig mit der (aestern erwähnten) neuen „Medi⸗
zinischen Zeitung“ wiecd vom 1sten Januar k. J. ad auch eine neue „Juristische Zeitung für die Königl Preußischen
von Mainz zuzuschreiben, daß dieser Umstand disher nicht nnch; theiliger auf den Handel dieses Platzes gewirkt habe, so ..
richterstatter erk ärte im Namen der Kommission, die Kamm⸗ habe sich zwar schon übder ciese Frage ausgesprochen, die Denf schrift des Herrn Glorienr sey jedoch mit so vielem Talent ab gefaßt und so gut geschrieben, daß man es für angemessen er achte, die Bittschrift auf das Nachweis⸗Bureau mederzulegen Ais einige Mitglieder diesen Vorschlag durch die Tagesordnun beseitigt wissen wollten, nahm sich Hr. von Robaul! desselbe mit Eifer an. Er begreise nicht, sagte er, wie man sich de Antrage der Kommisston widerzetzen komne; ncht heoffen woll er, daß es deshalv geschehe, well der Bittsteller mosa schen Gieu⸗ bens sey. Er sey überzeugt, daß die Kammer der mit Talen geschriebenen Bittschrift eines Kwholiken die Niederlegung au dar Nachweis⸗Bureau nicht versagen wurde; er verlange daher die gleiche Gumst fur die in Rede stebende Dentschrift. Der An trag der Keomm ssson wurde demnächst von der Versammlung ge nehmigt. — Die Bittschrift eines, Herro Lecluse, der auf Er banung einer Belgischen Keiegefloöche zur Beschützung des Han dels antrug, wurde durch die Tages⸗Drenung hesestigt. Der König hat dem Wohlthätigkeits⸗ Bureau in Lier Ei Tausend Gulden zur Vertheilung unter die Armen isdersandt Diese kleine Stadt hat durch den Aufenthalt der Truppen sehe gelitten. . Unterm 14ten d. M. hat der Minister des Innern dur seinen General⸗Secretair ein Cirkular an alle Provinzial⸗Geuver neure ergehen lassen, worin ihnen die strengste Aufmerksamkei auf Reisende, besonders auf Fremde, anempfohlen wird. Der Bürgerme ster von Brüssel hat eine Proclamation a die Einwohner erlassen, worin er da auf hinweist, daß von alle . n „ 8 7 Regie 4 8 * öö üanjt ie a⸗ en es anzunehmen ist, daß sie auf dem Transporte nach b richtet worden, dasjenige besonders aufrecht erhaltent Stadt Braunschweig den einmaligen Hanndverschen Ein⸗ und werden müsse, welches unter dem Namen Armen⸗Kolonieen beusgangs Zoll schon entrichtet haben, sollen, wenn sie auch
Staaten“ in Berlin berauskemmen. Sie woerd in wöchentluchen Lieferungen in der Buchhand ung des Herrn Ed. Branden urg erscheinen und soll alle Tages⸗Notizen umfassen, die dem peakti⸗ 1141“*“ 888 8 schen wie dem theoretischen Juristen von Interesse seyn kongen. e. Kaiserl. Hoheit der Viee⸗König G 4
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In der Residenzstadt Berlin waren 1
erkr. genes. geftorb. Bestan
bis zum 1. Dez. Mittags 2219 9790 1398 8 8 Hinzugek. bis zum 2. Dez. M traas “ 3 20 Bis zum 2. Dez. Mittags Summa 22.0 799 1401 20 Hierunter sind vom Militsir 35 17 17 1
V In ihren Wohnunzen werden behandelt 8 Personen, in den
I
Beschlüssen ihre Genchmigung zu geben, damit dieselben in die Akten des Parlaments in beiden Häusern eingetragen werdey. Daß es die Meinung dieses Hauses ist, daß diese Beschlüsse nicht gebraucht oder als Vorwand genommen werden dürfen, au⸗ tzer in den Fällen, welche unmittelbar die Vertretung des Volks von Großbritanien und Irland betreffen.“ Der Sinn dieser ganz in der herkömmlichen alterthlimlichen Sprache der Parla⸗ ments⸗Verfügungen abzefaß en Beschlüsse wäre, daß der Konig eisucht werde, ohne sich an die Einwendungen der Lords zu keh⸗ ren, die Reform⸗Bill in Kraft zu setzen.
Eine, wie es heißt, aus einer berühmten Feder geflossene Flugschrift: „Was sell aus den Lords werden?“ hat großes Auf⸗ sehen erregt. Die Lage der Pairs und die furchtbaen Folgen, weiche ihre fernere Weigerung nach sich ziehen könnte, wird darim mit den schärfsten Farben geschildert. Der Verfasser beschreibt, in welcher Laze die Tories sich bereits gegenwärtig definden, wie die Föudal⸗Herren des Mittetalters hätten sie ihre Wohnungen in Festungen verwandelt. Seit Menschengedenken, sagt er, hat keine Hauptstadt ein solches Schauspiel gewährt, wie das äußere Ansehen der Wohnungen der meisten Anti⸗Resormers; Apsley⸗ House, das Hotel des Herzogs v. Welleugton, desgleichen das Haus des Heern Alex. Baring, ist an allen Seiten mit Bret⸗ tern vernagelt; der Palast des Herzogs v. Gloucester ist in eine sörmliche Burg verwandelt, und nach Peccadilly hin sind sogar Sponische Reiter aufgepflanzt; Lord Wharneliffe hat sich in Curzon⸗Street verschanzt. Die anti⸗resorm stischen Lords kön⸗ nen, wie es heißt, nicht ausgehen, ohne sich von den Soldaten oder Polizeidienern begleiten zu lassen, und auf ihren Güitern ist die bewaffnete Nomaney aufgeboten. Der Verfasser ist gegen die Pairs⸗Creirung, um die Aazahl erblicher Gesetzgeber nicht noch ꝛmu v rmehren, wodurch ihr Ansehen wo möglich noch ver⸗
die gröbsten Excess; die Magazine der Fabrrkanten wurden er⸗ brochen und die Seidenwaaren, die man vorfand, den Flammen übergeben. G
bis in die Nacht hineinzog, walen die wegen der Lyoner Umu⸗
hen zu treffenden Maaßregein.
Der Messager des Chambres meldet: „Diesen Mor⸗ gen um 11 Uhr war die Lyoner Post noch nicht angekommen; es fehlen also die Briefe und Zeitungen aus Lyon, Grenoble, Nimes, Montpellier, Marseille und von der ganzen Linie.“
Der Temps wied durch die Unruhen in Lyon zu folgen⸗ den Bemerkungen veranlaßt: „Geht man auf die Ursachen aller Unruhen der Arbeiter zurück, so muß man sich sazen, daß sie in der Noth der unteren Kiassen liegen; unser gesellschaftli⸗ cher Zustand leidet au einer offenbar sehlerhaften Ocrganisation. Die Juli⸗Revolution sollte zwei große Resultste herbecfüuhren, die Verbesserung der Lage der armen Volksklassen und eine aus⸗ gedehnte Theiluahme der mittieren Klassen an der Gewalt. Was haben wir bis jetzt gehabt? Womtt beschäftiat sich die Regterung? Welche Noth hat sie gelindert? Welche Gesetze sind g geben wor⸗ den, um diese schmerzende Wunde unserer gesel schaftlichen Drd⸗ nung zu heilen? Man kann den Auf uhr der Aebeiter mit Ka⸗ nonen stillen, aber die Wunde ist damit nicht geheut. Man seye, was in Paris und den Dexa tements seit der neuen und strengeren Vertheilung der Auflagen geschieht; der Arbeiter, der bisher nichts zahlte, muß jetzt 6 bis 14 Fr. ge⸗ ben. Man glaubt nicht, welche Klagen diese ungewohnte Steuer erregt, und wie unpopulair die Regierung dadurch wird. Jun kri⸗ tischen Augenblicken ist vornehmlich die Eintracht der Regierung und der Majorität nöthig; Herr Périer überlege also seine Lage und die der Kammer reiflich und sehe zu, ob er einen Zustand verlängern kann, dessen Charakter sich in folgende Punkte zusam⸗ menfassen läßt: 1) eine Majorität, die ein Gesetz über die in den hundert Tagen verliehenen Grade votirt, und ein Ministerjum, doas dieser Majoritä den Kopf flößt. 2) Eine Pairs⸗Kam⸗
s Koͤnigreich Hannover, und der Herzogl. Beaunschweig. Over⸗Legaͤ⸗ nsrath August Philipo Christian Theodor von Amsberg, Com-⸗ andeur des Kurfuͤestl. Hessischen Hausordens vom goldenen Loͤwen, itter des Koͤnigl. Saͤchsischen Civil⸗Verdienst⸗Oedens und Inhaber Waterloo⸗Ehrenzeichens, suͤr das Herzogthum Braunschweig, t Vorbebalt der Rar fication ihrer allerobchsten und hoͤchsten Gou⸗ 8 nements, sich uͤher nachfolgende Praͤliminar⸗Convention vereiniat. Mailand, 23. Nov. Hannover bewilligt, daß von den vom Norden oder vom Suüͤ⸗ des Lempardisch Venetianischen Konigreiches, Erzher og Ra ner, auf den im §. 2. bezeichneten Straßen durch Hannoͤversches ist nerst seiner Familie von hier nach Venedig abgereist und am ebiet nach der Stadt Braunschweig gelangenden Handels⸗Gegen⸗ 19ten d daselbst angelangt. 8 ö nden, welche bei der Weiterversendung von Braunschweig auf jeꝛ’-422 “ 8 Straßen entweder in das Koͤnigreich Hannover eingefuͤhrt BEE1““ rden, oder nochmals durch das Hanndversche Gebiet transitiren, r 7. b 8 8 Ein von der Allgemeinen Zeitung mitgetheiltes Schrei⸗ ben aus Konstantinopel vom 26. Okt. enthätt, nachn anderen
r der einmalige Ein⸗ und Ausgangszoll, und zwar bei der er⸗ (schon bekannten) Nachrichten, Folgen es: „Die Rückkehr des
Durchfuͤhrung duech das Hanndversche Gebiet, entrichtet werde. Diese Bestimmung bezieht sich auf dieienigen Straßen, welche
Kapudan Pascha's nach den Dardanellen ist mit einigem Be⸗ fremden vernommen worden, da er, wie es hieß, zur Unter⸗
Norden uͤber die Hanndverschen Zoll⸗Recepturen zu Harburg, 8 Eanebarg), Hopte, Artlenburg, Beinkum, Hemelingen, erden (letztere bei dem Wasser⸗Transporte) in das Hannoͤver⸗ stützung der Operatonen gegen die Albauesischen Rebellen« e Gebiet und von dort uͤber die Zoll⸗Recepturen Meinhbolz, Huͤl⸗ dagegn. 5ng bis set völli 8 LZö— 8 ag. — fe 8 altf t dei 8 2 ung noch nicht rode, Gr. Lafferde, oder Dungelbeck, nach und von Braunschweig, E11I“ 11 S wie im Sif 8 — * 9 8 ange eigt worden ist, vielleicht auch nicht sob ald zu erwarten seyn ie im Suͤden uͤber die Hanndverschen Zoll⸗Recepturen Blume .“ Meivübries b 3 . uͤnden), Friedland und Bremke in das Hannoͤversche Gebict und 8i. da man durch Privatbriefe erfährt, daß der Pascha von n dort uͤber die Zoll⸗Recepturen Echte und Beinum nach und von Skutari sich nicht in so bedrängten Umständen befinde, als die aunschweig fuͤhren. 3) Die Gegenstaͤnde, auf welche diese Be⸗ Pforte’ zeither vorgegeben hat. Die Foite hat also den Zweck mung sich bezieht, sind solche, welche von ihrem Eingange in ihrer Bestimmunz nicht erreicht, ein Umstand, der für die Re⸗ aunschweig an bis zur weiteren Versendung ⸗ auf dem Herzogl. bellen von guter Verbedeutung näe, da sie am meisten die kbofe zu Braunschweig, oder b) in Privat⸗ Niederlagen unter Unterbrechung ihrer Communicationen von Morea besü chten muß⸗ ssicht und Kontrolle der Packhofs⸗Bedienten gelagert, resp. anders ten, von woher ihnen alle Art von Unteistützung zugeführt wi lade 8 „ 8 . 9 alle 2 3 g zugeführt wurde. packt oder umgeladen sind. 4)- Nachfolgende Gegenstaͤnde, 1 .Ce. 1 w “ lich: Kaffee, Zucker, Syruv, Reis, auslaͤndische Gewuͤrze, Der Reis⸗Efendi hat wegen Griechenlands sehr häufige Kouferen⸗ 5 . 1 4 zen mit dem Runssischen Botschaster und dem Enpalischen ersten Botschafts secretarr. Man ist der Meinung, daß sich die Psorte auf keine weitere Gebietsabtretungen einlassen werde, und sie soll ein neues sehr weitläuftiges Protokoll über G.jechenland,
Hospntälern 12. In Tilfit sind bis zum 24. Nov. 397 Ausbrüche der Cholera sind bemerkt:
Regterungs⸗Bezirk Stettin. Kreis Regenwalde, in Plate am 23. Nov.
erkrankt genesen gestorben Bestand. 175 218
In Hamburg sind am 30. Nov. 4 Personen erkrankt, 1 genesen und 1 gestorben. Von 874 bis dabin im Ganzen er⸗
kankten Individnen sind 332 genesen und 455 gestorben Hamburzischen Gebiete waren außerdem bis zum 27. Ne. ö r denen 9 genesen und 7 gestorben sind. In Sunderland erkrankten am 21. 2 5 3 sonen, es starben 6. ““ In Wien sind vom 24. zum 25. November erkrankt, 7 genesen und 6 gestorden
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— Im 27. Nov. 16
sinen, Taback, Thran, Talg und Franzoͤsische Weine, von
15 Personen