nicht beeile, die Ausgaben mit den Hulfsquellen in ein richtiges Verhältniß zu setzen. Man müsse jetzt noch immer auf die Mög⸗ lichkeit eines Krieges rechnen und alle nicht unumgänglich noth⸗ wendige llusgaben auf ruhigere und friedlichere Zeiten verschie⸗ ben. Hr. Jaminé beklagte sich darüber, daß die Regierung noch immer den Schneckengang der Diplomatik verfolge, während die Orange⸗Fahne noch in Antwerpen und Mastricht wehe. In eini⸗ gen Tagen werde man neue Modisscationen der 24 Artikel vor⸗
schlagen; er hoffe aber, daß man Muth gemmg haben würde, die⸗
Fllben zurückzuweisen. Wenn Frankreich handle, so würde kein Verbündeter Hollands einen Schritt zu thun wagen. Belgien müsse die Ausführung des Traktates verlangen und erklären, daß eder Verlust, der ihm aus einer ferneren Zögerung erwüchse, von
dem ihm zugewiesenen Antheil an der Schuld in Abzug gebracht werden würde. Weil er glaube, daß das Ministerium diese Ener⸗
gie besitzen werde, wolle er, vorbehaltlich einiger Aenderungen, für das Budget stimmen. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten außerte sich folgenbermaßen:
„Das ehrenwerthe Mitglied hat so eben mit Bitterkeit den Gang der Regierung in Bezug auf die auswaͤrtigen Angelegenheiten ge⸗ tadelt; bevor ich ihm antworte, danke ich ihm fuͤr die Maͤßigung in seinen Ausdruͤcken, die ich nachzuahmen mich bestrehen werde. — Nichts ist leichter, als das auswaͤrtige System einer Regierung zu
fertigen, bevor die Thatsachen nicht vollendet sind.
niß zu huͤllen. Die Regierungen wollen nur mit den Regierungen
und nicht mit dem Publikum unterhandeln. Es ist nothwendig, sich
diesen Gebraͤuchen zu fuͤgen; denn wenn eine Regierung sich dessen begreifen daher, m. H., wie sehr mir diese Lage Vorsicht
aller Offenheit zu Werke gehen zu koͤnnen.
ich Sie leicht uͤberzeugen, daß der groͤßere Theil der gegen uns ge⸗ richteten Anklagen in Betreff der Unterhandlungen ungerecht ist, und daß die Regierung seit einiger Zeit eine zweckmaͤßige Energie an den Tag legt. — Wir sind niemals der Meinung gewesen, daß das Land sich der Diplomatik auf Gnade und Ungnade ergeben muͤsse; seit unserem Eintritt ins Ministerium haben wir die Noth⸗ wendigkeit gefuͤhlt, eine Militatr⸗Macht zu organistren, die im Nothfall die Unabhaͤngigkeit und Integritaͤt des Reiches beschuͤtzen könne; dies durste uns aber nicht am Unterhandeln verhindern.
Am 21. November 1830 ergriff Belgien jenes friedliche System, seit der Zeit schlug es den Weg der Unterhandlungen ein, und Die am 21. Unterhandlungen haben Belgien
meiner Meinung nach hat es Recht daran gethan. November 1830 begonnenen im August 1831 gerettet. Nach jenen unheilvollen Tagen ans Ru⸗ der gelangt, haben wir den Weg befolgen muͤssen, auf dem sich die Regierung befand, und wir muͤssen auf demselben verharren, weil er uns eine ehrenvolle Loͤsung darbietet. — Aber die Unterhandlun⸗ gen haben uns nicht daran gehindert, eine Militair⸗Macht zu orga⸗ nisiren; waͤhrend derselben hat sich wie durch einen Zauberschlag eine nationale Armee gebildet, eine Armee, die, ihrer Fahne getreu, wenn der Augendlick gekommen, die Ehre des Belgischen Namen zu vertheidigen wissen wird. Muͤssen wir aber deshalb mit befreunde⸗
ten Maͤchten brechen und ohne Weiteres zu den Waffen greifen?
Der Krieg ist immer eine Plage, und der Erfolg, wie berechnet er auch seyn mag, ist immer ungewiß; dies ist eine Wahr⸗ heit, welche die Regierung erkannt hat, und die von der Kam⸗ mer gewuͤrdigt werden wird. — Wenn wir den befreundeten Maͤchten, wenn wir besonders einer derselben, deren Interessen mit den unsrigen identisch sind, glauben duͤrfen, so sind wir, was man auch dagegen einwenden moͤge, am Ziele der diplomatischen Unter⸗ bandlungen, und Belgien ist auf dem Punkt, den Rang in Europa einzunehmen, der ihm gebuͤhrt. Sollte — was Gott verhuͤten moͤ⸗ ge — trotz dieser uns gewordenen bestimmten Versicherungen, Bel⸗ gien in seinen Hoffnungen getaͤuscht werden, so glaubt die Regie⸗ rung, daß es Zeit sey, der Sache ein Ende zu machen, und sie wuͤrde einen Weg einschlagen, der ihrer und des Belgischen Volkes wuͤr⸗ big waͤre. (Sensation. Lebhafter Beifall.)““
Herr Gendebien warf die Frage auf, in welcher Ordnung sich die Kammer mit den verschiedenen Budgets zu beschäftigen gedenke. Nach einer kurzen Erörterung entschied die Versamm⸗ ung, daß man mit dem Kriegs⸗Ministerium beginnen wolle, dann sollten die Justiz, die Finanzen, die auswärtigen Angelegenheiten und endlich das Innere an die Reihe kemmen. Die Sitzung wurde um 4 Uhr aufgehoben.
Die hiesigen Blätter behaupten, daß die Regierung, die Schwierigkeiten einsehend, welche sich der Ausführung einer Doua⸗ nen⸗ Linie um Mastricht herum entgegenstellen, entschlossen sey, wesentliche Modificationen eintreten zu lassen.
Deutschland. München, 7. März. Man versichert,
8 Se. Majestät der
König werde mit Anfang Aprils nach Italien reisen. — Von den gestern gemeldeten Verhaftungen hat sich bis jetzt nur jene ves aus dem Rheinkreise gebürtigen Dr. Pistor bestätigt. Die Papiere desselben wurden unter Siegel gelegt.
Speier, 7. März. (Aus dem Frankfurter Jour⸗ nal.) Unsere Zeitung berichtet unterm 6ten d. M.; „Hin⸗ sichtlich der Verhältnisse des Siebenpfeiffer'schen Westboten erfahren wir Folgendes: Auf den Grund des Französischen De⸗ krets vom Februar 1810, wonach Siebenpfeiffer nicht berechtigt sey, eine eigene Buchdruckerei m errichten, und gestützt auf die Entscheidung des Frankenthaler Bezirks⸗Gerichts, welches sich in dieser Sache bekanntlich für inkompetent erklätte und folglich im Sinne der Regierung anerkannte, daß es sich hier nicht um eine Justig⸗, sondern unt eine Administrativ⸗Frage handle, — hat, dem Vernehmen nach, die Regierung nochmals an Siebenpfelf⸗ fers Presse Siegel anlegen lassen. Siebenpfeiffer soll hierauf diese eigenmächtig abgerissen und sein Blatt von neuem gedruckt
aben.“ Das neutste Kreis⸗Amtsblatt enthält folgende Regie⸗ runges⸗Verfügung:
„Im Namen Sr. Maj. des Koͤnigs. — In Folge eines Aller⸗ hoͤchsten Reskriptes vom 1. Marz I. J., das verfassungswidrige Be⸗
Deutsche Tribuͤne“ und Fhe Westbote“ insolange foͤrmlich unter⸗ sagt, als die Redactionen
maͤßig unterwerfen. — Dieses Verbot wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Speier, den 5. Maͤrz 1832. — Koͤniglich Baiersche Regierung des Rheinkreises ꝛc.“
Ju Bezug auf das Königl. Reskript, die Aufforderungen zur Bildung politischer Vereine betreffend, giebt bemerktes Amts⸗ blatt noch folgende Verordnung:
„Im Namen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs. In Gemaͤßbeit der Allerhoͤchsten Verordnung, wodurch alle ohne vorgaͤngig
nehmigung der Staats⸗Regierung sich bildende polttische Associa- tionen fuͤr unerlaubt erklaͤrt werden, erhalten saͤmmtliche betreffende 1 Administrativ⸗-Behoͤrden des Rheinkreises den gemessensten Auftrag:
Amtsbezirke etwa bestehenden oder sich bildenden
“ 6 4
1) Die in ihrem
baß er ber Zukunft mit recken entgegensehe, wenn man sich 2 84 “ 1 gen die Urheber und Theilnehmer, insbesondere gegen Indivi⸗
duen, welche fuͤr solche Vereine Unterschriften oder Geldbeitraͤ⸗
ieser Blaͤtter sich nicht den Bestimmun⸗- gen des 3. constitutionnellen Ediktes hinsichtlich der Censur pflicht⸗ Insel. — Durch eine hessere Einrichtung der Postenverbindung
frlher hier eintreffen.
Ganz gegen das Italiänische Sprichwort „A
1 802
Vereine der angegebenen Art unverzuͤglich aufzulbsen; 2) ge⸗
ge sammeln oder zu solchen oͤffentlich auffordern, mit aller Kraft ihrer gesetzlichen Amts⸗Befugnisse ruͤcksichtslos einzuschrei⸗ ten; 3) gegen jene Vereine, aus deren Ankuͤndigungen, Aufru⸗
fen, Verhandlungen und sonstigen Verhaͤltnissen ein der Verfassung;
des Reichs oder der Souverainetaͤt des Baierschen Staates zuwi⸗ derlaufendes Bestreben hervorgeht, unter den gesetzlichen Voraus⸗ setzungen, die strafrechtliche Cognition auf dem vorgeschriebenen Wege zu veranlassen; 4) die in ihren Bezirken befindlichen Staats⸗ oder oͤffentlichen Diener, welche erweislichermaßen solchen verbote⸗ nen Vereinen entweder bereits beigetreten sind, oder denselben, wi⸗ der besseres Erwarten, in Zukunft beitreten sollten, unversalich namhaft zu machen, damit gegen dieselben das in der Allerhoͤchsten Verordnung vom 13. Sept. 1814 (bekannt gemacht durch das Amts⸗ blatt des Rheinkreises, unterm 21. Januar 1818) ausgesprochene Praͤjudiz der Entsetzung vom Dienst auf gesetzlichem Wege gel⸗ tend gemacht werden kann; endlich 5) alle öffentliche Blaͤt⸗ ter, worin Aufforderungen zum Beitritte zu unerlaubten politischen
Vereinen, oder Anpreisungen der letzteren, oder Verzeichnisse der bei⸗
getretenen Mitglieder enthalten, auf gesetzlichem Wege mit Beschlag zu belicen, Die Koͤnigl. Land⸗Kommissariate und uͤbrigen mit der administrativen Polizei beauftragten Behoͤrden werden, bei Ver⸗ meidung schwerer Verantwortung, alle ihnen zu Gebot stehende gesetzliche Mittel anwenden, um der bezeichneten Allerhoͤchsten Ver⸗
radein, eben deshalb ist auch nichts schwieriger, als dasselbe zu recht⸗ oͤrdnung einen vollstaͤndigen Erfolg zu sichern.
chen ne . Ich weiß nicht, m. H, ob es gut oder schlimm ist, aber es ist eine nicht zu bestrei⸗ tende Thatsache, daß die Diplomatie es liebt, sich in das Geheim-⸗ Westboten, ist wegen Ablösung der Siegel an seinen Pressen vor; — Am 10ten d. weigerte und diese Weigerung nicht mit 400,000 Bajonetten unter⸗ wiede diese Kachr ig Frch stal deragd Sb (sage stuͤtzen koͤnnte, so wuͤrde sie bald in die Acht erklaͤrt 1 ebhtetet,, 1 1 8. 2 und ich bekenne, daß es mir oft hoͤchst peinlich ist, 2* 177 ließ zwei Mann zur Bewachung der Siegel zurück.“ nen Beziehungen zu den Mandatarien der Nation nicht mit 2 Wenn ich Ihnen alle meine Worte, meine Handlungen auseinandersetzen koͤnnte, so wuͤrde
Speier, den 4. Marz. 1832. K. B. Regag. d. Rheinkr zꝛe“ — Das Frankfurter Journal meldet ferner aus Og⸗ gersheim vom 7. März: „Dr. Siebenpfeiffer, der Herausgeber des
das zuchtpolizeiliche Strafgericht geladen worden.
der heutige Westbote) kam der hiesige Bürgermeister in Bexglei⸗ tung von Gendarmen, versiegelte aufs neue unsere Presse und
Stuttgart, 7. März. Heute⸗Vormittag ist Se. Durch⸗ laucht der Herzog von Nassau wieder von hier nach Bieberich abgereist. .
Luxemburg, 7. März. Im hiesigen Journal liest
man: „Die Belgische Regierung hat Befehle ertheilt, daß die
Aushebung der Miliz auf dem Gebietstheil, der auf 4 Stunden weit die Festung umgiebt, eingestellt werden soll. Eben so sollen alle Nachstellungen und Untersuchungen wegen Deserteurs auf⸗ hören. Alber die Einziehung der baaren Adgaben hat sie nicht
einzestellt; diese wird aber bald durch die Gewalt der Dinge
aufhören müssen.“
In demselden Blatte heißt es: „Der Bau einer Ei⸗ senbahn zwischen Amwerpen und Köln ist eine neue Mystification, welche die Belgischen Faiseurs an der Leichtglänbigkeit ihrer Lands⸗ leute versuchen. Königs der Niederlande oder, wenn man will, sein gutes Recht den Anforderungen der 24 Artikel in Betreff der Schifffahrt auf den Binnengewässern nicht nachgeben würde, und sie haben die Rethwendigkeit eingesehen, vor einem unübdersteiglichen Hinderniß zu weichen. Unter diesen Umständen sind sie darauf verfallen, einem Volke, das an Täuschungen gewöhnt ist, den Entwurf zu einem Wege von Antwerpen nach Köln als eine Leckspeise hin⸗ zuwersen; als ob eine Eisenbahn durch ein bergichtes Land mög⸗ lich wäre, als ob ein Weg dieser Art auf den steilen Höhen an der Preußischen Gränze und in der Provinz Lüttich angelegt werden könnte?“ ö“ 8
“ EE1““
11A1A1X“ Wien, 2. März. (Allgemeine Zeitung.) Durch außer⸗ ordentliche Gelegenheit ist heute von Ankona die Nachricht ein⸗ gegangen, daß die Franzosen auch die dortige Citadelle besetzt ha⸗ ben. völkerung von Ankona gewesen, ihren revolutionnairen Gesinnun⸗
8 1“] 89 8
gen freien Lauf zu lassen und unter dem wiederholten Rufe: Es lebe die Freiheit, es lebe Frankreich, nieder mit den Päpstlichen! Man sieht, wohin die Expedi⸗ ton geführt hat, die nach der feierlichen Versicherung des Fran⸗
National⸗Kokarden aufzustecken.
zösischen Kabinets zum Schutze des Papstes und seiner legiti⸗ men anerkannten Souverainetäts⸗Rechte ausgeschickt wurde. Wenn dies der erste Versuch seyn soll, wodurch der Fran⸗ zösische Premier⸗Minister sich der Partei der Bewegung gefällig zu bezeugen für verpflichtet hielt, geeignet, dem Ehrgefühle der Franzosen zu entsprechen und eine Lobrede auf ihre Achtung des Völkerrechts zu begründen. Auch
vermuthet man hier, daß der Befehlshaber der Expedition die von dem Ministerium erhaltenen Instructionen überschritten habe und zu Gewaltthätigkeiten gegen die Päpstlichen Truppen und
Behörden keinesweges autorisirt gewesen sey. Inzwischen scheint Graf Saint Aulaire zu Rom nichts gethan zu haben, um den Akt des Contre⸗Admirals Gallois zu desavouiren. Man weiß, daß die Päpstliche Regierung am 25sten von dem ganzen Her⸗
proteftiren wollte. Es ist nun zu erwarten, wie die Kabinette
das Benehmen der Franzosen ansehen, und ob sie die dem Papste
zugefügte Beleidigung nicht für einen Bruch der Verträge er⸗ klären, wodurch der heilige Stuhl in Rücksicht seiner Souverai⸗ netät und der Integrität seiner Staaten unter den Schutz der Europäischen Kontinentalmächte gestellt ist.
1131“ Italien. I11““ .
Neapel, 24. Febr. (Allgemeine Zeitung). Man denkt jetzt hier einzig und allein an das Karneval, welches schon glänzend angesangen hat und besonders in den letzten Tagen noch glänzender zu werden verspricht. Dennoch reisen auch manche Fremde, des alten Rufes eingedenk, nach Rom, wo es inzwischen diesesmal nicht gestattet wird, das Gesicht mit einer Maske zu bedecken. Auch in Palermo ist dieses Jahr das Karneval lebhaf⸗
— 88 * — G1
— 8
1“ n
ter, als je, aber was von dort zu hören noch mehr erfreut, ist,
daß der Prinz⸗Statthalter sehr gute Anstalten zum Besten der
Armen getroffen und sich dadurch ungemein beim Volke beliebt
gemacht hat. — Es sind hier zwei Beamte aus Sieilien einge⸗
ger 8 . im Rheinkr r nden io⸗ b G 1 vehmen ver Redattoren einiger im Nheintfeise erscheinenden peris⸗ troffen, um einige Abänderungen in den wechselseitigen Bezie⸗
dischen Blaͤtter betrefsend, wird das Erscheinen der Zeitblaͤtter „die
hungen der beiden Schwesterreiche zu bewirken. Es soll sich dies hauptsächlich auf die Zölle beziehen. Man beschäftigt sich nun auch ernstlich mit der Anlegung von Kommunalstraßen auf dieser
mit Rom werden in Zukunft die ausländischen Briefe etwas Mit der Diligence zwischen hier und Rom wird es vielleicht auch bald in Richtigkeit kommen. — die hie⸗ sigen Natyrforscher wollen in der jetzigen Beschaffenheit des Ve⸗ suvs die Anzeigen eines nahen großen Ausbruchs erkennen. So
viel ist gewiß, daß oft kleinere Ausbrüche den größeren vorange⸗
erholte Ge⸗ gangen sind. Seit einigen Tagen war auch der Rauch des Ber⸗
ges wieder sehr beträchtlich geworden, und seit vorgestern fließt
eingpneuer Lavastrom dicht neben dem Bette des früheren. — Dandelora,
7
EE1“ 8 1 *
state dentro verno fuoran d. h. zu Lichtmeß (2. Febr.)
der Winter auf, bemerkte man seit einigen Jahren, daß der bruar immer im Verhältniß der kälteste Monat ist. So
auch dieses Jahr der 15. Febr. der kälteste Tag in diesem M ter, indem vor Aufgang der Sonne das Thermometer kaum über den Gefrierpunkt zeigte und Mittags nur + 4° 5. †¼ Vesuv war mehrere Tage mit Schnee bedeckt.
Neapel, 25. Febr. Am 21sten d. M. wurden die E Pozzuoli und die umliegenden Dörfer von einem En dbeben he gesucht, welches in den letzteren mehrere Häuser beschädigte.,
Bologna, 28. Febr. Die Anwesenheit der Kaiserl. Dg reichischen Truppen fährt fort, die bei uns glücklich wiederhe stellte Ruhe zu befestigen.
— Die Allgemeine Zeitung giebt folgenden Privat⸗P. aus Rom vom 28. Febr.: „Die Nachrichten aus Ankona augenblicklich einen lähmenden Einfluß auf die Volksstimm und Lustbarkeiten aus. Die öffentlichen Bälle sind unterz Der Französische Botschafter stellte seinen Ball in Kostüm und der Oefterreichische Botschafter ein Fest, welches zu Ehren vierzigjährigen Regierung des Kaisers am 5. März gefeiert wal sollte, und zu welchem er die glänzendsten Vorbereitungen — treffen lassen. Ein Karneval ohne Masken ist ohnehin ein se weiliges Vergnügen; die Fasten scheinen vor der Zeit zu men. — Sollte ich den Eindruck, den die Ueberrumpelung Ankona hervorgebracht, mit Einem Worte bezeichnen, so mi ich sagen, es sey ein dumpfes Erstaunen. Unerwartet kann
Sie haben vorausgesehen, daß die Energie des
Es wird erzählt, dies sey das Signal für die ganze Be⸗
so ist er wenig zosen hat diese Maßregel veranlaßt.
jedoch nicht sagen, daß die Ankunft der Franzosen in Ankona wesen seyh. Seit zwei Monaten schon hließ es, die Fran würden Ankona besetzen, sollten die Oesterreicher kommen. wahr, der Papst protestirte dagegen; es ist wahr, daß man Oesterreicher herbeigerufen hat, die Franzosen aber unberufen
ben, da man ihren Einfluß auf die Provinzen scheut. Als;, der Französische Unterhäandler auf die temporaire Einräum trotz des Protestes bestand, ließ eine mündliche Aeußerung Kardinal⸗Staatssecretaus, „die Päpste wissen sich zu erzei (IL Papi sanno rassegnarsi), ihn voraussetzen, daß man
keiner unwiderruflichen Weigerung bestehen würde. Wenn
dazu beitragen kann, auf die Ankunft des Geschwaders ein Licht zu werfen, so kann daraus keinesweges eine Entschuldi der gewaltthätigen nächtlichen Besitznahme gefolgert werden.
Französische Botschafter, welcher in Rom bieibt und die Ant aus Frankreich erwartet, bewahrheitet eben dad urch, daß er falls durch die Begebenheit in Ankona überraͤscht worden ja er versschert, daß es der General Eubidres bei seiner verz teten Ankunft nicht weniger gewesen sey. Ich für meine son habe eine viel zu hohe Meinung von dem Charakter des (
fen von St. Aulaire, um nicht überzeugt zu seyn, daß er n
wahren Schmerz übder das Ereigniß empfinden muß. Wie h muß es ihm nicht thun, nach so vielen ernsten und peinlichen mühungen um den Frieden seinen ganzen Bau gleichsam einstün zu sehen! Ueber die Ankunft des Generals Cabieres habe ich berichtigen, daß er selsst sich in Livorno ausschiffte und zu da nach Rom reiste, das Dampfhboot aber nach Cioitaveecchia um die Depeschen von Rom nach Frankreich zu befördern.
General wollte dem Staatssecretair einen Besuch abstatten, dieser weigerte sich, ihn zu empfangen, und er reiste sofort Ankona ab. Die neuesten authentischen Nachrichten daher stätigen meinen Bericht vom 25. Febr. Abends. Nur geht
vor, daß der Hafen⸗Capitain gleich nach Ankunft der Franm sich selbst zuerst auf ein Boot zu ihnen begab, wo dann Ceremoniell für den folgenden Tag, wo die Offiziere den De
gaten besuchen wollten, die Salutirung der Schiffe u. s. h
verabredet ward. Die Gewaltthätigkeit des Obersten Com geht, wie man sagt, so weit, daß der Delegat, in seinem 3. mer bewach;, nicht einmal seiner Dienerschaft Zutritt geben de Der Papst hat befohlen, daß der Delegat und die Päpftlic Truppen mit Ausnahme der Polizeigarde augenblicklich die St und Festung verlassen und sich nach einem anderen Orte der P vinz begeben sollen.“ B
Eben dieses Blatt enthält Folgendes:
„Von der Italiänischen Gränze, 1. März. † Modena ist eine Oesterreichische Infanterie⸗Divislon zusamm gezogen, welche unter Kommando des Feldmarschall⸗Lieutena Hrabowski gegen Rimint zu marschiren und sich daselbst au stellen befehligt ist. Die Einnahme von Ankona durch die Fu— 1 Es ist natürlich, daß! in ganz Italien, und namentlich auch bei der Oesterreichist Armee, Keiegsgerüchte verbreitet sind; man behauptet schon, die Feindseligkeiten unverzüglich beginnen und ein Angriff Ankona gemacht werden würde. Uns schemnen diese Gerlt noch etwas zu voreilig. Doch ist gewiß, daß bei der Oesten chischen Armee in der Lombardei große Bewegung herrscht! auch Sardinien in Piemont und Savohyen rüstet. (Ein an res Schreiben will wissen, das Oesterreichische Kabinet habe!
gange der Sache unterrichtet war, und daß Se. Heilligkeit gegen klaͤrt, in folgenden drei Fällen sich zum Keiege genöthigt zu
die ihr zugefügte Gewalt und feindliche Besetzung ihres Gebsets
hen: 1) Wenn die Französischen Truppen nicht zu gleicher; den Kirchenstaat räumten, wo die Oesterreichischen es thch 2) Wenn die Franzosen die Insurgenten gegen die Päpflle Regierung unterstützten. 3) Wenn die Franzosen den Hellt Vater zwingen wollten, in seinen Staaten eine der Französsst ähnliche Verfassung einzuführen.)“
Florenz, 4. März. Den nenesten Nachrichten aus 9. zufolge, hat sich der Krankheitszustand Ihrer Kaiserl. Hoheit! regierenden Frau Großherzogin wieder etwas verschlimmert.
. Turin, 1. März. Der Ritter Regis ist aus seinem A. als Staats⸗Secretair des Innern mit dem Titel eines Genen
Intendanten entlassen worden.
Zürkeg t.
In einem von der Allgemeinen Zeitung mittgethell Schreiden ans Konstantinopel vom 10. Febr. heißt es: „ Pforte beobachtet das strengste Stillschweigen über die gegen!
Vicekönig von Aegypten angeordnete Expedition. Man sleht i
wohl große Zubekettungen zu einem Feldzuge, erfährt aber nic über die Operationen. Es heißt wohi, die meisten Pascha's sen dem Sultan treu geblieben, und Ihrahim Pascha finde Üübet roßen Widerstand; allein man weiß, wie sorgfältlg die Pfe⸗ in Unterdrückung jedes ihr nachtheiligen Gerüchtes ist, um nicht den Nimbus ihrer Unüberwindlichkeit zu verlieren, ob gleich in der letzten Zeit ziemlich oft verdunkelt war. Ue Griechenland wird unterhandelt, und man sagt, daß Herr Sit ford⸗Canning hoffe, seine Aufträge glücklich durchzuführen 1I f ür den neuen, Staat eine Erweiterung der Gränzen zu bewirken.
Die A Ugemeine Zeitung giebt in einem Privatschret
aus Rio⸗Janeiro vom 23. Dejz. v. J. eine Uebersicht seit der Mitte des November dort stattgehabten Ereignisse⸗
gen Mangels an Raum beh Schreibens auf morgen vor.)
1
5
alten wir uns die Mittheilung dies
TT““ Berlin, 13. März. Nach Inhalt der in dem heute aus⸗ nebenen Blatte der Gesetz⸗Sammlung erschienenen „Königlich eußischen Militair⸗Kirchen⸗Ordnung“ vom 12. v. M. soll die⸗ be, „um die kirchlichen Verhältnisse in der Armee mit den ränderungen, welche seit dem Erscheinen des Militair⸗Kirchen⸗ lements vom 28. März 1811 in der Verfassung des Heeres tgefunden haben, in Uebereinstimmung zu dringen und für religiösen Bedürfnisse der Armee auf eine ihrer gegenwär⸗ en Einrichtung entsprechende Weise zu sorgen, an die Stelle erwähnten Reglements treten.“ Dieselbe zerfällt in folgende t Abschnitte: 1) von der Militair⸗Geistlichkeit; 2) Beru⸗ ua und Anstellung der Militair⸗Geistlichen; 3) Dienstverhält⸗ se der Militair⸗Geistlichen; 4) von den Militair⸗Gemeinden; Amtsgeschäfte der Militair⸗Prediger; 6) Dienst⸗Einkünfte, Stol⸗ ühren und Weiterbesörderung der Militair⸗Geistlichen 17] Ver⸗ tnisse der Militair⸗Küster; 8) von den Militair⸗Kirchen und Verwaltung ihres Vermögens. Die Zahl der während des jegs für die Armee, deren einzelne Abtheilungen und in den ungen anzusteilenden evangelischen und katholischen Geistli⸗ n wird nach dem dann eintretenden Bedürfnisse bestimmt. Frieden ist die Anzahl der evangelischen Militairgeistlichen gende: 1) Ein Feldproyst für die ganze Armee; em Armeecorps ein Militair⸗Oberprediger und für jede der den Divistonen zwei Divissonsprediger. Bei denjenigen Ar⸗ ecorps, wo die katholische Konfession in Hinsicht der Seelen⸗ Hüberwiegend ist, wird jedoch das Amt des Oberpredigers em der vier Divislonsprediger des Corps mit übertragen, also eigener Oberprediger angestellt; 3) Eine Anzahl von Gar⸗ onpredigern, nämlich einer in jeder der drei Gouvernements⸗ dte (Berlin, Königsberg und Breslau), so wie in denjenigen stungen, wo entweder kein Militair⸗Prediger der unter 2) be⸗ hneten Klassen sich befindet und die Seelsorge für die Be⸗ ung nicht einem evangelischen Ortsgeistlichen übertragen wer⸗
kann, oder wo die Rücksicht auf die religiösen Bebürfnisse in der Festung befindlichen Militair⸗Straf⸗Anstalten die An⸗
ung eines eigenen Festunzs⸗ oder Garnison⸗Predigers erfor⸗
;z endlich 4) die Prediger einzelner Militair⸗Institute, näm⸗ der Invalidenhäuser, der Kadetten⸗Corps und des Militair⸗
Posen
aisenhauses. — Die Bestimmung des Feldpropstes ist nicht s für die Zeit des Krieges, wo er der Armee ins Feld zu gen die Verpflichtung hat, sondern auch während des Friedens: die eines unmittelbaren Vorgesetzten der gesammten Militair⸗ istlichkeit, b) eines Vertreters der mulitair⸗kirchlichen Inter⸗ n; c) eines Organs der dem Militair⸗Kirchenwesen höherer Instanz vorgesetzten Ministerien der geistlichen gelegenheiten und des Krieges, in Bezug auf die das⸗ he betreffenden Gegenstände. So weit diese zum Ressort des gedachten Ministeriums gehören, nimmt der Feldprepft in edenszeiten, als Referent oder Korreferent, an deren Bear⸗ ung Theil. Er muß in Folge seines amtlichen Berufs auf tsführung und Befolgung der die militair⸗kirchlichen Ange⸗ enheiten betreffenden Vorschriften, auf die Tüchtigkeit der an⸗ ellenden Mktitair⸗Geistlichen, auf deren Amtsführung, so auf ihr sittliches Verhalten, seine sorgfältige Aufmerksamkeit sten, und so wie einerseits sämmtliche Militair⸗Geistliche sei⸗ Aufforderungen zu Fnüsen haben, so können sie auch ande⸗ seirs in einzelnen Amtssa en Vertretung Anträge und Anfragen an ihn richten, die er ch Umständen entweder unmittelbar beantworten oder im pattement der geistlichen Angelegenheiten zum Vortrage en wird. berchlichen Verhältnisse der im Felde stehenden esonst den Konsistorien zustehenden Befugnisse und obliegen⸗ Pflichten auf den Feldpropst übder. Der jedesmalige Feld⸗
ers des Gardecorps. Der
er die militair⸗kirchlichen Angelegenhetten des Armeecorps,
veit das Generalkommando in milltairischer Beziehung darauf auf dessen
fluß haben kann, zu vertreten, auch demselben, fforderung, in den bei dem Generalkommando in Bezug auf e Angelegenheiten vorkommenden Geschäften mündlich oder, Umständen nach, schriftlich Vortrag zu machen hat. Zu den vistonspredigern des Armeecorps, so wie zu den in dessen zirk sich befindenden Garnison⸗ und sonstigen Militair⸗Predi⸗ n, steht er in dem Verhältnisse eines Superintendenten zu Geistlichen seiner Diöcese. In dem Konsistorium der Pro⸗ gBhat er Sitz und Stimme und ist bei demselben Organ und treter für alle die militah⸗kirchlichen Verhältnisse des Armee⸗ ps betreffenden Angelegenheiten. — Die bisherige Unterord⸗ ng der Militair⸗Geistlichen unter die Superintendenten und Aufsicht der Letzteren über Erstere hört sonach auf. — Eben wie die Militair⸗Oberprediger den General⸗Kommandos, sind Divistons⸗Prediger den Divistons⸗Kommandos zugeordnet
d dieselden im Kriege sowohl als im Frieden zu begleiten pflichtet, wogegen der Aufenthalt der Garnison⸗Prediger blei⸗
d und von keinem Wechsel der Garnison abhängig ist. — denjenigen Garnisonstädten, wo keiner der oben bezeichneten litairgeistlichen angestellt, aber eine evangelische Civilgemeinde handen ist, wird die Seelsorge für den evangelischen Theil der rnison einem evangelischen Civilgeistlichen des Orts übertragen, n dann auch, in Bezug auf diese Geelsorge, alle Pflichten d Befugnisse eines Militairgeistlichen beziehungsweise obliegen dzustehen. Auf gleiche Weise und mit denselben Wirkungen d in denjenigen Garnisonorten, wo katholische Geistliche sich inden, einem derselben die Seelsorge für die katholischen Mi⸗ nirpersonen der Besatzung übertragen. “
Verhältniße der Getreide⸗, Fleisch⸗, Butter⸗ und lgpreise im Jahre 1831 unter sich und zu den lezt⸗ ierzehnjährigen Durchschnittspreisen betreffend. Aus den Durchschnittspreisen von sechzig in dem ganzen fange des preußischen Staats ausgewählten Marktftädten, che monatlich an das statistische Büreau gelangen, sind auch Ende des Jahres 1831 die nachstehenden Jahresdurchschnitte die Provinzialabtheilungen desselben berechnet worden. Demnach galt der Scheffel preußischen Maaßes in Silber⸗ schen deren der Thaler dreißig enthält:
in den Provinzen Weizen Roggen Gerste Haber und West⸗Preußen 75 9, 429 0. 23 qbbbbbbbböböbböö889 29 ¼ andenburg und Pommern. 2 25 ½ hlesien. 251 chsen.. 2321 eee““ 34 1 der Rheinprovinz.... 28 *½ Summe 269 2% 180 *2 arithmetisches Mitte! 3875, 5˙*
28—n⸗
122*
“
— Wird nach dem bei den Ablösungen von Naturalleistungen
2) Bei
Die vorstehenden Mittelpreise aus den Jahren 1802
hen zu ihrer Belehrung und etwa⸗
†S
Während des Krieges gehen in Bezug auf Weizen Truppen Haber
Ppst versteht in der Regel zugleich die Funection eines Oberpre⸗ Militair⸗Oberprediger eines eecorps ist dem Generalkommando desselben zugeordnet, bei
8 16“
Ferner galt das preußische Pfund in Pfennigen, deren zwölf auf den Sildergroschen kommen: Rind⸗ Schweine⸗
in den Provinzen Butter Talg fleisch sieisch Ost⸗ und West⸗Preußen 63 55 28. 731 Posen.. 212*1 53 34 Brandenburg und Pommern 80 46 37 Schlesten .. 58 53 37 Sachen.. 80 60 42 Weststilen . . .. ... 1.“ 59
in der Rheinprovinz 71 55 381
—— Summe 488 arithmetisches Mittel 69 3 54 ¾
T74595 8896756
32 ⅔ 38 ½
durch baare Kapitalzahlung gesetzlich vorgeschriednen Verfahren ein Mittelpreis aus den lezten vierzehn Jahren so berechnet, daß die darunter besindlichen zwei theuersten und zwei wohlfeilsten
Jahrespreise weggelassen werden: so ergiebt sich aus den jährli⸗ chen Durchschnittspreisen von 1818 bis 1831 einschlüßlich, welche
sämmtlich nach Mittelpreis. Es galt der preußische Scheffel in Silbergroschen: in den Provinzen Weigen Roggen Gerste Haber Ost⸗ und West⸗Preußen ... 2 30 ⁄. . 21 ½186. 16 1 Psee .. 2 331. 26 1922½ Brandenburg und Pommern. 37 8 8 Lo 40 22 „2 e“ 39 212*2 Westfahlen.. 46 ½ 84 2 24 92 in der Rheinprovinnz 63 1½ 472*½ 23 1½ 1A1“ A IiNresRsnasEHxsr.ruleFInd n⸗ Summe 393 9 274 ⁄1 205 149 ½ arithmetisches Mittel. 56 1½3 39 8, 29 9 8
Ferner galt das preußische Pfund in Pfennigen:
iin den Provinzen Butter Talg nench 25
Ost⸗ und West⸗Preußen 58 53 65 50 77 49 58 49 78 61 56 48 64 50 456 360 65 ½ 651½
gleichen Grundsätzen berechnet worden, folgender
. 2742
80 3 62 12
Schweine⸗ fleisch 2 29 34
Brandenburg und Pommern W““ Westfalen... in der Rheinproving 1 Summe arithmetisches Mittel
5 5 5
42
preis galt,
sind im Getreide ganz unerheblich, in den Fleisch⸗ und Fett⸗Waaren
auch nur wenig von den Mittelpreisen aus den Jahren 18 ½ j
verschieden; jedoch, wo sle abweichen, wohlfeiler. Ein etwas größrer Unterschied findet besonders im Getreide gegen die Mit⸗ telpreise aus den Jahren 18 ¾ statt, welche sämmtlich höher ste⸗ hen. In wenig ZJahlen übersichtlich ergeben dieses die arithme⸗ tischen Mittel aus den Summen aller Provinzial⸗Preise.
Es war nämlich das arithmetische Mittel aus den vierzehn⸗ jährigen Provinzial⸗Mitte
8 in den Jahren 18 ½½
. „ der Scheffel 58 ½ Sgr. 56 Sgr. Rogßgen.. . ⸗ . 412½ ⸗ 2
Gerste
8
2
3112 22 ½2 .
68) Pf.
Talg T111“ 5¹*½ 7
Rindfleisch ⸗ 31
NIE AEBHaHexTdRAR bd L12.. AeadsHv lxndga vvdn 31I. rTAIAgdn anmn,vIHaS
Weiter rückwärts sind Vergleichungen in dieser Allgemeinheit nicht anzustellen, da der preußische Staat seine jetzige Begränzung erst mit dem Jahre 1816 erhalten hat.
Der vierzehnjährige Mittelpreis aus den Jahren 18 beut hiernach eine ziemlich feste Grundlage zur Beurtheilung der lezt⸗ jährigen Preise dar. Diese waren größtentheils so ansehnlich, daß man nicht umhin kann, das Jahr 1831 als ein theures zu bezeichnen, wenn auch die Theurung nicht einen Grad erreichte, wobei würklicher Manget an ersten Lebensdedürfnissen eintreten konnte. Vielmehr scheinen diese hohen Preise hauptsächlich durch auswärtiges Bedürfniß herbeigeführt, der Nothstand einzelner Gegenden aber nur eine Folge des wegen der herrschenden Seuche gehemmten Verkehrs gewesen zu sein. Zur übersschtlichen Ver⸗ gleichung der Preise des Jahres 1831 mit den leztvierzehnjähri⸗ gen Mittelpreisen können zunächst folgende Zahlen dienen.
War der Mittelpreis aus den Jahren 18 ½8 nach vorstehen⸗ den Angaben eintausend: so war der Durchschnittspreis des Jahres 1831:
in den Provinzen Ost⸗ und West⸗Preußen.. Posen.. WEI Brandenburg und Pommern. 1333 111““ Sachsen.. 1266 Westfalen. in der Rheinproviinn 1434
im Durchschnitt aller Provinzen 1400
für Butter
1086 1138 1039 1000 1026 1107
42 A n1
1389 1466 1224 1154 1183 1471
1484 1403
1570 1498 1205 1107 1088 1417 1313
1313, 1269
Rind⸗ Schwei⸗ Talg fleisch nefleisch 1038 1120 1069 1060 1154 1062 939 1062 1057 1082 1034 1088 984 1114 1105 1229 1138 1086 1100 1100 1256
bEE8Vbö66666ö699
in den Provinzen
Ost⸗ und West⸗Preußen.. Brandenburg und Pommern .. Schlesien... EEEEE1I1A““ Sachsen
Westfalen 71 in der Rheinprovinn 1109 im Durchschnitt aller Provinzen 1070 1058 1102 1107
Hiernach war die Preiserhöhung in fämmtlichen Getreide⸗ arten am größten an den beiden entgegengesetzten Enden des dheches⸗ viel geringer dagegen in den mitlern Landestheilen des⸗ elben.
Die stärkste Erhöhung zeigte sich im Großherzogthume Po⸗ sen, wo Roggen 57, Weizen und Haber 50, Gerfte fast 47 Pro⸗ zent über dem vierzehnjährigen Mittelpreise fland; das ist, das Getreide im großen Durchschnitte um die Hälfte theurer war, als jener Mittelpreis. Etwas geringer war die Erhöhung im Königreiche Preußen, wo Weizen 48, Roggen 40, Gerste und Haber 39 Prozent über den vierzehnjährigen Mittelpreis ftieg; oder wo
nesweges störend auf die lebhafte
und nur der Weihen in Folge der Spekulatlonen auf bas lberseeische Ausland noch einen etwas höhern Preis erreichte. Unver⸗ kenndar ist hierin wohl der Einfluß der gleichzeitigen Begeben⸗
heiten in dem Königreiche Polen, welches Preußen und Posen
auf der Nord⸗ und West⸗Seite umschließen: denn diese hinderten nicht nur jede Zufuhr von dort, sondern verursachten selbst eine lebhafte Ausfuhr dorthin, als der verödete Schauplatz der Un⸗ ruhen den dagegen aufgestellten Heeren keinen Unterhalt mehr gewähren konnte. Wahrscheinlich würden die Preiserhöhungen
im Königreiche Preußen diejenigen im Großherzogthume Posen
völlig erreicht, wo nicht sogar überstiegen haben, wäre nicht der
gewohnte Absatz aus den Seehäfen durch die Seuche unterbro⸗ chen worden, welche Danzig, Königsberg, Elbing und Memel in der zweiten Hälfte des Sommers ergriff.
Die Preiserhöhung in den angränzenden mitlern Provinzen war, wie schon bemerkt worden, sehr viel geringer, und merk⸗ würdig genug am kleinsten in den bevölkertsten Theilen derselben. In Schlesten stand Weizen 28, Roggen 22 ½, Ge gar nur 11 Prozent über dem vierzehnjährigen Mittelpreise; und in der preußischen Provinz Sachsen betrug diese Preiserhöhung für Roggen 28, für Weizen nicht ganz 27, für Gerste 18, für Haber gar nur 9 Prozent. Der Sturm im Osten berührte diese Provinzen nicht; denn obwohl Oderschlesten unmittelbar an das Königreich Polen gränzt: so war doch diese Gränz⸗Gegend nie der Schauplatz großer Kriegsoperationen. r . sich hier nach einer gesegneten Erndte nur deshalb über den Mit⸗ telpreisen, weil es fast ganz an alten Vorräthen mangelte. Auch
steigerte den Weizenpreis eine beträchtliche Ausfüuhr auf der Elbe,
die in Ländern, welche selbst schon vielen Weizen in Mehlspeisen und Backwerk zu verzehren gewohnt sind, auch nicht ohne Rück⸗
würkung auf den Roggenpreis bleiben konnte.
Odwohl die Provinzen Brandenburg und Pommern noch nicht zwei Drutheile der Volkszahl auf der Quadratmeile be⸗ sitzen, die Schlesten und Sachsen enthält: so waren die Preise dort doch merklich höher über den vierzehnjährigen Mittelpreis gestiegen: Roggen stand 39, Weizen 33, Gerste 22, Prozent über demselben. Da Brandendurg und Pommern so⸗ gar niedrigere vierzehnjährige Mittelpreise in allen Getreidearten mit Ausnahme des Weizens haben, als Schlesten und Sachsen:
so läßt sich diese Erscheinung wohl nur daraus erklären, daß die
Erndte in jenen Provinzen im Allgemeinen minder günstig aus⸗ fiel, als in diesen. Vorzüglich hatte der Roggen gelitten; die reichere Gerstenerndte war doch kein vollständiger Ersatz dafür:
die alten Vorräthe waren auch hier gering, und es waren des⸗ halb Erwartungen auf höhere Preise längst erregt, vielleicht selbst
überspannt. Mangel war indeß nirgend, und die Preise stiegen
so allmälig, daß ihre Erhöhung keinen besondern Eindruck auf
die öffentliche Meinung hervorbrachte.
In den westlichen Provinzen wiederholte sich die Erschei⸗ nung, daß der minder bevölkerte Landestheil, Westfalen, höhere Preise haite, als die beträchtlich. dichter bewohnte Rheinprovinz. Ueberhaupt war die Steigerung übder den vierzehnjährigen Mit⸗ telpreis hier sehr bedeutend. In Westfalen betrug ste im Rog⸗
gen 54, im Weizen 49, in der Gerste 47, im Haber 42 Prozent, und erreichte also verhaͤltnißmäßig gegen den dort immer höhern Mittelpreis fast eben die Stufe, worauf Posen im Verhältniße
gegen seinen um ein Drittheil niedrigern Mittelpreis stand. Die Rheinprovinz hatte im Roggen noch nicht 47, im Weizen 43, in der Gerste 31, im Haber 23 Prozent gegen ihren vierzehn⸗
jährigen Mittelpreis, der, mit Alusnahme des Habers, etwas
Ist auch würklich, wie es den vorgekommnen Nachrichten gemäß erscheint, die Pro⸗ vinz Westfalen derjenige Landestheil des preußischen Staa⸗ tes, dessen Erndte die Witterung des Jahres 1831 am wenigsten begünstigte: so darf doch nicht übersehen werden, daß die Unruhen in den Niederlanden, und weniger vielleicht die vor⸗ übergehend verstärkte Besetzung der westlichen Provinzen, als die Meinung von einer großen Unsicherheit des friedlichen Zustan⸗
höher ist, als der westfällsche.
des, welche sich der Gemüther bemächtigte, beträchtlich zur Er.
höhung der Getreidepreise beitrug, die in der That, eben weil im Großen und Ganzen kein Mangel vorhanden war, auch kei⸗ ewerbsamkeit würkten, welche die Zeitverhältnisse sogar mehr begünstigten als beschwerten. Im großen Durchschnitte des ganzen Staats stand das Win⸗ tergetreide 40 bis 41, das Sommergetreide 27 dis 31 Prozent über dem vierzehnjährigen Mittelpreise. Allgemein war die Erndte in. letzterm besser als in ersterm. Ueberhaupt aber dürfte die öhe der Getreidepreise mehr gefördert, als gehemmt haben. er Gewinn des Erzeugers ist nicht immer ein Verlust des Ver⸗ zehrers: ist letztrer nur nicht ein müssiger Rentenirer, sondern ein ämsiger Gewerbtreibender; so giebt der Aufwand des Landmanns
ihm mit einer Hand zurück, was der hohe Getreidepreis ihm mit
der audern nahm, selbst wenn das Ausland nicht oft einen Theil der höhern Zahlungen trüge. . .
In den Preisangaben der Fett⸗ und Fleisch Waaren ist über⸗ haupt mehr Unsscherheit, alis in den Angaben der Getreidepreise.
Nicht allein ist die Beschaffenheit dieser Waaren der Oertlichkeit
für Weizen Roggen Gerste Haber 1387
bei dem Talg von 6 Prozent. schaft im Allgemeinen sind allzu unverkennbar, als daß diee Ppreiserhöhung einer verminderten Erzeugung zugeschrieben wer⸗
das Getreide im Ganzen zwei Fünftheile über jenen Mittel⸗
nach so sehr verschieden, daß schon deshalb beispielsweise die Preise des besten und des schlechtesten Rindfleisches sehr viel wei⸗ ter von einander abstehen müssen, als die Preise des besten und des schlechtesten Roggens; und daß daher die Bestimmunzg eines wahren Mittelpreises sehr viel zweifelhafter wird: sondern es sind auch diese Waaren, der großen Allgemeinheit ihres Gebrauchs
ungeachtet, bei weitem nicht in demselbden Umfanze Gegenstände des großen Verkehrs und eigentliches Kaufmannsgut, als es das Getreide ist.
Was hier aus den vorstehend angegebnen Preisen des Jahres 1831 und vierziehnjährigen Mittelpreisen der Feit⸗ und Fleisch⸗Waaren gefolgert wird, ist daher auch viel unsschrer, als die vorhergehenden Betrachtungen über die Getreidepreise. Der Durchschnitt aus sämmtlichen Provinzen des preußi⸗ schen Staats ergiebt für das Jahr 1831 eine Erhöhung übder den vierzehnjährigen Mittelpreis, bei dem Schweinefleische von bei⸗ nahe 11, bei dem Rindfleische von 10, bei der Butter von 7, Die Fortschritte der Landwirth⸗
den könnte. Eher möchte man versucht sein, anzunehmen, daß
diese Erhöhung eine Folge der polnischen Unruhen sei, wodurch
der Eingang von Rindvieh und Schweinen an den östlichen Lan⸗ desgränzen unterbrochen wu de. Allein derselbe war durch die gesteigerte Strenge der Auarantänen gegen Viehseuchen, und durch die zunächst im Intresse der Grundbesitzer erhöhten Ein⸗ fuͤhrabgaben von ausländischem Schlachtvieh schon seit mehren Jahren sehr herabgesunken. Ueberdieß aber treffen die stätksten Erhöhungen die Rheinprovinz, Westfalen, und in Rücksscht des
’ Feölces auch Sachsen; das sst Landestheile, welche aus dem
ingange polnischen Schlachtviehes ihrer Lage nach gar keinen, oder doch nur emen beschränkteren Vortheil ziehen konnten. Es kann allso die Moöglichk tt, sich mehr Bedürfnisse zu gestatten, und dieselben besser zu bezahte“, Das ist auch hier ein Anzeichen
8 82
Gerste 15, Haber
Die Preise erhielten
Haber 20
8