1832 / 14 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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In dem am gten d. M. erschienenen Blatte des Beobach⸗ ters an der Spree sind in der Liste der im Laufe der Woche vom 23. bis 29. Dezember v. J. angemeldeten Todten 60 Per⸗ sonen als an der Cholera verstorben aufgeführt.

Diese irrthümliche Angabe hat zu Mißdeutungen Veran⸗ lassung gegeben, weshalb zur Berichtigung derselben Nachstehen⸗ des amtlich bemerkt wird.

Seit dem 28sten vorigen Monats und Jahres ist in hiesiger Restdenz Niemand an der Cholera verstorben.

Die in dem obengenannten Blatte aufgeführten, als im Laufe der genannten Woche an der Cholera vorgekommenen, To⸗ desfälle gehören keinesweges dieser Zeitperiode an, auch ist die Zeithestimmung in den früheren Mittheilungen derselben Zeit⸗ schrift in Beziehung auf die an der Cholera verstorbenen Perso⸗ nen nicht als richtig anzunehmen.

Vom 31. Aug. v. J. ab, an welchem Tage sich der erste durch die Cholera herbeigeführte Todesfall ereignete, bis zum 28. Dez. v. J., wo sich der letzte derartige Todesfall zutrug, sind hierselbst 1419 Personen an dieser Krankheit gestorben.

„Zur Feststellung der Nachrichten über die persöͤnlichen Ver⸗ hältnisse der in den Heil⸗Anstalten verstorbenen Cholera⸗Kranken, welche auf denen für Cholera⸗Leichen bestimmten Kirchhöfen be⸗ graben sind, waren m der Regel zeitraubende Ermittelungen nothwendig, welche es unmöglich machten, die Mittheilungen an die Kixchen⸗Vorstände sogleich zu bewirken.

Deren Eintragung in die Kirchenbücher konnte also mit Bemerkung des Todestages nur nachträglich erfolgen. Der Tag des Todes der Verstorbenen ist aber im 2ten Stück vom 9. Jan. d. J. des Beobachters an der Spree überall weggelassen und da⸗ durch zu dem Irrthum Anlaß gegeben worden, als ob sämmt⸗ liche daselbst genannte Todesfälle sich im Laufe der Woche vom 23. bis 29. Dezember v. J. ereignet hätten, obwohl in dieser Woche nur vier Personen an der Cholera gestorben sind.

Berlin, den 12. Januar 1832.

Verwaltungs⸗Behörde des Allerhöchftverordneten Gesundheits⸗ Comité's. ————

Ueber den Gang der Cholera in Gateshead enthalten die Englischen Blätter folgende Angaben: Ein Verzeichniß von den zuerst erkrankten 109 Personen nebst einem Situations⸗Plane ibrer Wohnungen ergiebt, daß die Krankheit sich auf gewisse Straßen beschränkte. Der größte Theil derer, welche als erste Opfer der Krankheit fielen, waren im mittleren Alter, und die meisten lebten in reinlichen wohlgelüfteten Zimmern; die sich darunter aus den arbeitenden Klassen befindenden gehörten nicht zu den ganz Armen. In Gateshead Fell, einem der höchstgelegensten Punkte in Nord⸗England und von allen Seiten dem freien Luftzuge ausgesetzt, ist die Krank⸗ heit am heftigsten. Einer der Hauptübelstande in Gateshead, war der Mangel an ärztlicher Hülfe, so daß viele Personen star⸗ ben, bevor ein Arzt sie nur gesehen hatte. Das zur Aufnahme der Cholera⸗Kranken eingerichtete Hospital war sehr klein und darauf berechnet, daß die Krankheit sich nur in demselben Ver⸗ hältniß, wie in anderen Städten, ausdehnen würde; man trifft aber jetzt Anstalten, eine öffentliche Schule in ein Hospital zu verwandeln. Es kommen viele Fälle vor, daß in einer Familie mehrere Personen erkranken. Von einer Familie befand sich der Vater nebst 7 Kindern im Hospital, wovon bereits 3 gestorben sind.

Literarische Nachrichten.

Fragmens de Géologie et de Climatologie Asia- tiques par A. de Humboldt. Paris, 1831. II. Tom. 8. . (Schluß.)

IIIl. Horizontale Gestaltung Europas und Asiens.

EIunropa, von gekruͤmmter Gestalt, unterbrochen von Buchten und Meeresarmen, verengt von Raum zu Raum, so zu sagen ge⸗ gliedert, bildet den westlichen Theil des alten Kontinents; es ist nur eine peninsulare Verlaͤngerung Astens, wie die Bretagne mit ihren milden Wintern und wenig beißen Sommern in Vergleich zu dem uͤbrigen Frankreich. Europa hat vorherrschend Westwinde, wel⸗ che fuͤr die westlichen und inneren Gegenden Meerwinde sind, es hat Stroͤmungen, die mit einer Wassermasse in Verbindung stehen, deren Temperatur auf der Oberflaͤche, selbst im Januar (unter dem 45⁰°— 50° der Breite), nicht unter 105,7 und 90 Cent. herabsinkt. Europa erfreut sich des wohlthuenden Einflusses einer weiten terrestri⸗ schen Tropenzone (der von Afrika und Arabien naͤmlich), die, zwi⸗ schen den Meridianen von Kasan und Lissabon, durch die taͤgliche Strahlung ihre Oberflaͤche ganz anders erwaͤrmt, als eine ozeani⸗ sche Tropenzone, und in Folge aufsteigender . heiße Luft⸗ massen uͤber Laͤnder treibt, die dem Nordpol naͤher liegen. Andere Vortheile, die man bisher noch nicht genuͤgend erkannt, sind fuͤr Europa, hinsichtlich seiner allgemeinen Gestaltung als peninsulare Verlaͤngerung im Westen von Asien, seine geringe und ungleiche kontinentale Entwickelung gegen Norden, seine schiefe Gestalt, seine Erstreckung von Suͤdwest nach Nordost. Der kontinen⸗

tale Theil von Europa reicht fast im ganzen ersten westlichen

aus; das zweite mehr centrale Drittheil, welches dur

dinavien vergroͤßert wird, durchschneidet der Polarkreis; und im oͤstlichsten Drittheil, im Osten des Meridians von St. Peters⸗ burg, wo das erweiterte Kontinent ganz den Charakter eines Asia⸗ tischen Klimas annimmt, beruͤhrt der Polarkreis nur die Nordkuͤste. Diese Kuͤste aber ist von einer Zone des Eismeeres bespuͤlt, deren TDemperatur im Winter sehr verschieden ist von der, welche das Nord⸗Kap im Westen hat. Die Richtung des großen Oecan⸗Tha⸗ les, welches Europa von Amerika trennt, und die Existenz jenes Stromes warmen Wassers (des Golf⸗Stromes), der es anfangs von SSW. nach NNO., dann von West nach Ost durchschneidet, bis laͤngs den Kuͤsten von Norwegen, uͤbt einen außerordentlichen Einfluß auf die Graͤnzen des Polar⸗Eises, auf die Konturen dieses Guͤrtels gefrorenen und festen Wassers, das zwischen Ost⸗Groͤnland, der Baͤren⸗Insel und dem Nord⸗Ende der Skandinavischen Halb⸗ insel den fließenden Wassern einen weiten Golf oͤffnet. Europa hat den Vortheil, diesem Golf gegenuͤber zu liegen und folglich von dem Guͤrtel des Polar⸗Eises durch ein freies Meer getrennt zu seyn. Im Winter ruͤckt dieser Guͤrtel bis zum 75° zwischen No⸗

waja⸗Zembla, der Lena⸗Muͤndung und der Knochen⸗Meerenge bis zu

dem Archipel von Neu⸗Sibirien vor; im Sommer zieht er sich zuruͤck bis zu dem Meridian des Nord⸗Kaps, und weiter im Westen, zwischen Spitzbergen und Ost⸗Groͤnland, bis zum 800 810 der Breite. Noch

mehr: die Wintergraͤnze des Polareises, das heißt die Linie, un⸗

rter der sich das Eis im Winter am meisten dem Festlande Europa's naͤhert, umgiebt nicht einmal die Baͤren⸗Insel, und in der kaͤltesten

I Jahreszeit kann man frei vom Nord⸗Kap nach der Suͤdspitze von

Svitzbergen durch ein Meer schiffen, dessen Temperatur durch die Wasserstrbme von Suͤdwest erhoͤht ist. Ueberall, wo diese gegen den Polarkreis zu einen freien Ausgang finden, vermindert sich das ** lareis, wie dies auch bei der Bafftns⸗Bai der Fall ist und zwischen Island und Spvitzbergen. Der Capitain Sabine hat die mittlere Temperatur des Atlantischen Oceans an seiner Oberflaͤche unter 65 ° und 70 ° der Breite 5°, 5 Cent. gefunden, waͤhrend unter der⸗ selben Breite auf dem Kontinent von Europa die mittleren Tem⸗ peraturen des Jahres unter dem Nullpunkt sind. Es wuͤrde überfluͤssig seyn, hier noch zu erinnern, welche Waͤrme⸗Modisicatio⸗ nen die Nordwinde durch diese relative Gestaltung des polaren

Landes und Eises erleiden muͤssen, wenn sie nach Norh⸗ oder Nord⸗

west⸗Europa kommen.

Das Festland Asiens erstreckt sich von West nach Ost, uͤber den 70sten Breiten⸗Grad hinaus, in einer Ausdehnung, welche die von Europa (unter derselben Breite) dreizehnmal uͤbertrifft; zwischen den Muͤndungen des Jenisei und der Leng erreicht es sogar den 750, d. h. die Breite der Baͤren⸗Insel. Ueberall reichen seine Nordkuͤsten in die Win⸗ ter⸗Graͤnze des Polar⸗Eises; die Sommer⸗Graͤnze dieser Eismassen ent⸗ fernt sich nur an einigen Punkten und auf eine kurze Zeit von den Kuͤsten. Die Nordwinde, deren Gewalt in den offenen Ebenen vom Westen des Baikal⸗Mexidians bis zum 52 ‧, westlich vom Bo⸗ lor⸗Meridian bis zum 40° der Breite, durch keinen Gebirgszug ge⸗ mildert wird, durchschneidet eine schneebedeckte Eisflaͤche, welche ge⸗ wissermaßen das Festland nordwaͤrts bis zum Pol verlaͤngert, nord⸗ ostwaͤrts bis zur Region des Marimums der Kaͤlte, welches nach der Meinung Englischer Seefahrer im Meridian der Behring⸗ straße unter 80° und 810 der Breite seyn soll. Das kontinentale Asten hat gegen die solare Strahlung nur einen unbedeutenden Landertheil in der heißen Zone. Zwischen den Meridianen, welche seine oͤstlichen und westlichen Enden begraͤnzen, zwischen de⸗ nen des Tschuktschenkap und des Ural (in dem ungeheuren Raum von 118 Läaängengraden) durchschneidet der Aequator den Ocean; und, mit Ausnahme eines kleinen Theiles der Inseln Sumatra, Borneo, Celebes und Gilolo, liegt in diesem Meeresstrich kein Land⸗ theil unter dem Aequator. Der kontinentale Theil Asiens in der gemaͤßigten Zone genießt daher nicht die Wirkung der aufsteigenden Piezmungen⸗ welche die Weltstellung Afrika's fuͤr Europa so wohl⸗ thaͤtig macht. Andere Kaͤlte erregende Ursachen Asiens (wir beschraͤn⸗ ken uns stets auf allgemeine Betrachtungen, auf das, was im Gro⸗ ßen das Klima des Astatischen Kontinents charakterisirt) sind seine Gestaltung in horizontaler Richtung, die Form seiner Konturen, die Ungleichbeit seiner Oberflaͤche in vertikaler Richtung, vor Allem aber seine oͤstliche Stellung in Verhaͤltniß zu Europa. Asien enthaͤlt eine Laͤnderanhaͤufung in zusammenhaͤngenden Massen, und im Norden des 35° der Breite ohne Meeresbusen und bedeutende peninsulare Verlaͤngerungen. Große Gebirgs Systeme in der Rich⸗ tung von West nach Ost, deren hoͤchste Ketten die der heißen Zone am meisten genaͤherten Gegenden zu begraͤnzen scheinen, stellen sich auf großen Strecken dem Eingange der Suͤdwinde entgegen. Be⸗ deutend erhabene Hochebenen, welche, mit Ausnahme von Persien, weniger zusammenhangend sind, als man sie gewoͤhnlich darstellt, sind zerstreut von dem Gebirgsknoten von Kaschmir und Tuͤbet bis zu den Orghonquellen in einer unermeßlichen Laͤnge in der Rich⸗ tung von Suͤdwest nach Nordost; sie durchschneiden oder begraͤnzen Tieflaͤnder, haͤufen und bewahren Schneefelder bis hoch im Som⸗ mer und uͤben so ihren Einfluß durch die abfließenden Stroͤme auf die Umgegend, deren Temperatur sie erniedrigen. Sie veraͤndern und individualisiren die Klimate im Osten der Orusquellen, des Alatau und Tarbagatait im centralen Asien zwischen den Breitenkreisen des Himalja und Altai. Endlich ist Asien von einem West⸗Meere getrennt, oder es hat keine West⸗Kuͤsten, die in der gemaͤßigten Zone stets waͤrmer sind, als Ost⸗ kuͤsten, laͤngs seiner gaufen Erstreckung an Europa. Die große Er⸗ weiterung unseres Kontinentes vom innersten Theile des Finnischen Busens verstaͤrkt noch die Kaͤlte erregende Wirkung der vorherrschen⸗ den Westwinde, welche fuͤr den Theil der alten Welt Landwinde sind, der oͤstlich der wenig hohen Gebirgsmauer des Ural liegt. Die Kontraste zwischen Europa und Asien, die ich eben darge⸗ than habe, bilden den Verein der Ursachen, welche insgesammt auf die Beugung der Linien gleicher jaͤhrlicher Waͤrme und auf die un⸗ gleiche Vertheilung dieser geringern Waͤrme zwischen den verschie⸗ denen Jahreszeiten, Phaͤnomene, welche vorzugsweise im Osten des Meridians von St. Petersburg bemerkbar werden, da naͤmlich, wo der Kontinent von Europa in einer Laͤnge von 20 Breitengra⸗ den das noͤrdliche Asten sich anschließt. Ost⸗Europa und ganz Asien (letzteres vom 35sten Breitengrade an noͤrdlich) haben ein ausgezeichnet kontinentales Klima, wenn man diesen Aus⸗ druck im Gegensatz zu dem des Insel⸗ und Westkuͤsten⸗Klimas anwendet; sie haben wegen ihrer Gestalt und Weltstellung im Ver⸗ haͤltniß zu den West⸗ und Suͤdwest⸗Winden ein excessives Kli⸗ ma, dem der Vereinigten Staaten von Amerika analog, das heißt, daß sehr heiße Sommer adußerst strengen Wintern folgen. Nirgends, nicht einmal in Italien und den Kanarischen Inseln, habe ich schoͤ⸗ nere Weintrauben gesehen, als in Astrachan, an der Kuͤste des Kaspi⸗ Meeres, und gleichwol sieht man oft in eben dieser Gegend und weiter fuͤdlich in Kislar, an der Terek⸗Muͤndung (unter der Breite von Avignon und Rimini), das Sersegeeran⸗ Thermometer im Winter auf 280 bis 30° unter den Nullpunkt sinken. In Astrachan, wo waͤhrend der heißeren Sommer, als in der Provence und der Lom⸗ bardei, die Kraft der Vegetation durch kuͤnstliche Bewaͤsserung des salzhaltigen Bodens erregt wird, muß sogar die Rebe in bedeutende Tiefe vergraben werden. Eben diese so ungleiche Vertheilung der Jahres⸗ waͤrme in den verschiedenen Jahreszeiten ist es, welche die Kultur des Weinstockes oder, besser gesagt, die Erzeugung eines trinkbaren Wei⸗ nes, bisher in den Vereinigten Saaten Amerika's, im Norden des 400 der Breite, so sehr erschwert hat. Nach dem Systeme Europaͤischer Klimate bedarf es zur Erzeugung eines trinkbaren Weines im Gro⸗ ßen nicht allein einer mittleren Jahrestemperatur, die bis 80,7 oder

9o steigt, sondern eines Winters, der nicht unter + 10, und eines

Sommers, der mindestens 180,5 habe. Dieses feste Verhaͤltniß der Waͤrmevertheilung bestimmt den Vegetationscyklus sowol derjeni⸗ en Pflanzen, welche gewissermaßen in winterliche Lethargie ver⸗ allen und waͤhrend dieser Zeit nur auf ihre Axe beschraͤnkt leben, als auch derjenigen, welche (wie der Oelbaum) waͤhrend des Win⸗ ters ihr appendiculaires System, die Blaͤtter, behalten.

So weit Herr v. Humboldt. So mangelhaft diese Mittheilung des Referenten wegen des beschraͤnkten Raumes auch immer seyn mag, so ist sie doch hinreichend, um das groͤßere Publikum die um⸗ fassende Darstellung des genialen Forschers ahnen und erkennen zu lassen. Er begnuͤgt sich daher mit der Anzeige, daß Herr v. Hum⸗ boldt und seine Begleiter die Herren Ehrenberg und G. Rose mit der Ausarbeitung ihrer Reise nach Asien eifrigst be⸗ schaͤftigt sind. Das Werk wird aus drei gesonderten Theilen bestehen, von denen Herr v. Humboldt das geognostische und physikalische Tableau Nordwest-Asiens, die Beobachtungen des Erd⸗ Magnetismus und die Resultate der astronomischen Geographie be⸗ arbeiten wird, Herr G. Rose die Resultate der chemischen Analyse der Mineralogie und Geognosie und das Itineraͤr, und Herr Eh⸗ renberg den botanischen und zoologischen Theil. Von einem Triumvirat solcher Maͤnner erwartet die Wissenschaft nur das Schoͤnste und Gelungenste. Gewiß leuchtet uns mit Alexander von Humboldt, dem Einen des wissenschaftlichen dioskureischen Bruͤder⸗ paares, die schoͤne Morgenroͤthe eines lichten Tages der naturhisto⸗ rischen Erkenntniß, an dem die inneren Kraͤfte alles Lebens und Seyns erkannt werden moͤgen. Denn seit wie lange ist denn ein wahrhaft wissenschaftliches allumfassendes Streben fuͤr die Natur⸗ kunde rege, und was sind die oft verfehlten Studien einzelner Theile der Naturwissenschaft gegen die Erkenntniß des labyrinthischen Riesenbaues jenes Isistempels, der aus den Tiefen des innersten Erdkerns in die unendlichen Fernen der Milchstraßen allverbreitend sich erhebt? An einem Menschenleben von 50 Jahren 50 mal genom⸗ men laͤuft die Kette selbst der historischen Kunde mit allen den Be⸗ strebungen menschlichen Forschens um das große Weltgetriebe vor unseren Augen ab; und was ist dieser Zeitraum, dieses historische Differenzial, diese winzige Function gegen die Groͤße einer in Jahr⸗ tausenden sich potenzirenden Ewigkeit, was vec die wenigen, bis⸗ herigen, einzelnen Arbeiten seyn zur Erkenntniß der rastlosen Thaͤ⸗ tigkeit in dem großen Laboratorium der Natur? Wahr⸗ lich, es scheint fast eine —1 daß wir erst jetzt Fragmente einer umfassenden naturhistorischen Darstellung des Landes erhal⸗ ten, das vor Jahrtausenden die Wiege des Menschengeschlechts ge⸗ wesen. Mit Sehnsucht sehen wir einer wohlwollenden Entschei⸗ dung der bereits an Hrn. v. Humboldt ausgesprochenen Bitte ent⸗ gegen, die ganzen Fragmente in einer Deutschen Uebersetzung her⸗ ausgehen zu huͤrften. Julius Loͤwenbers. 1 higt.

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Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour)] E

Ostpr. Pfandhbrf. 100 ¾ [Pomm. Pfandbrf. 100 ¾ [Kur- u. Neum. do. 87 ¾ [Schlesische do. Rkst. C. d. K.- u. N. Z. Sch. d. K.- u. N.

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. 51.m. J. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Friedrichsd'or .. Grofshz. Pos. do. 4 - Disconto 1““ Preuss. Cou

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300 Fr.

Wien in 20 Xr. . 150 Fl.

Augsburg

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Frankfurt a. M. WZ. 10

Petersburg BIJIJN. . .. 100 Rbl. 1 302

Warschau 600 Fl. .

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250 Fl.

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Nicht-Amtliche Cours Notizen. 8 Berlin, 12. Januar. (Ende der Börae Oest. 52 Met. 90 ½. 49 do. 80 ⅛. B.-Actien 808. Russ. Engl. 9 Poln. Pfbr. S84 ½. do. Part. 98 ¾ Nied. wirkl. Sch. 41. do. 6 38 Anl. 90 Neap. Engl. 83 ½. do. Falc. 74 ⁄¼. Oest. 5 9 Met. 85 ½. 49 do. 76 ¼. Bank-Actien 1129. Russ. Eng Anl. 92 ½. Russ. Anl. Hamb. Cert. 86. Poln. 114 ½. Dän. 63. Wien. 7. Januar. 8 59 Metall. 85 ⅞. 48 do. 75 ½. Loose zu 100 Fl. 180 ¾. Pan- Obl. 123. Bank-Actien 1157.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 13. Jan. Im Opernhause: Die Stumme 6 Portici, große Oper in 5 Abtheilungen, mit Ballets; Muslsk Auber. (Dlle. Fanny Elsler: Fenela; Dlle. Therese Elsler mwi hierin tanzen.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ra⸗ ges 1 Rthlr. 10 Sgr ꝛc.

Im Schauspielhause. La seconde représentation de lan prise de: Avant, pendant et après, esquisses historiques 3 Sépoques, par MM. Seribe et Rougemont.

Sunathnd, 14. Jan. Im Schauspielhause: Der Ka mann von Venedig, Schauspiel in 5 Abtheilungen. 2

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Königstäädtisches Theater.

Freitag, 13. Jan. Zum erstenmale wiederholt: Rataple der kleine Tambour, Vandeville in 1 Akt. Hierauf: Der Staah gefangene, Posse in 2 Akten. Zum Beschluß: Sieben Mädce in Uniform, Vaudeville in 1 Akt.

Sonnabend, 14. Jau. Zum erstenmale: Die muffkalise Sprache, komische Oper in 1 Akt, nach dem Französtschen F. Genée. Musik von F. Halévy. Hierauf: Scenisch⸗mustlte sche Abend⸗Unterhaltung in 1 Abthellung. (Im Kostüm.)

NACHSCHRIFT.

Paris, 6. Jan. Die gestrige Sitzung der Deputirt Kammer führte eme fast eben so tumultuarische Scene heu als diejenige war, die sich in der Sitzung vom Aten ereiguc Herr von Tracy verlangte nämlich, daß man in dem Protok dieser letztern Sitzung der Protestation eines Theiles der Kah mer gegen das Wort Unterthanen umständlicher erwähne,” solches die Secretaire bei der Abfassung des Protokolles geth⸗ hatten. Hierauf bestieg der Großsiegelbewahrer die nerbühne, um jenen Ausdruck zu rechtfertigen, während 9 Odilon⸗Barrot in einem improvisirten Vortrage daran alm nerte, daß das Wort Unterthan in dem Eingange zur Choh ausdrücklich gestrichen worden sey, und daß sonach Herr Balz wenn er dasselbe vertheidige, nicht anders handle, als ob er nister Karls X. wäre. Herr C. Périer seinerseits besch digte wieder Herrn Odilon⸗Barrot, daß er eine Sprache füt wie man site disher nur von einem Konvents⸗Mitgliede gewat gewesen sey. Mehrere Deputirte verlangten, jedoch vergeb daß der Präsident des Minister⸗Raths wegen dieser Aeußen zur Ordnung verwiesen werde. Herr Girod machte endlich Debatte, die mit jedem Augenblicke lebhafter wurde, dadurch! Ende, daß er, ungeachtet der Opposition der Minorität, über Tagesordnung abstimmen ließ, die hierauf von der Majorität genehmigt wurde. Die Diskussion über die Civil⸗Liste mi demgemäß wieder aufgenommen. Im Laufe derselben ließen noch die Herren Sappey, Coulmann, Ganneron Jouvencel für, die Herren von Rumilly, Robert Salverte aber wider die Anträge der Kommission ven men. Die beiden Letzteren wollten nur eine Civil⸗Liste von . stens 8 Millionen bewilligen. Die allgemeine Berathung wm hierauf geschlossen. Am folgenden Tage wollte der Berl erstatter, Herr von Schonen, sein Résumé machen. 8

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 95. 40. cour. 95. 50. 3proc. pr. compt. 66. 10. fin cour. 66. 5proc. Neap. pr. compt. 76. 40. fin cour. 76. 50. 5p- Span. Rente perp. 54 ½. 5proc. Röm. Anl. 74 ½. 5proc. B

Anl. 74 ½. 1 M., 9. Jan. Oesterr. 5proc. Metall. 8

Frankfurt a. 86 ½. 4proc. 76 11. 76 2%. 2 ⁄proc. 45. 1proc. 20 ½. B. B

Eeien 1889, 1386. Partial⸗Obl. 123 ½.

Redaeteur John. Mitredacteur Cottel. Gedruckt bei A. W. Hayn,

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Berlin, Sonnabend den 14ten Januar—

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Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. 8

Se. Majestät der König haben dem Lehrer Schneider i der Töchterschule zu Groß⸗Vargula im Erfurt das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Des Königs Majestät haben den Superintendenten Schrie⸗ ber zu Duisburg zum Konsistorialrath bei dem Rheinischen Kon⸗ storium und der Regierung zu Koblenz Allergnädigst zu ernen⸗ een und das desfallstge Patent Allerhöchstselbst zu vollziehen

geruht.

Des Königs Majestät haben dem Ober⸗Bibliothekar und ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Univer⸗ tät zu Halle, Dr. Voigtel, das Prädikat eines Geheimen Hof⸗ aths beizulegen und das für ihn ausgefertigte Patent Aller⸗ höchstselbst zu vollziehen geruht. e; 3

Das 1ste Stück der diesjährigen Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 1331 den Tarif, nach welchem das Brückengeld bei den Bartsch⸗Brücken zu Rützen zu erheben ist. Vom 12. November v. J.; 1332 die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 11. Dezember v. J., betreffend die Allerhöchsten Bestimmungen eh9einsichtlich der Abpfändung baarer Gelder gegen Ci⸗ eshe. vil⸗Beamte, so wie Offiziere und Milltair Weamte, ingleichen wegen deren Anwendung auf die Pensio⸗ ..“ der Offiziere, der Militair⸗ und Civil⸗Beamten, un 1333 das Gesetz über Präkluston siskalischer Ansprüche in der Rhein⸗Provinz. Vom 18. Dezember v. J. Mit diesem 1sten Stücke wird zugleich das Titelblatt und die chronologische Uebersicht zur Gesetz⸗Sammlung für das Jahr 1831 ausgegeben, und ein neuer Pränumerations⸗Ter⸗ in tritt ein. Berlin, den 14. Januar 1832. Gesetz⸗Sammlungs Debits⸗Comtoir. Angekommen: Se. Execellenz der Erb⸗Hofmeister der Kur⸗ ark Brandenburg, Graf von Königsmarck, von Netzband. Der General⸗Major und Comman er 4ten Diviston, don Rummel, von Danzig. 2 1A6“

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Zeitungs⸗Nachrichte

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St. Petersburg, 4. Jan. Die St. Petersburgi⸗ che Zeitung meldet: „Nachdem Seine Majestät der Kaiser von Rußland, König von Polen, die Königlich⸗Polnischen Or⸗ den des weißen Adlers und des heiligen Stanislaus den Orden es Russischen Reiches beigezählt haben, ernennen Seine Maje⸗ stät durch Allerhöchste Reskripte vom 6. (18.) Dezember v. J.

den wyklichen Geheimenrath und Kanzler der Russisch⸗Kaiserli⸗ chen und Königlichen Orden Seiner Majestät, Fürsten Golizyn,

zum Ritter des weißen Adler⸗ und des St. Stanislaus⸗Ordens lster Klasse, so wie den wirklichen Geheimenrath Engel, zur Be⸗ lohnung Seines vieljährigen eifrigen Dienstes, zum Ritter des weißen Adler⸗Ordens.“

Seine Majestät der Kaiser haben durch Allerhöchsten Ukas vom 18ten v. M. den General von der Infanterie, Jermoloff, zum Mitglied des Reichsraths ernannt.

Se. Majestät haben dem Geheimen Rath Karnejeff für sei⸗ nen unermüdlichen Eifer bei der Verwaltung des Departements für Bergwerks⸗ und Salzwesen eine mit Ihrer Chiffre verzierte Tabatière verliehen.

Seine Excellenz der Vice⸗Kanzler Graf Nesselrode hat, nach seiner Rückkehr, die Direction des Kaiserlichen Kollegiums der auswärtigen Angelegenheiten und des Astatischen Departe⸗ ments, welche einstweilen den Geheimenräthen Diwoff und Ro⸗ dofinikin übertragen worden war, wieder übernommen.

Der ehemalige Geschäftsträger in Griechenland, Kollegien⸗ rath Graf Panin, ist zum Staatsrath und der an der Kommis⸗ sion für geistliche Schulen angestellte Staatsrath Netschajeff zum wirklichen Staatsrath defördert worden.

Auf Befehl Sr. Majestät sollen alle Soldaten der Militair⸗ Kolonieen, welche, ohne die festgesetzten 25 Jahre im Dienst ge⸗ standen zu haben, verabschiedet waren, aber beim Ausdruch des Polnischen Insurrections⸗Krieges aufs neue im Militair⸗Dienst gebraucht wurden, sogleich in ihre Heimath entlassen werden. „Die hiesige Zeitung enthält nachstehende Allerhöchst be⸗ stätigte Sentenzen des Kriegsgerichts: „Folgende Staats⸗Verraäͤ⸗ ther sind zur Degradaion, zur Verweisung nach Sibirien und Einziehung ihres Vermögens verurtheilt:

1) Im Lutzkischen Kreise des Gouvernements Wolhynien die fruͤheren Gutsbesttzer: der verabschiedete Capitain der Polnischen rmee, Zakrzewski, und der verabschiedete “” der Polni⸗ schen Armee, Lipski, welche Beide Kenntniß von den im Lutzkischen Rreise gemachten Anstalten zum Aufstande hatten, ohne sie der Re⸗ gierung anzuzeigen, vielmehr sich mit den Rebellen unter dem Kom⸗ mando des Polnischen Capitains Bogdanowitsch vereinigten, die Stadt Kowel uͤberstelen und das Magazin und die Zeughaͤuser da⸗ selbst vernichteten. 2) Der Gutsbesitzer Ziromskt im Lutzkischen Kreise des Gouvernements Wolhynien, der ebenfalls um den he⸗ sinenden Aufruhr wußte, ohe davon Anzeige zu machen, uͤberdies eine beiden Soͤhne und drei seiner Leute bewaffnete, sie dem An⸗ üͤhrer einer Rotte zufuͤhrte und noch Andere zum Aufstande ver⸗ leitete. 3) In der Stadt Oschmianna, im Gouvernement Wilna, die dasigen Schlacheitzen Jankowski und Boguslawski, welche auf nordnung des Rebellenhauptes Wazinski sich des in der Stadt

schmianna befindlichen Proviant⸗Magazins bemaͤchtigten, die Korn⸗ Vorraͤthe und den Branntwein der Krone unter die Rebellen ve

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theilten, als nachher ein Russisches Detaschement die Stadt besetzte entflohen und sich im Walde verborgen hielten, von wo sie sch age 8929 vor dem stellvertretenden Kommandanten der Stadt er⸗

Der Inspektor der Pulver⸗Fabriken, General⸗Lientenant e I., ist am 30sten v. M. von hier nach Kasan ab⸗ gereist.

Da zur Erleichterung der Communication mit Preußen nach der im Jahre 1830 mit der Preußischen Te⸗ 2, fenen Uebereinkunft, von derselben die Fortsetzung der von Ber⸗ lin nach Königsberg führenden Chaussee über Tilsit bis zur Gränze des Königreichs Preußen angeordnet und deshalb auch im Gouvernement Wilna eine neue Poststraße eröffnet wird, welche von Mitau über Schawel nach dem an der Gränze lie⸗ genden Flecken Tauroggen führt, so ist in Folge dessen für nö⸗ thig erachtet worden, an der Preußischen Graͤnze den obigen An⸗ ordnungen entsprechende Maßregeln sür die Zollaufsicht zu tref⸗ fen. Durch Allerhöchsten Ukas ist daher verordnet worden, im Flecken Tauroggen oder unweit desselben ein Zollamt erster Klasse zu errichten.

Um die Communication zwischen St. Petersburg und Kron⸗ stadt zu erleichtern, soll zwischen beiden Orten eine Diligence er⸗ richtet werden.

Da nach den im Großfürstenthum Finnland geltenden Ge⸗ setzen den Israeliten der Zutritt in dasselbe verboten ist, so ist den Civil⸗Gouverneurs derjenigen Russischen Gouvernements, in denen den Israeliten der Aufenthalt gestattet ist, anbefohlen worden, denselben keine Reisepässe nach Finnland zu ertheilen.

- Folge eines Gesuchs des Sardinischen Unterthans und hiesigen Fabrikanten, Herrn Tribodino, zum Abwickeln, Drehen und Färben der Seide und zur Kultur von Farbekräutern eine Compagnie auf Actien errichten zu dürfen, welches Allerhöchst genehmigt worden, sollen zur Anpflanzung von Farbekräutern und zur Anlage alles dessen, was zur Seidenkultur und zu den nöthigen Fabrik⸗Gebäuden gehört, in den südlichen Gouverne⸗ ments, nach Auswahl des Finanz⸗Ministers, 500 Dessätinen Kron⸗ land angewiesen und dem genannten Unternehmer erb⸗ und eigen⸗ thümlich übergeben werden, jedoch mit der Bedingung, daß dieselben, wenn es nach Verlauf von 6 Jahren nicht zu jenem Zweck benutzt worden, der Krone wieder anheimfallen. Das De⸗ partement der Manufakturen und des inneren Handels soll von der erwähnten Compagnie für 10,000 Rubel Actien übernehmen.

Briefe aus Riga melden, daß die Düna sich nun ganz mit Eis bedeckt und die Schiffahrt im dortigen Hafen demnach am 22. Dez. aufgehört hat.

Riga, 5. Jan. Gestern Mittag um 1 Uhr trafen Ihre Kaiserliche Hoheit, die Frau Großfürstin Helena, mit den Groß⸗ fürstinnen Maria, Elisabeth und Katharina KK. HH., hier ein, geruhten im Schlosse abzutreten und setzten um 5 Uhr Nach⸗ mittags die Reise nach St. Petersburg fort. L16“

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Warschau, 8. Jan. Folgendes ist die (gestern erwähnte) Verfügung in Bezug auf die Einreichung von Penstons⸗Gesuchen Seitens Polnischer Militairs und deren Hinterbliebener:

„In Erfuͤllung der wohlthaͤtigen Verfuͤgungen Sr. Majestaͤt des Kaisers und Koͤnigs, welche in der Verordnung Sr. Durchl. des Fuͤrsten Feldmarschalls vom 27. Dez. 1831 bekannt gemacht wurden, und um jeden Verzug zu vermeiden, denen sich die Ueber⸗ reicher von Vorstellungen, welche den in dieser Beziehung ange⸗ nommenen Prinzipien nicht entspraͤchen, aussetzen wuͤrden, hat es die Unterstuͤtzungs⸗Kommission fuͤr Polnische Militairs als noͤthig erachtet, die Bedingungen, denen zur Erreichung des erwuͤnschten Resultats genuͤgt werben muß, zur Kenntniß der betheiligten Par⸗ teien zu bringen. Außer der Beifuͤgung der weiter unten be⸗ Dokumente, muͤssen die Bewerber in ihren Vorstel⸗ ungen auch noch hinreichende Aufschluͤsse uͤber jeden einzel⸗ nen der hier angegebenen Punkte ertheilen, und zwar die Militairs: 1) n. welchem Corps sie gedient und wel⸗ chen Rang sie bekleidet, sowohl vor als waͤbrend der Revo⸗ lution, und ob sie im Retraite⸗Zustand befindlich oder emeritirt waren, in welchem Fall sie den Betrag der empfangenen Pension und den Zeitpunkt, wo ihnen dieselbe bewilligt wurde, anzugeben haben. 2) Ob sie der revolutionnatren Regierung den Eid gelei⸗ stet haben; widrigenfalls der Bittsteller seine Behauptung durch Bei⸗ fuͤgung eines Dokuments zu unterstuͤtzen hat. 3) Ob sie seit dem 29. November 1830 aktiv gewesen, und welchen Dienst sie verrichtet haben; wer jedoch aus diesem Dienst waͤhrend der Revolutionszeit ausgeschieben ist, muß das Datum der erhaltenen Entlassung ange⸗ ben und ausdruͤcklich erwaͤhnen, ob ihm dieselbe auf Verfuͤ⸗ gung der oberen Behoͤrde, oder wegen koͤrperlicher Indisposi⸗ tion, oder auf eigenes Verlangen wegen Familien⸗Angelegen⸗ heiten ertheilt worden. 4) Ob sie jetzt irgend einen Fonds beziehen, und aus welcher Kasse und wie b ihnen derselbe aus⸗ gezahlt wurde. 5) Da es den um eine Unterstuͤtzung nachsuchenden Militairs erlaubt ist, sich selbst im , 1 des Koͤnigreichs ihren Aufenthaltsort zu waͤhlen, so muß der Bittsteller das Dorf oder die Stadt, den Bezirk und die Wojewodschaft nennen, wo er sich inskuͤnftige aufhalten will, und die Bezirks⸗ oder Wojewodschafts⸗ Kasse bezeichnen, aus der er die ihm bewilligte Geldunterstuͤtzung ausgezahlt zu erhalten wuͤnscht. Die Witwen muͤssen 1) den Rang und das Corps bezeichnen, worin ihre Maͤnner vor der Revolu⸗ tion und waͤhrend derselben gestanden haben, so wie den Zeitpunkt ihres Todes; 2) den Betrag der Pension, wenn ihren Maͤnnern eine solche bewilligt war, und die Zeit, wo sie denselben zu⸗ erkannt wurde; 3) eine Bescheinigung der betreffenden Behoͤrde beifuͤgen, daß sie mit ihrem Mann bis zu dessen Tode zusammenge⸗ lebt haben, so wie 4) den Trauungs⸗Schein; 5) anfuͤhren, wie viel Kinder sie haben, und deren Matrikeln beifuͤgen. Hinsichtlich der Waisen muß 1) der Rang und das Corps bezeichnet werden, worin der Vater der Bittsteller vor und waͤhrend der Revolution gestan⸗ den hat, so wie die Zeit seines Todes, 2) der Betrag der Pension, wenn ihr verstorbener Vater eine solche bezog, und den Zeitpunkt, wo sie demselben hewilligt wurde; 3) muß der Name des Vormunds angegeben und 4) der Geburtsschein beigefuͤgt werden. Endlich muß jeder Bittsteller der Unterstuͤtzungs⸗Kommission seinen gegen⸗ waͤrtigen Aufenthaltsort nennen.”

m 20sten, 21sten und 22sten des verflossenen Monats De⸗ zember ward in Gegenwart Sr. Excellenz des Divistons⸗Gene⸗ rals Rautenstrauch, Mitglieds der provisorischen Regierung des

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Königreichs und Dirigirenden des Departements für den Kultu und öffentlichen Unterricht, das jährliche Examen in dem Regie rungs⸗Institut für Gouvernanten und in der damit verbundenen Normal⸗Penstonsanstalt abgehalten. Es begann mit der Reli gion und Moral, worauf die Schülerinnen des Instituts übe ihre Fortschritte in den Sprachen und in der Polni

schen, Französischen und Deutschen Literatur Zeugniß 4q

legten. Am ersten Tage

1 schloß die Prüfung mit einer Musik⸗Aufführung, wobei die Zöglinge unter Begleitung

anderer Instrumente mehrere Stücke auf dem Fortepiano vor⸗

trugen. Die Prüfungen des folgenden Tages betrafen di geographischen und hiftorischen Wissenschaften, die Arithmetik Hauswirthschaft und Erziehungskunde. Hierauf wurden Zeich nungen und Handarbeiten der Schülerinnen vorgezeigt. letzten Tage fand die Prüfung der Penssons⸗Anstalt statt, wobe die Lehrerinnen, welche, nachdem sie in dem Institut ihren Kursu

Am

vollendet haben, unter der Leitung von Professoren den Unterricht in dieser Penston zu ertheilen beginnen, selbst ihre Zöglinge in eben

denselben Lehrgegenständen examinirten. Nach Beendigung des Exa mens wurden die Namen derjenigen Schülerinnen beider Institut verlesen, welche sich durch vee. den Grad von TCorrepe titorinnen erworben haben. odann vertheilte die Generalin Rautenstrauch, geborne Fürstin Gedroyz, an die fleißigsten Zög linge Belohnungen, die in goldenen Kränzen und Blichern be standen. Endlich erhielten 7 Schülerinnen, welche den dreijäh rigen Kursus in dem Institut mit Erfolg vollendet und sich auch der Vorschrift gemäß in der Penstons⸗Anstalt praktisch ausgebil det hatten, das Gouvernanten⸗Patent.

F. Frankreich. Devputirten⸗Kammer. Sitzung vom 5. Januar.

Während Hr. Cunin⸗Gridaine, einer der Secretaire, das Sitzungs⸗Protokoll vom vorigen Tage vortrug, liehen einige 30

bis 40 am Fuße der Rednerbühne versammelte Deputirte der

Abfassung desselben die größte Aufmerksamkeit, um sich zu ver⸗ gewissern, ob auch die Tages zuvor von dem Grafen v. Monta⸗ livet gewählten Ausdrücke getreulich wiedergegeben würden. Kaum war die Vorlesung beendigt, als Hr. von Tracy das Wort verlangte. Er müsse sich wundern, äußerte er, daß, nach

dem man seit der letzten Revolution es stets sorgfältig vermieden

habe, sich in amtlichen Aktenstücken des Wortes „Unterthanen”“

zu bedienen, ein Minister in einer nicht improvisirten, sondern wohlbedächtig abgefaßten Rede aufs neue mit diesem Ausdrucke hervortrete. Er glaube, daß die Majorität der Kammer das

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Wort gemißbilligt habe (mehrere Stimmen: „Keinesweges!““

Hr. von Corcelles: „Desto schlimmer für die Majorität!“); mindestens sey ein gewaltiger Tumult die Folge davon gewesen; der Minister habe darauf noch einmal die Rednerbühne bestie⸗ en, um der Versammlung auseinanderzusetzen, in welchem

inne er das Wort „Unterthan“ genommen habe; seine Erklä⸗ rung habe inzwischen die Kammer keinesweges zufriedengestellt;

auch lasse sich Manches dawider einwenden; die Hauptsache se)

inzwischen die, daß Hr. v. Montalivet hiernächst jenen Ausdrurhk noch einmal wiederholt habe, worüber ein abermaliger Lärm ente standen sey; dieses letzteren Umstandes werde nun aber im Pro⸗

tokoll nicht erwähnt, woraus man leicht schließen könnte, daß die

Erklärung des Ministers der Kammer genügt habe, und daß diese

sonach geneigt sey, sich den Ausdruck „Unterthan“ gefallen zu las⸗ sen; er seinerseits könne dies indeß nimmermehr; ein Wort sey oft von großem Gewichte, indem es an erinnere; er verlange hiernach den ausdrücklichen im Protokoll, tes „Unterthan“ der Minister denselben Opposttionsgeist, wie beim erstenmale, gefunden habe, und daß die Kammer einen Ausdruck verwerfe, der in den Beziehungen des Souverains zu den Bürgern, welche die große Französische Familie bildeten, nicht mehr an seiner Stelle sey; er müsse hierauf um so mehr bestehen, als der Minister jenen Ausdruck mit einer gewissen Af⸗ fectation wiederholt habe. Jetzt bestieg der Großsiegelbe wahrer die Rednerbühne, um diesen Ausdruck in Schutz zu nehmen. Er berief sich zu diesem Behufe auf einen Bericht,

eine Sache Vermerk daß auch bei der Wiederholung des Wor⸗

den die Städtische Kommission am 8. Aug., also am Tage nach

der Modifizirung der Charte, an den König abgestattet und an dessen Schlusse die Mitglieder der gedachten Kommisston, Herren v. Lobau, Audry⸗de⸗Puyraveau, v. Schonen und Mauguin, gesagt hat⸗ ten: „Wir verbleiben in tiefer Ehrfurcht Ew. Maj. gehorsamste Die⸗ ner und getreue Unterthanen u. s. w.“ Diese Citation erregte gro⸗ ßes Gelächter unter den Anhängern des Ministeriums, waͤhrend ver⸗ schiedene Opposttions⸗Mitglieder riefen, dies sey eine bloße Höf⸗ lichkeits⸗Formel. Herr Laffitte fügte hinzu, daß, wer sich dieser Formel bedient, Unrecht gehabt habe, und Herr Audry⸗de⸗Puy⸗ raveau selbst bemerkte, er erinnere sich nicht mehr, ob sein Name unter dem gedachten Berichte stehe; jedenfalls verwerfe er die Schluß⸗Formel. Der Minister fuhr fort, auch nach der verfassungsmäßigen Eides⸗Formel schwöre man dem Könige und der Verfassung Treue. „Dem Könige Treue“, bemerkte Herr Marchal, „und der Charte Gehorsam; der Unterschied ist sehr wichtig.“ „Dies bleibt sich gleich“, entgegnete Herr Barthe

„als Repräsentant des Landes, als höchster Vollzieher des Ge⸗ setzes, ist der König selbst das lebende Gesetz; man kann die Charte von dem Könige nicht trennen; man schwört zugleich dem Könige und der Charte Treue. Wenn man sonach die Fran⸗ zosen die Unterthanen des Königs nennt, so sagt man nichts, was den verfassungsmäßigen Grundsätzen zuwiderliefe.“ Diese Auslegung fand großen Beifall in den Centris, während die Opposttions⸗Partei dabei beharrte, daß man dem Könige bloß Treue und keinen Gehorsam schuldig seyh. Herr Odilon⸗ Barrot, der gleich nach dem Minister das Wort ergriff, be⸗ merkte, jeder Streit um Worte sey ihm zuwider; indessen gebe es Umstände, wo ein bloßes Wort von solcher Wichtigkeit sey

daß man dasselbe unmöglich ungerütt lassen könne; deshalb habe auch die Kammer in dem vorliegenden Falle protestürt; (Der Großstegelbewahrer: „Nicht die Kammer, Sie allein ha⸗

ben protestirt.“ Mehrere andere Stimmen: Xꝙ st 49 andere Üdass Auch wir wir

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