1831 / 343 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1“ 16 1 85 8 F1 ““ b 111“*“ hat überreichen lassen, ist ein wahres Kunstwerk. Er ist Fuß vdboch, von einem Silberwerth von 200 Rthlr. und in Berlin naach einer Zeichnung des Herrn Geh. Ober⸗Bauraths Schinkel gearbeitet. Der untere Fuß ist durch einen Kranz von Eichen⸗ laub mit dem Mittelstlick verbunden, an dessen oberen Ende drei Aldler den eizentlichen Pokal tragen. Ihn zieren 2 Medaillons von außerordentlicher Kunst und Schönheit. Das eine steellt Aeskulap dar, dem eine zur rechten Seite befindliche knieende Figur zu danken, eine halb aufgerichtete zue linken aber ihn zurückzuhalten scheint. Das andere Medaillon enthält die Inschrift: „Dem Doctor Ernst Barchewitz, dem uner⸗ sschrockenen und unverdrossenen Bekämpfer der Cholera, geprüft zur Zeit der Noth, widmet dankbar ein Andenken die Kaufmann⸗ schaft zu E111“ 18g. ö 8 8 1

1““ 8

Choler 9... 1“ der Residenzstadt Berlin warem— .

erkr. genes. gestorb. Bestand

4 bis zum 8. Dez. Mittags 2228 816 1405 7 Hinzugek. bis zum 9. Dez. Mittags . 1 99 892

7

1 Bis zum 9. Dez. Mittags Summa 2228 816 1405 8* Hierunter sind vom Militair 35 18 17 8 In ihrer Wohnung wird 1 Person behandelt, in den Hos⸗ pitälern befinden sich 6. Regierungs⸗Bezirk Köslin. In Lauenburg hat die Cholera vollkomn er In Königsberg waren erkrankt genesen gestorben Bestand bis zum 30. November 2188 837 1310 41 Hinzugek. am 1. Dezember 8 8 1 35 88 10 3 22

Summa 2191 ’855 1314 In Tilsit sind erkrankt genesen gestorben Bestand. bis zum 1. Dez. 398 180 218 . Alusbrüche der Cholera sind bemerkt: Riegiterungs⸗Bezirk Gumbinnen. is Johannisburg, in der Stadt Arys am 27. Nov. Loͤtzen, in Bogatzko am 1. Dezember. ““ 8

1aufgehört.

2 2 2 . 2 2

22

In Hamburg sind vom 6ten zum 7ten 2 erkrankt, 5 gene⸗ sen und 1 gestorben. In Sunderland sind am 29. Nov. 12 Personen erkrankt, 5 genesen und 7 gestorben und am 30. Nov. 13 erkrankt, 3 ge⸗ nesen und 4 gestorben. Seit dem Ausbruch der Cholera (26. Oktober) bis zum 30. November sind daselbst jetzt im Ganzen 319 Personen erkrankt und 97 gestorben. Ein im Courier ent⸗ haltenes Schreiden aus Neweastle beklagt sich aber darüber, daß man allen diesen offiziellen Angaben wenig Glauben schenken könne, indem noch immer in vielen Fallen die Krankheit ver⸗ heimlicht wüirde. Dasselbe Schreiben stellt, um die Hestigkeit der Krankheit in Sunderland darzuthun, einen Vergleich mit dem Sterblichkeits⸗Verhältnisse in Altona an, wo bis zum 18. Nov. nur 15 Personen gestorben wären, obgleich die Stadt 30 40,000 Einwohner zähle.

1b 88 seldorf eben eingegangenen ansehnlichen Beitrag von 1500 Rthlr. hiermit oͤffentlich bekannt. Es ist dies ein neuer, die edlen Geber hochehrender Beweis einer durch keine Orts⸗Entfernung in ihrer huͤlfreichen Wirksamkeit gehemmten, alle Glieder desselben theuren Vaterlandes zu einer Familie verbindenden, großartigen Liebe. Außer diesen . .. 1500 Rthlr. Sgr. Pf. sind uns von Sr. Erc. dem Herrn Ober⸗ Praͤsidenten v. Vincke uͤbersendet worunter 8 Rthlr. von den wohlthaͤtigen Gebern ausdruͤcklich fuͤr Cholera⸗Kranke zu Berlin bestimmt sind. Noch sind eingangen von r. fuͤr eine Wittwe oder Waife in Osterode 1 und durch den Koͤnigl. Obersten Herrn v. Huͤlsen, von H. D. G. in Burg uͤberhaupt Um den Absichten dieser Gaben der Milde auf das gewissenhafteste zu entsprechen, lei⸗ ten wir diese nach den vorzugsweise hart betroffenen, noch immer schwer leidenden und der Huͤlfe ihrer Mitbuͤrger sehr be⸗ duͤrftigen Gegenden und haben daher heute abgesendet: 1) an das K. Ober⸗Praͤsidium zu Koͤnigsberg in Pr. .. . 338 Rthlr. mit namentlicher Empfehlung de— Stadt Lyk zu einer Empfang⸗ 8 nahme von 50 Rthlr., so wie der Stadt Osterode, 2) an die Koͤnigl. Regierung zu Marienwerder 23 mit namentlicher Empfehlung der Stadt Bischofswerder zur Em⸗ pfangnahme von 50 Rthlr. 3) an das K. Ober⸗Praͤsidium

50 1568 Rthlr. 24 Sgr. 199

8

4) an das K. zu Stettin

5) an das K. Ober⸗Peaͤsidium von Schlesten, fuͤr den Regier. Bezirk Oppeln Den beiden Schutz⸗Kommissionen von Berlin, der 58sten und der 59sten, haben wir jeder 50 Rthlr. 100

nunrucnauunnraehnnn uͤberwiesen, worin die oben erwaͤhnten 8 Rthlr. mitbegriffen, uͤberhaupt Es bleiben im Bestande Berlin, den 23. November 1831. .“ Im Namen des Vereins zur Erleichterung der durch die Cholera entstandenen Noth in den oͤstlichen Provinzen Preußens: v. Auerswald. v. Boyen. Fraͤnkel. Friesec. Koͤhler. Muhr. Poselger.

rencgere

Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf.

Könligliche Schauspiele.

Sonnabend, 10. Dez. Im Opernhause: Hamlet, Prinz

1 Dänemark, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, nach Schlegel, Shakespeare.

Wegen fortdauernder Unpäßlichkeit des Hrn. Devrient kann

das Schauspiel: „Die Picolomini“ heute nicht gegeben werden.

Im Schanspielhause: 1) Le Boa. 2) La famille Rique-

bourg. 3) Coraly. Dans la seconde pièce Mr. Closel rem-

plira le rôle de Riquebourg, dans la troisième celui de Ton-

Fekanneimschun g. Mit sehr freudigen und dankvollen Empfindungen machen wir den zu unseren Sammlungen von der Koͤnigl. Regierung zu Duͤs⸗

ton, et Mad. Robert St. Romain celui de Coraly. Sonntag, 11. Dez. Im Opernhause: Die Vestalin, große Oper in 3 Abtheilungen, mit Ballets. Musik von Spontini. (Mad. Fischer: Julia. Dlle. Therese und Fanny Elsler werden im ersten und im dritten Akte dieser Oper tanzen.) Im Schauspielhause: Richards Wanderleben, Lustspiel in 4

Abtheilungen. Hierauf: Der Platzregen a's Eheprokurator, dra matisirte Anekdote in 2 Abtheilungen.

Montag, 12. Dez. Im Schauspielhause: Torquato Tasse Schauspiel in 5 Abtheilungen. In Potsdam: Die umgeworfenen Wagen, komische Ope in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen. Musik von Bohye dieu. Hierauf: Solotanz, unter Mitwirkung der Dlles. Therest und Fanny Elsler, vom K. K. Hof⸗Theater am Kärnthner⸗Thon zu Wien. 1 8

—,2 1

Fön

Sonnabend, 10. Dez. Auf vieles Begehren, zum erstenmal

wiederholt: Scenisch⸗musikalische Abend⸗Unterhaltung in 2 Y’. theilungen. (Im Kostlim.)

Sonntag, 11. Dez. Glückskind und Unglücksvogel, Luß spiel in 1 Akt. Hierauf: Der lustige Schuster, komische Oper in 2 Akten; Mustk von Pär. Zum Schluß der Oper: Variationen über einen Walzer von Beethoven, gesungen von Mad. Spitzeder

Berliner Börse.

Den 9. Dezember 1831.

„. 0

Amil. Fone

s- und Geld-Cours-Zettel. (Prezfs. Cotar.

EMvris oAsu 105 ¾

St.-Schuld-Sch. 4 Pr. Engl. Anl. 18 5 Pr. Engl. Anl. 2

Ustpr. Pfandbrt. Pomm. Usandbr.

Kur- u. Neum. do. 105

C

=— 2

Schlesische do. 106 Rkst. C. d. K.-u. N. 7.-Sch. d. K.-u N. 59 en 8

Holl. vollw. Duk. Neue dito. 7 Freiedrichsd'or . Disconto

Pr. Engl. Obl.? Kurm. Ob. m.j. Nmk. Int. Sch. dt. Berl. Stadt-Obl. Königebg. do. Elbinger Danz. do. in TPh. Westpr. Pfandb. 9 Grofshz. Pos.do. 4] y98 ¼

=O8SS 4.19⁴

3 10.

&

en

Börsen. Dezember. 8 Bonk-Aectien pr. von 1831: 85 ½

63. Poln. 119

Auswärtige Hamburg, 7. Oesterr. 5proc. Metall. 85 v½. 4proc. 77. 1140, pr. Jan. 1145. Russ. Engl. Anl. 93 ¾. Holl. Russ. Anl. Hamb. Cert. 87 ½, do. in Inscript. 87 ¾. Dän. London. 2 Dezember. Zproc. Cons. 83 ⅛. Pras. 44 ½. Auss. 100.

NACHUSCHRIFT.

Frankfurt a. M., 6. Dez. Es sind hier Brief aus Lyon vom 1. Dez. eingegangen, wonach der Herzog von Orleans sich schon in einer der Vorstädte befand. Man mwal über den Tarif wegen des Arbeitslohns übereingekommen und hoffte, es werde Alles gut ausgehen. 1

Frankfurt a. M., 6. Dez. Oesterr. 5proc. Metall. 87 87 ⅜. Aproc. 78½. 78 ½. 29 proc. 45 ½. 1proc. 20 ½. B. Banß Actien 1389. 1386. Partial⸗Obl. 129 ½. 129 ½. Loose zu 100 F. 177 ⅞. G. Poln. Loose 57 ½. 57 ¼.

Paris, 3. Dez. 5proc. Rente pr. compt. 96. 10. sim cour. 96. 30. 3proc. pr. compt. 69. 80. fin cour. 70. 5proc Neap. pr. compt. 79. 75. fin cour, 79. 90. 5proc. Spa perp. 58 ¼.

Redacteur John. Mitredacteur Cottel. —üü’FvANRFüixHsnêN

Gedruckt bei A. W. Hayn.

*

79g. 5 acir,vHv E 1

Zekanntmachungen. I1111 Das in Hinterpommern, im Greiffenbergschen Kreise belegene, zur Bouislav Franz Ewald von Steinkellerschen erbschaftlichen Li⸗— quidations⸗Masse gehoͤrige, auf 39036 Thl. 9 sgr. gerichtlich abge⸗ schaͤtzte Allodial⸗Rittergut Broitz nebst Zubehoͤr, ist im Wege des erbschaftlichen Liquidations⸗Prozesses zur Subhastation gestellt, und 16 d6 1b Bietungs⸗Termine, von denen der letzte peremtorisch TTIAT’I . den 16. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, den 6. April k. J., Vormittags 11 Uhr, den 6. Juli k. J., Vorchttrags 11 Uhr, vor unserm Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor von Wangen⸗ heim, in unserm Geschafts⸗Locale hierselbst anberaumt worden. Kauflustige werden zu diesen Terminen mit dem Bemerken eingeladen, daß die Taxe und die Verkaufs⸗Bedingungen in unsrer Registratur eingesehen werden koͤnnen. 1 Stettin, den 4. August 1831. Koͤnigl. Preuß. Ober⸗

8*

Privat: Ausspielung von drei Kunst⸗Gegenstaͤnden aus Perlemutter. Das hohe Finanz Ministerium har auf Grund der Allerhoͤch⸗

sten Kabinets⸗Ordre vom 2. Februar die Erlaubniß ertheitt, drei Kunst⸗Gegenstaͤnde von Perlemutter, in 1“ 8 einem großen Spiegel, 6 einem Tische und Stuhle, und einem Toilett⸗Tische, bestehend, ausspielen zu duͤrfen. Endesunterschriebener erlaubt sich, ein geehrtes kunstliebendes Publikum hierauf aufmer’sem zu maͤ⸗ chen, woruͤber die Berliner Iutelligenz⸗Blaͤtter und Zeitungen ein mehreres sagen. Loose zu 2 Thl. nebst Plan und Zeichnnngen sind bei Unterzeichnetem zu haben.

Berlin, den 1. December 1831. 8

ECqqqmsieee.

7

uvam ann vx2es naauen

Literarische Anzeigen. So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen (it Berlin dei E. S. Mittler, Stechbahn Nr. as 99 besen Handlungen zu Posen, Bromberg u. Gnesen zu haben: II186 oder 8 dtamatischer Almaänach 6 fuͤr das Jahr 1832. 8 3 Von F. A. von Kurlaͤnder. 22r Jahrgang. Mit 6 illum. Kupf. I 12. Eleg. gebunden. Preis 1 Thl. 20 sgr. Inhalt: Die Ehescheidung. Lustsp. in 2 Aufz. Der Un⸗ gluͤcksvogel. In 1 Aufz. Der Pflegesohn. In 1 Aufz. Erstes und letztes Kapitel. (Erste Abtheilung: Schoͤn Klaͤrchen. Zweite Abtheilung: Frau Klara) hi Die dramatischen Leistungen des bekannten Verfassers genießen fortwaͤhrend den ungetheilten Beifall des Publikums und ssind

Ilgemeiner Anzelger f

kandesgericht von Pommern. 5 egister vo 4 88 9 ü 1unet in der Ephorie Altenburg, erstem Prediger zu Altkir⸗

aäautf leichte Ausführbarkeit etc.

auf allen guten Repertoiren zu finden. Die meisten derselben eignen sich zur Auffuͤhrung auf Privatbuͤhnen. S.x b .“ Katechismus der homdopathischen Diaͤtetik fuͤr Kranke. Zweite verb. Aufl. von G W. Groß, Velinp. in gr. 8. Pr. 15 sgr.

Dieses geschaͤtzte Werkchen erschien zuerst 1825; seitdem ward die merkwuͤrdige Entdeckung der antipsorischen Heilstoffe gemacht, welche der homdopatischen Diat viel von ihrer vormaligen Strenge entzog. Der bekannte Dr. Groß hat diese Diaͤtetik nunmehr dem jetzigen Stande der Wissenschaft angepaßt und sie wesentlich ver⸗ bessert. In der traurigen Zeit der Cholera, die eine angemessene Diäͤt hauptsaͤchlich erfordert, ist diese Diaͤtetik besonderer Auf⸗ merksamkeit werth.

Der wahr e C.h r i st, oder schriftgemaͤße Darstellung der christlichen Glaubenslehre nebst einer Deduction des goͤttlichen Ursprungs derselben, fuͤr

Leser aus den gebildeten Staͤnden. Mit einem vollstaͤndigen Sachregister von Friedrich Carl Ferdinand Hauschild, Ad

chen ꝛc. Velinp. gr. 8vo. Preis 1 ½ Thl. 1

Dieses Werk wird als Frucht eines zehntaͤhrigen unabläaäͤssi⸗ gen Forschens eines wahrhaft gottesfuͤrchtigen Mannes die Auf merksamkeit aller Theologen und nachdenkender Privatpersonen in hohem Grade in Anspruch nehmen. Wegen der großen Menge von Beweisstellen und seinem ausfuͤhrlichen Sachregister wird es beim Religions⸗Unterricht als sehr zweckmaͤßiges Huͤlfs⸗ mittel dienen koͤnnen.

Erlaͤuterungen zu M. J. L. Foͤrsters Lehrbuch der

schristlichen Religion nach dem Katechismus Lutheri

(22. Auflage 1811.) aufgesetzt fuͤr den Lehrer, zunaͤchst beim

Gebrauch dieses Lehrbuchs, aber in Verbindung mit diesen

auch bei andern Lehrbuͤchern brauchbar. Von Dr. C. G.

Bretschneider, Consistorialrathe und General⸗Super⸗

intendenten zu Gotha. In 12 mo. Preis 15 sgr.

Wir empfehlen dieses Werk jedem Religionslehrer, besonders aber denen, welche bei ihren Vorträgen das allbekannte Foͤrster⸗ sche Lehrbuch (21 Bogen 10 sgr.) benutzen.

Practische Zeichnungen von Meuble’ im neuesten und geläutertsten Geschmacke mit beigefügtem Maass- stabe für Architekten, Pischler etc., mit besonderer Rücksicht Viertes und fünftes Zim- Jedes mit 6 Kupfern in 4to. Preis 10 sgr.

Diese Salumlung findet wegen des darin vorwaltenden guten Geschmacks unud ihrer ausserordentlichen Wohlscilheit die allge- meinste Auerkennung.

Magazin der neuesten Erfindungen, Entdeckungen und Verbesserungen.

fuͤr Fabrikanten, Manufaͤkturisten, Kuͤnstler, Handwerker und

Oekonomen, nebst Abbildungen und Beschreibungen der nuͤtz⸗

lichsten Maschinen, Geraͤthschaften ꝛc; herausgegeben von Dr.

Poppe, Seidemann ünd Dr. Baumgaͤrtner. Neue Folge.

4ten Bandes 6tes Heft, mit Kupf. 4t. br. à 20 sgr.

Inhalt: Patentirte Wasserpumpe. Metallegirung fuͤr die Zapfenloͤcher der Taschenuhren Durch Wasser, Dampf-Gas oder andern Dunst eine umdrehende Bewegung zu erlangen,

mer.

5 Spß

ell.

welche zum Blasen in Oefen, Schmieden und zu andern Zwecken

anwendbar ist. Taschen⸗-Thermometer. Art, Baͤnder oder

Triebriemen an den Maschinen zu verbinden. Maschine zum

Theilen gerader Linien und Kreise. Verbesserter Hahn, Fluͤs⸗

sigkeiten aus Faͤssern abzuziehen Verbesserungen in den Mit⸗

teln, Bier und andere gegorne Getraͤnke zu erhalten. Appa⸗ rat zum Schraubenschneiden fuͤr astronomische Zwecke. Ver⸗ fahren, Stroh, Heu oder andere vegetabilische Substanzen zur

Papierfabrication zu benutzen. Verbesserung der Brauoͤfen in

Verbindung mit einer Malzdarre, der Backofen. Cement

fuͤr eiserne Wasserroͤhren. Stiefeln waässerdicht zu machen.

Substanz zur Ledergerbung.

(ALLGEMEINE CHOLERA- ZEITUNG.) Mittheilungen des Neuesten und Wissenswürdigsten über die ASi t i s ch e Chbh9 16en.

In Verbindung mit mehrern in- Dund ausländischen Gelehrten, herausgegeben von Professor Dr. Justus Radius 1. Abtheilung. No. 1 12. Velinp. 4to. Preis 1 Thl.

Von der zweiten Abtheilung dieser, mit dem grölsten Beifalle aufgenommenen Zeitschrift, welche die Seuche von allen Seiten wissenschaftlich beleuchtet, sind bereits mehrere Nummern ausge-

1 WVIILTIee . I. n Historisch -romantisches Taschenbuch für 1832, von A. v. Trom- litz. 5r Jahrg. Mit 8 Stahlstichen. Preis 2 Thl. 18 ¾ sgr.

Inhalt: Der Brauer von Gent. Das Bild. Der alte von

Furnatsch. 8

Baumgaͤrtners Buchhandlung in Leipzig.

So eben ist erschienen und bei L. Hold in Verlin, Koͤnigs⸗

straße Nr. 62 neben ber Post, zu erhalten: 8 Salzer, C F., (Großherzogl Badischer Staats⸗Chem.), das neueste, beste und vortheilhafteste Verfahren der Essig⸗Fabrika⸗ tion in allen Qualitaͤten, so wie der Bleizucker⸗ und Bleiweizß⸗

Bereitung nach electro⸗chemischen Grundsaͤtzen, oder deutliche

Anweisung in 24 Srunden den reinsten und besten Essig, so

wie auch die vortheilhafteste, neueste und zweckmaͤßigste Weise

Bleiweiß und Bleizucker zu bereiten; nebst einem Anhang

uͤber das Erwärmen ohne Feuer und kuͤnstliche Ausbruͤten der

Eier; eine chemisch⸗technische Abhandlung. 8vo. Brochirt. 6 Thl. 10 ser ;

Tanere, C. A., (vpraktischer Seifen⸗Fabrikant), Handbuch der Schwarz⸗Seifenstederei, oder gruͤndliche und praktische Anwei⸗ sung, die schwarze Talg⸗ und Kunst⸗Korn⸗Seife sowohl im Kleinen als Großen mit Sicherheit und Vortheil zu sieden. Mir einer Vorrede begleitet vom Geh. Rathe Dr. Hermb⸗ staͤdt in Berlin. Zvo. Geh. 3 Thl.

Im Verlage von Duncker und Humb lot, Franzoͤsische Straße Nr. 20 a, ist so eben erschienen und in allen Buchhand⸗ lungen zu haben: G 1 1 1

Die Frage uͤber Contagiositaͤt oder Nicht⸗Contagio⸗ sitaͤt der Asiatischen Cholera, wissenschaftlich eröͤrtert durch Dr. Aug. Wilh. v. Stosch, Leibarzt Ihrer Königl.

Hoheit der Kronprinzessin von Preußen. gr. Svo- geh. 7 ½ sar⸗

[Rub. 27

Stand oder zur Kaufmannschaft übergehen dürfen.

sie ihren Adel beweisen,

Allgemeine

Fsl(che Reachcheh.. 111“*“

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lientenant und erste Kommandant von Danzig, von Lossau, nach Danzig.

Durchgereist: Der Königl. Niederländische Kabinets⸗Cou⸗ rier Hooger, 98 dem Haag kommend, nach St. Petersburg.

8

Zeitungs⸗Nachrichten. Kuslandd.

1112““ X“X“

St. Petersburg, 30. Nov. Am 27sten d. M. ist Se. Kaiserl. Hoheit der Cesarewitsch Thronfolger mit Seinem Ge⸗ folge in erwünschtem Wohlseyn von Moskau hierher zurückgekehrt.

Gestern um 1 ½ Uhr nach Mitternacht vollendete in Zarskoje⸗ Selo, im alten Palaste, Ihre Durchlaucht die Gemahlin Seiner Kaiserl. Hoheit des hochseligen Cesarewitsch Konstantin, Fürstin Jeannette Antonowna Lowicz, Ihre irdische Laufbahn. Schon seit einigen Jahren war Ihre Gesundheit sehr zerrüttet, und das allmälig zunehmende Uebel schloß mit einer langwierigen Krankheit.

Seine Majestät der Kaiser haben den General⸗Lieutenants Plassoff I., Kablukoff II. und Baron Rennenkampf II., so wie dem General⸗Major Dannenberg III., die Insignien des St. Annen⸗Ordens 1ster Klasse mit der Kaiserlichen Krone, dem Ge⸗ neral⸗Major Tönner den St. Annen⸗Orden 1ster Klasse und dem General⸗Major Schürmann J., so wie dem Geheimenrath Thomson, Dirigirenden der Kanzelet des Hof⸗Etats Sr. Kaiserl. Hoheit des hochseligen Cesarewitsch Konstantin, den St. Wla⸗ dimir⸗Orden 2ter Klasse zu verleihen und den Letzteren, auf seine Bitte, mit einer jährlichen Pension von 9000 Rubel gänzlich aus dem Dienst zu entlassen geruht. d

Durch Allerhöchstes Restript an den bevollmächtigten Di⸗ vans⸗Vorsitzer der Fürstenthümer Moldau und Wallachei, Gene⸗ ral⸗Adjutanten Kisseleff, haben Se. Majestät demselben Ihre vollkommene Erkenntlichkeit dafür bezeugt, daß es ihm in Be⸗ jiehung auf die zum diesjährigen Unterhalt der Truppen in den fürftenthümern angewiesene Summe durch Verminderung der Ausgaben nicht nur möglich geworden ist, die zu obigem Zweck in Silistria ebenfalls bestimmt gewesene Summe von 674,992 Kop. nicht requiriren zu dürfen, sondern auch noch aus den Einkünften der Fürstenthümer den Rest der denselben im Jahre 1828 vorgestreckten 100,000 Dukaten, im Betrag von 44,595 Dukaten, zurückzuzahlen. 1

Der wirkliche Staatsrath Tanejeff ist an die Stelle des

seines Dienstes entlassenen Senators Murawieff zum Dirigenden

der 1sten Kanzlei⸗Section Sr. Kaiserl. Majestät und zum Staats⸗ Secretair, der Hofrath Skopin zum Vice⸗Gouverneur von Minsk und der wirkliche Staatsrath Gajewski zum General⸗Civil⸗Stabs⸗ arzt ernannt worden.

Ein Allerhöchst bestätigtes Gutachten des Reichsraths ver⸗ ordnet, daß Polizei⸗ und andere Beamte, welche nicht zu den städtischen Behörden gehören, so wie deren Wittwen und Waisen, ihre Penstonen und Unterstützungen eben so, wie die übrigen Eivil⸗ und Militair⸗Beamten, aus dem Reichsschatz, diejenigen Beamten dagegen, welche in den städtischen Behörden dienen, die ihrigen aus den Stadt⸗Einkünften beziehen sollen.

In einem anderen Gutachten des Reichs⸗Rathes wird fest⸗ gisetzt, daß freie Ackerbauern, welche ihren Pflichten gegen ihre vorigen Gutsherrschaften noch nicht Genüge geleistet haben, nur mit Einwilligung ihrer Gemeinde, ihrer Gutsherrschaft und, in⸗ sofern sie bei der Reichs⸗Leih⸗Bank, bei der Pfandleihe des Er⸗ ziehungshauses oder bei den Kollegien der öffentlichen Fürsorge verpsändet sind, mit Einwilligung derjenigen Behörde, welche über sie ein Pfandrecht besitzt, in einen anderen steuerpflichtigen

Die Ge⸗ meinde übernimmt dann alle Verpflichtungen, welche dem Ent⸗ lassenen bei seinem Eintritt in den Stand der freien Ackerbauern auferlegt wurden, und die in den mit seiner früheren Grundherr⸗ schaft abgeschlossenen Kontrakten enthalten sind, insofern der Ent⸗ lassene sich derselben noch nicht entledigt hat; dagegen überläͤßt der Austretende der Bauern⸗Gemeinde seinen ganzen Antheil an Grundstücken.

Der General⸗Adjutant Graf Orloff ist am 24. d. M. von

der Ruß⸗

Moskau wieder hier angelangt.

Obgleich nach den Reichsgesetzen nur derjenige, der I. lands Monarchen und dem Russischen Reiche dient, nebst seinen Nachkommen die Vorrechte des Russischen Adels genießt, so sollen doch, einem Gutachten des Reichs⸗Raths zufolge, auch

ausländische Edelleute, zu denen die zu den Unterthanen fremder

Staaten gehörenden Schlachtizen ebenfalls zu rechnen sind, sobald nicht zu Körperstrafen verurtheilt wer⸗ den können. 1 Personen aus dem Kaufmannsstande, welche, ohne gedient zu haben, einen Rang erhalten, dürfen, einem Gutachten des Reichs⸗Raths zufolge, in Civil⸗Dienste treten, müssen jedoch vier Jahre lang im Amte seyn, ehe ihnen der erste Klassenrang zu Theil wird. Bei nachherigen Beförderungen sind sie den lübrigen Beamten gleich zu achten. Das Reglement für die bei Gatschina, zwischen Ingerburg und dem Mosinschen Thore, an der großen Straße von Zarskoje⸗ Selo, zu erdbauende Invaliden ⸗Vorstadt ist von Sr. Majestät bestätigt worden. Diese Vorstadt wird zum Gedächtniß an den hochseligen Kaiser Paul Petrowitsch den Namen Pawlowsk er⸗ halten und ist für die ausgezeichnetsten Invaliden unter den Gardesol⸗ daten, welche Familie haben und nach ihrer Verabschiedung kein Unterkommen in ihrer Heimath finden können, zum Wohnort be⸗ stimmt. Die Häuser dieser Vorstadt werden so eingerichtet, daß in jedem zwei höe ien wohnen und daneben einen Gemüsegar⸗

ten erhalten können. Außerdem bekömmt jeder Invalide Land zur Viehweide und Heuernte und aus dem Kabinet 100 Rubel zur ersten häuslichen Einrichtung. Nach dem Tode eines Inva⸗ liden erben dessen Kinder nur dessen bewegliches Vermögen; die Wittwen aber, welche minderjährige Kinder haben, bleiben so lange im Besitz ihres Antheils an dem unbeweglichen Nachlaß, bis deren Söhne in eine Militairschule eintreten und die Töchter das 16te Jahr erreichen. Sterben beide Eltern, so werden deren minderjährige Söhne sogleich in die Militair⸗Erziehungs⸗Anstalten aufgenommen, die Töchter aber bis zu ihrem 16ten Jahre auf Rech⸗ nung der Krone in den wohlthätigen Anstalten zu Gatschina unter⸗ gebracht; das ihnen zufallende bewegliche Vermögen wird veräu⸗ ßert und das dafür eingelöste Geld bvis zu deren Volljährigkeit im Leihhause auf Interessen deponirt. Sind die hinterlassenen Wittwen und etwaigen erwachsenen Töchter verstorbener Invali⸗ den nicht im Stande, sich ihren Unterhalt zu erwerden, so wer⸗ den sie ebenfalls in die wohlthätigen Anstalten zu Gatschina auf⸗ genommen.

In Kronstadt ist am 30. Okt. ein von der Cholera⸗Kom⸗ mission begründetes temporaires Waisenhaus für 30 Kinder, welche ihre Eltern durch die Cholern verloren haben, eröffnet worden; es waren bereits 12 Waisen darin aufgenommen.

In der Nacht vom 27sten auf den 28sten d. M. stand die Eisdecke der Newa still. »Die Communication mit der großen Seite war völlig unterbrochen. Am 28sten Nachmittags begamn man zuerst, über das Eis zu gehen. 1

Das Journal de St. Petersbourg enthält folgende Nachricht über die erste Gründung der Diligencen zwischen St. Petersburg und Moskau:

„Der Plan zur Einrichtung dieser Diligencen war von Sr. Exeellenz dem Grafen M. Worontzoff, im Einverstaͤndniß mit Sr. Excellenz dem Hrn. v. Bulgakoff, entworfen und am 20. Mai 1820 Sr. Exeellenz dem Ober⸗Post⸗Direktor Fuͤrsten A. Galitzyn einge⸗ reicht wörden, um die Allerhoͤchste Genehmigung zu erhalten. Am 30. August desselben Jahres wurde der Gesellschaft ein zehnjaͤhriges Privilegium bewilligt. Sie waͤhlte die Mitglieder der Verwaltungs⸗ Kommission unter den Actionnairen und gab 75 Actien, eine jede zu 1000 Rub., aus. Die erste Diligence ging von St. Petersburg nach Moskau am 27. RNovember und von Moskau nach St. Pe⸗ tersburg am 1. Dezember 1820 ab. Der maͤßige Preis und die begqueme Reise⸗Gelegenheit brachten die neue Einrich⸗ tung bald in Ruf und bewiesen den Nutzen derselben. An⸗ fänslich gingen die Diligencen von St. Petersburg und Mos⸗ au nur zweimal woͤchentlich ab; spaͤter wurden die Abfer⸗ tigungen von Jahr zu Jahr haͤssoer, und zuletzt erfolgten sie taglich. Diese Unternehmung mußte natuͤrlich Nachahmer finden, aber im Allgemeinen waren dieselben nicht gluͤcklich. Die Unter⸗ nehmer von Diligencen zwischen Moskau und Riaͤsan konnten sich nicht halten; die Person, welche ein Privilegium zu Errichtung einer Diligence auf der Straße nach Tula erhalten batte, kam gar nicht einmal damit zu Stande. Die erste Gesellschaft hinge⸗ gen organisirte im Jahre 1821 eine Diligence nach Zarskoje⸗Selo und im Jahre 1828 eine dergleichen nach Reval; sowohl die eine als die andere bestehen noch jetzt. Eine andere Gesellschaft etablirte im Jahre 1821 Diligeneen nach Riga; aber beim Ablauf ihres Pri⸗ vilegiums ließ sie ihr Unternehmen eingehen, welches nun von der ersten Gesellschaft fortgesetzt wurde, deren Diligencen nach Riga und bis an die Preußische Graͤnze, so wie zuruͤck, gehen. Der wohlwollende Schutz der Post⸗Verwaltung hat sehr viel zum guͤn⸗ stigen Erfolg der Gesellschaft beigetragen:; uͤberdies verbesserte sich das Fuhrwerk von Jahr zu Jahre; im Jahre 1831 wurden die Preise berabgesetzt, und die Unternehmer ließen Wagen von einer neuen Form bauen, welche fuͤr die Reisenden bei weitem bequemer sind. Mit dieser Einrichtung der Diligencen ist eine andere nicht min⸗ der nuͤtzliche verbunden, wo man Transporte von allerlei schwe⸗ ren, umfangsreichen und fluͤssigen Gegenstaͤnden, die auf der Post nicht angenommen werden, und deren Versendung durch Fuhrleute manche Ünannehmlichkeit veranlassen wuͤrde, versichern kann. Diese Transporte finden vornehmlich zwischen St. Petersburg und Mos⸗ fau statt; jedoch uͤbernimmt man auch Besorgungen nach Nowgo⸗ rod, Twer und anderen an der großen Straße gelegenen Orten, und im Sommer werden von beiden Hauptstaͤdten aus die Transporte nach der Rischnei⸗Nowgoroder Messe, nach Saratoff und zuruͤck befoͤrdert. Die⸗ ses Etablissement hat seine Comtoirs zu St. Petersburg, Moskau und Riga, und auch an anderen Orten Abtheilungen derselben. Das Haupt⸗ Comtoir ist zu St. Petersburg, wo sich auch eine aus 5 Mitglie dern bestehende Verwaltungs⸗Kommission befindet. Diese Trans⸗ porte gewaͤhren den Vortheil der Puͤnktlichkeit und Sicherheit; man kann uͤberdies die abzusendenden Gegenstaͤnde versichern, indem man von dem angegebenen Werth eine Praͤmie von v Ct. fuͤr den Ru⸗ bel bezahlt; die Gesellschaft hat ein Kapital von 50,000 Rubel als Reserve⸗Fonds zur Bestreitung von Unfaͤllen deponirt. Außer Waaren und Sachen werden mit diesen Transporten auch Leute aus den niederen Staͤnden befoͤrdert. Diese Transport⸗Einrichtung, welche im Jahre 1822 als Ergaͤnzung des Diligence⸗Comtoirs be⸗ gruͤndet wurde, gewaͤhrt dem Publikum, besonders dem Handel trei⸗ benden Theil desselben, ebenfalls großen Rutzen“”“

Polen. 11““ Warschau, 6. Dez. Se. Kaiserl. Königl. Majestät ha⸗ ben dem hiesigen Hutfabrikanten, Herrn Wilhelm Neumann, den Titel eines Hoflieferanten des Königreichs Polen zu erthei⸗ len geruht. EIn diesen Tagen langten die Generale Creutz, aus Lenczyz, und Moiendorf, aus Piontko, hier an. Vor kurzem starb hier in dem Alter von etwas mehr als 40 Jahren der Schriftsteller Stanislaus Regulski, Sohn des zur Zeit des Königs Stanislaus August berühmten Bildhauers Re⸗ gulski. Er hatte sich von seiner frühesten Jugend an der Litera⸗ tur und Poesie gewidmet; seine gründliche Kenntniß der Italiä⸗ nischen, Deutschen und Französischen Sprache, sein reiner und strenger Geschmack, sein natürliches Talent ließen in ihm einen ausgezeichneten Schriftsteller für die vaterländische Literatur ah⸗ nen; seine ersten Arbeiten, die Uebersetzung des Macbeth, welche noch jetzt auf dem National⸗Theater gegeben wird, mehrere Ge⸗ dichte in den von Bentkowski herausgegebenen Memoiren, eine Uebersetzung der Merope, wovon der erste Akt dem Publikum bekannt ist, erweckten jene Hoffnungen; leider wurde seiner ferne⸗ ren Thätigkeit aber durch gänzliche Erblindung ein Ziel gesetzt. Es ist jetzt hier das dritte Heft der architektonischen Abhand⸗

lungen des Regierungs⸗Baumeisters Markoni erschienen, und das vierte wird nächstens folgen.

Das Journal Sylvan, dessen Lieferungen durch die Kriegs⸗ Ereignisse unterbrochen worden waren, wird, nebst den Annalen des Königlichen Forst⸗Corps für das Jahr 1832, vom 1. Januar an wieder regelmäßig erscheinen.

Der durch mehrere gelehrte Arbeiten bekannte Pole, Herr Konstantin Slotwinski, hat von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich die Aufsicht über die Ossolinskische Bibliothek in Lem⸗ berg erhalten, und man sieht nächstens von ihm einer neuen Fort⸗ setzung der sogenannten „Zeitschrift der Ossolinskischen Biblio⸗ thek“

qqq68 8 Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung v die, da die Versammlung sehr unvollzählig war, erst nach 2 Uhr eröffnet werden konnte, wurden die Berathungen über den Ge⸗ setz⸗Entwurf wegen der Reform des Straf⸗Codex fortgesetzt. Durch den 17ten Artikel wird der 24fte des Straf⸗Gesetzbuches dahin geändert, daß für die zur Gefängnißstrafe verurtheilten Individuen die Strafe, ohne Anrechnung der Zeit des Unter⸗ suchungs⸗Arrestes, so wie ohne Rücksicht auf ein etwaniges Appel⸗ lationsgesuch von Seiten des Verurtheilten oder des Prokurators, erst mit dem Tage, wo das Urtheil erfolgt ist, anheben soll. Hr. Bavourx hatte hierzu den nachstehenden Zusatz gemacht, der nach einer weitläuftigen Debatte ebenfalls angenommen wurde: „Erfolgt keine Verurtheilung, oder lautet die Verurtheilung auf gleiche oder noch geringere Zeit als diejenige, die der Angeschul digte bereits im Arreste zugebracht hatte, oder erlaäßt die Raths⸗Kammer eine Verordnung des Inhalts, daß gegen den Angeschuldigten kein gerichtliches Verfahren einzuleiten sey, so wird der Verhaftete unmittelbar in Freiheit gesetzt. Der interimistisch mit dem Portefeuille des Kriegs⸗Ministeriums be⸗ auftragte Minister der auswärtigen Angelegenheiten unterbrach hier die Diskussion über das Strafgesetzbuch, um der Kammer eine amtliche Mittheilung zu machen. Er bemerkte, daß seit der Vorlegung des Ausgabe⸗Budgets für 1832 von meh⸗ reren Seiten Dokumente eingegangen wären, woraus sich ergebe, daß die in diesem Budget ausgesetzten Fonds für die Instand⸗ haltung und Verbesserung der Festungen, zur Bestreitung aller

Bedürfnisse dieses wichtigen Dienstzweiges nicht ausreichten, daß es sonach nothwendig sey, die gedachte Summe zu erhöhen. der Graf

Es sey der Kammer hinlänglich bekannt, fügte Sebastiani hinzu, daß vielc Festungen des Landes uin der vorigen Dynastie völlig vernachlässigt worden wäaͤren; seit der Juli-Revolution hätten die Festungsbauten zwar eine

große Ausdehnung gewonnen, doch habe man sich vorläufig nur auf diejenigen beschränkt, die als unumgänglich nöthig erschienen

wären, zugleich aber die nöthigen Dokumente gesammelt, um eine General⸗Uebersicht von allen vorzunehmenden Bauten zu erlan⸗ gen;

diese Dokumente wären nunmehr dem Ministerium allmäa-⸗

lig zugegangen, jedoch zu spät, um ste noch bei der Entwerfung

des Budgets des Kriegs⸗Departements benutzen zu können; aus einer Prüfung derselben ergebe sich, daß es, um die Hauptpunkte des Landes in den nöthigen Vertheidigungsstand zu setzen, eines

Zuschusses von 2,800,000 Fr. bedürfe. Der Minister verlas hierauf den aus einem einzigen Artikel bestehenden Gesetz⸗Entwurf selbst, wo⸗

nach die erwähnte Summe vorzugsweise zur Befestigung der Städte Paris, Lyon und Grenoble verwendet werden soll. Nach dem Gra⸗ fen Sebastiani bestieg Hr. Glais⸗Bizoin die Rednerbühne, um der Versammlung nachstehende Vorschläge, wodurch die Art. 32 und 35 des Reglements der Kammer modificirt werden sollen, zu ma⸗ chen: „Ueder jede Proposition, die ein Gesetz zum Gegenstande hat, wird mittelst Kugelwahl abgestimmt, es sey denn, daß die Kammer sich einstimmig für die Theilung derselben erklärt. Ue⸗ ber alle andere Proposttionen stimmt die Kammer durch Aufste⸗ hen und Sitzenbleiben ab, wenn anders nicht 20 Mitglieder, ent⸗ weder sofort oder nach dem ersten Abstimmungs⸗Versuche, die Theilung verlangen. Giebt die Kammer ihre Meinung durch Aufstehen und Sitzenbleiden kund, so entscheiden der Prösident und die Secretaire über das Resultat der Abstimmung, die in zweifelhaften Fällen wiederholt werden kann; die Theilung findet statt, sobald 20 Mitglieder sie verlangen. Bei dem Abstimmen über den Antrag auf eine Theilung der Proposition bleiben die Mitglieder, die für die Annahme derselben sind, auf ihren Plätzen sitzen, während die übrigen sich nach dem Konfe⸗ renz⸗Saale zurückziehen. Zwei Secretaire zählen jede Fraction, und das Resultat der Zählung wird durch den Präsidenten ver⸗ kündigt.“ Die Kammer entschied, daß Herr Glais⸗Bizoin diese Proposition erst nach dem Budget entwickeln solle. „Eine höf⸗ liche Manier“, riefen mehrere Stimmen, „zur Tagesordnung überzugehen.“ Jetzt wurden die Berathungen über das Strasf⸗ gesetzbuch wieder aufgenommen. Der ’8te Artikel modisicirt den 33sten des Straf⸗Codex in folgender Weise: „Wenn ein Ver⸗ bannter während der Dauer seiner Verbannung nach Frankreich zurückkehrt, so wird er auf den alleinigen Beweis seiner Identi⸗

tät zur Gefängnißstrafe verurtheilt, die mindestens der Zeit, die

das betreffende Individunum noch hätte in der Verbannung zu⸗ bringen sollen, gleichkommen muß, das Doppelte dieser Zeit aber nicht überschreiten darf.“ Durch den 19ten Artikel erleiden die Art. 44, 45 und 51 des Straf⸗Gesetzbuches in Betreff der Beaufsichtigung eines Individuums durch die hö⸗ here Polizei einige Aenderungen. Ueber den 2lsten Artikel des Entwurfes (56ͤsten des Straf⸗Coder) in Betreff der rück⸗ fälligen Verbrecher ließ sich sehr ausführlich der Graf Gaö⸗ tan von Larochefoucauld vernehmen. Es sey Jedermann

und 20sten

bekannt, äußerte er, daß die Rückfälle in Frankreich zahlreicher

als irgend in einem anderen Lande von Europa wären; sie be⸗ trügen nämlich 38 Prozent unter den Gefangenen in den Zucht⸗ häusern und 33 Prozent unter den Straf⸗Gefangenen in den Bagnos; es gebe nur ein Mittel, solchen Rückfällen vorzubeu⸗ gen, wenn man nämlich das Loos der Gefangenen nach über⸗ siandener Strafe verbessere, denn im Allgemeinen sey jeder glückliche Mensch auch tugendhaft; von hoher Hand werde jähr⸗

.