waͤhrend die uͤbrigen 35,000 Pfd. 6 Iaheen zur Berathung kommen sollen — Behufs Erbauung einer National⸗Kunst⸗Gallerie an. Sir R. Peel gab seine be⸗ reitwilligste Zustimmung zu diesem Antrage, indem er erklaͤrte, daß die Regierung bei der hierbei beabsichtigten Aufmunterung der schoͤnen Kuͤnste auf die lobenswertheste Weise zu Werke gehe. Sowohi der Koͤnig als die Minister ehrten sich durch einen sol⸗ chen Antrag, bei dem sie ohne alle Partei⸗Ruͤcksichten und bloß mit dem Zwecke der Kunstfoͤrderung zu Werke gingen. Hr. Colborne machte bemerklich, daß, da es ein der That seine Schwierigkeiten haben moͤchte, den beruͤhmten Obe⸗ lisken, genannt die „Nadel der Kleopatra“, von Aegypten nach England uͤberzufuͤhren, das Anerbieten Mehemed Ali Pa⸗ scha's zu beruͤcksichtigen waͤre, der fuͤr dasselbe Geld einen eben so schoͤnen Obelisken, der sich jetzt in Groß⸗Kairo befinde, an England uͤberlassen wolle. Lord Althorp erwiederte, daß, nach den Erkundigungen, die er eingezogen, die Nation bei diesem Arnkaufe nicht gut fahren wuͤrde. Herr Hume hatte gegen die beantragte Geldbewilligung keine Einwenduͤngen zu machen, was ihm von Seiten des Obersten Sibthorp, der sich daruͤber hoͤchlichst wunderte, einigen Tadel zuzog. Das Haus genehmigte endlich den Antrag des Herrn S. Rice und ging darauf: zu mehreren anderen Geldbewilligungen uͤber. Schließlich wurde neüversst hnesdiandische Anleihe⸗Bill zum zweitenmale verlesen.
erst in den beiden folgenden
London, 24. Juni. Vorgestern begab sich der Koͤnig von Windsor aus nach Hampton⸗Court, und nahm bei dem Lord 0 Georgeb Seymour ein Fruͤhstuͤck ein. Am naͤchsten Mittwoch wird der Koͤnig mach London kommen, um ein Lever zu halten. Die Herzogin von Kent und Prinzessin Victoria besuchten gestern die Gecalde⸗Ausstellung in Somerset⸗House, wo sie von dem Praͤsidenten der Akademie, Sir Martin Shee und Herrn Wilkie einpfangen und herumgefuͤhrt wurden. Herr William Noel Hill, unser bisheriger Gesandter in Neapel, ist von diesem Posten zuruͤckberufen worden und erhaͤlt den Lord Ponsonb, Bruder der Graͤfin Grey, als Nachfolger. Herr Hill ist der fuͤnfte Diplomat, den Lord Palmerston seit drei Monaten zuruͤckberuft und der jetzt, ebenso wie Lord Hey⸗ tesbury, Sir Charles Bagot, Herr Algernon Percy und Herr Chad, auf eine jaͤhrliche Pension von 2000 Pfd. berechtigt ist, In der am 19ten d. M. zu Dublin gehaltenen Sitzung der politischen Union wurde ein aus London vom 16ten⸗datirtes Schreiben vom Herrn O'Connell vorgelesen, worin er die Hoff⸗ nung ausspricht, daß die Verhoͤre vor dem Assisengericht zu Kil⸗ kenny noͤch so lange wuͤrden aufgeschoben werden, um es ihm moͤglich zu machen, dabei gegenwaͤrtig zu seyn, denn seine Pfllch⸗ ten hielten ihn wenigstens noch eine Woche lang in London zu⸗ ruͤck. Der Haupt⸗Inhalt des Schveibens sind die Irlaͤndischen Armen⸗Gesetze und die Zehnten. In Bezug auf die ersteren sagt er, daß ezwar fortwaͤhrend davon gesprochen werde, noch Niemand aber mit einem desfallsigen Plan gufgetreten sey; jedoch auch, wenn mant daruͤbers einig waͤre, koͤnnte diese Angele⸗ genheit unmoͤglich eher als in der naͤchsten Parlaments⸗Session zur Sprache gebracht werden, Ueberhaupt aber sey es noch sehr die Frage, ob ein verpflichtetes Gesetz in dieser Hinsicht Nutzen stiften koͤnne, weil man das Verdienst freiwilliger Mildthaͤtigkeit dadurch aufheben wuͤrde, und ob man nicht durch ein solches Gesetz allen Klassen der Gesellschaft, namentlich aber den Armen selbst, Schaden zufuͤge; er meine naͤmlich⸗ nicht den Kranken, Lahmen, Blinden und Vekwundeten sondern den arbeitendene Armen. Seiner Meinung nach wuͤrten die Leiden dieses letzte⸗ ren dunch Armengesetze nicht gelindert, sondern eher vermehrt werden. Selbst Cobbett gebe zu, daß n England die Armen unger den hinsichtlich ihren bestehenden Gesetzen die groͤßten Lei⸗ den erduldeten und, Lastthieren gleich, vor Karren und Wagen gespannt wuͤrden; uͤberhaupt sey man daruͤber einverstanden, daß die Englischen Armengesetze in Irlandenicht eingefuͤhrt werden koͤnnten. Er (O' Connell) bertschrige, iesem Gegenstand einen Theil sei⸗ ner Muße zu Derrynome Abbey zu widmen, wofern sie nicht durch die wichtigere Angelegenheit der Unions⸗Aufloͤsung und der Zehnten in Anspruch genommen wuͤrde. Als die hauptsäͤchlich⸗ ster Punkte seines Planes in Bezug aͤuf Irland giebt Hr. O'’'Connell folgende an: 1) Abschaffung der Zehnten, welchen Namen oder welche Gestalt sie auch haben moͤgen. 2) Stiftung eines milden Fonds aus dem bedeutenden Ueberschuß der Kirchen⸗ Kndereien. 3) Aussetzung eines ihren Beduͤrfnissen entsprechen⸗ den und nach dem Verhaͤltniß der Zahl ihrer Glaubensgenossen bestimmten Gehalts fuͤr die protestantische Geistlichkeit. 4) Aus⸗ setzung von Pfarrguͤtern und Pfarrhaͤusern fuͤr die Geistlichen jedes Ranges, also auch fuͤr die hoͤhere Geistlichkeit. 5) Begruͤn⸗ dung einer oͤrtlichen und einheimischen Legislakur, welche allein im Stande seyn wuͤrde, nicht nur die Einzelheiten dieses Planes zu ordnen, sondern auch die Verbindungzwischen Irland und der Be⸗ vöͤlkerung und Krone von England auf einer dauernden und unzerstoͤrbaren Grundlage des gegenseitigen Interesses und Vor⸗ theils zu befestigen. „Sie werden“, heißt es am Schluß des Schreibens, „Stanley's neue Zehnten⸗Bill zu Gesicht bekommen; sie ist ein verwegener Angriff auf die Rechte des Privat⸗Eigen⸗ thums, indem sie das Vermoͤgen jedes Irlaͤnders der Gewalt eines von dem Lord⸗Lieutenant zu ernennenden Commissairs an⸗ heimgiebt, freilich mit Einraͤumung des Rechts, an den Gehei⸗
men⸗Rath zu appelliren; aber wer appellirt, er mag Recht oder
Unrecht haben, muß in jedem Fall die vollen Kosten der beider⸗ seitigen Appellation tragen.“ I
Aus Cove (Irland) meldet man unterm 22sten d. M.: „Heute Morgen zwischen 7 und 9 Uhr sind folgende Kriegs⸗ schiffe unter dem Befehl des Sir Pulteney Malcolm in unseren Hafen eingelaufen. und gluͤcklich vor Anker gegangen: Der „Do⸗ negal’ von 86 Kanonen, der „Jupiter“ von 50 Kanonen, die Fregatte „Castor“, der „Nimrod“ von 30 Kanonen, der „Ore⸗ stes“ von 20 Kanonen, der „Trinculo“ und das Dampfschiff „Messenger“”. Auf dem Geschwader befinden sich 300 Marine⸗ Soldaten. Der „Junpiter“ hat das 14te Regiment an Bord, welches in ein oder zwei Tagen ausgeschifft werden soll. Ueber den Zweck dieses Besuches sind verschiedene Geruͤchte im Um⸗ lauf, die sich uͤbrigens alle nur auf Vermuthungen gruͤnden, und deshalb keine Erwaͤhnung verdienen. Eines scheint indessen ge⸗ wiß — daß naͤmlich die Flotte nicht so bald wieder absegeln
wird, da, wie man vernimmt, der Befehl gegeben worden ist,
in Haulbowline ein temporaires Hospital zu errichten.”“
8 Der United⸗Service⸗Klub, derselbe, von dessen Mitgliedern die geschaͤtzte Militair⸗ und Marine⸗Monatsschrift herausgege⸗ ben wird, will in diesen Tagen dem Herzoge von Wellington ein glaͤnzendes Diner geben.
8* In der Times liest man Folgendes in Bezug auf die Hol⸗
laͤndisch⸗Belgische Angelegenheit: „Wir vernehmen aus sicherer
Auelle, daß die Konferenz uͤber einige neue Vorschlaͤge zur Er⸗
ledigung, dieser Frage uͤbereingekommen ist. Folgendes sind die
wesentlichsten Punkte des neuen Uebereinkommens, welches in
Konferenz unterzeichneten 67sten Protokoll kundgemacht werden soll. (Vergl. den gestrigen Artikel aus dem Haag.) Dieses 67ste Protokoll beginnt mit der Erklaͤrung, daß die Bevollmaͤchtigten der fuͤnf Hoͤfe die neuen von Seiten des Haager Kabinets durch Vermittelung der Niederlaͤndischen Bevollmaͤchtigten gemachten Vorschlaͤge in Erwaͤgung gezogen haben. Sodann bezeigt die Konferenz ihre Zufriedenheit daruͤber, daß aus diesen Vorschlaͤ⸗ gen, vermoͤge der harin enthaltenen Zugestaͤndnisse in Bezug auf die Territorial⸗Frage die Bereitwilligkeit des Koͤnigs der Nieder⸗ lande, ein endliches Arrangement zu Stande zu bringen, hec⸗ vorleuchtet; dessenungeachtet eroͤffnet sie weiterhin, daß jene Vorschlaͤge den fuͤnf Hoͤfen als unzulaͤssig erscheinen. In⸗ deß, heißt es in dem Protokoll ferner, da die Bevollmaͤchtig⸗ ten der fuͤnf Hoͤfe die Geneigtheit des Koͤnigs der Niederlande, der Erhaltung des Europaͤischen Friedens ein Opfer zu bringen, so wie die richtigen Bemerkuͤngen der Niederlaͤndischen Bevoll⸗ maͤchtigten uͤber mehrere andere Punkte, nicht verkennten, so wollten sie in dem Anhange E zu dem 65sten Protokolle. einige Veraͤnderungen vornehmen. Dieser Anhang enthaͤlt bekanntlich den Entwurf zu einem Vertkage zwischen dem Koͤnige der Nie⸗ derlande und den fuͤnf Maͤchten, mit Hinsicht auf die Trennung von Holland und Belgien. Nach einigen bloß formellen und vorlaͤufigen Bemerkungen wird in dem Protokolle die neue Uebereinkunft der Bevollmaͤchtigten der fuͤnf Hofe in Form eines Traktates entwickelt, der aus den 24 Artikeln vom 15ten November 1831 besteht und von A erlaͤuternden Artikeln folgen⸗ den Inhalts begleitet ist: .
„Art. 1. Die Raͤumung des Grund⸗Gebietes, der Staͤdte, Orte und Flecken, welche ihre Herrschaft aͤndern, soll binnen 15 Tagen nach Auswechselung der Ratificationen des gegenwaͤrtigen Traktates, dem allgemeinen Gebrauche gemaͤß, vollzogen werden. Die heiderseitigen Truppen sollen bei Raͤlkmung der von ihnen jetzt besetzt gehaltenen Gebietstheile und Plaͤtze die dem Staate,. dem sie dienen, gehoͤrenden Guͤter, mit Außschluß derjenigen mitnehmen, welche einen Theil der militairischen Ausruͤstung der besagten Plaͤtze
ausmachen.“ ““ ee „Art. 2., Die beiden Staaten sollen Kommissarien abfertigen,
die in Achen zusammenkommen werden, um daselbst uͤber eine guͤt⸗ liche Uebereinkunft zu unterhandeln und dieselbe abzuschließen, nach Anleitung der gegenseitigen, Verhaͤltnisse beider Staaten und in Bezug auf die Vollziehung der Art. 9 und 12 des gegentaͤrtigen Vertrages, waͤhrend die Vollziehung der Artikel 9 und 12 bis zum Schlusse dieser Unterhandlung aufgehoben bleibt.“ .
„Alle Modificationen oder Veraͤnderungen“, faͤhrt die Times fort, „an dem 9ten und 12ten Artikel, hinsichtlich deren die genannten Kommissarien uͤbereinkommen, sollen in den Augen Oesterreichs, Fxankreichs, Großbritaniens, Preußens und Ruß⸗ lands dieselbe Kraft und Geltung haben, als ob sie in dem ge⸗ genwaͤrtigen Vertrage einbegriffen waͤren. Dies geschieht jedoch in der Voraussetzung, daß beide Parteien die Prinzipien, wo⸗ nach die Bestimmungen der Artikel 108 bis incl. 117 der allge⸗ meinen Wiener Kongreß⸗Akte, welche die freie Fahrt auf den schiffbaren Fluͤssen betreffen, auf alle Fluß⸗Communicationen an⸗ gewandt werden sollen, welche das Hollaͤndische und Belgische Gebiet von einander trennen, als definitiv festgestellt anzusehen haben, und daß vorlaͤufig die Schifffahrt den Abgaben unterwor⸗ fen seyn soll, die in der am 31. Maͤrz 1831 zu Mainz unter⸗
zeichneten Uebereinkunft fuͤr die Rheinschifffahrt bestimmt wor⸗
den find.“
„Art. 3. Wenn die Hollaͤndischen und Belgischen Kommissa⸗ rien, die sich zu Utrecht versammeln sollen, uͤber die Mittel einig werden koͤnnen, die Belgien zur Last fallende jaͤhrliche Summe von 8,400,000 Niederlaͤndischen Gulden zu einem maͤßigen Course und nach den gegenseitigen Verhaͤltnissen beider Laͤnder zu kapitalisiren, so soll die Uebereinkunft uͤber diesen Punkt in den Augen der fuͤnf Hoͤfe dieselbe Kraft und Geltung haben, wie wenn sie einen Theil des gegenwaͤrtigen Vertrages ausmachte.“ 2 „Art. 4. Sollte uͤber die Ausfuͤhrung und den Ginn der 24 Artikel vom 15. November 1831 irgend ein Zweifel entstehen, so haben sich Holland und Belgien an die in der Denkschrift der Kon⸗ ferenz vom 4. Jannar 1832 befindlichen Erlaͤuterungen zu halten.“ In dem gestrigen Courier las man: „Wir sind noch im⸗ mer ohne Nachrichten von Portugal, aber wir zweifeln nicht, daß in wenigen Tagen die aͤngstliche Spannung gehoben seyn wird, in welcher sich Alle, die bei dem Kampfe interessirt sind, befinden. Eine Morgen⸗Zeitung erwaͤhnt eines Schreibens eines Offiziers am Bord des „Stag“, welcher meldet, daß Dom Pe⸗ dro mit großem Verlust, nach Villa⸗Nova zuruͤckgedraͤngt wor⸗ den. Weit entfernt, daß dies der Fall sey, glauben wir viel⸗ mehr, daß die Constitutionnellen gegen die Truppen von Coimbra vorgeruͤckt sind, und daß eine Vereinigung mit der Abtheilung unter dem Obersten Henrique da Silva, welche bestimmt war, am Mondego zu landen, stattgefunden haben wird. — Was das Penha⸗Kloster betrifft, so moͤgen die an dessen Nordseite aufge⸗
pflanzten Kanonen das Uebersetzen uͤber den Duero erschwert
haben; aber Villa⸗Nova, einmal gewonnen, war jenes Kloster keine Stellung mehr. Wir sind in der That geneigt, dem Ge⸗ ruͤchte zu glauben, daß Dom Miguels Truppen rasch eine suͤd⸗ liche Richtung eingeschlagen haben; einige Briefe sagen nach Aveiro zu, wo ein Linien⸗Regiment, ein Bataillon Jaͤger und Milizen aufgestellt waren. Wenn demnach die Landung bei Mon⸗ dego und die Vereinigung mit den von Porto kommenden Trup⸗ pen gelungen ist, so sind die Miguelistischen Truppen vollkom⸗ men eingesperrt. — Um den Schreiber des Artikels in der er⸗ waͤhnten Zeitung zu beruhigen, so versichern wir ihm, daß er wegen des Wetters an den Kuͤsten von Portugal in der jetzigen Jahreszeit nicht besorgt zu seyn braucht; auch wissen wir, daß es die Meinung der erfahrensten Militairs ist, daß der Ent⸗ schluß Dom Pedro's, bei Porto zu landen, ein sehr weiser war. Es wuͤrde ger keine Schwierigkeiten gehabt haben, bei Peniche zu landen; aber die Gegend rings um jene Festung bietet keines von den Huͤlfsmitteln dar, welche den an⸗ greifenden Truppen jetzt zu Gebote stehen.“ — Das heu— tige Blatt des Couriers enthaͤlt Folgendes: „Wir sind. noch immer ohne Nachrichten von Dom Pedro; aus dem Mangel galler Mittheilungen koͤnnen wir aber mit Sicher⸗ heit schließen, daß sich bis zum 15ten oder 16ten nichts Unguͤn⸗ stiges fuͤr die constitutionnellen Truppen zugetragen hat. „Denn wenn selbst am 16ten ein guͤnstiges Ereigniß fuͤr Dom Miguel stattgefunden haͤtte, so wuͤrden wir heute Kenntniß davon er⸗ halten haben; da man durch eine Telegraphen⸗Linie mit Lissabon in Verbindung steht, eine Estaffette von Lissabon nach Madrid nur 4 Tage und von Madrid nach Bayonne nur 2 Tage gebraucht, von wo aus die Telegraphen bis Paris reichen, so wuͤrden die Nachrichten bis zum 16ten inclusive am 2tsten oder spaͤtestens am 22ͤsten in Paris bekannt, und heute Morgen durch Estaffette hier eingetroffen seyn. — Man hat die Bemerkung gemacht, daß es auffallend sey, daß Dom Pedro, da er uͤber 3 Dampf⸗ schiffe verfuͤge, nicht eins mit Berichten uͤber sein Unternehmen nach England gesandt habe. Wir sind der Meinung, daß er die⸗ selben besser beschaͤftigen kann, als mit Ueberbringung von Nach⸗ richten nach England. Wir werden wahrscheinlich bald hoͤren,
zen befunden haben wird, um eine Demonstration auf „ anderen Punkte der Kuͤste zu machen.“
Im Albion liest man: „Wir haben ein Privatscht aus Lissabon vom 11ten d. erhalten in welchem es heißt sich die Armee Dom Miguels im besten Zustande befindet. Hauptstadt war mit Moͤnchen und Priestern uͤberfuͤllt, die d arbeiten, den Enthusiasmus der Soldaten und des Volt entflammen. Wir haben uͤber die Expedition Dom Pedro's spaͤteren Nachrichten, als die, welche bereits in der vorigen V bekannt waren. Der Portsmouth Herald enthaͤlt den zug eines Schreibens vom Bord des „Nautilus,“ datirt, Duero den 10. Juli,“ worin die Landung der Expedition besch ben und demnaͤchst bemerkt wird, daß bis zu jener Zeit . der Sache Dom Pedro's guͤnstig geschienen; es duͤrfte ja sobald erst Truppen von Lissabon anlangen, zu einem ha Kampfe kommen.“
An der gestrigen Boͤrse floͤßte die Cholera wiederum 8 Besorgnisse ein, da einige Boͤrsen⸗Mitglieder ploͤtzlich an Krankheit gestorben sind. Heute war man indessen beruhf da die Berichte aus der City weit guͤnstiger lauteten. — Thomas Duncombe, Parlaments⸗Mitglied fuͤr Hertford, nen heftigen Cholera-⸗Anfall gehabt, ist aber jetzt ganz außen fahr. — Die Gattin des beruͤhmten Buchhaͤndlers und. Aül gers Ridgway in Piccadilly ist von der Cholera befallen den und nach wenigen Stunden gestorben. — Die Zahl deü graͤbnisse in den 6 Hauptstadts⸗Bezirken suͤdlich von der T beliefen sich im vorigen Jahre vom 16. Juni bis zum 13. auf 214; in diesem Jahre waͤhrend derselben Zeit auf 34 Die offizielle General⸗Uebersicht vom 18. Juli giebt an, Re diesem Tage in England, Schottland und Irland 1082 nen an der ⸗ Cholera erkrankt und 357 gestorben sind. — I. verpool erkrankten am 2tsten d. 146 Personen, starben ze genasen 134.
Niederlande.
Aus dem Haag, 25. Juli. Die Staats⸗Con enthaͤlt das nachstehende Antwortschreiben des Schwedischen suls in Antwerpen auf die an denselben gerichtet gewesene theilung des Capitain Koopman:
„Gestern Abends habe ich die Ehre gehabt, Ew. ꝛc. m Schreiben vom 15ten d. zu empfangen. Ich fuͤhle mich s mir damit gemachten Mittheilungen sehr verpflichtet und Ihrem Wunsche gemaͤß, den hier residirenden Konsuln N. davon gemacht. Ich hoffe, daß man nicht durch diesseitlge griffe den Herrn Oberbefehlshaber, dem ich meine groͤßte achtung zu bezeugen ersuche, zwingen wird, strenge Maßn zu ergreifen und ich benutze diese Gelegenheit, um Ew. u.
(Gez.) J. D. A. Luͤning, Konsul Sr. Maj. des Koͤnigs von Schweden und Norweg
In Rotterdam erkrankten an der Cholera am 22. 4 Personen, von denen 1 starb und 1 genas; am L8stef krankten 6, von denen 3 starben, und am Lästen erkrankt und starben 4. — In Scheveningen sind gestern 14 nen erkrankt, 10 genesen und 9 gestorben.
Bruͤssel, 24. Juli. Gegen Ende dieser Woche wirz Koͤnig die in Luͤttich und in der Umgegend stehenden Tr inspiziren. Man glaubt, daß Se. Majestaͤt in Luͤttich mit. regierenden Herzog von Sachsen⸗Koburg zusammentreffen t der, wie es heißt, der Vermaͤhlung des Koͤmigs eiwohne
Bei Gelegenheit der Feier der Thronbesteigung des K
Begnadigung erhalten. . Die hiesigen Blaͤtter fahren fort, ihre Bemerkun
derselben sagt: „Der 20. Juli erschien endlich, er begann, endigte, er ist voruͤbergegangen, wie einer jener gewoͤhnlt Tage, die keine Spur zuruͤcklassen. Und es konnte auch anders seyn; es war keine Aufforderung erlassen, kein End min war festgesetzt worden. Worauf gruͤndete siche denn die einigen Journalen gemachte pomphafte Anzeige, daß die K. Feng Hesand aufgefordert habe, sich vor dem 20. Juli zu c ren? Auf eine dem Minister in der Verlegenheit einer im visirten Diskussion vielleicht entschluͤpften oder entrissenen! sicherung, einer Versicherung, welcher die Aktenstuͤcke so widersprachen. — Durch den Anhang F des 65sten Proto hat die Konferenz in der That Holland vorgeschlagen, 24 Artikeln vom 15. Oktober drei Artikel hinzuzufuͤgen,- erster lautete: „„Diegegenseitige Raͤumung der Gebiets⸗N soll am 20-sten Juli beendigt seyn.““ Es war dies Vorschlag und kein Befehl, ein Entwurf und kein w gener Akt. Man muß gestehen, daß, wenn sich Ie dadurch hat taͤuschen lassen, er es sich selbst zuzuschreiben he In den Noten, welche man kennt, hat der Belgische v. maͤchtigte zu verschiedenen Malen auf die Ausfuͤhrung des! tates angetragen, indem er darauf drang, daß ein naher è⸗ zur gegenseitigen Raͤumung der Gebietstheile angesetzt un moͤge. Diese Noten, gestehen wir es offen, um Niemanze taͤuschen, sind ohne Wirkung geblieben; die Konferenz hat Festsetzung des 20. Juli nur vorgeschlagen. Es schein sie seitdem geglaubt hat, zu weit gegangen zu seyn; umg man den neuesten Englischen Zeitungen glauben darf, so Raͤumung nun erst 14 Tage nach dem Austausch der cationen der den Traktat vom 15. Okt. erlaͤuternden Artike deren Abfassung man noch nicht einig ist, und die von! Theilen angenommen werden muͤssen, stattfinden.“ — Das. nal d'Anvers sagt unter Anderem: „An unseren Angeleh ten wird noch immer in der Werkstaͤtte der Konferenz geat Der 20. Juli liegt schon weit hinter uns, und dieser so sün angekuͤndigte Tag ist eben so ruhig voruͤbergegangen, wie de Juli friedlich vergehen wird. An Geschrei und Aufreigu hat es allerdings nicht gefehlt. Die Journale der Revoll rufen zu den Waffen und beklagen sich uͤber Verrath, und sehr merkwuͤrdig ist, die der Regierung des Koͤnigs Leopol feindlichst gesinnten Blaͤtter machen gemeinschaftliche Sache ihnen; niemals hat man eine solche Uebereinstimmung zwl den abweichendsten Meinungen bemerkt. Der Courriet schuldigt die Franzoͤsische Regierung und ihre macchiavelit Politik; er behauptet, daß Ludwig Philipp uns mit Zuruch fung der Franzoͤsischen Offiziere bedrohe, wenn wir die seligkeiten begoͤnnen. Man kann es sich ersparen, dem L mus und der Undankbarkeit zu antworten. Die Franzus Journale beschaͤftigen sich nicht mehr mit unseren genheiten. Die Maßregeln des Deutschen Bundes, † um so weniger in Erstaunen setzen sollten, da sie laͤngse ausgesehen und angekuͤndigt waren, sind die nothwendige! des Systems der Aufreizung und der Propaganda, welch Frankreich die blutigen Emeuten des Monats Juni hem
Europa ist. — Die Emancipation, welche man als das
89 einem nach zweitaͤgigen Verhandlungen am 13ten d. von der
daß der Admiral Sartorius die Dampfschiffe von großem Nuz⸗
8 8
gan des Herrn von Meulenaere betrachtet, spricht heute
8e Deputirter sich dadurch des Eidbruchs schuldig machen und
haben 238 Verurtheilte theils Milderung ihrer Strafmn, 1m
uͤber den so ruhig voruͤbergegangenen 20. Juli zu machen. (
bracht hat, und dessen Daseyn eine Plage fuͤr Frankreich —
s dem Vorschlage, den der Koͤnig von Holland der Konferenz macht haben soll, die Citadelle von Antwerpen von Preußi⸗ sen und Englischen Truppen besetzen zu lassen. Mag diese gabe nun richtig seyn oder nicht, so wuͤrde ein System, nach schem die Citadelle von Antwerpen durch fremde Truppen be⸗ zt wuͤrde, uns eine neue Zukunft von Ungewißheiten und Un⸗ handlungen eroͤffnen. Wir glauben nicht daran; wohl aber uben wir an die Rechtlichkeit von Frankreich und England, die Existenz von Unterhandlungen, deren Dauer sich nicht er den 10. August erstrecken kann, und denen, wenn sie nicht Raͤumung des Gebietes und die Annahme des Grundsatzes gen der Schifffahrt auf der Schelde bewirken, ohne Zoͤgern dohne Schwanken die Eroͤffnung der Feindseligkeiten folgen 61. Paus Antwerpen schreibt man: „Es wird versichert, daß Cholera in der Citadelle und an Bord mehrerer Hollaͤndi⸗ in Fahrzeuge ausgebrochen sey. Wir koͤnnen uͤber diese That⸗ he, welche uͤbrigens nichts Unwahrscheinliches hat, keine Ge⸗ pheit geben. Aber die gelbe
‚wie der Belgische Moniteur meldet.“ 8
Deutschland.
Karlsruhe, 25. Juli. Das feierliche Leichenbegaͤngniß verewigten Frau Markgraͤfin Amalie wird, dem senenen Programm zufolge, uͤbermorgen Abends statt finden, chdem am naͤmlichen Tage von 11 bis 1 Uhr Vormittags do.von 3 bis 6 Uhr Nachmittags die Leiche der Hochseligen Schlosse zur Bruchsal oͤffentlich ausgestellt worden seyn wird. Unter der Ueberschrift „Ueber Steuerbewilligung in Ba⸗ “ enthaͤlt die hiesige Zeitung in den neuesten Blaͤttern zwei tikel worin aus der Verfassung des Großherzogthums darge⸗ t wird, daß den Badenschen Staͤnden das Steuerverweige⸗ us⸗Recht nicht zustehe, daß vielmehr ein fuͤt solche stimmen⸗
Kriminal⸗Gerichten verfallen wuͤrde und zwar unter der klage des Hochverraths. Speyer, 22. Juli. Die neuesten Nummern des Kreis⸗ teblatts enthalten das Urtheil des Appellations⸗Gerichts, wo⸗ h der Anwalt Savoye auf 6 Monate suspendirt wird; des⸗ chen folgendes Regierungs⸗Reskript: „Die Einquartierung im Rhein⸗Kreise kantonnirenden Koͤnigl. Offiziere betreffend. zin Namen Sr. Majestaͤt ꝛc. Zur Beseitigung verschiedener ünde, welche sich in Beziehung auf die Einquartierung der Rhein⸗Kreise kantonnirenden Koͤnigl. Truppen ergeben haben, dhierdurch oͤffentlich bekannt gemacht, daß in Folge eines Koͤ⸗ [Hof⸗ Kommissions⸗Reskripts vom 9. Juli 1832 allen im sein-Kreise kantonnirenden Koͤnigl. Offizieren die Einquartie⸗ g auf Dach und Fach ren sey.“ Frankfurt, 25. Juli. Auszug des Protokolls der bung der Deutschen Bundesversammlung vom 12. Juli 1832. §. 241. Des Kur⸗ und Oberrheinischen Kreises Schulden⸗ Pensions⸗Wesen betreffend. “ Beschluß: Nachdem sich bei Auseinandersetzung des Schulden⸗ und Pen⸗ ⸗Wesens der vormaligen Reichskreise Kur⸗ und Oberrhein chen den Regierungen von Preußen, Baieun, Hannover, Wuͤrttem⸗ „Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, Nassau, Sachsen⸗ mar⸗Eisenach, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Oldenburg, Waldeck, ggrafschaft Hessen⸗Homburg und der freien Stadt Frankfurt il ergeben haben, wovon einige in Folge Kommissionsgutach⸗ . Sitz. §. 200. v. J. 4831) durch allseitiges Einverstaͤndniß emworden sind, andere aber, der wiederholten Vermittlungs⸗ ige ungeachtet, durch guͤtliche Vereinbarung nicht haben besei⸗ den koͤnnen; so wird auf den Gruüͤnd des erwaͤhnten Kom⸗ vortrags und der hierauf eingegangenen Erklaͤrungen der bigten Regierungen, so wie unter Vorbehalt, der erwa nach⸗ benden Erklaͤrung⸗von Seiten Kurhessens, beschlossen: 1 Nachdem die Regierungen von Preußen, Großherzogthum ssen und Nassau sich einverstanden erklaͤrt haben, daß die Forde⸗ igen (32. Sitz., Beil. A. Seite 769): ein Vorschuß fuͤr Cautions⸗ ge an den Maijor von Graß von 600 Gulden 40 Kreuzer; ein den Grafen von Isenburg geleisteter Vorschuß von 270 Gulden ireuser, und endlich ein Vorschuß an das Fuͤrstliche und Graͤf⸗ eHaus Wittgenstein von 53 Gulden 1 Kreuzer 1 Heller der eeial⸗Kasse des Ober⸗Rheinischen Kreises in der daselb angege⸗ tn Maße und mit Vorbehalt kuͤnftiger Ausgleichung unter er⸗ . Regierungen vertheilt werden, so hat es dabei sein Be⸗ vöö n. In dem wegen der noch nunerledigten Fragen einznleiten⸗ Rechtsstreite werden die Koͤnigl. Hanndverische und die Groß⸗ oglich Sachsen⸗Weimar⸗Eisenachische Regierungen von der igl. Preußischen, und die Landgraͤflich Hessen⸗Homburgische von Großherzoglich Hessischen Regierung vertreten. III. Die Regierungen, welche an den zur richterlichen Entscheidung gisetzten Fragen uͤber das Kur⸗ und Ober⸗Rheinische Kreis⸗Pen⸗ seund Schulden⸗Wesen Theil nehmen/ haben sich fuͤr die Wahl Königl. Wuͤrttembergischen Ober⸗Tribunals zu Stuttgart als teigalgericht vereinigt; es wird demnach der Koͤnigl. Wuͤrttem⸗ sishe Herr Bundestags⸗Gesandte, unter Zustellung der bei der mndes⸗Versammlung und der Kommission gepflogenen Verhand⸗ ven und Aktenstuͤcke, auch mit Anfuͤgen der nachbenannten Be⸗ e— zur Befoͤrderung an erwaͤhntes Gericht, ersucht, seinem höchsten Hofe von dieser Wahl die Anzeige zu machen, damit genannte oberste Gerichtshof als Austraͤgal⸗Instanz, in Gemaͤß⸗ der Bundes⸗ und Wiener Schluß⸗Akte, dann der Beschluͤsse (6. Juni 1817, 3. August 1820 und 19. Juni 1823, in dieser e, und zwar uͤber folgende Punkte zwischen den bei einem derselben benannten Regierungen, im Namen und aus inge der hohen Bundes⸗Versammlung den Rechten gemaͤß⸗ d.: 1) zwischen Kurhessen einer⸗, und saͤmmtlichen bei dem Rheinischen Kreise betheiligten Staaten der rechten und linken inseite andererseits, ob Hessen⸗Kassel, nunmehr Kurhessen, wegen m JFahre 1795 abgeschlossenen Separat⸗Friedens sich der Ver⸗ ichkeit, die uͤber das Ordinarium von 2 ½ Simplis von 1796 bis 89) ausgeschriebenen Roͤmermonate zu bezahlen, und an Til⸗ der in dieser Periode aufgenommenen Schuld⸗Kapitale Theil chmen habe, entziehen koͤnne? (2. Frage des Kommissions⸗ tts, 32. Sitz. v. J. 1831, S. 748.) 2) zwischen Großherzog⸗ Hessen einer⸗, und saͤmmtlichen bei dem Ober⸗Rheinischen Kreise ligten Regierungen der rechten und linken Rheinseite andererseits,⸗ essen⸗Darmstadt, nun Großherzogthum Hessen, fuͤr die nach seAngabe zin den Jahren 1795 bis 1797 mehr gestellte Feldar⸗ d fine weitere Entschaͤdigung als die ihm bereits fuͤr die Feld⸗Ar⸗ 39 Allgemeinen bewilligt worden, in Anspruch nehmen koͤnne? enge/ g. a. O., S. 752.) 3) zwischen saͤmmtlichen Regierun⸗ rechten einer⸗, und denen der linken Rheinseite anderer⸗ 2 die Schulden beider Rheinkreise von den gegenwaͤrtigen Be⸗ hzuf dem linken Rheinufer gelegenen Kreislande antheilig schutymen, oder ob und in welchem Verhaltnisse saͤmmtliche zulden auf die Besitzer der auf der rechten Rheinseite gele⸗ Kreislande zu uͤbertragen sind? (5. Frage, g. a. O., Seite * welche Entscheidung auch, so viel die Konkurrenzpflichtig⸗ Feeninten Rheinseite in Beziehung auf den §. 84 des Reichs⸗ den 8⸗ Hauptschlusses betrifft, bei nachfolgenden Fragen: ob die r der, auf dem linken Rheinufer gelegen esesen/ geist⸗ reislande die Schuldenmasse der Ueberreste dieser Lande
25.
—2
Flagge ist nicht aufgesteckt wor⸗.
heute er⸗
gebuͤhre und unverweigerlich zu ge⸗
845
tigen Reste allein zu uͤbernehmen habe? (6. Frage, a. a. O. 754.) und nach welchen Grundsaͤtzen die von vre;⸗ Rhein schen Kurhoͤfen zu der Luͤtticher Execution aufgenommenen, auch von den Luͤttichern an die drei geistlichen (Kur⸗) Hoͤfe wieder ersetzten, jedoch von diesen nicht zur Kurrheinischen Kreiskasse verabfolgten, sondern zu andern Zwecken verwendeten 200,000 Gulden sammt Zinsen zu vertheilen seyn moͤchten? (7. Frage, a. a. H., S. 756.) zur Norm dienen soll, und bei welcher 5. Frage (S. 752) den Regierungen unbenommen bleibt, dasjenige mit auszufuͤhren, was sie uͤber die 1. Frage bei dem Vortrage der Bundestags⸗ und dem darin ange⸗ zogenen Berichte der Subdelegations⸗Kommission (Prot. der 32. Sitz. v. 1831, Seite 746) zu erinnern oder denselben zum Zwecke ebenmaͤßiger richterlicher Entscheidung entgegensetzen zu koͤnnen glauben; 4) zwi⸗ chen Preußen und Baiern einer⸗, und saͤmmtlichen Regierungen bei⸗ der Rheinseiten andererseits, ob die fuͤr ihre jenseits des Rheins verlornen Kreislaͤnder diesseits entschaͤdigten, oder in dem damaligen Umfange der zwei Kreise nicht mehr possessionirten vormaligen Kreis⸗ staͤnde zu den noch vorhandenen Kur⸗ und Ober⸗Rheinischen Kreis⸗ schulden bis zum Luͤneviller Frieden v. J. 1801, oder bis zu dem in Reichsdeputations⸗Schlusse bestimmten Normaltermine, den 1. Dez. 1802, oder fortwaͤhrend beizutragen verbunden sind? (8. Frage, a. a. O., S. 757.) 5) Dem Austraͤgal⸗Gerichtshofe bleibt uͤberlassen, zu be⸗ stimmen, welche Regierung bei einem jeden der streitigen Punkte mit der Rechtsausfuͤhrung den Anfang machen soll, und es werden sich diese, auf die an sie ergehende Aufforderung, wo es darauf an⸗ kommt, erklaͤren, in welcher Eigenschaft, ob von wegen der rechten oder der linken Rheinseite sie an dem Rechtsstreite Theil nehmen, ob sie, ohne Theilnahme an dem Rechtsstreite, auch fuͤr sich ver⸗ bindlich anerkennen wollen, was uͤber den naͤmlichen Streit⸗ punkt fuͤr oder wider andere Reaierungen erkannt werden wird, oder auch ob sie bei diesem oder jenem Punkte auf dasjenige submittiren wollen, was in dem Vortrage der Bundestags⸗ Kommission (beziehungsweise in dem vom dieser angefuͤhrten Berichte der Subdelegstions⸗Kommission, §. 209 des Prot. der 32. Sitzung v. J. 1831) desfalls bereits enthalten und ausgefuͤhrt ist. Uebrigens hat das Austraͤgal⸗Gericht uͤber alle, die vorstehen⸗ den Punkte beruͤhrenden, in den Akten vorkommenden Vorbehakte, insofern sie geltend gemacht werden, zu erkennen.
Den Erben des vormaligen Oberrheinischen Kreismajors von Frayß, welche durch den Bundestags⸗Beschluß in der 15. Sitzung vom 19. Juni 1828 mit ihrem Gesuche wegen Gehaltsruͤckstandes des besagten Kreismajors auf die Erledigung des Kur⸗ und Oberrheini⸗ schen Kreisschulden⸗ und Pensions⸗Wesens verwiesen worden sind, ist zu bedeuten, daß die Bundes⸗Versammlung, nachdem sie von der Beschaf⸗ fenheit ihrer Forderung naͤhere Kenntniß erhalten habe, diese For⸗ derung nunmehr als unbegruͤndet abweise. 1
„V. Ob und in welchem Verhaͤltnisse die von dem Muͤnzwardein⸗ Adjunkten Dietze gegen die in Anspruch genommenen Regierungen angebrachte Pensionsforderung zu befriedigen sey, wird zum austraͤ⸗ galgerichtlichen Erkenntnisse verstellt.
VI. Von dem durch Einklagung der Salmschen Forderung ent⸗ standenen baaren Fond an 25,006 Gulden 2 ½ Kr. werden zuerst die auf die Fuͤhrung des Prozesses verwendeten Kosten und sodann folgende Summen, naͤmlich 8000 Gulden Caution des Kreis⸗Ober⸗Einneh⸗ mers Belli, 473 Gulden 20 Kreuzer Gehalts⸗Ruͤckstand des vorma⸗ ligen Kreis⸗Secretairs und nunmehrigen Koͤnigl. Wuͤrttembergischen Regierungsrathes Fischer, und 6268 Fl. 28 Kr. Gehalts⸗ und Pensions⸗ Ruͤckstaͤnde des oben erwaͤhnten Belli, in Summa 14,741 Gulden 48 Kreuzer an die genannten Glaͤubiger und resp. an deren sich gehoͤrig si legitimirenden Erben, gegen foͤrmliche und gerichtliche Entsagung auf alle, von den bei den Kreis⸗Kassen durch sie oder ihre Erblasser angebrachten Forderungen herkuͤhrende Anspruͤche, jedoch, was die Belli'schen Erben anlangt, mit Vorbehalt der ihnen noch gebuͤhrenden Zinsen von obiger Caution, ausgezahlt, und die Gesandtschaften von Bayern und Kurhessen ersucht, die erxwaͤhnten Summen unter den vorgeschriebenen Formalitaͤten an die Interessen⸗ ten verabfolgen und den sonach uͤbrigbleibenden Fond an 10,264 Gulden 14 ¼ Kreuzer ferner aufbewahren IuI veheB. 8
1 82 9
Ftealiev.
Die Allgemeine Zeitung meldet in einem Schreiben aus Rom vom 15. Juli: „Die in den ersten Tagen des Juni an
Mamini, der seine Laufbahn mit einem Morde begonnen hatte,
den Franzoͤsischen Botschafter ergangene Aufforderung des Kar⸗ dinal⸗ Staatssecretairs, die Truppen aus⸗Ankona zuruͤckzuziehen, wo sie die Paͤpstliche Herrschaft in ihrer Wuͤrde aufrecht zu hal⸗ ten entweder nicht den Willen gder nicht dies Kraft zeigten, hat den Beweis geliefert, daß die Franzosen konnten, wenn sienwoll⸗ ten. Am 30. Juni ließ General Cubières den. Israeliten Sam⸗ son Levi, diesen mit Verbrechen bedeckten Anfuͤhrer der Ankoneser⸗ Anarchisten, greifen; am 1. Juli den Gefaͤhrten desselben, Angelo
darauf entfloh, sich an die Raͤuberbanden von Frosinone anschloß, dort durch seine Verdienste sich bald zum Haͤuptling emporschwang, von Leo XII. begnadigt wurde und num unter den Helden der Co- lonna mobile gegen Gregor XVI. auftrat, wo er seine Hand in das Blut des Gonfaloniere Conte Girolamo Bosdari tauchte. Am 2. Juli ergingen Verhaftsbefehle gegen Achillo Paggi, Biagini aus Ankona, und Giacomo Taleoni aus Makerata; an demselben Tage zog der General den, angeblich fuͤr die Armen, eigentlich aber fuͤr die Unruhestifter bestimmten Ertrag einer am Vorabende gegebenen musikalischen Unterhaltung ein, und ließ denselben nach dem Wortsinne der Ankuͤndigung vertheilen; auch begabger sich in Person in die Werkstatt des Buchdruckers Sartori, dem Ei⸗ nige aus der mobilen Kolonne mit der Pistole das Versprechen abgefordert hatten, eine Schandschrift gegen die Excommunication zu drucken. Der General hinderte die Ausfuͤhrung dieses erzwun⸗ genen Versprechens, ließ den Satz zerschlagen, die Charaktere in sein Haus bringen, auch mehrere zum Drucke bereit gelegene Schriften, darunter eine Diatribe gegen die Hesterreichische Re⸗ gierung, wegnehmen. — Am Zten berief er den Gemeinde⸗Rath und eroͤffnete demselben, von seinem Hofe beauftragt zu seyn, bis zum Wiedereintreffen der Paͤpstlichen Delegation dieselbe zu ver⸗ treten, die Anarchie zu erdruͤcken und die gesetzliche Ordnung her⸗ zustellen. Er verbot, mit der vom Gemeinderath aus Furcht bewil⸗ ligten Bezahlung von taͤglichen fuͤnf Scudi an die mobile Kolonne fortzufahren. Am Aten ließ der General einen gewissen Cheru— bini aus Loretto, der einem Juden Geld abnoͤthigen ließ, festnehmen; am 5ten und 6ten noch einige andere Individuen und auch die Buch⸗ druckerei Sottiletti schließen, weil dieselbe eine freche Broschuͤre gegen die Regierung verbreitet hatte. So kraͤftig diese Maß⸗ regeln sind, so sind 8 dennoch vor der Hand nur als vereinzelte zu betrachten. Noch treibt sich ein Haufe Fremder ohne Fug und Gewaͤhr in den Straßen von Ankona herum; noch ist die
die Colonna mobile, im Besitze ihrer
jedes einzelne Kreisland die Schulden seines Landes auf die diessei⸗ ei. e ee
J111I1M Stellvertretern hierin gehorchen zu machen, dann wird die eben begonnene Wirksamkeit fuͤr Italien, so wie fuͤr sie selbst, von wirklichem Nutzen seyn. Dann auch wird sie das uͤbrige Europa zum Glauben an ihre Haltbarkeit berechtigen. Ihr Interesse geht Hand in Hand mit demjenigen aller anderen Regierungen. Aber fuͤr keine ist die Erkenntniß dringender, daß die Revolu⸗ tion, wie verschieden auch ihre Bezeichnungen und Sinnbilder, eine und dieselbe fuͤr ganz Europa und uͤberhaupt zu allen Zei⸗ ten, von den Acker⸗Gesetzen der Roͤmischen Tribunen bis auf die Ceg nng, Ff shesehere . Krankheit ist, an der die 2 en, wenn die Regieru i die Einsicht haben, sie zu heilen.” ““ — In einem von dem genannten Blatte mitgetheilten Schreiben aus Ankona vom 15. Juli heißt es: „Das von General Cubières angenommene System gefaͤllt den Ankonita⸗ nern nicht, und diese sind sehr unwillig, namentlich auch uͤber die Erklaͤrung, daß die Emigranten, da sie nicht alle Subsistenz⸗ mittel besitzen, entweder sich in das Franzoͤsische Fremden⸗Regi⸗ ment einreihen lassen, oder mit Paͤssen nach einem anderen Lande abreisen sollen, wenn sie nicht verhaftet und der Paͤpstli⸗ chen Regierung uͤbergeben werden wollen. Die Ankunft vieler Romagnolen und eine zwischen dem Staats⸗Secretair und dem Grafen St. Aulaire zu Rom getroffene Uebereinkunft scheinen dazu Veranlassung gegeben zu haben. Eine Depesche des besag⸗ ten Generals an die Handelskammer enthaͤlt die Anzeige, daß man mit Paͤssen von ihm sicher die Messe in Sinigaglia bezie⸗ hen koͤnne, und setzt hinzu, daß dies eine zwischen der Papstli⸗ chen Regierung und dem Franzoͤsischen Minister abgeredete Maß⸗ regel sey. Nichtsdestoweniger denkt kein Kaufmann daran, nach Sinigaglia zu reisen. Diesen Morgen ging das Geruͤcht, der General sey nach Osimo gefahren, um den abgehenden und den ankommenden Delegaten zu bekomplimentiren.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 20. Juni. Dem American zu olge, ist in Baltimore Herr Van Buren zum Kandidaten fuͤr 84 Lien Hen sidentur erwählt worden.
Der American und Praͤsident Jackson sey in Arnold und Heard, so wie Houston verwickelt gewesen. „Weasshington Irving ist nach langer Abwesenheit nach Ame⸗ rika zuruͤckgekehrt und befindet sich gegenwaͤrtig in New⸗York. In Cincinnati haben die Herren Hubbard und Edwards ein neues Literatur⸗Blatt unter dem Titel: Western Quarterly Review“ angekuͤndigt.
Literarische Nachrichten. Der Unterzeichnete erlaubt sich, das ecenh C 1“ aufmerfsam zu machen, die saͤmmtlich von Preußen herruͤhren und zu den ausgezeichneten Erschei x Deutschen Literatur gebbein. dsr öIG
1. Geognostische Karte von Deutschland und den umliegenden Staagten, in 42 Blaͤttern, nach ders vorzuͤglichsten mitgetheil⸗ ten Materialien herausgegeben von Simon Schropp u. Evmp. Berlin 1826. Berichtigt 1831.. 8
. Dieser vortrefflichen Karte, die seit Ende des in verbesserter Gestalt in unseren Haͤnden pefindlich, Gottholdtsche zu Grunde gelegt. Gebirgs⸗Formationen, nach den
viele andere Zeitungen behaupten, der die Vorfaͤlle zwischen den Herren zwischen den Herren Stanberry und
vorigen Jahres befindlich, ist die bekannte 8 8N sind nun die en, n Angaben unseres beruͤhmten Geog⸗ nosten, der die physikalische Besazaßenteit der Erde 18. Ararseg; bis, zu den Kanarischen Inseln erforscht hat, des Koͤnigl. Kammer⸗ herrn Baron Leopold von Buch, durch den Koöͤnigl. Oberberg⸗ rath von Dech en, einem ebenfalls sehr ausgezeichneten Geognosten, von dem wir naͤchstens ein treffliches „H au d ch der Geognosie (eine⸗gaͤnzliche, sehr verbesserte Umarbeitung des „(eologreal Ma- nual“ von de las Beche in London, welches binnen 4 Monaten zweimal aufgelegt wurdey bekommen werden, eingetragen. — Die in dieser neuen Ausgabe der geognostischen Karte gemachten Veraͤn⸗ derungen und Verbesserungen sind sehr wesentlich, wie sich auch erwarten läßt, da die Fortschritte der Geognosie in den letztern fuͤnf Jahren, die Resultate der unsaͤglich vielen Beobachtungen und Un⸗ tersuchungen innerhalb⸗ der Graͤnzen der Karte, ungeheuer sind, Diese Verbesserungen hier namhaft zu machen, wuͤrde zu weit fuͤh⸗ ren und hier auch am unrechten Platze seyn; es werde nur bemerkt, daß, wenn man sie bei den Alpen hin und wieder vermißt, dies in den unsaͤglichen Schwierigkeiten seinen (Grund hat, mit denen die graphische Darstellung dieses in geognostischer Hinsicht so hoͤchst ver⸗ wickelten Gebirges in einem so kleinen Maßstabe seinen guten Grund hat. Nur erst dann, wenn geognostische Karten in einem vieck groͤßeren Maßstabe von den Alpen ausgefuͤhrt seyn werden, laͤßt sich das Unwesentliche von dem Nothwendigen, welches allein auf solcher General⸗Karte, wie die vorliegende, Platz finden kaͤnn, absondern. Mit einer geognostischen Spectal⸗Karke der Alpen wird uns aber Herr v. Buch hoffentlich bald einmal be⸗ schenken, und wir duͤrfen dann um so mehr «twas ganz Ausgezeichnetes erwarten, als der beruͤhmte Mann, wo es Föorderung der Wissenschaften gilt, keine Opfer scheut, wie die klassischen Werke uͤber die Kanarischen Inseln und uͤber die Ammoniten beweisen, einige Gegenden der, suͤdlichen Alpen hat ja der Reformator der Geognosie bereits in den Abhandlungen der Berliner Akademie der Wissenschaften graphisch dargestellt. — Jedem, der. eine richtige Ansicht von der geognosischen Beschaffenheit Deutschlands und seiner Umgebungen, im Norden bis Wexid in Schweden, im Osten bis Zamose in Polen, im Suͤden bis Mantua in Italien und im Westen bis Blois in Frankreich, erlangen will, ist das Studium dieser Karte sehr zu empfehlen; er kann dadurch mehr lernen, als durch. eine ganze Reihe von Baͤnden geognostischer Beschreibungen. Es ist unstreitig die beste geognostische Karte von solchem Umfang, die wir besitzen und ein wurdiges Denemal der großen geognostischen Keuntnisse und Erfahrungen des Hrn. v. Buch, obgleich sich diese auch sonst schon auf tausendsäͤltige Weise dargelegt haben. — Den Verlegern endlich, den ruͤhmlichst bekannten Herren Schropp u. Comp., gereicht es zur groͤßten Ehre, daß sie durch ihren reichen Verlag der trefflich⸗ sten Karten die Hand zu solchen Unternehmungen (wir erwaͤhnen von den anderweitigen nur der vortrefflichen geographischen Karte vom nordwestlichen Deutschland, vom Prof. Fr. Hoffmann [1829]) bieten, die in pecunigirer Hinsicht wenig lohnend sind und des be⸗ sonderen Beistandes des Publikums beduͤrfen, um nur die Kosten autrsetzen, Der Preis der Karte, 50 Rthlr., ist verhaltnißmaͤßig ig. 2. Geognostische Beschreibung von einem Theile des Nieder⸗ Schlesischen, Glatzischen und Boͤhmischen Gebirges. Von den Herren Zobel und v. Carnall. Bildet eine 22 Bogen 1 Rathes Ritter
revolutionnaire Truppe,
Waffen; noch finden die Hoffnungen der Anarchisten Anhalt⸗ punkte genug und werden, man darf sich hieruͤber nicht taͤuschen,“ sie finden, so lange noch ein Franzoͤsischer Soldat in Ankona oder sonst irgendwo auf Paͤpstlichem Boden steht. — Der Fran— zoͤsische Botschafter hat bei dem Staats⸗Secretair die Wieder⸗ einsetzung der Delegation zu Ankona und die Errichtung eines Tribunals ebendaselbst, um die Eingekerkerten abzuurtheilen, nach⸗ gesucht. Der Delegat von Ascoli ist fuͤr Ankona bestimmt wor⸗ den. — Wenn die Franzoͤsische Regierung von der Einsicht durch⸗ drungen ist, daß ihre Juni⸗Tage nur dann zu einer ganzen Maßregel werden, wenn sie frei und offen uͤberall die Repo⸗
em rechten Rhein⸗Ufer im Ganzen vermehren sollen, oder ob
I“ vortrefflichem „Archiv fuͤr sie, Bergbau und Huͤttenkunde“, Bd. 3 (1831 d*
I (1831) und Bd. 4 Ie. Arbeit, deren Verfasser irren — Koͤnigl. Bergbeamte, Ersterer zu Waldenburg in Nieder⸗ Schlesien und Letzterer zu Tarnowitz in Ober⸗Schlesten, nndt Sa. dient allgemeiner bekannt zu werden, als sie es vielleicht jetzt seyn mag/ da das gedachte Archiv nicht wohlfeil und daher auch nicht im Besitz des groͤßern geognostischen und bergmaͤnnischen Puble ums ist. Wir erlauben uns daher um so eher in diesen Blaͤttern darauf aufmerksam zu machen, da die geognostische Beschreibung einige,
lange Abhandlung in des Herrn Geheimen Mineralogie, Geogno⸗
— wenn wir nicht
lution bekaͤnpft, und wenn sie die Kraft hat, sich von ihren
ganz besonders von der Natur begunstigte Gegenden des Preußisch Staats umfaßt. Die Arbeit ist autzerordentlich gruͤndlich vnd üee
“
Publikum mittelst dieser