1832 / 110 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

werke Jer chow und Havemark, so wie das Vorwerk

8 4 7 . 24 . von einander gerrennt, mit den dazu gehoͤrigen Per⸗

b befindenden Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤnden und den Huͤtungsrechten gehoͤren zu dem Vorwerke Jerichow:

8

zu dem Vorwerk Havemark:

zu dem Vorwerk Galm:

Koͤnigl. Regierung. Abtheilung fuͤr die Verwaltung der direk⸗

.

dations⸗Pro

tions⸗Termin auf den 19. Mai c., Vormittags um 10 Uhr,

8

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8 18 u“ 8 haftung des Hrn. destoweniger glaube die Kommission, daß der Minister hier⸗ in gefehlt habe, und daß er, wenn auch bloß des Bei⸗ spiels wegen, den pflichtvergessenen Beamten schonungslos haͤtte verfolgen lassen sollen. Nach einigen moralischen Betrach⸗ tungen uͤber das verderbliche Boͤrsenspiel im Allgemeinen be⸗ muͤhte der Berichterstatter sich, jeden Gedanken einer Straffaͤllig⸗

keit von dem Finanz⸗Minister zu entfernen, weshalb er auch die

Hoffnung aussprach, daß die Kammer nicht durch einen strengen Tadel das Alter eines Finanz⸗Verwalters, dessen hohe Faͤhigkei⸗ ten man so oft zu erproben Gelegenheit gehabt habe, betruͤben werde. Er gab sodann noch verschiedene Mittel an die Hand, das Rechnungswesen zu verbessern, damit aͤhnliche Mißbraͤuche sich nicht erneuern koͤnnten, und schloß zuletzt, ohne irgend einen bestimmten Antrag zu formiren, woruͤber der Graf v. Mosbourg seine Verwunderung zu erkennen gab. Hr. Junyen kuͤndigte der Versammlung vorlaͤufig an, daß er bei den Berathungen uͤber diesen Gegenstand, die erst nach dem Einnahme⸗Budget beginnen sollen, mit der Proposition hervortreten werde, daß man mindestens den

Baron Louis fuͤr die 25,000 Fr. Rente verantwortlich mache, die

gesetzlich Herr Keßner als Caution haͤtte deponiren sollen.

An der Tages⸗Ordnung war hierauf die Berathung uͤber die neuerdings von den Ministern verlangten Summen im Gesammt⸗

Betrage von 3,500,000 Fr. zur Unterstuͤtzung der fremden Fluͤcht⸗ linge. Die betreffenden beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe wurden, nebst einem Zusatz⸗Artikel des Herrn Lacheze , wonach uͤberdies noch

eine Gratification von 20,000 Fr. fuͤr Herrn Cochrane (ehe⸗ maligen Gouverneur von Dominique) als eine Belohnung

fuͤr sein Betragen gegen die Mannschaft der Expedition nach Guadeloupe, bewilligt ward, mit 224 gegen 19 Stimmen angenommen. Am Schlusse der Sitzung begann noch die De⸗ batte uͤber das Einnahme⸗Budget. Nachdem Herr Réal⸗

Keßner minder eifrig zu betreiben; nichts⸗

8 8 8 3 lier-Dumas seine Meinung abgegeben hatte, wurde bereits von allen Seiten der Schluß der Debatte verlangt, so daß der weite eingeschriebene Redner, Hr. Cunin⸗Gridaine, auf das Wort verzichten mußte. Verschiedene Amendements wegen gaͤnz⸗ licher Abschaffung oder doch einer Ermaͤßigung der Salzsteuer wurden verworfen.

Der Moniteur giebt folgendes Bulletin uͤber das Befin⸗ den des Herrn C. Périer, von heute fruͤh um 1 Uhr: „Der Herr Praͤsident des Minister⸗Raths ist in fortschreitender Bes⸗ serung; nichts hat den guͤnstigen Gang der Krankheit gehemmt,

Zustand der Genesung.“ G

Dem Messager zufolge, ist seit der Krankheit des Hrn. Périer der Handels⸗Minister mit dessen Dienst⸗Geschaͤften speziell beauftragt. Der General⸗Secretair des Ministeriums des

Beistand und bringt zu dem Ende taͤglich 3 bis 4 Stunden bei ihm zu. Mehrere minder wichtige Verwaltungs⸗Angelegenheiten, die Hr. Perier sich persoͤnlich vorbehalten hatte, sind seinem Bru⸗ der, dem vormaligen Prafekten Camille Périer, uͤbertragen worden.

Von vorgestern bis gestern Mittag sind 985 Personen an der Cholera erkrankt und 356 gestorben. 1

Seitdem hier die Cholera so furchtbar uͤberhand nimmt, bietet die Hauptstadt einen hoͤchst traurigen Anblick dar. Die Fremden, die sich in Paris niedergelassen hatten, so wie uͤberhaupt alle einigermaßen bemittelte Familien, die durch ihre Geschaͤfte oder sonstigen Verbindungen nicht an die Stadt gefesselt sind, haben ihren Wohnsitz veraͤndert, und wenn man Abends nach 9 Uhr in den Straßen umhergeht, so begegnet iman nur hin und wieder einer Equipage oder einem Fußgaͤnger. Den Be⸗ richten aus der naͤheren Umgebung von Paris zufolge, haben sich auch bereits in Soͤvres, St. Cloud, St. Germain, Argen⸗

und nach der Meinung der Aerzte tritt der Kranke in den g 3

Innern, Hr. Didiers, leistet ihm bei seinen neuen Verrichtungen

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teuil, Conflans, Rambouillet und Versailles im Ganzen leicht einige 50 Cholera⸗Faͤlle gezeigt. Seit vorgestern hier die Todten auf besonderen schwarz ausgeschlagenen F. denen man den Namen Tapissidres gegeben hat, zur Erde stattet, da die gewoͤhnlichen Leichenwagen dazu nicht hinrzn Ein jeder solcher Wagen kann 6 Saͤrge aufnehmen. Aufe, Hotel⸗Dieu soll sich auch in dem Spitale Gros Cailla Typhus gezeigt haben.

Im heutigen Moniteur liest man nunmehr das 0, wodurch den Gliedern der vorigen Dynastie die Ruͤckkeh Frankreich fuͤr ewige Zeiten verboten wird. Dasselbe is 10ten d. M. datirt. Ingleichen enthaͤlt der Moniteng Koͤnigl. Verordnung, wodurch der Graf von Bourmont,

schaͤlle von Frankreich gestrichen wird.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 96. 35. sih, 96. 40. proc. pr. compt. 69. 70. fin cour. 69. 75. 8 Neap. pr. compl. 80. 40. sin cour. 80. 45. 5proc. Span. perp. 56 . 5proc. Roͤm. Anl. 79.

Straßburg, 12. April. Folgende telegraphische Dda ist gestern hierher gelangt: „Paris, 11. April halb Mittags. Die Genesung des Conseils⸗Praͤsidenten hat⸗ Fortgang; derselbe fangt an, einige Nahrung zu sich zu nehe

London, 9. April. 3proc. Cons. 83 ¼¾. †.

Frankfurt a. M., 14. April. Oesterr. 5proc. Metall 87 ½½⁄. Aproc. 77. 76 ½. 2 ½ proc. 45. 1proc. 20. Br. Actien 1378. 1376. Part.⸗Obl. 122 ¾. 122 ½⅛. Loose zu 1 175. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 80 ½. Poln. Loose 55 ¼. 8

Mitredacteur Cottel.

ReieeJedacteur John.

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Bekanntmachung.

Die im 2ten Jerichowschen Kreise des Regierungs⸗ Bezirke Magdedurg belegenen Koͤnial. Domainen⸗Vor⸗

Galm sollen, und zwar alternartse im Ganzen und

tinen;ien von Trinitatis 1833 ab meistbietend ver⸗ kauft werden. . Außer den erforderlichen, in gutem Zustande sich

1) 2179 Morgen 13 URuthen Acke,., 721 87 4 Wiesen,. 19 3 48 7 Gaͤrten; 2) Brau⸗- und Branntweinbrennerei⸗Nutzung; 3) eine Ziegelei nebst Zubehoͤr; 4) Fischerei⸗Nutzung; 5) die mittlere und niedere Jagd auf der Jerichow⸗ schen Vorwerks⸗Feldmark; 22 6) 411 Morgen 15 Ruthen Acker, 75 F2 89 Wiesen, NWE1115 7 Gaͤrten; 7) 320 Morgen⸗ QRuthen Acker und Wiesen, und ö 13 Garten.

Wir haben zur Versteigerung einen Termin auf den 30. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Regierungs⸗Assessor Schulz, in unse⸗ rem Konferenz⸗Zimmer anberaumt, zu welchem Er⸗

werbslustige eingeladen werden.

Die Verkaufs⸗Bedingungen nebst den Veraͤußerungs⸗

8 werden vom 1. April c. ab, auf dem Amte

Jerichow und in unserer Domainen⸗Registratur zur

Einsicht vorgelegt werden. Magdeburg den 8. Februar 1832.

ten Steuern, Domainen und Forsten.

8

Ueber den Nachlaß des am 18. September v. J. zu 3 Zoll groß,

7.

.

ben vermeinen, setzten Termine entweder persoͤnlich, oder durch legi⸗sich,

Anspruͤche gebuͤhrend anzumelden und deren Richtig⸗ keit nachzuweisen, widrigenfalls die sich nicht melden⸗

den Glaͤubiger zu gewaͤrtigen haben, daß sie aller ihrer eine halbe Quartflasche befindlich war. ver lit Verwesung waren an dem Todten noch nicht vorhan⸗ Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung den, woraus sich auf ein erst vor kurzem erfolgtes Ab der sich meldenden Glaͤubiger von der gedachten Masse leben schließen ließ. Wir fordern alle diejenigen, welche Fetwa uͤbrig bleiben moͤchte, werden verwiesen werden. uͤber dessen Namen, Wehnort, und uͤber die Ursache

seines Todes Auskunft ertheilen koͤnnen, auf, sich in

etwanigen Vorzugsrechte verlustig erklaͤrt und mit ihren

Marienwerder, den 13. Februar 1832.

Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. sdem auf

2 Publikandum.

1 Die Erben des am 8. Februar 1830 zu Thorn ver⸗ storbenen Hauptmanns Emanuel von Woyski habe. am 11. Februar d. J. uͤber die Erbschaft die Theilun⸗ angelegt, und einige derselben haben durch ihre Be⸗ vollmaͤchtigten den Antrag gemacht, diese Theilung zu dem Zwecke bekannt zu machen, damit die Erbschafts⸗ glaͤubiger wegen ihrer Forderungen sich an jeden un⸗ ter ihnen nur nach Verhaͤltniß seines Antheils halten koͤnnen. Diesem Antrage gemaͤß ist die Bekanntma⸗ chung verfügt worden und die Glaͤubiger der Emannel von Woyekischen Erbschaft werden sich den in dem All⸗ gemeinen Landrechte Theil 1. Titel 17 §. 141 bestimm⸗ ten Nachtheil zuziehen, wenn sie nicht binnen drei Monaten ihre Forderungen gegen die Erben einklagen sollten. Marienwerder, den 17 Februar 1832.

Fginsegh Preuß Ober⸗Landesge

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AGtsmn

Der Tuchhaͤndler Johann Christtan Grassmann und

nach ihm dessen Ehefrau, Anne Dorothea geborne Gaedicke sind hierselhst verstorben und haben zu ihre Erben nachstehende Verwandte hinterlassen.

A von Seiten des Grassmann:

1) die Kinder seiner verstorbenen aältesten Schwester Dorothea Elisabeth gebornen Grassmang, verehe⸗ licht gewrsenen Tuchmacher Bante hier,

2) die Kinder seiner verstorbenen zweiren Schweste Marie gebornen Grassmann, verehelicht gewesenen Tuchmacher Bautze,

3) d.e Kinder seiner verstorbenen dritten Schwester, verehelicht gemwesenen Tabacksspinner Fresow, Ann⸗ Magarethe gebornen Grassmann zu Frankfurt a O

4) seine vierte Schwester, die Wittwe Bautze, Louis⸗ gebornen Grassmann hierselbn.

B. von Seiten der verehelichten Grassmann:

1) die Kinder ihres zu Drossen verstorbenen Bruders, des Tuchmachers Gaedicke,

2) die Kinder ihrer zu Landsberg verstorb. Schwester,

verehelicht gewesenen Toͤpfer Kurt,

3) die Kinder ihrer zu Baerwalde verstorb. Schwester,

verehelicht gewesenen Tischler Brachmann.

Die sub A. Nr. 1. 2. 4. und B. Nr. 1. aufgefuͤhr⸗

ten Erben sind bekannt, dagegen die sub A. Nr. 3. und B. Nr. 2. und 3. genannten Fresow⸗, Kurt⸗ und Brachmannschen Kinder ihrem Aufenthalte nach un⸗ bekannt. Diese letztern werden daher aufgefordert, sich 1 zur Anmeldung und Wahrnehmung ihrer Gerechtsame Prenzlau, den 21. Maͤrz 1832. binnen 3 Monaten und spaͤtestens in termino

den 21. Mai d. J. bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, und zu legitimiren, wobei ihnen eroͤffnet wird, daß fuͤr die saͤmmtlichen abwesenden Erben der Justiz⸗Commissa⸗ rius Schultze hierselbsi als Curator bestellt worden ist und die Nachlaßmasse nach dem Inventario 5860 Thlr. 18 sgr. 7 pf. Cour. betraͤgt. 1 Reppen, den 5. Februar 1832. 1 nigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Bekanntmachun g.

Am 27. Maͤrz d. J. ist am Malzer Kanalbord bei dem Dorfe Bernhoͤwe der Leichnam eines unbekann⸗ ten Mannes gefunden worden. Derselbe war 5 Fuß nh er hatte braune Haare am Kopf, auf Beerlin verstorbenen Studiosus der Medicin, Eduard pem Letzteren jedoch eine Glatze, der Bart war hell⸗

Allexander Benedict Fritze, ist der erbschaftliche Liqui⸗Ibraun, die Stirn hoch und frei, Nase und Kinn spitz, . „Prozeß durch die Verfuͤgung vom heutigendie Gesichtsbildung regelmaͤßig. Tage eroͤffnet, und demzufolge ein General⸗Liquida⸗Hetwa ein Alter von 55 Jahren erreicht haben. Er war bekleidet mit einer alten gruͤnen Jacke mit blanken 1 Knoͤpfen, einer darunter befindlichen leinenen Jacke, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Re⸗einer blauen Tuchweste mit weißen bleiernen Knoͤpfen, ferendarius Mietzsch, im Konferenz⸗Zimmer des Ober⸗ Landesgerichts⸗Gebaͤudes hierselbst anberaumt worden. ESsz werden daher alle diejenigen, welche aus irgend zeinem weißen H

einem Rechtsgrunde an die Studiosus Eduard Alexan⸗Ilangen schwarzen Wasserstiefeln, und einer alten gruͤ⸗ der Benedict Fritze Nachlaß⸗Maße Anspruͤche zu ha⸗inen Muͤtze von Manchester, mit einem Peltstreifen. ferdurch vorgeladen, in dem ange⸗[Außerdem hatte der Todte noch folgende Sachen bei setzt 1 1 . zwei alte Saͤcke, wovon der eine die Ueberschrift timirte und informirte gesetzliche Mandatarien, wozu W. Siebmann hat, eine Tuchjacke, ein Paar weiße ihnen die Justiz⸗Kommissarien Schmidt, Koͤhler, Raabe swollene Struͤmpfe, ein Paar Stiefel, ein Paar Pan⸗

und Prandt vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre tinen, einen Karrensiel, einen alten Spaten mit W gezeichnet, einen Beutel mit Metze Erbsen, und ei⸗ nen alten Kober worin ein Loͤffel, zwei Toͤpfe, und

einem gelbstreifigen Halstuch, weißen Hosentraͤgern mit gruͤnen Streifen, grauen alten leinenen Hosen,

den 7. Mai c., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termin zu ihrer Vernehmung einzufinden, und bemerken, daß Kosten!] Stoff so anhaͤuft, daß die regelmaͤßig drei Mal noͤ⸗ hentlich erscheinenden Nummern zur Aufnahme des⸗

elben nicht immer ausreichen, so soll hin und wieder, wenn eine Veranlassung dazu da ist, noch eine vierte Nummer voͤchentlich erscheinen. Es wird demnach in dieser Woche auch Donnerstag und alsdann am Sonn⸗ abend ein Blatt des Magazins ausgegeben werden.

dadurch nicht verursacht werden. Oranienburg, den 7. April 1832. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Subhastations⸗Patent.

Das dem Bauer Martin Friedeich Salzmann ge⸗ hoͤrige, zu Wandlitz sub Nr. 36 belegene, im Hyvpo⸗ theken⸗Buche Vol. XXII, Fol. 141 verzeichnete Ein Huͤsner Bauergut nebst Zubehoͤr an Laͤndereien, Wie⸗ sewachs, und allen darauf ruhenden Gerechtigkeiten auf 479 Thl. 13 sgr. 4 pf. gerichtlich gewuͤrdigt, sol⸗ Schuldenhalber im Wege der nothwendigen Subha station uͤffentlich an den Meistbietenden verkauft werden

Die Bietunge⸗Termine sind auf

den 8

ben 2. April, tarm. Imerthe. aper auf

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Allgemeiner Anzeiger fuͤr die 8 ischen Staaten. gemeiner Anzeiger fuͤr die Preußi 1.ee

sedesmal des Vormittags 11 Uhr, auf unserer Ge⸗ richtsstube hierselbst angesetzt, wozu wir besitz⸗ und zahlungsfaͤhige Kauflustige hierdurch mit dem Bemer⸗ ken einladen, daß dem Meisthierenden, falls nicht recht⸗ liche Hindernisse eintreten, der Zuschlag ertheilt wer⸗

net.

den wied.

sehen.

lustige hierdurch einladen.

lich einzusehen.

und deren Nachweis auf

Prenzlau, den 5. Maͤrz 1832. Menkin. Der Todte konnte

Die Taxe ist in unserer Registratur taͤglich einzu⸗ Liebenwelde, den 30. Dezember 1831. Koͤnigl. Preuß Justiz⸗Amt.

Subhastation in Bruͤssow. Das zu Bruͤssow 3 Meilen von Prenzlau belegent, dem Amts⸗Zimmermeister Koosch zugehoͤrige im Bruͤs⸗ sower Hypothekenbuche Band II. Blatrr 461 verzeich⸗ nete Grundstuͤck naͤmlich: 1 Wohnhaus vor dem Stet⸗ iner Thor, 1 Scheune, 2 Ställe, 1 ten, 1 Woͤhrde und 1 Wiese, taxirt zu 2154 Thlr. 19 sgr. 3 pf, soll Schuldenhalber oͤffent ich verkauft wer⸗ den, und die Bietungetermine dazu sind auf den 19. Juny, den 18. August, beide hier in Prenzlau, Wilhelmsstraße Nr. 243 der z. und peremtoriscbe Bietungs⸗Termin aber auf den 19. Oetober, in Bruͤssow auf der Justiz⸗Amtsgerichtsstube jedesmal Vormittags um 10 Uhr angesetzt, wozu wir Bietungs⸗ Die Tayxe selbst ist in der Justiz⸗Amts⸗Registratur, Friedrichsstraße Nr. 255, taͤg

Koͤnigl. Preuß. Justiz⸗Amt Bruͤssow.

EgtetleEratbt Nachdem uͤber das Vermoͤgen des Muͤhlenmeistere August Wilhelm Olp zu Menkin heute der Conecurs eroͤfnet worden, so werden alle etwanige unbekannte Glaͤubiger des Olp zur Anmeldung ihrer Anspruͤche

den 22. Mai c., Vormittags 10 Uhr,

hier in Prenzlau im Hause des Richters, unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit ihren Forderungen an die Masse ausgeschlossen und ihnen deshalb gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiger Stillschweigen auferlegt werden wird.

Adlig von Winterfeldsches Gericht uͤber Der Justizrath Staats als Justiziarius.

2

von Recht, Staat und Politik. Von Fritg von Raumer. Zeeite, verbesserte umn mehrte Auflage. Gr. 8vo. 17 Bogen ausfg Schreibpapier. 1 Thlr. 7 ½ sgr. Leipzig, im Maͤrz 1852. F. A. Brockhe

Die zweite (unverinderte) Auflage Dr. J. R. Lichtenstädt. Die asiatische Cholera in Rufstanü in den Jahren 1829 und 1830 nach russischen Aktenstücken und Berichteun bex- mit einer illum. Karte. Preis 1 ½ Thlr. So wie die Fortsetzung dieses Werke Die asiatische Cholera in Rusbland Jahren 1830 und 1831 (in vier Lieferungen) mit einer Tabelle. Preis 2 ¼ Thlr. duͤrfen wir allen oͤffentlichen Urtyeilen zufeke mit Recht als das vollkommenste und eines der Werke uͤber diesen Gegenstand empfehlen. Ver!n! Haude u. Spenersche Buchhe

Brunnen, 1 Gar⸗

iin den *

In meinem Verlage ist erschienen vnd in Buchhandlungen (in Berlin in der Enslinschen testraße Nr. 23), zu haben: Paris, oder das Buch der 110l. Aus dem Franzoͤsischen uͤdersetzt ven Theodyth 2r Bd. 12m“. Elegant brochirt 222 st. Dieser zweite Band ist sehr interessant, un haͤlt folgende Aufsaͤtze: 1) die Deputirten⸗Fmr 2) Bewerber um akadem.⸗ und polrtische Stela eine Reise in omnibus, 4) die Findelkinder,) Salon Lafayette, 6) die literarischen Abendgeselsch 7) Polichinell, 8) der Abbe Chatel und seine si 9) der Cabriolet⸗Fuͤhrer, 10) die beiden Et. Ein sten, 11) ein Ball beim Grafen Appony u. .n Normand, Carl, vergleichende Darßelun architectonischen Ordnungen der Griechen m mer u sew., fortgesetzt von J. M. Mauch mit 16 Kupfertafeln, elegant cartonirt 4 Thle⸗ Dessen Hauptwerk, erste deutsche Ausgabe me cobi mit 65 Kupfertafeln. 8vo. 17 gt. Mauch, vergleichende Darnellung griechische ordnungen. Fol. mit 16 Kupfertafeln, cartonirt 4 Thlr. 20 sor. Potsdam und Luckau, im April 1832. Ferdinand Rith

emde, weißen wollenen Struͤmpfen,

Spuren der Wien, den 28. Dezember 1831.

Vor dem Magistrate der Kaiserl. Koͤnigl. Haupt⸗ und Residenzstadt Wien, haben alle jene, welche an die Verlassenschaft der am 17. April 1826 in der Stadt Nr. 1005 ohne Testament verstorbenen Karoline Leo⸗ voldine Kettel, gebornen von Burgsdorf, angeblich vor⸗ dem verehelichte Freyin von Kleist, entweder als Er ben oder als Glaͤubiger, und uͤberhaupt aus was immer fuͤr einen Rechtsgrund einen Ansp uch zu machen ge⸗ denken, diese ihre Anspruͤche binnen Einem Jahre sechs Wochen und 3 Tagen so gewiß persoͤnlich, oder durch einen Bevollmaͤchtigten anzubringen, widrigens nach Verlauf dieser Zeit das Abhendlungsgeschaͤft zwischen den Ftsgie geden de Jahdng nach ausgemacht, Ich Jeden aus den sich Meldenden eingeantwortet werden „, 3 Gc P wuͤrde, denen es nach dem Gesetze gebuͤhrt. haben. Alle 3 Bändchen (40 Bogen

z J. A. List (Burgstraße Nr. 9), ist wiehne

räthig:

Conversations⸗Lexikon der neuesterg ½ Thlr. (Supplement zur Ausgabe vol e.

Zum Unterricht in N. franzoͤsiscll prache.

Das zweite Baͤndchen der vierten verbessennt lage von Fr. Beauval'’s b franzoͤsischen und deutschen Gespräte ist erschienen und in allen Buchhandlungen 1”;- lin bei F. A. Herbig, unter den Linden N.Nh

und de Fen⸗, 1Wh

in P .⸗Preise nicht mehr osten in Praͤnum.⸗Preise nicht meh Ladenet

zur Ostermesse 1832. Der nachherige SUr2nhFeve

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fuͤr die Literatur des

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1. Heft, 8 Bogen. 2. Maͤr ;z,

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Literarische Anzeigen.

Da sich der fuͤr dieses Blatt bestimmte interessantere

Bei G. Fincke, Markgrafenstraße Nr. 44, ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu haben: u ch.

Baron von Wimptfen. gr. 12m0. eleg. broch. ¾ Thlr

So eben ist bei mir erschienen und bei C. H. Jo⸗ nas, Schleoßfreiheit Nr. 9, zu haben: neber die geschichtliche Entwickelung der Begriffel 1“ 8n

traͤgt 1 Thlr. 12 ggr. 1 1 Arnoldische Buchhandle

1I1“ Bei G. Eichler, (Bauhoff No 4 hinter 5 versität,) ist so eben erschienen und qurch ale handlungen Deutschlands zu beziehen: Alphabetisches Waarenverzeic-e den Abgaben- und Tarasätzen zur 8 Königl. Preufs. Erhebungsrolle der 8

und Durchgangsabgaben vom 30. Ociob Nach der amtlich vorgeschrie” Classification bearbeitet von NGei38g nungsrath beim Königl. Fiuanz-Miaisiond

Dr. Wiukler, Ober-Steuer-Iuspector: brochirt 1 Thlr. 7 ½ sgr. 8 Pu- Inhalt: I. Waarenverzeichniss für ci Ausgangsabgaben; II. desgleichen für di- fev abgaben. Auhang: 1) Erhebungsrolle. 2 8 chung über die Steuerverhältniese zu Inenaa

scheu Bundesländern vom 6. December 1

v ist zu h Bei J. A. List (Burgstraße Nr. 9), ist 4

ed. 1e, ednseh Bekker 3 I und wohlfeilste Ausgabe des Tafig emplan nahme einer groͤßeren .

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den verfassungsmaͤßigen Eid nicht geleistet, aus der Liste der bl

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Amtliche Nachrichten.

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Kronil des Tage.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben geruht, den Ober⸗Landesgerichts⸗ isoor und Stadtgerichts⸗Direktor von Tepper zugleich zum sten Kreis⸗Justizrath Ratiborer Kreises zu ernennen.

Der bei dem Land⸗ und Stadtgerichte zu Halle in West⸗ sen fungirende Justiz⸗Kommissarius Heidsieck ist zugleich Notarius in dem Bezirke des Ober⸗Landesgerichts zu Pa⸗ sorn Hestellt worden. 8

Der bei den Gerichten zu Loburg und Gommern fungirende ti⸗Kommissarius Goͤtze ist zugleich zum Notarius in dem site des Ober⸗Landesgerichts zu Magdeburg bestellt worden.

Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung u Koͤnigsberg ist die erledigte Pfarrstelle an der evan⸗ cen Kirche zu Lamgarben, Kreises Rastenburg, vom Patro⸗

dem bisherigen Rektor zu Aweyden, Predigtamts⸗Kandidaten

el Wilhelm Rohde, und die erledigte Pfarrstelle in Herrn⸗ fund Schlobitten, Inspection Pr. Holland, dem Predigt⸗ t⸗Kandidaten Ludwig Housselle verliehen; der bisherige diger und Rektor in Muͤhlhausen, Gustav Adolph Frie⸗ ich Schumann, ist fuͤr die erledigte Pfarrstelle in Altstadt, spection Mohrungen, als Pfarrer berufen und als solcher be⸗ sgigt 8 6 1

u Magdeburg ist zu der erledigten evangelischen arr⸗ n Dorf⸗Hadtmersleben, Dioͤces Wartzleer . G Predigtamts, Rektor Heinrich Ernst Armstorf, in See⸗ sen erwaͤhlt und bestaͤtigt; der Prediger Berlin in Ostin⸗ geben zum evangelischen Prediger in Uhrsleben, Dioͤces Born⸗ d, berufen und bestaͤtigt und die durch die erfolgte Pensioni⸗ g des Predigers Oelze erledigte evangelische Pfarrstelle in oß⸗ und Klein⸗Engerstn, Dioͤces Gardelegen, dem Kandida⸗ des Predigtamts, Friedrich Wilhelm Ernst Herrmann, rtragen worden.

Abgereist: Der General⸗Major und interimistische Com⸗ Se ;sten Division, von Uttenhoven, nach Koͤnigs⸗ g in Pr.

Zeitungs⸗Nachrichten. AMUn hlanbd.

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 10. April. Nachtrag.) In dem Berichte, den Hr. Martin uͤber den ndem ehemaligen General⸗Kassirer Hrn. Keßner gemachten issen⸗Defekt abstattete, gab er den Gesammt⸗Betrag dieses letz⸗ in auf 6,265,000 Fr. an; die Aktiva, an die man sich halten n, belaufen sich auf 1,750,000 Fr., so daß der Schatz einen tlust von etwa 42 Mill. erleidet. Außerdem buͤßen aber auch c die Familie, so wie die Freunde und Bekannte des Hrn. iner bedeutende Summen ein. Der Berichterstatter gab den enag derselben auf mehr als 3 Mill. an und bemerkte, daß Privat⸗Glaͤubiger um so mehr zu beklagen waͤren, als bei Kassen⸗Defekte eines Rechnungs⸗Beamten dem Staate das etzugsrecht gebuͤhre. In dem zweiten Theile seines Vortra⸗ , die ministerielle Verantwortlichkeit betreffend, aͤußerte er h unter Anderem folgendermaßen: „Herr Keßner trat sein 48 1. Januar 1822 an. Er hatte zuvor keinen Eid ge⸗ 4 ch stellte am 7ten eine Caution von bloß 120,000 Fr. in . 8 waͤhrend er, einer Koͤnigl. Verordnung vom 21. Dez. 28 ß, außerdem noch 25,000 Fr. Renten haͤtte deponiren sollen. i dem Abschluß des Etats⸗Jahres 1822 rüͤgte der Rechnungs⸗ . Unregelmaͤßigkeit der Nichtleistung des Eides, ohne 8 er Unzulaͤnglichkeit der gestellten Caution Erwaͤhnung zu

weder kannte der Rechnungshof die obgedachte Koͤnigl. ü ung nicht, oder er hatte sie vergessen; genug, Hr. Keß⸗ isete am 26. Juni 1824 nachtraͤglich den Eid, ohne jene

5 Fr. Renten deponirt zu haben. Es fraͤgt sich nun: kann 1 8 gige Finanz⸗Minister fuͤr den dem Schatze zugefuͤgten Ver⸗ 4 antwortlich gemacht werden? Ihre Kommission hat diese ge einstimmig verneinend beantwortet. Die Elemente der

saantwortlichkeit sind Nachlaͤssigkeit, Unvorsicht und Betrug.

kler dieser Vorwuͤrfe kann aber gh-. ‚Wenn ein neuer 1 Mtter scch von der Lage des Schatzes, bemuͤht sich die Beduͤrf⸗ dche shheee zu lernen, um auf die noͤthigen Huͤlfsmittel e Finanz⸗No „„, 1. 8 haangr Berwaltung einzufuͤhrenden Verbesserungen. Gelingt 17 he D Leliorationen zu bewirken, so hat er seine Pflicht hrbenen g. üag er aber irgend vermuthen, daß die ihm un⸗ hatze Ahfeh ihre Verbindlichkeiten nicht erfuͤllt, daß sie n ihnicht die volle Gewaͤhr geleistet haben, die der * Einziger 13 zu verlangen berechtigt war? Gewiß wuͤrde sendens Ser m Lns⸗ wenn er sich in der Lage des Ministers ware es e sach Untersuchung angestellt haben, und dem⸗ vr Minister eine Schnegh Tö“ F hm frlodem General⸗Kassirer, dution erließ, bhl ist die

dem Baron Louis gemacht

Lral im Widerspruche mit einer kontrasignirten Verordnung, einen Theil seiner Ferwoch cüshe seine Befugnisse uͤberschkitt. Gleich⸗ Kommission nicht der Meinung, daß jetzt nachtraͤg⸗ wüͤrden, und Herrn v. Villèle zu ergreifen die von der anderen Seite ldigung gereichen. taatskasse uͤbernahm,

1. ewieder diesem Minister Als naͤmlich Herr Keßner die

eral⸗ S erklaͤrte er daß er b

v11

; A 8 : g n bittere Vorwuͤrfe und einen strenget

Finanz⸗Minister sein Amt antritt, so

und beschaͤftigt sich im Allgemeinen mit den in

d. J. ab aufgehoben wissen

so ist es Herr von Villèele,

zwar aus dem Grunde, weil Aktenstuͤcke vor⸗ V

Gehalte von 15,000 Fr. unmoöͤglich eine Caution von 620,000

Fr. stellen koͤnne. Ohne Zweifel sah Herr von Villele ein, daß dieser Einwand nicht so ganz ungegruͤndet sey, und um sonach nicht den Staat mit einem hoͤheren Gehalte zu belasten, willigte er in eine Herabsetzung der Caution zu dem fruͤheren Betras Herabsetzung der ½ 1 fruͤheren Betrage von 120,000 vr. Im Kebrigen waͤre es ihm ein Leichtes ge⸗ wesen, die mehr erwaͤhnte Koͤnigl. Verordnung hiernach wieder modifiziren zu lassen, und die Kommission glaubt daher, daß das Verfahren des Ministers zu entschuldigen sey; sie wuͤrde auch um so weniger darauf antragen, ihn zur Verant⸗ wortung zu ziehen, als eine solche Maßregel in den Au⸗ gen gewisser Personen fuͤr eine uͤbertriebene Strenge gelten wuͤrde, die Kammer aber von viel zu hochherzigen Gesinnungen beseelt ist, als daß ste ihren Verfuͤgungen auch nur den leisesten Schein einer Reaction geben sollte.“”“ Der Berichterstatter leuchtete hierauf die Frage, ob der Baron Louis die Verwen⸗ dung der Staats⸗Fonds zu Boͤrsen⸗Op raͤtionen ausdruͤcklich oder stillschweigend Lutgeheißen habe. re dies der Fall, meinte er, so wuͤrde uͤber den Charakter eine Veruntreuung kein Zwei⸗ fel obwalten koͤnnen; indessen habe sich bei der genauesten Un⸗ tersuchung durchaus keine Thatsache ergeben, die zu einem sol⸗ chen Verdachte berechtige; vielmehr fehle es nicht an Beweisen, daß, wenn auch in fruͤheren Zeiten, namentlich in den Jahren 1818, 1821 und 1825 dergleichen Operationen wirklich stattge⸗ funden, in neuerer Zeit die Finzanz⸗Verwalter eine entschiedene 1haangsg9egin empfunden baͤcten. Nachdem Herr Martin en aron Louis auch noch vonde Vorwurfe zu reinigen gesucht, daß er die Verhaftung des Hrn. Keßner nicht eifrig genug betrieben habe, ließ er sich in einige morelische Betrachtungen uͤber das Boͤrsenspiel im Allgemeinen, das schon so manchen Ehrenmann 2 .1. 2.85 5,34 58 95—* AS; 8 8 3 ins Verderben gestuͤrzt be, ein, und schloß sodann mit folgen⸗ Uhr.e ern⸗ Ueberzeugt von der Rechtlichkeit des Ministers, ist die Kommission der einstimmigen Meinung s 1 e essen kenne, und die wenigen Mitglieder derselben, die, strenger als die üͤbrigen, anfangs mindestens einen Tadel aus⸗ zudruͤcken geneigt waren, haben spaͤterhin anerkannt, daß es un⸗ gerecht seyn würde, die zahlreichen Umstaͤnde, die dem Mi⸗ nister zur Entschuldigung gereichen, nicht mit in Anschlag zu bringen. Die Kammer wird uͤbrigens so wenig wie die Kom⸗ mission vergessen, wie nuützlich die lange und ehrenvolle admini⸗ strative Laufbahn des Harons Louis dem Lande gewesen ist. Ein Minister, der im Jahre 13814 bei einer Schuldenlast von 800 Millionen Renten an Frankreichs Finanzen nicht verzweiselte; 99 85 2 naen erzweise e; der nach den hundert Tagen durch seine Energie die neuen Schwierigkeiten, die sich ihm entgegenstellten, uͤberwinden wußte; der im Jahre 1819 sein Porteseuille niederlegte, um nicht zu einem Wahl⸗Gesetze, das er als eine Verletzung der Volksfreiheiten betrachtete, b nach letzten Revolution durch rasche Maßregeln die Ordnung in allen Finanzzweigen aufrecht zu erhalten verstand; der, als er am 13. Maͤrz v. J. zum fuͤnftenn die Ruhe, auf die sein Alt ihm so gerechten Anspruch gaben, willig dem allgemeinen Besten zum Opfer brachte, ein solcher Minister verdient es wohl, daß das Land ihm seine Erkenntlichkeit heweise, und die Kam⸗ vorgersekten Jahren durch 1 5

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nicht in sen

mer wird ihn gewiß

5 wird einem unbescholt nen Wandel, emer unbestechlichen Loyali⸗ täͤt und vielfach erprobten Fähigkelten ihr Anerkenntniß nicht ver⸗ sagen. . Um aͤhnlichen Veruntreuungen fuͤr die Folge vorzu⸗ beugen, hat der Finaunz⸗M um nannt, von der sich wichtige Verbesserungen in unserem Kassen⸗ wesen erwarten lassen. Vorzugeweise duͤrste diesesbe ihr Augen⸗ merk auf die Revision der Kassen richten, die kuͤnstig oͤster als bisher erfolgen muß. es allein die Sache des

nisters, dafuͤr Sorge zu

Schatzes nie wieder gefährdet werden koͤnne. Wollte die Ham⸗ mer sich darein mischen, so wuͤrde sie daburch einen Theil der Verant wortlichkei: aüf sich laden, die in einem wohl organisirten verfassungsmaͤßigen Staagle fuͤr ille Verwastun g6⸗Maßregeln dem Ministerium obliegt... Hiermis ion sich des i gewordenen Austrages ent edigt; demselben wuͤrdig zu entsrechen, noch der Wunsch üͤbrig, d98. durch ihre Arbeit den Beifall der

Nach diesem Berichte waren die

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erwerben.“

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die von den Ministern verlang en Summen zur Unterstuͤtzung

d * 0 (SI s g⸗ e 8 der fremden Fluͤchtlinge an der Tagesordnung. Fuͤr 1831t hatte 4

die Kammer fruͤher schon 1,500

Jahr 500,000 Fr. und fuͤr Beide Summen wurden, so wie eine 50,000) Fr. füͤr den ehemaligen Gouverneur voen Dominique, Herrn Cochrane, bewilligt. Am Schlusse der Sizung wurde noch die Berathung uͤber d. zudget eröͤffnet.

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das laufende 3,000,000 begehrt.

zu dem ersten Artikel Jorscl

Bezug auf die Abschaffung oder eine Ermäaͤßigung der Salz⸗ rerging es einem Antrage des darauf daß er i er noͤchsten Sesst Herr Mauguin erklaͤrte in der noͤchsten Session eine Proposition wegen

gaͤnzlicher Abschassung aller Getraͤnk⸗Steuern einbringen werde.

steuer fielen durch. Nich

z Herrn von Podenas, welch ez.

„† 1 2 2 v

legenheiten. Der Herzog v. Hrleans besuchte abermals mehvere Kasernen der hiesigen Garnison. 1 86*

Der Moniteur promulgirt nunmehr mit dem Datum des 10ten d. M. das Gesetz wegen Verbannung Karls X. und seiner Familie und enthaͤlt eine ebenfalls von gestern datirte Koͤnigliche ver an n c, wodurch der Marschall Ga8g v. Bourmont, weil er sam 138 3662 S 8 18¹ 8 1 Ge senn 889* gentsre 8 1 geleistet, fuͤr ausgeschieden erklaͤrt wird. ontsreiches nich

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die Hand zu bieten; der nach der

nale in das Ministerium berusen wurde, er und seine langen Dienstleistungen

Miniter eine Spezial⸗Kommission er⸗

it die Kommission sich des ihr hat nichts verabsaumt, um 9)

8 2NX 0. 1G 6864, * beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber die g 00 Fr. und fuͤr 1832 600,000 Fr. hergegeben; es werden jetzt nachtraͤglich noch fuͤr das vorige

dritte von 20,000 (nicht und die uͤbrigen Militair; und Civil⸗Behoͤrden dieser Hafenstadt

8 - * DHrei in Borschlag gebrachte Amendements in

Hause selbst, als auf den merkte namentlich sehr viele Pairinnen, so wie

Der Herzog v. Aumale besucht ununterbrochen das Gymna⸗ sium Heinrichs IV., obgleich der 12te Bezirk, in welchem dasselbe liegt, zu den am meisten von der Cholera heimgesuchten, gehoͤrt. Der Prinz hat dem Maire 2000 Marken zu Suppen, welche unter die Armen vertheilt werden sollen, uͤbersandt und zu der in dem Gymnasium veranstalteten Sammlung 100 Fr. beigetragen.

Herr Boissel de Monville, Pair von Frankreich, ehemaliger Rath beim Pariser Parlamente und Verfasser mehrerer wissen⸗ schaftlichen Werke, ist in einem Alter von einigen achtzig Jahren vorgestern hierselbst gestorben. Er befand sich vor einiger Zeit allein in seinem Zimmer am Kamine, als ihn eine ploͤtzliche Schwäche uͤbermannte und er in die Flammen des Kamins fiel; die Brandwunden, die er dabei erhielt, verursachten eine Krank⸗ heit, welcher er erlegen ist. Die Schwaͤgerin des Praͤsidenten des Minister⸗Raths, Madame Scipion Périer, und der Doktor Leroux, ehemaliger Dekan der medizinischen Fakultaͤt, 83 Jahr alt, sind gestern an der Cholera gestorben. Die Blaͤtter nennen eine Menge von Beamten und Einwohnern aus den hoͤheren Staͤnden, welche mehr oder minder starke Cholera⸗Anfalle ge⸗ habt haben.

Gestern wurde die Leiche des Marquis von Chauvelin nach einem in der St. Rochus⸗Kirche gehaltenen Todten⸗Amte auf dem Kirchhofe des Pater Lachaise beerdigt. Viele Deputirte und Pairs folgten. Herr Bignon hielt am Grabe eine Standrede.

Unter den gestern erkrankten 985 Personen befinden sich 598 Maͤnner und 387 Frauen, unter den 356 Gestorbenen 212 Maͤnner und 144 Frauen. Außerdem erkrankten im Bezirke der Unter⸗Praͤfektur von St. Denis, die zum Weichbilde der Hauptstadt gehoöͤrt, 110 Individuen und starben 13. „Der Gesundheitszustand von Paris“, sagt der Moniteur, „war ge⸗ stern viel befriedigender, als Tages zuvor, die Zahl der Erkrank⸗ ten hat sich um 35 die der Gestorbenen um 29 vermindert;

dauert diese Abnahme fort, so darf man die steigende Periode der Cholerag als beendigt betrachten. Ueberdem stimmen alle Be⸗ richte der Aerzte darin uͤberein, daß die Boͤsartigkeit der Krank⸗

heit merklich abnimmt. Eine Menge von Genesenden hat ge⸗ stern die Lazarethe verlassen. Bei fortschreitender Verminderung der Sterblichkeit werden natuͤrlich die Lazarethe voller werden; die von dem Praͤfekten des Seine⸗Departements ernannte Kom⸗ mission verdoppelt daher ihre Thaͤtigkeit, um die noͤthigen Ge⸗ raͤthschaften herbeizuschaffen; sie hat 1500 vollstaͤndige Betten angekaust und wird damit fortfahren. Die im Korn⸗Magazin, welches in ein interimistisches Lazareth verwandelt wird, begonne⸗ nen Arbeiten schreiten schnell vorwaͤrts, schon ist ein Saal von 100 Betten sertig und morgen werden deren 600 bereit seyn. In der Anstalt der Bons⸗Hommes werden morgen 600 Betten eigerichtet seyn. Im Seminar Sainr Sulpice und in dem Ge⸗ baͤude der gazaristen werden zwei kleine Lazarethe zusam⸗ men zu 116 Betten organisirt. Der Banquier Matus hat ein bedeutendes Lokal unentgeltlich eingeraͤumt, und ein ano⸗ nymer Menschenfreund hat es uͤbernommen, dort auf seine Kosten ein Lazarech von 100 Betten einzurichten. Der Verein fuͤr den

unentgeltlichen Volks⸗Unterricht hat sich gegen den Handels⸗Mi⸗

nister erboten, die Kosten fuͤr die Organisation eines Lazareths

von 10) Beiten zu tragen; mehrere Mitglieder des Vereins unter ihnen einige Frauen, wollen die Kranken selbst pflegen Die Stadt⸗Kasse empfing gestern 55,159 Fr. an Geldbeitraͤgen.

Auch deie Banquiers Gebrüder Mallet haben eines ihrer Haͤu⸗

ser Behufs der Crrichtung eines Cholera⸗Lazareths in demselben eingeräͤumt.

Die Gazette de France beschaͤftigt sich heute in einem raisonnirenden Areikel mit der Frage: Wem haben wir die Cho⸗ lera zu verdanken? Sie antwortet: der Juli⸗Revolution; denn diese hat die Polnische Revolution und dadurch den Polnisch⸗ Russischen Krieg herbeigefuͤhrt, der die Cholera uͤber Polen und das uͤbrige Europa verbreitet hat. 8 Der Temps enthaͤlt bereits eine Uebersicht der ihrem Ende nahenden Session der Kammern. Das einzige Gesetz, welches der Kammer einen Namen machen werde, sey das uͤber die Abschaffung der Erblichkeit der Pairie; alle uͤbrigen von den

nichts verabsaumt. Kammern votirte Gesetze seyen Spezial⸗Gesetze; die den Kam⸗ es bleibt ihr sonach nur es ihr gelungen seyn möge, sich

mern durch die neue Charte verliehene Initiative habe nur zwei in Gesetze verwandelte Propositionen zum Vorschein gebracht, naͤmlich die uͤber die Verhhe nen und die Bricquevillesche Propo⸗ sition uͤber die ewige Verbannung des aͤlteren Zweiges der Bour⸗ bonen. Die Session habe zwar einige Redner⸗Talente gezeigt, aber doch keine große parlamentarische Existenzen geschaffen. Bei allem dem sey die Kammer besser, als ihre Werke, und man duͤrfe von der naͤchsten Session schoͤnere Fruͤchte und insbesondere eine bessere Vertheilung der Zeit erwarten. 1

Der Marine⸗Praͤfekt von Toulon, Vice⸗Admiral Rosamel,

erklaͤren im Moniteur alle von dem Constitutionnel, National und Courrier frangais mitgetheilte Nachrichten uͤber angebliche Unruhen in Toulon fuͤr falsch. 8

Der hiesige Assisenhof verurtheilte gestern den Redacteur

der Quotidienne, Herrn von Brian, wegen Diffamation des

Gendarmerie⸗Capitains Delaunay, zu 14taͤgigem Gefaͤngniß und einer Geldstrafe von 500 Fr. Vor demselben Gerichte erschie⸗ nen Herr von Nugent, als Redacteur, und Herr Dentu, als

Drucker des Journals „le Revenant“, unter der Anklage, die

Person des Koͤnigs durch einen Artikel, der „Bohnen⸗Koͤnig“ betitelt, beleidigt zu haben, wurden aber von den Geschwornen nach kurzer Berathung frei gesprochen.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. zung vom 9. April. Die Debatten uͤber die zweite Lesung der Reform⸗Bill, die heute bevorstanden, hatten schon sehr fruͤhzeitig eine zahlreiche Versammlung, sowohl im

Gallerien, herbeigefuͤhrt. Man be⸗ unter den Zuhoͤ⸗ des Unter⸗

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eine ansehnliche Zahl von Mitgliedern

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