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Bellini. Vorher: Gluͤckskind und Ungluͤcksvogel, Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Franzoͤsischen, von L. Angely.
Montag, 23. April. Zum erstenmale wiederholt: Der Kar⸗ neval unter der Spree, unzusammenhaͤngendes Auodlibet in 2 Abtheilungen; Musik von verschiedenen Meistern. (Hr. Rai⸗ mund: Herrn von Schneeweiß, Ydor, Wastel, Adam Kratzerl und Zetteltraͤger Papp, als fuͤnfte Gastrolle.) (Dlle. Groux, vom Koͤnigl. Hoftheater zu Hannover, wird in der ersten Ab⸗ theilung eine Scene und Arie aus Rossini's Barbier von Se⸗ villa, und in der zweiten Schweizer⸗Variationen, componirt von Pixis, vortragen. ehhhh˙˙˙ RNe, eͤ RNIaZch Hen. 8 Paris, 15. April. Die Pairs⸗Kammer hielt gestern wieder eine Sitzung, bei deren Eroͤffnung der Praͤsident der Versammlung ankuͤndigte, daß der Vice⸗Praͤsident Baron Sé⸗ guier sich in fortschreitender Besserung befinde. Der Handels⸗ Minister brachte hierauf die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe wegen der Bewilligung eines Kredits von 1 Mill. zur Aufmunterung des Wall⸗ und Stockfischfanges ein. Außer einizen Gesetz⸗Ent⸗ wuͤrfen von oͤrtlichem Interesse legte er sodann auch noch den⸗ jenigen wegen einer Summe von 2 Mill. zur Bestreitung der in den Departements durch die Cholera verursachten Ausgaben vor. Bei der Dringlichkeit des Gegenstandes wurde sofort zur Pruͤfung dieses letzteren Entwurfs eine Kommission mit dem Auf⸗ trage ernannt, ihren Bericht daruͤber noch im Laufe der Sitzung selbst b abzustatten. Der Graf Portalis berichtete mittlerweile uͤber den 8 Gesetz⸗Entwurf wegen der Verhaftung der Schuldner und trug auf die Annahme desselben, wie solcher von der Wahl⸗Kammer ver⸗
auf die Annahme des Gesetz⸗Entwurfes wegen des Kredits der 2 Mill. anzutragen, der auch einmuͤthig (mit 69 Stimmen) ge⸗ nehmigt wurde. Der Handels⸗Minister theilte demnaͤchst noch den von der Deputirten⸗Kammer ebenfalls bereits angenom⸗ menen Gesetz⸗Entwurf wegen des Baues dreier neuer Kranken⸗ Saͤle, eines anatomischen Theaters und einiger Gewaͤchshaͤuser im botanischen Garten mit. Drei andere Gesetze von oͤrtlichem Interesse wurden ohne Weiteres mit 72 Stimmen gegen 1 ge⸗ nehmigt. Am Schlusse der Sitzung beschaͤftigte die Versamm⸗ lung sich sofort mit dem oberwaͤhnten Gesetz⸗Entwurfe uͤber die Verhaftung der Schuldner; die saͤmmtlichen von der Wahl⸗ Kammer veraͤnderten Artikel desselben wurden ohne irgend eine Debatte angenommen, und das ganze Gesetz ging zuletzt mit 72 gegen 4 Stimmen durch. 4
Zu der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer hat⸗ ten sich, ungeachtet der schriftlichen Aufforderung des Praͤsiden⸗ ten, doch nur 185 Mitglieder eingefunden. Herr Girod be⸗ nachrichtigte die Versammlung, daß sach ah Deputirte ihr Aus⸗ bleiben durch ploͤtzliches Unwohlseyn entschuldigt und ihn zugleich ersucht haͤtten, ihre Namen nicht mitzutheilen, um ihre Familien nicht wegen ihrer besorgt zu machen. Herr Laurence meinte, unter diesen Umstaͤnden wuͤrden alle Familien besorgt seyn. Der Tages⸗ ordnung gemaͤß beschaͤftigte man sich jetzt mit verschiedenen bei der Kammer eingegangenen Bittschriften, uͤber welche reglementsmaͤßig ein Beschluß gefaßt werden kann, wenn auch die Versammlung nicht vollzaͤhlig ist. Keine einzige der Eingaben, woruͤber die Herren Parant, Jars, Levrault u. A. berichteten, gab zu irgend einer interessanten Debatte Anlaß; auch wurden sie fast alle durch die Tagesordnung beseitigt. Mittlerweile war es 4 Uhr gewor⸗ den, und da die Versammlung immer noch nicht zahlreich genug
raͤsident die Sitzung mit dem Bemferrer Inr mesgehss der naͤchste Sitzungstag (der Schluß der Session, den in Hauptstadt anwesenden Deputirten schriftlich angezeigt w wuͤrde. Bevor die Versammlung sich trennte, theilte Herr noch ein Schreiben des Hrn. Angot, Deputirten des Deyt. Kanals, mit, wodurch dieser Kraͤnklichkeit halber seine Entif einreichte. . G
Von vorgestern bis gestern Nachmittag sind hier 309; sonen an der Cholera gestorben. Der Moniteur zeigt be ser Gelegenheit an, daß er von heute ab die Zahl der neu krankten nicht mehr angeben werde; als Grund giebt de an, daß es zu große Schwierigkeiten biete, alle Cholgn genau zu ermitteln. d
Die gestrige Nachricht von der zweiten Lesung der Nü Bill im Englischen Oberhause war jedenfalls vorzeitig; der sager des Chambres, indem er dies heute (gleich der Gg zugiebt, behauptet jedoch, daß das von ihm mitgetheilte tat gleichwohl richtig sey, ohne indeß irgend etwas Weiterze Begruͤndung dieser Behauptung anzufuͤhren. — Der Mm so wie auch das Journal des Débats enthalten noch nichts dar
Einer telegraphischen Depesche aus Marseille vom 13 folge, ist Bona von den Truppen von Constantine genor worden. Ibrahim⸗Bey hatte sich in der Kassaubah mite Mann bis zum 27sten gehalten, wo er die Flucht ergrif
Frankfurta. M., 18. April. Oesterr. 5proc. Metal 87 b v⁄. 4Aproc. 77,*1⸗5. 77 ½. 2 ½ꝑproc. 45 ½. 1proc. 20. Br. Actien 1379. 1376. Part.⸗Obl. 122 ¾. 122 ⅜. Loose u 175. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 80 . Poln. Loose 54 ½. Br
Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
aͤndert worden, an. Nach ihm bestieg der Herzog v. Choiseul die Rednerbuͤhne, um im Namen der eben gedachten Kommission
war, um uͤber den Gesetz⸗Entt
Kasse zu einer Abstimmung schr
—qx⸗—ℳꝛç·–ℳ— Gedruckt bei A. W. Haht
vurf in Betreff der Veteranen⸗ eiten zu koͤnnen, so erklaͤrte der
Bekanntmachungen.
Bei Gelegenheit einer am 23. April 1805 im Dorfre Dacheritz von den Zollbeamten vorgenommenen Re⸗ lfcherche wurde von mehreren verdaͤchtigen Personen eine Summe Geldes, im Betrage von 1000 Thlr. zu⸗ ruckgelassen, solche ad depositum des Patrimonialge⸗ richte zu Dacheritz genommen, spaͤterhin bei der Koͤ⸗ h nigl. Bank zu Magdeburg belegt und die daruͤber aus⸗ gefertigte Banko⸗Obligation sub. Litt. G. No. 76782. bei dem gedachten Patrimonialgerichte aufbewahrt. Es hat sich nun seit jener Zeit bis jetzt kein Eigen⸗ thuͤmer der fraglichen Obligation gemeldet, und ist da⸗ her auf Antrag des den unbekannten Eigenthuͤmern derselben bestellten Curators, Ober⸗Landesgerichts⸗Ju⸗ stis⸗Commissar Schulze hierselbst, ein Termin zur Anmeldung etwaniger Anspruͤche an diese Banko⸗Obli⸗ gation, auf den 21. Juli e. Vormittags 11 Uhr, vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Brand von Lindau im Local des unterzeichneten Gerichtshofes n 1 anberaumt worden. . Es werden daher die unbekannten Eigenthuͤmer der mmehrgedachten Obligation oder deren Erben hierdurch aaufgefordert, ihre Anspruͤche an dieselbe entweder per⸗ soͤnlich, oder durch einen mit gehoͤriger Vollmacht und Informotion versehenen, Bevollmaͤchtigten, aus der Zahl der heim hiesigen Ober⸗Landesgerichte angestel⸗ ten Justiz⸗Commissarien, von denen ihnen bei etwa⸗ niger Unbekanntschaft, die Justiz⸗Commissarien Wachs⸗ muth, Schulze und Reinstein in Vorschlag gebracht werden, in diesem Termine gehoͤrig nachzuweisen, wi⸗ drigenfalls aber zu gewaͤrtigen, daß sie mit ihren An⸗ spruͤchen an die obgedachte Banko⸗Obligation fuͤr praͤ⸗ ecludirt, und solche als dem Koͤnigl. Fiscus anheimge⸗ fallen, erachtet werden wird. MNaumburg, den 28. Mäaͤrz 1832. Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Sachfen. 1
—
8. * 8
2.
Alle diejenigen welche an die Verlassenschaft des vor mehreren Jahren hierselbst verstorbenen Aecise⸗ und Consumtions⸗Inspectors Johann Martin Christian Zander und dessen vor kurzem gleichfalls mit Tode abgegangene Wittwe, geborne Maria Dorothea Zor⸗ naw, insbesondere auch an das dazugehoͤrige hierselbst in der Buchstraße zub No. 36 belegene Haus, Forde⸗ rungen und Anspruͤche zu haben vermeinen, werden auf Anhalten des Salinen⸗Inspectors Worishoffer, Namens seiner Ehefrau, geborne Iverson, als Univer⸗ salerbin gedachter Zanderschen Eheleute, zu deren Angabe und Rechtfertigung auf den 15. Mai, 18 Juni oder 20. Juli d. J. hierselbst vorgefordert, im widri⸗ gen durch den am 24. August d. J. zu publicirenden Praͤclusiv⸗Abschied, ihre gaͤnzliche Abweisung und voͤl⸗ . b lige Ausschließung zu gewaͤrtigen steht. Datum Greifswald, den 10. April 1832. Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern . eeund Neg p g. Moller, Director.
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1“ 8 Das unterzeichnete Koͤnial Stadtgericht fordert hier⸗ mit den vor einigen Jahren von hier als Kamm⸗ machergesellen ausgewanderten Gottlieb Ferdinand Rose, geboren hierselbst den 18. Januar 1807, oder dessen naͤchste Verwandten auf, sich zur Empfangnahme des MNachlasses seiner Mutter, der am 9. Mai 1829 hier selbst verstorbenen Husaren⸗Wittwe Helena Rose, ge⸗ bornen Klose, zu melden. FPittsschen, den 26. Februar 1832. fSs. “ Knigl. Stadtgericht. Bekanntmachung. Die unbekannten Erben des am 21. Juli 1829 hier verstorbenen Professors Friedrich Buͤttner, oder deren Erben oder näͤchsten Verwandten werden ad terminum den 29. Januar 1833, Vormittags um 10 Uhr, vor dem Landgerichts⸗Rath Culemann in unserm In⸗ struetions⸗Zimmer vorgeladen, um sich als solche aus⸗ zuweisen, und den Nachlaß desselben in Empfang zu nehmen und zwar mit der Verwarnung, daß wenn sie sich vor oder in dem Termine weder schriftlich oder muͤndlich melden, sie zu gewaͤrtigen haben, daß der
8.
Nachlaß des Buͤttner als ein herrenloses Gut nach
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Allgemein
Koͤnigreiche den 27. Dezember 1831.
er Anzeiger fuͤr MIvEg .
Wenn bei Einem Edlen Vogteilichen Gericht der Kaiserlichen Stadt Riga der hiesige Kaufmann Victor Volmerange Helmund, unter der Anzeige, daß auf dem ihm gehoͤrigen, allhier in der Stadt, an der Schmie⸗ degasse sub Polizei Nr. 137 (irrigerweise in der Obli⸗ gation mit Nr. 173 benannt) belegenen, und bei der Brand-⸗Assecurations⸗Casse sub Nr. 931 verzeichneten Speicher am 30. December 1796 zum Besten der ehe maligen Handlung Marty Oertly und Comp. 3895 Rthlr. 14 Ferd. Alb., ingrossirt und eodem die oͤffent⸗ lich bewahrt worden, dieses Capital jedoch seit langer Zeit bezahlt, die uͤber selbiges unterm 19. December 1796 von weiland J. W. Helmund, als derzeitigem Befitzer des quaest. Speichers ausgestellte Obligation aber abhanden gekommen waͤre; — zum Behuf der Exgrossation und Deletion beregten Capitals um Nach⸗ gabe eines Mortifications⸗Proclamatis gebeten, diesem Petito auch deferirt worden; als werden von Einem Edlem Vogteilichen Gerichte, Alle und Jede, welche aus dem uͤber obbeschriebenes Capital ausgestellten Schulddocumente irgend eine Ansprache zu formiren gesonnen, desmittelst angewiesen, sich dieserhalb binnen sechs Monaten a dato, spaͤtestens bis zum 5. Sep⸗ tember 1832, bei Einem Edlen Vogteilichen Ge⸗ richt zu melden, und ihre Anspruͤche gehoͤrig zu doen⸗ mentiren, mit der Verwarnung, daß sie widrigenfalls nicht ferner damit gehoͤrt, sondern fuͤr eo ipso praͤclu⸗ dirt erachtet werden sollen, das Schulddocument quaest. mortificirt, und die Exgrossation und Deletion obigen Capitals ohne Weiteres nachgegeben werden wird.
Publicatum Riga Rathhaus, den 5. Maͤrz 1832. I. üLüud. Praet. Imp. Civ. Rig. Secrs.
—
AIEinberenfung Edioht
des Johann Popp.
Von dem Kaiserl. Koͤnigl. Oestreichischen Hoch⸗ und Deutschmeister 4. Linien⸗Infanterie⸗Regiments⸗Ge⸗ richte wird dem angeblich in Koͤnigl. Preuß. Militair⸗ Diensten befindlichen Johann Popp, Bruder des in dem diesseitigen Regimente verstorbenen Regiments⸗ Profoßen Andreas Popp durch gegenwaͤrtiges Edikt be⸗ annt gemacht; es sey demselben uͤber die mit Ein⸗ vernehmung des fuͤr ihn bestellten Curators Herrn Hauptmanns Franz Stadler gepflogene Verlassenschafts⸗ Abhandlung nach dem verstorbenen Andreas Popp zu Folge der hinterlassenen schriftlichen letztwilligen An⸗ ordnung d. d. 17. Juli 1828 ein Erbvermoͤgen von 252 Fl. 1699 Kr. CMze. zugefallen und im vorge⸗ schriebenen Diensteswege an die Kaiserl. Koͤnigl. Hof⸗ kriegsraͤthliche Depositen⸗Administration zur weitern fruchtbringenden Verordnung eingesendet worden. Da jedoch dessen Aufententhalt hier unbekannt ist, so wird uͤber Einschreiten der zu Rottenfels in Bayern wohn⸗ hafren Theresia Straub, geborne Popp, zur Aufrecht⸗ haltung ihrer einstigen Anspruͤche auf diesen Erbtheil aus dem Grunde der etwa eintretenden Verjaͤhrung, Johann Popp oder dessen Erben von dem Anfalle des vorgedachten Verlassenschafts⸗Vermoͤgens mit dem Beysatze verstaͤndiget, daß entweder er oder seine Er⸗ ben binnen 1 Jahre 45 Tagen wegen Ausfolglassung desse ben, sich entweder persoͤnlich, oder durch einen hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigten bei diesem Militair⸗Ge⸗ richte um so gewisser zu melden haben, als nach Ver⸗ lauf jener Frist mit dem obigen Vermoͤgen nach Vor schrift der Gesetze verfahren werden wuͤrde. Staabsstation Udine im Lombard. Venet.
MFFN
Die in dem heute ausgegebenen Blatte des Maga⸗ zins fuͤr die Literatur des Auslandes angezeigten Werke sind bei mir vorraͤthig, oder durch mich in sehr kurzer Zeit und zu billigen Bedingungen zu beziehen.
A. Asher, Neue Friedrichsstraße Nr. 49.
enemn
Bisher erhielt das Publicum in verschiedenen Jour⸗ Wie verloren die Juden das Buͤrgen nalen Mode⸗Carricaturen, erst 3 Wochen nach dem im west⸗ und ostroͤmischen Reiche Erscheinen der Originale; jetzt fuͤgen wir unserem indirecte Beantmortung der Frage: Solln Voleur die Original⸗Kupfer, ohne den Preis zu er⸗ Juden das Buͤrgerrecht erlangen’ge hoͤhen, bei. 1 wortet von Ludwig Schregge. Svo. . Wir erhalten die Kupfer aller 8 Tage von Paris 22 ½ sor. und bieten dieselben zur Erleichterung des Ankaufes 89 1““ fuͤr 1 vwelche die Kupfer nur interressiren, zu 4 gr Verkauf wohlfeiler Buͤche das Exemplar an. 9 1 Vierzehntes Verzeichniß gebundenern Allge m. N. iederlaͤnd. Buchhandl. fuͤr Lesebibliotheken, enthaltend: Romane, N in Leipzig, in Berlin bei A. Asher. sErzaͤhlungen, dramat. Werke, Taschenbuͤcher, n schreibungen ꝛc. ꝛc., welche um beigesetzte billie zu haben sind. Funfzehntes und sechszehntes Verjest gebundener Huͤcher aus allen wissenschaftlichen si wobei sich manche Seltenheiten befinden und ih fuͤr die beigesetzten hoͤchst billigen Preise zu habn Die Verzeichnisse sind à 2 ½ sgr., zum Besten ein armten Familie, durch jede Buchhandlung (in d bei C. F. Kecht, Bruͤderstraße Nr. 24), zu bekhn H. Voglersche Buchhandl. in Pm⸗
Bei Joh. Ambr. Barth in Leipjig ist eiste und in der Stuhrschen Buchhandlung in h Schloßplatz Nr. 2, zu haben:
Orfila und Lesueur, Handhbuch zum Geha bei gerichtlichen Ausgrabungen und Aufte gen inenschlicher Leichname jeden Altersià Luft, aus dem Wasser, den Abtrittgruher Düngerstätten. A. d. Franz. mit Zusäu. von E. W. Güntz. 1r Theil, mit 2 Kupfertak Svo. 2 Thlr. 4 sgr.
Auch unter dem Titel:
Handhuch zum Gebrauche bei gerichtlichen Aum- bungen meuschlicher Leichname jecen dk
Der gaͤnzliche Mangel eines tuͤchtigen Werke
diesen Gegenstand, dann die Namen Orfila
Lesueurs, welche der Ruf in der gerichtliche,
dizin mit allem Rechte hoch stellt, die ungenänie
Mittel, die denselben zur Loͤsung ihrer Aufgabeng
bote standen und endlich die treffliche praktl
Richtung, welche ihre Arbeit genommen, hahen
ser eine außerordentlich guͤnstige Aufnahme berein
lassen fuͤr eine treue Uebersetzung derselben 9
hoffen, zumal diese vielfache Vorzuͤge vor dem d
nal dadurch erhalten hat, daß der Bearbeiter al
reichen Vorrath seiner Studien in Zusaͤtzen un ten alles beigefuͤgt hat, was das Original ihat
sorgfaͤltig genug ausgefuͤhrt zu haben schien, li
an solchen Stellen, wo es wichtige Resultate m
Werken der verdientesten Aerzte Deutschlande
denen die Verfasser nicht hinlaͤnglich bekannt zan
vermissen ließ. Der zweite Band duͤrfte noch inl dieses Jahres die Presse verlassen. Fruͤher erschien vom Herrn Herausgeber
Güntz, Dr. E. W., der Leichnam des Meus in seinen physischen Verwandlungen. n obachtungen und Versuchen dargestellt. 1 1 mit 2 illum, Kupfert. gr. S8vo. 1827. W
Auch unter dem Titel:
Der Leichnem des Neugebornen ins nen physischeu Verwandlungenm obachtungen und Versuchen dargestellt
Bei Joh. Ambr. Barth in Leipzig ist erschienen,
und in allen Buchhandlungen (in Berlin bei Dun⸗
cker und Humblot, Franzöͤsischestraße Nr. 20 a) zu haben:
Flathe, Dr. Ludw., Geschichte Macedoniens und der Reiche, welche von Macedontschen Koͤnigen beherrscht wurden. 1r Thl. Von der Urzeit bis zum Untergange des persisch⸗macedonischen Rei⸗ ches. gr. 8vo. 2 Thlr. 22 ½ sgr.
Dieses Werk ist die Frucht treuer Erforschung der
Quellen und muͤhevollen Saäammelns von Resultaten
aus denselben, die allenthalben durch Stellen der Al⸗
ten belegt sind. Der zweite und letzte Theil wird den Untergang Macedoniens und der von Macedoni⸗ schen Fuͤrsten beherrschten Reiche, nebst ihren innern
Verhaͤltnissen, schildern. Eine ausfuͤhrlichere Anzeige
hieruͤber findet man in den Blaͤrtern fuͤr literar. Un
terhaltung, in der allgemeinen Schulzeitung, so wie in den uͤbrigen gelesensten literar. Journalen.
So eben ist bei mir erschienen und in allen Buch⸗ handlungen (in Berlin bei Duncker und Hum⸗ blot, Franzoͤsischestraße Nr. 20 a) zu erhalten:
Die bezauberte Rose. Ein romantisches Ge⸗ dicht in drei Gesaͤngen von Ernst Schulze. Fuͤnfte Auflage. In drei verschiedenen Ausgaben: “ auf gutem Schreibpapier in 8vo. Geh.
1
18 Nr. 2, mit sieben neuen Stahlstichen (Schulze's Bildniß von Barth, und sechs Darstellungen nach Schumacher’schen Zeichnungen von Wagner). Auf feinem geglaͤtteten Velinpa⸗ pier in 8vo. Cart. 2 Thlr. Nr. 3, mit denselben Stahlstichen. Auf dem feinsten geglaͤtteren Velinpapier in gr. 8vo. Cart. (Pracht⸗Ausgabe.) 2 Thlr. 15 sgr.
Leipzig, im Maͤrz 1832. . .““ F. A. Brockhaus.
Im Verlage der Buch - und Musikhandlung von T. Trautwein in Berlin, Breitestralse No. 8, ist so eben
erschienen:
1111“ komische Oper in einem Akt von E. Devrient. In Musik gesetzt von W. Taubert. Vollständiger Clavierausszug vom Componisten.
INIIII In kurzem werden auch alle Stücke hieraus einzeln zu haben sein; die Ouverture (à 10 sgr.) ist bereits vorräthig.
Pr.
In allen Buchhandlungen (in Berlin hei 6* Brandenburg, Ober⸗Wallstraße Nr. 6), it Sportel⸗T. ustiz⸗Commissarien und Notes den Koͤnigl. Preuß. Staaten
In der Schlesingerschen Buch- und Mõ—usik- handlung in Berlin, unter den Linden No. 34, sind so eben erschienen, und durch alle Buch- und Mu-se, 1 sikhandlungen zu beziehen: fuͤr die J
Meyerbeer, Robert le diahle, Oper in 5 Ac- in nnl ten, übersetzt für alle deutsche Bühuen von Th. 8n alphabetischer Ordnung, und nireg 1 Hell. Klavier-Auszug ohne die Fiuale 52 läàuterungen und Ergaͤnzungen, wie a
1I
Anhange, enthaltend die Sportel⸗Sätze in Cig und fiscalischen Untersuchungs⸗Sachen. 1 Weitart, Perlin 1832. Zvo. sauher gehefun (Diese Sportel⸗Tare ist auch fuͤr Pribath leicht verstaͤndlich eingerichtet.)
Preis 8 Thlr. die Introduction als 22
—6
Bog. stark. Hieraus auch einzeln OQuverture, Pr. 7 ½ sgr., und sämmtliche div. Gesangstücke zu verschiedenen Preisen. Contretänze a. Robert le diable, unter dem
c1““
Unsere Nr 4 vom 15. April erscheint mit
1X.XX“
welche uns vom Journal des Dames und le petit Cour- rier des Dames, von Paris aus gesandt werden.
Unsere Kupfer erscheinen sechs Tage nach ihrem
Erscheinen in Paris.
§ 481 Tit. 9 Thl. I. des Allgemeinen Landrechts dem Fiseus zugesorochen werden wird. 8 sesen, den 9. Marz 1688 1 KRoͤnigl. Preuß. Landgericht.
82 8
Jahrgang.
Der Praͤnumerations⸗Preis des Voleur bleibt 2 Thlr. fuͤr ein Vier ljahr, und 6 Thlr. fuͤr den ganzen
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Titel: Neidhardt neueste Berliner Lieblingstänze 11 Ilen für 2 Viol, 1 Fl., 2 Cl., 2 Hörner u. Bass (2 Trom- So eben ist bei mir erschienen und in Berlu peten, Pauken u. Bass-Posaune ad libit.), kön-Ihandlungen des In - und Auslandes (ian
vranzösischestfabe Duncker und Humblot, Französisch
nen auch 5stimmig ausgeführt werden. 10s Hest, 20 a), zu eéerhalten:
entbält: 6 Contretänze aus Robert le diable, 2
verkstelli
ate Minister am Petersburg.
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2& 4. ü. as.
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8
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FKronit des Tage⸗.
Se. Majestaͤt haben dem Lieutenant Bormann, Seecretair der Militair⸗Studien⸗Kommission, den Rothen Adler⸗Orden nr Klasse zu verleihen geruht.
des Koͤnigs Majestaͤt haben geruht, den Domainen⸗Rent⸗ sier von Blomberg zu Bielefeld zum Domainen⸗Rath, so den Domainen⸗Rentbeamten Falk in Soldau, den Inten⸗ zur Beamten Poplawski zu Gollub, den Domainen⸗Rent⸗ ten Neusaus zu Zinna, und die Domainen⸗Beamten und neral⸗Paͤchter Freyer zu Wittstock, Rabe zu Schneitlingen Braune zu Rottschloß zu Amtsraͤthen zu ernennen.
Bekanmnimachung Ungeachtet der im Porto⸗Tax⸗Regulative vom 18. Dezem⸗ 1824, Abschnitt VI. §. 80 — 89. enthaltenen Vorschriften rdie zweckmaͤßige Verpackung und die dauerhafte Bezeich⸗ ig der mit den Posten zu befoͤrdernden Paͤckereien und Gel⸗ welche Vorschriften duͤrch die Amtsblaͤtter bekannt gemacht tden sind, kommen doch haͤufig Faͤlle vor, in welchen durch sweckmaͤßige Verpackung und mangelhafte Bezeichnung der st⸗Stuͤcke Beschaͤdigungen, Verwechselungen und Verluste heigefuͤhrt werden, die Beschwerden und Entschaͤdigungs-An⸗ che zur Folge haben. eseeirungen werden daher wiederholt in Erin⸗ ig gebracht: 19 mit den Posten zu versendende Pakete, ohne Aus⸗ nahme, muͤssen dem In zalte angemessen und nach Maßgabe der Weite des Transports haltbar verpackt, gehoͤrig ver⸗ schnuͤrt und versiegelt und die Emballage muß gut ver⸗ naͤhet seyn. Dieselben sind mit einigen lesbaren, großen Buchstaben und allenfalls mit einer Nummer, desgleichen mit dem Bestim⸗ mungs⸗Orte, und wenn in diesem keine Post⸗Anstalt befind⸗ lich it, mit dem Namen der naͤchsten Post⸗Anstalt, Geld⸗ Pakete aber außerdem mit der darin enthaltenen Summe, deutlich zu bezeichnen.
Mit Ausnahme der in Wachstuch, besonders wenn sol⸗ ches von schwarzer oder anderer dunkler Farbe ist, verpack⸗ ten Sendungen, ist in der Regel die schwarze Farbe zur Signatur anwendbar, wozu gute schwarze Dinte, oder eine Mischung von Mastix⸗Firniß, Terpentin⸗Oel und Kienruß, oder aber von Kienruß mit Brandtwein aufgeloͤset und mit Kien⸗Oel oder Lackfirniß versetzt, benutzt werden kann. Pakete, deren Emballage aus Wachstuch besteht, muͤssen hingegen auf der Glanzseite mit rother Farbe gezeichnet werden, wozu entweder eine Mischung von Zinnober oder Mennig, Kien⸗Oel und Lackfirniß, oder eine solche von Terpentin⸗Oel, Mastix⸗Firniß und Zinnober, zweckmaͤßig an⸗ swendet werden kann.
Bestehen die Sendungen aus Wild, Fischkoͤrben ꝛc., oder
sindd sie in Matten verpackt, so daß die Signatur nicht un⸗ mittelbar darauf angebracht werden kann, so muß ein hin⸗ keichend großes Stuͤck Holz, Leder oder Leinwand an die Sendung oder an die Haupt⸗Emballage geheftet und zum Anbringen der deutlichen Signatur benutzt werden. Die Befestigung dieser Gegenstaͤnde erfordert aber eine besondere Aufmerksamkeit, damit das Abloͤsen oder Abscheuern unter⸗ weges vermieden wird.
Die Post⸗Anstalten sind wiederholt angewiesen worden, auf egenaue Befolgung dieser Vorschriften bei den zur Post ge⸗ in werdenden Gegenstaͤnden strenge zu halten und nur halt⸗ r und vorschriftsmaͤßig sowohl verpackte als gezeichnete Paͤcke⸗ in i. zur Befoͤrderung anzunehmen. Jeder Absender, wel⸗ wegen Nicht⸗Befolgung der gedachten Vorschriften eine endung zuruͤckgewiesen wird, hat die daraus etwa entstehenden nchtheile sich selbst beizumessen. b
Line Vervollstaͤndigung der Emballage kann, wegen der mit verbundenen Stoͤrung im Geschaͤfts⸗Betriebe, den Post⸗ kamten nicht zugemuthet werden; dagegen werden dieselben in en, wo dem Absender zur Ergaͤnzung der mangelhaften Sig⸗
hsnie Gelegenheis fehlt, diese gegen eine Verguͤtung, welche
ignatur mit schwarzer Farbe
mit rother Farbe auf 1 ½ Sgr.
gen lassen. ¹
Frankfurt am Main, den 7. L“
Der General⸗Postmeister. MNagler. 8
auf 1 Sgr. und fuͤr
e solche festgestellt worden ist,
dag⸗ kommen: Se.
1— Excellenz der Kaiserl. Russische Wirk⸗ eGeheime Rath, außerordentliche Gesandte und hecreäne⸗
hiesigen Hofe, von Ribeaupierre, von
8
—
Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.
Galopp, 1 Walzer und 1 Masurek. Pr. 1 Thlr.] Le Parnasse frangsis du dix-neuvi Lama,Gc 4 8 27 ¼ sgr. vres poétiques d'Alphonse 4¾ de 369 80 Rußland. zt; 3 . 1 G i g 1S „ 8 8 Bach, J. Seb, Chorstimmen zu dessen grosser Casimir Delavigne e Velüopspie. e t. Petersburg, 14. April. Se. Majestaͤt der Kaiser
ger. 27 ¼ Dogen auf feinem 2 Thlr. Huch —,— Diese Ausgabe zeichnet sich durch vonasg Im Verlage von C. W. Froͤhlich und Comp.⸗typographische Schönheit, Correctheit un
in Berlin, (Oberwallstraße Nr. 12 und 13,) ist so eben heit wpaig, iur Marz 1832. erschienen:
Passionsmusik des Evang. Maith, 8 Stimmen à 17 ⅞ sgr., zusammen 4 Thlr. 20 sgr.
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d wodurch b h er ihren Ge ern su
ski I. arschau
n dem
nrseifer in ergbischof Ambrosius von Nischegorod fuͤr seinen
ngns ewahrung der Interessen der orthodoxen Kirche in Er b 8 in beihaftung der Ruhe und Ordnung waͤhrend der Unru⸗ 6 Peer geislichen Verwaltung anvertrauten Gegenden, fuͤr desse „Orden 2ter Klasse und dem Beamten Fo⸗ s Wäö“ waͤhrend seines Aufenthalts in Haenn ar bie Sorgfalt, die er der moralischen Bildung Aufsicht anvertrauten dortigen Kantonnisten gewidmet, hohe Begriffe von Pflicht⸗ freizungen der Insurgenten
seiner
daß sie trotz allen Au
Wuͤnsche der Gnade des Monarchen 3
fest bei ihren Grundsaͤtzen beharrten, den St. Stanislaus⸗Or⸗ den 2ter Klasse verliehen.
Der General⸗Major Simischin ist zum Commandeur der 3ten Brigade der 8ten Infanterie⸗Division, der Fluͤgel⸗Adjutant Sr. Majestaͤt, Graf Oppermann, zum Commandeur der 1sten Brigade der 5ten Infanterie⸗Division und der General⸗ Major Parfatzki zum Commandeur der 2ten Brigade der 1sten Divi⸗ sion Lanciers ernannt worden. b
Auf dem unweit Duͤnamuͤnde besindlichen Dsirna⸗See, der durch die Aa mit dem Meere in Verbindung steht, hat man in vergangenem Monat eine merkwuͤrdige Natur⸗Erscheinung beobachtet. Auf der oͤstlichen Seite dieses Sees ist der Fisch⸗ fang sehr ergiebig, und noch am 13. Maͤrz war die Eisdecke daselbst 12 Fuß dick. Am folgenden Tage aber war ein Bauer mit seinem Pferd dort eingebrochen und hatte sich mit Muͤhe gerettet. Mehrere Personen begaben sich nun am 15ten nach dem See und fanden eine Strecke von 5 bis 6 Faden Laͤnge und 4 bis 5 Fuß Breite offenes Wasser. Man naͤherte sich der offenen Stelle so weit als moͤglich und sah, daß das Eis bis dicht hinan seine ganze Dicke beibehalten hatte, an dem Wasser aber wie abgeschnitten schien. Der Wind wehte aus Osten, und obgleich kein Wind Einfluß auf den See hat, weil er rings von hohen Bergen und Baͤumen umgeben ist, so ging dieser
Strich Wasser doch auch von Osten nach Westen, und das Wasser darin war so warm, als ob es die Nacht uͤber in
einem geheizten Zimmer gestanden haͤtte. Plo6ͤtzlich fuͤhlten die auf dem Eis stehenden Personen ein Schaukeln, und unmittel⸗ bar darauf vernahmen sie saͤmmtlich ein dem Gewitter aͤhnliches Geraͤusch unter dem Eise. Das Wasser in der offenen Stelle schlug keine Wellen, sondern rollte schaͤumend von Osten nach Westen, und der Strich Wassers wurde in derselben Richtung um wenigstens 25 Faden laͤnger. Dieser Strich zog sich durch einen Weg, uͤber den man noch vor wenigen Stunden mit einer sehr schweren Last gefahren war. Alles dieses geschah innerhalb 2 Minuten, und sobald das Getoͤse nachgelassen hatte, ward auch das Wasser wieder ruhig; das Eis aber hatte noch am 25. Maͤrz eine wellenfoͤrmige Gestalt. Im Wasser sieht man nirgends Eisstuͤckchen, und es hat wieder seine gewoͤhnliche Temperatur. In der Naͤhe jener Stelle aber hat man diesmal auch nicht einen einzigen Fisch gefangen, waͤhrend man im West des Sees einen aͤußerst reichen Zug that.
Aus Helsingfors vom 26. Marz wird gemeldet: „Der eingetretene Wind hat den Hafen zum Theil von Eis befreit, so daß die Fregatte „Juno“, die seit einiger Zeit vor Swea⸗ borg segelfertig lag, vor einigen Tagen die Anker lichten und nach Reval absegeln konnte, um gemeinschaftlich mit den dort dazu bestimmten Fregatten das Garde⸗Bataillon der Finnischen Scharfschuͤtzen abzuholen.“ Privatbriefe aus Reval von dem⸗ selben Tage melden die Ankunft der Fregatte daselbst.
Nachrichten aus Odessa zufolge, ist der dortige Hafen am 24. Maͤrz gaͤnzlich vom Eise befreit worden, und sind bis zum vesen v. M. schon 15 Schiffe von Konstantinopel dort an⸗ gelangt. 8
PaSleh
Warschau, 18. April. Der Militair⸗Gouverneur der Hauptstadt, Graf v. Witt, hat bekannt machen lassen, daß alle namentlich an ihn oder an seine Kanzelei adressirte Briefe und Geldsendungen frankirt werden muͤssen, widrigenfalls sie nicht angenommen werden.
Eine Deputation von zwanzig angesehenen Gutsbesitzern wird sich unverzuͤglich nach St. Petersburg begeben, um Sr. K. K. Majestaͤt den Dank der Nation fuͤr das 9 verliehene organische Statut darzulegen und einige auf Lokal⸗Beduͤrfniß gegruͤndete u empfehlen.
Der Vice⸗Praͤsident von Warschau hat ein Verbot gegen das Tabackrauchen auf den Straßen erlassen.
Nachrichten aus Krakau zufolge, erwartet man dort das Ein⸗ treffen der irdischen Ueberreste des Grafen Arthur Potozki
Frankreich.
aris, ria und die Herzogin von Braganza statteten vorgestern der Koͤniglichen Familie einen Besuch ab.
Die Koͤnigin hat bereits zum dritten Male dem Leihhause Summen zur Ausloͤsung von Kleidungsstuͤcken und Waͤsche, die von den Armen in der Anstalt versetzt waren, angewiesen.
Die hiesigen oͤffentlichen Blaͤtter melden heute die Annahme der Englischen Reform-⸗Bill bei der zweiten Lesung mit einer Majoritaͤt von 9 Stimmen. Der Constitutionnel ist der Meinung, daß Lord Grey sich nichtsdestoweniger zu einer Pairs⸗ Creation werde entschließen muͤssen, um die Bill durch den Aus⸗ schuß zu bringen, da eine Masse von Pairs, und namentlich die Partei Harrowby, uͤberzeugt von der Nothwendigkeit irgend einer Reform, sich fuͤr die gewaung des Prinzips durch die moͤg⸗ lichste Beschraͤnkung der Bill zu entschaͤdigen suchen werde.
Den Angaben des Moniteur zufolge, ist die Zahl der Todesfaͤlle fortwaͤhrend im Abnehmen; am 13ten starben naͤm— lich in den Lazarethen und den anderen oͤffentlichen An⸗ stalten 313, am 14ten 309 und gestern nur 214. Die Zahl der neuen Erkrankungen scheint dieselbe zu bleiben, wie an den letzten Tagen. Der Moniteur zeigt an, daß er wegen der gro⸗ ßen Schwierigkeiten, welche die taͤgliche und genaue Angabe der Erkrankten bei der Zunahme der Erkrankungen in den Privat⸗ haͤusern finde, aufhoͤren werde, Listen daruͤber zu geben. Eine Menge von Krankheiten oder auch bloßen Unpaͤßlichkeiten, bei welchen sich anfangs einige Cholera⸗Symptome zeigten, wuͤrden sofort als Cholerafaͤlle angemeldet, so daß man bei der Mitthei⸗ lung derselben Gefahr laufe, die Zahl zu groß anzugeben. Eine zweite Schwierigkeit entstehe daraus, daß viele Aerzte, um ihre Sorgfalt ungetheilt ihren Patienten widmen zu koͤnnen, die Li⸗ sten der in den Privat⸗Wohnungen Erkrankten nicht mehr einsendeten. Auch seyen wahrscheinlich in den von den Mairieen gefuͤhrten Todtenlisten einige Irrthuͤmer vorgefal⸗
16. April. IJ. MM. die Koͤnigin Donna Ma⸗
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len, und das Leichen⸗Kommissariat sey bei der Ausdeh⸗ nung, die es seiner Verwaltung gegeben, nicht im Stande gewesen, die Todtenlisten so puͤnktlich wie sonst an die Praͤfektur einzusenden. Die Regierung habe daher den Requetenmeister, Hrn. Taboureau, beauftragt, die Listen der Mairieen nach denen des Leichen⸗Kommissariats zu revidiren und die richtigen Zahlen festzustellen; seine Arbeit, welche saͤmmtliche Todesfaͤlle seit dem Ausbruche der Cholera nach den einzelnen Tagen umfassen werde, solle demnaͤchst im Moniteur bekannt gemacht werden.
Der Temps bemerkt in Bezug auf diese Erklaͤrung des Moniteurs, er koͤnne sich die Ursachen der Irrthuͤmer, die sich in die Zahlen⸗Angaben eingeschlichen, nicht fuͤglich erklaͤren; in⸗ dessen leide es keinen Zweifel, daß seit dem Ausbruche der Cho⸗ lera die Sterblichkeit in der Hauptstadt bei weitem groͤßer ge⸗ wesen sey, als sich solches aus jenen Angaben schließen lasse; man muͤsse jetzt, um sich ein richtiges Urtheil zu bilden, warten, bis der Moniteur sein Versprechen wegen einer baldigen Mit⸗ theilung der Gesammtzahl der Verstorbenen loͤsen werde; mittler⸗ weile hause die Krankheit noch am verheerendsten in dem 8ten und 9ten Bezirke, am wenigsten im 3ten. — Das Journal du Commerce bemerkt, daß das Verheimlichen der Erkrankungs⸗ und Sterbefaͤlle eine eben so nutzlose, als in mancherlei Hlnsicht nachtheilige Maßregel sey.
Die durch die Cholera verwaisten unmuͤndigen Kinder sollen in den Armen⸗Anstalten untergebracht werden. Auf den Vor⸗ schlag des Justiz⸗Ministers hat der Koͤnig 129 in den hiesigen Gefaͤngnissen befindliche Individuen, die nur zu zuchtpolizeilichen Strafen GC“ waren, begnadigt. Se. Magfestaͤt haben statt der zuerst angekuͤndigten 1000 Matratzen deren 1230 fuͤr die armen Cholera⸗Kranken an den Praͤfekten gesandt. Außer den in den ordentlichen Lazarethen befindlichen Kran-⸗ kenbetten sind in den interimistischen Cholera⸗Lazarethen 1430 Betten in Bereitschaft gesetzt. Das Journal des Débats bemerkt, man habe beobachtet, daß die Personen, welche Fonta⸗ nellen truͤgen oder an alten Wunden litten, von der Cholera be⸗ freit blieben. Die Lancette, ein medizinisches Journal, erzaͤhlt, daß vor zwei Monaten unter den Kuͤhen eines Milchhaͤndlers von Batignolles, in der Naͤhe von Paris, sich eine Cholera aͤhnliche Seuche gezeigt habe. Die Ohren und Hoͤrner der Thiere waren kalt, das Haar struppicht, der Unterleib zuckte beim Beruͤhren schmerzhaft, haͤufige Erbrechungen und Aus⸗ leerungen waren von schwerem Athem begleitet. Dieselben Symptome zeigten sich auch noch in einer anderen Meierei von 60 Kuͤhen starben 40. Aehnliche Zeichen wurden an kran⸗ ken Huͤhnern und Puten bemerkt. — In den Departements der Seine und Oise, der Seine und Marne, der Oise, der Aisne, der Nieder⸗Seine, der Marne, der Aube, des Loir und Cher, der oberen Marne und des Nordens greift die Cholera langsam um sich; uͤberall wird bemerkt, daß die an der Seine liegenden Ortschaften zuerst davon befallen werden. In Ver sachns sind bis zum 13ten d. 360 Personen erkrankt und 160 gestorben.
Der bekannte Buchhaͤndler, Here Lenormant der Vater die Graͤfin von Champlatreux, Tochter des Grafen Molé, die Graͤfin von Chabrol⸗Chaméane, der ehemalige General⸗Advo⸗ kat Herr Cahier und drei hoͤhere Beamten des Kriegs⸗Mini steriums sind an der Cholera gestorben.
Alle hiesige Blaͤtter hatten gemeldet, der General und Er 3 Pair, Hr. v. Coötlosquet, sey an der Cholera gestorben; dieser 82 nunmehr an, daß er eben so wenig gestorben, als jemal 8 Pair gewesen sey.
Der Secretair der hiesigen Sanitaͤts⸗Kommission, Hr. vo Fontenelle, hat auf der Sternwarte, dem Montmartre und an achtzehn anderen Punkten der Hauptstadt Luft einfangen lassen und bei einer mit der groͤßten Sorgfalt angestellten Analyse die⸗ ser verschiedenen Luftarten durchaus keinen der Beschaffenheit der reinen Luft fremdartigen Stoff gefunden. 1G
Von den 459,753 Fr., die bis zum 12ten d. M. als Ertra der Subseription fuͤr die Armen eingegangen waren, sind bereit 244,000 Fr. unter die zwoͤlf Bezirke vertheilt und zum Ankau von Lebensmitteln, Kleidern, Betten und Holz verwandt wor den. — Der hiesige philanthropische Verein hat in seiner Sitzung vom 13ten d. M. beschlossen, 150,000 Portionen Fleischbruͤh den Armen⸗Bureaus, den katholischen und protestantischen Pfar rern, so wie den Rabbinern zur Vertheilung unter die Armen zustellen zu lassen.
Die Zahl der auf der hiesigen Post ankommenden Briefe die sich im Durchschnitt auf 16 bis 18,000 taͤglich belief, ist sei dem Ausbruche der Cholera auf 35 bis 38,000 gestiegen. Auch die Zahl der von hier abgehenden Briefe hat sich vermehrt. — Au den Koͤnigl. und den Laffitteschen Messagerieen reisen seit dem Ausbruch der Cholera taͤglich uͤber 700 Personen von hier ab, waͤhrend nur 300 ankommen.
Der Barou Degerando, Hr. Dupin d. Alt. und der Ba⸗ ron Delessert sind vom Koͤnige zu Mitgliedern des General⸗Con⸗ seils der Armen⸗Anstalten ernannt worden.
Der Secretair des verstorbenen Vicomte von Martignae, Herr Barateau, zeigt im Moniteur an, daß der Vicomte nur den ersten Band seines angekuͤndigten Werkes: „Historischer Versuch uͤber die Spanische Revolution und die Intervention von 1823“ beendigt habe, der die Geschichte der Spanischen Revolution bis zum Kongreß von Verona enthalte und gegen Ende dieses Monats erscheinen werde. 8
Der Redakteur des Globe, Herr Michel Chevalier, zeigt an, daß dieses Blatt bald aufhoͤren werde zu erscheinen, und daß zuvor nur noch die politischen Hauptfragen darin eroͤrtert werden sollten. Das hiesige Tribunal erster Instanz hat in dem Prozesse des Chefs der Sekte der St. Simonianer, Hrn. Enfantin, ge⸗ gen Hrn. Olinde Rodrigues entschieden, daß das zwischen beiden Parteien bestandene Verhaͤltniß in Bezug auf Eigenthum als eine fuͤr unbestimmte Zeit geschlossene buͤrgerliche Socieraͤt zu betrachten, daß demnach jetzt nach der zwischen ihnen ausgebroche⸗ nen Zwistigkeit die Gesellschaft als geschlossen und in Gegenwars