1831 / 361 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nur schwieg, sondern sie sogar durch einen Artikel im Moniteur bu

billigen schien. Wir sind dabei nicht strenger gegen den Praͤ⸗ sidenten des Conseils gewesen, als er selbst es zu einer anderen Zeit gegen die Verwaltung war. Denn als im Jahre 1820 bei der Eroͤrterung des Gesetzes uͤber das doppelte Votum aͤhnliche Auf⸗ tritte, wie im JFuli d. J., stattfanden, leugnete das Ministerium eben⸗ falls seine Theilnahme an denselben, worauf Hr. C. Périer, damals Mitglied der Opposition, folgende Worte sprach, in denen sich die ganze Repraͤsentativ⸗Re⸗ 1““ „Ihr seyd Minister und hadt die Sachegeschehen lassen; Ihr habt nicht gestraft, und somit seyd Ihr verantwortlich.“ Bei diesen Worten erscholl lauter Beifall in den Reihen der Opposition. Bald dar⸗ auf trat Hr. C. Perier wieder in den Saal. „Haͤtten wir irgend Ursache gehabt, zu glauben“, so schloß Hr. Odilon⸗Barrot, „daß das Ministerium jene Umtriebe selbst angeordnet habe, so wuͤrden wir uns nicht auf eine moralische Anklage gegen dasselbe be⸗ schraͤnkt, wir wuͤrden dann eine gesetzliche Anklage eingeleitet ha⸗ ben.. Und hiermit baͤtten meine Erklaͤrungen ein Ende. So viel muß mindestens den Ministern daraus klar geworden seyn, daß, wenn sie ihre Poltzei⸗Agenten ohne Unterschied in allen Stadtvier⸗ teln aufraffen und dazu Taugenichtse und Tagediebe gebrauchen, das Gesetz zuletzt alle Achtung verlieren muß. Es ist daher vor Allem nothwendig, daß man der Polizei ihre moralisches Ansehen zuruͤckgebe. Leider ist diese Behoͤrde jetzt noch immer, was sie unter der vorigen Regierung war; nur durch Brutalitaͤt giebt sie sich den Einwohnern kund. ⸗Wollen wir also, nachdem diese Regierung ge⸗ sfuͤrzt worden, noch ferner in der eingeschlagenen Bahn vorschreiten, so propbezeihe ich, daß wir diesen traurigen Irrthum zuletzt durch eine furchthbare Katastrophe werden buͤßen muͤssen.“

Nach Herrn Odilon⸗Barrot ergriff der Großsiegelbe⸗ wahrer das Wort, um noch einmal die Verantwortlichkeit des Ministeriums für die im Juli stattgehabten Anwerbungen der Arbeiter zmrückzuweisen. In Bezug auf die Aeußerung des vo⸗ rigen Redners, daß das Mmisterium nur Nachsicht verdiene, äu⸗ ßerte Herr Barthe sich folgendermaßen: „Angenommen, die Re⸗ gierung hätte gethan, was Herr Odilon⸗Barrot verlangt, sle hätte nämlich, gleich nachdem sie von der Existenz des Tarifs Keuntniß erhalten, ohne Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse, denselben für null und nichtig erklärt, wer vermöchte zu zweifeln, daß die Katastrophe dadurch nur beschleunigt worden wäre?! Ein Volk, das sich allein aus Besorgniß, man könne ihm den Tarif entreißen, zu so groben Excessen verleiten ließ, würde, wenn die Regierung eine solche Maaßregel wirklich verfügt hätte, gewiß nicht ruhig geblieben seyn; so etwas läßt sich nun und nimmer⸗ mehr annehmen. Wohl aber würde man also raisonnirt haben: „„Da seht einmal jene volksthümliche Regitrung mit ihrer un⸗ beugsamen Gesetzlichkeit! Sie kennt die örtliche Lage der Dinge nicht; sie hat einen Präfekten, der sich der allgemeinen Achtung er⸗ freut und die Bedürfnisse seiner Administrirten wahrnimmt; aber das Ministerinm, in blinder Vorliebe für ein Gesetz, das gegen die Menschlichkeit streitet, vernichtet gewaltsam, was mühsam errungen worden. Das Blut der Lyoneser falle auf sein Haupt zu ück!““ So, m. H., würde man gesprochen haben.“ Nach emigen Betrachtungen über die im Juli stattgesundenen Umu⸗ hen, ließ sich auch Hr. v. Trachy über diesen Gegenstand ver⸗ nehmen, worauf von mehreren Seiten der Schluß der Debatte verlangt wurde. Indessen gelang es noch Hrn. Guizot, sich Gehör zu verschaffen, um das gesammte politische System des Ministeriums zu vertheidigen und die Angriffe des Hrn. Mau⸗ gumn in dieser Beziehung zurückzuweisen. Die Opposition die⸗ ses Letzteren, bemerkte er, schreibe sich nicht seit dem Eintritte des Hrn. Périer in die Verwaltung her; sie reiche bis zu der letzten Revolution hinauf; schon damals hätten sich sofort zwei Systeme gebildet, deren Anhänger entweder den revolutionnairen, oder den ver⸗ fassungsmäßigen Grundsätzen treu geblieben wären; er glaube nicht, daß, weil er und seine Freunde sich zu diesen letzteren zähl⸗ ten, sie deshald als antinational zu betrachten wären; wohl aber sey er der Meinung, daß die Oppositions⸗Partei, die bei allen Meinungs⸗Verschzedenheiten doch eine gewisse Konsistenz habe, und als deren Organ er Herrn Mauguin betrachte, unfähig sey, eine Regierung zu gründen und den gesellschaftlichen Zustand durch die Aufrechthaltung des Friedens und der Freiheit zu de⸗ schützen, zwei Aufgaben, die das jetzige Ministerium sich ge⸗ steut und bisder würdig gelöst habe. Nach Herrn Guizot be⸗ stiegen die Herren Berryer, Mauguin und Jacqueminot gleichzeitig die Rednerbühne, während von mehreren Sei⸗ ten aufs Neue der Schluß der Berathung verlangt wur⸗ de. wegen des Handels mit Neujahrsgeschenken!“ siel ironisch und in Bezug auf die Aeußerung des Herrn Dupin d. A. am vorhergehenden Tage, eine Stimme aus den Reihen der Oppo⸗ sition ein. Gegen diesen Antrag erhob sich inzwischen Herr Jacqueminot mit dem Bemerken, daß er noch Manches zu Gunsten der von verschiedenen Seiten angegriffenen National⸗ Garde zu sagen habe. Die Fortsetzung der Debatte wurde so⸗ nach auf den folgenden Tag anberaumt und die Sitzung um 6 Uhr aufgehoben.

22. Dez. Der König ertheilte gestern dem von

aris, der e. hier eingetroffenen Marschall Gerard eine Pri⸗ vat⸗Audienz.

Der bisherige Präfekt des Isère⸗Departements, Hr. Gas⸗ parin, ist statt des Hrn. Bouvier⸗Dumolard zum Präfekten des Rhone⸗Departements ernannt worden, eine Stelle, die er seit den Lyoner Unruhen bereits interimistisch bekleidete.

In Folge der zwischen Hrn. Casimir Périer und Hrn. Bou⸗ vier⸗Dumolard im Palaste der Deputirten⸗Kammer vorgefalle⸗ nen Scene, hat eine Instruction stattgefunden und das Proto⸗ koll darüber ist sofort dem General⸗Prokurator des Königl. Ge⸗ richtshofes übergeben worden.

Der Präsident der Deputirten⸗Kammer, Hr. Girod, hat an den Redacteur der Tribune das nachstehende Schreiben ge⸗ richtet: „Paris, 21. Dez. Sie melden in Ihrem hentigen Blatte, mein Herr, ich hätte den Präsidenten des Minister⸗Raths am Schlusse der Sitzung vom 19ten d. M. abgehalten, Herrn Mauguin zu antworten, und legen mir folgende Worte in den Mund, die ich an den Prästdenten des Conseils gerichtet haben soll: „„Verlangen Sie morgen gehört zu werden, heute Abend sind Sie zu aufgeregt.““% Ich erkläre diese Angabe hiermit für vollkommen unrichtig. Genehmigen Sie u. s. w.“

Die Lyoner Handels⸗Zeitung meldet unterm 18. Dez.: „Man hat hier einen wichtigen Fang gethan; ein gewisser Layas aus Nimes, der zu lebenslänglicher Galeerenstrafe verurtheilt, aber entsprungen war und in einem hiesigen, wie man sagt, von Priestern, frommen Schwestern und Karlisten häufig besuchten Hause verborgen gehalten wurde, ist verhaftet worden. In dem Augendlicke, wo die Polizel in seinen Zufluchtsort eintrat, suchte er über die Dächer zu entkommen, und war schon über mehrere Häuser hinweggeklettert, als er, hinter einem Schornstein versteckt, festzenommen wurde. Er soll bei den Ereignissen in Nimes eine große Rolle gespielt haben und in die Fußstapfen des berüchtig⸗ ten Trestaillon getreten seyn. Auch soll er an den Lyoner Un⸗ ruhen einen mehr denn thätigen Antheil genommen und nach dem Abzuge der Truppen bei der Plünderung des Hauses Oriol

„Ja wohl! der Schuß, der Schluß! wäre es auch bloß

6 1372 mitgeholfen haben. Mehrere seiner Hehler sind in den Händen der Justiz.“ 8

In Bordeaup und Rouen ist, den dortigen Blättern zufolge, die Handelsthätigkeit fortdaunernd im Zunehmen; in der ersteren Stadt sind in wenigen Tagen 10,000 Tonnen Wein bestellt worden, und in Rouen nimmt der Absatz der dort verfertigten Baumwollen⸗ und Leinenstoffe mit jeder Woche zu. 1

Der Doktor Magendie ist aus Sunderland, wo er die Cho⸗

lera beobachtet hat, hierher zurückgekehrt. Der Temps sagt: „Nach den an der Börse verdreiteten Gerüchten sollen die Englischen und Französischen Banquiers nur die Hälfte der Belgischen Anleihe erhalten haben, während Bet⸗ gien selbst die andere Hälfte übernommen hätte. Der Preis des Zuschlags soll 78 Fr. seyn.“

Unter den mit dem General Torrijos gefangen genommenen Spanischen Flüchtlingen befinden sich der Artillerie⸗Oberst Lopez Pinto und die ehemaligen Cortes⸗Mitglieder Florez Calderon und Golfin.

Der Courrter de l'Europe meldet aus Rom, daß der Päpstliche Stuhl den hiesigen Erzbischof Grafen v. Quelen, un⸗ geachtet der Gegenbemühungen des Französtschen Botschafters, zum Kardinal erhöhen werde.

Briefen aus St. Thomas zufolge, herrscht zwischen den Negern und den Mulatten auf St. Domingo Unemigkeit. Der Präsident Boyer hatte sich nach Mirebalais zurückgezogen, wo⸗ hin er auch den Schatz hatte bringen lassen.

Einem Schreiben aus Alexandrien vom 19. Nov. zu⸗ folge, ist die Armee des Vice⸗Königs von Aegypten in Syrien eingerückt und hat bereits Jaffa ohne Schwerdtstreich einge⸗ nommen. .

Die Gabarre „la Dore“, die im verwichenen Sommer nach Mexiko geschickt wurde, um dort die Franzosen abzuholen, die sich als Kolonisten an den Gnazacoalcos begeben hatten und seitdem, in ihren Hoffnungen getänscht, im tiefsten Elende schmachteten, hat am 31. August in Vera⸗Cruz 72 dieser Fran⸗ zösischen Kolonisten am Bord genommen und ist mit ihnen am 16. Dez. in Brest angekommen. EE11“

Großbritanien und Irland. London, 20. Dez. Im Spectator heißt es: „Der Kö⸗ nig bleibt in Brighton, wo er vielleicht mit größerer Sorgen⸗ freiheit, als irgend jemals ein König von England aus seiner Familie, in auserwählten Kreisen sich erheitert und seine Treib⸗ jagden hält. Er hat es weder mit auswärtigen Prätendenten zu thun, wie die beiden ersten Könige aus dem Hause Hamno⸗ ver, die seine Freuden trüben könnten, noch mit auswärtigen Keiegen, wie sein Vater, noch, was seine Ruhe noch mehr stören könnte, als Beides, mit einem leidenden Gesundheits⸗Zustande, wie sein Bruder. Das schlechte Wetter in den letzten Tagen hat die Proomenaden der Königin auf die Zimmer des Pavillons be⸗ schränkt, aber auch sie erfceut sich, so wie der König, der voll⸗ kommensten Gesundheit.“ Der Courier bemerkt, daß man so lange Parlaments⸗

Ferien, als angeordnet worden, nicht erwartet habe; doch wür⸗

den die Minister während derselben Gelegenheit haben, sich über den Grad des Widerstandes Gewißheit zu verschaffen, weälchen die Reform in dem Hause der Lords gewärtigen musse, und be⸗ sonders auch zu ermitteln, wie viele Pairs, wenn es überhanpt einer Ernennung bedürfe, sie zu ernennen hätten, um den Er⸗ sche der Bill bei diesem Zweige der gesetzgedenden Gewalt zu sichern.

Der unglücckliche Vorfall in der Grafschaft Kilkenny in Ir⸗ land wird in der Dublin⸗Times mit folgenden Umständen berichtet: „Ein Polizei⸗Kommanko von 40 Mann unter dem Be⸗ fehl des Oder⸗Konstablers Gibbons sollte einem Gerichts⸗Bedien⸗ ten, welcher Zahlungs⸗Befehle der Zehnten in die Gemeinde Knocktopher zu übderbringen hatte, zur Bedeckung dienen. Als sie am Mittwoch auf der Rückkehr durch einen engen tiesen Hohlweg zogen, wurden sie von einer Zahl von wenigstens 2000 Landleuten, die mit Spaten, Heugaveln ꝛc. bewaffget waren, überfallen und unter gräßlichem Geschrei von allen Seiten um⸗ ringt. Die Polizei konnte nur etwa 10 Schüsse thun, als das Volk über sie herfiel und zwölf auf der Stelle tödtete und vier tödtlich verwundete. Der Ober⸗Konstabler war unter den Getöd⸗ teten und hinterläßt eine Frau und eine zahlreiche Familie. Von dem Votke wurden drei erschossen. Von Kilkenny wurde eine Militair⸗Macht hingeschickt und Wagen und Pferde, um die Ge⸗ tödteten und Verwundeten adzuholen. Die ganze Grafschaft ist in der furchtbarsten Beweaung, und man fürrchtete, daß das Volk einen Angriff auf die Wohnung des ehrwürdigen Dr. Ha⸗

machen werde. getödteten Polizeimänner 14 und die der gefährlich verwundeten sechs, von denen noch vier gestorben seyn sollen. Auch der Ge⸗ richts⸗Bediente hat in Vollziehung seiner Amtspflicht das Leben verloren.“

Das Hof⸗Journal meldet: „Dem Vernehmen nach, hat unser gelehrter Landsmann, Dr. Bowring, zwei lange Unter⸗ redungen mit dem König Ludwig Philipp gehabt, wobei sich Se. Maj. sehr angelegentlich über die Handelsverhältnisse zwischen Großbritanien und Frankreich ausließen und die Hoffnung äußer⸗ ten, daß mit Nächstem die Bewohner beider Länder klüger wer⸗ den und die Zweckmäßigkeit einer Aufhebung aller Handelsbe⸗ schränkungen erkennen würden. Dr. Bowring hatte auch Un⸗ terredungen mit Herrn Castmir Périer, und in seinen Berichten an die Regierung spricht er mit besonderer Lluszeichnung von dem ihm zu Theil gewordenen Empfang; für jetzt jedoch zeigt sich noch keine Hoffnung, daß ein Handelsvertrag zu Stande kommen möchte.“

Ein Enkel Sir Walter Scott's, John Hugh Lockhart, in

wandter die „Erzählungen eines Großvaters“ an ihn richtete und ihn darin den kleinen Hugh John nannte, ist in seinem 11lten Jahre am 16ten d. M. zu Regent’s Park mit Tode ab⸗ egangen. Sir Walter hat sich, den letzten Nachrichten zufolge, i Malta besunden.

. Nachstehendes ist ein zwar gedrängter, jedoch nichts Wesent⸗ liches übergehender, Auszug aus der neuen Reform⸗Bill, mit Angabe des Inhaltes jeder einzelnen Bestimmung derselben:

„Einleitung. Da es fuͤr nothwendig erachtet worden ist, wirksame Maaßregeln zu ergreifen, um verschiedene Mißbraͤuche ab⸗ zustellen, welche lange Zeit hindurch bei der Erwaͤhlung von Mit⸗ gliedern fuͤr das Unterhaus bepp. she haben; vielen unbedeuten⸗ den Plaͤtzen ihr Recht, Mitglieder zu waͤhlen, zu nehmen; dieses Vorrecht großen und bevdlkerten Staͤdten zu verleihen; die Zahl der Grafschafts⸗Vertreter zu vermehren; das Wahlrecht auf viele Kerhes Unterthanen auszudehnen und endlich die Kosten bei den Wahlen zu vermindern, so haben des Koͤnigs Majestaͤt durch und mit Einwilligung der geistlichen und weltlichen Lords und der Ge⸗ meinen, welche in dem gegenwaͤrtigen Parlamente versammelt sind,

anliegenden mit A bezeichneten Schema aufgefuͤhrt sind, nach de

theidigung desselben auf. men des Königs eine dem Sitzungs⸗Protokolle beigefügte Erke

der literarischen Welt dadurch bekannt, daß sein berühmter Ver⸗ rung ab, worin es heißt, daß das Budget von 48 Millionen nes

verordnet, daß jeder der 56 Burgflecken, welche in dem dieser Alte

Ende des gegenwaͤrtigen Parlamentes aufhoͤren soll, irgend ein Parlaments⸗Mitglied zu waͤhlen Absatz 2 setzt kei⸗ daß von den auf Schema B. verzeichnete 30 Burgflecken jeder in Absatz 3 neukonstituirten Burgflecken jeder zwei Mitglieder zu erwaͤhlen hat Absatz 4 bestimmt, daß von den auf Schema 1). verzeichneten neukonstituirten Burgflecken jeder ein Mitglied zu erwaͤhlen hat. Absatz 5 setzt fest, daß durch eine besondere Parlaments⸗Alge die Graͤnzen nachstehender Burgflecken auf folgende Weise bestimmg werden sollen: Shoreham soll das Gebiet von Bramber, mit Aug⸗ nahme von Horsham, Cricklade die Bezirke von Highworth, Crick⸗ lade, Staple, Kingsbridge und Malmesbury Aylesbury die dre

Bezirke gleiches Namens, und East Retford den ganzen Beziets doch da sie merkte

von Bassetlaw in sich schließen

Absatz 6 verordnet, daß Weymouth und Melcomb⸗Regis zu

sammen kuͤnftig Ein Mitglied, und nicht mehr, waͤhlen sollen, un daß Falmouth und Penryn, so wie Sandwich und Deal, kuͤnftig in einen Burgflecken zusammengezogen werden sollen.

Absatz 7 besagt, daß die Parlaments⸗Akte, welche die neugy Graͤnzen gewisser Burgflecken festsetzt, so angesehen werden soll, al ob sie einen Theil der gegenwärtigen Bill ausmachte.

Absatz S und 9 bezeichnen die Plaͤtze in Wales, welche kuͤnftg an den Waͤhlen in den Grafschafts⸗-Staͤdten Theil nehmen sollen, nebst ihren resp. Graͤnzen, wie solches im Schema k ausgefuͤhrt sst

Absatz 10 setzt fest, daß die Staͤdte Swansea, Louahe, Neath, Aberaven und Kensig kuͤnftig zusammen nur einen Bur⸗ flecken bilden und nur ein Mitglied waͤhlen sollen. Niemand aug jenen 5 Staͤdten darf in der Folge in dem Burgflecken Cardij stimmen. Der Hafenmeister von Swanseg ist Wahlbeamter.

Absatz 11 besagt, daß die in den Schematen C und I) ver⸗ zeichneten Personen als Wahlbeamte fungiren sollen. In da Burgflecken, welchen in den besagten Schematen keine Personcg beigefuͤgt sind, erwaͤhlt der Sheriff binnen zwei Monaten nag Annahme der gegenwaͤrtigen Bill und in der Folge immer in Monat Maͤrz die Wahlbeamten. Niemand kann gezwungen werden, zweimal als Wahlbeamter zu dienen. Niemand au den geistlichen Staͤnden, kein Kirchen- oder Armenvorsteher kam zum Wahlbeamten erwaͤhlt werden. In Plaͤtzen, welchen Se. Maje⸗ stät einen Corporationsbrief verleiht, ist der oberste Municipalbeame zugleich Wahlbeamter.

Absatz 12, 13, 14 setzen die Eintheilung der Grafschafm fest und bestimmen, daß die Grafschaften Yorkshire und Lineot jede in der Folge zwei Mitglieder mehr als sonst ins Parlamem senden duͤrfen, so daß Yorkshire in der Folge 6 und Lincoln! Repraͤsentanten haben wird.

Absatz 15 besagt, daß die Grafschaften Berks, Buckingham Cambridge, Dorset, Hereford, Monmouth und Orford in alle kuͤnfe tige Parlamente, statt wie bisher zwei, fortan jede drei Mitglie der, und eben so die Grafschaften Carmarthen, Denbigh und Glo⸗ morgan, statt wie bisher eines, fortan iede zwei Mitglieder smn den duͤrfen

Absatz 16 bestimmt, daß die Insel Wight kuͤnftig abgesonden von der Grafschaft Southampton ein Mitglied zu erwaͤblen han Die Waͤhler fuͤr jene Insel muͤssen die Eigenschaften der Guf⸗ schafts⸗Waͤhler besitzen.

Absatz 17 verordnet, daß die Freisessen u. s. w. in Staͤdten und Plaͤtzen, welche zu Grafschaften gehoͤren, die in Schema be zeichnet worden, berechtigt sind, an der Wahl des Grafschaftsmit gliedes Theil zu nehmen.

Absatz 1s setzt fest, daß kein Freisasse auf Lebenszeit bei dcß Wahl eines Grafschafts⸗Mitgliedes mitstimmen darf, wenn er nia. zuvor nachgewiesen, daß sein Freisassenthum einen jaͤhrlichen ertrag von 10 Pfund Sterling bringt. Dies erstreckt sich nicht auf die jetzt bestehenden 40⸗Schilling⸗Freisassen auf Lebcns zeit, so lange sie das gegenwaͤrtig ihnen gehoͤrige Land inne bohe

Absatz 19 dehnt das Wahlrecht auf die lebenslaͤnglichen B. sitzer von Lehnguͤtern aus, welche einen jaͤhrlichen Reinertrag vaf 10 Pfund Sterling liefern.

Absatz 20 und 21 bestimmen, daß jeder maͤnnliche, volliäͤhrig

unterthan, auf dem keine gesetzliche Unfaͤhigkeit lastet, verechtigt si

an der Wahl eines Grafschafts⸗-Mitgliedes Theil zu nehmen, wem er Land oder Pachtungen, die urspruͤnglich wenigstens 69 Jakn lang verpachtet gewesen seyn muͤssen, besitzt, welche einen jaͤhrlich Rein⸗Ertrag von 10 Pfd. Sterl. bringen oder urspruͤnglich wen stens auf 20 Jahre verpachtet gewesen seyn muͤssen, wenn sie ein jaͤhrlichen Reinertrag von 50 Pfd. Sterl. bringen: ferner Jede der irgend ein Land, welches jahrlich bona side eine Rente von? Pfd. Sterl. liefert, als Erbpacht besitzt. Das Wahlrecht erstres sich aber nicht auf Unterpaͤchter oder auf Bevollmaͤchtigte irga eines Unterpaͤchters. Keine oͤffentliche oder parlamentarische Abgane keine Kirchen⸗, Grafschafts⸗ oder Parochial⸗Steuer wird im Sim

dieser Bill als eine dem Grundbesitz zuzurechnende Last betrachtet

Absatz 22 setzt fest, daß, um fuͤr ein Grafschafts⸗Mitglied stimmen, es nicht ndthig ist, daß das dazu erforderliche Land de Grundsteuer⸗Schuͤtzung unterworfen wird.

Absaͤtze 23, 21, 25 bestimmen, daß die Eigenschaft eine Pfandglaͤubigers oder Vormundes nicht zu einer Stimme bei

milton, eines der Geistlichen, die den Zehnten zu fordern hatten, Wahl zu einem Grafschaftsmitgliede berechtigt, ausgenommen we⸗

N 77 2 r 1 1 1 Nach späteren Berichten war die Zahl der men berechtigt, befindet.

sich derselbe im wirklichen Besitz des Landes, welches zum Stit Auch sollen nur solche Theilhaber an d Freisassenthum eines Hauses, Ladens oder Comptoirs zum Stimme berechtigt seyn, welche darin wohnen. Erb⸗ und Lehnpaͤchter, auf Grund ihres Landes das Wahlrecht ausuͤben, muͤssen ebenfat im Bezirk der Staͤdte und Buraflecken, fuͤr welche sie stimmen, aâl saͤssig seyn. (Fortsetzung folgt.)

i Aus dem Haag, 24. Dez.*) In der gestrigen Sitzung de zweiten Kammer der Generalstaaten ist die Die kussi liber das ordentliche Llusgaben⸗Budget des Jahres 1832 fortgt setzt worden. Es ließen sich in dieser, so wie m einer zwent Sitzung, die am Abend desselben Tazes gehalten wurde, sämmtliche Mitglieder der zweiten Kammer, so weit sie nicht! reits am vorigen Tage gesprochen hatten, theils für und thet wider den Gesetz⸗Entwurf vernehmen. Zum Schlusse traten ie Finanz⸗Minister und der Minister des Innern zur Ve Der Finanz⸗Minister gab im R.

Nies dee wandes. 04

um 4 Mill. vermindert werden soll, jedoch unter der Bedingurz daß, falls die zu bewirkenden Einschränkungen diesen Betrag nich erreichen und die Zeit⸗Umstände die Erzielung von Ersparnissch

verhindern möchten, die Regierung später den Generalstaaten de

Mittel zur Bestreitung der Ausgaben vorschlagen würde. In Folg dieser amtlichen Mittheilung haben viele Mitglieder, die früte gegen den Gesetz⸗Entwurf waren, für denselben sich erklärt; eimg Andere waren jedoch dadurch noch nicht zufrieden gestellt und wünschten vielmehr, daß das Budget posstiv auf 44 Millioncs Gulden herabgesetzt werde. Es waren dies die Herren van Net Luzac, van Tuyll, van Sytzama, Backer, Dedeln Op den Hooff und van Dam, schließlich gegen den Gesetz⸗Entwurf stimmten, der jedoch ver 45 Stimmen angenommen wurde. Die Versammlung trennte

sich erst nach Mitternacht. . Vorgestern Abend spät ist ein Courier, welcher Depeschen

mn abgegangen.

der Folge nur Ein Mitglied zu waͤhlen hat⸗ bestimmt, daß von den auf Schema C. verzeichneten

geben

etz⸗Eutwurf

welche 8 Mitglieder aucs

zgegen die

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vom Englischen Botschafter mitnahm, von hier nach Brüssel

Man liest in Holländischen Blättern: „Die jüngsten verrätherischen Handlungen der Belgier, ihre Verletzung der ebereinkünfte in Antwerpen, indem sie auf einen Parlamentair zuerten u. s. w., veranlaßten den General Chassé zu ernstlichen Schreiben an den Kommandanten in Antwerpen, dem er bedeu⸗ sne, daß, wenn auf vorhin von den Belgiern nicht besetzten Stellen nur ein Spaten zum Behuf der Aufführung von Wer⸗ in in die Erde gesteckt würde, er sogleich die Stadt feindlich ehandeln und die Scheldefahrt für die Belgische Flagge hin⸗ dern würde. Denselben Abend war eine Belgische Schildwache eim Dorfe Zwyndrecht postirt; unerwartet sah dieselbe eine urke sich nähern, wagte, einige Schüsse auf solche zu thun, , daß die Barke nicht abhielt, sondern sich angsam näherte, ohne die geringste Antwort auf ihr Feuer zu en, nahm sie unter dem Geschrei: „Voilà les canonnidères Hlollandaises!““ etligst die Flucht, und die Belgier wagten nicht, vor dem folgenden Morgen den Posten wieder zu besetzen, wo iisch dann zeiste, daß es eine ihrer eigenen kleinen Barken gewe⸗ en, die im Lause des Tages auf dem überschwemmten Lande iören Mast verloren und nun mit dem anwachsenden Wasser lang⸗ sam wieder herantrleb.“

Amsterdam, 21. Dez. In Folge der bekannten neuer⸗ dings verbreiteten Geruͤchte wegen Nicht⸗Ratificirung des auf die Bel⸗ ischen Angelegenheiten sich beziehenden Traktatsvon Seiten Rußlands, dat waͤhrend der abgelaufenen Woche anfangs ein Weichen in den Cour⸗ sen mehrerer Staats⸗Papiere stattgefunden, welchemnaͤchst jedoch, aus alcichem Grunde, die Hollaͤndischen Effekten sich wieder gehoben haben. Keavolitan., Oesterreichische und Spanische blieben ohne erheblichen preiswechsel, Zproc. Franzoͤsische Renten stets im Steigen, wozu bei dem stattfindenden Rescontro eine bedeutende Contramine, welche sich mit großem Verlust decken muß, mitwirkt und einen un⸗ natuͤrlich hohen Stand verursacht. Am gestrigen Markte war in ltem Weizen wenig Verkehr; neuer wurde, weil einige Inhaber gern realisiren wollten, wieder zu billigeren Preisen abgelassen, wel⸗ ches mehrere Kaͤufer anlockte: fuͤr Roggen konnten wegen geringer Frage vorige Preise nicht bedungen werden. Gerste ging maͤßig v. Hafer war flau. Man zahlte fuͤr 124pfüͤnd. geringen Polni⸗ chen Weizen 320 Fl.; 130 pfüͤnd. neuen Rostocker 306 Fl.: 128 pfünd. neuen Wismar 300 Fl.: fuüͤr 118pfuͤnd. Mecklenburger Roggen 190 Fl.: 11 pfüůͤnd. Rigaer 182 Fl; fuͤr eine Partie 117pfüͤnd Archan⸗ geler Roggen unter Schloß gespeichert ist 170 Fl. angelegt.

Brüssel, 23. Dez. In der gestrigen Sitzung beschäftig⸗ en sich die Repräaäsentanten mit dem Gesetz⸗-Entwurf über en Transit der Zucker. Es wird in demselben festgesetzt, daß der Traͤnstt der rohen und rassinirten Zucker, welche zu Lande jach Belgien eingebracht werden, fortan verboten seyn soll. Der Transit der rohen und raffinirten Zucker, welche seewärts impor⸗ Irt werden, soll künftig nur durch diejenigen Ausgangs⸗Bureaus rlaubt seyn, durch welche alle aus dem Innern kommenden Zu⸗ cker autgefuührt werden müssen, näm ich: Quievrain, Menin, Henri⸗Chapelle, Ostende und Antwerpen. Die einzelnen Para⸗ graphen dieses Gesetzes wurden angenommen und die Abstim⸗ mung uUber den ganzen Entwurf auf den 24. d. verschoben. Rachstdem begannen die Berathungen über einen Gesetz⸗Ent⸗ wunf in Betreff des Departemental⸗Conseils.

In der heutigen Srzzung wurde der zuletzt erwähnte Ge⸗

angenommen. Der Kriegs⸗Minister legte der sammer sein, für den Kriegsfuß berechnetes Budget für 1832 bor. Es beläuft sich auf 20,400,000 Fl., und wurde einer Kom⸗ sen zur Untersuchung überwiesen.

Der König ist gestern Abend von Löwen, wo er eine Revue über die dort garnisonirenden Truppen abhielt und den verschie⸗ denen Regimentern ihre Fahnen überreichte, zurückgekehrt.

Wahrend der Abwesenheit des Generals Belliard aus Zrüssel verstebt der erste Gesandtschafts⸗Secretair, Herr von Talleneh, die Stelle des Fran)ösischen Geschäftsträgers.

In Folge des Gefechtes, welches bei dem Fort St. Philipp swischen den Holländern und Belgiern statt gefunden hatte „Nr. 353. der Staats⸗Zeitung), ist der Belgische Artillerie⸗ Major Dubosch, der den Befehl zum Feuern gegeben zu haben chemt, vor ein Kriegsgericht gestellt worden.

Das Budget der Stadt Brüssel ergiebt ein Defiecit von 800,000 Gulden.

Brüssel, 23. Dez. Mangel an neuem politischen ttoff hat diese Mittheilungen eine Zeit lang unterbrochen, und auch heute ist es kein Ereigniß von Bedentung, an das sich das Iuteresse dieses Schreibens knüpfen kann. Unsere Zeitungen ver⸗ jeyen zwar schon von Lllters her die Kunst, der Neugier die undervollsten Gerüchte darzudieten, wenn sie ihr mit Thatsachen nicht dienen können; doch nur der Unerfahrene läßt sich noch von hnen täuschen; wer einmal einen Blick in ihre Mysterien gethan, dird mißtrauisch jede Nachricht aufnehmen, wie die z. B. von der Allanz Raßlands mit Persten zu einem Angriffekriege gegen stindien eine Neuigkeit, die kürzlich von unseren Blattern mevollen Eenste mitgetheilt wurde. Nicht minder abgeschmackt varen die Gerücchte, welche die plötzliche Ankunft unseres Londo⸗ er Legations⸗Secretairrs, Herrn Wallez, und die gleichzeitig aus Holland eingenoffene, unstreitig auch von den Amster⸗ daner Blättern entstellte Nachricht von Rußlands Nicht⸗ at fiztrung des Konferenz⸗Traktates erzeugten. Besser unterrich⸗

et, als das A sterdamer Handelsblatt, scheint das heute hier

angekommene Journal de Débats zu seyn, welches die Versiche⸗ ung ertheilt, das das Kabinet von St. Petersburg der Nieder⸗ ändischen Rezierunz die Annahme der Konferenz⸗Beschlütsse mpfohlen, jedoch zugleich den übrigen Mächten angezeigt habe, es keinen Theil an Zwangs⸗Maaßregeln nehmen würde, die um etwa gegen den Konig der Niederlande anwenden möchte. 1b olche Zwangs⸗Maaßregeln scheinen aber auch ganz außer der Absicht der Konferenz zu liegen, mindestens geht dies aus einem tmerkenswerthen Artikel des Englischen Courier vom l4ten d. ervor, worin es ausdriicklich heißt, daß die frühere Sendung er Enzlischen Flotte nach der Helländischen Küste lediglich den weck gehadt, Holland zu verhindern, einen neuen Angriff ge⸗ gen Beigien zu unternehmen, nicht aber, es zur Annahme der 24 Artikel zu zwingen; Holland seinerseits wird aber auch dinch emnen neuen Angriff zu solchen kriegerischen Demonstrationen ven Seiten der Konferenz Anlaß geben; es hat bei seiner letz⸗ ten Invaston in Belgien die nur allzudeutliche Wahrnehmung gemacht, wie allgemein verbreitet hier der Widerwille gegen Hol⸗ land ist: ein mit den Waffen erkämpfter, momentaner Erfolg konnte es daher nur in einen ungleichen Kampf mit dem übrigen mopa versetzen, während seine jetzige defensive Stellung, die euen Widerstand provozirt, hinreicht, um seiner Protestation Bestimmungen der 24 Alttikel Gewicht zu ge⸗ Der in-⸗Gemasheit dieser Artikel zu Stande gekom⸗ mene Traktat ist hier vor 8 Tagen, zu gleicher Zeit mit dem Geburtstage des Königs, durch ein Te Deum in der St. Gudula⸗Kathedrale gefeiert worden. Der König selbst war zugegen und mit ihm das hier anwesende diplomatisch

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Corps, bei welchem in der Kirche ein kleiner eben nicht sehr er⸗ baulicher Streit sich bemerklich machte. Sir Rob. Adair beeilte sich nämlich, den Platz zur Rechten des Königs einzunehmen; da dieser Platz jedoch, vermöge seines Ranges, dem Französtschen Gesandten General Belltard gebührt, so ließ dieser, statt zur Linken des Königs Platz zu nehmen, seinen Sessel dicht vor den des Britischen Diplomaten stellen ein strategischer Coup, der den Letzteren, um nicht hintangesetzt zu bleiben, bewog, seine Position links zu nehmen. Der König wurde sowohl in der Kirche als bei der Parade, welche an diesem Tage stattfand, von dem zahlreich versammelten Volke, dessen Neigung er sich durch ein stets sich gleich bleibendes weises Benehmen zu erhalten weiß, mit Beweisen der Aufmerksamkeit und Theilnahme empfangen. Sein munteres Aussehen und der hohe Königlsche Anstand, der ihn diesmal ganz besonders zierte, bewiesen auch, daß ihn seiner neuen Unterthanen Anhänglichkeit, deren bereits in diesen Brie⸗ fen zum öftern gedacht worden, nicht wenig freue. In einer Deutschen Zeitung, deren wohlbekannter Brüsseler Korrespondent kürzlich die in der That bewundernswerthe Naivetät hatte, im Angesichte des Deutschen Publikums zu behanpten, daß die

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Belgische Klerisei sich alles politischen Einflusses enthalte und nebenher die toleranteste Geistlichkeit in der Welt sey, hat neuer⸗ lichst derselbe Korrespondent den Berichterstatter der Staatszei⸗ tung sagen lassen, daß das Volk hier beim öffentlichen Erschei⸗ nen des Königs in Murren ausgebrochen sey. Es bedarf wohl eben so wenig gegen diese als gegen die zuerst erwähnte Unwahr⸗ heit, mit welcher meine frühern Berichte über das Ver⸗ fahren der Belgischen Klerisei in direktem Widerspruche sich befinden, einer Rechtfertigung; und wenn andererseits von jenem Korrespondenten versichert wird, daß am 20. November d. J. hier keine Volksbewegung zu befürchten gewesen, so ist dies auch von mir berichtet worden, während die Mittheilung von dem beadsichtigten, aber nicht zu Stande gekommenen An⸗ griff einiger besoldeter Menschen auf das Haus der Gräsin La⸗

(laing nach der zuverlässigen Erzählung eines Augenzeugen abge⸗

faßt war. Der Antrag der Herren Robaulx und Seron, daß in jeder Gemeinde eine Schule auf Kosten des Staats errichtet werde, und daß dieser überhanpt den Unterricht beaufsichtige, hat eine kleine Revolution in unserer Klerisei zuwege gedracht, und sie regt sich von allen Seiten, um diesem angedlichen Eingriff in ihre Rechte jeden möglichen Widerstand zu leisten. Bereits sind in den Sectionen der Repräsentanten Kammer Versuche gemacht worden, die Diskusston des Vorschlages, der für verfassungswidrig erklärt wurde, nicht gestatten zu lassen; sie waren jedoch fruchtlos und Herr Seron hat sich nur durch die Anzeige, daß die Re⸗ gierung selbst ein Gesetz über den offentlichen Unterricht beab⸗ sichtige, veranlaßt gesehen, die Entwickelung seines Antrages auf den 20. Januar hinauszuschieben.

Einflusse der Klerisey kaum irgend einen Erfolg. Unseren po⸗ litischen Associationen, die bekannttich zuletzt als Polen⸗Comités auf⸗ traten, fehlt es jetzt an allem Leben; selten sind in ihren Versammlun⸗ gen so viele Mitglieder anwesend, daß eine Sitzung konstituirt und ein Beschluß gefaßt werden kann. Unsere Kom⸗ missarien, die vor einigen Tagen zur Abschließung einer Anleihe mit dem aus London gekommenen Hrn. Rothschild nach Calais gereist waren, und unter denen sich, seltsam genug, statt des Finanz⸗Ministers, der Kriegs⸗Minister Herr von Brouckere

befand, sind nun zurückgekehrt, ohne daß jedoch etwas Bestimm⸗

tes über den erfolgten Abschluß verlautet. Einige behaupten, das Geschäft sey nicht zu Stande gekommen, weil Hr. Roth⸗ schild Bedingungen gestellt, zu denen sich die Kommissarten ohne Autorisation der beiden Kammern nicht befugt hielten; Andere meinen jedoch, daß die von unseren Opposttionsblättern geflis⸗ sentlich verbreiteten und übertriebenen Gerüchte von der Nicht⸗ ratifizirung des Friedens⸗Traktates Hrn. Rothschild stutzig gemacht und ihn bewogen haben, die Unterhandlungen vorläusig ab⸗

Warschau, 24. Dez. Die hiesige Allgemeine Zei⸗ tung enthält unter amtlicher Rubrik folgenden Auszug aus der von dem Feldmarschall Fürsten Paskewitsch unterm 27sten No⸗ vember d. J. genehmigten Instruction für die zur Gränzwache

des Königreichs Polen auf der Preußischen, Oesterreichischen

und Krakauischen Gränzlinie bestimmten Kosaken⸗Regimenter:

„Da die Graͤnzwache, wenn sie sich an dem ihr angewiesenen Orte befindet oder hin und her zieht, den Dienst von Wachtposten versieht, so ist ein Jeder verpflichtet, sie nach dieser Vorschrift zu respektiren und auf ihr Verlangen still zu stehen. Sollte aber Je⸗ mand die Absicht haben, uͤber die Graͤnze zu entrinnen, auf einem Seitenwege oder hinterlistiger Weise das Koͤnigreich zu betreten, so werden ihn, wenn er auf wiederholten Zuruf und auf Drohungen nicht achtet, die Graͤnzwachen einholen, festhalten, und sind dieselben ermaͤchtigt, im Fall eines Widerstandes, wenn es die Rothwendigkeit unumgaͤnglich erheischt, sich der Waffen zu bedienen. Bemerkt

von

Einer von der Graͤnzwache waͤhrend seines Dienstes einen Haufen Leuten, welche Waffen oder statt dessen andere Werkzeuge

bei sich haben, womit sie verwunden koͤnnen, oder sollte ein Hau⸗ fen von Menschen jenseits der Graͤnze Anstalten treffen, um

V

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digkeit Jemand verwundet oder toͤdtet, so ün 1 1 davon Kunde zu geben, und zwar die Kosaken ihren Ofstzieren und diese

uͤber die Landesgraͤnzen zu dringen, so muß Jener ihnen zu⸗ rufen und kann, wenn sie sich hierauf nicht entfernen wollen, auf sie feuern, ohne zu warten, bis er etwa von der Ueber⸗ macht angegriffen wird. Sollte ein wirklicher Anfall Behufs

der Zuruͤckerlangung weggenommener Waaren oder ein absichtlicher Angriff auf die Graͤnzwache stattfinden, so ist selbst dann, wenn

man bei einem solchen Anfall auch nur die Absicht haͤtte, die Wackt⸗ habenden mit Schlaͤgen zu bedrohen, die Graͤnzwache ermaͤchtigt,

bedtenen, wobei jedoch alle

sich der Hieb- und Schuß⸗Waffen zu bei einem

moͤgliche Maͤßigung zu beobachten ist; und wenn auch be⸗ solchen Vorfall Jemand getoͤdtet oder verwundet werden sollte, so ist die Graͤnzwache dafuͤr durchaus nicht verantwortlich. Wenn die Graͤnzwache, in der oben als aͤußerster Fall bezeichneten Nothwen⸗ ist sie verpflichtet, sogleich

in keinem Fall spaͤter, als binnen 24 Stunden, dem Regiments Comman⸗ deur, der ebenfalls ohne den geringsten Verzug die naͤchste Polizeibehörde des Kreises von dem Vorfall zu benachrichtigen, einen Arzt anzunehmen,

sich an Ort und Stelle zu 1

und eine Untersuchung uͤber das Geschehene anzustellen hat. Das Kreisgericht soll dann sogleich eine

naͤhere Nachforschung veranstalten und der hoͤheren Behoͤrde auf

dem gehdrigen Wege daruͤber Nachricht erstatten Wenn es aus der Untersuchung sich ergiebt, . Graͤnzwache, wenn sie Jemanden ver⸗ t oder getoͤdtet hat, sich 2 ven ve Vorschriften dhen und nicht selbst Veranlassung zu der That gegeben, so wird dieselbe von jedweder Verantwortlichkett ent⸗ bunden. Im entgegengesetzten Falle, wenn es konstatirt wird, daß sie unndthigerweise sich der Waffen bedient hat, soll mit ihr nach der ganzen Strenge des Gesetzes verfahren werden. Im Original unterzeichnet von dem Dusour⸗ General der Armee, General⸗Lieu⸗

tenant Obrutscheff“ 8 * Im 817 Sr. Masestät des Kaisers und Königs macht der Präsident der provisorlschen Regierung, Geheimerath Engel,

olgendes bekannt: 8 1 8 8,In Betracht, daß die Organisation der Feuer⸗Societaͤt im

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Koͤnigreich Polen nichts davon erwaͤhnt, daß Feuerschaͤden, welche aus dem Kriegsungluͤck entstanden sind, aus dem Fonds der Socie⸗ taͤt verguͤtigt werden Fon in Betracht, daß, wenn die Feuer⸗

ocietaͤt 7p Verguͤtigung von Feuerschaͤden, die in Folge des

riegsungluͤcks entstanden sind, anheischig gemacht werden sollte, zu den in dieser Absicht erforderlichen Summen nur Mitglieder. dieser Societaͤt wuͤrden beitragen muͤssen, der uͤbrige Theil der Einwohner aber davon ausgeschlossen seyn wuͤrde, daß fer⸗ ner zu einer Entschaͤdigung aus den Fonds der Societaͤt nur diejenigen berechtigt seyn wuͤrden, welche ihre Gebaͤude bei dieser Societaͤt versichert haͤtten; in Betracht endlich, daß die Verguͤtigung von Feuerschaͤden, welche in Folge des Kriegs⸗ Ungluͤcks durch die Truppen angerichtet worden, das Ferbaen der Assöociirten uͤbersteigen wuͤrde, beschließt die provisorische Regierung des Koͤnigreichs Polen, nach Untersuchung der ihr von dem Mini⸗ sterium des Innern und der Polizei gestellten Frage, auf welche Art die aus den Kriegs⸗Ereignissen hervorgegangenen Feuerschaͤden liquidirt werden sollen, daß die Feuer⸗Societaͤt nicht verpflichtet seyn soll, die waͤhrend des Krieges im J. 1831 von den Truppen an⸗ gerichteten Feuerschaͤden zu verguͤtigen“

Aus Plozk vom 19ten d. M. wird gemeldet: „Gestern wurde hier der Namenstag Sr. Majestät Nikolaus I. mit der größten Feierlichkeit degangen. In der Griechischen Kapelle und in der Kathedralkirche fand ein Festgottesdienst statt, welchem die Militair⸗ und Civil⸗Behörden beiwohnten. Dex General⸗ Lieutenant Golowin, Commandeur des 1. Jnsanterie⸗Corps, gab an demselden Tage ein Festmahl, wobei ein Toast auf das Wohl Sr. Majestät ausgebracht wurde. Abends war die Stadt er⸗ leuchtet.“ .

In einem eingesandten Artikel des Warschauer Kuriers heißt es unter Anderem: „Die innigste Dankbarkeit werden die Bewohner der Umgegend von Raygrod stets für den Gou⸗ verneur der Wojewodschaft Augustowo, General⸗Major von Fricken, empfinden, und nicht geringere für den Major Buschakoff vom

1 Man ist allgemein sehr ge⸗ spannt auf diese Diskusslon, verspricht sich jedoch bei dem großen

ersten See⸗Regiment, der sich selbst die Ruhe versagte, um die auf das Wohl der Bürger abzweckenden Aufträge des Gouver⸗ neurs auf das pünktlichste und schleunigste zu erfüllen. Durch seine unermüdliche Sorgfalt wurden die Banden von Straßen⸗ räubern und selbst Mördern, welche sich in den Wäldern versteckt hielten und es auf das Vermögen und Leben der Bürger abge⸗ sehen hatten, in ihren Schlupfwinkeln aufgespürt. Diese Ver⸗ brecher gestatteten sich auf einigen Edelhöfen die grösten Schand⸗ thaten, sie sengten und brennten, plünderten und hängten und verbreiteten allgemeines Schrecken in der Umgegend. Schon sind dieselben ergriffen und erwarten jetzt den verdienten Ur⸗ theilsspruch.“ 1

Der Graf Joseph Starzenski, Erbherr von Klukowo, Pient⸗ kowo u. s. w. und Landbote des Kreises Tykocin, ist am 20sten d. M. mit Tode abgegangen.

Unter den in diesen Tagen hier angelangten Personen befin⸗ den sich der Divisions⸗General Kwitnicki, aus Opoczuo, der Ge⸗ neral⸗Lieutenant Sacken, aus Rawa, der General⸗Major Sie⸗ vers, aus Sompolno, der General⸗Adjutant Tyslenkoff, aus Terespol, der Graf Thomas Zaluski, aus Siedlce, der Hofrath Kramer, aus Wilna, und die Obersten Paskewitsch, Sierakowski und Kotusoff. 1 . Deutschland.

München, 21. Dez. In der 153sten Sitzung der

bei Erfuͤllung ihrer Dienstpflicht nicht

Kammer der Abgeordneten am 19ten d. M. verlas der Abgeord⸗ nete Vetterlein die aus den Beschlüssen beider Kammern sich ergebenden Gesammtbeschlüsse über das Budget und die Finanzgesetze. Andere Gesammtbeschlüsse wurden, nebst der jedesmaligen Differenz, welche die Vereinigung der Ansich⸗ ten beider Kammern verhindert hatte, ebenfalls verlesen. Der Justizminister übergab hierauf der Kammer drei Gesetz⸗ Entwürfe über das strafrechtliche Verfahren, über das Polizei⸗ verfahren und über die Civilprozeßordnung. In der Abendsitzung desselben Tages erfolgte die Berathung über die Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe in Bezug auf mehrere von eini⸗ gen Abgeordneten gemachte Anträge wegen Hebung der Landes⸗ kultur. Die Modificationen, welche die Kammer der Reichsräthe für gut befunden, erhielten auch meistens die Zustimmung der zweiten Kammer. In der 154 und letzten öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer am 20. Dez. drachte der Abgeordnete Klar noch einen Antrag der Abgeordneten Schalkhäuser und Scheuing zur Sprache, nach welchem die Fcuer⸗Versicherungs⸗Anstalt den Kreisen überwiesen und zugleich der erzwungene Beitritt zu der⸗ selden aufgehoben werden sollte. In Folge der Diskussion, die sich hierüber entspann, beschloß die Kammer, das Ministerum um eine Reviston der Statuten dieser Anstalt zu ersuchen, damit den Gebrechen derselben abgeholsen würde. Zum Schlusse erfolgte noch die Anzeige, daß die Kammer der Reichs⸗ räthe von ihrem früheren Votum über das Preßgesetz nicht ab⸗ gegangen und die Hoffnung der zweiten Kammer auf die Mög⸗ lichkeit der Vereinigung in diesem wichtigen Punkte somit ge⸗ scheitert seh. Endlich erhob sich der erste Prasident und dankte Allen für die Ausdauer, die sie bei den mühevollen Verhand⸗ lungen, in einem Zeitraume von 10 Monaten, getreulich bewie⸗ sen. „Wenn wir“, sagte derselbe, „die vielfachen Disharmoniten, die unser constitutionnelles Wirken verkümmert haben, betrachten, so könnte es scheinen, als sey fur die Ausdehnung und Sicher⸗ stellung der verfassungsmäßigen Freiheit der Staatsbürger trotz unseren Bemühungen wenig geschehen; alleig der Weg ist bahnt, die schwersten Hindernisse sind beseitigt, und nie hat sich im Sturm schritte ein so theures Ziel, dem die Völkec nachstreben, erreichen lassen. Schließlich erinnerte der Prästdent an Alles, was, als positives Ergebniß aus den Beschlüssen beider Kam⸗ mern, dem Volke zum Heile gereichen müsse; namentlich ge⸗ dachte er der Erleichterungen, deren sich von nun an der Land⸗ mann zu erfrenen hätte. Ein dreimaliger Ruf: Hoch lebe der König! folgte der Rede des Prasidenten. Mehreren Baier⸗ schen Blättern zufolge, scheinen die Gerüchte von einer bevorste⸗ henden Ministertal⸗Veränderung sich zu beftätigen.

Frankfurt a M, 25. Dez. Die am ersten Tage der verflossenen Woche eingelaufenen guͤnstigen Handels⸗ Berichte aus Paris und Wien verfehlten nicht, das hiellge Geschaͤft in Staats⸗

Papieren mehr zu beleben. Die Wirkung aͤußerte sich zumeist in den Coursen der Oesterreichischen Fonds, als welche gegen die an⸗ deren Effekten noch am meisten zuruͤck sind. Die Wiener Borse notirte die einheimischen Fonds so, daß wir keine Zusendungen zu gewaͤrtigen hatten, waͤhrend sich die Masse der am Markt cirkuli⸗ renden effektiven Stuͤcke bei dem Eingang täglich zu befolgender Auftraͤge zum Eintbun zusehends verminderte. Mehrere angesehene Haͤuser kauften starke Posten von 3⸗ und 4proc. Metalliques gegen baar, worauf denn auch die uͤbrigen Papiere unter anhaltendem Begehr in 22 steigende Richtung traten Diese Konjunktur pex⸗ sprach um so anhaltender zu bleiben, als man aus der Hauptstadt Hesterreichs Kunde erhielt, wie die Unterzeichnungen 89† das neue zproc Anlehn laͤngst voll waren, und man darin mit Recht einen Beweis von dem Vertrauen sieht, welches die Geldbesitzer dem Fi⸗ nanzsystem der Regierung gewahren. Unter dem Einfluß dieser Umsäͤnde gingen am Schluß der Boͤrse des 19 Dez die proc. Met. auf 88 ½, 4proc. auf 78½, Bank⸗Actien auf 1120, Partialen aut

e⸗