1832 / 206 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

b . das sich zu Gunsten Dom Pedro's erklaͤrt und deshalb in Stuͤk⸗ ken gehauen worden seyn sollte, nicht zu bestaͤtigen. Das Eng⸗ lische Geschwader vor Porto bestand aus der Fregatte „Stag““ und den Kriegs⸗Sloops „Childers“ und „Nautilus“.

Ueber die (bereits erwaͤhnte). Anti⸗Zehnten⸗Versammlung in Balyhale (Irland), bei welcher der Vice⸗Lord⸗Lieutenant der Graf⸗ schaft den Vorsitz fuͤhrte, meldet die Dublin Evening⸗Post Fol⸗ gendes: „Zwei Stunden lang dauerte das Eintreffen einer im⸗ posanten Menschenmenge zu Fuß, zu Wagen und zu Pferde. Zwischen dem fortdauernden Geschrei der Begruͤßung hindurch hoͤrte man die Toͤne von Pfeifen, Trommeln und anderer Musttk. Die Einwohner jedes Distriktes hatten sich unter ihre respektiven Fahnen geordnet, von denen man Hunderte, theils Orange, theils gruͤn, theils dreifarbig, flattern sah. Protestanten eingefunden, welche den Vorgaͤngen mit großer Theil⸗ nahme zusahen. Militair oder Polizei war nicht zu erblicken. Dies fand man ungemein vernuünftig. Auf einer Fahne sah man einen sterbenden Irlaͤnder abgebildet, der einen sehr wohl⸗ beleibten Geistlichen trug; auf einer anderen wuͤr der Teufel als Auctions⸗Kommissarius dargestellt, der eine gepfaͤndete Kuh zum Verkauf ausbot; auf der anderen Seite sah man einen jammern⸗ den Geistlichen, der gusrief: „Kein Gebot, kein Gebot!“ Auf

unzaͤhligen Fahnen sah man das Bildniß O'Connells, mit den

Inschriften: „Keine Zehnten!“ „Gaͤnzliche Abschaffung!“ „Eine gerechte Reform oder Aufloͤsung!“ Eine Anzahl Edelleute, Paͤchter und Bauern aus der Gegend von Carrick ließen einen Sarg vor sich her tragen, um das Leichenbegaͤngniß der Zehnten darzustellen. Und es war auch eine wahre Irlaͤndische Leichenfeier; denn Tausende hatten an diesem Tage 20 (Englische) Meilen zuruͤckgelegt und kehrten noch in derselben Nacht nach Hause zuruͤck, ohne viel⸗ leicht einen Sixpence zu Erfrischungen in der Tasche gehabt zu ha⸗ ben. Der Oberst Pierce Butler, Vice⸗Lord⸗Lieutenantder Grafschaft, war 28 Meilen weit hergekommen, um den Vorsitz zu fuͤhren, seinen Abscheu gegen das Zehnten⸗System van den Tag zu legen und eine vollstaͤndige Resorm oder die Aufloͤsung der Union zu verlangen. Da die Versammlung zu groß war, um von einem Husting Alles zu vernehmen, so wurde noch ein zweites Geruͤste errichtet, von wo herab die Redner zu dem Volke sprachen. Die Zahl der anwesenden Personen wurde auf nahe an 200,000 ge⸗ schaͤtzt.“

Vorigen Dienstag wurde die Bill wegen Anlegung einer

Eisenbahn zwischen London und Birmingham vom Ausschusse des Oberhauses verworfen, wegen des Zwanges, der dadurch ei⸗ ner Menge damit unzufriedener Grundbesitzer, uͤber deren Ge⸗

biet sie gezogen werden muͤßte, angethan werden wuͤrde. Dieser⸗ healb wurde gestern eine Versammlung von Anderen, welche die

Anlegung dieser Bahn beguͤnstigen, unter Vorsitz von Lord Wharn⸗

cliffe gehalten, deren einstimmig gefaßte Resolutionen, wie man hofft, bis zum naͤchsten Parlamente auch die Ansichten der jetzt damit nicht Einverstandenen fuͤr sich gewinnen werden.

Die Times spricht den Verdacht aus, daß einige Mitglie⸗ der des Ausschusses uͤber die Bank⸗Angelegenheiten diejenigen Mitglieder auf geschickte Weise zu entfernen suchten, welche durch Scharfsinn und genaue Untersuchung am meisten dazu beitruͤgen, die Fehler des alten Systems aufzudecken, um wo moͤglich den Freibrief der Bank unveräͤndert noch in der jetzigen Session des

Parlamentes erneuern zu lassen. Man bediene sich dazu auch des Mittels, solchen Mitgliedern Schwierigkeiten an den Orten, wo sie sich waͤhlen lassen wollten, in den Weg zu legen, um sie zu veranlassen, sich persoͤnlich an Ort und Stelle zu begeben, und sie 1gcgeg zu hindern, den Sitzungen des Ausschusses beizu⸗ wohnen.

Das Dampfschiff „Brocklebank“ segelte am 14ten d. mit

einem Courier der Regierung am Bord nach Rotterdam ab und lief gestern (am 17ten d.) Mittag um 1 Uhr wieder in die Themse ein. Die Reise nach Rotierdam wurde in zwanzig Stunden zuruͤckgelegt; der Courier durfte in Betracht der Qua⸗ rantaige⸗Maßregel nicht ans Land steigen, seine Depdschen wur⸗ den nach dem Hang geschickt, und der „Brocklebank“ soll ge⸗ steyn bereits die Anwort darauf mitgebracht haben.

Nach einem Schreiben des Grafen von Villaflor vom 26sten p. M., hatte Marquis von Palmella am 21. Juni das Ungluͤck, seinen aͤltesten Sohn, den Grafen von Calhariz, der hier erzogen warde und sich auf der Londoner Universitaͤt sehr auszeichnete, durch den Tod zu verlieren. .

Hier in London kommen sehr viele Cholerafaͤlle auch in den höheren Klassen vor; so ist namentlich Lady Molyneux, eine Nichte der Herzogin von Newcastle, ein Opfer der Seuche ge⸗ worden. Viele Faͤlle haben sich in Hospitalern, Gefaͤngnissen, auch mehrere am Bord des Kriegsschiffes „Castor“ zugetragen. CEEEgss‚ebderkande.

Aus dem Haag, 20. Juli. Der Kaiserl. Russische Vice⸗ Admiral Graf von Heiden ist von hier nach Groͤningen abge⸗ gangen, win voneda aus seine Ruͤckreise nach Rußland anzutreten.

Aus Mastricht wird neuerdings geschrieben, daß ein Nie⸗ derlaͤndischer Offizier, Lieutenant Wiesener, der sich mit einem anderen Offizier und seiner Frau uͤber Achen nach Mastricht be⸗ geben, eine Stunde vor dieser Festung von den Belgiern festge⸗ nommen worden sey und erst nach vielen Schikanen die Erlauͤb⸗ niß erhalten habe, seinen Weg fortsetzen zu duͤrfen.

In Scheveningen erkrankten vom 18ten zum 19ten d. M. an der Cholera 13 Personen, starben 2 und genas 1. In der hiesigen Residenz sind, so weit die Meldungen eingegangen, neuer⸗ dings 4 erkrankt und 3 gestorben.

Unsere Zeitungen enthalten folgendes Schreiben aus Antwerpen vom 13ten d. M.: „Unser Zustande ist jetzt beson⸗ ders traurig, da nun auch die Cholera unsere Mauern erreicht hat und taͤglich mehr Opfer wegnimmt. Auf die beruhigenden Berxichte esenen ze chcn ist in dieser Hinsicht nichts zu geben, da diese aus Besorgniß, daß die fremden Kaufleute Färcht be⸗ kommen, und daß die aus unserem Hafen kommenden Schiffe fuͤr angesteckt erklaͤrt werden, den wahren Stand der Dinge nicht melden duͤrfen. Zu dieser uns vom Himmel auferlegten Geißel kommt nun noch die bestaͤndige Furcht vor einem Bombardement; denn Alles sieht hier danach aus, als ob man die Kuͤhnheit ha⸗

ben wollte, die Citadelle anzugreifen, indem z. B. die Haͤuser

am Ende der Klosterstraße und gegen die Esplanade zu abgebro⸗ chen worden sind und man damit beschaͤftigt ist, eine verdeckte bombenfeste Batterie gegen die Citadelle aufzuwerfen. Diese Batteried ist schon beinahe ganz vollendet, so daß die Moͤrser be⸗ reits hinaufgebracht werden.“ -

Bruͤssel, 19. Juli. Als in der gestrigen Sitzung der Re⸗ praͤsentanten⸗Kammer der Minister des Innern das Wort verlangte, um die Verordnung wegen Schließung der Ses⸗ sion vorzulesen, wußte sich Hr. Gendebien noch Gehoͤr zu ver⸗ schaffen und drang darauf, daß der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten noch einmal gehoͤrt werde, um von ihm zu ver⸗ nehmen, worin das Abweichen der Konferenz von dem eingeschla⸗ genen Weg, woruͤber sich Hr. Goblet in seiner Note vom 7. Juli

Es hatten sich auch viele

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beklagte, denn eigentlich bestaͤnde. Dieser Antrag wurde von dem Minister des Innern, der die Session unverzuͤglich geschlos⸗ sen sehen wollte, heftig bestritten und gab zu einer lebhaften Debatte Anlaß, in welcher mehrere Mitglieder dem Minister harte Vorwuͤrfe uͤber die unzeitige Schließung der Kammern machten. Da sich indessen mittlerweile Herr von Meulenaere eingefunden und sich uͤber den Gegenstand des Streites hatte unterrichten lassen, bestieg er sogleich die Rednerbuͤhne und sagte: „Die Note des General Goblet vom 7. Juli, wurde mit erst am Morgen des Tages, wo ich der Kammer meinen Bericht abstattete, mitgetheilt. Es geht aus dieser Note hervor, daß die Konferenz am 6ten gewollt ha⸗ ben kann, daß die Raͤumung des Velgischen Gebietes erst dann stattzufinden brauche, wenn man sich uͤber die anderen Punkte verstaäͤndigt habe. Ich kann aber jetzt die Versicherung geben, daß Alles, was die Konferenz am 6. Juli beschlossen zu haben scheint, durch die Note des General Goblet vom folgenden Tage ruͤckgangig gemacht worden ist, und daß, wenn neuere Akte der Konferenz existiren, sie von einem spaͤteren Datum als vom 15ten d. seyn muͤssen; wenn ich etwas von denselben wuͤßte, so wuͤrde ich es fuͤr meine Pflicht halten, der Kammer Mittheilung davon zu machen. Herr Dumortier bemerkte, daß eine, in der Regel gut unterrichtete Vruͤsseler Zeitung anzeige, daß ein neues Protokoll vom 10. Juli erschienen sey, worin der Koͤnig von Holland aufgefordert werde, die 24 Artikel zu unter⸗ zeichnen, das Belgische Febhler aber nicht eher zu raͤumen brauche, bis, ein definitiver Traktat abgeschlossen worden h. ( muͤsse dem Minister ins Gedaͤchtniß zuruͤckrufen, daß er in diesem Hause erklaͤrt habe, zu den Waffen greifen zu wollen, wenn die Konferenz neue Konzessionen verlange, und daß ek auch von energischen Entschluͤssen in Bezug auf Herkn Thorn gesprochen habe. Herr von Meulengere sagte, daß, wenn ein Protokoll vom 10. Juli existire und dem System der Regierung entgegen sey, so wisse die Kammer, welcher Gebrauch davon gemacht werden wuͤrde. Was Herrn Thorn betreffe, so wuͤnsche er gewiß eben so lebhaft wie der vorige Redner, daß derselbe bald aus seiner Gefangenschaft befreit werden moͤge, und er hoffe, daß diese Frage, wie alle uͤbrigen, bald ihre Erledigung erhalten wuͤrden. Nachdem Herr Gendebien noch einen vergeblichen Versuch gemacht hatte, dem Minister bestimmtere Erklaͤrungen zu entlocken, wurde die Diskussion uͤber diesen Ge⸗ genstand geschlossen, und der Minister des Innern verlas die Koͤnigl. Verordnung, mittelst welcher die Session fuͤr geschlos⸗ sen erklaͤrt wurde, worauf sich die Versammlung sogleich trennte.

Der Koͤnig ist heute in Begleitung des General Desprez

nach Diest abgereist, um die dort und in Hasselt stehenden Trup⸗

pen die Revhte passiren zu lassen.

Antwerpen, 19. Juli. Der Buͤrgermeister der Stadt Antwerpen hat nachstehenden Auszug aus einem Schreiben des Platz⸗Kommandanten oͤffentlich bekannt machen lassen: „Ich bin ermaͤchtigt, zu erklaͤren, und ich beeile mich, es zu Ihrer Kennt⸗ niß zu bringen, daß ich weder den Befehl erhalten noch irgend eine Absicht habe, die Feindseligkeiten wieder zu beginnen, wenn der Feind nicht Anlaß dazu giebt, und daß es, im Fall eines veraͤnderten Entschlusses von Seiten der Regierung, die erste Sorge des Koͤnigs seyn wuͤrde, die Einwohner und den Handels⸗ stand der Stadt Antwerpen davon in Kenntniß zu setzen, damit dieselben alle Vorsichts⸗Maßregeln ergreifen koͤnnten, um sich vor den Ereignissen zu schuͤtzen, deren Leitung uͤbrigens nicht mehr ausschließlich von dem General Chassé abhaͤngt.“

Hier sind von vorgestern auf gestern 8 Personen an der Cholera erkrankt und 4 gestorben.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 18. Juli. Se. Majfestaͤt der Koͤnig geden⸗ ken, wie man vernimmt, am 2ssten d. in Christiania einzutreffen, und haben fuͤr die Zeit ihrer Abwesenheit aus Schweden in Stockholm eine Regierung unter Vorsitz des Kronprinzen an⸗ geordnet.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz begab sich am 15ten d. auf der Koͤnigl. Jacht „Esplendian“, nebst Lord*Bloomfield und

anderen auslaͤndischen Offizieren, auf einige Tage zu der Flotte.

in den Stockholmer Scheeren, die zu Uebungen dokthin gekom⸗ men war.

Auf dem letzten Wollmarkte in Norrkoͤping sind nur 16,000 Pfd. Wolle verkauft worden. 0

Deutschland. 1s

Hannover, 21. Juli. In der ersten Kammer der. Staͤnde⸗ Versammlung kam am 18ten d. das (letzthin von uns mitge⸗ theilte) Ministerial⸗Schreiben vom 16ten d. in Betreff der Bun⸗ destags⸗Beschluͤsse vom 28sten v. M. zur Berathung, und es ward nach desfallsiger Diskussion beschlossen, dasselbe lediglich ad acta zu nehmen. Sodann ward mit der zweiten Berathung des siebenten Kapitels des Staats⸗Grundgesetzes fortgefahren, und es wurden die Paragraphen 21 bis 26 theils unveraͤndert, theils mit den bei der ersten Abstimmung beliebten und resp. mit eini⸗ gen neuen Abaͤnderungen in der Fassung angenommen. In der folgenden Sitzung (am 19ten) wurden auch die Verhand⸗ lungen uͤber die beiden letzten Paragraphen (27 und 28) been⸗ digt und deren Redaction festgestellt.

In der zweiten Kammer der Staͤnde⸗Versammlung wurde an erstgedachtem Tage ebenfalls anit der zweiten Berathung uͤber das siebente Kapitel des Staats⸗Grundgesetzes weiter fortgeschrit⸗ ten, es wurden die Paragraphen 22 bis 28, unter Bestaͤti⸗ gung der diesfaͤlligen fruͤheren Beschluͤsse, und was insbesondere den letztgedachten §. anlangt, mit einer geringen Aenderung in der Fassung, angenommen. Eine bei der⸗Verhandlung uͤber den §. 28 vön dem Abgeordneten Meyer spemachte Aeußerung, daß es ihm noͤthig scheine, in dem die geheimen Ausgaben betreffenden setzten Theile desselben die Verantwoktlichkeit der Minister zu erwaͤh⸗ nen, und die daran von einem anderen Mitgliede geknuͤpfte Bemer⸗ kung, daß in auswaͤrtigen, namentlich in Englischen Blaͤttern, vor einiger Zeit von Unterhandlungen in Betreff der Reformbill die Rede gewesen sey, die der Hannoͤversche Minister Sr. Majestaͤt zu London mit auswaͤrtigen Hoͤfen gepflogen haben solle, gab dem Geh. Kabinets⸗Rath Rose zu der Erklaͤrung Anlaß, daß die

esfallsigen Angaben der oͤffentlichen Blaͤtter unwahr und erdich⸗

tet seyen. Nachdem hierauf eine Petition verschiedener Ein⸗ wohner von Muͤnden um Verwendung fuͤr die Goͤttinger Staatsgefangenen vorgelegt und an die fuͤr diesen Gegen⸗ stand bereits ernannte Kommission verwiesen worden war, schritt man zur dritten Abstimmung uͤber das 7. Kapitel des Staats⸗Grundgesetzes, wobei dann der §. 1 ohne Berathung ge⸗ nehmigt wurde, hinsichtlich des 2ten §. aber eine ausfuͤhrliche Debatte entstand, indem zunaͤchst der Geheime Kabinets⸗Rath Rose bemerklich machte, daß durch die bei der zweiten Abstim⸗ mung (in Abwesenheit des Herrn ꝛc. Rose) demselben gegebene veraͤnderte Fassung der Sinn der Koͤnigl. Bestimmungen ganz veraͤndert worden sey. Schließlich ward der §. theilweise in ver⸗ aͤnderter, theilweise in der urspruͤnglichen Gestalt angenommen.

In den Sitzungen vom 19ten und 20sten wurde die h Diskussion des fraglichen Kapitels, und zwar bis zum §. 19, gesetzt.

Mannheim, 21. Juli. Der hiesigen Zeitung folge, ist in Freyburg unterm 16ten d. von Seiten des Gem deraths und Buͤrgerausschusses eine Bekanntmachung ergan⸗ in welcher es heißt: „Den bestehenden und laͤngst bekan Verordnungen zuwider, haben in neuester Zeit dennoch oͤffenna Versammlungen stattgefunden, und es sind solche, dem Ven men nach, wieder neuerlich angeordnet. Nach einem mith Stafette eingetroffenen hohen Ministerial⸗Erlasse sind deran Versammlungen, dann alle Aufzuͤge, Nachtmusiken, Fackenz und unter welchem Namen immer dergleichen Feierlichkeiten kommen moͤgen, bis auf weitere Weisungen wiederholt und bedingt mit dem Androhen untersagt worden, daß im Falle Nichtbefolzung dieser Verfuͤgung oder irgend einer Wideg lichkeit mit aller Strenge des Gesetzes verfahren, und die Sc ßung der hiesigen Hochschule wuͤrde ausgesprochen werden.“

8 8 Spanien. 8

Madrid, 13. Juli. Der Infant Don Frank t mit seiner Familie von hier nach Andalusien 4. reist. Heute Nachmittag um 6 Uhr kam ein Kurier aus sabon hier an, der am 11ten d. von unserer dorxtigen Gesa schaft abgefertigt worden ist und die Reise von einer Haupt zur anderen in 64 Stunden zuruͤckgelegt hat. Bald darauf breitete sich in der Stadt das Geruͤcht von der Landung Pedro's bei Porto. Der Inhalt der Depeschen des diessein Gesandten soll im Wesentlichen folgender seyn: Am 5ten d. habe man ein bedeutendes Geschwader mehrere Meilen weit dem Vorgebirge Carvoeiro bemeekt, ei Fahrzeug desselben mit einer in den dortigen Gewaͤssern kreuzenden Kriegs⸗I. ohne Flagge parlamentirt, und gleich darauf, habe das schwader die Richtung nach dem Kap Mondego gr men. Am 10ten Abends sey in Lissabon ein von kommandirenden General der Provinz Beira an den Ki. Minister abgefertigter Courier angekommen, mit Depzl worin jener melde, daß am 8ten vor Tages ⸗And mehrere Schiffe der Expeditions⸗Flotte Dom Pedro's die Bord derselben befindlichen Truppen ohne Hinderniß gel haͤtten, waͤhrend mehrere andere Schiffe sich auf der hohen

gehalten,“ was den Glauben veranlasse, Dom Pedro an einem anderen Punkte eine zweite Landung bewirken seine Truppen also in zwei Operations⸗Corps theilen. Der richt des Generals schließe mit einer ausfuͤhrlichen Angabe von ihm zur Vertheidigung der Stadt Coimbra und der“ vinz in Uebereinstimmung mit dem Militair⸗Kommandanten Provinz Minho getroffenen Maßregeln und druͤcke die Bes niß aus, daß sich in diesem Theile des Koͤnigreichs einige zirke fuͤr die⸗Sache Dom Pedro's erklaͤren moͤchten; zugleich! er darin um Verstaͤrkung, da sich mehrere Abtheilungen royalistischen Freiwilligen theils in das Innere des

des zuruͤckgezogen haͤtten, theiss auf dem Marsche Porto waͤren. Der Portugiesische Kriegs⸗Minister begab nach dem Empfange dieses Berichts sofort zu Dom Migyeln Cachias. Beim Abgange des Kuriers von Lissabon herrsche

dieser Stadt zwar Ruhe, doch fing das Geruͤcht von der!

dung Dom Pedro's allmaͤlig an, sich zu verbreiten, und em große Sensation. Die Regierung hoffte, durch die von ihr troffenen Anordnungelk Ruhe und Ordnung aufrecht „2 halten. Mehrere in der Umgegend von Lissabon stehende. 8e menter hatten Befehl zum Aufbruche nach Coimbraverhal Bald nach Ankunft dieser wichtigelk Depeschen fertigte der nister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Graf Alcudia, diesch durch einen Eilboten an den Koͤnig nach St. Ild ephonse wo Se. Majestaͤt neuerdings einen Gichtanfall im rechten gehabt haben. 8 . 1

4 8 Tuͤr . 9

Die Agramer Zeitung meldet in einem Schreiben Ragusa⸗vom 20. Juni, daß der fluͤchtig gewordene Hauptme und Musselim der Bosnischen Rebellen, Achmet⸗Begh Nah begovich, von Trebizne in das dasige Lazareth aufgenommen mit ihm die ganze rebellische Partei in der Herzegowing verschwunden anzuͤsehen sey. „Ueberhaupt (heißt es weiter)! fen wir thit Gewißheit melden, daß der allgemein sichtbar e sene Geist der Empoͤrung in Bosnien und in der Herzegonf sich allgemach legt und die gute Ordnung dergestalt wiederket daß der Handelsverkehr in diesen Provinzen in ein neuez ben tritt.“

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

New⸗York, 20. Juni. In Folge der Raͤubereien, w von den unter dem Oberbefehl des „schwarzen Falken“ befindlie Indianern begangen werden, und ihrer Siege uͤber die Mil⸗ hat der Kriegs⸗Secretair dem Oberbefehlshaber der Armet Vereinigten Staaten den Auftrag ertheilt, in der Gegend Chicago 1000 Mann regulairer Truppen zu konzentriren. 2 Division soll aus den Garnisonen von den Ufern des M und der Seen bestehen; der General Scott wird dieselbe ligen und einen Feldzug gegen die Indianer unternehmen sind Maßregeln getroffen worden, um die kuͤrzlich von Kongreß genehmigte Aushebung von leichter Kavallerie zus vollstaͤndigen, und dieses Corps soll sich unverzuͤglich in M setzen. Der General Scott ist befugt, von den dem Kriegsst platz benachbarten Staaten so viel Milizen zu fordern, alf Umstaͤnde erheischen moͤchten. „Der,. Operationsplan““, heißt im Globe, „besteht in einer kombinirten Bewegung der von Generalen Scott und Atkinson befehligten Truppen, die von Che und vom Mississippi aus aufbrechen, die Indianer von Seiten angreifen und sie auf diese Weise in die Enge tren sollen. Der General Scott hat den Befehl, ihnen nicht’ Ruhe zu vergoͤnnen, bis auch nicht ein einziger Indianer iu auf dem oͤstlichen Ufer des Mississippi befindlich ist. Sie se saͤmmtlich wieder uͤber den Fluß zuruͤck und sich in die ihnen gewiesenen Distrikte begeben.“ 8

Folgendes ist der wesentliche Inhalt der von dem GC angenommenen Bank⸗Bill, wie der National⸗Intellig cer ihn mittheilt: „Art. 1. Das Privilegium der Bank! auf 15 Jahre erneuert, vom 3. Maͤrz 1836 an gerechnet⸗“ ches der Termin ist, wo das bisherige Privilegium erlischt.) 2. Die Bank⸗Direktoren koͤnnen 2 oder auch mehrere Be ernennen, um die Bank⸗Billets unter 100 Dollars zu unteng nen; diese Billets sollen denselben Werth haben, als wem von dem Praͤsidenten und dem Kassirer unterzeichnet wan Art. 3. Die Bank darf kein Billet und keinen Wechsel uͤber niger als 50 Dollars ausstellen, ohne ausdruͤcklich darauf z zeichnen, daß die Realisirung von Seiten der Bank, die das pier im Umlauf gesetzt hat, erfolgen soll. Art. 4. Die e und alle ihre Beamten sollen die Billets oder Wechsel der

und Hypotheken,

Peoeten, aͤußerten wir die schoͤnsten Hoffnungen in

en bese

Vereinigten Staaten, wo sie auch zahlbar⸗ seyn mögen, als sung annehmen. Art. 5. Die Bank darf, außer ihren Com⸗ kein Grundeigenthum laͤnger als 5 hin⸗ einander laufende Jahre besitzen. Art. 6. Die Bank nicht mehr als 2 Huͤlfsbanken in einem und demselben nat errichten oder unterhalten. Art, 7. Die Bank soll waͤh⸗ bH des Zeitraums von 15 Jahren den Vereinigten Staaten lich fuͤr die Bewilligung ihres Privilegiums eine Sumine 200,000 Dollars zahlen. Art. 8. Der Kongreß kann nach 3ten Maͤrz 1836 ein Gesetz erlassen, um zu verhindern, die Bank ein Billet zum Belauf von weniger als 20 Doll.⸗ gebe oder im Umlauf erhalte. Art. 9. Der Kafstrer soll glich dem Secretair des Schatzamtes ein Verzeichniß der k⸗Actionaire einreichen, und wenn der Schatzmeister irgend z einzelnen Staats es fordert, so muß auch ihm eine Liste enigen Buͤrger dieses Staats, welche Actionaire der Bank eingereicht werden.“ 1 1“

Ven I1n. Das in Rio⸗Janeiro erscheinende Blatt „la Veridad“

päͤlt ein aus Angra vom 11. Mai d. J. datirtes Schreiben

Kaisers Dom Pedro an seinen Sohn, Dom Pedro II., wor⸗ zheißt: „Mein Sohn, Geliebter meines Herzens, ich habe rvon Paris aus geschrieben, so oft ich Gelegenheit dazu hatte; wird mir eine solche abermals durch ein direkt nach Rio endes Schiff dargeboten, die ich nicht unbenutzt voruͤbergehen n will. Mein Befinden ist gut, ich bin aber mit einer gro⸗ und ruhmvollen Unternehmung sehr beschaͤftigt, naͤmlich mit r Expedition, an deren Spitze ich mich stellen werde, um die annei umzustoßen, die Herrschaft des Gesetzes und das Pal— vn der Frecheit, die constitutionnelle Charte, wiederherzustel⸗ „die ich, als Koͤnig von Portugal, der Portugiesischen Nation gegeben habe. Nachdem ich zu inew Gunsten auf die Braͤsilianische Krone verzichtet, um Blut meiner Mitbuͤrger nicht vergießen zu lassen, mußte mich an die Spitze der Portugiesischen Sache stellen, sie die der Menschheit, der Freiheit und Deiner Schwe⸗ ist und ich außerdem durch die constitutionnelle Charte ofen war, waͤhrend der Minorennitaͤt Deiner Schwester die gentschaft zu uͤbernehmen. Diese Regentschaft habe ich am d. M. uͤbernommen und in meinem Manifeste erklaͤrt, daß giselbe fortfuͤhren werde, bis⸗-die Kortes, die ich unverweilt mmnenberufen werde, entschieden haben, ob ich die Ausuͤbung se Autoritaͤt fortsetzen soll oder nicht. Bis jetzt habe ich die sicht eines Vaters gegen meine Tochter und die eines freien unnes gegen die Menschheit und die Freiheit erfuͤllt. Ich sche, daß Dich dieses Schreiben gesund und in Deinen Stu⸗

fortgeschritten finden moͤge; ja, mein geliebter Sohn, es ist

Dich hoͤchst nothwendig, um das Gluͤck Brasiliens, Deines flichen und meines Adoptiv⸗Vaterlandes, zu machen, daß Du ch durch Kenntnisse und Sitten wuͤrdig machst, uͤber die non zu herrschen; denn, geliebter Sohn, die Zeit ist vor⸗ , wo man die Fuͤrsten ehrte, weil sie Fuͤrsten sind.

ise Sprache von meiner Seite entspringt aus den Prinzipien, nie ab⸗ Ich hoffe, daß Du meinen Brief aufmerksam lesen

denen ich mich stets bekannt habe, und von denen ich in werde. Du siehst daraus die Theilnahme, die ich als Dein Vater Psreund fuͤr Dich und als Freund Brasiliens auch fuͤr mein wiv⸗Vaterland hege, welches ich gute regiert ”0 n wuͤn⸗ Lebe wohl, geliebter Sohn, empfange den egen Deinss un und Deines uͤber Deine Abwesenheit betruͤbten Freundes. Dom Pedro, Herzog von Braganza.“

Fboum benmn

der Courrier des Etats⸗Unis enthaͤlt folgende Bemet⸗ ingen uͤber den General Santander: „Als wir die Erwaͤhlung General Santander zum Praͤsidenten von Neu⸗Grenada

jgnisses, welches wir als eine gluͤckliche Vorbedeutung fuͤr die fuügen Schicksale dieses Suͤd⸗Amerikanischen Staats bezeich⸗ en. Die zweiundzwanzigjahrige politische Laufbahn dieses fiters, die Talente, welche er in administrativer Hinsicht ent⸗ e, und sein unerschuͤtterlicher Patriotismus sind sichere Buͤr⸗ uͤr den sreisinnigen und festen Gang, Den seine Regierung h unter den schwierigsten Verhaͤltnissen behaupten wird. Ge⸗ al Santander ist aus Cucuta in Neu⸗Grenada gebuͤrtig. Er dab sich in fruͤher Jugend nach Bogota, um seine Erziehung sebst zu beendigen; er war noch mit seinen juristischen Stu⸗ aftigt, als die Revolution von 1810 ausbrach, an der so wie die ganze Jugend seines Vaterlandes, thaͤtigen Theil hm. Kurze Zeit nachher trat er als Unter⸗Lieutenant in Dienst Unabhaͤngigkeits⸗Armee. Im Jahre 1812 begann der Buͤr⸗ rieg zwischen den Provinzen, die auf ein Bundes⸗ istem drangen, und der Hauptstadt, die sie einer Central⸗ egierung unterwerfen wollte. Santander kaͤmpfte in den Rei⸗ der Bundesgesinnten. Im Jahre 1813 schloß er sich an die n Bolivar befehligte Armee und erhielt das Kommando von duta. In den Jahren 1814 und 1815 war er Unter⸗Befehls⸗ ber ber Nord⸗Armee von Neu⸗Grenada, und im Juni 18 , Larthagena von Morillo blokirt wurde, erhielt er den Ober⸗ [über die Truppen von Magdalena. Er war Chef des neralstabes, als die Spanier in Bogota einruͤckten. Santan⸗ g, sich damals nach den oͤstlichen Ebenen zuruͤck, wo er bis Ankunft des General Paez den Ober⸗Besehl fuͤhrte. Im 1818 trat er wieder in Bolivar's Armee ein, die gegen uma, Barcelong und Cumana operirte. Er wurde zum sun Chef des Generalstabes ernannt, welchen Posten er so hebekleidete, bis ihm das Kommando der Casanaveschen Armee, gegen Bogota marschiren sollte, uͤbertragen wurde. Im hre 1819 stand er an der Spitze der Avant⸗Garde der Unab⸗ gigkeite⸗Armee, die unter Bolivars Befehlen Neu⸗Grenada iit. Von 1813 bis 1819 nahm der General Santan⸗ mnan allen Feldzugen des Unabhängigkeitskrieges Theil, e zweimal verwundet und zeichnete sich an den Tagen V ngostura de la Grita, Lomapelada, Carrtllo, Cachivi, Ya⸗ a, Calabozo, Sombrero, Lapuerta⸗Ortis, Rencon de los Foros, zmera, Vergas und Boyaca durch glaͤnzende Thaten aus. h, seit dem Jahre 1810 dachte dieser Offizier nie mehr daran, den Spaniern zu unterwerfen oder die Felder zu verlassen, einige Patrioten fuͤr die Freiheit kaͤmpften, es moͤge

den Independenten gehen, wie es wolle. Bolivar ernannte eneral Santander im Jahre 1819 zum interimistischen ePraͤfidenten von Neu⸗Grenada. Der Kongreß von Guyana gte diese Ernennung, und Santander verblieb bis zum 1 des Jahres 1821 in diesem Amt; dann ernannte ihn die Feutrende Versammlung von Cucuta zum Vice⸗Praͤsidenten wembten. Er fuͤhrte waͤhrend Bolivar's Abwesenheit bis Nahre 1825 das Ruder der Republik. Mit diesem Jahre 4 r Zeitraum der ersten Magistratur abgelaufen, und der ral Santander wurde bei der neuen Wahl von dem in den

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Wahl⸗Versammlungen vereinigten Volk nochmals zu demselben Posten berufen; diese Wiebererwaͤhlung bewies zur Genuͤge, wie beliebt er sich durch seine Verwaltung gemacht hatte, und welch' hohe Meinung man von seinem Patriotismus und seinen Talen⸗ ten hegte. Wir koͤnnen hier, nicht naͤher auf das Detail der da⸗ maligen wichtigen Arbeiten des General Santander und auf die Fortschritte eingehen, die er in der inneren Landesverwaltung, im oͤffentlichen Unterricht, im Ackerbau, in der Binnenschiffahrt und in der National⸗Industrie bewirkte. Seine Landsleute wußten

indem ihre Dankbarkeit ihn jetzt zur

seine Verdienste zu schaͤtzen,

hoͤchsten Wuͤrde in ihrem Staat beruft. Zu der oben genanuten Zeit kehrte Volivar mit seiner Bolivischen Verfassung, die er sein politisches Credo nannte, aus Peru zuruͤck. Aber kaum

jetzt so ungluͤckli⸗

wurde dieselbe bekannt, als die Nation die groͤßte Abneigung dagegen kundgab. Bolivar kehrte sich daran nicht, und nun be— gann ein furchtbarer Krieg zwischen der Armee und der Nation, die an der im Jahre 1821 votirten Verfaͤssung von Cucuta festhielt. Durch Hinterlist und Gewaltthaͤtigkeiten behielt Bolivar die Ober⸗ hand, ließ sich zum Diktatoxrausrufen, schaffte die alte Constitution ab und entzog dem General Santander die Vice⸗Praͤsidentur. Diese Absetzung geschah keinesweges mit dem Willen der Nation, denn im Jahre 1828, als der Konvent von Ocana zusammenberufen wurden, waͤhlten 5 Provinzen den Genexal Santander zu ihrem Deputirten. Man betrachtete ihn damals als das Haupt der liberalen Partei, welche die zahlreichste war. Schon fuͤr die kon⸗ stituirende Versammlung des Jahres 1821 war er zum Deputir⸗ ten ernannt worden; doch konnte er damals dieses Amt nicht annehmen, weil er die Verwaltung von Columbien fuͤhrte. Eben so ward er wieder im Jahre 1831, als er von seinem Vaterlande entfernt war, zu dem Konvent berufen. Um sich der Person Santander's, dessen Ansichten und Beliebtheit ihm hinderlich waren, zu entledigen, ernannte ihn Bolivar zum Gesandten bei den Vereinigten Staaten. Der Rath seiner Freunde bewog ihn, diesen Posten anzunehmen, und er schickte sich eben an, nach dem Orte seiner Bestimmung abzugehen, als die Verschwoͤrung des 25. September 1828 ausbrach. Nun wandte man alle Mit⸗ tel an, um ihn als in diese Sache verwickelt darzustellen; man machte ihm den Prozeß und verurtheilte ihn zum Tor,, ohne ihm eine Rechtfertigung zu gestatten; doch wagte man es nicht, diesen Ausspruch zu vollziehen, aus Furcht, die oͤffentliche Mei⸗ nung zu empoͤren, die sich von allen Seiten zu Gunsten des Verurtheilten aͤußerte. Die Todesstrafe ward in Verbannung er⸗ maͤßigt; kaum aber war er zu Carthagena angekommen, als man ihn unter dem Vorwand neuer Anschuldigungen in ein festes Schloß einkerkerte, wo er. 8 Monate zubrachte. Die Furcht, daß Santander in jener Provinz zu viel Anhͤnger haben moͤchte, bewog den Diktator spaͤterhin, ihn nach Venezuela in eine an⸗ dere Festung bringen zu lassen, die von einem Gene⸗ ral kommandirt wurde, den man fuͤr Santander's per⸗ soͤnlichen Feind hielt; dieser aber benahm sich gegen ihn mit einem Edelmuth und einer Hochherzigkeit, wie sie einem braven Militair geziemen. Endlich erhielt General Santander

Folge dieses

die Erlaubniß, nach Europa abzureisen. Er landete in Ham⸗ burg und wurde dort, so wie nachher in Deutschland, Frank⸗ reich, Italien und England, nicht wie ein Proskribirter, sondern wie ein ungerecht verfolgter Patriot aufgenommen. Als die Nation, empoͤrt uͤber Bolivars Anmaßungen, die ihr gewalt⸗ sam aufgezwungene Regierung vernichtet hatte, wurde auch Santander wieder zuruͤckberufen, um an dem großen Werk der Wiedergeburt seines Vaterlandes Theil zu nehmen. Der Kon⸗ vent von Neu⸗Grenada hat ihn zum Praͤsidenten dieser Repu⸗ blik ernannt. Alle, die ihn kennen, sind uͤberzeugt, daß seince Bemuͤhungen allein darauf gerichtet seyn werden, in jenem Theil von Amerika die Herrschaft der Gesetze wiederherzustellen und seinen Mitbuͤrgern den Genuß einer freisinnigen Regterung zu gewöhren./) 48 0 *

WPand. C

Berlin, 25. Juli. Aus Potsdam schreibt man: Unverkenn⸗ bar sind die Fortschritte, welche in der landwirthschaftlichen Kuitur durch die Spezial⸗Separationen, durch die Freimachung der Bauern und die Aufhebung der fruͤheren staͤdtischen Privilegien herbeigefuͤhrt werden. Durch die Separation ist der Boden des Gutsbesitzers und des Bauern frei geworden; nichts beschraͤnkt sie, ihn aufs beste zu benutzen. Die Anlegung von Brennereien setzt den Gutsbesitzer in Stand, einen bedeutenden Pedstand zu halten und den Boden stark zu duͤngen. Dabei koͤmmt ihnen so wie den Bauern der Futterkraͤuterbau zu Huͤlfe. Der Guts⸗ besitzer geht in der rationellen⸗ Landwirthschaft vor, der Bauer folgt allmuͤlig nach. Dadurch, daß Letzterer durch Auf⸗ hebung der Unterthaͤnigkeit und Abloͤsung der Dienste Herr sei⸗ ner Kraͤfte geworden, ist er in Stand gesetzt, den frei geworde⸗ nen und in sein Eigenthum uͤbergegangenen Boden aufs fleißig⸗ ste zu bearbeiten. Dies thut er auch. Er ist fleißig und spar⸗ sam, bezahlt Schulden und sammelt Kapitalien. Außerdem klei⸗ det er sich auch besser als sonst und faͤngt selbst an, sich besser zu moͤbliren. Das starke Branntweintrinken findet sich haupt⸗ saͤchlich nur unter den Tageloͤhnern. Die Bauern verheirathen ihre Kinder meist unter sich; der Bauernsohn, welcher das Gut erhaͤlt, sucht sich eine Bauerntochter mit einigem Vermoͤgen, oder erheirathet sich, wenn er das vaͤterliche Gut nicht erhaͤlt, einen Bauerhof. Hin und wieder wird eine halbe Hufe abgezweigt, um den zweiten und dritten Sohn zu dotiren. Sie bleiben moͤglichst im Dorfe oder in der Nachbarschaft; sie lieben es nicht, sich in der Ferne anzusiedeln. .

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1 . Diejenigen, welche im Millitair ihre dreijaͤhrige Dienstzeit zuruͤckgelegt haben, zeichnen sich vortheilhaft vor den uͤbrigen aus. Sie sind verstaͤndiger, haben mehr Kultur und Gewandtheit, sind an Ordnung und Gehorsam gewoͤhnt, sie werden von den Gutsbesitzern Pnd Domainen⸗Peamten gern in Dienst genommen. Die Maͤdchen lernen jetzt weit mehr in der Schule als sonst, Schreiben, Lesen, Rechnen. Ueberhaupt zeichnet die juͤngere Generation sich vortheilhaft vor der aͤlteren aus.

Wissenschaftliche Nachrichten.

Ueber die Voͤlker⸗Wanderung. 8 Von R. v. L. (Fortsetzung des im ö abgebrochenen Artikels.) 1 ttilag. 1 War seit mehr als einem halben Jahrhundert von Seiten der Hunnen zur Vernichtung weder der Gothischen noch der Roͤmischen Macht etwas Energisches und Positives unternommen, so war wie⸗ derum anch von beiden Gegenparteien keine nachdruͤckliche Veran⸗ staltung getroffen, um ihrer Macht Einhalt zu thun, das Verlorene wiederzugewinnen, oder eine dereinst von dorther neu bedrohende Gefahr abzuwenden. Um die Zeit als Balamir, von den Alanen unterstuͤtzt, den Don uͤberschritt, war Kaiser Valens, der zu den Gothischen Fuͤrsten seit laͤnger in friedlichen Verhaͤltnissen stand, im Orient beschaͤftigt. Er gestand ihnen zum Theil wenigstens in Moͤsien und Thrac ine Freistatt zu, wohl weil er hoffte, von ““ ““

solchem Zuwachs an ruͤstigen Streitern mancherlei Vortheile zu ziehen, und weil es eben so unklug und gefaͤhrlich gewesen waͤre, sie durch die Verweigerung zur Vexzweiflung zu bringen und am Ende als Verbuͤndete der Hunnen die Donau uͤberschreiten zu sehen. Durch das gewissenlos feindselige und gehaͤssige Benehmen seiner Granzbefehlshaber kam es jedoch alsbald zu Haͤndeln der ernsthafte⸗ sten Art. Nicht nur seine eigenen Truppen, sondern selbst die ihm von Gratian, dem zu Trier residirenden Beherrscher des Abendlan⸗ des, gesendeten Huͤlfsheere wurden in wiederholten Treffen von den Gothen, welche Hunnische und Alanische Schaaren in ihr Interesse

zu ziehen gemußt hatten, in die. Flucht geschlagen, und als Valens endlich in Person von Antiochien herbeikam, buͤßte er das Leben. in einer Niederlage ein, welche der ungluͤcklichen Schlacht von Cannaͤ

gleichgeachtet ward. (378. n. Chr. bei⸗Adrianopel.) Dies vermoch⸗ ten die fluͤchtigen gedemuͤthigten Reste der Gothischen Macht; was wuͤrde aus Bozanz geworden seyn, wenn es mit ihrer ungetheilten durch so viele andere Voͤlker verstaͤrkten Masse haͤtte den Kamof bestehen muͤssen! Unaufhaltsam drangen die erzuͤrnten Sieger bis nach dem Pelsponnes vor, ganz Griechenland ward gransam ver⸗ wuͤstet, selbst Konstantinopel belagert, doche widerstanden die Staͤdte dem regellos wuͤthenden Angriffe. Jetzt bestieg Theodos der Große den Ostroͤmischen Thron, und nach zwei Jahren war es ihm gelun⸗ gen, die Gothen zu versoͤhnen und einzelne Hunnenschaaren, die sich in ihrem Gefolge vorgewagt, zu Paaren zu treiben. Atha⸗ naͤrich stirbt in Konstantinopel wenige Tage nach dem Frie⸗ densfesie. Auf Gratian folgke im Abendlande (383) der juͤngere Valentinian, der, von den Alemannen in Rhaͤtien be⸗ draͤngt, erst einen Einfall der Hunnen in Alemanien, dann ihren Ruͤckzug theuer hatte erkaufen muͤssen. Gleichzeitig mit ihm trat

der Usurpagtor Maximus auf, anfangs von Theodosius anerkannt, dann zu Gunsten des bald von ihm vertriebenen Schwagers Valen⸗ tinian mit Krieg uͤberzogen. Die Gothen waren besiegt oder ge⸗ wonnen, oder in Fehden mit Gepiden u. s. w. verwickelt, die Hun nen eifrig und folgsam mit Theodos. So kam der alte Zwiespalt unter den Gothisch⸗Vandalischen Staͤmmen in dieser Periode nicht nur den Roͤmern trefflich zu Statten, sondern diente auch zur voll⸗ endeten Befestigung des neuen Hunnischen Reichs. Im letzten Jahre seiner Regierung noch gelangte Theodos,”nach Ueberwaͤltigung des von Arbogast, dem Moͤrder Valentinians, auf den Thron gehobenen Gegenkaisers Eugenius, zur alleinigen Hereschaft des gesammten Roͤmischen Rerchs, damit es von nun an (395) fuͤr immer gesondert bleibe. Haͤtte er einen, auch nur ihm aͤhnlichen, dem schwierigen Zeitlauf gewachsenen Nachfolger hinterlassen, wie moͤchte so Maͤn⸗ shes ganz anders geworden seyn! Unter⸗seinen schwachen noch fast unmuͤndigen Soͤhnen und deren raͤnkevollen sich gegenseitig uͤberli⸗ stenden und anfeindenden Reichsverwesern aber ging Roͤmisches An⸗ sehen, Uebergewicht und Selbststaͤndigkeit vollends verloxen, umal sich fuͤr sie in. dem kriegstuͤchtigen Alarich, der anfangs ihr gemein⸗ samer Oberbefehlshaber in Ilyyrien gewesen, dann Koͤnig aller imn Römischen Reiche angesiedelten Westgothen geworden war, ein so gefäͤhrlicher Gegner erhob. Waͤhrend Afrika vom Westreiche abfiel, andere Ostgothische Heerfuͤhrer (Gainas, Trigibikd u. s. w.) im Orient hausten, uͤberzog er (396) die Europaͤlschen Provinzen des Ostreiches mit Krieg, pluͤnderte ganz Griechenland und den Pelo- ponnes und brachte selbst, nachdem Arkadien, argligem Nathe folgend, die von Stilico aus Itnlien herbeigkführte Huͤlfe abgewie⸗ sen hatte, fast alle Staͤdte in seine Gewalt. Honorins, um sich Bundesfreunde zu gewinnen, raͤumte (398) mehreren Germagpischen und Sarmatischen Voͤlkerschaften Wohnsitze in Noricum, Rhaͤtien, Pannonien und Dalmatien ein. Zwei Jahre spaͤter (400) fiel nichts⸗ destoweniger Alarich in Italien ein und suchte es jn d ijährigen Kpjegen heim, waͤhrend Alanen fuͤr die „Roͤmer kaͤmpften, Alleman⸗ nen und Burgunder Poricum und Vindelicien, die Hunnen Asien verheerten, Britannien abfaͤllt und durch Saͤchsische Seeraͤuber ge⸗ brandschatzt wird. Fast gleichzeitig (401) fällt ein anderer Gothen⸗ fuͤhrer, Gaͤmas, der sich nach mißlungenem Versuch, das Ostreich zu stuͤrzen, uͤber die Donau zuruͤckgezogen, im Kampfe mit dem Hunnenfuͤrsten Uldin; und bald nach der Schlacht von Placentia, die Italien fuͤr jetzt von Alarich befreit, betritt (405) der kuͤhne Abenteurer Radagais den Kampfplatz. Waͤhrend die Hunnen in Boͤhmen, Maͤhren, Schlesten, bis zur Ostsee hin beschaͤftigt sind, ein verbuͤndetes Heer von Quaden, Vandalen, Sarmaten, Alanen, Gepiden, Herulern, Burgundern, Alemannen uͤber den Rhein zieht und ganz Gallien verwuͤstet, fuͤhrt dieser Radagais eine andere Ko⸗ lonne nach Italien. Stilico, der ihm mit einem Heer von Gothen, Alanen, Hunnen entgegenzieht, wendet zwar auch diesen Sturm ab; aber unterdessen bildet sich in der Schweiz und dem Elsaß ein trans⸗ rhenanisches Alemannien, Burgunder setzen sich erst in der Pfalz, dann spaͤterhin im ganzen nachmaligen Ober⸗ und Nieder⸗Burgund fest; Vandalen, durch Beider Uebermacht seitwaͤrts geschoben, nach⸗ dem sie im Kampfe mit den ihnen feindlich gegenuͤbertretenden Fran⸗ ken ihren Koͤnig Gedegisel eingebuͤßt, ziehen mit Sueven und Ala⸗ nen uͤber die Pyrenaͤen und unterwerfen sich binnen zwei Jahren Fans Svanten. Im Todesjahre des Arcadius (408) versucht nun

larich, dem der Schwager Ataulph aus Ober⸗Pannonien ein Huͤlfs⸗ heer von Alanen und Hunnen gachfführt, zum drittenmale sein Heil in Italien. Sein Gegner Stilico faͤllt als Opfer der Kabale; ver⸗ gebens ruft auch Honorius (der nach Ravenna fluͤchtet) 10,000 Hunnen und die Besatzungen Dalmatiens zu seiner Rettung herbei; der Schaukaiser Attalus macht gemeine Sache mit den Gothen, 410 wird Rom erobert und gevlündert doch findet Alarich, nachdem er ganz Suͤd⸗Italien verwuͤstet, im Begriff, nach Afrika uͤberzusetzen, in Kalabrien den Tod. Sein Nachfolger Athaulf, Gemahl der nachmaligen Kaiserin Fesin laͤßt sich willig finden zur Raͤumung der Apenninischen Halbinsel; er wendet si (413) nach der Provence, dehnt sich bis uͤber die Pyrenaͤen aus und wird nun bis 422 in fortwaͤhrende Kaͤmpfe mit den anderen bereits in Spanien herrschenden Barbaren verwickelt.

Diese Unfälle, welche das Westreich betrafen, retteten das Ost⸗ reich von einer großen Gefahr, die ihm aus einer Verbindung Ala⸗ richs und Stilicos ekwachsen sollte. Mit Ausnahme eines von Ul⸗ din nach Thracien und Moͤsien (400) unternommenen Streifzugs genießt das Ostreich von 408 422 unter den friedlichen Regierun gen des Anthemius, der Ie und Theodos II. einer fast unun⸗ terbrochenen Ruhe, hoͤchst erwuͤnscht, um innere Wunden zu heilen, aber nicht zureichend (so wenig aͤls die zehnjaͤhrige Pause in Ita⸗ lien), um die aͤußere Roth und Gefahr gruͤndlich abzuhalten, oder die Herrschaft uͤber den Gang der großen Begebenheiten zu gewin⸗ nen. Die Roͤmer lebten von einer Tagesnoth zur anderen. Ihre ganze politische Weisheit bestand in der alten Maxime der Ankoni nen: emit germäanos contra, germanos. Sie 8. kein anderes Heil und keinen anderen Ausweg als Zwietracht und gegenseitige Aufreibung ihrer Nachbarn. Der kurzsinnige Eigennutz Baͤutscher und Slavischer Barbgren kam den Wuͤnschen der Hunnen diensam entgegen, und so blieben Roͤmer wie Germanen nur Instrumente der sich in Pannonien immer drohender entwickelnden Hunnischen Macht, die sich bei groͤßerer Geisteskraft und Charakterstaͤrke hier oder da so leicht und einfach haͤftte abwenden lassen. Freilich ist der Tadel nicht schwer, wo man dem Kampf mit den durch Art, Zahl und Verkettung uͤbermaͤchtigen Umstaͤnden und einer im Zeitgeist begruͤndeten verkehrten Richtung nicht faktisch gegenuͤbersteht; dem aliseitigen Unswesen jener Zeit zu steuern, mochte die Kraͤfte des Be⸗ sten uͤbersteigen. Goͤthe hat wohl recht: „der Einzelne vermag we⸗ nig, wie groß er sey, wenn sich nicht Viele ihm anschließend in guͤnstiger Stunde zum Rechten vereinen.“

Schon Gratian hatte sich verleiten lassen, die Hunnen durch Niederlassungen in Pannonien abzufinden. Rufin, nach Theodosius

Tod, lockte sie in seiner großen Verlegenheit, ließ sich in Traktate ein und oͤffnete ihnen die Provinzen und boͤsen Geheimnisse des Reichs. Auch der 18* von Ravenna gewoͤhnte sich in seiner Rath⸗ und Muthlosigkeit immer mehr, sie unter die Leibgarden aufzuneh⸗ men und sie als entfernte noch unschaͤdliche Freunde zu betrachten. Uldin hatte gegen Radagais den Ausschlag gegeben, und um seinen Freund, den Vandglensohn Stilico an den RNoͤmern zu raͤchen, einen Pluͤnderungszug uͤber die Donau nach Thracien unternommen.