1832 / 303 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Meteorologische Beobachtung.

Morgens YPachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

1832 28. Oktbr.

2 341, 388 Par. 8841 34 „Par. 340, 8 0“ Par. 6 7,2 °R. 4, R.

2,9 .Ir. 2,0,°R. 2,6 ° R. 94 „Ct. 61 v ECt. 85 vCt.⸗ neblig. halbheiter. heiter. SO.

Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt Duͤnstsaͤttg. Wetter... Wind.... Wolkenzug

Ausdünstung 190.

Niederschlag 0.

——ew,

OSO. OSS.

Koͤnigliche Schauspiele.

„Dienstag, 30. Okt. Im Opernhause: Die Wiener in Her⸗ lin, Vaudeville in 1 Akt. Hierauf: Aline, Koͤnigin von Gol⸗ konda, großes Ballet in B Abtheilungen. (Dlle. Fanny Elsler: Aline. Dlle. Therese Elsler werd hierin tanzen.) Cl Schauspielhause: 1) La famille de l'apothicawgre, vau- deville comiglue en 1 acte. 2) La jeune femme colère, co- médie ea 1 acte, pabo Mr. Elienne. 3) Le jenneg boines et les vieux gorcçons., vaudeville commique en 1 acte.

Michvoch, 31. Okt. „Im Opernhauße: ebruͤder, Foster,

oder: Daͤs Gluͤck mit seinen Launen, Charakter⸗Gemaͤlde in 5

Abtheilungen, von Dr. C. Toͤpfer.. 1 e Im Schauspielhause: Spectacle demandé. 1) La sedahce Itallenne, vaudeville en 2 actes, par Scribe. seconde représentation de: La famille Jab sans enfans, vaudeville comique nouveau en 1 acte.

Koͤnigstaͤdtisches Theater. Dienstag, 30. Okt. Graf Benjowsky, oder: Die Verschwoͤ⸗ rung auf Kamtschatka, Schauspiel in 5 Akten, von Kotzebue.

9 ven- 2) La

Quellwärme 8,4 vR. Flußwaͤrme ,6,9 °R. N*

Bodenwaͤrme 7,02 R.

utocr, ou: La veuve

ne

1

zus bringen und daß also alle schwunden sen⸗

V

„hat der Unterzeichnete den foͤrmlichen verain erhalten, von der Regierung Sr. Majestaͤt ds Koͤnigs

¹ 1

V V

und ertheilte

Neueste Nachrichten.

Paris, 23. Okt. Der Koͤnig kam gestern nach der Stadt dem Schwedischen Gesandten so wie dem Marschall Gérard Privat⸗Audienzen. Um 1 Uhr fuͤhrten Se. Majestaͤt den Vorsitz in einem Kabinets⸗Rathe und kehrten hierauf nach Neuilly zuruͤck. G Die heutigen Blaͤtter enthalten eine vom 5ten d. M. datirte Note des Belgischen Ministers der auswaͤrtigen Angele⸗ genheiten, Herrn Goblet, an den diesseitigen Minister der aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten, worin der Erstere Reglerung den bewaͤffneten Beistand des Franzoͤsischen ts nachsucht. Die Nore beginnt mit eine gefundenen Unterhandlungen in der Halaͤndisch⸗Belgischen Sache und folgert daraus, daß Holland auf dem gewoͤhnlichen Wege der Unterhandlungen zu keiner dirokten Annaͤherung an Belgien Hoffnung auf Ve ver⸗ Herr Goblet⸗ prokestirt demgemaͤß gegen jede Maßregel, die noch die Moͤglichkeit ferner Unterhandlungen be⸗ stchen lassen koͤnnte, deren Fruchtlosigkeit eine lange Erfahrung gezeigt haͤbe. „Demzufolge“, heißt es am Schlusse ‚der Note,

Befehl von seinem Sou⸗

der Franzosen die Vollziehung der durch den Art. 25. des mit Belgien abgeschlossenen Vertrags vom 15. Nov. 1831 stipulirten

Garantie zu fordern. Die Umstaͤnde erheischen strenge und wirksame⸗ Maßregeln. Der Unterzeichnete wagt zu hoffen, die Franzoͤsische Re⸗ gierung werde keinen Anstand nehmen, dieselben in Vollziehung der gegen Belgien eingegangenen Verpflichtungen zu treffen. Der Unterzeichnete ersucht Se. Excellenz den Minister der aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten, gegenwaͤrtige Erklaͤrung dem Koͤnige, seinem hohen Gebieter, vorzulegen, und ergreift diese Gelegen⸗

im Namen seiner noͤsit hat sich bei einer Spazierfahrt das linke Bein gebro r Uebersicht der statt⸗ 3

de kbaede 7e 75.

heit, um Se. Excellenz seiner ausgezeichneten Hochachtn versichern. (gez.) Goblet.“

Das Journal des Débats und die France nou enthalten Artikel, worin sie das nahe bevorstehende Ein⸗ 8 ber Nord⸗Armee in Belgien wahrscheinlich 8

en suchen.

Saͤmmtliche in Brest befindliche Portugiesische Flaüch haben sich, mit Ausnahme eines Einzigen, welcher blind 1- Aufforderung des dortigen Portugiesischen Konsuls gemaͤß erklaͤrt, sich nach Porto einzuschtffen. 1

Der Oppositions⸗Deputirte Herr Coulmann in Stu

en. Herr Bertyer hat der Redaction der Gazette dech gezeigt, daß er dieselbe in dem zhr bevorstehenden P dem hiesigen Assisenhofe vertheidigen werde.

Die Misponaire der Sekte der St. Simonianer, Locan Bruneau, sind nach einem kurzen Aufenthalte in Lyon vof

98

fach den suͤdlichen Departements abgereist.

Heute schloß 5procr Rente sin ur. 95. 60. re cgmpt. 66. 90. sin courz. 66. 95. 5proc. Neap. sin Cod- 75. 5proc. Span. perp. 56 ½. 5prec. Belg. Anl. 76 ½. G Aniehn von 1832 95. 65. 8⸗

Frankfurt a. M., 26. Okt. Oesterr. 5proc. Maalli 8 2 ⁄proc. 44 ½. 1 prot. 19 ½. Br. Actien 1344.11342. Part.⸗Obl. 125 ¼. 125 ¼. Pose zu 179 ½, Holl. 5proc. Obl. v. 1832 78 ½. Poln. Loose 55. Br. Redacteur Cottel. Gedruckt bei A. W. hag

Allge Bekkanntmachungen. Fdietal⸗Cietation. Nachdem als Erben des zu Marienburg am 102 Fe⸗ bruar 1814 verstorbenen Maäjors Ludwig Benjamin von Wobeser, dessen Schwestern Charlotte Louise Ja⸗ cobine von Wobeser, verwittwete Landschafts⸗Director von Puttkammer und Dorothea Henriette von Wo⸗ beser verehelichte Rittmeister von Gersdorff sich ge⸗ meldet, und auf oͤffentliche Vorladung der etwanigen mehreren und unbekannten Erben angetragen haben, so werden viesem Antrage zu Folge, und weil der Ma⸗ jor Ludwig Benjamin von Wobeser in seinem Testa⸗ mente vom 16. Derember 1801 sich des Ausdrucks be⸗ dient, daß er seine naͤchsten Erben und Agnaten zur Erbschaft berufe, alle diejenigen, welche auf den Nach⸗ laß des gedachten Majors von Wobefer ein naͤheres oder gleich nahes Erbrecht als die genannten beiden Schwestern desselben zu haben, oder als Agnaten des von Wobeser, dieselben von der Erbschaft ausschließen zu koͤnnen, vermeinen, hierdurch vorgeladen, in dem auf denñn 9. Febr. 1833, Vormittags um 10 Uhn, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Hering hier auf dem Ober⸗Landesgericht anstehenden Termine entweder personlich oder durch gehoͤrig legitimirte Man⸗ datarien, wozu denjenigen, die hier keine Bekannt⸗ schaft haben, die hiesigen Justiz⸗Commissarien Brandt, John und Koehler, in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen und ihre Erbanspruͤche vollstaͤndig anzuge⸗ ben und nachzuweisen. Gegen die Ausbleibenden werden die obengenannten beiden Schwestern des Erblassers fuͤr dessen einzige und rechtmaͤßige Erben und als allein zur Empfang⸗ nahme des Nachlasses fuͤr berechtigt angenommen, und ihnen als solchen auch der Nachlaß zur freien Dispo⸗ sition verabfolgt werden dergestalt daß die nach erfolg⸗ ter Praͤcluston sich etwa erst meldenden naͤhern oder gleich nahen Erben und Agnaten, alle Handlungen end Dispositionen⸗ der erstern anzuerkennen und zu uͤͤbernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungsle⸗ legung noch Ersatz „der gehobenen Nutzungen zu forz dern berechtigt, sdeden sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden ist, zu be⸗ gnuͤgen verbunden sein wllemn. Marienwerder, den 27. September 1832. Koͤnegl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.

namentlich

dem Fuͤ nannt hat,

ob

singhausen,

besonders

wollen; falls

nesse

Provocantin E tigt werden so Chanoinesse Stralenheim

8 Avertissement. Auf den Antrag des Assistenz⸗Raths Lehmann, als Mandatarius fisci, wird der ausgetretene Kantonist,

Musikus Gottlieb Pschichholz, genannt Chelm, welcher am 30. Maͤrz 1811 zu Goͤhren bei Sommer⸗ feld geboren ist, und zu den Kanton⸗Revisioneneseines Geburts⸗Orts sich niemals eingefunden hat, hierdurch aufgefordert, ungesaͤumt in die Koͤnigl. Preuß. Lande zuruͤckzukehren, und sich wegen seines Austritts bei dem hiesigen Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichte binnen 12 Wochen, und spaͤtestens in dem auf

den 4. Februar 1833, Vormittags 11 Uhr, vor dem Referendarius Laue als Deputirten, ange⸗ setzte Termine zu verantworten, und seine Zuruͤck⸗ kunft nachzuweisen, im Fall seines Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß er seines saͤmmtlichen Vermoͤgens, auch der ihm noch etwa zufallenden Erbschaften fuͤr verlustig erklaͤrt, und solche der Koͤnigl. Regierungs⸗

Haupt⸗Kasse zuerkannt werden sollen.

Frankfurt a. d. O., den 12. Oetober *1832.

Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.

manns Johann

den,

gleiche aber

den

Bekanntmachung.

Die Wittwe Dorothee Bothge ist hierselbst, mit Hinterlassung eines Vermoͤgens im Betrag von circ⸗ 120 Thlr., ohne Testament verstorben. Ihr einziger bekannter Sohn und Erbe, Friedrich Wilhelm Bethae oder dessen naͤchste Vermwandte werden hierdurch auf⸗ gefordert, sich bei denk unterzeichneten Gerichte, wel⸗ ches die Verwaltung des Nachlasses uͤbernommen hat, zu melden, und ihre Gerechtsame wahrzunehmen.

Terfndbrieten, den 13. October 1832.

Foͤnigl; Preuß. Stadtgericht. 81 28 4

Der L cher sich am 1. entfernt und se halteort keine

8 8 vier Wochen vo Koͤnigl. Justiz⸗Canzlei widrigenfalls er

Auf den Antrag der Ernestine von Stralenheim zu Hasperde als Beneficial⸗Erbin der weil. Chauoinesse Louise Charlotte Hedwig Eleonore von Stralenheim

zu Barsinghausen,

zu Hannover.

werden die etwaigen Intestat⸗, Te kaments⸗ oder Vertrags⸗Erben des bescheinigter⸗ maßen zu Croppenstedt bei Halberstadt verstorbenen Hennig Adolph Christian August von Heine, welcher sich auch Gustav Ad. Heyne zu Pamsoow, „Fuͤrst⸗

zaletzt genann

eit

er auf seinen Di Offenbach, den 1 Großheriogl. Hefsis. Landgericht.

Die Wittwe des hat Namens ihrer

zum Stillschweigen verwiesen, die rnestine von Stralenheim aber ermaͤch⸗ b, die in dem Testamente der mweil. Louise Charlotte Hedwig Eleonore von zu Barsinghausen ausgesetztem Leaate, so weit der von ihr, der Provocantin et inventarii angetretene Nachlaß dazu ausreicht, an die Legatarien auszubezahlen. 8

gen gnsaͤßigen Buͤrgers und un Gotkfrikd Koitzsch's, sind mittelst per in Gemaßheit des Mandats erlassenen, bei den Hain, Pirna, Berlin, Civil⸗Tribunal der Woiwo schau und an hiesiger Gerichtoͤste tal⸗Ladungen, alle deFentagsn, welche an gedachten Jo⸗ hann Gottfried Koitzsch’'sà Rechtsgrunde Anspruͤche den 19. Maͤrz zu Liquidirung und Bescheinigung dn 16 zu eines Praͤclusiv⸗Bescheids, 1I 7. des Vormittags um 10 Uhr und bei nicht zu Stande kommenden

meiner Anzeiger fuͤr di

„Reichs⸗Baron“ unterschrieben haben so zu Croppenstedt, da sbe, Hfeog Gustav Adolph rstlichen Mecklenburg⸗ in dem auf den 2 angesetzten Termine Justiz⸗Canzlei zu erscheinen, zu dem den, um vor allen Dingen ihre Qua des Verstorbenen glaubhaft daruͤber bestimmt zu erklaͤren: bb sie den von dem gedachten Heunig Adolph Christian August von Heine, vor hiesiger Justiz⸗Canzlei angefangenen, seit dem 29. Januar 1830 aber nicht weiter f⸗ also rubricirten Rechtsstreit. „in Sachen des nig Adolph Christian August genholzhausen, Liquidanten, Stralenheim zu Hasperde, a ments⸗Erbin der we lotte Hedwig Eleonore von Stralenheim zu Bar⸗ Liquidatin ae ten Chanoinesse von Stralenheim, das vom Liquidanten behauptete, an⸗ geblich mit solchem Nach damit vermischte vorgeblich errichtete Graͤflich von Nomissche Fidei⸗Commi

und zwar unter dem Rechts⸗Nachtheile, daß widrigen⸗ sie mit den, Rechtsstreite erhobenen Ansp eines vorgeblich mit dem Nachlasse der wei von Stralenheim vermi misschen ⸗Fidei⸗Commisses mehr fuͤr immer

Edietal⸗ Auf Antrag der Wittwe, verstorbenen hiest

veg 1 Funt

zu Inrotulation der Acten, und 1 3. Augu st zu Bekanntmachung einer Locatoria lichen Praͤjudicien vorgeladen worden, und es solches, so wie, daß auswaͤrtige Interessenten zu An⸗ nahme kuͤnftiger Ladungen und Notificationen Procu ratoren in hiesigem Orte oder der zu bestellen haben, hierm Radeburg bei Dresden Die Gerichte allda,

*Carl August Haͤhnel, Ger.⸗Direkt.

Oeffentliche Aufforderung.

andgerichtsdiener Johannes Bierbaum, wel⸗ August d. J. heimlicherweise von hier her uͤber se altton Nachricht hierher ertheilt hat, wird hiermit aufgefordert, r unterzeichneter Behoͤrde zu sistiren, so angesehen werden solle, als habe en

Aufforderung. hiesigen Buͤrgers Christian Klippert

c

der beiden, seit vielen derselben, Heinrich und des verstorbenen Ueberlassung des den Vermoͤgens den Johannes Klippert, geboren berfeld am 31. Oktober 1

n soll, auch sich Kaiserlich Russtscher ine von Pambow, aus Strelitzschen Hause“ ge⸗

8. DeeCh.1882,

Mittags 12 Uhr, auf hiesiger Zwecke vorgela⸗ znalinaͤt als Erben zu bescheinigen, sodann sich

derselben, gedeten.

scheins, am 26. April 17 reichischen Hospital zu dem gestorbenen Heinrich Klippert, ihrer Erblasser Vermoͤgen, tion, binnen 4 Monaten von Empfang zu nehmen, gegenfalls was Rechtens verfuͤgt werden wird. Schlitz, am 18. Oktober 1832.

-2

am 4. August 1829 fortgesetzten,

iche 8 von Heine zu Lan⸗ wider Ernestine von d ls Beneficial⸗Testa⸗ Landgericht. il. Chanoinesse Louise Char⸗

1 Acta den Nachlaß der 3 3 Literarische

A n 61 Das jetzt erschienene viert schen Annalen der P- Verwaltung, Jahrg. 1 gister, koͤnnen die dem Unterzeichneten

lasse verbundene, und e

ß betreffend“ fortsetzen euß.

in dem vorstehend bezeichneten in den V

ruͤchen, nament ich wegen Chanoi⸗

ischtec Graͤfl. von No⸗ „nicht weiter gehoͤrt, viel⸗

Provinzen wird solches erhalten sein. Berlin, den 27. Oktober 1832.

Bei A. W. Hayn, schienen ugd daselbst so zu haben:

Dienst: und Rechts⸗Ve der Koͤnigl. Preuß. Staats⸗ ihrem Dienstantritte bis zu ihrem stellt von J. D. F. Rumpf,

Preis 1 Thl.

Dem Staatsbeamten jed staͤndiger Unterricht uͤber in seinen mannigfachen

sub beneficio legis

22 d

dung. am 17. Februar 18 1 Fuhr⸗

its vom 13 November 1779 Wohlloͤbl. Stadtgekichten zu Drae⸗ Nuͤrnberg, so wie bei dem dschaft Mazowien in War⸗ lle aushaͤngenden Edic⸗

gung zur Anstellung, von seinen Pruͤfung, von der Amts⸗Caution; Konsens, pensions⸗Fonds und Gemeinde⸗? zum Landwehrdienst:; Rana, Tite vohnung, Besoldung und Em Reisekosten, Beurlaubung; Gerich uͤge wegen Schulden; Strafen und fiskalische Untersuchung; sioniru werthe Aphorismen uͤber den D

Der

Tachlaß, aus irgend sinem zu haben vermetnen, 1833

ihrer Forderungen, Apri1 l 1833 K M a 1 188 3, , zu Haltung guͤtlichen Ver⸗ Ver⸗

jenst.

1833, gegruͤndet auf die Kunst richtig zu

8—

unter den renden Beit

Von J. D. F. R Dritte verbesserte Ausgabe.

esetz 8

Ta Herausgegeben von Ty. Hell. Rupfern und Stahlstichen der, Retsch ꝛc. zec. gest. von Fleischmann, Beyer, Hd

In gepreßtem Umschlag 1 Thlr. 20 sgr.

nahen Umgegend it offentlich bekannt aemacht am 16. August 1832.

und

Leipzig. Inhalt: chronik der t von v. Wachsmann. von F. v. Heyden.

inen dermaligen Aufent⸗

sich um so gewisser innerhalb

st verzichtet. 1 6. October 1832. gluͤckl. Liebe von Leop. Castelli, Gr.

Die Jahrgaͤn 22 ½ Dieses wohlbekannte und im

Taschenbuch ist jetzt zu haben

Strecker.

beiden Kinder auf Todes⸗Erklaͤrung

Preußis chen Staa ten

Jahren abwesenden Oheime 1 Johannes Klippert, Soͤhne Kaspar Klippert von hier, so wie um in einigen Hundert Gulden bestehen⸗ Demzufolge wer⸗ zu, Brekefeld bei El⸗ 751, oder de Erben und die allenfallsigen Erben des, besage Todes⸗ 98 in dem Kaiserlich Oester⸗ Goͤrz als Vice⸗Corporal in Infanterie⸗Regiment Prinz Reuß aufgefordert, ihr oder nach gehoͤriger Legitima⸗ heute anfangend in dem Antrag gemaͤs

Großherzogl. Hessisches Graͤflich Goͤrzisches

Seimonn.

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e Heft der von Kamptz⸗ ü. innern

831, nebst angehaͤngtem Re Herren Abonnenten hierselbst bei ormittagsstunden von 10 1 Uhr nunmehr in Empfang nehmen. binnen 8 14 Tagen zu

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In den

von

auch im heutigen Leben Gebildeten genuͤgend sein kann.

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Hofrathe. 3 Kesnsin . Bericht uͤber Preußens Schulnesn. Der 2te Band des vom Herrn Dr. Kroͤgtt ilen setzten: Bericht uͤber den Zustand des iffen! lichen Unterrichts in Deutschland 84 Koͤnigreich Preußen enthaltend) ersbtin wenigen Tagen. In jeder Buchhandlung Nene und des uͤbrigen Deutschlands werden Besielun⸗ angenommen; auch der 1ste Band dieses . d agen Werks ist fortwaͤhrend in, allen Buchzande gen vorraͤthig. Hammerich in Alco In Berlin zu haben bei b Ludwig Oehmigke, Burgstraße Nr. 8, an der langen

8 1 9

Mit 8

Das Gewissen

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Dee Mitnahme eines bedeutenderen

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9

Frang =

Mittwoch den Zisten Oktober

axe xbaaaee ma vndmaaannan 1m eime eeheuu.

—— .—

——

Amtliche ⸗Nachricchten. Ksniebesgä..

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August ist von hier nach lien abgegangen.

90

9

Bekanntmachung.

uUm den Korrespondenz⸗ und Reise⸗Verkehr zwischen den idten Berlin, Breslau und Frankfurt a. d. O. moͤglichst zu ichtern und den hieruͤber ausgesprochenen Wuͤnschen des Pu—

n die Schnell— ejsen zwischen Berlin und Breslau und die Personen⸗Posten ischen Berlin und Frankfurt a. d. O. vom 1. November d. J. folgende zweckmaͤßigere und vervollstaͤndigte Einrichtung er⸗ en: 4 X. Die Schnell⸗Posten zwischen Berlin und

hreslau:

1) Die 4spaͤnnige Schnell⸗Post, mit welcher, einschließlich der Bei⸗Chaisen, 16 Personen Befoͤrderung erhalten koͤnnen, geht aus Berlin ab

Dienstag und Sonnabend 9 Uhr Abends,

passirt durch Frankfurt a. d. O.

Mittwoch und Sonntag 5—6 Uhr Morgens, kbommt in Breslau an Donnerstag und Montag 10 ¼ Uhr Vormittags.

e Breslau geht dieselbe ab g

V Sonntag und Mittwoch 6 Uhr Abends, geht durch Frankfurt a. d. O.

Montag und Donnerstag 10—11 Uhr Abends, und kommt in Berlin an Dienstag und Freitag 8 Uhr Morgens.

In Frankfurt a. d. O. steht diese Schnell⸗Post mit der Reit⸗

ast nach und von Stettin in genauer Verbindung.

) Die 3spaͤnnige Schnell⸗Post, mit welcher, eitsschließlich der Bei⸗Chaisen, 14 Personen befoͤrdert werden koͤnnen wird aus Berlin abgefertigt

Sonntag und Donnerstag 6 Uhr Abends,

geht durch Frankfurt a. d. O.

Montag und Freitag 2— 3 Uhr fruͤh,

kommt in Breslau an

Dienstag und Sonnabend Uhr Morgens 8 Breslau wird sie abgesandt Dienstag und Freitag 6 Uhr Abends, passirt durch Frankfurt a. d. O. Mittwoch und Sonnabend 10—11 Uhr Abends, und kommt in Brlin an Donnerstag und Sonutag 7 ½ Uhr Morgens.⸗

Die fuͤr diese beiden Schnell⸗Posten bisher in Anwendung brachten, oͤffentlich bekannt gemachten Bestimmungen, hinsicht⸗ des Gepacks und der Preise, erleiden keine Abaͤnderung.

b. Die Personen⸗Posten zwischen Berlin und ankfurt a. d. O. werden in der Art eingerichtet, daß von dnach betden Orten taͤglich, sowohl Morgens als bends, zur Korrespondenz⸗ und Peksonen⸗Befoͤr⸗ rung Gelegenheit vorhanden ist und zwar b 2) durch die taͤgliche Personen⸗Post, welche, wie bisher,

aus Berlin abgeht um Uhr Morgens und

in Frankfurt a. d. O. eintrifft um 5 ½ Uhr Abends. sie wird aus Frankfurt a. d. O. abgefertigt um 6,Uhr Morgens und

kommt in Berlin an um 4 ½ Uhr Nachmittagqs.

Anstatt der jetzigen zwoͤlfsitzigen Wagen kommen’ zu dieser ost leichtere, neunsitzige, bequeme Schnell⸗Post⸗Wagen in An⸗ seendung, und es koͤnnen, außer den im Hauptwagen Platz fin⸗ nden Personen, noch neun Personen mitteelst Bei⸗Chaisen Be— irderung erhalten. B Fuͤr den Hauptwagen betraͤgt das Personen⸗Geld, wie bisher, Cgr. 6 Pf. fuͤr die Meile. Füͤr die Bei⸗Chaisen wird das slbe sedoch zu 9 Sgr. pro Meile festgestellt.

Nder Reisende kann 50 Pfund Effekten, die jedoch nicht in scgerne Koffer oder in Kisten verpackt seyn duͤrfen, ohne Be⸗ hüung mit sich fuͤhren. 1

Gepaͤcks gestattet der

legenheiten Sr.

verlangen. Die

saum der Wagen nicht.

) Durch Einrichtung einer 2spaͤnnigen Personen⸗Post an denjenigen Tagen, an welchen zur Abendzeit die Berlin⸗ Breslauer Schnell⸗Posten den Einwohnern der Staͤdte Berlin und Frankfurt a. d. O. nicht zum Reisen und zur

sohnunge verschwunden, d

gegenseitigen Korrespondenz⸗Befoͤrderung Gelegenheit geben. er Hauptwagen faßt 6 Personen und es koͤnnen außer⸗ noch 9 Personen mittelst Bei⸗Chaisen Befoͤrderung erhalten. Sie geht aus Berlin ab Montag, Mitkwoch und Freitag 9 Uhr Abends htrifft in Frankfurt a. d. O. ein Dienstag, Donnerstag und Sonnabend zwischen 6 und 7 Uhr Morgens. ie Frankfurt a. d. O. wird dieselbe abgefertigt 8 „Sonntag, Dienstag und Freitag 9 Uhr Abends, hkommt in Berlin an Montag, M

zwischen 6 und

Mittwoch und Sonnabend 7 Uhr Morgens.

Hinsichtlich des Personen⸗Geldes fuͤr den Hauptwagen so— ihl, als fuür die Bei⸗Chaisen und des mitzunehmenden Gepaͤcks, [ben Bestimmungen ein, welche fuͤr die bereits be⸗ ende täͤgliche Berlin⸗Frankfurter Personen⸗Post gelten. 10 Veräaͤnderungen werden hiermit zur allgemeinen Kennt⸗

gebracht.

Frankfurt a. M., den 23. Oktober 1832.

Der General⸗Postmeister, Nagler. v1ö“

Dem hiesigen Klempner⸗Meister S. Löff ist unter dem 23. ber d J. ein, vom Ausfe tigungs⸗Tage an gerechnet, Fuͤnf

Weigerung der Niederlaͤndischen

hintereinander folgende Jahre im Umfange der Provinz Bran⸗

denburg guͤltiges Patent:

haauf eine von ihm beschriebene und durch Zeichnung er⸗

laͤuterte Kaffee⸗Maschine, so weit sie in Hinsicht der Construction des Bodens und des aufsteigenden Rohrs als neu und eigenthuͤmlich anerkannt worden,

ertheilt. 1 b

9

8

SHeitungs.⸗Ruchrichten ARu Elad Frankreich.

Paris, 23. Okt. Der Schwedische Gesandte, Graf von Loͤwenhjelm, uͤberreichte gestern dem Koͤnige das Antwort⸗Schrei⸗ ben seines Souverains auf die Anzeige von der Vermaͤhlung der Prinzessin Louise mit dem Köͤnige Leopold. Die Cbereits gestern auszugsweise mitgetheilte) Note, die der General Goblet unterm ötch d. M. an den Franzoͤsischen Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten zu erlassen fuͤr gut besunden hat, und die man nachtraͤglich in allen Pariser Bläͤt⸗

tern, mit Ausnahme des Moniteurs, liest, lautet also: „Bruͤssel, den 5. Oktober 1832. Nachdem der Unterzeichnete, Minister der auswaͤrtigen Ange⸗ 6 Majestaͤt des Konigs der Belgier, seinem Souve⸗ rain von dem Zustande der in London erdffneten Unterhandlungen und besonders von den neuen Vorfaͤllen Bericht erstattet hat, die scit der Zeit eingetreten sind, wo der Belgische Bevollmaͤchtigte mit den noͤthigen Vollmachten versehen wurde, um in direkte Un terhandlung mit dem Niederlaͤndischen Bevollmaͤchtigten zu treten, hat derselbe den Befehl erhalten, Sr. Ercellenz dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten Sr. Majestät des Koͤnigs der Fran⸗ zosen die nachstehende Eroͤfnung zu machen. Als die Regierung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Belgier sich unterm 12. und 13. Juni an die Kabinette der Tuilerieen und von St. James wandte, um die Ausfuͤhrung der in dem Traktate vom 15. November uͤbernommenen Verbindlichkeiten zu verlangen, erhielt sie zur Antwort, daß die Konferenz sich mit den Mitteln beschaͤftige, um jenes Resultat ohne Verzug herbeizufuͤhren. Im Vertrauen auf diese Zusicherung und auf die in der Note der Konferenz vom 11. Juni ausgesprochene Billigung des Planes, den sich die Belgische Regierung in Bezug auf ihr kuͤnftiges Verfahren vorgezeichnet hatte, rechnete sie auf eine baldige Loͤsung der schon allzu lange hingehaltenen Schwierigkeiten, als Holland latlich den Unterhandlungen eine neue und unerwartete Richtung gab. Das Haager Kabinet, in⸗ dem es zur Unterhandlung eines direkten Arrangements mit Bel⸗ gien geneigt zu seyn schien, hatte glauben lassen, daß noch ein bis⸗ her nicht benutztes friedliches Mittel vorhanden sey; indem es auf diese Weise die Konferenz aufhielt, und der oͤffentlichen Meinung eine äandere Richtung gab, gelang es ihm, die Verantwortlichkeit der Zoͤgerungen auf Belgien zu werfen. Hierdunch fand sich der Koͤnig der Belgier veranlaßt, fuͤr einen Augenblick von dem von seiner Regierung gefaßten Entschluß, vor der Raͤumung des Belgischen Gebie⸗ tes an keiner Unterhandlung Theil zu nehmen, abzuweichen; dem⸗ üfolge ordneten Se. Majestaͤt Maßregeln an, um sich mit elst einer beng⸗ Unterhandlung die gewisse Ueberzeugung zu verschaffen, ob es moͤglich sey, ein freundschaftliches Arrangement mit Holland zu Stande zu bringen. Der außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ maͤchtigte Mintster des Koͤnigs der Belgier in London wurde am 18. Sept. mit Vollmachten versehen, um mit dem Bevollmaͤchtig ten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande einen direkten Trak tat zu unterhandeln, abzuschließen und zu unterzeichnen. Der Bel⸗ gische Bevollmaͤchtigte, die Konferenz von seinem neuen Anftrage in Kenntniß setzend, erklaärte in einer Note vom 20. Sept., daß der Koͤnig der Belgier seinen Rechten auf keine Weise Eintrag oder Abbruch zu thun gedenke, und daß er sich vorbehalte, wenn die di⸗ rekte Unterhandlung ohne Resultat bliebe, die Ausfuͤhrung der von jeder einzelnen der fuͤnf Machte eingegangenen Verbindlichkeiren zu Regierung Sr. M. des Koͤnigs der Belgier erhielt bald darauf Kenntniß von der Note, welche der Niederlandische Bevoll⸗ machtigte unterm 20. Sept. an die Konferenz gerichtet hatte, so wie von dem Resultate der Berathungen, welche die Bevollmaͤchtigten der fuͤnf Hoͤfe am Lüsten, 25ͤten und 28sten desselben Monats ge⸗ pflogen hatten. Sie schoͤpfte aus diesen Aktenstuͤcken die Ueberzeu⸗ gung, daß die Niederlaäͤndische Regierung auf dem gewoͤhnlichen Wege der Unterhandlung nicht zu einem direkten Arrangement mit Bel⸗ gien gebracht werden wuͤrde und daß, da jede Hoffnung zur Ver⸗ ie Belgische Frage nur aus diesem Ge⸗ sic tspunkte betrachtet werden duͤrfe. Bei diesem Zustande der Dinge wird die Franzöͤsische Regierung ohne Zweifel anerken⸗ nen, daß es die Pflicht des Unterzeichneten ist, gegen jede Maß⸗ regel zu protestiren, die noch zu Unterhandlungen fuͤhren koͤnnte, da eine lange Erfahrung die Nutzlosigkeit derselben dargethan hat, mochten sie nun gleichzeitig von allen Bevollmäͤchtigten der fuͤnf Hoͤfe oder von einigen derselben versucht werden. Die Letzteren duͤrfen sich uͤber ihren Einfluß auf das Haager Kabinet nicht meht taͤuschen, besonders nach dem Mitzlingen der durchaus wohlwollen⸗ den Mission, mit der der Graf Orloff von Seiten des Russischen

um Se. Excellenz seiner ausgezeichneten Hochachtun

Hofes beauftragt war. Neue Bemuͤhungen wuͤrden, wie die ver gangenen, ohne Wirkung bleiben und augenscheinlich nur das Re⸗ sultat geben, den nicht allein Belgien, sondern ganz Europa nach⸗ theiligen provisorischen Zustand zu verlaͤngern, indem die allge meine Entwaffnung gewissermaßen von der Loͤsung der Belgi schen Frage abhaͤngig ist. Die Zeit' ist daher gekommen, einen Traktat in Ausfuͤhrung zu bringen, der seit fuͤnf Mo⸗ naten mit der gemeinschaftlichen Genehmigung der fuͤnf Höͤfe versehen ist, und dessen Nicht Erfuͤllung den Frieden Europa's be⸗ staͤndigen und wachsenden Gefahren aussetzt. Nach der letzten Regierung kann dieses Resultat nur durch die Anwendung materjeller Kraͤfte erlangt werden; denn man kann nicht annehmen, daß die Maͤchte eine unbestimmte Ver⸗ tagung zulassen, welche der oͤffntlichen Ordnung in Europa den groͤßten Eintrag thun wuͤrde, und nach zweijaͤhrigen muͤhsamen Un⸗ terhandlungen einen feierlich ratifizirten Traktat ohne Ausfuͤhrung lassen wollen. Demzufolge hat der Unterzeichnete den foͤrmlichen Befehl von seinem Souverain erhalten, von der Regierung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Franzosen die Vollziehung der durch den Art. 25 des mit Belgien abgeschlossenen Vertrags vom 15. Nov. 1831 stivulirten Garantie zu fordern. Die Umstaͤnde erheischen strenge und wirksame Maßregeln. Der Unterzeichnete wagt zu hoffen, die Franzoͤsischt Regierung werde keinen Anstand nehmen, dieselben in

(henden Session seinen Sitz in der P

Vollziehung der gegen Belgien eingegangenen Verpflichtunges zu

treffen. Der Unterzeichnete ersucht Se. Excellenz den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, gegenwaͤrtige Erklaͤrung dem Koͤnige⸗ seinem hohen Gebieter, vorzulegen und ergreift diese Gelegenheit,

zu versichern. (gez.) Goblet.“

In dem (gestern erwaͤhnten) Artikel des Journal des Débats uͤber die Hollaͤndisch⸗Belgische Angelegenheit heißt es unter Anderem: „Die Hollaͤndischen Generalstaaten sind eroͤff⸗ net; die Session der Belgischen Kammern beginnt am 10. No⸗ vember; die Franzoͤsischen Kammern sind auf den 19. November zusammenberufen, und im Dezember werden in England die ah⸗ gemeinen Wahlen statifinden. Die Hälfte von Europa wird also gleichzeitig dem Einflusse der constituionnellen Regierung wie⸗ dergegeben werden und die oͤffentlichen Verhandlungen werden sich aller innern und auswaͤrtigen Fragen bemaͤchtigen. Es giebt nament⸗ lich eine Frage, die seit zwei Jahren alle allgemeinen Interessen in sich konzentrirt und gewissermaßen alle moralischen Kraͤfte Europa's absorbirt hat. Diese Frage ist die Belgische. Sie, die fuͤr Europa an dem Tage entschieden wurde, wo Belgien als unabhaͤngiger Staat in die große Familie eintrat und wo

sein Souverain seine Bevollmaͤchtigten bei den uͤbrigen Europaͤi⸗

schen Maͤchten beglaubigte, steht jetzt im Begriff, auch fuͤr Bel⸗ gien und Holland faktisch geloͤst zu werden. Es handelt sich nur noch um die Vollziehung von Stipulationen, die saͤmmtlich die Zustimmung der großen Maͤchte erhalten haben. Die politische Unaͤbhaͤngigkeit Belgiens ist genehmigt, die nationale Souverai⸗ netaäͤt anerkannt, die Graͤnzen sind bestimmt und es bleibt nur noch uͤbrig, daß einige Auadrat⸗Meilen Landes von beiden Seiten geraͤumt werden.“ Das genannte Blatt bemerkt hierauf, daß die Vertraͤge selbst eine laͤngere Zoͤgerung nicht gestatteten und daß Frankreich und England sich vereinigt haͤtten, um diese Raͤumung des Gebiets durch Zwangs⸗Maßre⸗ geln zu bewirken. 3 Der Temps bezweifelt es, daß das Ministerium ohne die Einwilligung der uͤbrigen großen Maͤchte die Armee in Belgien einruͤcken lassen werde. Hegte das Kabinet wirklich diese Absicht, so wuͤrde der Kriegs⸗Minister nicht zwei Monate vor dem gesetz⸗ lichen Termine die Truppen von der Klasse von 1824, die den Kern der Armee bildeten, entlassen haben. „Was diejenigen betrifft“, so schließt der Temps, „welche zu dieser Expedition, als zu dem letzten Rettungsmittel der Doctrinairs, treiben, so haben sie gewiß nicht erwogen, welch eine furchtbare Verantwort⸗ lichkeit sie fuͤr die Gefahren uͤbernehmen, in die das Land da⸗ durch versetzt werden kann. Bedenkt es wohl! Wenn die Fran⸗ zoͤsische Armee gegen den Willen der Maͤchte in Belgien einmal eingeruͤckt ist, so kann sie nur durch zwei Thore wieder hinaus, durch das der Schmach oder durch das des Krieges; durch das erstere, wenn das Ministerium alsdann noch den Vorstellungen der andern Maͤchte nachgiebt und seine Truppen zuruͤckzieht, ohne eine Loͤsung der Frage erlangt zu haben; durch das letztere, wenn das Ministerium bei seinem Vorhaben beharrt, und fremde Truppen, gegen unsere Vorposten vorruͤcken. Der Krieg ist manchmal eine Nothwendigkeit. Beweist dem Lande, daß diese Nothwendigkeit vorhanden sey, und wir werden uns in dieselbe fuͤgen; nur sagt nicht, daß Ihr friedliche Lorbeern pfluͤcken wollt; sucht uns nicht uͤber die Folgen der Ereignisse zu taͤuschen, denn— auf diese Weise stuͤrzt man die Voͤlker ins Verderben. Vor al⸗ len Dingen aber besitzt den Muth, abzudanken; denn wenn der Kridg unvermeidlich wird, so koͤnnt Ihr ihn wohl herbei⸗ fuͤhren, aber ihn fuͤhren dies koͤnnt Ihr nimmermehr Um der Nation die Energie einzufloͤßen, die unter so entschei denden Umstaͤnden noͤthig ist, ind populairere Namen als di Eurigen erforderlich.“ Der Courrier frangais findet in der letzten Note des Haager Kabinets an die Konferenz den Be weis, daß die Hollaͤndische Regierung mehr als jemals bei dem Entschlusse beharre, keinen ihrer Anspruͤche auf Belgien aufzu⸗ geben, und daß es ihr nur darum zu thun sey, Zeit zu gewin⸗ nen. Derselbe Grund, der den Abschluß des Vertrages verhin dert habe, werde auch die Zwangs⸗Maßregeln unmoͤglich machen

und kein doctrinaires Ministerium werde verhindern koͤnnen

daß der erste Kanonenschuß das Signal zu einem allgemei nen Kriege werde. „Wenn“, so bemerkt der Courrier, „der General Goblet in seiner Note Frankreich auffordert, seine Ver pflichtungen zu erfuͤllen und die Zustimmung Hollands zu er⸗ zwingen, und wenn er dieselbe Aufforderung an England ergehen laͤßt, so ist das beinahe eben so, als wenn er zu ihnen sagte: ½ „Seynd Ihr bereit, den Krieg zu beginnen und habt Ihr alle Euere Maßregeln getroffen, um denselben fortzufuͤhren?““ Man darf sich daruͤber nicht taͤuschen: die ganze Frage des Einruͤckens in Belgien reduzirt sich auf jene Worte. Man spricht fortwaͤh⸗ rend von dem nahe bevorstehenden Einmarsche unserer Truppen; man giebt den bestimmten Tag an, aber nichts verkuͤndet, daß man schon einen festen Entschluß gefaßt habe, und wenn dieser Zustand noch eine kurze Zeit fortdauert, so wird der Marsch unserer Armee vöͤllig unwahrscheinlich. In ein regnichtes Land, wo Ueberschwemmungen so haͤufig sind, ruͤckt man nicht zu Anfang des Winters ein, um eine Belagerung zu unternehmen. Nach mehrjaͤhrigem Kriege macht man wohl? inter⸗Feldzuͤge, aber man faͤngt gewoͤhnlich nicht damit an. Alles bleibt daher bis zum Fruͤhjahr aufgescho⸗ ben.“ Der National und das Journal du Commerce bezweifeln es ebenfalls, daß das doctrinaire Ministerium einen Krieg wagen werde, um die Belgische Frage zu loͤsen.

Das Journal des Débats nennt heute den Constirutionnel das Journal der Abtruͤnnigen der Wahl⸗Monarchie, gerade wie man zu einer andern Zeit jenes Blatt das Journal der Abtruͤn⸗ nigen der erblichen Monarchie nannte.

Der im November v. J. zum Pair ernannte Marquis von Bizemont, der diese neue Wuͤrde weder abgelehnt, noch sich zur Aufnahme in die Kammer gemeldet hat, ist von dem Großsiegel⸗ bewahrer aufgefordert worden, anzuzeigen, ob er in der bevorste⸗ airs⸗Kammer einnehmen wolle, mit dem Bemerken, daß ihm, wenn er diese Anzeige un⸗ terlasse, kein Einladungs⸗Schreiben uͤbersandt werden wüͤrde.