ger, bis jetzt sind vier Jahre verflossen.
serliches Ausschreiben zu verkuͤnden;
1
ser Dynastie nicht mehr zuruͤckkehren. T nastie hoͤrte davon, ließ den Mann, im Jahre 1372 unserer Zeit⸗ rechnung, vor sich rufen und sendete ihn zuruͤck mit folgendem Schreiben an den Koͤnig der Franken ¹*):
„Als die Song⸗Dynastie (von 960 — 1280) lasterhaft wurde, so vertilgte sie der Himmel, und die Puen oder Mongolen, die in Schamo sich erhoben hatten, kamen nach China und regierten da⸗ selbst ungefaͤhr hundert Jahre. Der Himmel fand ein Aergerniß an ihren Uebelthaten, stuͤrzte sie und nahm seinen Auftrag zuruͤck *²). Es folgte dann ein Zeitraum der Verwirrung von achtzehnzaͤhriger Dauer. Sobald sich das Volk kraͤftig erhoben hatte, erhob ich mich auch, ein Privatmann, geboren rechts vom Flusse Hoei, um das Volk zu er⸗ retten und den Auftrag des Himmels zu vollfuͤhren. 1*) Wir wur⸗ den vom Volk auf den Kaiserlichen Thron erhoben und haben dem Reich den Namen Großes Licht (Tay ming) beigelegt. Anfange der Periode, genannt Höng-Waàr. oder der Große Krie⸗
und Lehnreichen Beamten gesandt, um ihnen dies duͤrch mein Kai⸗ euch Franken nur, fern im
westlichen Ocean, habe ich es noch nicht wissen lassen. Nun sende
ich euch euren Landsmann Niè-kü-fün;
ich trug ihm auf, dies be⸗
kannt zu machen und mein Kaiserliches Mandat zu uͤbergeben. Ob⸗ gleich ich hinter den fruͤheren weisen Herrschern, die alle Welt er⸗
freuten und durch Tugend begluͤckten, weit zuruͤckbleibe, so kann ich doch nicht umhin,
die Welt wissen zu lassen, daß ich die vier
Meere beruhigt habe, — und aus diesem Grunde sende ich dieses Kaiserliche Ausschreiben“
lich
die dies das erste Gesandtschaft sche Betragen des Simon de
So weit dieses sonderbare und in der Weltgeschichte wahrschein⸗ einzig dastehende Aktenstuͤck. **)
Unter dem zehnten Nachfolger des Großen Kriegers kamen zuerst (1517) nach China, ohne aber zu wissen, daß anggesuchte Catgija Marco Polo's sey. Obgleich ihre an den Kaiser von China durch das verbrecheri⸗ Andrade sehr ungluͤcklich ausgefallen
war, so wußten sie doch in der Folge eine bleibende Viederlassung
in Lande selbst zu erwerben, wo sie durch ihre eigenen Beamten re⸗
giert wurden und, wie ein Portugiese selbst bemerkt, so sicher wa⸗ ren, wie in Lissabon. 1*) Psche kiang trieben seit vielen Jahrhunderten Handel mit den Inseln des oͤstlichen Archipelagus und vorzuͤglich mit Japan, und in dem Orte
Die Einwohner der Chinesischen Provinz einen bedeutenden
Ning-poö derselben Provinz, von den
Portugiesen selbst nach der verdorbenen Aussprache der Provinz Fo⸗
kien Liampo genannt *“), ward die erste Kolonie
r
und Europaer, durch eigene Schuld: staͤnden beguͤnstigt,
d
in kurzem sehr bluͤhende — der Portugiesen gegruͤndet. Die Portugiesen verloren diese ciche Niederlassung, nach dem einstimmigen Zeugniß der Chinesen sie wußten aber, von den Um⸗ Macao zu erwerben.
von den Reichthuͤmern und des funfzehnten und sechs⸗
dafuͤr bald hernach Die Beschreibungen Marco Polo's er Herrlichkeit Cataja's leiteten waͤhrend
zehnten Jahrhunderts das Augenmerk aller handeltreibender Natio⸗
nen einen
gegen den aͤußersten Osten Astens 1²); die Versuche, zu Lande Handelsweg anzuknuͤpfen, scheiterten aber saͤmmtlich an dem
zerruͤtteten Zustand Mittel⸗Astens, wo seit der Erschlaffung der Nachfolger des großen Tschinggis die alten Wirrungen und Feh⸗
den sich erneuert batten. Von der Seeseite ber wußten es die P tugiesen durch ihr kluges,
u
Europa's von dem Handel mit
eines Vorgesetzten an
li
Himmels; sie sind von
es S. 15 ꝛc., ward noch eine andere Gesandtschaft, Kaiserlichen A
keine tributhringende Gesandtschaft mehr von Wän sik (von 1573 — 1620) kamen Leute aus dem großen (Europa) nach der Hauptstadt (Peking) und sagten, daß wurde, welches daz alte, Ta⸗tsin sey; dieses Reich soll
or⸗ 1 vom moralischen Standpunkt aus freilich nrechtliches Benehmen dahin zu bringen, daß alle andere Nationen China lange Zeit ausgeschlossen wurden.
12) Ii (12,459 bei Morrison), welches hier gebraucht wird, heißt ein Erlaß einen Untergebenen; wang (11,618), Köͤnig, ist eine gewohn⸗ che Bezeichnung der Feudal⸗Könige oder Lehnsträger. 13) Die Kaiser regieren naͤmlich, nach Chinesischer Ansicht, im Auftrage des Gottes Gnaden. Es folgt jetzt im Original ein Abriß seiner Laufbahn, den wir übergehen. Geschichte der Ming Lis tschuén Buch 200, S. 14. Später, heißt Pu-la und Gefolge, mit einem Franken geschickt; es kam aber diesem Lande. Zu den Zeiten westlichen Ocean Jesus in Judäa geboren ücher haben, die von
14) 15)
Ausschreiben und Geschenken zu den
Erschaffung der Welt bis jetzt g00g. Jahre zählen u. s. w. S. 374.
und Ruͤgen, werden auf Anhalten der verordneten von Horn⸗Ranzinschen Curatoren, in Folge eines zwischen dem Herrn Kammerherrn Christian Leopold v. Horn und seinen Creditoren abgeschlossenen Vergleichs, alle noch latitirenden Glaͤubiger des gedachten˖ Herrn Kam⸗ merherrn und in Specie diejenigen, die an die Guͤter Ranzin und Oldenburg Anspruͤche und Forderungen ha⸗ ben, hierdurch aufgefordert, solche am 10 Dezember d. J., oder 19. Jan uar oder 2. Maͤrz k. J., Morgens 10 Uhr hierselbst anzugeben und gehoͤrig zu beglaubi⸗ gen, im widrigen sie nicht weiter gehoͤrt und durch die am 31. Maͤrz k. J. zu erlassende Praͤklusiv⸗Er⸗ kenntniß fuͤr immer damit werden ausgeschlossen wer⸗ den. bisherigen Vergleichs⸗ mit inbee ausgemittelt sind, haben jedoch nicht noͤthig sich wei⸗ ter zu melden. —
Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern
r b
Chrinoph von der Lanken, haben sich bei dem Anfall
der vaͤterlichen Verlassenschaft das beneficium Inven-
EPIIIIII das jus abstinondi vorbehalten und gegenwaͤr⸗ ig das Koͤnigl. Hofgericht ersucht, zur voͤlligen sichern Ausmittelung des Schuldenstandes publica proeclamata zu erlassen
welche an den Nachlaß des verstorbenen Julius Chri⸗ stoph von der Lanken, vormaligen Besitzers der Guͤter Lankensburg, Presenske und Juliusruh, zuletzt in Ber⸗ gen auf Ruͤgen wohnhaft, F Art haben, daß sie solche am 22. December dieses, oder 27 Januar, oder Morgens 10 Uhr hieselbst un bei Vermeidung der sonst ordnungsmaͤßig stattfindenden Rechtsnachtheile und bei Strafe der elusion und eines ewigen Stillschweigens, als worin sie nach dem am 30. Maͤrz k. J. zu publicirenden Ab⸗(Beamten fuͤr die Jahrgaͤnge 1817 — 1821 herabgesetz⸗ ten Preises, von 1817 bis incl. 1831, 28 Thl 15 sgr.
schied verfallen werden. Berlin, am 30. Januar 1832.
ger Kreise belegene Rittergut Kruszyn ist ein Gebot
16) Mendez Pinto a. a. G. S 17) Martini bei Thevenot III. 118. 18) Robertson History of America. Edinborough 1829. II. 278.
Der Gruͤnder der Ming⸗Dy⸗
Seit dem 1 ulo Ct 8 in Besitz zu nehmen, denn die Hollaͤnder haͤtten die Fischer⸗In⸗
Ich habe zu allen Fremden seln (Piscadores) an der Kuͤste Fokiens, von den Chinesen selbst
Die durch Trug und Verrath den Englaͤndern entrissene Insel Formosa 20), von den Chinesen Tay wen genannt, leitete spaͤter einen großen Theil des auswaͤrtigen Chinesischen Handels in die Haͤnde der Hollaͤnder, die durch ihr unterwuͤrfiges Betragen in China sehr willkommen waren. Die Englisch⸗Ostindische Compagnie hatte aber seit dem Anfange des stebzehnten Jahrhunderts mehrere Versuche gemacht, mit China einen direkten Handel zu eroͤffnen. Schon un⸗ ter dem Jahre 1617 liest man eine Nachricht in den Recorden der Compagnie von einem Schreiben des Koͤnigs Jakob an den Kaiser von China, das unbenutzt bei der Faktorei zu Bantam laͤge, indem kein Chinese es uͤbersetzen wolle. *0) Im Jahre 1623 ward aus dem Schoße der Compagnie ein „Vertheidigungsrath“ (Council ol delence) errichtet, um den Handel mit China durch Gewalt zu erzwingen. Es ward in Vorschlag gebracht, die Inseln Lieou⸗ khbiesu, jetzt gewoͤhnlich Lutschu genannt, oder Pulo Condore ²¹)
bönghü genannt ²²), befestigt und zwaͤngen dadurch die Chinesischen Dschunks, mit ihnen einen ausschließenden Handel zu treiben. 2²) Waͤhrend des siebzehnten und eines großen Theils des achtzehnten Jahrhunderts befanden sich die Faktoreien der Europaͤischen Han⸗ delsleute auf Hiämén, gewoͤhnlich E⸗ oder Amoy genannt, eine kleine Insel unweit der Stadt dritten Ranges Nanengan, des De⸗ partements Siuèmtschéou in der Provinz Fokién. Siuèn-tsehéou soll nach der Muthmaßung Martinis und Anderer ²⁶⁴) der beruͤhmte reiche Handelsplatz, das Zaitun des Polo und der Araber, seyn ²⁶); doch stimmt dies nicht mit den geographischen Bestimmungen uͤber⸗ ein. Siuèen-tschéou liegt 24.56.12 der Breite, waͤhrend Zaitun oder Zitun in den Tafeln des Ayeen Akbery auf 17.15 angegeben wird. *²⁷) Die Englisch⸗Ostindische Compagnte hatte bis zum Jahre 1735 eine Faktorei zu Hiämesn oder Amoy. Die vielen Zwistigkeiten mit den Chinesischen Lokal⸗Beamten und den privilegirten Kaufleu⸗ ten wirkten aber so nachtheilig auf den Handel, daß man sich ent⸗ schloß, den Ort ganz und gar zu verlassen und den Handel mit China allein von Canton aus zu betreiben. Hiamen ist nunmehr allen fremden Kaufleuten verschlossen; nur von Manilla kommen jaͤhr⸗ lich noch einige Schiffe nach Amoy; Spanien scheint aber keinen besonderen Vortheil von dieser Handels⸗Verbindung zu ziehen. Durch die allgemeine Angewoͤhnung des Theetrinkens ward der Han⸗ del Großbritaniens mit China seit der zweiten Haͤlfte des vorigen Jahrhunderts immer bedeutender, so daß jetzo ein Kapital von sie⸗ ben Millionen dreimal hundert Tausend Pfund Ster⸗ ling ²⁰⁸) darin umgesetzt wird. Frankreich hatte nie einen bedeutenden Handel mit China, und auch der Amerikanische Handel hat seit eini⸗ gen Jahren sehr nachgelassen. G 1“ Alle fremde mit China Handel treibende Schiffe muͤssen jetzt in Whampo, einem dreißig Englische Meilen von Canton entfernten Orte, vor Anker gehen und daselbst nach ihrer verschiedenen Dimen⸗ sion die Abgaben entrichten. Diese Schiffe duͤrfen uͤbrigens keiner Nation angehoͤren, der auf einer anderen Seite, im Norden oder Westen des Reiches, ein Handels⸗Verkehr mit den Unterthanen des
19) Tavernier Relations S. 35. 1 8 G .
20) Report relative to the trade with the FEast Indies and China, with the Mi- nutes of Evidence, taken in sessions 1820 aud 1821. Zweite Auflage vom Jahre
21) Diese zu Cochinchina gehörige Insel ist genau beschrieben in den von Souciet herausgegebenen Observations mathématiques. Paris 1729. Vol. 1 S. 107. folg. 8 1 8 “
22) In dem Hat kub hién kién lü befindet sich eine Spezial⸗Karte von dieser Inselgruppe; sie bestehen in drei großen und in ungefähr 18 kleinen In⸗ seln und Felsen⸗ S8. S. a88
23) Beport a, a. O. S. 343. 8
2) Vomn hier aus ward der Thee zuerst nach England und von da nach dem Kontinent gebracht und desbhalb nach der Ansfprache dieser Provinz Thee genannt. In Cauton und in den nördlichen Provinzen heitt die Pflanze tscha oder tschai, daher der Portugiesische und Russische Namen des Thees. Kampfer ist schlecht unterrichtet, wenn er sagt, die Chinesen haben kein Schriftzeichen füͤr Thee. (Amoenitales exotic. 608) Im Lertkon des Kanghi findet sich (Band XII. 28 r.) ein kritischer Artikel über den Charakter, der eigentlich Tschia ausge⸗ sprochen wird. Maffei scheint der erste Europäer zu seyn, der des Thees er⸗ wahut; er nennt ihn nach der Cantoner Aussvrache Chia; besser ist’s, Pschas zu schreiben, denn man hͤrt das i kaum. Mafféi Historia Indica. Lugdun. 1589. 131 293. 25) Baldelli in den Noten zu Marco Polo. II. 352.
26) Abulfeda in Büschings Magazin. IV. 275. 27) Histoire geénérale de la Chine. XII. 183. Ayeen Akbery. Vol. II. 372.
London 1802.
im Feenreich, großes romantisches Zauberspiel in ANRIETEE xHHNHANEIM Sea eehn.
Mittelreiches verstattet wird; namentlich ward Rußland im Jahr
1803 der Handel an der Seekuͤste verboten, und der Vater seiner ne
gierenden Majestaͤt von China wunderte sich, wie die Golosse, d. die Russen, unter Krusenstern, die bis dato ihren Handel in Kiacht betrieben haben, ihren Weg zu der den Seefabrern viele Schwie rigkeiten darbietenden Chinesischen Kuͤste, bis nach Canton hin, he. funden haͤtten. ²**) (Fortsetzung folgt.)
29) Staunton im Appendix zu dem Penal Code of China. S. 519.
Meteorologische Beobachtung.
Morgens BNachmitt. Abends ioch einmant 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung
332,0“ Par. 331,5 Par. 331,5 Par. — 1,2 °R. +. 3,8 °R. + 1,4 R.
— 0,5 °R. — 0,2 °R. 69 pCt. 79 pCt. sonnig. bedeckt.
1832 2. Februar.
ʒ Luftdruck. . . Luftwaͤrme .. Thaupunkt. — 2,3 °R. Dunstsaͤttigung 990 pCt. ü32“ heiter.
Quellwaͤrme 5,8.
Flußwaͤrme 0,6° R.
ö“
8 8 “ Den 3. Februar 1832. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour
8*
Z. firicof. 2eld.; 4 ʃ94
Zf. hrief. Un-. Pfandbrf.] 4 . Pomm. Pfandbrf. 4 Kur- u. Neum. do. 4 Schlesische d0. Kkst. C. d. K.- u. N. Z. Sch. d. K.- u. N.
021 93 ½ 1011* 1 89 1978 93 9⁷ 9394 94 — 1“1 35 — 97 981. 8 eEeM..
St.-Schuld-Sch. Ostpr. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl., Obl. 30 Kurm. Obl. m. I. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-O l. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbe. Grosshz. Pos. do.
HRCIAUNRAIIEOTNNEcs Nicht-Amtliche Cours-Notizen.
Berlin, 3. Februar. (Ende der Börge Met. 90 ⅛. 4 9 do.-79 ½. B.-Actien 795. Russ. Engl. 909 Nied. wirkl. Sch. 41, do. 6 9 Anl. 9.
—
Holl. vollw. Duk. Neue cdito.
Friedrichsd'or..
Oisconuto
SeISegSEgEeEmnen
10eIx- Poln. Pfbr. 83 ¼, do. Part. 59 ¼. Neap. Engl. 84 ⅜, do. Falc. 742.
Königliche Schauspiele. Sonnabend, 4. Febr. Im Schausptelhause: Die S unh Trauerspiel in 4 Abtheilungen, von A. Müllner.
Königstädtisches Theater. Sonnabend, 4. Febr. Lindane, oder: Der Pantoffelmacht 2 Akten.
KEYEHE SEEMMHREMEEEATMa AMmmemm
HNEURSUE EIEPRSGEN-NACHeICE: PN
Paris, 28. Jan. 5proc. Rente 96. 30. Zproc. 66. 5pror. Neap. 77. 20. 5proc. Röm. Anleihe 74. 5proc. Beah⸗ Anleihe 73½.
Frankfurt a. M., 31. Jan. Oesterr. 5proc. Metall. 86 ½ 86 ¾. 4proc. 76 ¼. 76 ⅛. 2 ½pproc. 45. 1proc. 19 . B.“ Ban Actien 1395. 1393. Part.⸗Obl. 122 ½. 122 ¼. Loose zu 100 0. 180 ½. B. Poln. Loose 58 ⁄. 58 ½. 1
Redacteur John. Mitredacteur Cottel. n
— v11“
Gedruckt bei A. W. Hayn.
28) The Companion to the British Almanac for 4830. S. 211.
eA s Ab ükren xS rN.
KAceswrdnnnene
—
Bekanntmachungen.
Von dem Koͤnigl. Preuß. Hofgerichte von Pommern
bis zum
Allgemeiner Anze von 14,000 Thl. Pfandbriefe bei uns verlautbart wor⸗ den. Indem wir demnach den auf A“ angesetzten oͤffentlichen Licitations⸗Termin hiermit auf⸗ heben, fordern wir Kauflustige die sich durch Bestellung einer annehmlichen Caution in Staats⸗Papieren als bietungsfaͤhig legitimiren koͤnnen, hierdurch auf, sich
15. Febrnar c., 12 Uhr Vormittags,
bei uns zu melden, indem nach fruchtlosen Ablaufe dieser Frist mit dem jetzigen Pluslizitanten sofort der geschlossen, auf Nachgebote aber nicht
Kauf⸗Contract ab . t werden wird.
mehr geruͤcksichtig Marienwerder, den 25. Januar 1832. 1 Koͤnigl. Provinzial⸗Landschafts⸗Direktion.
fuͤr die Preuß
iger
Cr.
ßem Druckpapier à 22 ½ sir., als
Nr. 20 a, ist zu haben:
Diejenigen von Hornschen Creditores, die in der
Datum Greifswald, den 29. October 1831.
und Ruͤgen. v. Moͤller, Director.
Gerichtliche Vorladung. Die majorennen und die Vormundschaft der mino⸗ ennen Kinder des im Juni d. J. in Berlin verstor⸗
erhandlung mit inbegriffen oder A . In dem pharmaceutisch -chemischen In-
ntitute zu Jena, über dessen seitherige Leistungen ein kurzer Bericht in Brandes A GeI BöSTb mitgetheilt worden ist, beginnt zu Anfang Mais ein neuer Lehrcursus, Theilnahme an dieser Lehranstalt frühzeitig genug an den Unterzeichneten zu richten sind.
a, den 10. Januar 1832.
Professor an der Universität zu Jena.
Y Zweite Auflage.
1¹1e18 e
weshalb die Anmeldungen zur
Mit 1 Kupfer.
stalt.) Dr. H. Wackenroder,
enen, und in Bergen wohnhaft gewesenen Julius
Solchem nach fordern wir hierdurch alle und jede,
Jorderungen irgend einer binnen 8 — 14 2. Maͤrz kuͤnftigen Jahres
— Lieferungen der angeben und bescheinigen, h
werden. gaͤnzlichen Praͤ⸗
Datum Greifswald, den 19. November 1831. Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen.
v. Moͤller, Director.
B e
kannt i a chung. Fuͤr das der Landschaft adjudicirte, im Strasbur⸗
.
Literarische Anzeigen.
A
Von den von Preuß. innern Staatsverwaltung ist nunmehr das 1. Heft des Jahrganges noch ruͤckstaͤndigen Register erschienen, welches beides die Herren Abonnenten hierselbst in den Vormit⸗ tagsstunden von 10—1 Uhr bei mir gefaͤlligst in Empfang nehmen lassen wollen. Tagen zu erhalten sein. Durch zufaͤllige Behinderungen verspaͤtet, werden die folgenden Hefte moͤglichst beschleunigt
Der jaͤhrliche Praͤnumerationspreis betraͤgt 2 Thl 5 sar., und das ganze, noch vollstaͤndig vorhandene Werk kostet, einschließlich des zu Gunsten oͤffentlicher
Von der beliebten S-ereotyp⸗Ausgabe der Bibel oder der ganzen Heiligen Schrift des al⸗
Landtages uͤber die
LEEb. genheit.
Kamptzschen Annalen der 1831 nebst dem fuͤr 1830
In den Provinzen werden solche rd i 1832 ihren Fortgang nehmen.
sende Notizen zu ertheilen.
Schmidt, Hofrath, Behrenstraße Nr. 68.
Interressenten der Zeitschrift zu
4 8 5 3 ischen Staaten. (Berlin. Verlag der Buchhandlung von C. Fr. Ame⸗ lang, Bruͤderstraße Nr. 11), sind jetzt wieder Exem⸗ plare sowohl in gewoͤhnlichem Oetav⸗Formate auf wei⸗ — auch deraleichen in groß Octav auf feinem engl. Druckpap. à 1 Thl. 25 sgr. in jeder beliebigen Anzahl zu haben.
Bei Duncker und Humblot, Franzoͤsische Straße
Sechste Runde des großen Kurfuͤrsten, in der Neujahrsnacht 1832
Eine Legende von F F.
8vo. geh.
In Ferd. Duͤmmlers Buchhandlung, Nr. 19, hat eben die Presse verlassen: Minutoli, H. v., Einige Bemerkungen über die Pferdezucht ia Aegypten und insbesondere über die Pferderage von Dongola, mit Bemerkungen des Herru Grafen v. Veltheim, des Freiberrn v. Gemmingen und des Herrn Justinus in Wien. Preis geb. 15 sgr. Schubart, (Vorsteher einer weibl. Bildungs⸗An⸗ Beitraͤge zur weiblichen Erziehungslehre. 1s Heft enthaͤlt: 1) Grundsaͤtze fuͤr weibliche Bil⸗ dung. 2) Hippels Ansicht von dem weiblichen Le⸗ ben. 3) Das Koͤnigl. Katharinen⸗Stift in Stutt⸗ gardt und 4) die Verhandlungen des Badischen weibliche Erziehungsangele⸗ Preis geheftet 15 sgr.
Die Allgemeine Medizinische Zeitung So e 1— (Fortsetzung der Allgemeinen Medizinischen Annalen) Koͤnigsstraße Nr. 62, neben der herausgegeben von J. F. Pierer, wird in gleicher Weise, wie sie im Jahr 1831 begann,
Die angedeutete Bestimmung dieser Zeitschrift von Allem und Jedem, was in naͤherem Bezug zur Heilkunde und Heilkunst steht, und insbesondere Er⸗ gebniß der vielfichen Bemuͤhungen um hoͤhere Aus⸗ bildung der mediecinischen Wissenschaft und ihre Be⸗ vortheilhafteste, neueste und zweckmaͤßigste Weil⸗ nutzung fuͤr Heilzwecke ist, baldige, sichere und umfas⸗
Wie in dem nur geschlos⸗
senen Jahrgang wird auch in dem folgenden das an⸗
gelegentlichste Bestreben dahin gerichtet seyn, zheil⸗
durch Origmal⸗Mittheilungen, theils und vorzuͤglich - T
durch Aushebung des Denkwuͤrdigsten aus den neue⸗ sten Schriften, mit Festhaltung des praktischen Interes⸗ ses, nebst kurzen und buͤndigen Anzeigen der neuen Schriften selbst, wie auch Local⸗ und persoͤnliche No⸗ ten und neuen Testaments nach Dr. Martinstizen, Miscellen u. s. w. den bihigen Anforderungen der
Luthers Uebersetzung, genuͤgen.
Die Zeitverhaͤltnisse haben die Cholera, in historn⸗ scher, wie in seientifischer Hinsicht zum naͤchsten e nenstand der aͤrztlichen Aufmerksamkeit gemacht. E. ist bisher eine besondere Ruͤcksicht gewesen, daß Nicht umgangen wurde, was in dieser Beziehung Bemerkum verdient, und auch in dem neuen Jahre wird es en hauptsaͤchliches Bestreben sein, in Bezug auf diese der Geschichte der Medizin eine neue Epoche begrin⸗ dende Erscheinung der Zeit, so lange sie noch beach tungswerthe Seiten der oͤffentlichen Aufmerksamkel darbietet, zeitigere, umfassendere und parteilosere ve⸗ richte zu erstatten, als dies durch irgend eine ande Zeitschrift geschieht:
72 sgr. „Dadurch aber, daß der nun geschlossene Jahramn
ein ausführliches Namen⸗- und Sachregister erhiell mittelst dessen man sich desselben als eines umfasse den Repertoriums des Wissenswerthen der Medun in der juͤngsten Zeitperiode bedienen kann, hat er aug fuͤr die Folgezeit einen bleibenden Werth erhalten, und indem auch jedem der folgenden Jahrgaͤnge ein gleiche Nachweisung zu Theil werden wird, duͤrfte iih diese Zeitschrift besonders auch vorzugsweise vor an⸗ dern zur Aufnahme in die medizinische Handb bliotht von Aerzten und Chirurgen eignen.
Der Preis des Jahrganges, sowohl des verflossenen als des neu anhebenden Jahres, ist 6 ½ Thl. Eäch oder Valuta, wofuͤr man beide auf dem Wege der Buchhandels, als auch durch Post⸗ oder Zeitungserp. ditionen und zwar den neuen woͤchentlich beziehen kann. In Berlin nimmt die Stuhrsche Buchhand, lung, Schloßplatz Nr. 2., Bestellung darauf an.
Altenburg, Januar 1832.
Literatur⸗Comptoir.
Linden
So eben ist erschienen, und in Berlin bei L. Holh
Post, zu erhalten:
Salzer, C. F., (Großherzoglich Badischer Stratz⸗ Chem.) Das neueste, beste und vortheil⸗ hafteste Verfahren der Essig fabrikativol in allen Qualitaͤten, so wie der Bleizucker“ um Bleiweiß⸗Bereitung nach eleectro⸗ chemisch czrundsäͤtzen, oder deutliche Anweisung in 24 Stul⸗ den den besten und reinsten Essin, so wie auch
Pleiweiß und Bleizucker zu bereiten; nebst einem
Anhang uͤber das Erwaͤrmen ohne Feuer ung kuͤnstliche Ausbruͤten der nische Abhandlung. 8vo. amene, C. A., buch der Schwarz⸗Seifensiederei, ode gruͤndliche und praktische Anweisung, die schwau
Broch. (prakt. Seif⸗Fabrikant), Hand
als Großen mit Sicherheit und Vortheil zu sieden Mit einer Vorrede begleitet vom Geh. Rathe Hermbstaͤdt in Berlin. . Geh. 3 Thl’⸗
ecklärte 8 eluwenden
) darüiber vernehmen;
Eier; eine chemisch⸗tec, j 6 Thl. 10 g N
Talg⸗ und Kunst⸗Korn⸗Seife sowohl im Kleins
Allgemein
— 6
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben den dem 2ten Husaren⸗Re⸗ aimente (2ten Leib⸗Husaren⸗Regiment) aggregirten, bei dem Ge⸗ eral⸗Kommando des 6ten Armee⸗Corps Dienste leistenden, Ritt⸗ neister Iohann Ernst Karl Schmidt in den Adelstand nerheben geruht. „
Se. Majestät der König haben dem penstonirten Kantor pape von der Hof-⸗ und Garnison⸗Kirche zu Potsdam den Ro⸗ hen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.
Se. Majestät der König haben dem Maurer Bringmann us Leubeck und dem Schiffer van Eicken, aus Mülheim im Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf, das Allgemeine Ehrenzeichen zu hckihen geruht. “X“
Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.
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Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 27. Januar. zu Anfang dieser Sitzung entwickelte Hr. Réallier⸗Dumas in Amendement des Inhalts, daß man zur Verzinsung der von dem Tilgungs⸗Fonds zurückgekauften Renten nur 14 Mill. (statt à Mill.) hergebe; dasselbe wurde durch die vorläufige Frage be⸗ iitigt. Ein zweites Amendement des Hrn. Fiot lautete dahin, daß man die zur Verzinsung der eingelösten Renten bestimmten 4 Mill. bloß für 1832 auf die Hälfte ermäßige; es wurde berworfen. Eben so erging es einem dritten, worin die Hertcen Giraud und Glais⸗Bizoin verlangten, daß man statt 44 Mill. 32 Mill. bewillige. Nachdem die Herren von Trachy nd Jollivet dasselbe unterstützt, die Herren Odier und Pe⸗ et es aber bekämpft hatten, wurde es gleichfalls verworfen. Minder rasch war der Entschluß der Kammer über eine vierte Proposition des Grafen von Mosbourg, welcher die zur Ver⸗ zinsung der Staatsschuld bestimmte Gesammt⸗Summe pro 1832 m 4,250,000 Fr. ermäßtgt, mithin auf 211,514,242 festgesetzt vissen wollte. Da Hr. von Mosbourg abwesend war, so ent⸗ sckeste statt seiner Hr. Jollivet diesen Antrag. Der Baron Pelet widersetzte sich der Annahme “ Nach eini⸗ sen Bemerkungen des Hrn. Odilon⸗Barrot im entge⸗ engesetzten Sinne verlangten der Präsident des Minister⸗ Raths und Herr Laffitte gleichzeitig das Wort. nat es dem Letzteren ab, der hierauf seine Meinung dahin ab⸗ , daß, da man sich in der Nothwendigkeit befinde, eine neue Anleihe zu machen, man sich auch den Kredit zu bewahren süuchen müsse, was nur durch die Heilighaltung des Tilgungs⸗ sonds möglich sey. „Gestatten Sie mir, fügte er hinzu, „daß ich Ihnen hier in wenigen Worten die Ansichten entwickele, die ich scon lange über unser Finanzwesen hege. Seit dem Jahre 1816 verlange ich unaufhörlich ein Kredit⸗System, das klar und verständlich für Jedermann sey. Nach diesem Systeme hätte nan die Renten nicht alle durch einander werfen, sondern für jedes Anlehen auch einen besonderen Tilgungsfonds stiften sollen. Hadurch aber, daß man bis zum Jahre 1825 aus allen 5proc. Renten, gleichviel zu welchem Course sie zugeschlagen wurden, nur eine einzige Masse bildete, hat man das Kapital des Til⸗ zungsfonds auch immer in demselben Maße, wie das Schulden⸗ Kpital, vermehrt. Wäre dies nicht geschehen, so würden z. B. in den Jahren 1817 und 1818 eröffneten drei Anleihen schon lingst zurlickgezahlt seyn, und man würde sich sonach überzeugen, daß der Tilgungs⸗Fonds keine bloße Illusion ist.“ Der Redner berief sich hier auf die Lage Englands, um die Nothwendigkeit eines Tilgungs⸗Fonds zu beweisen; England habe 13 Milliarden gelehen, um Frankreich den Krieg zu machen, den Tilgungs⸗ Fonds aber auf 1 pCt. gelassen; und da das Land zuletzt die east der Abgaben nicht mehr habe erschwingen können, so habe die Regierung sich entschlossen, die Steuern zu ermäßi⸗ gen; man löse jetzt von der Staatsschuld nur noch so viel ein, als der jährliche Ueberschuß der Einnahme über die Ausgaben gestatte; da sich indessen in neuester Zeit gar kein Ueberschuß gezeigt habe, so löse man auch nicht ein; die Folge ieser Lage der Dinge sey aber offenbar die, daß England, kem übrigen Europa gegenüber, jetzt nicht mehr die entscheldende Sprache führe, die es sich erlaubt, als seine Finanzen sich in imem besseren Zustande befunden hätten. Mit Frankreich aber ih es noch nicht dahin gekommen, daß es, um den Steuer⸗ flichtigen eine Erleichterung zu gewähren, an den Tilgungs⸗Fonds Hand anzulegen brauche. Am Schlusse seiner Rede machte Hr. Laffitte den Vorschlag, dem Finanz⸗Minister einen fakultati⸗ den Kredit von 100 Mill. zu eröffnen, um mittelst desselben einen Theil der schwebenden Schuld in Renten verwandeln zu bönnen, in welchem Falle die zu deren Verzinsung erforderlichen 5 Millionen aus dem sinkenden Fonds der 44 Millionen zu ent⸗ nehmen seyn würden. Der Präsident des Minister⸗Rathes daß er seinerseits gegen diesen Vorschlag nichts ein⸗
habe, daß er sich dagegen aus allen Kräften der Proposition des Grafen von Mosbourg widersetze. Nachdem Herr v. Tracy diese Proposstion unterstützt hatte, ließ sich auch noch zum zweitenmale Herr Odilon⸗Barrot er fand eine große Analogie zwischen dem Antrage des Herrn v. Mosbourg und dem des Herrn Laffitte. er Königl. Commissair Herr Duchaͤtel war dagegen der einung, daß das Mosbourgsche Amendement aus denselben Fründen verworfen werden müsse, die die Kammer veranlaßt ütten, andere Reductions⸗Vorschläge zurückzuweisen, indem der nterschied bloß in dem Betrage bestehe. Noch ergriff der Ge⸗ neral Bertrand das Wort, um, wie er sich äußerte, den Ge⸗ genstand aus einem ganz neuen Gesichtspunkte zu beleuchten; Ner indessen von der Frage gänzlich abmich, so rief man ihm
Der Erstere
von allen Seiten zu, daß er sich seine Bemerkungen bis zu ei⸗ ner gelegeneren Zeit ersparen möchte, worauf der Redner sich auch entschloß, die Tribune zu verlassen. Das Amendement des Gra⸗ fen von Mosbourg wurde sodann mit starker Stimmenmehrheit verworfen und das I. Kapitel in Betreff der Verzinsung der Staatsschuld (mit Einschluß der zurückgekauften Renten), so wie demnächst auch das Ilte wegen des Tilgungs⸗Fonds, unv erkürzt bewilligt. Das IIIte Kapitel handelt von dem Cautions⸗Fonds, zu dessen Verzinsung 9 Mill. verlangt werden. Diese Summe wurde auf den Antrag des Hrn. Gouin, und nachdem der Fi⸗ nanz⸗Minister sich damit einverstanden erklärt hatte, um 246,000 Fr. ermäßigt, da der gegenwärtige Betrag des Kapitals der Cautionen nur einen Zins von 8,754,000 Fr. erfordert. Hr. Salverte benutzte diese Gelegenheit, um den von dem Een⸗ tral⸗Schatz⸗Kassirer Hrn. Keßner gemachten Defekt zur Sprache zu bringen. Dergleichen Kassen⸗Defekte, meinte er, wären in Frankreich nichts Seltenes, und es wäre hiernach wohl zu wün⸗ schen, daß das Ministerium alljährlich von dem Betrage dersel⸗ ben die Kammern in Kenntniß setzte, damit diese zu beurtheilen im Stande wären, ob die von den Kassenbeamten zu bestellenden Cautio⸗ nen auch hinlänglich wären, und ob diese Beamten selbst gehörig kon⸗ trollirt würden. Er müsse sich sehr wundern, fügte er hinzu, daß der Kammer immer noch keine Anzeige von dem eigentlichen Be⸗ trage der von Herrn Keßner veruntreuten Summe gemacht wor⸗ den sey. Herr Keßner habe 15,000 Fr. Gehalt und 12,000 Fr. an jährlicher Entschädigung für die Verluste, die er bei den Zah⸗ lungen etwa erleiden möchte, bezogen; an Caution hätte er ge⸗ setzlich 620,000 Fr. stellen sollen; wie indessen verlaute, sey diese Caution gar nicht geleistet worden, vielmehr spreche man immer nur von einer solchen von 120,000 Fr.; über alle diese Punkte verlange er (der Redner) Aufschluß, namentlich auch darüber, ob Herr Keßner gehörig kontrollirt worden sey, nachdem derselbe be⸗ reits am 15. Dez. v. J. von dem Rechnungshofe überwiesen worden, daß er eine Ausgabe von 4000 Fr. doppelt, eine Ein⸗ nahme von 134,750 Fr. aber gar nicht aufgeführt hatte. Der Finanz⸗Minister erwiederte, daß Hr. Keßner während der Zeit verschwunden sey, wo die Kassen⸗ Reviston stattgefunden habe; es sey sofort ein Protokoll aufgenommen worden, um den Defekt zu ermitteln, zugleich aber habe die Polizei Vorkehrun⸗ gen getroffen, um sich des Thäters zu bemächtigen; bevor dies aber möglich gewesen, sey derselbe von Montmorency aus ent⸗ flohen (Stimme in den Reihen der Opposition: „Hätte es sich nur um ein Preßvergehen gehandelt, so würde man den De⸗ linquenten nicht haben entwischen lassen!“) Sofort sey seine ganze Habe in Beschlag genommen worden, und die Sache liege seitdem in den Händen des General⸗Prokurators. (Dieselde Stimme: „Das ist ganz gut! Aber weder der Kasstrer noch die entwendeten Fonds befinden sich in seinen Händen!“) Was die Caution betreffe, so wären allerdings nur 120,000 Fr. deponirt worden; Hr. Keßner habe nämlich, als er von Hrn. v. Villeèle eingesetzt worden, geäußert, daß er bei einem Gehalte von 15,000 Fr. unmöglich eine höhere Caution stellen könne; wolle man ihm 40,000 Fr. Gehalt bewilligen, so sey er bereit, 500,000 Fr. zu deponiren. Es sey ihm unmöglich gewe⸗ sen, fuhr der Minister fort, schon jetzt den eigentlichen Defekt ge⸗ nau zu ermitteln, wie solches auch nicht zu verwundern sey, wenn man bedenke, daß Herr Keßner jährlich 400 Mill. vereinnahmt und verausgabt habe; daß die Regierung diesem Beamten ein so großes Vertrauen geschenkt habe, sey eben so wenig zu ver⸗ wundern, da er überall für den unbescholtensten Mann gegolten und bei EIT“ Publikum im höchsten Ansehen gestan⸗ den habe. ies ergebe sich schon daraus, daß gleich nach sei— nem Verschwinden Leute zu ihm (dem Minister) gekommen wä⸗ ren und sich bereit erklärt hätten, den Defekt, wenn er nur 5 bis 600,000 Fr. betrüge, sogleich zu decken; auch sey sofort eine Subscription zu Gunsten des Herrn Keßner eröffnet wor⸗ den. Herr Salverte berief sich wiederholt darauf, daß das bereits im Dezember entdeckte Defizit die Verwaltung hätte vorsschtiger machen sollen. Herr von Schonen ließ sich ausführlich über das Entstehen dieses letzteren Defektes ver⸗ nehmen. Hr. Mauguin rügte es, daß der Baron Louis noch den ehemaligen Kassirer gleichsam in Schutz nehme; auch tadelte er, als ein böses Beispiel, die zu Gunsten dieses Letzteren von dem Syndikate der General⸗Einnehmer eröffnete Subscription. Er müsse sich umsomehr wundern, fügte er hinzu, daß der Mi⸗ nister sein Vertrauen dem Kasstrer bis zum letzten Augenblicke erhalten habe, da es ihm doch nicht habe unbekannt seyn können, daß Letzterer schon seit 7 bis 8 Monaten Geschäfte an der Börse gemacht habe und daß täglich 15 bis 20 Wechsel⸗Mäkler zu ihm gekommen wären, um sich seine Befehle zu erbitten und ihm über die Art und Weise, wie sie operirt hätten, Bericht abzustatten, so daß man schon oft auf den Gedanken gerathen wäre, daß jene Befehle nicht bloß von dem Kassirer ausgingen, sondern höher herabkämen. Hr. Humann wies auf die großen Schwierigkeiten einer Kassen⸗Revisson hin und behauptete, daß die Finanz⸗In⸗ spektoren kein Vorwurf treffe, da sie noch am Schlusse des vo⸗ rigen Monats die Kasse des Hrn. Keßner revidirt hätten. Auf wie hoch sich der Defekt eigentlich belaufe, werde sich erst bej der nächsten Verzinsung der Staatsschuld zeigen, da Hr. Keßner
Anleihe und das Anlehen der 120 Mill. empfangen habe; das Ereigniß sey ein Unglück; indessen sey kein Minister im Stande, einem solchen vorzubeugen, und dasselbe würde, wenn auch Hr. Keßner eine Caution von einer halben Million gestellt hätte, deshalb nicht minder stattgefunden haben. Der Graf Dela⸗ borde hielt es für höchst fehlerhaft, daß die Reviston der Ge⸗ neral⸗Staats⸗Kasse, statt alle 14 Tage oder 4 Wochen, immer erst am Jahresschlusse stattfinde. Hr. Humann er⸗ wiederte, daß die Kassenreviston allerdings immer in bestimmten Zeiträumen stattfinde; daß aber zugleich auch die Finanz⸗In⸗ spektoren das Recht hätten, den Kasstrer unvorbereitet zu über⸗ raschen und die Reviston vorzunehmen; dies sey auch mit der Kasse des Herrn Keßner der Fall gewesen; was das angebliche
Operiren dieses Letzteren an der Börse betreffe, so halte er dies
gegen Quittung verschiedene Abschlagszahlungen auf die National⸗
für eine bloße Vermuthung, woron die Kammer keine Notiz nehmen dürfe. Der Finanz⸗Minister bemerkte aber, dies sey keine Vermuthung, sondern Wahrheit; indessen sey weder er noch irgend einer seiner Vorgänger der Meinung gewesen, daß man dieserhalb mißtrauisch gegen Herrn Keßner seyn dürfe; das gesammte Publikum habe Letzteren für einen ehr⸗ lichen Mann gehalten, und wenn er (der Minister) ihn entlassen hätte, so würde alle Welt über ihn hergefallen seyn. Nach einigen Gegenbemerkungen des Hrn. Mauguin er⸗ klärte noch der Großsiegelbewahrer, daß er gleich nach dem Verschwinden des Hrn. Keßner durch den General⸗Prokurator eine Kriminal⸗Untersuchung in der Sache habe anstellen lassen. — Die Berathungen über das Budget wurden sodann-bis zum nächsten Montag ausgesetzt, da der folgende Tag, wie gewöhn⸗ lich, den Bittschriften gewidmet war. „Paris, 28. Jan. Gestern arbeitete der König mit dem Präsidenten des Conseils und dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Nächsten Mittwoch, 1. Februar, wird in der Dianen⸗Gallerie der Tuilerieen ein großer Ball stattfinden, wozu 3000 Personen eingeladen sind. 1 Deer Herzog von Orleans hat der Gräfin von Flahault, als einer der Veranstalterinnen des heute im Saale der großen Oper stattfindenden Balles zum Besten der Armen, für sein Billet die Summe von 2000 Fr. übersandt. Derselbe Prinz hat dem Polizei⸗Präfekten zur Unterstützung und namentlich zur Spei⸗ sung der Armen eine bedeutende Summe zustellen lassen, welche die Behörde in den Stand setzt, den Rest des Winters hindurch täglich 2000 Portionen Reis unter dieselben zu vertheilen. Die Polizei⸗Kommissarien sind beauftragt, die Vertheilung dergestalt anzuordnen, daß die größtmögliche Anzahl von Armen daran Theil nehmen. Jeder Familien⸗Vater wird die für eine ganze Woche erforderliche Anzahl von Karten erhalten. lungen werden nicht auf den Polizei⸗Kommissariaten, sondern in den Wohnungen der Armen selbst geschehen. 1 „Der Temps sagt: „Die Verwaltung der Civilliste trifft, wie man versichert, die nöthigen Anstalten, um die Domain Rambouillet anzukaufen, falls die Pairs⸗Kammer das Amende ment der Deputirten⸗Kammer, wodurch diese Domaine von den Krongütern abgezweigt wurde, annehmen sollte.“”“ 1 Vorgestern wurde vor dem hiesigen Assisenhofe der Prozeß der Gazette de France verhandelt, deren Redacteur und Eigenthümer, Baron von Genoude, wegen mehrerer im Oktober v. J. in die⸗ sem Blatte erschienener Artikel des Angriffs auf die Rechte des Königs, so wie der Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regierung, angeklagt war. Dieser Prozeß hatte ein äußerst zahlreiches Auditorium herbeigezogen; unter den Anwesenden be merkte man „auch den Herzog von Fiz⸗James. Nach einigen, von dem Prästdenten des Gerichtshofes an den Angeklagten ge⸗ richteten Fragen über die Gründe, aus denen er einen der inkri⸗ minirten Artikel, der bereits am 10. Aug. 1830 erschienen sey, späterhin noch einmal wiederholt habe, trat der General⸗Advokat Herr Legorrec auf, um die Anklage zu behaupten, und ging zu diesem Behufe die angeschuldigten Artikel durch; das Vergehen der Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regierung suchte er insbesondere durch ein in der Gazette vom 28. Oktober enthaltenes Schreiben des Herrn Cottu zu konstatiren, worin es unter Anderem heißt: „Nie werde ich Euren König als König betrachten und ihm nur gehorchen, wie man einem schlechten Gesetze gehorcht, bis es aufgehoben worden ist. Der König meines Herzens und meines Verstandes, der König, den ich aus allen Kräften herbeiwünsche, ist Heinrich V.; nie werde ich einen anderen anerkennen, noch ihm dienen, und ich hoffe, daß Frank⸗ reich, über die Gefahr und Nichtigkeit Eurer Lehren aufgeklärt und eines Zustandes der Dinge müde, der ein Gemisch von Al⸗ bernheiten und Widersprüchen ist, sich bald um die einzige Fahne versammeln wird, die es in Frieden mit sich selbst und mit Eu⸗ ropa zu setzen vermag.“ Nachdem Herr Berryer, der Anwalt der Gazette, sein Plaidoyer gehalten, trat Herr von Genonde selbst zu seiner Vertheidigung auf und wiederholte die auch in den inkriminirten Artikeln aufgestellte Behauptung, daß nur die Zu⸗ sammenberufung der Generalstaaten und das allgemeine Stim⸗ men⸗ Recht Frankreich retten könnten, Hierauf erklärten die Geschwornen nach anderthalbstündiger Berathung den Angeklagten wegen Bekanntmachung des Schreibens des Herrn Cottu der Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regierung für schuldig, weshalb derselbe ungeachtet seiner Erklärung, daß er jenes Schreiben erst vier Tage später, nachdem es bereits in anderen Blättern erschienen sey und in diesen zu keiner Beschlagnahme Anlaß gegeben habe, von dem Gerichts⸗ hofe zu einmonatlicher Haft und zu einer Geldbuße von 500 Fr verurtheilt wurde. “ Die Advokaten Lavaur und Dupin der jüng. replicirten ge⸗ stern Herrn Hennequin vor dem hiesigen Tribunale erster Instanz der Erstere für die Baroneß von Feuchères, der Letztere für den Ferzoeg von Aumale. Der Gerichtshof vertagte hierauf die Sne, um über acht Tage den Adpokaten des Königs zu ren. 8 Ein Geistlicher der sogenannten Französtisch⸗katholi di che, deren Chef bekanntlich der Abbé Ehätel 6 8o- das Zuchtpolizeigericht geladen, weil er sich, mit Berufung auf seine priesterliche Würde, wiederholt geweigert hatte, den Dienst als National⸗Gardist zu verrichten; er wurde von dem Gerichte zu 5tägigem Gefängniß, einer Geldstrafe von 5 Fr. und in die Kosten verurtheilt, da die Sekte, zu welcher der Angeklagte, Na⸗ kein regelmäßiges Bestehen habe. unt Marquis von Puyvert, ehemaliger Lode gögegangen. 8 1 ie neuesten Lyoner Blätter enthalten ein Schreiben des dortigen Maire's, Hrn. Prunelle, 1g dieser vasigt, daß die Besorgnisse wegen Störung der Ruhe durch die Arbeiter gänzlich ungegründet seyen.
Im Journal du Havre liest man: „Ein Staatemann,
Die Verthei⸗