1832 / 18 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

tion versehene Bevollmaͤchtigte, wozu ihnen beim Man⸗

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Kaufschillings die Loͤschung der saͤmmtlichen eingetra

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8 bis zum 9. Jan. Mittags 2253 83 Hinzugek. v. 15. bis 16. Jan. Mittags

Bis zum 16. Jan. Mittags Summa 2255 834 Hierunter sind vom Militair 35 18

Beide Individuen erkrankten in der Charité und wurden

von da in deren Cholera⸗Heil⸗Anstalt gebracht.

In -der Residenzstadt Berlin waremmn 8 2 erkr. genes. gestorb. Bestan

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. Den 16. Januar 1832. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel.

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Ostpr. Piandbrs. Pomm. Pfandbrf. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C. d. K.- u. N. Z. Sch. d. K.- u. N.

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St.-Schuld-Sch. Ppr. Engl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22

Pr. Engl. Obl. 30

Kurm. Obl. m. l. C.

Neum. Int. Sch. do.

Berl. Stadt-Obl.

Königsbg. do.

Elbinger do. Danz. do. in Th. West r. Pfandbr. 8 Crof⸗b

Holl. vollw. Duk. Neue dito. Friedrichsd'or.. Disconto..

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e a.ue.

Notizen.

E18“ Berlin, 16. Januar. (Ende der Börse.)

Oest. 59 Met. 89 ½. 43 do. 79 ⅛. B.-Actien 797. Russ. Engl. 98 ¾. Poln. Pfbr. —. do. Part. 58 ⅛⅞ Nied. wirkl. Sch. 40 ½. do. 6 % Anl. 91 ¼. Neap. Engl. 82 ¼. do. Falc. 73 ½.

Amsterdam, 11. Januar.

Niederl. wirkl. Sch 40 ⅞. Kanz-Bill. 15 ⅛. 68 Anl. 92 ¼. Oest. 5 % Met. 81 ½. Russ. (v. 18 ¾8½) 91 ¼, do. (v. 1831) 83 ¾. Neap. Falc. 70 ½. Span. perp. 45 ⅛. 8

8„ Königliche Schauspiele. Dienstag, 17. Jan. Im Opernhause: Der Spiegel des Tausendschön, Burleske in 1 Akt, mit Gesang. Hierauf: Zum erstenmale wiederholt: Die Fee und der Ritter, großes Zauber⸗ Ballet in 3 Abtheilungen, von A. Vestris, für die hiesige Königl. Bühne neu eingerichtet und in Scene gesetzt von Therese und Fanny Elsler. Die Musik ist von verschiedenen Komponisten. (Dlle. Fanny Elsler: Fee Viviane. Dlle. Therese Elsler: Prin⸗ zessin Iseult.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran⸗ ges 1 Rthlr. ꝛc.

Im Schauspielhause: 1) Les deux cousins, vaudeville en 3 actes. 2) La seconde représentation de: Le philtre cham- penois, vaudeville nouvean en 1 acte.

Mittwoch, 18. Jan. Im Schauspielhause. Zum ersten⸗ male: Dominique, Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem Fran⸗ zösischen des Dupin und d'Epagny. Hierauf: Der verstegelte Burgemeister, Posse in 1 Akt.

Königstädtisches Theater. Dienstag, 17. Jan. Lindane, oder: Der Pantoffelmacher im Feenreich, Zauberspiel in 2 Akten.

Mittwoch, 18. Jan.

der kleine Tambour, Vaudeville in 1 Akt. HEEETzEEEH Ee EeEbT;SEEENMs

NACcHschRIr.

Paris, 10. Jan. Der Moniteur meldet unterm gef gen Datum: „Man hat heute an der Börse das Verschwinde eines Schatz⸗Kassirers zu benutzen gesucht, um einen panisch Schrecken hervorzubringen, der noch durch eine Menge abgeschmag

Kunstgriffe getäuschte Publikum auf der Hut seyn muß. Es hr. delte sich um rein aus der Luft gegriffene diplomatische Ereigne um Zusammenkünfte, die nicht stattgehabt, um I. 8 des Ministeriums ohne alle Wahrscheinlichkeit. Wir Abgeschmacktheiten, welche für einen Augenblick 8 offentl Vertrauen irre gemacht haben, förmlich Lügen strafen zu müsse Heute schloß 5proc. Rente sin cour. 94. 15. 3 9 sin cour. 64. 25. 5proc. Neapol. sin cour. 75. 75. 5proc. Be Anleihe 72. 5proc. Röm. Anleihe 71. 1 Frankfurt a. M., 13. Jan. Oesterr. 5proec Metall. 86 ¾. 4proc. 77 ¼. 77 ½. 2 proc. 45. 1proc. Mt. B. MW. Actien 1396.1393. Partial⸗Obl. 123. Loose zu 100 Fl. 180 . Poln. Loose 57 ¾. 57 ⁴. Wien, 12. Jan. Oesterr. 5proc. Metal’ 74 ¾., Bank⸗Actien 1115 Fl. 8n8 8 Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Bedruckt bei A. W. Hayn.

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1 v Bekanntmachungen.

Avertissement. b

Auf den Antrag eingetragener Glaͤubiger sollen die in Hinterpommern, im Regenwaldeschen, sonst Borcken⸗ Kreise belegenen, alten v. Borcken Lehnguͤter Kankelsitz und Lessenthin mit Zuhehoͤrungen, welche die gegen⸗ waͤrtige Besitzerin, vermoͤge Wiederkaufs⸗Kontrakts vom 20. Januar und dessen Nachtrags vom 9. April 1819 füͤr den Wiederkaufspreis von 69,825 Thl. 7 gr. 5 pf., auf 224 Jahre, vom 1. Oktober 1818 bis dahin 1842, erwor⸗ den hat, im Wege der Execution, und zwar

Rechte der gegenwaͤrtigen wiederkaͤuflichen zur Subhastation gestellt werden und sind die Bie⸗ tungs⸗Termine auf

den 2. November c., Iege

1IIE118 22, den 2. Mai 1832, b Vormittags um 10 Uhr, vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗

Rathe Lange anthehn worden. Alle diejenigen, welchte

diese Guͤter zu kaufen geneigt und annehmlich zu be⸗

zahlen vermoͤgend sind, werden aufgefordert, sich in den bestimmten Terminen entweder persoͤnlich oder durch gesetzlich zulaͤssige, mit hinlaͤnglicher Informa⸗

gel der Bekanntschaft die Justiz⸗Kommissions⸗Raͤthe Aitelmaun und Remy und die Justiz⸗Kommissarien Geppert und Hauschtech hierselbst, in Vorschlag gebracht werden, im Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichte hierselbst ein⸗ zufinden und ihre Gebote abzugeben. Auf die nach dem letzten peremtorischen Termine eingehenden Gebote wird, wenn nicht gesetzliche Umstaͤnde eine Ausnahme

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen

Sturiesschen Eheleute, aus dem hiesigen Kaͤm anberaumten Termine persoͤnlich oder durch einen ge⸗ merei⸗Dorfe Preußen, welcher am 26 Mai 1784 voöoͤrig legitimirten Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen die

als Geselle freigesprochen, sodann auf Wander⸗hiesigen Justiz⸗Cammissarien Schubart, Eisleben und schaft gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren Fischbach vorgeschlagen werden, zu melden, wideigen lassen, und dessen hier bekanntes Vermoͤgen in Falls die verehelichte Schneider Zimmermann, Hen eeiihner Ingrossate von 53 Thl. 3 sar. 9 pf. besteht;:riette Florentine geborne Dieckom zu Malchow, eine 2) des vormaligen Schreibers Carl Ludwia Roͤsler, Hruderstochter des Erblassers, fuͤr dessen alleinige recht⸗ eines Sohnes der Thor⸗Einnehmer Roͤrlerschen maͤßige Erbin angenommen, ihr als solcher sein Nach⸗ 4 Eheleute von hier, welcher angeblich nach Ruß⸗Ilaß zur freien Disposition verabfolgt, und der nach er⸗ folater Praͤclusion sich etwa erst meldende naͤhere oder

Der Herr Bau⸗Conducteur Hoffmann, Zoͤgling Gewerbe⸗Instituts in Berlin, daselbst neue Friedree straße Nr. 26 wohnhaft, kennt diese Anlage genau, ist im Stande, daruͤber Auskunft zu geben. Erfurt, am 31. Dezember 1831.

Ernst Bethmann Bernhardi Firma: E. G. Bernhardi und St

Zum erstenmale wiederholt: Die m sikalische Sprache, komische Oper in 1 Akt 9 nach dem Franzis schen von F. Genée; Musik von F. Halévy. Hierauf: Rataplg

ter Gerüchte erhöht ward, gegen die das so oft durch dergleichgse⸗

zulaͤssig machen, nicht weiter geachtet, sondern dem

Mieeistbietenden der Zuschlag ertheilt werden.

Nach den im vorigen Jahre aufgenommenen land⸗ schaftlichen Taxen, welche, so wie die Verkaufs⸗Bedin gungen taͤglich in unserer Registratur eingesehen wer

onnen, i S 18,202 Thl. 27 sar. 28 pf.

Kankelsitz auf. und Lessenthin auf. . 32,934 Thl. 22 sgr. 11 pf

abgeschaͤtzt worden. b 9 r., diesen Guͤtern stehen fuͤr die verstorbene Wittwe

des Landraths v. Boscke, Friedericke Gottliebe Tugend⸗ reich v. Winterfeld 50 Thl. jaͤhrliche Wohnungsgelder eeingetragen. Die unbekannten Erben derselben wer⸗ hden daher zu dem letzten Bietungs⸗Termine hierdurch ünter der Warnung vorgeladen, daß im Falle ihre⸗ Ausbleibens dem Meistbietenden nicht nur der Zuschla⸗ ertheilt, sondern auch nach gerichtlicher Erlegung des

3 8 ‚wie auch der leer ausgehenden Forderungen und n. ] ohne daß es zu diesem Zwack der Pro⸗ duction der Instrumente bedarf, verfuͤgt werden wird. Stettin, den 9. Juni 1831.

Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgerich

8

t von 8 8 1 1.“ rden Nachlaß des, zu Dreetz verstorbenen Justiz⸗ . Fe,Werheg Schulze ist, durch die Verfuͤgung des Konigl. Kammergerichts vom 8. Dezember 1831, der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eroͤffnet. Im Auftrage des Koͤnigl. Kammergerichts habe ick Anmeldung und Nachweisung der Anspruͤche an Nachlaß einen Termin auf den 14 April a. c., Vormittags 9 Uhr,

1 fͤmmtliche Glaͤubiger unter der Warnung:

sim daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vor⸗ ceechte verlustig erklaͤrt, und mit ihren Forderun⸗ gen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der,

sich meldenden Glaͤubiger rvon der Masse noch

übrig bleiben moͤate, verwiesen werden sollen,

und fuͤr den Fall, daß sie am persoͤnlichen Erscheinen EWen werden, mit dem Anheimstellen hierdurch

Austiz⸗Kommissarien Loͤper zu Wusterhausen a. d. D., und Stegemann zu Neu⸗Ruppin, oder den Actuarius Dittmann hierselbst mit Informa⸗

vorlade: ZZ1m 8 rion und Vollmacht zu dem angesetzten Termine

8 zu versehen. . d. D., den 5. Januar 1832

Der Kammergerichts⸗Assessor Jung.

8. m Rathhause bierselbst anberaumt, zu welchem ich

land gegangen, und im Jahre 1807 gegen die Franzosen gefochten haben, zuletzt in Riga ver⸗ wundet gewesen seyn soll, der am 23. Juli 1783 geboren ist, dessen Erbtheil inel. einiger illiqui- den Activa in 171 Thl 11 sar. 11 pf. besteht; 3) des Zimmergesellen Gottlieb Prusseit, geboren am

gleich nahe Erbe, alle ihre Handlungen und Dieposi⸗

17. Novbr. 1783, welcher im Jahre 1809 nach den Russischen Staaten ausgewandert, und an geblich am 17. April 1818 ertrunken seyn soll, und dessen bekanntes Vermoͤgen in 114 Thl, 22 sgr 9 pf. und einigen Zinsen davon besteht;

4) der Anna Julian, einer Tochter der Euphrosina Julian, geborne Besch, nachher vereheligt an den CTonrad Giesenhagen, welche seit laͤnger als 30 Jahren verschollen ist, und deren bekanntes Ver⸗ moͤgen in 6 Thl. 1 sar. 4 pf. besteht;

5) des Baͤckergesellen Michael Heinrich Gohl, wel⸗ cher seit 1794 auf Wanderschaft gegangen und in den Kriegen 180 bei der Feldbaͤckerei beschaͤf⸗ tigt worden, zuletzt im Lazareth zu Preuß.⸗Eylau sich befunden haben soll, dessen bekanntes Ver⸗ moͤgen in verschiedenen Activis im Betrage von 359 Thl. 17 sar. 2 pf. nebst deren Zinsen besteht: des Muͤllergesellen Christoph Gortlieb Grooß, eines Sohnes der Schaͤnker Martin Grooßschen Eheleute von hier, welcher vor laͤnger als 26 Jah ren auf Wanderschafr gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren lassen, und dessen bekanntes Vermoͤgen 182 Thl. 11 pf. nebst einigen Zinsen davon betraͤgt; der Elisabeth Flachsberger, geboren den 3. Maͤrz; 1791, einer Tochter des Feldwaͤchter Flachsberger von hier, welche vor laͤmer als 16 Jahren nach Rußland gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren lassen, und einen Erbtheil von 11 Thl.

tionen anzuerkennen, und gegen sich gelten zu lassen schuldig, auch von ihr weder Rechnungslegung uͤber die gehobenen Nutzungen seines Erbtheiles noch deren Ersatz zu fordern berechtigt, sondern sich ledialich mit dem, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden st, zu begnuͤgen verbunden ist. Prenzlau, den 29. November 1831. Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht. CCssssatn. Der Dienstknecht Hans Christian Henning, am 24. September 1793 geboren, welcher die Feldzuͤge von 18 ¼* mitgemacht hat, auch aus denselben zuruͤckaekehrt ist, seit dieser Zeit aber keine Nachricht von sich ge⸗ geben hat, wird sowohl fuͤr seine Person, als auch dessen unbekannre Erben und Erbnehmer hierdurch vor⸗ geladen, in dem auf den 28. Mai 1832, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause hierselbst anberaumten Termine, sich entweder schreiftlich oder persoͤnlich zu melden, und die weitere Anweisung, im Nichterschemmungsfalle aber zu erwarten, daß er als verschollen fuͤr kodt erklaͤrn und sein Vermoͤgen seinen legitimirten Erben ausge⸗ antwortet werden wird. Neustadt a. d. Dosse, am 13. Juni 1831. Das von Klitzingsche Patrimonialgericht zu Rehfeld.

0e . Anzeige fuͤr Fabrik⸗Unternehmer. Fam lien⸗Verhaͤltnisse und mein herannahendes Al⸗ ter bestimmen mich, meine schoͤne Anlage zur Streich⸗ garn⸗Spinnerei und Tuchmanufaktur, welche nach dem

16 sar. nebst einigen Zinsen zu erheben hat; des Faͤrbergesellen Xohann Friedrich Thiedemann, eines Sohnes der Kahnschiffer Johann Friedrich und Sophie Rahel, geborne Herrmann, Thiede⸗ manunschen Eheleute, welcher am 24. Mai 1772 getauft, und vor laͤnger als 25 Jahren auf Wan⸗ derschaft gegangen, seitdem verschollen ist, dessen bekanntes Vermoͤgen 321 Thl. 2 sgr. 9 pf. nebst⸗ einigen Zinsen betraͤgt;

des Ferdinand Reinhard, welcher als angeblich zwoͤlfjaͤhriger Knabe von hier mit einem Russischen Offitz ier im Jahre 1807 fort gegangen und seit dem verschollen ist, dessen hier bekanntes Vermoͤgen 145 Thl. 9 sgr. 8 pf. betraͤgt;

so werden diese Personen, deren etwanige bekannte Er⸗ ben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich bis spaͤtestens im Termine -

den 27. April k. J., Vormittags um 9 Uhr, vor dem Herrn Justiz⸗Rath Huck, schriftlich oder per⸗ soͤnlich zu melden, widrigenfalls die genannten Abwe senden fuͤr todt erklaͤrt und ihr Vermoͤgen den hier bekannten naͤchsten Intestat⸗Erben ausgeantwortet wer den wird. Tilse, den 24. Juni 1831. Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.

Auf den Antrag der verehelichten Schneider Zim⸗ mermann, Henriette Florentine gebornen Dieckow zu Malchow U. M. werden: 1) der am 12. December 1769 geborne, und als Gre⸗ nadier des ehemaligen Regimenis von Kleist waͤh⸗ rend der Rhein⸗Campagne desertirte Carl Chri⸗ stian Dieckow, welcher zuletzt im Jahre 1798 au. Lissabon von sich Nachricht gegeben, 1 der im Jahre 1755 geborne Kaufmann alas Chi⸗ rurgus Friedrich Carl Ludwig Dieckow, welcher in den Jahren von 1790 bis 1800 sich von Schmie⸗ deberg bei Wittenberg heimlich entfernt und seit dem von seinem Dasein keine Nachricht gegeben hat, oder deren Kinder, als Miterben des am 10 Decem⸗ ber 1829 zu Malchow in der Ukermark verstorbenen

(viectal⸗Cigtation.

bloͤdsinnigen Johann Leopold Dieckow, hierdurch auf⸗ gefordert, sich ur Anmeldung und Nachweisung ihrer

8 1 auf Todes⸗Erklaͤrung nachstehend genannter Per⸗ILrechtlichen Anspruͤche an den Nachlaß des p. Dieckon

onen bei uns angetragen ist:

bei dem unterzeichneten Gerichte, und zwar spaͤtestens

¹) des Lohaerbergesellen Johann Sturies, geborenin dem im Locale desselben auf

den 8.

1 8*

September 1763, eines Sohnes der Land⸗ 1 1 esitzer Michael und Elske, geborne Noberat, Ivor dem Deputirten Herrn Regierungs⸗Rath Wilke

den 21. Marz 1832, Vormittags 10 Uhr,

Zeugnisse mehrer Sachkundigen mwegen ihrer Lage und hres Raums, der vorhandenen Kraft und ihrer gelun⸗ genen Einrichtung, gewiß eine der vorzuͤglichsten in Janz Deutschland ist, aus freier Hand zu verkaufen.

Es bestehet diese Anlage aus einem Fabrikgebaͤude, 144 Rheinl. Fuß lang 37 Fuß tief, welches ein ganz massives Erdgeschoß und 3 Etagen von Fachwerk mit gebrannten Steinen ausgemauert und 2 Boden enthaͤlt. Außer diesem in 2 Faͤrbereigebaͤnden mit 2 Kiepen, 5 kupfernen und 2 zinnernen Kesseln, Niederlage, Pfoͤrt⸗ nermwohnung, Holz⸗, Torf⸗ und Wagenschoppen, Stal⸗ lung, Waschhaus, Walkmuͤhle mit 4 Paar Haͤmmern und einer Saͤgemuͤhle, einem großen Obst⸗ und Ge⸗ muͤsegarten, großem Gras⸗ und Baumgarten und gro⸗ zem Hofraume, hat die Fischerei in den daran fließen⸗ den Armen der Gera, und ist diese vormalige Mahl⸗ und Schrotmuͤhle zu 6 Gaͤngen berechtiget. Die Ge⸗ baͤude stehen mit keinen fremden in Verbindung, und sind, mit Ausnahme der S und spaͤter vom Grunde auf zu ihren Zwecken neu erbaut. Sie sind in der Maadeburger Land⸗Feuer⸗ Societaͤt, autschließlich des massiven Erdgaeschosses, fuͤr 19000 Thaler versichert, die jaͤhrlichen oͤffentlichen Ab⸗ gaben davon bestehen in 2 Thalern.

Der groͤbere Mechanismus ist in dem Hauptgebaͤude bis unter das Dach geleitet. kommen gelungen und auf so mannigfache Weise zu

benutzen, daß derselbe den Beifall ja die Bewun⸗

derung aller Kenner die ihn sahen, erhalten hat.

versichert.

Die guͤnstige Lage von Erfurt, in der Mitte von Deutschland, an den Handelsstraßen von Abend nach Morgen, von Mittag nach Mitternacht, und zwischen den vorzoͤglichsten Meßplaͤtzen legt dieser Anlage bei ihren schon großen Vorzuͤgen noch einen besondern

Werth bei.

den unterzeichneten Besitzer zu wenden,

Soͤgemuͤhle, im Jahre 1812

Dieser Bau ist so voll⸗

Außer den darin aufgestellten 4 vollstaͤndigen Assor⸗ timents zur Streichgarn⸗Spinnerei und der zur voll⸗ staͤndigen Herstellung der Tuche erforderlichen Maschi⸗ nen und Geraͤthe, enthaͤlt sie noch eine Schleifmuͤhle, Farbeholz⸗ und Fournir⸗Schneidemaschine, und hat noch Raum und Kraft zur Anlage anderer Maschinen. Saͤmmtliche Maschinen und Fabrikgeraͤthe sind bei der Sothaer Feuer⸗Versicherungs⸗Bank fuͤr 10,000 Thaler

Kauflustige belieben sich in frankirten Briefen an welcher auf

Literarische Anzeigen. Nous avons Phonneur de prevenir les amateun la langue et de la littérature françzises que la secd partie de Frings. (Die franzoͤsische Sprache in ren vollstaͤndigen Regeln u. s. w.) contient un Aw- des pièces les plus intéressantes du livre des cen et-un, telles qu' Une Fete au Palais-Roy Une première Représentation, Une . aux environs de Paris etc. ainsi que les mei res esquisses historiques des Soirées de Neuil telles que Malet ou Conspiration sous 1'¼ pire, Les Français en Espagne eic,

Cette seconde partie est sous presse et pa incessamment. Le prix des 800 pages est d'un ecu et demi.

Zimmerstrafse No.]

Bei G. Bethge, Spittee bruͤcke Nr. 2 und 3, o eben erschienen:

Buschmunn. E., Lehrbuch der engl Ausspme Preis broch. 1 Thl.

Diese Arbeit, eben so sehr auf wissenschaftliche T als auf Leichtigkeit der Methode berechnet, uͤben alles uͤber diesen Gegenstand Vorhandene, und nicht nur fuͤr den Unterricht als das erste Bng ten, sondern es wird es auch Niemand, der sit dem Englischen beschaͤftigt, wegen seiner außerong lichen Vollstaͤndigkeit entbehren koͤnnen.

Fuͤr Preußische Juristen!

Hoffmann, Repertorium der Preuß⸗Brande

gischen Landesgesetze vollstaͤndig in 8 Baͤnden⸗

denpreis 15 Thl.), ist Eiaenthum des Unterzeichneten geworden. Ich es jedem, der bis Ende März 1832, 1 Friedricht dafuͤr franco einsendet, vohjständig geliefert an, werde auch bei Ablassung einzelner Baͤnde fuͤr se welche ihr Exemplar zu complettiren wuͤnschen, in sem Termin mich billig finden lassen, wenn mar direect an mich wendet. Indessen ist, da der Ve einiger Theile nur noch gering ist, dieser Prei⸗ auf eine gewisse dazu bestimmte Anzahl Exemd anwendbar, und wenn diese erschöpft, ist dast

n anders als zum Preis von 15 Thl. zu haben,

so mehr, als ein Neudruck des Werkes nicht bea Leipzig, im December 1831.

Friedrich Fleisot In Berlin nimmt F. Duͤmmler, unter den den Nr. 19, Bestellungen an.

Berliner Modenspiegel.

Von dieser Zeitschrift erscheint heure, am 7. 9. 1832, die zweite Nr. 1., indem die erste bereil vorigen Monat als Probeblatt ausgegeben n Die geehrten Abonnenten erhalten mithin in Jahrgange 53 Nummern, mit eben so vielen colorirten Kupfer⸗Tafeln, welche wenigstens 211 zelne Figuren enthalten werden. Denjenigen! tiven Abonnenten, welche in der Verlagshandlung Modenspiegels praͤnumerirten, wird das Blatt alles nabend Mittag frei in's Haus geschickt. Da dieß seription auf unsere Zeitschrift uͤber Erwarten gut gefallen ist, die Zahl der Praͤnumeranten sich i vergroͤßert, nnd nns vorzuͤglich aus den Proh große Ermuthigung mit der besondern Aufsord wird, recht viele Erzeugnisse der Kunst, des! und der Mode aus Berlin mitzutheilen, bi wir nochmals Folgendes dem geehrten Publikun Erinnerung.

Kuͤnstler, Modehaͤndler, Industriemagazine, 6 teriehandlungen u. s. w. werden aufgefordert, w ein neues Erzeugniß zur Kenntniß des Publikums gen wollen, das Modell oder eine genaue Besch bung desselben der Verlagshandlung einzusenden Fgenn Falle erfolgt es nach der Abzeichnung unhe

igt

rigt wird.

zuruͤck, und wird als sauber illuminirtes Kh dem Blatte beigegeben; im letztern wird eine E lung mit Namen und Wohnung des Erfinders Verfertigers im Modenspiegel mitgetheilt. Cosmar & Krause,

Verlangen genauere Auskunft geben wird.

(Schloßplatz⸗ und Breitstraßen⸗Ecke IH, N vdn 1

2 Volumes in 8 0,

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Berlin, Mittwoch den 18ten Januar

1832.

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vuartliche Nachrichten. Kronik des Tages. 9

Des K!aigs Majestät haben die Beförderung des Dom⸗

herrn von TChelkowski zum Weihbischof zu Posen und des Domherrn zon Kowalski zum Weihbischof zu Gnesen Aller⸗ gnädigst zu „ehnehmigen geruht. Des Königs Majestät haben den geistlichen Rath Dr. Ni⸗ kolaus anchen zu Köln zum wirklichen Domkapitular an der dortigen zbischöflichen Kirche in die durch das Ableben des Kapitulars Lic. Hamm erledigte Stelle zu ernennen und die Nominations⸗Urkunde Allerhöchstselbst zu vollziehen geruht.

Se. Königl. Majestät haben den Regierungs⸗Assessor von Hippel zum Landrath des Kreises Pleß, im Regierungs⸗Bezirk Hppeln, zu ernennen geruht.

Bekanntmachun ITb

Nach elner neueren Verordnung der Großherzoglich Hessi⸗ schen Regierung müssen alle mit den Fahrposten in das Groß⸗ herzogthum Hessen eingehende und dort durchgehende Güter

it Gesundheits⸗Scheinen versehen seyn, wel⸗ Zoll⸗Amte vorgezeigt werden müssen. wird von dieser Anordnung hierdurch in t dem Bemerken, daß alle Pakete, welchen scheinigung mangelt, von den Großherzoglich Ul⸗Aemtern zurückgewiesen werden.

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essischen

88 Berlin, den 15. Januar 1832. General⸗Post⸗Amt.

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 2ten Diviston, von Rummel, nach Köln.

Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldjäger Lange, als Courier von Paris kommend, nach St. Petersburg.

92 ”6

Zeitungs⸗Nachrichte

Rußland.

z. Das hiesige Journal meldet noch Folgendes aus Taganrog vom 10ten d. M. über die dort statt⸗ gehabte Sturmfluth: „Die Kronfahrzeuge, welche bei dem letz⸗ ten Sturm im Asowschen Meer verunglückten, sind in den hie⸗ sigen Hafen zurückgebracht worden; das eine derselben hat be⸗ trächtliche Havarteen erlitten. Die Hafen⸗Quarantaine und das Lazareth⸗Viertel sind sehr beschädigt worden. Die über den Don führende Brücke in der Stadt Rostow wurde zerstört. Der Verlust ist an Ort und Stelle auf folgende Summen abgeschätzt worden: an der Admiralität 28,866 Rubel, an der Quarantaine und Börse 18,000 Rubel, durch Schiffbruch von Privatfahrzeu⸗ gen 156,895 Rubel, an fortgeschwemmtem Holz und an Scha⸗ den der drei Kabeltau⸗Fabriken und einer Fischerei 31,700 Ru⸗ bel, an Schaden in der Stadt 6,097 Rubel, zusammen 241,558 Rubel. Den Waarenverlust der Börse kennt man noch nicht; 8 Spezial⸗Kommission ist eben mit Abschätzung desselben be⸗ schäftigt.”

Seit 8 Tagen ist hier heiteres Wetter und Frost eingetreten, nachdem die Witterung vorher feucht und regnicht gewesen war; die Kälte ist wegen des anhaltenden Nordwinds sehr empfindlich. een ist seit einigen Tagen mehrere Toisen weit mit Eis bedeckt. 8

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Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 9. Jan. (Nach⸗ trag.) Nachdem die Versammlung beschlossen, daß die Vorle⸗ sung der Abdankungs⸗Schretben der (gestern namentlich aufge⸗ führten) 13 Pairs unterbleiben solle, kündigte der Prästdent an, daß er Sr. Majestät dem Könige von dem Inhalte derselben Kenntniß geben werde. Der Handels⸗Minister brachte

demnächst drei von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommene

Gesetz⸗Entwürfe ein; sle betrafen 1) den neuen Joll⸗Tarif; 2) den Geld⸗Zuschuß zur Aufmunterung des Wallfischfanges; 3) verschiedene Anleihen zur Beschäftigung der arbeitenden Klasse. Es wurde sodann eine Kommission zur Prüfung der Proposltion des Hrn. Salverte ernannt, die in einer Sesston durch den Schluß derselben unterbrochenen Geschäfte, in der nächsten Sesston fortzusetzen. An der Tagesordnung war jetzt der Bericht des Grafen Roy über den definitiven Rechnungs⸗ Adschluß für 1829. Der Berichterstatter trug auf die Annahme dessel⸗ ben mit Ausnahme der Art. 10, 14 und 15 an, für deren Verwerfung er stimmte, da solche mit dem übrigen Inhalte des Gesetz⸗Entwur⸗ fes nicht das mindeste zu schaffen haͤtten. Der 10te Artikel be⸗ trifft die mit der Post versandten Summen, die, wenn sie bin⸗ nen 5 Jahren von den Anspruchsberechtigten nicht abgehoben werden, dem Staate verfallen seyn sollen; dem 14ten zufolge soll die Regierung künftig Kontrakte über Gegenstände von min⸗ destens 10,000 Fr. an Werth nicht anders als mittelst Publiei⸗ tät und Konkurrenz abschließen dürfen; der 15te Artikel endlich verfügt, daß den Ministern hinführo keine Gelder zu ihrer ersten Cinrichtung bewilligt werden sollen. Der Berichterstatter war der Meinung, daß, was die Bestimmung des 10ten Artikels betreffe, dieselbe zum Gegenstande eines besondern Gesetzes gemacht wer⸗ den müsse. Ueber den Inhalt des 14ten Artikels äußerte er sich etwa folgendermaßen: „Eine ähnliche Proposition haben wir bereits einmal, als wir über das Budget von 1831 berathschlagten, verwor⸗ fen; der einzige Unterschied zwischen der heutigen und der damaligen besteht darin, daß man das Minimum der Summe, bis zu wel⸗ cher die Regierung ohne Konkurrenz abzuschließen befugt seyn soll, von 3000 bis auf 10,000 Fr. erhöht hat. Dieselben Gründe indeß, die uns damals bewogen haben, füir die Verwerfung der

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Proposition zu stimmen, bieten sich uns auch jetzt wieder dar. Die Kommission ist nämlich der Meinung, daß eine solche Neue⸗ rung nicht ohne die sorgfältigste Ueberlegung eingeführt werden dürfe, daß sie sonach nicht der Gegenstand eines von der Red⸗ nerdühne herab improvistrten Amendements seyn könne und daß die Regterung allein, gestützt auf die von ihr gemachten Erfah⸗ rungen, im Stande sey, einen Antrag dieser Art zu formiren.“ Nachdem der Redner auch noch die Ungehörigkeit und Unzuläs⸗ sigkeit des 15ten Artikels erwiesen hatte, schloß er mit folgenden Worten: „Abgesehen von den Ihnen angeführten Gründen, wird Ihnen, m. H., wie uns, auch noch das Unzusam⸗ menhängende aller dieser Bestimmungen sowohl unter sich, als mit dem Inhalte des Gesetz⸗Entwurfes seldst, ein⸗ leuchten, und Sie werden daher die Nothwendigkeit erkennen, den heilsamen verfassungsmäßigen Grundsatz aufrecht zu erhal⸗ ten, daß der Rechnungsabschluß nichts weiter als die Reguli⸗ rung der Einnahme und der Ausgaben des betreffenden Etats⸗ Jahres enthalten dürfe. Wir tragen hiernach auf die Ver⸗ werfung der obgedachten 3 Artikel an.“ Dem Grasen Roy folgte der Herzog v. Broglie auf der Rednerbühne, um über die Propositton wegen der Verbannung der vorigen Dhnastie zu berichten. Nachdem der Redner die beabsichtigte Maßregel im All⸗ gemeinen gebilligt hatte, fuhr derselbe also fort: „Es läßt sich gleichwohl gegen die uns vorliegende Proposttion noch manches einwenden. So wied z. B. der Fürst, der in der Sitzung vom 7. August 1830 des Thrones für verlustig erklärt worden ist, ungebräuchlicher Weise Ex⸗König genannt, gleichwie der Kai⸗ ser Napoleon in dem Gesetze vom 12. Januar 1816 bei seinem Familien⸗Namen, und der unglückliche Ludwig XVI. in den trüben Tagen der ersten Französischen Revolution blos bei dem Namen des Gründers seines Hauses genannt wurde. Die Kommisston hat diese Art sich auszudrücken nicht für angemessen befunden; sie ist der Meinung, daß kein hinreichender Grund vorhanden sey, um von den Gebräuchen des Europälschen Staats⸗ Rechts abzuweichen, das jedem Fürsten, der eine Krone getra⸗ gen, gleichviel durch welches Ereigniß er dieselbe verloren hat, den Titel dewahrt, den er vor diesem Ereignisse führte. Wir leben unter einer monarchischen Regierung; es ist daher von Wichtigkeit, daß wir die Majestät des Thrones auch nicht im Entferntesten herabwürdigen. Hierzu kommt noch, daß die uns vorliegende Proposition der Bestätigung eines Fürsten bedarf, dem die Bande des Blutes und alte Familien⸗Neigungen die Ausübung der ihm obliegenden Pflichten oftmals schmerz⸗ lich machen mögen; wir müssen sie ihm daher nicht noch unnütz erschweren. Aus diesen Gründen stimmt die Kommission dafür, statt Ex⸗König zu sagen, der König Karl X., und um zu beweisen, daß sie aus einem bloßen Schick⸗ lichkeits⸗Gefühle handle, schlägt ste vor, auch bei Erwähnung der Napoleonischen Familie dem Haupte derselben den Kaisertitel wiederzugeben. Eben so haben uns die Ausdrücke Verban⸗ nung oder Ausschließung in dem vorliegenden Falle nicht als geeignet geschienen, wir haben also beide zu umgehen ge⸗ sucht. Was die Güter betrifft, die der ältere Zweig der Bour⸗ bonen noch im Lande besitzt, so ist nns die Bestimmung, daß, wenn der Verkauf derselben nicht binnen Jahresfrist ersolgt wäre, die Güter meistbietend losgeschlagen werden sollten, allzuhart vor⸗ gekommen. Es ist nicht unsere Absicht, die vorige Dynastie zu berauben, oder sie wie einen überwundenen Feind zu behandeln. Die Mitglieder derselben sind in den Augen des Gesetzgebers bloße Grundbesitzer, die man dazu zwingen will, sich in dem Interesse des allgemeinen Besten ihres Eigenthums zu entäußern; wir tragen sonach darauf an, daß das Gesetz wegen der Exmit⸗ tirung der Grundbesitzer eintretenden Falls auf sie angewandt werde. Also modificirt, glauben wir, daß die Proposition durch⸗ aus kein weiteres Hindermß darbiete, und wir schlagen Ihnen da⸗ her einmüthig die Annahme derselben in nachstehender Ab⸗ fassung vor:

„Art. 1. Das Gebiet Frankreichs und seiner Kolonieen ist 1) den Ascendenten und Descendenten des Kaisers Na⸗ poleon, seinen Onkeln und Tanten, seinen Neffen und Nich⸗ ten, seinen Brüdern, deren Frauen und Descendenten, seinen Schwestern und ihren Gatten; 2) dem Könige Karl X., seinen Descendenten, so wie den Gatten und Gattinnen derselben, untersagt.

Art. 2. Die im 2ten Paragraph des vorigen Artikels bezeichneten Personen können in Frankreich durchaus keines bürgerlichen Rechtes genießen; site können in diesem Lande kein Eigenthum, weder bewegliches, noch unbewegliches, besitzen, auch kein solches, weder durch Kauf, noch durch Schen⸗ kung, erwerben.

Art. 3. (wie im Entwurfe; s. Nr. 328 und 329 der vor⸗ jährigen St. Z.)

Art. 4. Erfolgt der Verkauf in der vorgeschriebenen Frist nicht, so werden die gedachten Güter von dem Staate mit den bei Exmittirungen in dem Interesse des allgemeinen Besten geltenden Förmlichkeiten von dem Staate angekauft.

Art. 5. (wie im Entwurfe; s. Nr. 329 der vorj. St. Z.)

Art. 6. Der Ate Artikel des Gesetzes vom 12. Jan. 1816 wird hiermit aufgehoben.“

Die Berathung sowohl über diesen Gesetzes⸗Vorschlag, als über den Rechnungs⸗Abschluß von 1829 wurde auf den nächsten Mitt⸗ woch (11ten) angesetzt. Am Schlusse der Sitzung leate noch der Großsiegelbewahrer den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Entwurf zu einer Reform des Strafgesetz⸗ buches vor.

Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 9. Jan. wurde durch eine kurze Diskussion über 12 Gesetz⸗Entwürfe eröff⸗ net, wodurch mehrere Städte, namentlich auch Lyon, zur Llus⸗ schreibung einer außerordentlichen Steuer oder einer Anleihe er⸗ mächtigt werden. Die Annahme dieser Entwürfe erfolgte mit⸗ telst 248 Stimmen gegen 7. Hierauf wurden die Berathun⸗

en über die Civilliste, die am letzten Freitage bis zum Schlosse

te ückt waren, fortgesetzt. Herr Tronchon, De⸗ kompiegne vorgerüͤckt fortgesetzt. H 1ch 6

putirter von Compiègne, stimmte für die Beibehaltung dieser Domaine, einer der schönsten, die vielleicht die Krone besitze. Herr Mauguin erklärte, daß er den König gern im Genusse dieser Domaine lassen würde, wenn der Schatz sich überhaupt in einer günstigen Lage befände; unter den dermaligen Umstän⸗ den aber, wo einerseits die Erhebung der Steuern Hindernisse oder gar Widerstand finde, andererseits aber dem Lande eine Zukunft drohe, die leicht noch größere Bedürfnisse herbeiführen möchte, könne er für eine allzureichliche Ausstattung der Krone nicht stimmen. „Wohl

weiß ich,“ fügte er hinzu, „daß es nicht an Rednern fehlen Nun

wird, die diese usicht als revolutionnair darstellen werden. gut! ich erkläre hiermit, daß ich ein Revolutionnair bin, wenn an⸗

ders derjenige es ist, der die Staatsschulden bezahlen will und

sich der Kontrahirung neuer Schulden widersetzt. Ich bin ein

Revolutionnair, wenn derjenige diesen Namen verdient, der da

glaubt, daß die Würde der Krone nicht in einer Menge schöner Paläste, sondern in der Erleichterung der Steuerpflichtigen und in der Wohlfahrt des Landes besteht.“

Zeit sey; es würde sonach Schade seyn, dasselbe der Krone zu entziehen und in Verfall gerathen zu lassen; hierzu komme noch, daß zu demselben ein völlig zusammenhängender Wald von beinahe 30,000 Morgen gehöre, den man für die Be⸗

dürfnisse der Hauptstadt zu erhalten suchen müsse, und der bisher 8 Hr. Salverte meinte, es

stets vortrefflich gehegt worden sey. könne keine Rede davon seyn, Compiègne der Krone zu entzie⸗ hen, sondern nur, ihr dasselbe zu geben, denn seit der letzten Revolution existire keine Dotation der Krone mehr, und alle Krongüter wären dem Staate anheimgefallen. Er halte es ader um so unangemessener, das Schloß Compiègne zu den Krongü⸗ tern zu schlagen, als dasselbe zur Bewohnung eben nicht geeig⸗ net sey. Hr. Dupin d. A. berief sich darauf, daß der Betrag der Civilliste selbst noch nicht festgesetzt sey; wäre dies Letztere der Fall, so könnte man allenfalls das unbewegliche Eigenthum der Krone vermindern, und sich darauf stützen, daß man bereits so oder so viel an baarem Gelde bewilligt habe; so aber setze man sich der Nothwendigkeit aus, die bewegliche Dotation in demselben Maße zu erhöhen, als man die unbewegliche ermäßige; von einem Zuviel oder Zuwenig könne sonach, wenigstens vor der Hand, noch keine Rede seyn; es handle sich vielmehr bloß darum, ob es angemessener sey, das Schloß Compiègne zu der Krone oder zum Staats⸗Eigenthum zu schlagen; er seinerseits sey der Meinung, daß man vor allen Dingen für die Erhaltung der bis⸗ herigen Königl. Schlösser Sorge tragen müsse. Nach Herrn Dupin ließ sich Hr. Mauguin zum zweitenmale vernehmen, um namentlich die Aufforderung des vorigen Redners, daß man die Dotation der Krone nicht allzu sehr schmälern solle, dadurch zurückzuweisen, daß die meisten Schlösser wegen der bedeutenden Verwaltungs⸗Kosten bisher für die Krone nur eine Last ge⸗ wesen wären; hiernach könne man mit Recht behaupten, fügte er hinzu, daß man die Dotation der Krone in dem⸗ selben Maße bereichere, als man ihr das unbewegliche Ei⸗ genthum entziehe; er wolle nicht, daß das Königthum arm sey; so wie dasselbe von der Kammer ausgestattet worden, sey es aber immer noch reicher, als die meisten übrigen König⸗ thümer in Europa; im Uebrigen beruhe die Würde der Krone nicht in einem großen Reichthume, sondern in der Größe und Unabhängigkeit des Landes. „Ja“, fuhr Hr. Mauguin im Eifer fort, „so lange Frankreich groß ist, wird auch der König von Frankreich der erste Souveraln von Europa seyn!“ Bei diesen Worten wurde der Redner durch lautes Gelächter unterbrochen, dessen Beweggrund ihm anfangs unerklärlich schien. Mehrere Deputirte ermahnten ihn lachend zur Ordnung, mit dem Bemer⸗ ken, daß er die von ihm unterzeichnete Protestation vergesse, wo⸗ nach es keinen König von Frankreich mehr gebe. „Minde⸗ stens“, äußerte Hr. Mauguin, „habe ich mich dieses mir ent⸗ schlüpften Ausdrucks nicht in einer geschriebenen Rede bedient. Uebrigens haben dergleichen Worte keinen anderen Werth, als denjenigen, den man ihnen beilegt, und hätte das Ministerium nicht auf dem Worte Unterthanen in einer Weise beharrt, die uns glauben lassen mußte, daß man sich desselben systematisch bediene, so würde man den Ausdruck nicht mit solcher Hartnäk⸗ kigkeit zurückgewiesen haben.“ Als es hierauf zur Abstim⸗ mung kam, verlangten einige 20 Stimmen den Namens⸗Auf⸗ ruf, worauf das Schloß und der Wald von Compiègne mit einer Majorität von 58 Stimmen (214 gegen 156) zu den Krongütern geschlagen wurden. Fontainebleau mwurde mit einer unzweifelhaften Stimmenmehrheit bewilligt. Die beiden Königl. Schlösser in Strasburg und Bordeaux wurden dagegen, dem Antrage der F.e lgc-kaeg⸗ von der Dotation der Krone abgezweigt, obgleich Hr. aglio, Deputirter des Niederrheins, und Herr Roul, Deputirter des Gironde⸗Depar⸗ tements, sich alle Mühe gaben, dieselben dem Könige zu erhat⸗ ten. Jetzt kam die Reihe an das Schloß zu Pau, in dem dekanntlich Heinrich IV. geboren wurde. Nach einigen Bemerkungen des Grafen v. St. Crig eutschied die Versammlung fast einstim⸗ mig, daß dasselbe auch ferner zu den Krongütern gehören solle. Auf die Frage des Grafen v. Lameth, warum des Schlosses Mar⸗ rae in der Nähe von Bayonne keine Erwähnung geschehe, erwiederte der Berichterstatter, daß dieses Schloß nicht zu der Dotation der Krone gehört habe. Hr. Salverte seinerseits erhob sich gegen das in dem be⸗ treffenden Artikel hinter der Nomenklatur der Schlösser befindliche Lund so weiter“ und verlaugte, daß man über die Manufakturen zu Soͤvres, zu Beauvais und der Gobelins, so wie über die Forsten von Sénart, Boulogne und Vincennes besonders abstimme. Dieses Letztere geschah nach einer unerheblichen De⸗ batte zwischen dem Berichterstatter, so wie den Herren Lau⸗ rence, Dupin d. A., Giraud und O. Barrot. wurden sowohl die eben gedachten 3 Manufakturen, als die 3 Forsten, mit starker Stimmen⸗Mehrheit zu der Dotation de Krone geschlagen. Eine Stimme aus den Reihen der Oppo rief im Unmuthe: „Dies ist eine förmliche Contre: Revo⸗ ulion!

d Der Berichterstatter Hr. v. Schonen bemerkte, daß das Schloß Compieègne in ar⸗ chitektonischer Hinsicht eines der schönsten Gebäude der neueren 8

Hierauf