-
Danz. do, in Th. Westpr. Pfandbr.
3
—
1]
4
Pr. Engl. Anl. 22 DPr. Engl. Obl. 30
sidenzstadt Berlin waren
erkr. genes. gestorb. Bestand 1419 ⸗
bis zum 9. Jan. Mittags 2253 834 Hinzugek. v. 15. bis 16. Jan. Mittags 2 ⸗
Bis zum 16. Jan. Mittags Summa 2255 834 G Hierunter sind vom Militair 35 18
.
1 1
1420 1
17 ⸗
Beide Individuen erkrankten in der Charité und wurden
on da in deren Cholera⸗Heil⸗Anstalt gebracht.
Den 16. Januar 1832.
- und Geld-Cours-Zettel. Preusa.
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ouir.)
f ₰ v2ld.]
rzf. isxiaS v Ewnd esRegecee2h MSdstredssdeesdescascewxs, t.-Schuld-Sch. 94 93 ½ Pr. Engl. Anl. 18. — 1101 — 1101 88 ½ 87 93 — 93 — 95 ½ — 94 — — 94 35
Ostpr. Pfandbrs. Pomm. Pfandbrf. Kur- u. Neum. do. Schlesische do.
Kkst. C. d. K.- u. N. Z. Sch. d. K.- u. N.
Holl. vollw. Duk. Neue dito. Friedrichsd'or ..
Kurm.
8½ — 105 ¾
I2 nrief 22
0 HaeXEUvUSSehrwrge
“ — Nicht-Amtliche Cours-Notizen. Berlin, 16. Januar. (Ende der Börse.) Oest. 5 % Met. 89 ⅛. 4 % do. 79 ⅞. B.-Actien 797. Russ. Engl. 98 ¾. Poln. Pfbr. —. do. Part. 58 Nied. wirkl. Sch. 40 ¾. do. 6 8 Anl. 91 . Neap. Engl. 82 ½. do. Falc. 73 . Amsterdam, 11. Januar. Niederl. wirkl. Sch 40 5½. Kanz-Bill. 15 ½¾. 6 9 Anl. 92 ¼. Oest. 58 Met. 81 ½. Russ. (v. 18 ¾½⁄) 91 ¼, do. (v. 1831) 83 ¾. Neap. Falc. 70 ½. Span. perp. 45 ½.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 17. Jan. Im Opernhause: Der Spiegel des Tausendschön, Burleske in 1 Akt, mit Gesang. Hierauf: Zum erstenmale wiederholt: Die Fee und der Ritter, großes Zauber⸗ Ballet in 3 Abtheilungen, von A. Vestris, für die hiesige Königl. Bühne neu eingerichtet und in Scene gesetzt von Therese und Fanny Elsler. Die Musik ist von verschiedenen Komponisten. (Dlle. Famnny Elsler: Fee Viviane. Dlle. Therese Elsler: Prin⸗ zessin Iseult.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran⸗ ges 1 Rthlr. ꝛc. —
Im Schauspielhause: 1) Les deux cousins, vaudeville en 3 actes. 2) La seconde représentation de: Le philtre cham- penois, vaudeville nouveau en 1 acte.
9
Mittwoch, 18. Jan.
8 * “
Zum erstenmale wiederholt: Die m
sikalische Sprache, komische Oper in 1 Akt, nach dem Framiis
schen von F. Genée; Mussk von F. Halévy. Hierauf: Rataple der kleine Tambour, Vaudeville in 1 Akt.
üäacnseccamr. Paris, 10. Jan.
2
ter Gerüchte erhöht ward, gegen die das so oft durch dergleiche
Kunstgriffe getäuschte Publikum auf der Hut seyn muß. Es hag
delte sich um rein aus der Luft gegriffene diplomatische Ereigns —½= =
um Zusammenkünfte, die nicht stattgehabt, um 5W5. des Ministeriums ohne alle Wahrscheinlichkeit. Wir *† Abgeschmacktheiten, welche für einen Augenblick. Vertrauen irre gemacht haben, förmlich Lügen strafen zu müssen,
— Heute schloß 5proc. Rente sin cour. 94. 15. 3pymf
sin cour. 64. 25. 5 proc. Neapol. sin cour. 75.75. 5 proc. Be
Anleihe 72. 5proc. Röm. Anleihe 71. Frankfurt a. M., 13. Jan. Oesterr. 5proe Metall. 87h 86 ½5. Aproc. 77 ½. 77 ½ 29 proc. 45. 1proc. M. B. Bag
Der Moniteur meldet unterm ges gen Datum: „Man hat heute an der Börse das Verschwinze eines Schatz⸗Kassirers zu benutzen gesucht, um einen panische Schrecken hervorzubringen, der noch durch eine Menge abgeschmag
offentien
SüeIEenennn
97 96 ½
98 ½ 97 ⅜ IDisconto
z. Pos. do.
105 ⅔
106 Mittwoch, 18. Jan.
Burgemeister, Posse in 1 Akt.
18 ½ 19 ½
13 ½ Dienstag, 17. Jan.
Im Schauspielhause. male: Dominique, Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem Fran⸗ 59 zösischen des Dupin und d'Epagny.
Königstädtisches Theater. Lindane, oder: Der Pantoffelmacher 42 im Feenreich, Zauberspiel in 2 Akten.
Zum ersten⸗ ien, Hierauf: Der verstegelte Wien
““
Actien 1396.1393. Partial⸗Obl. 123. Loose zu 100 Fl. 180 ¹.] Poln. Loose 57 ½. 57 ½. 12. Jan. z. Bank⸗Actien 1115 Fl.
2 * 1
47
Oesterr. 5proc. Metal“
a8 8 Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
nmrng— Gedruckt bei A. W. Hayn.
— 8
Bekanntmaͤchungen.
Avertissement.
Auf den Antrag eingetragener Glaͤubiger sollen die
in Hinterpommern, im Regenwaldeschen, sonst Borcken⸗ Kreise belegenen, alten v. Borcken Lehnguͤter Kankelsitz und Lessenthin mit Zuhehoͤrungen, welche die gegen⸗ wartige Besitzerin, vermoͤge Wiederkaufs⸗Kontrakts vom 20. Januar und dessen Nachtrags vom 9. April 1819 füͤr den Wiederkaufspreis von 69,825 Thl. 7 gr. 5 pf., auf 24 Jahre, vom 1. Oktober 1818 bis dahin 1842, erwor⸗ den hat, im Wege der Execution, und zwar auf die Rechte der gegenwaͤrtigen wiederkaͤuflichen Besitzerin zur Subhastation gestellt werden und sind die Bie⸗ tungs⸗Termine auf
* den 2. November ec., 8 den 2. Februar 1832, 8 den 2 MNai 1832,
1“
Vormitrags um 10 Uhr, vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗ Rathe Lange angeseßr worden. Alle diejenigen, welche
diese Guͤter zu kau zahlen vermoͤgend sind,
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5 8
8
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8 abgeschaͤtzt worden.
Aeingetragen. dden daher zu
g8 Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von
8
b
gel der Bekanntschaft die
den koͤnnen, ist
en geneigt und annehmlich zu be⸗
werden aufgefordert, sich in den bestimmten Terminen entweder persoͤnlich oder durch gesetzlich zulaͤssige, mit hinlaͤnglicher Informa⸗ tion versehene Bevollmaͤchtigte, wozu ihnen beim Man⸗ Justiz⸗Kommissions⸗Raͤthe Zitelmann und Remp und die Justiz⸗Kommissarien Gevpert und Hauschtech hierselbst, in Vorschlag gebracht
werden, im Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichte hierselbst ein⸗ zufinden und ihre Gebote abzugeben. Auf die nach dem enten peremtorischen Termine eingehenden Gebote
vird, wenn nicht gesetzliche Umstaͤnde eine Ausnahme
zuläassig machen, nicht weiter geachtet, sondern dem Meistbietenden der Zuschlag ertheilt werden⸗
Nach den im vorigen Jahre aufgenommenen land⸗ schaftlichen Taxen, welche, so wie die Verkaufs⸗Bedin gungen taͤglich in unserer Registratur eingesehen wer
. 18,202 Thl. 27 sgr. 2 ⅔ pf. . 32,934 Thl. 22 sgr. 11 pf
Auf diesen Guͤtern stehen fuͤr die verstorbene Wittwe des Landraths v. Boscke, Friedericke Gottliebe Tugend⸗ reich v. Winterfeld 50 Thl. jaͤhrliche Wohnungsgelder Die unbekannten Erben derselben wer⸗ dem letzten Bietungs⸗Termine hierdurch der Warnung vorgeladen, daß im Falle ihre⸗
Kankelsitz auf. nd Lessenthin auf.
unter
Ausbleibens dem Meistbietenden nicht nur der Zuschlas ertheilt, sondern auch nach gerichtlicher Erlegung des
Kaufschillings die Loͤschung der saͤmmtlichen eingetra
genen, wie auch der leer ausgehenden Forderungen und
zwar der Letztern, ohne daß es zu diesem Zwack der Pro⸗
duction der Instrumente bedarf, verfuͤgt werden wird. Stettin, den 9. Juni 1831.
Pommern.
Ueber den Nachlaf des, zu Dreetz verstorbenen Justit⸗
Amts⸗Actuarius Schulze ist, durch die Verfuͤgung des Sek, Kammergerichts vom 8. Dezember 1831, der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eroͤffnet.
Im Auftrage des Koͤnigl. Kammergerichts habe ick
zur Anmeldung und Nachweisung der Anspruͤche an dden Nachloß einen Tenmin auf
den 14 April a. c., Vormittags 9 Uhr,
b u welchem ich im Rathhause bierselbst anberaumt, zu welch simmtli e Glaͤubiger unter der Warnung:
w und fuͤr den Fall, behindert werden,
daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vor⸗ rechte verlustig erklaͤrt, und mit ihren Forderun⸗ aen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der,
sich mweldenden Glaͤubiger von der Masse noch
Kbrig bleiben moͤate, verwiesen werden sollen,
Sturiesschen Eheleute, aus dem hiesiaen Kaͤm merei⸗Dorfe Preußen, welcher am 26 Mai 1784 als Geselle freigesprochen, sodann auf Wander⸗ schaft gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren ljassen, und dessen hier bekanntes Vermoͤgen in einer Ingrossate von 53 Thl. 3 sar. 9 pf. besteht:
2) des vormaligen Schreibers Carl Ludwia Roͤsler, eines Sohnes der Thor⸗Einnehmer Roͤrlerschen Eheleute von hier, welcher angeblich nach Ruß⸗ land gegangen, und im Jahre 1807 gegen die Franzosen gefochten haben, zuletzt in Riga ver⸗ wundet gewesen seyn soll, der am 23. Juli 1783 geboren ist, dessen Erbtheil inel. einiger illiqui- den Activa in 171 Thl 11 sar. 11 pf. besteht;
3) des Zimmergesellen Gottlieb Prusseit, geboren am 17. Novbr. 1783, welcher im Jahre 1809 nach den Russischen Staaten ausgewandert, und an geblich am 17. April 1818 ertrunken seyn soll, und dessen bekanntes Vermoͤgen in 114 Thl, 22 sgr 9 pf. und einigen Zinsen davon besteht;
4) der Anna Julian, einer Tochter der Euphrosina Julian, geborne Besch, nachher vereheligt an den Conrad Zühsuhagen, welche seit laͤnger als 30. Jahren verschollen ist, und deren bekanntes Ver⸗ moͤgen in 6 Thl. 1 sgr. 4 pf. besteht;
5) des Baͤckergesellen Michael Heinrich Gohl, wel⸗ cher seit 1794 auf Wanderschaft gegangen und in den Kriegen 180 v⅛ bei der Feldbaͤckerei beschaͤf⸗ tigt worden, zuletzt im Lazareth zu Preuß.⸗Eylau sich befunden haben soll, dessen bekanntes Ver⸗ moͤgen in verschiedenen Activis im Betrage von 359 Thl. 17 sar. 2 pf. nebst deren Zinsen besteht: des Muͤllergesellen Christoph Gortlieb Grooß, eines Sohnes der Schaͤnker Martin Grooßschen Eheleute von hier, welcher vor laͤnger als 26 Jah ren auf Wanderschafr gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren lassen, und dessen bekanntes Vermöͤgen 182 Thl. 11 pf. nebst einigen Zinsen davon betraͤgt;
7) der Elisabeth Flachsberger, geboren den 3. Maͤrz 1791, einer Tochter des Feldwaͤchter Flachsberger von hier, welche vor laͤmer als 16 Jahren nach Rußland gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren lassen, und einen Erbtheil von 11 Thl. 16 sar. nebst einigen Zinsen zu erheben hat;
8) des Faͤrbergesellen Aohann Friedrich Thiedemann, eines Sohnes der Kahnschiffer Johann Friedrich und Sophie Rahel, geborne Herrmann, Thiede⸗ mannschen Eheleute, welcher am 24. Mai 1772 getauft, und vor laͤnger als 25 Jahren auf Wan⸗ derschaft gegangen, seitdem verschollen ist, dessen bekanntes Vermoͤgen 321 Thl. 2 sgr. 9 pf. nebst einigen Zinsen betraͤgt;
9) des Ferdinand Reinhard, welcher als angeblich zwoͤlfjaͤhriger Knabe von hier mit einem Russischen Offitzier im Jahre 1807 fort gegangen und seit dem verschollen ist, dessen hier bekanntes Vermoͤgen 145 Thl. 9 sgr. 8 pf. betraͤat;
so werden diese Personen, deren etwanige bekannte Er⸗ ben und Erbnehmer hierdurch aufgesordert, sich bis spaͤtestens im Termine
den 27. April k. J., Vormittass um 9 Uhr,
vor dem Herrn Justiz⸗Rath Huck, schriftlich oder per⸗ soͤnlich zu melden, widrigenfalls die genannten Abwe senden fuͤr todt erklaͤrt und ihr Vermoͤgen den hier bekannten naͤchsten Intestat⸗Erben ausgeantwortet wer den wird. Tilse, den 24. Juni 1831. Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.
Auf den Antrag der verehelichten Schneider Zim⸗ mermann, Henriette Florentine gebornen Dieckow zu Malchow U. M. werden:
1) der am 12. December 1769 geborne, und als Gre⸗
daß sie am persoͤnlichen Erscheinen mit dem Anheimstellen hierdurch
die Justiz⸗Kommissarien Loͤper zu Wusterhausen
nadier des ehemaligen Regimenrs von Kleist waͤh⸗ rend der Rhein⸗Campagne desertirte Carl Chri⸗ stim Dieckow, welcher zuletzt im Jahre 1798 au. Lissabon von sich Nachricht gegeben,
a. d. D., und Stegemann zu Neu⸗Ruppin, oder] 2) der im Jahre 1755 geborne Kaufmann anas Chi⸗
den Actuarius Dittmann hierselbst mit Informa⸗
tion und Vollmacht zu dem angesetzten Termine au versehen. Eöeer. d. D., den 5. Januar 1832 Der Kammergerichts⸗Assessor Jung.
7
Da auf Todes⸗Erklaͤrung nachstehend genannter Per⸗rechtlichen Anspruͤche an den Nachlaß des v. Dieckom
sonen bei uns angetragen ist: des . 8 den 8. September 1763,
besitzer Michael und Elske, 65 11616*A*
[ 8
rurgus Friedrich Carl Ludwig Dieckow, welcher in den Jahren von 1790 bis 1800 sich von Schmie⸗ deberg bei Wittenberg heimlich entsernt und seit dem von seinem Dasein keine Nachricht gegeben hat, oder deren Kinder, als Miterben des am 10 Decem⸗ ber 1829 zu Malchow in der Ukermark verstorbenen bloͤdsinnigen Johann Leopold Dieckow, hierdurch auf⸗ jefordert, sich zur Anmeldung und Nachweisung ihrer
bei dem unterzeichneten Gerichte, und zwar spaͤtestens
Lohgerbergesellen Johann Sturies, geboren in dem im Locale desselben auf eines Sohnes der Land⸗ — geborne Noberat, Ivor dem Deputirten Herrn Regierungs⸗Rath Wilke
1“ 1. Segachu ees Peeih eyrbsh v⸗h hs
den 21. März 1832, Vormittags 10 Uhr,
“
Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.
anberaumten Termine persoͤnlich oder durch einen ge⸗ hoͤrig legitimirten Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen die hiesigen Justiz⸗Cammissarien Schubart, Eisleben und Fischbach vorgeschlagen werden, zu melden, wideigen Falls die verehelichte Schneider Zimmermann, Hen riette Florentine geborne Dieckow zu Malchow, eine Hruderstochter des Erblassers, fuͤr dessen alleinige recht⸗ maͤßige Erbin angenommen, ihr als solcher sein Nach⸗ laß zur freien Disposition verabfolgt, und der nach er⸗ folater Praͤclusion sich etwa erst meldende naͤhere oder gleich nahe Erbe, alle ihre Handlungen und Dieposi⸗ tionen anzuerkennen, und gegen sich gelten zu lassen schuldig, auch von ihr weder Rechnungelegung uͤber die gehobenen Nutzungen seines Erbtheiles noch deren Ersatz zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden st, zu begnuͤgen verbunden ist. Prenzlau, den 29. November 1831. .— Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.
EEssat on.
Der Dienstknecht Hans Christian Henning, am 24. September 1793 geboren, welcher die Feldzuͤge von 18 ¼⁄ mitgemacht hat, auch aus denselben zuruͤckgekehrt ist, seit dieser Zeit aber keine Nachricht von sich ge⸗ geben hat, wird sowohl fuͤr seine Person, als auch dessen unbekannre Erben und Erbnehmer hierdurch vor⸗ geladen, in dem auf
den 28. Mai 1832, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause hierselbst anberaumten Termine,
sich entweder scheiftlich oder persoͤnlich zu melden, und
die weitere Anweisung, im Nichterschemmnungsfalle aber zu erwarten, daß er als verschollen fuͤr todt erklaͤrr und sein Vermoͤgen seinen legitimirten Erben ausge⸗ antwortet werden wird. NKeustadt a. d. Dosse, am 13. Juni 1831. Das von Klitzingsche Patrimonialgericht zu Rehfeld.
Anzeige fuͤr Fabrik⸗Unternehmer.
Familien⸗Verhaͤltnisse und mein herannahendes Al⸗ ter bestimmen mich, meine schoͤne Anlage zur Streich⸗ garn⸗Spinnerei und Tuchmanufaktur, welche nach dem Zeugnisse mehrer Sachkundigen wegen ihrer Lage und hres Raums, der vorhandenen Kraft und ihrer gelun⸗ genen Einrichtung, gewiß eine der vorzuͤglichsten in Janz Deutschland ist, aus freier Hand zu verkaufen.
Es bestehet diese Anlage aus einem Fabrikgebaͤude, 144 Rheinl. Fuß lang 37 Fuß tief, welches ein ganz massives Erdgeschoß und 3 Etagen von Fachwerk mit gebrannten Steinen ausgemauert und 2 Boden enthaͤlt. Außer diesem in 2 Faͤrbereigebaͤuden mit 2 Kiepen, 5 kupfernen und 2 zinnernen Kesseln, Niederlage, Pfoͤrt⸗ nerwohnung, Holz⸗, Torf⸗ und Wagenschoppen, Stal⸗ lung, Waschhaus, Walkmuͤhle mit 4 Paar Häͤmmern und einer Saͤgemuͤhle, einem großen Odst⸗ und Ge⸗ müͤsegarten, großem Gras⸗ und Baumgarten und gro⸗ ßem Hofraume, hat die Fischerei in den daran fließen⸗ den Armen der Gera, und ist diese vormalige Mahl⸗ und Schrotmuͤhle zu 6 Gaͤngen berechtiget. Die Ge⸗ baͤude stehen mit keinen fremden, in Verbindung, und sind, mit Ausnahme der Soͤgemuͤhle, im Jahre 1812 und spaͤter vom Grunde auf zu ihren Zwecken neu erbaut. Sie sind in der Magdeburger Land⸗Feuer⸗ Societaͤt, ausschließlich des massiven Erdgeschosses, fuͤr 19000 Thaler versichert, die jaͤhrlichen oͤffentlichen Ab⸗ gaben davon bestehen in 2 Thalern.
Der groͤbere Mechanismus ist in dem Hauptgebaͤude bis unter das Dach geleitet. Dieser Bau ist so voll⸗ kommen gelungen und auf so mannigfache Weise zu benutzen, daß derselbe den Beifall — ja die Bewun⸗ derung aller Kenner die ihn sahen, erhalten hat.
Autzer den darin aufgestellten 4 vollstaͤndigen Assor⸗ timents zur Streichgarn⸗Spinnerei und der zur voll⸗ staͤndigen Herstellung der Tuche erforderlichen Maschi⸗ nen und Geraͤthe, enthaͤlt sie noch eine Schleifmuͤhle, Farbeholz⸗ und Fournir⸗Schneidemaschine, und hat
noch Raum und Kraft zur Anlage anderer Maschinen. Saͤmmtliche Maschinen und Fabrikgexraͤthe sind bei der gothaer Feuer⸗Versicherungs⸗Bank fuͤr 10,000 Thaler versichert.
Die guͤnstige Lage von Erfurt, in der Mitte von Deutschland, an den Handelsstraßen von Abend nach Morgen, von Mittag nach Mitternacht, und zwischen den vorzoͤglichsten Meßplaͤtzen legt dieser Anlage bei ihren schon großen Vorzuͤgen noch einen besondern Werth bei.
Kauflustige belieben sich in frankirten Briefen an den unterzeichneten Besitzer zu wenden, welcher auf Verlangen genauere Auskunft geben wird.
—
Der Herr Bau⸗Conducteur Hoffmann, Zoͤgling Gewerbe⸗Instituts in Berlin, daselbst neue Friedric straße Nr. 26 wohnhaft, kennt diese Anlage genau, d ist im Stande, daruͤber Auskunft zu geben.
Erfurt, am 31. Dezember 1831.
Ernst Bethmann Bernhardi Firma: E. G. Bernhardi und Seh
Nous avons Phonneur de prevenir les amateun la langne et de la littérature françgzises que la secam partie de Frings. (Die franzoͤsische Sprache in ren vollstaͤndigen Regeln u. s. w.) contient un Am
et-un, telles qu' Une Fête au Palais-Rojhü Une première Représentation, Une aux environs de Paris etc. ainsi que les meile res esquisses historiques des Soirées de Ne uill telles que Malet ou Conspiration sous l'e pire, Les Français en Espagne eic.
Cette seconde partie est sous presse et Parnn- incessamment. Le prix des 2 Volumes in S8v, 800 pages est d'un écu et demi. v16.“ A. G. Hayn,
v Zimmerstrasse No.
Bei G. Bethge, Spitter bruüͤcke Nr. 2 und 3, so eben erschienen:
Buschmuann. E., Lehrbuch der engl. Aussprat Preis broch. 1 Thl.
Diese Arbeit, eben so sehr auf wissenschaftliche . als auf Leichtigkeit der Methode berechnet, uͤber alles uͤber diesen Gegenstand Vorhandene, und nicht nur fuͤr den Unterricht als das erste Buch! ten, sondern es wird es auch Niemand, der sich! dem Englischen beschaͤftigt, wegen seiner außerord lichen Vollstaͤndigkeit entbehren koͤnnen.s
Fuͤr Preußische Juristen! Hoffmann, Repertorium der Preuß⸗Branden gischen Landesgesetze vollstaͤndig in 8 Baͤnden. denpreis 15 Thl.), ist Eiaenthum des Unterzeichneten geworden. Ich e es jedem, der bis Ende März 1832, 1 Friedriche dasuͤr franco einsendet, volsständig geliefert an, werde auch bei Ablassung einzelner Baͤnde fuͤr sols welche ihr Exemplar zu complettiren wuͤnschen, in sem Termin mich billig finden lassen, wenn man direct an mich wendet. Indessen ist, da der Von einiger Theile nur noch gering ist, dieser Preit auf eine gewisse dazu bestimmte Anzahl Exemge anwendbar, und wenn diese erschöpft, ist das B nicht anders als zum Preis von 15 Thl. zu haben, so mehr, als ein Neudruck des Werkes nicht beabs tigt wird. Leipzig, im December 1831. Friedrich Fleischt, In Berlin nimmt F. Duͤmmler, unter den den Nr. 19, Bestellungen an.
Berliner Modenspiegel.
Von dieser Zeitschrift erscheint heure, am 7. Aam. 1832, die zweite Nr. 1., indem die erste bereit vorigen Monat als Probeblatt ausgegeben u Die geehrten Abonnenten erhalten mithin in dieht Jahrgange 53 Nummern, mit eben so vielen sus colorirten Kupfer⸗Tafeln, welche wenigstens 212 zelne Figuren enthalten werden. — Denjenigen et tiven Abonnenten, welche in der Verlagshandlung Modenspiegels praͤnumerirten, wird das Blatt alles nabend Mittag frei in’'s Haus geschickt. — Da die 6 seription auf unsere Zeitschrift uͤber Erwarten gutt gefallen ist, die Zahl der Praͤnumeranten sich tach vergroͤßert, und nns vorzuͤglich aus den Provih große Ermuthigung mit der besondern Aufsorden wird, recht viele Erzeugnisse der Kunst, des und der Mode aus Berlin mitzutheilen, bril wir nochmals Folgendes dem geehrten Publikun Erinnerung.
Kuͤnstler, Modehaͤndler, Industriemagazine, C teriehandlungen u. s. w. werden aufgefordert, wenl ein neues Erzeugniß zur Kenntniß des Publikums! gen wollen, das Modell oder eine genaue Bescht bung desselben der Verlagshandlung einzusenden. erstern Falle erfolgt es nach der Abzeichnung unhet digt zuruͤck, und wird als sauber illuminirtes Ku⸗ dem Blatte beigegeben; im letztern wird eine Emy lung mit Namen und Wohnung des Erfinders! Verfertigers im Modenspiegel mitgetheilt.
E11““ Cosmar & Krause,
2 8 ₰
Schloßplatz⸗ und Breitstraßen⸗Ecke M
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des pièces les plus intéressantes du livre des ces
Rubel.
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Beens aa isce. Becbinun, 386. 18. t 81d —ntgoi a9l Jale v11114“
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Berlin, Mittwoch den 18ten enune1““ rvaA hb 1e. Inas
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1832.
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artliche Nachrichten. Kronik des Tages. 9
Des Klnigs Majestät haben die Beförderung des Dom⸗ herrn von Thelkowski zum Weihbischof zu Posen und des Domherrn on Kowalski zum Weihbischof zu Gnesen Aller⸗ gnädigst zu „enehmigen geruht.
Des Königs Majestät haben den geistlichen Rath Dr. Ni⸗ kolaus eanchen zu Köln zum wirklichen Domkapitular an der dortigen zbischöflichen Kirche in die durch das Ableben des
Kapitulars Lic. Hamm erledigte Stelle zu ernennen und die
Nominations⸗Urkunde Allerhöchstselbst zu vollziehen geruht.
Se. Königl. Majestät haben den Regierungs⸗Assessor von Hippel zum Landrath des Kreises Pleß, im Regierungs⸗Bezirk Oppeln, zu ernennen geruht. 8 V1161
—“ 111114A“ Bekanntmachung.
Nach elner neueren Verordnung der Großherzoglich Hessi⸗ schen Regierung müssen alle mit den Fahrposten in das Groß⸗ herzogthum Hessen eingehende und dort durchgehende Güter und Gegenstände mit Gesundheits⸗Scheinen versehen seyn, wel⸗
ingg Zoll⸗Amte vorgezeigt werden müssen.
mmmmh wird von dieser Anordnung hierdurch in
t dem Bemerken, daß alle Pakete, welchen
scheinigung mangelt, von den Großherzoglich Hessischen Gramf Zöll⸗Aemtern zurüickgewiesen werden. Berlin, den 15. Januar 1832. “ ] n. vugn General⸗ P 8 st Amt. s zie. 1I1n.4“*“*“ 11I
Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 2ten Diviston, von Rummel, nach Köln.
Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldjäger Lange, als Courier von Paris kommend, nach St. Petersburg.
“
Zeitungs⸗Nachrich 8 11111A“X“; IäöS Rußland.
Odessa, 30. Dez. Das hiesige Journal meldet noch folgendes aus Taganrog vom 10ten d. M. über die dort statt⸗ gehabte Sturmfluth: „Die Kronfahrzeuge, welche bei dem letz⸗ ten Sturm im Asowschen Meer verunglückten, sind in den hie⸗
4 .
“ 1 11
sigen Hafen zurückgebracht worden; das eine derselben hat be⸗
trächtliche Havarleen erlitten. Die Hafen⸗Quarantaine und das Lazareth⸗Viertel sind sehr beschädigt worden. Die über den Don führende Brücke in der Stadt Rostow wurde zerstört. Der Verlust ist an Ort und Stelle auf folgende Summen abgeschätzt worden: an der Admiralität 28,866 Rubel, an der Quarantaine und Börse 18,000 Rubel, durch Schiffbruch von Privatfahrzeu⸗ gen 156,895 Rubel, an fortgeschwemmtem Holz und an Scha⸗ den der drei Kabeltau⸗Fabriken und einer Fischerei 31,700 Ru⸗ bel, an Schaden in der Stadt 6,097 Rubel, zusammen 241,558 Den Waarenverlust der Börse kennt man noch nicht; eine Spezial⸗Kommission ist eben mit Abschätzung desselben be⸗ schäftigt.“
Seit 8 Tagen ist hier heiteres Wetter und Frost eingetreten, nachdem die Witterung vorher feucht und regnicht gewesen war; die Kälte ist wegen des anhaltenden Nordwinds sehr empfindlich. Die Rhede ist seit einigen Tagen mehrere Toisen weit mit Els vt. . gaen 1166*“
I1““ I11““ 1“ Frankreich. 18H.n
Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 9. Jan. (Nach⸗ trag.) Nachdem die Versammlung beschlossen, daß die Vorle⸗ sung der Abdankungs⸗Schretben der (gestern namentlich aufge⸗ führten) 13 Pairs unterbleiben solle, kündigte der Präsident an, daß er Sr. Majestät dem Könige von dem Inhalte derselben Kenntniß geben werde. — Der Handels⸗Minister brachte demnächst drei von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommene Gesetz⸗Entwürfe ein; sle betrafen 1) den neuen Zoll⸗Tarif; 2) den Geld⸗Zuschuß zur Aufmunterung des Wallfischfanges; 3) verschtedene Anleihen zur Beschäftigung der arbeitenden Klasse. — Es wurde sodann eine Kommisston zur Prüfung der Proposition des Hrn. Salverte ernannt, die in einer Sesston durch den Schluß derselben unterbrochenen Geschäfte, in der nächsten Sesston fortzusetzen. — An der Tagesordnung war jetzt der Bericht des Grafen Roy über den definitiven Rechnungs⸗ Asschluß für 1829. Der Berichterstatter trug auf die Annahme dessel⸗ ben mit Ausnahme der Art. 10, 14 und 15 an, für deren Verwerfung er fimmte, da solche mit dem übrigen Inhalte des Gesetz⸗Entwur⸗ fes nicht das mindeste zu schaffen hatten. Der 10te Artikel be⸗ ifft die mit der Post versandten Summen, die, wenn sie bin⸗ nen 5 Jahren von den Anspruchsberechtigten nicht abgehoben werden, dem Staate verfallen seyn sollen; dem 14ten zufolge soll die Regierung künftig Kontrakte über Gegenstände von min⸗ destens 10,000 Fr. an Werth nicht anders als mittelst Publiei⸗ tät und Konkurrenz abschließen dürfen; der 15te Artikel endlich verfügt, daß den Ministern hinführo keine Gelder zu ihrer ersten Einrichtung bewilligt werden sollen. Der Berichterstatter war der Meinung, daß, was die Bestimmung des 10ten Artikels betreffe, dieselbe zum Gegenstande eines besondern Gesetzes gemacht wer⸗ den müsse. Ueber den Inhalt des 14ten Artikels äußerte er sich etwa folgendermaßen: „Eine ähnliche Proposltion haben wir bereits einmal, als wir über das Budget von 1831 berathschlagten, verwor⸗ fen; der einzige Unterschied zwischen der heutigen und der damaligen besteht darin, daß man das Minimum der Summe, bis zu wel⸗ cher die Regierung ohne Konkurrenz abzuschließen befugt seyn soll, von 3000 bis auf 10,000 Fr. erhöht hat. Dieselben Gründe indeß, die uns damals bewogen haben, für die Verwerfung der
Proposttion zu stimmen, bieten sich uns auch jetzt wieder dar. Die Kommisston ist nämlich der Meinung, daß eine solche Neue⸗ rung nicht ehne die sorgfältigste Uebderlegung eingeführt werden dürfe, daß sie sonach nicht der Gegenstand eines von der Red⸗ nerdühne herab improvisirten Amendements seyn könne und daß die Regierung allein, gestützt auf die von ihr gemachten Erfah⸗ rungen, im Stande sey, einen Antrag dieser Art zu formiren.“ Nachdem der Redner auch noch die Ungehörigkeit und Unzuläs⸗ sigkeit des 15ten Artikels erwiesen hatte, schloß er mit folgenden Worten: „Abgesehen von den Ihnen angeführten Gründen, wird Ihnen, m. H., wie uns, auch noch das Unzusam⸗ menhängende aller dieser Bestimmungen sowohl unter sich, als mit dem Inhalte des Gesetz⸗Entwurfes seldst, ein⸗ leuchten, und Sie werden daher die Nothwendigkeit erkennen, den heilsamen verfassungsmäßigen Grundsatz aufrecht zu erhal⸗ ten, daß der Rechnungsabschluß nichts weiter als die Reguli⸗ rung der Einnahme und der Ausgaben des betreffenden Etats⸗ Jahres enthalten dürfe. — Wir tragen hiernach auf die Ver⸗ werfung der obgedachten 3 Artikel an.’“ — Dem Grasen Roy folgte der Herzog v. Broglie auf der Rednerbühne, um über die Proposttion wegen der Verbannung der vorigen Dynastie zu berichten. Nachdem der Redner die beabsichtigte Maßregel im All⸗ gemeinen gebilligt hatte, fuhr derselbe also fort: „Es läßt sich gleichwohl gegen die uns vorliegende Proposttion noch manches einwenden. o wied z. B. der Fürst, der in der Sitzung vom 7. August 1830 des Thrones für verlustig erklärt worden ist, ungebräuchlicher Weise Ex⸗König genannt, gleichwie der Kai⸗ ser Napoleon in dem Gesetze vom 12. Januar 1816 bei seinem Familien⸗Namen, und der unglückliche Ludwig XVI. in den trüben Tagen der ersten Französtschen Revolution blos bei dem Namen des Gründers seines Hauses genannt wurde. Die Kommisston hat diese Art sich auszudrücken nicht für angemessen befunden; ste ist der Meinung, daß kein hinreichender Grund vorhanden sey, um von den Gebräuchen des Europäischen Staats⸗ Rechts abzuweichen, das jedem Fürsten, der eine Krone getra⸗ gen, gleichviel durch welches Ereigniß er dieselbe verloren hat, den Titel dewahrt, den er vor diesem Ereignisse führte. Wir leben unter einer monarchischen Regierung; es ist daher von Wichtigkeit, daß wir die Majestät des Thrones auch nicht im Entferntesten herabwürdigen. Hierzu kommt noch, daß die uns vorliegende Proposition der Bestätigung eines Fürsten bedarf, dem die Bande des Blutes und alte Familien⸗Neigungen die Ausübung der ihm obliegenden Pflichten oftmals schmerz⸗ lich machen mögen; wir müssen sie ihm daher nicht noch unnütz erschweren. Aus diesen Gründen stimmt die Kommission dafür, statt Ex⸗König zu sagen, der König Karl X., und um zu beweisen, daß sie aus einem bloßen Schick⸗ lichkeits⸗Gefühle handle, schlägt ste vor, auch bei Erwähnung der Napoleonischen Familie dem Haupte derselben den Kaisertitel wiederzugeben. Eben so haben uns die Ausdrücke Verban⸗ nung oder Ausschließung in dem vorliegenden Falle nicht als geeignet geschienen, wir haben also beide zu umgehen ge⸗ sucht. Was die Güter betrifft, die der ältere Zweig der Bour⸗ bonen noch im Lande besitzt, so ist uns die Bestimmung, daß, wenn der Verkauf derselben nicht binnen Jahresfrist erfolgt wäre, die Güter meistbietend losgeschlagen werden sollten, allzuhart vor⸗ gekommen. Es ist nicht unsere Absicht, die vorige Dynastie zu berauben, oder sie wie einen überwundenen Feind zu behandeln. Die Mitglieder derselben sind in den Augen des Gesetzgebers bloße Grundbesitzer, die man dazu zwingen will, sich in dem Interesse des allgemeinen Besten ihres Eigenthums zu entäußern; wir tragen sonach darauf an, daß das Gesetz wegen der Exmit⸗ tirung der Grundbesitzer eintretenden Falls auf sie angewandt werde. Also modificirt, glauben wir, daß die Proposition durch⸗ aus kein weiteres Hindermß darbiete, und wir schlagen Ihnen da⸗ her einmüthig die Annahme derselben in nachstehender Ab⸗ fassung vor:
„Art. 1. Das Gebiet Frankreichs und seiner Kolonieen ist 1) den Asecendenten und Descendenten des Kaisers Na⸗ poleon, seinen Onkeln und Tanten, seinen Neffen und Nich⸗ ten, seinen Brüdern, deren Frauen und Descendenten, seinen Schwestern und ihren Gatten; 2) dem Könige Karl X., seinen Descendenten, so wie den Gatten und Gattinnen derselben, — untersagt.
Art. 2. Die im 2ten Paragraph des vorigen Artikels bezeichneten Personen können in Frankreich durchaus keines bürgerlichen Rechtes genießen; sie können in diesem Lande kein Eigenthum, weder bewegliches, noch unbewegliches, besitzen, auch kein solches, weder durch Kauf, noch durch Schen⸗ kung, erwerben.
Art. 3. (wie im Entwurfe; s. Nr. 328 und 329 der vor⸗ jährigen St. Z.)
Art. 4. Erfolgt der Verkauf in der vorgeschriebenen Frist nicht, so werden die gedachten Güter von dem Staate mit den bei Exmittirungen in dem Interesse des allgemeinen Besten geltenden Förmlichkeiten von dem Staate angekauft.
Art. 5. (wie im Entwurse; s. Nr. 329 der vorj. St. Z.)
Art. 6. Der Ate Artikel des Gesetzes vom 12. Jan. 1816 wird hiermit aufgehoben.“ 8
Die Berathung sowohl über diesen Gesetzes⸗Vorschlag, als über den Rechnungs⸗Abschluß von 1829 wurde auf den nächsten Mitt⸗ woch (11ten) angesetzt. — Am Schlusse der Sitzung leate noch der Großsiegelbewahrer den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Entwurf zu einer Reform des Strafgesetz⸗
buches vor.
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 9. Jan. wurde durch eine kurze Diskussion über 12 Gesetz⸗Eutwürfe eröff⸗ net, wodurch mehrere Städte, namentlich auch Lyon, zur Aus⸗ schreibung einer außerordentlichen Steuer oder einer Anleihe er⸗ mächtigt werden. Die Annahme dieser Entwürfe erfolgte mit⸗ telst 248 Stimmen gegen 7. — Hierauf wurden die Berathun⸗
en über die Eivilliste, die am letzten Freitage bis zum Schlosse
t 3 r . on ompiegne vorgerückt waren, sortgesetzt. ertit eütbthle accsal
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putirter von Compiègne, stimmte für die Beibehaltung dieser Domaine, — einer der schönsten, die vielleicht die Krone besitze. Herr Mauguin erklärte, daß er den König gern im Genusse dieser Domaine lassen würde, wenn der Schatz sich überhaupt in einer günstigen Lage befände; unter den dermaligen Umstän⸗ den aber, wo einerseits die Erhebung der Steuern Hindernisse oder gar Widerstand finde, andererseits aber dem Lande eine Zukunft drohe, die leicht noch größere Bedürfnisse herbeiführen möchte, könne er für eine allzureichliche Ausstattung der Krone nicht stimmen. „Wohl weiß ich,“ fügte er hinzu, „daß es nicht an Rednern fehlen wird, die diese Ansicht als revolutionnair darstellen werden. Nun gut! ich erkläre hiermit, daß ich ein Revoluttonnair bin, wenn an⸗ ders derjenige es ist, der die Staatsschulden bezahlen will und sich der Kontrahirung neuer Schulden widersetzt. Ich bin ein Revolutionnair, wenn derjenige diesen Namen verdient, der da glaubt, daß die Würde der Krone nicht in einer Menge schöner Paläste, sondern in der Erleichterung der Steuerpflichtigen und in der Wohlfahrt des Landes besteht.“ Der Berichterstatter Hr. v. Schonen bemerkte, daß das Schloß Compiègne in ar⸗ chitektonischer Hinsicht eines der schönsten Gebäude der neueren Zeit sey; es würde sonach Schade seyn, dasselbe der Krone zu entziehen und in Verfall gerathen zu lassen; hierzu komme noch, daß zu demselben ein völlig zusammenhängender Wald von beinahe 30,000 Morgen gehöre, den man für die Be⸗ dürfnisse der Hauptstadt zu erhalten suchen müsse, und der bisher stets vortrefflich gehegt worden sey. Hr. Salverte meinte, es könne keine Rede davon seyn, Compiègne der Krone zu entzie⸗ hen, sondern nur, ihr dasselbe zu geben, denn seit der letzten Revolution existire keine Dotation der Krone mehr, und alle Krongüter wären dem Staate anheimgefallen. Er halte es aber um so unangemessener, das Schloß Compiègne zu den Krongü⸗ tern zu schlagen, als dasselbe zur Bewohnung eden nicht geeig⸗ net sey. Hr. Dupin d. A. berief sich darauf, daß der Betrag der Civilliste selbst noch nicht festgesetzt sey; wäre dies Letztere der Fall, so könnte man allenfalls das unbewegliche Eigenthum der Krone vermindern, und sich darauf stützen, daß man bereits so oder so viel an baarem Gelde bewilligt habe; so aber setze man sich der Nothwendigkeit aus, die bewegliche Dotation in demselben Maße zu erhöhen, als man die unbewegliche ermäßige; von einem Zuviel oder Zuwenig könne sonach, wenigstens vor der Hand, noch keine Rede seyn; es handle sich vielmehr bloß darum, ob es angemessener sey, das Schloß Compiègne zu der Krone oder zum Staats⸗Eigenthum zu schlagen; er seinerseits sey der Meinung, daß man vor allen Dingen für die Erhaltung der bis⸗ herigen Königl. Schlösser Sorge tragen müsse. Nach Herrn Dupin ließ sich Hr. Mauguin zum zweitenmale vernehmen, um namentlich die Aufforderung des vorigen Redners, daß man die Dotation der Krone nicht allzu sehr schmälern solle, dadurch zurückzuweisen, daß die meisten Schlösser wegen der bedeutenden Verwaltungs⸗Kosten bisher für die Krone nur eine Last ge⸗ wesen wären; hiernach könne man mit Recht behaupten, fügte er hinzu, daß man die Dotation der Krone in dem⸗ selben Maße bereichere, als man ihr das unbewegliche Ei⸗ genthum entziehe; er wolle nicht, daß das Königthum arm sey; so wie dasselbe von der Kammer ausgestattet worden, sey es aber immer noch reicher, als die meisten übrigen König⸗ thümer in Europa; im Uebrigen beruhe die Würde der Krone nicht in einem großen Reichthume, sondern in der Größe und Unabhängigkeit des Landes. „Ja“, fuhr Hr. Mauguin im Eifer fort, „so lange Frankreich groß ist, wird auch der König von Frankreich der erste Souverain von Europa seyn!“ Bei diesen Worten wurde der Redner durch lautes Gelächter unterbrochen, dessen Beweggrund ihm anfangs unerklärlich schien. Mehrere Deputirte ermahnten ihn lachend zur Ordnung, mit dem Bemer⸗ ken, daß er die von ihm unterzeichnete Protestation vergesse, wo⸗ nach es keinen König von Frankreich mehr gebe. „Minde⸗ stens“, äußerte Hr. Mauguin, „habe ich mich dieses mir ent⸗ schlüpften Ausdrucks nicht in einer geschriebenen Rede bedient. Uebrigens haben dergleichen Worte keinen anderen Werth, als denjenigen, den man ihnen beilegt, und hätte das Ministerium nicht auf dem Worte Unterthanen in einer Weise beharrt, die uns glauben lassen mußte, daß man sich desselben systematisch bediene, so würde man den Ausdruck nicht mit solcher Hartnäk⸗ kigkeit zurückgewiesen haben.“ Als es hierauf zur Abstim⸗ mung kam, verlangten einige 20 Stimmen den Namens⸗Auf⸗ ruf, worauf das Schloß und der Wald von Compiègne mit einer Majorität von 58 Stimmen (214 gegen 156) zu den Krongütern geschlagen wurden. Fontainebleau wurde mit einer unzweifelhaften Stimmenmehrheit bewilligt. Die beiden Königl. Schlösser in Strasburg und Bordeaux wurden dagegen, dem Antrage der Kommission gemäß, von der Dotation der Krone abgezweigt, obgleich Hr. Saglio, Deputirter des Niederrheins, und Herr Roul, Deputirter des Gironde⸗Depar⸗ tements, sich alle Mühe gaben, dieselben dem Könige zu erhat⸗ ten. Jetzt kam die Reihe an das Schloß zu Pau, in dem bekanntlich Heinrich IV. geboren wurde. Nach einigen Bemerkungen des Grafen v. St. Crigq eutschied die Versammlung fast einstinm⸗ mig, daß dasselbe auch ferner zu den Krongütern gehören solle. Auf die Frage des Grafen v. Lameth, warum des Schlosses Mar⸗ rac in der Nähe von Bayvonne keine Erwähnung geschehe, erwiederte der Berichterstatter, daß dieses Schloß nicht zu der Dotation der Krone gehrrhabe. Er.Salverte seinerseits erhob sich gegen das in dem be⸗
dund so weiter“ und verlangte, daß man über die Manufakturen zu Soͤvres, zu Beauvais und der Gobelins, so wie über die Forsten von Sénart, Boulogne und Vincennes besonders adstimme. Dieses Letztere geschah nach einer unerheblichen De⸗ batte zwischen dem Berichterstatter, so wie den Herren Lau⸗ rence, Dupin d. A., Giraud und O. Barrot. Hierauf wurden sowohl die eben gedachten 3 Manufakturen, als die 3 Forsten, mit starker Stimmen⸗Mehrheit zu der Dotation der Krone geschlagen. Eine Stimme aus den Reihen der Oppoft⸗
tion rief im Unmuthe: „Dies ist eine förmliche Contre⸗ RNeyo
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treffenden Artikel hinter der Nomenklatur der Schlösser befindliche
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