„Bemerkungen uͤber die epidemische Brechruhr waͤhrend des Som⸗ mers 1831 in St. Petefoone⸗ von Dr. Wolff.“ Das Wesen der Cholera wird hier in eine Kongestion 68 Sibte nach dem inneren Heerde des Lebens, nach den Gang Ues. y 8 des Unterleibes, der Brust und des Halses, erzeugt osmisch⸗ tellurische Einfluͤsse, gesetzt und hierdurch die Heipt geseh am gen⸗ so wie ihr Natur⸗Zweck erklaͤrt, so wie auch die diese Ansich e⸗ staͤtigenden Sections⸗Befunde angegeben. Hierdurch motivirt Pig der Verfasser sein Heilverfahren. In den leichten Faͤllen die ci⸗ lung den von der Natur verursachten Ausleerungen uͤberlassend, 1- terstuͤtzt er dieselben, wo sie fuͤr den gastrischen Zustand nicht ausreichen, durch milde Abfuͤhrmittel, durch Ableitungen nach der Peripherie, und durch Befreiung des stockenden Blutlaufes. Die deplirende ableitende Methode, mit ihren bekannten Mitteln, ist zaher die Haupt⸗Indication, und es werden viele einzelne Erschei⸗ nungen mit den zu ihrer Beseitigung ö angewendeten Mit⸗ teln aufgefuührt. Sonnenlicht und Schwangerschaft giebt der Ver⸗ fasser als erfahrungsmaͤßige und, seiner Theorie nach, wegen ihrer Kongestion befoͤrdernden Kraft, schaͤdliche Momente an, und bei der letzteren ist die Blut⸗Entleerung unentbehrlich, wie auch bier durch den Kaiserschnitt der Foͤtus oft noch nach dem Tode der Mutter zu retten ist. Einen Beweis fuͤr das kongestive Leiden des Blutes in der Cholera findet der Verfasser in den haͤufigen kritischen Kongestiv⸗ Abscessen und in den nicht seltenen eigenthuͤmlichen Haut⸗Ausschlaͤ⸗ gen, welche, den vibices und essera aͤhnlich, waͤhrend der Rekonva⸗ leszenz sich segen⸗ so wie endlich der Beleg fuͤr die Zweckmaͤßigkeit der vorgeschlagenen Behandlung durch eine beigefuͤgte Tabelle uͤber die Sterblichkeit und Genesung der Kranken in den 6 groͤßeren Cho⸗ lera⸗Hospitaͤlern, waͤhrend der Hoͤhe, Mitte und Abnahme der Epi⸗
demie, geliefert wird. demie, gelief von Hofrath und Professor Dr. Sa⸗
„Die epidemische Brechruhr, lomon.“ In diesem Aufsatze, dessen Schluß noch fehlt, spricht der Verfasser zuerst die Nothwendigkeit aus, die verschiedenen Formen und Grade der Cholerafaͤlle, so wie die verschiedenen Zeitraͤume der Epidemie in ihrem Verlaufe zu sondern, weil nur hiernach eine rationelle Behandlung und eine richtige Wuͤrdigung der Resultate erzielt wer⸗ den koͤnne Seinen Erfahrungen zufolge, nimmt er 3 Grade oder eitraͤume der Krankheit an, die er nach einander als stadium irri- ationis. spusmodicum, und paralyticum mit den entsprechenden Symp⸗ tomen schildert. Was die Pathogenie der Cholera betrifft, so nimmt der Verfasser an: Dieselbe entstehe durch ein Miasmg, welches brimär das Ganglien⸗System erethisch affizirt und zu leich ntagonistisch das Kapillargefäß⸗System wie die peripherischen Hautnerven deprimirt, welches einerseits durch die Erscheinungen gerechtfertigt wird, andererseits den Schluͤssel zur richtigen Behand⸗ lung giebt, da ein Specisikum nicht gebilligt werden koͤnne und auch keines sich bewaͤhrt habe. Diesem gemaͤß stellt der Verfasser folgende 4 Haupt⸗Indicationen auf: 1) die Reizung des Ganglien⸗ Systemes und Ruͤckenmarkes zu beseitigen; 2) die verminderte Thaäͤ⸗ tigkeit des Herzens und des arteriellen Systemes aufzuregen; 3) die unterdruͤckte Thaͤtigkeit der Haut und die unterdruͤckten Secretionen wieder herzustellen; 4) die Folgekrankheiten zu beseitigen. Im An⸗ fange der Krankheit sind es besonders 2 Mittel, die nie vernachlaͤs⸗ sigt werden duͤrfen, weil sie die weitere Entwickelung des Uebels ganz hemmen oder dessen Heftigkeit wenigstens mi dern koͤnnen, naͤmlich istens das Aderlaß und 2tens ein Brechmittel.
Bei der unendlichen Fluth von Cholera⸗Schriften, die uns nach gerade die Lust rauben, jede neue Production zu durchlaufen,
wissenschaftliche Geist des Verfassers, die klare Ausführung einer, 29 seh nicht ganz neuen, aber doch nirgend so durchgeführten Idee der Krankheit, die praktische Bekanntschaft mit dem Gegen⸗ stand und die hier gelieferten Resultate einer, wenn auch nicht sehr zahlreichen, aber doch gluͤcklichen Erfahrung am Krankenbette haben mich sehr angesprochen. Wer ein wissenschaftliches Inter⸗ esse an der Materie nimmt, wird das kleine Buch nicht unbe⸗ friedigt weglegen, wenn sich auch noch viel pro et contra reden läßt und sich die Ideen und Vorschriften des Verfassers noch in der größeren Praxis beftätigen müssen. Da ich das Manu⸗ skript schon vor einiger Zeit sah, so hatte ich Gelegenheit, zwei Cholera⸗Fälle nach der Idee des Verfassers mit glücklichem Erfolg zu behandeln. “ “ LL Oeffentlicher Dank. 68 Zur Abhuͤlfe der durch den Ausbruch der Cholera herbeigefuͤhr⸗ ten Noth, sind bei uns im Laufe des Monats Oktober d. J. folgende milde Beitraͤge eingegangen: 1) Von der Koͤnigl. Regie⸗ rungs⸗Haupt⸗Kasse in Minden 2) Von der Koͤnigl. Haupt⸗ Instituten⸗ und Kommu- nal⸗Kasse in Merseburg 717 3) Von der Koͤnigl. Regic-⸗ rung zu Erfurt... 932 4) Von dem Hrn. Rendanten Ribbeck in Magdeburg 338. 5) Von der Koͤnigl Regie⸗ rungs⸗Haupt⸗Kasse in Koblenz... 85 6) Von dem Koͤnigl. Polizei⸗ Praͤsidium in Berlin 23 7) Von der Koͤnigl. Regie⸗ rungs⸗Haupt⸗Kasse in Arnsberg. . — 8) Von dem Koͤnigl. Ober⸗ Praͤsidium zu Magde⸗ burg der Ertrag eines in Halberstadt veranstalteten 8 1“ Konzerts. 1“ — In Summa 2760 Rtl. SSgr. 3 Pf. incl. 45 Rtl. Gold. Bis Ende September d. J.
80 Rtl. 14 Sgr. 6 Pf. incl. 5Rtl. Gold.
kanntmachung v. 3. Ok⸗ 8 2 9 tober d. J. eingekommen 10,844 ⸗ 19 16“
also uͤberhaupt 1g 94 27 Sgr. 5 Pf. incl. 308 Rtl. Gold. und außerdem 1 Centner Weizengries. Anbem wir dieses erfreuliche Ergebniß, welches uns in den Stand gesetzt hat, das durch die Cholera herbeigefuͤhrte Elend vieler Personen und Familien zu mildern, hierdurch zur oͤffentlichen Kennt⸗ niß bringen, erfuͤllen wir zugleich die wohlthuende Pflicht, den men⸗ schenfreundlichen Gebern und Allen, welche auf diesen guͤnstigen Erfolg eingewirkt haben, im Namen der Verungluͤckten den ver⸗ bindlichsten Dank abzustatten. Danzig, den 5. November 1831. Koͤnigl. Preuß. Regierung.
Abtheilung des Innern.
sind nach unserer Be⸗ “ 6
hoffe ich bei meinen geehrten Kollegen Entschuldigung zu fin⸗ den, wenn ich es mir herausnehme, dieselben auf eine so eben bei Herrn Reimer hierselbst herausgekommene Schrift des mir ganz unbekannten Herrn Dr. Schlesinger „Ueber die spercifische Behandlung der Cholera ꝛc.“ aufmerksam zu machen. Der
lungshauses unter der Firma: Gebruͤder Arons, und Mitglied un⸗
serer Corvoration, ist von der
Der Banquier Herr Levin Arons hierselbst, Chef des Hand⸗
in Folge eines Zusammentreffens un⸗ gluͤcklicher Umstaͤnde ihm Schuld gegebenen Theilnahme an einer
widergesetzlichen Handlung, durch ein rechtskraͤftiges Erkenntniß des hiesigen Koͤniglichen Stadtgerichts, unter Niederschlagung der d tersuchungs⸗Kosten, voͤllig freigesprochen, und wird demzufolg an den Versammlungen unserer Boͤrse wieder, wie fruͤher, Thel nehmen. 1 8
Wir finden uns um so mehr veranlaßt, dies zur oͤffentliche Kenntniß zu bringen, als wir bei dem von dem Herrn Levign Arons stets bewaͤhrten vortheilhaften Ruf nur mit Widerstreben dem Gedanken an die Moͤglichkeit der Wahrheit der ihm gemachten Beschuldigung Raum gegeben haben.
Berlin, den 6. Dezember 1831. 1
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Auswärtige Börsen. 8 Amsterdam, 2. Dezember. b
Niederl. wirkl. Schuld 39 ⁄ 8½. Kanz-Billets 15 ¾. 6 proc. Anl. va
42 Mill. 87 ½. Oesterr. 5proc. Metall. 83. Russ. (von 18³ ½) 90. IIamburg, 5 Dezember.
Oesterr. 5proc. Metall. 86 à 85 ½ 4proc. 77 à 76 ½. Banl. Actien 1129 à 1127. Russ. Engl. Aul. 93 ¼ à 93 ½. Holl. v. 1831. 85 ⅜ à 8. Dän. 62 ⅞. Poln. 113. “
London, 30. November.
3proc. Cons. 83 .
Paris, 30. November. b 5proc. Rente 95. 3proc. 68. 70. 5proc. Neap. 81. 25. Wien, 2. Dezember.
ö5proc. Metall. 87. 4proc. 78 ¾. Loose zu 100 Fl. 177190
Oblig. 129. Bank-Actien 1140 ½.
Part.
Königliche Schauspiele.
Donmnnerstag, 8. Dez. Im Schauspielhause: Zum erften male wiederholt: Frauen⸗Freundschaft, Lustspiel in 1 Akt, fre nach dem Französtschen des Lafitte, von Angely. Hterauf: Freien nach Vorschrift, Lustspiel in 4 Abtheilungen.
Freitag, 9. Dez. Im Opernhause: Zum erstenmale: De umgeworfenen Wagen, komische Oper in 2 Abtheilungen, fue nach dem Französischen von C. Blum. Musik von Boyeldieu Hierauf: Das Schweizer⸗Milchmädchen, Ballet in 2 Abtheilm gen. (Dlle. Therese und Fanny Elsler werden hierin tanzen.)
Königstädtisches Theater.
Donnerstag, 8. Dez.
romantisch⸗komisches Volksmährchen mit Gesang in 3 Akten.
NACIISCHRIFT.
— — Frankfurt a. M., 4. Dez. Die neuesten Na richten, die man hier direkt mit der Post aus Lyon über Strajs burg hat, gehen bis zum 29sten Adends, an welchem Tage de Herzog von Orleans und der Marschall Soult noch nicht in die Stadt eingerlickt waren.
Frankfurt a. M., 4. Dez. Oesterr. 5proc. Metgll. 8. Aproc. 77 ½. G. 2 proc. 45 ½. 1proc. 20 ½. B. Bank⸗Actienlel37 Partial⸗Obl. 127 ½. G. Loose zu 100 Fl. 176 ½. Poln. Loose 57 . 2
Paris, 1. Dez. 5proc. Rente pr. compt. 96. fü cour. 96. 40. Zproc. pr. compt. 70. 5. fin cour. 70. 35. 5pro-
Neap. 82. 5proc. Span. fin cour. 59.
Redacteur John. u““
Allgemeiner Anzeiger fuͤr die
nntmachungen.
Stierglssaton. 8
Der Dienstknecht Hans Christ an Henning, am 24. September 1293 geboren, welcher die Feldzuͤge von 18 mitgemacht hat, auch aus denselben zuruͤckgekehrt ist, seit dieser Zeit aber keine Nach⸗ richt von sich gegeben hat, wird sowohl fuͤr seine Person, als auch dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch vorgeladen, in
dem au
18 fder 28. Mai 1832, Vormittags 11 Uhr, ouf dem Rathhause hierselbst anberaumten Termine, sich entweder schriftlich oder persoͤnlich zu melden, und die weitere Anweisung, im Nichterscheinungsfalle aber zu erwarten, daß er als verschollen fuͤr todt erklaͤrt und sein Vermoͤgen seinen legitimirten Erben aus⸗ geantwortet
werden wird. Neustadt a. d. Dosse, am 13. Juni 1831. Das von Klitzingsche Patrimonialgericht zu Rehfeld.
Reale Soprsiutendenza de’ Teatri e Spettacoli in Napoli. LHattuale appalto de’ Reali Teatri di Napoli S. Carlo Fondo, condotto dal Signor D. Domenico Barbaja, termina col Sabato di Passione del 1833. Dovendosi percid devenire ad una novella impresa, il Principe di Ruffano Sopraintendente de“ Teatri e Spet- wacoli per incarico ricevuto da S. E il Ministro degli affari Interni icevera da ora a tutto Marzo 1832 le offerte per l'appalto de’ detti Teatri dalla Pasqua di Resurrezione del 1833 in poi. b Quindi chi volesse assumere Tindicata impresa potrà diriggere Uofferta, franca di posta, di unita alle debite cautele al detto So- praintendente nel Segretariato della Reale Sopraintendenza dei Peatri, sito nel Real Teatro dal Fondo.
Da der, zwischen der Koͤniglichen Intendantur der Schauspiele zu Neäpel und dem zeitigen Unternehmer der Theater „St. Carlo und Fondo“, Herrn Dominicus Varbaja bestehende Contract den Sonnabend der Charwoche 1833 ablaͤuft, und gedachte Theater aufs neur verpachtet werden sollen: so ist der Fuͤrst v. Ruffano, Gene⸗ val⸗Intendant der Schauspiele, von Sr. Excellenz dem Minister des Funern beauftragt worden, von jetzt an bis ult. Maͤrz 1832 die Gebote der Pachtlustigen fuͤr die Zeit von Ostern 1833 ab in Emp'ang zu nehmen. Hierauf Reflektirende haben demnach ihre Bedingungen nebst erforderlicher Gewaͤhrleistung bei dem gedachten Imendanten, in der Geheimen Kanzellei der Koͤnigl Intendantur der Schauspiele im Theater del Fondo zu Neapel, portofrei einzu⸗ reichen.
5 4 32 6 11“ Literarische Anzeigen.
8 Empfehlungswerthe Werke aus dem Verlage von C. F. Amelang in Berlin, Bruͤderstraße Nr. 11, welche auch in allen Buchhandlungen des In⸗ und Aus⸗ landes zu haben sind: 1 8 1.
Beneke, Dr. Fr. E., Grundsaͤtze der Civil⸗ und Criminal⸗ Gesetzgebung, aus den Handschriften des englischen Rechts⸗ gelehrten Jeremias Bentham, herausgeg. von Etienne
Dumont, Mitglied des repraͤsentativen Rathes von Genf. Nach der zweiten, verbesserten und vermehrten Auflage fuͤr Se bearbeitet und mit Anmerkungen. 2 Thle. gr. 81o. 3 Thl. 5 Sgr.
Bibel, die, oder die ganze Heilige Schrift des Alten und Neuen
““
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Testaments, nach Dr. M. Luthers Uebersetzung. In zwei ver⸗ schiedenen Stereotyp⸗Ausgaben: a) auf schoͤnstem engl. Druck⸗ papier in gr. 8vo. mit Luthers Bildniß gestochen von Meno Haas 1 Thl. 25 sgr. 18 1
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Dreist, S. C., der Catechismus Lutheri, ausfuͤhrlich er⸗ klaͤrt in Fragen und Antworten, weis auch mit Spruͤchen und Liederversen versehen. Ein Handhuch beim Catechistren. 8vo. Vierte verbesserte Auflage. 10 sgr. .
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Zweiter und letzter Theil. 8vo. Mit 6 Kupfertafeln in Quer⸗Folio und einem Beispiele der Anordnung und Be⸗ rechnung eines trigonometrischen Dreiecksnetzes in Quarto. Geheftet 3 Thl.
Neumann, W. (Prediger in Koͤthen), Cypressen. Eine Sammlung von Todes⸗Erinnerungen und Grabschriften, nach den Altersstusen und Lebens⸗Verhaͤltnissen der Verstor⸗ benen geordnet. 8vo. Mit allegorischem Titelkupfer. Elegant geheftet. 25 sar.
Reuscher, J. F. A., (Doctor der Philosophie und Direktor des Gymnasiums in Cottbus), Lehrbuch der Geschichte der Voͤl⸗ ker und Staaten des Alterthums; nebst allgemeiner An⸗ gabe der Hauptquellen zur Befoͤrderung eines zweckmaͤßigen Stu⸗ diums der alten Geschichte. Zum Schul⸗ und Privat⸗Ge⸗ brauche. 56 compreß gedruckte Bogen in gr. 8vo. 2 Thl.
Sachs, S., (Koͤnigl Regierungs⸗Bau⸗Inspector). Vollstaͤndiger Unterricht in der Anfertigung der Bau⸗Anschlaͤge, nebst Darstellung einer neuen Form, nach welcher dieselben kuͤrzer, üͤbersichtlicher und zuverlaͤssiger ausgearbeitet werden koͤnnen. Zum Gebrauch fuͤr Baumeister und Bau⸗Unternehmer, so wie auch fuͤr Jeden, der das Veranschlagungs⸗Geschaͤft aufs leich⸗ teste und gruͤndlichste erlernen will. gr. 8vo. Mit einer Kupfer⸗ tafel. 3 Thl. 22 ½l sgr. b
Thuͤmmel, Dr. C. E., (praktischer Arzt in Berlin), Medizi⸗ nisches Hausbuch zur Huͤlfe bei vorkommenden Krankheits⸗ faͤllen fuͤr Jedermann; insbesondere fuͤr Landbewohner und Landwundaͤrzte. Alphabetisch geordnet. Nebst einem diaͤteti⸗ schen Woͤrterbuche. gr. 8. Mit Titelkupfer und Vignette. Sauber geheftet 1 Thi. 20 sgr.
Wilmsen, F. P., Lehrstoff und Lehrgang des deutschen Sprach⸗Unterrichts in Maͤdchenschulen. Ein Handbuch fuͤr Lehrer und Lehrerinnen. 8vo. 22 ¾ sgr.
— — — Deutsches Lesebuch zur Bildung des Geistes und Pen; fuͤr die Schule und das Haus. gr. 8vo. 21 Bogen. 20 sgr.
— zg Die Unterrichtskunst. Ein Wegweiser fuͤr Unkun⸗
Preußischen Staaten.
dige, zunaͤchst fuͤr Lehrer in Elementarschulen. gr. 8vo. Dritte vermehrte und verbesserte Auflage. 1 Thl.
— — — Die ersten Verstandes⸗ und Gedaͤchtniß⸗Uebun⸗ gen. Ein Handbuch fuͤr Lehrer in Elementarschulen. 8vo. Dritte vermehrte und verbesserte Auflage. 20 sgr.
So eben ist bei Fr. August Leo in Leipzig erschienen und in allen Buchhandlungen, (in Berlin bei E. S. Mittler, Stech⸗ bahn Nr. 3, so wie in dessen Handlungen zu Posen, Bromberg und Gnesen zu haben: 8 1“
Jom Kipur, der Versoͤhnungstag. Novelle von David Rußa. 8vo. 1 Thl.
Ein junger Autor debuͤtirt in diesem Werke auf eine glaͤnzende Weise. Je schwieriger das erste Auftreten eines Schriftstellers ist, um so freudiger muͤssen wir ein schoͤnes Talent begruͤßen und er⸗ muthigen. Dieser Roman ist geeignet, das lebhafteste Interesse zu erregen und ungewoͤhnliche Erwartungen zu erwecken. Neben dem Anziehenden der Handlung herrscht der Reiz einer bluͤhenden, oft hinreißenden Diection, wie sie nur schon bekannten und geachteten Schriftstellern zu Gebote steht. Wir halten es fuͤr unsere Pflicht, die Lesewelt auf diese historische Unterhaltungsschrift aufmerksam zu machen.
“
Taschenbuͤcher auf das Jahr 1832, welche in der Buchhandlung Duncker und Humblot, Franzoͤsi⸗ sche Straße Nr. 20a., zu haben sind:
Forget me not. London. 4 ½ Thl. — Friendship's Offering. Lon-
don. 4 ¾ Thl. — Anekdoren⸗Almanach; herausgegeben von K. Muͤchler. 1¼ Thl. — Berliner Kalender 1 ½ Thl. — Cornelia. 2 ½¼ Thl. — Kurlaͤnder’'s dramatischer Almanach. 1½ Thl. — Musen⸗Almanach. Leipzig. 1 ½ Thl. — Penelope. 1 Thl. — Goth. geneal. Taschenbuch. 1 Thl. — Taschenbuch der Liebe und Freundschaft. 1½ Thl. — Taschenbuch ohne Titel. 1 Thl. Urania, (mit einer Novelle von L. Tie ck). 2 Thl. — Vesta. Wien 32 Thl. — Vielliebchen von A. v. Tromlitz. 2 ½ Thl. — Wintergruͤn; herausgegeben von G. Lotz. 1 ¼ Thl.
Von
Dr. Martin Luthers kleinen Katechismus mit hinzuge⸗ fuͤgten, den Inhalt zerlegenden und erklaͤrenden Fragen und Antworten, und auserlesenen, darauf hinweisenden Bibel⸗ und Liederversen u. s. w., herausgegeben vom Superintendenten Backe in Wollin, .
88
ist die 11te Auflage erschienen.
Preis, mit Vorwort . . . . 6 ¼ sgr.
Preis, ohne Vorwort. “ 3 sgr.
in Parthieen von 25 Exemplaren ohne Vorwort 2 Thl. 2 ½⅔ sgr. Von demselben Verfasser ist erschienen:
Lese⸗ und Erweckungsbuch aus Dr. Martin Luthers kleinen Katechismus; eine Erweiterung des kleinen Ka⸗ techismus, fuͤr Lehrer und Andere, 10 sgr.
Saͤmmtlich zu haben beim Verfasser so wie bei Ludwig Oehmigke in Berlin, Burgstraße Nr. 8.
In Berlin bei Duncker und Humblot, (Franzoͤsische Straße Nr. 20 a.), und in Stettin bei Morin ist zu haben: Aux lecteurs, par M. de Chateaubriand. 5 sgr. Fortsetzung und Vertheidigung seiner letzten wichtigen Schrift: De la nouvelle proposition relative aun bannissement de Charles X.
et de sa famille. (Preis beider Schriften 25 sgr.).
Das Donauweibchen (Erster Theil
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W T Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben dem Seconde⸗Lieutenant von Garssen I. des 30sten Infaunterie⸗Regiments den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse und dem Husaren Großmann des 5ten Husaren⸗Regiments das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen geruht. 8 gi
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ngs-Nachrichten. A u 8s a n d. 111“ 1“ 8
Frankrelch.. 2 2
p ammer. In der Sitzung vom 30. Nov. legte zuvörderst der Handels⸗Minister zwei neue Gesetz⸗Ent⸗ würfe vor, wodurch das Departement der Loire zur Erhebung einer außerordentlichen Steuer und die Stadt Toulouse zur Er⸗ öffnung einer Anleihe für die Ausführung verschiedener Straßen⸗ und anderer Bauten ermächtigt werden sollen. — Der Graf von St. Crieg berichtete hiernächst sehr ausführlich über den schon vor geraumer Zeit vorgelegten Gesetz⸗Eutwurf wegen des Tran⸗ sits und der in verschiedenen Hafenstädten anzulegenden Waaren⸗ Entrepots. Er bemerkte, daß die Kommission im Allgemeinen dem Prinzipe und dem Zwecke des Gesetzes beipflichte, jedoch einige Modificationen desselben für nothwendig halte. Hiernächst ließ er sich in eine nahere Erörterung über die vorgenommenen Aenderungen ein, wobei er hinsichtlich des 1sten und 2ten Arti⸗ kels den Beitritt der Kommisston dahin erklärte, daß der Tran⸗ sit aller nicht verbotenen Waaren hinführo, ohne Ausnahme, sowohl zu Lande als zur See, über alle dazu bestimmte Zoll⸗ Stätten erlaubt seyn müsse. Bisher durften gewisse nicht ver⸗ botene Waaren gar nicht transitiren; für andere war der Transit nur über eigens bestimmte Zoll⸗Aemter gestattet. Der 3te Ar⸗ tikel enthält die wesentlichste Neuerung; nach dem Inhalte dessel⸗ ben soll die Zahl der bisher bestandenen Häfen und Gränz⸗Zoll⸗ Aemter für die Durchsuhr der zum inneren Verbrauche verbote⸗ nen fremden Waaren vermindert, die Wieder⸗Ausfuhr dieser Waaren aber auf allen Punkten gestattet seyn. Gegen diese letztere Bestimmung war von Seiten verschiedener Fabrik⸗Städte rekla⸗ mirt worden, so daß die Kommission sich veranlaßt gesehen hat,
die Zoll⸗Aemter Zuidcoote, Behobia und Perpignan von der
Zahl derer auszunehmen, über welche die Wieder⸗Aus⸗ fuhr der gedachten Waaren stattfinden darf. Die Artikel 4, 5 und 6 handeln von den Verpflichtungen des Kauf⸗ manns⸗Standes bei der Anmeldung der zum Transit bestimm⸗ ten Waaren und von den für Contraventionsfälle festgesetz⸗ ten Strafen. Zu diesen Artikeln hat die Kommission zwei neue hinzugefügt, die jetzt der 7te und 8te werden. Die Artikel 9 — 16 enthalten einige minder erhebliche Nebenbestimmungen. Im 17ten Artikel wird den Städten Marseille, Bayonne, Bor⸗ deaux, Nantes, Havre, Boulogne, Calais und Dünkirchen die Befugniß ertheilt, Entrepots verbotener Waaren anzulegen. Der Berichterstatter bemerkte, daß diese Nomenklatur zu groß sey, und trug darauf an, die Häfen Boulogne und Calais wieder von der Liste zu streichen. Nach einigen Bemerkungen über die Artikel 18 — 24, die bei den Berathungen näher zur Sprache kommen werden, schloß Hr. von St. Cricq in folgender Weise: „Die letzten 3 Artikel des Entwurfs (29, 30 und 31) betreffen die Stadt Straßburg. Durch die beiden ersteren wird das dieser Stadt bereits im Jahre 1803 bewilligte Entrepot, sowohl hin⸗ sichtlich der Menge und der Natur der aufzustapelnden Waaren, als hinsichtlich der Dauer des Stapelrechts, weiter ausgedehnt. Der letzte Artikel endlich soll den am 31. März in Mainz un⸗ terzeichneten Rheinschifffahrts⸗Vertrag, insoweit derselbe Frank⸗ reich angeht, in ein Gesetz verwandeln. In diesem Vertrage, aus dem von unserer Seite die Stadt Straßburg die wesentlichsten Vortheile zieht, sind gegenseitige Zugeständnisse gemacht worden; nach einer reiflichen Erwägung derselben haben wir uns überzeugt, daß das Französische Interesse dabei auf das sorgfältigste wahr⸗ genommen worden ist. — Dies sind, m. H., die Bemerkungen, die ich Ihnen im Namen der betreffenden Kommission machen soll; wir schlagen Ihnen die Annahme des Gesetz⸗Entwurfes mit den oben angedeuteten Amendements vor, denen das Ministerium bereits seine Zustimmung ertheilt hat.“ — Ein sehr lebhafter Streit entspann sich über die Frage, wann die Berathung über diesen Gegenstand beginnen solle. Einige Deputirte verlangten, daß man sich gleich nach Erledigung des Entwurfes über das Straf⸗Gesetzbuch damit beschäftige, andere, daß man die Dis⸗ kussson bis nach dem Budget verlege. Nach vielem Hin⸗ und Herreden kam man endlich dahin überein, den Zeitpunkt der Er⸗ öffnung der Berathung vorläufig noch gar nicht zu bestimmen. — Die Versammlung setzte hierauf ihre Debatte über die beabsichtigte Reform des Strafgesetzbuches fort. Die Kommission hatte dar⸗ auf angetragen, in den im Art. 84, 94 und 124 des Strafgesetz⸗ buches bestimmten Fällen die Strafe der Deportation durch le⸗ benslängliche Festungsstrafe zu ersetzen. Dieser Vorschlag wurde nach einer unerheblichen Diskusston, an der sieben Redner Theil nahmen, angenommen. Die gedachten drei Fälle sind folgende: 1) wenn Jemand durch feindselige Handlungen dem Staate eine Kriegserklärung zuzieht, die den Krieg zur Folge hat; 2) wenn Jemand die öffentliche Macht requirirt, um sich der gesetzlichen Aushebung der jungen Mannschaft zu widersetzen; 3) wenn Je⸗ mand eine Verabredung zwischen den Civil⸗ und Militair⸗Be⸗ hörden zu dem Zwecke zu Wege bringt, sich den bestehenden Ge⸗ setzen oder den Befehlen der Regierung zu widersetzen. Der 98ste Artikel des Strafgesetzbuches verfügt, daß diejenigen Individuen, die irgend einer aufrührerischen Bande angehören, ohne jedoch das Kommando bei derselben zu führen, deportirt werden sollen. Der Berichterstatter schlug vor, hier die Strafe der Deportation durch Zwangs⸗Arbeit auf Zeit zu ersetzen. Die⸗ 11166“”“ ö“
ser Antrag gab zu einer lebhaften Debatte Anlaß. Der Graf Delaborde bemerkte, ein politisches Verbrechen dürfe nie einem gewöhnlichen zur Seite gestellt werden; bei großen Verschwörun⸗ gen gegen den Staat sey die Todesstrafe die allein angemessene; jeder Verschwörer werde diese Strafe auch der Schmach vorzie⸗ hen. Auch Hr. Parant tadelte es, daß, nachdem man bereits vorweg erklärt, die Deportation solle hinführo bloß durch Fe⸗ stungsstrafe ersetzt werden, die Kammer jetzt wieder auf die Zwangs⸗Arbeit zurückkommen wolle. Der Großsiegelbewah⸗ rer bemerkte, aufrührerische Banden brauchten nicht immer einen politischen Zweck zu haben, und man könne da⸗ her bei der Anwendung der Strafe immer einen Unter⸗ schied machen. Der Graf Portalis fand es natürlich, daß ein Verbrecher, der die gesellschaftliche Ordnung habe umstürzen wol⸗ len, dafür mit lebenslänglicher Zwangsarbeit büße, unna⸗ türlich aber, daß ein Individuum, das eine Zeit lang diese schimpfliche Strafe zu erleiden gehabt, der Gesellschaft zurückge⸗ s werden solle; er gebe unbedingt der lebenslänglichen Fe⸗
ungsstrafe den Vorzug vor der Zwangsarbeit auf Zeit. Als es hierauf zur Abstimmung kam, bliteb ein erster Abstimmungs⸗Ver⸗ such zweifelhaft, eben so ein zweiter, so daß zum Namens⸗ Aufruf geschritten werden mußte. Das Resultat desselben war, daß der Antrag der Kommisston, in dem oben an⸗ gegebenen Falle die Deportation durch Zwangsarbeit auf Zeit zu ersetzen, mit einer Majorität von 13 Stimmen (153 gegen 140) verworfen wurde. Statt dieses Antrages verlangte der Graf Delaborde jetzt, daß man an die Stelle der Deportation das Maximum der Festungsstrafe auf Zeit, Hr. Merilhou dagegen, daß man die lebenslängliche Fe⸗ stungsstrafe eintreten lasse. Eine Abstimmung über diesen letzten Antrag bot abermals einen Zweifel, und es mußte daher von neuem mittelst Kugelwahl abgestimmt werden, worauf der Vor⸗ schlag des Hrn. Mérilhou mit 167 gegen 117 Stimmen ange⸗ nommen wurde. Der 189ste LAlrtikel des Straf⸗Gesetzbuches verfügt die Deportation gegen den Staatsbeamten, der die öf⸗ fentliche Macht gegen die Ausfichrung eines Gesetzes, einer Ver⸗ ordnung oder eines gerichtlichen Befehls, so wie gegen die Er⸗ hebung einer gesetzlichen Steuez requirirt und anwendet. Die Kommisston wollte für diesen Fall die Deportation durch das Maximum der Strafe der Rekizsion ersetzen, — ein Vorschlag, der zuletzt angenommen wurdbe, obgleich Herr Portalis bemerkte, daß, wo kein Mmimum, es auch kein Maxi⸗ mum geben könne. In den in den Artikeln 33, 200 und 205 des Strafgesetzbuches bestimmen Fällen wird die Deportation durch Festungsstiuse auf Zeit setzt. Nach einigen Bemerkun⸗ gen des Hrn. v. Batimesnil über die Nothwendigkeit, die wichtige Frage wegen der Beibehaltung oder Albschaffung der bürgerlichen Todes⸗Erklärung vorläufig und bis zu einer Reform des Civil⸗Gesetzbuches selbst unentschieden zu lassen, wurde die Fort⸗ setzung der Berathung auf den solgenden Tag verlegt. — Vor der Aufhebung der Sitzung kündigte der Präsident noch an, daß eine neue Proposttion auf das Bureau niedergelegt worden sey. Diese Proposstion rührt von Hrn. Berryer her und beabsichtigt eine gänzliche Umschmelzung des Wahl⸗Systems. Die Gazette de France theilt site ihren Lesern bereits ausführlich mit. Der Antrag besteht aus 16 Artikeln; nachstehendes ist der wesentliche Inhalt derselben: „Die 459 Mittglieder der Kammer werden von Kommunal⸗Versammlungen gewählt, in denen jeder Franzose, der das 21ste Jahr zurückgelegt hat, im Genusse seiner dürgerlichen und politischen Rechte ist und irgeud eine direkte Steuer (gleichviel von welchem Betrage) zahlt, Zu⸗ tritt hat. Ausgenommen allein sind Dienstboten, so wie Banke⸗ rotirer, die nicht in ihre früheren Rechte wieder eingesetzt worden sind. Niemand darf seine politischen Rechte gleichzeitig in zwei Kommunen ausüben. Die Kommunal⸗Versammlungen ernen⸗ nen die Wähler in dem Verhältnisse von 1 zu 100 aller anwe⸗ fenden oder nicht anwesenden Bürger. Jeder, der in die Liste der Kommunal⸗Versammlung eingetragen ist, kann auch zum Wähler ernannt werden. Die also ernannten Wähler versam⸗ meln sich, nach der Bestimmung des Königs, an dem Hauptorte ihres Bezirks, um ihrerseits die Deputirten zu ernennen. Nie⸗ mand darf zum Deputirten ernannt werden, der nicht das 25ste Jahr zurückgelegt hat und in eine der Listen der Kommnual⸗ Versammlungen eingetragen ist. Sowohl in den Kommunal⸗ Versammlungen, als in den Wahl⸗Kollegien, ist jedes geheime Abstimmen verboten.“ Man ersteht hieraus, daß Herr Berryer jedweden bestimmten Wahl⸗ oder Waählbarkeits⸗Census verwirft.
Paris, 1. Dez. Vorgestern hatten die Botschafter von Oesterreich, Rußland und Sardinien, der Herzog von Bassano und der Baron Pasquier Privat⸗Audienzen beim Könige. Ge⸗ stern ertheilten Se. Majestät dem Kurfürstlich Hessischen Mini⸗ ster-Resldenten, Herrn von Rivière, eine Privat⸗Audienz und empfingen demnächst die Lyoner Deputirten Gautier und Caze⸗ nove, die von dem Präͤstdenten des Minister⸗Raths Sr. Maäje⸗ stät vorgestellt wurden.
In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer brachte der Finanz⸗Minister einen Gesetz⸗Entwurf ein, wodurch die pro⸗ visorische Forterhebung der Steuern für das 1ste Quartal des nächsten Jahres verlangt wird. 1
Der heutige Moniteur enthält keine neueren Nachrichten aus Lyon, sondern bemerkt nur, daß, wenn das schlechte Wetter fortfahre, die telegraphischen Mittheilungen zu verhindern, man erst morgen, am 2ten, neuere Nachrichten erwarten darf, da die Lyoner Post, welche heute hier eintreffen wird, nur Nachrichten vom 29sten mitbringen kann. An diesem Tage war der Herzog von Orleans und der Kriegs⸗Minister, wie aus der gestrigen De⸗ pesche des Letzteren aus Trevoux erhellte, noch nicht in Lyon ein⸗ gerückt. — Der Präfekt des Rhone⸗Departements erließ am 28sten auf die Nachricht von der nahe bevorstehenden Ankunft des Herzogs von Orleans folgende Proclamation: „Lyoner! Legt Euere Trauer ab und zieht Euere Festkleider an. Se. Königl. Hoheit der Herzog von Orleans kommt in unsere Stadt, dem Regenbogen gleich, welcher das Ende des Gewitters
verkündet. Mögen die letzten Spuren Eurer furchtbaren Zwie⸗ tracht verschwinden und möge die Einmüthigkeit Eures Beifall⸗ rufs dem Prinzen zeigen, daß Ihr in Eueren traurigen Verir⸗ rungen Euere ganze Liebe zu der Dynastie bewahrt habt, deren Erhebung auf den Thron Ihr durch Euren Muth unterstütztet. Es lebe der König!“ — Tages zuvor hatte der Präfekt den Ein⸗ wohnern das Schreiben des Barons Delaitre, Verwalters der Krongüter, mitgetheilt, worin dieser im Auftrage des Königs für 640,000 Fr. (also nicht für 1 Million, wie das Journal des Débats gemeldet hatte) seidene Möbelstoffe bestellt. — Die Mairie warnt in einer Bekanntmachung vom 27. die Einwoh⸗ ner vor gewissen Individuen, die, ohne dazu beauftragt zu seyn, von Haus zu Haus gingen und Sammlungen für die nothleidenden Arbeiter anstellten, und fordert die Bürger auf, ihre milden Gaben in die Hände der auf dem Stadthause be⸗ findlichen Sektions⸗Chefs der Arbeiter selbst oder in die der Notare niederzulegen.
Die Gazette de France commentirt heute den vorgestri⸗ gen Artikel des Moniteurs etwa in folgender Weise: „Dem Mo⸗ niteur zufolge, sollen die Lyoner Begebenheiten den Beweis ge⸗ liefert haben, daß die Regierung stark sey und den Bedürfnissen Frankreichs genüge. Jene abscheulichen Unruhen sollen eine neue Bestätigung der aus der Juli⸗Revolution hervorgegangenen Dynastie seyn, denn, so sagt man, die Arbeiter haben sich nicht gegen die Regierung, sondern bloß gegen das Elend, in dem sie schmachten, empört. Das Ministerium darf sich in der That Glück wünschen; nicht die Regierung, sondern bloß das Prinzip derselben hat einen Stoß erlitten; denn wie man auch jene be⸗ klagenswerthen Ereignisse betrachten mag, so viel ist gewiß, daß die Lyoner Fabriken unter der vorigen Dynastie blühten und daß die Arbeiter ihr Auskommen hatten; eben so gewiß bleibt es, daß in Folge der Juli⸗Revolution das Vertrauen erschüttert, die Konsumtion vermindert, der Gewerbfleiß gelähmt worden ist. Was sich in Lyon zugetragen hat, wird gewiß von keinem Fran⸗ zosen gebilligt werden; wollte man indeß in diesen Be⸗ gebenheiten den Sieg irgend einer Meinung erblicken, so würde es gewiß nicht diejenige sehn, die da behauptet hat, daß die Juli⸗Revolution die öffentliche Ordnung in Frank⸗ reich befestigen und die moralische und materielle Wohlfahrt der Nation vermehren werde; es wäre vielmehr diejenige, die bestän⸗ dig gesagt hat, daß der Umsturz des Grund⸗Prinzips der Gesell⸗ schaft auch die moralische Ordnung und die Wohlfahrt des Lan⸗ des im Innern wie nach außen hin untergraben müsse. Die Royalisten können sich jetzt füglich auf die Worte beschränken: Sehet und richtet! Man untersuche nur sorgfältig den Grund der Lyoner Unruhen. War der Tarif über das Arbeirslohn nicht von dem Präfekten bestätigt worden? Sagt uns der Moniteur nicht ausdrücklich, daß die Regierung den Tarif nicht annullirt, sondern sich darauf beschränkt habe, den Präfekten dahin anzu⸗ weisen, daß er die allmälige Abschaffung desselben auf gütlichem Wege zu erlangen suche? Waren hiernach die Arbetter nicht be⸗ rechtigt, die Vollziehung des Tarifs zu verlangen? Hatten die Fa⸗ brikherren, indem sie sich dessen weigerten, den Arbeitern nicht das Insurrections⸗Recht, — das Prinzip unserer Regierung, zu⸗ erkannt? Haben diese nicht unter dem Schutze dieses Rechtes gefochten und gesiegt? Welche gewöhnliche Gesetze könnte man also wohl gegen ste anwenden, und wie kann der Moniteur noch von der Nothwendigkeit sprechen, die stattgefundenen Auftritte zu ahnden? Hiernach müßte man erst die Juli⸗Revolution ahnden. Wo die natürlichen Folgen dieser Revolution Lluftritte gebären, die durch die allgemeinen Gesetze des Landes nicht be⸗ straft werden können, da scheint uns eine Zusammenberufung der gesammten Nation in Primar⸗Versammlungen nöthiger, als je, wenn anders man nicht will, daß ähnliche Scenen sich immer wieder erneuern sollen.“
Der Précurseur de Lyon vom 27sten meldet: „Der Präfekt, Herr Chapert, der aus dem Departement des Gard in das des Goldhügels versetzt worden, ist heute durch Lhyon gekom⸗ men; er hat Nismes und das südliche Frankreich in vollkomme⸗ ner Ruhe verlassen. Unterweges traf er die ganze National⸗ Garde des Drôme⸗Departements an der Gränze des letzteren unter den Waffen versammelt. Auch die National⸗Garde des Iseére⸗Departements ist in Masse aufgestanden und kann in we⸗ nigen Stunden in Lyon seyn. Die Linien⸗Truppen aller an⸗ gränzenden Departements sind auf dem Marsche nach Lyon und werden in der Umgegend der Stadt in Echelons aufgestellt wer⸗ den. Auch die Artillerie von Auxonne hat Befehl, vorzurlicken. Gestern Abend war in allen Stadtvierteln die Besorgniß vor Brandstiftungen verbreitet, und die meisten Hausbesitzer ließen die nach der Straße gehenden Keller⸗Oeffnungen verschließen, weil es hieß, die Brandstifter wollten ihre Brandkugeln durch diese in die Häuser werfen. Die Quelle dieser, allem Anscheine nach ungegründeten, Gerüchte ist undekannt.“
Man wird sich erinnern, daß bei den Unruhen, die im Dezember 1829 in Chili stattfanden, das Haus des diesseitigen General⸗Konsuls in Sant Jago von einem bewaffneten Haufen geplündert wurde. Der Moniteur meldet nunmehr, daß die Chilische Regierung dieses Llttentat gegen das Völkerrecht bestraft und sich in einigen freundschaftlichen Konferenzen mit dem Be⸗ fehlshaber des Französtschen Geschwaders in der Südsee, Herrn du Camper, zur Zahlung einer Entschädigung an den diesseitigen Konsul verstanden habe.
Gestern wurde ein Beamter der hiesigen Polizei⸗Präfektur verhaftet, welcher der Theilnahme an einem Karlistischen Kom⸗ plotte angeklagt ist; man fand einen Dolch bei ihm.
Der amtlichen Zeitung für den öffentlichen Unterricht zufolge, hat sich ergeben, daß von den im vorigen Jahre ausgehobenen 294,975 Rekruten 12,801 nur lesen, 121,079 lesen und schreiben und 153,635 weder lesen noch schreiben konnten; über die übrigen 7460 fehlten die Angaben.
Depeschen aus den westlichen Departements vom 28. Nov. zufolge, herrscht in diesen fortdauernd die vollkommenste Ruhe.
In der gestrigen Sitzung des hiesigen Assisenhofes wurde das Zeugen⸗Verhör in dem von Herrn Cas. Périer und dem ehe⸗