1832 / 55 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ITresert;

d-“

Erfüttung odiger Verfügung die Aufmerksamkeit der erlauch⸗ nen Hofe auf sich gezogen hat, so haben ste sich veranlaßt vefunden, den dringenden Befehl zu erneuern, daß jene Mili⸗ tairs augenblicklich die freie Stadt Krakau und deren Umkreis za verlassen genöthigt werden sollen. Der dirigirende Senat fordert daher durch gegenwärtige Bekanntmachung die Polnischen Militairs zum letztenmale auf, den Freistaat binnen nachstehen⸗ der Zeit zu verlassen, nämlich die Herren Offiziere aller Grade bis zum 16ten d. M. und die Unteroffiziere und Gemeinen so⸗ gleich ohne allen Verzug, sobald sie von der Polizei⸗Direction die nöthigen Pässe erhalten haben, welcher letzteren die Vollzie⸗ hung dieser Verordnung übertragen wird. Besitzt jedoch irgend Einer von den Polnischen Militairs einen gesetzmäßigen Paß oder eine von den betreffenden Behörden ihm ertheilte Er⸗ laubniß, wonach ihm der fernere Aufenthalt im Gebiete der freien Stadt Krakau und in deren Umkreis gestattet wird, so hat er sich damit innerhalb 24 Stunden dei der Polizei⸗Direction der Stadt Krakau zu melden, damit diese jenen Erlaubnißschein besichtigen und vistren kann, sobdald derselbe als gültig anerkannt wird. Indem der Senat diesen Beschluß der hohen Höfe, dessen Erfüllung unwiderruflich ist, zur allgemeinen Kenntniß bringt, hofft er, daß die Polnischen Militairs sich selbst und den Landes⸗Behörden, welche verpflich⸗ tet sind, sich sogleich mit Ausführung desselben zu beschäftigen, wovei ihnen seldst freisteht, im Nothfall zu Gewalt⸗Maßregeln ihre Zuflucht zu nehmen, alle Unannehmlichkeiten ersparen und, ein Beispiel des Gehorsams gegen die Allerhöchsten Befehle ge⸗ vend, zu der oben bestimmten Zeit dieser letzten Aufforderung Folge leisten werden.“ . Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 15. Februar. (Nachtrag zum gestrigen Artikel Paris vom 16ten.) Die Proposttion des Hrn. Luneau, die Gehalte der Erzbischöfe und Bischöfe um 485,000 Fr. herabzusetzen und die durch das Kon⸗ kordat von 1801 nicht autoristrten Erzbisthümer und Bisthümer allmälig eingehen zu lassen, füllte fast ausschließlich diese ganze Sitzung aus. Nachdem der Minister des Kultus in einem sehr ausführlichen Vortrage für die Verwerfung dieses doppelten Antrages gestimmt hatte, ließ Hr. Dupin d. Aelt. sich etwa in folgender Weise darüber vernehmen: „Die Fragen, welche die Französische katholische Geistlichkeit berühren, bieten stets große Schwierigkeiten dar; es läßt sich nicht verkennen, daß sle in ge⸗ wissen Fällen mit besonderer Vorsscht behandelt seyn wollen. Die vor⸗ liegende Frage läßt sich aus dem dreifachen Gesichtspunkte des Gesetzes, der Finanzen und der Konvenienz betrachten. In ersterer Beziehung sst nicht zu verkennen, daß hier von keiner rein diplomatischen Sache die Rede ist; selbst bei gewöhnlichen Traktaten dürfen gewisse Be⸗ stimmungen, wie z. B. die Abtretumg oder der Eintausch von Gebietstheilen, Geldbewilligungen u. s. w., nicht ohne die vorhe⸗ rige Bestätigung der Kammern in Ausführung gebracht werden; um wie viel weniger die Bestimmungen eines Konkordats mit dem Päpstlichen Stuhle. Allle Verträge mit der Kirche tragen inseofern einen besonderen Charakter an sich, als sie auf das ganze System der inneren Verwaltung zurückwirken; daher muß⸗ ten in früheren Zeiten auch dergleichen Uebereinkommen von dem Parlamente emregistrirt werden, und selbst bei bloßen Bullen war eine vorherige Verificirung, die stets mit der größten Sorg⸗ falt geschah, nothwendig. Hätte daher nicht in neuerer Zeit ein Gesetz diese Frage zu Gunsten der Regierung entschieden, so würde ich behaupten, daß sie vor das Forum der Kammern gehöxe. Leider ist dies aber der Fall; es besteht ein Ge⸗ setz, das uns in der vorliegenden Sache bindet; durch dieses

Gesetz (vom Jahre 1821) hat die gesetzgebende Macht dem Kö⸗

uige, d. h. seinem Ministerium, die Befugniß übertragen, nach vorheriger Veradredung mit dem Römischen Hofe eine beliebige Anzahl von Bisthümern zu errichten. Nachdem dieser Fehler einmal begangen worden, muß man sich auch die Folgen dessel⸗ ben gefallen lassen, und wenn gleich wir also die gegenwärtigen Diöbvcesan⸗Circumscriptionen nicht gut heißen, so müssen wir nichtsdestoweniger für die Dotirung derselben Sorge tragen. Es ist sehr schwierig, wo nicht unmöglich, dem Römischen Hofe wie⸗ der zu entreißen, was man ihm einmal bewilligt hat. Die Re⸗ gierung mag späterhin in neue Unterhandlungen mit demselben für jetzt bindet uns die Gegenwart. Die Päpste haben nicht mehr den Einfluß auf die Französische Regierung, den sle früher geltend zu machen wußten; umgekehrt ader kann unsere Regierung von großem Einflusse auf die Päpste seyn, die viel⸗ leicht diejenigen zu schonen lernen werden, von denen sie Hülfe erwarten können. Auf dem Wege der Unterhandlungen allein lassen sich Verbesserungen bewirken, und ich erlaube mir in die⸗ ser Beziehung schließlich noch einige allgemeine Betrachtungen. Die Regierung darf nie vergessen, daß man mit dem Römischen Hofe sehr vorsichtig seyn muß und sich nie allzu kühn hervorwa⸗ gen darf. Hier mehr als irgendwo bedarf sie der Vormundschaft der Kammer. (Hr. C. Périer: „Wir erkennen keine solche Vormundschaft an!“) Dieses Wort ist ganz an seiner Stelle; in solchen Sachen ist die Regierung allein nie stark genug; sie bedarf der Mitwirkung und des Beistandes. Der Ausdruck, dessen ich mich bediente, ist für sie nicht entehrend; man nannte die Sache früher bei diesem Namen und muß sie auch künftig so nennen. (Bewegung.) Wenn also in der Folge Anforderun⸗ gen an die Regierung gemacht würden, welche zurückzuweisen sie nicht Kraft genug hätte, so muß sie Schutz und Unterstützung bei den großen Staatskörpern suchen. Was wir alsdann als gut erkennen werden, das werden wir annehmen; das Schlechte aber werden wir die Regierung in den Stand setzen von der Hand zu weisen.“ Der Präsident des Minister⸗Rathes außerte sich folgendermaßen: „Da ich für den Augenblick mit dem Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten beauftragt bin (Aller Augen wandten sich bei diesen Worten auf den General Sebastiani, der auf der Ministerbank saß), so muß ich der Kam⸗ mer einige Bemerkungen üder die vorliegende Frage, insoweit sie die Traktaten betrifft, machen. Ohne mich weiter dabei aufzu⸗ halten, ob es besser gewesen wäre, die gesetzliche Bestätigung erst nach dem Abschlusse eines Vertrages mit dem Römischen Hofe intreten zu lassen, begnüge ich mich, darauf hinzuweisen, daß das Gesetz vom Jahre 1821 hierüber auf das bestimmteste ent⸗ chieden hat; die Regierung wurde dadurch nicht bloß autorisirt, die Diöcesan⸗Circumsecriptionen zu vermehren, sondern es wurde zugleich die Zahl der zu errichtenden Erzbisthümer und Bisthü⸗ mer festgesetzt. Alles, was sonach die gesetzgebende Gewalt thun konnte, hat sie gethan. Das Uebrige schlug in das Gebiet der Regierung, die, kraft der Charte, allein befugt ist, Trak⸗ taten abzuschließen. Ohnedies hat die Kammer bereits als Grundsatz anerkannt, daß eine gesetzliche Bestimmung amende⸗ mentsweise nicht zurückgenommen werden könne; wollte sle jetzt von diesem Grundsatze abgehen, so würde sie sich nicht bloß einer Inkonsequenz schuldig machen, sondern zugleich ihre Be⸗ fugnisse insoweit überschreiten, als sie nicht das Recht hat, Ver⸗

8*

mals Frankreich betraf, beschützen sollen.

trage adzuschließen, und diese mithin auch nicht annulliren darf.

(Die Herren Odilon⸗Barrot, Salverte und v. Tracy verlangten

hier gleichzeitig das Wort.) Es ist mir sehr lieb, daß man das

Wort begehrt, denn Fragen wie diese können nicht umständlich

genug erörtert werden, damit die fremden Regierungen erfahren,

daß, wenn sie sich ihrerseits durch ihre Verträge mit uns gebun⸗ den fühlen, wir uns dagegen auch unsererselts für verpflichtet gegen sie halten. Ich kann bei dieser Gelegenheit nicht unbe⸗ merkt lassen, daß die drei Staatsgewalten völlig unabhängig von einander sind, und daß sich sonach keine derselben wie der vorige Redner solches zu verstehen gegeben unter der Vormundschaft einer anderen befindet; denn jede Vormund⸗ schaft setzt eine Abhängigkeit voraus; die Unabhängigkeit aber ist der Haupt⸗Charakter der drei Staatsgewalten.... Wie verhält sich denn eigentlich die Sache, die uns in diesem Augenblicke beschäftigt? Die gesetzgebende Gewalt hatte gefühlt, daß sie ihrerseits außer Stande sey, neue Diöcesen einzuführen, weshalb sie ein Gesetz erließ, worin sie die Regierung ermäch⸗ tigte, hierüber mit der geistlichen Behörde das Erforderliche zu verabreden. Was ist eine solche Verabredung aber nun Anderes, als eine diplomatische Unterhandlung mit einer fremden Macht? Ob diese Macht eine geistliche oder eine weltliche sey, thut gar nichts zur Sache. Man behauptet, daß, was durch ein Gesetz bewilligt worden, auch durch ein anderes wieder zurückgenommen 1 werden könne. Dies ist ganz richtig, insofern nicht diplomatische Iunteressen oder Interessen dritter Persyvnen dabei im Spiele

sind. Sonst ist es unmöglich, einen Vertrag ohne die Zustim⸗

mung der betheiligten Parteien zu brechen. Die Kam⸗

mer wird hiernach fühlen, daß es nicht angemessen seyn würde, das Amendement des Herrn Luneau anzunehmen; thäte sie es dennoch, so würde sie uns in die Unmöglichkeit ver⸗ setzen, künftig nach Gutdünken mit den auswärtigen Mächten zu unterhandeln.“ Nichtsdestoweniger wurde, obgleich auch noch der Minister des Kultus sich nachdrücklich der von Herrn Luneau beantragten Ersparniß von 485,000 Fr. auf die Gehalte der Erzbischöfe und Bischöfe widersetzte, dieselde mit ziemlich star⸗ ker Stimmenmehrheit angenommen, was die größte Freude in allen Theilen der Opposttion erregte. Ein zweiter Antrag dessel⸗ ben Deputirten auf eine Ersparniß von 20,000 Fr. durch die Ein⸗ ziehung der Gehalte der beiden Bischöfe von Verdun und Beauvais, deren Sitze in diesem Augenblicke erledigt sind, wurde dagegen verwor⸗ fen. Hr. Dumeylet verlangte hierauf, daß man die Gehalte der 2 Erzbischöfe und 3 Bischöfe, von zusammen 60,000 Fr., die sich seit der letzten Revolution ohne die Erlaubniß des Königs aus ihrer Diöcese entfernt hätten, im Budget nur ante lineam aufflihre, wie solches bereits in dem Etat des Kriegs⸗Ministe⸗ riums hinsichtlich des Gehaltes zweier Marschälle geschehe. Die⸗ ser Antrag wurde aber gleichfalls nach einigen Bemerkungen des Grafen v. Montalivet und des Hrn. Dupin d. Ll. verwor⸗ fen. Die Versammlung trennte sich um 6 Uhr in ziemlich leb⸗ hafter Bewegung.

Paris, 16. Februar. Der heutige Moniteur enthält in seinem amtlichen Theile Folgendes: „Nachdem die Regierung die Ueberzeugung gewonnen, daß kein Gesetz zu der Intervention derechtige, welche in der von der Fürstin von der Moskwa und deren Kindern eingereichten Bittschrift wegen Revision des Prozesses des Marschall Ney von ihr verlangt wurde, hat die⸗ selbe entschieden, daß die Konklusionen dieses Gesuchs abzuwei⸗ sen seyen. Die Gründe dieses Beschlusses sind in dem Berichte des Großstegelbewahrers enthalten.“ In diesem vom gestrigen Tage datirten Berichte führt der Minister die drei Fälle an, in welchen, der Kriminal⸗Gerlchtsordnung zufolge, die Revision eines Prozesses gestattet ist; diese Fälle sind solgende: 1) Wenn nach einer Verurtheilung wegen Mordes durch Aktenstüicke bewiesen wird, daß die angeblich ermordete Person noch am Leben ist; 2) wenn wegen eines und desselben Vergehens zwei mit einander unver⸗ einbare Verurtheilungen stattgefunden haben, und 3) wenn einer der anklagenden Zeugen wegen falschen Zeugnisses verurtheilt worden ist. Der letzte Fall ist in dem Revistons⸗Gesuche der Familie des Marschall Ney durch folgendes Raisonnement in Anspruch genommen: „Die Ankläger des Marschalls haben, in⸗ dem sie behaupteten, Ludwig XVIII. sey in der Pariser Con⸗ vention nicht Partei gewesen, und diese sey daher für seine Re⸗ gierung nicht bindend, eine falsche Erklärung abgegeben. Diese Erklärung nun, welche den Pairs⸗Hof irre leitete und die Ver⸗ urtheilung zur Folge hatte, trägt den Stempel eines falschen Anklage⸗Zeugnisses, woraus folgt, daß zur Reviston Grund vor⸗ handen ist.“ Der Großstegelbewahrer setzt in seinem Berichte dieser Schlußforderung nachstehende Bemerkungen entgegen: Allerdings hätte die Pariser Convention den Marschall Ney und die übrigen Opfer des Unglücks, welches da⸗ Hätte die Regierung der Restauration Achtung vor dem beschworenen Worte gehabt, so würde sie sich durch einen Vertrag, welcher Paris ohne Kampf überlieferte und ihr genu Nutzen brachte, um alle Klauseln dessel⸗ ben gewissenhaft zu erfüllen, gebunden geglaubt haben; sie würde nicht wegen Handlungen, über welche jede Untersuchung aus⸗ drücklich untersagt war, Verfolgungen gegen den Marschall ein⸗ geleitet, sondern sich durch die Ehre verpflichtet gehalten haben, die Vollziehung des Urtheils zu hindern. Weil aber die Regierung geläugnet hat, diesen Vertrag ratificirt zu haben, weil das in ihrem Namen sprechende Ministerium den bindenden Charakter dieses Vertrages verkannte, folgt daraus, daß der Pairshof sein Urtheil auf ein falsches Zeugniß bastrt habe? Wenn das öffent⸗ liche Ministerium eine Anklage behauptete, so kann die Aufzäh⸗ lung der Thatsachen, auf denen sie beruht, die richtige oder falsche Auslegung eines Gesetzes oder Vertrages nicht mit dem verglichen werden, was das Gesetz ein falsches Zeugniß nennt, d. h. eine eidlich erhärtete Aussage einer vor Gericht ge⸗ ladenen Person über ein materielles Faktum. Die Revision ist aber durch falsches Zeugniß allein noch nicht gerechtfertigt; vor⸗ her müßten noch die falschen Zeugen vor Gericht gestellt, ihre Vertheidigung gehört und, nachdem sie ihres Verbrechens über⸗ führt worden, verurtheilt werden.“ Nachdem der Minister die Unmöglichkeit dieses Verfahrens in dem vorliegenden Falle und die Unzulässigkeit der Berufung auf einige frühere Beispiele unter Napoleon dargethan, sagt er am Schlusse seines Berichtes; „Ohne Zweifel wird es dem Herzen Ewr. Majestät schmerzlich seyn, zu Gunsten eines großen Mißgeschicks, für das Sie selbst in anderen Tagen ein Interesse zeigten, das seitdem an Lebendigkeit nichts verloren hat, in der verlangten Weise nicht einschreiten zu kön⸗ nen. Es hat nicht an Beweisen Ihrer Sorgfalt für die Ehre eines der berühmtesten Namen in der Französischen Kriegsgeschichte ge⸗ fehlt und wird daran nicht fehlen. Wenn das Andenken des Marschalls Ney die Begünstigung einer Reviston erhielt, so würden die Opfer der Revolutions⸗Tribunale, der Militair⸗Kom⸗ missionen, der Prevotal⸗Gerichtshöfe, der Kriegsgerichte und Jurys dieselben Ansprüche haben; wo soll man still stehen, wenn

er hat, um für immer ehrenvoll zu bleiben, nicht nöthig,

man einmal die vom Gesetz gesteckten Gränzen überschritten hat?

Wie viel Opfer, deren Namen große und ehrenvolle Erinnenn gen hervorrufen, sind trotz den Gesetzen und allen schüzende Formen unter dem Henkerbeile gefallen! Ihren Familien gewa der Gedanke Trost, daß es ein Tribunal giebt, welches fuͤr die Rebis politischer Prozesse stets kompetent ist, das Tribunal der Geschih Der Name des Marschall Ney ragt unter diesen Opfern hernn t nothig, daß di gierung Ewr. Maj. sich eine Gewalt anmaße, die ihr 1, Gesetze verweigert wird. Die Regierung hat keine andere machten, als die ihr vom Gesetz verlichenen; sie kann ve⸗ Rechte nehmen, noch geben. Das von der Fürstin von —e Moskwa und ihrer Familie verlangte Einschreiten würde G Mißbrauch der Gewalt seyn, und es ist die Pflicht der Reie rung, sich eines solchen zu enthalten.“

Der heutige Moniteur promulgirt mit dem Datum d gten d. M. das Gesetz über den Waaren⸗Transit und l Entrepots.

Der Herzog von Aumale hat dem Baron Desgenttt Maire des 10ten hiesigen Bezirks, welchem der Prinz als Grmn besitzer und als National⸗Gardist angehört, für die Armen düe

Viertels 1000 Fr. übersandt, denen die Prinzessin Adelaih

Schwester des Königs, 500 Fr. hinzugefügt hat.

Die mit der Untersuchung des Keßnerschen Defekts bet

tragte Kommission der Deputirten⸗Kammer begab sich heute ig

dem Finanz⸗Ministerium, um sich ihres Auftrages zu entleddige Zu dem durch den Tod des Herzogs von Montesgquieue ledigten Sitze in der Französischen Akademie treten funfic

Kandidaten auf, unter denen sich die Herren Thiers, Ganar

Tissot, Jay, Salvandy und C. Bonjour befinden. Die mssg

Chancen hat indessen der im Jahr 1815 durch eine Verordnu

des Herrn von Vaublanc aus der Akademie eliminirte Gah Röderer. Außer ihm sind von den damals ausgestoßenen M. gliedern der Akademie uur noch der Herzog von Bassano m die Herren Sieyhes und Garat vorhanden, da die Herren Etim und Arnault bereits wieder aufgenommen sind.

Es cirkulirt hier gegenwärtig eine Proclamation Dom q guel's an die im Auslande defindlichen Portugiestschen zütz linge, worin sie aufgefordert werden, den Dienst im Reätelg⸗ heere (dem Heere Dom Pedro’s) zu verlassen und Dom Mul als Köͤnig anzuerkennen, min welchem Falle auf dessen Venziug zu rechnen sey. 1 8

Lluf die Nachricht von dem Alusbruche der Cholera in ben⸗ don hat die Regierung angeordnet, daß alle auts der Thene kommende Schiffe in den Französtschen Häfen einer fünstazzza Quarantaine unterworfen werden sollen. 1

Aus Givet (im Departement der Ardemnen) wird umtg 11ten d. M. gemeldet: „Der größte Theil der Unterofftziere n hier in Garnison stehenden 18ten Linien⸗Regimentes hat sicht ter dem Vorwande, daß die Mannszucht zu fireng und vng- recht sey, gegen den Oberst⸗Lieutenant Eorard, der das Regintn in Abwesenheit des Obersten interimistisch kommandirt, emping Sechs der Hauptmeuterer wurden vorgestern verhaftet und mmg Gendarmerie⸗Bedeckung gestern nach Mezières gebracht, um hi vor ein Kriegsgericht gestellt zu werden; gestern fanden neue Ng haftungen statt, und man erwartet deren noch mehrere in der eingeleiteten Untersuchung. Das Vorhaben der Uumg offiziere war, die Fahne vom Oberst⸗Lieutenant fortzunehm und ihm nicht mehr zu gehorchen. Der General Zoefel, Eg mandeur der Brigade, zu welcher das 18te Regiment gehort, große Festigkeit an den Tag gelegt und der Meuterei Eirhalt) than. Der die Division kommandirende General⸗Lreutenan Janin ist hier angekommen. Die Stadt war gestern bis um ! Uhr Abends in großer Aufregung. Eine Menge Truppen, f. tillerie und National⸗Garde waren unter den Waffen, imn b Ruhe aufrecht zu erhalten. Der Plan der Unterossziere scher gescheitert zu seyn. Diesen Morgen ist die Stadt ruhig und . les zur Ordnung zurückgekehrt.“

Das Pamphlet „Hieronymus Freimund“ ist gestern Beschlag genommen worden.

In Marseille sind am 10ten d. 23 Flüchtlinge aus i Romagna angekommen, die ihren Weg über fast unzugängli Berge genommen hatten. 1

Paris, 17. Febr. Der Graf Tascher b gestern in der Pairs⸗Kammer über den Gesetz⸗Entwurf n der Albschaffung der Trauerfeier des 21. Jannar. Er bemeit daß das Gesetz vom 19. Januar 1816, wodurch diese Feier te geführt worden, vielleicht eben so gut gänzlich hätte sortbleic können, indem das Andenken Ludwigs XVI. nichtsdestowenzg bis in die spätesten Zeiten fortleben würde; nachdeem dasselbe ce einmal erlassen und 15 Jahre hindurch befolgt worden, wilte es um so unangemessener seyn, mit den beleidigenden Fonnu des Gesetzes zugleich auch das politische Prinzip desselben zu nh werfen, als dieses Prinzip, welches die Unverletzlichkeit der son des Königs ausspreche, in den 12ten Artikel der Charte üieh gegangen sey. „Wollte man“, fuhr der Redner fort, m dem Gesetze vom Jahre 1816 zugleich jedes Andenken a den 21. Januar 1793 verwischen, so würde man dazuch gleichsam zu verstehen geben, daß, nachdem Karl X. ; Jahre 1830 des Thrones für verlustig erklärt worden, In auch wohl daran gethan habe, 40 Jahre früher Ludwig d auf das Schaffot zu führen; man würde dadurch im Angesth des ganzen Landes erklären, daß der Tag, an welchem das Hanhe eines Königs von Frankreich unter dem Henkersbeile g und derjenige, an welchem ein solcher Frevel sich etwa er möchte, in den Jahrbüchern der Französtschen Geschichte g

ewöhnliche Tage wären, wo es Jedermann, wie in den üblhn Wochentagen, freistehe, seinen Geschäften oder seinen 2298 gungen nachzugehen, wie solches der Moniteur vom 22. Jann 1793 kalt und unempfindlich dem entsetzten Frankreich 8809 hatte. Nein, m. H., Frankreich wird nicht untergehen, vs es den öffentlichen Geschäften einen Tag im Jahre wensg nm met; aber es kann untergehen, wenn das monarchische sdet ohne das es nicht leben kann, eine schwere Verletzung ere Der Berichterstatter untersuchte hierauf die verschiedenen Ve

kel des Gesetzes vom Jahre 1816 und trug auf dis

0

behaltung des 1sten an, welcher eine allgemeine San b füir den 21. Jan. vorschreibt; dagegen stimmte er fien Truur

schaffung des 2ten Artikels, welcher an diesem Tage einer . gottesdienst in sämmtlichen Kirchen anordnet, indem man Bestimmung allerdings den Vorwurf machen könne, vürdeh denschaften dadurch immer wieder aufs neue aufgeregt, en m Aus demselben Grunde brachte er die Aufhebung des 3te Aten Artikels wegen der Errichtung öffentlicher Mon Andenken Ludwigs XVI. und seiner Familie in Vors daß die von der Deputirten⸗Kammer ausgegangene tion jetzt also lauten würde: „Art. 1. Am 2lsten & jedes Jahres sollen die Gerichtshöfe und Tribuna ferner keine Sitzungen halten. Art. 2. Alle 88g mungen des Gesetzes vom 19. Januar 1816 werden 8 1- gehoben.“ Die Berathungen über diesen Gegensta

diese

wpendements des Hrn. Lumeau (s. oben) nur noch auf

daß die - nd

umente zuneoßt wird schlag, s olue⸗ thaufe Janum

den nächsten Dienstag (21sten ) angesetzt. Am Schlusse der tzung berieth die Kammer sich noch üder den Gesetz⸗Entwurf en der Fortführung des Pyrenäen⸗ Kanals, so wie über ver⸗ geedene bei ihr eingelaufene Bittschriften. In der Depu⸗ rten⸗Kammer berichtete gestern Herr Parant über den i der Pairs⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf Betreff der Verhaftung der Schuldner. Auf seinen Antrag loß die Versammlung, sich vom 25. Fehr. ab alle Sonnabende mit

Wl sem Entwurse zu beschäftigen, um denselben noch vor dem

hlusse der Sesston zur Abstimmung zu briugen. An der Ta⸗ ordnung war hierauf die Fortsetzung der Berathungen über 6 Budget des Ministeriums des Kultus und des öffentlichen terrichts. Der Baron Mercier bemerkte, daß der Nutzen, n die Canonici stifteten, ihm völlig unbekannt sey; er ver⸗ mgte sonach, daß man deren Gehalte von 1500 auf 1200 Fr. abseze und dadꝛurch eine Ersparniß von 199,500 Fr. erziele. Mahul nahm sich dieser Geistlichen mit vielem Eifer an; Canonici, äußerte er, bildeten den Rath des Bischofs, der esle gar unter keiner Kontrole stehen würde. Hr. Mercier wiederte, er verlange auch nicht die Abschaffung dieser Klasse r Geistlichen, sondern nur eine Verkürzung ihres Gehalts. ir Fulchiron trat zur Vertheidigung des protestantischen altus auf, der unendlich einfacher und bei weitem nicht so ispielig wie der katholische sey. Der Antrag des Herrn Mer⸗ wurde nach einigen Bemerkungen des Berichterstatters Lworfen. Jetzt kam die Reihe an das bereits in der stung vom 1aten zur Sprache gekommene Amendement Herrn Beauséjour, eine Ersparniß von 1 Mil⸗ n durch die Einziehung der Gehalte derjenigen Hülfs⸗ areer zu bewirken, die außerhalb des ihnen angewiesenen prengels ihr geistliches Amt verrichten; allein auch dieser An⸗ gg, so wie ein anderer des Herrn Lachèze, das Einkommen Hülfs⸗Pfarrer gerade umgekehrt um 100,000 Fr. zu vermeh⸗ „wueden verworfen. Ein Zusatz⸗Artikel des Hrn. Vatout, Inhalts, daß alle Geistlichen für das ihnen ausgesetzte Ge⸗ tverdunden seyn sollten, die Sakramente an Unbemittelte un⸗ geltlich atiszutheilen, wurde auf die Bemerkung des Ministers Kultus, daß diese Bestimmung schon jetzt gesetzlich bestehe, nichtzur Llbstimmung gedracht. Nachdem endlich das 3te Kapitel esoldungen für die Geistlichkeit), welches sich nach der Annahme des 27,290,300 stelt, angenommen worden, beschäͤftigte die Versammlung mit den im 4ten Kapitel ausgesetzten Stipendien für die lichen Seminare, im Betrage von 1,100,000 Fr. Herr Du⸗ is von der niederen Loire trug auf eine Reduction derselben auf 500,000 Fr. an, indem er behauptete, daß einerseits Dotation der Seminare von Seiten des Staats durch Konkordat von 1801 und die späteren Verträge nicht oten werde, andererseits aber die Geistlichkeit ohnehin n so viele Neben⸗Einnahmen habe, daß sie em̃ ung aus Staats⸗ Fonds süglich entbehren könne. Der duer erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, daß in dem Zeit⸗ ne von 1815 bis 1830 den Seminaren mehr als 40 Miill. tt worden wären. Herr Guizot sprach sich zu Gunsten der stlichkkit im Allgemeinen aus und bestritt die Behauptung, diesibe noch von politischer Wichtigkeit sey; schon unter X. habe der Klerus, mit Ausnahme des Hrn. von Pradt, em einzigen Priester den Eintritt in die Deputirten⸗Kammer chaffen konnen, und seit der letzten Revolution sey dessen fluß zur völligen Nullität herabgesunken. Man thue hier⸗ hsehr unrecht, wenn man die Geistlichkeit, die im Allgemei⸗ von den besten Gesinnungen beseelt sey, unaufhörlich an⸗ fe und ihr den Beistand und das Wohlwollen der Regierung jehen wolle. Das fragliche Amendement wurde schließlich der Kammer verworfen.

Großbritanien und Irland.

kondon, 15. Febr. Der Marquis von Landsdowne, Vis⸗ t Melbourne, Hr. Stanley, Lord Hill und Viscount Althorp in gestern im Schatzamte Unterredungen mit Lord Grey. Gestern fand das Leichenbegängniß des r. Bell statt. Un⸗ den Leidtragenden bemerkte man den Erzbischof von Canter⸗ , die Bischöfe von London und von Lichsield, die Lords en, Amherst, Kenyon, Wynford, Hrn. Park und Sir James pham. Der Verstorbene hat der Stadt St. Andrews, wo gevoren und erzogen worden war, eine Summe von 60,000 St. vermacht, wovon 50,000 Pfd. zum Bau und zur Be⸗ ndung eines neuen Kollegiums daselbst bestimmt worden sind. Zwischen dem General Lorenzo Moore und einem Herrn pylton hat ein Duell stattgefunden, in welchem Letzterer so eer verwundet worden ist, daß man an seinem Aufkommen fet. Der General Moore wurde auf dem Kampfplatze ver⸗ t und befindet sich im Gefängnisse. Im Clon mell⸗Herald lieft man: „Die Zehnten werden unter dem Ansehen und durch die Macht der Regierung treben werden, welche in diesem Augenblick für die Mittel diesen Vorsatz ins Werk zu setzen. Major Miller hat den ehl erhalten, seinen Wohnsitz in Cashel aufzuschlagen, wo be⸗ mnehrere Truppen zusammengezogen worden sind.“ er Sta ndard sucht, nachdem er die in der jetzigen Ses⸗ der Hollandischen Generalstaaten gehaltenen Vorträge den en Englischen Parlaments⸗Reden an die Geite gestellt, von Holländischen Rednern gecußerten Vorwurf, daß Eng⸗ beuchle durch folgendes Raisonnement von der Nation ab⸗ Küin⸗ „England ist nicht whigistisch, obgleich durch einen ch Zufall die Whigpartei in diesem Augenblick des en s cepter schwingt. Die große Mehrzahl der Englischen saleht ein, daß die Interessen Hollands auch die von Eng⸗ 19 und in der Erinnerung an unsere bereits alte Bun⸗ zenoschaft, in der Uebereinstimmung unseres religiösen 9 in der Bewunderung, welche jedes edle Herz für * empfinden muß, das ‚nnter solchen Verhaltnissen, sat zegenwaͤrtigen der Holländer, sich so benimmt, wie r * edle Holländische Nation einen zehntausendmal 89 nspruch auf unsere Zuneigung, als alle Bande 98 Wäterteller Art. Stets wird Holland es empfinden, nägen Luglisch⸗gesinntes Ministerium am Staatsruder sttzt. gench. käc- unsere gemeinschaftlichen Wünsche auf dieses 8 248 seyn und unsere Holländischen Bundesgenossen, 1 aufaich Brüder nicht irrthümlich gegen ein für ihre Wohl⸗ ang de dig besorgtes Volk den Haß wenden, den eine Ver⸗ perdient, die von dem ächten Englischen Volke so stark „wie nur immer möglich.“ berechnen, daß die Reform⸗Bill bis Ende d. M. im passtren, Andere, daß es damit noch einen ganzen

U währen wird. die lndet im Monthly Magazine folgende Darstellung : „Sie steht unter den Gefahren

ank von England

un glan Meien Handel obenan und muß daher beseitigt werden. n England ist eine sewöhnliche Actien⸗Gesellschaft,

eme Unter⸗

1. t ig.; 8 be bestehend aus Hru. Horsley Palmer (dem zeitigen Governor) und dessen Associés, Leuten, die an und für sich selbst nicht mehr Recht, als irgend eine andere Geldwechsler⸗Compagnie, auf den Rang und Titel der Bank von England besitzen; denn es ist allein der Zauber dieses Namens, der die Bank in Stand setzt, den ganzen Kredit der Englischen Nation zu ihrem Monopol zu machen, Schrecken zu erschaffen und dem Handelsstande des Kö⸗ nigreiches Verdruß zu machen. Der Verkehr in Gelde sollte sei⸗ nen natürlichen Lauf haben dürfen, wie der in Getreide, Wolle oder jeder anderen Waare, und eine National⸗Bank ist um nichts mehr erforderlich, als eine National⸗Lichtgießerei oder ein National⸗Backhaus es seyn würde. Die Bank von England er⸗ hält jährlich 260,000 Pfd. für Besorgung der mit der Zins⸗ zahlung der National⸗Schuld verbundenen Geschäfte, und da diese ungeheure Summe nichts als eine Provisson für den Bankhalter ist, so schlagen wir vor, jene Geschäftsbe⸗ sorgung einem wohlfeileren Geldwechslerhause zu übertragen. Würde eine Anzeige oder dem Tage die Annahme von schäfts⸗Besorgung des Staats⸗Schuldenwesens bei dem Sprecher im Hause der Gemeinen eröffnet werden würde, so würde sich wahrscheinlich finden daß die Bank von Coutts u. Comp. die Besorgung der 3 pEts. für 10,000 Psd. St. im Jahre und Jones Lloyd u. Comp. oder Baring . übrigen Stocks sür 4 oder 5000 Pfd. St. denn es läßt sich eine ungeheure Menge

Geschäfte für eine ge⸗ wisse Einnahme von 15,000 Pfd. St. 8

ohne irgend einen Risico

lichen Gelde in Händen zu haben, ausrichten. den sich haufenden uneingeforderten Dividenden bringt allem die jährlichen Kosten der Geschafts⸗Besorgung wieder ein, und es kann daher nicht politisch gehandelt seyn, fortwährend jahrlich Hrn. Horsley Palmer und seinen von England für nichts und wieder nichts ein Geschenk von 260,000 Pfd. St. zu machen, während ihr ganzes Grund⸗Kapi⸗ tal nicht mehr als circa 14 Millionen (nicht mehr als andere Banquiers⸗Häuser auch besitzen) beträgt und sie durch diesen Raub am Staats⸗Einkommen eine Masse von ausschweifenden Unter⸗ nehmungen, Fälschungen und Ausfällen gefördert, ein ungeheures Treidhaus für Schreiber, Patrone und Direktoren unterhalten haden und doch im Stande gewesen sind, uns an 20 ½ Millto⸗ nen vom öffentlichen Gelde wieder darzuleihen. Das Parlament hat nichts weiter zu thun, als in der nächsten Session den Na⸗ men der Bank von England abzuschaffen, an dessen Stelle den der Actien⸗Bank⸗Compagunie in der Threadneedle⸗Straße treten wird; und würden die H. H. Horsley Palmer und Comp. ihr Geschäft unter diesem Namen und auf gleichen Bedingungen mit den anderen Banquiers im Königreiche nicht fortführen kön⸗ nen, so wird es ausgemacht seyn, daß die Bank von England ganz in dem Zustande sich befindet, einen Ausverkauf auzustellen. Es ist zum Glücke die Zeit zur Vernichtung dieser inneren Ty⸗ rannei eingetreten, und wir würden Verrath an unseren Kindern üben, wenn wir nach der gegenwäͤrtigen Parlaments⸗Session an

London, 14. Febr. Der lang gefürchtete Gast, die Cholera, ist nunmehr bei uns erschienen, oder vielmehr die Re⸗ gierung hat, nach manchen, dem Sanitätsamte zugekommenen Anzeigen, wie man sich hier ausdrückt, zu erklären erlaubt, daß eine Krankheit, die schon seit dem Monat August hier seyn soll und, wie man hochweise hinzufügt, jedes Jahr um jene Zeit erscheint und dann bis zum Frühjahr, desonders unter den Armen, zu wüthen pflegt, die Indische Cholera sey. Dem offtziellen Berichte gemäß, sind im unteren Theile der Stadt auf beiden Seiten des Fuisses und auf diesem selbst in zwei oder drei Schif⸗ fen binnen weniger Tage 10 Personen von einer höchst verdäch⸗ tigen Krankheit ergriffen worden und 6 davon gestorben, und nach den aͤrztlichen Untersuchungen von 3 der Kranken und einer Leiche ist es die bögartige Cholera. Natürlich sträubt sich der Handelsgeist gegen diese Ankündigung und bringt alle Gründe, wie unter Anderem die vorstehenden Argumente auf, welche die Richtigkeit der ärztlichen Angaben in Zweifel ziehen können. Dem sey aber, wie ihm wolle, die Aerzte siegen auf jeden Fall; eine furchthare Krankheit ist da, welche ihre Opfer in wenigen Stunden todtet, gegen die aber, da sie einmal für ansteckend gilt, alle Hospitaec, die als Privat⸗Stiftungen von der öffentlichen Gewalt unabhängig sind, gesperrt bleibden, und, zur Schande der Hauptstadt sey es gesagt, jetzt erst werden in aller Eile Häu⸗ ser zur Aufnahme von Cholera⸗Kranken eingerichtet. Die Re⸗ gierung hat gestern Abend Erlaubniß erhalten, dem Parlamente gewisse Dokumente vorzulegen, damit dasselbe nun so schnell wie moͤglich durch ein besonderes Gesetz den Kirchsprengeln gestatte, sich selbst zu besteuern, um der Krankheit Einhalt zu thun. Im Unterhause wollten dabei einige Mitglieder, daß man gewissermaßen ein Sperr⸗System einführe, während andere der Meinung sind, daß solche Sperren gegen die Krankheit nirgends von Nutzen gewesen, im Gegentheil aber durch Verminderung der Beschäftigung Armuth und Elend vermehren helfen, welche doch im Allgemeinen dieser Pest die meiste Nahrung gewähren. Nach einigen Nachrichten soll sich die Krankheit auch in der Vorstadt Lambeth haben dlik⸗ ken lassen, welche dem dicht an der Themse stehenden Parla⸗ mentshause gegenüberliegt. Auch hat man im Unterhause be⸗ reits angefangen, über Enge und schlechte Ventilation zu klagen sollte man wohl davon Anlaß nehmen wollen, das Parla⸗ ment mit der ewigen Reform⸗Bill zu vertagen? Dem Mini⸗ sterium wäre wohl am meisten damit gedient; denn der Fortgang der Bill bedroht dasselbe doch mit dem Untergang. Im Unter⸗ hause dürfte die Englische Bill wohl binnen 14 Tagen durchgehen; dann käme sie ans Haus der Lords. Daß dieses sie zum zwei⸗ ten Male verwerfen würde, ist nicht wahrscheinlich; im Gegen⸗ theil, mit oder ohne Zuwachs von neuen Pairs würde es sie zum zweiten Verlesen und in den Ausschuß kommen lassen. Die Whigs aber werden es schwerlich wagen, eine sol⸗ che Anzahl Pairs zu ernennen, durch die sie in Stand gesetzt werden würden, die Bill ohne wesentliche Verkrlippelung durchzusetzen; und ohne dies würde gewiß das Wesentliche daran in dem Ausschusse verworfen werden. Da nun das Unter⸗ haus, wie es jetzt zusammengesetzt ist, die in ihren Hauptzügen entstellte Maßregel nicht gut heißen könnte, so müßte es sie fallen lassen und dann wäre ein neues Ministerium unver⸗ meidlich. Bliebe das Land ziemlich ruhig, so würden die ge⸗ mäßigten Tories die neue Verwaltung bilden, wo nicht, so kämen die Ultra⸗Liberalen heran. Bei allen diesen Partei⸗Kämpfen aber leidet natürlich das wahre Interesse des Staates; schon die endlosen Debatten über die Reform rauben dem Parlament die Muße zu anderer Berathung; und ein Ministerium, das sich auf allen Seiten von Gefahren umringt sieht und mit jedem Augenblick seinen Umsturz befürchten muß, kann nicht die Geistes⸗ freiheit besitzen, welche der verwickelte Zustand unserer inneren

und äußeren Politik dermalen erfordert. Die jetzige Verwaltung,

in die Zeitungen eingerückt, daß an dem Angeboten zur jährlichen Ge⸗

u. Gebrüder die von allen übernehmen würden:

11111““X“X*“]

die ihre beengte Lage nur zu sehr empfindet, schwankt daher nnaufhör lich zwischen Lrristokratismus und Demokratismus; sie möchte gern diejenigen gewinnen, welche wohlfeile Regierung, Gleichheit der Rechte und daher Abschaffung aller Monopolien verlangen; aber sie hat auch Verwandte und Freunde zu versorgen und möchte nicht gern in den Augen ihrer vornehmen Gegner für eine Freun

din des Pöbels gelten, und so giebt sie sich bald hier, bald dort Blößen, die ihr allmälig das Zutrauen der Menge ent⸗ ziehen, ohne daß sie dadurch die Gegner zu versöhnen vermag, die nichts Geringeres von ihr verlangen, als Räumung ihrer Plätze. So z. B. sagten Graf Grey und Lord Plunkett im Oberhause, man werde die Irländische Kirche durch die Gewalt des Staates im Besitz ihres Eigenthums zu behaupten suchen; da doch ein Jeder einsteht, daß ein solcher Versuch bei jetziger Stimmung des dortigen Vorkes nur durch thrannische Gesetze und die Gewalt der Waffen auszuführen wäre und nur durch sehr rasches gemäßigtes Einschreiten ein Theil des Zehnten der Kirche erhalten werden koönnte, wenn man den anderen Theil zur Un⸗ terstützung der hülflofen Armuth hingeben wollte, und zwar dann mur, wenn der Betrag baar vom Grundetgenthümer, und nicht unmittelbar vom Päachter, erhoben wüirde. Nun hat diese Er⸗ klärung der Minister, welche, wenn sie sie zur Ausführung brin⸗ gen wollten, zu einem Bürgerkrieg führen kömte, das Volk em⸗ pört, aber ihre Gegner nur noch heftiger gemacht. Der Irläau⸗ dische Orantengeist, welcher mit dem Toryismus ein und derselbe ist, hat sich bis nach England verbreitet; bei einer Versammlung,

und mit dem Vortheile, einen ungeheuren Belauf vom öffent⸗ Der Zins von

Theilnehmern in der Bank

welche die Partei hier in London hielt, wurden die heftigsten Drohungen ausgestoßen, und in einer eben bekannt gemachten Adresse ans Englische Volk, welche von Lord Lorton unterzeich net ist, wird den Ministern alles mögliche Schlimme zur Last gelegt und die Englische Nation aufgefordert, ihren „Irländischen Mitbriidern“ zu helfen, jene von ihren Stellen zu treiben, wenn sie nicht die protestantische Religton in Irland vernichtet und jene Insel der Gesetzlosigkeit preisggegeben und von der Ver bindung mit England losgerissen sehen wolle! Hierbei wird vor züglich die Religion zum Deckmantel gebraucht und behanptet, die Regierung sey mit der katholischen Hierarchie und den De

der Bank von England noch einen Stein auf dem anderen ließen.“

magogen dieses Glaubens gegen die protestantische Kirche verschwo reen, da sie fortführe, das katholische Kollegium zu Mainooth zu unterstützen, während sie den protestantischen Schul⸗Gesellschaften, die doch alle einst den Katholiken gehörige Stiftungen und Pfründen an sich gezogen haben, die frühere Unterstützung nicht länger gewähren wolle (wodurch dieselben im Stande gewesen, die katholische Jugend zu bekehren, und dadurch Hunderttausende von den Schulen zu⸗ rückscheuchten, die unter einem liberalen Erziehungssystem, welches die Regierung jetzt einzuführen wünscht, den Unterricht erhalten haben würden, der ihnen dermalen abgeht). Die Regierung will nur noch diejenigen Elementarschulen unterstützen, in denen Alle unterrichtet werden können; und weil man in denselben die Bi⸗ bel nur in Auszügen zulassen kann, so behaupten jene Widersa cher der Regierung, man wolle ihnen ihre Bibel rauben!

Niederlande.

Aus dem Haag, 18. Febr. Der neue Gesetz⸗Entwurf über die auf den Torf zu legende Accise ist gedruckt und gestern an die Mitglieder der Generalstaaten vertheilt worden. Diesem Entwurfe zufolge, soll von dem ausländischen Torf bei seiner Ein⸗ fuhr in das Land eine Abgabe von resp. 25 und 15 Cents für

die Tonne, je nach der Qualität desselben, erhoben werden. Der inländische Torf wird Behufs der Veraccisung in vier Klassen vertheilt, deren erste 14 Cents und die letzte nur 1 Cents von der Tonne entrichten soll.

Aus Herzogendusch vom 16ten d. M. wird gemeldet: „Gestern wohnten Ihre Köonigl. Hoheiten der Prinz Feldmar⸗ schall und der Prinz Friedrich zu Miodelrode, in der Nähe un⸗ serer Stadt, einem Versuche bei, der mit einer vor Kurzem nach der neuen Erfindung eines Ingenieurs hier verfertigten Lauf⸗ brücke gemacht wurde. Diese Brücke hat die Gestalt eines Wa⸗ gens, ruht auf Rollen und wird von sechs Pferden gezogen; sie dient zum Passiren kleiner Flüsse und Gewässer nicht nur durch Fußvolk, sondern auch durch Artillerie, und ist mit den auf beiden Ufern ruhenden Stücken funfzehn Niederländische Ellen lang; eine Viertelstunde nach der Ankunft der Brücke an der Aa ging eine Batterie von acht Geschützen auf derselben über diesen Fluß. Die Generale Meyer, Herzog Bernhard von Sach⸗ C und Constant Rebecque befinden sich gegenwartig

ter. * 8 Aus Eindhoven wird gemeldet, daß ein Theil der Belgi⸗ schen Truppen sich unserer Gränze wieder mehr genähert haben; ungefähr 3000 Mann waren am letzten Montag in Turnhout angekommen. Dieser Umstand macht von Seiten uaseres Heeres eine verdoppelte Wachsamkeit nothwendig.

Dem Militaire Spectator zufolge, soll im nächsten März in Medenblik eine für die Bildung von Ingenieur⸗Off⸗ zieren bestimmte Kriegsschule errichtet werden.

—Amsterdam, 18. Febr. Der Handel in Staatspapieren war waͤhrend der abgelaufenen Woche wieder nur von geringem Umfang. Die Nothwendigkeit, Geld zum Behuf der neuen An⸗ leihe anzuschaffen, hat die Hollaͤndischen Effekten niedergedruͤckt und vornehmlich solche, die als Einzahlung in jener Anleihe benutzt werden moͤgen und deshalb in der vorherigen Woche etwas zu hoch getrieben waren. Die fremden Fonds behaupteten sich da egen auf ihrem Preisstand; 3proc. Franzoͤsische Renten und Rubels gingen selbst etwas hoͤher. Englische Staatspapiere waren gestern flauer auf die Nachricht von einem Fallissement, welches in London statt⸗ gefunden hat. Das Geld bleibt rar, und werden 6 pEt. Zinsen auf Leihung und Prolongation noch fortwaͤhrend bewilligt. Eine er⸗ hebliche Veraͤnderung ist am hiesigen Getreide⸗Markt nicht einge⸗ treten; schoͤner schwerer rorher Weizen wurde zum Verbrauch ge⸗ sucht, doch war wenig zu Markte; fuͤr getrockneten Roggen unter Schloß finden sich stets Abnehmer, und auch im Verbrauch hielt die Frage maͤßig an. Gerste ging bei Kleinigkeiten ab, und mit Hafer war es flau. Folgende Preise sind angelegt worden: fuͤr 119pfuͤnd ordin. Polnischen bunten Weizen 300 Fl., fuͤr 122 pfuͤnd. besse dito 330 Fl., fuͤr 129pfüͤnd alten und neuen Schlesischen 310 Fl fuͤr 129 pfünd. schoͤnen neuen Rheinweizen 315 Fl., fuͤr 120 pfüp̃nd. Preußischen Roggen bei einzelnen Lasten 204 Fl, 118. 119pfund getrockneter galt 180 182 Fl., fuͤr 117 pfuͤnd. getrockneten unter Schloß wurden 173 Fl. bei Partieen angelegt; fuͤr 102 pfüund. Som mergerste 142 Fl.; fuͤr 84pfuͤnd. feinen Hafer 98 Fl., fuͤr 73 pfuͤnd Futterhafer 84 Fl. Brüssel, 17. Febr. neralen Desprez und Privat⸗Audienzen. Die hiesigen Blatter enthalten einen Nekrolog des Ba⸗ ron Beytz, worin gesagt wird, daß er es gewesen sey, der im Rathe der Fünfhundert, als Napoleon mit Soldaten in die Versammlung eindrang, sich auf die Tribune gestürzt und da⸗ rauf angetragen habe, den Diktator außer dem Gesetz zu erklären. Der Belge wirft dem Kriegs⸗Minister vor, daß er kürzlich einen noch nachtheiligeren Lieferungs⸗Kontrakt, als den unter

Gestern ertheilte der König den Ge Duvivier und dem Sir Robert Adair

dem Namen des Hambrouck'schen bekannten, abgeschlossen habe, und fordert den Moniteur auf, sich darüber zu erklären,