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—— — Leipzig, 26. Febr. Es gereicht uns zum größten Vergnügen, Ihnen anzeigen zu können, daß sich der Gesundheits⸗ Zustand Leipzigs fortwaͤhrend auf das befriedigendste gestaltet uund sowohl das gebildete Publikum als die ausgezeichneteren Aerzte in der Ansicht bestärkt, die böse, obwohl übertrieben ge⸗ fürchtete, Cholera werde uns ganz verschont lassen. Selbst in denjenigen zwei Orten, wo sie uns am nächsten gekommen war, ist sie theils im Abnehmen, was in Halle der Fall ist, über des⸗ sen benachbarteste Dörfer sie sich nicht verbreitet hat, theils gänz⸗ lich erlofchen, was von Merseburg gilt, wo bekanntlich überhaupt nur etliche Fälle vorgekommen sind. Unsere väterlich sorgende Regierung hat daher auch den größten Theil der Sperr⸗ und Kontumaz⸗Anstalten mit der vollkommensten Ueberzeugung, die Bewohner Sachsens dadurch nicht zu gefährden, bereits seit ge⸗ raumer Zeit aufheben können. Ueberall hat übrigens die eini⸗ germaßen in unserer RNähe vorgekommene Cholera einen so mil⸗ den Charakter angenommen, daß sie nur ein schwaches Bild von dem darstellt, was sie im Osten Europas war, und wir die Er⸗ wartung vieler angesehener Aerzte in Erfüllung gehen sehen, daß ssiich die Cholera in ihrem Fortschreiten allmälig theils mildern, theils mit anderen Krankheitsformen verschmelzen und so an ih⸗ rer Furchtbarkeit verlieren werde. Mehrere sind der Meinung, Leipzig hätte die Cholera schon gehabt, als anfangs dieses Jah⸗ res Durchfaͤlle mit und ohne Erbrechen und Krämpfe in den Gliedmaßen bei uns sehr häufig, aber doch so gutartig waren, daß nur 2 Personen schnell daran gestorben sind und man sich auf keine Weise befugt halten konnte, diese Fälle für Indische Cholera zu halten. 1788 “ 8
8S
und Velletri, Dekan des Kardinal⸗Kollegiums, hatte bis jetzt neben seiner geistlichen Gewalt auch besondere weltliche Juris⸗ dictions⸗Rechte über die genannten Orte ausgeübt, vermöge de⸗ ren er als beständiger Governatore von Ostia und Velletri daselbst alle Befugnisse handhabte, die den beiden oberaufsehenden Cen⸗ tral⸗Behörden für die Kommunal⸗ und Provinzial⸗Verwaltung des Kirchenstaats, der Consulta und der Congregazione del Buon Governo zustehen; zugleich hatte er auch das Recht, Appellatio⸗ naen, die sonst an die Justiz⸗Kanzlei gegangen wären, anzuneh⸗ men und darüber zu entscheiden. Ein solcher Zustand, der beide Orte dem Provinztal⸗Verdande entzog und dadurch die Einfüh⸗ rung der im Edikt vom 5. Juli v. J. ertheilten Reformen der Provinzial⸗ und Kommunal⸗Verwaltung unmöglich machte,
ist nun auf ein dringendes Gesuch der Stadt Velletri durch ein Motuproprio des Papstes vom 1sten d. M. abgeändert worden. Die Provinz Marittima, welche die Ebene zwischen dem Volsker Gebirge und dem Meere umfaßt und bis jetzt zum größten Nachtheile ihrer Bewohner mit der Provinz Campagna eine Delegazione bildete, deren Hauptort (Capo luogo) das entfernte Frosinone war, ist mit ihrer Bevölkerung von 51,504 Seelen von dieser getrennt und zu dem Range einer besonderen Legation mit dem Hauptort Velletri erhoben worden. Kardinal⸗Legat mit besonderen Vollmachten ist der jedesmalige Kardinal⸗Bischof von Ostia und Velletri. Da seine kirchliche Würde ihn zur Residenz in der Kurte verpflichtet, so vertritt ihn zu Velletri ein Vice⸗ Legat, der die Provinz in seinem Namen verwaltet und die Be⸗ fehle der obersten Dikasterien zur Vollziehung bringt; für die
kommenden Schiffen Fol
Angelegenheiten der Legation hat er dagegen zu Rom einen
Assessore zur Seite, den die Regierung auf seinen Vorschlag er⸗
nennt und aus dem öffentlichen Schatze besoldet. Befugnisse aus, die nach dem Edikt vom 5. Juli und anderen Gesetzen dem Buon Governo zustehen, und hat außerdem das wichtige Vorrecht, für diejenigen Provinzial⸗Aemter, deren Be⸗ setzung allein vom Papste ohne Mitwirkung der Provinzial⸗ und
Er übt alle
Kommunal⸗Räthe ausgeht, jedesmal drei Kandidaten vorzuschla-⸗
gen. Ferner kann er in allen Fällen, wo der Delegat die Be⸗ stättgung oder den Befehl des Papstes mittelst Berichts an das Staats⸗Sekretariat einholt, sich unmittelbar an ihn wenden; seine Einwilligung ist nöthig, sobald die Gemeinde⸗Güter ver⸗ äußert, oder Schulden kontrahirt, oder neue Kommunal⸗Auf⸗ lagen außer den im Edikt vom 5. Juli angeführten ausge⸗ schrieben werden; von der Entscheidung der Vice⸗Legaten und der Congregazione Governativa kann in Kommunal⸗Angelegen⸗ heiten, mit Ausschließung anderweitiger Behörden, an ihn re⸗ kurrirt werden; im Uebrigen wird die Provinz gänzlich nach den Vorschriften des Edikts vom 5. Juli verwaltet. Ostia dagegen ist mit der Commarca von Rom vereinigt worden, so daß der Kardinal alle seine weltlichen Rechte darauf verloren hat. Nach
Februar 1832.“
An Seit unserer
einer Bekanntmachung des Kardinal Staats⸗Secretairs vom 4Aten d. M. sind mit der Delegazion Frosinone, als Entschädi⸗ gung für die abgezweigte Provinz Marittima, der Gouverne⸗ ments⸗Bezirk Paliano und die Kommune Trevi, die beide zur Commarca von Rom gehörten, vereinigt worden. — Vor einigen Tagen ist das Karnevals⸗Edikt erschienen und hat der Ungewiß⸗ heit ein Ende gemacht, ob und welche der gewöhnlichen Lustbar⸗ keiten man gestatten würde. Maskenkleider sind erlaubt; Ge⸗ sichtsmasken, überhaupt jede Verunstaltung des Gesichts, sind da⸗
gegen verboten, so wie die Sitte, den letzten Abend nach Son⸗ 9 Geb. Rath ꝛc. Herr von
naen⸗Untergang mit angezündeten Wachslichtern (moccoletti) auf den Corso zu gehen.
Portnugal.
b1“ Lissabon, 8. Febr. In der Voraussetzung, daß
die Expedition Dom Pedro's ihre Abfahrt von Belle⸗Isle noch einige Zeit verzögern werde, hatte die Regierung mit Rücksicht auf die großen Nachtheile, welche der Ackerbau durch die Abwe⸗ senheit der die Mehrzahl der Milizen bildenden jungen Landleute von den Aeckern erleidet, darein gewilligt, zehntausend derselben in ihre Wohnsitze zurückzuschicken. Diese Erlaubniß ist aber nach der Ankunft des letzten Paketbootes, welches die Nachricht von der Abfahrt Dom Pedro's überbracht hat, plötzlich zurückgenom⸗ men worden. — In den letzten Tagen haben mehrere neue Ver⸗ haftungen stattgefunden; sie trafen Personen, die für Anhänger Dom Pedro's galten und die ihnen auferlegte Taxe zu der ge⸗ zwungenen Anleihe nicht ganz zahlen wollten. Briefe aus der Provinz melden einen Vorfall, der hier große Sensation er⸗ regt hat. Als nämlich vor einigen Tagen zwei Schiffe, die, wie man glaubte, zu dem Geschwader Dom Pedro's gehörten, in der Gegend von Vianna an der Portugiestschen Käüste vorübersegelten, nahmen zwei dort in Kantonnirung ste⸗ hende Miliz⸗Regimenter, ohne auf den Befehl ihrer Anführer zu hören, den Lauf nach dem Ufer mit dem Rufe: „Es lebe Dom Pedro!“ Sie ließen sich durch nichts aufhalten und kehr⸗ ten erst zurück, nachdem sie sich von ihrem Irrthum überzeugt hatten.
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s Berlin, 29. Febr. In den Gesammt⸗Sitzungen der Kö⸗ niglichen Akademie der Wissenschaften sind in den Monaten Ja⸗ nuar und Februar d. J. folgende Abhandlungen gelesen worden;
Am 12. Januar: von Herrn Horkel, über den gegenwär⸗ tigen Zustand der Kenntniß von den Marantaceen.
Am 19. Januar: von Herrn Ritter, Vorwort zur Ent⸗ deckungs⸗Geschichte des Altat⸗Gebirges.
Am 2. Februar: von Herrn Meineke, über den Dichter Rhianus aus Kreta.
Am 9. Februar: von Herrn Oltmanns, über Pentlands Beobachtungen auf der bisher unbesuchten Hochebene von Titi⸗ taca, — vorgelesen von Herrn Encke.
Am 9. Februar: von Herrn Encke, Bericht über eine Pen⸗ del⸗Uhr der hiesigen Sternwarte, von Herrn Tiede verfertigt.
Am 16. Februar: von Herrn Dirksen, über die Konver⸗ genz und Divergenz einer unendlichen Reihe.
Am 23. Februar: von Herrn Bessel, Fortsetzung seiner Abhandlung über die Länge des einfachen VW“ 1
8 W“ nland.
vorgelesen von Herrn Encke.
“ 1“ .“ Chokerga.
Der am 19. d. M. Nachmittags in London ausgegebenen Cholera⸗Bericht lautet höchst beruhigend. Am Sonnabend und Sonntag waren im Ganzen nur 4 Personen erkrankt, so daß jetzt seit dem Ausbruch der Cholera in London bis zum 19. Abends im Ganzen 34 Personen erkrankt und 19 gestorben waren. — In Edinburg haben die Erkrankungen wieder etwas zugenom⸗ men; am 17. d. M. waren 7 neue Fälle angemeldet worden. — In Glasgow erkrankten an demselben Tage 9 Personen; es starben 6 und genas 1. 8
Die Hannöversche Zeitung enthält unterm 22. Febr. Folgendes:
„Da dem Koͤnigl. Kabinets⸗Ministerium bekannt geworden, daß Zweifel daruͤber obwalten, welchen Beschraͤnkungen und Foͤrmlich⸗ keiten der Reise⸗Verkehr im Allgemeinen, namentlich das Wandern der Handwerks⸗Gesellen im hiesigen Koͤnigreiche und durch dasselbe, aus Ruͤcksichten auf die Asiatische Cholera noch jetzt unterworfen sey; so ist zur Nachachtung der Behoͤrden und eines Jeden, den es angeht, erklaͤrt, daß nur diejenigen Reisenden mit Einschluß der fremden oder inlaͤndischen Handwerks⸗Gesellen, welche aus einem von der Astatischen Cholera befallenen Orte kommen, oder auf ihrer Reise bis zur hiesigen Landes⸗Graͤnze einen solchen beruͤhrt haben, bei ihren Reisen und beim Wandern in das hestas Koͤnigreich und durch dasselbe noch jetzt insofern zu beschraͤnken ind, daß sie gehal⸗ ten seyn sollen, bei der diesseitigen Graͤnz⸗Polizei⸗Behoͤrde glaub⸗ haft nachzuweisen, daß sie die letzten fuͤnf Tage in einer voͤllig ge⸗ sunden Gegend zugebracht haben, widrigenfalls sie aus dem hiesigen Koͤnigreiche zuruͤckgewiesen werden sollen.“
In Hamburg ist folgende Bekanntmachung des Senats erschienen:
„Das Beispiel und die Wuͤnsche der Nachbar⸗ und anderer mit uns verkehrenden Staaten veranlassen Einen Hochedlen Rath, hin⸗ sichtlich der aus von Cholera heimgesuchten Plaͤtzen auf die Elbe enhen zu verordnen: 1b
1) Jedes Schiff, welches mit unreinen Gesundheits⸗Paͤssen auf die Elbe kommt, muß zu Kurhayen setzen.
2) Wird der Gesundheitszustand der Mannschaft und der Pas⸗ sagiere gut befunden, und ist das Schiff seit fuͤnf Tagen von dem ungesunden Orte entfernt, so erhaͤlt es Erlaubniß, die Elbe aufzu⸗ segeln. Ist es keine fuͤnf Tage unterweges gewesen, so muß es die daran fehlende Zeit in Kuxhaven liegen bleiben.
3) Hat das Schiff Cholera⸗Kranke an Bord, oder ist auf der Reise Jemand an der Cholera gestorben, so muß es zehn Tage von dem letzten Genesungs⸗ oder Todesfall an in Beobachtungs⸗Qua⸗ rantaine verbleiben, falls es nicht vorzteht, die Ruͤckreise anzutreten.
4) Jedes aus einem ungesunden Hafen abgegangene Schiff muß bei der Zoll⸗Jacht, vor den Pfaͤhlen der Stadt, eine in Kurxhaven erhaltene Erlaubniß, heraufzusegeln, abgeben.
Gegeben in Unserer Raths⸗Versammlung. Hamburg, den 27.
Bekanntmachung. Anzeige vom 19ten v. M. sind uns an milden Beitraͤgen zur Erleichterung des durch die Cholera verursachten Nothstandes annoch zugekommen: b 1) aus der Sammlung im Regierungs⸗Bezirk Duͤsseldorf, 3 Duk., 77½ Rthlr. Gold und 131 Rtbhlr. 29 Sgr. 7 Pf. Cour., und 2) aus der Sammlung im Regierungs⸗Bezirk Achen, 33 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. Cour., zusammen: 3 Duk., 77 ½ Rthlr. Gold
und 165 Rthlr. 26 Sgr. 1 Pf. C. MNiach Verwechselung des Goldes, und zwar von 3 Duk. à 1189 mit 9 Rhl 22 Sgr. 2 76 2 8 e 8
67 ⅞ Rbl. Augd'orà 1133 sr
10 Rth. Daͤn. G. 112 ⅔ 9 97 Rthlr. 8 Sgr.⸗Pf. C.
zusammen mit. betraͤgt diese Einnahme in Cour.. . 263 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf. C. und es haben empfangen: 8
1) Se. Exc. der Wirkl.
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Schoͤn fuͤr Ost⸗ und West⸗ preußen 80 Rhl. 2) Se Exc. der Wirkl. Geh. Rath ꝛc. Herr von Merckel fuͤr Ober⸗Schlesten 80 ⸗ 3) der Herr Ober⸗Praͤsi⸗ dent Flottwell, fuͤr die Pro⸗ vinz Posen 5 80 u
n 4) die Gemeine Flechow bei Angermuͤnde. 23 ⸗4Sgr. 1Pf. macht obige 263 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf. C. Berlin, 23. Febr. 1832. Im Namen des Vereins zur Erleichterung der durch die Cho⸗ lera entstandenen Noth in den oͤstlichen Provinzen: v. Auerswald. v. 89v6n e; - Friese. Koͤhler. Muhr. oselger.
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4 ½ „ „ „ Literarische Nachrichten. Unter dem Titel: „Coffea arabica, nach seiner zerstoͤren⸗ den Wirkung auf animalische Duͤnste, als Schutzmittel gegen Kon⸗ tagien vorgeschlagen von Dr. Chr. Conr. Weiß, Physikus des Kreis⸗Amts Freiberg. Freiberg, bei Craz und Gerlach, 1832. 70 S. 8.“, ist eine kleine Schrift erschienen, welche die Aufmerksam⸗ keit der Aerzte und des ganzen Publikums verdient. So wie be⸗ kanntlich ein langsames Zerkauen einer Bohne von gebranntem Kaffee den uͤblen Geruch aus dem Munde nach dem Genuß starkriechender Speisen leicht hebt, so machte der Verf. eine Reihe merkwuͤrdiger und uͤberraschender Beobachtungen uͤber die Kraft, welche die beim Bren⸗ nen (d. i. Roͤsten) des Kaffees entweichenden Daͤmpfe zur wirklichen Zerstoͤrung, nicht etwa bloßen Verhuͤllung, der staͤrksten uͤbelriechen⸗ den antmalischen Effluvien aller Art beslben — auch der vegetabi⸗
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lischen, obwohl bei diesen minder wirksam —; er beobachtete
er wie diese Kraft in den Destillaten des Kaffees, ferns
der sogenannte
empyrevmatischen Kaffeesaͤure, und einer dligen oder fett)
gen Substanz, dem empyrevmatischen Kaffeefett, ausnch mend konzentrirt ist, so daß selbst Moschus und Castoreum it ren Geruch durch sie vollkommen verlieren. Der Verfasser zeig daß die Zerstbrung dieser animalischen Geruͤche stattfindet, er der Geruch des Kaffees selbst bemerklich wird; daher wohl nich daran zu zweifeln ist, daß die Kaffeedaͤmpfe chemisch die animal schen Geruͤche angreifen und gleichsam neutralisiren. Der Ven erinnert deshalb auch, man werde bei der Anwendung dieses Mi tels leicht zu viel thun und unndthigerweise es in einem Gre anwenden, wo der Kaffee⸗Geruch laͤstig werden koͤnnte. Er ra unter gewoͤhnlichen Umstaͤnden, von dem Pulvex des getrocknete und dann gestoßenen gruͤnen Kaffees zum Bedarf fuͤr ein Zimme von maͤßiger Groͤße nur so viel, als man zwischen zwei Finga spitzen faßt, auf ein durch eine Lampe erhitztes Blech zu streue und nur bis zum Braunwerden des Pulvers liegen zu lassen und dies Verfahren bei neuer Entwickelung von uͤblen Duͤnste zu wiederholen. Ein Tropfen der empyrevmatischen Kaffee⸗Saͤng oder des empyreymatischen Fettes, durch Hitze zum Verdunste gebracht, leistet fuͤr ein Zimmer von mittlerer Größe dasselbe. D.
Vergleichung mit den aͤhnlichen Kraͤften der Mineralsaͤuren, de
ghep. des Holzessigs, Weingeistes u. s. w. wird man im Buch selbst finden. Wachbolderbeeren hatten gar keine aͤhnliche Wirkun wie der Kaffee. Die Vorzuͤge seiner Anwendung vor den Minerz saͤuren leuchten ein, die Bequemlichkeit, Wohlfeilheit und selbst An nehmlichkeit seines Gebrauchs nicht minder. Und bat er sich al schon als ein so kraͤftiges Raͤucherpulver gegen animalische Efft vien aller Art bewaͤhrt, so ist die Hoffnung allerdings sehr gegrut det, welche der Verfasser außerdem hegt, er werde sich au gege Kontagien als Zerstoͤrungsmittel wirksam erweisen. — s.
Meteorologische Beobachtung.
1832 Morgens Nachmitt. Abends [Nach einmallg 28. Februar. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. 1 Beobachtung Luftdruck... 339 0“* Par. 338,9“ Par. 338,9“ Par. Luftwaͤrme .. — 4,1⸗ 8.8s 3,00 g- — 1,5 R. Aräenene Fhan unt. .SSne R. — 31- S 222 70°R. unstsaͤttigun pCt. 59 pCt. 84 vCt. etter nebelnd. sonnig. sternhell. ürrn Wind O. O. O. 8 Wolkenzug. (O.(u 7Uhr) —
Nicht-Amtliche Cours-Notizen. Berlin, 29. Februar. (Ende der Börze Oest. 5% Met. 90 ¼. 4 % do. 80 ¼. B.-Actien 788. Russ. Engl. 101 do. Holl. (1831) —. Poln. Pfbr. —. do. Part. 57 ¾. Nied. wirkl. Sch —, do. 6 8% Anl. —. Neap. Engl. 83 ⅞. do. Falc. 74¼. Amsterdam, 24. Februar. — Nied. wirkl. Sch. 39. Kanz-Bill. 14 ½. 6 ⅞ Anl. 89 ⅞. 5 % ne do. 75 ⅛. Russ. (v. 18 ¾ ½¼) 89 ⅞, do. (v. 1831) 83. Oest. 5 ⅛ Met. 81 Hi amburg, 27. Februar. Oest. 5 % Met. 85 ½. 4 ½ do. 76 ½ Bank-Actien 1127 ½ Ru. Engl. Anl. 94 ½. Russ. Anl. Hamb. Cert. 85 ½. Poln. 113 ½. Dän 62
London, 20. Februar. 38 Cons. 82 ½⅞. ¾ 1 S. Wien, 24. Februar. ““
5 ½% Metall. 85 ½. 49 do. 76 ¼. Loose zu 100 Fl. 180 ⅛. Part.-Obl.
“ Königliche Schauspiele. DDonnerstag, 1. März. Im Opernhause: Der Maurer, Oy in 3 Abtheilungen; Musik von Auber.
Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.
Freitag, 2. März. Im Schauspielhause: Das Bild, Trau spiel in 5 Abtheilungen. (Mad. Vetter: Camilla, als Gastrolz
Königstädtisches Theater.
Donnerstag, 1. März. Aschenbrödel, komische Oper in Akten; Musik von Rossini.
Freitag, 2. März. Zum erstenmale wiederholt: Doklg Faust's Vetter, burlesker Fastnachts⸗Galimathias in 3 Akten, ve L. Angely. Im ersten Akte ziemlich albern, im zweiten sehr übe raschend, im dritten recht ergötzlich. Die Musik ist vom Hen Konzertmeister Léon de Saint Lubin; die neuen Deecorationen Maschinerieen und Arrangements sind von Herrn Roller.
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Neueste Nachrichten.
Paris, 23. Febr. Die Pairs⸗Kammer hat gestern ke Sitzung gehalten, obgleich eine solche angesetzt war; sie wird s erst morgen wieder versammeln, um sich, wie man glaubt, de Bericht über die Civilliste abstatten zu lassen.
Der Marschall Mortier, Herzog von Treviso, ist zum diesse tigen Botschafter am Kaiserl. Russischen Hofe ernannt worde
Das hiesige Tribunal erster Instanz fällte gestern sein theil in dem Prozesse der Fürsten von Rohan gegen den Herf von Aumale und die Baronesse von Feucheères. Das Testame des Herzogs von Bourbon ist in allen seinen Punkten für gü tig erklärt, und die Fürsten von Rohan sind demnach mit ihr Klage abgewiesen worden. Sämmtliche, der Baronesse au gesetzte Legate, sammt den seit dem Tode des Testatt aufgelaufenen Zinsen und erhobenen Einkünften, sollen song mit alleiniger Ausnahme des Schlosses Ecouen und seiner T pendenzen, worüber (da eine besondere Stiftung mit demselh verknüpft werden soll) die weitere Bestimmung vorbehalten wie unverzüglich der Legatarin ausgeantwortet werden; dageg wird diese mit ihrem Gesuche um Confiseirung einer von d Fürsten von Rohan ausgegangenen Vertheidigungsschrift abz wiesen; hinsichtlich einer anderen Schrift: „Bemerkungen ü;l den Tod des Prinzen von Condé“ erklärt das Gericht sich f inkompetent.
Der Constitutionnel meldete kürzlich, es verbreite sich d
Gerücht, daß die Päpstliche Regierung sich der Absendung einge
Französischen Division nach den Römischen Staaten widerse In Bezug hierauf äußert heute der Messager des Cha bres: „Wir wünschten eben so sehr diese Nachricht, als di nige von der Zurückberufung des nach Italien abgefertigten 6. schwaders widerlegen zu können; sie kömmt uns indessen waß scheinlicher als diese vor.“
— Heute schloß 5proc. Rente sin cour 97. 80. 3proc.] cour. 67. 30. 5 proc. Neap. fin cour. 78. 50. 5proc. Rö Anl. 79 ½. 5 proc. Belg. Anl. 76.
Oesterr. 5proc. Metall. 87
Frankfurt a. M., 26. Febr.
87 ½ ⁄ö. A4proc. 77 ¾. G. 2proc. 45 ½. 1 proc. 19. Br. Ba⸗ Actien 1367. 1365. Partial⸗Obl. 122 ¾. G. Loose zu 100 183. Poln. Loose 58. Br.
RKedacteur John. Mitredacteur Cottel. 88 Gedruckt bei A. W. Hayn. EE“ b
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erag der Realglaͤubiger sub hasta gestellt, und es sind
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Allgemeinen Preuß
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taats⸗Zeitung N 61.
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Allgemeiner Auzeiger für die Preußischen Staaten.
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Name des jetzigen Be⸗ sitzers.
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Domainen⸗ Fiskus.
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gen Grundsteuer.
Taxwerth des Grundstuͤcks.
1) im Fall des reinen Verkaufs, Kauf⸗ gelder⸗Minimum incl. Inventarien⸗ Werth: 10805 Thlr. 25 sar. 1 pf, ne⸗ ben einer fuͤr jetzt auf 92 ½ Thlr. be⸗ stimmten jaͤhrlichen Grundsteuer,
2) im Fall des Verkaufs mit Vorbe⸗ halt eines Domainen⸗Zinses: Kauf⸗ gelder⸗Minimum inel. Inventarien⸗ Werth 5 61 Thlr. 25 sgr. 1 pf. ne⸗ ben einem jaͤhrlichen Domainen⸗ Zinse von 308 Thlr. und der obi⸗
E1ön.
Perempt. Bietungs⸗ Termin.
d. 9. April
Blatt, worin das Weitere zu finden.
Amtsblatt der Regierung zu Gumbinnen.
Licitirende Behoͤrde
Regierung zu Gumbinnen.
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Bekanntmachungen.
Avertissement. Die im Crossenschen Kreise der Neumark belegenen, r verwittweren Generalin, Graͤfin von Tauentzien⸗ bittenberg gehoͤrigen Guͤter Groß⸗ und Klein⸗Blu⸗ eenberg, so wie die dazu gehoͤrigen Mittel⸗Oder⸗ und zald⸗Vorwerke, nebst Forst, welche nach der nach terschaftlichen Prinzipien aufgenommenen Taxe auf 261 Thl. 7 pf. abgeschaͤtzt worden, sind auf den An⸗
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Bietungs⸗Termine vor dem Herrn Ober⸗Landes⸗
richts⸗Assessor Moͤrs als Deputirten, au EETTEEIETIEq88. den 30. Juni k. J., und Hhen 29. Septbr. k. J.
gesetzt worden.
Es werden daher diejenigen Kauflustigen, welche
nehmliche Zahlung zu leisten vermoͤgen, aufgefordert,
h spaͤtestens in dem letzten Termine zu melden, ihr
ebot abzugeben, und hat demnaͤchst der meistbie⸗
de den Zuschlag zu gewaͤrtigen, wenn nicht gesetz⸗
hee Umstaͤnde eine Ausnahme zulassen.
Die Verkaufs⸗Taxe kann in der hiesigen Registra⸗
r eingesehen werden.
Frankfurt a. d. O., den 1. November 1831.
Kbnigl. Preuß. Ober⸗Laͤndesgericht.
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Auf Ansuchen des Herrn Kammerherrn von Behr f Bestland, Bandelin ꝛc, ꝛc. werden hierdurch alle ejenigen gerichtlich aufgefordert, welche an das, von m, an den von Wakenitz auf Clevenow verkaufte, n Grimmer Kreise und Raekawer Kirchspiele bele⸗ ne Gut Doͤnnie und den adeligen Antheil in Bol⸗ nhagen nebst den mitverkauften Saaten, aus irgend
einem rechtlichen Grunde Forderungen und Anspruͤche
ben, solche am 9. Januar, oder 20 Februar, oder 28 daͤrz k. J, Morgens 10 Uhr vor dem Koͤnigl. Hof⸗ richte hierselbst anzugeben, auch gebuͤhrend zu beschei⸗ gen, widrigensfalls sie durch den am 30 April k J. erlassenden Praͤklusiv⸗Abschied fuͤr immer damit erden abgewiesen und ihnen ein ewiges Stillschwei⸗ n werde auferlegt werden. Datum Greifswald, den 21 November 1831. NRoͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern .““ und Ruͤgen. v. Moͤller, Director.
Gerichtliche Vorladung. g Die majorennen und die Vormundschaft der mino⸗ nen Kinder des im Juni d. J. in Berlin verstor⸗] enen, und in Bergen wohnhaft gewesenen Julius hristoph von der Lanken, haben sich bei dem Anfall r vaͤterlichen Verlassenschaft das beneficium Inven- rri und das jus abstinendi vorbehalten und gegenwaͤr⸗ g das Koͤnigl. Hofgericht ersucht, zur voͤlligen sichern 2. des Schuldenstandes publica proclamata erlassen Solchem nach fordern wir hierdurch alle und jede,
⸗
oph von der Lanken, vormaligen Besitzers der Guͤter ankensburg, Presenske und Juliusruh, zuletzt in Ber⸗ en auf Ruͤgen wohnhaft, Forderungen irgend einer rt haben, daß sie solche am 22. December dieses, der 27 Januar, oder 2. Maͤrz kuͤnftigen Jahres korgens 10 Uhr hieselbst angeben und bescheinigen, ei Vermeidung der sonst ordnungsmaͤßig stattfindenden echtsnachtheile und bei Strafe der gaͤnzlichen Praͤ⸗ usion und eines ewigen Stillschweigens, als worin e nach dem am 30. Maͤrz k. J. zu publicirenden Ab⸗ hied verfallen werden. Datum Greifswald, den 19. November 1831. Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen.
v. Moͤller, Direector.
L. S.
0 pf. landschaftlich abgeschaͤtzten, der Landschaft adju⸗ cirten, im Loͤbauer Kreise belegenen adel. Grodzichno⸗ chen Guͤter, haben wir einen nochmaligen oͤffentlichen jeitations⸗Termin auf . b den 17. April c., Nachmittags 4 Uhr,
uf dem hiesigen Landschafts⸗Hause angesetzt, zu wel⸗ hem wir Kauflustige mit der Versicherung hierdurch inladen, daß, sobald ein annehmliches Gebot verlaut⸗
Allodial⸗Ritter⸗Gut Groß⸗Slupowo cum tiis soll aus freier Wir haben hierzu e den 29 Mazrz d. J., um 10 Uhr des Morgens, hier in unserem Geschaͤfts⸗Lokale angesetzt und la⸗ den die Kaufliebhaber mit dem Bemerken ein, daß
5000 Thlr. entweder baar oder in Staatsschuldscheinen mit den dazu
Kaufs so wie die Reali serer Registratur resp. einzusehen und zu erfahren sind.
Koͤni
gene Documente:
Anspruͤche irgend einer Art zu haben glauben, hier⸗ durch aufgefordert, dieselben spaͤtestens bis zu dem au
angesetzten Termin anzumelden, widrigenfalls sie da⸗ mit praͤcludirt und die Dokumente amortisirt werden.
zeichnete, zum Nachlasse des Johann Friedrich Paaschen gehoͤrige, sechs und neunzig Thaler taxirte Unterbuͤd⸗ nitz, soll Theilungshalber in termino
auf dem Stadtgericht zu Friesack oͤffentlich verkauft werden. Kauflustige werden zu diesem Termine mit
Zum weitern Verkaufe der auf 27470 Thlr. 11 sgr.]dem
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pertinen- Hand anderweit verkauft werden. inen Termin auf
er plus licitant sofort im Termine eine Kaution von Pfandbriefen oder en dazu gehoͤrigen Coupone ß die naͤhern Bedingungen des
eponirin muß, und da taͤten des Guts taͤglich in un⸗
Schneidemuͤhl, den 15. Februar 1832. gl. Westpreuß. Landschafts⸗Direktion.
1 Von dem Koͤnigl. Stadtgericht zu Gransee werden lle diejenigen, welche an nachstehend verloren gegan⸗
1) die Correal⸗Obligation des Zimmermeister Daniel Klagemann und dessen Ehefrau, gebornen Knickel⸗ bein vom 5. Juli 1812, üᷓber 400 Thlr. Cour.
2) die Correal⸗Obligation derselben Schuldner vom 30. April 1815 uüͤber 450 Thlr., und den Nach⸗ trag vom 20. September 1820 uͤber 50 Thlr.
3) das gerichtliche Schuld⸗Dokument der Wittwe Hesse, Marie Elisabeth, gebornen Schulze hier⸗ selbst, vom 18. September 1782 uͤber 35 Thlr. nebst 5 Ct. Zinsen, eingetragen fuͤr den Inspek⸗ tor Lietzmann auf dem Garten Vol. III. No. 193.
4) die gerichtliche Obligation des Schmidtmeister Krause vom 28. April 1811 üͤber 50 Thlr. nebst 3 ½Ct Zinsen, eingetragen fuͤr die Wittwe Schwarz, eeeea; Setzpfandt auf dem Hause Vol. III.
0 .
5) die gerichtliche Obligation des Ackerbuͤrger Chri⸗ stian Hartmann und dessen Ehefrau Marie Chri⸗ stine, gebornen Finkelberg, vom 22. Februar 1797 uͤber 50 Thlr. nebst 3 pCt. Zinsen, fuͤr den Bauer Michael zu Schoͤnermark, und dem Nachtrage vom 2. Februar 1798 ñᷓber 8
Thlr. nebst 3 pCt. Zinsen fuͤr denselben;
beide Schuldposten sind laut Instrument vom
24. Februar 1798, dem Bauer Johann Schulz
zu Schoͤnermark cedirt; ferner der Nachtrag
snh diesen Documenten vom 24. Februar 1798
uͤber
250 Thlr. nebst 3 pCt. Zinsen fuͤr den Bauer Johann Schulz zu Schoͤnermark, und der Nachtrag vom 16. April 1798 üuͤber 50 Thlr. nebst 3 pCt. Zinsen fuͤr denselben Glaͤubiger; saͤmmtliche Posten eingetragen auf den Grund⸗ stuͤcken der Schuldner Vol. III. No. 360.
6) die gerichtliche Obligation des Maurermeister Sei⸗ fert vom 8. August 1797 uüber 500 Thlr. Courant nebst 4 pCt. Zinsen fuͤr den Prediger Gruͤneberg zu Craatz, und
der Nachtrag dazu vom 23. Mai, und Recog⸗ nition vom 12. Juli 1798 uͤber 50 Thlr. Cour. nebst 4 pCt. Zinsen, fuͤr denselben eingetra⸗ gen auf dem Wohnhause Vol. I. Fol. 40,
den 9. Junius c., Vormittags 11 Uhr,
Gransee, den 20. Februar 1832. Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.
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8 Avertissement. Die in unserm Hypotheken⸗Buche, Fol. 99 b. ver⸗
den 17. April c., Vormittggs 10 Uhr,
Eroͤffnen eingeladen: 1“ daß etwanige Erinnerungen gegen die taͤglich in unserer Registratur einzusehende Taxe bis 4 Wo⸗ chen vor dem Termine angebracht werden koͤnnen. Neustadt a. d. Dosse, den 10 Januar 1832.
Das Stadtgericht zu Friesack.
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Edietal⸗Citation. X“ Der Tod des Adam Wilhelm Hoffmann, welcher
art worden, auf Nachgebote weiter keine Ruͤcksicht bald nach dem Kriege von 1807 zum Militair einge⸗
senommen werden soll.
8 agii figesehen werden.
arienwerder, den 19. Januar 1832.
Koͤnigl. Provinzial⸗Landschafts⸗Direktion. [der Adam Wilhelm Hoffman unbekannten Erben hierdurch innerhalb neun Monaten, spaͤtestens aber in Termino
Bekanntmachung.
Das im berg belegene, Meilen von Nakel,
1 Meile von der Stadt Mroc
- G b 1 zogen und vor laͤnger denn zwanzig Jahren im Laza⸗ ie Taxe und die Licitations⸗Bedingungen koͤnnen reth zu Koͤ
ch in den Dienststunden in unserer Registratursglaubwuͤrdi daher von
deserklaͤrung angetragen worden.
Kreise und Regierungs⸗Departement Brom⸗svor dem Herrn Justiz⸗Amtmann Bodendorff, entweder zen, 2 persoͤnlich oder durch einen gesetzlich zulaͤssigen Bevoll⸗ 2 Meilen von Polnisch Crone oder maͤchtigten, wozu ihnen die hiestgen Justiz⸗Kommissa⸗ Koronowo und 3 Meilen von Bromberg belegene, dersrien Toobe und Heydenreich in Vorschlag gebracht unterzeichneten Landschafts⸗Direetion in der nothwen⸗-werden, zu erscheinen, und weitere Anweisung zu ge⸗ Subhastation fuͤr 43,750 Thlr. adjudieirte freieswaͤrtignanan.
nigsberg verstorben seyn soll, hat nicht
nachgewiesen werden koͤnnen, und es ist Linen naͤchsten Verwandten auf seine To⸗ Demgemaͤß wird n, so wie seine etwanigen öffentlich vorgeladen, sich
den 28. Novemberec, Vormittags 9 Uhr,
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richtsstube hierselbst angesetzt, wozu wir Ib
zahlungsfaͤhige Kauflustige hierdurch mit dem
ken einladen, daß dem Meistbietenden, falls nicht recht⸗
Whl Fidetnisse eintreten, der Zuschlag ertheilt wer⸗ n wird.
sehen.
DIFSAAxeenve, S88 8
belegenen, - chenbach gehoͤrigen freien Allodial⸗Ritterguͤter und Buselwitz,
ist nunmehr ein neuer Lieita Deputirten, Dreißigsten Mai c., Vormittags angesetzt worden.
gedachte, unterm 26. Oktober 5 Grundsaͤtzen gerichtlich abgeschaͤtzte Guͤter, und
zu besitzen faͤhig und annehmlich zu bezahlen vermoͤ⸗ gend sind, aufgefordert:
Karl Fabian v. Reichenbach Ritterguts Pohlnisch Wuerbitz, auf welches Gut in
Im Fall des Ausbleihens wird der Adam Wilhelm Hoffmann fuͤr todt erklaͤrt, und sein Vermoͤgen seinen naͤchsten bekannten Erben ausgeantwortet werden.
Tilse, den 26. Januar 1832.
Koͤnigl. Kreis⸗Justiz⸗Amt Bellsarbes.
Subhastations⸗Patent. Das dem Bauer Martin Friedrich Salzmann ge⸗ hoͤrige, zu Wandlitz sub Nr. 36 belegene, im Hypo⸗ theken⸗Buche Vol. XXII, Fol. 141 verzeichnete Ein⸗ Huͤfner Bauergut nebst Zubehoͤr an Laͤndereien, Wie⸗ sewachs, und allen darauf ruhenden Gerechtigkeiten, auf 479 Thl. 13 sgr. 4 pf. gerichtlich gewuͤrdigt, soll Schuldenhalber im Wege der nothwendigen Subha⸗ station oͤffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Die Bietungs⸗Termine sind auf den 2. Maͤr;z, den 2. April,
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term. peremt. aber auf
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. den 3. Nai k. J, jedesmal des Vormittags 11 Uhr, auf unserer Ge⸗ und emer⸗
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Die Taxe ist in unserer Registratur taͤglich einzu⸗ Liebenwalde, den 30. Dezember 1831. Koͤnigl. Preuß Justiz⸗Amt.
Publikandum. m Aufenthalte nach unbekannten Muͤl⸗
Dem, seine
lergesellen Ludwig Hoͤhne wird hierdurch bekannt ge⸗ macht, daß sein auf der Janke⸗Muͤhl Februar d. J. publizirten Testamente seine Ehefrau Louise gebr. Schwitzke lasses ernannt und sei Hoͤhne ein Vatererbe ches nach dem Tode der Universalerbin aus dem noch uͤbrig bleibenden Ver
ater der Altsitzer Friedrich Hoͤhne n Pr⸗ bei Friedland in seinem den 3.
zur Universalerbin seines Nach⸗ nem gedachten Sohne Ludwig von 5 Thlr. festgesetzt hat, wel⸗
moͤgen gezahlt werden soll. Lieberose, den 16. Febr. 1832. ; Konigl. Preuß. Gerichts⸗Amt.
S Subhastations⸗Patent. „Zur Fortsetzung der freiwilligen Subhastation der im Oels⸗Bernstäaͤdtschen Kreise des Fuͤrstenthums⸗Oels zum Nachlasse des Herrn Grafen *,e essel Boguslawitz bei Zessel 2n ter bisher kein Gebot abgegeben
auch auf welche Guͤ⸗ worden, —
ter Licitations⸗Termin vor unserm Herrn Justiz⸗Rath Wideburg, auf den um 10 Uhr,
Es werden daher hierdurch alle diejenigen, welche 1829 nach landschaftli⸗
war: a) Zessel auf Hoͤhe von
— he 68,979 Thlr. 10 sgr. 8 b) Buselwitz auf Hoͤhe von 30,996
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in diesem Termine an hiesiger Gerichtsstaͤtte sich zu melden, und ihre Gebote entweder auf beide genannten Guͤter zusammen, oder auf eines der⸗ selben allein abzugeben, indem auf die nach Ver⸗ lauf dieses Lieitations⸗Termins etwa einkommen⸗] den Gebote, insofern gesetzliche Umstaͤnde nicht eine Ausnahme zulassen, nicht weiter Ruͤcksicht genom⸗
Crossen und Kuͤstrin verlassen haben will.
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ben unter sich z der Vorschrift des Allgemeinen Landrechts Thei Tit. XVII. §. 137 bis 141 hierdurch zur Kenntn —7 unbekannter Glaͤubiger der Verstorbenen gebracht. Lischnitz bei Lauenburg, den 19. Februar 1832.
b er Landschafts⸗Deputirte von Weiher,
als Testaments⸗Volstrecker.
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vertissement.
Das, den Erben der verstorbenen Frau Kammer⸗ herrin Freiin von Rosenberg zugehoͤrige, im Mohrun⸗ genschen Kreise, Regierungs⸗Bezirk Koͤnigsberg, bele⸗ gene freie Rittergut Auer cum pertinent., soll durch freiwilligen Verkauf veraͤußert werden, und es iit hierzu ein Termin auf den 5. April d. J. in Auer bei Saalfeld, angesetzt. Sollte in diesem Termin kein annehmbares Gebot geschehen, so wird eine Ver⸗ pachtung dieses Guts beabsichtiget, zu welcher die An⸗ erbietungen Tages darauf erwartet werden. Der Zu⸗ schlag kann gegen Deponirung einer angemessenen Kau⸗ tion sogleich erfolgen. Das Gut bestehet aus dem Hauptvorwerke und Bauerndorfe Auer und den Zu⸗ behoͤrungen Wilhelmswalde, Chahl und Chmelowken,
und umfaßt ein Areal von 76 Hufen Cullm. Maaßes
mit Einschluß von 26 Hufen 27 Morgen Waldungen. Die Regulirung der gutherrlichen und baͤuerlichen Verhaͤltnisse ist bereits vollstaͤndig bewirkt. Naͤhere
Nachrichten sind in portofreien Briefen bei dem Un⸗
terzeichneten Testaments⸗Vollstrecker zu erfragen. Lischnitz bei Lauenburg in Pommern, den 19. Feb. 1832. Der Landschafts⸗Deputirte von Weiher⸗ 1 August Grapow, Sohn des Koͤnigl. Guts⸗Paͤchters Carl Grapow zu Woznick bei Petrikau in Polen, wurde im vvrigen Jahre in Warschau zum 4. Linien Infanterie⸗Regiment des Polnischen Militairs ausge⸗ hoben und soll, nach Uebertritt des Rybinskischen Corps, bei dem er betheiligt gewesen, uͤber die Preuß. Grenze mit anderem Polnischen Militaire seinen Weg durchs Preußische nach Belgien oder Frankreich zu ge⸗ nommen haben, indem ein Camerad denselben zwischen
Da nun den, um den August Grapow sehr bekuͤm⸗ merten Eltern, viel daran gelegen ist, von dessen Le⸗ ben und Aufenthalt Nachricht zu erhalten, so wird derselbe hierdurch aufgefordert, Unterzeichnetem solche baldigst zu ertheilen, und alle wohlwollende Menschen⸗ freunde des In⸗ und Auslandes bitte dringendst, wenn sie von dem ꝛc. Grapow Nachricht zu geben wis⸗ sen, diese an mich gelangen zu lassen, und demselben 9 e behuͤlflich zu sein, daß er hierher zu⸗ ruͤckkehre.
Poln. Wartenberg in Schlesien.
1 Grapow, Fuͤrstl. Biron⸗Curlaͤnd. Rentmeister
Edictal⸗ Ladung. Der von hier gebuͤrtige, nach Ausweise des hiesigen
Kirchenbuches am 13. Marz 1774 getaufte
Jacob Heinrich Franz Korthuͤm,
Sohn des weiland hiesigen Tabackspinners Heinrich Korthuͤm, ist vor etwa 38 Jahren von Schwerin, allwo er sich in der Baͤckerlehre befunden, fortgegangen, ohne seitdem von seinem Leben oder Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben. 1 d; Derselbe, eventualiter seine Eben, werden daher jetzt auf den Antrag seiner Schwester, der verehelichten Behnke gebornen Korthuͤm hierselbst und in Gemaͤß⸗ heit der Landesherrlichen Constitution d. 8. Maͤrz 1774
men werden, sondern der Zuschlag an den im Termine Meist⸗ und Besthietend⸗Verbleibenden und zwar nach vorgaͤngiger Einigung der Erb⸗In⸗ teressenten und resp der Approbation der concur⸗ Geen; obervormundschaftlichen Behoͤrden erfol⸗ gen wird.
Die Taxe ist dem an hiesiger Gerichtsstaͤtte ausge⸗
haͤngten Subhastations⸗Patent beigefuͤgt. 8 Oels, den 24. Januar 1832.
Heriogl. Braunschweig⸗Oelssches Fuͤrsten⸗
thums⸗Gericht.
Zur Fortsetzung der freiwilligen Subhastation des im Fuͤrstenthum Oels und dessen Constaͤdter Weichbilde belegene, zum Nachlaß des Herrn Grafen Heinrich gehoͤrigen freien Allodial⸗
dem am 8 September 1831 angestandenen Termine ein Gebot von 105,000 Thlr. gemacht worden, ist ein neuer Licitations⸗Termin vor unserm Deputirten, Herrn Justiz⸗Rath Wideburg, auf den 28. Mai c., Vormittags um 10 Uhr, angesetzt worden. . 1 Es werden daher hierdurch alle diejenigen, welche gedachtes unterm 8. Juni 1830, auf 117,018 Thlr. 24 sgr. 2 pf. Landschaftlich abgeschaͤtztes Gut zu besitzen faͤhig, und annehmlich zu bezahlen vermoͤgend sind, aufgefordert, 1— in diesem Termine an hiesiger Gerichtsstaͤtte sich zu melden, und ihre Gebote abzugeben, indem auf die nach Verlauf dieses Licitations⸗Termins etwa einkommenden Gebote, insofern gesetzliche Um⸗ staͤnde nicht eine Ausnahme zulassen, nicht weiter Ruͤcksicht genommen werden, sondern der Zuschlag an den im Termine Meist⸗ und Bestbietend⸗ Verbleibenden, und zwar nach vorgaͤngiger Eini⸗ gung der Erb⸗Interessenten, und resp. der Appro⸗ bation der concurrirenden obervormundschaftlichen Behoͤrden erfolgen wird. „Die Taxe ist dem an hiesiger Gerichtsstaͤtte ausge⸗ haͤngten Subhastations⸗Patent beigefuͤgt. Oels, den 8. Februar 1832. 3 Das Herzogl. Braunsche, ei8,Oelssche Fuͤr⸗ stenthums⸗Gericht.
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Bekanntmachung.
Die Erben der zu Kloͤtzen bei Marienwerd
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1“ er ver⸗
storbenen Kammerherrin Freiin von Rosenberg gebo⸗
renen von Weiher, heabsichtigen den Nachlaß dersel⸗
edictaliter geladen: sich innerhalb zwei Jahren a Dato persoͤnlich beim hiesigen Stadt⸗Waisen⸗Gerichte zu melden oder den Ort ihres Aufenthaltes anzuzeigen, unter dem endlich angedroheten Nachtheile, daß sonst das bisher von der verehelichten Behnke verwaltete Vermoͤgen des Abwesenden dessen naͤchsten hiesi⸗ gen Anverwandten fuͤr anheim gefallen erklaͤrt und sonst den Rechten gemaͤß daruͤber disponirt
. F6
„Hagenow im Großherzogthum Meklenburg⸗Schwe⸗
rin, den 22. Februar 1832. 8 9
Prvrasr ae Stadt⸗Waisen⸗Gericht.
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Avertissement. 1
Nachdem auf darum gethanes Ansuchen alle dieje⸗
nigen, welche an folgenden, auf dem in dem Ronne⸗ burgischen Amts⸗Bezirke gelegenen Rittergute Kauern noch haftenden hypothekarischen Kapitalien, als:
1) Eintausend Thaler, in Zahlen 1000 Thlr. in vollwichtigen Ducaten à 2 Thlr. 20 gr. und alten wichtigen Louisd'ors à 5 Thlr. Darlehn des weil. wirklichen Ministers und Geheimenraths, Kanzlers und Stifts⸗Probst zu Altenburg, Herrn Johann Freiherrn von Rothkirch und Trach, an die Gebruͤder Carl Johann Philipp, Ludwig Wil⸗ helm, Christian Ferdinand und Ernst Adolph, so wie Friedrich August von Muͤhlen, gegen Ver⸗ pfaͤndung des, von denselben in communione be⸗
sessenen Rittergutes Kauern laut Obligation vom
11. October, und mit Erloͤschung nach 6 Jahren
ertheilter Consens⸗Urkunde vom 7. November 1774
auch deren Prolongation vom 7. Juli 1780, und 2) Zweitausend sechshunderi Thaler, in
Zahlen 2600 Thlr., nehmlich:
1600 Thlr. in Louisd'ors à 5 Thlr.
1000 Thlr. in conv. Species⸗Thalern à 1 Thlr. 8 gr.
w. o. Darlehn der Vormuͤnder de Soͤhne und Toͤchter an die drich August, Carl Johann, Christian Ferdinand und Ludwig Wilhelm, wie auch Ernst Adolph von Muͤhlen gegen Verpfaͤndung des von denselben be⸗ sessenen Rittergutes Kauern, laut Obligation vom 11. April und mit Erloͤschung nach 6 Jahren er⸗ „theilter Consensurkunde vom 22 Mai 1783, 23) Zweitausend Gulden Meißn., in Zahlen 2000 Meißn. Fl. in vollwichtigen Louisd'ors zu 5 Thlr. Dahrlehn des Herzogl. Sachsen⸗Hildburg⸗ hausischen Hausmarschalls Herrn Carl Friedrich
r de Rothkirchschen erren Gebruͤder Frie⸗