1832 / 197 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Deutscher Souverain, als Mitglieb des Bundes, zur Verwer⸗ fung 8₰ hiermit in Wihersyruch fehenden Petition der Staͤnde nicht nur berechtigt, sondern die Verpflichtung zu dieser Verwer⸗ fung geht aus dem Zwecke des Bundes hervor.

II. Da gleichfalls nach dem Geiste des eben angefuͤhrten Art. 57 der chluß⸗Akte und der hieraus hervorgehenden Fol⸗ gerung, welche der Art. 58 ausspricht, keinem Deutschen Sou⸗ verain durch die Landstaͤnde die zur Fuͤhrung einer den Bun⸗ des⸗Pflichten und der Landes⸗Verfassung entsprechenden Regie⸗ rung erforderlichen Mittel verweigert werden duͤrfen, so werden Fäͤlle, in welchen staͤndische Versammlungen die Bewilligung der zur Fuͤhrung der Regierung erforderlichen Steuern auf eine mittelbare oder unmittelbare Weise durch die Durchsetzung an— derweiter Wuͤnsche und Antraͤge bedingen wollten, unter diejeni⸗ gen Faͤlle zu zaͤhlen seyn, auf welche die Art. 25 und 26 der Schluͤß⸗Alte in Anwendung gebracht werden muͤßten.

(Art. 25. Die Aufrechthaltung der inneren Ruhe und DOrrdnung in den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu. Als Ausnahme kann jedoch, in Ruͤcksicht auf die innere

Sicherheit des gesammten Bundes, und in Folge der Ver⸗

flichtung der Bundesglieder zu gegenseitiger Huͤlfsleistung, die Mitwirkung der Gesammtheit zur Erhaltung oder Wieder⸗

„herstellung der Ruhe, im Falle einer Widersetzlichkeit der Un⸗

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86

Bewegungen zu

8

darf weder dem Zweck

vIv. Um die Wuͤrde und den Bund repraͤsentirenden Art sicher zu stellen,

den Antraͤge und Beschluͤsse

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terthanen gegen die Regierung, eines offenen Aufruhrs, oder gefaͤhrlicher Bewegungen in mehreren Bundesstaaten, stattfinden. Art. 26. Wenn in einem Bundesstaate durch Wider⸗ setzlichkeit der Unterthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe

b unnmittelbar gefaͤhrdet und eine Verbreitung aufruͤhrerischer

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fuͤrchten oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist und die Regierung selbst, nach Er⸗ schoͤpfung der verfassungsmaͤßigen und gesetzlichen Mittel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundes⸗Versamm⸗ lung ob, die schleunigste Huͤlfe zur Wiederherstellung der Ord⸗ nung zu veranlassen. Sollte im letztgedachten Falle die Re⸗ gierung notorisch außer Stande seyn, den Aufruhr durch ei⸗ gene Kraͤfte zu unterdruͤcken, zugleich aber durch die Umstaͤnde gehindert werden, die Huͤlfe des Bundes zu begehren, so ist die Bundes⸗Versammlung nichtsdestoweniger verpflichtet, auch unaufgerufen zur Wiederherstellung der Ordnung und Sicherheit einzuschrelten. In jedem Falle aber duͤrfen die verfuͤgten Maßregeln von keiner laͤngeren Dauer seyn, als die Regierung, welcher die bundesmaͤßige Huͤlfe geleistet wird, es

nothwendig erachtet. III. Die innere Gesetzgebung der Deutschen Bundesstaaten des Bundes, wie solcher in dem Art. 2. der Bundesakte und in dem Art. 1 der Schlußakte ausgespro⸗ chen ist, irgend einen Eintrag thun, noch darf dieselbe der Er⸗ fuͤllung sonstiger bundesverfassungsmaͤßiger Verbindlichkeiten ge⸗ gen den Bund, und namentlich der dahingehoͤrigen Leistung von Geldbeitraͤgen, hinderlich seyn. Gerechtsame des Bundes und der Versammlung gegen Eingriffe aller zugleich aber in den einzelnen Bundes⸗ Staaten die Handhabung der zwischen den Regierungen und ih⸗ ren Staͤnden bestehenden verfassungsmaͤßigen Verhaͤltnisse zu er⸗ leichtern, soll am Bundes⸗Tage eine mit diesem Geschaͤft beson⸗ ders beauftragte Kommission, vor der Hand auf sechs Jahre, ernannt werden, deren Bestimmung seyn wird, insbesondere auch von den staͤndischen Verhandlungen in den Deutschen Bundes⸗ Staaten fortdauernd Kenntniß zu nehmen, die mit den Ver⸗ flichtungen gegen den Bund, oder mit den durch die Bundes⸗ Vertrage garantirten Regierungs⸗Rechten in Widerspruch stehen⸗ um Gegenstande ihrer Aufmerk⸗ Hundes⸗Bersamamluheg davon An⸗

amkeit zu machen und der . wenn sie die Sache zu weite⸗

zeige zu thun, welche demnaͤchst, eit ren Eroͤrterungen geeignet findet, solche mit den dabei betheilig⸗ ten Regierungen zu veranlassen hat. Nach Verlauf von sechs Jahren wird die Fortdauer der Kommission weiterer Vereini⸗ gung vorbehalten. 8 . Da nach Artikel 59 der Wiener Schluß⸗Akte, da, wo Offentlichkeit der landstaͤndischen Verhandlungen durch die Ver⸗ fassung gestattet ist, die Gräaͤnzen der freien Aeußerung, weder bei den Verhandlungen selbst, noch bei deren Bekanntmachung durch den Druck, auf eine die Ruhe des einzelnen Bundesstaa⸗ tes oder des gesammten Deutschlands gefaͤhrdende Weise uͤber⸗ schritten werden darf und dafuͤr durch die Geschaͤfts⸗Ordnung gesorgt werden soll; so machen auch saͤmmtliche Bundes⸗Regie⸗ rungen, wie sie es ihren Bundes⸗Verhaͤltnissen schuldig sind, sich egen einander anheischig, zur Verhuͤtung von Angriffen auf den Bund in den staͤndischen Versammlungen und zur Steuerung Maßgabe ihrer inneren Landes⸗Verfassung, die angemessenen Anordnungen zu erlassen und zu handhaben.

VI. Da die Bundes⸗Versammlung schon nach dem Art. 17 der Schluß⸗Akte berufen ist, zur Aufrechthaltung des 2. Sinnes der Bundes⸗Akte und der darin enthaltenen Bestim⸗ mungen, wenn uͤber deren Auslegung Zweifel entstehen sollte, dem Bundeszwecke gemaͤß zu erklaͤren, so versteht es sich von selbst, daß zu einer Auslegung der Bundes⸗ und der Schluß⸗ Akte mit rechtlicher Wirkung auch nur allein und ausschließend der Deutsche Bund berechtigt ist, welcher dieses Recht durch ein verfassungsmaͤßiges Organ, die Bundes⸗Versammlung, ausuͤbt.

In Beziehung auf den Mißbrauch der periodischen Presse sieht die Bundes⸗Versammlung dem Vortrage ihrer in der 14ten diesjaͤhrigen Sitzung gewaͤhlten Kommission wegen Einfuͤhrung gleichfoͤrmiger Verfuͤgungen hinsichtlich der Presse entgegen, um hierauf einen endlichen Bese luß fassen zu koͤnnen, und sie erwartet mit Vertrauen von dem Eifer der Kommission, daß sie die ihr uͤbertragene Aufgabe in dem Sinne obiger Pro⸗ position baldigst loͤsen werde. Muüñnch⸗Bellinghausen.

ANagler.

derselben, jede nach

Manteuffel. 1 eian Stralenheim. .“

1““ Trott. .6 Blittersdorff. Leonhardi. Rieß. Curtius.

Mähnchen, 9. Juli. rt

Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin von den getreuen Bewohnern der F 82- das festlichste begangen. In der Metropolitan⸗ Kirche zu U. L. Frau und in der evangelischen Kirche war feier⸗ licher Gvrꝛesdienst Abends wurde im Koͤnigl. Hof⸗- und Na⸗ tional⸗Theater bei festlich beleuchtetem Hause die Oper: „Othello“/ egeben.

9 Gestern Nachmittags um 3 Uhr fand die Grundstein⸗ legung des Gebaͤudes der Koͤnigl. Centralbibliothek und des Königl⸗ Archivs in der Ludwigsstraße statt. Stitt dth h

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scha schenkte er nur das Leben.

Gestern wurde der Geburtstag

9. Juli. (Nuͤrnberger Korrespondent.) Dem Vernehmen 85 8 der Aufenthalt Sr. Durchl. des Fuͤrsten v. Wrede in Rheinbayern hoͤchstens noch acht Tage dauern und derselbe sodann zuruͤckkehren. Man versichert auch, der Fuͤrst sey beauftragt, sowohl in Karlsruhe als in Darmstadt in Angelegenheiten des Maut wesens mit den dortigen Hoͤfen persoͤnliche Ruͤcksprache zu nehmen.

Wien, 9. Juli. Vorgestern Mittags um 12 Uhr fand im Ceremonien⸗Saale zu Schoͤnbrunn die oͤffentliche Taufe des neu⸗ gebornen Sohnes Sr. Kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Franz Karl, in Gegenwart Ihrer Majestaͤten des juͤngeren Koͤnigs von eee und Hoͤchstdessen durchlauchtigster Gemahlin, dann Ihrer Majestaͤt der verwittweten Koͤnigin von Bayern und Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Prinzessin Marie von Bayern, so wie auch

Muͤnchen,

der hiek anwesenden Hoͤchsten Familienglieder, und im Beiseyn des diplomatischen Corps und des Hofes, mit dem herkoͤmmlichen

Gepraͤnge statt. Die feierliche Taufhandlung wurde von dem Fuͤrst⸗Erzbischofe von Wien, unter Assistenz von Bischoͤfen und infulirten Praͤlaten, verrichtet. Taufpathe waren Se. Ma⸗ jestaͤt der juͤngere Koͤnig von Ungarn und Kronprinz der uͤbrigen Kaiserl. Oesterreichischen Staaten. Der Durchlauchtigste Taͤufling erhielt die Namen Ferdinand Maximilian Joseph.

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EETI“

14X“ Zufolge Nachrichten aus Alexandria vom 7. Juni, die uͤber Triest in Wien eingegangen sind, ist die Festung St. Jean d'Acre am 27. Mai von den Truppen Ibrahim Pascha's mit Sturm genommen worden. Das nachstehende am 9. Mu⸗ harrem 1248 (7. Juni 1832) in Alexandria erschienene (vom Oesterreichischen Beobachter mitgetheilte) Bulletin der Sy⸗ rischen Armee enthaͤlt folgende Details uͤber diese Begebenheit: „Ein Armee⸗Corps von der Syrischen Expedition war seit sechs Monaten mit den Belagerungs⸗Operationen von St. Jean d'Aecre beauftragt. Der Ober⸗Befehlshaber Sr. Hoheit, Ibrahim Pascha, faßte den Entschluß, der Sache durch einen Sturm auf die Festung ein Ende zu machen. Am 26. Zilhidsche (26. Mai) berief er die Generale, die Obersten und die Batagillons⸗Chefs des Belagerungs⸗ Corps zu sich und ordnete folgende Dispositionen an: Der Brigade⸗ General Achmed Bey erhielt Befehl, sich mit dem ersten Bataillon des 2ten Regiments, von dem Obersten dieses Regiments begleitet, auf die Bresche des Thurmes von Kagpuburdschu zu werfen. Das zweite Bataillon, unter Kommando des Oberst⸗Lieutenants, sollte auf die zweite Bresche, Nebi⸗Saleh gegenuͤber, und das dritte Ba⸗ taillon, kommandirt von Omer Bey, auf die letzte Bresche von Za⸗ vich vorruͤcken. Dem vierten Bataillon dieses Regimentes wurde he⸗ fohlen, sich unter der ersten Bresche zu halten, um noͤthigen Falls Verstaͤrkung zu liefern. Ein Bataillon vom 10ten Regiment, den Oberst an seiner Spitze, erhielt Befehl, sich zu demselben Zwecke unter der dritten Bresche zu halten. Ein anderes Bataillon von dem⸗ selben Regiment wurde bestimmt, ungefaͤhr um ein Uhr nach Mitternacht Leitern in den Laufgraben bei dem Thurme Kerimburdschu zu transpor⸗ tiren, mit dem Befehl, daselbst den Augenblick des Sturmes abzuwarten. Der Ober⸗Befehlshaber ertheilte außerdem jedem Offizier besondere In⸗ structionen. In der Nacht vom 26. auf den 2. Mai feuerten die Batterieen auf vie Festung. Am 27sten Morgens, wenige Augen⸗ blicke nach Sonnen⸗Aufgang, gab der Ober⸗Befehlshaber den Be⸗ fehl zum Sturme. Die auf die zresche von Zavieh beorderten Trup⸗ pen bemaͤchtigten sich sogleich einer Verschanzung und setzten sich darin fest. as Detaschement, welches durch die Bresche von Ka⸗ puburdschu debouchiren sollte, fand Widerstand von Seiten der Be⸗ lagerten, fing an zu schwanken und schien im Begriff, zuruͤckweichen zu wollen. Als der Ober⸗Befehlshaber dies bemerkte, zog er den Saͤbel, drohte, diejenigen, welche Miene machen wuͤrden, zuruͤckzu⸗ weichen, niederzustoßen, und trieb sie vorwaͤrts, bis sie auf der Bresche Posto gefaßt hatten. Das Verstaͤrkungs⸗Corps eilte herbei, und waͤhrend ein Theil der Mannschaft den Feind durch Kleingewehr⸗ feuer zuruͤcktrieb, warf der andere eine Schanze auf. Die Nebi⸗ Saleh gegenuͤber eroͤffnete Bresche wurde von unseren Soldaten, die sich darauf festsetzten und die Kanonen und Möoͤrser der Bastionen erbeuteten, erstuͤrmt. Waͤhrend man sich auf den Breschen mit den Belagerten schlug, die ungefaͤhr 2000 Mann stark waren, warfen sich diese dreimal, 1 Bresche von Kapuburdschu aufgeworfene Verschan ung, wurden aber jedes Mal zuruͤckgedraͤngt. Ein Gleiches geschah bei der Bresche von Zavieh. Das Kleingewehr⸗ und Kanonenfeuer dauerte von beiden Seiten noch einige Stunden. Erst gegen 4 Uhr Nachmit⸗ tags machte das Bataillon vom 10ten Regiment, das sich auf der Bresche von Zavieh befand, aus seiner Verschanzung einen so hefti⸗ ken Angriff gegen die Belagerten, daß diese sich zu ergeben ver⸗ kangten Das Feuer wurde nun eingestellt. „Alsogleich erschien aus dem Orte, wohin sich die Belagerten gefluͤchtet hatten, eine Deputation, bestehend aus einigen Chefs der Kanoniere, dem Mufti und dem Imam Abdullah Pascha's, und warf sich dem Ober⸗Be⸗ fehlshaber zu Fuͤßen, um seine Gnade anzuflehen. Der Ober⸗ Befehlshaber begnadigte sie; er garantirte ihre Personen und ihr Eigenthum und ließ ihnen sogar ihre Waffen. Dem Abdullah Pa⸗ Er schickte bald nach Sonnen⸗Un⸗ tergang den Brigade⸗General Selim Bey zu ihm. Um Mitternacht begab sich Abdullah Pascha, von seinem Kiaja begleitet, zu dem Ober Besehlohaber⸗ der ihn mit den einem Wesir gebuͤhrenden Eh⸗ ren⸗Bezeigungen und mit vieler Freundlichkeit empfing. Um halb 1 Uhr in der Nacht setzten sich beide zu Pferde und begaben sich, von dem Kiaja begleitet, in den Pallast, der außerhalb der Stadt liegt, wo sie die Nacht zubrachten. Diejenigen unserer Truppen, die in die Stadt eingedrungen waren, uͤberließen sich einigen von der Eroberung einer Stadt mit Sturm unzertrennlichen Unordnun⸗ gen; einige Gegenstaͤnde wurden gepluͤndert, aber am folgenden Tage ihren Eigenthuͤmern zuruͤckgegeben. Da Abdullah Pascha den Wunsch geaͤußert hatte, nach Ac ypten zu gehen, so ist er/ von dem Bri⸗ adegeneral Selim Bey begleitet, nach Kaiffa geschickt worden und hat sich am 29. Zilhidsche (29. Mai) auf der Goelette Schahbaz⸗ Dschidad eingeschifft, welche am 3. Muharrem (2. Juni) in den Ha⸗ fen von Alexandria eingelaufen ist. Sobald Se. Hoheit der Vice⸗ Koͤnig von seiner Ankunft in Kenntniß gesetzt war, schickte er ihm seine eigene Schaluppe mit seinem Kahwedschi⸗Baschi. Abdullah Pascha schiffte sich mit seinem Kiaja und drei bis vier Personen sei⸗ nes Gefolges ein und verfuͤgte sich unmittelbar zu Sr. Hoheit dem Vice⸗Koͤnige, der ihn mit den seinem Range als Wesir angemesse⸗ nen Ehren empfangen und ihm alle seine Fehler verziehen hat. Aus Ruͤcksicht fuͤr seine Person ist er von der Quarantaine befreit wor⸗ den. Er wohnt neben dem Palast Sr. Hoheit, in dem Palaste, der fuͤr die Fremden bestimmt ist.“ Einer diesem Bulletin ange⸗ haͤngten Liste zufolge, sind von Seiten der Aegyptier bei dem Sturme auf St. Jean d'Acre 1 Oberst, 2 Bataillonschefs, 2 Adjutantmajors, 3 Kapitaͤns, 15 Offiziere und 489 Gemeine, zusammen 512 Mann getoͤdtet, und 1 Oberst, 1 Oberstlieutenant, 2 Bataillonschefs, 2 diutantmajors, 8 Kapitaͤns, 47 Offiziere unb 1368 Gemeine, zu⸗ sammen 1429 Mann, verwundet worden.

Inland.

Berlin, 15. Juli. Aus Memel meldet die Koͤnigs⸗ berger 2. Juli fruͤh langte die Kaiserlich Russische Korvette „Lion“, kommandirt vom Capitain von Moller, auf hiesiger Rhede an, um mehrere beim Kai⸗ serlichen Konsulate aufbewahrte Effekten an Vord zu neh⸗ men. Der Capitain sandte sofort einen Lieutenant mit 6 Soldaten ans

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besucht,

1832

in Zeit von anderthalb Stunden, auf die bei der

den Hafen einlaufen koͤnne, was aber nicht moͤglich war, üü *0 16 Fuß 9 ging. Als der Offizier wieder an gehen wollte, wurde das Boot von der stuͤrmischen contrg See in der Gegend des Suͤderhackens auf den Strand zu geworfen, so daß es erst nach 24 Stunden mit großer M wieder zum Schiff hinausgerudert werden konnte. Waͤhrend d Tage wurde von dem Konsul Staatsrath von Pachert; versucht, um die Effekten in Fischerboͤten an die Korvetn bringen, was aber wegen des Sturmes erst am 5ten d. M. lang, worauf das Schiff sofort nach Kronstadt unter 6 ging. Der Capitain von Moller hat auch die Danziger 1 um der dortigen Kaiserl. Russischen Flottille, die schon abgegangen war, Depeschen zu uͤbergeben. Die Ko

durch Dauerhaftigkeit und Eleganz

8 Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmitt. Abends 14. Jult. 6 Uhr. 2 Ubr. 10 Uhr.

Luftdruck. 337,2 Par. 336,5 Par. 3655,1 Par. Luftwaͤrme. 83:8 27,0 °R.] 20,5 °R.

Beobachtu

Quellwärme 7,7 Flußwarme 18,4 Bodenwärme 14 9 Ausduͤnftung 170. Niederschlag 7337 *Ab. 10 ¾ U. bis nac tern. stark Gewitt. tevXUENx He-ta ene⸗

Thaupunkt. 12,5 °R. 13 9 R. 13,60 R. Dunstsaͤttgg. 57 vCt. 33 vCt. 60 pCt. Wetter... heiter. heiter. gewittrig. Wolkenzug. SW.

Auswärtige Börsen. . Amsterdam, 10. Jali. . Mieqd. wirkl. Schuld 42¼. 5 8 neue do. 80 ½. Kanz-Bill. 15 8 Anl. 94 ¾. Oest. 5 % Met. 83 ⅛. . . St. Petersburg. 7. Juli. 918 Hamburg 3 Mon. 9 ½. Silber-Rußel 366 ½ Koo. Warschau, 11. Juli. 1 Pfandbriefe 85 ½ 86. Russ. Assign. 179 ½ 180. Wien, 10. Juli. Loose zu 100 Fl. 177. I

2

3

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59% Met. 87 . Actien 1133 ½.

48 do. 76 *6.

Koͤnigliche Schauspiele. Montag, 16. Juli. Im Schauspielhause. Auf Begah Iphigenia auf Tauris, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von C Hierauf: Die eifersuͤchtige Frau, Lustspiel in 2 Abtheilu von Kotzebue. (Herr Weymar, vom Hof⸗Theater zu Karlc

Regierungsrath von Uhlen, als Gastrolle.) —8 Dienstag, 17. Juli. Im Opernhause: Fidelio, Oper Abtheilungen; Musik von L. van Beethoven. .

Koͤnigstaͤdtisches Theater.

Montag, 16. Jult. Aschenbroͤdels Zaubertraum, große tomimische Vorstellung in 3 Akten, nach Horchelt, von Oa ausgefuͤhrt von der Wiener Ballet⸗Taͤnzer⸗Gesellschaft; von Isouard. Maschinerieen von A. Roller. Vorher: Anekdotenbuͤchlein, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Franzoͤss von Castelli. 1

Neueste Nachrichten.

Paris, 9. Juli. Der Belgische Gesandte hatte vorg Abend in Saint-⸗Cloud eine Audienz beim Koͤnige. -

Der General, Marquis von Mataflorida, ehemaliger! nischer Minister und Praͤsident der Regentschaft in Seu gel, ist am 3ten d. M. im 71sten Lebensjahre nach einer! wierigen Krankheit in Agen mit Tode abgegangen.

Vorgestern war Herr Odilon⸗Barrot bis um 11 Abends bei Herrn Laffitte. Gestern hatten die hier anwesß Oppositions⸗Mitglieder eine Zusammenkunft auf dem Lanz ieses Letzteren. 89 Mit dem naͤchsten Monate und vielleicht noch fruͤher hier woͤchentlich einmal, und Volksblatt unter dem Titel:

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„Le bon sens erscheinen. 5 eber ist Herr Cauchois⸗Lemaire. Die Herren Laffitte, N Parrot und Arago bezeigen den Redaktoren oͤffentlich ihren fall uͤber das von ihnen beabsichtigte „volksthuͤmliche und erzige“ Unternehmen. 1 h Pi. Handels⸗Kammer macht bekannt, daß sie bis 16. d. M. Denkschriften uͤber das angemessenste Terrain zu richtung eines Waaren⸗Entrepots fuͤr Paris in ihrem E0

riate annehmen werde. b Das dehs des Débats versichert, daß die Zahh in Folge der Ereignisse des 5. und 6. Juni hierselbst Ven

etwas uͤber 1000 in gefaͤnglicher Haft befaͤnden. An den gen der an den gedachten beiden Tagen erhaltenen Wunda ren bis vorgestern Abend 223 Individuen gestorden; in doe zarethen befanden sich noch 122 Verwundete.

Da man hier immer noch fuͤr den 14ten oder 2 2sten Karlistisch⸗republikanischen Aufstand besorgt, so ist auf jede hiesigen Mairieen eine gewisse Anzahl von Patronen de worden, um eintretenden Falls die National⸗ Garde rasch versehen zu koͤnnen. Gegen verschiedene fuͤr Republikam tende Individuen sind Verhaftsbefehle erlassen wordenn aus Toulon soll von Seiten des dortigen Marine⸗Pf die Meldung eingegangen seyn, daß man ernstlichen Um

bst entgegensehe. . dasecgg, 888 Afrite bestimmten Italiaͤnischen Fluͤchtlinge eine Protestation aufgesetzt, worin sie uͤber das Verfahrns Franzoͤsischen Regierung hinsichtlich ihrer Beschwerde fuͤhn

on vorgestern auf gestern starben hier an der 43 Personen, wovon 33 in Privathaͤusern; 36 neu Er sind in diesen vierundzwanzig Stunden in die Lazarethe

worden.

. eute schloß 5proc. Rente pr. compt. 97. 80. fin, 97. 85. 3proc. pr. compt. 67. 90. fin cour. 67. 95. 5882 pr. compt. 79. 90. fin conr. 79. 95. 5proc. Span. Rent 55 ½. 5proc. Belg. Anl. 76 ½. 5proc. Roͤm. Anl. 79. 1 Frankfurta. M., 12. Juli. Oesterr. 5proc. Meta 8721.. 4proc. 76 ½. 761%. 2 ½ proc. 44 ⅛. 1proc. 20. 88 Actien 1373. 1371. Part.⸗Obl. 122 ¼. 122 ½⅜. Loose 2

177 ¼. 176 ¾. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 80 ¼. Br. Poln.

5 teur John. Mitredacteur Cottel. 8

Land, um sich zu erkundigen, ob das Schiff iln—

Gedruckt bei A. W. 9 1

da

war mit 28 Kanonen und 200 Mann besetzt und zeichnen auf das vortheilhafteste;

Nach einmalz

tadung an auswaͤrtige und

Kuͤnstler, wenn sie

Amw dem Ende einen

zwar an jedem Sonntage, ein

ten nicht 1682, sondern hoͤchstens 1200 betrage, wovon buß 200 bereits wieder entlassen worden waͤren, so daß sich nuß

—,. —ü

Amtliche RNRachrichten. Kronik des Tages. b

Die Koͤnigliche Akademie der Kuͤnste waͤhlte in ihrer dies⸗ gen Plenar⸗Versammlung am 7ten v. M. den Landschaft⸗ er Louis Etienne Watelet in Paris, den Historien⸗ er Julius Huͤbner in Berlin, den Bildhauer Emil f, gegenwaͤrtig in Rom, und den Geschichts⸗ und Land⸗ s⸗Maler Karl Lessing aus Wartenberg in Schlesien, ge⸗ aͤrtig in Duͤsseldorf, zu ihren ordentlichen Mitgliedern. Berlin, den 14. Juli 1832. 8 u Dr. G. Schadow, Direktor.

Bekanntmachu n g. Die Koͤnigliche Akademie der Kuͤnste erneuert hierdurch ihre einheimische Kuͤnstler, die in den n des Akademie⸗Gebaͤudes zu veranstaltende diesjaͤhrige „Ausstellung mit ihren Kunstwerken zu bereichern. Da Froͤffnung der Ausstellung bereits in den ersten Wochen des tembers erfolgen soll, so muͤssen die einzusendenden Kunst⸗ e spaͤtestens bis zum 25. August d. J. im Akademie⸗Ge⸗ eabgeliefert werden, die schriftlichen Anzeigen derselben fuͤr zu druckende Verzeichniß aber schon vor dem 15. August ffen. Fuͤr dieses wird, außer den vollstaͤndigen Namen, Angabe des Wohnortes des Kuͤnstlers und des Inhaltes Werke (der, wegen der leichten Verwechselung, auch bei dschaften genannt werden muß), noch die Bemerkung er⸗ ob ein Kunstwerk kaͤuflich ist, oder nicht, und in letzterem der Name des Besitzers. Zur Bequemlichkeit des Publi⸗ ist es wuͤnschenswert daß, außer im Katalog, auch an

der Hauptgedanke des

wird, darf man sich dann wundern,

Kunstwerke der Name des Kuͤnstlers an einer sichtbaren e deutlich angebracht sey, was zu besorgen indeß Jedem üͤberlassen bleibt. Anonyme Arbeiten, so wie aus der e kommende Gemaͤlde und Zeichnungen unter Glas, wer⸗ nicht angenommen. Die Dauer der Ausstellung ist auf Monate festgesetzt. Wenn Fabrikanten und Handwerker, e nicht akademische Kuͤnstler sind, ihre Arbeiten durch diese

ellung zur Kenntniß des” Hublikums bringen wollen, so ha⸗ se solche der Akademie erst vorzuzeigen, wo dann bestimmt en wird, ob Raum vorhanden ist und dieselben zur Auf⸗ e in eine Kunst⸗Ausstellung geeignet sind. Auswaͤr⸗ nicht Professoren einer Kunst⸗Akademie Mitglteder der hiestgen, oder besonders aufgefordert. sind,

die Kosten des Transports ihrer Arbeiten selbst zu tragen Bevollmaͤchtigten in Berlin zu kom⸗ ren. Bersin, den 14. Juli 1832. 1 4 Dr. G. Schadow, Direktor.

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11II1X1XAX“X“ Paris, 9. Juli. Der Koͤnig arbeitete gestern in Saint⸗ mit dem Handels⸗Minister. 1 In dem gestern Abend erschienenen Nouvelliste liest man ezug auf die Ministerial⸗Veraͤnderung folgenden von meh⸗ Oppositionsblaͤttern wiederholten Artikel: „Die Abreise errn Dupin und des Marschall Soult haben fuͤr einige den Geruͤchten uͤber eine Kabinets⸗Veraͤnderung ein Ende scht. Wir maßen uns nicht an, sagen zu wollen, ob die al⸗ nterhandlungen wieder aufgenommen werden koͤnnen, oder ne neue Combination eintreten werde. Nur so viel glauben un wissen, daß ein kompaktes Ministerium ganz außerhalb der een, von denen man gesprochen hat, in der Absicht aller derer die einen Einfluß auf kuͤnftige Anordnungen haben. Alles, dem Kabinet Kraft, Wuͤrde, Macht verleihen kann, wird mne Combination eintreten, die fuͤr den Augenblick durch noͤthig gemacht wird; das gegenwaͤrtige Kabinet wird nur! parlamentarischen Ruͤcksichten modifizirt werden; was die ärtige Frage betrifft, von der die Opposition stets irgend Verwickelung hofft, so koͤnnen wir versichern, daß sich in ben durchaus nichts geaͤndert hat.“

n dem (bereits vorgestern auszugsweise mitgetheilten) Ar⸗ bes Journal de Débats uͤber das System der richtigen kam unter Anderem auch noch folgende Stelle vor: „Eine ktursache der Verlegenheiten unserer jetzigen Regierung ist Haß die Revolution, der sie ihr Daseyn verdankt, eine Ein⸗ er Klasse von ihr entfernt hat, die sonst der gewoͤhnliche Ver⸗ te die natuͤrliche Stuͤtze der Regierung zu seyn pflegt. Die V Grundbesitzer naͤmlich, Maͤnner, die duͤrch ihre Einsichten hre Muße daran gewoͤhnt und gleichsam dazu berufen sind, n Angelegenheiten ihres Landes Theil zu nehmen, halten est bei Seite, sey es in offenbar feindlicher Absicht, oder Ern die gegenwaͤrtige Ordnung der, Dinge gleichguͤltig ist, ice sie bloß unschluͤssig sind. Wir wollen glauben, daß hh zu vermeiden war, zugleich aber auch hoffen, daß die mei⸗ 2n) nen Eigenthuͤmern, von jenen ehrenwerthen und nuͤtzlichen 9 die jetzt muͤßig die Haͤnde in den Schooß legen, allmaͤlig zu den nöfollegien und den oͤffentlichen Angelegenheiten zuruͤckkehren F. in unserem Frankreich, zu seinem wie zu ihrem eigenen

8 9 re ür .

empfindliche Lijcke und entzieht 29 eee hehee cgend⸗ ng ihre natuͤrlichen Vertheidiger.“

Ruhe und ʒ Die ositions⸗ r wollen in diesen Aeußerungen 5o⸗

e Karlistische P

eine offene Annaͤherung sey,

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˖—Qᷓqᷓqᷓäaqana

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artei erkennen, wovon der Grund darin zu

ß Hr. Dupin d. Aelt. Hrn. Bertin de Veaux . inisterium ausdruͤcklich ausgeschlossen habe.

(gestern erwaͤhnten) Artikel des Mo niteur, worin

vergessenheit im Amte mit

8 scheu

rung. Bei unseren Nachbarn waͤre es etwas Unerhoͤrtes, griff auf sie; die Charte

tikel 1. des Gesetzes vom „„Jeder Angriff durch

1832.

Rundschreibens des Justiz⸗Ministers an die General⸗Prokuratoren weiter ausgefuͤhrt wurde, heißt es un⸗ ter Anderem: „Sagt nicht die gesunde Vernunft, wie es auch im Rundschreiben steht, daß eine Inkonsequenz darin liegt, Handlungen zu bestrafen, ohne die Lehren zu verwerfen, welche diese Handlungen rechtfertigen, wenn sie dieselben nicht gar ver⸗ anlaßt haben; den Aufruhr zu unterdruͤcken, ohne die Anstifter zur Verantwortung zu ziehen; aufwiegelnde Manifeste ungestraft bekannt machen zu lassen, um zu warten, bis die Aufwie⸗ gelung eine Wirkung hat? Wie koͤnnen ungebildete Men⸗ schen glauben, daß es ein Vergehen sey, etwas zu thun, was zu sagen erlaubt ist? Wenn man i nen taͤglich zu beweisen sucht, daß die Republik oder Heinrich V. besser fuͤr das Land taugen, als die gegenwaͤrtige Ordnung der Dinge, und wenn sie. sehen, daß dieser Versuch als gewissermaßen gesetzlich geduldet wenn sie dem Lande die 1 einer neuen Restauration verschaffen wollen? Nimmt man also der Presse das Recht, das Prinzip der Regierung anzugreifen, so rettet man dadurch Unbesonnene, die sich von Ehrgeizigen taͤuschen lassen und dann Opfer des Gesetzes werden. Dies wird ein verstaͤndiges und menschlichge⸗ sinntes Geschwornen⸗Gericht nie aus den Augen lassen. Wenn Niemand das Recht hat, das Prinzip der Regierung anzugrei⸗ fen, so wird auch Niemand die Existenz derselben anzugreifen wagen. Die Menschlichkeit stinut also mit der Gerechtigkeit“ und Politik darin uͤberein, daß 100 Strafurtheile gegen Redens⸗ arten besser sind, als ein ein iges Todesurtheil. Wir glauben hier nur auszusprechen, was nandg⸗ Publizisten, die das Prinzip unserer Regierung angreifen, ihrer inneren Ueberzeugung nach, denken. Mehrere von i nen, von einer glaͤnzenden Theorie oder Verstellung verfuͤhrt, geben sich keine Rechenschaft uͤber den Ein⸗ fluß, den ihre Eroörterungen auff Ungebildete und leidenschaftliche Gemuͤther ausuͤben koͤnnen. Was fuͤr strenge Censoren wuͤrden sie nicht gegen sich selbst seyn, wse weit wuͤrden sie nicht ihre Feder von sich werfen, weng sie bedaͤchten, daß Andere eine Flinte ergreifen koͤnnen. Das Kundschreiben des Großsiegelbe⸗ wahrers wird die gluͤckliche keumg haben, sie auf diesen Zu⸗ sammenhang aufmerksam zu n. Es ist hinreichend, sie hieruͤber aufzuklaͤren; ihr ewissen wird eine strenge Jury fuͤr sie seyn und die gesetzliche Jury Uherfluͤssig machen. Nicht wir Sc. es, in S. Ie⸗ 1, E. uͤber Louvel einzustimmen, daß die verabscheuungswuͤrdigen Lehren der Presse den Arm dieses Meuchelmoörders 8ne Nicht wir 2b die Ansicht desselben Schriftstellers, daß die Preßfreiheit nur be⸗ stehen koͤnne, wenn ein Gesetz vorhanden sey, das die Pflicht⸗ lbsetzung, die Verleumdung mit Schande und die aufruͤhrerischen Schriften mit Gefaͤngniß, Verbannung und sogar mit dem Tode bestrafe. Nicht wir sagen mit Herrn Benjamin Constant, daß die schweren Vergehungen der periodischen Presse uletzt ein aus Ab⸗ und Verachtung gemischtes Gefahl gegen eine In⸗ stitution, die solchen Mißbraͤuchen unterworfen ist, erzeu⸗ gen muͤßten. Wir glauben vielmehr, daß die Presse unter weniger strengen Bedingungen bestehen kann, und daß sich ihre Mißbraͤuche leicht abschaffen lassen, weil die Kammern und die Jury die Schriftsteller, die sich absichtlich von der Linie ihrer Pflichten entfernen, darauf zuruͤckzufuͤhren wissen werden. Die erste dieser Pflichten ist Achtung vor dem Prinzipe der Regie⸗ um Verfassung aufzufordern. Es it lein die Charte verleihe ein Recht zum An⸗ kann nicht den Keim ihres Unterganges ist auch ein Gesetz vorhanden, welches Punkt ausdruͤcklich untersagt: im Ar⸗ 27. November 1830 heißt es naͤmlich: eines der im Art. 1. des Gesetzes vom 19. Mai 1819 angegebenen Mittel, gegen die Koͤnigliche Wuͤrde, die Thronfolge, die Rechte, welche der Koͤnig durch den in der Erklaͤrung vom 7. August 1830 ausgesprochenen Wunsch der Nation, so wie durch die von ihm angenommene und in der Sitzung vom 9. August desselben Jahres beschworene Verfassung, besitzt, ferner gegen seine verfassungsmaͤßige Auto⸗ ritaͤt, die Unverletzlichkeit seiner Person, gegen die Rechte und die Autoritaͤt der Kammern soll mit dreimonatlicher bis fuͤnfjaͤh⸗ riger Gefaͤngniß⸗ und mit einer Geldstrafe von 300 bis 6000 Fr. geahndet werden.““ Der Artikel ist klar und deutlich, die Frage ist gesetzlich und verfassungsmaͤßig entschieden. Ihr wollt nuͤr dem Gesetze gehorchen, und hier habt Ihr eines.“ Der National erklaͤrt heute, er sey durch das Rundschreiben des Herrn Barthe und durch obigen Kommentar zu demselben nicht uͤber⸗ zeugt worden, daß man im Koͤnigthume das Prinzip der Ver⸗ fassung angreife; das Prinzip Frankreichs seit der Juli⸗Revo⸗ lution sey die Volks⸗Souverainetaͤt; das Koͤnigthum hingegen eine bloße Regierungsform; die periodische Presse habe daher trotz des Rundschreibens und des Kommentars das Recht, ihre Ansichten in ihrer ganzen Ausdehnung und mit der groͤßten Frei⸗ muͤthigkeit auszusprechen. Es waͤre sonderbar,“ sagt der Na⸗ tional, „wenn die besoldeten Bläͤtter des Ministeriums alle Tage uns ein republikanisches Blatt nennen koͤnnten und wir nicht das Recht ha⸗ ben sollten, ihnen zu antworten: Ja, wir sind Republikaner, und zwar aus folgenden Gruͤnden.“ Die Gazette de France bemerkt uͤber denselben Gegenstand: „Der lange Artikel des Moniteur ist eine Anklage⸗Akte gegen das System des Ministeriums, welches darin besteht, das Prinzip der Regierung in die Volks⸗ Souverainetaͤt und die Jult⸗n urrection zu legen. Der Artikel sucht in der That zu beweisen, daß in e alle Theorieen sich in Aufstand aufloͤsen; hiernach duͤrften sogar die Theorieen derjenigen Schriftsteller, die den Aufstand untersagen und Ge⸗ horsam predigen, nicht eroͤrtert werden. Was beweist dies an⸗ ders, als daß das Ministerium, indem es sich auf das Prinzip der Empoͤrung und der Volks⸗Souverainetaͤt stuͤtzt, alle diejeni⸗ gen, die eine Meinung uͤber den Staat haben, ermaͤchtigt, die Flinte zu ergreifen, um ihrer Meinung den Sieg zu verschaffen, wie dies im Juli geschah. Es ist sonderbar, daß das Ministe⸗

Vortheile der Republik oder

Umsturz der Englischen Unsinn, zu behaupten,

in sich selber tragen. Es Eroͤrterungen uͤber diesen

““

gerichtet habe, daß c. de⸗ Antwort des I.

der drei

rium, um die Juli⸗Revolution fortzusetzen, die Preßfreiheit in Fesseln schlagen will. So wahr ist es, daß ein falsches Prinzip sich nur durch die Willkuͤr behaupten kann!“

Folgendes ist eine Uebersicht des Zuwachses der oͤffentlichen Schuld in Frankreich seit der kitte des 16ten Jahrhunderts: Im Jahre 1562 unter Karl IX 17,000,000 Fr.

1589 bei dem Tode Heinrichs II.... 339,649,000 . 1595 unter Heinrich IV. (Sully) 96,900,000 2 1660 unter Ludwig XIV. (Colbert) 783,400,000 2 1698 2 (Pelletier) 1,301,690,000 ⸗„ 1710 2 (Chamillard) 4,386,318,750 1788 unter Ludwig XVI. (Necker) 4,245,750,000 1807 unter Napoleon 1,912,500,000 1821 unter Ludwig XVIII 3,466,000,000 1829 unter Karl X. VENTI““ 4,200,000,000 7 . „1831 bei dem Antritte Ludwig Philipps 5,185,438,457 2 *1832 unter Ludwig Philipp im Juni 5,417,495,017 Zu dieser letzteren Summe kommt jetzt die neue Anleihe von 150 Millionen hinzu, nach deren Eroͤffnung noch eine schwebende Schuld von etwa 450 Millionen verbleibt.

Der Marquis von Vin de Peyrac ist zum diesseitigen Ge⸗ neral⸗Konsul in New⸗York ernannt worden.

Herr Aubernon, ehemaliger General⸗ Zahlmeister der Fran⸗ zoͤsischen Armeen unter Kellermann, Buonaparte, Brune, Jou⸗ bert, Moreau und Massena, ist im 75sten Jahre gestern hier gestorben.

Gestern erschien der

1— Polizei⸗Commissair Maigret, von einem Gendarmen begleitet,

abermals in der Wohnung der St. Simonianer in der Straße Menilmontant und zeigte den ihm zugegangenen Befehl vor, in dem Hause des Herrn Enfantin einen Aufseher mit dem Auftrage anzustellen, jeder nicht

Hausbewohnern gehoͤrenden Person den Eintritt in dasselbe zu verwehren. Da Herr Chevallier im Namen des Herrn Enfantin erwiederte, daß er sich diesem Vorhaben ausdruͤcklich widersetze, und daß die Thuͤren des Hauses, wie gewoͤhnlich, geoͤffnet blei⸗ ben wuͤrden, so entfernte sch der Polizei⸗ Commissair, um neue Befehle einzuholen, und kehrte von einer Compagnie Infanterie begleitet zuruͤck. Herr Chevallier erwiederte ihm jetzt auf seine Aufforderung, ihn einzulassen: „Sie kommen diesmal mit Bajo⸗ netten, mein Herr, wir haben aber keine keine haben, weil wir die Apostel der Arbeit und des Friedens sind. Treten Sie also ein, aber nur weil Sie mit Bajonetten kom⸗ men.“ Der Polizei⸗Commissair bewirkte des Gartens, wo er eine Menge von Maͤnnern und Frauen be⸗ schaͤftigt fand, den Arbeiten und dem Treiben der St. Simo⸗ nianer zuzusehen.

Die Deputirten Cabet und Garnier⸗Pagès wurden vorge⸗ stern von dem Instructions⸗Richter Leblond vernommen, ohne daß sich aus ihrem Verhoͤr irgend ein Resultat ergeben haͤtte. Alle Fragen, die an sie gerichtet wurden, waren im voraus schriftlich niedergesetzt; es befanden sich darunter folgende: Ha⸗ ben Sie davon gehoͤrt, daß man die Republik proklamiren wollte? Kennen Sie den General Romarino? Haben Sie davon gehoͤrt daß er zum Generalissimus der Republik ausgerufen werden sollte? Kennen Sie Herrn Lachapelle? Ist Ihnen bekannt, daß man ihn zum Diktator der Republik ernennen wollte? u. s. w.

Gestern wurde in dem Prozesse wegen des Komplotts der Prouvaires⸗Straße, der gegenwaͤrtig vor dem hiesigen Assisenhofe verhandelt wird, das Verhoͤr der Angeklagten beendigt und das Zeugen⸗Verhoͤr begonnen. .

Das Monument fuͤr den General Hoche, mit dessen Errich⸗ tung auf der Place Dauphine in Versailles man in diesem Au⸗ genblicke beschaͤftigt ist, wird, sagt man, am Jahrestage der letz⸗ ten Revolution aufgedeckt werden.

Briefen aus Kiorenz zufolze, hatte die dasige Behoͤrde am St. Johannis⸗Tage, wel her als das Fest des Schutzpatrons dieser Stadt dort mit großer Feterlichkeit begangen wird, Stoͤ⸗ rungen der oͤffentlichen Ruhe befuͤrchtet. Die Polizei war schon seit laͤngerer Zeit davon unterrichtet, daß man die Einwohner des Großherzogthums durch Flugschriften und aufruͤhrerische Proclamationen aufzuwiegeln suche. Die von der Behoͤrde ge⸗ troffenen Maßregeln hatten indessen jeder Unordnung vorgebeugt.

Die Departements, in denen die Cholera jetzt die groͤßten Verheerungen anrichtet, sind die der Marn e, der Maas und des Aisne; in dem ersteren sind am 3ten d. M. 285 Personen erkrankt und 133 gestorben, im Ganzen seit dem Ausbruche der Cholera 13,125 erkrankt und 4182 gestorben; in dem zweiten Departement erkrankten am 3ten d. M. 189 und starben 115 Personen ( uͤberhaupt 8109 erkrankt und 2857 gestorben); im dritten erkrankten am 4ten d. M. 195 und starben 100 (im Ganzen 7926 erkrankt und 3849 gestorben). Die Zahl der heimgesuchten Ortschaften ist im Aisne⸗Departement am staͤrk⸗ sten, wo die Krankheit sich auf 367 Gemeinden erstreckt. Im Departement des Pas⸗de⸗Calais hat dieselbe ploͤtzlich wieder an Intensitaͤt gewonnen, es erkrankten dort naͤmlich am 2ten d. M. 429 Personen und starben 163; in dem der oberen Marne erkrankten am 3ten 86 Personen und starben 34. Die uͤbrigen Departements geben bei weitem geringere Zahlen.

Grohßbhritanten und Irland.

London, 8. Juli. Es ist kuͤrzlich in den Parlaments⸗Be⸗ richten der Sitzung des Unterhauses vom 5. d. M. (S. Nr. 192 der St. Zeitung) erwaͤhnt worden, daß der Marquis von Chan⸗ dos an den Lord Althorp eine Frage in Bezug auf Griechenland Kinisters, der den Berichterstattern den Ruͤcken zugewendet habe, von diesen nicht verstanden worden sey. Der Standard berichtet nunmehr, die Antwort habe dahin gelautet, daß die Minister einen Traktat mit Frankreich und Rußland ratifizirt haͤtten, der die kontrahi⸗ renden Theile verpflichte, den Thron von Griechenland dem Prin⸗ zen Otto von Bayern zu garantiren und dem neuen durch einen Vorschuß von⸗ 2 Millionen Pfd. Sterl., wozu jede Maͤchte einen gleichen Theil beitrage, an Haͤnden zu

hierauf die Raͤumung

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Bajonette und wollen

Souverain