1832 / 47 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Hr. Partarrleu⸗Lafosse die Anklage behauptet, trat Hr. Thouret zu seiner eigenen Vertheidigung auf und stützte dieselbe vornehm⸗ lich darauf, daß der inkrimmirte Artikel nichts enthalte, was Herr von Cormenin nicht in seinen Briefen gesagt habe; letztere aͤher habe man aus Furcht unangetastet gelassen. echf hielt Herr Mauguin sein Plaidohyer zu Gunsten der „Revolu⸗ tion“ und begann dasselbe mit der Erklärung, daß er hier nicht als politische Person, sondern emzig und allein als Advokat spreche, der von dem Interesse der Vertheidigung beherrscht werde. Die Anklage näher prüsend, suchte Herr Mauguin dar⸗ zuthun, daß Herr Thouret em Recht gehabt habde, sein Verhör bekannt zu machen; die Instruction, so wie die Verhandlung eines Prozesses, seyen für die Oeffentlichkeit bestimmt, und indem Herr Thouret seine politischen Ansichten auseinandergesetzt hade,

sey er nur der Aufforderung des Instructionsrichters gefolgt. Er

(Herr Manguin) theile nicht die Anstchten seines Klienten; nur diejenigen Regierungen wären nach seiner Meinung von Dauer, welche die materiellen und moralischen Interessen der Volker brfriedigten; so unbegründet aber auch die Ansscht des Angeklagten seyn möchte, so bleibe sie immer nur eine Theorie, und sein Klient hade sich bei der Lluseinandersetzung derselben nicht an die polttischen Leidenschaften gewendet. „Forscht man nach unserem politischen Rechte, fuhr Hr. M. fort, so werden Sie unter der zweiten Dynastie die Wahl eines Königs finden und dann auch die zweite Dynastie vom Throne gestoßen und eine dritte, gleich⸗ falls durch die Wahl, an deren Stelle treten sehen. Dies ist das Recht der Franzosen in den Zeiten der Umwälzungen; in den langen Zwischenräumen zwischen diesen Zeitpunkten ist die Erblichkeit als Recht befolgt worden. In Frankreich gilt also in dem Augenblicke einer Revolution, und wenn das Haupt einer Dynastie sich erhebt, die Wahl, der gesetzlichen Ordnung aber das Prinzip der Erblichkeit; Wahl und Erdlichkeit sind also die Grundprinzipien des Französischen Staatsrechts. Im Mittelalter nahmen nur der Lldel und der Klerus, die damals allein freien Stände, an den Wahlen Theil; nachdem aber die Revolutton von 1789 alle Fran⸗ zosen frei gemacht hat, so ist die Frage, wer jetzt an den Wah⸗ len Theil nehmen soll, leicht zu beantworten. Lllle seit dem Be⸗ gimm der Revolution aufeinander gefolgte Constitutionen sind dem Volke zur Genehmigung vorgelegt worden; das politische Recht würde also, könnte man sagen, jetzt folgendes seyn: Ernen⸗ nung des Hauptes der neuen Dynastie durch die Repräsentanten der Nation, Ratification dieser Wahl durch das Land, und dann Erblichkeit des Thrones. Ich will die Vollmachten der Kam⸗ mern, die einen König und eine Charte gemacht haben, nicht untersuchen, weil ich vielleicht das Resultat herausbekommen könnte, daß das, was eine Majorität gemacht hat, von einer an⸗ deren Majorität wieder zerstört werden kann; eben so wenig will ich behaupten, daß diese Vollmachten durch den Drang der Um⸗ stände ertheilt worden seyhen; wenn man aber jene Ratisication des Geschehenen durch das Volk eingeholt hätte, so würden wir jetzt vielleicht einiger seyn; man hat es indessen nicht gethan, weil unsere Angelegenheiten von vorn herein schlecht geleitet wor⸗ den sind. In Folge dieser schlechten Leitung haben Sie gestern durch die Kammerverhandlungen erfahren, daß es noch nicht ein⸗ mal gewiß ist, ob wir eine Charte haben. Dies ist eine große Unordnung, denn wir haben allerdings eine Charte; die Sachen sind aber so übers Knie gebrochen worden, daß das Grund⸗ gesetz noch nicht einmal in das Gesetz⸗Bulletin ein⸗ gerückt worden ist. Doch die Liebe der Völker ist der sicherste Schutz der Throne; die neue Dynastie ist Herrin ihres Geschicks; sie befriedige die materiellen und moralischen Bedürfnisse des Volkes, und sie wird Bestehen haben.“ Nach⸗ dem auch der Baron v. Genoude zu seiner Vertheidigung ge⸗ sprochen und die Advokaten Hennequin und Berrhyer ihre Plai⸗ doyers für die Gazette und den Courrier de l’'Europe gehalten hatten, zog die Jury sich in das Berathungszimmer zurück und erklärte die Angeklagten auf alle vier vorgelegte Fragen für schuldig; sie wurden demgemäß jeder zu Zmonatlichem Gefäng⸗ niß und einer Geldstrafe von 3000 Fr. verurtheilt.

Die Raths⸗Kammer des Königl. Gerichtshofes hat gestern ihre Entscheidung üder das Napoleonistische Komplott abgegeben, we⸗

gen dessen gegen Ende des November v. J., wie man sich erinnern in Downingstreet gehalten.

wird, viele Personen hier verhaftet wurden; nur die Herren Mi⸗ randoli und Jabat wurden vor die Assisen verwiesen; hinsichtlich des Obersten Lennox aber erklärte der Gerichtshof, daß kein Anlaß zu einem Prozesse gegen ihn vorhanden sey.

Aus Toulon wird vom 3tsten v. M. gemeldet: Das Li⸗ nienschiff „Marengo“ ist von Algier hier angekommen, nachdem es in Maͤrseille 750 nach Frankreich zuruͤckkehrende Militatrs ausgeschifft hat. In Algier herrschte beim Abgange dieses Schif⸗ fes von dort (am 20. Dez.) vollkommene Ruhe; der in Oran kommandirende General Boyer aber wurde fortwährend von den Beduinen beunruhigt, die sich für alle von unseren Truppen ih⸗ nen zugefügte Verluste an ihm rächen wollen. Durch die Ver⸗

stärkungen, die der General Trobriant nach Oran führt, wird 1 M m seitdem die Cholera doch weiter gezeigt habe.

General Boher hoffentlich in den Stand gesetzt werden, die Be⸗ V „Den neuesten Privat⸗Briefen aus

Es gehen fort⸗

duimnenhorden in die Gebirge zurlickzuwersen. dauernd von hier Fahrzeuge mit Truppen nach Algier ab; die Oceupations⸗Armee wird b. Den letzten Nachrichten aus Luxpor in Ober⸗Aeghpten zufolge, war einer der unter dem Namen der „Nadeln der Kleopatra“ be⸗ kannten Obelisken, welche der Pascha dem Könige von Frank⸗ reich geschenkt hat, eingeschifft worden, ohne bei dieser schwierigen

Ovpveration eine Beschadigung zu erleiden; das Schiff „Luxor”“, wird mit

welches eigens für diesen Zweck eingerichtet worden, seiner Ladung im Juli den Ril hinabfahren und im August in Frankreich ankommen.“

Paris, 9. Febr. Die Pairs⸗Kammer hielt gestern wie⸗ der eine offentliche Sitzung, worin sie sich hauptsächlich mit dem Gesetz⸗Entwurfe über das Avancement bei der Marine beschäf⸗ tigte. Die meisten Artikel dieses Entwurses wurden unverän⸗ dert angenommen; einige wenige erlitten unwesentliche Aende⸗ rungen in der Abfassunz. Das ganze Gesetz ging zuletzt mit 89 gegen 3 Stimmen durch. In derselben Sitzung brachte der Kriegs⸗Minister den Gesetz⸗Entwurf über den Zuschuß von 7,898,000 Fr. zu seinem vorjährigen Ausgabe⸗Etat em, und der Graf Lanjuinais hielt VBortrag über den Gesetz⸗Entwurf wegen nachträglicher Anerkennung der Beförderungen und Ordens⸗Ver⸗ leihungen aus der Zeit der hundert Tage; er stimmte für die unveränderte Annahme desselben. Die Deputirten⸗Kam⸗ mer sttzte gestern ihre Berathungen über das Budget fort. Der Baron Mercier nahm seinen am Schlusse der vorhergehenden Sitzung gemachten Anttag auf eine Ersparniß von 3 Millionen bei den Militair⸗Penssonen nach einer unerheblichen Debatte wie⸗ der zurück. Ein anderer Reductions⸗Vorschlag des Grafen Gaë⸗ tan v. Larochesoucauld wurde verworfen und das Kapitel der Militair⸗Penstonen unverändert angenommen. An geist⸗ lichen Pensionen wurden im 10ten Kapitel ohne Weiteres

nach Herstellung

190

4,575,000 Fr. und an Pensionen für die Donatare im 11ten 1,460,000 Fr. bewilligt. Das 12te Kapitel (Penstonen auf die ehemalige Cioilliste) war bios zur Erinnerung aufgeführt, da diese Ausgabe jetzt in das 14te Kapitel mit degriffen ist. Das 13te Kapitel enthäalt 2,854,654 Fr. an Inschuß zu dem Penstons⸗ Fonds der Ministerien; das 14te 13 Mill. für die Civitliste; das 15te 608,000 Fr. für die Ausgaben der Pairs⸗Kammer; das 16te 568,000 Fr. für die Ausgaben der Deputirten⸗Kammer; das 17te einen Zuschuß zu den Ausgaben der Ehren⸗Legion von 3,302,417 Fr. Auf dieses letztere Kapitel verlangte Hr. Salverte eme Ersparniß von 380,944 Fr., welcher Antrag inzwischen nach einer weltläuftigen Debatte verworfen wurde. Großbritanten und Irland.

London, 7. Febr. Am vorigen Mittwoch gab die Herzogin von Kent in ihrem Palaste zu Kensington ein glänzendes Diner und eine mustkalische Soiree, bei welcher Gelegenheit die ausge⸗ zeichnete Künstlerin, Mad. Dulcken, geb. David, aus Hamburg,

durch ihr treffliches Klavierspiel die Bewunderung der hohen An⸗ b 1 ffüch sp 8 ing hgh und daß das Niederlaͤndische Kabinet nicht begreifen koͤnne, weshald ma

zu Gunsten Belgiens Bedingungen feftistellen wolle, welche

wesenden erregte.

Der Standard, eine Tory⸗Abendzeitung, sagt, daß Sir James Graham, der erste Lord der Admiralität, und Sir Tho⸗ mas Denman, der Attorney⸗General, beide restgnirt haben. Der Erstere, muß man demerken, verstummte schon seit einiger

Zeit im Unterhause, wo er einer der besten Redner auf der mi⸗ Er sollte die Marine⸗Anschläge dem

nisteriellen Bank war. Hause vorlegen und mag sich deswegen mit dem Grafen Grey entzweit haben.

Sir Henry Parnell hat seit seinem Austritte aus der Ad⸗ ministration sogar seinen Namen von dem Whig⸗Klub zu Brookes ausstreichen lassen.

Der alte Graf Grenville, der seit zwei Jahren nicht in Lon⸗ don gewesen, kam dieser Tage zur Stadt und stimmte im Ober⸗ hause für die Motion des Grafen v. Aberdeen.

Im Globe liest man: „Die Abwesenheit der Bischöse vom Oberhause bei zwei neuerlichen Gelegenheiten, wo man Versuche machte, den Frieden von Eurapa zu gefährden und das von der Krone gegebene Wort zu verletzen, ist der Gegenstand vieler Schmähungen und Vermuthungen gewesen. Ist denn, wird be⸗ ständig gefragt, die Pflicht der Prälaten im Oberhause darauf beschränkt, die vom Throne ausgegangenen Beschlüsse zu verwer⸗ fen und die Hoffnungen des Volkes zu täuschen? Wenn es wahr ist, daß jene ehrwürdigen Männer beabsschtigen, ihre Vota vom vorigen Herbst zu verbessern und die Reform⸗Bill zu unter⸗ stützen, so werden sie sich dadurch, daß süe der Regierung jede Unterstützung verweigern, eben keinen großen Glauben an die Aufrichtigkeit ihrer Meinungs⸗Veränderung erwecken.“

Ueber die letzten Debatten in Betreff der Belgischen Ange⸗ legenheiten im Ober⸗ und Unterhause bemerkt das eben er⸗ wähnte Blatt: „Lord Aberdeen, kürzlich noch Mimster der auswärtigen Angelegenheiten, setzt das diplomatische Corps durch eine Adresse in Erstaunen, worim Sr. Großdritanischen Majestät anempfohlen wird, zwischen dem Abschluß und der Ratification eines Traktates sein Wort zurückzunehmen, und Lord Wynford, einst einer der obersten Richter im Staate, beunruhigt seine Kol⸗ legen durch einen Vorschlag, der ihren Gewohnheiten fremd ist und im Widerspruch mit den Grundsätzen steht, die bisher ihre Verbindungen mit dem Oberhause geleitet haben.“

Seit dem Desicit von ungefähr 4 Mill. Pfd. St. in der Einnahme, soll die Verwaltung, wie einige Blätter behaupten, in große Geldverlegenheiten gekommen seyn. In der Schatz⸗ kammer ist Ebbe, und sie besitzt manchmal nicht die nöthigen Fonds, um die seit dem Weihnachts⸗Quartal fälligen Gehalte der öffentlichen Beamten auszuzahlen, was den geringer besol⸗ deten Commis sehr lästig fällt. Eine abermalige Creation von Papiergeld wird täglich unvermeidlicher und dürste von den Whighs selbst bald versucht werden, obschon sie sich stets dersel⸗ ben widersetzt hatten.

Die Morning⸗Chronicle ist veranlaßt worden, dem Ge⸗ rüchte zu widersprechen, daß Sir Augzustus d'Este (der Sohn des Herzogs von Sussex) in Desserenzlen mit dem Grafen von Munster und den üdrigen Fitzelarenee'schen Geschwistern lebe.

Am 4ten d. wurde eine Sitzung des Auswanderungs⸗Comité Der Herzog v. Richmond, Lord Howick und die Herren Francis Baring und Ellice waren gegen⸗ wärtig. s nach Ausftrallen zu gehen, um da zu heirathen.

zeuges befindet, nach kurzem Unwohlseyn mit allen Symptomen der Cholera gestorben ist. Das Fahrzeug wurde sofort in die Quarantaine von Stangate Ereek gesandt. mit der amtlichen Besischtigung beauftragt war, hat jedoch ge⸗

äußert, daß ihm ein fast in allen Symptomen ähnlicher Fall bereits im Monat August hier vorgekommen sey, ohne daß sich als den Zeitpunkt aufgestellt hatten, wo die Zahlungen 8

Der Globe meldet: Lissabon zufolge, geht dort das Gerücht, daß eine Armee

ald auf 20,000 Mann gebracht seyn. von Spanien erwartet werde, welche sich an den Portugiesischen

Gränzen zusammenziehen soll, um bereit zu seyn, gegen D

Pedro zu agiren.“ WMIdeelande

Aus dem Haag, 10. Febr. Die gestrigen Verhandlungen unserer zweiten Kammer bieten nichts von besonderem In⸗ teresse dar.

stattet worden. Steuer von Gütern in todter Hand kam wieder eine Bittschrift, und zwar von den Predigern, Küstern und Schullehrern der Provinz Gröningen, zum Vortrage.

Nachstehendes ist der Schluß der (gestern abgebrochenen)

Alntwort der Holländischen Bevollmächtigten an die Londoner

Konferenz: 1 1 8 1 „„Zu Gunsten der Bestimmungen in den 24 Artikeln, welche die Binnengewaͤsser zwischen der Schelde und dem Rhein betreffen, hat man

sich auf einen Auszug aus dem Mainzer Protokolle vom 30. Maͤrz 1831

bezogen. Der Niederlaͤndische Hof glaubte nicht, daß jenes Aktenstuͤck zur Vorlegung geeignet waͤre. Der Eindruck, den dieser unerwartete Umstand auf ihn gemacht hat, wird durch eine achtungswerthe Au⸗ toritaͤt gerechtfertigt. Oesterreich druͤckte sich in einer am 3. Juli 1826 an den Haager Hof gerichteten Note uͤber den Gebrauch, der von den Protokollen der Mainzer Central⸗Kommission zu ma⸗ chen waͤre, folgendermaßen aus: „„Wir enthalten uns um so mehr, dem Urtheile vorzugreifen, welches die Hoͤfe von London, Petersburg und Berlin uͤber die Auslegungen faͤllen werden, die in dem Pro⸗

tokolle der Mainzer Konferenz ausgesprochen worden sind, da uns

bisher das Resultat der Verhandlungen der Rheinschifffahrts⸗Kom⸗

mission unbekannt gewesen ist und wir auch in der That kein Recht

haben, von dem Gegenstand ihrer Berathungen unterrichtet zu wer⸗

Der Atzt, welcher lichen Kassen berucksichtigt, so muß man annehmen, daß die h

Ueber die Bittschrift verschtedener Seifensieder, die gegen die Steuer eingekommen sind, mit der man ihr Fabrikat und belegen will, ist von Seiten der Kommission der Bericht abge⸗ beziehen.“

Auch gegen die Erhebung der beabsschtigten neuen —8⁵ꝙcꝛℳ⸗ ) geg en 8 Mittheilungen der Konferenz vom 4. Januar

den, indem dteselben allein unter den Herren Abgeordmeten der ue staaten verhandelt werden muͤssen.% Die Niederlaͤndische Re 19 rung glaubte zu jener Zeit, daß es ihr erlaubt waͤre, dem⸗ 8- Hofe eine Erkläͤrung mitzutheilen, welche ihr Kommissarius in Mane abgegeben hatte; aber sie erwartete nicht, daß von einer diplomatische Versammlung, die bestimmt ist, uͤder Europatsche Interessen zu vii handeln, zu Gunsten des iecgen Belgtens einer ausschlieflie Deutschen Frage, welche in Mainz angeregt, aber nicht erleni worden war, Erwaͤhnung gethan und eine Meinung uͤber den ga der Reife, welchen sie erlangt haͤtte, ausgesprochen werden wamg Der Koͤnig ist es, als Souverain eines Rheinuferstaates, den Intee essen der uͤbrigen Uferstaaten, und als Großherzog von Luremdur den Freiheiten Deutschlands schuldig, bei einer solchen Frage - Londoner Konferenz das Recht zu bestreiten, ein Protokoll der Nah zer Central⸗Kommission vorzulegen. Vorbehaltlich dieser Fin. wendung wuͤrde Se. Majestaͤt mit Vergnuͤgen durch jenes M die Richtigkeit der Denkschrift der Niederlaͤndischen Bevollmacht ten vom 14. Dez. bestaͤtigt gesehen haben. Die Unterzeichneten ha. ten in der That in jener Denkschrift die Ehre gehabt, zu demerzg, daß man sich in Mainz uͤber die Schifffahrt auf den Binnengenes⸗ sern zwischen der Schelde und dem Rhein nicht verstaͤndigt da

die staaten des Rheines niemals fuͤr sich selbst in Anspruch 7 men haͤtten. Jene nicht in Anspruch genommenen Pahe ungen bezogen sich augenscheinlich auf die anderen Geza⸗ sände, deren Erwaͤhnung geschehen war, und nicht auf die Beshe fung der Binnengewaͤsser zwischen der Schelde und dem Rbein,] Bezug auf welche man ausdruͤcklich gesagt hatte, daß Anspruͤcht macht worden waͤren, und man auf diesen Gegenstand die aug nahmsweise und besondere Bemerkung anwendete, daß man nicht verstaͤndigt habe. Der Beweis dieses letzten Umstandes fm sich in dem Auszuge des Mainzer Protokolles vom 30. Mar, tal weil, wenn man sich verstaͤndigt haͤtte, es im Reglement ausgedrich seyn wuͤrde und man nicht noͤthig gebabt, zu einem Protohel. seine Zuflucht zu nehmen, in welchem es sich von Seiten der Me⸗ derlaͤndischen Kommissarien nur darum handelte, den Gegenfen in Ueberlegung zu nehmen, welches sicherlich kein vertragzmaͤsze zoͤlkerrecht konstituirt. Am 18. Febr. 1831 richtete Se. Excel, der Viscount Palmerston folgendes Schreiben an die Unterzeichnenn, „„Indem ich Euren Excellenzen die einliegende Abschrift nes in der Konferenz unterzeichneten Protokolles uͤberreicht, ich ermaͤchtigt, Feng. zu erklaͤren, daß der dritte Artikeln Grundlagen, welche bestimmt sind, die Trennung Belgiene m Holland zu bewerkstelligen, sich lediglich auf solche schiffbare fii bezieht, welche die Gebietstheile Hollands und Belgient vunch⸗

schneiden, oder dieselben trennen.““

„Also schweigt nicht allein der Anhang A. zum 12ten Pus⸗

kolle uͤber die Schifffahrt auf den Binnengewaͤssern zwischen

Schelde und dem Rhein; sondern die Konferenz hat ausdräöclse erklaͤrt, daß es sich um diese Schifffahrt nicht handele, da hesag Binnengewaͤsser ausschließlich Hollaͤndisches Gebiet durchschue” den. In Bezug auf die Bemerkung, daß Stratzburg, Mah und viele andere Festungen von Handels⸗Stratzen durg, schnitten werden, ohne daß die Maäͤchte, denen sie gehita solche deshalb jemalt fuͤr gefaͤhrdet gehalten haben, erlaubt man sih zu antworten, daß jene Maͤchte niemals eine Verpflichtung ziga das Ausland in Betreff solcher Handelsstraßen uͤbernommen hame daß es ihnen demnach voͤllig frei steht, den Umstaͤnden gemäß handeln, und daß die Gefahr fuͤr die Festungen nicht aus za Wege, sondern aus der Verpflichtung entsteht. Das Protthe vom 27. Januar 1831 enthaͤlt zwar nachstehende Erklaͤrung: „„ah Erhaltung des Europalischen Gleichgewichtes und zur Erfuͤllun; Absichten, von welchen die fuͤnf Maͤchte geleitet werden, ist forderlich, daß bluͤhend und reich, in der neuen Art

ner politischen Existenz die Huͤlfsquellen finde, deren es 7 0 nem Bestehen bedarf““; aber es wuͤrde eine asa⸗ Anwen⸗ dung des Grundsatzes seyn, wenn man daraus folgern molt daß Holland unvorsichtig genug gewesen waͤre, zu bewilligen, deß Belgien alles das eingeraͤumt wuͤrde, was es selbt üc die fuͤnf Maͤchte fuͤr angemessen erachteten. Das Vertrauen, wet⸗ ches die Konferenz in den Haager Hof setzt, daß dieser naͤmlich le nesweges beabsichtigt, bei der Theilung der gemeinschaftlichen Schul eine Partei mit einer Menge Passiva zu belasten und der anden alle Aktiva Ee. ist vollkommen begruͤndet. Auch kann h eine solche Anschuldigung in Bezug auf die vorgeschlagene Liauh tion des Amortissement⸗Syndikates und der Bruͤsseler Bank nich gemacht werden, indem dies lediglich eine Sache der Ordnung sa wuͤrde, aus welcher weder fuͤr den einen, noch fuͤr den anderen Th neue Lasten entstehen koͤnnten. Da die Berechnung, nach welcg die Konferenz den Belgischen Theil der Schuld auf 8,400,000 f festgesetzt hat, weit unter den Angaben der Niederlaändischen Rag rung geblieben ist, so hat diese versucht, die Wuͤnsche der Konfenah

Täglich verlangt eine große Anzahl von Frauenzimmern en, indem ste die von der eenf 8. 3 . 18 e; b nicht anerkennen und

Bei der hiesigen Gesundheits⸗Kommisston ist der Bericht eingegangen, daß ein Matrose, der sich am Bord eines aus Li⸗

merick gekommenen und bei den Catherina⸗Docks liegenden Fahr⸗

at, obgleich sie die Grundla sich auch nur unter der auedruͤckliche Bedingung damit begnuüͤgen kann, daß das Spyndikat und N- Bruͤsseler Bank auf oben erwaͤhnte Weise liquidiren, und die oben erwaͤhnte Rente unter Garantie der fuͤnf Mahe nach dem offiziellen Cours der Niederlaͤndischen Schuld im Men Jult 1830, kapitalisirt wird. Wenn man die Ruͤckstäͤnde und bei der Insurrection den Belgiern in die Hande gefallenen hfat

derlaͤndische Regierung die Belgischen Revenuen nur vom elfg Halbjahre 1830 eingezogen hat. Die Unterzeichneten erlauben bei dieser Gelegenheit die Bemerkung, daß sie den 1 Novy⸗ .

als den

an den Schatz aufgehoͤrt baben; aber nicht fortgedane

punkt, bis wohin alle Zahlungen von Seiten Belgiens haͤtten; die Zwischenzeit mußte, ihrer Ansicht nach, Gesgenfe einer Liquidation seyn. Es ist Thatsache, daß der Bakriern Traktat bei Wiederberstellung des allgemeinen Friedens nicht ernen worden ist; aber der Grund dieser Unterlassung muß in der 92 nigung Belgiens mit L gesucht werden, mittelft welchen

Vertheidigungs⸗Interessen als gleich fuͤr alle Niederlaͤndische vinzen betrachtet wurden.

mbe Was die letzte Bemerkunz ie Denkschrift Ihrer Excellenzen betrifft, so koͤnnen die Unter riam b sich nur auf die Note des Gesandten des Königs vom 22 D 1 und auf die Erklaͤrung des Haager Kabinettes vom 12. Jul

„Die Unterzeichneten schließen hier ihre Bemerrungen ing und kommen, diese Note nicht zu weit auszudehnen, auf die Gegenstände mg weiter zuruͤck, uͤber welche Ihre Excellenzen sich fuͤr einverstandeneg ihrem Hofe erklaͤren; aber ste fuͤhlen das Beduͤrfniß, den hobenteng auszudruͤcken, den die Niederlaͤndische Regierung auf diese vg. 1— stimmung, so wie atfdte versoͤhnenden Ausdruͤcke legt, in denen angezeigt worden ist, und wie sehr sie sich freut, daraus dinen 99, lichen Ausgang der Unterhandlung abnehmen zu koͤnnen. 8 dl dem aufrichtigen Wunsche beseelt, diese zu einem baldigen 7 zu füͤhren, werden die Unterzeichneten die Ehre haben, 22 einen Entwurf vorzulegen, der in einen Traktat zwischen dem nige und den fagf Maͤchten verwandelt werden koͤnnte. 1e san cheln sich, daß dieser Entwurf, welcher dahin zielt, die Zagj und Interessen Aller so viel als moͤglich zu vereinigen, die aahur mung JJ. EE. erhalten kann. Die Abschließung dieses Fefige wuͤrde die Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens t vir und trotz der Opfer, welche Holland dadurch zu bringen ha büͤn) der Eifer des Koͤnigs, zu den Absichten seiner erhabenen 8 scha ten mitzuwirken und die Quelle der Zwietracht verstopft densh uͤber die Gruͤnde siegen, welche ihn sonst abhalten koͤnnten⸗ onie ben zu unterschreiben. Die Unterzeichneten sind bereit, he nelch een uͤber den besagten Entwurf und uber den Geist, dnrung derselbe abgefaßt 812 jede ihr nothwendig scheinende Aufl

d fle benutzen angelegentlichst die gegenwaͤrtige Gelegen⸗ 948 EE. die Versichekuns ihrer da eis neu Saesc⸗ u erneuern. London, den 30. Jan. 1832. 1 (gez.) Falck. H. van Zuylen van Ryevelt.“ Die zur freiwilligen Jäger⸗Compagnie gehörenden Studiren⸗ von Gröningen und des Athenäums von Franeker haben 1 Kommandanten, dem Hauptmann van der Brugghen, am d. M. einen goldenen Ehrendegen überreicht. on dem der Stadt Antwerpen gegenüber gelegenen Ort Fläͤmischen Haupt (¶Teôte des Flandres) wird unterm 6ten d. grieben: „Der gestrige Tag war für die vor Antwerpen sta⸗ tte Seemacht ein Tag wehmüthiger, aber zugleich erheben⸗ Erinnerungen. Der Heldentod van Speyks war Gegenstand Trauer für die Freunde, die ihn persönlich gekannt, der freu⸗ n Gefühle aber für jeden ächten Niederländer. Morgens Uhr wurden auf Befehl des Obersten, Capitain zur See, ppman, auf allen Kanonierbooten die Flaggen halb eingezo⸗ Später versammelten sich die hier defindlichen See⸗ Land⸗Truppen zu einer großen Parade, bei der der Oberst pman die Leute auf eine passende Weise anredete und ihnen, der Divison, zu welcher van Speyk gehört, sein Bei⸗ , als besonders an sie gerichtet, mit Begeisterung vorhielt. zreifachem Hoezee! Es lebe der König! wurde diese Anrede wortet, und unter Abspielung des Niederlaͤndischen Volkslie⸗ sogen sodann sämmtliche Fahrzeuge die ganze Flagge auf. Begeisterung, welche die Mannschaften dabei an den Tag , wird den Feind, der am Ufer des Flusses Augenzeuge der glichkeit war, überzeugt haben, daß Hollands Volk noch ganz den Gefühlen beseelt ist, durch die es beim Beginne des iofes angefeuert wurde.“ Antwerpen, 9. Febr. Gestern um 1 Uhr Nachmittags hier einige Unordnungen unter den Arbeitern vor, welche den Befestigungswerken arbeiten; der Vorwand war, daß Abbeitslohn seit dem Monat Oktober v. J. rückständig sey. n behauptet indeß, daß die Arbeiter aufgereizt und mehrere onen dieserhalb verhaftet worden seyen. Ein Lieutenant (hat in das hiesige Journal ein Schreiben über jenen allk einrücken lassen, worin es unter Anderem heißt: „Nach⸗ ich den See⸗Ingenieur⸗Arbeitern der 1sten Compagnie hl gegeden hatte, sich zu ihren Arbeiten zu begeben, verwei⸗ dieselben den Gehorsam und machten Anstalten, sich thät⸗ n widersetzen. Ich habe mich meiner Waffen nur bedient, mein Leben zu retten. Ich fand keinen anderen Beistand, don Seiten des tapferen Wachtmeister Clerget, der selbst bei⸗ ein Opfer seiner Hingebung geworden ware. Ohne die esgegenwart des Unteroffijiers, der den Posten des Forts kaurent kommandirte, und der den Soldaten befahl, ihre hehte zu laden, wären wir beide ein Opfer unserer Hinge⸗ gfür die Aufrechterhaltung der Subordination geworden.“

Brüssel, 9. Febr. In der heutigen Sitzung der Reprä⸗ tanten⸗Kammer wurde der Bericht über das Budget Kriegs⸗Ministers abgestattet. Die Kommission hat eine zuetion von 1,877,000 Fl. vorgeschlagen. Von den Herren und Gendebien befragt, erklärte der Minister der aus⸗ tigen Angelegenheiten, daß er fortwährend die Mei⸗ g hege, die Ratification des Traktates sey nichts als eine

Formalltät. Die Weigerung, zu ratificiren, könne nur dar⸗ begründet werden, daß die Gesandten ihre Vollmachten über⸗ tten hätten; darüber sey aber noch keine Klage vernommen den. Die Zögerung der Nordischen Mächte könne nur Fa⸗ n⸗-Rücksichten zugeschrieben werden. Man habe das Recht, Beistand Englands und Frankreichs zur Räumung Antwer⸗ von den Holländern zu verlangen; aber es sey besser, zu in, um die Stadt nicht unnützerweise einem zweiten Bom⸗ hement auszusetzen.

Gestern war ein glanzender Ball beim Könige, zu dem über Pene eingeladen waren.

em Memorial Belge zufolge, hat die Einnahme bei Accise in den letzten 4 Monaten des vergangenen Jahres, eauf 2,381,550 Fl. abgeschätzt war, diese Summe um 1000 Fl. überstiegen. Die Gränzzölle waren für denselben num auf 399,400 Fl. abgeschätzt und haben über 700,000 eingetragen. Die Einregistrirungs⸗Rechte, Stempel u. s. w. nebenfalls die Anschläge um 187,706 Fl. überstiegen. Accise hat während der ersten 8 Monate des verflossenen ies jeden Monat durchschnittlich 581,120 Fl. und während leßten 4 Monate durchschnittlich 680,039 Fl. eingebracht; im at Dezember allein belief sich die Einnahme auf 918,388 Fl. Die Angelegenheit des Messager de Gand, welche morgen dem hiesigen oberen Gerichtshofe verhandelt werden sollte, uaf den 1äten d. M. verschoben worden.

Deutschland.

Leipzig, 10. Febr. In Hinsicht auf diejenigen Pol⸗ sen Militairs, welche zu den nach Preußen übergetretenen 7 gehörig demnächst ihren Weg nach Frankreich genom⸗ saden und noch nehmen werden, hatte unsere Regierung ftüher die Einleitung getroffen, daß dieselben, auch wenn sie ein⸗ nisten, von dem Preußischen aus nicht nach Dresden instra⸗ würden. Unsere Stadt war sonach um so mehr der Ort, hwelchen diese, größtentheils kolonnenweise eintreffenden, Mi⸗ su passiren hatten. Nach einer Bekanntmachung des hie⸗ Vereins zur Unterstützung hülfsbedürftiger Polen vom 2ten „waren dis dahin 1381 Offiziere und Fähnriche, 87 nwssiziere und 236 Soldaten von Seiten desselben in cha empfan en und bis Lützen gefahren, ja deren einige vittr befördert worden. Nunmehr ist übrigens von Sei⸗ unlcer Regierung den Preußischen Gränzbehörden die be⸗ 8 büet anag geschehen; daß von jetzt ab zwar fernerhin srreufischer Seits bereits angemeldeten Kolonnen Polnischer 8 nicht aber auch anderen, aus den Preußischen Staa⸗ nsanenden Polnischen Militairs der Eintritt in die Königl. lscen Staaten gestattet werden könne. Unter dem Titel: sreie Auswanderung als Mittel zur Abhülfe der Noth im Vater⸗ 7 ist im verwichenen Monat in Dresden eine Schrift er⸗ geworin von dem Verfasser Vorschläge zur Errichtung einer 89 und Unterstützung von Auswanderungen nach Ame⸗ ünneten Actien⸗Gesellschaft gemacht werden. Dies war ahinnderungslustigen Personen im Erzgebirge und Voigt⸗ vcin mißverstanden worden, als ob ein solcher Actien⸗Verein 88 118 destehe. In der hiesigen Zeitung wird heute auf diesen nrsche dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß, da der frag⸗ den ag am letzten Landtag ständischer Seits unberücksichtigt ncn mwenigstens vor der Hand dem Staate keine Mittel 5 ung oder Beförderung eines solchen Unternehmens

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. Die heutige Hofzeitung meldet in außerordentlichen Supplement die gestern erfolgte glückliche

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Entbindung Ihrer Majestät der Königin von einer gesunden In⸗ fantin, welche in der heute stattfindenden Taufe die Namen Marie Louise Ferdinande erhalten wird. Morgen wird zur Feier dieses erfreulichen Ereignisses Handkuß und drei Tage lang Gala bei Hofe seyn und übermorgen in der Kapelle des Königlichen Hofes ein Te Deum gesungen werden. Für drei auf einander folgende Abende sind allgemeine Erleuchtung der Hauptstadt, Artillerie⸗Salven und Glockengeläute angeordnet.

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Lissabon, 25. Jan. Am 21sten d. M. empfing die Regierung von einem ihrer geheimen Agenten eine direkte Mittheilung aus Terceira, welcher zufolge die Expedition Dom Pedros den Hafen von Peniche zum Landungspunkte wählen würde, der auf einer Halbinsel liegt, die mit dem Festlande nur durch eine durchschnittene Landzunge in Verbindung steht. Die Minister fuhren nach dem Empfange dieser Nachricht nach Que⸗ luz, hielten dort ein langes Conseil, und am 22. Morgens begab sich Dom Miguel mit emigen Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Offtzieren nach Peniche, um sich zu überzeugen, ob auch alle Festungswerke in gu⸗ tem Zustande seyen. Der Infant kehrte in einem Boote nach Lissabon zurück, landete beim Arsenal und stieg zu Pferde, um sich wie⸗ der nach Queluz zu begeben, wurde aber von dem Thiere abge⸗ worfen; derselde Unfall begegnete ihm am folgenden Tage auf der Chaussée von Arrios, ohne daß er dabei die geringste Be⸗ schädigung erlitten hätte. Da die für die Zusammenbringung des gezwungenen Anlehns festgesetzte Frist verflossen ist, so wird nächstens ein Dekret des Inhalts erscheinen, daß zur Sequestri⸗ rung der Güter derjenigen Personen geschritten werden soll, wel⸗ che binnen 3 Tagen die auf sie fallenden Summen nicht gezahlt haben. Einer der reichsten und geschätztesten hiesigen Kauf⸗ leute, Ferreira Trocas, hat Bankerott gemacht. Der Pächter des Tabacks⸗Monopols, J. Paul Cordeiro, läßt in London 20 Geschütze nach neuer Erfindung gießen, um sise Dom Miguel zum Geschenk zu machen. bise Französische Kriegsbrigg hat den Tajo verlassen.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

New⸗York, 31. Dez. In der Senats⸗Sitzung vom 8ten d. M. wurde der Antrag, daß der Präsident sogleich über die Unterhandlungen in Bezug auf die nordöstliche Gränzlinie zwischen England und den Vereinigten Staaten Rechenschaft ablegen solle, nach suspendirt, weil der Präsident in seiner Bot⸗ schaft versprochen habe, dem Kongreß nächstens die auf diese Angelegenheit bezüglichen Papiere vorzulegen. Sodann wurde der Vorschlag gemacht, dem Comité für die Indianischen Ange⸗ legenheiten aufzutragen, daß es in Erwägung ziehen solle, ob es von Nutzen seyn würde, alle Ansprüche von Indianern auf Be⸗ sitzungen im Staate Indiana zu tilgen.

Die gesetzgebende Versammlung von Louistana hat sich am 20. November wieder vertagt, nachdem ste vorher eine Bill an⸗ genommen hatte, wonach die Einbringung von Sklaven in die⸗ sen Staat verboten wird, außer durch Personen, welche von an⸗ derswo auswandern, um ihren Wohnsitz in Louistana zu nehmen,

welchem letzteren Falle jedoch die Sklaven nicht aus den Staa⸗ ten Mississippi und Alabama oder aus den Gebieten Florida und Arkansas herrühren, auch fünf Jahre lang nach ihrer Erwerbung weder verkauft, noch verpfändet, noch verliehen werden dürfen. Alle Sklaven, welche diesen Verordnumgen zuwider eingebracht werden, sollen ihre Freiheit erhalten, und die vollziehende Ge⸗ walt soll sie demnächst aus den Gränzen des Staates entfernen lassen; außerdem aber müssen diejenigen Personen, welche solche Sklaven eingebracht oder erworhen haben, eine Strafe von 500 bis 1000 Dollars für jeden Sklaven zahlen und die Prozeß⸗ kosten tragen, widrigenfalls sie so lange in gefängliche Haft ge⸗ setzt werden, bis sie die Geldstrafe entrichtet haben.

Das politische Departement zu Veracruz hat an den dor⸗ tigen Konsul der Vereinigten Staaten folgende Note geirchtet: „Die Hindernisse, welche dis jetzt einer genauen und regelmäßi⸗ gen Visitation der Schiffe von Seiten der Gesundheitsdeamten im Wege standen, sind jetzt beseitigt, und es wird inskünftige keinem Fahrzeuge mehr gestattet werden, mit der Mexikanischen Küste zu kommuniziren, wenn es nicht besondere Erlaubniß dazu erhalten hat; dieselde Vorschrift gilt für Schiffe, welche bei der Insel Sacrificios vor Anker gehen; die Berichte, welche über die Verbreitung der Cholera⸗Epidemie eingegangen sind, machen solche Vorsichtsmaßregeln nothwendig. Bis jetzt ist es zwar Sitte ge⸗ wesen, Kriegsschiffe von diesen Visitationen auszunehmen und ihnen freie Communication mit der Küste zu verstatten; ich bin jedoch genöthigt, Ihnen anzuzeigen, daß eine solche Ausnahme ferner⸗ hin nicht mehr stattfinden kann, und Sie zu ersuchen, daß Sie, sobald ein Schiff Ihrer Natlon sich nähert, die Mannschaft des⸗ selden davon benachrichtigen, daß Niemand dasselbe verlassen und kein Gegenstand von demselben aufs Land gebracht werden darf,

treffen werden, um diese Forderungen in Ausführung zu bringen, damit jenen Visitationen kein Hinderniß in den Weg gelegt werde. Roman de Garay.“

Im Vermont Courier heißt es: „Man hat berechnet, daß gegenwärtig ein Kapital von 250 Millionen Dollars in den verschiedenen Fabriken und Mannufakturen der vereinigten Staa⸗ ten angelegt ist. Die Baumwollenmühlen verardeiten ein Fünf⸗ theil der sämmtlichen Baumwollen⸗Ernte des Südens, und Neu⸗England verbraucht jährlich eine Million Barrels Mehl aus dem Süden. Wäre nun aber der Handel fret, könnten England,

rankreich und die ganze Welt unsere Märkte mit ihren Waaren überschwemmen, ohne einen Zoll zu zahlen, so würden in einem einzigen Jahre unsere eigenen Werkstätten daniederliegen.“

Im hiesigen American wird über den hohen Preis des Brennmaterials geklagt, der für die ärmere Klasse schon sehr drückend ist, obgleich der Winter eben erst begonnen hat. Es wird dabei bemerkt, daß dies um so auffallender sey, da Nord⸗ Amerika so viele Kohlenlager besitze, daß es die ganze Welt damit versehen könnte; der Nachtheil aber, heißt es, liege darin, daß nur wenige Gesellschaften im ausschließlichen Besitz jener Koh⸗ lenminen seyen und daher den Marktpreis dieses Brennmaterials unter einander festsetzten.

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Berlin, 15. Febr. Bei dem hiesigen Magistrat ward heute der Allerhöchst bestätigte nunmehrige Ober⸗Bürgermeister, Regie⸗ rungsrath von Bärensprung, durch den Königlichen Regierungs⸗ ve; Böttcher in seinen neuen Posten feierlich ein⸗

eführt.

Aus Löban (Westpreußen) schreibt man unterm Ften d. M.: Seit dem 30. Januar c. gehen täglich 90 bis 100 Polnische Offiziere, auf der Reise nach Neidenburg hier durch, um dort Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland von Neuem

und durch Bürger zu ihrem eigenen Dienst und Gebrauch, in

bevor die Gesundheits⸗Beamten ihre Visttation beendigt haben. Ich hoffe, mein Herr, daß Sie die erforderlichen Maßregeln

den Eid der Treue zu schwören und dann nach Polen entlaffen zu werden. Sie erhalten überall nicht nur die erforderliche Ver⸗ pflegungs⸗, sondern auch die benöthigten Transport⸗Mittel bis zu dem Uebergangs⸗Punkte nach Polen; und werden abtheilungs⸗ weise von Preußischen Offizieren begleitet, die ihnen die größte Sorgfalt in allen Stücken widmen.

Aus Koblenz schreibt man: Auch im hiesigen Regierungs⸗ Bezirke macht die Tilgung der Kommunal⸗Schulden sehr er⸗ freuliche Fortschritte. Die Gesammtsumme derselben, welche am Schlusse des Jahres 1829 1,102,406 Rthlr. betragen hatte, war zwar im Laufe des Jahres 1830 dadurch, daß mehrere ältere vorher bestrittene Schulden hatten anerkannt werden müssen, bis auf 1,225,080 Rthlr. angestiegen. Dagegen haben aber die Ge⸗ meinden theils durch Steuern, theils durch den Verkauf wenig nutzbarer Grundstücke nicht weniger als 157,865 Rthlr. auf Er⸗ füllung ihrer Schuld⸗Verbindlichkeiten verwandt, so daß am Ende des Jahres 1830 nur noch 1,067,215 Rthlr. übrig blieben. Für das Jahr 1831 waren wieder bedeutende Summen zur Schulden⸗Tilgung destimmt. Um das Verdienst der Behörden und Gemeinden gehörig zu würdigen, muß bemerkt werden, daß die Schuldsumme noch im Jahre 1824 2,071,300 Rthlr. betrug, daher denn, wenn man die inmittelst liquid geftellten Schulden zurechnet, binnen sechs Jahren weit mehr als eine Million Thaler auf die Tilgung verwandt worden ist.

Obschon der Raum dieser Blätter es nicht gestattet, regel⸗ mäßigen Bexicht über die Leistungen der hiesigen Bühnen zu geden, so möchten wir es doch nicht gern versäumen, unsere Le⸗ ser auf ausgezeichnete Erscheinungen in jedem Gebiete der Kunst aufmerksam zu machen. Zu solchen Erscheinungen haben wir zwei Opern von Bellini zu zählen, mit denenz wir durch die mit unverdrossener Anstrengung thätige Direction des König⸗ städtischen Theaters bekannt gemacht worden sind. Seit sechs bis sieben Jahren hat Bellini sich in der Italiänischen Oper durch ganz Italien einen Namen gemacht, und schon seine eigen⸗ thümliche Richtung, nach welcher er sich von jeder Nachahmung Rossini's entfernt hält, verdient alle Aufmerksamkeit. Wenn aber zur Aufführung einer jeden Oper das erste Erforderniß gute Sänger und Sangerinnen sind, so ist dies ganz besonders bei den Italiänischen Opern der Fall, deren erste Rollen jedesmal für ganz bestimmte Individuen werden. So ist es auch mit Bellini's Opern der Fall, in welchen auf den Bühnen der Italiänischen Oper in Mailand, Neapel, Bologna, Venedig, Paris immer dieselben großen Talente: die Pasta, die Mali⸗ bran, Rubini, la Blache, Tamburini, glänzen, welche leider in Deutschland keine Nebenbuhlerschaft zu fürchten haben. Bei der gegenwärtigen Seltenheit ausgezeichneter Talente in der Deutschen Oper ist es daher nicht wenig überraschend, sowohl den Pirat, als die Unbekannte, auf unserem Theater der Köoͤnigstadt so in Scene gesetzt und so ausgeführt zu finden. Dadurch, daß wir an Dlle. Hähnel eine Sängerin ersten Ran⸗ ges besitzen, die, in Italiänischer Schule gebildet, die Pasta zu ihrem Vorbild wählte, dennoch aber, ihrem tiefen, innigen Ge⸗ müth, dem ungekünstelt einfachen und seelenvollen Tone und ihrem bescheidenen, anspruchslosen Spiele nach, eine Deutsche Künstlerin blieb, wird es möglich, die schwere Aufgabe der Auf⸗ führung Italiänischer Opern mit so glücklichem und genügendem Erfolge zu lösen. Auch die Herren Fischer und Holzmiller tra⸗ gen durch ihren sich immer mehr ausdildenden Gesang dazu bei, daß die Oper sich zu einer ble gms gerundeten Kunstlei⸗ stung abschließt, und da für den ersten Sopran in der Dll Grünbaum, ein Name von schöner Vorbedeutung, der un noch lebhaft im Gedächtniß ist eine erste Sängerin erwarte wird, so haben wir noch mancher genußreichen Vorstellung ent genzusehen.

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In Wien ist vom 7. bis 9. Februar 1 Person an der Cho⸗ lera erkrankt und 1 genesen. b

Aus der Uebersschts⸗Tabelle über den Krankenstand der mit der epidemischen Brechruhr befallen gewesenen und noch befalle⸗ nen Kreise Galiziens bis zum 25. Januar d. J. ergiebt sich, daß bis zu jenem Zeitpunkte nur noch eine Ortschaft des Tarno poler Kreises von der Seuche befallen gewesen, wo sich noch ein an derselben Erkrankter befand; im K. K. Militair zählte man noch 7 Kranke, sonach in Allem 8. Alle übrige Kreise, so wi die Stadt Lemberg, waren von der Seuche befreit. In saäͤmmt lichen Kreisen, in der Staädt Lemberg und im K. K. Mllitat waren, obiger Tabelle dis zum 25. Januar zufolge, seit dem Aus bruche der Epidemie erkrankt 260,083, genesen 162,285, gestor⸗ ben 97,789.

Gartenbau⸗Verein.

In der 104ten Versammlung des Vereins zur Befoͤrderung de Gartenbaues in den Koͤnigl. Preußischen Staaten am 5. Februar gab der Direktor Nachricht von dem Eingange von eilf Aufsatzen in Antwort auf die juͤngsten Preisfragen des Vereins; drei davo lauten auf die verlangte Angabe der besten durch Erfahrung bewaͤhr ten Mittel zur Vertilgung der den nutzbaren Gewaͤchsen schaͤdlichen Insekten und anderen Thiere; fuͤnf andere sprechen uͤber die in Frage gestellten, leicht anwendbaren, wohlfeilen und bewaͤhrten Mit⸗ tel, der Stammfaͤulniß junger Saamen⸗Pflanzen vorzubeugen, und die drei uͤbrigen handeln von den auf Erfahrungen und Versuch begruͤndeten Bedingungen und Erfordernissen, unter welchen das Fuͤllen der Blumen sowobl bei ein⸗ als mehrjaͤhrigen Gewaͤchsen erfolgt, und uͤber die danach anzuwendenden Mittel, um gefuͤllte Blumen hervorzubringen. Saͤmmtliche Preisschriften wurden der Beurtheilung der betheiligten Ausschuͤsse vorbehalten. Ferner theilte der Direktor mit: den Jahres⸗Bericht des Fuͤrstl. Kammer⸗Assessors Herrn Schaͤffer in Pleß uͤder die günstegen Erfolge der Arbeiten in sei⸗ nen eigenen und einigen anderen Baumschulen der dortigen Ge⸗ gend aus Anlaß der von dem Vereine dorthin uͤberwiesenen Pfropf⸗ reiser; die mit gutem Erfolge angewendete Methode des Erzprie⸗ sters Herrn Masselli in Breslau, das Moos von den Obstbaͤumen durch Abschaͤlung der Rinde bis auf das Bast zu entfernen; einen Aufsatz des Handels⸗Gaͤrtners Herrn Gottlieb Friedrich Seidel in Dresden, worin derselbe den See⸗ oder Meer⸗Kohl (Crambe ma- ritima) als das vorzuͤglichste Futterkraut ruͤhmt, womit man jedoch in der Versammlung sich nicht einverstanden finden konnte. Von dem Inhalte mehrerer eingesandter Druckschriften hob der Direktor heraus die in den Verhandlungen der dkonomischen Gesellschaft zu Dresden (26ste Lieferung) beschriebene, bei den ersten Versuchen wohl gelungene, Methode der Aufbewahrung des Obstes, nach Art der Kartoffeln, im Freien, in Haufen an einem trockenen Orte auf einer Unterlage von Stroh unter mit starken Strob⸗ schichten und trockener sandiger Erde, desgleichen durch Einsen⸗ kung in neuen Toͤpfen, einige Fuß unter der Erde, bei Be⸗ deckung mit Stroh und Erde; noch verwies der Direktor dabei auf einen ebenfalls beachtenswerthen Aufsatz uͤber die Aufbewah⸗ rung des Obstes in Pohl's Hauswirthschaftlichen Neuigkeiten (4tes Heft 1831). In Bezug auf den von der Landwirthschafts⸗Gesell⸗ schaft zu Celle eingesandten 2ten Band der neuen landwirthschaft⸗ lichen Schriften des Herrn Freiherrn von Hammerstein, sprach der