1832 / 161 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

11191““

Nicht-Amtliche Cours-Notizen. Berlin, 8. Juni. (Ende der Börse.)

HOest. 5 % Met. 91 ¼,, 42 40. 80 ¼ B.-Aelien 796. Russ. Evgl. 1003. do. Holl. (1831) 91 ½¾. Poln. Pfbr. 83. do. Part. 55. Dän. Eng 2 Nied. wirkl. Sch. 42⁄. do. 6 8 Anl. 95 ½. Næap. Engl. 83 ⅞⅜. do. Falc. 75 ½.

88s8

Koͤnigliche Schauspiele. Sonnabend, 9. 89 Im Schauspielhause: Der arme Poet, Schauspiel in 1 Akt. Hierauf: Die Entfuͤhrung, Lustspiel in 3 Abtheilungen.

Sonntag, 10. Juni. Im Opernhause: Der Templer und

die Juͤdin, Oper in 3 Abtheilungen; Musik von Marschner. (Mad. Pirscher, bisheriges Mitglied des Koͤnigl. Theaters zu Leipzig: Rebekka, als erste Gastrolle. Hr. Riese: den Ordens⸗ neister, als Gastrolle. Hr. Hammermeister, als neu engagirtes Mittglied der Koͤnigl. Oper: den Templer. Dlle. Amiot, erste

Taͤnzerin des Herzogl. Hof⸗Theaters zu Braunschweig, wird hierin ein Pas de deux mit Hrn. Stullmuͤller tanzen.) Im Schauspielhause: 1) Le vieux mari. vaudeville en 2 actes. 2) Le bouffon du Prince, vaudeville comique en 2 acles. b In Charlottenburg. Zum erstenmale: Der alte Prognosti⸗ ker, Posse m 1 Akt. Hierauf: Er mengt sich in Alles, Lustspiel

in 5 Abtheilungen.

Koͤnigstaͤdtisches Theater. Sonnabend, 9. Juni. Schneider Fips, oder: Die gefaͤhr⸗ liche Nachbarschaft, Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. Hierauf: Der Jurist und der Bauer, Lustspiel in 2 Akten, von Rauten⸗ strauch. Zum Beschluß: Sieben Maͤdchen in Uniform, Vaude⸗ bille-Posse in 1 Akt, von L. Angely. (Hr. Seebach, vom Stadt⸗ . Theater zu Riga, im ersten Stuͤcke: den Schneider Fips, im letz⸗ ten: den Briquet, als Gastrolle.)

Neueste Nachrichten.

Paris, 2. Juni. Vorgestern fruͤh wurden in Compiègne vor dem Koͤnige Leopold einige Manoͤver der dort garnisoni⸗ renden Truppen unter dem Kommando des Herzogs von Ne⸗ mours ausgefuͤhrt. Eine zweite Spazierfahrt der Allerhoͤchsten Herrschaften im Compiègner Walde mußte, des schlechten Wetters wegen, aufgegeben werden. Den Rest des Tages fuͤllten daher Audienzen, die der erlauchte Gast den Behoͤrden der Stadt und der umliegenden Gegend bewilligte. Gestern Mittag um 12 ½ Uhr ist Koͤnig Leopold nach Bruͤssel zuruͤckge⸗ reist. Gegen 2 Uhr trat auch der Koͤnig der Franzosen seine Ruͤckkehr nach Saint⸗Cloud an, wo Se. Majestaͤt gestern Abend um 6 Uhr wohlbehalten wieder eingetroffen sind. 1

Der heutige Moniteur enthaͤlt einen Bericht des Mini⸗ sters des Innern an den Koͤnig und in Folge dessen eine von gestern datirte Koͤnigl. Verordnung, wodurch die drei Bezirke Laval, Chaͤteaugontier und Vitré, zur schleunigeren Daͤmpfumg der Unruhen, in Belagerungs⸗Zustand erklaͤrt werden. (Den Be⸗

648

Gestern fruͤh begab sich ein Friedensrichter mit Verhaftsbe⸗ fehlen nach Saint⸗Cloud, um die dortige Umgegend, wo es viele Anhaͤnger der vorigen Dynastie geben soll, zu durchspaͤhen. In der Naͤhe der Hauptstadt sind mehrere Arbeiter in den Stein⸗ bruͤchen zur gefaͤnglichen Haft gebracht worden. Hier ist die Polizei bestaͤndig auf den Beinen. Gestern Mittag WEö der Boͤrse einige Agenten der Karlisten sestgenommen. Man versichert, daß, in Uebereinstimmung mit den Unruhen im Westen, am 30. v. M. in der Hauptstadt ebenfalls ein allgemeiner Auf⸗ stand habe stattfinden sollen. An diesem Tage, so sagt man, soll⸗ ten die Aufruͤhrer, verstaͤrkt durch eine Menge bestochener brod⸗ loser Arbeiter, vom Palais⸗Royal nach den Tuilerieen ziehen, und, um dem Komplotte eine volksthuͤmliche Farbe zu geben, sollte dem Rebellenhaufen eine dreifarbige Fahne mit einem Adler auf dem Knopfe vorangetragen werden; ECinige soll⸗ ten die Republik, Andere Napoleon H. proklamiren, und die hieraus entstehende unvermeidliche Anarchie wollten die Kar⸗ listen zur Erreichung ihres Zweckes, der Wiederherstellung der Legitimitaͤt, benutzen. Man will mit Bestimmtheit wissen, daß eine große Menge junger Leute, namentlich von der Rechts⸗ und der medizinischen Schule, verleitet durch das Wort Republik, bereits fuͤr das Unternehmen gewonnen gewesen seyen. Auch in der Umgegend der Hauptstadt sollten um dieselbe Zeit Unruhen ausbrechen. Eine gewisse Anzahl von Individuen, die sich Bri⸗ gadiers nannten, hatten den Auftrag, fuͤr einen taͤglichen Sold 20 Leute aus den niederen Klassen zur Foͤrderung ihrer Zwecke zu benutzen. Von einigen dieser Leute, die keine prompte Zah⸗ lung erhalten hatten, soll das Komplott verrathen worden seyn. Vorgestern wurden einige 60 Individuen, die man fuͤr Briga⸗ diers hielt, gefaͤnglich eingezogen; man fand bei ihnen Patronen in großer Menge und Medaillen mit dem Bildnisse des Herzogs von Bordeaux; es waren fast lauter Schweizer und ehemalige Gardisten. Auch im Weichbilde der Hauptstadt haben wichtige Verhaftungen stattgefunden. Im Ganzen genommen sollen seit gestern uͤber 150 Verhaftsbefehle ausgefertigt worden seyn. Unter den Verdaͤchtigen nennt man auch den Herzog v. Fitz⸗James und die HH. Berryer und v. Conny, bei denen Haussuchungen angestellt worden sind. Schon seit einem Monat finden zahlreiche Versuche statt, die Militairs der Garnison von Paris und von Versailles zur Desertion zu verleiten. Der Kriegs⸗Minister soll Befehl ertheilt haben, in allen Kasernen Nachsuchungen anzustellen und jeden Militair, bei dem sich irgend verdaͤchtige Papiere vorfaͤn⸗ den, ins Gefaͤngniß zu werfen. Noch vorgestern wurde auf dem Invaliden⸗Platze ein Falschwerber in dem Augenblicke verhaftet, wo er einem ausgedienten Unteroffizier einzureden suchte, daß es mit der Regierung Ludwig Philipps aus sey, und daß in den westlichen Provinzen alles Militair zu der Koͤniglichen Armee uͤbertrete. Die Garnison ist angewiesen, ihre Kasernen nicht verlassen. 8 verlssan. Gesellschaft der Volksfreunde gestern Abend eine Sitzung in ihrem gewoͤhnlichen Lokale halten wollte, fanden die einzeln eintreffenden Mitglieder an die Thuͤr des Saales die Sie⸗ gel angelegt. Letztere wurden darauf abgerissen und die Thuͤr ward erbrochen. Einem bald darauf erscheinenden Polizei⸗Com⸗ missair wurde auf seine Frage, wer sich der 8 Berletzung der Sie⸗ gel schuldig gemacht habe, die Antwort zu Theil, daß jedes Mit⸗ glied der Gesellschaft ohne Unterschied die Verantwortlichkeit da⸗

fuͤr uͤbernehme. Hieruͤber kam es zu Thaͤtlichkeiten, die

nachdem der Polizei⸗Beamte und einige Stadt⸗Sergeanten g

lich gemißhandelt worden, damit endigten, daß 31 der Ruhestz

auf die Polizei⸗Praͤfektur gefuͤhrt und dem Koͤnigl. Prokur wi wurden.

hfe en. Lamarque ist in der verflossenen Nacht e

selbst mit Tode abgegangen. Hamn

2.

In Vitré ist der Adjutant des

Koͤnigs, Herr von Bertze und in Guingamp Hr. Launay⸗le⸗Prévoͤst zum Deputirten vaͤhlt worden.

dem Denkmale fuͤr Hrn. C. Pörier waren bis gef in der Expedition des Journal des Débats 30,388 Fr. und; Hrn. Franz Dölessert 4508 Fr. eingegangen. In Havre 1015 Fr. und in Sémur 297 Fr. gesammelt worden.

Gestern war der Tag, an welchem das neue Strafgesetzz wie solches durch das Gesetz vom 28. April gemildert won festgesetztermaßen zum erstenmale in Anwendung kommen si Der Praͤsident des Assisenhofes, Herr Hardouin, nahm hitn Veranlassung, vor der Eroͤffnung der Session an die ver— melten Geschwornen eine Anrede zu halten, worin er ihnen; einandersetzte, wie die Nothwendigkeit einer Reform des Kn. nalrechts schon laͤngst von allen aufgeklaͤrten Maͤnnern anerkn wie aber diese Reform durch politische und anderweitige gende Gesetze immer wieder verdraͤngt worden sey, bis es lich der Regierung gelungen, diesem lange gefuͤhlten Beduͤrfe durch ein Gesetz abzuhelfen, zu dessen Vollziehung nunmehr Geschwornen der Hauptstadt zum erstenmale die Haͤnde ij sollten. Nachdem der Redner hierauf die Versammlung mie wesentlichsten in dem Strafgesetzbuche vorgenommenen ön rungen bekannt gemacht hatte, beschaͤftigte der Ge richtchef mit zwei unerheblichen Prozessen wegen Diebstahls.

Das hiesige Hotel des Herzogs von Blacas sollte bine kurzem meistbietend verkauft werden. Vor einigen Tagen isi dessen von dem Herzoge der Befehl eingegangen, den Vii noch auszusetzen.

88* belöteie: sich hier aufs neue das Geruͤcht, daß ln handlungen Behufs der Ruͤckgabe Algiers an die Pfom⸗ pflogen wuͤrden. .“ 1b

Von vorgestern auf gestern sind hier nur noch 9 Peng an der Cholera gestorben. Es wurden 24 neu Erkrankte; lazarethe aufgenommen.

Tch icge ana schloß 5proc. Rente pr. compt. 97. 60. fin

97. 70. prse. Hr. comgt. 70. 43. un cour. 70. 55. 39 Neap. pr. compt. 82. 35. fin cour. 80. 30. (Coupon doétha also GI 82. 80.) 5proc. Span. Rente perp. 58 ½. zm Belg. Anl. 76 ½. 8 Frankfurn a. M., 5. Juni. Oesterr. 5proc. Metall. 8 89. 4Aproc. 78 ⅛. 78 ½. 2 ½roc. 46. 45 ¾. 1 proc. 20 ³*⁷. 20 16. Sg Actien 1392. 1390. Part.⸗Obl. 124 ½. 124 ½. Loose zu 10 178. G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 82 ½. 82 ½. Poln. Loose 55z 8

*

Redacteur John. Mitredacteur Cottel. SGSeedruckt bei A. W. Hann

1

richt des Ministers werden wir morgen mittheilen.)

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1“ besg.

Domainen⸗-⸗Veraͤußerung. Laut Bekanntmachung der Koͤnigl. Regierung zu pclszm ef Ertrablatt jum 20. Stuͤck des Potsdamer Amtsblatt) sollen, in Folge der Aufloͤsung der Gene⸗ ralpacht des Auts und der Dismembration des Vor⸗ werks Havelberg von Trinitatis d. J. 1) das Vor⸗ werk Woͤplitz nach einem neuen Arondisse⸗ ment in Hene unns des Ackers, der Wiesen und Weiden, 2) mehrere Wiesen und Rohr⸗ varzellen, 3) zwei Gebaͤude, im Wege des oͤf⸗ fentlichen Ausgebots veraͤußert werden: ) das Vor⸗ werk Woͤplitz bildet eine zusammenhaͤngende 8 binnen Kurzem ganz servitutfrei werdende Fläche von 4325 Morgen 131 IRuthen mit guten Wirthschaftsgebaͤu⸗ den, einem neuen massiven Wohnhause und den Ge⸗ baͤuden des bisherigen Unterfoͤrser⸗Etablissements. Die Kaufbedingungen und Kaufgelder dafür unterlie⸗ gen der Feststellung des Koͤnigl. Finanz⸗Ministeriums, und werden vorlaͤufig fuͤr das ganze Vorwerk incl. der kleinen Jagd, neben der Uebernahme der Ver⸗ pflichtung zur Entrichtung der Grundsteuer, 20 Thlr... Patronatekanon und 300 Thlr. Rente an die Geistli⸗ 14 chen und Schullehrer zu Dom Havelberg, auf 29,093 Thlr. 19 sgr. 9 pf. festgesetzt, welche in 4 Jahresraten zu zahlen sind. b) Die Parzellen vom Vorwerk Haͤ⸗ velbera bestehen in 28 Wiesenparzellen von ͤberhaupt 322 Morgen 154 Ruthen und einer Parzelle vonz 84 Morgen 168 Ruthen Wiesen und circa 60 Morgen gutb-standene Rohrteiche. Diese Parzellen, von wel⸗ chen der diesjäͤhrige Einschnitt schon dem Kaͤufer zu gute kommt, werden mit und ohne Vorbehalt eines Domainenzinses ausgeboten und ist das Kaufgeld fuͤr selbige gleichfalls in 4 Jahresraten zu zahlen. Im ersten Falle betraͤgt das vorlaͤufige Minimum, exel. der Grundsteuer, 485 Thlr. Domainenzins und 9695 Thlr 28 sar. 4 pf. Kaufgeld, beim Reinerkauf dage⸗ gen 18,425 Thlr. 28 sgr. 4 pf. Kaufgeld. c) Die Ge⸗ baͤude werden zum Abbruch verkauft und zwar die Materialien von dem auf dem Amtshofe stehenden neuen Vieh⸗ und Getreidehause, welche auf 1865 Thlr. 21 sgar., und von dem auf dem Dom stedenden soge⸗ nannten Kuͤsterhause, welche auf 244 Thlr. 12 sgr. 6 pf abgeschaͤtzt sind. Außerdem werden gleichzeitig noch 7 Wiesenparzellen von uͤberhaupt 174 Morgen 94 Ruthen mit 383 Thlr. 26 sgr. 8 ‧f. Ertrag zur Ver⸗ pachtung auf ein bis drei Jahre ausgeboten. Dir Kaufbedingungen und speciellen Veräaußerungsplaͤne koͤnnen in der Registratur der obengenannten Regie⸗ rung und beim Rent⸗Amte zu Havelberg eingesehen werden, und ist der Licitations⸗Termin auf den 13. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, im Rent⸗Amfs⸗Locale zu Havelberg, vor dem Regie⸗ rungs⸗Rath Kienitz, anberaumt worden.

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Bekanntmachungen.

b . 1 ist hierselbst am 1. Juni c. der Buͤrger un 9... Johann Heinrich George Kirschner verstorben. Auf den Antrag seiner Witiwe werden die etwanigen unbekannten Erben, namentlich aber, 1111“

[I 9709984 5 —86

Allgemeiner A.

. ine Schwestertochter des Verstorbenen, die sich in Luͤ⸗ sol, deren Namen und naͤhere Ver⸗ haͤltnisse nicht haben ermittelt werden koͤnnen, hier durch aufgefordert, sich vor, oder spaͤtestens in dem⸗ auf den 8. September, a. Vormittags um 11 Uhr⸗ vor dem Herrn Assessor Ballhorn im hiesigen Stadt⸗ gericht angesetzten Termine persoͤnlich, oder durch ge⸗ hoͤrig legitimirte Bevollmaͤchtigte, zu erscheinen, und ihre etwanigen Erbanspruͤche an den Nachlaß des Ver⸗ sorbenen auszuweisen, widrigenfalls dessen Wittwe fuͤr den rechtmaͤßigen Erben angenommen, ihr, als solchen, der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt, und de nach erfolgter Praͤclusion sich etwa erst meldende nc⸗ here oder gleich nahe Erbe, alle ihre Handlungen und Dispositionen anzuerkennen, und zu üͤbernehmen schul⸗ dig, von ihr weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu sordern 7 sond sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erb⸗ schaft vorhanden waͤre, zu begnuͤgen verbunden sein soll. Aneclam, den 13. December 1831.

Koͤnigl. Preuß.

Edietal⸗Citation. Der vor circa 17. Jahren zum Militair⸗Dienste nach Graudenz einberufene von seiner Ehefrau Bri⸗ gidda geb. Labicka aus dem Dorfe Siemkowo bei Schwetz in Westpreußen damals entwichene Knecht Maeieg Sztefanski wird auf den Antrag derselben hiermit vor⸗ geladen und aufgefordert sich spaͤtestens in termiao den 8. September a. c. Vormittags 10 Uhr, in unserer Gerichtsstube hierselbst zu gestellen oden von seinem Aufenthalt Nachricht zu geben, widrigen⸗ falls er fuͤr kodt erklaͤrt, und seiner Ehefrau die ander weitige Verheirathung verstattet werden wird. Schwetz, den 27. Mai 1832. Adelig Westpreußisches Kreisgericht.

Bekanntmachung. Die Bauern zu Nieder⸗Wolmsdorff, Bolkenhainer Kreises, haben ihre Spann- und Handdienste, so wiec die Natural⸗ und Silberzinsen, endlich die Schaafhu⸗ tungs⸗Berechtigung der Gutsherrschaft auf ihren Grund⸗ stuͤcken gegen ein Capital von

9972 Thlr. 8 sgr. 6 pf. abgeloͤst. Wenn nun nach Ausweis des Hypotheken⸗ Scheins sub. Rubr. III. No. 5 des Hypotheken⸗Buches auf dem Gute 8800 Thlr. von Schliebitzische Fidei⸗ kommiß⸗Gelder haften, welche seit dem 21. Muͤrz 4759 auf dem Gute Stephaunsdorff im Neumarktschen Kreise gehaftet haben, und welche seit dem 29. Mai 1775 auf die Guͤter Ober⸗ und Nieder⸗Kauder, Preilsdorff und Nieder⸗Wolmsdorff uͤbertragen worden, die zu diesem Fideikommiß⸗Capital Berechtigten aber nicht bekannt, und nicht zu ermitteln gewesen sind, so wird die ge⸗ dachte Abloͤsung hiermit oͤffentlich und mit Hinwei⸗ sung auf die gesetzlichen Vorschriften im § 39 der Ab⸗ loͤsungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 und §§ 460 465 Titel 20 Theil 1 des Allgemeinen Landrechts bekannt gemacht, und es werden diesenigen, welche zu jenem

rechtig

zeiger fuͤr

melden. 1“ Breslau, den 25. April 1832.

rung

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1 lalz mer verpachtet werden. berechtigt, sondern

. 630, 2 Ct. Stadtgericht.

Koͤnigl. General⸗Kommission zur Reguli⸗— der gutsherrlichen und baͤuerlichen Verhaͤltnisse von Schlesien.

erpachtung des schoͤnen, an boͤffentlichen Landstraßen gelegenen Herrmannsbades bei Laussigk ohnweit Colditz im Koͤnig⸗ reiche Sachsen. Verhaͤltnisse halber soll die Gastwirthschaft des sehr besuchten Herrmannsbades sofort an einen braven, soliden, thaͤtigen Mann um ein ganz geringes Pacht⸗ geld von 100 Thlr. fuͤr diesen oder mehrere Som⸗

Naͤhere Auskunft giebt der Besitzer selbst in Laus⸗ sigk und dessen Bevollmaͤchtigter Herr Finanz⸗Kom missair Adv. Jacobi in Leipzig, neuen Neumarkt Nu

die Preußischen Staaten.

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Haller, biblioth. med. pract. 4 Vol. 410. R. 1776 88. 4 Thlr. Schwarze, pharmacol. Tabellen. complet.

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in Caën der hiesige Platz⸗Commandant, Herr Chatry⸗Lafeg,

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Morgen wird kein Blatt der Staats⸗

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Sonnabend den gten Juni Abends

he Rachrichten. Kronik des T . Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Ober⸗

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Regierungsrat Posen in den Adelstand zu Penas⸗

ruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Koͤniglich Bayerschen cheimen Hofrath und Professor der Naturgeschichte, 8* 178 Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Obersteiger Heym zu skel, bei Tarnowitz, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen

siht. Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor in Wulffen zum Rath bei dem Ober⸗ Landesgericht zu In⸗ tburg Allergnaͤdigst zu ernennen geruht.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗ gieutenant un eneral⸗Adjutant Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, von Witzleben, und Der General⸗Major, General⸗Adjutant Sr. Majestaͤt des önigs und Commandeur der 2ten Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, nf von Nostiz, nach Karlsbad. Der Staatssecretair und Chef der Haupt⸗Bank, Praͤsident riese, nach Stettin. Der Koͤnigl. Bayersche Kaͤmmerer, außerordentliche Gesandte dbevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe⸗ Graf von Lurx⸗ rg, nach Altenburg. 1 Durchgereist: Der herr von Stakelbe

Koͤnigl. Schwedische General⸗Major, rg, aus Schonen kommend, nach

sden.

7* 2 4 8. . Zeitungs⸗Nachrichte s A n s.I q i h. Paris, 2. Juni. Der Herzog von Orleans nahm am ien v. M. die Festungswerke von Lyon in Augenschein und te am folgenden. Tage seine Reise nach Vienne fort. Der Bericht, wodurch der Minister des Innern bei dem. nige darauf angetragen hat, die Bezirke Laval und Chaͤteau⸗ ier im Departement der Mayenne, so wie den Bezirk Vitré Departement der Ille und Vilaine, in Belagerungs⸗Zustand aklaͤren, lautet also: „Sire, die vornehmste Pflicht der Re⸗ ing ist, den oͤffentlichen Frieden aufrecht zu erhalten und zu tzen. Das Gesetz selbst hat den Fall vorherbedacht, wo gemeine Recht zur Wiederherstellung der Ruhe nicht mehr neichen moͤchte; es hat zu diesem Behufe Ausnahme⸗Maßre⸗ in verfuͤgt. Der Augenblick ist gekommen, diese Maßregeln, sttts der gesetzlichen Ordnung angehoͤren, auf einem Punkte Reichs in Anwendung zu bringen. Die Partei der vorigen kgierung hatte ein Komplott geschmiedet, das auf mehreren unkten zugleich ausbrechen sollte. In Marseille ohne Kampf jegt, hat es im Westen den Buͤrgerkrieg angefacht. Die houannerie, diese Lieblings⸗Waffe jener Partei, ist in verschie⸗ en Departements mit ihrem gewoͤhnlichen Gefolge von Dieb⸗ hl, Brand und Mord wieder erschienen. Handel und Wan⸗ lind in den von den insurgirten Banden durchstreiften Ort⸗ iasten gehemmt, die Sicherheit der Personen ist gefaͤhrdet, der eücnliche Lauf der Gerechtigkeit unterbrochen. Ein solcher ind der Dinge darf nicht von Dauer seyn. Schon ist der issihn, Dank der Thaͤtigkeit, dem Muthe und der Hinge⸗ n her Behoͤrden, der National⸗Garden und der Einien⸗ un, auf mehreren Punkten gedaͤmpft und in einen kleinen ieingezwaͤngt worden, wo ihm jetzt auf einmal ein Ende mucht werden muß. Die Regierung hat bei jeder Gelegenheit Achtung vor dem gemeinen Rechte bewiesen; aber bei dem sce der von den Rebellen begangenen raͤuberischen Hand⸗ umn wuͤrde ein laͤngeres Beharren bei den gewoͤhnlichen Mit⸗ n keine andere Folge haben, als daß das Feuer des Aufruhrs sinem gegenwaͤrtigen geringen Umfange fortwuͤthete, waͤhrend zanz erstickt werden muß. Die Menschlichkeit selbst erheischt heidende Maßregeln, die einer besonderen Gesetzgebung an⸗ sen, und die Anwendung solcher Maßregeln findet im Vor⸗ eine hinlaͤngliche Rechtfertigung in den Exressen, wodurch obvocirt wird. Eine rasche und strenge Unterdruͤckung der uhen wird das Blut unseres braven Militairs und der hoch⸗ gen Buͤrger, die dessen Gefahren theilen, schonen, zugleich zuch die Ungluͤcklichen selbst retten, die jene Partei dem gerben entgegenfuͤhrt. Der Belagerungs⸗Zustand, Sire, liegt im Interesse Aller, und eben weil wir die Ueberzeugung der Wirksamkeit einer solchen Maßregel zur voͤlligen Daͤm⸗ 1 der Unruhen haben, schlagen wir Ew. Majestaͤt vor, die Bezirke Laval, Chsteaugontier und Vitré eingeschlossenen niinden in Belagerungs⸗Zustand zu erklaͤren. Demgemaͤß ich die Ehre, Ew. Majfestaͤt die anliegende Verordnung zur ssehung vorzulegen. Ich bin u. s. w. * Egez.) Montalivet.“ ie bis zum 30sten reichenden Berichte aus dem Westen ten im Wesentlichen Folgendes: „In Folge der Untersu⸗

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Zeitung ausgegeben.

stande begriffenen Punkte zu begeben, wurde festgenommen⸗ Im Departement der Maine und Loitze hat sich die Aufregung ge⸗ legt. Die Geruͤchte uͤber die in Departement der Mayenne ausgebrochenen Unruhen haben sich als uͤbertrieben ergeben; 250 Freiwillige von der ational⸗Garde von Angers sind, von einem Sohne des General Delauge angefuͤhrt, abmarschirt, um zu dem General Ordener zu stoßen, der sit allen disponiblen Truppen nach einem fuͤr bedroht gehaltenen Punkte des Departements abgegangen ist. Die jungen Landleute des Bezirkes von Ségré haben, so wie die dortigen Meiervi⸗Besitzer, allen Bemuͤhungen, sie zum Aufstande zu bewegen, widerstanden. Einige junge Leute aus den alten Familien des Departements sind in ihre Schloͤsser zuruͤckgekehrt, aus denen sie sich entfernt hatten. Die aus dem Schlosse la Chaperonnibve fortgeführten Gefangenen scheinen auf eine Bewegung in Paris gerechnet zu haben. Der Bezirk von Beaupréau ist ruhig; die gerichtliche ntersuchung wird thaͤtig foͤrtgesetzt. Die Bewegung der vom General Guye geführten National⸗Gzarden von le Mans hat Schrecken unter die Cheuans des Sarthe⸗Departements verbreitet. Im Bezirke la Suze ist der Aufstand gedaͤmpft; fast alle Theilnehmer an der Entwaffnung der National⸗Garden von Chemiré⸗le⸗Gaudin sind verhaftet oder haben sich ergeben; die 22 den Gardisten abge⸗ nommenen Gewehre sind wieder aufgefunden worden. Die Na⸗ tional⸗Garden von la Floche, Mayet, Pont⸗Vallaint und Man⸗ digné haben das Land durchsucht, mehrere Chouans verhaf⸗ tet, und Pulver so wie zwei weiße Fahnen in Beschlag genommen. Sablé ist ruhig. Der Koͤnigliche Prokurator hat das Schloß la Renaudidère durchsucht und Waffen so wie aufruͤhrerische Insignien gefunden. Der Besitzer des Schlosses, Herr Rivaut und ein anderer bekannter Anstifter der Insur⸗ rection, wurden festgenommen. In Sarthe⸗Departement kann man den Aufstand als unterdruͤckt hetrachten; einige Unruhestifter haben freies Geleite verlangt; die Behoͤrde bewilligt es aber, den erhaltenen Instructionen gemaͤß, keinem derselben. Besonders im Departement der Mayenne, nach her Graͤnze der Ille und Vi⸗ laine zu, haben die Banden ihre letzten Kraͤfte konzentrirt. Trup⸗ pen sind abgesandt, um sie zu vernichten und aus den Departe⸗ ments der Orne, Sarthe und Ille und Vilaine kommen noch mehrere andere herbei. Die beste Eintracht herrscht zwischen den National⸗Garden und den Truppen. Der Bezirk von Grez⸗en⸗ Boudrre ist fast ganz frei; die beiden Hauptraͤdelsfuͤhrer der dor⸗ tigen Bande, Leroi und Gutter⸗Saint⸗Martin sind in den Ge⸗ fechten bei Vezouziere und Chanay geblieben. Der General Bigarré verfolgt mit 200 Mann eine Bande, welche Herr von Conasnon zwischen Bourgon und St. Hervé organisirt. Der Praͤfekt der Mayenne ist fuͤr den Banden⸗Chef Pontfarcy um freies Geleit angegangen worden, hat es aber verweigert, da er eben einen von diesem Raͤdelsfuͤhrer an einen Maire gerichteten Brief, worin mit Brand und Pluͤnderung gedroht wurde, in Haͤnden hatte. Viele junge Leute haben diese Bande verlassen und die Gewehre bei den Maires ihrer Gemeinden niedergelegt.“

Der Nouvelliste meldet: „Unter den gestern hier verhaf⸗ teten Personen nennt man den Grafen von Monidre, den ehe⸗ maligen Garde⸗Offizier Herrn von Chaumont, den gewesenen Gendarm Sibuc und den Juli⸗Ritter Cauchard, der als einer der vier Abtheilungs⸗Chefs bezeichnet war, welche in Paris ope⸗ riren sollten. Bei dem Letzteren fand man viel Geld und wich⸗ tige Papiere, die manchen Aufschluß uͤber das Komplott vom 2. Februar d. J. geben sollen.“ Der Messager nennt unter den Verhafteten noch den Grafen v. Toucheboeuf, den Baron v. Corbise und Hrn. Mounier.

Im Indicateur de Bordeaux vom 28sten v. M. liest man: „Die Karlistische Partei hat auch hier einen kleinen con⸗ trerevolutionnairen Versuch gemacht. Vorgestern Abend gegen 11 Uhr wurden einige dreißig mit Stoͤcken bewaffnete Indivi⸗ duen hinter den Baͤdern der Quinconces nach dem Entrepot zu, gesehen; ein Wagen fuhr nach dem Orte, wo sie waren, und setzte sich einen Augenblick in Communication mit ihnen; das ist Alles, was man davon erfahren hat. Gestern fruͤh bemerk⸗ ten zwei Reisende, die sich nach dem Dampfschiffe begeben woll— ten, auf dem Platze Ludwig Philipps auf einem Baume vor dem Kaffeehause der Rotunde eine weiße Fahne mit Lilien und der mit gruͤner Wolle eingestickten Inschrift: „„In mir ruht Frankreichs Heil.““ Ein mit einer Nadel Papier enthaͤlt Schmaͤhungen auf die Person des Koͤnigs und einen Aufruf an das Volk.“

Der Moniteur meldet den (einem Theile unserer Leser schon gestern unter „Neueste Nachrichten“ mitgetheilten) Vor⸗ fall in dem Sitzungs⸗Saale des Vereins der Volksfreunde in folgender Weise: „Es war der Behoͤrde hinterbracht worden, daß die Gesellschaft der Volksfreunde gestern Abend in der Straße Saint⸗André⸗des⸗Arts eine Sitzung halten wollte. In dem In⸗ teresse der oͤffentlichen Ruhe wurde daher Befehl gegeben, an die Thuͤr des Lokals, in welchem die Versammlung stattfinden sollte, die Siegel anzulegen. Dies geschah um 6 Uhr; zugleich wurde ein Waͤchter an der Thuͤr postirt. Als die zusammenbe⸗ rufenen Mitglieder um die festgesetzte Stunde eintrafen, zerbra⸗ chen sie die Siegel, schlugen die Thuͤr des Saales ein und er⸗ oͤffneten die Sitzung. Alsbald erschien ein Polizei⸗Commissair mit seinen Agenten, um die Verletzung der Siegel zu konstati⸗ ren. Auf seine Frage, wer sich dieses Vergehens schuldig ge—

8 uͤber den Aufstand bei la Claye haben zwanzig neue Ver⸗ ingen stattgefunden. Die Angeklagten sind am 28sten von m nach dem Gefaͤngnisse von Sables abgefuͤhrt worden. on Briqueville, dessen Wohnung mehreremale durchsucht en war, ist in Mieuil⸗le⸗Dolent in der Nacht auf den 29. nebst einem gewissen Mondavi verhaftet worden; dieser ist von Wichtigkeit. Das Departement der niedern Loire geachtet der Bewegungen im benachbarten Norden und durch keine Banden beunruhigt worden. Die Paͤchter allen Lockungen widerstanden; ein junger Mann, Hr. von

macht habe, erhielt er zur Antwort, daß alle Mitglieder der Ge⸗ sellschaft solidarisch die Verantwortlichkeit dafuͤr uͤbernaͤhmen. Dies gab zu einem lebhaften Streite Anlaß und von Schmaͤ⸗ hungen ging man bald zu Thaͤtlichkeiten gegen die Agenten der Regierung uͤber. Einer der Ruhestoͤrer warf sich auf den De⸗ gen eines Stadt⸗Sergeanten und zog ihn aus der Scheide; der

Sergeant erfaßte hierauf die bloße Klinge, die in dem Kampfe,

der sich hieruͤber entspann, zerbrach. Die Spitze verblieb dem Stadt⸗Sergeanten, der sich damit gegen seinen

Gegner verthei⸗

w, aus dem Departement des Finistére, der bewaffnet durch smannte Departement zog, um sich nach einem der im Auf⸗

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digte und diesem eine Wunde im

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esichte beibrachte. Mittler⸗ Saales handgemein

weile war man auch in anderen Theilen des

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geworden, wobei der mit seiner Schaͤrpe umguͤrtete Polizei⸗ Commissair uͤbel zugerichtet wurde; indessen floß weiter kein Blut. Ein und dreißig der Ruhestoͤrer sind auf die Polizei⸗ Praͤfektur gebracht worden und sollen dem Koͤnigl. Prokurator zur Instruirung des Prozesses uͤberwiesen werden.“

Auch die Deputirten Cabanon (Niedere Seine), Baudet⸗ Dulary (Seine und Oise) und Tribert (beide Seͤvres) sind dem Manifeste der 41 Deputirten der Opposition beigetreten.

Der neue Praͤfekt der Iseére, Hr. Pellenc, hat, gleich nach seiner Ankunft in Grenoble am 26sten v. M., eine Proclama⸗ tion an die Bewohner seines Departements erlassen, worin er unter Anderem sagt: „Wir wollen vereint alle unsere Kraͤfte gufbieten, um die Regierung je mehr und mehr zu befestigen. Euer Patriotismus hat die Probe der Zeit und Creignisse be⸗ standen; Eure Liebe zur Freiheit und Ordnung ist durch eine lange und innige Ueberzeugung gestaͤrkt worden. Solche Gesin⸗ nungen werden alle Versuche unserer Feinde vereiteln. Bekla⸗ genswerthe Ereignisse haben Unruhen in dieser Stadt herbeige⸗ fuͤhrt. Diesen Begebenheiten fremd, mag ich in einem Augen⸗ blick, wo sie noch vor den Gerichten schweben, das Andenken an dieselben nicht wecken. Wir wollen uns vor der schuͤtzenden Macht des Gesetzes beugen, das uns stets zur Richtschnur die⸗ nen muß, wie es zugleich unser Schutz und Schirm ist. Eine feste aber liberale Verwaltung, eine gewissenhafte Wahrnehmung der Interessen des Departements, und die puͤnktlichste Vollzie⸗ hung der Gesetze, dies ist es, was Ihr von Euren Behoͤr⸗ den verlangt, und dies ist es auch, was ich durch eine strenge Erfuͤllung aller mir obliegenden Pflichten zu verwirklichen su⸗ chen werde.“

Die Anklage⸗Kammer des hiesigen Koͤnigl. Gerichtshofes hat 66 der Theilnehmer an der Verschwoͤrung aus der Prouvaires⸗ Straße, die in der Nacht auf den 2. Februar d. J. entdeckt und vereitelt wurde, vor den Assisenhof verwiesen, und die Freilas⸗ sung der uͤbrigen Angeklagten, unter denen sich die Herren von Rivière, von Floirac und von Mestre befinden, angeordnet.

Die Tribune ist vorgestern und gestern abermals, also seit der Juli⸗Revolution zum 52ͤsten Male in Beschlag genommen worden. „Also vier Beschlagnahmen in einer Woche“, sagt die⸗ ses Blatt heute, „das ist anstaͤndig. Wahrlich! wenn Herr Per⸗ sil nicht das Großkreuz der Ehrenlegion erhaͤlt, so ist es nicht seine Schuld.“

Großbritanien und Irland Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ lung vom 1. Juni *). Graf G rey. uüͤberreichte mehrere

. Bitt⸗ schriften, in denen um Abschaffung der Neger⸗Sklaverei gebeten wurde. Der Herzog von

daran befestigtes

Buckingham meinte, es sey gewiß sehr wuͤnschenswerth, die Sklaverei abgeschafft zu sehen, sobald das Interesse des Koͤnigreichs und der Sklaven selbst dies ge⸗ stattete; er beschwoͤre jedoch die Regierung, die Entscheidung dieser Sache nicht den parlamentarischen Ausschuͤssen zu uͤberlas⸗ sen, sondern selbst und auf eigene Verantwortlichkeit zu Werke zu gehen. Lord Goderich erwiederte, daß die Regierung es gewiß nicht an selbststaͤndigen Handlungen, fuͤr die sie verant⸗ wortlich sey, habe fehlen lassen. Nur die Verwaltung welche im Jahre 1823 das Parlament aufgefordert, sei ne Ansicht uͤber die Frage der Neger⸗ Sklaverei abzu⸗ geben, habe sich der eigenen Verantwortlichkeit zu entledigen gesucht. Da das Parlament aber einmal in den damals gefaß⸗ ten Resolutionen die Ansicht ausgesprochen, daß der Zustand der Sklaven verbessert werden muͤsse, so haͤtten auch alle nachfolgende Verwaltungen danach handeln muͤssen. Daraus, daß die Mini⸗ ster den Wuͤnschen beider Parlamentshaͤuser und zwar ver⸗ muthlich der ministeriellen Ansicht entgegen gefolgt seyen, in dem sie die Bestellung von Ausschuͤssen zur Untersuchung des Zustandes der Westindischen Kolonieen gestatteten daraus gehe noch nicht hervor, daß sie ihre eigene executive Kontrolle und demgemaͤß auch ihre Verantwortlichkeit in dieser Hinsicht aufge— geben haͤtten. Weit davon entfernt, gaͤben die Minister nur dem nach, was ihnen als der ernste Wunsch einer großen Majoritaͤt erscheine, und indem sie dies thaͤten, hegten sie zugleich die Hoff⸗ nung, daß die erwaͤhnten Ausschuͤsse so viel als moͤglich Alles ver⸗ meiden wuͤrden, was die Aufregung auf beiden entgegengesetzten Seiten in Bezug auf diese Frage vermehren koͤnne, damit die⸗ selbe endlich zu einem befriedigenden Schlusse gebracht werde. Es wurde demnaͤchst der Antrag gemacht, daß der Bericht uͤber die Reformbill erstattet werde. Graf von Carnar⸗ von nahm diesen Anlaß wahr, um sich abermals auf das feier⸗ lichste gegen „die vorliegende uͤberaus verderbliche und revolu⸗ tionnaire Maßregel“ auszusprechen, „eine Maßregel, die durch dieses Haus durch die verfassungswidrigsten Mittel nicht etwa durch ein rechtliches Raisonnement und gute Argumente, sondern durch ein Verfahren gefuͤhrt worden, welches die Unabhaͤngigkeit des Oberhauses, durch welche allein die Unabhaͤngigkeit der Krone vor der Zerstoͤrung des Augenblicks gesichert werden kann, ver⸗ nichtet hat. Ich mag nicht fuhr der Redner fort bei dem beklagenswerthen Zustande, in welchem sich gegenwaͤrtig die Baͤnke Eurer Herrlichkeiten befinden, dadurch, daß ich es zu einer Ab⸗ stimmung uͤber die Frage bringe, vollends Komoöͤdie spielen mit dem, was noch von Ihrer Wuͤrde zuruͤckgeblieben ist; wiewohl die Unterstuͤtzer der Bill eben so gut wie ich selbst wissen, daß wenn die unabhaͤngigen Stimmen der großen Majoritaͤt dieses Hauses gehoͤrt werden koͤnnten, die Bill laͤngst von seiner Tafel geschleudert worden waͤre. Wie erlangte der edle Graf seinen augenblicklichen und uͤberaus ungluͤckseligen Sieg? Lediglich da⸗

durch, daß eine große Majoritaͤt der hochherzigsten und unabhaͤngigsten Pairs es vorzog, sich ganz und gar fern zu halten, als durch ihre Oppo⸗ sition Se. Majestaͤt in eine Lage zu bringen, welche kein wahrer Freund seines Vaterlandes ohne Schrecken wahrnehmen kann. Dies ist das ganze Geheimniß, das den kleinen Mazjoritaͤten des edlen —» Devn Anfang dieser Sitzung s. in Nr. 159 der St.⸗Zeit,

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