Regierung in unseren Häfen, an unseren Küsten, Gränzen und im Innern die zweckmäßigen Gesundheits⸗Maaßregeln ergriffen, hat sie auf den Rath des obersten Gesundheits⸗Rathes an die De⸗ putationen der Provinzial⸗Staaten Instructionen vertheilen lassen, worin alle mögliche Vorkehrungen und Vorsichts⸗Maaßregeln auseinandergesetzt werden, wenn aller Sorgfalt zum Trotz die Cholera dennoch in Belgien ausbrechen sollte.“ Einer in Lemberg erschienenen Kundmachung des K. K. Galizischen Landes⸗Guberniums zufolge, ist der zwischen Gali⸗ zien und dem Freistaate Krakau bisher bestandene Sanitäts⸗ Tordon aufgehoben und der Gränzdienst ist wieder auf die vor Errichtung dieser Cordons bestandene Handhabung der Zoll⸗ und Polizei⸗Vorschriften beschränkt worden. — Der Lemberger Ma⸗ gistrat hat dem Dr. Caspary und dem Professor Berres wegen ihrer menschenfreundlichen Anstrengungen während der Dauer der Cholera das Ehren⸗Bürgerrecht der Stadt verliehen
“ 8
vEEq111r * Erste Fortsetzung. ““ Schon der Titel des in Rede stehenden Werkes ist beachtungs⸗ werth, sowohl wegen seiner Bescheidenheit, als wegen des schon an⸗ gedeuteten Resultates, daß die Ansicht, die Cholera sey epidemischer . ““ die Oberhand gewonnen. Von den Aufeaaͤtzen selbst heißt der erste: „Bemerkungen uͤber den Verlauf der Cholera, nach Beobachtun⸗ gen im Kaiserlichen Stallhof⸗Hospitale, vom Staatsrathe Dr. Zdeckauer.“ Hier wird erst der dem Ausbruche der Cholera seit mehreren Mo⸗ naten vorangegangene allgemeine, gleichsam vorbereitende, Krank⸗ heits⸗Charakter (gastrisch⸗bilidse Fieber, Diarrhoen, Wechsel⸗Fieber) geschildert, dann die konstantesten Zeichen angegeben und zuletzt die verschiedenen Behandlungsweisen, die angewendet worden, mit dem Erfolge derselben auseinandergesetzt. Dieser Bericht umfaßt die Zeit vom 19. Junt, bis zum 6. August, in welcher 80 Kranke (davon 77 im Hospitale) behandelt wurden. Von diesen 77 (28 Maͤnner, 49 Weiber) genasen 30 (11 Maghnner, 19 Weiber) und starben 47 (17 Maͤnner, 30 Weiher), und zwar Einer in der ersten Stunde und Einer am 11ten Tage, nachdem er erkrankt, alle Andere in der Zwischenzeit. „Bemerkungen uͤber die Cholera⸗Epidemie zu St. Petersburg, vom De. Rauch, Kaiserlichen Leibarzte.“ In diesen Bemerkungen spricht der Verfasser zuerst von den Ein⸗ fluͤssen, welche die Cholera⸗Epidemie auf die meisten Individuen geaͤußert, ohne die Krankheit selbst zu erzeugen, welche immer nur nach bestimmten hinzugetretenen Gelegenheits⸗Ursachen ausbrach, zu denen er auch die Furcht vor der Ansteckung rechnet (bei welcher Gelegenheit er erklaͤrt, von seinem fruͤheren Glauben an Ansteckung zuruͤckgekommen zu seyn); dann stellt er die verschiedenen Grade und Formen der Cholera⸗Paroxysmen in einzelne Bilder von Sympto⸗ men⸗Gruppen zusammen und schließt mit den verschiedenen Heil⸗ Methoden, welche eben nach den verschiedenen Formen dieser Pa⸗ rorysmen von verschiedenen Aerzten in den Hospitaͤlern mit gutem Erfolge angewendet worden, wobei die Behauptung aufgestellt wird, daß esne spezisische Methode fuͤr die Cholera uͤberhaupt nicht erxisti⸗ ren koͤnne, daß aber gewisse Grundformen derselben so konstant waͤ⸗ ren, daß sie eine gleiche, auf rationellen Indicationen beruhende Be⸗ handlung erforderten. Sehr beruhigend ist das, was hier uͤber die von so vielen gelaͤugnete Heilkraft der Natur in der Cholera erfah⸗ rungsmaͤßig gesagt wird. „Fragmente aus einer ausfuͤhrlichen, zur Fortsetzung meiner Schrif⸗
ten uͤber die Asiatische Cholera in Rußland bestimmten Abhand⸗ llung, vom Prof. Dr. Lichtenstaͤdt.“ Der an Erfahrungen in der Cholera so reiche Verfasser be⸗ schreibt zuerst 6 verschiedene Formen, auf welche sich alle ihm vor⸗ gekommene Cholera⸗Modificationen reduciren ließen, und fuͤgt dann die Therapte hinzu, in welcher er, nachdem er seine Ueberzeugung ausgesprochen, daß bei nur einigermaßen heftigem Cholera⸗Anfall nie die Natur allein ohne Arzenetmittel Heilung bewirke, das, „was er selbst erfahren und durch Nachdenken ermittelt hat“, in folgen⸗ den Abschnitten auseinandersetzt: Von der Verhuͤtung der Afcati⸗
1776
12 *
schen Cholera; von der Behandlung der obgenannten Formen; von der Behandlung der einzelnen Erscheinungen; von dem Werthe ein⸗ zelner Mittel. Diese Gegenstaͤnde sind jedoch nicht ausfuͤhrlich be⸗ handelt, da der Verfasser sich dies fuͤr die angedeutete groͤßere Ab⸗ handlung vorbehaͤlt.
„Andeutung meiner Behandlungsweise der epidemischen Cholera,
vom Staatsrath Dr. Lerche.”“)
Diese Abhandlung ist in mehrfacher Beziehung lehrreich und inter⸗ essant. Der Verfasser sah die Nutzlosigkeit der vorherrschenden Heil⸗ methoden, ward selbst nach großer Anstrengung, Schreck und Er⸗ kaͤltung von der Cholera befallen und durch ein Brechmittel geheilt und hat nachher bei einer sehr milden, nach den verschiedenen geschil⸗ derten Graden und Formen abgeaͤnderten, Behandlung ausgezeichnet gluͤckliche Resultate gewonnen. Nach ihm beruhen die verschiedenartig⸗ sten Krankheits⸗Symptome auf einer zuweilen verschieden modificirten Grundform, die ihn eben in der Therapie leitete. Jene Grundform schil⸗ dert er als Erethismus des oberen Abdominal⸗Nervengeflechts, vorzuͤg⸗ lich des Sonnengeflechts, oft zu furchtbarer Hoͤhe gesteigert, mit hervor⸗ stechender Tenden; zur Paralyse und Ueberladung des Blutes mit Kohlenstoff, Umaͤnderung desselben in eine Theerahnliche Fluͤssigkeit, gleichzeitiges Sinken der arteriellen Gefaͤßthaͤtigkeit, besonders der Kapillar⸗Gefaͤße, Unterdruͤcktseyn, ja gaͤnzliche Cessation der Haut⸗ und Nieren⸗Function und durch Kraͤmpfe bedingte Hemmung der Gallen⸗Ergießung; die zuweilen gleichzeitige, oͤfrers konsekutive Af⸗ fection des Medullar⸗ und Cerebral⸗Nerven⸗Systems. ist, durch sol⸗ ches bezeugende Krankheits⸗Erscheinungen, außer Zweifel gesetzt. Die besaͤnftigende und ableitende Methode war daher die Grund⸗Indi⸗ cation seiner Therapeutik. Nachdem hierauf der Einfluß der Epide⸗ mie in denjenigen Erscheinungen geschildert ist, welche einzeln bei fast allen Individuen aller Staͤnde vorkamen, giebt der Verfasser 12 Krankheitsgeschichten, um anschaulich zu machen, wie die hervorste⸗
chendsten Krankheits⸗Erscheinungen sich verschiedentlich aussprachen.
Bei allen ward die Heilung erreicht. K
(Fortsetzung folgt.)
Mehrere der Herren Prediger unserer Hauptstadt haben sich, auf den Vorschlag des Kandidaten der Theologie, Herrn Paul Friedrich Voigt, entschlossen, demselben Predigten, welche sie, während der Dauer der Cholera⸗Seuche, in hiesigen Stadt⸗Kir⸗ chen gehalten haben, zur Vereinigung in einer Sammlung an⸗ zuvertrauen, welche bei. Bechtold und Hartje (Jäger⸗Straße 27 a.) auf Subseription (zu einem Thaler das Exemplar) erscheinen soll.
Der Ertrag dieser Predigt⸗Sammlung, nach Abzug der Papier⸗
und Druck⸗Kosten, ist der dereinstigen Versorgung solcher Kinder hiesiger Bürger gewidmet, welche durch die Cholera ihre Eltern verloren und ihrer Dürftigkeit wegen die Aufnahme in das Große Friedrichs⸗Waisenhaus erlaungt haben. Indem wir dieses Unternehmen dem Publikum hierdurch empfehlend bekannt ma⸗ chen, bemerken wir, daß alle hiestge Buchhandlungen und die sämmtlichen Armen⸗Kommisstonen Subsecriptionen annehmen und solches auch auf unserer Anmeldungs⸗Stube (im sogenann⸗ ten Deutschen Thurm auf dem Gendarmen⸗Markt), Morgens von 9 bis 1 Uhr, geschieht. “ 4 Berlin, den 2. November 1837. 1 D WmenHireetionmn.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 7. Dez. Im Opernhause: Romeo und Julia, Trauerspiel in 5 Abthetlungen.
Im Schauspielhause. Pour la rentrée de Mr. Francisque: 1) EFhéritière. vaudeville en 1 acte, par Scribe. 2) Les pre- mières amonrs. vaudeville en 1 acte, par Scribe. 3) La pre- mière représentation de: Monsieur Cagnard. folie du jour en 1 acte, mélée de couplets, par Mr. Mélesville. Dans la se- conde pièce Mr. Francisque remplira le rôle de Charles; et dans la troisième celuni de Mr. Cagnard.
Donnerstag, 8. Nov. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗
Sumnm.
male wiederholt: Frauen⸗Freundschaft, Lustspiel in 1 Akt. Hier⸗ auf: Freien nach Vorschrift, Lustspiel in 4 Abtheilungen. Freitag, 9. Nov. Im Hpernhause: Zum erstenmale: Die umgeworfenen Wagen, komische Oper in 2 Abtheilungen, srei nach dem Französischen von C. Blum. Musik von Boyeldien. Hierauf: Das Schweizer⸗Milchmädchen, Ballet in 2 Abtheilun⸗ gen. (Dlle. Therese und Fanny Elsler werden hierin tanzen.)
Königstädtisches Theater. Mittwoch, 7. Dez. Scenisch⸗musikalische Abend⸗Unterhal⸗ tung in 2 Abtheilungen. (Im Kostüm.) Die zu dieser Vorstellung gültigen Billets sind mit „Dien⸗ stag“ bezeichnet. XX““
Berliner Börse.
Den 6. Dezember 1831. 8 Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel, (Preczss. E 2r ef. 7eε
IreeFI nnS44Kxmvne . St.-Schuld-Sch. 94 93 ¾ [O stpr. Pfandbrf. Pr. Engl. Anl. 18 100 ⅔ ,100 Pomm. Pfandbr. Pr. Engl. Anl. 22 100 ⅜ 100 Kaur- u. Neum. do. Pr. Engl. Obl. 30 89 88 ⅔ Schlesische do. Kurm. Ob. m.l. C. 5 Rkst. C. d. K.-u. N. Nmk. Int. Sch. dt. Z.-Sch. d. K.-u. N. Berl. Stadt-Obl. “
Königsbg. do. Holl. vollw. Duk
Eibinger do. 1b Neue dito. 19 ½
Danz. do. in Th. — b Westpr. Pfandb. 97 Friedrichsd'or . 13 ½ 13 983¾ Disconto. 3 4
Grosshz. Pos. do. Preuss Com Vechsel ] Brief. denn rLMHEMAISIxNACHeHxera eMdlan Hux ramxl ZI“ 195
Kurz 146 .250 Fl. 2 Mt. 144% 00 Mk. Kurz — 300 MHUk. 2 MHt. 1 LSti. 3 Mt. 3 26 ½ ,6 269
.300 Fr. 2 Mt. 8 150 Fl. 2 Mt. 150 Fl. 2 Mt. 100 Thl. 2 Mt.
. 100 Thl. 8 Tage 150 Fl. 2 Rt. 100 Rbl. 3 Woch. 600 Fl. Kurz
eISEerresieesn
kulaeese- AmESSDAExxr Amsterdam. dito 8 Hamburg .. dito London Paris. Wien in 20 Xr. Augsburg.. Breslau Leipzig — Frankfurt a. N Petersburg PN. Warschau.
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 1. Dezember. b Niederl. wirkl. Schuld 40. Kanz-Billets 15 ½. 6proc. Anl. von 42 Mill. 87 ½. Oesterr. 5proc. Metall. 82 ½. Russ. (von 18 ¾⅔ ½) 91, do. (von 1831) 84. Neap. Falc. 72 ½. Span. perp. 46 .
CRs beEsSRMRRERNk rnrI DEen 1115 NEUESTE PBIRSEN-NACMRICRTEN. Frankfurt a. M., 3. Dez. Oesterr. 5proc. Metall. 86 1½.
86 ¾. 4proc. 77 ½. 77 2.—„9. 2 ½2proc. 45 ½. 1proc. 20 ⅛. B. Bank
Actien 1367. 1365. Partial⸗Obl. 127 ¼. 127 ⁄. Loose zu 100 Fl.
Nedacteur John. Mitredacteur Cottel. “ Gedruckt bei A. W. Hayn.
Bekanntmachungen.
Von dem Koͤnigl. Preuß. Hofgerichte von Pommern und Ruͤ⸗ gen sind durch die heute erlassenen, und in den Stralsunder Zei⸗ tungen in extenso abgedruckten oͤffentlichen Vorladungen alle die⸗ jenigen, welche an das, von dem Eigenthuͤmer Duncker auf Bolten⸗ hagen, jetzt zu Wyck, an den Paͤchter Neumann abgestandene, bis Trinitatis 1843 laufende Pachtrecht des, der Kaͤmmerei der Stadt Demmin gehoͤrigen Guts Nossendorff, die cedirten, bei der Stadt Demmin stehenden Vorschußgelder von 2703 Thl., und das bei der
Neu⸗Brandenburagschen Versicherungs⸗Societaͤt stehende Legegeld, ferner an das verkaͤuflich mit uͤberlassene Vieh, Feld⸗ und Wirth⸗ schafts⸗Inventarium, auch zwei daselbst befindlichen Gebaͤuden, als einen Schaafstall und einen Kartoffelkeller, aus irgend einem recht⸗ lichen Grunde Forderungen und Anspruͤche haben koͤnnten, vorge⸗ laden, solche am 25. November, oder 22. December d. J., oder 31 Januar k. J. hierselbst anzugeben und gehoͤrig zu beglau⸗ bigen, widrigenfalls sie durch den am 21. Februar k. . zu erlas⸗ senden Praͤclusiv⸗Abschied fuͤr immer damit werden abgewiesen werden.
Datum Greifswald, den 20. October 1831.
Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen. · 8 v. Moͤller, Director.
—
8 8
Edicetal⸗Citation.
Ueber das nachgelassene Vermoͤgen der hier verstorbenen Mo⸗ dehaͤndlerin Justine Brenner ist der Concurs⸗Prozeß eroͤffnet, und zur Anmeldung und Nachweisung der Anspruͤche ein Termin auf
den 26. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts⸗Rath Belitz an hiesiger Landgerichtsstelle anberaumt worden. b b
Alle diejenigen unbekannten Glaͤubiger, welche Forderungen an die Brennersche Concurs⸗Masse zu haben glauben, werden daher bierdurch vorgeladen, in diesem Termine entweder in Person oder durch einen gehoͤrig bevollmaͤchtigten und mit Information ver⸗ sehenen Justiz⸗Kommissarius, von denen in Ermangelung eigener Bekanntschaft die Herren Justiz⸗Kommissarien Roͤtger, Reichart, Dr. Hadelich und Dr. Koch sen. vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Anspruͤche an die Masse anzumelden und nachzuweisen, widri⸗ falls sie mit denselben ausgeschlossen, und ihnen gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Erfurt, den 17. September 1831.
Koͤnigl. Preuß. Landgericht.
Zur Eroͤrterung und Feststellung mehrerer, auf die nahe Voll⸗
endung der Kunststraße von Franzoͤsisch⸗Buchholz bis Prenglau, und den Ruͤckkauf derselben von Seiten des Staats, Bezug habenden dringenden Gegenstaͤnde, beehren sich die Unterzeichneten saͤmmt⸗ liche resp. Actionairs, in Beziehung auf den §. 14. des Statuts 31. December 1827, zu einer außerordentlichen General⸗Ver⸗ EC1166 den 16. December c., Vormittags 10 Uhr,
Ilgemeiner Anzeiger fuͤr die
im rathhaͤuslichen Sitzungs⸗Saal zu Prenzlau hierdurch ganz erge⸗ benst einzuladen. .“ 1 Prenzlau, den 25 November 1831.
1 8 — 8 Die Vorsteher der Actien-Gesellschaft zum Bau der Chaussée von der Loͤffelbruͤcke bei Franzoͤsisch⸗Buchholz bis Prenzlau von Arnim. von Winterfeld. Busch.
☛
Literarische Anzeigen.
Bei Aug. Ruͤcker, Fischerbruͤcke Nr. 26, ist so eben erschie⸗ nen und brochirt fuͤr 1 Thl. 10 sgr. zu haben: Adreß⸗Kalender (offizieller) fuͤr die Koͤnigl. Haupt⸗ und Residenz⸗Staͤdte Berlin und Porsdam, auf das Jahr 1831. Den Hosstaat Sr. Majestaͤt des Koͤnigs und der Kodnigl. Prinzen und Prinzessinnen; die Besatzung; die ober⸗ sten Staats-, desgleichen die Provinzial⸗ und deren Unterbe⸗ hoͤrden; die wissenschaftlichen Anstalten; die Kirchen und Schu⸗ len; nebst anderen gemeinnuͤtzlichen Nachrichten enthaltend. 888
Mit Neujahr 1832 erscheinen in unserm Verlage:
Spindler's Zeitspiegel. (Zweiter Jahrgang). Lieferun⸗
gen aus dem Gebiete der Romantik, der Kunst, der Ge⸗ schichte und des Lebens.
Jaͤhrlich 52 Hefte oder 6 große Octav⸗Baͤnde, wovon jede Woche regelmaͤßig 1 Heft 2 3 Bogen, in Petitschrift, mit ele⸗ gantem Umschlage, portofrei uͤberliefert wird. Abonnements⸗ Preis per Jahr 18 Fl., oder 11 Thl.
Karlsruher Unterhaltungs⸗Blatt. (Fuͤnfter Jahr gang). Ein unterhaltendes und belehrendes Bilderwerk fuͤr alle Staͤnde, Jung und Alt.
Jaͤhrlich 52 ausgefuͤhrte Zeichnungen mit 26 Bogen Tert in groß Quarto, wovon jede Woche regelmäßig 1 Tafel mit ½ Bogen Text portofrei uͤberliefert wird. Abonnements⸗Preis per Jahr 5 Fl. 12 Kr., oder 3 Thl.
Dasselbe mit weitern 26 Tafeln, ganz neue Composi⸗ tionen, in denen die Hauptmomente aus anziehenden Er⸗
zaͤhlungen und Novellen, die interessantesten Situationen
aus den Heldengedichten Homer's, Virgil's, Tasso's, Dante's, Ossian's, Milton’'s und Wieland's, aus den dramatischen Schoͤpfungen Sophokle'’'s, Aristopha⸗ ne's, Shakespear's, Calderon's, Racine's, Cor⸗ neille's, Molier's, Schillers und Goͤthe's, — das Erhabendste aus der heiligen und religioͤsen Dichtung — und mitunter auch Scenen aus dem wirklichen Leben bildlich dargestellt werden. Zur Ausfuͤhrung dieser Compositionen waren wir so gluͤcklich, einen Kuͤnstler zu gewinnen, der, wie seine Leistungen beweisen werden, auch den Anforderun⸗ gen des gebildetsten Geschmackes Genuͤge zu leisten vermag, und dem Herr Geheimerath von Goͤthe, auf die Ueber⸗- sendung von 16 großen Handzeichnungen zu seinem gefeier⸗ ten Faust, in einem sehr verbindlichen Schreiben gluͤckwuͤn⸗ schend, die Zusicherung gegeben: „Die Weimarischen
„Kunstfreunde haͤtten das vorzuͤgliche Talent des „geistreichen jungen Kuͤnstlers bewundert.“
Im Ganzen jaͤhrlich 78 Tafeln mit ausfuͤhrlichem Texte in groß Quarto, wovon jede Woche regelmaͤßig 1 Zeichnung mit Text und dazu alle 14 Tage eine weitere ganz neue Composi⸗ tion geliefert wird Abonnements⸗Preis per Jahr 7 Fl. 36 Kr., oder 4 Thl. 8 gr.
LE MoONDE EN ESTAMPES, mélanges de littérature, de géographie, d'histoire, d'histoire naturelle, etc. Descriptions de monumens remarquables, des moeurs usages et coutumes des divers peuples du monde.
Das ist: 2 Die Welt in Bildern, oder bildliche Darstellungen aus der Naturgeschichte, Laͤnder« und Voͤlkerkunde, Geschichte und schoͤnen Literatur, nebst ausfuͤhrlicher Erklaͤrung und Erlaͤuterung derselben in Beschreibungen und Erzaͤhlungen. Amuser, instruire, rendre meilleur. Zu unterhalten, zu unterrichten, besser zu werden.
Unter diesem Titel: LE MoNxpE EN ESTAMPRs etc. erscheint
eine freie Uebertragung des Karlsruher Unter⸗ haltungs⸗Blattes ins Franzoͤsische, von einem ausgezeichneten Gelehrten Frankreichs, dessen neuestes Werk: „Historische Uebersicht der franzoͤsischen Sprache und Literatur“ naͤchstens unter die Presse kommt.
Jaͤhrlich 52 ausgefuͤhrte Zeichnungen mit 26 Bogen Text in groß Quarto, wovon jede Woche 1 Tafel mit ½ Bogen Dert, im reinsten franzoͤsischen Style abgefaßt, portofrei uͤberliefert wird. Abonnements Preis per Jahr 5 Fl. 12 Kr., oder 3 Thl.
Elegante Welt. (Zweiter Jahrgang). Journal fuͤr die neue⸗ sten und geschmackvollsten Moden der Herren
Jeden Samstag erscheint in gr. 8 v%. eine huͤbsch colo⸗ rirte Tafel mit ausfuͤhrlichem deutschen Texte in elegantem Umschlag. Abonnements⸗Preis halbjaͤhrlich 3 Fl, oder 1 Thl. 16 gr.
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Jeden Samstag erscheint in gr. Svo' eine huͤbsch colo⸗ rirte Tafel mit ausfuͤhrlichem deutschen Texte in elegantem Umschlag. Abonnements⸗Preis halbjaͤhrlich 3 Fl., oder 1 Thl. 16 gr.
Unentgeldlich werden, von Zeit zu Zeit, beigegeben:
1) in Natura, kleine Muster von den neuesten, am meisten in Mode kommenden Putz⸗- und Kleider⸗Stoffen, um am Stoffe selbst Farbe, Dessins ꝛc. beurtheilen zu koͤnnen.
2) getreue Nachbildungen von den in Paris und Lyon neu herauskommenden, geschmackvollsten und gangbarsten Seiden⸗ und anderen Zeugen, um hiernach beim Einkaufe seine Auswahl treffen zu koͤnnen.
Die naͤchsten Nummern bringen in Natura: aventurine, feuille d'Acauthe; darauf folgt: gris iaglioni.
Elegante Welt. (Zweiter Jahrgang). Tischler und Tapezierer ꝛc.
Jeden Samstag erscheint in gr. 4io0 eine colorirte Ta⸗ fel mit Bezeichnung der Gegenstaͤnde. Abonnements⸗Preis halb⸗ jaͤhrlich 3 Fl. 36 Kr, oder 2 Thl.
Ueber saͤmmtlich vorstehende Schriften wurden an alle Buch⸗ handlungen ausfuͤhrliche Anzeigen versandt. Karlsruhe, im November 1831. C. F. Muͤ ller sche Hofbuchhandlung.
Modejournal fuͤr
Berlin, Donnerstag den Sten Dezember
e
—
Kyenik des dTag es.
Se. Majestät der König haben dem Ober⸗Hofmeister des Herrn Herzogs von Anhalt⸗Köthen, Freiherrn von Sternegg den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen geruht.
Se. Majestät der König haben dem Prediger Killmar zu den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen geruht. “
Se. Königliche Majestät haben den Ober⸗Landesgerichts⸗ Assessor Schröder zum Rath bei dem Ober⸗Landesgericht zu Insterburg Allergnädigst zu ernennen geruht. 8 8
Bekanntmachung.
Die nach und durch Sachsen gehenden Pakete müssen in Folge der dort gegen die Cholera getroffenen Schutz⸗Maaßregeln in Wachsleinwand verpackt werden; auch ist die Angabe des In⸗ halts auf den Adressen erforderlich, damit bei der auf der Gränze stattfindenden Reinigung das Verderben desselben möglichst ver⸗ ütet werden könne.
Das Publikum wird hierauf ausmerksam gemacht.
Berlin, den 6. Dezemder 1831. General⸗Post⸗Amt.
1 Angekommen: Der Kurfürstl. Hessische Geheime Lega⸗ tions⸗Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Mmi⸗ ster am hiesigen Hofe, von Steuber, von Dresden.
eitungs⸗Nachrichte Tqlaganh
Freankresi ch.
Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 29. Nov. Zu An⸗ fang dieser Sitzung legte der Präsident des Minister⸗ Raths die beiden von der Deputirten⸗Kammer bereits ange⸗ nommenen Gesetz⸗Entwürfe wegen der Penstonairs der alten Eisil⸗Liste und wegen der nachträglich zur Unterstützung der Aus⸗ länder, die in Frankreich emen Zufluchtsort gesucht haben, ver⸗ langten Summe von 500,000 Fr. vor. Den letteren motivirte Herr Cas. Périer in folgender Weise:
„Seit dem Jahre 1814 bis auf den heutigen Tag sind unserem Lande eine Menge von Auslaͤndern zugestroͤmt, die sich wegen ihrer Theilnahme an politischen Ereignissen genoͤthigt sahen, ihr Vater⸗ land zu verlassen. Nicht zufrieden damit, ihnen einen Zufluchtsort zu gewaͤhren, hat Frankreich auch ihre ungluͤckliche Lage erleichtern wollen und zu diesem Behuf kein Opfer gescheut. Betraͤchtliche Summen sind wiederholentlich zur Vertheilung unter die Fremdlinge bewilligt worden und in dem Budget von 1831 haben wir fuͤr die⸗ sen Zweck einen besonderen Kredit von 1 Million verlangt. Diese Summe hat sich indeß als unzulänglich erwiesen und wir kommen daher, um von Ihnen einen Zuschuß von 500,000 Fr. zu verlan⸗ gen, bis die Zukunft uns belehrt haben wird, ob bei den neuen Unfaͤllen, die (wie sich voraussehen laͤßt) die Fran⸗ zoͤsische Großmuth in Anspruch nehmen werden, jene Huͤlfs⸗ mittel ausreichen oder nicht. (Sensation.) Mittlerweile wieder⸗ holen wir, was wir bereits in der Deputirten⸗Kammer gesagt haben: daß naͤmlich in dem vorliegenden Falle nicht die Politik, sondern allein die Menschlichkeit der Beweggrund unseres Handelns ist. Indem die Regierung auf solche Weise die Sache der Politik gaͤnzlich aus dem Sptiele laͤßt, hat sie die Meinungen derer, zu de⸗ ren Wohlthaͤterin sie sich macht, nicht weiter zu untersuchen; sie unterstuͤtzt nicht bloß das Ungluͤck, ste ehrt es auch. Dasselbe Schick⸗ lichkeits⸗Gefuͤhl aber, das ihr diese Gesinnungen gegen die Fluͤcht⸗ linge eingiedt, floͤßt ihr auch, den fremden Maͤchten gegenuͤber, Ruͤcksichten ein, die sie niemals aus den Augen lassen wird. Wir erklaͤren es daher offen: nicht die politischen Handlungen dieser Aus⸗ laͤnder sind es, die wir unterstuͤtzen, und wir protestiren laut gegen jede politische Auslegung eines bloßen Aktes der Freigebigkeit und Gastfreundschaft. Ich halte es fuͤr uͤberfluͤssig, hinzuzufuͤgen, daß die Regierung von denen, die sich ihrer Unterstuͤtzung erfreuen, auch verlangt, daß sie die Gesetze beobachten, die oͤffentliche Ordnung in unseren Verhaͤltnissen mit dem Auslande ehren, daß sie, mit einem Worte, keine dee Pflichten aus dem Auge lassen, die ihre Lage und das Gefuͤhl der Dankbarkeit ihnen auflegen. Wenn in neuerer Zeit diese Pflichten noch von einigen unter ihnen verkannt worden sind, so hat die Regijerung Maaßregeln ergriffen, wozu die bestehende Ge⸗ setzgebung sie ermaͤchtigte und deren Wirksamkeit sich sofort gezeigt hat. Wir hoffen, daß diese Kammer, beseelt von denselben Gesin⸗ nungen wie die Deputirten⸗Kammer, den Gesetz⸗Entwurf, den ich hiermit auf Befehl des Koͤnigs vorlege, sanctiontren werde.“
Nachdem der Minister noch diesen Entwurf selbst vorgelesen hatte, berichteten der Marquis v. Catelau und der Graf von la Villegontier über verschiedene Gesetz⸗Entwürfe von örtli⸗ chem Interesse. — Mehrere ähnliche Gesetz⸗Entwürfe, welche die Deputirten⸗Kammer bereits angenommen hat, wurden sodann von dem Handels⸗Minister eingebracht. — Am Schlusse der Sitzung wurden noch einige unerhebliche Bittschriften⸗Berichte abgestattet.
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 29. November theilte Hr. Lachdze jun. die nachstehende Propo⸗ sition mit, nachdem sämmtliche Bureaus für die öffentliche Vor⸗ lesung derselben gestimmt hatten: „Art. 1. Mit dem Jahre 1832 soll die Personal⸗ und Mobiliar⸗Steuer, wie vor dem Ge⸗ setze vom 26. März 1831, wieder eine Repartitions⸗Steuer wer⸗ den. Art. 2. Derselbe Erhebungs⸗Modus soll auch, vom näch⸗ sten Jahre an, bei der Thür⸗ und Fenster⸗Steuer stattfinden. Art. 3. Ein neuer Gesetz⸗Entwurf wegen der Repartition dieser Steuern soll unmittelbar den Kammern vorgelegt werden.“ Bei der großen Wichtigkeit des Gegenstandes entschied die Versamm⸗ lung, daß Hr. Lachdze seinen Antrag sofort entwickele. Dies letztere geschah. Hr. Lachsze bemerkte in einem sehr ausführ⸗ lichen Vortrage, daß er weit entfernt sey, auf eine Herab⸗ setzung des Ertrages der gedachten Steuern anzutragen, in⸗ dem er sehr wohl wisse, daß hieran vor der Hand noch
—
nicht zu denken sey; indessen sey die gegenwärtige Erhe⸗ bungs⸗Methode drückend und müsse daher, wenn anders man die Ruhe des Landes nicht aufs Spiel setzen wolle, noth⸗ wendig geändert werden. Nach einigen Bemerkungen des Groß⸗ siegelbewahrers beschloß die Kammer einstimmig, den Vor⸗ schlag in Erwaͤgung zu ziehen. Es erhob sich darauf eine sehr weitläuftige Debatte über die Frage, ob die Proposttion dem mit der Prüfung des Budgets beauftragten Ausschusse oder einer besonderen Kommission zu überweisen sey. Die Opposttions⸗ Partei stimmte, indem sie sich auf das Reglement berief, für die letztere Alternative. Mehrere Deputirte der Centra glaubten dagegen, daß es besser sey, den ersteren Ausweg zu wählen, da die Proposttion im genauesten Zusammenhange mit dem Bud⸗ get stehe. Wenn, meinte Hr. Humann, der vorgeschlagene Modus eine Verminderung in der Einnahme erwarten lassen sollte, so müsse die Budgets⸗Kommission den Ausfall auf andere Weise zu decken suchen, da der Staat sonst einem Bankerott entgegenge⸗ hen würde. Hr. Laffitte, von dem bekonntlich das gegenwärtig be⸗ stehende Gesetz, wonach die Personal⸗ und Mobiliar⸗Steuer eine Quotitäts⸗Steuer ist, herrührt, fand dasselbe seinem Prinzipe nach gut, glaubte jedoch ebenfalls, daß es einiger Verbesserungen fähig sey. Er sowohl, als noch ein anderer Redner, Hr. Chail⸗ lou, stimmten für die Ueberweisung der Proposttion an die Bud⸗ gets⸗Kommission. Als der Prästdent hierüber abstimmen lassen
[wollte, widersetzten sich die Herren Voyer d'Argenson und
Demargay dieser Absicht, indem das Reglement posttiv die Er⸗ nennung einer besonderen Kommission verlange. Der Finanz⸗ Minister hielt es indeß für durchaus nothwendig, in dem vor⸗ liegenden Falle von dem Reglement abzuweichen, indem die Kom⸗ mission für das Eimnahme⸗Budget sich bereits mit derselden Frage beschäftige und die Ernennung einer zweiten Kommission daher nur zu Verwickelungen führen würde. Nach vielem Hin⸗ und Herreden beschloß endlich die Kammer, die Proposition des Hrn. La⸗ cheze der Budgets⸗Kommission zuzustellen. — An der Tagesordnung war jetzt die Fortsetzung der Berathungen über die Reform mehrerer Artikel des Strasgesetzbuches. Nachdem Tages zuvor verschiedene Amendements des Inhalts, daß man die Devportation künftig durch lebenslängliche oder mehrjährige Festungsstrafe ersetze, noch einmal an die Kommission verwiesen worden waren, erklärte der Berichterstatter, Herr Dumont, sich jetzt für die Annahme die⸗
ser Amendements, indem er zuglesch diejenigen Artikel des Straf⸗
gesetzbuches näher bestimmte, wo die Strafe der Deportation in lebenslängliche Festungsstrafe, in lebenslängliche Zwangsarbeit, oder in Festungsstrafe für gewisse Jahre zu verwandeln seyn würde. Herr Salverte erhob sich gegen das Prinzip der lebenslanglichen Festungsstrafe, wogegen Herr Mérilhou darauf hinwies, daß es sich hier gerade von denjenigen Verbre⸗ chen handle, von denen die westlichen Departements heimge⸗ sucht wären; wollte man sonach die Strafe der Devportation allzu sehr mildern, so würde man dadurch das Unwe⸗ sen in diesen Provinzen gleichsam begünstigen und es der Regierung unmöglich machen, demselben wirksam zu steuern. Herr Debelleyme war der Meinung, daß eine 20 bis 30 jäh⸗ rige Festungsstrafe ein hinlängliches Aequivalent für die Depor⸗ tation sey, vorzüglich wenn man erwäge, daß mit jener Strafe auch noch die körperliche Todeserklärung verknüpft werden solle. Als es zuletzt zur Abstimmung kam, pflichtete indeß die Mehr⸗ heit der Versammlung dem Antrage der Kommission bei und ver⸗ fügte sonach die lebenslängliche Festungsstrafe, statt der bis⸗ herigen Strafe der Deportation, gegen jedes Individuum, das sich, dem 82sten Artikel des Strafgesetzbuches gemäß, auf recht⸗ lichem Wege im Besitze von Fortifications⸗Plänen, Rissen von Zeughäusern, Häfen und Rheden befindet und dieselben dem Feinde oder den Agenten einer fremden Macht ausliefert. Am folgenden Tage sollte die Berathung fortgesetzt werden.
Paris, 30. Nov. Vorgestern wurden der Königl. Preußi⸗ sche Gesandte, Freiherr v. Werther, der Herzog v. Broglie und der Marquis von Sémonville vom Könige und der Königin empfangen.
Die Nachrichten aus Lyon lauten, dem Moniteur zufolge, fortwährend beruhigend; eine Depesche des dortigen Präfekten vom 27sten d. M. meldet, daß die Kunde von der nahe bevor⸗ stehenden Ankunft des Herzogs v. Orleaus den günstigsten Ein⸗ druck auf alle Gemüther hervorgebracht habe. Eine aus Mit⸗ gliedern der Municipalität und Einwohnern von allen Klassen bestehende Deputation hatte den General Roguet um die Ruück⸗ kehr der Truppen gebeten und diese würde bereits erfolgt seyn, wenn man nicht die Besehle des Prinzen abwarten zu müssen geglaubt hätte. Zu diesem hat sich eine zweite Deputation be⸗ geden. Der irre geleitete Theil der Lyoner Einwohnerschaft zeigte täglich bessere Gesinnungen und die in der Stadt herrschende Ordnung war als der Vorbote einer baldigen gänzlichen Unter⸗ werfung zu betrachten. Aus den von der Behörde gesammelten Angaben erhellt, daß die Zahl der bet den Unruhen Getödteten und Verwundeten sehr übertrieben worden ist. Eine aus Tre⸗ vonx vom Kriegs⸗Minister an den Präsidenten des Minister⸗ Rathes gerichtete telegraphische Depesche vom 29sten mel⸗ det, daß in Lyon fortwährend Ruhe herrschte. Aus allen Korrespondenzen aus den Provinzen ergiebt sich, daß der Lyoner Aufstand nirgends Nachahmung gefunden hat. — Am 26sten d. M. erließ die Mairie von Lyon eine Bekannt⸗ machung, des Inhalts, daß der am 1sten d. M. mit Uebereilung festgestellte Tarif revidirt und vervollständigt werden würde, daß die Seiden⸗Fabrikanten zusammen berusen werden sollten, um ihre Stellvertreter bei diesem Geschäfte zu ernennen und daß diese Stellvertreter mit den Abgeordneten der Werkmeister der Arbeiter über die Tarifs⸗Preise debattiren sollten, so daß der voll⸗ ständige Tarif bis zum 15. Dec. von beiden Theilen unterzeich⸗ net sehn werde. Bis dahin macht sich die Stadt nöthigenfalls verbindlich, aus der städtischen Kasse die erforderlichen Fonds zu entnehmen, um den Werkmeistern die Bezahlung des Arbeits⸗ lohns für die seit dem 21sten d. M. in Arbeit gegebenen Sei⸗ denstücke nach dem Tarif vom 1. Nov. sicher zu stellen. Dis
Zahl der im Stadt⸗Hospital liegenden Verwundeten betrug 223, wovon bis zum 26sten Abends nur 8 gestorben waren. Der Präsident des Minister⸗Raths hat als Minister des
Innern unterm 23sten d. M. an die Präfekten der östlichen und
nördlichen Departements ein Rundschreiben erlassen, worin er ihnen empfiehlt, die in Frankreich ankommenden Polnischen Flücht⸗ linge mit derjenigen Rücksicht aufzunehmen, die man ihrem Un⸗ glücke und der Theilnahme, die ste einflößen, schuldig sey. Der Kriegs⸗Minister habe bereits Befehl ertheilt, alle Offiziere, Un⸗ teroffiziere, Gemeine und Militair⸗Beamten, die zur Polnischen Armee gehört haben, aufzunehmen, ihnen Kleider, Lebenemittel und Wohnung zu gewähren und Marschrouten nach Avignon auszustellen. Auf dieselbe Weise soll mit den zum Militairdienste tauglichen Polen vom Civilstande verfahren werden, wenn slie sich nach demselben Depot zu begeben wünschen. Diejenigen Polnischen Flüchtlinge, die zum Militair⸗Dienste nicht ge⸗ neigt oder für ihn nicht tauglich sind, sollen nach der zu ihrem einstweiligen Aufenthaltsorte bestimmten Stadt Chateau⸗ roux gesandt und mit Reisegeldern versehen werden, die indessen nicht 50 C. für jeden Erwachsenen und 25 C. für jedes Kind übersteigen dürfen. Am Schlusse seines Rundschreibens fordert Herr C. Périer die Präfekten auf, ihm alle fünf Tage die Na⸗ mensliste der in ihren resp. Departements angekommenen Pol⸗ nischen Flüchtlinge mit Angabe ihrer gesellschaftlichen Stellung, ihrer Familien⸗ und Vermögensverhältnisse einzusenden und gegen die Einschleppung der Cholera durch diese größtentheils aus an⸗ gesteckten Ländern kommenden Fremolinge die vorgeschriebenen Vorsichtsmaaßregeln zu befolgen. 8
Der Montteur promulgirt mit dem Datum des 24sten d. M. das Gesetz, wodurch der dem Finanz⸗Minister im vorigen Jahre bewilligte Fonds von 460,000 Fr. für die National⸗Be⸗ lohnungen auf die Summe von 660,000 erhöht wird.
Der Minister des Handels und der öffentlichen Bauten hat den vom Hagelschlag heimgesuchten Departements der Mayenne und der Ober⸗Pycenäen 23,000 Fr. an Geld⸗Unterstützungen be⸗ willigt. Derselbe Minister hat die Vollendung des Baus des Justizpalastes von Caen genehmigt, wofür die Kosten auf 338,000 Fr. veranschlagt sind.
Der ehemalige Präfekt des Departements der Maine und Loire, Herr Frottier de Bagneur, ist bei Pouzanges in der Vendée verhaftet worden.
Mehrere der in den letzten Tagen verhafteten Personen, unter Anderen die Literaten Belmontet und Duclos und der Polnische Schriftsteller Leonhard Chodzko, sind wieder frei ge lassen worden.
Gestern begannen vor den hiesigen Assisen die Verhandlun⸗ gen in dem von Herrn C. Périer und dem gewesenen Polizet Präfekten, Herrn Vivien, gegen den National und die Tribune anhängig gemachten Diffamations⸗Prozeß, zu welchem nahe an 200 Zeugen vorgeladen sind; die Geschäftsführer der genannten beiden Blätter, Paulin und Bascans, erschienen, von ihren Rechts anwalten, Odilon⸗Barrot und Moulin, begleitet, vor dem Ge⸗ richtshofe. Anlaß zu der Klage haben mehrere Artikel beider Blätter gegeben, worin die Herren Périer und Vivien angeschul⸗ digt werden, während der Juli⸗Umruhen Arbeiter gedungen zu haben, welche über die an diesen Umuhen theilnehmenden jun⸗ gen Leute herfallen und sie durchprügeln sollten. Die erste Per⸗ son, welche vernommen wurde, war Herr Vivien selbst, welcher versicherte, daß die Polizei, an deren Spitze er damals stand, durchaus keinen Arbeiter für diesen Zweck habe anwerben lassen. Von den übrigen Zeugen⸗Aussagen war nur eine einzige, die des Literaten Sabbatier, von einigem Interesse. Dieser sagte, er sey am 14. Juli Morgens nebst seinen Freunden Danton, Leboyer und Lenoble gewarnt worden, auszugehen, weil ihnen die Gefahr drohe, von Leuten, mit dreisarbigen Bändern am Hut oder am Arm, die von der Polizei angeworben worden, zu
Boden geschlagen zu werden; als er dessenungeachtet es gewagt,
auszugehen, habe er auf dem Chatelet⸗Platze mehrere Haufen von Stadt⸗Sergeanten und von Mannern in Blousen und mit dreifarbigen Bändern gesehen, die über alle junge Leute, welche einen grauen Hut und eine Kokarde trugen, herfielen und sie mit dem Rufe: Ins Wasser, in die Seine mit den Repu⸗ blikanern! zu Boden warsen; auch habe ihm und seinem Freunde Danton ein geheimer Polizei⸗Diener, der einem von ihnen Ver bindlichkeiten schuldig gewesen, gestanden, daß die Polizei 500 angebliche Arbeiter zu 3 bis 5 Fr. gedungen habe. Als er am Abend nach dem Faubourg St. Antoine zurückgekehrt, habe er einige 20 betrunkene Arbeiter den Weinhändler, der ste am Mor gen angeworben und ihnen das versprochene Geld nicht habe be⸗ zahlen wollen, mit Schmähungen überhäufen hören. Hr. Sab⸗ batier nannte am Schlusse seiner Aussage zwei Personen, die man gleichfalls habe anwerben wollen, die sich dessen aber geweigert hätten. Die Fortsetzung des Zeugen⸗Verhörs wurde hierauf bis auf den nächsten Tag ausgesetzt.
Dem Journal du Commerree zufolge, wäre am verwi⸗ chenen Frestag ein Versuch auf das Leben der Königin Donna Maria da Gloria gemacht worden. Eine aus einem der dem Schlosse in Meudon gegenüber liegenden Häuser ahgeschossene Flintenkugel sey, so erzählt dieses Blatt, durch das Fenster ge⸗ gangen und habe einen neben der jungen Königin stehenden glä⸗ sernen Kasten getroffen.
— — Paris, 29. Nov. Das Ministerium hat die Art von Krise, welche die Verordnungen vom 19. Nov. hervorge⸗ rufen hatten, glücklich bestanden, und die Abstimmung der De⸗ putirten⸗Kammer, wonach die von der Opposttions⸗Partei beab⸗ sichtigte Adresse an den König schon in den Bureaus verworfen wurde, bestätigt aufs neue die schon oftmals gemachte Bemer⸗ kung, daß, wenn diese Partei auch allerdings eine sehr beachtene⸗ werthe Stärke hat, die Majorität der Kammer doch stets Alles zurückweist, was direkt den Sturz des Périerschen Ministeriums zur Folge haben könnte. Ueber die letzte Pairs⸗Promotion ist viel hin und her gesprochen worden. Während einerseits be⸗ hauptet wird, daß der König vollkemmen befugt gewesen sey,
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