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Bei Lubwig Hehmigke in Berlin, Burgstraße e ck len bu r Bet Ludwig Oehmigke in Berlin, Burga“ 1XA4X“
Nr. 8, an der langen Bruͤcke, so wie in Neu⸗Ruppin Ein ch zur Unterhaltung fuͤr den ge⸗ Nr. 8, an der langen Bruͤcke, so wie in Neu⸗F 2,Ls;ca E. us ehgh. 8* “ eeac 8 und zur lleichtfaßlicher, praktischer Unterricht EEe “
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Meß⸗ und Markthelfer Belehrung der Jugen d, — b 111.“ NW11— 2 ß h . ur Erlernung des Schachspie HesSt. wlsrd archat 18. n “
beim Ein⸗ und Verkauf. Hherausgegeben von 8 G b
Oder Huͤlfsrechentabellen, um sogleich und sicher zu Friedrich Ludwig Reinhold, ait zwei, drei und vier Spielern, und Anwei — zur gruͤndlichen Kenntniß der verschiedenen Spich Sat AC, Nsg zc8
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fechs eies drsofs, Faeegeians t48 9,8. 74 u2 29
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u Eoha an bie Gebrüber Frle⸗ . von Muͤh⸗ sich und in Lehns⸗
von Stockmever drich August und Johann Carl len, so wie dieser letztere fuͤr vormundschaft Christian Ferdinands und Ernst Adolphs Gebruͤder von Muͤhlen, mit Einwilligung ihrer Mutter und Vormuͤnderin Frau Sophiec
Charlotte Erdmuthe verwitt. Generalin von Muͤh⸗ len geb. von Baxberg, ferner Ludwig Wilhelm von Muͤhlen, als Besitzer des Rittergutes Kauern laut Schuld⸗ und Consensurkunde vom 3½. Octo⸗ ber 1776, welches Kapital von dem erstgedachten Darleiher laut Cessions⸗Confirmation mit Con⸗
2
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wissen, wie hoch ein Pfund oder Stein zu stehen kommt, Prediger zu Woldegk und Pasenow. 1 der wenn der Centner so und so viel kostet, und wie, viel Mit einer illuminirten Charte des Großherzogthums ten, iher Gesetze und Feinheiten. Mit 1 Abbil Pfunde und Lothe man in jedem besondern Fallé fur Mecklenburg. 8vo. Geh. Preis 20 sgr. 1 1, ¼, ½, ½ Thaler oder Hüldeg. 8e. in de⸗ 194 Prenzlau, 1832. —ö 77 5& der Ragoczy⸗ Gruͤndliche Anweisung, 0 4 - gangbarsten Waͤhrungen Deutschlands, als in alern 8 b en Buchhandlung. . 3 I Pven nong 18. April 1782, — — zu A. a1ns 12 pf. und zu 30 sgr. à 12 pf, so wie in Gulden/ 436 Seiten in gr. 8vo. Ladenpreis 1 Thlr. 10 sgr. .. die besten und haltbarsten Kitte wirklichen Minister und Geheimenrath, Kanzler und zu 60 Kreuzern à 4 pf. durchgefuͤhrt. Ein bequemes “ fuͤr metallene, steinerne und hoͤlzerne Geraͤthschgs 2 vhvvea ivis waie als eiserne Kuͤchengeraͤthe, Roͤhren, Oefen, M 8 — Porzellan, Steingut, Edelsteine, Glas, Fenster, —½—s . —
Serstenrn go Ronenarg nelr Heren zohann Hülfabuch 1“ 8 buch efn ween 4“*“ aschenbuch fuͤr Damen, schen, Pfeifenkoͤpfe, chemische Apparate, irdene nSnng
1828, 29, 30. à 1 Thlr. schirre ꝛc., so wie Anweisungen, Huͤte, Leder, K A mt 7 ch N 8 ch 1 ch 5 H
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19 Feeige . nd s, ein⸗ 8 Buch
200 Meißn. Fl., als: 1314 Fl. 6 gr. in voll1l GFFein-⸗ u ch. öFe 1 8
wichtigen Louisd ors 2 5 Thir., und 685 Fl. Oder h vä und ausfuͤhrliche Niede etions ;abel. Ueder Jahrgang mit den 10 engl. Stahlstichen aus sfel und Schuhe wasserdicht zu machen; Mund⸗⸗
15 gr. in dergl deutschen Carolins à 6 Thlr. 6 gr. sien des Goldes und Silbers nach dem feinen, so wie E1 gament⸗, Hausenblasen⸗ ꝛc. Leim anzufertigen 1“
Darlehn des Hofadvocaten Dr. Georg Friedrich nach dem rohen Gehalt. Nebst Tabellen zur kegirung, Taschenbuch der Liebe und Freundschaft, “ Stark weil, zu Ronneburg an die Gebruͤder Frie⸗sdes Goldes und Silbers, um slolches sowohl auf einen 1825 bis 29. à 10 sgr., “
Berlin, Freitag den 2ten Maͤrz
2enene enwenene
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22,000 Fr. ermäßige, durch, dergestalt, daß für die Kosten der Ceutral⸗Verwaltung der Brücken und Chausseen 200,000 Fr. bewilligt wurden. Die Berathung über die übrigen Kapitel wurde auf den folgenden Tag verlegt.
der Ingenieur⸗General⸗Major Christiani und der Artillerie⸗ General⸗Major Perrin I. ernannt.
Das Journal de St. Petersbourg enthält den Jahres⸗ Bericht des patriotischen Damen⸗Vereins zu St. Petersburg für das verflossene Jahr 1831. Der Verein unterhielt 8 Schulen,
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Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den seit⸗
zu gebrauchen. Nebst einem Anhange, Vorschre zu den besten, festesten Moͤrteln enthaltend. D Auflage. 8vo. Geh. Preis 7 sgr.
ddrich Auaust, Carl „— Philivp, Ernst Adolph,
8 nd Christian Ferdinand von Muͤh⸗ len, auch Frau Sophie Charlotte verwitt. Gene⸗ ralin von Muͤhlen geb. von Barberg, in Vormund⸗ schaft ihrer Soͤhne, saͤmmtlich als Besitzern des Rittergutes Kauern laut Obligation vom 13. und sechsjaͤhrigen landes⸗ und lehnsherrlichen Consens
Ludwig Wilhelm u
..“ vom 18. Februar 1782,
woeelche als bezahlt noch nicht zur Cassation gebracht
sind, Anspruͤche zu haben vermeinen, bei Vermei⸗ duung der Praͤclusion und Verlust der Wiederein⸗ seetzung in den vorigen Rechtsstand durch erlassene Edie⸗ tasien, welche bei der Regierung zu Gera, bei dem Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landes⸗Gericht zu Breslau und bei bem Landes⸗Justiz⸗Collegio hier affigirt zu befin⸗ den, vorgeladen worden sind, den siebenzehnten Mai dieses Jahres, ist der Donnerstag nach dem Sonntage Jubilate vor Herzogl. Saͤchs. Landes⸗Justiz⸗Collegio und Lehn⸗ hof hier zu gehoͤriger Vormittags⸗Zeit in Person, oder durch gehoͤrig legitimirte Bevollmaͤchtigte legal zu er⸗ scheinen, ihre auf obbeschriebene Consens⸗Kapitalien abenden Rechte und Anspruͤche anzuzeigen und zu er⸗ weisen, hierauf aber das Weitere gewaͤrtig zu sein, unter der ausdruͤcklichen Verwarnung, daß gegen die⸗ jenigen, welche in dem Edictal⸗Termin ihre befragten Rechte nicht beobachten werden, dden siebenten Juni desselben Jahres, ist der 8 Donnerstag nach dem Sonntage Exaudi mit Eroͤffnung eines Praͤelusions⸗Deerets und nach essen eingetretener Rechtskraft mit Cassation der anb 1. 2, 3 und 4. angegebenen auf dem Ritiergute Kauern noch ungeloͤscht stehenden hypothekarischen Kapitalien werde verfahren werden: Als wird Solches andurch ffentlich bekannt gemacht. 9 n Sign. Altenburg, den 14. Januar 1833. Heriogl. Saͤchs. Landes⸗Justiz⸗Collegiu und Lehnhof daselbst.
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Von den unterzeichneten Gerichten ist mit ander⸗ weiter oͤffentlicher Vorladung des aus Oberndorf im
Großherzogthume Weimar gebuͤrtigen, ehemaligen hie⸗
sigen Haͤäuslers und Maurergesellens Johann Andreas ischlers, welcher im Monat Juni 1806 aus dem Ge⸗ aͤngnisse zu Leipzig, wo derselbe wegen Verdachts der Theilnahme an einem Raubmorde zur Untersuchung und Haft gekommen, entflohen und seitdem ohne, daß von seinem Leben oder Aufenthalte etwas in Er⸗ fahrung zu bringen gewesen, abwesend geworden, so⸗ wohl aller derjenigen, welche als Erben oder aus sonst einem Rechtsgrunde an ernannten Tischlers zuruͤckge⸗ lassenes, in 279 Thlr. 14 gr. 3 pf. bestehendes Ver⸗ moͤgen Anspruͤche haben, mittelst der an hiesiger Ge⸗ richtsstelle, ingleichen bei den Stadtraͤthen zu Leip⸗ zig, Dresden, Zwickau, Chemnitz, Weimar, Berlin und Naumburg ausgehaͤngten Edictal⸗Ladungen unter der Perwarnung, daß der abwesende Tischler fuͤr todt, alle uͤbrigen aber ihrer Erb⸗ oder sonstigen Anspruͤche an dessen zuruͤckgelassenes Vermoͤgen, so wie der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlustig werden geachtet werden, verfahren worden, und dieserhalb der Siebente Mai 1832 zu An⸗ meldung und Bescheinigung, ingleichen der Fuͤnf und zwanzigste Juni 1832 zur Inrotulation der Acten, und der Sieben und zwanzigste August 1832 zur Publikation des einzuholenden Ürthels an⸗ beraumt worden, welches hiermit nochmals zur oͤffent⸗ lichen Kenntniß gebracht wird. Moockau bei Leipzig, den 30. September 1331. 1 reiherrlich Buͤnausche Gerichte.
Literarische Anzeigen.
“ Magazin * fir die Literatur des Auslandes. Dieses literarische Beiblatt der Allgemeinen Preuß. Staats⸗Zeitung enthaͤlt in seinen drei neuesten Num⸗ mern (Nr. 11, 12 und 13) die nachstehenden Artikel: Frankreich. (Mirabeau und die beiden ersten ge⸗ setzsebenden Versammlungen. — Der Saint⸗Simo⸗ nismus. — Bibliographie). England. Lord Bur⸗ leigh. — Das Sommerfest, von Thomas Moore. — Die Gesellschaft fuͤr Erdkunde zu London. — Das Le⸗ ben und die Werke Lord Byrons. — Bibliographie). Schweiz. (Erinnerungen, von Bonstetten. — Biblio⸗ graphie.) Daͤnemark. (uUeber die Preußischen Pro⸗ vinzialstaͤnde, von David. — Bibliographie.) Italien. „(C. L. Bonaparte’s Eintheilung der Wirbelthiere. — Ugo Foscolo. — Bibliographie.) Polen. (Ueber die Gesetzgebung der Slavischen Voͤlker. — Bibliographie.) Mannigfaltiges. (Das erste Russische Kadetten⸗ Corps. — Die Londoner Haushaltsbesitzer in Gefahr vor dem Poͤbel. — Neue Beschaͤftigung der Elephan⸗ ten. — Franzoͤsischo Findelhaͤuser.)
Der Praͤnumerations⸗Preis fuͤr die Monate Februar und Maͤrz ist sowohl fuͤr Berlin (Expedition der Staats⸗ Mohrenstraße Nr. 34), als fuͤr alle Theile
er Preuß. Monarchie (bei saͤmmtlichen Postaͤmtern) auf 15 sgr. festgesetzt. Der küͤnftige vierteljaͤhr⸗ liche Praͤnumerations⸗Preis betraͤgt 22 ½ sgr. 8 Die, in dem heute ausgegebenen Blatte des Maga⸗ zins fuͤr die Literatur des Auslandes angezeigten Werke find bei mir vorraͤthig, oder durch mich in sehr kurzer Zeit und zu billigen Bedingungen zu beziehen. 8. A. Asher, Neue Friedrichsstraße Nr. 49.
bestimmten geringern, als hoͤhern Gehalt zu bringen
einer Vergleichung der verschiedenen Gold⸗ und Sil⸗
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bergewichte mit dem eoͤlnischen Marktgewicht; Tabel⸗] BEin vollstaͤndiges Verzeichniß uͤber saͤmmtliche
len zur Reducirung der Ducaten, Louisd'or ꝛc.; Ta⸗ bellen zur Berechnung beim Ein⸗ und Verkauf des Goldes und Silbers und Accordirung fuͤr Fason, soh wie Tabellen zur Vergleichung der vorzuͤglichsten Gold -2 und Silbermuͤnzen, welche zugleich nachweisen, wie viel Stuͤck auf eine coͤlnische rauhe, und wie viel Stuͤck Ein nuͤtzliches Handbuch fuͤr Gold⸗ und Silberarbeiter, Juweliere, Huͤttenbeamte, Muͤnzwardeine, Banquiers, Geldwechs⸗
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Gewiß mit Recht kann man dieses Buch allen denen empfehlen, die sich uͤber die Krankheiten der Pferde, innere sowohl wie aͤußere, belehren und sie heilen wollen; denn es zeichnet sich diese Schrift vor vielen aͤhnlichen durch Reichhaltigkeit, Kuͤrze, Bestimmtheit und Klarheit vortheilhaft aus. Zwei sehr hochwichtige Punkte, die Zeichen, durch welche sich die verschiede⸗ nen Krankheiten zu erkennen geben, und die Veran⸗ lassungen derselben, hat der Verfasser, um seiner Schrift eine allgemeine Nuͤtzlichkeit zu geben, vornehmlich beruͤcksichtizt. Die empfohlenen Heilmethoden sind die von den beruͤhmtesten und einsichtsvollsten Thier⸗ aͤrzten vorgeschriebenen. Bei den Arzneimitteln und Receptformeln ist durchaus der Grundsatz befolgt, die wohlfeilsten Mittel den theurern vorzuziehen, wenn es unbeschadet der Wirksamkeit geschehen konnte.
(Quedlinburg bei G. Basse).
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Der sich bildenden Jugend ge⸗
tungen historischen Inhalts. 8vo. elegant geb. 1½ Thlr.
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Der erste Theil dieser, ganz in Hoffmanns Manier geschriebenen Novellen, hat bereits einen allgemein verdienten Beifall erhalten, der 2te Theil wird ihn nicht minder erhalten.
Lettre du général Chlapowski sur les véε- nemens milit. en Pologne et en Lithuanie, 2me Edition. 10 sgr.
Paris ou lewlrvre des cent-et-un. Tom. 3me. 25 sgr. Prix pour tous les trois Vol. 2 ½ Thlr.
belais, ou le Presbytère de Meudon. Gomédie-
Luͤders:
Die Kunst, alle Arten Schreib⸗ und Zeichnen⸗Tinte als schwarze, rothe, gelbe, blaue, gruͤne, weiße, s pathetische, unverloͤschliche, chinesische ꝛc., so wie echte unzerstoͤrbare Tinte zum Bezeichnen der Leine Mousselin⸗ und anderer Zeuge, alle Sorten Ting pulver ze selbst zu verfertigen. Nebst nuͤtzlichen weisungen und Belehrungen in Betreff des Schreit
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Ithanen wichtigen Werkes. Bei A. Wienbradt in Leipzig ist so eben erse nen, und bei Cosmar und Krause, (Schloß und Breitestraßen⸗Ecke Nr. 1,) zu haben:
Der Preußische Staatsbuͤrger in allen seinen Rechtsverhaͤltnissen. Ein noͤthiges Huͤlfs⸗ und Handbuch fuͤr alle Ung thanen des Preußischen Staatzszs. 22 Bogen. gr. 8vo. Praͤn.⸗Preis bis Ende Mai 18 1 Thlr.; nachheriger Ladenpreis: 1 ½ Thlr. „Wiewohl es an gemeinnuͤtzigen Schriften uͤber Preußische Gesetzgebung nicht mangelt, so duͤrfte! keine dem vorangezeigten Werke an Gruͤndlicht Vollstaͤndigkeit und Genauigkeit, mit welcher alle ziehungen der gesammten Preußischen Gesetzgel auf den einzelnen Staatsbuͤrger durchdrungen sind, die Seite zu setzen sein. Die einzelnen Materien! in der Reihefolge eroͤrtert, welche die Preußischen setzbuͤcher beobachten; das Werk zerfaͤllt demzufolge 5 Hauptabschnitte, welche von dem Allgemein Landrechte, der Allgemeinen Gerichtson nung, der Hypotheken⸗Deposital⸗ und ( minal⸗Ordnung handeln, und welche wiederum Unterabtheilungen zerfallen, in denen, so weit es schehen konnte, dieselbe Ordnung, als in den Ge buͤchern selbst, beobachtet ist. Auf diese Weise bie das Werk eine vollstaͤndige Uebersicht der Preußise Gesetzgebung, und wird nicht nur dem Laien, sonde selbst dem angehenden Juristen vom Fache eine w kommene Erscheinung sein. 1
Um die Verbreitung dieses gemeinnuͤtzigen B moͤglichst zu befoͤrdern, und es auch den Unbemin ten zugaͤnglich zu machen, wird es bis zu Ende! dieses Jahres nur 1 Thaler kosten, ein Preis, der die Bogenzahl und den sehr compressen Druck Werkes aͤußerst gering ist. Spaͤter tritt aber der hoͤhte Ladenpreis von 1 ½ Thlr. ein.
eines fuͤr alle Preußische Unte
Fuu Nachvi che. J. F. Cooper's neuester Roman: 8 The Bravo. I VWla., wird in deutscher Uebersetzung von Dr. Gottfr. F denberg, in Kurzem bei uns erscheinen. Duncker und Hum blot
So eben ist erschienen, und in Berlin bei C Kecht, Bruͤderstraße Nr. 24, so wie auch in d Handlung zu Wrietzen zu haben:
Altes u. Neues fuͤr Geschichte u. Dichtku
Im Vereine mit Gleichgesinnten herausgegeben Dr. Fr. H. Bothe und Dr. H. Vogler.
Répertoire du théàtre fran gais. No. 89. Ra-
anecdote par MM. de Leuven et Charles. Prix 5 sgr. — No. 90. La grande Dame. Drame en deux actes par Bayard. Pr. 10 sgr. — No. 91 La Fille d'honneur. Comédie en 5 actes et en vers par A. Duval. Prix 12 ½ sgr. No. 92. Chacun de son côté. Coméd. en 3 actes et en prose par Mazère. 10 sgr. 1““ 4 1 1 b 1111.“
Geschenk fuͤr die confirmirte Jugend. „Hannover. In der Hahnschen Hofbuchhandlung ist so eben erschienen und bei E. S. Mittler in Berlin, Stechbahn Nr. 3, so wie in dessen Handlun⸗ gen zu Posen, Bromberg und Gnesen.
Gustav und Klara als Juͤngling und
Jungfragu. Eine Briefsammlung fuͤr die con⸗ firmirte Jugend des gebildeten Mittelstandes. Von H. W. Boͤdeker, Pastor an hiesiger Markt⸗ kirche 8vo. 1832. geh à 25 sgr.
Unter diesem Titel bietet der Herr Verf. nicht al⸗ lein seinen fruͤheren Confirmanden, sondern der con⸗ firmirten Jugend uͤberhaupt eine Sammlung von mehr, als hundert vertrauten Briefen an. Dieselben werden groͤßtentheils gewechselt zwischen jungen Leuten beiderlei Geschlechts, die in den ver⸗ schiedenartigsten Verhaͤltnissen stehen, und beschaͤfti⸗ gen sich waͤhrend eines Zeitraums von etwa neun Jahren mit den wichtigsten haͤuslichen, geselligen, buͤrgerlichen und religidsen Interessen des Juͤnglings und der Jungfrau bis zu deren Eintritte in den Kreis der Maͤnner und Frauen. Was des Herrn Ver⸗ fassers bekannte, so eben wieder neu aufgelegte Schrift fuͤr Katechumenen ) vei diesen zu erreichen sucht, das bset die vorliegende bei der confirmirten Jugend, und wegen der gewaͤhlten Form duͤrfte sich dieses Werkchen auch zu einem vorzuͤglichen Miittel dgnen den Briefstyl junger Leser und Leserinnen zu bilden.
*) Gustav und Klara als Katechumenen.
1s Heft. gr. 8vo. broch. 1 ¼ Thlr. H. Voglersche Buchhandlung in Potsda
Den zahlreichen Subseribenten auf das kuͤrzlich mir angezeigte Werk:
Die Erde und ihre Bewohner.
ein Lehr⸗ und Lesebuch fuͤr Schule und Haus,b beitet von Karl Friedrich Vollrath Hoffmann, auswaͤrtigem Ehren⸗Mitgliede der Royal Geogra cal Society of London, Mitgliede der Pariser Soc de Géographie so wie vieler anderen gelehrten 1 sellschaften des In⸗ und Auslandes. Ein starker Band in groß Octav, auf Velin⸗Pa Subser.⸗Preis:
Ein Thaler Preuß. Courant mache ich die Anzeige, daß nun Probebogen, so weitlaͤufigere Prospecte an alle Buchhandlungen sandt, und bei denselben zu haben sind. Ich l dieß Werk nicht mit dem in der Schweizerbarth' st Buchhandlung hier erscheinenden (W. Hoffmal Beschreibung der Erde in zwoͤlf Lieferl gen Preis 3 Fl. 36 Kr.) zu verwechseln, sondern ferneren Bestellungen genau den Namen des V fassers und Verlegers anzugeben. Ueberhe rathe ich zur Vergleichung der oben erwaͤhn! Probebogen mit der ersten Lieferung der Schweizerbarth erschienenen Erdbeschreibn Diese Vergleichung wird den Lesern zeigen, wa⸗ von beiden Werken zu erwarten haben, und be⸗ sen, daß das in meinem Verlage erscheins Werk den beruͤhmten Geographen H offma zum Verfasser hat.
Stuttgart, im Januar 1832. G
Carl Hoffmann.
„Bestellungen macht man in allen Buchhandlung in Berlin bei C. F. Plahn, (Jaͤgerstraße Nr.
4 11 ⁄⅞ sgr.
1
Duͤmmler und Oe
Mittler, eh er hs b Buch gke.
herigen Landrath des Herforder Kreises, im Regierunes⸗Bezirk Minden, Haß, zum Regierungsrath, mit vorläufiger Ueberwei⸗ ung an die Regierung zu Münster, zu ernennen.
Der Kammergerichts⸗Llssessor von Wrochem ist zum No- arius publicus in dem Departement des Kammergerichts er⸗ nannt worden. veHast Man tes wem hhn l.e
Das 5te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird und zu 3 ¾ Sgr. auch einzeln zu bekommen ist, ent⸗ hält: unter
Nr. 1343
—
die Allerhöchste Kabinetsordre vom 5ten v. M., ent⸗ haltend die Bestätigung der Instruction über das in Beetreff der Astatischen Cholera in allen Provinzen ddees Preußischen Staats zu beobachtende Verfahren unnd die Instruection selbst. 8 Berlin, den 2. März 1832. 74 8 Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Angekommen: Der evangelische Bischof und General⸗ Superintendent in Pommern, Dr. Ritschl, von Stettin.
Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldjäger Nedelsky, als Courier von St. Petersburg kommend, nach dem Haag. “ 1 S 1 an * 8 128 28
Zeitu
igetaegkts her hn Srthan d. ir Ha wee. . Rußland.
St. Petersburg, 22. Febr. Vermittelst Allerhöchsten Re⸗ skripts vom 4Aten d. M. haben Se. Majestät der Kaiser dem Adel und den sämmtlichen Bewohnern Kurlands für die Be⸗ weise von Treue, Tapferkeit und Standhaftigkeit, die sie wäh⸗ rend der Empörung, welche die gesetzliche Ordnung in den nörd⸗ lichen Kreisen des Gouvernements Wilna erschütterte, gegeben haben, indem sie aus eigener Mitte temporaire Bewaffnungen bildeten, die gegen die in Kurland eingedrungenen Aufrührer
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kämpften, in Gemeinschaft mit den gegen dieselben ausgesandten
Truppen ihnen in mehreren Treffen eine völlige Niederlage bei⸗ brachten und zu deren Vertreibung aus Kurland kräftig mit⸗ wirkten, Allerhöchstihre Erkenntlichkeit und Gewogenheit erklärt.
Der Ukas vom 13. Dezember 1830, durch welchen unter anderen die Gouvernements Minsk, Wolhynien und Podolien in Kriegszustand erklärt wurden, ist in Beziehung auf die ge⸗ nannten 3 Gouvernements unterm 3ten d. M., mit Rücksicht auf die in denselben vollendete Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung, wieder außer Kraft gesetzt und dabei verordnet wor⸗ den, daß jene Gouvernements nebst dem von Kiew, wie früher, hinsichtlich alles dessen, was auf die Wirksamkeit der Untersu⸗ chungs⸗Kommissionen zur Prüfung und Entscheidung in Sachen der Empörer Bezug hat, unter dem Ober⸗Befehlshaber der er⸗ sten Armee stehen sollen. Auch der Ukas vom 5. März 1831, durch den das Gouvernement Kurland in Kriegszustand erklärt wurve, nachdem in den angränzenden Kreisen des Gouverne⸗ ments Wilna Unruhen auszedrochen waren, ist wieder aufgeho⸗ ben worden.
Se. Majestät der Kaiser haben den Geheimenrath Daschkoff zum Justiz⸗Minister und den Geheimenrath Bludoff zum Mi⸗ nister des Innern mit dem Titel als Staats⸗Secretaire Sr. Majestät ernannt, den Staats⸗Secretair Geheimen⸗ rath Novossilzoff von dem Amte emes Kollegen des Ministers der inneren Angelegenheiten entbunden und zum Mitgliede des di⸗ rigirenden Senats erhoben, den Senator, General⸗Lieutenant Brosin, zum wirklichen Geheimenrath, den Vice⸗Gouverneur von St. Petersburg, Staatsrath Schelesnoff, zum wirklichen Staats⸗ rath und den Kaiserlich⸗Russischen Konsul in Memel, Kollegien⸗ rath Pachert, zum Staatsrath befördert, den wirklichen Staats⸗ rath, Fürst Polawandoff, als Civil⸗Gouverneur in Grusten bestä⸗
tigt und den zur Untersuchung gezogenen Civil⸗Gouverneur von
Grusien, wirklichen Staatsrath Sawileiski, aus dem Dienst aus⸗ geschlossen.
¹Durch Allerhöchst bestätigte Sentenz des Kriegsgerichts ist er Unter⸗Lieutenant Orlitzki, der freiwillig in den Reihen der Polnischen Rebellen focht und am 6. September bei der Ein⸗ nahme der Schanzen vor Warschau mit den Waffen in der Hand ergriffen wurde, wegen Meineids und Landes⸗Verrätherei statt der durch das Feld⸗Kriminal⸗Gesetz ihm zuerkannten Todes⸗ rafe zur Degradation und Deportirung nach Sibirien verur⸗ theilt worden.
In Gemäßheit des von Sr. Majestät am 16. Oktober 1830 Allerhöchst bestätigten Reglements der Militair⸗Akademie wurde die Ober⸗Verwaltung dieser Hochschule dem Präsidenten und Vire⸗ Prästdenten derselben übertragen. Indem Sr. Majestät gegen⸗ wärtig Sr. Kaiserl. Hoheit den Großfürsten Michael mit dem Titel eines Ehren⸗Prästdenten jener Akademie bekleiden, ertheilen Wie den jener Anstalt vorstehenden Personen die Benennungen emes Direktors und Vice⸗Direktors derselben, mit allen im Reglement dem Prästdenten und Vice⸗Präsidenten zuerkannten Vorrechten und Verpflichtungen. Zu Ehren⸗Mitgliedern der Militair⸗Akademie werden der Ingenieur⸗General Graf van Suchtelen I., der General⸗Adjutant Fürst Wolchonski, der Ge⸗ neral der Infanterie, D'Auvray, und die General⸗Adjutanten Baron von Jomini, Graf Toll, Graf van Suchtelen II. und Reidhardt, zum Direktor der General⸗Adjutant Generallieute⸗ nant Suchosanet und zu beständigen Mitgliedern des Conseils derselben der General⸗Lieutenant vom Generalstabe, Schubert,
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in denen die jungen Mädchen in der Religion, im Lesen und Schreiben der Russischen Sprache, im Rechnen und in nützlichen Handarbeiten unterrichtet werden, und in dem Moskauer Stadt⸗ viertel wurde noch eine 9te neu gegründet. Die Zahl der Pen⸗ sionairinnen in diesen Schulen betrug 54, wovon 16 auf Kosten
Ihrer Majestät der Kaiserin, 5 durch die Unterstützung Ihrer
Kaiserl. Hoheiten der Großfürstinnen Marie, Olga und Alexan⸗
„dra, 1 auf Kosten des Höchfiseligen Großfürsten Konstantin, 19
durch mehrere Menschenfreunde und 13 durch den Verein unter⸗ halten wurden. Hospizen befinden sich an jeder Schule 15, an allen zusammen also 135.
Die Königliche Societät der Wissenschaften zu Upsala hat den Verfasser der Russischen Grammatik, Staatsrath Gretsch,
zu ihrem korrespondirenden Mitgliede errannt. 1-- Gerit zee Polen. 1. 5
Warschau, 26. Febr. Der Feldmarschall Fürst Paskewitsch wird binnen acht Tagen hier zurück erwartet.
Am 23sten d. M. fand bei dem Staatsrath Grafen Su⸗ minski eine glänzende Soiree statt.
Die Allgemeine Zeitung meldet: „Nach langer Ab⸗ wesenheit ist der Fürst Valentin Radziwill nach Warschau zu⸗ rückgekehrt.“
Durch eine Verordnung der provisorischen Regierung ist mit Rücksicht darauf, daß die Cichorien⸗Ernte der letzten beiden Jahre für die inländischen Fabriken nicht hinreicht, bis zum letzten Ok⸗ tober d. J. die Einfuhr von rohen Cichorienwurzeln aus dem Auslande unter Entrichtung eines Zolls von 4 Gulden für den Centner gestattet worden.
Der Warschauer Zeitung zufolge, soll in Potoczki an der Litthauischen Gränze ein Hirt, Namens Demetrius Gra⸗ bowski, in dem außerordentlichen Alter von 169 Jahren leben.
An vielen Orten des Königreichs Polen ist unter den Pfer⸗ den ein Sterben ausgebrochen.
— — Warschau, 27. Febr. Aus St. Petersburg ist hier der Befehl zum nahe bevorstehenden Rückmarsche des Corps der Grenadiere und des vierten Kavallerie⸗Corps , welche die vor Ausbruch der hiesigen Insurrection inne gehabten, tief in Rußland delegenen Kantonnements wiederum beziehen sollen, eingegangen. emnach wird sich der Gesammtbetrag der im Königreich Polen verbleibenden Kaiserl. Russischen Streitkraͤfte auf ungefähr 70,000 Mann beschränken, und diese verhältnißmä⸗ ßig nicht zu Sn Truppenzahl dem Lande nicht lästig fallen.
n . Im Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 22. Fe⸗ bruar begannen (wie bereits gestern erwähnt) die Berathungen über das Byudget des Ministertums des Handels und der öffentlichen Bauten. Hr. Mallet stellte einige allgemeine Betrachtungen über die Verwaltung der Brücken und Chausseen an, bei der er jede Ersparniß zurückwies. Der Gref Dela⸗ borde beschwerte sich über den schlechten Zustand der Landstra⸗ ßen, so wie darüber, daß man kein Chausseegeld erhebe, derge⸗ stalt, daß gerade diejenigen, die an der Verschlechterung der Land⸗ straßen Schuld wären, zu der Verbesserung derselben nicht das Mindeste beitrügen. In gleichem Maße klagte der Redner über das langsame Vorschreiten der Kanal⸗Bauten, so wie über das dabei angenommene Finanz⸗System, wonach man den Kapitali⸗ sten, die das Geld dazu hergäben, nicht nur einen großen Theil des Zolls überlasse, sondern ihnen überdies noch 7 bis 8 pECt. an Zinsen zahle. Auch bei der Errichtung öffentlicher Denkmä⸗ ler ließen sich, meinte er, mancherlei Mißbräuche nachweisen, so wie sich denn im Allgemeinen behaupten lasse, daß durch ein seltsames Gemisch von Langsamkeit einerseits und Uebereilung andererseits die Kosten dieses Verwaltungszweiges fast immer zwei bis dreimal stärker wären, als sie eigentlich seyn sollten. Am Schlusse seines Vortrages beleuchtete Herr Delaborde noch den Zustand des Ackerbaus, so wie der Künste und schönen Wissenschaften, in welcher Beziehung er sich dahin aussprach, daß Alles, was zur Aufmunterung derselben dienen könne, bei⸗ behalten werden müsse. Nachdem hierauf der Berichterstatter Graf von Rambutean die Berathung zusammengefaßt hatte, beschäftigte man sich mit den einzelnen Artikeln. Auf die Kosten der Central⸗Verwaltung verlangte Herr Vatout eine Ersparniß von 20,000 Fr., so wie die Kommission eine solche von 55,000 Fr. Die erstere wurde, obgleich der Handels⸗Minister sich derselben lebhaft widersetzte, angenommen; sie erstreckt sich hauptsächlich auf die Ausgaben ffür den Handels⸗ und Kolonial⸗Rath. Der zweite Reductions⸗Vorschlag von 55,000 Fr. zerfällt in 20,000 Fr. auf das Gehalt des Ministers, 20,000 Fr. auf das Bureau⸗ Personale und 15,000 Fr. auf die Bau⸗Deputation. Der Handels⸗Minister bemerkte zwar, es wären dei der Central⸗ Verwaltung seines Ministeriums bereits hinter einander so zahl⸗ reiche Reductionen vorgenommen worden, daß, wenn man den Etat noch mehr verkürzte, der Dienst nothwendig darunter leiden müßte. Nichtsdestoweniger wurden die beantragten drei Erspar⸗ nisse angenommen und demnach das 1ste Kapitel von 762,000 Fr. auf 687,000 Fr. herabgesetzt. (Die im 2ten und 3ten Arti⸗ kel vorgenommenen Reductionen haben wir bereits gestern an⸗ gedeutet.) Das 4te Kapitel im Betrage von 238,000 Fr. für die Kosten der Central⸗Verwaltung der Brücken und Chausseen wollte Hr. Jousselin um 154,000 Fr. ermäßigt wissen, worun⸗ ter das ganze Gehalt des General⸗Direktors von 36,000 Fr. Der Kömiggliche Commissair Herr C. Dupin und der Bericht⸗ erstatter Graf v. Rambuteau widersetzten sich diesem Antrage, der zuletzt auch verworfen wurde. Dagegen ging ein anderer Vor⸗ schlag der Kommission des Inhalts, daß man das Gehalt des
General⸗Direktors um 16,000 Fr. und die Bureau⸗Ausgaben um
Paris, 23. Febr. Der heutige Moniteur meldet die Er⸗ nennung des Marschalls Mortier, Herzogs von Treviso, zum diesseitigen Botschafter am Kaiserl. Russischen Hofe. Der Mar⸗ schall war bereits vor einem Jahre zu diesem Posten designirt worden.
Der Constitutionnel berichtete in seinem gestrigen Blatte: „Ein Schreiben aus Rom vom 9ten d. M. enthält folgende Nachricht, deren Authenticität wir nicht verbürgen wollen: Un⸗ ser Staats⸗Secretair hat den Botschaftern von Oesterreich und Frankreich eine Note übersandt, worin er gegen die Französische Expedition protestirt und erklärt, der Kommandant von Civita⸗ Vecchia habe Befehl erhalten, jeden Landungs⸗Versuch mit Ge⸗ walt zurückzuweisen. Die Garnison ist zu diesem Behufe ver⸗ stärkt und mit Geschütz versehen worden.“ — Der Messager des Chambres bemerkt in Bezug auf obigen Artikel: Wir wünschten diese Nachr icht eben so widerlegen zu können, wie den von demselben Blatte gemeldeten Gegesbefehl, den die Ex⸗ pedition nach ihrer Abfahrt von Toulon erhalten haben sollte; sie kommt uns indessen wahrscheinlicher vor. Ohne Zweifel hatte die Besorgniß vor dieser Weigerung des Papstes und vor dem Marsche Hesterreichischer Truppen nach Ankona den sonst gut un⸗ terrichteten Korrespondenten jenes Blattes zu der Annahme ver⸗ leitet, daß die Regierung auf ihren gefaßten Entschluß noch ein⸗ mal zurückgekommen sey und, um einen unangenehmen Konflikt zu vermeiden, die Truppen zurückgerufen habe.“ — Das Jour⸗ nal des Débats wiederholt den Artikel des Constitutionnel ohne weitere Bemerkung.
Im heutigen Constitutionnel liest man Folgendes: „Das wunderbare Stillschweigen des Ministeriums bei den Debat⸗ ten über die Trauerfeier des 21. Januar wird auf folgende Weise erklärt: Ein durch mehrere neue Pairs vermehrter Ver⸗ ein alter Pairs von der Opposttion soll sich, im Ganzen aus 62 Mitgliedern bestehend, bei dem Herzoge v. Bassano gebildet und beschlossen haben, für den Gesetz⸗Entwurf der Deputirten⸗Kammer zu stimmen. Der Verein soll diesen Beschluß dem Präsidenten des Conseils mitgetheilt und ihm da⸗ bei gesagt haben: „„Wir sind ihrer 62 und fest entschlossen, für die Aufhebung des Gesetzes von 1816 zu stimmen; die gewöhn⸗ liche Zahl der an den Berathungen der Kammer Theil nehmen⸗
den Pairs beläuft sich selten über 90 bis 100; wir sind daher der
Majorität fast gewiß; um uns diese aber um so mehr zu sichern, ist nöthig, daß das Ministerium an der Diskusston keinen Theil nehme, damit diese nicht in die Lange gezogen, sondern die Sache in einer Sitzung zu Ende gebracht werde.““ Soll man diese Erklärung des Stillschweigens der Minister zulassen, so müßte die Anzahl der in der Sitzung anwesenden Pairs so klein gewe⸗ sen seyn, daß 62 die Majorität gebildet hätten; die Partei der Restau⸗ ration aber, die um die bei dem Herzoge von Bassano getroffene Verab⸗ redung wußte, rückte ins Feld und verstärkte sich durch die gewöhnlich abwesenden Mitglieder. Statt der 90 bis 100 Mitglieder waren 143 zugegen und statt der 62 Stimmen für die Abschaffung der Trau⸗ erfeier ergaben sich deren nur 59; drei Mitglieder des Bassano⸗ schen Vereins fehlten also entweder, oder sie sind abtrünnig ge⸗ worden. Wie ist es möglich, daß die Anwesenheit von 143 Vo⸗ tanten den Ministern nicht die Augen geöffnet und sie überzeugt haben sollte, daß 62 Stimmen nur die Minorität bilden? Wie ist es gekommen, daß das Ministerium dennoch in seinem Ent⸗ schlusse, das Wort nicht zu ergreifen, beharrte?“
Der Graf Rayneval, der, mehreren Blättern zufolge, zum diesseitigen Botschafter am Madrider Hofe bestimmt ist, war unter dem Herzog von Richelieu Unter⸗Staatssecretair im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und begleitete den⸗ selben im Jahre 1818 nach Achen. Später war er Gesandter am Königl. Preußischen Hofe, dann Botschafter in der Schweiz und zur Zeit der Juli⸗Revolution Botschafter in Wien.
Das hiestge Tribunal erster Instanz fällte gestern unter dem Vorsitze des Prästdenten, Hrn. Debelleyme, und in Gegenwart eines zahlreichen Auditoriums sein Urtheil in dem Prozesse der Fürsten von Rohan gegen den Herzog von Aumale und die Ba⸗ ronesse von Feuchères. Dasselde lautet im Wesentlichen also:
„Was die auf Eingebung, Erschleichung und Gewalt gegruͤn⸗ dete Nichtigkeit des Testaments betrifft: in Betracht, daß, wenn sich auch aus dem Stillschweigen des Civil⸗Gesetzbuches uͤber dergleichen Rullitaͤts⸗Klagen nicht folgern ses daß ste vollig unzulaͤssig sind, die Zulaͤssigkeit doch nur in Fallen, wo die Eingebung und Erschleichung mit Betrug und Gewalt begleitet waren, angenommen werden kann; daß in der That, insofern man nur ni t zu diesen, durch die Gesetze aller Zeiten verworfenen, Mitteln seine Zuflucht nimmt, es nicht ver⸗ boten ist, den Gedanken zu einem Testamente einzugeben, einen Legatar nach der Wahl des Testators zu bezeichnen, ja sich sogar seines Einflusses auf diesen Letzteren zu bedienen, um einen Ent⸗ schluß desselben herbeizufuͤhren; —
in Betracht, daß der Zeugen⸗Beweis uͤber das Faktum der Eingebung und Frschleichuns eines eigenhaͤndig geschriebenen Testaments, das, eben weil es eigenhaͤndig geschrieben, nothwendig als das Werk des freien Willens des Testators betrachtet werden muß, von jeher große Schwierigkeiten gefunden hat; daß derselbe vielmehr, wenn vollends Dokumente vorhanden sind, die dafuͤr sprechen, daß das Testament der Ausdruck des Willens des Testa⸗ tors ist, als unzulaäͤssig verworfen werden muß;
in Erwaͤgung, fuͤr den vorliegenden Fall, daß die Ein⸗ setzung eines Erben, damit der Nachlaß des Hauses Condé nicht vereinzelt werde, Vielen in den Sinn gekommen war; daß sich an die Wahl desselben hohe politische Rücksichten knuͤpften; daß die Einsetzung eines Pzinn aus dem Hause Orleans das einzige Mittel war, den Nachlaß des Herzogs v. Bourvon der Koͤniglichen Familie zu erhalten, indem alle Prinzen des alteren Zweiges da⸗ mals zur Throͤnfolge berufen waren (eine Bestimmung, die mit der Beibehaltung von Privat⸗Domainen unverträͤglich war), daß die getroffene Wahl aber auch noch durch die Zunei 88 motivirt
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erscheint, die der Herzog von Bourbon diesem Zweige seiner Fa⸗ milie, und namentlich seinem Pathen, dem Herzoge von Aumale,