Konsekutiv⸗Krankheiten der Cholera selbst kommen und nach Rayers Mittheilungen bes gende Formen sich manifestiren: 1) Affectionen mit Schwaͤche, Kraͤmpfen, Delirien. 2) Affectione systems mit gastrosis, gastritis, enteritis. 3) Affe rationsystems mit Pneumonien, welche fast unsch gern in Sphazelus, Hepatisation oder Oedem uͤbe tionen des Druͤsensystems, besonders der Subn Tonsillen. 5) Affectionen der Haͤute, als Gesicht Alle diese Krankheiten haben einen eigenthuͤmlich lera entlehnten Charakter, welcher sie von den ge ihrer Species unterscheidet. Sie verlaufen viel ra ohne außere Veranlassung zuruͤck und trotzen der staͤnden sicheren Heilungsart. .
Aus diesen Umrissen, denen wir, um der Tend nicht zu nahe zu treten, nur eine fuͤr ihre Verd behrliche Breite gestatten durften, welche wir jed vollen Aufforderung folgend, dem medizinischen P
anderen Orte mit grißerem medizinischen Detail ken, werden unsere Leser sich hoffentlich ein ansch Cholera in Paris, waͤhrend der Zeit ihres eigentli Krreislaufs, zusammensetzen koͤnnen, an welches w kUungen anzuschließen uns erlauben wollen, die, aus mmedizinischen Studium resultirend und durch die Pariser Cholera bestaͤtigt, die noch hier und da o urtheile gegen die durch die Cholera scheinbar kom wissenschäft zu beseitigen geeignet seyn duͤrften, inde gen Punkte mit der Verschiedenheit der Thatsach
Meteorologische Beobachtun Morgens V Nachmitt. Abends N 6 uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.
Luftdruck. 334,8“ Par. 334,3 Par. 333,8“ par. Oue Luftwaͤrme. 11,6 R. 17,2 °R.] 10,70°R. Fluß Thaupunkt. 9,2 °R. 6,2 ° R. 4,4 °R. Bod Dunstsaͤttgg. 83 pCt. 42 pCt. 61 pCt. Ausd Wetter... heiter. bewoͤlkt. Nied⸗ Wind SW. SW. Fach
SW. — späten
Berliner 8 Den 25. Juni 1832. Amil. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (E,
Emk Se.x ees veenhen
vSc nn’ ereUANNeHM.e⸗ vegssesssccere
St.-Schuld-Sch. 4 94 93 ½ Pr. Engl. Anl. 18 5 101 Pr. Engl. Anl. 22 5 101 ⅔ Pr. Engl. Obl. 30 4 87 Kurm. Obl. m. l. C. 4 Neum. Int. Sch. do. 4 92 ⅔ Berl. Stadt.- Obl. 4 94 ½ Königsbg, do. 4 94 ¼ Elbinger do. 3 — Holl. vollw. Duk. Danz. do. in Th. — 34 Neue dito. Westpr. Pfandbr. 4 98 ½ ee 8
Börse
— Pomm. Psandbrf. Kur- u. Neum. do. Schlesische do.
Rkst. C. d. K.- u. N.
Z. Sch. d. K.- u. N.
87¾ 92 ½
Grosshz. Pos. do. 4 Disconto
——
Nicht-Amtliche Cours-Not Berlin, 25. Juni.
Oest. 5 8 Met. 90 ½.
do. Hloll. (1831) 91. Loln. Pfbr. 83 ½, d
Ostpr. Pfandbrf.
(End 4 % do. 79 ¼. B.-Actien 789. Rus- 0. Part. 54 ¾. D Nied. wirkl. Sch. 42. do. 6 ⅞ Anl. 95. Neap. Engl. 83. do.
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Noch Obligaotionen Litt. D. à 100 Livres Sterling.
15 16 30 31 32 33 34 35 36 38 40 41 63 64 14609 39 43 44 45 58
13.
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Nummern der Obligationen.
16
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17904
677 78 79 80 82 84 86 87
714 15 16 18 19 21 22 23 24 27 28 29
18
5 46 17 19 20 21 22 23 27 28 29 30 31 32 33
013 15 917 42 44 45 54 57 60 61 63
64]
20245 47 48 49 51 52
55 58 59 60 72 73 74 75 77 78 79 308
53
20647 48 49 51 52 53 54
741 42 44 45 46 48 49 50 51 54 55 57 59 60 61 62 63 64 66 67 68 69 70
74 72 74 76 78
83 84 86
847 49 52 53 54 56
18 19 21 22 23 24 25 27 28 29 30 31 33 34 35 37 39 52 54 55 57
Berlin, Mittwoch de
Beim Ablaufe des Quartals wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß die
g (Mohrenstraße Nr. 34), in den euß. Cour. vierteljaͤhrlich festgesetzt ist,
Um jedoch die erforderliche Staͤrke der hsten d. M. an uns gelangen zu lassen,
sigen Interessenten, welche die Zeitung bereits artal, unter Zusendung der diesfaͤlligen rdes Auslandes.
———— —õ ʒ—õõõõ———————————
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kanzlei⸗Direktor Muͤller der Regierung zu Frankfurt a. O. den Rothen Adler⸗Orden ner Klasse zu verleihen geruht.
Der Dr. medicinae Dietz ist zum außerordentlichen Pro⸗ wrin der medizinischen Fakultaͤt der Universitäͤt zu Koͤnigs⸗ wernannt worden.
Abgereist: Se. E f Joseph zu Stol— rg⸗Stolberg, nach Quedlinburg. Se. Excellenz der Koͤnigl. Daͤnische Wirkliche Geheime
ath und Hof⸗Jaͤger⸗Meister, Graf von Hardenberg⸗Re⸗
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ntlow, nach Neu⸗Hardenberg.
Zeitungs⸗Nachrichten.
Ausland. 1 Frankreich.
Paris, 19. Juni. Der Koͤnig kam gestern Mittag zur z
6 iadt, hielt einen dreistuͤndigen Minister⸗Rath und kehrte dem⸗ scsst nach Saint⸗Cloud zuruͤck.
1 Der Moniteur meldet aus den westlichen Departements:
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Bekanntmachungen. ,
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8 Avertissement. — Der Ernst Ludwia von Schoenwald, welcher als ein Sohyn des am 9. Marz 1826 in Zinten verstorbenen pensionirten Koͤnigl. Preuß. Majors der Artillerie, Ludwig von Schoenwald, am 31. Oktbr. 1797 geboren, zuletzt als Lieutenant im Koͤnigl. Preuß. fuͤnften Land⸗ wehr⸗Regiment gedient, und am 19. April 1815 als Arrestant aus der Festung Weichselmuͤnde heimlich sich entfernt, — seidem aber von seinem Leben und Auf henthalt weiter keine Nachricht hierher gegeben hat, — oder dessen undekannte etwanige Erben oder Erbneh⸗ mer werden auf den Antrag des Koͤnigl. Bayerschen Obersten der Landwehr und Buͤrgermeisters Adolph von Schoenwald zu Fuerth in Bayern, als einzigen Bruders des Abwesenden hiermit oͤffentlich vorgeladen, sich in termino den 16 April 1833, Vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Ober⸗Landesgericht vor dem Depu⸗ tirten Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Tamnau entweder versoͤnlich, oder durch einen mit Vollmacht und In⸗ formation versehenen zur Prozeß⸗Praxis bei dem hie⸗ sigen Ober⸗Landesgericht authorisirten Justiz⸗Kommis⸗
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rien Stellter, Nauen und Stolterfoth in gebracht werden, — zu melden, miren, und ihre Rechte wahrzunehmen. — Sollte sich in diesem Termine
das ungefaͤhr 2000 Thlr. betragende Vermoͤgen dessel vo ben dessen einzigen, bis jetzt bekannten, legitimirten lod
Erben, dem vorgedachten Koͤnigl. Bayerschen Obersten [bigte
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1 in Vorschlagsden sich gehoͤrig zu legiti⸗ 79 A Niemand melden: so wird der dahre Ernst Ludwig von Schoenwald fuͤr todt erklaͤrt, und zerne
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der Landwehr, und Buͤrgermeister Adolph von Schoen⸗ misse⸗
wald zu Fuerth, extradirt werden. Koͤnigsberg, den 18. Mai 1832.
oder dem Fisco zugesprochen undn zu
Kbnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. sesn vc1 uewoynuchen uUmtsstunden in
Die am 3. Januar 1779 geborne Christine Elisabeth Stelter verehelicht an den bereits verstorbenen Pfarrer Trieglaff zu Stalle bei Marienburg hat sich aus ih⸗
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Concurs⸗Registratur eingesehen werden.
Glogau, den 25. Mai 1832. b Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Nieder⸗Schlesien und der Lausitz.
rem gedachten Wohnorte am 28. October 1821 entfernt, seit dieser Zeit aber von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nachricht von sich gegeben. 1
Ihr Bruder, der Kandidat Johann Peter Stelter, hat auf die Todeserklaͤrung seiner gedachten Schwester
ter, verehelicht gewesene Trieglaff aufgefordert, inner⸗ halb 9 Monaten a dato dem unterzeichneten Ober⸗Lan⸗ de desgerichte von ihrem Leben Nachricht zu geben, oder in dem auf den 24. November 1832 Vormittags um
Assessor Krug anberaumten lich, oder durch einen zehoͤrig
scheinen, widrigenfalls sie zu todt erklaͤrt und ihr vorhandenes Vermoͤgen ihren, nach
wird ausgeantwortet werden.
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44
96 . Deutschmeister 4. Linien⸗Infanterie⸗Regiments⸗Ge⸗ angetragen; es wird daher die Christine Elisabeth Stel⸗Irich em Diensten befindlichen
Profoßen Andreas Popp durch gegenwaͤrtiges Edikt be⸗ kannt gemacht: es sey demselben uͤber die mit Ein⸗ 10 Uhr vor dem Deputirten Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗ vernehmung des fuͤr ihn bestellten Curators Herrn. ermine entweder person⸗[Hauptmanns Franz h einen 8 legitimirten Bevollmäch⸗IAbhandlung nach dem verstorbenen Andreas tigten, wozu ihr die hiesiaen Justiz⸗Eommissarien Brandt, Folge der hinterlassenen schriftlichen letztwilligen An⸗ Raabe und Koͤhler in Vorschlag gebracht werden, zu exr⸗ordnung d. d. 17. gewaͤrtigen hat, daß sie fuͤr 1252 Fl. 1629 Kr. EMze. zugefallen und
SEinberufungs⸗Edict des Johann Popp. 5 Von dem Kaiserl. Koͤnigl. Oestreichischen Hoch⸗ und
te wird dem angeblich in Koͤnigl. Preuß. Militair⸗ en bef Johann Popp, Bruder des in m diesseitigen Regimeme verstorbenen Regiments⸗
Stadler gepflogene Verlassenschafts⸗
Popp zu
Juli 1828 ein Erbvermoͤgen von
im vorge⸗
schriebenen Diensteswege an die Kaiserl Koͤnigl. Hof⸗ den hiesigen Gesetzen zur Erbfolge berufenen Verwandten skriegsrathliche Depositen⸗Admi “ fruchtbringenden Verordnung ei
19 Stuͤck Litt.
Berlin, den 18
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FZusammen: 1071 Obligationen à 100 Liv. Sterl. = 107100, Liv. Sterl
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Der von hier gebuͤrtige Zuckerbaͤ Martienssen, welcher sich eingegan zufolge im Monat April 1802 Amerika begeben haben soll nes Vaters, des Lohgaͤrbers Christoph setzt in Parchim, zwei Jahren a dato sich bei den Ort seines Aufenthalts b dem Nachtheil,
Literarische Anzeigen.
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1000 Liv. Sterl. uͤber 19000 Liv. Sterl.
500 250 100
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Hayn, Zimmerstraße Nr. 29, ist so selbst, so wie in allen Buch⸗
f⸗ und Geschaͤftschule
thaltend: Regeln und fen, Vorstellungen,
eben erschienen und da handlungen, zu haben:
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daß die Substanz tutionsmaͤßig verwalteten Vermoͤg Verwandten fuͤr anheim gefallen Grabow im Meklenb.⸗S Buͤrgermei
17000 28250 107100
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der 8 Rother. v. Schuͤtze. Beelitz. Deetz. v. Lamprecht. sarius, — wozu ihnen die hiesigen Justiz⸗Kommissa⸗srisaeoe 11“ 1 “ “
171350 Liv. Sterl. 71350
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ckergesell Christian genen Nachrichten „ von Hamburg nach f den Antrag sei⸗ Martienssen, hierdurch edictaliter geladen, unz zu melden oder uns ekannt zu machen, unter seines bisher consti⸗ ens, seinen naͤchsten erklaͤrt werde.
chwerins., den 18. Juni 1832. ster und Rath.
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naissance de la poste.
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Gesänge.
Bei J. G. Hasselberg, unte erschien, und findet man in allen B: Wanderungen der. Familt⸗ 1. durch die schoͤnsten und merkwuͤrdigsten d. Eingnezug und Wegweiser un. Feoffrog habe sich
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als gewoͤhnliche Tilgung pro
1“
Schulden.
25 fr. pour six mois; 13 fr. pour trois mois, 40 au directeur, rue de Seine No. 10 à Paris, uer ndrin vor dem Les personnes qul 5e 0 pour un an ou méême six mois, jouissent dan tage spécial, qui consiste en ce qu'il leur vfs * au rédacteur, qui fait toucher le montant de aizige ment a leur domicile etsaus frais. (ffau inder geboren habe.
Im Verlage von T. Trautwein in Berlia,
stralse No. 8, ist so eben erschienen:
Das veueste Liederheft
von Fr. Curschmann,
für eine Singstimme mit Begleitung des
in Musik gesetzt, und sechs Gedichte von
Schiller, Uhland und Tieck enthaltend. 4 Preis 25 sgr.
189
den, noch besonders
den Linden Buchhandlasg 5 Wala
Der General⸗Lieutenant Bonnet ist am 14ten in Nantes ange⸗ mnmen; die Auslieferungen von Waffen dauern fort; die Ge— äinde Maisson allein hat der Gendarmerie hundert Gewehre ergeben. Seit ihrer Niederlage bei Jallais (Dep. der Maine dLoire) unterwerfen die Chouans sich in Masse; ihre Haͤupt⸗ ge haben sie verlassen. Der General⸗Lieutenant Ordener ist der Spitze eines Bataillons der National⸗Garde, das seit olf Tagen St. Lambert, Chemillé und mehrere andere Ge⸗ inden besetzt hielt, wieder in Angers eingetroffen; auch nach faumur ist die National⸗Garde von ihren Exkursionen zuruͤck⸗ kehrt, und die Ankunft des 35sten Regiments wird den General 9 Stand setzen, ein Kantonnirungs⸗System auszufuͤhren, wodurch nftighin jeder Aufstand unmoͤglich gemacht wird. Einige unver⸗ serliche Chouans suchten, um die Unruhe zu naͤhren, auf dem inde die Meinung zu verbreiten, daß noch nicht Alles beendigt d; aber ihre Bemuͤhungen sind vergeblich, die Massen fassen mer mehr Vertrauen zu der Kraft der Regierung. Das De⸗ eement des Morbihan ist fortdauernd ruhig; es ist das ein⸗ Departement der alten Chouannerie, wo nicht zu den Waffen biffen worden ist. Das in Ploörmel verbreitete Geruͤcht, La⸗ ssaye der Aeltere sey in der Gegend von St. Méen (Ille Vilaine) an den Folgen der in den Gefechten bei Vitré er⸗ lenen Wunde gestorben, ist ungegruͤndet. Der Zustand des sarthe⸗Departements ist fortdauernd befriedigend; der dortige sisenhof hat einen entlaufenen Rekruten zur Deportation ver⸗ iheilt; dieses Beispiel wird von guter Wirkung seyn.“ Von den 1800 in Folge des Aufstandes vom 5ten und 6ten M. verhafteten Personen sind erst 20 vor den 6 Berichter⸗ ern der beiden hiesigen Kriegsgerichte erschienen und erst
Prozesse von jedem derselben instruirt, woraus die hiesigen Folgerung ziehen, daß entweder der Bela⸗
sitter die natuͤrliche sungs⸗Zustand sich bis ins Unendliche hinziehen, oder daß er ganz aufgehoben werden wird, um wieder der gewoͤhnlichen geichtsbarkeit Platz zu machen.
Die Offizier⸗Corps mehrerer in den Departements garniso⸗ inden Regimenter haben theils den eintaͤgigen Betrag ihres ldes den Familien der am ö5ten und 6ten gebliebenen und ver— indeten National⸗Gardisten gewidmet, theils Subscriptionen denselben Zweck eroͤffnet.
Am Schlusse des Plaidoyers, das gestern der Advokat Herr hiesigen zweiten Kriegsgerichte fuͤr den Maler hob derselbe, um die Richter zur Milde zu stim— den Umstand heraus, daß sein Klient die alten Mutter sey, die dem Vaterlande 20 8 Trotz dieser Bemerkung aber, und so sehr sich im Uebrigen auch bemuͤhte, die Unschuld des Geoffroy zu weisen, gelang es ihm doch nicht, die Freisprechung desselben
bewirken. Als der Gerichtshof in Betreff der beiden ersten sklage⸗Punkte das Schuldig aussprach und lagten zum Tode verurtheilte, war dieser nicht zugegen, da nach n Bestimmungen des Militair⸗Strafgesetzbuches das Erkenntniß
seoffroy hielt,
Stuͤtze einer
mn Kondemnirten im Gefaͤngniß vorgelesen wird. Nachdem solches
schehen, erinnerte der Berichterstatter den Geoffroy dar ; b — Ge y daran, da n eine 24stuͤndige Frist bleibe, um auf die ie einse ktheils anzutragen. Man zweifelte nicht, daß der Verurtheilte, uͤbrigens die Sentenz mit großer Fassung vernahm, von die⸗ Rechtsmittel gleich am folgenden Tage Gebrauch machen aß er demnaͤchst auch, was die Kompetenz⸗Frage betrifft, den Cassationshof gehen wuͤrde. Der Messager des ambres ist das einzige Blatt, das heute die Angabe enthaͤlt, vorweg mit einem Begnadigungs⸗Gesu⸗
nig gewandt. EZ1I116““ 1
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Provinzen aber bei den Koͤnigl. Post⸗Aemtern zu machen sind, wofuͤr den hiesigen Abonnenten das Auflage fuͤr das kommende Vierteljahr abmessen indem sonst die Interessenten es sich selbst zuzuschreiben haben, terbrechung erleidet und nicht saͤmmtliche Nummern vom jetzt halten, ist wiederum die
demgemaͤß den An⸗
stehe, im
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Bestellungen auf diese
Zeitung, nebst Praͤnumeration, hier am Orte bei der und daß der Preis fuͤr den ganzen Umfang Blatt am Vorabend seines Datums durch die Stadt-Post frei ins zu koͤnnen, muͤssen wir bitten,
Anfange des Quartals an nachgeliefert werden koͤn Einrichtung getroffen worden, durch die
Quittung, einziehen oder die Abbestellung entgegennehmen zu lassen. — Ein Gleiches gilt auch von dem
Redac⸗ der Monarchie auf 2 Rthlr. Haus gesendet wird. 8 die Bestellungen bis spaͤtestens den wenn die Zusendung des Blattes ein
nen. Zur Bequemlichkeit derjenigen
Stadt-Post den Praͤnumerations⸗Betrag fuͤr das naͤchste Magazin füuͤr die Litera⸗
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Herr Dupin der
Aeltere soll vom Großsiegelbewahrer auf⸗ gefordert worden seyn,
schleunigst nach Paris zu kommen, um als General⸗Prokurator des Cassationshofes an den Verhandlun⸗ gen uͤber die Kompetenz des Kriegsgerichts, die bei diesem Ge⸗ richtshofe jetzt zur Sprache kommen wird, Theil zu nehmen; im Falle seiner Abwesenheit wird Herr Nicod dabei das Wort fuͤhren. So wird der Cassationshof sich unter Anderem naͤch⸗ stens mit dem Appellations— Gesuche des Redacteurs der Quoti⸗ dienne gegen das Urtheil der Anklage⸗Kammer des hiesigen Koͤ⸗ nigl. Gerichtshofes zu beschaͤftigen haben, welche sich, der ruͤck— wirkenden Kraft des Belagerungs⸗Zustandes wegen, in Bezug
auf einen Artikel der Quotidienne vom 9. Mai fuͤr inkompetent Kriegsgericht verwiesen hatte. Bei
erklaͤrt und denselben vor das den Verhandlungen hieruͤber werden also die Fragen uͤber die Gesetzlichkeit des Belagerungs Zustandes und uͤber die ruͤckwir⸗ kende Kraft desselben zur Sprache kommen. Der Redacteur des genannten Blattes, Herr v. Brian, wird durch den Advokaten Mandaroux⸗Vertamy vertheidigt werden.
Journal des Débats enthaͤlt heute, seit langer Zeit zum erstenmale, keinen raisonnirenden Artikel, was man hier als ein Zeichen der Verlegenheit dieses Blattes betrachtet, das die letzten gewaltsamen Maßregeln der Regierung nicht loben kann, sie aber auch nicht tadeln will. Der Temps meint, die Regierung stehe jetzt unter dem Einflusse derselben Illusio⸗ nen, wie das Ministerium Villèle nach den Metzeleien in der Straße St. Denis, und lasse sich zu eben solchen Gewaltthaͤtig⸗ keiten fortreißen; nur moͤge es in seiner Selbsttaͤuschung nicht so weit gehen, die Kammer aufzuloͤsen und sich mit einer besse— ren als der jetzigen zu schmeicheln. Die Waͤhler seyen keineswe⸗ ges geneigt, eine ungesetzliche Gewalt, wie die der Kriegsgerichte, zu billigen; das Land sey jetzt in einer Reaction begriffen, und zwar fest entschlossen, zur Ordnung zuruͤckzukehren, aber es wuͤn⸗ sche auch eben so entschieden, daß man von den Prinzipien der verfassungsmaͤßigen Freiheit nicht abwpeiche; ferner hege das Land die Ueberzeugung, daß weder die jetzt am Staatsruder befindli⸗ chen Maͤnner, noch die Haͤupter der Opposition den Schwierig⸗ keiten der inneren Lage Frankreichs gewachsen seyen. Wollte die Regierung bei der jetzigen Krisis die Kammern aufloͤsen, so wuͤrde sie statt derselben einen Konvent bekommen; wenn also eine Aufloͤsung der Kammer ungerathen sey, so sey die bal— dige Zusammenberufung derselben um so dringender; diese sey das einzige Mittel, um aus dem jetzigen ungesetzli⸗ chen Zustande herauszukommen. — Der Narional bemerkt, Frankreich habe durch den Belagerungs⸗Zustand der Hauptstadt alle Buͤrgschaften der Freiheit verloren; die Auslaͤnder und die Ein⸗ wohner der Departements schwebten in eben solcher Gefahr, wie die Pariser, kurz es gebe in ganz Frankreich kein Individuum, das nicht vor ein Militair⸗Gericht gestellt und binnen 48 Stunden erschossen werden koͤnnte. In einem zweiten Artikel sucht das genannte Blatt der hiesigen National⸗Garde zu schmeicheln und bemerkt, dieselbe habe in den verschiedenen Epochen ihres Beste⸗ hens abwechselnd die Ordnung und die Freiheit vertheidigt; fuͤr die letztere habe dieselbe in der Juli⸗Revolution, fuͤr die erstere am 5. und 6. Juni d. J. gefochten. — Der Courrier fran⸗ çais meint, der Belagerungs⸗Zustand, der anfangs gehaͤssig ge⸗ wesen, sey jetzt zu einer laͤcherlichen Maßregel geworden, die der Regierung nur Verlegenheiten bereite, ihr Ansehen schwaͤche, und wegen deren sie allgemeine Mißbilligung erfahren muͤsse; das System des Ministeriums werde von den General⸗Conseils der bedeutendsten Departements verdammt; in Lille und Douai erinnere man die Regierung an die Beobachtung der Charte; in den Departements der niederen Loire, des Puy⸗de⸗Doͤme und des Pas⸗-de⸗Calais verlange man die Fruͤchte der Juli⸗Revolution. Die Devpartements⸗ Blaͤtter, und unter diesen sogar die Anhaͤnger des Périerschen Systems, spraͤchen
sich einstimmig gegen den Belagerungs⸗Zustand von Paris aus, von den Englischen Blaͤttern gemißbilligt wuͤrde. —
der auch Der Constitutionnel beantwortet einen Artikel des National, der behauptet hatte, die National-Garden haͤtten am 5ten und 6ten d. M. die Waffen nur darum gegen die Insurgenten er⸗ griffen, weil sie von dem Vorhandenseyn eines von den Kar⸗ listen angestifteten Komplottes zum Umsturze der Regierung üͤberzeugt gewesen waͤren. Die National⸗Garde, meint der
Constitutionnel, sey allerdings uͤberzeugt gewesen, sie habe es mit den Karlisten und den Republikanern zu thun; sie wuͤrde
sich aber eben so streng gegen die Republikaner allein geschlagen haben. Das naͤmliche Blatt bemuͤht sich, sowohl aus den in der Vendée gefundenen Briefschaften, als aus historischen Akten— stuͤcken, darzuthun, daß die Vendéer bei ihren Aufstaͤnden stets auf den Beistand des Auslandes gerechnet haͤtten. — Das Jour⸗ nal du Commerce sucht die Opposition gegen die Angriffe der ministeriellen Blaͤtter zu vertheidigen und schreibt alles Unheil, namentlich aber den Aufstand vom 5ten d. M., dem Systeme der Regierung, nicht aber dem Manifeste der Opposition zu. — Die Gazette de France hebt hervor, daß das Benehmen der Regierung viel weniger gerechtfertigt erscheine, als das Karls X.; dieser habe sich auf den Artikel 14 der Charte stuͤtzen koͤnnen, der ihn ermaͤchtigte, Verordnungen fuͤr die Sicherheit des Staats zu erlassen, welche Stipulation von allen Publizisten der Re⸗ stauration so verstanden worden sey, daß es dem Koͤnige frei ugenblicke der Gefahr zu außerordentlichen, außerge
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setzlichen Ma
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sey aber aus der Gesetze in derselben ausdruͤcklich tet“, faͤhrt die Gazette, die Minister anredend, fort, „habt Ih
konsequent zu seyn, muͤßt Ihr auch zugeben,
den Eurigen, sowohl durch den Artikel 14
Die Deputirten Beauséjour (Niedere Charente) und Man gin d'Oins (Ille und Vilaine) sind dem Berichte der Opposi tion beigetreten; der Letztere hat jedoch folgende Erklaͤrung hin zugefuͤgt: „Ich protestire gegen jeden Angriff auf die constitu tionnelle Monarchie, deren Oberhaupt Ludwig Philipp ist, und
gegen den Herzog von Bellund und den;
mißbillige entschieden den am 5ten und 6ten d. M. gegen das Koͤnigthum gemachten Versuch, weil derselbe Frankreich der Anarchie preisgegeben und unfehlbar eine dritte Restauration herbeigefuͤhrt haben wuͤrde.“
Der General Thiard, Deputirter Saone und Loire, ist der Erklaͤrung von 14 Deputirten der Opposition gegen die Kriegsgerichte ebenfalls beigetreten.
spricht in seiner Adresse an den Koͤnig eine Systems des 13. Marz aus und erklaͤrt, daß des Berichts der Oppositions⸗Deputirten beitrete. Beitritts⸗Erklaͤrung macht das in Peoitiers erscheinende Echo du Peuple von Seiten vieler angesehenen Einwohner des Bezirks von Curay (Dep. der Vienne) bekannt.
Der Gazette de France zufolge, haben in der Kriegs⸗ schule von St. Cyr nach der vom Koͤnige vor einigen Tagen in Versailles abgehaltenen Revue Unordnungen stattgefunden; die Schuͤler hatten sich verbarrikadirt; funfzehn derselben wurden festgenommen und nach Paris gefuͤhrt.
Die Gazette de France sagt heute zur Vertheidigung ihres politischen Systems: „Wir sind die Verfechter zweier Grundsaͤtze, die allein dem Lande eine große und ruhige Zu⸗ kunft gewaͤhren koͤnnen. Das Prinzip der Ordnung liegt in der Lehre, daß die Empoͤrung niemals erlaubt sey; das Prinzip der Freiheit in der Ansicht, daß jeder Buͤrger, der eine Steuer zahlt, auch berechtigt sey, mitzustimmen. Uns gegenuͤber stehen zwei Parteien, die, an⸗ statt sich diesen beiden Grundsaͤtzen zu unterwerfen, sie ihren Beduͤrfnissen, ihrer Herrschsucht und Eigenliebe anpassen wol⸗ len. Die Partei der linken Seite spricht zwar bestaͤndig von Freiheit; von dem allgemeinen Stimmrechte will sie aber nichts wissen, weil sie wohl einsieht, daß ihr alsdann die Macht entschluͤpfen wuͤrde; daher hat sie auch, trotz einer im Namen der Freiheit unternommenen Revolution, fuͤr einen Census von 200 Fr. gestimmt. Die Partei der Cen⸗ tra fuͤhrt unaufhoͤrlich das Wort: DOeffentliche Ordnung“ im Munde, aber noch hat sie nicht mit uns gesagt, daß die Empoͤ⸗ rung niemals erlaubt sey; sie beschraͤnkt sich darauf, den Auf⸗ stand, wo er ausbricht, zu bekaͤmpfen, und beharrt im Uebrigen bei solchen Grundsaͤtzen, die immer neue Erschuͤtterungen herbei⸗ fuͤhren koͤnnen. So bedienen sich beide Parteien unserer Sprache zur Haͤlfte. Die rechte Seite koͤmmt ihnen niemals entgegen; sie sind es vielmehr, die sich abwechselnd ihr naͤhern. Daher die ungerechte Beschuldigung, daß wir bald mit den Republika⸗ nern, bald mit den Maͤnnern von der richtigen Mitte gemein⸗ schaftliche Sache machten. Die Wahrheit ist, daß ein Blatt, welches in seinen politischen Ansichten eine auf unwandelbaren Grundsaͤtzen beruhende Linie verfolgt, niemals inkonsequent ist. vehrnt h, h sind nur diejenigen, die gar keine Grundsaͤtze aben.“
In Versailles wird den 29. Juli d. J. ein Standbild des General Hoche aufgestellt werden und, einem Beschlusse des dor⸗ tigen Stadt⸗Raths zufolge, der jetzige Dauphine⸗Platz kuͤnftig den Namen dieses Feldherrn fuͤhren.
Durch einen Beschluß des Kriegs⸗Ministers sind, der neuen Kn hegln⸗ der fuͤr diesen Zweck im Budget angewiesenen Fonds ufolge, dNelika.Verdienfliedens von 2000 auf 800, die von 1000 auf 600,
die von
Verordnung erlassen, wonach es den aus Algier, Oran und Bona kommenden Staatsschiffen kuͤnftig gestattet seyn soll, entweder in Treberon auf der Rhede von Brest oder auf der Insel Aix am Ausflusse der Charente ihre zehntaͤgige Quarantaine zu halten. (Der Verordnung vom 7. August 1822 zufolge, durften sie dies
bisher nur in Marseille und Toulon thun, woraus, namentlich
seit der Besitznahme von Algier, fuͤr den Staat dedeutende Un⸗ kosten und großer Zeitverlust entstanden.) Den Handelsschiffen aus den obgedachten drei Haͤfen werden zur Abhaltung ihrer in La Rochelle, Lorient und Tatihou (unweit Cherbourg) angewiesen, sobald dieselben zu diesem Be⸗ hufe die erforderliche Ausdehnung erhalten haben. Die von dem Messager des Chambres ausgegangene und von allen hiesigen Blaͤttern wiederholte Meldung, da Verhaftsbefehls
Marguts von Pastores
ßregeln seine Zuflucht zu nehmen. Dieser Artikel der jetzigen Charte gestrichen und die Suspension untersagt. „Dessenungeach⸗
geglaubt, Eure Maßregeln wuͤrden hinlaͤnglich durch die Umstaͤnde gerechtfertigt; wir wollen Euch dies nicht bestreiten; aber um daß zu den Verord⸗ nungen Karls X. noch mehr Berechtigung vorhanden war, als zu als durch die Lage dieses Monarchen.“
des Departements der
Das General⸗Conseil des Departements des Goldhuͤgels
Nißbilligung des es den Prinzipien Eine aͤhnliche
die Pensionen der Ritter des St. Ludwigs⸗ und des Fr. auf 1000, die von 1500 800 auf 500, die von 500 auf 300 und die von 300 auf 200 Fr. herabgesetzt worden.
Auf den Antrag des Handels⸗Ministers hat der Koͤnig eine
bei der Bewilligung derselben
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