1832 / 44 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ersteren fallen zu lassen, von dem vierten jedoch nicht abzugehen. Hr. Dubois⸗Ayms, der ursprüngliche Proponent des 14. Ar⸗ tikels, schlug jetzt vor, auch diesen festzuhalten, da Niemand in Abrede stellen könne, daß durch die Annahme desselden den zahl⸗ losen Mißbräuchen, die bisher bei dem Albschlusse von Liefe⸗ rungs⸗Kontrakten stattgefunden, für die Folge vorgebeugt wer⸗ den würde. Der Baron Pelet wollte zwar die Gründe, wes⸗ halb die Pairs⸗Kammer jene Bestimmung verworfen (daß letz⸗ tere nämlich manchem gescheidten, aber unbemittelten Geschäfts⸗ manne den Eintritt in das Ministerium erschweren würde, in einem Rechnungs⸗Abschlusse aber überhaupt nicht an ihrem Platze sey), nicht gelten lassen, glaubte aber doch, daß man besser thue, darauf zu verzichten, als sich in die Nothwendigkeit zu versetzen, den betreffenden Entwurf noch einmal an die Pairs⸗Kammer zu verweisen. Hr. Salverte erklärte, daß die Deputirten⸗Kam⸗ mer sich um die Gründe der Pairs⸗Kammer gar nicht zu kümmern, sondern bloß zu untersuchen habe, ob sie ihrerseits den betreffenden Artikel für gut halte oder nicht; wäre er gut, so dürfe man sich aus persönlichen Rücksschten nicht von der An⸗ nahme desselben abhalten lassen; es gebe mehr als ein Beispiel, wo fähige Männer arm in das Ministerium eingetreten und arm aus demselben ausgeschieden wären, ohne sich Einrichtungsgelder bewilligen zu lassen; er kenne einen Minister, der noch unlängst auf diese Gelder verzichtet habe, wäͤhrend andere sie erhoben hät⸗ ten; es sey Herr Dupont v. d. Eure. Der Königl. Commiffair, Herr C. Dupin, suchte die Verwerfung der obigen 3 Artikel Seitens der Pairs⸗Kammer durch die Ungehörigkeit derselden in ei⸗ nem Rechnungs⸗Abschlusse zu rechtfertigen. Herr von Trach verthei⸗ digte dagegen die Ansschten der Deputirten⸗Kammer; „ich muß mich wundern,“ fügte er hinzu, „daß man uns von gewissen Konvenienzen spricht, die zwischen beiden Zweigen der gesetzgebenden Gewalt beobachtet werden müßten. Nicht durch Höflichkeit fördert man das Interesse des Landes. Was mich weuigstens betrifft, so ist mir eine Ersparniß von 5 Centimen bei weitem lieber, als alle Artigkeiten von der Welt.“ Der Handels⸗Minister be⸗ merkte, daß es sich hier um eine Unadhaͤngigkeits⸗Frage zwischen beiden Kammern handle; es scheine ihm daher, daß der vorige Redner sich ein wenig von den parlamentarischen Gebräuchen entfernt habe, indem er das Verfahren der Pairs⸗Kammer in dem vorliegenden Falle angefochten habe; denn beide Kammern hätten in gleichem Grade das Recht, eine gesetzliche Bestimmung anzunehmen oder zu verwerfen; wollte man diesen Grundsatz nur einen Augenblick verkennen, so würden die Staatsgewalten nicht mehr unabhängig von einander seyn, und der Gang der Reprä⸗ sentativ⸗Regierung würde gehemmt werden. Die allgemeine Berathung wurde hierauf geschlossen. Im Laufe der Diskussion über die einzelnen Artikel machte der Handels⸗Minister noch einen zweiten Versuch, die Annahme des 14ten Artikels zu hin⸗ tertreiben; er bemerkte nämlich, daß es in Kriegszeiten unmög⸗ lich seyn würde, alle Lieferungs⸗Kontrakte mit dem Mindestfor⸗ dernden abzuschließen, indem durch eine solche Oeffentlichkeit die Pläne der Regierung verrathen werden würden. Hr. C. Dupin unterstützte diese Ansicht, wogegen Hr. Dubois⸗Aymé be⸗ merkte, daß der 2te §. des von ihm vorgeschlagenen Artikels (er lautet also: „Von der gegenwärtigen Bestimmung sind diejeni⸗ gen Kontrakte ausgeschlossen, auf welche dieselbe nicht ohne Nach⸗ theil für den Dienst und für die gute Anfertigung der Arbeit angewandt werden könnte;“) jenen Einwand vollkommen bdesei⸗ tige. Der Handels⸗Minister hatte sich im Laufe sei⸗ ner Rede unter Anderem auf die Schlacht von Marengo, so wie auf die Expedition nach Aegypten, derufen, die beide mit dem größten Geheimnisse vorbereitet worden wären, was bei einem öffentlichen Abschlusse der Lieferungs⸗Kontrakte nicht hätte geschehen können. Hr. Mauguin erwiederte, daß, wenn erst das Ministerium eine Expedition nach Aegypten unter⸗ nommen oder einen Sieg von Marengo errungen haben werde, es auch gewiß seyn könne, eine Indemnitäts⸗Bill zu erhalten. (Gelächter.) Der obgedachte Artikel wurde hierauf mit ziemlich starker Stimmenmehrheit angenommenz eben so der 15te, we⸗ gen der Einrichtungs⸗Gelder der Minister. Der ganze Gesetz⸗Ent⸗ wurf ging sodann mit 264 gegen 36 Stimmen durch. Es fragt sich jetzt, ob die Pairs⸗Kammer ihn nicht ihrerseits wieder än⸗ dern wird. Am Schlusse der Sitzung beschäftigte die Ver⸗ sammlung sich noch mit der Proposition des Herrn Roger, künf⸗ tig in wichtigen Fällen die Ehe zwischen Schwägern und Schwä⸗ gerinnen zu gestatten. Zwei Amendements der Herren Poulle und Cabet wurden verworfen und die Proposltion in der ursprüng⸗ lichen Abfassung mit 160 gegen 71 Stimmen angenommen. Am nächsten Montag sollte die Berathung über das Budget, und namentlich über das Amendement der Herren Bousquet wegen der Reviston aller seit dem Jahre 1814 bewilligter Penslonen, fortgesetzt werden.

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Paris, 5. Febr. Der Spanische Botschafter, Graf v. Ofa⸗ lia, der Herzog v. Broglie und der Präsident der Pairs⸗Kammer, Baron Pasquier, hatten gestern Privat⸗Audienzen bei Sr. Ma⸗ jestät. Vorgestern f atteten Ihre Majestät die Herzogin von Bra⸗ gança, Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Herzogin von Leuch⸗ tenberg und Donna Maria da Gloria der Königl. Familie einen Besuch ab. b

Hiesige Blätter melden nach einem auf außerordentli⸗ chem Wege hier eingegangenem Privatschreiben aus Madrid, daß Ihre Majestät die Königin von Spanien am 30. Januar von einer Peinzessin glücklich entbunden worden sey.

Der Temps meldet: „Die mit der Prüfung der von der Pairs⸗Kammer zu dem Gesetz⸗Entwurfe über die Verbannung Karl’'s X. gemachten Amendements beauftragte Kommisston hat ihre Arbeit nach langen und lebhaften Erörterungen beendigt. In dem ursprünglichen Gesetz⸗Entwurfe der Deputirten⸗Kammer hieß es: Der Ex⸗König Karl u. s. w. sind auf ewige Zeiten von dem Französischen Gebiete verbannt; die Pairs⸗Kammer hat be⸗ kanntlich den Ausdruck „Ex⸗König“ gestrichen und aus der „ewi⸗ gen Verbannung“ eine „Gebiets⸗Untersagung“ gemacht. Kommission der Deputirten⸗Kammer will nunmehr als Auskunfts⸗ Mittel flatt des bezeichnenden Wortes „Ex⸗König“ vorschlagen: „Karl X., durch die Akte vom 7. August 1830 des Thrones entsetzt“ und statt der ewigen Verbannung „ewige Gebiets⸗ Untersagung“ vorschlagen.“

Der Deputirte Herr Sappey erklärt in den Zeitungen, daß durchaus kein Mitglied seiner Familie bei den letzten Unruhen verhaftet worden, und daß, wenn eine der festgenommenen Per⸗ E sih für seinen Verwandten ausgebe, diese Behauptung falsch sey.

Herr v. Castelbajac zeigt in der heutigen Gazette de France an, daß die Nachricht von der Verhaftung seines Seecretairs in

der Necht vam zsten. hef deh. ven d. M. würchans ungeseündet Die Ansicht dieser Beamten in Bezug auf den Traktat soll sich auf

sey, da er nie einen Secretair 5. habe. Vorgestern Abend flellte die Polizei bei Herrn v. Boisbertrand, den bekannten ehe⸗ maligen Deputirten der rechten Seite, eine Haussuchung an, fand aber nichts, was denselben hätte compromittiren können.

Die

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Gestern sind, in Folge der vom Instructionsrichter erlassenen Verhaftsbefehle, ein ehemaliger Gendarm, Namens Maziere und zwei andere Individuen, Barbau, Vater und Sohn, festgenommen worden; der Vater war Pollizei⸗Beamter unter Herrn Delavau. Die Verhafteten sind der Falschwerberei angeklagt.

Die gerichtliche Untersuchung über das Komplott in den Thürmen der Notre⸗Dame⸗Kirche ist ihrer Beendigung nahe; die in den Thürmen verhafteten Individuen befinden sich noch immer in Haft; vier andere, der Theilnahme an diesem Komplott ver⸗ dächtige Personen sind nachträglich verhaftet worden.

Der hiesige Asstsenhof sprach gestern den Redakteur des neuen Journals „l'Opinion“, Biondeagu, der des Angriffs auf die verfassungsmäßigen Rechte des Königs und der -iufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regtierung beschuldigt war, von beiden Anklagen frei.

Den neuesten Nachrichten aus Brest zufolge, sind die dort bei einem Einbruche ertappten drei Indiorduen zwei gewesene Galeeren⸗Sklaven und der Sohn eines solchen: ste sagen aus,

rauben.

Jan. den Lieutenant Delamotte, Ritter dese Inli⸗Kreuzes, we⸗ gen Gebrauchs eines falschen Attestes, um den Lieutenants⸗Grad zu erhalten, und wegen unrechrmäutgen Trazens des Kreuzes der Ehrenlegion, zu 5 jähriger Eisenstrafe.

Paris, 5. Febr. Der Zwiespalt zwischen den bei⸗ den gesetzgebenden Kammern, der schon bei mehreren Gelegenhei⸗ ten an das Licht trat, nimmt jetzt durch die in der gestrigen Sitzung der Wahl⸗Kammer erfolgte Verwerfung der von der Pairs⸗Kammer in dem Rechnungs⸗Abschlusse für 1829 vorgenom⸗ menen Veranderungen eine ernstere Gestalt an und würde, bei längerer Fortdauer, das Repräsentativ⸗System in seinem Inner⸗ sten angreifen. Die Pairs behaupten, das Recht sey auf ihrer Seite, indem sie aus dem Rechnungs⸗Abschlusse nur einige dem⸗ selben gänzlich fremde und also auch nicht in denselben gehörige Bestimmungen eliminirt hätten, um die Gesetzgebung vor Ver⸗ wirrung zu bewahren; andererseits läßt sich gegen die Nüttzlichkeit und Zeitgemäßheit der von der Deputirten⸗Kammer gemachten und jetzt von ihr aufs Neue bestätigten Amendements nichts ein⸗ wenden. Von minderer Bedeutung als dieser Konflikt üder den Rechnungs⸗Abschluß ist die fast einstimmig in der Pairs⸗Kammer erfolgte Verwerfung der Salverteschen Proposttion, welcher zufolge alle in einer Sesston unbeendigt gebliebene Arbeiten der Kam⸗ mern beim Beginn der nächsten ohne Weiteres wieder auf⸗ genommen werden sollten. Tages zuvor hatten zwei Panes⸗Ver⸗ sammlungen stattgesfunden: die eine beim Herzog von Beoglie, die andere bei einem der neu ernannten Pairs; in beiden Ver⸗ sammlungen wurde die Verwerfung der Proposttion, die man als einen Angriff auf die Königl. Prarogative betrachtete, beschlos⸗ sen. Die Verhaftungen dauern noch immer sort und treffen Individuen aller Klassen und Parteien. Der Instructionsrichter Zangiacomi leitet die Untersuchung; wie man versschert, haben auch in den westlichen Departements einige Verhaftungen von Wichtigkeit stattgefunden. Eine Anzahl der in der Nacht vom 1sten auf den 2ten d. M. verhafteten Perso⸗ nen ist bereits nach dem ersten Verhöre wieder frei ge⸗ lassen worden; sogar von einigen der in der rue des Prouvaires Festgenommenen soll sich erwiesen haben, daß sie an demselben Abende erst durch ein Handgeld angeworben worden waren und lüber das eigentliche Vorhaben der Verschworenen in völliger Un⸗ wissenheit schwebten. Für den 13ten d. M. wird der Ausbruch eines neuen Komplotts angekündigt. Die mit der Feststel⸗ lung des Keßnerschen Defekts beauftragte Untersuchungs⸗Kommis⸗ sion wird sich morgen, so wie am nächsten Mittwoch und Freitag, versammeln, um sich ihres Auftrags zu entledigen.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Si zung vom 2. Febr. (Nachtrag.) Lord Wynford ließ sich im Verlaufe seines Antrages über die Russisch⸗Holländische An⸗ leihe noch in nachstehender Weise vernehmen:

„Wenn Holland, und es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß der Hollaͤndische Monarch ebenfalls die ausgezeichnetsten Rechts⸗ gelehrten seines Landes um Rath gefragt hat wenn Holland sich nicht fuͤr verpflichtet haͤlt, seinen Antheil an der Schuld ferner zu bezahlen, warum sollte es England? Holland fuͤhlt, und mit Recht, daß ihm mit Belgien die Mittel geraubt worden sind, seinen An⸗ theil an der Schuld zu zahlen. In der That war in dem Augen⸗ blick, wo ihm die Festungen genommen wurden, Holland von seiner Verpflichtung befreit, und eben so unbestreitbar ist es England. Ich erinnere Eure Herrlichkeiten an ein Beispiel, welches ihnen noch gegenwaͤrtig seyn muß, wo das Britische Parlament den Grundsatz anerkannt hat, daß ein Souverain de jure nicht dieselben Verpflichtungen habe, wie ein Souverain de facto. Zu der Zeit, als der Koͤnig von England darauf Anspruch machte, de jure Souverain von Nord⸗Amerika zu seyn, und einen Krieg fuͤhrte, um sich wieder im Besitz der Sou⸗ verainetaͤt de facto zu setzen, wurde ein Gesandter der Regierung der damals in Aufruhr begriffenen Kolonieen in den Tower gewor⸗ fen und des Hochverrathes angeklagt. Er richtete eine Bittschrift an das Unterhaus, worin er sich als den ehrenwerthen Thomas La⸗ wrence, Gesandten der vereinigten Staaten von Amerika, zu er⸗ kennen gab, um als Kriegs⸗Gefangener und nicht als Rebell be⸗ handelt zu werden, da die Regierung, deren Repraͤsentant er sey, durch den Koͤnig von England anerkannt worden waͤre, indem er mit derselben einen Traktat zum Austausch der Gefangenen abge⸗ schlossen habe; durch diesen Traktat sey das, was fruͤher ein Auf⸗ ruhr gewesen, in einen Buͤegerkrieg verwandelt worden, der unter deuselben Grundsaͤtzen wie ein Krieg zwischen Nationen ge⸗ fuͤhrt werden muͤsse. Nachdem die Bittschrift vorgelegt worden war, faßte das Haus, auf den Antrag des Herrn Burke, den Beschluß, daß Herr Lawrence nicht de sfacto als ein Unterthan des Koͤnigs von England betrachtet werden koͤnne; und er wurde demgemaͤß

de facto, selbst wenn er ein Usurpator war, alle Vortheile der Trak⸗ taten genoß, welche andere Staaten mit dem Koͤnige de jure abge⸗

Heinrich aus dem Tower zog und ihn fuͤr eine kurze Zeit auf den Thron setzte, fuͤhlte sich der Herzog von Burgund verpflichtet, die

dern mehr auf deren faktischen Besitz der Souverainetaͤt Ruͤcksicht nehmen. Und so muß auch der Traktat von 1815 ausgelegt werden. Wenn Holland auch noch de jure die Souverainetaͤt uͤber Belgien besitzt, so hat dieselbe doch de facto aufgehoͤrt, und demgemaͤß muß auch die fuͤr diesen Fall festgesetzte Bestimmung des Traktates in Kraft treten. Es ist

Sge ich; Frage sey. Waͤre dies der Fall, warum haben sich denn te Minister an die rechtsgelehrten Beamten der Krone gewendet?

Ruͤcksichten der Billigkeit gegruͤndet haben. Dies kann ich aber kaum glauben. Wenn Billigkeitsgruͤnde vorhanden sind, welche Rußland berechtigen, noch ferner jene Zahlungen zu verlangen, so war dies kein Gegenstand, der der Beurtheilung der Beamten uͤber⸗

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lassen werden mußte.

zuvörderst zu beweisen, daß der vorliegende Fall keineswe 11

das Forum der zwölf Richter gehöre, und ging sodann Uin s

ihre Absicht sey gewesen, die Kasse der Marine⸗Inval den zu be⸗ gender Weise auf den Segenstand selber ein:

Das Kriegsgericht in Clermont⸗Ferrand verurthellte am 28.

fange unserer Verpflichtung I Rußland giebt, als mein ee

von Hollan

aus dem Tower entlassen. Es hat sich oft begeben, daß ein Koͤnig

schlossen hatten. So, als der Graf von Warwick den ungluͤcklichen 8 so wuͤrdet Ihr ihn nicht allein dem Geiste und dem Buchine

Vertraͤge aufrecht zu erhalten, welche er mit Eduard 1V. asgeschlossen hatte. Ich fuͤhre dies nur als ein Beispiel an, daß die Monar⸗ chen nicht immer streng auf die Rechte anderer Monarchen, son⸗- billigt haben, ist gewiß; ich selbst habe mich demselben g widersetzt. Aber wenn das Land durch den Traktat gehundan,

gesagt worden, daß dieser Gegenstend keine

Ihren Herrlichkeiten vorgelegt worden sey, gesehen und

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Gelche Ruͤcksichten kennten Gewicht zah wenn man das Parlament aufforderte, unter den veraͤnderten nn faͤnden ein neues Gesetz zu erlaseen, und man haͤtte Rücksan der Art dem Parlamente nicht vorenthalten muͤssen.“ t

Nachdem der Redner noch darzuthun gesucht hatte, daß, wenn sich in diesem Falle lediglich um die Auslegung eines bestehende Traktates gehandelt hätte, man sich auch nicht an die richterch Beamten der Krone, sondern an die zwölf Richter von Engl hätte wenden müssen, drückte er noch am Schlusse den Wunsch aus, daf sich der Peinz Leopold König von 8. gien und nicht König der Belgier nennen möchte; er e diese neumodische Art die Könige zu benennen nicht. Der 1, genwärtige Französische Monarch habe das Beispiel gegeden v dem er den Titel König der Franzosen angenommen hade nen Namen, der ihm (Lord Wynford) wegen der Umnände n ter denen er zuerst angenommen worden, im höchsten Grade 1 haͤßt sey. Der Lord⸗Kanzler suchte (wie bereus erwah

1-

„Der Traktat von 1815 setzte fest, daß Großbritanien und hi— land jedes 25 Mill. Gulden an Rußland zahlen sollten, Zin und Amortisation so lange bis die ganze Summe getilgt se wuͤrde. Die Verhandlung war aufrichtig und freiwillig von 8 ten Englands und zwar aus Ruͤcksichten, welche von Rußland fuͤllt woͤrden sind. Ich bitte auf diese Thatsache besonders zu e ten; erstens weil sie ein großes Licht auf den 3ten Art, die sgh nannte schuͤtzende Klausel wirft, und zweitens weil sie eine richnae und staatsrechtlichere Ansicht von der Beschaffenheit und dem Ug und gelehrter Freund in dem Eifer seines Beweises oder in der Hitze seiner Declamation entfaltet hat. nth hier besonders den Theil der Rede, in welchem mein ag und gelehrter Freund auseinandersetzt, wie viel Vergnügen“ ihm machen wuͤrde, 2 Millionen zu retten, und wie er sich dadun fuͤr einen bei weitem besseren Oekonomisten haͤlt, als Andere, wel mehr von ihren Bemuͤbungen auf diesem Wege spraͤchen. wuͤrde sein Entzuͤcken uͤber diesen großen oͤkonomischen Fund hi len, wenn sich derselbe mit feierlich eingegangenen Verpflichtun vertruͤge. Es darf nicht vergessen wer en, daß Rußland seln quivalent gegeben, und seinen Theil der uͤbernommenen Vetzin lichkeiten erfuͤllt hat. Der Traktat dezog sich auf den Vertrag 13. August 1814, und es muß daher der Inhalt dieses ganzen Vermm

enau im Auge behalten werden. Wenn z. B. mein edler und gelehn Freund der Festungen erwaͤhnt, so gedenkt er nicht im Entfernieseng Kosten, welche Rußland gehaht hat, um die Abtretung und in zufriedenstellende Erledigung der Niederlaͤndischen Angelegenhein und die Vereinigung Belgiens mit Holland zu bewerkstelligen. en andere und vielleicht weit hoͤhere Ruͤcksicht war die Trennung e Belgischen Provinzen von Frankreich. Mein edler und gelchre Freund hat einer anderen von den Lords Liverpool und Eaftlleren aufgestellten Ruͤcksicht erwaͤhnt daß naͤmlich die Verpficchtun jene Summe zu bezahlen, Rußland ein Interesse gaͤbe. Die Urvear letzlichkeit Belgiens zu beschuͤtzen. Gegen wen sollte dieselbe schuͤtzt werden? Gegen Frankreich. Kein anderes Laud kam e Abfassern jenes Traktates in den Sinn. Aus diesen Vorderstie ziehe ich zwei Schlußfolgen Erstens daß Rußland seine Verysi tungen erfuͤllt hat, und zweitens daß alle jene Arrang ements n Anfang bis zu Ende gegen Frankreich gerichtet waren. Wenn Nih land nichts sonst gethan haͤtte, als daß es die Integritaͤt Belgie in den leßten 15 Jahren geschuͤtzt, so wuͤrden Viele es dadun fuͤr hinreichend berechtigt halten, die ihm durch den Traktat zun sicherte Summe noch fernerhin zu verlangen. Ohne zu N. tern seine Zuflucht zu nehmen, welche die voͤlkerrechtlichen Gle nicht kennen, oder zu solchen, welche vielleicht etwas mehr hah wissen, muß auch jede nicht gelehrte Person zugeben, ha eine Partei, die das von ihr Verlangte erfuͤllt hat, vo der anderen die festgesetzte Entschaͤdigung fordern darf. Dies nicht allein der Lehrsatz des gewoͤhnlichen Verstandes und der Ue nunft, sondern auch der eagg; technische Grundsatz der Public sten. In dem Rußland gegebenen Versprechen befand sich inde eine schuͤtzende Klausel fuͤr England, und von diesem Vorkehtl oder dieser Ausnahme haͤngt die vorliegende Frage hauyptsächle ab. Die Worte jener Klausel sind folgende: „„Die besagten zah lungen u. s. w. sollen aufhoͤren und beendigt seyn, wenn der sitz und die Souveratnetaͤt Belgiens zu irgend einer Zeit von Souverainetaͤt der Niederlande getrennt oder ihr genommen ne den, bevor die ganze Summe bezahlt ist.“"“ Die deruͤhmtäte Voͤlkerrechtslehrer Hugo Grotius und Vatell sind der Meinun daß, wenn man unter unvorhergesehenen Umstaͤnden allgemah und vielleicht zweideutige Worte auszulegen gezwungen wstd, urspruͤnglichen Ansichten der kontrabirenden Parteien nie Acht gelassen werden duͤrfen. Belgien ist von Holland getra worden; aber es ist nicht an Frankreich gekommen, es ist ein und vtang ger Staat geworden. Frankreich war die Macht, welche! Parteien damals allein im Auge hatten, und wenn man te See und Wegnehmen sprach, so meinte man Trenna und Wegnehmen von Frankreich. Wenn man behan tet, daß das, was mit Belgien vorgefallen ist, einer von den öile sey, an die man bei oben erwaͤhntem Vorbehalte gedacht habe, n ich leugne, so bemerke ich dagegen, daß die allgemeinen Gesehe!. die Errichtung neuer Staaten beruͤcksichtigen; sie setzen voru daß Koͤnigreiche bleiben, wie sie sind, mit Ausnahme von Gecle Abtretungen. Sie beruͤcksichtigen eben so wenig neue Staaten,“ Revolutionen in alten. Durch das hier Angefuͤhrte hoffe ich h wiesen zu haben, daß der Traktat einer liberalen und keiner vil lichen Auslegung unterworfen werden nsg. aber auch selbst strengster Becücchtigung der Worte bestreite ich, daß die Minss einen anderen Weg, als den eingeschlagenen, befolgen konnten Der Redner untersuchte demnaͤchst die Frage, in wie weit die in Belgien bestehende Souverainetaͤt den Traktat von 1815 0 kraͤfte und bemerkte, daß, wenn jene Souverainetaͤt auch von bm land anerkannt worden, dies doch von Seiten Rußlands noch 1 der Fan sey, und schon deshalb der Artikel, welcher die mebreen ten Zahlungen feststelle, in voller Kraft bleiben muͤsse. „Ich nicc wohl wissen“, fuhr der Lord⸗Kanzler fort, „was man gesagt baͤbenmün wenn die Regierung anders sesantele haäͤtte. Wuͤrde man nichtüd den abscheulichsten Treubruch geschricen, und was wuͤrde man un

vielme

von der Eifersucht und dem Haß gegen jene große Macht gesoroae

haben? Wie oft wuͤrde nicht gesagt worden seyn: waͤre 66, n- Frankreich, dann wuͤrden die Minister das Geld wohl bezahlt hite

ie Dienste Rußlands fuͤr die allgemeine Sache, wuͤrde es geheste haben, sind vergessen, und man betrachtet es, wie den allgemen

Feind Die edlen Lords gegenuͤber wuͤrden nicht unterlassen hate

Euer Traktat; wenn es der Eurige vem

zu sagen; „„Es ist nicht nach ausgefuͤhrt, sondern Ihr wuͤrdet auch nicht daran gema und gedreht und besonders wuͤrdet Ihr denselben liberal ausag, und Mittel gefunden haben, die Zahlung zu rechtfertigen.“

wir den Traktat nicht gemacht und seine Bestimmungen sa

wenn die Verpflichtung fortdauert, so verhuͤte Gott, da wm

Meinung von der tznin cmse gtc des Vertrages irse

Einfluß auf mein Urtheil, ob d noch ekistire!

e Verpflichtun nicht, Außern solle“ pflichtung

Der Lord⸗Kanzler ließ sich unter dem lauten Becfalg

Hauses nieder. Nach ihm nahm Graf von Eldon da

und erklärte, daß er den Antrag seines edlen Freundes, bever

gebilh

habe. Er halte sich aber füͤr verpflichtet, zu sagen, daß a seinem Eintritt in das Haus, den Gegenstand reiflicher übe

semer N.9l

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h Gesinnung im Lande mit der Ansicht des Sir Henry

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ge, und es ihm doch dünke, daß der Antrag zu weit gehe. Er nnere sich keines einzigen Falles, in dem man die Richter be⸗ lut habe, um sich zu vergewissern, ob das Verfahren der Mi⸗ er den Gesetzen gemäß sey. Er wünsche daher, daß sein edler und auf den Antrag, wie er jetzt abgefaßt sey, nicht be⸗ n möge. Im Uebrigen aber müsse er bemerken, daß, ee Ansicht nach, das Verfahren der Minister bei Zah⸗ g jener Summen das tadelnswertheste seh, was nur gals vor das Parlament gebracht woden wäre. Er gebe datz die Regierung verpflichtet sey, den Frieden in nepa aufrecht zu erhalten, und daß sie unter schwierigen Um⸗ den auf eigene Verantwortlichkeit handeln müsse. Wenn über Gelezenheit hatte, sich an das Parlament zu wenden, es ihre Pfl’icht, um eine Indemmitate⸗Bill nachzusuchen.

ge Traktat sey dem Parlamente vorgelegt worden, und das lsment habe genehmigt, daß eine gewisse Sache geschehen

,es habe den Traktat in einer gewissen Ausdehnung ange⸗ umen, und die usführung desselben so lange genehmigt, wie

Aland und Belgien vereint und nicht get ennt seyn würden. 1 auch keinen Schaden thun. kannt; er ist ein Freund Irlands und kein Unruhestifter; und so n innige Antwort darauf: zu berücksichtigen, was vom Parla⸗ Das Par⸗

lange diese Bedingung bestanden, sey Großbritanten zur dung verpflichtet gewesen. Die einzige Frage sey, was die fulve Regierung mit dem Parlamente zu thun habe?

nte in Bezug auf den Traktat verfüügt wordem sey. gent habe damals gesagt: So weit sollt Ihr gehen und nicht ser. Lord Wynford erklärte hierauf, daß er sich durch Bemerkungen seines edlen und gelehrten Freundes veranlaßt ze, seinen Antrag zurückzunehmen.

2 Unterhaus. Sitzung vom 3. Febr. Viele Bitt⸗ isten wurden überreicht, unter denen sich auch eine dem Hrn. unt anvertraute aus Manchester befand, worin nachgesucht ne, daß das Parlament nachträglich eine Untersuchung der 16. Auz. 1819 in Manchester stattgehabten traurigen Lluf⸗ n (des Gemetzels auf dem Petersfelde u. s. w.) anstellen e Hr. Hunt kündigte an, daß er selbst am 23, Februar n Antrag in dieser Hinsicht machen werde. Lord J. Rus⸗ jeigte eine besondere Bill zur Festsetzung der Granzen an, h welchen die Grafschaften, Behufs der künftigen Wahlen, heit werden sollen. Das Haus ging demmächst in den Aus⸗ üß zu fernerer Erwägung der Reform⸗Bill übder. Ein neues gendement zum 27sten Adsatz derselben wurde von Hrn. De⸗ on zemacht und hatte den Zweck, die Abschätzung aller Häu⸗ auf 5 Jahre unveränderlich festzusetzen. Lord J. Russell

ie, er sehe die Nothwendigkeit dieses Verlangens nicht ein

hmüsse sich ihm daher widersetzen. Sir Rod. Peel unter⸗ e das Amendement, weil es ihm wichtig erschien, die jähr⸗ wiederkehrenden Anlässe zu Aufregungen zu vermeiden. Hr. nison wollte es indessen zu keiner Abstimmung über sein indement kommen lassen und nahm es deshalb zurück. Nachdem der Ausschuß seine Arbeiten für heute beendigt t, nahm Sir R. Vyvyan das Wort und erklaärte, daß er sehr seltsam finde, dem Parlamente einen Traktat vorzulegen, nur theilweise ratificirt worden sey. Demnächst fragte er Minister der auswärtigen Angelegenheiten, ob er Hoffnung e, daß der Traktat auch von den drei Mächten der Konferenz, 1es bishet noch nicht gethan, rattficirt werden würde? Ferner, die Regierung Willens sey, in Gemeinschaft mit Frankreich ch einen noch abzuschließenden Vertrag auch dem Könige der derlande die Artikel des vorliegenden Traktates auf gleiche ise zu garantiren, wie man sie bereits dem Könige von Bel⸗ gatantirt habe? Lord Palmerston antwortete, daß es neunes Verfahren sey, auf die Tafel des Hauses einen Trak⸗ zu legen, der in der Einleitung ein Vertrag verschiedener icte genannt wird und doch nur von einigen dieser Mächte feit ist. Dies sey 3. B. mit der Wiener Kongreß⸗Akte der Ugewesen, die ein Traktat aller Mächte genannt, auf die ͤdes Hauses gelegt und doch erst zwei Jahre später von mien ratificirt worden sew. Der vorliegende Traktat sey, so ter die Großbritanische Regierung betreffe, vollständig und edeshalb dem Parlamente vorgelegt werden, damit es üben gutheißen könne. Nächstdem nehme er keinen An⸗ , binzuzufügen, daß er die stärksten Gründe habe, zu glau⸗ DOesterreich, Preußen und Rußland würden ebenfalls Ratificattionen bald austauschen. Was indessen die gein Bezug auf die Garantie betreffe, so dürfe er, als Mi⸗ rder Krone, sich nicht üder Maßregeln auslassen, die er, ocher, erst noch zu nehmen oder anzurathen gedenke, und kin Bezug auf einen Traktat, welcher noch nicht bestehe. Robinson fragte nun, ob England für die Bezahlung der schen Schuld, wie selbige durch den Traktat festgesetzt werde, gscaft leiste? Demnächst verlangte er auch noch nähere Auf⸗ ungen fiber die mit der Russisch⸗Holländischen Anleihe ver⸗ benen Umstände und erklärte, daß, wenn die Sache nicht kommen einleuchtend gemacht werde, er sich aller Geld⸗Be⸗ gungen im Finanz⸗Ausschusse widersetzen würde. Lord Pal⸗

ison erwiederte in Bezug auf den ersten Umstand, daß Eng⸗ durch den vorliegenden Traktat in keinem Falle zu einer ⸗Jahlung verpflichtet secyn würde. Hinsschtlich des anderen ganstandes weigerte er sich, für jetzt in näͤhere Erklärungen unechen. Die Dedatte hatte damit ein Ende. Seinen nüichen Antrag in Bezug auf die Niederländischen Ange⸗ sbüien wied Sir R. Vyvyan erst am nächsten Dienstage

kondon, 4. Febr. Gestern Abends sind vom auswärtizen Depeschen an Sir Charles Bagot, unseren Botschafter im , abgegange 1. nnber den Eintritt des Sir John Hodhonse in das Kabinet be⸗ 1 der Courier: „Die Umstande, unter denen Sir John sonse ins Amt getreten ist, siud für alle Betheiligten gleich . Graf Grey, indem er das Anerdieten machte, gab nenen Beweis seiner Aufrichtigkeit in der Sache der Re⸗ die sehr schmeichelhafte Mittheilung, welche Sir John üle von der hoͤchsten Person im Staate erhiett, zeigt, daß nsge Aufrichtiskeit von jener Seite’statefindet. Wir ver⸗ en jedoch, daß er, ungeachtet der Bereirwilligkeit, mit der kem eh enwerthen Baronet Aufklärungen lber die Politik sn mmette⸗ gab, und trotz der ausdrücklichen Versicherung, 1 omee nur im Fall eines Krieges vermehrt werden würde, 85 das Amt anzunehmen, bis ihm einige der aältesten . aus der City von Westminster, welche er im Parla⸗ 8 eriritt, versicherten, es sey ihr Wunsch, daß er wmt annehmen möchte. Die Wahl des Sir John Hob⸗ zu einem Posten, der so viel Tatent erfordert, war viel⸗ er einzige Umstand, der das Land über den Verlust des earh Parnell zufrieden stellen konnte. Da die allge⸗

über

9 diese

die Russisch⸗Holländische Anleihe übereinstimmt, Ansicht der Grund seiner Entlassung ist,

so würde

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solche große Unzufriedenheit erregt haben, wenn man nicht über⸗

zeugt wäre, daß eine Meinungsverschiedenheit unter den Mini⸗ Als Mitglied des Un⸗

stern der Reform schädlich seyn würde. terhauses schlug Sir Henry Parnell den richtigen Weg ein; aber als Minister hätte er entweder mit seinen Kollegen stim⸗ men oder ihnen vorher seine Absicht, zu resigniren, anzeigen müssen.“

„Einem Gerüchte zufolge, wird der Marquis von Anglesea seinen Posten als Lord⸗Lieutenant von Irland niederlegen und den Grafen von Carlisle zum Nachfolger erhalten.

„Die Nachrichten aus Irland lauten fortwährend sehr un⸗ günstig. Man hält es jetzt für unumgänglich nothwendig, die bewaffnete Macht zu verstärken und Katholiken so wie Prote⸗ stauten zu entwaffnen. Der Courier sagt über diesen Gegen⸗ stand: „Von einigen Seiten ist der Vorschlag gemacht worden, in dieser Krisis denn eine Krisis ist es wirklich durch man⸗ cherlei Konzesskonen zur Wiederherstellung der Ruhe beizutragen und die Herren O'Connell und Shiel zu Aemtern zu befördern. Wir wollen nicht sagen, daß dies die beste Art sey, aber es würde Herrn Shiels Gerundsätze sind be⸗

sehr Herr O'Connell das letztere ist, so sind wir doch überzeugt, daß er auf die Leiden Irlands, die er zum Theil selbst verursacht hat, nicht ohne Thränen des Bedauerns blicken kann. Wir wünschen, daß ihm eine Gelegenheit gegeben würde, seinem Lande auf eine wirksame Weise als Freund und nicht durch Aufregung zu dienen.“

Zeitungen aus Rio⸗Janeiro enthalten ein Dekret zur Verhütung des Sklavenhandels, welches, wenn es gehörig aus⸗ geführt wird, alterdings geeignet scheint, demselben ein Jiel zu setzen. Es ist im Diario do Governo vom 13. November ent⸗ halten, von der Regentschaft im Namen des Kaisers Dom Pedro II. publizirt und enthält in 9 Artikeln im Wesentlichen Folgendes: Art. I. Alle Sklaven, die vom Auslande nach Brastlien kommen, sind frei. Ausgenommen sind diejen⸗ gen, die zur Mannschaft eines Schiffes aus solchen Län⸗ dern gehören, wo Sklaverei geduldet ist; und diejenigen, welche von fremdem Gebiete oder fremden Schiffen flüchten, und die auf Anforderung ihrer Herren herausgegeben werden sollen. Art. II. Diejenigen, welche Sklaven in Brastlien einführen, sind der körperlichen Züchtigung unterworfen, welche Art. 179 des Kriminal⸗Gesetzbuches für diejenigen bestimmt, die frrie Menschen zu Sklaven machen, und sollen außerdem 200,000 Rees für jeden einzeführten Kopf bezahlen, außer den Kosten der Rückfracht nach Afrika. Die Zurücksendung wird die Regie⸗ rung in der möglichst kurzen Frist dewerkstelligen, nachdem sie in Afrika einen Auufenthalt für solche Sklaven ausgemittelt haben wird. Art. III. Benennt diejenigen, die als Sklaven⸗Häaändler zu betrachten sind. Art. IV. Auf Sklaven⸗Schiffe, welche au⸗ ßerhalb Brastlianischer Häfen von Brastlianischen Fahrzeugen ge⸗ nommen werden, sind die Art. I. uno II. anwendbar. Art. V. Verfügt eine Belohnung für die Angeber von Uebertretungsfällen dieses Gesetzes. Art. VI. Bestimmt ein Gleiches in Bezug auf die Befehlshaber und die Mannschaft derjenigen Fahrzenge, wel⸗ che Sklavenschiffe aufbringen. Art. VII. Freigelassene, die nicht Brasslianer sind, sollen unter keinem Vorwande in Brasi⸗ lien zugelassen, im Uebertretungsfalle aber sofort zurückgeschickt werden. Art. VIII. Setzt eine Strafe für diejenigen, welche solche Freigelassene einführen, und eine Belohnung für die An⸗ geber fest; die erste von 100,000, die letzte von 30,000 Rees pr. Kopf. Art. IX. Der Ertrag der Geldstrafen wirdd, nach Abzug der Kosten für Belohnungen ꝛc., zur Errichtung von Findelhäu⸗ sern oder Hospitälern verwandt.

Briefe aus Bogota melden, daß Choco beschlossen hat, sich an Neu⸗Grenada anzuschließen, und daß die anderen Provinzen von Cauca diesem Beispiele folgen werden. Die Verfassung ist zum zweitenmale verlesen worden; sie enthält mehrere wichtige Veränderungen. Die Convention beschäftigt sich auch mit einem Gesetz über die öffentliche Schuld und mit einem anderen, wo⸗ durch mehrere Bestimmungen, die unter Bolivar's Diktatur auf⸗ gehoben worden sind, wieder hergestellt werden sollen.

Riederlande.

dem Haag, 7. Febr. Die heutige Staats⸗Cou⸗

rant pudlizirt in einer besonderen Beilage die Mittheilung, wel⸗ che (wie bereits zur Zeit gemeldet wurde) der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten am 1sten d. M. den beiden Kammern der Generalstaaten gemacht hat.

Folgendes ist demgemäß die Antwort auf die von Seiten der Londoner Konferenz unterm 4. Januar 1832 an die Bevollmächtigten Sr. Majestät des Kö⸗ nigs der Niederlande gerichtete Note; sie lautet, wie folgt:

„Da die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande sich gegenwaͤrtig in dem Stand befinden, im Namen ihres Monarchen die Mittheilung, womit Ihre Er⸗ cellenzen die Bevollmaͤchtigten der Hoͤfe Oesterreichs, Frankreichs, Großbritaniens, Preußens und Rußlands sie unterm 4ten d. M. beehrt haben, antworten Pflicht gemaͤß, dieser Aufgabe durch die gegenwaͤrtige Note. Als die Unterzeichneten von den 24 Artikeln, welche von JJ. EE. als Bedingungen eines definttiven Arrangements zwischen Hol⸗ land und Belgien festgestellt waren, Kenntniß genommen hat⸗

ten, erklaͤrten sie in ihrer Note vom 7 November v. J., daß 1 trachtet, eine lange Zeit;

lange? rigkeiten die oft besprochene Untersuchung darbietet? Od sie mit

sie, in Betracht der der Konferenz am 4. August uͤberreichten Vollmachten, wodurch sie ermaͤchtigt wurden, mit ihr einen Tren⸗

nungs⸗Traktat zwischen Holland und Belgien zu eroörtern, festzu⸗ stellen und zu unterzeichnen, und in Betracht der von ihrem Hofe erhaltenen Instructionen, bereit waͤren, die Modificationen zu er⸗ waͤgen, denen die oben erwaͤhnten 24 Artikel, den fruͤher angenom⸗ menen Grundsaͤtzen gewe⸗ unterworfen werden muͤßten. Seit dem 7. Nov. also gav die Niederländische Regierung ihre Meinung zu

Hof durch die am 10. Nov. von der Konferenz an dte Unterzeich⸗ neten gerichtete Note erfahren hatte, daß seine Ecklaͤrung nicht an⸗ genommen worden war, sah er sich zu seinem Bedauern in die trau⸗ rige Nothwendigkeit versetzt, die Mittheilungen, welche durch die

Nichtzulassung des allgemeinen Grundsatzes, auf den sie sich suͤtzten,

fuͤr jetzt unzeitig wurden, auf eine guͤnstigere Epoche zu verschteben. Die Eroͤrterung, welcher die Konferenz ihre Note und Denkschrift als Antwort auf die Denkschrift der Unterzeichneten vom 14. Dez. widmet, veranlaßt sie zu dem Glauben, daß sie diesesmal in der Wahl des Augenblickes gluͤcklicher gewesen sind, als zu der Zeit, wo sie jene Mittheilungen zum erstenmale machten. Jene Eroͤrte⸗ rung und die Erklaͤrung, womit die Konferenz dieselbe degleitet hat, daß sie wuͤnsche, die Meinung des Haager Kabinettes uͤber die 24

Artikel kennen zu lernen, sind eine guͤnstige Vorbedeutung von dem

Ausgange der Unterbandlung und geben einen neuen Beweis von der Ueberzeugung der Konferenz, daß die Stimme der Vermitte⸗ lung die einzige ist, welche dahin fuͤhren kann. Auch findet sich dieser Grundsatz schon in einem Schreiben des Franzöͤsischen Mini⸗

sters der auswaͤrtigen Angelegenhriten an Hrn. Bresson vom 1. Febr.

1831 ausgedruͤckt.

Es heißt darin: „„Die Londoner Konferenz ist

zu koͤnnen, so entledigen sie sich, ihrer

(nen? solche Fragen wird ohne reife Prüfung der Sache

Voraus bestimmt ist.

erkennen, daß die 24 Artikel Modiftcationen erforderten, und erklaͤrte emiger Zeit ein in Englischer Sprache verfaßtes Gesuch um Abo⸗

sich bereit, dieselben naͤher zu bezeichnen. Nachdem der Haager an abschlägigen Immediat⸗Resolution Sr. Majestät sind, wie ich

mit Sicherheit in Erfahrung gedracht habe, folgende Gründe

eine Vermittelung, und es ist die Absicht der Regierung, daß sie diesen Charakter nie verliere.““ Derselbe Minister sagte in einem Schreiben vom 1. Mäaͤrz 1831 an den Franzoͤsischen Bevollmaͤchtig⸗ ten in London: „„Die Konferenz ist weniger kompetent und weni⸗ ger aufgeklaͤrt zur Loͤsung einer Frage, bei der es sich lediglich um Privat⸗Interessen handelt, als zur der Fragen, die das Euro⸗ paͤische Interesse umfassen.“ Seit die insurrectionnelle Gewalt in Belgien dieselbe Aufnahme gefunden hat, wie die legitimen Rechte des Koͤnigs, nimmt der Niederlaͤndische Hof um so weniger Anstand, sich auf jenen Grundsatz zu berufen, da er sich jedes Schrittes enthalten hat, der in Bezug auf ihn den Zustand der Dinge auf irgend eine Weise haͤtte modificiren koͤnnen, und da er allen Handlungen unter Dritten fremd geblieben ist. Was den Lauf der Unterhandlungen be⸗ trifft, so theilt der Niederlaͤndische Hof die Meinung, daß der 4te §. des Achener Protokolles die Formen der Berathungen nicht festgesetzt; aber er hat die Ansicht nicht aufgeben koͤnnen, daß die Theilnahme der Bevollmaͤchtigten an den Zusammenkuͤnften, welche in jenem Paragraphen woͤrtlich ausgedruͤckt ist, ihre Gegenwart bei den Ver⸗ sammlungen jedenfalls bedingt, und besonders, daß kein Gegenstand ohne ihre Mitwirkung und Einwilligung vorbereitet, eroͤrtert und festgestellt werden kann. Selbst die wichtigsten Interessen der ver⸗ mittelnden Maͤchte koͤnnen um so weniger Anlaß geben, von jenem Grundsatze abzuweichen, da das erste Interesse der politischen Welt die Aufrechthaltung der Unabhaͤngigkeit und der freien Bewegung jedes einzelnen Mitgliedes des Velker⸗Systems ist. Die durch das Protokoll vom 4. November 1830 an den Gesandten des Koͤnigs er⸗ lassene Einladung, sich den Berathungen anzuschließen, scheint an⸗ zudeuten, daß zu jener Zeit die Konferenz dem Achener Protokoll denselben Sinn unterlegte, wie die Niederlaͤndische Regierung. Sicherlich ist der Haager Hof weit davon entfernt gewesen, sich dem Verdacht zu uͤberlassen, daß die Konferenz Holland kuͤnftig nur eine Titular⸗Stelle in der Europaͤischen Gesellschaft zugestehen wolle. Wenn die Unterzeichneten sich die Bemerkung erlaubt hahen, daß die 24 Artikel Holland hoͤchstens eine solche Stelle anweisen wuͤrden, so war diese Bemerkung auf die Ueberzeugung begruͤndet, daß die Konferenz ein solches Resultat nicht beabsichtigen koͤnne. Aber so guͤnstig die fremden Maͤchte, Freunde und Verbuͤndete auch ge stimmt seyn moͤgen, so urtheilt doch, der Natur der Dinge nach, jeder Staat sm besten uͤber die Combinationen, welche ihn betref⸗ fen, und uͤber seine eigene Lage; und es ist noch mehr die Pflicht der Niederlaͤndischen Regierung, sich in der ihrigen zu behauͤpten, als es die Befugniß der anderen Maͤchte ist, dieselbe zu achten. Di fuͤnf Hoͤfe, wird gesagt, finden sich auf eine unfreiwillige Weise noch einmal, wie im Jahre 1814, verpflichtet, uͤber die Zukunft un uͤber die Art der Exisfenz Belgiens zu entscheiden. Zu jener Zei aber war die Verpflichtung auf einen foͤrmlichen Traktat begruͤn det; der Wiener Traktat eristirte noch nicht, und es handelte nicht darum, jene Zukunft und jene Existenz auf Kosten der Una haͤngigkeit Hollands, seiner Finanzen, des freien Gebrauchs seine Fluüsse, Kanaͤle und seines Gebietes und auf Kosten der Patrimonial Guͤter des Hauses Nassau oder deren Aequivalent zu begruͤnden.“ (Fortsetzung folgt.)

Die beiden Königl. Prinzen werden, dem Vernehmen nach, noch im Laufe dieses Monats hier wieder erwartet. Zu Anfang oder gegen die Mitte des künftigen Monats wollen dieselben auf der Haide bei Reyen ein daselbst zu errichtendes Lager von 20,000 Mann auf demselben Punkte besichtigen, von wo aus im vorigen Jahre das Heer nach Belgien vorgerückt ist. Wie es heißt, werden auch Se. Majestat der König um diese Zeit wieder das Heer inspiziren. Die Nachrichten über den Gesund⸗ heitszustand der Truppen lauten sehr befriedigend.

Ein Verein in Harlem hat am Aten d. dem daselbst ver⸗ storbenen Dichter Bilderdyk in der großen Kirche ein Denkmal errichten lassen.

„In Herzogenbusch sind Mill. Gulden zu der neuen An⸗ leihe unterzeichnet worden.

Brüssel, 6. Febr. Gestern ertheilte der König dem Gene⸗ ral Desprez, Chef des Generalstabes, und dem General Billiard Privat⸗Audienzen.

Die neuesten Depeschen des Herrn van de Weyer enthalten, dem Vernehmen nach, nichts Anderes als die bereits bekannten Ratificationen. Seit dem Eingange jener Ratificationen fin⸗ det täglich Minister⸗Conseil statt.

Am vergangenen Mittwoch ist nach einer kurzen Krankheit der Graf von Namur d'Elzee verstorben. Er war taubstunmm und einer der bewundernswerthen Schüler des Abbé Salvan. Der Graf war voller Verstand und Kenntnisse. Er sprach meh⸗ rere Worte aus, obgleich er, was man öfter bei Taubstummen beobachtet hat, den Ton seiner eigenen Stimme nicht hören konnte. Er hinterläßt mehrere Kinder, unter denen ein Sohn der der letzte Sprößling der Grafen von Nannur ist.

bböööö

„Hannover, 7. Febr. Ein im heutigen Blatte der Han noöverschen Zeitung befindliches Privat⸗Schreiben aus Celle enthält in Bezug auf die Untersuchung wegen der Göttinger und Osteroder Unruhen unter Anderem Folgendes:

„Die Zahl der aus Göttingen, Osterode und der Umgegend hierher transportirten Gefangenen hat sich sehr bedeutend verren⸗ gert. Während der Monate Januar, Februar und Maͤrz v. J. war sie dis auf dreißig oder noch gar darüber gestiegen, aisch ersolgten im Laufe des verwichenen Sommers und Herbstes noch mehrfache Verhaftungen. Jetzt läßt sich die Anzahl der ge en⸗ wäctigen Verhafteten mit ziemlicher Genauigkeit auf etwa zu ölf

berechnen. Die Entlassenen gehören meistentheils dem Bür⸗ ger⸗ und Bauern⸗Stande an; die jetzt annoch Verhafteten wer⸗

den fast ausschließlich aus den gelehrten Ständen seyi. Die Untersuchung dauert nun schon ein Jahr; gewiß, für sich be⸗ ob fuür die vorliegende Sache zu muß der Ausgang lehren. Od und welche Schwie⸗

mehr Schnelligkeit, wie geschehen, habe betrieben werden kon⸗ muürb

der beantworten, welcher für Billigung oder Tadel schon im Mehrere der Verhafteten hatten vor

liton an den König gerichtet. Der auf diese Supplik ersolgten

binzugefügt: daß es für das gemeine Beste und für das wahre Wohl der getreuen Unterthanen von eben so hoher Wichtigkeit seh, daß das schwere Verbrechen des Aufruhrs gegen die Regierung und der offenen Weidersetz!ichkeit gegen die gesetzmäaßige Gewalt an denjenigen, die sich dessen schuldig gemacht, mit gebührender Strenge geahndet werde, als wie, daß eme richtige Würdigung der den Angeklagten zur Last fallenden Vergehen durch den Ur⸗

theilsspruch eines unabhängigen und unparteiischen Gerichtsdofes

zur öffentlichen Kenntmiß gelange. An Verwendungen Drit⸗ ter für die Angeschuldigten hat es gleichfalls nicht ermangelt. Der König hat auf solche, wie ich ebenmäßig aus guter Quelle weiß, erwiedert: daß Se. Maj. es mit Ihren heiligsten Pflich⸗ ten nicht vereinen konnten, den Lauf der Gerechtigkeit bei Ver⸗ brechen zu hemmen, die zu den schwersten und strafwürdigsten gegen die öffentliche Sicherheit gezählt werden müßten, und be⸗ schlossen hätten, erst dann, wenn der Grad des Verschuldens der