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Rerliner Böoöors
EELEE1 September 1832.
Amtl. Fonds und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.)
“““ Koͤnigliche
v
vom Dr. C. Toͤpfer.
7f [Geld]¹
9 8 Bries f Gald.
St.-Schuld-Sch.] 4 † 94 93 ½ br. Engl. Anl. 18 5 — 102½ Dr. Engl. Anl. 22 5 — 102 ½ vr. Engl. Obl. 30 88 ½⅔ 872 Kurm. Obl. m. l. C 92 ½ — Neum. Int. Sch. do. 92 ⅔ Berl. Stadt-Oblig. 95 ⅔ Königsbg. do. 94 Elbinger do. — Danz. do. in Th. — 34 ½ Westpr. Pfandbr. 4 97
Grofshz. Pos. do. 4] 99½
Ostpr. Pfandbri
Schlesische
95 8 93 ½
942 0 4
4 4 4 4 4 438
Neue- dueo Friedrichsd'er Discomso
97 ¾
9
Pomm. Pfaodbrf. Kur- u. Neum, do. do⸗
Rksl. C. d. K.- u. N.⸗ .-Sch. d. K.- u. N. —
IIoll. vollw. Duk. 1 19
105 ½ 105 8 106 56 ½ 57 †
in 3 Abtheilungen, mit Ballet
997 — erstes Debut. 9 — .
.. Dienstag, 4. Sept. Der
91 48 zum Erstenmale wieder auftrete
133 4
4„ . 2 20 Auswärtige BörseHl.
G Amsterdam, 29. August. Nied. wirkl. Schuld 43 ¾. 5 8 neue do. 831.
6 9 Anl. 96 ¾. Russ. (v. 18 *½) 98¼., do. (v. 1831) 864. Oæest. 59 Met. S0v.
Hamburg, 1. September. Oest. 53½ Met. 875. 48 do. 76 ¼. Anl. 97 ⅞. Preuss. Präm. Scheine 404 ⅞. Poln. 111 ¼. 2 Paris, 27. Angust. 59 Rente sin conr. 98. 75. 39 g 8 0 cour. 81. 5 % Span. R ente Ferp.. P. Anl. 100. 5 0 59 95
Vien, 29. August.
Met. 87 ½. 4 9 do. 76 ½. Part.-OLl. 126¼.
8
n ö“ 8 Bekanntmachungen. „ 2ϑ Avertissemelft
Der Kauf⸗Kontrakt uͤber das, dem Ritterschaftsrath „Wedell gehoͤrige, im Arnswaldeschen Kreise gelegene Untheile des Ritverguts Neuwedell, das große Gut ge⸗ nannt, vom 12. Iuli 1806 und die Cessionen vom 24. Februar 4807, vom 8. Februar und 8. Juni 1811, 26. September 1814 und 30. Januar 1815, woraus fuͤl den Negocianten David Lesse zu Schlochau ein Kapi⸗ tal von 4975 Thlr. Courant zinsbar zu 4 pCt. Rabr IIE Nr. 47 a. eingetracen sind, ist verloren gegaugen, undesoll Behufs der Amortisation oͤffentlich aufgebo⸗ ten werden.
Es werden, daher alle diejenigen, welche den ge⸗ dachten Kauf⸗Kontrakt vom 12. Juli 1806 und die
0
* Cessionen vom. 24 Februas 1807, vom 8. Februar umd
—₰—
8. Juni 1811, 26. September⸗1814, und 30. Januat 1815/besitzen, oder an dem daraus eingetragenen Ka pitale der 4975 Thir. als Eigenthuͤmer Cessionarien oder Pfand⸗ oder Fonstige Briefs⸗Inhaber einige An spruͤche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, in dem zur Angabe und Rechtfertiguns dieser An spruͤche auf
4 en 3. Fetober,
„vor dem Deputirten, Ober⸗Lundesgerichrs⸗Referenda⸗ rius Jahn anberaumten Termine, entweder in Per son oder durch zulaässige Besollmaͤchtigte, auf den *ber⸗Landeshericht zu ersheinen, die in Haͤnden ha benden Documehte zu produziken und ihre Anspruͤch⸗ zu bescheinigen, bei ihrem Außenbleiben aber zu ge wartigen, daß ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei gen auferlegt und das gedachte Dokument fuͤr morti ficirt Lrachtet werden wird.
Frankfurt a. d. O. „ den 16. Juni 1832.
Koͤnigl. „Prenß. Oher⸗Landesgericht. q1q161686
Von dem Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichte von Sachsen zu. Naumburg ist das im Delitzthher Kreise, in der Muldehaue, önterhalb Duͤben belegene, ½ Stunde von Duͤben, 3 Stunden von Delitzsch, 8 Srunden von Leip⸗ pa, 3 Stunden von Ellenburg und 8 Stunden von Halle entfernte. den Erben der verstorbenen verbut weten Prälat Pr. Tittmann, gebornen Drache, zuge hoͤrige Mannleéhn⸗Ritteraut Schnaditz nebst Zubchoͤr, iugleichen folgende, dabei bisher besesseue und benntzte, Rustscal⸗Grundstuͤcke, als:
a) das sosenannte Badrinasche Polz, fruͤher Trudel
Holz genannt, * b) das sont Niebersche, Schnaditz,
c) das sonst Dilßnersche Haus daselbst,
d) vin Ackerfeld an der „Rietzschkesin dortiger Flur, wovon nach der im Jahre 1826 gerichtlich aufgenom menen Taxe, fuͤr welche jedoch Gewaͤhr nicht geleisten wind, nach Akzig der Real⸗Pasten, 1) das Rittergut Schuaditz incl. der so eben sub lite- * ris b c. und d aufgefuͤhrten Rustical⸗Grundstuͤcke,
dann Kochsche Gut zu
Bank-Actien 1144. Russ. Engl.
lin cour, 68. 85. 5 9% Belg. Anl.
Paris, 28. Aug.
7 . 8 Kunz-Bill. 1 1 Iv.
Behandlung des Doktor Koreff hergestellt.
Der Prghes 59 Map. fin obgleich die Verhandlungen bis
—0
1 endigt. —12 der
5 G neue der Art, daß der Praͤsident de
8 4 9 ½ „¼ 2 9 8 ½ Hgb 9 ½ iner A Kzelger. fuüul gungen zu ersehenden naͤheren Bestimmungen b zahlt, und 3) ein Zehntel davon von dem Ersteher im Licita tions⸗Termine sofort baar erlegt, oder’ dafuͤn eine, von den majorennen Erben zu pruͤfende hinlaͤͤgliche Sicherheit bestellt werden muß. Uebrigens koͤnnen die naͤhern Verkaufs⸗Bedingungen sowohl, als auch die Taxe, in der Registratur des unterzeichneten Ober⸗Landesgerichts, insleichen bei dem Patrimonialgericht zu Schnaditz eingesehen werden. Naumburg, den 3. August 1832
Koͤnigl. Preuß. Ober -Landes von Sachsen.
Durch die von dem Koͤnigl. Hofgerichte hierselbs am heutigen Toͤge erlassenen und in die Stralsunden Zeitungen vollstaͤndig abgedruckten Vorladungen, sind auf Anhalten des Eigenthuͤmers Holz auf Satel, der dieses Gut im vorigen Jihre von dem Herrn Obrist Lieutenant und Ritter, Haron von Krossow auf Pan⸗ sewitz, gekauft hat und jetzt solches nach der Koͤnial. Verordnung vom 11. October 1810 zu allodifieiren beabsichtigt, alle diejenigen, die als Agnaten, Gesammt⸗ haͤnder, oder Anwaͤrter, oder aus einem sonst dazu geeigneten lehnrechtlichen Grunde bei der Allodisica⸗ tion des im Franzburger Kreise und Kenzer Kirchsopiele selegenen Guts Satel mit der Meierei Stubbenhagen, teressirt und die gesetzliche Absindung daraus, zu ver langen berechtiat sein koͤunten, aufgefordert, ihre An⸗ spruͤche am 12 Juli, oder 24. Auguß, oder 29. September d X. hierselbst anzumelden und zugleig. 3“¹ verrficiren, imwidrigen sie durch die am 31. Oe⸗ tober d. J. zu erlassende Praͤclusiv⸗Ertenntaiß fuͤr immer damit werden ausrgeschlossen und abgewiesen werden.
Datum Greifswald, den 6. Juni 183.
Koͤnigl. Preuß. Hofagericht von
6 Pommern und Rüugen.
v Odebrecht, Kooͤnigl. Hofgerichts⸗Rath.
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Der am 14. Januar 1797 hier geborne Buͤchsenma her Ernst Wilhelm Goͤtze hat sich von hier im Maͤrz 1820 entfernt, um in der Fremde Arbeit zu suchen und seirdem seinen Verwandten uͤber sein Leben und seinen Aufenthalt keine Nachricht gegeben
Auf den Antrag seiner Mutter und muthmaßlichen Allein⸗Erbin, der verw. Schlosser Goͤtze, Ibhanne Do othee, geb. Gehbauer hier, werden nunmehr der eben genannte Verschollene oder die von ihm erwa zuruͤck⸗ gelassenen Erben und Erbnehmer hierdurch gusgefor dert, sich bei uns baldtast, spaͤtestens aber in dem dazu den 15. Oecetober 1832, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober⸗Landes⸗Gerichts⸗Re⸗ ferendarius Wantke, im Land- und Stade⸗Gericht an⸗ gesetzten Termine zu melden und ihre Rechte wahr zunehmen, widrigenfalls der Buͤchsenmacher Ernst Wil
—auf 88,488 Thlr. 22 sgr. 10 pf., 2) das darauf befindliche Inventarium zu 6,764 Thlr. 19 sgr. 10 pf, und 1 3) das oben sub lit. a. genannte Badrinasche Holz auf 18,948 Thlr. 12 sgr. 11 pf. abgeschaͤtzt worden ist, nebst der gesammten dieejaͤhri⸗ gen Aerndee, Letztere nach einem, spaͤtestens im Lici tations⸗Termine vorzulegenden, von den majorennen Martinschen Miterben zu gewaͤhrenden Verzeichnisse, auf Antrag der Tittmannschen Erben zur freiwilligen Subhastation gestellt und der einzige Bietungs⸗Ter⸗ min auf den 31. Oetober c, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Rathe Gneift angesetzt worden. .
Es werden daher diejenigen Kauflustigen, welche an⸗ nehmliche Zahlung zu leisten vermoͤgen, aufgefordert, sich in dem anberaumten peremtorischen Termine zu melden, und ihre Gebote abzugeben, wobei ihnen be⸗ kannt gemacht wird, daß auf die, nach Ablauf des Ter mins etwa einkommenden Gebote, nicht weiter geach⸗ tet werden soll.
Die Haupt⸗Bedingungen, unter welchen der Ver
kauf erfoͤlgt, sind:
1) daß die Adjudication nach Einwilligung der Be⸗ sitzer, resp. unter obervormundschaftlicher Ge⸗ nehmigung ruͤcksichtlich der minorennen Erben, ertheilt wird; G
2) daß die Kaufgelder in Conventions⸗Gelde, unten welchem jedoch keine Groschenstuͤcke befindlich
belm Goͤtze fuͤr todt erklaͤrt, und sein, in ungefahr 250 Thl. bestehendes Vermoͤgen den gesetzlichen Erben zuerkannt und ausgeantwortet werden wird. Goldberg, den 31. Dezember 1831. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
Urkunden⸗Amortisatioms⸗Edict.
Jene Oriainal⸗-Sauld⸗ und Verpfaͤndungs⸗Urkunde über 5000 Fl. rheinl. mnit 5 „Ct. verzinslin, welche die Freifrauen Charlotte und Eleonore von Kalb, ge⸗ borne Freiinnen Marschalk von Ostheim als von Mar schalkische Eigens⸗Erbinnen sub dato Trabelsdorf und Nanheim, den 2 Februar 1804 unter amtlicher Un⸗ terschrifts⸗Beglaubigung des vormals Churfuͤrstlichen Administrations⸗Amtes Trabelsdorf vom 29. Mal 1804 und des Frhl. v. Gemmmnaen⸗Guttenbergschen Amts Wimpfen am Neckar, vom 28. Juni 1804 auf den nun verlebten Kammer Praͤsidenten Johann August v. Kalb als Glaͤubiger ausgestellt haben, so wie jene ECesstons⸗ Urkunde de dato Ofenau am Neckar, vom 16. Juli 1804, durch welche Joh. August v. Kalb diese Forde⸗ rung und Urkunde an den Forstsecretair Roͤllig zu Schleußingen abtrat, werden, da sie ohngeachtet oͤffent licher Ausschreibung vom 11. November 1831 innerhalb der vorgesetzten sechsmonatlichen Frist vom allenfallsi gen dermaligen Besitzer nicht vorgelegt worden, dem im oͤffentlichen Ausschreiben vom 11. November 1831 zesetzten Praͤjudize zufolge, anmit fuͤr kraftlos erklaͤrt.
Decr. Schweinfurt, am 10. August 1832
1 Dienstag, 4. Sept. Im Schauspielhause: Gebruͤder Foster, oder: das Gluͤck mit seinen Launen, Charakter⸗Gemaͤlde aus dem 15ten Jahrhundert, in 5 Aufzuͤgen, nach einem Englischen Plane,
Miktwoch, 5. Sept. Im Opernhause: Fernand Cortez, Oper
Gruͤnbaum, engagirte Saͤngerin der Koͤnigl. Oper: Amazily, als Hr. Stullmuͤller wird hierin wieder tanzen.)
Ksenigstaͤdtisches Theacer.
dem Italtaͤnischen; Musik von⸗ Bellini. von ihrer Urlauͤbsreise zuruͤckgekehrt, in der Rolle der Imogene
Neueste Nachrichten. Der Koͤnigl. Hannoͤversche Kammerherr und Legationsrath, Graf v. Kielmansegge, ist als Hannoͤverscher Geschaͤftstraͤger bei der diesseitigen Regierung akkreditirt worden.
Der Fuͤrst Talleyrand hatte gestern abermals eine dritthalb⸗ stuͤndige Privat⸗Audienz bei Sr. Majestaͤt.
gegen die Saint⸗Simonianer wurde gestern, Die Vertheidigungs⸗Rede des Herrn Barrault, in wel⸗ scher dieser die Ansichten der Saint⸗Simonianer über die sittliche
. Stellung der Frauen in der Gesellschaft entwickelte, war von Bank-Actien 1142 ⅔.
mmerawenna 12 vvrpnwfa, ennem wr Aem —en,
numnrer vrr eee⸗
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8; Musik von Spontini. (Dlle.
Pirat, Oper in 2 Akten, nach (Dlle. Haͤhnel wird,
n.)
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al Heute Durch die geschickte ist der Fuͤrst vollkommen wieder⸗
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Actien 1369. Mitiernacht dauerten, nicht be⸗
s Assisenhofes sich vekanlaßt sah,
die Sitzung mit folgender Bemerkung zu suspendiren: „D “ 8 Vertheidigung ist nur zu lange schon in Skandal ausgeartet, u S6 s . ich vertage daher die Fortsetzung der Verhandlungen auf morg 8 1““ fruͤh um. 9 Uhr.“ 8
Bei den in den westlichen Departements stehenden Truy pen⸗Corps haben zahlreiche Ordensverleihungen stattgefunden.
Die seit einiger Zeit wieder erscheinende „Revolution“; hauptek, Herr Laffitte Belagerungszustand erklaͤrt, von beinahe 130 Deputirten des! ken Centrums Beitritts⸗Erklärungen zu dem Berichte der Opf — sition empfangen.
Der Redacteur des dem aͤlter gebenen Blattes „ Revenant“ wurde heute fruͤh zu achtmo lichem Gefaͤngniß theilt. — Der Assisenhof des Departements der Maine und Le. ——“ hat den Redacteur der Gazette d'Anjou wegen Diffamation —— DOeputirten Giraud zu zweimonatlichem Gefaͤngniß, 500 † Geldstrafe und einer Entschaͤdigung von 1000 Fr. kondemnirt
Vom 26sten auf den 27sten sind hier 34 Cholera gestorben; in den hiesigen Militair⸗Hosvpttaͤlern ist 24sten, 25sten und 26sten kein durch die Cholera veranlaͤßter desfall vorgekommen.
abe, seitdem das Ministerium Pari
und einer Geldstrafs von
Personen an
schloß 5proc. Rente 98. 85.
2. 76 ½. proc. 45 ½. 1proc. 19 ½. Br. 1367. Part.⸗Obl. 127. 126 ½., Loose zu 100
179 ½. G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 83 ¾. Br.⸗Poln. Loose 55 ½ †on
Redacteur Cottel.⸗
Me Rxe 1 mszasss 8 2 Gedruckt bei A. W. Hayn
90
6 5
“ die Preußis Z
Die Leipziger Feuer⸗Versicherung⸗Anstalt sewaͤhrt jetzt den bei ihr auf 5 Jahve Ver⸗ sichernden ganz besondere Vortheile.
Bicher bewilligte die Leipziger Fruerversicherung znstalt, gleich anderen Versicherung⸗Anstalten, denen, welche auf 5 Jahre bei ihr versicherten, bei Vorausbe ahlung der Praͤmie auf die ganze Versicherungszeit die Freigabe des fuͤnften Jahres, so daß die Praͤmi nur fuͤr 4 Jahre bezahlt wurde. Jetzt hat sie beschlos. sen, den vom 1. Juni 1832 ab bei ihr auf 5 Jahre Ver⸗ sicherten, außer jenem Freijahre auch noch den halben Antheil on dem jaͤhrlichen reinen Gewinne, welcher auf die fuͤnfjaͤhrigen Versicherungen faͤllt, zu geben, in der Art, daß von dieser Hälfte jedem dieser Versichet⸗ ten jaͤhrlich nach gemachten Abschlusse Zweidritthei nach Verhaͤltniß seiner in dem Jahre zur Abrechnung Nkommenen Praͤmie baat ausgezahlt werden, und Ein⸗ drittheil einem zu bildenden Reservefond gut geschrie⸗ ben wird, woruͤber eine bei jedem Agenten und auf dem Comptoir der Anstalt zu habende Nachricht das Naͤhere sagt.
Ein jeder auf 5 Jahre Versicherte hat also außen dem Freijahre noch den großen Vortheil, daß er is gluͤcklichen Jahren einen brdeutenden Theil seiner ein gezahlrten Praͤmie zuruͤck erhaͤlt, in ungluͤcklichen aber nie in den Fall kommen kann, auch nur im mindesten zu den Verlusten etwas anderes beizutragen, als die gezahlte Praͤmie, da er fuͤr keine Nachzahlung sich ver⸗ bindlich zu machen hat, sondern die Anstalt den bei je⸗ dem Abschlusse sich ergebenden Verlust aus dem Reser⸗ vesond und ihren eigenen Mitteln zu tragen sich ver pflichtet. .
Es kann uͤbrigens bei der Leipziger Feuerversiche⸗
und wer sich verbindlich macht auf sieben hinter einan der folgende Jahre bei ihr zu versichern, erhaͤlt, bei jähr⸗ licher Ein;ahlung der Praͤmie, dat siebente Jahr frei. Die Direktion der Leipziger Feuer⸗ Versicherung⸗Anstalkt. 18 C. Weisse, Bevollmaͤchtigter.
Literarische Anzeigen. Bei A. W. Hayn, Zimmerstraße Nr 29, ist se eben erschienen und daselbst so wie in allen Huchhand lungen zu haben:
Both’'s Bühnen -Repertoir:
No. 82. Dte beoi deu Paclhter.
Drama Aufzügen. Nach dem Englischen des Buckstone, von L. Schneider. Preis 10 ser
Mit dieser Nummer schliesst der IV Band, und enthält derselbe, wie Pereits aungekündigt: No. 25. 10 sgr. No. 25. Mädchen und Frau à 10 sgr. No. 27. Heinri ch IlII. und seilu Hof à 40 sgr. No. 25. Richards Wanderleben 42 ¾ sgr. No. 29. Die eiserne Maske à 15 sg. No, 30. Rabelais à 589r. No. 31. Es istschlim; mer als es war à 10 sgr. — Der gauze Band kostet zauber geheftet 1 Thir. 15 sgr.
in 2
Dominique 4
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Versteigerung im November 1832 in Leipzig.
Die Muasikalien - Bibliothek des sel. J. G Schicht, Kantors an der Thomas - Schule zu Leip- öffeutlich Dals UInlen reichen Zahl eder verschiedenartigsten Werke äusserst merkwürdige, ja seltene sind, kann hier nu) versichert werhen Man fündet z. B.: J. Secb Passions- Oratorium pach dem Evang Lukas (Partitur: Handschrift des Verf. 15 Bogen); das ein tige von Händel teutsch commponirte, ungedruckte Ora- toriuim: „Der fün die Sünden der Welt gemarterte Sund sterbende Jesus“ (Partitur, 64 Bogeu); von Hasse 12 Oratorien u. v. a. Auch unter den zahlreichen Mes sen befindet sich eine Handschrist J. Seb. Bachs; Mes- sen von Caldara, Heinichen, Hasse, Lotti, Pergolesi. Scarlatti Telemaun, Orlando Lasso und der berühm testen Meister auch neuerer Zeiten. Viele Hymnevn von J. Seb, und C. P. E. Bach, Fasch, Jeson, Homi lius u. s. w. Untkr Motetien sind gleich falls sehr bedeutende und scltene. Opern =Partituren von Züngorelli, Martin, Rameau, IHHn) du, Hasse, Gluck, Gretry eic, und eine Menge Klavierauszüge; Gesänge aller Art mit Orchester, Konzerte, Orgelwerke, Sing- schulen, sämmtliche gedruckte Werke Schichts. Von allen ungedruckten Werken des Verewigten geht das volle Eigenthumsrecht auf den Käufer über, folglieb
zig, soll versteigent werden.
der
Kurz Bachs
den
sein duͤrfen, nach den, in den Verkaufs⸗Bedin
Koͤnigl. Bayerisches Kreis⸗ u. Stadtgericht.
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chen S. e
rung⸗Anstalt auf jede veliebige Zeit versichert werden,“
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taaten.
Bei mir ist erschianen und in allen Buchhandlm, zu erhalten, Burgstraße Nr. 8, an der langen Pruͤcke, so me Neu⸗Röuppin: . 1 Provinzialrecht der Provin; Westpreuse Erster und zweiter Band: Provinzialrecht der striete des Preuß. Landrechts von 1721, von! man. Gr.⸗ Svo. 1830 — 32 195 Bog. 5 C — Dritter Band. Die Statutarrechte Stadt Danzig, vom Leman. Gr. 872. 1832 Bogen. 2 Thlr. 15. sgr. Leipzig, im Juli 1832.
F. A. Brokkhaus
9
8 0 So eben ist folgende interessante Schrift bei uns schienen und in allen teutschen Huchhandlungen z2 habte Stimmen wahrendrund ameSchluß der M. sammlung zu Hambach, im Mai⸗18 Geheftet, Preis 4 Far. Es ist die Stimme der echten Vaterlandslien, Wahrheit und Vernunft! Maunheim. Schwan⸗ und Goͤtzis Buchhandlung. Zu finden in der Nicolaische Buchhandlung in Berlik (Bruͤderstraße Nr. 13) Stettin und Eh
c.—
0
Bei Eduard Brandenburg in Berlin, 0 Wallstraße Nr. 6, sind folgende Werke zu billigen seu zu haben? 4 Plutarch, ed. Reiske. 12 fol. gr. 8vo. in Halbe frzhd., ganz neu. (Ladenprels „zund Bd. 44 82 22 Thlr. 1ö1 Medicorum grzecorum opera ed. Ki *˖ Vol. 1 — 10 incl. gr. 8Svo. (Galeni bpera) Gall preis 50 Thlr.) 20 Thlr. Herodot, ed. Wesseéeling. Amsterd. 1763. Prac- Expl mi sehr bretem Rande, ganz neu. 281 Euripidis, Tragoediae ed. J. Barnes. Cqäpla 1694. Pergmtbd., Fol., schönes. Expl. 12 N- Platon ed. Sltephauus cur., Thiedemann, Ppp 1787. XII vol. SVo., ganz neu gebunden. 12 d Cicero ed. Graevius. Orationes. Epistolaruh, off lib. III., compl. in 11 Ganzfrzbden. An 1699 (sehr selteu) 20 Thlr. Ciceronis opera ed. Schüte Comph in X. neu gebd. 10 Thlr. Ciceronis opra, vet. Clav. ed Ernesti. IVI. in 8 vol. gr. Svo. HAl. 1777. Gauzsrzb d. 87 Aristophanes, ed. Küster. Aimst. 1720. Eim sehr schöues Expl. in Gapzftrzbhd. 202 Damm, Novum Lexicon gr. etyun Berolsoi,! 4t 0 Halbfrzbd., gut erhalten. 10 Thla Das Verzeichnils eidern bedeutenden Saminluvg ter Clossiker wird an Kaäufer gratis ausgegebeu. Im Verlage der Luͤderitzschen Puch⸗ und 8 handloͤng (E. H. Schroͤder) in Berlin, Koͤnig) Nr. 37, erschien so eben: Portrait des Prof. Dr. P. Erman, gezeich. Loͤwenstein, lith. v. Sprick à 22 ½ sgr. — — auf chines. Pap. à 1 Thlr. Maria nach Raphael lith. v. Sprick à 7 ½ sar. 2 1““ In der Kollmann’schen Buchhandlung zu? ist folgende Schrift erschienen, und in der Enzl schen Buchhandlung (Ferdinand MuͤJler) ” straße Nr. 23, zu haben: 1b Der falsche Liberalismus unserer Zeit Ein Beitrag zur Geschichte, Liberalismus und Mahnung fuͤr kuͤnftige Volkovertreter Professor Krug in Leipzig]. Geh. 8vo. 10 sgr. Bei mir sind erschienen und durch alle Buchk lungen zu beziehen: A. M. von Thuͤmmels saͤmmtliche Wo Sechs Baͤnde, kl. Svo. 130 Bogen auf Velinpeh. mit dem Bildniß des Verfassers und 5 Titelkunf 1 elegant broch. 6 Thlr.. Laͤngst hat das Publikum in diesen Werken eine! linaslectuͤre erkannt. Man findet darin die schal⸗ teste Laune, eine ungekuͤnstelte Grazie, unnachahm. Verse und eine reizende Philosophie des Lebens, Georg Joachim Goͤschen in (in Zu haben bei E. S. Mittler in Berlin ( bahn Nr. 3), so wie in dessen Handlungen zu 9
9
auch das Recht der Herausgabe.
Bromberg und Gnesen und bei Vincent in Pral
en Zweige der Bourbonen
500 Fr. ve
3proc. 69. 5proc. Bld zum Rath beim Landgerichte zu Koͤln zu ernennen. 76 ½. 5proc. Roͤm. 80. 1ebö
Frankfunt a. M., 31. Aug. Oesterr. proc. 76,22
5proc. Metall. 9 Ba
in Berlin bei Ludwia Oehmrie
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247.
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7 —
Amtliche Nachrichten EERÜ1sst de Tg.
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben geruht, den bisherigen sten Land- und Stadtgerlchts⸗Assessor Kehrmann zu Koͤs⸗
Angekommen: Se⸗ Excellenz der Koͤnigl. Saͤchsische Ge⸗ eral⸗Lieutenant und General⸗Adjutant, außerordentliche Gesandte Pnd bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, von Watzdorff, Dresden.
Der General⸗Major und Commandeur der 7ten Diviston,
von Thile, von. Wittenberg. 8 Der General⸗Major und Commandeur der 7ten Kavallerie⸗
Brigade, von Zollicoffer, von Magdeburg.
„ „
I1I11X“”
Franhreich.
Paris „ 28. August. Gestern musterte der Koͤnig im Hofe er Tuilerieen, von dem Herzoge von Orleans und einem zahl⸗ eichen Generalstabe begleitet, das erste Linien⸗Regigent. Die Benerale Borelly, Colbert, von Caraman und Lord Granville achten Sr. Mazjestaͤt ihre Aufwautung. Die Koͤnigl. Familie vird morgen St. Cldud verlassen, um das Schloß Neuilly zu beziehen. —
Sn Gewaltthtigkeiten, die man sich in Moulins gegen den
Bakon v. Schonen auf seiner Durchreise durch Rese Stadt er⸗⸗
gaubt hat, geben der Gazette de⸗France⸗Anlaß, das Jeurnal es Débckks an einen Artike! zu mahnen, den es wenige Wochen por dor Juli⸗Revolution seinen Lesern mittheilte. Unterm 9. zuni 1830 sagte dieses Blatt: „Bei einer⸗ neuen Revolution uͤrden hauptsaͤchlich diejenigen Maͤnner ein Opfer derselben wer⸗ den, die jetzt, um ihren unausfuͤhrbaren Theorieen Eingang zu verschaffen, oder sich fuͤr getaͤuschte Erwartungen zu raͤchen, den einden der Regierung das ganze⸗Gewicht ihres pzrsoͤnlichen Insehens leihen. Die Stunde, der Revolution wird kaum ge⸗ chlagen haben, und sie werden, bestuͤrzt uͤber deren Folgen, die⸗ elben Grundsaͤtze predigen, deren Anwendungs sie jetzt hintertrei⸗ ben wollen. Man vwiird ihnen alsdaun aber ihre eigene Sprache
orhalten, und sie werden mit mehr Wuth noch, als die Royalisten selbst, angegriffen und verfolgt werden; denn bei Revolutionen ist die jegende Partei immer aufgebrachter gegen diejenigen, die dem Strome einen. Damm entgegensetzen wollen, als gegen diejenigen, die sie zu bekampfen hatte, um. zu ihrem Zwecke za gelangen. Eine zweite Rwolution wuͤrde den Banquiers, den Manufaktur⸗ und Fabris Inhabern, dem gesammten Handelsstande verderblich seyfl. luch den Schriftstellern, die sie herbeigefuͤhrt, wuͤrde sie schaden; denn da diesesfuͤr sich gesaͤet, so wuͤrden sie auch fuͤr sich ernten
ollen, und gelaͤnge ihnen solches nicht, so wuͤrde ds zu Haus⸗ Zisitationen, Militair⸗Kommissionen und Confiscationen kommen. Vorzuͤglich aber wuͤrde jene unbedachtsame Jusend leiden, die mit so vietem Eifer und so großer Verblendung dem Paniere der Lizenz folgt. Bei einem inneken, vielleicht gar aͤußeren Kriege üͤßten alle Studien aufhoͤren. Faͤnde dahere eine zweite Revo⸗ ution statt, so ist leicht zu errathen wem sie frommen und wie viele Truͤbsale sie uͤber das ganze Land bringen wuͤrde. Moͤge alsdann eine jede.Klasse der Gesellschaft, der wir hier ihr Pro⸗ gnostikon stellen, sich der gegenwaͤrtigen Zeilen erinnem und das⸗ jenige, was ihr widepfaͤhrt, mit demsenigen, das ihr prophezeiet vordeg, vergleichen.“ — „Diese Prophezeiung“, bemerkt jetzt die Gazette/ „ist ohne Zweifel kines der merkwuͤrdigsten Er⸗
feignisse unserer Zeit, wenn man bedenkt, daß dieselben Maͤnzer,
die damals die Wahrheit so richtig erkannten, bald darauf Frank⸗ reich in denselben Abgrund, den sie ihm gezeigt, hineinstuͤrzten, indenk sie lieber ihren Leidenschaften, als den Eingebungen ihrer Vernunft folgten.“
Der Constitutionnel schreibt die gegen Herm v. Scho⸗ nen in Moulins begangenen Thaͤtlichkeiten den Umtrieben einer Partei zu, die mit der parlamentarischen Opposition nichts zu thun habe. In Herrn v. Schonen sey uͤbrigens nicht nur der Deputirte und Justiz⸗Beamte, sondern auch die individuelle Frei⸗ heit des Buͤrgers verletzt. — Auch der Courrier francais
spricht seine Mißbilligung uͤber diesen Vorfall aus und billigt⸗
die Schnelligkeit, womit die Regkerung Anstalten getroffen, um die Unabhaͤngigkeit der National⸗Repraͤsentation zu raͤchen/ macht ber zugleich die Bemerkung, daß das Ministertum selbst dieser nabhaͤngigkeit den haͤrtesten Stoß dadurch versetzt, daß es im Juni eigenmaͤchtig die Verhaftung dreier Mitglieder der. Depu⸗ irten⸗Kammer angeordnet habe.
Ueber die gestrigen Verhandlungen in dem Prozesse der Saint⸗Simonianer liest man im Journal des⸗Débats: „Die ganze Pariser Einwohnerschaft oder wenigstens die, welche zwischen der Straße Menilmontant und dem Justizpalaste wohnt, war gestern fruͤh auf den Beinen. Herr Enfantin hatte das Publzkum durch die Journale benachrichtigt, daß er mit seinen Aposteln, Soͤhnen und Toͤchtern um acht Uhr seinen Wohnsitz verlassen wuͤrde, um sich mit dem Gerichtshofe uͤber einige ihm vorgeworfene Unsittlichkeiten zu verstaͤndigen; zugleich hatte er genau die Straßen angegeben, durch die der Züug gehen sollte. Der Vater, seine Soͤhne und Toͤchter waren sehr puͤnktlich; praͤcise um 8 Uhr verließ der Zug der St. Simonianer Menil⸗ montant; ihre Tracht bestand in einem kurzen blauen Rocke, der durch einen schwarzen ledernen Guͤrtel festgehalten wird; in einer schwarzen Sammetmuͤtze und weißen Beinkleidern; Bart und Haupthaar sind lang und gekraͤuselt und ein rother oder weißer Shawl dient zur Halsbinde, aber der eigent⸗ liche religioͤse, moralische und politische Theil ihrer Klei⸗ eer ist eine Weste, die Einer allein nicht zubinden kann,
was bildlich bedeuten soll, daß der St. Simontaner stets eines andern St. Simonianers bedarf. Das Kostuͤm des ober⸗ sten Vaters war dem seiner Soͤhne gleich, bis auf eine rothe Schaͤrpe und die auf seiner Weste befindlichen Worte: Der Vater. In dieser seltsamen Tracht, und nachdem sie mehrere Lieder in schlechtem Franzoͤsisch und nach schlechten Melodieen gesungen, durchzogen die St. Simonianer den langen Raunk von Menilmontant bis zum Justizpalaste; aber ungeachtet aller Muͤhe, die sie sich gegeben, brachten sie keine besondere Wirkung auf das Volk hervor; sie wurden von einigen bemiͤtleidet, ⸗von Allen aber belacht. Im Palaste angekommen wurden die St. Simonianer in einen besondern Saal gefuͤhrt, wo sie beschaͤf⸗ tigt waren, den St. Simonistischen Frauen, die sich durch blaue Kleider auszeichneten, Eintritt 2 verschaffen; hierauf nahmen die fuͤnf Angeklagten auf der fuͤr sie bestimmten Bank Platz; hinter dem obersten Vater saßen zwei Frauen, eine Demoiselle St. Hi⸗ lairs und eine Madame Fouret, Frau des St. Simonistischen Predi⸗ gers dieses Namens. Der ebenfalls angeklagte Olinde Rodrigues trug gewoͤhnliche Klezdung. Bri der Eroͤffnugg der Sitzung war der Saal so uͤberfuͤllt, wie es seit layger Zeit nicht der Fall gewe⸗ sen. Nachdem die Angeklagten vom Praͤsidenten nach ihrem Namen, Alter und Stand befragt worden, wurde die Anklage⸗ Akte vorgelesen, aus welcher sich folgendes ergab: Die Haͤupter dey seit Likkiger Zeit in Paris entstandenen St. Simonistischen Sekte haben oͤffentlich die Absicht kund gegeben, eine neue Reli⸗ gion zu stiften und die Grundlagen der Gesellschaft zu aͤndern; das Eigenthum und das Erbrecht pollen aufgehoben werden und alles Besitzthum zusammengethan und dann von den Dienern der neuen Religion untkr die Menge, nach dem Verdienste und den Werken eines Jeden vertheilt werden. Auch die Ueberle⸗ genheit des Mannes uͤber die Frau muß nach ihrer Ansicht auf⸗ harki⸗ daher ihre neuen Principien uͤber die Ehe, und alle Ver⸗
aͤltnisse zwischen Mann und Frauz diese Prinzipien und die Schriften, worin sie dargelegt worden, sind als Verletzungen gegen die oͤffentliche Moral inkriminirt. Zur Verbreitung ihrer Lehre haben die St. Simonianer Bxoschuͤren herausgegeben, den Globe an sich gekauft und Korrespondenzen mit den Departements und andern Laͤndern eroͤffnet; sie edn in Paris Saͤle, wo sie Unterricht ertheilten und predigten; manchmal wurde das Publikum ohne Unterschied zugelassen, ein anderes Mal nur die eingeladenen Per⸗ sonen, die in drei Kathegorieen getheilt wurden: Besuchende, Aspiranten und Beamte. Enfantin und Kodrigues erließen an das Publikum eine Bitte um Geld. „Bringt dem Saint⸗Si⸗ mon“, sagen sie in einer ihrer Schriften, „bringt dem, der die moralische Macht des Geldes gegruͤndet hat, irgend einen Theil Eures Geldes als Geschenk oder Darlehn, nach Maßgabe Eures Vermoͤgens und Eurer Liebe; ich werde Alles mit Freu⸗ den in Empfang nehmen und mit Ehren daruͤber Rechenschaft ablegen.“ Dieser Aufforderung gemaͤß wurden den Anhaͤngern der neuen Lehre von mehreren Personen Geldsummen geschenkt und dargeliehen, Es wurde ein Associations⸗Akt abgefaßt, wo⸗ durch sich alle Mitglieder solidarisch verpflichteten, all ihre gegenwaͤr⸗ tige und zukuͤnftige Habe zu dem Fonds der Gesellschaft herzugeben. Ferner ließen sich die Haͤupter der St. Simonianer von einer Menge von Personen Vollmachten zum Empfange von Schuld⸗ forderungen, ruͤckstaͤndigen Miethen, Zinsen oder Kapitalien, zur Annahme von Vermaͤchtnissen und Legaten, zum Verkaufe von Mobilien und Immobilien ertheilen, und kuͤndigten die Emission von Renten zu 50 Fr. an. Durch alle diese Mittel haben sie uͤber 300,000 Fr. in ihren Besitz gebracht. Ihre Erbschleicherei wi einem kranken ehemaligen Notar, Namens Robinet, den sie von seiner Familie auf listige Weise trennten und sich in seinem Testamente zu Universalerben einsetzen ließen, soll noch zu einem besondern Prozesse gegen Enfantin und Rodrigues Anlaß geben. Fuͤr jetzt waren die fuͤnf Inkulpaten nur der Uebertretung des Gesetzes, wonach politische, religioͤse und literarische Konventikel von mehr denn 20 Personen ohne Erlaubniß der Regierung ver⸗ boten sind, und der Verletzung der oͤffentlichen Moral angeklagt. Ein großer Theil der Sitzung wurde in muͤßi⸗ gen Debatten zwischen dem Praͤsidenten und den 38 von den Angeklagten vorgeladenen Zeugen hingebracht, die sich als An⸗ haͤnger der Sekte, mit Berufung auf das den Quaͤkern zuste⸗ hende Recht, saͤmmtlich weigerten, den Zeugeneid abzulegen, wes⸗ halb sie denn von dem Gerichtshofe zur Aussage nicht zugelas⸗ sen wurden. Endlich nahm der General⸗Advokat Delapalme das Wort und begann mit der Bemerkung, daß, wenn die St. Si⸗ monistische Lehre nur laͤcherlich waͤre, sie nicht vor das Gericht gehoͤren wuͤrde, daß dieselbe aber den Text mehrerer Gesetze ver⸗ letze; er gab dann einen kurzen Abriß von dem Leben des Stif⸗ ters der Sekte, Saint⸗Simon, der sich einer erlauchten Abkunft ruͤhmte, die er sogar auf Karl den Großen zuruͤckfuͤhrte; in dem Nord⸗Amerikanischen Kriege diente er mit Auszeichnung, spaͤter scheint ihm aber die Eitelkeit den Kopf verdreht zu haben; sein Bedienter hatte Befehl, ihn alle Morgen mir den Worten zu wecken: „Herr Graf, Sie sind groß, denken Sie daher auch heute daran, etwas Großes zu thun.“ Er ließ sich in Speculationen auf den Kauf der Nationalguͤter ein; das Sinken der Assignaten brachte ihn aber um sein ganzes Vermoͤgen; er gab mehrere politische Broschuͤren heraus, die ihm aber nicht viel eintrugen, und suchte sich in der Verzweiflung das Leben zu nehmen; der Versuch mißlang, und waͤhrend der langen darauf folgenden Krankheit vervollkommnete er seine Lehre. Lange nach seinem Tode hielten seine Schuͤler Versammlungen, machten viele Pro⸗ selyten und breiteten ihre Lehren besonders durch den Globe aus, den sie fuͤr 45,000 Fr. ankauften. Rodrigues hat sich spaͤ⸗ ter von diesen Irrthuͤmern losgesagt. (Bei dieser Erklaͤrung des General⸗Advokaten wurde er von Herrn Rodrigues durch die Bemerkung unterbrochen, daß er von Allem, was er vor seinem Ausscheiden aus dem Vereine bekannt gemacht, nichts zuruͤck⸗ nehme.) Aus der bei Chevalier gefundenen Korrespondenz er⸗ hellt, daß ihre uͤber Frankreich und insbesondere uͤber England, das Land des Goldes, ausgebreitete Missionaire sich weniger mit der Fortpflanzung der Lehre, als mit dem Sammeln von Geldbeitraͤgen beschafeigten, und alle diejenigen zu
sich riefen, die ein Herz und einen Geldbeutel hatten. Zu dem zartesten Punkte seines Requisitoriums, naͤmlich zu den Lehren der Sr. Simonianer uͤber die Frauen uͤbergehend, be⸗ merkte der General Advokate diese Lehren seyen der Art, daß man ggruͤber erroͤthen muͤsse, sie zu wiederholen; der St. Si⸗ monistische Priester solle nach ihrer Lehre nicht nur die gei⸗ stigen, sondern auch sinnliche Neigungen erregen; man habe keine Scheu getragen, ein Gesprach mit einer Dame zu drucken,
oder darin unbegreifliche Grundsaͤtze untergelegt worden seyen.
(Hier erhob sich eine junge blau gekleidete Dame (Caͤcilie Fournet, die hinter Herrn Enfantin saß, und verlangte das Wort wegen eines persoͤnlichen Faktums, indem sie naͤmlich selbst die in Rede stehende Dame sey. Der Praͤsident: „Wenn Sie auf diese
Weise das Wort nehmen, werde ich Sie aus dem Saale brin⸗
gen lassen!“) Die Sekte, fuhr der General⸗Advokat fort, ver⸗ leumde die buͤrgerliche Gesellschaft, stelle sie als unsittlich dar, greife Fe Heiligkeit der Ehe an und predige Gemeinschaft der Frauen.
ach ihrer Behauptung muͤsse der St. Simonistische Priester die Frauen durch seine Schoͤnheit, Anmuth, durch die Eleganz seines Kostuͤms und seiner Sitten und durch seinen uͤberreden⸗ den Ton besiegen. (Allgemeines Gelaͤchter.) Der General⸗An⸗ walt schloß mit einer Aufforderung an die Geschwornen, diese gefahrliche Sekte zu verurtheilen. Da der oberste Vater En⸗ fantin fuͤr jetzt auf das Wort verzichtete, so hielten Rodrigues und nach ihm Herr Lambert als Anwalt des Angeklagten Che⸗ valier Vertheidigungsreden, nach denen die Sitzung bis um 7 ½ Uhr Abends suspendirt wurde; das Publikum mußte, wie⸗ wohl widerstrebend, in dieser Zwischenzeit den Saal raͤu⸗ men. Die St. Simonianer zogen sich in die Nebenzim⸗ mer zuruͤck, wo ihnen ihr Koch aus Menilmontant Essen brachte; dieses wurde von denjenigen Bruͤdern aufgetragen, die sich dem Dienste der Domestiken gewidmet haben; bei ihrem Wiedereintreten in den Saal nahmen die Maͤnner und Frauen der Sekte mehrere Tassen Kaffee zu sich. Inzwi⸗ schen hatten sich bedeutende Volksgruppen um den Justiz⸗Palast und bis nach dem Blumen⸗AQuai hin gebildet, und es wurde der Municipal⸗Garde zu Pferde und zu Fuß schwer, die Neugieri⸗ gen im Zaume zu halten; da aber die St. Simonianer nicht erscheinen wollten, so wurde die Menge zuletzt des Wartens muͤde. Nachdem die Sitzung wieder begonnen, hielten Simon, Chevalier, Duveyrier und Barrault Vertheidigungsreden, die aber dem Praͤsidenten theils in unnuͤtze Declamationen, theils in skandaloͤse Eroͤrterungen auszuarten schienen, weshalb die Sitzung bis heute Morgen vertagt wurde, wo Enfantin das Wort nehmen wird. Barrault rief beim Hinausgehen: „So endigt das Concilium!“ (Gelaͤchter.) Nach Mitternacht kehrten die St. Simonianer nach ihrer Bergstraße Menilmontant zu⸗ ruͤck, und wurden von einigen Neugierigen begleitet, deren Ge⸗ duld bis dahin ausgehalten hatte.“
Der Temps tadelt den gegen die St. Simonianer anhaͤn⸗ gig gemachten Prozeß als eine Unklugheit der Regierung und beklagt, daß man auf diese Sekte, um die sich in ihrer Zuruͤck⸗ gezogenheit Niemand mehr bekuͤmmert habe, aufs neue die Auf⸗ merksamkeit des Publikums lenke. — Derselben Ansicht ist das Journal du Commerce; es erklaͤrt sich gegen die Lehren der St. Simonianer, glaubt aber, daß die Regierung bei der Ver⸗ folgung derselben nichts gewinnen wuͤrde, welchen Ausgang auch der Prozeß nehmen moͤchte.
Ueber die Abonnenten⸗Zahl der hiesigen politischen Journale im verflossenen Quartale ist aus glaubwuͤrdiger Quelle Fangendes u melden:
on den ministeriellen Blaͤttern setzten ab:
Das Journal des Débats ....
Die France nouvelle..
Der Moniteur ..
Die Constitution de 1830
Der Nouvelliste... Von den liberalen Blaͤttern:
Der Constitutionnel
Der Courrier frangais
Der Temps..
Der National ..
Der Messager des Chambres ..
Die Revolution
Das Journal du Commerce.
Die Tribune Von den legitimistischen Blaͤttern:
Die Gazette de France
Die Quotidienne
Der Courrier de l'Europe ....
Der Revenant... WVIET“
Hiernach geben die liberalen Journale taͤglich etwa 43,700, die ministeriellen 23,600, und die legitimistischen 17,100 Nummern aus, so daß die richtige Mitte sich auch hier als solche bewaͤhrt hat. Unter der Hand will man indessen wissen, daß die Angaben in der Abonnenten⸗Zahl der ministeriellen Zeitungen nicht ganz richtig seyen, indem B. die France nouvelle und
, in der Provinz u. in Paris, im Aaslande, 5,200
1,500 9
2,000
2,000
1,000
6,000
n 00 0 6 0
E6666686ö59
1,900 500 900 220
9 4 6969ä95b 9 6 65u9.
1 7 60 1,900 220
8
1
8
8
die Constitution de 1830 vielleicht die Häͤlfte der von ihnen nach
der Provinz versandten Exemplare theils unentgeltlich, theils zum halben Preise ausbieten ließen. Vergleicht man die obigen An⸗ gaben mit dem ersten Quartale d. J., so ergiebt sich daraus, daß im zweiten der Constitutionnel 1700, die Gazette de France 1100, die Tribune 600 und der Temps 100 Abonnenten ver⸗ loren, dagegen die Quotidienne 660, der National 500, der Messager 50, die France nouvelle 3200, und die Constitution de 1830. 2100 Abonnenten gewonnen haben; die beiden letzteren Blaͤtter indessen, bloß dem Scheine nach. Bei dem Journal du Commerce und dem Courrier frangais ist sich die Abonnenten⸗ Fäbt eec gleich geblieben.
er hiesige Assisenhof verurtheilte gestern den Herausgeber des Journals „Jéröme le franc-parleur“, Herrn Moussard, wegen Angriffs auf die Thronfolge⸗Ordnung, zu zweijaͤhrigem Gefaͤngniß und und den Drucker