Belgien uͤberfuͤhren, was fuͤr alle aufgeklaͤrte und un⸗ parteiische Gemuͤther laͤngst keinem Zweifel mehr unter⸗ werfen war, daß naͤmlich unser ungluͤckliches Land von einer Partei revolutionnirt wurde, welche sich zu ihrem eigenen Vor⸗ theil und zum Nachtheil der Civitisation, der oͤffentlichen Frei⸗ heiten und aller Elemente des Wohlstandes der Leitung der oͤf⸗ fentlichen Angelegenheiten bemaͤchtigt hat. Es muß ausgespro⸗ chen werden: wir haben eine mißgeborne Magistratur, und wie ließ sich dies auch anders von einem Ministerium erwarten, des⸗ sen beschraͤnkte und katholisch;revolutionnaire Ansichten nichts
Großes und der Civilisation Guͤnstiges ans Tageslicht foͤrdern
konnten. Dieses Ministerium, das bereits die Ehre des Landes gefaͤhrdet, hat nun auch die Justiz verderbt, da die Magistratur befleckt ist. Und welch ein Verbrechen, die Justiz zu verderben, welche das Band aller Interessen und aller gesellschaftlichen Ver⸗ haͤltnisse ist!“
Zu dem (gestern mitgetheilten) Artikel des Memorial be⸗ merkt das Journal d'Anvers: „Man sieht, daß die Mi⸗
nister und die ministeriellen Journale den Kopf verloren haben.
Die Belagerung der Citadelle unternehmen wollen, um als
Preis fuͤr die groͤßten Ungluͤcksfaͤlle eine Stellung zu erlangen, .
deren Besitz in milttairischer und kommerzieller Hinsicht nur von
untergeordnetem Interesse fuͤr uns ist! Memorial will zum Gluͤck nichts bedeuten.“
Herr Ward, Legations⸗Secretair im Gefolge des Lerd Dur⸗ ham, ist gestern Ahend in Bruͤssel eingetroffen. — Auch Herr Chs. von Brouckere befindet sich seit gestern wieder hier.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 5. Okt. Ein Schreihben aus Norrkoͤping vom 28. Sept. meldet Folgendes uͤber die Feier der Eroͤffnung des Goͤta⸗Kanals, welcher die Nord⸗ und Ostsee mit einander ver⸗ bindet: „IJ. MM. und IJ. KK. HH. hatten Sich aͤm Mor⸗ gen um 9 Uhr nach Soͤlfwitsborg, am oͤstlichen Ende des Sees Asplonga, begeben, wo 2 Kanonier⸗Schaluppen der Gotenburgi⸗ schen Escadre lagen, und 300 Mann vom Kronebergischen Re⸗ gimentey welche an der Kanal⸗Arbeit Theil genommen, in Parade aufgestellt waren. Nach der Ankunft des Koͤnigs und der Koͤnigl. Familie in dem zu diesem Zwecke errichteten Zelte, vor welchem ein Soldat von jedem der 16 Regimenter, welche nach einander zur Kanal⸗Arbeit, angewandt worden, postirt war, hatte der Ge⸗ neral Baron Sparre die Ehre, Sr. Majestaͤt die Mitglieder der Kanal⸗Direction vorzustellen und in einer Anrede neuerdings die Groͤße und Wichtigkeit des vollfuͤhrten Werkes vorzustellen, wobei er auch des yerstorbenen Grafen Platen, der den⸗ Plan zure Ausfuaͤhrung desselben angegeben und den Anfang mit Eifer betrieben hatte, feiertichst gedachte. Am Schlusse ersuchte er den Koͤnig um huldreichen faoͤrneren, Beistand zur Belebung der Kanalfahrt. In Beantwortung dieser Rede geruheten Se. Majestaͤt den bei der Kanal⸗Arbeit betheiligt gewe⸗ senen, so wie den anwesenden Freunden des Grafen Platen, im Namen der Nation feierlichst zu danken. — Nachdem die Trup⸗ pen vorbei defilirt waren, setzten sich die Fahrzeuge in Bewegung, um den Kanal hinaufzufahren. Als dieselben 8 Schleusen pas⸗ sirt hatten, begab sich der Koͤnig, gefolgt von dem diplomatischen Corps, welches zur Briwohnung der Eroͤffnung des Kanals aus Stockholm eingeladen war, zu Lande nach Soͤderkoͤping, woselbst Se. Majestaͤt von dem erneueten Freuderuf der Einwohner em⸗ pfangen wurden. Es ward hierauf die Fahrt nach Mem fo⸗t⸗ gesetzt, wo 4 Kanonenboͤte, welche von Stockholm angelangt wa⸗ ren, vor der letzten Schleuse lagen und den Koͤnigl. Salut ga⸗ ben. Die beiden kleinen Escadres von Stockholm und Goten⸗ burs, welche sich auf diese Weise zum Erstenmale begegneten, nachdem sie den neuen Kanal von der Nordsee und Ostsee pas⸗ sirt hatten, salutirten gegenseitig, und der Kanonendonner, unter⸗ mischt von dem Lebehochrufe der unzaͤhligen Menge von Zu⸗ auerg, gab feierlichst Kunde von der Vereinigung beider
Neere.“
Gestern fruͤh um 6 Uhr wurden hier zwei auf Penston befind⸗ liche Offiziere, die ehemaligen Majore Baron von Vegesack und Baron von Duͤben, als Hochverraͤther verhaftet und noch an demselben Tage um 2 Uhr Nachmittags vor das Hofgericht von Swea gefuͤhrt, wo man sie ins Verhoͤr nahm. Dieses dauert auch heute noch fort. ..
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Deutschlaund.
2 Hannover, 7. Okt. In der Sitzung der zweiten Kam⸗ mer am 1sten d. M. wurden die Verhandlungen derselben zum ersten Male von Schnellschreibern aufgezeichnet. In dieser Siz⸗ zung wurde die dritte Berathung uͤber Kap. IV. beendigt und dasselbe zum dritten Male angenommen. In der Sitzung am 2ten d. begann hierauf die erste Berathung uͤber Kap. V., wel⸗ ches „von den Verhaͤltnissen der evangelischen und der roͤmisch⸗ katholischen Kirche zum Staate, von den Unterrichts⸗Anstalten, so wie von den zu wohlthaͤtigen Zwecken bestimmten Fonds“ handelt. Pastor Meyer erhob sich zuerst, und sagte unter An⸗
derem: Der Gegenstand des vorliegenden Kapitels sey von groͤß⸗
ter Erheblichkeit, und verlange daher die waͤrmste Theil⸗ nahme des Hauses. Er interessire eben sowohl alle Einwoh⸗ ner des Staats, als insbesondere die Mitglieder des geist⸗ lichen Standes, welche denn auch mit großer Spannung den Beschluß der Staͤnde⸗Versammlung erwarteten. Bis⸗ her sey, in legislativer Hinsicht, stiefvaͤterlich gegen die evangeli⸗ sche Kirche gehandelt worden; unsere Kirchen⸗Ordnungen seyen Jahrhunderte alt und ein Neunzehntheil derselben antiquirt; daß gesetzliche Verbesserungen nothwendig, bezeugten viele in Flugblaͤttern laut gewordene Stimmen. Die Konsistorien be⸗ duͤrften der Reform zur kraͤftigen Ausuͤbung der kirchlichen Ge⸗ walt, auch wuͤnsche er Synoden und Kirchen⸗Vorstaͤnde und bessere Verwaltung des Kirchen⸗Wesens. — Schatzrath Dr. Stuͤve: Die eigenthuͤmlichen Verhaͤltnisse des vorliegenden Ge⸗ genstandes erforderten auch besondere Bestimmungen. In an⸗ dern Angelegenheiten des Staats seyen Regierung und Staͤnde voͤllig kompetent; aber hier verhalte sich dies anders. Die Kirche sey in ihren innern Verhaͤltnissen nicht in dem Maße dem Staate untergeordnet, besonders nicht die katholische. Die evangelische wurde bisher wie eine Staats⸗Anstalt behan⸗ delt, in der Person des Regenten war die Kirchengewalt ver⸗ einigt. Kirche und Staat haben in verschiedenen Beziehungen andere Rechte sich gegenseitig angemaßt, als ihrer Natur nach ihnen gebuͤhrten Dadurch wuͤrden bedeutende Veraͤnderungen noͤthig. Ungeachtet der Ueberschrift seyen in das Kapitel Saͤtze
Diese Drohung des n Synodal⸗Verfassung, durch⸗Erwerbung groͤßerer Religioͤsitaͤt und
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was bisher nicht der Fall gewesen; §. 13 gebe de ausgedehntere Rechte ruͤcksichtlich der Verwaltung kirchlicher An⸗ gelegenheiten. Presbyterial⸗ und Konsistoörial⸗Verfassung seyen bestimmt, jedoch nur unter Ober⸗Aufsicht des Ministeriums. Die Kommission sey gegen die Gemeinde⸗Theilnahme und fuͤr die
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Aufhebung der geistlichen Gerichtsbarkeit gewesen; der vorliegende
Entwurf habe dieses beibehalten, aber hinsichtlich der Gesetzge⸗ bung einen Zusatz gemacht, und den Punkt wegen der Gerichtsbar⸗ keit ins Dunkel gestellt; das in der Kommission gestrichene Recht der Bestaͤtigung des Koͤnigs sey im jetzigen Entwurfe wieder hervorgezogen. Im Ganzen haͤtten die Ansichten der Kommission bei der. Regierung keinen Beifall gefunden, die ihren Einfluß auf die Kirche zu behaupten suche; woruͤber gerade so laute Kla⸗ gen sich erhoben, wie der vorhergehende Redner bemerkt habe. Dagegen seyen hinsichtlich der katholischen Kirche in der Kom⸗ mission mehrere Milderungen des Regierungs⸗Einflusses bestimmt und beihehalten worden. — Syndikus Dr. Luͤntz'èl: Die all⸗ gemeine Lauheit in der Religion, der Grundlage alles Gücks, fordere die waͤrmste Theilnahme und die schaͤrfste Aufmerksam⸗ keit, um gruͤndliche Abhuͤlfe zu bewirken. Schon in der Kom— mission habe er moͤglichste Unabhaͤngigkeit der Glau⸗ bens Bekenntnisse und der kirchlichen Behoͤrden vom⸗Staate noth⸗ wendig sey. Dies werde gefoͤrdert und erreicht werden durch
Theilnahme an kirchlichen Gegenstaͤnden. Er be⸗ dauere, daß die Bestimmungen der Kommission, die geist⸗ liche Gerichtsbarkeit betreffend, nicht so von der Regie⸗ rung aufgenommen seyen, denn diese Jurisdiction sey ein Uebel⸗ stand, der, die geistlichen Behoͤrden in Hinsicht der kirchlichen Angelegenheiten beenge und sie hindere, diesen sich besonders zu widmen. Sie wuͤrden dadurch in weltliche Angelegenheiten, per⸗ wickelt, die die hohen Zwecke, welche sie ihrer Stellung nach verfolgen sollten, hemmten. Es heißt ja schon in der Bibel: „Gebet Gott, was Goͤttes, und dem Kaiser, was des Kaisers ist.“ — Dr. Freudentheil: Bei Berathung und Beschluß⸗ nahme uͤber'edieses wichtige Kapitel muͤsse man sich vor Allem Rechenschaft geben, was die Ktirche bedeute. Sie als eine poli⸗ zeiliche Anstalt, als Zuchtruthe des Poͤbels zu betrachten, das sey eine unwuͤrdige Ansicht. Aber wenn etwas Hoͤheres in der Einrichtung liege, wenn sie das Institut sey, Ddas das Diesseits mit dem Jenseits verbinde, dem Leben und dem Staate Bebdeu⸗ tung gebe, so verdiene sie die vorzuͤglichste Aufmerksamkeit. Durch das Interesse fuͤr dieselbe werde die Liebe zum Vaterlande, wer⸗ de der Frieden mit dem Staate wachsen. Er stelle die Kirche nicht uͤber, sondern abgesondert in den Staat. Wie der Staat nur Leben, Kraft und Bedeutung habe, wenn durch einzelne selbststaͤndige Kommunen ein Fundament gelegt sen, so seyen auch die Kirchen⸗Gemeinden nur dann kraͤftig⸗ wenn sie selbststaͤndig dastaͤnden. Pfovinzial⸗Landschaften waͤren das Mittel zwischen den Gemeinden und der Staͤnde⸗Versammlung: die kirchlichen Institutionen muͤßten sich den weltlichen anschlie⸗ ßen; daher wuͤrden, aͤhnlich der Repraͤsentativ⸗Verfassung, Lokal⸗, Provinzial⸗ und allgemeine Synoden einzufuͤhren seyn. Er wolle die Konsistorien nicht ganz aufgehoben, sondern nur ihren Wirkungskreis von Administrations⸗Geschaͤften ausgeschlossen und nur auf kirchliche Angelegenheit beschraͤnkt wissen. Durch solche Aenderungen erfuͤllen die Staͤnde den Zweck der großen Refor⸗ matoren. — Dr. Sermes: Er sey gleich beseelt von der Wichtigkeit des vorliegenden Kapitels, wie die fruͤheren Redner. Diese haͤtten geglaubt, die Kirche freier stellen zu muͤssen, weil sie vom Staate durch Anordnungen nicht duͤrfe gelaͤhmt werden, und zwar vorzugsweise die evangelische Kirche; aber auch fuͤr die katholische Kirche gelte dieses, und er, als dem katholischen Glauben zugehoͤrend, glaube, das Haus darauf aufmerksam ma⸗ chen zu muͤssen. Es duͤrfe nichts im Staats⸗Grundgesetze ste⸗— hen, was mit den Grundsaͤtzen der katholischen Kirche sich nicht vertrage, und die Rechte derselben afficire, weil sonst die Katho⸗ liken gezwungen waͤren, solchen entgegenstehenden Bestimmungen sich nicht zu unterwerfen. Mehreres dergleichen enthalte aber das Kapi⸗ tel, und dieses muͤsse gestrichen werden. Er trage daher zu dem §. 1 (den Mitgliedern der evangelischen und der Roͤmisch⸗katho⸗ lischen Kixche wird freie oͤffentliche Religions⸗Uebung zugesichert) darauf an, daß der Kommissions⸗Entwurf: „Den im Koͤnigreiche anerkannten Kirchen, der evangelischen und Roͤmisch⸗katholischen wird freie oöͤffentliche Religionsuͤbung zugesichert“, wieder herge⸗ stellt werde. Kirche sey der xrichtige Ausdruck, weil einzelne Mitglieder etwas Anderes waͤren, als die moralische Person. Erstere haͤtten nur. Rechte, insofern C“ seyen, nach Kap. 3. Hiernach wuͤrden die Mitglieder der Kirche hier keine Rechte haben, wenn sie hier im Staate nicht wohnten. Das sey aber nicht genug, denn der Papst muͤsse seine Rechte hier uͤben koͤnnen, ohne Anwesenheit. Ferner sey im §. nur von oͤffentlicher Religions⸗Uebung die Rede; die Katholiken haͤtten aber noch mehrere durch Gesetz ihnen zugesicherte Rechte. Aus der Nicht⸗Erwaͤhnung derselben koͤnne auf deren Aufhebung ge⸗ schlossen werden. Er trage daher darauf an: zwischen den Wor⸗ ten „freie Religions⸗Uebung“ und „zugesichert“ einzuschalten: „und ihre sonstigen Rechte.L“ Bei der Abstimmung wurden in⸗ dessen die Verbesserungs⸗Antraͤge abgelehnt, und der §. in vor⸗ liegender Fassung einstimmig angenommen.
Muͤnchen, 6. Okt. Gestern Abend um halb 10 Uhr wurde den getreuen Bewohnern hiesiger Haupt⸗ und Residenzstadt die unaussprechliche Freude zu Theil, JJ. MM. den Koͤnig und die Koͤnigin mit Sr. Majestaͤt dem Koͤnige von Griechenland und JIJ. KK. HH. dem Kronprinzen und der Prinzessin Ma⸗ thilde wieder hier ankommen zu sehen.
Muͤnchen, 7., Okt. Das Bagyerische Regierungs⸗ Blatt vom 6. Oktober giebt in Deutscher und Franzoͤsischer „Sprache folgende Allerhoͤchste Ratification des am 7. Mai 1832 zu London abgeschlossenen Vertrags uͤber die endliche Berichti⸗ gung der Griechischen Angelegenheiten:
„Wir Ludwig, von Gottes Gnaden Koͤnig von Bayern ꝛc. urkunden und fuͤgen anmit zu wissen: Nachdem am 7. laufenden Mo⸗ nats zwischen Uns und IJJ. MM. dem Koͤnige der Franzosen, dem Koͤnige der vereinigten Reiche von Großbritanien und Irland und dem Kaiser aller Reußen, kraft der den hohen kontrahirenden Maͤch⸗ ten des Londoner Praͤliminar⸗Vertrags vom 6. Juli 1827 durch die Griechische Nation uͤbertragenen Gewalt, zu endlicher Berichtigung der Griechischen Angelegenheiten, vermiteeis der Wahl eines Ober⸗
mehreke
hauptes des neuen Staats, eine Uebereinkunft abgeschlossen worden,
deren Inhalt hier woͤrtlich folgt: (Folgt der Vertrag, wie die Staats⸗
Zeitung ihn bereits vor einigen Monaten nach der dem Britischen
Parlamente
der innern Angelegenheiten der Kirche aufgenommen worden;
man habe ausgesprochen, daß der Staat weder seine Rechte zu⸗ ruͤckfordern, noch der Kirche die ihrigen restituiren wolle; ferner habe man ein unbedingtes Recht der Gesetzgebung in Anspruch genommen, obgleich dasselbe bisher durch die Zustimmung der Gemeinden bedingt gewesen. Andererseits sey mehr zugestanden, indem man die Gemeinden ihre Vorsteher waͤhlen lasse. §. 10 bestimme fuͤr die Kirchen⸗Diener die Bestaͤtigung des Koͤnigs,
als
vorgelegten Urkunde mitgetheilt hat.) So geneh⸗ migen, ratifiziren und bestaͤtigen Wir sowohl in eigenem Namen ls in Vormundschaft Unseres annoch minderjaäͤhrigen, freund⸗ lich vielgeliebten Sohnes, des Prinzen Friedrich Ludwig Otto von Bagyern, vorstehende Uebereinkunft nach allen darin enthaltenen Klau⸗ seln und Bestimmungen, geloben sowohl fuͤr Uns als im Namen Unseres besagten Sohnes, des Prinzen Friedrich Ludwig Otto, solche in allen ihren Punkten zu erfuͤllen und nichts dagegen zu unterneh⸗ men. Dessen zur Urkunde haben Wir gegenwaͤrtige Ratifications⸗ Akte unterzeichnet und derselben Unser Koͤnigliches Siegel beizu⸗
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rend Allerhoͤchstdesselben Minderjaͤhrigkeit aber, und
So gegeben zu Neapel am 27. des Mai⸗Mon
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drucken befohlen.
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Sie sich nicht
im Gnadenjahre Eintausend achthundert zweiunddreißig, Unsan selbst hiernach gebuͤhrend zu achten, insbesondere Sie, Groß⸗
Reiches im siebenten. (L. S.) Ludwig. Dasselbe Blatt enthaͤlt Nachstehende Koͤnigl. Majestaͤt die Griechische Krone fuͤr Allerhoͤchstihren zu gebornen Sohn, den Durchlauchtigsten Fuͤrsten und Herrn r drich Ludwig Otto, Koͤniglichen Prinzen von Bayern, an
1. J. mit den Kronen von Frankreich, Großbritanien und R. land zu London abgeschlossenen Staats⸗Vertrags, in Folge von diesen hohen Maͤchten getroffenen Einleitungen, Se. nigl. Hoheit von saͤmmtlichen Europaͤischen Hoͤfen und Ne rungen in der Eigenschaft eines Koͤnigs von Griechenland. anerkannt worden, so haben Se. Koͤnigl. Majestaͤt zu verorde geruht, daß Hoͤchstgedachtem Koͤnigl. Prinzen, von dem xa gegenwaͤrtiger Bekanntmachung an, auch in Bayern die mit)
Ehren und Auszeichnungen uͤberall erwiesen werden sollen;
ches andurch auf besondern Allerhoͤchsten Befehl zu⸗Jedermam
Wissenschaft und schuldigster Nachachtung bekannt gemacht nnc
Muͤnchen, den 5. Oktober 1832.
Staats⸗Ministerium des Koͤnigl. Hauses und des Aeußen, Freiherk v. Gise. Braun.“
„ Endlich finden sich im Regierungs⸗Blatte folgende Ernennmi gen: „Da nach Art. IX des Londoner Vertrages vom 7n Mai d. J. die Volljaͤhrigkeit Sr. Majestaͤt des Koͤnigs 0h von Griechenland auf den Zeitpunkt des zuruͤckgelegten zwan sten Lebensjahres, d. h. auf den 1. Juni 1835 festgesetzt ist, ng
bis zug sagtem Zeitpunkte, die Befugnisse der obersten Staats⸗Gemu⸗
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ausgeuͤbt werden sollen, so haben Se. Koͤnigl. Majestaͤt, gen der Allerhoͤchstdenselben als Vater und als hohen Mit⸗Konn henten jenes Vertrages, durch dessen
zu außerordentlichen Kommissarien und Mitgliedernder Grieh. schen Regentschaft zu ernennen geruht: und Staats⸗Minister außer Dienst, Kaͤmmerer und Reicheza Joseph Ludwig Grafen von Armansperg; 2) den Cxnme und Reichsrath Dr. Georg Ludwig von Maurer; 3) den h. nigl. Kaͤmmerer und General⸗Major Karl Wilhelm von Hif deck, genannt Heidegger, und diesen dreien Mitgliedern e Regentschafts⸗Rathes zu geeigneter Aushuͤlfe und Verwendmn so wie zur Sub sitution im Falle eintretender Verhinderung einen unter denselben, noch 4) den Geheimen Legationetat Ritter Karl von Abel beigegeben. Muͤnchen, 5. Okt. 183
Das in Augsburg erschienene Tagblatt, die Zeit, him nach sechsmonatlichem Bestehen, mit dem 1. Oktober deßam auf! Redacteur und Verleger (Dr. Kurz und Buchdrucker Ped haͤrt) befinden sich bekanntlich seit laͤngerer Zeit in gefaͤnglicher heah
Sturttgart, 7. Okt. Se. Maj. haben den Hofkammg Direktor von Gaͤrttner, unter Verleihung des⸗Titels und Nan eines Staatsraths, zugleich zum außerordentlichen Mitglied Geheimenraths bestimmt, und Hoͤchstihrem Adjutanten, dem neral⸗Major Freiherrn von Muͤnchingen, den Rang eines Em ral⸗Lieutenants verliehen.
Darmstadt, 6. Okt. Folgende Verfuͤgung ist von te. Großherz. Regierung der Provinz Starkenburg an saͤmuklch ihr untergeordneten Landraͤthe erlassen warden: „Da die vuk destags⸗Versammlung zu Frankfurt in der 24. Sitzung vomn Juli d. J. unter Anderem den Beschluß gefaßt hat, daß Bundes⸗Regierungen verbunden seyn sollen, diejenigen, welche einem Bundesstaate politische Vergehen oder. Verbrechen beac gen, und sich, um der Strafe zu entgehen, in andere Bume Lande gefluͤchtet haben, auf erfolgenoe Requistcton, in sofem nicht eigene Unterthanen sind, ohne Anstand auszuliefern, so se zen wir Sie hiervon in Hoͤchstem Auftrag mit dem Anfuüͤgen Kenntniß, daß eine solche Auslieferung eine vorherige Anfie nicht erfordert“
Unter der Rubrik: „Maßregeln zur Aufrechthaltu der gesetzlichen Ordnung und Ruhe im Deutste Bunde“, hat der Großherzogl. protestantische Kirchen⸗1 Schul⸗Rath hier folgende Verfuͤgung an saͤmmtliche Landrit und geistliche Inspektoren der Provinz Starkenburg erlassen.
Auf Hoͤchsten Befehl ist Ihnen, Großherzogl. Inspeknmg durch unser Ausschreiben vom 21. Oktober 1819, den Bundestz Beschluß in Ansehung der Deutschen Universitaͤten betreffend, reits Folgendes eröffnet worden:
„Da es, nach dem Beschlusse des Deutschen Bundelz erforderlich ist, daß mit erhoͤhter Wachsamkeit dafuͤr gesorgt daß in den Schulen die Jugend zu ihrer wahren Bestim ‧ gefuͤhrt und von dem verderblichen Geiste des politischen Sch els und der Reformations⸗Sucht, welche leider! in den heutgt Tagen so sehr uͤberhand genommen, entfernt gehalten werde, vwerden Sie hierdurch an die gewissenhafte und strenge Erfill Ihrer Amtspflichten erinnert, und angewiesen, nicht bloß bal Visitationen, sondern auch bei jeder anderen sich darbietenden t legenheit, sich genau um die Ihnen untergebenen Geistlichen n Schulmaͤnner zu erkundigen, und uͤber die Resultate dieser’ — kundigungen an dieses Kollegium zu berichten. — Es wird Nm ferner hierdurch anbefohlen, allen Volks⸗ und Schullehrern . rer Inspection bekannt zu machen, daß man, wenn von voln⸗ schem Schwindelgeiste ergriffene Juͤnglinge aus den Ihrer 9. tigkeit und Aufsicht anvertrauten Schulen hervorgingen, man sg nach den Umstäaͤnden, dafuͤr verantwortlich machen werde, diß zu fuͤrchten haͤtten, nach §. 2. des Bundestags⸗Beschlusses bett delt zu werden, und daß diese Behandlung ganz vorzuͤglich Eet liche zu befuͤrchten haben wuͤrden, welche sich beigehen lassen ten, durch Kanzelreden, oder in anderer Art in politischer Hinsc nachtheilig auf das Volk einzuwirken.““ 49
„Da nun in Gemaͤßheit weiteren Hoͤchsten Reskripts vom M v. M., der in obigem Betreff am 20. Sept. 1819 gefaßte, weiteren Beschlusses vom 12. August 1824 fortbestehende, pronsc sche Bundestags⸗Beschluß sowohl im Allgemeinen, als insbent hinsichtlich der den §§.2 und 3 desselben enthaltenen Bestimmungel.
wonach sich die Bundes⸗Regierungen unter anderem gegen einan verpfichten, dffentliche Lehrer, die durch erweisliche Ahweicht von ihrer Pflicht, oder Ueberschreitung der Grenzen ihres Ie fes, durch Mißbrauch ihres rechtmaͤßigen Einflusses auf die 6 muͤther der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der fia lichen Ordnung und Ruhe feindseliger, oder die Grundlage bestehenden Staats⸗Einrichtungen untergrabenden Lehren, ihren faͤhigkeit zur Verwaltung des ihnen anvertrauten wichtigen 1 tes ünverkennbar an den Tag gelegt haben, von den betrefen Lehr⸗Anstalten zu entfernen, ohne daß ihnen hierbei, so lange gegenwaͤrtige Beschluß in Wirksamkeit bleibt, und bis uͤb rh Punkt definitive Anordnungen ausgesprochen seyn werden, in ein Hinderniß im Wege stehen koͤnne, und ohne daß ein auf s Weise ausgeschlossener Lehrer in einem andern Bundesstaate irgend einem oͤffentlichen Lehr⸗Institute wieder angestellt wes duͤrfe, so wie sich denn die betreffenden Bundes⸗Regierungenee daruͤber vereinigen, daß Individuen, die nach Bekanntma - des gegenwaͤrtigen Beschlusses erweislich in geheime oder
autorisirte Verbindungen getreten oder in solchen geblie bei keinem oͤffentlichen Amte zugelassen werden sollen —
in den geeigneten Faͤllen, insoweit es noch nicht gescheben, unh
“
nommen, und nach Art. VII des zu solchem Ende am 7. 89
bere
Wuͤrde und dem Titel Koͤnigliche Majestaͤt verbunden, d-
Freiherr v. Gise“ es: „Nachdem Soten
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zogl. Inspektoren, die Ihnen unmittelbar untergebenen Schul⸗ ter zu bedeuten, und gegenwaͤrtiges Ausschreiben in den Re⸗
Buͤchern Ihrer Pfarreien zu wahren, sondern auch jedem ogl. Pfarrer und Pfarr⸗Verwalter Ihrer Bezirke ein Exem⸗
ir des
denselben untergeordneten Schullehrer, und resp. Wahrung in
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Griechenland, im Namen des Koͤnigs durch eine Regentsch
„Art. X verliehenen Genal
2, Be taatku geben, wo sie sich einstweilen niederzulassen gedenken.
cozzo di Borgo hat heute seine Abschieds⸗Audienz bei Sr. Ma).
Reskripten⸗Buͤchern zuzustellen.“ Frankfurt a. M., 4. Okt. (Allgemeine Zeitung.) Die
r he Bundes⸗Versammlung hat von allen Bundes⸗Regierungen 1
kuͤber den Nachdruck bestehenden Gesetze und Verordnungen gefordert, und es soll demnäͤchst aus diesen das neue allgemeine ichorucks⸗Gesetz entworfen werden. Da die verschiedenen Re⸗
ürungen um moͤglichste Beschleunigung in dieser Sache ersücht
ieden sind, so erwartet man die sehr baldige Erscheinung die⸗ wohlthaͤtigen Gesetzes, das, wie man vernimmt, mit großer gegie gehandhabt werden soll.
Die Quotidienne behauptete unlaͤngst, daß die im Jour⸗
de Francfort erscheinenden Artikel zuweilen aus sehr hoher
gelle herfloͤssen, und daß man die Abfassung derselben einem undestags⸗Gesandten beimesse. In Bezug hierauf liest man ute in dem Journal de Francfort die nachstehende Erklaͤrung: Inser Gewissen gebietet uns, dem Franzoͤsischen Blatte bemerk⸗ h zu machen, daß es sich im Irrthume befindet.“ Die hohe ch, aus der unsere Artikel herfließen, ist eine der beschei⸗ ssten, und kein Bundestags⸗Gesandter nimmt auch han der Redaction des Journal de Francfort Theil.“
Ose sterreich.
Wien, 2. Okt. (Allgemeine Zeitung.) Man erwartet e Frau Herzogin von Angoulème bis zum 8ten d. M. Ihre migl. Hoheit wird in der Kaiserl. Hofburg absteigen, wo die ppartements zu ihrem Empfange schon eingerichtet sind. Der znig Karl X., die Herzoge von Angoulème und Bordeaux wer⸗ nenach erhaltenen Paͤssen die Reise von Hamburg weiter fort⸗ en und wollen, wie es heißt, sich nach Austerlitz in Maͤhren
m Kaiser gehaͤbt, und wird am 7ten Wien verlassen, um uͤber huünchen und Stuttgart nach Paris zu gehen. Der nach Flo⸗ nz als Kaiserl. Koͤnigl. Oesterreichischer Gesandter bestimmte raf Senft⸗Pilsach hat heute das Großkreuz des Koͤnigl. Lec⸗ lds⸗Ordens erhalten, und wird naͤchstens auf seinen neuen vsten abreisen. Der bisherige Kaiserl. Russische Gesandte am zmischen Hofe, Fuͤrst Gagarin, ist hier angekommen, wird ei⸗ gge Tage hier verweilen, und dann nach Muͤnchen reisen, wo
in gleicher Eigenschaft den Grafen Potemkin ersetzen soll. ve. Maj. der Kaiser haben Ihren Gesandten am Koͤnigl. Preu⸗ schen Hofe, Joseph Grafen v. Trautmannsdorf, und Ihren kesandten am Koͤnigl. Bayerischen Hofe, Grafen Spiegel zum hiesenberge, zu Kaiserl. Koͤnigl. Wirklichen Geheimen Raͤthen ernennen geruht. Ersterer wird morgen in dieser Eigenschaft n Eid in die Haͤnde Sr. Maj. ablegen.
Ehhe. Die Baseler Zeitung
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Basel, 1. Okt. giebt umstäͤnd⸗
he Nachrichten uͤber die gewaltsamen Handlungen, wodurch
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n sich von Seiten Liestals bemuͤht hat, die Abstimmung in getrennten Gemeinden zu beherrschen. Die Kommissarien Eidgenossenschaft, welche dies vorhersahen, hatten von Bern ei Compagnieen verlangt, die ihnen jedoch verweigert wurden. Itingen stand der Sohn des Gerichtsschreibers Martin dicht der Thuͤr des Hauses, worin die Abstimmung vor sich gina, d rief den Fünenetenden zu „Wollt Ihr den Frieden, so
immt fuͤr Liestal — den Krieg, so stimmt fuͤr Basel.“ Eine oße Anzahl der Bewohner von Sissach und Lausen, die nicht
immen bülleen, blieben in dem Saale, ohne daß die eidgenoͤssi⸗ chen Kommissarien es verhindert haͤtten. Zu Itingen, Zunzgen nd Langenbruͤck veruͤbte man schwere Gewaltthaͤtigkeiten gegen
e Anhaͤnger der Regierung; es wurde Geld vertheilt; zu Ober⸗
orf unter Anderem bot man bis 50 Fr., um Stinimen zu
bunsten Liestals zu erhalten.
Neuchatel, 3. Okt. Vergangenen Sonnabend brach in em schoͤnen Dorf Liguières an der nordoͤstlichen Graͤnze des ͤrstenthums Neuchatel eine Feuersbrust aus, die einen großen heil desselben zerstoͤrte; 28 Haͤuser wurden ein Raub der Flam⸗ en, ung 34 Familien, zusammen 159 Personen, sind ohne Ob⸗ nch. Das Feuer kam in einer Scheune zum Ausbruch, und je große Duͤrre, so wie der Mangel an augenblicklicher Huͤlfe, sich Alles auf den Feldern befand, trugen sehr zu der schnel⸗ n Verbreitung desselben bei. Die Veranlassung der Feuers⸗ kunst ist noch nicht ermittelt Es ist sogleich ein Unterstuͤtzungs⸗ omité niedergesetzt worden, um den Verlust abzuschaͤtzen, die iden Gaben entgegenzunehmen und unter die Beduͤrftigsten zu ertheilen. Die Stadt Neuchatel hat auf der Stelle 1500 Pfd. brod unter die Abgebrannten austheilen lassen, und die Regie⸗ ung hat einen ihrer Mitglieder an Ort und Stelle gesandt, um iir die Beduͤrfnisse der Ungluͤcklichen Sorge zu tragen.
orb (Kanton Waadt), 21. Sept. Heute langte der Her⸗ 1 Karl von Braunschweig in Begleitung eines Gendarmerie⸗ efs hier an. Man glaubt, daß er diese Stadt zu seinem lufenthaltsort gewaͤhlt habe. Der genannte Chef hat sich, dem bernehmen nach, von den Behoͤrden einen Beglaubigungsschein nuͤber ausfertigen lassen, daß er den Herzog auf Schweizeri⸗ hes Gebiet gebracht hat.
Fealin.
Neapel, 21. Sept. Folgendes sind die jetzt in oͤffentlichen vattern bekannt gemachten Resultate und Zusammenstellungen
Volks⸗Zaͤhlungen des Jahres 1831: „Der Stand der Be⸗ krung des Koͤnigreichs diesseits des Faro im Jahre 1831, — wie er von der statistischen Direction dem Ministerium der Mizei eingereicht worden, bietet folgende Resultate dar: Gebo⸗ u wurden in demselben Jahre 219,261 Kinder, 111,908 maͤnn⸗ icen und 107,353 weiblichen Geschlechts, darunter 9588 Fin⸗ lKinder (projetti), beinahe ½2. Es starben 192,235 Perso⸗ en, 98,797 mäͤnnlichen und 93,438 weiblichen Geschlechts, dar⸗ nter 5866 Findel⸗Kinder und 56 über hundert Jahr alt gewor⸗ ine Individuen. Die Geburten uͤberstiegen also die Todesfaͤlle 27,026, und die Vermehrnng der Bevöͤlkerung war um 5130 täßer als die vom vorigen Jahre. Die Bevoͤlkerung, die am „Jan. 1831 5,754,010 betragen hatte, war also am 1. Jan. 2 auf 5,781,036 gestiegen, naͤmlich 2,830,851 maäͤnnlichen nd 2,950,185 weiblichen Geschlechts. Anstatt zuzunehmen, hatte evoͤlkerung in folgenden Provinzen abgenommen, naͤmlich h Capitanata um 2026; in Molise um 1500 und in Abruzzo ra um 3900 Individuen. Diese letztere Provinz hatte schon
ben st den 2 vorhergehenden Jahren 8552 verloren; wenn man da⸗
en diesjahrigen Verlu
st dazu rechnet, so ergi ich i seen ein⸗ z chnet, so ergiebt sich in 3
2,452.
Verminderung von 1
elben zur gleichmaͤßigen genauen Befolgung, Bedeutung
nur indi⸗
Graf
8 8
fraglichen Jahre geschlossen 38,191; 2679 weniger als das Jahr vorher. Vaccinirt wurden 85,110 Personen, ohne die zu rech⸗ nen, die dem Institute der Vaccine nicht gemeldet wurden. Es kommen auf den Monat 18,272 und auf den Tag 609 Gebur⸗ ten; Todesfaͤlle auf den Moͤnat 16,019, auf den Tag 534. Die Geburten verhalten sich zur Zahl der Bevoͤlkerung wie 1 zu 2604; die Todesfaͤlle wie 1 zu 3007; die Ehen wie 1 zu 15,137. Es waren in der Gesammtzahl begriffen: Knaben bis zum 14ten Jahre 935,450; Maͤdchen bis zum 12ten Jahre 824,671; ledige Personen 1,497,223; Verheirathete 1,963,990; Wittwer 197,910; Wittwen 361,792. (Addirt man diese 6 Zahlen zusammen, so ergiebt sich die Gesammtzahl von 5,781,036.) Unter den Unver⸗ heiratheten waren mitbegriffen 26,304 Priester, 11,505 Moöͤnche und 9,297 Nonnen.“
Rom, 28. Sept. Der Kardinal⸗Staats⸗Secretair Ber⸗ netti hat unterm 20sten d. die neue Kriminal⸗Gerichts⸗Ordnung bekannt gemacht, die mit dem 1. November Gesetzeskraft erhal⸗ ten wird.
Livorno, 2. Okt. Die Großherzogliche Regierung hat den beiden Toskanischen Schiffen „Aquila? und „Ardito“ un⸗ tersagt, die zum Gefolge des Ex⸗Dey von Aiggier gehoͤrigen Per⸗ sonen, die sich nach der Afrikanischen Kuͤste begeben wollten, an Bord zu nehmen, und befohlen, die fuͤr Tunis bestimmten be⸗— reits geladenen Sachen wieder auszuschiffen. Diese Befehle sind auf Ansuchen der Franzoͤsischen Regierung ertheilt worden.
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Deutsche Blaͤtter melden aus Trapezunt, vom 7. Aug.: Es ist hier kuͤrzlich nichts Merkwuͤrdiges vorgefallen, außer einer Expedition gegen die Empoͤrer von Surmené. Memitsch Pascha verließ an der Spitze von 4500 Mann irregulairer Truppen Tra⸗ pezunt am 26. Juni. Bei seiner Erscheinung auf dem Gebiete von Surmens setzten ihm die Einwohner nur einen sehr schwachen Widerstand entgegen; mehrere legten die Waffen nieder; nur ein Theil verließ seine Wohnung, um einen Zufluchtsort auf den benachbarten Bergen zu suchen, wo sie mit Vortheil die Truppen des Pascha's bekaͤmpfen zu koͤnnen hoffen, aber der Mangel an Lebensmitteln und Munition wird ohne Zweifel diese Rebellen noͤthigen, sich der Gnade des Pascha's zu unterwerfen, der, be⸗ reits Meister der ganzen Kuͤste dieses Distrikts, wachsam beschaͤf⸗ tigt ist, alle Mittel abzuschneiden, welche ihre Vertheidigung ver⸗ laͤngern koͤnnen. — Der Gesundheits⸗Zustand der Stadt so wie unserer Umgebung ist befriedigend; seit 3 Monaten haben wir keinen Pestfall gehabt.
8 Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 1. Sept. In Bezug auf die Verwerfung der von beiden Haͤusern des Kongresses angenommenen Bank⸗ Bill durch den Praͤsidenten, aͤußerte sich Herr eeG Clay im Senate unter Anderem folgendermaßen: „Das Veto des Praͤsidenten ist eine außerordentliche Gewalt, von der man, ob⸗ gleich die Verfassung sie duldete, doch nicht vorarssetzte, daß sie in gewoͤhnlichen Faͤllen werde ausgeuͤbt werden. Sie war fuͤr dringende Faͤlle bestimmt, wo es in unvoechergesehenen Augen⸗ blicken schleuniger Gesetze bedarf. Dermaßen beschraͤnkt, und unter allen fruͤheren Praͤsidenten war sie so beschraͤnkt, konnte sie nicht nachtheilig seyn. Waͤhrend Herrn Madison's achtjaͤh⸗ riger Verwaltung wurde sie nur zwei⸗ oder dreimal in Anwendung gebracht. Waͤhrend der letzten Verwaltung kann ich mich eines solchen Falles gar nicht erinnern. Der jetzige Staats⸗Chefaber hat binnen we⸗ nig mehr als drei Jahren das Veto viermal ausgeuͤbt, und schon hoͤren wir haͤufig bei den Verhandlungen uͤber dieses und jenes Gesetz im Kongreß die Aeußerung, der Praͤsident werde es verwerfen, und man koͤnne es daher nicht annehmen. Schwerlich jedoch ist das Veto mit dem Geist einer Repraͤsentativ⸗Regierung vertraͤg⸗ lich. Es ist ganz unvereinbar damit, wenn es haͤufig angewandt wird, sowohl in Hinsicht auf die Heilsamkeit, als auf das Ver⸗ fassungsmaͤßige der Gesetze. Es ist ein von der Praͤrogative des Britischen Koͤnigs entlehnter Zug unserer Regierung. Und bemerkenswerth ist es, daß es selbst in England veraltet ist, da man sich schon seit laͤnger als einem Jahrhundert dessen nicht mehr bedient hat. Beim Beginn der Franzoͤsischen Revolution, als uͤber die Grundsaͤtze der neuen Verfassung diskutirt wurde, spielte das Veto im National⸗Konvent eine bedeutende Rolle. Das muntere taͤndelnde Volk von Paris nannte den Koͤ⸗ nig Monsieur Veto und die Koͤnigin Madame Veto. End⸗ lich beschloß der Konvent, daß eine von dem Koͤnige verwor⸗ fene Maßregel, wenn sie nur von zwei Legislaturen in Ueberein⸗ stimmung genehmigt werde, ungeachtet des Veto ein Gesetz seyn solle. Auch in der Verfassung des Staats Kentucky und viel⸗ leicht noch in einigen andern Staats⸗Verfassungen von Nord⸗ Amerika ist festgesetzt, daß, wenn eine Bill, nachdem sie von dem Gouverneur verworfen worden, von einer Majoritaͤt saͤmmtlicher Mitglieder beider Haͤuser angenommen wird, sie ungeachtet der Einwendungen des Gouverneurs zum Gesetz werden soll. Als ein gleichgestellter Zweig der Regierung hat freilich der Staats⸗ Chef ein bedeutendes Gewicht. Wenn aber nach reiflicher Erwaͤgung seiner gegen eine Bill gemachten Einwendun⸗ gen eine Majoritaͤt saͤmmtlicher, fuͤr die Gesetzgebung er⸗ waͤhlter Mitglieder derselben beistimmt, muͤßte sie dann nicht, trotz seines amtlichen Einflusses und trotz der Macht seiner Gruͤnde, zum Gesetz werden? Soll die Ansicht eines Einzigen uͤber die deutlich und zweimal ausgesprochene Meinung eines gesetzgebenden Koͤrpers den Sieg davontragen? Wir sind im Begriff, eine der laͤngsten und wichtigsten Sessionen des Kon⸗ gresses unter der gegenwaͤrtigen Verfassung zu schließen; und wenn wir zu unseren Konstituenten zuruͤckkehren, welche Rechen⸗ schaft sollen wir ihnen dann von den Thaten ihrer Regierung ablegen? Wir werden bekennen muͤssen, daß der oberste Gerichts⸗ hof gelaͤhmt ist, und daß die Missionaire ihrer Wuͤrde zum Trotz und mit Hintansetzung zahlreicher Vertraͤge und Gesetze der Ver⸗ einigten Staaten in gefaͤnglicher Haft gehalten werden; daß die voll⸗ ziehende Gewalt dem Kongreß durch den Schatzamts⸗Secretair eine Tarif⸗Bill vorgelegt hat, welche sehr viele Zweige unseres einheimischen Gewerbfleißes zerstoͤrt und zuletzt sie alle vernichtet haben wuͤrde; daß das Veto gegen die Bank der Vereinigten Staaten, unsere einzige Stuͤtze hinsichtlich eines vernuͤnftigen und uͤbereinstimmenden Verkehrmittels, angewandt worden; daß der Senat wegen Ausuͤbung einer offenbar verfassungsmaͤßigen Befugniß einen heftigen Angriff erlitten hat; daß das Repraͤsen⸗ tanten⸗Haus unnoͤthigerweise bestuͤrmt worden ist, und daß der Praͤsident denen, welche den Eid geleistet haben, die Verfassung der Vereinigten Staaten zu unterstuͤtzen, das Beispiel einer Handlungsweise gegeben habe, die, wenn sie befolgt wuͤrde, zu einer allgemeinen Nullifizirung fuͤhren und mit dem Umsturz der Regierung endigen muͤßte.“
Mehrere Blaͤtter hatten verhreitet, Herr Van Buren strebe danach, die Siegel wieder zu erhalten. Der Globe aber wi⸗ derspricht dieser Voraussetzung, weil es nicht wahrscheinlich sey,
Ehen wurden in dem
daß Herr Van Buren es aufgeben werde, sich unter die Kan⸗
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2197 gestorben.
didaten fuͤr die Vice⸗Praͤsidentur zaͤhlen zu lassen. Der Was⸗ hington Intelligencer dagegen meint, daß Herr Van Bu⸗ ren fruͤher gerade darum nach Europa gegangen sey, um der Wahl zum Vice⸗Praͤsidenten auszuweichen, und es sey daher sehr moͤglich, er werde jetzt aus demseiben Grunde das Staats⸗ Sekretariat annehmen.
. Der Vice⸗Praͤsident der Verein. Staaten, Herr Calhoun, ist von Washington nach seinem Wohnsitz in Suͤd⸗Karolina abgereist; 86 Sn schritt der Senat gleich darauf zur Wahl eines Senats⸗Praͤsidenten pro tempore. Durch die vierte Bal⸗ lotirung wurde, nachdem General Smith seinen Namen nach der zweiten zuruͤckgenommen hatte, Herr W. Tazewell, ein Se⸗ nator aus dem Staate Virginia, gewaͤhlt. Der andere Senator, der nach ihm die meisten Stimmen hatte, war Herr Poindexter von Mississippi.
Die Alexandria⸗Gazette sagt: „Wir wuͤrden uns nicht wundern, sollte Herr Calhoun zum Kandidaten fuͤr die Praͤsident⸗ schaft aufgestellt werden und zwar ohne seine eigene Einwilligung, denn er hat dies bereits geradezu verweigert; indeß hat er zahl⸗ reiche Freunde im Suͤden, welche fuͤr den General Jackson weder stimmen koͤnnen noch wollen, und ihm dessenungeachtet ihre Stimme geben werden. In diesem Falle hat er Suͤd⸗Karolina fuͤr sich.“
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Folgendes ist das in den letzten Nord⸗Amerikanischen Zeitungen enthaltene Cholera⸗Bulletin von New⸗York⸗ erkrankt, gestorben.
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72 28
45 20
37 14
250 23 Cv“ 40 13 I1656“ 41. 10 Irm Ganzen waren seit dem 3. Juli 5697 erkrankt und Am 29. August beschloß die Sanitaͤts⸗Kom⸗ mission, kein Bulleten mehr bekannt. zu achen, weil die Krank⸗ heit beinahe ganz aufgehoͤrt hatte. Auch zu Philadelphia schien die Krankheit sehr nachzulassen. Am 20. August erkrauk⸗ ten in dieser Stadt 54 und starben 18.ö.⸗Die dortige Sanitaͤts⸗ Kommission hat diejenigen Buͤrger, welche vor der Epidemie ge⸗ flohen sind, aufgefordert, wieder in die Stadt zuruͤckzukehren, indem sie ihnen jedoch die groͤßte Vorsicht in ihrer Lebensweise anempfiehlt. 8
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“
Vom 21: bis 22. August ö 5
24. 25. 26.
2*0
Literarische Nachrichten.
Friedrich der Große. Eine Lebensgeschichte von J. D. E. Preuß. Erster Baͤnd. Mit einem unden⸗Buche. Berlin, in der Nauck'schen Buch⸗
Irt handlung. 8. 1832.
Einer, in jedem Sinne des Wortes neuen, Lebensgeschichte Koͤnigs Friedrich des Großen sieht man mit um so groͤßerem Ver⸗ langen entgegen, als gerade jetzt der Zeitvunkt gekommen zu. Feyn scheint, wo etwas Gediegeneret geleistet werden kann, indem wir einerseits dem vorigen Jahrhunderte schon fern genug stehen, um ohne Vorurtheile und Ruͤcksichten pruͤfen und urtheilen zu koͤnnen, andererseits noch die Benutzung eines bloß in muͤndlicher Ueberlie⸗ ferung vorhandenen, vielleicht bald ganz verschwindenden, Stoffes insglich ist, auch Manches jetzt noch von dem Standpunkte der naͤchsten Vergangenheit aus erklaͤrt werden kann, wo spaͤterhin der Geist des vorigen Jahrhunderts uns zu fremd geworden waͤre. Daß daher bei dem steigenden Interesse, welches sich dem großen Koͤnige zugewendet und sogar in England und Frankreich vor kur⸗ fem Biographieen desselben hervorgerufen hat, ande seither nichts unternommen wurde, Groͤße des Stoffes und der Umfang des Materials Schuld, indem Jedem, der sich sonst einem solchen Unternehmen mit Lust hinge⸗ geben haͤtte, die Schwierigkeit bemerklich werden mußte, zu den echten Quellen zu gelangen und aus einer uͤberaus großen Menge zerstreuter Fragmente Das herauszulesen und sn sichten, aus dem allein eine wahrhafte Lebensgeschichte Friedrich's II. hervorgehen kann.
Es ist also sehr erfreulich, daß der Verfasser des vorliegenden Werkes sich von diesen Schwierigkeiten nicht hat zuruͤckschrecken lassen, daß er sie aber auch erkannt und uͤberwunden ehat. Seit vielen Jahren hat er mit der Liebe, welche auch das Kleinste nicht verschmaͤht, mit dem unermuͤdlichsten Fleiße und mit der treuesten Sorgfalt Alles gesammelt, verglichen und geordnet, und sich den Gegenstand ganz eigentlich zur Aufgabe des Lebens gestellt. Hierzu kam das Gluͤck, welches ihm die Benutzung der seltensten und aus⸗ reichendsten Quellen vergoͤnnte und vielleicht nie wieder einem An⸗ deren in gleichem Maße zu Theil werden duͤrfte. Er erfreute sich nicht nur mancher einzelnen schaͤtzbaren Unterstuͤtzung, sondern der aefäc Kaufmann Herr Roͤdenbeck eroͤffnete ihm auch seine in die sem Fache unuͤbertreffliche Bibliothek, welche viele hundert Werke allein zur Geschichte des Siebenjaͤhrigen Krieges enthaͤlt, und der Herr Graf von Wartensleben hat ihm mit seltener Liberalitaͤt die Benutzung einer Privat⸗Sammlung von zehn⸗ bis zwoͤlftausend bisher unbekannten Kabinets Ordres des Koͤnigs verstattet, welche nicht nur viele einzelne Aufschluͤsse gewaͤhren, sondern, was das Wichtigste ist, in ihrem Zusammenhange auf die Geistes⸗Thaͤtigkeit und Regierungsweise des Koͤnigs ein ganz neues Licht werfen, denn es ist auch nicht eine darunter, aus welcher nicht der eigenthuͤm⸗ liche Stempel des großen Mannes durch die Hand des niederschrei⸗ benden Kabinets⸗Rathes zu erkennen waͤre.
Aus diesem Material, dieser Liebe und Sorgfalt, ist das vorlie⸗ gende Buch hervorgegangen, rein und treu aus den bewaͤhrtesten Nachrichten geschoͤpft, durch deren Vergleichung allein tausend Fa⸗ beln schwanden und andere, als dem Charakter des Koͤnigs nicht angemessen, jetzt abgewiesen werden koͤnnen. Der so weit verbrei tete Anekdoten⸗Kram, aus dem mehr und mehr ein ganz falsches Vild des Koͤnigs zusammengesetzt worden war, wird auf seinen mahren Werth zuruͤckgefuͤhrt und die unverstaͤndige Plauderei, z. B. eines Thiebault und so vieler Anderer, wird nun gebuͤrdigt werdben koͤnnen, denn nur zu oft sind sezther aus einzelnen, aus dem Zusammenhang gerissenen oder hingeworfenen Reden des Koͤnigs, zumal aus den letzten Lebensjahren desselben, Urtheile der schiefsten Art gefaͤllt und nachgesprochen worden.
* Der Verfasser hat seinen Gegenstand mit Vorliebe aber keinesweges einen Panegyrikus geschrieben, vielmehr, was ung vorzuͤglich lobenswerth erscheint, die eigne Ansicht mehrentheils zu- ruͤckgehalten, und dafuͤr die Sache sprechen lassen, welche denn von selbst die Kraft, Weisheit, Gerechtigkeitsliebe, langjaͤhrige wahrhafte Pflichttreue und den Heldenmuth des unvergeßlichen Koͤnigs erg ebt — Eigenschaften, welche durch keine menschliche Schwaͤchen verdun⸗ kelt werden koͤnnen und gewiß auch hoͤher zu schaͤtzen sind, als der
im eigenen Vater⸗ daran traͤgt wohl nur die
umfaßt,
dem Koͤnige oft allein zugestandene treffende Witz und die bewun⸗
dernswuͤrdige Genialitaͤt seines originellen Geistes. Wo es sich um einzelne Regierungs⸗Maßregeln des Koͤnigs, um deren Weisheit oder unzweckmeͤßigkeit handelt, da darf ein Uebereinstimmen des Urtheils ohnehin niemals erwartet werden, da oft die Grund⸗Ansichten, von denen die Urtheilenden ausgehen, ewig unvereinbar sind, abgesehen
elbst von den bornirten Meinungen Derer, die nur den Maßstab ü” Ta es⸗ Weisheit und T litik anl 3 d in entgegenge⸗
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